scesl Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Wilhelm Pohland zu Leip vertreten durch Rechtsanwalt klagt gegen den Kaufmann Emil Müller, früher in G jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen einer forderung im Betrage von 412 ℳ nebst Zinsen da⸗ von zu 6 %, vom HeesMosermine an gerechnet, en Beklagten zur Zahlung von 12 ℳ nebst wechselmäßigen Zinsen 8* 2. 6 %, om Verhandlungstermine an gerechnet, kostenpflichtig und das Urtheil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur Füaglichen ——— A vvee. vor die I. ammer des gemeinschaftlichen geri Gera, Fürstenthum Reuß j. L “ den 23. Mai 1882, Vormittags 10 Uhr,
einen bei dem ged 8 ichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. achten Ge
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellun
mit dem Antrage, u verurtheilen
mit der Aufforderung,
8
., a
Auszug der Klage bekannt gemacht.
Gera, den 16. März 1882. Gerichtsschreiber des
Seifarth gemeinschaftlichen Landgerichts
2
I13426) ¶Oeffentliche
vertreten durch den Köpnickerstraße 76, im
Keller bei Herms,
dem am 25. April
von 30 ℳ Tauf⸗,
auch auf vorläufige
gericht I. zu Berlin, Abtheilun 2 Treppen, Zimmer 26, auf 8
8 8 8 Fernhits m Zwecke der öffentlichen Zuste wi ie⸗ ser Auszug der Klage bekannt G u“
Guiard,
Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts I. Berlin.
[13427]
— unbekannten Aufenthalts
Grund nicht
zusammen also
„286,70 ℳ zu zahlen, das Urtheil auch für vorläufig vollstreckbar zu erklären und lader 18 Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗
Amtsgericht XII. zu
den 17. Mai 1882, Vormittags 9 ½ u Zum Zwecke der öffentlichen Zuftelrbng wird
streits vor das Königli Königsberg i. Pr. auf
Def Zustellung. Die unverehelichte Ida Braatz 1.Ehwedt und eren am 25. April 1881 geborenes Kind, Vornamens Asbeth Martha Ida, Letzteres vertreten durch seinen Vormund Kaufmann Hahn zu Schwedt a. Oder, eb e 9g- hier, agen gegen den seinem Auf⸗ enthaltsorte nach hbee e chusmalher Guftaod Feder, zuletzt wohnhaft zu .“ Naunynstraße 25, . wegen Ansprüche aus einer außerehelichen Schwängerung, mit 1e Antrage auf Verurtheilung zur Anerkennung der Vaterschaft an 2 1881 von der Klägerin geborenen Kinde Vornamens Elsbeth Martha Ida, Zahlung Tauf⸗, Entbindungs⸗ und Sechswochen⸗
kosten an die Klägerin und an monatlichen Alimenten für das vorgedachte Kind von dessen Geburt bis zum vollendeten 14. Lebensjahre 9 ℳ, und zwar zur sofortigen Zahlung der rückständigen und Entrichtung der fälligen in vierteljährlichen⸗Vorausbezahlungen, Vollstreckbarkeit des ÜUrtheils, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗
üdenstraße 58,
39, J
7
Oeffentliche Zustellung. Der ehemalige Buchhalter 1 Segall zu Königsberg, klagt gegen den Kaufmann Leon Heidperin iinte — wegen rückständi
Gehalts für die Monate Januar 1a88 1“ und wegen Entschädigung für die von Beklagten ohne Grund nicht eingehaltene dreimonatliche Kün⸗ digungsfrist aus seinem Dienstverhältn halter des Beklagten mit dem Antrage: den Beklag⸗ ten zu verurtheilen an ihm, den Kläger: a. 186,70 ℳ rückständigen Gehalt für die Monate Januar und Februar 1882 und
b. 100,00 ℳ von der dem Kläger zustehenden Entschädigungsforderung für ohne
eingehaltene Kündi⸗ gungsfrist von im Ganzen 285 ℳ
Auszug der Klage bekannt gemacht. Königsberg, den 16. März 1882.
Roßbach,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts XII.
[13437]
Aufgebot.
Nachdem die Königliche Finanz⸗
Hannover, vertreten durch
reuns zu Prepow die
Breese a./d. Göhrde, bestehend aus
blatt 1, Parzelle Nr. 55,
befindlichen Gebäuden
kontrakts de dato —Hannover, 3.
Hei
Abbauerstelle Nr. 5 zu v Fen Karten. 56 und 57 aufgeführt 2 ha 06 a 67 qm großen Grundstücken nebst ha und Zubehör
März
8 10 Uhr.
ders ina zu ee en rförste Zienitz, von dem Abbauer Johann örster, Hesse zu
uf
5
iß als Buch⸗
8
nrich Beh⸗
laut Kauf⸗ 1382
Dannenberg, 15. März 1882 worben und Erlaß eines Aufgebots beantragt hat Ffrdch alle Diejenigen, welche an dem Tauschobjekte Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissarische dcge Süet. insbesondere uten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche Montag, den 15. Mai i8prüche . Morgens 11 Uhr, auf hiesiger Gerichtsstube anzumelden, unter der nicht Meldenden das neuen Erwerber ver⸗
Pfand⸗, und andere auch Servituten und
Mor
Verwarnung, daß für die si Recht im Verhältniß zu 8 loren geht. eMeur 18. März 1882. S Königl gez. Wilhelm. hm,
8 „Breh Gerichtsschreiber Königl. Amtsgerichts.
[13435] Aufgebot.
Die Anna Leivermann, Ehefrau Müllers Keller⸗
n August Leiver⸗ mann zu Chicago in Nordamerika und die Maria
Ehefrau Zellers
mann im Kspl. Legden, der Johan
Catharina Elisabeth Leivermann, Joseph Baumeister, Kspls. Asbeck,
iches Amtsgericht. II.
haben
daß ihr 20. Oktober 1841 geboren
Bernard Joseph Anton Leivermann aus H
ort, Kspls. Legden, welcher im Jahre
Amerika ausgewandert und verschollen sein soll, für
todt erklärt werde.
Bernard Joseph Anton Leivermann, sowie e von ihm etwa zurückgelassenen unbekannten Erben
aufgefordert, sich
2. Januar 1883, Morgens 9 ½ am hiesigen Amtsgericht, Zimmer Nr.
und Erbnehmer werden deshalb vor oder in dem auf den
raumten Termine, spätestens aber des Urtheils bei dem Gericht ode
bis z r der
Uhr,
“
sportofrei bis spätestens
licher Gebote,
beantragt, er Bruder auling⸗ 1868 nach
3, anbe⸗ um Erlaß
zig, era, era,
Wechsel⸗
g wird dieser
schreiberei
falls die wird. Ahaus, den 18. Februar 1882.
Königliches Amtsgericht.
[13422]
Eisenbahnobligation V. Emission Nr 100 Thaler nebst Coupons bis beantragt.
27,727 ü
dert, spätestens im Aufgebotstermin
8.
nebst Coupons erfolgen wird. Sontra, am 10. März 1882. 2* Königliches Amtsgericht. V gez. Koch. Wird veröffentlicht: Der Gerichtsschreiber: 1 Lich, k. A. [13449] Bekanntmachung. über 400 ℳ 88 ₰ vom tober 1880, gezogen von Jacob auf F. W. Schieck in Berlin acceptirt, für kraftlos erklärt worden. Berlin, den 15. März 1882. Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 55.
schriftlich oder persönlich zu melden daselbst weitere Anweisung zu erwarten, Todeserklärung des Leivermann erfolgen
Der Handelsmann Isaac Schönemann I 2 Isaac C u Sontra hat das Aufgebot der 5 %igen Warscheu⸗Wienre
zum 1. Juli 1883 Die Inhaber der Obligation werden aufgefor⸗
den 2. Oktober d. J., Vormittags 9 1
ihre Rechte an umelden und die Obtfgation
legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben “
Durch verkündetes Ausschlußurtheil ist der Wechsel 20. Mai 1880 per 20. Ok⸗ Link in Tuttlingen und von diesem
Bekanntmachung. on den gekündigten bezw. ausgeloosten Barmer [13417 w-e eeens sind noch nicht zur Einlösung 5. Gesellschaft. : ommandit⸗Gesell “ 1) Zum 1. Januar 1881 gekündigt: J. Seelanschaft eaf I. ö B. Nr. 103 und 422 bis 8 9. 2 Kommanditiften der vorgenannten — ¹ 6 ommandit⸗Gesellschaft 2) Zum 1. April 1881 gekündigt: zur ordentlichen Ueneralaeriem wiae beaes IV. Emission Litt. A. Nr. 1362 à 1500 ℳ Mittwoch, den 12. April er. be . C. Nr. 1101 bis 1103 Vormittags 10 Uhr,“ à 300 ℳ in das Hotel de Rome, G 3) Zum 1. Januar 1882 ausgeloost: Nr. 44/45 hierselbst, eingeladen. V. Emission Litt. B. Nr. 18Ss 1“ und 898 Leehha der Tagesordnung bilden: à ℳ er Geschäftsberi r. “ - C. Nr. 1952 à 500 ℳ stände pro 1881; Die Verztnsung hat mit dem Einlösungstermine 2) die Vorlegung der Bilanz pro 31. Dezem⸗ „ . z 1882. e on zwei itgli 2. Der Ober⸗Bürgermeister sichtsrathes. Cööu Asf Wegner. Berlin, den 20. März 1882. Der Aufsichtsrath: Iööe G“ orsitzender. 1 Gemäß §. 11 der Statuten ersuch wir diejeni⸗ 8 gen Herren Kommanditisten, welche in der vor⸗ Fleusburg zum Betrage von 500 000 ℳ ausgestell⸗ stehend ausgeschriebenen Generalversammlung ihr ten Anleihescheinen sind nachstehende, nämlich: Stimmrecht ausüben wollen, ihre Aktien spätestens Buchstabe C. Nr. 1—39 einschließlich, lautend drei Tage vor der Generalversammlung bei den 8 je auf 200 ℳ = 7800 ℳ Herren Gebrüder Grelling hierselbst, Pariser Platz nebst zugehörigen Zinsscheinen getilgt worden, welches Nr. 6a., zu deponiren oder dort die, bei der Reichs⸗ hierdurch bekannt gemacht wird. bank erfolgte Deponirung von, auf ihren Namen Flensburg, den 16. Januar 1882. lautenden Aktien nachzuweisen und die Bescheinigung Der Magistrat. über die Niederlegung der Aktien in Empfang zu
ö“ Berliner Pferdeeisenbahn⸗
113420) Von den in Gemäßheit des Allerhöchsten Privi⸗ legiums vom 2. Juli 1880 wegen Foscsten auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt
Der am 16. d. M.
verstorbene Rechtsanwa
gelöscht worden. Nienburg, den 21. März 1882. Königliches Amtsgericht. Frank. 3
Movius hieselbst ist in der Rechtsanwaltsliste heute
W. Toosbüy. st 1 8 emäß Artikel 183 des Handelsgesetzbuches sind ö — nur diejenigen Kommanditisten süan agesrhhubbe vn
Aktien im Akti 8 “ Ohr druffer 4 ½ „% Stadt⸗Anleihe. ien im ienbuche der Gesellschaft auf ihren
Namen eingetragen stehen. In Gemäßheit der stadträthlichen Bekanntmachung Berlin, den 20. März 1882. vom 8. November v. J. sind am 9. d. M. die
Verkäufe, Verpachtungen Submissionen ꝛc. .
Verkauf. Am Dienstag, den 28. März er., sollen hinter dem Kammergebäude
meistbietend verkauft werden. Kommando des Garde⸗Train⸗Bataillons.
[13262] Steinkohlen⸗Lieferung. Der Bedarf a 3 ferxung kohlen für die Zeit vom 1. April tember d. F., 12 000 Ctr. licher Submission vergeben werden. Die Bedingungen sind zusehen.
Üüseh FsuPen
Bezeichnung „Kohlenlieferung“ werden bis
der unterzeichneten Direktion angenommen Berlin, den 20. März 1882. gash dhn⸗
Taubert, Oberinspektor.
[13270] Bekanntmachung. laee. dis rung 1. für die Militär⸗Schießschule e Zeit vom 1. ri 2 bi ä 1889 Fr Eegeälichen 8 eibenbilder, Scheibenpapier oll 1 eegs ꝛc. e ee. ollen im Wege der öffentlichen Submi ver⸗ dungen werden, und ist hierzu ein Fermnifstnn Tg. Montag, den 3. April er., 3 Vpormittags 11 Uhr, im diesseitigen Bureau — Stresow 6/7.— angesetzt Leistungsfähige Unternehmer wollen ihre Offerten portefre und versiegelt h entsprechender Auf⸗ — versehen, bis zu dem 2 seatee iellbe. z genannten Zeitpunkt ie Bedingungen liegen im Bureau der Kaserne B Gee 8 zu zur Eintichr Kaser 5 nen auch gegen Erstattung der iali 1 schriftlich bezogen werden. 8 u 8 Spandau, den 20. März 1882. Königliche Militär⸗Schießschule.
“
*
[13267] 8 Oberschlesische Eisenbahn.
Die Ausführung der Maurerarbeiten zur Her⸗ stellung der Brücken und Durchlässe der Strecke
3 Rybnik⸗Loslau (Loos II.)
soll im Wege der öffentlichen Submission verdungen werden. Die Bedingungen, Pläne und Massen⸗ berechnungen sind täglich während der Bureaustunden im hiesigen Baubureau einzusehen, auch können die Bedingungen, sowie die Submissionsformulare gegen Erstattung von 60 ₰ Kopialien, welche portofrei einzusenden sind, daselbst entnommen werden. Die Offerten sind versiegelt mit der Aufschrift: „Submission auf Maurerarbeiten der Brücken und Durchlässe der Strecke Rybnik⸗Loslau (Loos II.)“
Mittwoch, den 12. April 1882, Vorm. 10 Ull
an das obenbezeichnete Bureau einzureichen, wo r selben in Gegenwart der etwa erschienenen Sub⸗ mittenten eröffnet werden. Die Ablehnung ssämmt⸗
sowie die freie Ausw Offerten wird Perschadesn. uswahl unter den
Rybnik, den 19. März 1882. Der Regierungs⸗Baumeister Bens. 8
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren. [13421] Berlin⸗Görlitzer Eisenbahn
Die diesjöhrige Ausloosung der zu amortisi Prioritäts⸗Obligationen unserer Geelmortisirenden
am 14. April d. “ 9 ½ Uhr,
i
in unserer Hauptkass 84 hierselbst 5 asse auf dem Görlitzer Bahnhofe
F. Urih 8 Uhr, dem Ka es Garde⸗ . Bataillons in Berlin, Köpnickerstraße Nr. 18511 Stück als unbrauchbar ausrangirte Kameradschafts⸗ Kochapparate aus verzinntem Eisenblech öffentlich
an besten 18e Stück⸗ is 30. Sep⸗ welcher erfahrungsmäßig auf 8 anzunehmen ist, soll im Wege öffent⸗
in der Königli Hor⸗ zellan⸗Manufaktur beim Oberinspektor Kücht Hgr⸗
Schriftliche versiegelte Gebote mit der äußeren
29. d. Mts., Mittags 12 Uhr, unter der AMress
Königliche Porzellan⸗ Manufaktar Birektione
Die persönlich haftenden Gesellschafter sämmtlichen noch im Umlauf befindlichen, auf Drewke. J. Lestmann. Büfing. Grund des Statuts vom 21. Dezember 1875 aus⸗ 8 gegebenen 4 ½prozentigen Schuldscheine der Stadt⸗ 1I 6
13398] 1
kasse hier, und zwar: 39, 41 bis 56, 58 bis ga, Chemische Fabrik Buckau,
Litt. *. Nr. 1, 3 bis 1110 8is 1000 114“ itt. B. Nr. 101 bis 104, 106 bis 141, 143 bis Aktien⸗Gesellschaft in Magdeburg. 177, 179 bis 204, 206 bis 212, 214 bis 228, Bilanz ultimo Dezember 1981.eg. 230 bis 267, 269 bis 284, 286 bis 298. “ Litt. C. Nr. 301 bis 333, 335 bis 340, 342 bis ZImmobilien und Mobilien 346, 348 bis 380, 382 bis 402, 404 bis 425, Pferde, Wagen, Geschirre, 427 bis 434, 436 bis 481, 483 bis 486, 488 nund Hafer. bis 508, 510 bis 597, 539 bis 5614, 568 bis Mobilien, in 573, 575 bis 583, 583 bis 655. Cassabestund. Litt. D. Nr. 851 bis 889, 891 bis 917, 919, Wechselbestand 920, 922 bis 975, 977 bis 980, 982 bis 986, Effektenbestand 988 bis 1094, 1008 bis 1031, 1033 bis 10412, Rebitoren “ is 1051, 1053 bis 1058, 1060 bi „Robhmaterial, fertige und halb⸗ 1071 bis 1120. bis 1069, fertige Fabrikate 9 8 Litt. E. Nr. 1151 bis 1155, 1157 bis 1161, Brennmaterial, Ballons, Bött⸗ 1163 bis 1181, 1184 bis 1213, 1215 bis 1227, cherei⸗, Zimmer⸗ und Maurer⸗ 1229 bis 1250 material, Blei, Eisen ꝛc. ausgeloost worden. Vorausbezahlte Versicherungs⸗ Die Rückzahlung des Nennwerths der ausgeloosten prämie . 1u“ Schuldscheine, soweit dieselben nicht gegen Schuld⸗ scheine der neuen 4 % Stadt⸗Anleihe umgetauscht resp. zum Umtausch rechtzeitig angemeldet worden Aktien⸗Kapital . sind, erfolgt vom 1. Oktober d. J. ab gegen Rück⸗ Reservefonds . . . . . . gabe derselben und der dazu gehörigen Zinsleisten Hypothekenschulden . . . . . .„ und Zinsabschnitte 7—20 bei der Stadtkasse hier. Obligationen. 1“] Mit diesem Tage hört die Verzinsung der betref⸗ Creditoren. fenden Schuldscheine auf, während die Verzinsung Laufende Accepte. “ der früher ausgeloosten, bis jetzt zur Einlösung nicht Dispositionssonds für Unter⸗ präsentirten Schuldscheine der Stadtkasse: stützungen nnd Pensionen. Süe n Ss. 88 und Litt. D. Nr. 1005 ro 1881 . aufgehört hat. b icht abge Divid pro Ohrdruff, den 10. März 1882. 1880 5 “ S 8n Der Stadtrath. Vortrag auf Gewinn⸗ und Ver⸗ Strenge. lustconto pro 1882
. ℳ 774,110. 21
Heu Reserve lagernd, 6,464. 03 “ “ 18,825. 89 524,194. 46 36,731. 70 491,384. 14
518,408. 07
2 2 232 28 à2
8
65,930. 59
Nℳℳ 2,555,882. 01
ℳ 1,260,000. — 126,000. — . 420,000. —
323,356. 12 11,274. 90
26,527. 69 214,200. —
Nℳ2755.882 01
Magdeburg, den 31. Dezember 1881.
Der Vorstand: Otto Lienekampf. J. Dannien. Die Uebereinstimmung vorstehender Bilanz mit den Büchern der Gesellschaft bescheinigen,
Magdeburg, den 21. März 1882.
Die Revisoren: Paul Baumann. Julius Michaslis.
8 Chemische Fabrik Buckau, Aktiengesellschaft in Magdeburg.
Dividenden⸗Auszahlung. Die Dividende für das Jahr 1881 8 von unserm
Verschiedene Bekanntmachungen.
Die Kreiswundarztstelle des Kreises Buck mit einem jährlichen Gehalte von 600 g3 ist er⸗ ledigt. Qualificirte Bewerber wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse und ihres Lebenlaufs Uerbacb 8 Pechen m- 18 melden. Posen, den
März 8 önigliche Regierung Ab⸗ theilung des Innern. aan 8 8 M
Provinzial⸗Actien⸗Bank des Großherzogthums Pofen. . Zum Vorsitzenden des Aufsichtsrathes der Pro⸗ ö des FFtoscer gthnme⸗ Posen ist 1 rzeichnete, zu seinem Stellvertreter der Aufsichtsrat 18 1“ A. Herrmann, und zu Mitgliedern 1 erece gef enz Feer für jede Aktie 8 emü ü norden dit, Herben 1 Srchae Ienerbach festgesest 1 kann statutengemäß vom . Bi 8 kelI, G. hal, Justizrath 1. Juni d. J. ab in un ir, Carlstraß Sschuschte, Baron v. Winterfeld und Sig. Wolff, Nr.D1 hierselbst, gegen ecthee anptoe iteraß ß venu auf §. 9 des Statuts bekannt ge⸗ scheines Nr. XIII. erhoben werden “ 8 8— 1 8 1 “ Magdeburg, den 21. März 1882 Posen, den 16. Mär 1882. . Der Vorstand: 2 8 Annuß. Otto Lienekampf. J. Dannien.
v1114“ eu
(Eilfte ordentliche General⸗Versammlung
Hypotheken⸗Bank in Hamburg,
[13418]
[13416]
Mittwoch, den 29. März 1882, Nachmittags 2 im Waarensaale der Börsenhalle, 8 Uhr,
1“ Tages Ordnun 2 2 * 8 8 n : 1) Bericht der Direktion über das am 31. Dezember 1881 abgelaufene II. Se
2) Beri 1““ moe mester. 88 ) Heeicht, der Revisions⸗Kommission und Ertheilung der Decharge an Aufsichtsrath und
2) Neuwahl zweier Mitglieder des Aufsich Stelle 2) Wank ger Peier. Mitglieder des ufsichtsrathes an Stelle des Ausscheidenden. 2
„. „ Aktionäre, welche ihr Stimmrecht ausüben wolle 1 8 ; . vollen, haben gegen V ihrer Akti I. vng, wagegirte Wabhheftel, auf denem⸗ 29. Stimmenzahl vermern ie scben⸗ Fe he eg gho . . r 8 „be 8 en ota — 8 S 99] Arts hier, Große Vätkerstraße Nr. 18,78. Lerhen HG Dr. Bartels und Dr. Des — 8 2 5 b 8
Hamburg, den 13. März 1882. ““
5 “
Berlin, den 17. März 1882. SDSDOife Direktion.
Gerichts⸗
Hypotheken⸗Bank in Hamburg.
Die Direktion.
Anzeiger und Königlich Pr
Zweite Beilage
Berlin, Mittwoch, den 22. März
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Charlottenstraßse
Protokoll der siebenten Sitzung des permanenten Ausschusses des Volkswirthschaftsraths.
8 Berlin, den 15. März 1882.
Die Sitzung wird um 11 ¼ Uhr durch den Vorsitzenden, Staats⸗Minister von Boetticher, eröffnet.
Als Kommissarien der Staatsregierung sind anwesend: der Direktor im Reichsamt des Innern Hr. Bosse, der Ge⸗ heime Ober⸗Regierungs⸗Rath Hr. Lohmann, der Geheime Regierungs⸗Rath Hr. Magdeburg.
Das Protokoll der vorigen Sitzung liegt aus.
Die Mitglieder des permanenten Ausschusses, Herren Baare, Cramer, Kalle und von Nathusius treten anstatt der betref⸗ fenden Stellvertreter wieder ein. Ebenfalls anwesend ist Hr. Herz als Korreferent für den ersten Gegenstand der Tagesordnung. .
Es wird sodann in den ersten Gegenstand der Tages⸗ ordnung, Berathung der Grundzüge für die gesetzliche Re⸗ gelung der Krankenversicherung der Arbeiter, eingetreten. Eine nochmalige Generalbesprechung wird nicht beliebt.
Nachdem der Referent Hr. Baare mit Rücksicht auf die allen Anwesenden bekannten Verhandlungen des Plenums über die Vorlage auf einen einleitenden Vortrag verzichtet hat, theilt der Vorsitzende mit, daß Hr Vorderbrügge den An⸗ trag gestellt hat:
sub I. A. Nr. 2 der Vorlage am Schlusse die Worte „und Lehrlinge“ zu streichen, dagegen nachstehenden
Passus hinzuzufügen: „Lehrlinge können auf Verlangen
an der Versicherung theilnehmen.“
Es wird sodann in die Spezialberathung eingetreten.
Zu I. Versicherungszwang, A. 1 bis 3
beantragt Hr. Kalle zunächst noch
1) ad 1. A. 1 hinter „Dampfschiffahrtsbetriebe“ die Worte „in landwirthschaftlichen Gewerben und maschinellen Nebenbetrieben“ einzuschalten,
ebendort hinter „Arbeiter“ die Worte folgen zu lassen „und Beamte, soweit letztere nicht ein festes Gehalt von mindestens 300 ℳ vierteljährzlich beziehen“. Hr. Vorderbrügge erläutert seinen Antrag dahin, daß er die Möglichkeit offen gehalten zu sehen wünscht, die erkranken⸗ den Handwerkslehrlinge in ihren Familien zu verpflegen, während nach seiner Auffassung die Vorlage die obligatorische Unterbringung in Krankenhäuser beabsichtigt. Hierauf sei um so mehr Gewicht zu legen, als die Verhältnisse des Handwerks sich neuerdings dahin gebessert hätten, daß nicht mehr aus⸗ schließlich Knaben aus den niedersten Ständen, sondern auch Söhne besser situirter Eltern als Handwerkslehrlinge ein⸗ treten. Den Wünschen derartiger Personen werde es aber entsprechen, die Lehrlinge in Krankheitsfällen im Kreise der Familie zu verpflegen. Fakultativ werde jedoch der Beitritt der Lehrlinge zu den Krankenkassen zuzulassen sein.
Hr. Wolff steht der Tendenz des Antrags Vorderbrügge im Allgemeinen sympathisch gegenüber, findet den Ausschluß der Lehrlinge von den Krankenkassen jedoch mit Rücksicht darauf bedenklich, daß nach den Grundzügen für die Regelung der Unfallversicherung erst nach dreizehnwöchentlicher Dauer der durch Unfall hervorgerufenen Erkrankungen eine Entschä⸗ digung aus der Unfallversicherungskasse eintrete. Während dieser dreizehnwöchentlichen Karenzzeit könnten die Eltern der Lehrlinge ohne die Hülfe von Krankenkassen doch leicht der⸗ artig durch die Kosten der Krankheit in Anspruch genommen werden, daß wieder ein Eintreten der allgemeinen Armenpflege nothwendig werde.
Hr. Hessel spricht sich gegen den Antrag Vorderbrügge aus, der für die Verhältnisse in großen Städten nicht passe, wo viele aus den Provinzen stammende Lehrlinge Beschäftigung fänden, und es also nicht möglich sei, für dieselben in Krank⸗ heitsfällen in der Weise zu sorgen, wie Hr. Vorderbrügge es wünsche.
Der Regierungskommissar, Hr. Geheimer Ober⸗Regierungs⸗ Rath Lohmann, macht gegenüber dem Antrage Vorderbrügge darauf ausmerksam, daß die Lehrlinge nach der Bestimmung sub III. A. 2a. der Grundzüge nur in solchen Fällen gegen ihren Willen zum Eintritt in ein Krankenhaus würden veran⸗ laßt werden, wenn die Art der Krankheit Anforderungen an die Pflege stelle, welche in der Familie nicht erfüllt werden könnten. Wenn diese Voraussetzungen nicht vorlägen, sei es den Lehrlingen unbenommen, statt der Verpflegung im Krankenhause Zahlung der Krankenunterstützung gemäß III. A. 1 zu fordern. Hrn. Hessel könne er bestätigen, daß es für die Verhältnisse in den großen Städten nicht räthlich er⸗ scheine, die Zugehörigkeit zur Kasse in das Belieben der Ein⸗ zelnen zu stellen. — Gegenüber dem Antrag Kalle Nr. 1 be⸗ merkt Redner, daß, soweit derselbe unter „landwirthschaftlichen Gewerben“ stehende Gewerbe im Auge habe, in der Vorlage sub I. A. 3 bereits das Erforderliche vorgesehen sei. Der Aus⸗ druck „landwirthschaftliche Nebenbetriebe“ würde einer näheren Erörterung bedürfen.
Dem gegenüber bemerkt Hr. Kalle, daß es ihm darauf ankomme, ausdrücklich hervorzuheben, wie die landwirthschaft⸗ lichen Gewerbe von dem Unfallversicherungszwange nicht aus⸗ geschlossen seien. Im Uebrigen wünscht er die Heranziehung des Betriebes von Maschinen, wie sie z. B. bei der Feld⸗ arbeit vorübergehend verwendet würden (Dampfpflügen, Häckselmaschinen u. dgl.).
Hr. Kochhann glaubt in dieser Beziehung auf die Schwie⸗ rigkeiten hinweisen zu sollen, welche bei der vorigjährigen Be⸗ rathung des Unfallversicherungsgesetzes hinsichtlich der Frage der Heranziehung der landwirthschaftlichen Arbeiter gerade mit Rücksicht darauf hätten anerkannt werden müssen, daß die in Frage kommenden Personen nicht ständig bei den betreffen⸗ den Betrieben beschäftigt würden.
Hr. Kalle bemerkt, daß es nöthig sein werde, die Unfall⸗ versicherung für die bei den bereits bezeichneten Maschinen beschäftigten Arbeiter obligatorisch zu machen. Für die Ver⸗ hältnisse in den westlichen Provinzen sei übrigens diese Mög⸗
und 2)
auch in den vorigjährigen Verhandlungen anerkannt worden sei, hinsichtlich der Heranziehung der landwirthschaftlichen Ar⸗ beiter zu unterscheiden sein werde nach den Motoren der Ma⸗ schinen, und daß die Unfallversicherungspflicht zu beschränken sein werde auf die Arbeiter, welche bei den durch „elementare Kraft“ betriebenen Maschinen beschäftigt würden.
Der Regierungskommissar, Hr. Geheimer Ober⸗Regie⸗ rungs⸗Rath Lohmann, ist der Ansicht, daß die Frage der Heranziehung der landwirthschaftlichen Arbeiter zu der Kran⸗ kenversicherung noch größere Schwierigkeiten bereiten werde, als die der Ausdehnung der Unfallversicherung auf diese Arbeiter. Bei letzterer handele es sich nur um eine Kollektiv⸗ versicherung. Nachdem die Versicherung einer bestimmten An⸗ zahl Personen erfolgt, sei es gleichgültig, welches Individuum von dem Unfall betroffen werde. Bei der Krankenversicherung komme es dagegen darauf an, gerade die einzelnen Individuen zu versichern. Zu diesem Zwecke sei jeder einzelne Arbeiter persönlich anzumelden. Bei dem gewöhnlichen Wechsel in der Thätigkeit der Arbeiter werde es garnicht angängig sein, hin⸗ sichtlich der Krankenversicherung einen Unterschied zu machen zwischen den bei der Handhabung von Maschinen und den bei nicht maschinellen Betrieben beschäftigten Arbeitern. Es werde vielmehr die Versicherung aller Arbeiter oder doch gewisser Kategorien zu erfolgen haben. Sollte Seitens des Volks⸗ wirthschaftsraths und namentlich Seitens der Vertreter der Landwirthschaft der bestimmte Wunsch auf Heranziehung der ländlichen Arbeiter in den Rahmen der Vorlage aus⸗ gesprochen werden, so werde die bereits vielfach erörterte Frage selbstredend einer erneuten Prüfung unterzogen werden. Es werde dann aber wohl in der Weise ein Ausweg zu suchen sein, daß die Errichtung entsprechender Krankenkassen gemäß den Bestimmungen sub IJ. B. vorgesehen werde, so daß die Entscheidung darüber, ob ein Zwang bezüglich der ländlichen Arbeiter auszuüben sei, in die Hand der Gemeinden gelegt werde. .
Den letzten Ausführungen pflichtet Hr. Kochhann bei, in⸗ dem er hervorhebt, daß andernfalls der Zwang auf alle länd⸗ lichen Arbeiter auszudehnen sein werde, dadurch, aber Kosten entstehen würden, welche schwerlich von allen landwirthschaft⸗ lichen Unternehmungen getragen werden könnten.
Hr. von Ruffer will die Heranziehung der landwirth⸗ schaftlichen Arbeiter zur Unfallsversicherung nicht auf der Betrieb von Dampfmaschinen beschränkt sehen, sondern hält die Ausdehnung auf solche Personen, welche Göpelwerke zu bedienen haben, für dringend erforderlich. Bei letzteren seien die Gefahren ebenso groß, wie bei den mittelst Dampfes be⸗ triebenen Maschinen.
Hr. von Landsberg spricht sich mit Nachdruck gegen die Tendenz des Kalleschen Antrages wegen Heranziehung der landwirthschaftlichen Arbeiter aus unter Berufung auf die Gründe, aus denen er im vorigen Jahre gegen die Heran⸗ ziehung der landwirthschaftlichen Betriebe sich erklärt habe. Eine solche Aüsdehnung des Versicherungszwanges werde für seine Heimath (Westfalen) ganz unausführbar sein, da in den kleinen Landwirthschaften nur ganz vorübergehend Ma⸗ schinen verwendet würden. Deshalb würde auch bei einer fakultativen Ausdehnung auf die Landwirthschaft, wie sie von anderer Seite angeregt worden, von der Versicherung in seiner Heimath schwerlich viel Gebrauch gemacht werden; er habe aber gegen Aufnahme einer derartigen Bestimmung in das Gesetz nichts zu erinnern.
Lr. Baare glaubt bei dem Widerspruch der Vertreter der Landwirthschaft einer obligatorischen Ausdehnung der ländlichen Arbeiter nicht das Wort reden zu sollen, kann aber noch weniger befürworten, daß es den einzelnen Landwirthen, wie in der Plenar⸗ berathung von einer Seite vorgeschlagen worden, überlassen werde, ob und wie weit sie ihre Arbeiter versichern wollen, da dann von der Versicherung nur für die in den gefährlich⸗ sten Positionen befindlichen Personen werde Gebrauch gemacht und hierdurch die Unfall⸗ beziehungsweise Krankenversicherungs⸗ kassen in unberechtigter Weise würden ausgenutzt werden. Er gebe zu erwägen, ob es sich nicht empfehlen werde, Unfall⸗ versicherungs⸗Genossenschaften für alle ländlichen Arbeiter, einschließlich der Knechte und Mägde, beziehungsweise als nothwendige Konsequenz entsprechende Krankenkassen zu bilden. Derartige Institute würden jedenfalls mit ganz minimen Prä⸗ mien unterhalten werden können. 1
Hr. Kalle zieht den oben sub Nr. 1 aufgeführten Antrag zurück.
Hr. Dietze spricht sich gegen die zwangsweise Heranziehung der ländlichen Arbeiter zur Krankenversicherung aus, die, ab⸗ gesehen von allen anderen triftigen Gründen, schon wegen der entstehenden Kosten unausführbar sei, bezeichnet dagegen die obligatorische Ausdehnung der Unfallversicherung auf die bei Maschinen beschäftigten ländlichen Arbeiter als dringend erwünscht. Das Bedürfniß sei in der Landwirthschaft besonders groß, weil sich beim Betriebe der landwirthschaftlichen Maschinen verhältniß⸗ mäßig mehr Unfälle ereigneten, als in den Fabriken. Auf die von Hrn. von Ruffer befürwortete Heranziehung des Be⸗ triebes von Göpelwerken lege er keinen Werth, da diese Werke, wo sie noch gebraucht würden, meistens nicht von Ar⸗ beitern, sondern von den Familienangehörigen der betreffenden kleinen Landwirthe oder von diesen selbst bedient würden.
Hr. Wolff steht hinsichtlich der Ausdehnung der Versiche⸗ rung der ländlichen Arbeiter im Allgemeinen auf den von Hrn. Barre oben bezeichneten Standpunkt und spricht sich namentlich gegen die betreffenden Ausführungen des Hrn. von Landsberg aus. Es könne kaum ne⸗ erscheinen, wenigstens nicht in solchen Gegenden, in welchen Landwirth⸗ schaft und Industrie neben einander betrieben werden, wenn erstere von der Bildung von Krankenkassen für ihre Arbeiter Abstand nehme, während die Industrie zur Einrichtung solcher Kassen gezwungen werde. Es entstehe dann ja das Miß⸗ verhältniß, daß die erkrankenden ländlichen Arbeiter der Armen⸗ pflege anheimfielen und die Industrie auf diese Weise ge⸗ nöthigt werde, auch noch für diese Arbeiter aus ihren Mitteln bei Aufbringung der Gemeindelasten Beiträge zu leisten.
Versicherung auf die
ausgedehntem Maße aus eigenen Mitteln für ihre erkrankten Arbeiter sorgten. Einen allgemeinen Zwang zur Einrichtung von Krankenkassen für die landwirthschaftlichen Arbeiter will Redner nicht eingeführt sehen, hält dagegen nicht für ausge⸗ schlossen, daß, wo sich ein Bedürfniß herausstelle, für größere Bezirke, etwa durch Beschluß des Kreisausschusses, obligato⸗ rische Krankenkassen auch für die Landwirthschast geschaffen werden. Derartige Vereinigungen seien jetzt schon an einzel⸗ nen Stellen mit Erfolg gebildet, wie Redner an einem spe⸗ ziellen Falle näher nachweist. Ueberall würden solche Ein⸗ richtungen aber nicht ausführbar sein, und namentlich in dünnbewohnten Distrikten nicht, wo wegen der erforderlichen weiten Reisen die Kosten der ärztlichen Hülfe außerordentlich hohe sein würden. Ein Bedürfniß für die Heranziehung der bei landwirthschaftlichen Maschinen thätigen Arbeiter zur Unfallversicherung sei anzuerkennen. Dasselbe werde schon da⸗ durch belegt, daß die Landwirthschaft bereits jetzt in erheb⸗ lichem Umfange bei den bestehenden Unfallversicherungsgesell⸗ schaften ihre Arbeiter versichert habe, und zwar nicht blos bezüglich solcher Fälle, welche unter das Haftpflichtgesetz fielen, sondern auch für solche Krankheiten, die aus anderweitigen Verletzungen herrührten. 8 Hr. Kochhann macht auf die schwierige Lage aufmerksam, in welche die Landwirthschaft mit Rücksicht auf die bei der Unfallversicherung vorgesehene 13wöchige Karenzzeit gerathen werde, wenn sie zur Unfallversicherung herangezogen würde, ohne daß in derselben Weise, wie dies im Uebrigen vorgesehen, für eine Krankenversicherung Sorge getragen werde. Die Landwirthe würden hierdurch in die Lage gerathen, die ganze Last während dieser Karenzzeit allein tragen zu müssen. Es frage sich aber, ob sie dazu allgemein im Stande sein werden. Wenn die Bildung von Krankenkassen auf dem sub I. B. der Grundzüge vorgesehenen Wege in Aussicht zu nehmen sei, so gebe er anheim, ob nicht zweckmäßig an Stelle einer Regelung durch Ortsstatut eine solche durch Statut des Kreisausschusses zu wählen sein werde.
Der Vorsitzende theit mit, daß Hr. Dr. Janßen den An⸗ trag eingebracht habe:
sub B. der Grundzüge hinter „Hausindustrie“ einzu⸗
chalten: „5) für die in der Land⸗ und Forstwirthschaft ständig beschäftigten Arbeiter.“
Hr. Heimendahl weist auch seinerseits auf die Lücke hin, welche entstehen würde, wenn für die landwirthschaftlichen Arbeiter nicht durch zwangsweise Einrichtung von Kranken⸗ kassen gesorgt werde, und ist geneigt, dem Antrage Jansen zuzustimmen.
Hr. von Nathusius begrüßt diesen Antrag gleichfalls als einen zweckmäßigen Ausweg, da durch die vorgeschlagene Be⸗ stimmung die Entscheidung der Frage, welche Arbeiter der Versicherungspflicht zu unterwerfen seien, in den Speziallfall verwiesen werde. 1
Nachdem der Regierungskommissar, Hr. Geheimer Ober⸗ Regierungs⸗Rath Lohmann, auf eine Anfrage des Hrn. Vorder⸗ brügge noch bemerkt hat, daß die Höhe des den versicherten Lehrlingen in einer Quote des ortsüblichen Tagelohnes zu bewilligenden Krankengeldes sich nach der Bestimmung sub III. A. 3 Alinea 3 regele („der Betrag des orts⸗ üblichen Tagelohnes wird nach Anhörung der Gemeinde⸗ behörde von der höheren Verwaltungsbehörde festgesetzt. Die Festsetzung findet für männliche und weibliche, für jugendliche und erwachsene Arbeiter besonders statt“), wird der obige Antrag Vorderbrügge zurückgezogen. 8
Hr. Kalle modifizirt seinen obigen Antrag dahin, daß der⸗ selbe lautet:
ad I. A. 1 hinter Arbeiter einzufügen:
„ und Beamteo, soweit letztere nicht ein festes Gehalt von
mehr als demjenigen Betrage beziehen, welcher als
Naximalbetragdes versicherungspflichtigen Jahresarbeits⸗ voerdienstes in das Unfallversicherungsgesetz wird einge⸗
sstellt werden.“ 1
Demnächst werden die Bestimmungen sub I. A. 1 bis 3 mit diesem Zusatzantrage angenommen.
Es wird sodann die Berathung der Bestimmungen sub I. B., sowie des hierzu gestellten Antrages Janßen eröffnet.
Der Regierungskommissar, Hr. Geheimer Ober⸗Regierungs⸗ Rath Lohmann befürwortet, in diesem Antrage das Wort „ständig“ zu streichen, da es zweckmäßig dem Ortsstatut über⸗ lassen bleibe, den Kreis der Arbeiter, für welche die Kranken⸗ kasse zu errichten sei, näher zu begrenzen. Die letzte Bemerkung des Hrn. Kochhann erledigt Redner durch die Mit⸗ theilung, daß beabsichtigt werde, in dem Gesetz die Bestimmung sub B. im Eingange wie folgt zu fassen: „durch Ortsstatut (gemäß §. 142 der Gewerbeordnung) oder durch verfassungs⸗ mäßigen Beschluß eines größeren Kommunalverbandes, oder soweit auf diese Weise einem herantretenden Bedürfnisse nicht abgeholfen wird, durch Anordnung der höheren Verwaltungs⸗ behörde kann der Zwang zur Krankenversicherung abgewendet werden.“
Hr. Dr. Janßen modifizirt seinen Antrag hierauf dahin, daß das Wort „ständig“ gestrichen wird. 8
Dagegen hält es Hr. Graf Henckel von Donnersmarck für richtiger, daß schon im Gesetz ein Anhalt dafür gegeben, wie der Kreis der versicherungspflichtigen Arbeiter zu begrenzen sei. und stellt nunmehr seinerseits zum Antrage Jansen den Unter⸗
antrag, das Wort „ständig“ vor „beschäftigten“ einzuschalten. Hr. Dietze macht darauf aufmerksam, daß in seiner Heimath unter „ständigen Arbeitern“ nur solche verstanden würden, welche sich kontraktlich verpflichteten, ein Jahr in Arbeit zu bleiben.
nach Maßgabe des Antrages Janßen werde den Erfolg haben, daß in solchen Bezirken, in welchen Landwirthschaft und Industrie neben einander betrieben werden, die Gemeinden die wangsweise Heranziehung auch der ländlichen Arbeiter herbei⸗ fuyren würden.
Die Anfrage desselben Redners, weshalb sub B. I. Bildung von Krankenkassen nur für Handlungsgehülfen und Lehrlinge und für Gehülfen und Lehrlinge in Apotheken, und nicht
lichkeit auch von perschiedenen Seiten anerkannt worden. FHr. von Nathusius macht darauf aufmerksam, daß, wie
Hr. Kiepert tritt den Ausführungen des Vorredners mit dem Hinweise darauf entgegen, daß die Landwirthe vielfach in
allgemein für Gehülfen und Lehrlinge vorgesehen sei, wird
Hr. Wolff glaubt, der Erlaß einer gesetzlichen Besstimmung