auf der Eisenbahnstation ur Weiterbeförderung zu ver⸗ laden. Zugleich wird bescheinigt, daß das vorbezeichnete Vieh die letzten vier Wochen im Kreise gestanden hat. Die Ver⸗ ladung hat unter Kontrole des stattzufinden und wird erst dann zulässig, nachdem von diesem das unten stehende Attest ausgestellt worden ist. . 8 Der vorstehende Erlaubnißschein verliert mit dem seine Gültigkeit, so daß bis zu diesem Tage die Verladung erfolgt sein muß. 1“ den ten G 18 8 — Der Königliche Landrath.
(L. 8.) 8 Daß die Thiere, auf welche sich der vorstehende Erlaubnißschein ezieht, am heutigen Tage, als am Tage der Verladung, von mir untersucht und einer ansteckenden Krankheit nicht verdächtig befunden worden sind, bescheinigt den ten 18 Der Grenz⸗ (Kreis⸗) Thierarzt. 8 Daß die Verladung auf Station der Eisenbahn erfolgt, unter Nr. der Kontrole ein⸗ etragen und die Thiere von einer anderen Eisenbahnstation nicht übernommen worden sind, bescheinigt . Der Stations⸗Vorstand.
Formular II.
8
Erlaubnißschein Nr.
kr.
8 Dem (Namen und Stand) aus Kreis wird
hierdurch die Erlaubniß ertheilt, die nachstehend bezeichneten Stück
“ welche er von den unten genannten Besitzern gekauft hat, und zwar:
mit römischer Zahl und Die Beschreibung in Kolonne „Farbe und Die Bezeichnung roth, weiß ꝛc.
Jeder Besitzer erhält eine Nummer mindestens eine Seite. Abzeichen“ muß möglichst genügen nicht.
Die Zugänge werden ohne Unterbre Nummern in den ersten Kolonnen näher be⸗
chung der fortlaufenden
1 Namen und Stand des Besitzers.
Ursprungs⸗Zeugniß. Datum. V Ort.
Geschlecht. (Ochse, Kub,
Stärke ꝛc.)
Farbe und Ab⸗
Zugang. Abgang.
Bemerkungen. Datum Von wem u. woher?
An wem u. wohin?
Farbe, Abzeiche/ Verkäufer un
Kreis. Hornbrandzeichen. Name. Wohrnort.
Geschlecht. Alter.
10. 1 11“ 111“X“ 8 8s 1“
auf der Eisenbahnstation zur Weiterbeförderung zu ver⸗ laden. Zugleich wird auf Grund der Atteste der Landräthe der Kreise bescheinigt, daß das vorbezeichnete Vieh die letzten vier Wochen in den gedachten Kreisen gestanden hat. Die Verladung hat unter Kontrole des stattzufinden und wird erst dann zulässig, nachdem von diesem das unten stehende Attest: aus gestellt worden ist. 1t b Der vorstehende Erlaubnißschein verliert mit dem 88 Gültigkeit, so daß bis zu diesem Tage die Verladung erfolgt
ein muß. den ten 18 Der Königliche Landrath.
(L. S.
Daß die Thiere, auf welche sich der vorstehende Erlaubnißschein bezieht, am heutigen Tage, als dem Tage der Verladung, von mir untersucht und einer ansteckenden Krankheit nicht verdächtig befunden wsiärden sind, bescheinigt
G den ten 18 Der Grenz⸗ (Kreis⸗) Thierarzt.
Daß die Verladung auf Station der Eisenbahn am erfolgt, unter Nr. der Kontrole ein⸗ getragen und die Thiere von einer anderen Eisenbahnstation nicht übernommen worden sind, bescheinigt 1
Der Stations⸗Vorstand.
Rindvieh⸗Register Gemeinde mtsbezirk Aufgestellt am . . ten 188. Der Entg. (Orts⸗) Vorsteher (Viehrevisior).
Bestätigt am . ten ““ Der Amtsvorsteher. (L. S.)
Bogen mit je 6 Linien und auf rothem Papier.)
Tage für den Transport von
8
Name, Stand und des Empfängers
Farbe und
registers
Nr. de Vieh⸗
Es wird hiermit bescheinigt, daß die vorbezeichneten Stück Rindvieh während der hiesigen Orte gestanden haben.
Der Gemeinde⸗ (Guts⸗) Vorsteher (. S.)
letzten 4 Wochen am
18 (Viehrevisor).
der Gensd'arm Die Richtigkeit bestätigt M 1 Der Amtsvorsteher.
8
ARichtamtlichee.
Preußen. Berlin, 21. März. Im weiteren Ver⸗ laufe der gestrigen (38.) Sitzung setzte das Haus der Ab⸗ geordneten die zweite Berathung des Entwurfs des Staatshaushalts⸗Etats für das Etatsjahr 1882/83 mit der Diskussion des Etats des Ministeriums der geist⸗ lichen ꝛc. A ngelegenheiten (dauernde Ausgaben, Kap. 121 Tit. 29) fort. Im Tit. 29 sind 700 000 ℳ ausgeworfen zu Ruhegehältern und zu Unterstützungen für emeritirte Elementar⸗ lehrer und Lehrerinnen.
Hierzu lag ein Antrag des Abg. Dr. Kropatscheck vor.
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
. ,Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, dem Landtage in der nächsten Session den Entwurf eines Pensionsgesetzes für die Elementarschullehrer vorzulegen.“
u diesem Antrage lag ein Antrag der Abgg. Bender und
Genossen vor: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: * „1) Im Antrage des Abg. Dr. Kropatscheck den Worten „den
Entwurf eines Pensionsgesetzes für die Elementarschullehrer vor⸗
zulegen“ hinzuzufügen:
88 „„durch welches denselben ein bestimmter, nach dem Dienst⸗ einkommen und dem Dienstalter zu bemessender Pensions⸗ aanspruch zuerkannt wird.“
2) Im Kap. 121 Tit. 29 des Etats des Kultus⸗Ministeriums pro 1882/83 die Staatszuschüsse zu den Ruhegehältern der Ele⸗ mentarlehrer soweit zu erhöhen, daß es möglich wird, schon in diesem Etatsjahr allen emeritirten olksschullehrern eine Pension von mindestens 600 ℳ jährlich zu gewähren.“
Ferner beantragten die Abgg. Platen und Gen.:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
„1) In dem Antrage des Abg. Dr. Kropatscheck anstatt der Worte: „eines Pensionsgesetzes“ zu setzen: „eines die Pensionen und Alterszulagen regelnden Gesetzes.“
2 Dem Antrage die Worte anzufügen: „und die zur Aus⸗ führung des qu. Gesetzes erforderlichen Mittel in den Etak für das Jahr 1883/84 einzustellen.“
. Die Budgetkommission schlug vor: den Titel zu ve⸗ willigen und die Anträge der Staatsregierung als Materiat⸗
zu überweisen, mit Ausnahme des Absatz 2 des Benderschen
8 — ahr Antrages, den die Kommission abzulehnen beantragte.
Der Abg. Knörcke erklärte, dieser Titel berühre einen wunden Punkt auf dem Gebiete des preußischen Schulwesens. Er verstehe nicht, warum es schwer sein solle, auszurechnen, wie viel erforderlich sei, um die be⸗ antragte Ausgleichung der Gehälter herzustellen. Es sei das
In Preußen habe man etwa die im Durchschnitt 300 ℳ erhielten. szurechnen, welche Mitte
ein leichtes Rechenexempel. 3600 Elementarlehrer, Da sei wohl leicht au
Wenn für die Abfindung von 600 000 ℳ
l erforderlich Privat⸗Eisenbahndirektoren
ähnliche Summe gierung vertheile die Zuschüsse als Unter⸗ che, die bedürftig seien. Wenn nun aber ein von Jahren sich einige hundert dann sage die Regierung, derselbe sei den Zuschuß. ℳ Pension nach einer Derselbe habe dazu einen Regierung bekannt ge⸗ en von 3000 ℳ habe, Man sollte den Män⸗ Volkes anvertraut sei, r Gnade der Regierung empfangen. Der Minister habe in der Aussicht gestellt, aber er Vertrauen verloren, daß es so Die Sache dürfe nicht auf die Warum sollte man in Preußen Es würde sich bung über das
emeritirten auswerfen. stützungsgelder an sol Lehrer in einer Thaler abgedarbt habe, nicht bedürftig
langen Reihe
und entziehe demselben Kreise Löbau erhalte ein Lehrer 263 vierzigjährigen Dienstzeit. von 240 ℳ bekommen.
worden sei,
Als aber der daß derselbe ein Vermög habe sie ihm den Zuschuß genommen.
Erziehung nicht zumuthen, im Alter von de abzuhängen und Almosen eine gesetzliche Regelung eintreten. Kommission ein Pensionsgesetz in habe in der Beziehung das bald werde vorgelegt werden. lange Bank geschoben werden. nicht schon jetzt soviel Geld überhaupt empfehlen,
gesammte Unterrichtswe Gebieten mit Spezialge für die Lehrer dürf könnte dabei lichen verfah seinem emeritirten Beiträge der Leh kasse zuwenden möch
„Hierauf ergri heiten, von Goß Das allseitige Interesse, Kommission wie im Hause ge mich nur ermuthige Meine Herren, ich kann nur bed nach dem Vortrage Ihres Herrn abe, weil sonst vielleicht einzelne vo err Vorredner aus wären. Ich dar zun
übrig haben?
nicht auf eine Gesetzge sen zu warten, sondern auf einzelnen Ein Pensionsgesetz te nicht so schwer zu machen sein. Man analog dem Gesetz bezüglich der emeri enn man das Drittel, Vorgänger zu zahlen h
setzen vorzugehen.
tirten Geist⸗ das ein neuer Lehrer 1 abe, ferner bestimmte staatlichen Zuschüsse der Pensions⸗ te, so würde das genügen.
ff der Minister der geistlichen ꝛc. ler das Wort: 3
rer und die
Angelegen⸗
welches die vorliegende Materie in der funden hat, jetzt und früher hin, kann etretenen Wege fortzuschreiten. auern, daß ich nicht unmittelbar eferenten das Wort genommen n den Vermuthungen, die der ihm nicht ausgesprochen um eine Grundlage für die ganze Frage
n auf dem pon mir b
rochen hat, von
nen, daran erinnern, wie sich die An elegenheit im Laufe der Zeit entwickelt hat. Ich kann dem nicht beitreten, daß, wie der Herr Vorredner gesagt hat, nur ab und zu der eine oder der andere Schritt geschehen sei. Vielmehr muß ich dagegen bemerken, daß man in der That Seitens der Regierung im Verein mit diesem hohen Hause seit Jahren planmäßig und nach Maßgabe der Finanzlage unausgesetzt bemüht ist, um vorhandene Mißstände zu beseitigen. Wenn ich daran erinnern darf, daß noch 1860 im Etat für diese Zwecke nur 18 000 ℳ eingestellt waren, und daß wir jetzt nach 22 Jahren auf die Bewilligung von 700 000 ℳ hoffen dürfen, dann darf ich der Anerkennung sicher sein, daß es an einem Verständniß und an einer gewissen Opferwilligkeit nicht gefehlt hat. Seit 1872 4 wo der Fonds von 30 000 auf 39000 ℳ erhöht wurde, hatten wir zunächst 1873 eine erheblichere Erhöhung desselben auf 240 000 ℳ zu verzeichnen, und im vorigen Jahre ist ja bekanntlich durch Einstellung von abermals 300 000 ℳ die Summe bereits auf 631 000 ℳ erhöht worden. Es ist aber rücksichtlich der Unterstützung emeritirter Lehrer und Lehrerinnen nie daran gedacht worden, nach einer gewissen Schablone, wie sie ein Pensionsgesetz giebt, an die Frage heran⸗ zutreten, sondern vielmehr ist das Ziel der Unterrichtsverwaltung dahin gerichtet gewesen, mit Hülfe der Dispositionssumme des hier in Rede stehenden Titels nach Maßgabe des Bedürfnisses in Form von Beihülfen die Lehrer so zu subventioniren, daß sie in Betrachtnahme dessen, was sie von den verpflichteten Kommunen und Sozietäten zu beanspruchen hatten, ferner in Betrachtnahme dessen, worüber sie etwa andererseits, sei es aus ihrem eigenen Vermögen, sei es auf Grund von ihnen zustehenden Rechten zu verfügen hatten, so viel erhielten, daß sie gegen Nahrungssorgen geschützt werden. Die Durchführung des Prinzips ist selbstverständlich mit ganz ungemein großen Schwierig⸗ keiten verbunden gewesen; denn die mebr als 3500 emeritirten Lehrer und Lehrerinnen haben alle einzeln in Rücksicht ihrer materiellen Lage geprüft werden müssen, und wir schulden unseren Provinzialbehörden meines Erachtens besondere Anerkennung, daß mit verschwindenden Ausnahmen keine einzige Beschwerde erhoben worden ist. Es ist, ich kann sagen, leider, einige Male in Organen der Presse auf einzelne eklatante Fälle hingewiesen worden; aber ich kann versichern, daß bei näherer Untersuchung der Fälle fast ausnahmslos die Vorwürfe, die daran geknüpft waren, als nicht zutreffend befunden sind. Obgleich es mich etwas aus dem Rahmen meiner Erörterungen herausdrängt, möchte ich den von dem Herrn Vorredner erwähnten Fall hier noch berüh⸗ ren, indem ich an ihn die Bitte richte, denselben etwas milder zu betrachten. Wir haben den Fall auf Grund der Zeitungsnotiz aufgegriffen und uns vergeblich bemüht, daß der betreffende Lehrer, der 263 ℳ Pension von der Gemeinde erhält, außerdem ein Vermögen von 3000 ℳ hat und außerdem ein Altentheil bezieht; Sie werden mir zugeben, daß derselbe in der That doch nicht als so bedürftig hat anerkannt werden können, wie viele seiner Kollegen. Ich kann dem geehrten Herrn Vorredner die Versicherung geben, daß es ein Wunsch aller ÜUnterrichtsbehörden ist, die Unterstützungen reichlicher bemessen zu können, aber wir müssen uns vor allem doch einmal darnach richten, was uns in dem Etat zur Verfügung gestellt ist und zweitens nach dem relativen Maße des Bedürfnisses, welches nur durch die Prüfung der einzelnen Verhältnisse ermittelt werden kann. Um in großen Zahlen den Effekt der bisherigen Bewilligungen anzu⸗ deuten, die ja in dem Bericht näher dargestellt sind, bemerke ich, daß von den 3575 vorhandenen Emeriten unter 600 ℳ beziehen — also set es Seitens der verpflichteten Gemeinden und Sozietäten, sei es Seitens des Staates — daß also unter
600 ℳ beziehen — 1441, daß dagegen über 600 ℳ beziehen 2134.
und zwar gehen die Beträge bis zu recht erheblichen Summen auf, so daß in der Klasse über 1500 ℳ sich noch 127 Lehrer und eine Lehrerin befinden. Wenn man denn davon ausgehen wollte, daß man die 600 ℳ als Durchschnitt annimmt, dann würde die danach sich er⸗ gebende Summe derjenigen, welche die emeritirten Lehrer und Lehre⸗ rinnen jetzt erhalten, ungefähr gleichkommen. Gegenwärtig beziehen die emeritirten Lehrer und Lehrerinnen über 2 200 000 ℳ, und wenn man 600 ℳ im Durchschnitt nehmen wollte, würden sie nur unge⸗ fähr 2 145 000 ℳ erhalten, ungefähr 72 000 ℳ weniger als sie jetzt erhalten und über 141 000 ℳ weniger, als sie, wie wir hoffen, im nächsten Jahr erhalten werden.
Aus den eben von mir gekennzeichneten eingehenden Ermittelun⸗ gen der Provinzialbehörden hat die Unterrichtsverwaltung, als sie sich vor den Etat gestellt sah, den Schluß entnehmen müssen, daß, um die nothdürftigen Beihulfen zu gewähren, es noch an einer Summe von 80 000 ℳ fehlt, und diese Summe von 80 000 ℳ hat nur gewonnen werden können einmal dadurch, daß ein kleiner Re⸗ servefonds, der bei der Centralbehörde noch bestand, dazu verwendet worden, daß im Uebrigen 69 000 ℳ in dem Etat von Ihnen erbeten werden. Erhalten wir diese Summe, dann sind wir so weit, daß wir wohl sagen dürfen, jeder von den Emeriten ist, nach dem Maß⸗ stabe seiner persönlichen Verhältnisse bemessen, gegen Mangel geschützt.
Das ist zunächst eine sehr wichtige Stufe, die wir erreicht haben, aber daß ich mich dabei nicht beruhige, will ich Ihnen gleich weiter ausführen.
Bereits mein Herr Amtsvorgänger hat es als seine Pflicht er⸗ klärt und als die Aufgabe der Unterrichtsverwaltung bezeichnet, ein Gesetz in dem Sinne, wie man es hier mehrfach gewünscht hat, aus⸗ zuarbeiten und vorzulegen und er hat nun diesem Versprechen nach⸗ zukommen das Erforderliche eingeleitet.” Ich habe mich ebenfalls redlich bemüht, das Versprechen auszulösen, und ich konnte bereits die Hoffnung hegen, das Gesetz dem diesjährigen Landtage vorzulegen, aber es boten sich Hindernisse, die es zur Zeit noch unmöglich machten. Vor allen Dingen war es angesichts der Finanzgebahrung nicht mehr ausführbar, den Plan zu verwirklichen. Nicht daß ich zurückgewiesen wäre, sondern es konnten nur diejenigen Summen nicht mehr rechtzeitig angemeldet werden,
welche in den damals bereits abgeschlossenen Staatshaushalts⸗Ent⸗ 1 wurf hätten eingestellt werden müssen. Ich will Ihnen aber die
ungefähren Ziffern nicht vorenthalten, um die es sich dabei handelt.
Gehen wir davon aus, daß die gegenwärtige Zahl von Emeriten, also 3175 mit denjenigen Sätzen, die sie nach dem Pensionsgesetz von 1872 erhalten würden, bedacht werden sollten, so würde dazu eine Summe erfordert werden von etwas über 2 ½ Millionen, eine Summe, welche um ungefähr 325 000 ℳ höher ist, als diejenige Summe, welche die Emeriten jetzt erhalten. Wohl aber zu beachten, daß, wenn man die Wirkung der Maßnahmen für die einzelnen Fälle prüft, sich ergiebt, wie eine ganze Anzahl von Emeriten gegenwärtig vorhanden ist, welche jetzt bereits mehr erhalten, als sie erhalten
würden, wenn das Gesetz von 1872 als maßgebend für sie angesehen
werden müßte. 8
Mieine Herren! Diese Differenz von rund 300 000 ℳ ist es aber nicht allein, mit der wir uns demnächst zu beschäftigen haben. Wir müssen, um festzustellen, um welche Belastung des Staates es sich handelt, noch eine ganze Reihe anderer Momente in Erwägung nehmen. Es ist bekannt, daß eine große Zahl von Lehrern, welche sich bereits der Ruhe zusehnen, Bedenken trägt, ihre Emeritirung
nachzusuchen, weil sie sich, und das mit Recht, scheuen, in ungeregelte äußere Verhältnisse einzutreten. Und so sehr auch die Schulaufsichtse
behörden Veranlassung hätten, auf die Pensionirung alter Lehrer zu
dringen, und obwohl auch der Lehrermangel im großen und ganzen
jetzt gehoben ist, hat man doch Abstand genommen, die alten Lehrer zur Pensionirung zu veranlassen, einmal mit Rücksicht auf die Lehrer elbst, zweitens mit Rücksicht auf die Gemeinden. In dem Augenblick aber, wo durch eine gesetgiche Regelung, wie ich sie intendirt nach den Grundsätzen des Gesetzes von 1872, die älteren Lehrer sicher sind, daß sie ein, wenn auch nicht reichliches, so doch gegen Noth schützendes Auskommen haben werden, wird die Zahl der Emeriten sich ganz außerordentlich steigern, und es werden nicht nur die Gemeinden auf den Abgang der älteren Lehrer hinwirken, ondern auch die Schulaufsichtsbehörde wird dahin kommen, wenn es an jungem Nachwuchs nicht fehlt. Ich deute das nur an, um unge⸗ fähr zu zeigen, daß es sich nicht um ein paar mal hundert tausend Mark handelt, sondern man sich voraussichtlich auf erheblich höhere Summen gefaßt halten müsse.
Es kommen dabei auch noch andere
.““
Momente in Betracht, die
“
entlassen werden sollten, ohne Mitt darum das Haus, auch den Unteranträgen Bender und Ge⸗ nossen zuzustimmen. An dem warmen Herzen des Hauses weifle er nicht, aber wenn das Haus es habe, so bethätige man es auch und sorge, daß schon in diesen Etat die erfor⸗
1“
Ihnen vielleicht untergeordnet erscheinen, die aber immerhin nicht un⸗
beachtet bleiben dürfen. Ich darf die Herren daran er⸗ innern, daß das Institut unserer weltlichen Lehrerinnen in
Bezug auf Dauerhaftigkeit, nämlich in Bezug auf das Aus⸗ halten der Lehrerinnen im Dienste, noch nicht erprobt ist. Wir haben heute nach kurzer Zeit bereits eine erhebliche Zahl von emeritirten Lehrerinnen, während doch im Großen und Ganzen die Tau⸗ sende von Lehrerinnen erst im letzten Jahrzehnt in die Unterrichts⸗ verwaltung eingeführt worden sind. Nun bestebt ein gerechter Zweifel, ob im Durchschnitt bei diesen Lehrerinnen die Fähigkeit zur Versehung ihres Dienstes so lange dauern wird, wie bei unseren männlichen Lehrern. Ich will daraus weiter keine Folgerungen ziehen, aber die
Herren werden anerkennen, daß diese Momente es hinlänglich recht⸗
fertigen, wenn ich erkläre, wie ich es auch in der Unterrichtskommission ethan habe: ich für meine Person werde, soweit es an mir ist, nicht nachlassen, auf diesem Wege das Ziel zu erreichen, das ich nir vorgesteckt habe, aber ich kann durch meine Erklärung die Staatsregierung als solche nicht binden, schon wegen der inanziellen Rücksichten, die hier um so schwerer wiegen, weil es sich hier nicht um gleichbleibende Ziffern handelt, sondern um solche, die sich naturgemäß von Jahr zu Jahr steigern bis ein Beharrungszustand eintreten wird, der aber dann auch nicht von Dauer ist, wenn wir ferner fortfahren, die Zahl der Lehrerstellen zu vermehreu.
Von diesen Gesichtspunkten aus werden Sie es natürlich finden, daß ich das hohe Haus bitte, den Anträgen Ihrer Kommission bei⸗ zutreten und die sehr schätzbaren Anregungen, die meines Erachtens in den Anträgen des Herrn Abgeordneten liegen, der Regierung als Material zu überweisen. 3
Wenn nun der Herr Abgeordnete, der zuletzt gesprochen hat, weiter geht und bittet, wie auch Nr. 2 des Antrags Bender und Genossen, bereits für dieses Jahr die Mittel so zu erhöhen, daß eine Minimalpension von 600 ℳ gegeben werden kann, so muß ich mich dagegen wenden, nicht, weil ich es unseren Lehrern nicht gönne, das sei fern von mir, sondern weil ich diese eben dargelegten allgemeinen Bedenken habe. Den Beleg klar zu stellen, welcher zur Gewährung einer Minimalpension von 600 ℳ erforderlich ist, ist sehr schwer, der Herr Abgeordnete hat die Güte gehabt, die Ziffer von 200 000 ℳ zu nennen; diese hat auch ihre gewisse Berechtigung, aber sie erweist sich erst dann als ausreichend, wenn vorab diejenige Summe gewährt wird, die auf Grund des Pensionsgesetzes gegeben werden müßte. Da die Differenz zwischen dem Gesammtbetrage der Pensionen nach dem Pensionsgesetze und dem jetzt für die Emeriten verwendeten Beträge über 300 000 ℳ beträgt, so tritt dieser Betrag noch dem Betrage von 200 000 ℳ hinzu. Um im nächsten Etatsjahre den Emeriten die Minimalpension von 600 ℳ zu gewähren, würde daher ein Mehr⸗ aufwand von mehr als 500 000 ℳ erforderlich sein.
Nun, meine Herren, diese Fragen, herausgerissen aus dem Rahmen eines einheitlichen Gesetzes, sind überhaupt von der Regierung nicht zu beantworten, ich glaube auch vom hohen Hause nicht. Es ist meines Erachtens nicht möglich, eine solche einzelne Frage fest⸗ zulegen und zu entscheiden, so daß man sagt: baue danach ein Gesetz; ich glaube, Sie können es selbst von Ihrem budgetmäßigen Standpunkt kaum vertreten. Dann erinnere ich daran, daß auch ein staatsrechtliches Bedenken dem entgegen steht. Die Frage, ob man überhaupt Minimalpensionen festsetzen darf, ist alle Zeit eine sehr bestrittene gewesen, und es giebt nur sehr wenige Fälle, in denen Minimalpensionen in unser Staatsrecht ein⸗ geführt sind.é Wenn sie es sind, so bewegen sie sich in der That in einem wirklich sehr untergeordneten Betrage. — Ein solcher Fall ist mir bekannt auf einem Gebiete, das hier unmittelbar koinzedirt, in Betreff der Schullehrer der Provinz Preußen, welchen eine Minimal⸗ pension, die aber nur 150 ℳ betrug, garantirt ist. Ferner ist noch unseren ostprenßischen evangelischen Predigerwittwen eine Minimal⸗ pension von 100 ℳ garantirt. Das sind aber, wie Sie zugestehen werden, doch andere Ziffern, als wenn man mit 600 ℳ als Mi⸗ nimum operirt. 1 8
Aus allen diesen Gründen bitte ich entnehmen zu wollen, daß es mein fester Wille und mein voller Ernst ist, auf dem Wege fortzu⸗ schreiten, den mein Vorgänger zu betreten begonnen hat und auf dem auch ich mit Beharrlichkeit weiter gegangen bin. Ich gebe mich aber auch der Hoffnung bin, daß es mir nicht falsch ausgelegt werden wird, wenn ich Sie bitte, den Antrag des Hrn. Bender und Genossen ad 2 abzulehnen.
Der Abg. Dr. Kropatscheck bemerkte, er verstehe nicht, warum der Abg. Knörcke in so emphatischer Weise die Par⸗ teien im Hause apostrophire. Ein Interesse für die Lehrer habe nicht nur eine Partei, sondern alle Parteien zu allen Zeiten gezeigt. Ob thatsächlich eine Nothlage vorhanden, darüber könne man sich weiterer Bemerkungen enthalten, nachdem im vorigen Jahre das Haus hierüber volle Uebereinstimmung gezeigt und auch die Regierung die damals ausgesprochenen Forderungen als berechtigt aner⸗ kannt habe. Der Antrag Platen sei dem Redner nicht un⸗ sympathisch, anders verhalte es sich mit dem Antrag Bender. Der zweite Theil desselben stehe zu dem ersten in vollkomme⸗ nem Widerspruch. Derselbe bezwecke nichts, als die Lehrer bezüglich der Pensionsverhältnisse besser hinzustellen, als jede andere Beamtenklasse. Als der Abg. Platen im vorigen Jahre mit einem ähnlichen Antrage gekommen sei, sei vom Abg. Strosser die Ungerechtigkeit einer festen Minimalpension nach⸗ gewiesen worden. Daß derselbe in diesem Jahre von der Wieder⸗ holung seines Antrages abgesehen, beweise, daß auch der Abg. Platen die Berechtigung der vom Abg. Strosser geäußerten Be⸗ denken anerkannt habe. Er bitte, den Antrag der Budgetkom⸗ mission anzunehmen.
Der Abg. Platen erklärte, der Abg. Kropatscheck irre, wenn derselbe glaube, er (Nedner) habe seinen Antrag nicht
wiederholt, weil er ihn für nicht gerechtfertigt gehalten habe.
Er würde das gern gethan haben, wenn er Hoffnung gehabt
hätte, daß derselbe angenommen werden würde. Nichtsdesto⸗
weniger sei er bereit, auch jetzt für den ähnlichen Antrag
Bender einzutreten. Er sei der Ansicht, daß eine Minimalgrenze nothwendig sei, und halte es für einen richtigen Griff, wenn die⸗ selbe auf 600 ℳ normirt sei. Eine solche Minimalgrenze sei auch nichts Unerhörtes, sie sei bereits in mehreren Staaten in gleicher Höhe vorhanden. Sehr erfreut sei er darüber, daß man im nächsten Jahre ein Pensionsgesetz zu erwarten habe. Es sei dann weiter nothwendig, daß zugleich die Frage der Alters⸗
zulagen gesetzlich geregelt werde. Sollte übrigens das Pension sgesetz
dem Beamtenpensionsgesetz von 1872 gleichgestellt werden, so würde er das bedauern, denn die Pensionsberechtigung würde dann auch für die Lehrer erst mit dem 10. Jahre beginnen. Er wünsche, daß, wie in anderen Staaten, so auch in Preußen die Lehrer schon mit dem ersten Jahre pensionsfähig würden, damit
ie nicht, falls sie schon in den ersten S wegen Krankheit el daständen. Er bitte
derlichen Summen eingestellt würden, sonst könnten doch in
eeinigen Lehrerseelen Zweifel an dem Wohlwollen des Hauses aufkommen.
Der Abg. Dr. Franz bemerkte, warum der Regierung
i Material über die vorliegende Frage durch die Be⸗
chlüsse der Budgetkommission erst gewährt und geliefert wer⸗ den solle, sei nicht recht zu verstehen Wenn auch 1“ 1“ 11“
Vertrauen zum Minister und den Regierungen vorhanden sei, so könne doch durch den Antrag Bender und Genossen der Schein erregt werden, als könnte die Schule in politische Be⸗ strebungen verwickelt werden. Es dürften nicht etwa die Lehrer schließlich besser gestellt werden als andere subalterne und höhere Beamte.
Darauf wurde der Antrag der Budgetkommission, der Regierung die Anträge Bender, Kropatscheck und Platen als Material für eine Untersuchung der Angelegenheit zu über⸗ weisen, angenommen.
Es folgte die Berathung des Kap. 123: „Technisches Unter⸗ richtswesen und Königliche Porzellanmanufaktur 2 567 145 ℳ“ Zu diesem Kapitel lag ein Antrag der Abgeordneten Dr. Schultz und Gen. vor: —
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
„Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, einen auf die Verbesserung der Lage des dem Ministerium der geistlichen An⸗ gelegenheiten unterstellten niederen technischen Unterrichtswesens ge⸗ richteten Organisations⸗ und Finanzplan, welcher auch das statistische Material uͤber die bestehenden Schulen enthält, in der nächsten Session dem Landtage vorzulegen.“
Der Antrag wurde indeß, weil der Antragsteller augen⸗ blicklich nicht in der Lage war, denselben zu vertreten, zurück⸗ gezogen und soll später als selbständiger Antrag wieder ein⸗ gebracht werden.
Die Tit. 1—14 des Kapitels, Besoldungen und sachliche Ausgaben für die technischen Hochschulen in Berlin, Hannover und Aachen, die Gewerbeschule in Cassel und die Baugewerbe⸗ schule in Nienburg 975 069 ℳ, wurden ohne Debatte an⸗ genommen.
Tit. 15 fordert an Zuschüssen für diverse Gewerbe⸗, Webe⸗, Baugewerks⸗ und andere gewerbliche Fachschulen die Summe von 357 068 ℳ
Zu diesem Titel bemerkte der Abg. Sombart, eine Spe⸗ zialistrung des Titels 15 sei dringend geboten, da mit den Gewerbeschulen eine große Veränderung in ihrem Charakter eingetreten sei. Die Vorbildung auf den lateinlosen Real⸗ schulen sei eine einseitige, und diese Einseitigkeit, das Fehlen des allgemeinen Ueberblicks, trete auch bei den später daraus hervorgehenden Staatsbeamten hervor. Zugleich lasse sich an der Hand statistischen Materials eine Ueberschwemmung der technischen Hochschulen nachweisen mit Elementen, denen die wissenschaftliche humanistische Gleichberechtigung mit anderen fehle. Reiße man den Pfeil aus der Brust der Archi⸗ tekten und gebe man ihnen eine gemeinsame allgemeine Bil⸗ dung. Dagegen empfehle es sich, die eigentlichen Gewerbe⸗ schulen mehr auszubilden. Das kleine Königreich Sachsen werfe für Gewerbeschulen fast ebensoviel aus, wie das große Preußen mit seinen 27 Millionen Bewohnern, die Gewerbe⸗ schule in Chemnitz könne Preußen sich zum Muster nehmen. An den diesbezüglichen Schulen müßte nicht blos das Stu⸗ dium der Physik und der Chemie gefördert, sondern auch Volks⸗ wirthschaft gelehrt werden, ganz ähnlich, wie an den höheren landwirthschaftlichen Schulen. Möchte die Regierung doch endlich einmal praktisch werden!
Der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath Dr. Wehrenpfennig entgegnete, das Haus sei im Jahre 1879 nicht auf eine vom Vorredner schon damals gewünschte Spezialisirung des Titels 15 eingegangen. Die Regierung habe mit Recht den Vorredner mit seinem Antrag an das Haus gewiesen. Die angeführten Zahlen, aus denen eine Ueberschwemmung der technischen Hochschulen durch die wenigen Gewerbeschulen folgen solle, seien theils nicht richtig, und soweit sie richtig seien, sei der Schluß daraus nicht maßgebend. Diese angebliche Ueberschwemmung solle den Gedanken er⸗ wecken, ob nicht die Möglichkeit, daß sich der künftige Baumeister auf einer neunjährigen Anstalt ohne lateinische Sprache vorbilden könne, lieber aufgehoben werden sollte. Liege das daran, weil viele dieser Gewerbeschüler jetzt in die Architektur oder in das Bau⸗ und Ingenieurfach einträten? Im Gegentheil, in die Architektur hätten sich im vorigen Herbst nur 31 und für das ganze Bau⸗ und Ingenieur⸗ wesen nur 23 immatrikuliren lassen; dagegen für Maschinen und Schiffsbau 59, für Chemie 12, und diese be⸗ zögen ihre Rekruten seit Jahren aus den Gewerbe⸗ schulen. Eingedrungen in die Architekturabtheilung seien im Oktober von Gewerbeschülern 5, in die Bau⸗ und Ingenieur⸗ abtheilung 6. Von einer Ueberschwemmung der tech⸗ nischen Hochschule von Schülern dieser Art sei also nicht die Rede. Die Ansicht des Abg. Sombart, daß die große Masse der Ingenieure und Architekten dagegen sei, daß aus dieser Schule ihre künftigen Kollegen ihre Ausbildung erhielten, sei nicht ganz zutreffend. Die Schulen, welche der Abg. Som⸗ bart wolle, habe man in Preußen in den Baugewerkschulen. Die Regierung werde fortfahren, die Fachkurse mit mittlern Technikern zu veranstalten und ihr Augenmerk auf die ge⸗ werblichen Fortbildungsschulen zu richten, die wirklich in der Lage seien, den schon in der Praxis stehenden Lehrlingen und Gesellen einen Fachunterricht zu geben.
Der Abg. Dr. Holtze erklärte, schon in einer Denkschrift aus dem Jahre 1878/79 werde auf den Mangel an Schulen für Baubeflissene in den östlichen Provinzen hingewiesen. Man habe in Preußen nur eine solche in Breslau; hier be⸗ trage aber das Schulgeld für die untere Abtheilung 105 ℳ, für die obere sogar 450 ℳ, während es in Bayern nur 21 ℳ, in Sachsen 26 ℳ p. a. ausmache. Was sei da natür⸗ licher, als daß die jungen Baubeflissenen Breslau verließen und die Bauschule in Zittau besuchten? Er bitte die Re⸗ gierung, diesem Uebelstande abzuhelfen.
Der Regierungskommissar Geh. Ober⸗Reg.⸗Rath Lüders erkannte die Uebelstände an, welche das hohe Schulgeld an der betreffenden Bauschule mit sich bringe, aber die Staats⸗ regierung sei nicht in der Lage, zur Zeit das Schulgeld herab⸗ x er könne indeß versichern, daß sie bald in diese Lage kommen werde.
Der Abg. Berger (Witten) klagte auch über die lateinlosen Realschulen, aber si duo faciunt idem, non est idem. Die Eründe seiner Klage lägen darin, daß die Regierung diesen Schulen nicht gehalten, was man ihnen versprochen habe; den Ausdruck „Bauernfängerei“ wolle er nicht gerade gebrauchen, aber jeden⸗ falls sei die Forderung einer weitergehenden Berechtigung dieser Schulen nicht unbegründet. Schließlich wünschte Redner von der Regierung eine Mittheilung darüber, ob sie die im Jahre 1879 in Aussicht gestellten weiteren Berechtigungen auch heute noch eintreten lassen wolle.
Der Regierungskommissar Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Wehrenpfennig erwiderte, die Regierung werde an den bisher gewährten Berechtigungen nichts beschränken, sondern sogar bemüht sein, dieselben noch zu erweitern. ‚Bestimmte Ver⸗ sprechungen habe die Regierung auch 1879 nicht gegeben. Die jetzigen Berechtigungen seien zum Theil noch gar nicht in
Wirksamkeit getreten, man rüsse deshalb erst ihre Erfolg⸗ abwarten.
Der Titel 15 wurde genehmigt, ebenso die beiden folgen⸗ den Titel ohne Debatte.
Bei Tit. 18, Kunst⸗Gewerbemuseum in Berlin 411 526 ℳ, wollte der Abg. Gärtner das Lob, welches vor einiger Zeit der Nationalgalerie gespendet sei, auch auf das genannte Museum ausgedehnt wissen. Er bitte zur Ausfüllung mancher Lücken um größere Aufwendungen für diese Anstalt und frage an, ob die indische Ausstellung aus dem Kensington⸗Museum nicht noch einige Monate in Berlin belassen werden könne.
Der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath Lüders erkannte an, daß Lücken in dem Kunstgewerbe⸗ Museum vorhanden seien, daß aber die in diesem Titel für Neuerwerbungen ausgeworfenen 36 000 ℳ nicht die einzigen disponiblen Gelder seien. Die englische Sammlung müsse allerdings schon im Anfang des nächsten Monats allmählich
wieder in ihre Heimath zurückgeschafft werden. .
Der Titel wurde bewilligt.
Tit. 20 fordert für die Königliche Porzellan⸗Manufaktur an Besoldungen 59 800 ℳ
Der Abg. Dr. A. Reichensperger erklärte seine Befriedigung über die neueren Erfolge dieser Anstalt. Er sei ein Gegner des Prinzips, dem Staat die Industrie in die Hand zu geben. Wenn aber ein Institut wie dieses eine Versuchsstation sei, so komme dasselbe der gesammten Industrie zu Gute. Dies sei um so mehr nöthig, als in der Keramik Deutschland von an⸗ deren Staaten überflügelt sei.
Der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗ Rath Lüders versicherte, daß in der mit der Porzellan⸗ manufaktur verbundenen keramischen Fachschule die alten Traditionen im Kunsthandwerk zur Richtschnur genommen würden, ohne die neueren Fortschritte der Technik ganz außer Betracht zu lassen. Davon würde man sich auf der kera⸗ mischen Ausstellung überzeugen.
za Dieser Titel, sowie der Rest des Kapitels wurden be⸗ willigt. Hierauf vertagte das Haus die wcitere Berathung um 4 Uhr auf Abends 8 Uhr.
— Die gestrige Abendsitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten von Goßler nebst mehreren Kommissarien bei⸗ wohnte, wurde vom Präsidenten um 8 Uhr eröffnet. Das Haus trat sofort in die Tagesordnung, die Fortsetzung der zweiten Berathung des Staatshaushalts⸗Etats für das Etatsjahr 1882/83 mit der Diskussion des Etats des Mi⸗ nisteriums der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten (dauernde Ausgaben, Kap. 124, Kultus und Unterricht ge⸗ meinsam), ein. Bei dem Titel „Besoldungen der Schulräthe bei den Bezirksregierungen“ besprachen die Abgg. Bachem und Mosler die Verschiedenartigkeit der Behandlung der Volks⸗ schule in den verschiedenen Regierungsbezirken, namentlich, daß man evangelische Schulinspektoren auch über katholische Schulen gesetzt habe.
Beim Titel 5: „Zur Verbesserung der äußeren Lage der Geistlichen aller Bekenntnisse“ kam der Abg. Strosser auf seine Auseinandersetzung mit dem Abg. Franz über die Höhe der Dotation der evangelischen und katholischen Kirche zurück. Für die Beseitigung der sog. Sperrgesetze werde er für seine Person stimmen, doch könne er für seine Fraktion keine Er⸗ klärung abgeben. Dieselbe werde jedenfalls Angesichts der Beweise des Entgegenkommens, welche die Regierung gegeben habe, eine abwartende Stellung einnehmen.
Der Abg. Dr. Franz replizirte auf die Ausführungen des Abg. Strosser und beantragte, von der Regierung eine Nach weisung darüber zu verlangen, welche Leistungen aus diesem Titel für katholische Geistliche eingestellt seien. 1
Der Staats⸗Minister von Goßler bemerkte, daß eine solche Nachweisung nicht möglich sei, da es sich hier nicht um etatswäßige Stellen handle, sondern nur um Zuschüsse, die auf Antrag gewährt würden.
Der Antrag Franz wurde abgelehnt, dieser Titel, sowie der Rest des Kapitels genehmigt.
Beim Kap. 125, „Medizinalwesen“, richtete der Abg. Dr. Thilenius an den Minister die Frage, wie es mit de Reform des Medizinalwesens stehe. Deutschland habe ein Viehseuchengesetz, aber kümmere sich noch nicht um Menschen seuchen. Es fehle für die Abwehr der Seuchen an einem Centralorgan, welchem die lokalen Seuchenherde bezeichnet würden, damit einheitlich vorgegangen werden könne.
Der Staats⸗Minister von Goßler entgegnete, daß das Ministerium bereits mitten in der Reformarbeit sei; leider handele es sich dabei auch um Finanzfragen. Auf die Mit⸗ wirkung der ärztlichen Vereine lege die Regierung einen hohen Werth, die Organisation derselben sei leider eine zu ungleiche; innerhalb der Gewerbe⸗Ordnung lasse sich auch der ärztliche Stand nur schwer organisiren.
Der Abg. Dr. Frhr. von Heereman ging auf die Thä⸗ tigkeit der krankenpflegenden Orden ein, die man im Kultur⸗ kampf am heftigsten angegriffen habe, ohne auch nur das Geringste ihnen nachweisen zu können. Denn von hierarchischen Gelüsten und Allem, was man sonst als Ursache des Kultur⸗ kampfes angegeben habe, sei hierbei nicht die Rede. Der neue Kultus⸗Minister habe zwar Manches gethan, den Orden auch einige Freiheit gelassen, aber in der engherzigsten Form. Der Minister solle nicht in so bureaukratischer Weise ver⸗ fahren, sondern sich auf einen höheren, großherzigeren Stand⸗ punkt stellen.
Der Staats⸗Minister von Goßler vermißte konkrete Be⸗ schwerden und wies nach, daß auf Grund des Gesetzes vom Juli 1880 den Orden viele Erleichterungen gewährt worden seien, namentlich bezüglich der Aufnahme und Versetzung von Mitgliedern. Die Klagen des Centrums seien wohl nicht am Platze; er sei durchaus nicht geneigt, die Orden polizeilich u vexiren. 8 - Der Abg. Frhr. von Schorlemer⸗Alst konstatirte, daß die Haltung des Kultus⸗Ministers ihn immer mehr mit Staunen erfülle; es zeige sich, daß man immer noch denselben Faden und nur eine andere Nummer habe, wobei man immer noch zweifelhaft sein könne, welche Nummer feiner sei.
Damit schloß die Debatte. Das Kapitel „Medizinalwesen“ wurde genehmigt, ebenso ohne Debatte das letzte Kapitel des Ordinariums: Allgemeine Fonds. 1—
Beim Extraordinarium wandte sich der Abg. Dr. Franz gegen die Absicht der Regierung, das neue Gymnasium in Breslau, für welches die erste Rate verlangt werde, als kon⸗ fessionsloses einzurichten; er beantrage, dasselbe zu einem ka⸗ tholischen zu machen. 8
Der Staats⸗Minister von Goßler erwiderte, daß die Unterrichtsverwaltung stets Bedenken getragen habe, nament⸗