der II., die Kaiserinnen einzelner bervorragender Männer (Suwaroff, u. A.), Ruß⸗ lands verschiedene Kriege (in den Jabren 1812, 1814 und 1815, namentlich die mehrfachen Kriege mit der Türkei und mit Schweden), sowie die anderweitigen Verhältnisse Rußlands (Religion, Rechtswesen, Finanzwesen, Industrie, Handel, Münzwesen, Sprache, Schulwesen u. s. w.), theils die Geschichte und Verhältnisse der ver⸗ schiedenen russischen Provinzen, Landschaften und Städte (Polens, Esthlands, Lievlands, Curlands, Finnlands, der Städte St. Peters⸗ burg, Moskau, Dorpat, Reval, Mietau). Namentlich beziehen sich viele Schriften auf Polen und seine Geschichte, insbesondere auf dessen Theilung. Außerdem enthalten ziemlich viele der aufgeführten Schriften Beschreibungen von Reisen in Rußland. Die Mehrzahl der Schriften datirt zwar erst aus dem 19. Jahrhundert, doch gehören manche dem 18., 17., 16. und 15. Jahrhundert an. Die Sprachen, in denen die⸗ selben verfaßt sind, sind die französische, englische, deutsche, dänische, schwedische, polnische, italienische und spanische. Unter den zusammen⸗ gestellten Schriften befinden sich interessante und wichtige Werke; mehrere derselben sind selten und im Buchhandel nicht mehr vorhan⸗ den. — Der „Antiquarische Anzeiger“ bringt in 314 Nrn. „Miscellanea“, d. i. ein Verzeichniß von Schriften der verschiedensten Art und aus den verschiedensten Zweigen der Wissenschaften, in deutscher, französischer, englischer, italienischer und dänischer Sprache. Auch in diesem Kataloge fehlt es nicht an wichtigen und zum Theil seltenen Werken.
— Beiträge zur Geschichte des Bergbaues in der Provinz Brandenburg von H. Cramer, Geh. Bergrath und Ober⸗Bergrath in Halle a. S. 6. Heft. Die Kreise Schwiebus⸗ Züllichau und Krossen. Halle a. S., Verl. d. Buchhandlg. d. Waisenh. 1882. — Nachdem der Verfass. 1878 u. 1880 im vorher⸗ gehenden 5. Hefte eingehend über den Bergbau und die Geschichte desselben in der Niederlausitz gehandelt, liefert er im 6. Hefte, das soeben erschienen, interessante, zum Theil noch unbekannte, werth⸗ volle Beiträge zur Geschichte des Bergbaues in den Kreisen Schwiebus⸗Züllichau und Krossen. Der Bergbau im Kreise Schwiebus⸗Zuͤllichau und der Bergbau im Kreise Krossen werden in 2 von einander gesonderten Abtheilungen von seinem Beginn an bis zum Jahre 1880 erörtert. Der Bergbau im heutigen Kreise Schwiebus⸗ Züllichau hat es nur mit Braunkohlen und mit Eisenerzen zu thun. Der wirkliche Braunkohlenbergbau in der Umgegend von Schwiebus und Liebenau begann erst im Jahre 1842. Die Eisenerze wurden nur in sehr beschränktem Maße zu Metall verschmolzen. Außerdem finden sich im genannten Kreise alte Hüttenstätten, auf denen in früherer Zeit metallisches Kupfer verarbeitet wurde. Viel früher begann im Kreise
rossen der Bergbau. Der Verf. giebt zunächst eine geschichtliche Uebersicht über den Bergwerksbetrieb des Kreises überhaupt, nament⸗ lich zur Zeit Friedrichs d. Gr., und handelt sodann über die einzelnen Hüttenwerke des Kreises insbesondere sowie über die beiden Glas⸗ hütten, über die Mineralquelle im Kreise, die Münzstätte in Krossen, die Alaunerze und den Braunkohlenbetrieb im Krossener Kreise. Beiden Abtheilungen der Schrift sind Zeittafeln und ein Sachregister
beigefügt. Gewerbe und Handel.
Nach einer Veröffentlichung in der italienischen „Gazzetta Ufficiale“ vom 15. März d. J. soll von den Militär⸗Kommissariats⸗ Direktionen der Divisionen zu Turin und Neapel die Lieferung von Militärtuchen, Leinen⸗ und Baumwollengeweben im Submissionswege vergeben werden, und zwar:
1) von der Direktion zu Neapel unter Anderem:
zwei Posten blaues Militärtuch, von 1,30 m Breite, im Werthe von 360 000 und von 210 000 Lire;
ein Posten graues Militärtuch von 1,30 m Breite, im Werthe von 212 500 Lire;
ein Posten blaues Militärtuch, von 1,40 m Breite, im Werthe
von 96 000 Lire; von 0,74 m Breite,
ein Posten Leinwand,
330 000 Lire;
ein Posten Baumwollenstoff zu Hemden, von 0,74 m Breite, im Werthe von 122 500 Lire;
verschiedene Posten farbige Tuche zu Aufschlägen, Baummollen⸗ und Leinengewebe zu Unterfutter, Zelten, Leibwäsche u. dergl.
2) Von der Direktion zu Turin unter Anderem:
zwei Posten blaues Militärtuch von 1,30 m Breite, im Werthe von 360 000 und von 262 500 Lire;
ein Posten graues Militärtuch von 1,30 m Breite, im Werthe von 297 500 Lire: .
ein Posten blaues Militärtuch, von 1,40 m Breite, im Werthe von 120 000 Lire;
ein Posten Leinwand von 0,74 m Brreite, 330 000 Lire;
ein Posten Baumwollenstoff zu Hemden von 0,74 m Breite, im Werthe von 175 000 Lire;
ein Posten grauer baumwollener Futterstoff, von 0,62 m Breite, im Werthe von 120 000 Lire;
verschiedene Posten farbige Tuche zu Aufschlägen, Baumwollen⸗ und Leinengewebe zu Zelten, Leibwäsche u. dergl.
Die Submission findet am 30. März d. J. um 1 Uhr Nach⸗ mittags in den Direktionen der Militärkommissariate zu Turin bezw. zu Neapel statt. Ueber die speziellen Bedingungen ist das Nähere an Ort und Stelle zu erfahren.
— In der Generalversammlung des schlesischen Bank⸗ vereins wurde Bericht erstattet über die von dem Verwaltungsrath vorgenommene Prüfung der Bilanz und die erfolgte Dechargirung der Geschäftsinhaber. Die zur Vertheilung gelangende Dividende be⸗ trägt 6 %.
— Die Deutsche Hypothekenbank in Meiningen hat im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Reingewinn von 449 278 ℳ er⸗ zielt. Hiervon gehen ab: 4 % Zinsen auf die Aktien mit 384 115 ℳ Von dem Rest von 65 162 ℳ gehen nach Art. 64 der Statuten ab: 15 % für den Reservefonds mit 9774 ℳ, 10 % Tantième für die Mitglieder des Verwaltungsrathes und der Direktion mit 6516 ℳ, in Summa 16 290 ℳ, so daß 48 872 ℳ verbleiben; hierzu kommt der Vortrag aus dem Jahre 1880 mit 1274 ℳ, so daß der Betrag von 50 146 ℳ zur Vertheilung einer Superdividende übrig bleibt. Der Verwaltungsrath beantragt hiernach, daß auf jede Aktie eine Super⸗ dividende von ½ % gezahlt und der verbleibende Rest von 2146 ℳ auf Dividendenkonto 1882 übertragen werde. — Aus dem Bericht der Verwaltung heben wir hervor, daß auch für 1881 eine günstige Fort⸗ entwickelung der Gesammtlage des Instituts zu konstatiren ist. Die Bank hat bei Begebung der im Jahre 1881 in mehreren Raten an ein Konsortium verkauften 3 500 000 ℳ 4 %iger Pfandbriefe einen successiv steigenden Cours erzielt und zu Beginn des laufenden ahres weitere 1 500 000 ℳ zu günstigem Course begeben. Der Gesammtbetrag der gegen hypothekarische Sicher⸗ heit ausgegebenen Darlehen belief sich am Schlusse des Jahres 1881 auf 54 523 260 ℳ, erhöhte sich also gegen das Vorjahr um 4 708 668 ℳ Die am 31. Dezember 1881 in Cirkulation be⸗ findlichen Pfandbriefe repräsentirten die Summe von 48 373 325
(+ 3 045 860 ℳ). Die bei der Bank 1881 eingegangenen Darlehns⸗ anträge FAsse ich auf 22 805 760 ℳ, bewilligt wurden 452 Dar⸗ lehen in Höhe von 9 612 250 ℳ Die Zahl der Subhastationen, bei welchen die Bank betheiligt war, betrug 122 gegen 126 des Vor⸗ jahres. Die Bank war in 17 Fällen genöthigt, die ihr Feiee Grundstücke seref zu erstehen und hat davon 9 wieder verkauft. Von den am Schlusse des Jahres 1880 unverkauft gebliebenen 38 Ob⸗ jekten sind im Laufe des vorigen Jahres 10 verkauft worden, so daß ddie Bank Ende 1881 noch 28 besaß; demnach belief sich die Gesammt⸗ zahl der in ihrem Besitze befindlich gewesenen Immobilien auf 36.
— Die Bilanz der österreichischen Länderbank pro 1881 weist unter den Aktiven auf: Baarbestände 1 200 998, Wechsel 8 887 152, Effekten 10 472 963, Konsortial⸗Geschäftsantheile 11 187 225,
Effektenvorschüsse 20 461 878, Debitoren 29 219 778, Inventar 75 656 Fl.; unter den Passiven: Aktienkapital 46 825 000, Goldagio⸗ Rieserve 250 000, außerordentliche Reservefonds 7 023 750, Tratten 6 932 281, Kreditoren 18 157 027, Reserve füs dubiose
im Werthe von
im Werthe von
Forderungen 102 549, Gewinnsaldo 8
ewinn⸗ und Verlustkonto weist nach an Aktiven: Zinsen⸗ gewinn 1 937 265, Beankgeschäft 184 604, Waarengeschäft 23 078, Syndikatsgeschäfte 68 310 Fl. Unter den Passiven nebst Gehalten, Spesen, Steuern und Abschreibungen wird ein Effekten⸗ verlust von 68 208 Fl. aufgeführt; den Effektenbestand bilden Renten (etwa 4 ½ Millionen), Grundentlastungen, Prioritäten, Bahnpapiere und gute Industriepapiere. Unter den Debitoren sind mit dem gleichen Betrage Kreditoren 8 274 031, durch Effekten bedeckt 11 021 522 Fl. Die Effekten sind zum Courswerthe vom 6. März in die Bilanz ein⸗ gestellt, der Effektenbestand hat sich seit dem 31. Dezember auf etwas unter 9 Millionen vermindert. 1
London, 23. März. (W. T. B.) In der gestrigen Woll⸗ auktion waren Preise unverändert.
Paris, 23. März. (W. T. B.) Die Bank von Frank⸗ reich hat den Diskont auf 3 ½ % herabgesetzt.
Verkehrs⸗Anstalten.
(Centralblatt der Bauverwaltung) Bereits seit dem Jahre 1876 sind an der Nordseeküste auf Veranlassung der preußischen Re⸗ gierung Versuche angestellt worden, um eine Verbindung der an besonders gefährdeten Stellen in der Nähe der Küste liegenden Leuchtschiffe mit dem Festlande und den Lootsen⸗ stationen mittels Brieftauben zu erreichen. Die durch eine solche Verbindung ermöglichte Vermittelung von Nachrichten bei stürmischer See zwischen den Leuchtschiffen und dem Lande ist nicht nur für die weit draußen vor Anker liegenden Leuchtschiffe in Gefahr⸗ fällen von großer Bedeutung, sondern hat einen noch größeren Werth für die von See einfahrenden Schiffe, wenn diese in der gefähr⸗ lichen Nähe der Küste Havarie leiden oder bei Stürmen auf Grund gerathen, da ihnen bei rechtzeitiger Benachrich⸗ tigung vom Lande aus, sei es durch die an den Hafen⸗ plätzen bereit liegenden Bugsirdampfer, sei es durch Rettungsboote See gebracht werden kann. Man ließ sich deshalb bei der großen
ichtigkeit dieser Frage für die Sicherheit der Küstenschiffahrt durch die anfänglichen Mißerfolge nicht abschrecken, die zunächst an der schleswigschen Westküste bei Tönning an der Mündung der Eider angestellten Versuche jahrelang fortzusetzen, und infolge dieser Aus⸗ dauer ist man nunmehr zu einem Abschluß derselben gelangt, welcher als durchaus zufriedenstellend bezeichnet werden darf und nicht minder den mit der Aufgabe betrauten Beamten als dem Unternehmer, einem Taubenliebhaber in Tönning, zu danken ist. Namentlich im ver⸗ flossenen Jahre während der außergewöhnlich starken Herbst⸗ stürme hat’ sich die Einrichtung an der Eidermündung aufs glänzendste bewährt. Es sind hier auf zwei draußen liegenden Leuchtschiffen, dem Seemeilen von Tönning entfernten „äußeren Feuerschiff“ und der zwischen diesem und dem Lande ankernden „Eidergaliote“ Taubenpoststationen eingerichtet, durch welche Nachrichten, die für die Schiffahrt, für das Lootsen⸗ wesen ꝛc. wichtig sind, mittels Taubendepeschen nach Tönning beför⸗ dert werden. Abgesehen von einer Anzahl von Mittheilungen, die sich auf einlaufende Schiffe bezogen und nicht nur von Wichtigkeit für die Lootsenstation waren, sondern in einigen Fänen auch für Pripate als Spediteure u. dergl., welche hierdurch über Art und Zustand der ankommenden Schiffsladung frühzeitig unterrichtet wur⸗ den und ihre geschäftlichen Maßregeln treffen konnten, waren es namentlich mehrere Unfälle im letzten Herbst, bei denen die Einrich tung sich ganz besonders zweckmäßig und werthvoll erwiesen hat.
Berlin, 24. März 1882.
Das Märzheft von „Petermanns Mittheilungen“ (Gotha, Verlag von Justus Perthes) bringt einen Auszug aus dem Bericht des Kapitäns Gallieni, Chefs der französischen Expedition vom Senegal nach dem oberen Niger (1880—81). Dieselbe wurde auf dem Wege zum König Ahmadu von Segu durch die Bambara überfallen, dezimirt, alles Gepäcks beraubt und mußte, nachdem sie das Ostufer des Niger erreicht hatte, dort 10 Monate auf die Er⸗ laubniß zur Rückkehr warten, kehrte aber trotzdem mit einem Ver⸗ trage zurück, in welchem Ahmadu den oberen Niger unter den Schutz Frankreichs stellte. Die französische Regierung aber ließ in Folge dessen schon vor der Rückkehr Gallieni's zu Kita, auf dem Wege vom Senegal zum Niger, ein Fort errichten, schickte Truppenkörper ins Innere, schiebt die Eisenbahnstränge in gleicher Richtung vor und ließ jüngst durch ein Mitglied der Gallieni'schen Expedition, den Dr. Bayol, ähnliche Verträge mit den Häuptern von Futa Djallon abschließen. Von allen Völkern, die sich an der Erschließung Afrikas in so leb⸗ haftem Wetteifer betheiligen, gehen sonach in der Gegenwart nur die Franzosen erobernd vor. „Frankreich erweitert seine Gebiete in Afrika in bedeutendem Umfang und mit großem Erfolg. Wie es von Alge⸗ rien aus dem benachbarten Tunis sein Protektorat aufzwang, trotz der nominellen Oberhoheit der Türkei, wie es am Ogowe und Congo sich festsetzt, so dringt es vom Senegal aus energisch nach den Niger⸗ ländern vor, und wenn die gegenwärtigen Bestrebungen von einigem Bestand sind, so wird es ohne Zweifel binnen wenigen Jahren Herr von einem beträchtlichen Theil des Sudan sein.“ — Ferner finden wir in dem März⸗Heft die Beschreibung einer Sommerreise durch den mittleren gebirgigen Theil der Hauptinsel von Japan im Jahre 1879 nebst großer Itinerarskizze, von E. Knipping; eine Kritik der (wie seine Ortsbestimmungen) ziemlich oberflächlichen thermobarometrischen Beobachtungen des gefeierten amerikanischen Reisenden Stanley, von Feeteen Dr. K. Zöppritz, und die geographische Nekrologie des
ahres 1881. Die lep tere verzeichnet, alphabetisch geordnet, die Namen: Almeida, Anderson, Arendts, Bionne, Bird, Bonnat, Bous, Bruhns, Chodzko, Comboni, Cortambert, Delesse, Dufour, Eyre, Flatters, leuriot de Langle, Gessi, Giulietti, Gosse, Gould, Hayes, Hilde⸗ randt, Holland, Joanne, Kornerup, Krapf, Krefft, Krusenstern, Leu, Lewis, Litta, Lorentz, Mallet, Mariette, Matteucci, Me Call, Gräfin von Nostitz⸗Rieneck, Patterson, Piaggia, Popelin, Purdy, Ricci, Roncière⸗le⸗-Noury, Stahl, Weyprecht, Wilson, sowie als Nachtrag aus dem Jahre 1880: Brunn, Law, Phipson⸗Wybrants. In einem weiteren Artikel legt Herm. Berghaus einige Gesichtspunkte dar, welche bei der Neubearbeitung von Stielers Schul⸗Atlas leitend waren. — Der Monatsbericht verzeichnet nicht weniger als drei neue geographische Gesellschaften, welche im Januar d. J. in Deutschland entstanden sind, nämlich die Geographische Gesellschaft zu Jena, welche sich aus der dortigen Sektion des sächsisch⸗thüringischen Ver⸗ eins für Erdkunde in Halle als selbständige Gesellschaft mit ca. 100 Mitgliedern konstituirt hat; die auf Anregung des Prof. Dr. Zöppritz in Königsberg gebildete Königsberger Geo⸗ graphische Gesellschaft (von 220 Mitgliedern) und die Geo⸗ graphische Gesellschaft in Lübeck (von 29 Mitgliedern). — Die beunruhigenden Gerüchte über das Schicksal des Afrikareisenden Dr. Junker sind durch einen Brief Giegler⸗Paschas aus Chartum, vom 23. Januar zerstreut worden. Es verlautete, er sei ausgeplündert und in Gefangenschaft gerathen oder gar getödtet worden. In jenem Briefe aber heißt es: es lasse sich mit Bestimmtheit annehmen, daß Junker am Leben und frei sei und sich wohl befinde. Wie es scheint, ist es dem Reisenden gelungen, den Uelle ein beträchtliches Stück weiter abwärts zu verfolgen und neue Gebiete unserer Kenntniß zu erschließen. Bezüglich der Reise Schütts hat Dr. W. Erman nachträglich durch Aussagen seines Begleiters P. Gierow und durch Einsicht in die Tagebücher erkannt, daß mehrere Abschnitte der Routen desselben fin⸗ girt sind, so nicht nur der Abschnitt von den Quanza⸗Fällen bis zur Mündung des Loando, sondern namentlich der von Nambanza, dem wahren Endpunkt der Reise, nach Norden hin bis zum Mai, welchen Häuptling Schütt gar nicht besucht hat. — Ueber den Verlauf der vielbesprochenen Expedition der „Jeannette“ ist noch immer kein einziger zusammenhängender Bericht der geretteten Offiziere zur Veröffentlichung gekommen. Nur Andeutungen, nament⸗ lich aus den Depeschen des Lieutenants Dannenhauer lassen jetzt einigermaßen erkennen, wie und wo die „Jeannette“ die beiden Jahre verbrachte. Wie diese melden, hatte das bekanntlich auf Kosten des Besitzers des „New⸗York Herald“, J. G. Bennett in Paris zur
2215 16 Fl. Das
Lafsuc der Kolfutscbin⸗ 1
zesuch der Koliutschin⸗Bai und der Ueberwinterungsstelle der 2 seinen Kurs nach Norden genommen, war aber bereits am Ar. tember in der Nähe des Wrangellandes, wo es auch zuletzt, am 2 und 3. September gesehen worden ist, vom Eise eingeschlossen worden. Beide Winter und den dazwischen liegenden Sommer hindurch 21 Monate lang, trieb es mit den Eismassen umher. Gerade am 11 Ja⸗ nuar 1880 entstand am Schiffsbug ein Leck, so daß man 18 Monate lang die Pumpen brauchen mußte, indessen leistete das Schiff im Ganzen den Eispressungen guten Widerstand Die Mannschaft litt bei sehr ergiebiger Jagd (30 Bären⸗ 250 Seehunde, 6 Wallrosse) keinen Mangel und ließ sich die Anstellung wissenschaftlicher Beobachtungen angelegen sein Das wichtigste Ergebniß der Expedition war die Entdeckung von drei Inseln im Nordosten der neusibirischen Inselgruppe und so nahe der letzteren, vaß man sie füglich dazu rechnen darf. Dieselben haben die Namen Jeannette, Henrietta und Bennett erhalten. Nachdem das Schiff am 12. Juni 1881 zu Grunde gegangen war, bewerkstelligte die Mannschaft nun ihren Rückzug über das Eis nach den neusibiri⸗ schen Inseln. Dabei aber machte sie in der ersten Woche dieselbe Erfahrung wie einst Parry im Norden von Sibirien, nur im umgekehrten Sinne. Während nämlich Parry nord⸗ wärts strebte, trieb das Eis unter ihm nach Süden, und in gleicher Weise trieb die Mannschaft der „Jeannette“ mit dem Eise 27 Miles weiter zurück, als sie vorwärts marschirte. An das offene Meer kam sie erst bei der Semenow⸗Insel, die halb⸗ wegs zwischen der großen Kotenoi⸗Insel und dem Kap Barkin liegt. Kaum aber hatten sie am 12. September diese Insel verlassen, um dem genannten Kap zuzusteuern, als heftige Stürme aus Nordost die Boote von einander trennten. Das erste unter de Longs Führung verlor Mast und Segel, gelangte aber gleich dem dritten an die sibirische Küste, wogegen das zweite unter Lieutenant Chipp seitdem verschollen und wahrscheinlich zu Grunde gegangen ist. Dannenhauer, Melville und die Mannschaft des dritten Bootes haben wie schon gemeldet, den Ort Bulun an der Lena erreicht. De Long mußte sein Boot des seichten Wassers wegen 2 Miles von der Nord⸗ küste des Lena⸗Deltas verlassen und watend das Land zu erreichen suchen. Dies geschah am 17. September bei dem verlassenen Dorfe
Sagastyr. Landeinwärts ziehend, kam er dann am 23. September
zu einer Hütte und hinterließ hier die später aufgefundene briefliche Nachricht, daß er am anderen Tage nach der Westseite des Lena⸗Arms übersetzen werde, um eine Ansiedelung aufzusuchen; seine Abtheilung sei nur auf 2 Tage mit Lebensmitteln versehen. Später wurden noch drei andere Nachrichten eingegraben gefunden. Einem von der Mann⸗ schaft waren die Zehen erfroren, so daß ihm dieselben amputirt wer⸗ den mußten. Derselbe erlag jedoch seinen Leiden. Zwei Andere, welche 15 Tagereisen gegen Süden vorausgeschickt worden waren, wurden halb verhungert aufgefunden. Auf diese Nachricht hin, welche am 29. Ok⸗ tober nach Bulun gelangte, begannen die Nachforschungen in den Wildnissen am Westufer der Lena. Aber leider verweigerten die Eingeborenen bald ihre fernere Mithülfe, so man um⸗ kehren mußte. Gegenwärtis werden nun große Anstrengungen gemacht, um de Long und seine Gefährten aufzusuchen. Wäh⸗ rend Dannenhauer, der vollständig erblindet war und erst später auf dem einen Auge die Sehkraft wieder erhielt, dem Befehle des Staatssekretärs Hunt folgend, mit 9 Invaliden die Heimreise antrat und zu Anfang Februar in Irkutsk war, begab sich Melville, begleitet von zwei Matrosen und dem Polizeichef von Werchojansk, von Jakutsk nach der unteren Lena und organisirte dort drei Aufsuchungsabthei⸗ lungen, welche mit Proviant und Geld bis zum 1. Juli versehen sind. Man hoffte, daß alle drei Abtheilungen zu Anfang März die Gegend erreicht haben würden, wo man de Long vermuthet. Auch der an der unteren Lena sich aufhaltende Graf Ahlefeldt⸗Leeuwingen widmet sich dem Rettungswerk mit Eifer, und nicht weniger bestreben sich J. G. Ben⸗ nett und das amerikanische Marine⸗Ministerium in derselben Richtung. — Beobachtungen über die Thierwanderung, welche sich seit An⸗ legung des Suez⸗Kanals aus dem Rothen Meere und dem Indischen Ocean nach dem Mittelländischen Meere vollzieht, stellt gegenwärtig Dr. C. Keller mit Unterstützung der Ostschweizerischen geographisch⸗ kommerziellen Gesellschaft an. Der genannte Forscher gelangte zu dem interessanten Ergebniß, daß auch die Perlmuschel allmählich durch den Kanal wandert und bereits jetzt im Kanal Perlen erzeugt. Indessen werde es vermuthlich noch 1 bis 2 Dezennien dauern, bis sie in größerer Zahl nach dem Mittelmeer gelangt. Jedenfalls sei aber gegründete Aussicht vorhanden, daß in kommenden Jahrhunderten der Perlmuschelfang nicht mehr auf die indischen Meere beschränkt bleiben, sondern künftige Generationen des Abendlandes sich mit europäischen Perlen von Melegrina margaritifera würden schmücken können.
Auf Allerhöchsten Befehl und in Gegenwart Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin findet die diesjährige General⸗ versammlung des Berliner Frauen⸗Lazareth⸗Vereins am Dienstag, den 28. März Mittags 12 Uhr, im Saale des Justiz⸗ Ministeriums, Wilhelmstraße Nr. 65, statt. Die Tagesordnung lautet: 1) Neuwahl des Vorstandes, 2) Berichterstattung über die Vereinsthätigkeit im Jahre 1881, Vorlage der Jahresrechnung und Antrag auf Decharge⸗Ertheilung, 3) Ergänzung des Vereinsstatuts.
(Centralbl. der Bauv.) Die Vorarbeiten für den Bau eines Tunnels zwischen England und Frankreich werden jetzt durch eine von der Südostbahn gegründete „Submarine Continental Eisenbahngesellschaft“ betrieben. Auf ihre Einladung fand Ende Februar Seitens der Vertreter der Londoner Tagespresse eine Be⸗ sichtigung der Tunnelarbeiten bei Dover statt, über deren gegenwärtige Lage englische Blätter eingehende Berichte bringen. Zwischen Folke⸗ stone und Dover unfern von Shakespeare's Cliff ist ein Schacht von 2,7 m Durchmesser abgeteuft, dessen Tiefe 48 m beträgt, davon 30 m unter Ebbespiegel. Von diesem Schacht aus ist auf etwa 1 km Länge ein Versuchsstollen in östlicher Richtung, also parallel zur Meeresküste vorgetrieben, in seinem vorderen Theil 2,1 m weit, nach dem Schachte zu auf 3 — 3,6 m aus⸗ geweitet. Die Bohrarbeit erfolgt durch Beaumontsche mit kompri⸗ mirter Luft betriebene Bohrmaschinen, die Förderung der Spreng⸗ massen mit Beaumontschen Luftlokomotiven. Der Versuchs⸗ stollen wird mit 48 elektrischen Lampen (Swan's incandescent lamps) beleuchtet. Die ausgedehnte Maschinenanlage für die Kompression der Luft und den Betrieb der elektrischen Beleuchtung befindet sich am Mundloch des Schachtes. Zweck des Versuchsstollens ist, die Mächtigkeit und Beschaffenheit der Kalkschicht festzustellen, welche sich nach geologischen Annahmen unter dem Kanal bis zur französischen Küste hinzieht. Bis jetzt hat sich dieselbe dicht und ohne Klüfte gezeigt, so daß trotz der großen Nähe des Meeres nur ein mäßiger Wasserandrang zu bewältigen ist. Auf der französischen Seite bei Sangatte soll der Kalkfels weniger fest sein. Die günstigen Ergeb⸗ nisse beim Baue dieses 1 km langen Versuchstollens in Bezug auf Ventilation und Ausnutzung des elektrischen Lichtes zur Tunnel⸗ beleuchtung beweisen natürlich nichts gegen die schweren Bedenken, welche gegen die Ausführung eines 32 km langen Tunnels unter der See erhoben worden sind.
München, 24. März. (W. T. 85 Heute früh brach im hiesigen Aquarium eine Feuersbrunst aus, welche einen Theil des inneren Gebäudes zerstörte; eine große Anzahl von Thieren, darunter besonders Vögel und Affen, sind dabei umgekommen.
er,Vega ausgesandte Schiff Jahre 1879 1 u
Redacteur: Riedel. Berlin:
Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. “X“ Fünf Beilagen 8 (einschließlich Börsen⸗Beilage).
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72.
um Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußi
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Berlin, Freitag, den 24. März
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Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 24. März. Im weiteren Ver⸗ laufe der gestrigen (40.) Sitzung setzte das Haus der Ab⸗ geordneten die zweite Berathung des Entwurfs des Staatshaushalts⸗Etats für das Etatsjahr 1882/83 mit der Diskussion des Etats der Eisenbahnverwaltung (dauernde Ausgaben Tit. 8, der Kap. 23—29) fort. Nach dem Abg. Rickert ergriff der Minister der öffentlichen Arbeiten Maybach das Wort:
Ich habe an sich kein Bedenken, dem 3 des Hrn. Abg. Rickert zuzustimmen. Ich sehe daran nichts Gefährliches, Ihnen eine Nachweisung vorzulegen, wie die Summen, die im Etat ausgeworfen sind, für Remunerationen und Unterstützungen nach den einzelnen Kategorien zur Vertheilung gelangen. Es ist richtig, daß bei verschiedenen Ver⸗ waltungen, und zwar in den höheren Instanzen, derartige Fonds zu Remunerationen und Unterstützungen nur ausgeworfen sind für Unter⸗ beamte. Bei der Eisenbahnverwaltung ist aber, wie bei anderen Provinzialverwaltungen, nach einem bestimmten Maßstab ein Fonds ausgeworfen zu Remunerationen und Uuterstützungen für alle Be⸗ amten. Es ist in dieser Beziehung also nicht etwas Abweichendes bei der Eisenbahnverwaltung eingeführt.
Wenn Sie nun fragen, wie man denn dazu gekommen, diese Weihnachtsgratifikation einzuführen, so bitte ich Sie sich zu vergegen⸗ wärtigen, daß früher das Etatsjahr sich deckte mit dem Kalenderjahr und daß es im Lauf der Jahre dadurch Regel geworden ist, diejenigen Beträge, die bis zum Jahresschluß sich als noch verwendbar dar⸗ stellten, zu Weihnachten zur Vertheilung zu bringen. Der maßgebende Gesichtspunkt ist dabei, tüchtige, besonders hervorragende Leistungen neben guter Führung anzuerkennen. Man kann natürlich nicht eine Anerkennung geben, wo mittelmäßige Leistungen vor⸗ liegen, oder die Führung nicht befriedigt. Eine Gratifikation hat den Charakter einer Anerkennung im Laufe der Jahre gewisser⸗ maßen mehr als die Form einer regelmäßigen. Subvention angenommen, und ich weiß nicht, ob es bei den Beamten Anklang finden würde, wenn wir dieses System ganz beseitigen würden. Für richtiger halte ich es allerdings, wenn nicht bis zum Jahresschluß, der sich jetzt bis zum 1. April hinauszieht, gewartet wird mit der verdienten Anerken⸗ nung, sondern, daß man im Laufe des Jahres aus dem konkreten Anlaß diejenige Anerkennung in Form einer Remuneration gewährt, die der betreffende Beamte verdient hat.
Ich wiederhole also, ich sehe keinen Grund, dem Antrage des Hrn. Abg. Rickert zuwider zu sein. Wir werden uns ja dann später weiter darüber unterhalten können, ob es eine andere Form giebt, die den Zweck ebensogut erreichen läßt, wie er bisher erfüllt worden ist, und sie würde ja wohl am Ende auch für andere Verwaltungszweige Anwendung finden. 88
Wenn nun der Hr. Abg. Rickert noch bemerkt hat, daß aus den Petitionen, die an das hohe Haus gelangen, mir manches zur Kennt⸗ niß gekommen sei, was ich sonst nicht erfahren hätte, so habe ich schon neulich erklärt, daß das richtig sei. Ich erkenne auch an, daß wenn eine solche Petition hierher gerichtet wird, in der richtigen Form — und daß Petitionen nicht in einer E1 unpassenden Form hierher gerichtet werden, wird auch der Hr. Abg. Rickert nicht wollen — darin ein Druck auf die Re⸗ gierung nicht wohl zu erkennen ist. Auch ist es nach meiner Auffassung verfassungsmäßiges Recht des Beamten, daß er eine Bitte, die er selbst bei der ö“ Behörde noch nicht ausgesprochen hat, auch hier ausspricht. Freilich muß ich daran erinnern, daß es früher üblich war in diesem Hause, derartige Anträge, die den Ieseamerthc nicht durchgemacht hatten, auf den Instanzenzug zu verweisen.
Wenn nun der Herr Abgeordnete noch erwähnt hat, daß allen denjenigen Beamten, welche sich an einer Petition betheiligt haben, die übliche Weihnachtsgratifikation nicht gewährt worden sei, so ist das nicht auf meine E“ ich glaube aber annehmen zu müssen, daß die betreffende Behörde in der Form der Petition — nicht in der Abfassung derselben an sich — etwas Unzulässiges gefunden hat, einen Verstoß gegen die dienstliche Ordnung und den Respekt, welchen man den vorgesetzten Behörden zu zollen hat. Da die Anregung gegeben ist, werde ich die Sache untersuchen. Im All⸗ gemeinen aber kann ich nur wiederholen, daß einer Petition, die in richtiger Form angebracht wird, meinerseits ein Hinderniß nicht in den Weg gelegt wird. 8 b
Der Abg. Hahn bemerkte, es bestehe für das Haus kein zureichender Grund, diese Nachweisungen zu verlangen. Man habe sich in der Kommission überzeugt, daß es unmöglich sei, feste Grundsätze für die Vertheilung der Remuneration auf⸗ zustellen und daß dieser Fonds im Gegentheil dem diskretionären Ermessen der Behörden zu überlassen sei. Selbst die Centralinstanz vermöge nicht den Einzel⸗ direktionen bestimmte Vorschriften in dieser Beziehung zu machen: wie solle es da für das Haus möglich sein, aus der ver⸗ langten Nachweisung auf die Feststellung abändernder Grund⸗ sätze hinzuwirken? In welcher Weise diese Nachweisung ein⸗ gerichtet werden solle, werde nicht gesagt. Die Gründe für die Gewährung der Remunerationen anzugeben, sei doch unthun⸗ lich und die Beamtenkategorien, denen die Unterstützungen zu⸗ gefallen seien, würden schon jetzt auf Verlangen der Budget⸗ kommission mitgetheilt. Da also diese Nachweisung nichts nützen und der Regierung nur unnöthige Arbeit machen würde, stimme seine Partei gegen den Antrag. 1
Der Abg. Dr. Windthorst erklärte, aus dieser Nachwei⸗ sung würde allerdings viel Nützliches zu entnehmen sein, und das Haus brauche sie, da es im künftigen Jahre mit der Re⸗ gierung die Grundsätze festzustellen beabsichtige, nach welchen die Verhältnisse der Beamten geregelt werden sollten. Das Centrum sei daher für den Antrag. Er danke dem Minister für seine Erklärung, daß derselbe die Entziehung der Remu⸗ nerationen wegen Betheiligung an Petitionen näher untersuchen lassen wolle, diese Erklärung werde jedenfalls den ihm als tüch⸗ tig und ehrenwerth bekannten Beamten Beruhigung gewähren. Wundern dürfe der Minister sich nicht, wenn ihm darüber bisher noch keine Beschwerden zugegangen seien, nicht als ob die Beamten an der gerechten Aufnahme derselben zweifelten; aber sie würden sich hüten, sich die Nachtheile zuzuziehen, denen man sich bei Beschwerden über Vorgesetzte auszusetzen pflegte. Er empfehle dieselbe nochmals dem Wohlwollen des
Ministers.
Der Abg. Büchtemann brachte aus dem Eisenbahndirektions⸗ bezirk Magdeburg einen Fall zur Sprache, in dem aus Anlaß der Ausübung des Petitionsrechtes Seitens einiger Beamten gegen diese durch die Mittelinstanz Ordnungsstrafen verhängt worden seien. In der betreffenden Verfügung sei der mit den Erklärungen des Ministers im Widerspruch stehende Grundsatz
ausgesprochen, daß Petitionen an den Landtag durch die Hände b
der vorgesetzten Behörde gehen müßten.
.5 —
Der Abg. Grumbrecht bemerkte, der Abg. Hahn habe heute Grundsätze vorgetragen, die man im Hause nicht hätte hören sollen; er glaube, der Abg. Hahn habe dadurch beim Minister selbst keinen Dank geerntet. Das Haus habe immer ein Recht, Auskunft zu verlangen, und dieses Recht könne dem Hause selbst der Abg. Hahn nicht absprechen.
Hierauf wurde nach persönlichen Bemerkungen der Ab⸗ geordneten Hahn und Grumbrecht die Diskussion geschlossen und der Antrag Nickert und Genossen angenommen.
Zu Tit. 9, Unterstützungen für Arbeiter, Zuschüsse zu Krankenkassen ꝛc. 209 300 ℳ, fragte der Abg. Schmidt (Stettin), welche Stellung die Staatsregierung zu den Pensionskassen der verstaatlichten Bahnen bezüglich der Rechte einzunehmen gedenke, welche die Pensionäre sich durch ihre bereits geleisteten Zahlungen erworben hätten.
Der Regierungskommissar Ministertal⸗Direktor Schneider erwiderte, die Regierung sei bereits in die Prüfung dieser Angelegenheit eingetreten, die Ermittelungen seien zur Zeit jedoch noch nicht abgeschlossen, er müsse sich deshalb außer Stande erklären, eine bestimmte Antwort zu ertheilen.
Der Tit. 9 wurde unverändert angenommen.
Im Anschluß an Titel 11, „Steuern, Kommunal⸗ abgaben ꝛc. 480 000 ℳ“, brachte die Kommission noch folgende Resolution in Vorschlag:
„Königliche Staatsregierung zur baldigen gesetzlichen Regulirung der Kommunalbesteuerung der Staats⸗ und Privat⸗Eisenbahnen aufzufordern.“
Der Referent Abg. Dr. Hammacher erklärte, über die Grundsätze, nach welchen die Eisenbahnen zu den Kommunal⸗ steuern herangezogen werden sollten, bestehe eine Reihe von Kontroversen. Sollten nur die Einnahmen aus den auf einer Station franko aufgegebenen Gütern oder solche aus allen
frankirten und unfrankirten Güterversendungen steuerpflichtig
sein? Früher babe die letztere Auffassung Geltung gehabt, jetzt die erster’e. Das habe aber zur Folge, daß es von dem Belieben der absendenden Geschäftsleute abhänge, ob und wie weit eine Bahn zur Kommunalsteuer herangezogen wer⸗ den solle. Es gebe Stationen mit sehr bedeutendem Güterverkehr, wo die Gemeinden durch die zahlreichen Bahn⸗ arbeiter bedeutende Lasten zu tragen hätten, die Bahn aber doch, weil die meisten Sendungen nicht frankirt würden, nur in geringem Maße Steuern zahle. Wie solle ferner die Frage entschieden werden, wenn die Station auf dem Territorium mehrerer Gemeinden liege? Endlich würden die durch die Verstaatlichung vom Staate zu übernehmenden Beamten jetzt der durch das Gesetz von 1822 den Staatsbeamten gewährten Benefizien theilhaftig, wodurch ebenfalls die Gemeinden tangirt würden. Alle diese Fragen hätten die Kommission zu obigem Antrage veranlaßt, der ohne Diskussion vom Hause geneh⸗ migt wurde. 1““ Tit. 12 — 16 wurden ohne Debatte genehmigt. 8 Bei Tit. 17 (Erneuerung der Betriebsmittel 970 000 ℳ) bemerkte der Abg. Büchtemann, daß die für Exrneuerung der Betriebsmittel im Ordinarium ausgeworfenen Summen nicht ausreichten, wenn man zum Maßstab der Erneuerung nicht blos die Erhaltung der Zahl der Betriebsmittel, sondern auch
die Wahrung der Leistungsfähigkeit derselben nähme. Die
letztere nehme alljährlich ab.
Der Regierungskommissar Ministerial⸗Direktor Schneider entgegnete, daß auch bei Berücksichtigung jenes Maßstabes, den übrigens die Regiernng stets beobachtet habe, die gefor⸗ derte Summe genüge. Daß die Leistungsfähigkeit sich that⸗ sächlich verringere, sei unrichtig.
Dieser Titel, sowie die Titel 18 und 19 wurden ohne Debatte bewillint.
Bei Kaäp. 24 (Bezirk der Eisenbahn⸗Direktion zu Brom⸗ berg 27 000 000 ℳ) beklagte der Abg. Berger, daß das Maximalgehalt der Maschinenmeister höher sei, als das Minimalgehalt der Maschinen⸗Inspektoren, so daß die Ersteren, wenn sie zu Inspektoren befördert würden, sich oft eine Herabsetzung ihres Gehaltes gefallen lassen müßten, was älteren Maschinenmeistern gegenüber zu Unbilligkeiten führe. Redner kam demnächst auf seine neulichen Beschwerden über die diätarische Beschäftigung der Regierungsbaumeister zurück und wünschte, daß wenigstens diejenigen etatsmäßig angestellt würden, welche bereits vor 10 oder 12 Jahren ihr letztes Examen absolvirt hätten.
Der Regierungskommissar Ministerial⸗Direktor Schneider erwiderte, daß fast jeder zum Maschineninspektor beförderte Maschinenmeister das Maximalgehalt beziehe, so daß Unbillig⸗ keiten in der angedeuteten Richtung nicht zu befürchten seien. Die dem Wunsche des Vorredners zu Grunde liegende Vor⸗ aussetzung sei irrig.
Der Abg. Köhler unterstützte die Beschwerde des Abg. Berger rücksichtlich der Maschinenmeister.
Der Titel wurde bewilligt.
Zu Tit. 14 (Kosten der Züge 2 164 000 ℳ) bat der Abg. Dirichlet: 1) den Tagescourierzug von Berlin nach Königs⸗ berg über Königsberg hinaus womöglich bis nach Eydtkuhnen, mindestens aber bis Insterburg zu führen. Daß der Zug hinter Königsberg noch als Courierzug fahre, verlange er nicht einmal. Er wünsche ferner die Einlegung eines dritten Zuges auf der Bahn von Insterburg nach Prosken, da die jetzige Einrichtung des Fahrplans ebenfalls zu unfreiwilligen Aufenthalten nöthige.
Dieser Titel sowie der Rest des Kap. 24 wurde ohne Diskussion angenommen, ebenso die Kap. 25 und 26, Eisen⸗ bahn⸗Direktionen zu Hannover und Frankfurt a. M.
Bei Kap. 27, Magdeburg, machte der Abg. Büchtemann Mittheilung von einer Entscheidung der betreffenden Eisen⸗ bahn⸗Direktion, welche das Petitionsrecht der Beamten in der vielsach besprochenen, unzulässigen Weise beschränke, indem gegen einen Weichensteller eine Ordnungsstrafe von 2 ℳ des⸗ wegen verhängt sei, weil der Betreffende seine Petition nicht durch die Hände seiner vorgesetzten Behörde habe gehen lassen. Solches Verhalten stehe mit den Aeußerungen des Ministers in direktem Widerspruch. 2
Bei Kap. 28 „Eisenbahndirektion zu Cöln“ (links⸗ rheinische) beschwerte sich der Abg. Dr. Reichensperger (Cöln) über die stiefmütterliche Behandlung des linksrheinischen Bahn⸗
1 8 . v11““ 1I11I1““
b. zur Verrechnung auf die Anleihe 84 zur Erweiterung des Staats⸗ 8
verkehrs, speziell Crefelds; er bitte den Minister dafür zu sorgen, daß dort ein neuer Bahnhof gebaut und den Reisenden Gelegenheit geboten werde, sich über ihre Rechte und Pflichten zu unterrichten. 4
Diese Kapitel, sowie die Kap. 29 — 33 wurden ohne Dis⸗ kussion genehmigt.
Das Extraordinarium der Eisenbahnverwaltung bezifferte sich nach dem Voranschlag auf 3 928 500 ℳ. Die Kommission empfahl die unveränderte Genehmigung, schlug aber vor, die Bewilligung von 100 000 ℳ „zum Umbau und zur Erweite⸗ rung des Bahnhofs zu Halle“ in folgender Form auszusprechen:
„Zum Bau einer Unterführung am Personenbahnhofe Halle, dem hierzu erforderlichen Grunderwerb und den damit in Ver⸗ bindung stehenden Gleisänderungen und sonstigen Anlagen — erste nn Fasast⸗ für den Umbau und die Erweiterung des Bahn⸗ ofs Halle“.
Der vorstehende Antrag wurde ohne Diskussion geneh⸗ migt und das ganze Extraordinarium bewilligt. Damit war der Etat der Eisenbahnverwaltung erledigt.
Es folgte der Etat der Allgemeinen Finanzver⸗ waltung, Kap. 22 der Einnahme 131 417 865 ℳ Die Titel 1 und 2 „Antheil an dem Ertrage der Zölle, der Taback⸗ steuer und der Reichsstempelabgaben“, wurden einstweilen aus⸗ gesetzt, da sie mit den später zu diskutirenden Steuererlassen in Verbindung ständen.
Tit. 3, Einnahme des vormaligen Staatsschatzes
8gb 000 ℳ wurde unverändert genehmigt, ebenso die Tit. 4 is 12.
Bei Tit. 13, „Hinterlegte Gelder 31 000 000 ℳ“ wurde zugleich der Rechenschaftsbericht über die Verwendung der flüssig gemachten Bestände der im §. 94 der Hinterlegungs⸗ ordnung vom 14. März 1879 bezeichneten Fonds und Gelder für die Zeit vom 1. Oktober 1880 bis 31. Dezember 1881 zur Debatte gestellt.
Der Abg. Kieschke beantragte die Verweisung dieses Be⸗ richts an die Budgetkommission.
Das Haus beschloß demgemäß und bewilligte den Tit. 13 ohne Diskussion.
Tit. 17 „Verkaufserlös für zwei Grundstücke in Breslau 250 000 ℳ“ fiel aus, nachdem das Haus in zweiter Be⸗ rathung den Bau eines Regierungsgebäudes in Breslau ab⸗ gelehnt hatte, ebenso fiel Tit. 19 „Ertrag der Anleihe 4 966 700 ℳ“ weg, da die Regierung das Anleihegesetz zurück⸗ gezogen hatte.
In Kap. 42 der Ausgaben wurde der Matrikularbeitrag in Gemäßheit des Vorstehenden von 58 340 838 auf San 8 ℳ herabgesetzt (vorbehaltlich nachträglicher Rekti⸗
zirung).
Die übrigen Titel der Ausgaben wurden bewilligt.
Es folgte die Diskussion über die bis jetzt ausgesetzt ge⸗ wesenen Tit. 3 und 4 des Etats der Verwaltung der direk⸗ t2 n Steuern „klassisizirte Einkommensteuer“ und „Klassen⸗
euer“.
Der Etatsentwurf veranschlagte den aufkommenden Be⸗ trag beider Steuern auf 33 466 000 resp. 40 823 500 ℳ; davon sollen außer dem bereits gesetzlich feststehenden dauern⸗ den Steuererlaß von 14 Millionen noch weitere 61 ½ Millionen (aus den Reichsstempelabgaben) nach dem Vorschlag der Re⸗ gierung erlassen werden, und zwar sollten:
1) statt 3 Monatsraten deren 4 von sämmtlichen Stufen der Klassenstensteuer und der fünf untersten der Einkommen⸗ steuer erlassen werden;
2) sollte ferner der Erlaß einer fünften Monatsrate der sechs untersten Klassensteuerstufen eintreten.
Die Budgetkommission hatte den vorgeschlagenen weiteren Steuererlaß mit 13 gegen 7 Stimmen abgelehnt, und be⸗ antragt die Summe von 6 ½ Millionen als Einnahme ein⸗ zustellen und auf die Amortisation der Staatseinsenbahn⸗ Kapitalschuld zu verrechnen.
Außerdem beantragte die solution:
„Die Königliche Staatsregierung aufzufordern, im Sinne einer organischen Steuerreform in der nächsten Session dem Landtage eine Nereessbrage zu machen, durch welche nach Maßgabe der Mehrbelastung der einzelnen Steuerstufen durch die indirekten Steuern eine anderweite Vertheilung der direkten Steuern herbei⸗ geführt wird.“
Die Diskussion wurde zugleich eröffnet über sämmtliche weiter vorliegenden Anträge. Die Budgetkommission schlug nämlich noch vor:
1) Im Etat der Staatsschuldenverwaltung: Dauernde Aus⸗ gaben, als Kapitel 36a. aufzunehmen:
„Zur Verrechnung auf die Anleihe zur Erweiterung des Staats⸗ eisenbahnnetzes 9 191 400,30 ℳ“
Bemerkung: Die Abschreibung von der Eisenbahnkapitalschuld umfaßt nicht nur den nebenstehenden Betrag, fondern die ganze in dem Vermerke am Schlusse des Etats der Eisenbahnverwaltung angegebene Summe von 14 383 327 ℳ
Im Etat der Eisenbahnverwaltung: Dauernde Ausgaben, Finter Kap. 33 folgende Bemerkung aufzunehmen: Von dem Ueber⸗ chusse von 102 463 261 ℳ sind . . . . . . . 14 383 327 ℳ
zur Tilgung der Eisenbahnkapitalschuld zu verwenden und von derselben abzuschreiben. 8 Von der gedachten SummeV sind insbesondere bestimmt: 1) nach §. 4 Nr. 1 des Eisenbahn⸗Garantiegesetzes zur planmäßigen Amortisation der Kapitel 36 des Etats der Staatsschulden⸗Ver⸗ waltung bezeichneten Eisenbahnschulden. 3 763 871 ℳ 2) nach §. 4 Nr. 2 desselben Gesetzes: a. zur Deckung der etatsmäßigen Staatsausgaben pro 1882/83.
Kommission folgende Re⸗
Eisenbahnnetzes. .. 9 191 400 „ 10 619 456 „
. 14 383 327 ℳ
sind obige
N Der 1eg Frhr. von Hammerstein hatte den in der
Budgetkommission abgelehnten Antrag des Grafen Clairon d'Haussonville wieder aufgenommen, dahin gehend:
„die unterste Stufe der Klassensteuer ganz aufzuheben, d. h. g dem Dreimonatserlaß auch die übrigen 9 Monatsraten hinzuzu⸗ ügen“ und brachte zugleich einen diesbezüglichen Gesetzentwurf ein, dessen materieller Inhalt mit zur Diskussion gestellt wurde. Zu dieser „Außerhebungsetzung“ soll der mehrgenannte Betrag von 61 ½ Millionen verwendet werden.