1882 / 69 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Mar 1882 18:00:01 GMT) scan diff

haftet die Stadt Wülfrath mit ihrem gesammten gegenwärtigen und

zukünftigen Vermögen und mit ihrer Steuerkraft. 8 Wülfrath, den. . ten 1“1“X“ 1e“ Der Bürgermeister. Die Schuldentilgungs⸗Kommission. (Eigenhändige Unterschriften.). Eingetragen im Kontrolbuch Blatt... Der Stadtkassen⸗Rendant. 8

(Eigenhändige Unterschrift.)

1

inprovinz. Erster (bis.) Zinsschein ( te S

zu dem 11“ Anleiheschein der Stadt Wülfrath .. Ausgabe, Buchstabe Nr. über..

währung zu vier Prozent Zinsen über

erie)

Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rückgabe und späterhin die Zinsen des vorbenannten An⸗ .. ten H an 1 Mark .. Pfennig bei der Stadtkasse zu Wülf⸗ rath und bei den bekannt gemachten Einlösestellen in Berlin und

m. ten eihescheines für das Halbjahr vom (in Buchstaben) . ..

Elberfeld. Der Bürgermeister. Die Schuldentilgungs⸗Kommission. (Faesimile.) Eingetragen im Kontrolbuch Blatt ... Der Stadtkassen⸗Rendant. (Eigenhändige Unterschrift.

Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schlusse des betreffenden

Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.

Rheinprovinz. Anweisun

g9 zum Anleiheschein der Stadt Wülfrath .. Ausgabe, Buchstabe .. Nr. über Mark Reichswährung.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe

8 dem Anleiheschein der Stadt Wülfrath, Buchstabe. ..Nr. über. Zinsscheine

ten.

für die fünf Jahre vom.

Anleihescheines kein Widerspruch erhoben ist. Wüͤlfrath, den .. ten 18ö 8 Der Bürgermeister. Die Schuldentilgungs⸗Kommission. . (Faecsimile.) Eingetragen im Kontrolbuch Blatt .. Der Stadtkassen⸗Rendant. 8 (Eigenhändige Unterschrift.) Die Anweisung ist unter den beiden letzten Zinsscheinen auf der Süblettbre mit abweichenden Lettern in nachstehender Form abzudrucken.

9. Zinsschein. V

Anweisung.

10. Zinsschein.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und

Medizinal⸗Angelegenheiten.

Die bisherigen Privatdozenten Dr. Martin Be⸗ ru⸗ hardt und Professor Dr. Eugen Baumann sind zu außerordentlichen Professoren in der medizinischen Fakultät der Universität zu Berlin ernannt worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung.

Bei der heute in Gegenwart eines Notars öffentlich be⸗ wirkten Verloosung von Schuldverschreibungen der 4 prozen⸗ tigen Staatsanleihen von 1850, 1852 und 1853 sind die in der Anlage verzeichneten Nummern gezogen worden.

1 Dieselben werden den Cist en mit der Aufforderung ge⸗ kündigt, die in den ausgeloosten Nummern verschriebenen Kapitalbeträge vom 1. Oktober 1882 ab, gegen Quittung und Rückgabe der Schuldverschreibungen mit den nach dem 1. Ok⸗ tober 1882 fällig werdenden Zinsscheinen nebst Zinsschein⸗ anweisungen, bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse hierselbst, Oranienstraße 94, zu erheben. Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags mit Ausschluß der Sonn⸗ und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jeden Monats. Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs⸗Hauptkassen, den Bezirks⸗Haupt assen der Provinz Hannover und der Kreiskasse in Frankfurt a. M. Zu diesem Zwecke können die Schuldverschreibungen nebst Zinsscheinen und Zins⸗ scheinanweisungen einer dieser Kassen schon vom 1. September 1882 ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschulden⸗Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und

nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 1. Oktober 1882 ab bewirkt.

„Miit den verloosten Schuldverschreibungen sind unentgelt⸗ lich abzuliefern, und zwar: von den Anleihen von 1850 und 1852 die Anweisungen zur Abhebung der Zinsscheine Reihe IX., von der Anleihe von 1853 die Zinsscheine Reihe VIII. Nr. 4 bis 8 nebst Anweisung zur Abhebung der Reihe IX.

Der Betrag der etwa fehlenden insscheine wird von dem 8 hais halsm. 3 it dem 1. ober 1882 hört die Verzinsungd verloosten Schuldverschreibungen auf. Sn Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Schuldverschreibungen wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß die Ver⸗ mit den einzelnen Kündigungsterminen auf⸗ gehört hat. 9 Die Staatsschulden⸗Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwechsel mit den Inhabern der Schnkorfeschrnbeeinen über die Zahlungsleistung nicht einlassen. Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen oben gedachten Kassen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin, den 15. März 1882.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. Sydow. Hering. Merleker.

. Bekanntmachung.

ach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 3 1

S. 357) sind bekannt gemacht: G 1) der Allerhöchste Erlaß vom 9. Januar 1882, betreffend die

Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis Bolkenhain für die

Regierungsbezirk Düsseldorf.

Mark Reichs⸗ Mark ( Pfennig.

Regierungsbezirk Düsseldorf.

. Mark Reichswährung zu vier .““ dh. . te Reshe bbööP . 18 bei der Stadtkasse zu Wülfrath und bei den mit der Zinsenzahlung betrauten Stellen in Berlin und Elberfeld, sofern dagegen Seitens des als solcher legitimirten Inhabers des

Hannover Nr. 9 S. 165 bis 168, ausgegeben den 24. Februar 1882.

zu den Chausseebauten desselben erforderlichen Grundstücke, sowie des Rechts zur Erhebung des Chausseegeldes auf diesen Straßen, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Liegnitz Nr. 9 S. 39, ausgegeben den 4. März 1882; 3

2) das unterm 16. Januar 1882 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungsgenossenschaft zu Neuhof im Kreise Neustettin durch das Amtblatt der Königlichen Regierung zu Cöslin Nr. 8. S. 39 bis 41, ausgegeben den 23. Februar 1882;

3) das unterm 16. Januar 1882 Allerhöchst vollzogene Statut der öffentlichen Genossenschaft für Ent⸗ und Bewässerung von Grund⸗ stücken des Gemeindebezirks Pstrzonsna und der Gutsbezirke Pstrzonsna und Dzimierz im Kreise Rybnik durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln Nr. 6 S. 38 bis 41, ausgegeben den 10. Februar 1882;

4) der unterm 19. Januar 1882 Allerhöchst vollzogene Tarif, nach welchem das Brückengeld für die Benutzung der Oppabrücke bei Wehowitz im Kreise Leobschütz bis auf Weiteres zu erheben ist, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln Nr. 8 S. 49, ausgegeben den 24. Februar 1882;

5) der unterm 21. Januar 1882 Allerhöchst vollzogene Tarif, nach welchem das Fährgeld für die Ueberfahrt über die Warthe zwi⸗ schen der Vorstadt Roch und der sog. Grabenpforte zu Posen zu er⸗ heben ist, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Posen Nr. 9 S. 73, ausgegeben den 28. Februar 1882;

6) der Allerhöchste Erlaß vom 25. Januar 1882, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Berlin zur Erwerbung der zur vollständigen Freilegung der Gräfestraße und der Petersburgerstraße erforderlichen Grundstücke, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 6 S. 58, ausgegeben den 10. Februar 1882;

.7) das unterm 25. Januar 1882 Allerhöchst vollzogene Statut für den Deichverband der Ohrter Niederung auf der Insel Fehmarn durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Schleswig Nr. 9 S. 77 bis 79, ausgegeben den 25. Februar 1882;

8) das Allerhöchste Privilegium vom 25. Januar 1882 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Stadt⸗Anleihescheine der Stadt Halberstadt im Betrage von 1 500 000 durch das Amts⸗ blatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. 8 S. 55/56, ausgegeben den 25. Februar 1882;

9) der Allerhöchste Erlaß vom 30. Januar 1882, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Landkreis Danzig für die zu den von demselben beschlossenen Chausseebauten erforderlichen Grund⸗ stücke, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Danzig Nr. 8 S. 28, ausgegeben den 25. Februar 1882;

10) das Allerhöchste Privilegium vom 30. Januar 1882 wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Anleihescheine des Land⸗ kreises Danzig im Betrage von 500 000 durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Danzig Nr. 8 S. 28 bis 30, ausgegeben den 25. Februar 1882;

11) das unterm 1. Februar 1882 Allerhöchst vollzogene Statut für den Deichverband der Heseper Wiesen durch das Amtsblatt für

Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 21. März. Ihre Majestäten ver Kaiser und die Kaiserin begrüßten heute Morgen im Palais Ihre Königlichen Hoheiten die Großherzogin und den Erbgroßherzog von Baden bei Ihrer Ankunft und wipfingen Kormittags die hier eingetroffenen Fürstlichen

Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute die Vorträge des Polizei⸗Präsidenten von Madai, des Chefs der Admiralität, Staats⸗Ministers von Stosch, und des Chefs des Militär⸗Kabinets, General⸗Lieutenants von Albedyll, sowie militärische Meldungen entgegen.

Um 2 ½ Uhr empfingen Se. Majestät eine Deputation des konservativen Central⸗Comités, bestehend aus den Herren Graf Behr⸗Bandelin, Hofprediger Stöcker, Professor Wagner und Hoflieferant Hertzog, welche eine Adresse zu überreichen die Ehre hatte.

Das Diner findet heute im Königlichen Schlosse statt.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin be⸗ suchte gestern Se. Königliche Hoheit den Prinzen Friedrich Carl zu Seinem Geburtstage und Abends die Großherzoglich sächsische Familie nach Ihrer Ankunft im Schlosse.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nahm gestern militärische Meldungen entgegen, besichtigte das von dem Professor Bleibtreu gemalte Bild in der Ruhmeshalle und stattete sodann Ihren Hoheiten dem Herzog und der Herzogin von Anhalt einen Gegenbesuch ab.

Nachmittags 4 ¼ Uhr begab Sich Höchstderselbe mit Ihren

Königlichen Hoheiten dem Prinzen Wilhelm und der Erb⸗ prinzessin sowie Ihren Hoheiten dem Erbprinzen und der Prinzessin Marie von Sachsen⸗Meiningen zur Geburtstags⸗ gratulation zu Sr. Hoheit dem Prinzen Friedrich Carl und nahm das Diner bei Höchstdemselben ein. Abends 8 ½ Uhr empfing Se. Kaiserliche Hoheit mit Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Wilhelm Ihre Königlichen Hoheiten den Großherzog und die Großherzogin sowie den Erbgroßherzog und die Erbgroßherzogin von Sachsen auf dem Anhalter Bahnhofe.

Ihr’⸗ Königlichen Hoheiten der Landgraf und die Landgräfin von Hessen sowie Höchstderen Tochter, Prinzessin Elisabeth, sind am 19. früh aus Philippsruhe in Berlin eingetroffen und haben im Palais Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Carl bezw. im Kaiserhof Wohnung genommen.

1*

Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu⸗ sammen. 3

1 3 v1118““ Die Berichte über die gestrigen Sitzungen des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten, die Protokolle über die fünfte und sechste Sitzung des Volkswirthschaftsraths in der Zweiten Beilage.

—In der heutigen (39.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher die Staats⸗Minister Maybach und Bitter nebst mehreren Kommissarien beiwohnten, stand auf der Tagesordnung die Fortsetzung der zweiten Berathung des Entwurfs des Staatshaushalts⸗Etats für 1882/83, und zwar: Haus der Abgeordneten, einmalige und außeror⸗ dentliche Ausgaben. Namens der Budgetkommission bean⸗ tragte der Referent Abg. Schreiber: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

In dem Etat für das Haus der Abgeordneten für 1882/83

Zur Verstärkung des laufenden Baufonds Kap. 41 Tit. 8, ins⸗ besondere behufs der Erneuerung des Zinkdaches über dem Sitzungs⸗ saale des Hauses der Abgeordneten und zur Beschaffung eines anderweiten Teppichs für den Sitzungssaal dieses Hauses 14 000

““ g. ohne Debatte bei.

u Kap. 9. Indirekte Steuern, daue .

antragte die Budgetkommission: 8 Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

Kap. 9 der dauernden Ausgaben des Etats der Verwaltung der indirekten Steuern für 1882/83 in sämmtlichen Titeln unver⸗ ändert zu bewilligen.

Der Abg. Frhr. von Huene erklärte, daß er seinen von der Budgetkommission zuruͤckgewiesenen Anaag, n Unter⸗ suchung über die Folgen einer event. Zurückverweisung der Ge⸗ richtskostenerhebung an die Justizverwaltung anzustellen, so lange wiederholen werde, bis demselben Folge gegeben sei.

Die Abgg. Dr. Köhler und Janssen traten diesem A bei.

er Finanz⸗Minister Bitter gab zu, daß anfängli

die Erhebung der Gerichtskosten durch ie 119 indirekten Steuern lebhafte Unzufriedenheit hervorgerufen habe. Aber durch das energische Zusammenwirken des Finanz⸗ und des Justiz⸗Ministers sei dieselbe beseitigt worden, zumal seit dem Erlaß vom 1. Januar 1882, der sich mit der Hebung der Uebelstände beschäftige. Seit dieser Zeit seien Klagen nicht mehr laut geworden. Uebrigens solle man der Organi⸗ sation doch erst Zeit lassen, sich einzuleben.

Inzwischen war vom Abg. Dr. Köhler der Antrag ein⸗ gebracht worden:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:

Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, eine Ueberweisung der Gerichtskostenerhebung an die Justizverwaltung in Erwägung zu ziehen und das Ergebniß der Untersuchung in der nächsten Session dem Hause mitzutheilen.

Der Abg. Dr. Oetker empfahl die Annahme dieses Antrags.

Der Abg. Günther versicherte, daß die Klagen über die Un⸗ zuträglichkeiten der Gerichtskostenerhebung nicht mehr begründet seien. Die Steuerverwaltung habe ihr Möglichstes gethan, um die Zahlung der Kosten für das Publikum bequem zu machen. Aus diesem Grunde empfehle er die Ablehnung des Köhler⸗ schen Antrages. 5e Der 14“ warnte vor dem Hin⸗ und

rorganisiren. Das Publikum wisse schließli Wich Fas 1 8 sse schließlich nicht mehr, ierauf wurde der Antrag Köhler abgelehnt und 1 . ver Eöö -ka 8 1

Es folgte die Berathung der Eisenb Einnahme, Kap. 10221. 8 11¹

Hierzu lag Seitens der verstärkten Budgetkommission der Antrag vor:

Das Haus der Abgeordnetep wolle beschließen:

die Einnahmen und Ausgaben Kapitel 10— 21 der Einnahmen, Kapitel 23—33 der ordentlichen Ausgaben, sowie Kapitel 3 der einmaligen und anßerordentlichen Ausgaben in der beantragten Höhe zu bewilligen,

die Bewilligung unter Titel 14 der einmaligen und außer⸗

ordentlichen Ausgaben jedoch unter folgender Titelbezeichnung aus⸗ sprechen:

„Zum Bau einer Unterführung am Personenbahnhofe § dem dum erforderlichen 1 1r. ünas bofe Hene. dung stehenden Geleisänderungen und sonstigen Anlagen erste vnd Zusatrate für den Umbau und die Erweiterung des Bahnhofs

Der Abg. Dr. Zehrt klagte, daß den Bahnbeamten zu wenig Zeit zum Besuch des Gottesdienstes gelassen werde und bat 88

er Staats⸗Minister Maybach drückte seine Zustimmu .

zu dem Wunsche aus und versprach nrüne Zuß 8

Der Abg. Berger machte auf die schlechte Ventilation in den

Wagen IV. Klasse aufmerksam, sodann wies er auf den Rückgang des Getreidetransports auf den Staatsbahnen von Galizien aus hin. Der Transport gehe jetzt über Wien, Lindau nach Straßburg, anstatt seinen Weg durch Preußen zu nehmen. Das komme daher, daß der Transport auf den österreichischen Bahnen sich um ein Erhebliches billiger stelle. Er richte deshalb an den Minister die Frage, was die Staatsregierung zu thun gedenke, um die preußischen Bahnen mit den öster⸗ reichischen konkurrenzfähig zu machen. 8 Der Regierungskommissar Geheime Regierungs⸗Rath Fleck hob dem gegenüber hervor, daß der nächste Weg von Galizien nach Straßburg nicht über Preußen, sondern durch Böhmen und Bayern gehe. Die Regierung sehe für sich darum auch keine Veranlassung, durch künstliche Mittel einen Umschwung in jenem Verkehr hervorzubringen, zumal derselbe von gar nicht bedeutendem Umfange sei.

Der Abg. Büchtemann ging in längerer Rede auf die Frage der Differentialtarife ein. Für den aus Oesterreich kommenden Zucker habe man sie bestehen lassen. Da begreife er nicht, warum man dieselben nicht auch für Getreide und Mehl in gleicher Weise belassen habe. Im Inter⸗ esse der Landwirthschaft, die unter der neuen Eisen⸗ bahnpolitik schwere Schäden erleide, würde ein solches Ver⸗ fahren nothwendig gewesen sein. Schließlich wies Redner darauf hin, daß durch die Erhöhung der Tarife der Fiskus schwer Transporte vermindern. Der Abg. von Wedell⸗Malchow wies nach, daß die Land⸗ wirthschaft durch die neue Eisenbahnpolitik in keiner Weis Schaden erlitten habe.

„Der Regierungskommissar hob hervor, daß trotz der Er⸗ höhung der Tarife der Getreidetransport aus Rußland si der Sonntagsheiligung auf den Eisenbahnen zurück und Vngschge⸗ daß System eingeführt werde. Unbequemlichkeiten für gewi Interessenkreise schließe dasselbe allerdings in sich, e 8 1 empfehle sich der Nachahmung wegen seines idealen Charakters. wurde die Debatte geschlossen und der Titel ge⸗ * Schluß des Blattes folgte die Berathung vorn

Taback Mißwachses vor wird, ohne daß die im §. 22 unter Nr. 6 des Gesetzes, be⸗ treffend die Besteuerung des Ta backs, vom 16. Juli 1879,

erstattet worden ist, muß nach einem Cirkularerlaß des Finanz⸗ Ministers, vom 31. Januar d. J. A werden, ob die Tabacksteuer als Gewichtssteuer oder a

unter den einmaligen und außerordentlichen aben Kap. 13 Tit. 1 zuzusetzen: ““ ch 18 8 w

Erhebung gelangen mußte.

6

mmaligen Ausgaben“

Adjutanten, und es wird hierzu bemerkt: 1 einer Inspecteursstelle für die Kavallerie hat sich als Bedürf⸗ niß ergeben für Sicherung einer gleichmäßigen und zweck⸗

geschädigt werde, da sich die aus dem Ausland kommenden

um ein Erhebliches gesteigert habe. Der Abg. Dr. Reichensperger (Cöln) kam auf die Frage

dieser Beziehung in Preußen das englische

Hinsichtlich der Folgen, welche eintreten, wenn ein mit ““ bepflanztes, gehörig angemeldetes Grundstück wegen der Ernte vom Tabackpflanzer umgepflügt

vorgeschriebene vorherige Anzeige hiervon der Steuerbehörde

s Flächensteuer zur 3

Im ersteren Falle trifft den Tabackpflanzer wegen der unterlassenen Anzeige eine Ordnungsstrafe nach §. 40 des Tabacksteuergesetzes, es findet aber die Erhebung der Steuer für den erweislich vernichteten Taback nicht statt, da die Vor⸗ aussetzungen für eine Steuererhebung nicht vorliegen, denn die Gewichtssteuer wird nach §. 2 des citirten Gesetzes nur von dem erzeugten d. h. abgeernteten Taback erhoben und die Festsetzung der zu entrichtenden Steuer erfolgt erst nach der stattgehabten Verwiegung des Tabacks. Durch die erfolgte Anmeldung des mit Taback bebauten Grundstückes nach §. 3 des Gesetzes ist bezüglich der Gewichtssteuer ein Steueranspruch Seitens des Fiskus noch nicht begründet, die Anmeldung des Grundstücks bildet vielmehr nur ein Kontrolemittel für die Gewichtssteuererhebung.

Im Falle dagegen die fragliche Tabackpflanzung der Flächensteuer unterlag, findet eine Bestrafung des Taback⸗ pflanzers wegen der unterlassenen vorherigen Anzeige von dem Umpflügen nicht statt, da die Vorschrift im §. 22 Nr. 6 des Tabacksteuergesetzes bei der Besteuerung nach. dem Flächen⸗ raume keine Anwendung findet. Der Pflanzer hat aber einen Anspruch auf Erlaß der Steuer von dem vernichteten Taback, in Gemäßheit des §. 24 des Gesetzes nur dann, wenn die Ernte durch Mißwachs ganz oder zu einem größeren Theile verdorben ist und Seitens des Pflanzers diejenigen Vor⸗ schriften beachtet worden sind, welche in Gemäßheit des Schluß⸗ satzes des §. 24 des Gesetzes vom Bundesrathe bezüglich der Gewährung eines derartigen Steuererlasses festgestellt wor⸗ den sind.

Sind diese Vorschriften nicht beachtet worden, so steht nach §§. 15 und 38 der Dienstvorschriften nur den obersten Landesfinanzbehörden die Ermächtigung zu, aus Billigkeits⸗ rücksichten einen Steuererlaß eintreten zu lassen, wenn trotz der stattgefundenen Fristversäumniß die Beschädigung und die Größe des Schadens noch festgestellt werden kann.

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Schüler⸗Abonnementskarten können, nach einer Bestimmung des Ministers der öffentlichen Arbeiten, vom 24. Februar, auch mit ausschließlicher Gültigkeit für die Sonn⸗ tage oder für bestimmte einzelne Wochentage an solche Schüler und Schülerinnen (Konfirmanden, Zöglinge von Fortbildungs⸗ schulen oder Präparandenanstalten) verabfolgt werden, welche den Unterricht nur an den bezeichneten Tagen erhalten.

Aus Veranlassung des Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers und Königs sind hier eingetroffen: Se. Hoheit der Herzog Paul von Mecklenburg⸗Schwerin, Major im 2. Hessischen Husaren⸗Regiment Nr. 14, und Se. Durch⸗ laucht der Prinz Albrecht zu Waldeck und Pyrmont, Ritt⸗ meister und Escadron⸗Chef im 1. Hannoverischen Dragoner⸗ Regiment Nr. 9; ferner die Commandeure der Leib⸗Regimenter.

Der Königliche Gesandte am Großherzoglich hessischen Hofe, von Alvensleben, ist vom Urlaube nach Darmstadt zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder

übernommen.

Bayern. München, 17. März. (Allg. Ztg.) Der Hauptetat der Militärverwaltung des König⸗ reichs Bayern für das Etatsjahr 1882/83 ist heute an die Kammer der Abgeordneten gelangt. Die Gesammtsumme der Ausgaben für dieses Jahr beziffert sich auf 43 795 803 ℳ, gegen⸗ über dem Etat von 1881/82 mit 46 277 446 weniger um 2 561 643 Von diesem Minder treffen auf die „fort⸗ dauernden Ausgaben“ 279 486 und auf die „ein⸗ 2 334 463 ℳ; dagegen erfordern

die Invalidenpensionen eine Mehrausgabe von 52 306

8 Bei dem Postulat „höhere Truppenbefehlshaber“ figurirt als

neu ein Postulat für einen Inspecteur der Kavallerie mit einem „Die Schaffung

entsprechenden Heranbildung dieser Waffe. Die Mittel konnten

durch eine als zulässig erkannte Reduktion der Equitations⸗

anstalt gewonnen werden. Die Stelle des Remonte⸗Inspecteurs

soll vorerst unbesetzt und durch den Kavallerie⸗Inspecteur wahr⸗ genommen werden.“

Baden. Karlsruhe, 20. März. (W. T. B.) Nach

dem heute veröffentlichten Bericht ist das Befinden des Großherzogs ein sehr günstiges. Der in den letzten Tagen auf Stunden ausgedehnte Aufenthalt im Walde wirkte sehr anregend und stärkend. Die Groß herzogin und der Erbgroßherzog sind heute Nachmittag zur Theilnahme an der Geburtstagsfeier Berlin abgereist.

Sr. Majestät des Kaisers nach

Braunschweig. Braunschw eig, 20. März. (W. T. B.)

Der Erzherzog Ludwig Victor ist zum Besuche des Herzogs hier eingetroffen und beabsichtigt, zwei Tage hier zu verweilen.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 20. März. (W. T. B.) Das Abgordnetenhaus lehnte in namentlicher Ab⸗ stimmung mit einer Majorität von 17 Stimmen die Anträge

der Minorität betreffs der Wahlreformvorlage ab und beschloß bei Auszählung des Hauses mit einer Majorität von

60 Stimmen, in die Spezialdebatte über die bezüglichen Majori⸗ ätsanträge einzugehen. Die Spezialdebatte findet morgen statt. Der Abg. Walterskirchen legte sein Mandat nieder und motivirte dies mit der Erklärung, daß er mit der 8 der Linken in der Wahlreformfrage nicht überein⸗ stimme. Feldmarschall⸗Lieutenant Baron Jovanovic meldet nterm 19. d. M. Nachmittags: Seit dem 11. März haben in der Crivoscie keine Gesechte stattgefunden, Einzelne Insuenten treiben sich in gute Deckung gewähren⸗ dem Terrain noch herum und überfallen einzelne Sol⸗ daten, werden aber von streifenden Truppenabtheilungen vertrieben. Die Truppen in der Crivoscie haben ihre Positionen bereits flüchtig befestigt. In der Herzegowina reiben sich größere und kleinere Banden umher. Die⸗ selben überfallen die Tragthierkolonnen der Privatlieferanten,

haben auf dem Wege von Nevesinje nach Gacko die Telegraphen⸗

leitungen zerstört und bei Dabrice und Kameno einen Vieh⸗ raub ausgeführt. Streifungen erwiesen sich als erfolglos, da die Banden fortwährend ihre Standorte wechseln oder sich zerstreuen. Auf beiden Seiten der Straße von Balagaj nach

kevesinje und Gacko sind alle Ortschaften mit stärkeren Abthei⸗ lungen besetzt. Die 18. Infanterie⸗Divisionberichtet unterm 19. ds.: Lieutenant Martinu vom 11. Infanterie⸗Regiment, Kommandant einer zur Unterstützung der Gensd'armerie

in Brstanik, nördlich von Stolac, bestimmten Truppe, erfuhr

am 17. ds. Morgens in Dabrice, daß Insurgenten bei Bracici Schafe raubten. Derselbe ging darauf mit einer aus 26 Infanteristen, 4 Gensd'armen und 2 Panduren bestehenden Abtheilung gegen Bracici vor und stieß dort auf etwa 250 Insurgenten, die nach einem längeren Gefecht auf Snjeznica sich zurückzogen. Verlust der Truppen 1 Mann todt, 1 Mann leicht verwundet. Die Insurgenten verloren 2 Todte, darunter der Anführer Sutic, serner 3 Schwer⸗ und mehrere Leicht⸗ verwundete.

21. März. (W. T. B.) Fürst Radziwill und die übrigen Mitglieder der preußischen Mission, welche

gestern zur Hoftafel geladen waren, sind Abends nach Berlin

zurückgekehrt.

Zara, 21. März. Wie die Zeitung „Narodni List“ meldet, überfielen die Insurgenten bei Bisina, zwischen Mostar und Nevesinje, einen großen Verpflegungstransport und nahmen 43 Pferde sammt Proviant weg. 30 Pferde⸗ wärter, sowie der Transportunternehmer aus der türkischen

Komadina wurden unter dem Verdachte eines Einverständ⸗

nisses mit den Insurgenten verhaftet.

Ragusa, 21. März. (W. T. B.) Staatsrath Jonin ist aus Cettinje hier angekommen und alsbald nach St. Petersburg weitergereist.

Pest, 18. März. Anläßlich der Proklamirung Serbiens zum Königreiche hat, dem „Pest. L.“ zufolge, zwischen dem Kaiser Franz Josef und dem Könige von Serbien folgender Briefwechsel stattgefunden:

König Milan 1. richtete an Kaiser Franz Josef folgendes Schreiben:

Sire! Der gußerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Ew. Kaiserlich und Königlich apostolischen Majestät hat Mir feierlich erklärt, v Ew. Majestät den Titel eines Königs von Serbien und die Er een Willen der gesetzlichen Vertretung Meines Volkes erfolgte, an⸗ erkennen.

Ich entspreche, Sire, nur Meiner Pflicht, wenn ich Ew. Majestät den Ausdruck der aufrichtigen und lebhaften Dankbarkeit darbringe und die formelle Versicherung ertheile, daß Ich und Mein Volk das sympathische Interesse, das Uns Ew. Majestät jeder Zeit entgegen zu bringen und heute so prompt und in einer für Uns so glänzenden und schmeichelhaften Weise zu bestätigen geruhten, stets in theurer Er⸗ innerung bewahren werden.

Ew. Majestät mögen versichert sein, daß Wir Uns dessen stets Herzen dessen eingedenk

würdig erweisen und immerdar im tiefsten 1 sein werden, daß Wir auf dem eingeschlagenen Wege Unserer klugen und loyalen, Unseren eigenen Interessen entsprechenden Politik willig den Beweis erbringen werden, ein Element des Friedens, der Stabilität, des Fortschrittes und der Civilisation zu bilden. Genehmigen Ew. Majestät ꝛc. Milan.“

Se. Majestät der Kaiser beantwortete diese Versicherung folgendermaßen:

Indem Ich Ew. Majestät für die freundschaftlichen Gefühle, die Sie Mir in Ihrem gestrigen Telegramme zu bezeugen geruhten, danke, beeile Ich Mich, Ihnen Meine besten Glückwünsche darzubringen und Meine lebhafte Theilnahme am freudigen Ereignisse auszudrücken, das sich in Serbien zugetragen. 1

wünsche von Herzen Ew. Maiestät alles Glück und Ihrem Volke Wohlergehen, und nichts wird Mir angenehmer sein, als zu sehen, daß sich die Bande der Freundschaft, welche die zwei Nachbar⸗ länder verbinden, immer inniger gestalten. Franz Josef.

20. März. (W. T. B.) Vom Unterhause wurde heute die Berathung der Wehrgesetznovelle fortgesetzt. Das Oberhaus hat das Budget und das Budgetgesetz pro 1882 definitiv angenommen.

Großbritannien und Irland. London, 18. März. (Allg. Corr.) In Irland dauert die Gährung fort. Noch immer entwickeln die Mondscheinbanden eine ungemeine Thätigkeit, und fast keine Nacht vergeht, in welcher nicht ein Pächter, der seinen Pachtzins gezahlt hat, aus dem Bette geholt und angeschossen oder sonst mißhandelt wird. Einem amtlichen Ausweise zufolge wurden im Januar 429 und im Februar 407 Agrarvergehen verübt. Allerdings befinden sich darunter 290 beziehungsweise 253 Fälle von Einschüchterungen mittelst Drohbriefen, denen keine besondere Bedeutung bei⸗ gemessen wird, aber die Liste der verübten Verbrechen umfaßt auch drei Morde.

20. März. (W. T. B.) Im Unterhause er⸗ widerte heute der Premier Gladstone auf eine An⸗ frage Northcote’s: die Osterferien des Unterhauses würden vom 4. April bis zum 17. April dauern.

ierauf wurde die Debatte über die Reform der Geschäftsordnung fortgesetzt. Bei derselben erklärte der Marquis von Hartington: die Regierung sei der Ansicht, daß eine Handhabung der Geschäfte mit Würde und Wirk⸗ samkeit unter dem jetzigen System unmöglich sei; sie sei be⸗ reit, die vorgeschlagenen Reglements zu acceptiren. Wenn es Andere gäbe, welche ohne diese Veränderungen die Geschäfte führen zu können glaubten, so wolle das Ministerium gern sein Amt niederlegen. Die Debatte über die Reform der Geschäftsordnung dauerte übrigens während des ganzen Abends fort und wurde schließlich vertagt.

Im Oberhause theilte der Staatssekretär des Aus⸗ wärtigen, Granville, mit: das Oberhaus werde sich an⸗ läßlich des Osterfestes vom 31. März bis zum 20. April vertagen.

Frankreich. Paris, 18. März. (Fr. Corr.) Der heutige Ministerrath beschäftigte sich mit dem neuen von dem Kriegs⸗Minister, General Billot, entworfenen und von dem Oberkriegsrath gutgeheißenen Rekrutirungsgesetz. Die Dienstzeit ist in diesem S” auf drei Jahre fixirt; in den folgenden zwei Jahren sollen die ausgedienten Sol⸗ daten, jedoch nur im Falle eines Krieges, von dem Minister zum Dienste in der aktiven Armee einberufen werden dür⸗ fen. Da man aus Budgetrücksichten nicht alle dienstfähigen Mannschaften drei Jahre lang unter den Fahnen be⸗ halten kann, so werden die jährlichen Kontingente in zwei Kategorien geschieden, von denen die eine und stärkere drei Jahre, die andere nur ein Jahr zu dienen hat. Diese Scheidung wird durch das Loos bewirkt, und zwar geht die Ausloosung nicht mehr der Gestellung voran, sondern sie folgt ihr und beschränkt sich also auf die für diensttauglich befundenen Individuen. Diejenigen Militärpflichtigen, welche sich einem gelehrten Berufe widmen, fallen von Rechtswegen in die zweite Portion des Kontinents, desgleichen die Seminaristen und Schullehrer. Der Einjährig⸗Freiwilligen⸗ dienst mit seiner Prämie, wie er jetzt besteht, wird gänzlich abgeschafft. Für eine leichtere erurimß der niederen Cadres soll durch besondere Unteroffizierschulen gesorgt werden, und die Civilversorgungen sollen nur Denjenigen zu Theil werden,

hebung Serbiens zum Königreiche, die gemäß

welche mindestens drei 225 als Unteroffizier gedient haben. Eben heute soll nun auch Hr. Gambetta das von ihm aus⸗ gearbeitete Rekrutirungsgesetz in der Kammer einbringen. Dasselbe fixirt gleichfalls die aktive Dienstzeit auf drei Jahre mit zwei Jahren Disponibilität; den Kavalleristen soll es frei⸗ stehen, vier Jahre zu dienen, wogegen sie der Reserve nur zwei Jahre lang anzugehören brauchen. Schullehrer und Seminaristen sollen wie alle Anderen zum Dienste zugezogen werden. Auch sonst scheint der Entwurf des Hrn. Gambetta nicht wesentlich von dem des Kriegs⸗Ministers abzuweichen; nur will er im Prinzip

das ganze Jahreskontingent auf drei Jahre der Armee ein⸗

verleiben und nach dem ersten Jahre nur zehntausend, nach dem zweiten Jahre zwanzigtausend Mann beurlauben, wobei das Interesse der Familien neben der guten Aufführung des Soldaten allein entscheidend sein soll.

Dem „Temps“ wird aus Tunis, vom 18. März, telegraphirt:

Die Verwegenheit der Marodeurs wächst mit jedem Tage. Vor den Thoren von Tunis, auf der Straße nach Hammalif, haben Beduinen eine kleine Karawane angehalten und ausgeraubt. Andere haben Duars in der Gegend von Djedeida geplündert. Das Bedürf⸗ niß einer Polizei für die Stadt und einer Gensd'armerie für das flache Land macht sich dringend fühlbar; das erstere auch vom Standtpunkte der Reinlichkeit, namentlich während der großen

itze des Sommers. Fremde machen mich auf den verfallenen Zustand der Kasbah aufmerksam, in welcher unsere Truppen kasernirt sind; man wundert sich, daß wir sie nicht in Vertheidi⸗ gungszustand gesetzt, auch nicht einmal der geringsten Reparatur unter⸗ zogen haben, was doch aus vielen Gründen sehr rathsam wäre. Fol⸗ gendes sind die letzten Nachrichten aus Tripolis, für deren Zuver⸗ lässigkeit ich Ihnen einstehen kann: Die Leute des Ali⸗ben⸗Khalifa kommen nach Tripolis und verkaufen ganz offen Schlachtvieh aller Art, das sie den tunesischen Stämmen und sogar dem Bey von Tunis selbst gestohlen haben. Unser Generalkousul hat beim Gouverneur protestirt; aber wenn man es nicht auf dem Markte ver⸗ kauft, so verkauft man es anderwärts Tripolis ist voll von tunesischen Flüchtlingen, deren Führer offen erklären, sie warteten nur auf einen Befehl des Sultans, um mit den türki⸗ schen Truppen zu marschiren. Die Aufreizungen dauern fort. An der Einfahrt des Hafens hat man eine neue Batterie eingeweiht; sämmtliche Truppen mit ihrer Musik sowie der Pascha und die Be⸗ hörden erschienen zu der Feier. Unter religiösen Ceremonien wünschte man, daß diese Geschütze die Giaurs im Allgemeinen und die Fran⸗ zosen insbesondere ausrotten und zermalmen möchten.

20. März. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer theilte der Finanz⸗Minister Léon Say mit, daß er in der nächsten Woche die Bewilligung verschiedener Supplementarkredite bean⸗ tragen werde, welche die Budgetkommission werde zu prüfen haben. Er bedauere, bemerken zu müssen, daß die Supplementarkredite pro 1882 die Summe von 127 Millionen

rancs erreichen. Auf den Antrag Laisants, mit welchem ich der Finanz⸗Minister einverstanden erklärte, wurde die Wahl der Budgetkommission, welche morgen statt⸗ finden sollte, bis Donnerstag verschoben, um das Studium der betreffenden Dokumente zu ermöglichen.

In der Sitzung der Eisenbahnkommission machte der Finanz⸗Minister Mittheilungvon dem Abschluß eines Ueber⸗ einkommensmitder Orleans⸗Eisenbahngesellschaft, betreffend die vorzeitige Rückzahlung der dieser Gesellschaft vom Staate vorgeschossenen 205 Millionen⸗ Francs. Léon Say fügte hinzu: die vorzeitigen Rückzahlungen Seitens der Eisenbahngesellschaften seien einfache Operationen des Schatz⸗ amtes und sollten keineswegs ein Präjudiz hinsichtlich der Frage des Rückkaufs der Eisenbahnen bilden. Die übrigen Arrangements bezüglich des Baues neuer Eisenbahnen und der Herabsetzung der Tarife gehörten ausschließlich zu der Domäne der Eisenbahnkommission und würden derselben voraussichtlich unterbreitet werden.

Italien. Rom, 20. März. (W. T. B.) Der König empfing heute Mittag den Botschafter Marquis de Noailles in Abschiedsaudienz und verlieh demselben das Groß⸗ kreuz des St. Mauritius⸗ und Lazarus⸗Ordens.

Numänien. Bukarest, 20. März. (W. T. B.) Der österreichische Gesandte, Graf Hoyos⸗Sprinzenstein, ist heute nach Wien abgereist, von wo derselbe in einer Woche zurückerwartet wird, um sein Abberufungsschreiben zu über⸗ reichen. Die Geschäfte der Gesandtschaft hat der Legations⸗ Rath Freiherr von Salzberg übernommen.

Amerika. Washington, 16. März. (Allg. Corr.) Der Senat hat den Beschluß des Repräsentantenhauses, den für die Unterstützung der Ueberschwemmten im Missisippithale ausgeworfenen Betrag auf 150 000 Dol lars zu erhöhen, gutgeheißen. Eine Versammlung re⸗ publikanischer Kongreßmitglieder, welche gestern Abend abgehalten wurde, faßte einstimmig eine Resolution, die sich gegen jedwede Herabsetzung der Steuer auf Brannt⸗ wein, Taback und Cigarren ausspricht.

Zeitungsstimmen.

Der konservative Verein zu Rosenberg (Westpreußen) hatte, wie die „Nordd. Allg. Ztg.“ meldet, unterm 8. d. Mts. folgende Adresse an den Reichskanzler gerichtet:

Durchlauchtigster Fürst!

Die Königlichen Worte in dem Allerhöchsten Erlaß vom 4. Ja⸗ nuar l. Is. haben uns hocherfreut und aufs Neue gestärkt im Ver⸗ trauen auf die Kraft und gedeihliche Fortentwickelung unseres ruhm⸗ voll erkämpften Deutschen Reiches.

Wenn schon durch die von Euer Durchlaucht trotz hartnäckiger und gehässiger Opposition so energisch vertretenen Grundsätze der neuen Wirthschaftspolitik sowie der antimanchesterlichen Bewegung auf allen Gebieten des Staatslebens Deutschland wieder zu erstarken beginnt und bei weiterer Durchführung immer mehr erstarken muß, so lastete doch bisher auf dem rein politischen Gebiet die der Majo⸗ ritätsherrschaft huldigende, aus der Fremde unbegründet hinüber⸗ genommene, sogenannte konstitutionelle Doktrin noch immer wie ein Alp auf unserem Volke. 3 3 1

Von diesem, den Erfolg gemeinsamer Arbeit von Regierung und Volksvertretung aufs Schwerste schädigenden Druck hoffen wir nun sicher auch befreit zu werden. Fesec weil der Allerhöchste Erlaß Klarheit verschafft über die Aufgabe und die Rechte, welche unser König und Herr als gewissenhafter Landesvater zu unserem und des Reiches Besten für sich in Anspruch nimmt und in Anspruch nehmen muß. Diese Klarheit wird immer weitere Schichten unseres treuen Volkes durchdringen, je mehr sich dasselbe mit den von Sr. Majestät ausgesprochenen Grundsätzen vertraut macht; jemehr es einsehen lernt, daß dabei auch dem Parlament seine dem Landes⸗ wohle dienenden Rechte und Pflichten in ausreichender Zahl verbleiben; jemehr sich die Ueberzeugung bei ihm Bahn bricht, daß ein starkes Königthum die wichtigste, die einzig sichere Grundlage ist für eine

lückliche Zukunft unseres Reiches deutscher Nation, für die Er⸗ fllung der großen Aufgaben, welche demselben im Leben der Völker noch obliegt.

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