1882 / 70 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 22 Mar 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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leicht für den Zweck zu organisirende Industriezweige an⸗ Graf Henckel, Wolff, Kade und Vorderbrügge gegen die Ein⸗ einem Jahresverdienst über 1500 müsse angenommen ddies im Wege der Versicherung möglich sei. Gleichwohl sei Die Anträge Graf Henckel ad a. und b. werden ab⸗ wendigkeit einer Heranziehung der Arbeiter zur Prämien⸗ sschließen, halte ich für ganz besonders geeignet, die Unfall⸗ setzung einer Kommission aussprechen, während die Hrrn. werden, daß sie sich selbst versichern können. die Heranziehung der Landwirthschaft zu empfehlen, weil gelehnt. zahlung, wenn auch vielleicht nur mit 10 Proz. der Prämie, versicherung zu übernehmen, insbesondere, weil in ihnen der Baare und Kochhann die Ansicht vertreten, daß es im Falle Der Regierungskommissar, Hr. Geheimer Ober⸗Regierungs⸗ anderenfalls für sie das Haftpflichtgesetz in Kraft bleiben Ebenfalls abgelehnt wird der Antrag Dr. Janßen. Da⸗ aus. Vie Höhe dieser Beitragsleistung müsse davon abhängig wesentlichsten Bedingung der Selbstverwaltung, der Kenntniß der Annahme des deimendahlschen Vorschlages nicht erforder⸗ Rath Lohmann, macht hiergegen geltend, das Hauptbedenken würde, was nicht erwünscht sei. gegen wird der Antrag von Risselmann angenommen. bleiben, ob angenommen werden müsse was no von der Verhältnisse genügt wird, und bin daher dafür, daß die lich sein werde, die erathungen über die Vorlage bestehe darin, daß, je niedriger man die Grenze rücksichtlich Hr. Wolff weist darauf hin, daß es sich nur um wenige Der Antrag Graf Henckel ad c. wird ohne Debatte an⸗ weiteren statistischen Erhebungen abhängig bleibe daß die Bildung solcher Genossenschaften nach Möglichkeit gefördert daß vielmehr der Ausschuß über ve haigen Punkte der Vor⸗ des Betrags des Arbeitsverdienstes ziehe, um so größer die gproße, dagegen um viele Hunderte kleine landwirthschaftliche genommen. Arbeiter in den Krankenkassenbeiträgen bereits Beiträge zur wird. Andererseits gewä ren rein lokale Genossenschaften, lage in Verhandlung treten könne, welche durch den Antrag Zahl derjenigen werde, für welche das Haftpflichtgesetz auf⸗ Betriebe handele. Entweder müsse man alle landwirthschaft⸗ Dann wird die Vorlage ad II. angenommen. Unfallversicherung leisteten. welche alle versicherungsp ichtigen Betriebe eines Orts um⸗ des Hrn. Heimendahl nicht berührt werden. 8 recht eeslten werden müsse. Praktisch sei die Sache nicht lichen Arbeiter hereinziehen, oder ganz davon Abstand nehmen. Nachdem Hr. Graf Henckel von Doͤnnersmarck sodann Hr. Graf Henckel von Donnersmarck befürwortet unter fassen, den Vorzug einfacher Verwaltung und leichter Ver⸗ Bei der Abstimmung wird darauf der Vorschlag des Hrn. von wesentlicher Bedeutung, namentlich wenn man berück⸗ 1 Gegenüber den Ausführungen des Hrn. von Landsberg sei] noch die von ihm befürwortete Resolution unter Hinweis auf Berufung auf die vorigjährigen Verhandlungen des Volks⸗ hütung von Mißbrauch mauch sie sind daher nicht zu beanstanden. Heimendahl wegen Ueberweisung seines Antrages an eine sichtigt, daß bei Berechnung der Entschädigung derjenige Betrag geltend zu machen, daß in vielen Bezirken die Industriellen, die einschlägigen Erörterungen des Volkswirthschaftsraths in wirthschaftsraths, die Grenze, bis zu welcher der Arbeits⸗ Die selbstverständliche Voraussetzung der Existenzberechtigung Kommission angenommen und die Zahl der Mitglieder dieser des Arbeitsverdienstes außer Ansatz bleiben solle⸗ welcher 8 wenn die Landwirthschaft ausgeschlossen bleibe, für die bei der vorigjährigen Session kurz begründet hat, wird auch diese verdienst bei den Entschädigungen in Betracht zu ziehen sei, jeder Unfallversicherungskasse, die Sicherheit, bedingt aber Kommission auf 7 festgesetzt. Zu Mitgliedern werden auf 1200 für das Jahr übersteige (III. 2. Wenn letzteren eintretenden Unfälle indirekt durch die Armenverwal⸗ angenommen. auf 1000 zu reduziren, wogegen Hr. Freiherr von Lands⸗ natürlich, daß nur solche Genossenschaften zugelassen werden, Vorschlag des Hrn. Baare die Hrrn. Graf Henckel, Kalle, in der Regierungsvorlage die Ausdehnung des Versiche⸗ rtung mit herangezogen würden. Hrn. von Nathusius müsse er Zu III. Art und Höhe der den Versicherten zu gewährenden berg unter Hinweis auf die Beschlüsse des Reichstages für die welche eine genügende Anzahl von Versicherten umfassen. Die Heimendahl, Kochhann, Spengler, von Nathusius und Baare rungszwanges auf die land⸗ und forstwirthschaftlichen Arbeiter eerwidern, daß auch in der Industrie ein Bedürfniß nach Ein⸗ Leistungen Vorlage eintritt. Hr. Heimendahl spricht für den Antrag auf Bildung von Genossenschaften nach dem Maße der Unfalls⸗ gewählt. Der Antrag des Hrn. Heimendahl, sowie die obige vorbehalten sei, so sei man dabei von der Hoffnung geleitet führung des Unfallversicherungszwanges nicht bestehe. Allein liegen folgende Anträge vor: Herabsetzung des Satzes von 1200 auf 1000 ℳ, welcher 1 gefahr, ohne Rücksicht auf die innere Verwandtschaft der Erklärung des Hrn. Kalle, sollen sofort vervielfältigt und gewesen, daß aus der Mitte der Versammlung heraus be⸗ ss gelte, die nachtheiligen Einflüsse des Haftpflichtgesetzes zu Die Hrrn. Graf Henckel von Donnersmarck, Heimendahl, letztere Betrag von den Vertretungen der industriellen Kreist Industriezweige, halte ich, wenn es sich nicht um rein lokale unter die Mitglieder vertheilt, werden. 8 sstimmte Vorschläge darüber gemacht würden, in welcher Weise b beseitigen. Technisch werde übrigens die Betheiligung der Dr. Janssen und von Born beantragten als angemessen bezeichnet worden sei. Hr. Dr. Janßen würde Schöpfungen handelt, nicht für zweckmäßig. . 8 Auf Vorschlag des Vorsitzenden erklärt sich sodann die die Heranziehung der Landwirthschaft sich praktisch werde ge⸗ 8 Landwirthschaft sich ohne erhebliche Schwierigkeiten erreichen ad Nr. 2 zu setzen anstatt „1200 ℳ“ „1000 ℳ“ und es vom sozialpolitischen Standpunkte für bedenklich halten, Demnächst legt Hr. Heimendahl nachfolgenden von ihm Versammlung damit einverstanden, daß sofort in die Ver⸗ stalten lassen. Unter allen Umständen müsse auch hier an lassen. statt „4 ℳ“ „Z1e Mℳ“. Entschädigungen von dem Satze von 1200 in Aussicht zu ntworfenen Organisationsplan für die Unfallversicherung vor, handlung über die Abschnitte II., III., IV. und Vv. der Grund⸗ dem Grundsatz der Kollektivversicherung festgehalten werden. b Dem gegenüber hebt der Regierungskommissar, Hr. Ge⸗ Hr. Freiherr von Landsberg beantragt: 8 stellen, da der Anreiz für die Arbeiter zu groß werde, sich den 9- S b16 demselben niedergelegten Grundsätze züge eingetreten werde. ““ Allein eine solche sei bei der in den landwirthschaftlichen Be⸗ 8 heimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Lohmann, nochmals die in der ddeas letzte Alinea zu streichen und statt desselben Genuß derartiger Bezüge zu verschaffen. 8r ver telle des in der Regierungsvorlage angenommenen enepse⸗ Zu Abschnitt II. sttrieben die Regel bildenden periodischen und sporadischen B-30 Seache liegenden Schwierigkeiten hervor. In dem Antrag des u scheh: Der Regierungskommissar, Hr. Geheimer Ober⸗Regierungs⸗ Systems treten 8 lassen: sind folgende Anträge eingegangen: schäftigung der Arbeiter mit den größten Schwierigkeiten ver⸗ Hrn. Dr. Janßen gebe namentlich der Ausdruck „dauernd bei „Die Versicherungsprämie ist zu ¼ von dem Be⸗ Rath Lohmann, hält dagegen die Aufrechterhaltung dieses ö 5. öffentliche unfallversicherungs⸗Ver⸗ ) von Hrn. Dietze: 1 knüpft. Die Zahl der Arbeiter wechsele oft stündlich, und es den landwirthschaftlichen Betrieben beschäftigt“ zu Zweifeln rriebsunternehmer, je ⅛6 von dem Versicherten auf⸗ Satzes gerade aus sozialpolitischen Rucksichten für nothwendig ände je für den Umfang des Bezirks einer oder für den Fall der Annahme des Reichszuschusses (Ab⸗ sei daher überaus schwer, für die Zahl der zu versichernden Veranlassung. Man dürfe nicht nur an die größeren Land⸗ zubringen.“ und macht darauf aufmerksam, daß, je weiter man die mehrerer 1 höherer Verwaltungsbehörden (vielleicht schnitt I.) hinter Nr. 2 hinzuzufügen: Arbeiter ein bestimmtes, zutreffendes Maß zu finden. Die wirthschaften denken, sondern müsse auch die kleinen in Be⸗ Die Hrrn. Graf Henckel, Heimendahl, Dr. Janssen und Entschädidungsansprüche herunterdrücken und sich soweit von Provinzen?) gebildet. Diese staatlichen Verbände .. Nr. 3 in land⸗ und forstwirthschaftlichen Be⸗ fakultative Zulassung der Landwirthschaft, wie sie in dem tracht ziehen, welche nur wenige Arbeiter vorübergehend be⸗ von Born beantragen ferner, die nachstehende Resolution den gegenwärtig geltenden gesetzlichen Bestimmungen, nämlich T versicherungspflichtigen Betriebe, 8 trieben”; zweiten Absatz des Graf Henckelschen Antrags vorgesehen sei, schäftigen. Die Zahl derartiger Arbeiter sei keineswegs gering, zu fassen: 88 8 deren des Haftpflichtgesetzes, entferne, um so weniger Aussicht sie den jer och nach Gefahren⸗ (Betriebs⸗) Klassen 2) von Hrn. v. Risselmann: trage das Bedenken in sich, daß nicht abzusehen sei, in welcher und es werde sehr schwer sein, hier die Grenze dafür zu ziehen, „Der Volkswirthschaftsrath hält für nothwendig, vorhanden sei, dieses Gesetz durch die Gesetzgebung über das gegliedert und der einheitlichen geschäftlichen Leitung hinter Nr. 2 einzufügen: 1 Weise ein übereinstimmender Antrag der Arbeiter und Arbeit⸗ woo eine dauernde Beschäftigung anzunehmen sei. daß die Versicherten einen Theil der Beiträge zur Un⸗ Unfallversicherungswesen zu beseitigen. Die Begrenzung des eines Vorstandes Direktors 8 zunterstellt Für „Das Unfallgesetz erstreckt sich auch auf die land⸗ geber zu Stande kommen solle. Hr. Hessel glaubt, daß man sich durch die Schwierigkeiten fallversicherung tragen, setzt aber hierbei voraus, daß, den Entschädigungen zu Grunde zu legenden Verdienstes auf jede Feesasra asse werden alljährlich 2 Betriebs⸗ wirthschaftlichen Arbeiter, jedoch bleibt die Aus⸗ Hr. von Nathusius erklärt, daß er das Gewicht der vom nicht zurückschrecken lassen sollte, zumal von Seite der Land⸗ enn der Unfall Tod oder dauernde Erwerbsunfähig⸗ 1200 erscheine angemessen einerseits den Arbeitern gegen⸗ unternehmer und 2 Versicherte (Arbeiter) als Aus⸗ dehnung ihrer Heranziehung den betreffenden Regierungskommissar geltend gemachten Bedenken nicht ver⸗ wirthschaft selbst der Wunsch ausgesprochen worden sei, unter keit des Betroffenen während 13 Wochen zur Folge über in Rücksicht darauf, daß sie keine Beiträge zur Unfall. beziehungsweise kernannt, Leandesgesetzgebungen vorbehalten und tritt erst kenne. Andererseits aber müsse er zu erwägen geben, daß den Versicherungszwang gestellt zu werden. Wolle man aber hat, die Unfallversicherung an Stelle der Krankenver⸗ versicherung zahlen sollten Dndererseits den Arbeitgebern 8 in demm Direktor aleX Entscheidung ein“”; man der Landwirthschaft, indem man sie von der Unfallver⸗ aauch nicht die ganze Landwirthschaft heranziehen, dann solle scherung sofort einzutreten hat.“ gegenüber aus dem Grunde, weil ein erheblicher Theil der ö1ö“ eber 1“ in, gemeinschaftlichen 3) von Hrn. Dr. Janßen: 1 1 ssicherung ausschließe, es wesentlich erschwere, dem Reichszuschuß man wenigstens das annehmen, was der Antrag des Hrn. Endlich beantragt Hr. Kalle: entschädigungspflichtigen Unfälle durch die Bestimmung über 1 teungen „(bei welchen der Direktor den Vorsitz am Schluß des Abschnitts II. folgenden Zusatz zu ihre Zustimmung zu geben. Grafen Henckel enthalte. unter III. am Schlusse einzuschalten: 1 die 13wöchige Karenzzeit auf die Krankenkassen abgeschoben h en gültig 9 entscheiden haben. Die Sitzungen machen Hr. Dietze bemerkt, daß er von Anfang an dafür ein⸗ Hr. Leuschner ist der Meinung, daß die Schwierigkeiten dIdie Kosten der ärztlichen und chirurgischen Behand⸗ würden. Die Herabsetzung auf 1000 erscheine auch deshalb iher. en so oft als erforderlich von dem Direktor be⸗ 111“n Vorschriften dieses Gesetzes finden Anwendung getreten sei, die sämmtlichen landwirthschaftlichen Arbeiter in von dem Regierungskommissar überschätzt würden, insbesondere lung der durch Unfall erwerbsunfähig Gewordenen nicht räthlich, weil sie zu einer ungleichmäßigen Behandlung der 1n 22 ihm werden, wenn auf alle dauernd bei den land⸗ und forstwirth⸗ die Versicherung einzuschließen. Er sei hierbei von der Ueber⸗ kbomme es auch in der Industrie nhüht g vor, daß Arbeiter sind den Krankenkassen von der Unfallskasse zu er⸗ Arbeiter in den verschiedenen Industriegebieten führen werde. 85 8 86 solche beantragen. In scschaftlichen Betrieben beschäftigten Arbeiter“; zeugung geleitet worden, daß in der Landwirthschaft weit mehr blos vorübergehend beschäftigt würden, wie beispielsweise in ööö Man dürfe z. B. annehmen, daß der Jahresverdienst eines 111““ oder schwierigen Fällen kann der 4) von Hrn. Graf Henckel: „Unfälle vorkommen, als beim Fabrikbetrieb. den Zuckerfabriken, in den Ziegeleien, bei Bauten und der⸗ Zur Begründung dieses Antrages bemerkt Hr. Kalle, es oberschlesischen Arbeiters nur in den seltensten Füllen 1000 . Fa sit ““ ktor (Gewerberath), sowie der Kreis⸗ am Schluß des Abschnitts II.! folgenden Zusatz zu Führe man den Versicherungszwang ein, so werde man gleichen. Vom Gesichtspunkte der Gerechtigkeit sei kein Grund sei, wie auch bereits in der Verhandlung im Plenum hervor⸗ übersteigen werde, mit einem solchen Verdienst sei auch der v Hhts äu t Fgxäö berathender Stimme machen: 8 sich bald genöthigt sehen, denselben auf sämmtliche land⸗ zu finden, warum die Landwirthschaft ausgeschlossen bleiben gehoben, Gewicht darauf zu legen, daß die Krankenkassen Arbeiter in Oberschlesien wirthschaftlich reichlich so günstig ge⸗ zugezogen 8 er auch um schriftliche Gutachten ange⸗ 1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sinden An⸗ wirthschaftliche Arbeiter auszudehnen, und um dies zu er⸗ solle, vielmehr hätten die landwirthschaftlichen Arbeiter ebenso während der für die Unfallversicherung in Aussicht genomme⸗ stellt wie ein Arbeiter im Rheinland mit 1200 Ber ber gangen L 1 wendung auf diejenigen Arbeiter und Betriebsbeamten, leichtern, erachte er es für zweckmäßig, schon jetzt für gewisse gut ein Recht, gegen die Folgen der Unfälle geschützt zu nen 13wöchigen Karenzzeit mit allen Mitteln auf eine schleunige im Antrage Graf Henckel vorgeschlagenen Reduktion des an⸗ 88 eben he 8ce schen nfallversicherungs⸗Ver⸗ welche in land⸗ und forstwirthschaftlichen Betrieben Kategorien den Versicherungszwang auszusprechen, füͤr die verden, wie die Fabrikarbeiter. Im Interesse des Landes Heilung der Verletzten hinwirkten. Da es aber zweifelhaft rechnungsfähigen Theiles des Jahresverdienstes auf 1000 b en sich be lebige Genossenschaften auf Grund bei Lokomobilen oder durch mechanische Kraft bewegten übrigen Arbeiter aber wenigstens die Möglichkeit zu schaffen, liege es, denselben die Wohlthaten des Gesetzes nicht vor⸗ sein könne, ob sie immer genügend leistungsfähig sein würden, werde bei dem oberschlesischen Arbeiter im Allgemeinen noch G Bundesrathe zu erlassenden Normal⸗ Triebwerken beschäftigt sind. sich an der Unfallversicherung zu betheiligen. zuenthalten. um die oft erheblichen Kosten zu tragen, welche durch Opera⸗ sein voller Verdienst der Entschädigung zu Grunde gelegt s 8 u 8 bilden. Diese LZT“ können sich 2)-Auf übereinstimmenden Antrag der Arbeitgeber Hr. Kochhann erachte die Verhältnisse der Landwirthschaft r. Cramer konstatirt, daß für die westlichen Provinzen die tionen, Anschaffung von Apparaten u. dergl. erwüchsen, so sei werden. Anders aber bei einem großen Theil der rheinischen 8 88 116“ be⸗ und Arbeitnehmer können auch sämmtliche, bei land⸗ für zu verschiedenartig, um die Sache gleichmäßig für das Ausdehnung des Versicherungszwanges auf die Landwirth⸗ es erwünscht, daß ihnen der Ersatz der betreffenden Ausgaben Arbeiter, die bei Berechnung der Entschädigungen von 1000 verschlodene Ge⸗ br ö 8 ö und däe leäcjtlichen Betrieben beschäftigten Ar⸗ ganze Reichsgebiet zu regeln. Führe man aber die Unfall⸗ schaft nicht erwünscht sei. Wolle man aber das Gesetz auf von Seiten der Unfallversicherungs⸗Kassen gewährleistet werde. einen Ausfall erleiden würden, den sie bei den Preisverhält⸗ si 4 aeins ufsc 8g 8 . 9— Fhaffag in beiter den Be timmungen dieses Gesetzes in einzelnen versicherung für die landwirthschaftlichen Arbeiter ein, so müsse die Landwirthschaft anwenden, dann solle man es ohne Be⸗ SHr. Baare spricht sich gegen diesen Antrag aus, der ge⸗ nissen in den betreffenden Distrikten kaum würden ertragen 1nh E11313131“1“ Bezirken unterworfen werden. man auch den Zwang annehmen. Eine provinzielle Regelung sscchränkung thun und nicht blos fakultativ. eignet erscheine, die Verhältnisse in unerwünschter Weise zu können. Was die größere oder geringere Belastung der In⸗ e Ftein 1 88 113“““ an die für 3) Eisenbahnen und Schiffahrtsbetriebe fallen nur erscheine daher als das Richtige. b Hr. Dr. Janßen giebt zu, daß der Ausdruck „dauernd“ in kompliziren, dagegen befürwortet Redner, den 1000 t über⸗ dustrie durch die höhere oder niedrigere Bemessung der ad II. die 1 ic 1“ assenden einheiltliche dann unter die Bestimmungen dieses Gesetzes, wenn sie Hr. Graf Henckel weist gegenüber den Ausführungen des seinem Antrage zu Zweifeln Veranlassung geben könne. Der steigenden Theil des Arbeitsverdienstes bei den Entschädigungen Alinea 1 der Vorlage und III. Nr. 2 vorgesehenen Normal⸗ W Augvehren⸗ we hrend sie hinsichtlich ihrer als integrirende Theile eines der vorbezeichneten Be⸗ Regierungskommissars darauf hin, daß in der Landwirthschaft Siinn desselben sei der, daß alle fest angenommenen Knechte außer Betracht zu lassen. Er erinnert daran, wie im vorigen sätze anlange, so sei namentlich auch zu berücksichtigen, daß die 1““ 8 uss 1g 11“ ihrer Mit⸗ 8 triebe lediglich für diese bestimmt sind. unter den bei Lokomobilen beschäftigten Arbeitern ein häufiger und Mägde der Versicherung unterworfen sein sollen, nicht Jahre Seitens der Vertreter der Eisenindustrie der Satz von Konkurrenzverhältnisse der in den verschiedenen Industrie⸗ glie eihe 2 8 ö Hentane Uinter Fegen 5) Endlich beantragt Hr. Graf Henckel folgende Re⸗ Wechsel nicht stattfinde, daß vielmehr erfahrungsmäßig zu aber diejenigen Arbeiter, welche bald hier bald dort be- 900 als angemessen bezeichnet worden sei. Wenn diese gebieten belegenen Etablissements ganz wesentlich durch die völij lgen W solution: 3 1 G 3 dieser Beschäftigung in der Regel dauernd dieselben Arbeiter schäftigt seien. ; heute bereit seien, auf 1000 zu gehen, werde es dabei zweck⸗ staglicdes Festsetzungen beeinflußt würden. Wenn z. B. die nosfenschaft anschlize⸗ e 8 39 üfs 1 9. füttit 5 8 In Erwägung des Umstandes, daß, abgesehen von verwendet würden. In noch höherem Maße gelte dies für die Hr. von Risselmann führt aus, es handele sich nicht nur mäßig das Bewenden behalten.I Versicherungspflicht beschränkt bleibt auf Arbeiter mit einem 1 88g” Obes denh . 1 t hen Unfall⸗ en Grenzdistrikten, fremde Arbeiter vorübergehend in Forstwirthschaft. Man könne daher sehr wohl auf diese um die großen Landgüter, sondern namentlich auch um die Hr. Vorderbrügge kann die Befürchtung des Hrn. Kalle Jahresverdienst von nicht über 2000 ℳ, so werden sich in 2 hen 8 1 6 wollen. vielen Betrieben in den deutschen Bergwerken, Stein⸗ Kategorie der landwirthschaftlichen Arbeiter den Versicherungs⸗ gsrroßen bäuerlichen Gemeinden. Diese würden es nicht ver⸗ nicht theilen, daß Seitens der Krankenkasse nicht immer zur einem rheinischen Etablissement eine Reihe von Arbeitern mit 8e. n liefern 8 fti tet, . e den Nach— brüchen, Tunnelarbeiten ꝛc. beschäftigt werden, hält zwang zur Anwendung bringen. 1 sttehen, wenn sie jetzt plötzlich dem Versicherungszwange unter⸗ Heilung der Verletzten die erforderlichen Mittel zur Anwen⸗ öherem Einkommen finden und in Folge dessen aus der Ver⸗ 8 4 A““ F. Wolkswirthschaftsrath Bestimmungen für erforderlich CCN1 Janßen schließt sich im Wesentlichen den Aus⸗ woorfen werden sollten. Fast in jeder Provinz seien die Ver⸗ dung kommen würden. Daß dies geschehe, dafür werde schon ausscheiden. In einem oberschlesischen Werke werden Gefahren⸗ (Betriebs⸗) Klassen 1“ er b führungen des Hrn. Dietze an, glaubt aber, daß der Ver⸗ hlältnisse anders gestaltet. Sein Antrag bezwecke, zunächst die der Kassenarzt sorgen. 16““ vermuthlich keine Arbeiter mit einem höheren Verdienste be⸗ ganze Reick sowohl für die söffe hlich aßig, 8 888 a. ob solche Arbeiter fremder Nationalität auch sicherungszwang, wenn man ihn überhaupt für die Land⸗ Erfahrungen mit der Fabrikunfallversicherung abzuwarten, um Hr. Freiherr von Landsberg bezeichnet zunächst die Wieder⸗ schäftigt sein, das Werk werde also alle seine Arbeiter zu ver⸗ für die Genossenf chasten Wen 88 Cenzvalkes 8 81“ Gesetz fales⸗ 8 16 1 wirthschaft wolle, auf alle landwirthschaftlichen Arbeiter demnächst im Wege der Landesgesetzgebung bezüglich der Land⸗ gabe seiner Bemerkungen auf Seite 36 der Protokolle als sichern haben. Somit würde der Arbeitgeber in Oberschlesien (viellei ct das sarstische à tnê; en 8 ehörde b. ob eine eventuelle Entschädigung resp. Rente ausgedehnt werden müsse, und empfiehlt daher seinen Antrag, wirthschaft insoweit vorzugehen, als dazu ein Bedürfniß nicht ganz zutreffend. Er habe nicht gesagt, daß ihm die Pro⸗ an Prämien mehr zu leisten haben als im Rheinlande. eicht das statistische Amt?) werden auf Grundlage nur den im Inlande Domizilirten gezahlt wird; alle dauernd bei der Landwirthschaft beschäftigten Arbeiter fühlbar werde. jekte der Staatsregierung beruͤglich der Unfallversicherung der Hr. Leuschner wünscht aus sozialpolitischen Rücksichten

s6 jcho Norbü 9 839 8 14 †8₰ 1 u 2 8 8 : 98₰ . 8 2 3 s % der von sämmtlichen Verbänden und Genossenschaften c. in welcher Weise, wenn die Wahl des Wohn⸗ unter das Gesetz zu stellen. Hr. Spengler bezeichnet es für einen großen Theil der Arbeiter unsympathisch sei, sondern nur, daß ihm die Idee des an dem in der Vorlage vorgesehenen festzuhalten,

halbjährlich einzuliefernden Rechnungsnachweise die er⸗ ortes der Berechtigten auch im Auslande ges Ruffer für sehr h v 11“ ünd TX icht s i 1 . en b eeeeeeeee s der Berechtigten auch im 2 gestattet Hr. von Ruffer hält es für sehr schwer, alle landwirth⸗ laändlichen Arbeiter als in hohem Grade wünschenswerth, daß Tabackmonopols dadurch nicht sympathischer werde, daß in den 2 . G .“ 8 die Gefahrenklassen werden sollte, die Genossenschaften gegen Benachthei⸗ schaftlichen Arbeiter ohne Unterschird. Verficherungezwang die S über 8 b11“ . sie S Motiven der betreffenden Vorlage die Verwendung der TI sheae ae h Disferaass eh. Pe 8 (Uir. w. 88 11““ bezeichneten ligungen sicher zu stellen sidà; zu unterwerfen. Es sei dies aber auch nicht nöthig; vielmehr hdeung finden. Wenn von anderer Seite ein Bedürfniß hierfür des Nonopols für staatliche Füschüsse zu Zwecken der Unfall⸗ Hr. Baare vertheidist wiederholt die Herabsetzung dieses dee 688 1 8 . 1 Grund 59 G Es werden 8 4 ob der Wohlthaten der Unfallversicherung nur könne man einzelne Kategorien unterscheiden. Erfahrungs⸗ mit dem Hinweis darauf in Abrede gestellt werde, daß in der und Inva idenversorgung in Aussicht genommen werde. Dem Bethaas auf 1000 2. Das von dem Regierungskommissar effetktio leistet Ehtfchad; es seieen Halbjahres die Angehörigen solcher fremden Staaten theilhaftig mäßig sei zur Bedienung jeder landwirthschaftlichen Maschine Landwirthschaft noch zwischen dem Arbeitgeber und Arbeit⸗ Plane der Unfallversicherung stehe er durchaus sympathisch an efhrte Beispiel könne nicht maßgebend sein, da thatsächlich 888 299 2 e 2” 3 9 hae gcgsza h en in sein sollen, welche deutschen Arbeitern gleiche Vor⸗ Lokomobile, Dreschmaschine u. s. w.) eine bestimmte Anzahl nehmer ein gewisses patriarchalisches Verhältniß bestehe, auf gegenüber. Gegen die zur Berathung stehenden Grundzüge die Durchsch ninlalöhne ga Bberschlesten noch erheblich niedriger ö“ ö der 8 theile gewähren. 8 1 rbeiter erforderlich. Es lasse sich daher eine Regelung der Grund dessen der Erstere freiwillig für den Letzteren eintrete, müsse er sich hier sedoch insofern erklären, als ein Zuschuß des seien 1000 1 Höhere Sätze den Entschädigungen zu ss Benolla csenlchnftetnas 6 8 die gge t er von Fandaberg eineg . S s wohl in 6“ öö bren, daß der Unter⸗ wo es Noth thue, so Se L 85 v zu 69 gg wnfancfstcherungs beabsichtigt Irsen Grunde zu leg en, sei einerseits in Rücksicht auf die Arbeiter Eöö1“ altung. g, betreffend die Verlk ², der bestehenden⸗Knappschafts⸗ nehmer für jede von ihm in Betrieb gesetzte Maschine eine die Verhältnisse in den östlichen Provinzen, und namentlich erartige Zuschüsse seien prinzipiell bedenklich. an solle den 1 icht i⸗ in Mussicht st⸗ - beehrisen, genteß; 1 8 Ceechfenschaiteheall Privilegien kassen, ein, erklärt sich jedoch in Folge einer Bemerkun des bestimmte Anzahl von Arbeitern versicher naüfse 1 für den rogcrunbbesit vüchent g anchers liege es aber für Küissbedicfigen nicht an den Staat, sondern auf seine eigene G“ v G Vorsitzenden damit einverstanden, daß der Antrag erst später Hr. Kalle schließt sich den Ausführungen des Hrn. Dietze ddie kleinbäuerlichen Verhältnisse, wie er sie von den Gegenden Kraft und an die ihm zunächst stehenden Verbände verweisen. sents verhiete es sich im Interesse der Industrie selbst wenn 8 8 1 1 6 8 en bei der Berathung über das Genossenschaftsprinzip (I.) oder an, indem er bemerkt, daß die Schwierigkeit hauptsächlich in an der Saar und Mosel kenne. Hier würden die Maschinen In erster Linie müsse er (Redner) die Industrie für ““ dieselbe 8 Auglande gegenüber konkurrenzfähig er⸗ bestritten Aelenigen der Gentralbehörde von dem Reich nsn. die der Genossenschaften (VI.) zur Diskussion dem Widerstand der Landwirthschaft selbst liege. Die in der voon umherziehenden Unternehmern gestellt, welche dieselben zum pflichtet halten, ihre Arbeiter gegen Schädigung aus Unfällen halten wolle 5) Die Zurückstellung von Prämien⸗ oder Schaden⸗ geste 1. 8 h 1“ Sache selbst begründeten Schwierigkeiten würden sich über⸗ Theil mit dem völlig ungeschulten Personal der Bauern be⸗ zu schützen. Der Nachweis für die Behauptung, daß die In⸗ Hemt ge e 888 198 beß Schaden⸗ 8 Hr. Braf Henckel führt zur Begründung seines Antrages winden lassen. Er könne daher nur empfehlen, den Versuch ddeienten. Ziehe Letzteres sich, wie es natürlich häufig geschehe, dustrie hierzu außer Stande sei, sei auch bisher nicht erbracht. Geheimer Pber⸗Negierungs Na⸗b Lohmann, daß die vor⸗ 16 nenezrüdh 8 Äö 8 Eöe 8 18 h. Ixbeeeedaehe ncschsfahsen * mit der HFensssceche ö1u“ zu machen, und VVerletzungen bei zu, 1 sorge für 85 128 seh e Penn⸗ Stunba 8. Pelrar 83 Vüne geschlagene Herabsetzung des entschädigungspflichtigen Betrages Nr. ve. 8 3 g yt werden, als die⸗ zwar in weitestgehender Weise. troffenen weder der Eigenthümer der Maschinen, no er Heranziehung der Arbeiter zur Zahlung er Prämien Gewi 1 . b 3 ach gshez lche 111“ t selben bei Lokomobilen oder durch mechanische Kraft bewegten Hr. Baare glaubt, daß es besser sei, sich auf den Antrag Foffen in befen Dienst⸗ nch Betreffenden des äftigt e. zu legen. Auf diese Weise nas dem Arbeiter zum Bewußt⸗ dee, ngngwerdtenftes auf 1ggehen 89, 2 b-s Schuß ber des Bantedothe 8 TE 83 blich en Auflösung, Ft hbeeeh beschäftigt seien. Der Vorbehalt, daß für einzelne des Hrn. Grafen Henckel zu beschränken. Gewähre man der seien. Wenn hiernach die Ausdehnung der Versicherungspflicht sein gebracht werden, daß er für sich selbst zu sorgen habe. 1000 vielfach überstiegen, nicht aber der oberschlesischen, wo ständigen Mita liede 1. vber Hin 3 . „auf den be⸗ Bezirke der Versicherungszwang auf sämmtliche landwirth⸗ Landwirthschaft erst die Gelegenheit, sich an der Unfallversiche⸗ auf derartige Personen auch entschieden anzustreben sei, so In welcher Höhe die Arbeiter heranzuziehen seien, darüber die Löhne zum größeren Theile hinter diesem Betrage zurück⸗ sind 6. 11“ beeh in gioen unerläßlich schaftliche Arbeiter ausgedehnt werden könne, verfolge den rung zu betheiligen, so werde sie ihren Widerspruch allmählich habe er aus der bisherigen Erörterung doch nicht die Ueber⸗ werde sich streiten lassen. Einen Zuschuß des Staates zu blkeben und also nach wie vor die gesammten Lohnbeträge 11“ 8 dic 1 1 t he In S15 nicht an⸗ Zweck, dem in einzelnen Bezirken mit Rücksicht auf die Eigen⸗ aufgeben. Aufzwingen dürfe man ihr aber die Wohlthaten zeugung gewinnen können, daß die Heranziehung der Land⸗ den Lasten der Unfallversicherung könne er nur unter ganz den Entschädigungen zu Grunde zu legen sein würden I 8 A W gilt, daß artigkeit ihrer Verhältnisse etwa hervortretenden Bedürfnisse des Gesetzes nicht. virthschaft ausführbar sei; er sehe nicht ein, auf welche Weise besonderen Umständen für gerechtfertigt halten, nämlich dann, r. Mevissen Beürwarter gleichfalls, es bei be Satze geleisteten Entschaͤdiäne 5 e ja Sers effektiv Rechnung tragen zu können. Die Bestimmung wegen des Hr. von Herford bestreitet, daß die Gefahr bei den land⸗ sie zu erfolgen haben werde. Deshalb sei er in der Lage, sich wenn ein einzelner Zweig nachweisbar außer Stande sei, sich der Vorlage bewenden zu lassen zumal die Differenz that⸗ 1“ hlungen am Schlusse des⸗ Eisenbahn⸗ und Schiffahrtsbetriebes endlich entspreche dem vom und forstwirthschaftlichen Betrieben ebenso groß sei, wie im bei der Abstimmung über die bezüglichen Anträge der Stimm⸗ allein zu helfen. Um den Vertretern der gegentheiligen sächlich sehr geringfügig sei Ein Jahresverdienst der Arbeiter 6) Am Sch luse 7a. jen Falenberkahras Reichstage seiner Zeit hierüber gefaßten Beschlusse. . Fabrikbetrieb, und hält es nicht für angängig, Landwirthschaft abgabe enthalten zu müssen. Auffassung entgegen zu kommen, werde er sich eventuell damit von 1200 gehöre überall zu den Ausnahmen. Die In⸗ dchen. 1 o gagne eheges ise nach 891 L8 bbbie iae a 8* und Fabrikbetriebe zu gemeinschaftlichen Unfallverbänden zu . Hr. Dietze begründet seinen obigen Antrag. Redner führt vehedeech S 88 vmechft 8 hg . dustrie könne sc mit diesem Satze um so mehr einverstanden ; vürsp 38 he. 2. b ene kaximal⸗-Arbeitsverdienstes einigen. G 2 i ie Wohl⸗ r Beitr es Staates zu den en de nfallver⸗ 5 ; 8 32 8 w l in⸗ licher Kündigung der Austritt aus einer Genossenschaft von 2000 ein, da es viele Arbeiter mit einem Seebe 1 Nach dem Hr. Heimenda Beme p e 91 88 kenen Brugch . dennn, mveshalh e Lgn 1 in Als icht 8 werde. 8 Er 8 8 an- erklären, als ihr die gegenwärtige Vorlage durch die Ein⸗ und Uebertritt in den öffentlichen Unfallversich 1 - Jah Nach Hr. H hl mit dem Bemerken, daß das khat des beabsichtigten Gesetzes einem Theil der Arbeiter ver⸗ sicherung sicht g g 9 führung der 13wöchigen Karenzzeit eine wesentliche Erleich⸗ ee Fre ss. ö en Nnfallverst r.g dienst zwischen 1500 und 2000 gebe, welche man von den Widerstreben der Landwirthschaft allmählich schwinden werde, sagt werden solle, und glaubt, daß auch die Landwirthschaft heim, zu seinem Antrage den nachstehenden Zusatz zu be⸗ terung gegenüber den ursprünglichen Vorschlägen der Staats⸗ gestatter⸗ gekehrt jedem Versicherungsnehmer der Unfallversicherung nicht ausschließen dürfe. wenn man sie mit gewissen Einschränkungen zur Unfallver⸗ 1 sas Opfer, die im Interesse der Sicherheit ihrer Arbeiter von schließen, für den nch er eventuell stimmen wolle: regierung in Aussicht stell. Es empfehle sich auch deshalb 11A1“ Hr. von Landsberg tritt ihm hierin bei, indem er darauf sicherung heranziehe, sich für den Antrag des Hrn. Janßen ihr verlangt würden, auf sich nehmen müsse. Seine Arbeiter „Zur Bestreitung der mit der ersten Einrichtung nicht, daß der V olkswirthschaftsrath den Satz der Vorlage EETee N 8 del An rage⸗ erselbe ver⸗ hinweist, daß dieser Maximalsatz auch im Reichstage von keiner ausgesprochen, bemerkt Hr. von Landsberg, daß innerhalb der vürden es, wie er überzeugt sei, gar nicht versben, wenn die der Versicherungskasse verbundenen Kosten, sowie zur erabdrücke, weil die Reichsvertretung vermuthlich eher geneigt punkt zu suchen zöischen den waͤhrend der uu“ Seeece, heghtsgalt Belnnen für din gdas bie 22 9. scef d P den dsiechen Prabeneen ün . Fahe⸗ beschafticten hüthgen ö 88 vI zeesgenesende,. 88 v. ds hens würde, eine Erhöhung eintreten zu lassen. geeFe an.,de Fs- 35 v 2 Hre. „die Industrie sein werde, da die großes Widerstreben gegen die Unfallversicherung nicht bestehe. ddie in der Landwirthschaft thätigen dagegen nicht, oder wenn ersten drei Jahre von der Einrichtung der Kassen 8 G b * 8 8 EETö“ 1 g. Meinun⸗ Zahl der betreffenden Arbeiter verhältnißmäßig nur gering Der Gesetzentwurf sei hervorgegangen 18- ders Mecatsthsbhe Aͤe selben Personen èpbes gerwendung sr bee Fabrik gegen von den einzelnen Bundesstaaten Beiträge veelsger zur „Hr. Graf Henckel von Donnersmarck en daß er igev.8 en hlag enthalte 4 en vol ständigen, von dem sei. Die Heranziehung der landwirthschaftlichen Arbeiter welche sich bei der Anwendung des Haftpflichtgesetzes ergeben Schaden geschützt werden sollten, bei der Verwendung in der Höhe von einem Drittel der Versicherungsprämien, seits durch die Ausführungen des Regierung ennshn voll⸗ ö“ Seeh eahe LO gamtsatiomaplan, und es betreffend, müsse er sich gegen die Ausdehnung des Ver⸗ haben. Für die Landwirthschaft vermöge er jedoch ein drin⸗ Landwirths aft dagegen nicht, zumal die Gefahren der Fabrik⸗ welche von den in den einzelnen Staaten bestehenden ständig überzeugt worden sei, und im -ev. ve ge mit den 8 b vöefüc csc 86 d 88 de 9 lung, we lcher der Antrag sicherungszwanges auf dieselben, auch in der im ersten Absatz gendes Bedürfniß nach anderweiter esetzlicher Regelung dieser arbeit häufig geringer seien als diejenigen, welche den Ar-⸗ Gesellschaften gezahlt werden.“ 1 Mitantragstellern den obigen Antrag zurückziehe. 2h een nag 84 aüc kt. dc 5 hung treten 235,98 des Graf Henckelschen Antrags enthaltenen Beschränkung aus⸗ Verhältnisse nicht anzuerkennen. Uebrigens werde man durch beitern bei der Beschäftigung in der Landwirthschaft erwachsen Hr. Baare ist erfreut über das Entgegenkommen, daß sich Hr. Baare verwahrt sich gegen die Auffassung, als wenn E 5 281 88, nissge een s schlage 1ae gg Dagegen erscheine es ihm unbedenklich, die Theil⸗ die Hereinziehung der Landwirthschaft seiner Ansicht nach das könnten. Für den Fall der Ablehnung seines Antrages in dem letzten Vorschlage des Vorredners r.ee und be⸗ durch die Bestimmungen der gegenwärtigen Vorlage über die unter einstweiliger Ausseguc 9 Verl Gels . der ep. noahemne an der Unfallversicherung fakultativ zuzulassen, so⸗ Zustandekommen des Gesetzes nur erschweren. Auf alle Fälle werde er für den Antrag von Risselmann stimmen. merkt, daß er seinerseits in der gleichen Richtung Anträge zu, 13 wöchige Karenzzeit die von der Industrie geforderten finan⸗ Vorlage seinen 1 199 bie venc 8 geng,ü 8 88 den. in einzelnen Provinzen sich dies als wünschenswerth solle man von einem allgemeinen Zwange absehen und sich Der obige Antrag Dietze wird sodann angenommen. stellen beabsichtige, giebt jedoch zu erwägen, ob nicht selbst von senen Leistungen wesentlich abgest wächt würden. Wenn in Frunzzüg: gestellen Ahuräge zurchst rigen tu zfs . der ezesstegen sollte. . 1 darauf beschränken, da, wo ein Bedürfniß sich geltend mache, Da mit Annahme dieses Antrages die Heranziehung der dem Standpunkte des Hrn. von Landsberg aus eine Raichache Folge dieser Bestimmung eine größere Fahr der Unfälle nicht —— 4 sion zur 1 r. Baare spricht sich dafür aus, den Maximal⸗Arbeits⸗ den Beitritt der Landwirthschaft zuzulassen. ländlichen Arbeiter nur unter der Bedingung gutgeheißen ist, des Staates zu den Kosten der Unfallversicherung mit Rücksicht zu Lasten der Unfallversicherungskasse, ondern der Kranken⸗ Ueber diesen Vorschlag vesspiemnt sich eine luͤngere Ge⸗ verdienst auf 1500 zu bemessen; eine bestimmte Grenze Hr. von Nathusius meint gleichfalls, daß ein Bedürfniß sdͤaß ein Zuschuß Seitens des Reiches zu den Kosten der Ver⸗ darauf als gerechtfertigt zu betrachten sein möchte, daß der kasse fielen und die Arbeiter zu den letzteren sa. der Beiträge Gaftsordnungebebatte hiag 8 2. sic hiie 5 inger e⸗ müsse festgesett werden, über den angegebenen Betrag dürfe für die Landwirthschaft, dem Versicherungszwang mit unter⸗ Fe ahe zasca sind die übrigen Anträge auf Ausdehnung Staat der Industrie durch Gesetz zu Gunsten der Arbeiter be⸗ zu leisten hätten, so sei dies 2 nicht von Belang, weil r. Janßen, Dietze, Kochha sa 4 si urn. BVaare, man aber nicht hinausgehen, wenn man nicht der Industrie worfen zu werden, nicht bestehe, weil sie im Stande sei, bei der Vorlage auf die beim Betriebe der Landwirthschaft be⸗ sondere Lasten auferlegt, wie sie die Landwirthschaft nicht zu die Industrie doch die von den Arbeitern zu zahlenden Beiträge G 8 ze, Kochhann und Leuschner für, die Hrrn. zu große Lasten auferlegen wolle. Bei den Arbeitern mit eintretenden Unfällen die Remedur billiger zu beschaffen, als scchäftigten Arbeiter gleichfalls zur Abstimmung zu bringen. tragen Auch di Redner spricht für die No nitt bst zu zaͤhlen habe. 1“

er Bedeutung

enüber bemerkt der Regierungskommissar, Hr.

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