1882 / 73 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Mar 1882 18:00:01 GMT) scan diff

. Hr. Herz empfiehlt den ersten Theil des Antrages, da die Tabacke der Regel nach nicht eingeführt sein um die Regie zu schädigen; den zweiten Theil des Antrags be⸗ fürworte er nicht, da zu viel unbrauchbare Maschinen ver⸗ alteter Systeme vorgeführt werden würden.

Der Regierungskommissar Hr. Dr. von Mayr führt aus, daß sachverständige Schätzung der bessere Weg zur allseitigen loyalen Ermittelung des wahren derzeitigen Verkaufswerths der Vorräthe sei, welcher mit dem Einkaufspreis keineswegs

übereinzustimmen brauche und insbesondere höher sein könne wie dieser. Man solle die Fakturen den Experten vorlegen und werde dadurch großen Einfluß auf ihr Gutachten ge⸗ winnen. Ankäufe, die man von jetzt an mache, würden übri⸗ b durch die Rücksicht auf das Monopol beeinflußt 1 Der zweite Theil des Antrags dagegen sei implicite in der Vorlage enthalten und daher nicht 1. bedcnlich 8 Hr. Brockhoff führt aus, daß der Antrag Schöpplenberg 8 hauptsächlich einer Berücksichtigung der bei der Einführung der Vorräthe bezahlten Steuer und des Zinsverlustes bezwecke, worauf der Regierungskommissar Hr. Dr. von Mayr ent⸗ gegnet, daß die Steuer ein Moment des Werthes sei und bei ““ von der Kommission berücksichtigt werden

Hr. Wolff hält den den Anträgen zu Grunde liegenden

Gedanken für gut, glaubt auch, daß das im ersten Absatz

stehende Wort „zweifellos“ etwaige Bedenken beseitigen könne. „Hr. von Nathusius würde für den ersten Antrag stimmen können, wenn er eine Möglichkeit absehen könnte, die dem Fabrikanten dann zustehende Befugniß zu beseitigen, solche

Tabacke, welche er billig eingekauft hat, zur Schätzung zu

bringen, diejenigen aber, für welche er seiner Zeit mehr bezahlt hat, als sie nach den Konjunkturen zur Zeit der Ueber⸗ nahme werth sind, nach den Fakturen abzugeben.

Hr. Dietze schließt sich den Ausführungen des Vorredners, betreffend den ersten Theil des Antrages Schöpplenberg, an und bezeichnet den zweiten Theil desselben mit Rücksicht darauf

für bedenklich, daß derselbe die Interessenten dazu verführen könne, ungerechtfertigte Ansprüche auf Ersatz für abgenutzte und unbrauchbar gewordene Maschinen und Geräthe zu erheben

MNachdem Hr. Schöpplenberg seinen Antrag durch den

Hinweis darauf vertheidigt hat, daß derselbe nur den Ersatz

des wahren Werthes der noch im Betrieb befindlichen Maschinen und Werkzeuge bezwecke, und daß nur der nachweisbare Ein⸗

aufspreis der vorhandenen Vorräthe ersetzt werden solle, tritt auch Hr. Vorderbrügge für die Nr. 2 des Schöpplenbergschen

Antrages ein, indem er hervorhebt, daß Maschinen und Werk⸗

zeuge bei der Tabackfabrikation eine ganz untergeordnete Rolle spielten und deshalb die Annahme des in Rede slehenden

Antrages eine wesentliche Steigerung der Entschädigungen

nicht nach sich ziehen könne, wird der Antrag Schöpplenberg

Nr. 1 abgelehnt, die Nr. 2 dagegen angenommen.

Sodann werden die 88§. 61 und 62 der Vorlage ange⸗ ommen.

1 §. h E1111““

im zweiten Alinea die Worte „endgültig und mi 2

schluß des Rechtsweges“ zu 3

nd begründet diesen Antrag durch eine kurze Rekapitulation der bezüglichen Verhandlungen im permanenten Ausschuß

(siehe S. 128 unter 131 der Protokolle). Nachdem der Regie⸗ ungskommissar Hr. Unter⸗Staatssekretär von Mayr und der

Referent auch ihrerseits auf die betreffenden Beschlüsse des per⸗

manenten Ausschusses verwiesen, Hr. Schöpplenberg dagegen für die Zulassung des Rechtsweges bei Feststellung des Preises der von der Monopolverwaltung zu übernehmenden Gegen⸗ stände eingetreten ist, wird der Antrag Leydendecker abgelehnt und werden sodann die 8§. 63, 64 und 65 angenommen Zum §. 66 beantragt Hr. Brockhoff: 1 a. in Alinea 1 die Worte „ausschließlich“ und „oder über⸗ wiegend“, sowie das Wort „ihren“ zu streichen, und b. daselbst das Wort „Ortsbehörde“ durch „Monopolver⸗ 2 zu e n rt zur Begründung an, daß es eine unbillige Härte nthalten würde, wenn solche Personen, welche .9e Füira⸗ abrikation oder den Tabackhandel neben anderen Gewerben betrieben hätten, von einer Entschädigung ausgeschlossen wer⸗ den sollten, weshalb der Antrag auf Personalentschäadigung bei der Ortsbehörde angebracht werden solle, da doch die Mo⸗

v über die Entschädigung zu befinden haben

Hr. Schöpplenberg beantragt:

u“ 2 8” sdahin . 1“ Die Personalentschädigung besteht für die Taback⸗ fabrikanten in dem Zehnfachen, für für N Mabag⸗ händler in dem Vierfachen ihres durchschnittlichen Reingewinns während der Jahre 1869 bis inkl. 1878 mit Ausscheidung des niedrigsten und höchsten Jahres, jedoch mit der Maßgabe, daß für Geschäfte, welche noch nicht zehn Jahre hindurch betrieben worden . b5 nur die Hälfte der bezeichneten Sätze gewährt

Für diese wird der Reingewinn der Jahre i

Bestehens mit Ausschluß der Jahre 1880, 91 hüs 8es- bei Berechnung ihrer Entschädigung zu Grunde

Hr. 1. ntsost⸗

im zweiten atz die Worte 7 Jahre in 6 Jahre die Zahlen 1876 bis 1882 in 88 bis 81, e6

1878 bis 1882 in 78 bis zu Inbern. 1 beʒr. e“

r. Leyendecker beantragt: C11“ 8

1) In dem ersten Alinea, zwei eile, folgend Worke 5. niü zweite und dritte Zeile, folgende

„, woelche ihre Fabriken nicht an die 2

Hügtausen⸗ F ht an die Monopolverwaltung

8 as zweite Alinea wie folgt zu fassen: „Die Personalentschädigung b hug s 8 a) für diejenigen, welche ihr Geschäft mindestens 4 Jahr betrieben haben, sofern es Fabrikanten sind, in dem zwei⸗ bis fünffachen Betrage ihres durchschnittlichen Reingewinns und zwar derart, daß die Hälste der Jahre den Multiplikator bildet und mithin bei 4jährigem Betriebe der 2fache Betrag, 5 2 14 fache,

7⁷ 2

2 2

des Durchschni

1““

1 Ansatz kommt.

Weenn es Rohtabackhändler sind, so kommt bei einem Betriebe von mindestens 5 und nicht über 10 Jahre der 1 ½ fache, für einen Betrieb von länger als 10 Jahren der 21 ½ fache Betrag des durchschnitt⸗ lichen Reingewinns in Anrechnung. Der durch⸗ sschnittliche Reingewinn wird berechnet für Geschäfte von mindestens siebenjähriger Dauer aus den Jahren 1876 bis 1881 und für Geschäfte, welche noch nicht 8 sieben Jahre betrieben sind, aus den Jahren 1877 bis 1882, in beiden Fällen jedoch mit Ausschluß des besten und des schlechtesten Jahres.“

3) In dem vierten Alinea den Schlußsatz zu streichen: „Die im Zollauslande belegenen Geschäftsetablissements bleiben außer Berücksichtigung.“

Auch zur Begründung dieser Anträge verweist der Antrag⸗

steller auf die Verhandlungen des permanenten Ausschusses. Hr. Kalle will bei der Berechnung des durchschnittlichen Reingewinns gemäß §. 66 Alinea 2 die Jahre 1882 und auch 1881 nicht mit in Betracht gezogen wissen, weil die Bilanzen dieser Jahre noch nicht feststehen und die Möglichkeit nicht ausgeschlossen sei, daß die Bilanzen hier und da mit Rück⸗ sicht auf die bei Einführung des Monopols zu erwartenden Entschädigungen günstiger gestaltet würden, als es den that⸗ sächlichen Verhältnissen entspreche. Ferner wünscht Redner Auskunft darüber, ob bei der Berechnung der für die Bewilli⸗ gung der Entschädigungen maßgebenden Dauer des Geschäfts⸗ Fe teg Perehs 8 Geschäfts durch den eitigen Inhaber oder die Dauer des Bestehens der Fi ausschlaggebend sein werde.

„Der Regierungskommissar Hr. Dr. von Mayr beantwortet zunächst die letztere Anfrage dahin, daß die Zeit des Bestehens der Firma entscheidend sein werde. Den Antrag Brockhoff ad b. bezeichnet Redner als nicht gerechtfertigt. Bei Annahme desselben würde eine Entschädigung auch von solchen Personen gefordert werden können, bei denen die Beschäftigung mit der Tabackindustrie kein Element ihres dauernden Erwerbs bilde, oder die sich nur gelegentlich versuchsweise mit diesem In⸗ dustriezweige beschäftigt hätten. Dies sei aber jedenfalls nicht angemessen. In einzelnen Fällen, in denen die Bestimmungen des Entwurfs zu Härten führten, könne im Wege der Unter⸗ stützung gemäß §. 68 geholfen werden. Nach der Absicht des Entwurfs solle die Ortsbehörde nur die Anmeldestelle für die Entschädigungsansprüche bilden, wie deshalb zweckmäßig erscheine, weil die Behörden der Monopolverwaltung in vielen Fällen nicht so einfach zu erreichen sein würden. Der An⸗ trag Leyendecker zu Alinea 1 des §. 66 berühre, wie schon früher hervorgehoben, keine Prinzipienfrage, sondern lediglich eine Wilitätsfrage. Dieser Punkt erscheine durch die Verhand⸗ lungen im Ausschuß genügend aufgeklärt.

Nachdem Hr. Brockhoff noch für seinen Antrag a. ein⸗ getreten ist, indem er bemerkt, daß den Personen, welche ein Tabackgeschäft neben anderen Geschäften trieben, ein rechtlicher Anspruch auf Entschädigung zu gewähren sei, und eine Ver⸗ weisung auf den Weg der Unterstützung nicht befriedigen könne, Hr. Kade auch für den Antrag Brockhoff sub b. sich ausgesprochen hat, wird dieser Antrag a. angenommen, der Antrag b. aber abgelehnt. Gleichfalls abgelehnt wird der An⸗ trag Leyendecker ad 1. Das Alinea 1 des §. 66 wird sodann mit der durch den angenommenen Antrag gegebenen Modifi⸗ kation angenommen.

Hr. Leyendecker zieht sodann seine Anträge ad 2 und 3

begihehg 1egg Hr. Kiepert:

bei Bemessung der Entschädigungen nach §. 66 Skala zu beobachten: u“ 1“ Dauer des Geschäftes: 4 und 5 Jahre 6 und 7 Jahre . 8 und 9 Jahre

Entschädigung: 2 fach,

1 10 Jahre und darüber 5 8 sach 8 8 Hr. Kiepert begründet seinen obigen Antrag, betreffend anderweitige Bestimmung der Normaljahre mit dem Hinweis auf den schon von Hrn. Kalle hervorgehobenen Umstand, daß die Bilanz für das Jahr 1882 noch nicht festgestellt sei. In Bezug auf seinen zweiten Antrag wegen Einführung einer gleitenden Skala für die Bemessung der Entschädigungen beruft er sich darauf, daß ein gleicher Antrag bei der Berathung im Ausschuß vielen Anklang gefunden habe, der nur um eine Stimme in der Minorität geblieben, auch von den Vertretern der Staatsregierung günstig aufgenommen worden sei. Eine Modifikation des betreffenden Beschlusses des permanenten Ausschusses, welcher auf einem Antrage des Hrn. Kochhann beruhe, sei jedenfalls insofern nothwendig, als es nicht angängig erscheine, Geschäften, welche erst 4 Jahre bestanden hätten, eine Entschädigung zum 5fachen des jähr⸗ zu gewähren.

r. Kochhann befürwortet den Antrag Kiepert, bet Feststellung der den Entschädigungen zu .Sn zu küreffinh Normaljahre, erklärt sich im Uebrigen aber mit Entschieden⸗ heit für die Aufrechthaltung der Beschlüsse des permanenten Ausschusses in Betreff gleichmäßiger Zuwendung einer Ent⸗ schädigung zum 5fachen Betrage des jährlichen Reingewinns an alle Fabrikanten, also auch an diejenigen, deren Geschäfte noch nicht 10 Jahre beständen. Die Entschädigungen dieser Personen würden schon deshalb erheblich hinter denen der ht Er Prsts Perdeglehen, da Heerungamaͤßig die Geschäfte

id der ersten Jahre ihres inger hre ih estehens mit viel geringerem

dr. Kosmack wendet sich unter Wiederholung sein 3 Hsten Ineechennee 1 der Aus gugcercglung RSSe⸗ 1b er im Entwurf in W . 2 Giszanden f Aussicht gestellten Ent⸗

Hr. Schöpplenberg glaubt dagegen vom Standpu Rechts eine volle Entschädigung der Ta e ensannpang de⸗ gut in Anspruch nehmen zu können, wie z. B. nach den Be⸗ stimmungen der Gewerbeordnung anderen Gewerbetreibenden für den Fall der Untersagung ihres Gewerbebetriebes zu⸗ gesichert werde. Wenn er vorgeschlagen habe, die Entschädi⸗ pungen nach dem durchschnittlichen Reingewinn der Jahre 1869 is 1878 zu bemessen, so sei das keine übertriebene Forderung da unter diesen Jahren keines einen solchen Gewinn ab⸗ Mees Pnen Feßrs vor 1868, mit welchem

t. 8 ie Beunruhigun To industrie i Aüfane denüme habe. higung der Tabackindustrie ihren Hr. Kalle erklärt, daß er für den Antrag Schöpp stimmen werde, da er eine coulante Entschäbgun⸗ Fsüer Sang essen für die Fflicht des Staates ansehe. Redner meint sodann noch auf einen Widerspruch in den Zahlen des Entwurfs auf⸗ merksam machen zu sollen, den er darin findet, daß der Ent⸗

wurf die Privatindustrie mit einem Kapital von 234 Millionen

glaube abfinden zu können, während er den 1 Monopolverwaltung, der doch auf der der herigen Ertrages der Privatindustrie berechnet werde auf 160 Millionen jährlich annehme, sowie darin, daß die Ver⸗ schleißkosten der Privatindustrie auf 20 Proz., die der Mono . verwaltung auf 10 Proz. veranschlagt würden. ges⸗ Hr. Riemann ist an sich kein Gegner des Monopols wird dem Entwurf aber nur zustimmen können, wenn die Ent⸗ schädigungen der Interessenten ausreichend, und zwar höher als vorgesehen bemessen werden. Der Ueberschuß, auf den die Monopolverwaltung rechne, sei doch der Verdienst, welchen die Pete gineae eh abe würde, wenn us der Entziehung dieses Verdienstes erwachse i Recht auf entsprechende Entschädigung. u“

Hr. Brockhoff tritt mit Entschiedenheit für den A Schöpplenberg ein, der den Fabrikanten die Hälfte einer durag.

Entschädigung geben wolle. Es sei unausbleiblich, daß di Monopolverwaltung ihre Preise erheblich erhöhe. ch, die

ausreichende Entschäsigungen gewähren.

Der Regierungskommissar Hr. Unter⸗Staatssekretär Dr. von Mayr bezieht sich im Allgemeinen auf die eingehende Behandlung, welche die Entschädigungsfrage im Ausschuß er⸗ fahren habe, und will hier der Versammlung nur noch ein⸗ mal nahe legen, daß es sich nicht blos darum handele, den

Tabackindustriellen mit voller Hand zu geben, sondern auch

darum, aus der Tasche der Steuerzahler zu nehmen. Er könne nur wiederholt darauf hinweisen, wie durch die Vor⸗

ausbezahlung des fünfjährigen Geschäftsgewinnes neben der

Gewährung vollständiger Entschädigung für alle Anlagen und Vorräthe die Fabrikanten denn doch in eine recht gü⸗ 1- Lage versetzt würden. cht günstige

verwaltung stelle den Verdienst dar, der unter andern . ständen ben bestehenden Fabriken zu Theil geworden at Der Berechnung des Gewinnes der Monopolverwaltung sei zwar die von der Privatindustrie gegenwärtig hergestellte Fabrikationsmenge zu Grunde gelegt. Die Monopolverwal⸗ tung sei aber eben in der Lage, diese Menge mit größerem Gewinn herzustellen. Dadurch werde das gerade gelöst, weshalb das Monopol zahlenden hohen Entschädigungen immer noch einen beträcht⸗ lichen Ertrag abwerfen werde. Der geringere Anschlag der Verschleißkosten erkläre sich zur Genüge daraus, daß der Ver⸗ schleißer unter Monopolverwaltung nicht mehr zu Aufwen⸗ dungen veranlaßt werde, welche jetzt mit Rücksicht auf die unbeschränkte Konkurrenz erforderlich gemacht würden. Redner erklärt endlich seine Zustimmung zu den Kiepertschen Anträgen. Namentlich entspreche der Antrag, betreffend die Bemessung der Entschädigungen nach einer steigenden Skala, den Intentionen des Entwurfs besser als der bezügliche Be⸗ schluß des permanenten Ausschusses.

Hr. Delius erklärt sich gegen diesen Antrag Kieperts und

würde eher eine umgekehrte Skala für gerechtfertigt halten welche für die jüngeren Geschäfte, die durch ble Chnfüonten,

des Monopols viel härter getroffen würden, eine günstiger Entschädigung ermöglichen werde. Die 1“ in Rücksicht auf die Steuerzahler besonders niedrig zu halten, hält Redner deshalb nicht für nothwendig, weil den Steuer⸗ zahlern nichts genommen, vielmehr nur der Vortheil beschränkt

werden solle, den dieselben durch das Monopol erlangen

besf Hr. Hessel bittet gleichfalls im Interesse der jüngeren Geschäfte, es bei dem Beschlusse des permanenten Auaschusses bewenden zu lassen. thungen der Ansicht gewesen, daß die in Aussicht gestellten Entschädigungen überhaupt einer Steigerung bedürften, von dieser Ansicht sei er jedoch mit Rücksicht darauf zurückgekom⸗ men, daß ein Theil der Fabrikanten selbst sich gegen wesent⸗ liche Erhöhungen der Entschädigungen erklärt hätten, weil⸗ eine bedeutende Steigerung des für Entschädigungen zu verwendenden Gesammtbetrages die Einführung des Monopols gefährden könne.

Hr. von Rath bezeichnet unter Wiederholung der betref⸗

fenden im permanenten Ausschuß gegebenen Ausführungen die den Fabrikanten und Händlern in Aussicht gestellten Ent⸗ schädigungen als vollständig ausreichende. „Nachdem Hr. Schöpplenberg seinen Antrag nochmals be⸗ fürwortet und namentlich hervorgehoben, daß die nach der Vorlage zu erwartenden Entschädigungen kaum den Ausfall decken würden, welchen die Fabrikanten und Händler nach Einführung des Monopols an ihren Buchforderungen erleiden würden, wird zur Abstimmung geschritten.

Der Antrag Schöpplenberg und der Antrag Kiepert, be⸗ tressend die Berechnung der Entschädigungen nach einer steigen⸗ den Skala werden abgelehnt, der Antrag Kiepert, betreffend anderweitige Feststellung der für die Berechnung der Ent⸗ schädigung maßgebenden Normaljahre dagegen angenommen.

Demnächst wird der §. 66 in der von dem permanenten Ausschuß beschlossenen Fassung mit der durch die Annahmen des Kiepertschen Antrages gegebenen Modifikation vorge⸗ nommen.

Zum 8§. 67 weist Hr. Kamien auf den Widerspruch in den Angaben des Hrn. Hagen und der Vertreter der Staats⸗ regierung bezüglich der Zahl der in der Tahackindustrie gegen⸗ wärtig beschäftigten Arbeiter hin. Da die Verhaltnisse in dieser Beziehung jedenfalls nicht vollständig klargestellt seien, so sei die Möglichkeit nicht eingeschlossen, daß die Monopol⸗ verwaltung zunächst eine größere Zahl an Arbeitern über⸗ nehmen, demnächst aber, weil sie derselben nicht bedürfe, zu Entlassungen schreiten werde. Auch für diesen Fall würde nach Ansicht des Redners eine Entschädigung der betreffenden Arbeiter nothwendig erscheinen. Er bitte um Mittheilung der Auffassung der Staatsregierung bezüglich dieses Punktes.

zu

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scchhen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen

Berlin, Sonnabend, den 25. März

1882.

sie fortexistiren könnte.

sicht hierauf könne sie den Interessenten auch ohne

Es sei nicht richtig, wenn verschiedene Vorredner annehmen, der veranschlagte Gewinn der ö

Räthsel. trotz der zu

Er (Redner) sei zu Beginn der Bera⸗

(Schluß aus der Zweiten Beilage.)

Der Regierungskommissar, Hr. Unter⸗Staatssekretär Dr. von Mayr bezeichnet die Voraussetzungen des Vorredners als zutreffend, und weist im Uebrigen wiederholt darauf hin, daß, wenn gegenwärtig eine größere Anzahl von Arbeitern in der Tabackindustrie beschäftigt seien, als der Entwurf annehme, selbstredend auch eine entsprechend größere Zahl bei der Mo⸗ nopolverwaltung Verwendung finden werde. 3

Derselbe Redner bemerkt endlich auf eine Anfrage des Hrn. Krüger, wie weit der Begriff des technischen Hülfs⸗ personals (§. 67 Nr. 1 zu fassen sei, z. B. ob Buchhalter oder solche Personen, welche früher als Tabackreisende thätig ge⸗ wesen und später Stellungen in den Fabriken zur Beaufsichti⸗ gung des übrigen Personals übernähmen, als entschädigungs⸗ berechtigt anzusehen seien, daß die Entscheidung im Wesent⸗ lichen von den Verhältnissen des konkreten Falles abhängen werde. Das rein kaufmännische Personal habe selbstredend keinen Anspruch auf Entschädigung, wodurch jedoch nicht aus⸗ geschlossen werde, auch diesem unter besonderen Umständen Unterstützungen gemäß §. 68 zukommen zu lassen. Solche Personen, welche ihre technischen Kenntnisse und Erfahrungen in den bekleideten Stellungen verwertheten, wie in dem vom Vorredner hervorgehobenen Spezialfall anzunehmen sei, würden als entschädigungsberechtigt anzusehen sein.

Hierauf werden die §§. 67 bis 70 angenommen.

Es ist sodann die ausgesetzte Abstimmung über den §. 1 der Vorlage nachzuholen.

Hr. Hagen beantragt namentliche Abstimmung. Der Antrag findet die nach §. 6 der Geschäftsordnung erforderliche Unterstützung.

In namentlicher Abstimmung wird sodann, nachdem Hr. Dietze zur Geschäftsordnung bemerkt hat, er sei von dem durch dringende Veranlassung am Erscheinen in der heutigen Sitzung verhinderten Hrn. Leuschner ermächtigt, zu erklären, daß der⸗ sah⸗ seine Stimme für den §. 1 der Vorlage und demnächst ür das ganze Gesetz abgegeben haben würde, wenn er bei der Abstimmung hätte zugegen sein können, der §. 1 des Gesetz⸗ entwurfs mit 33 gegen 32 Stimmen abgelehnt.

Gegen den §. 1 stimmen die Herren Albrecht, Björnsen,

Brockhoff, Burghardt, Clauditz, Cramer, Ernst, Fritsche, Hagen, Heimendahl, Herz, Jaffé, Kade, Kalle, Kamien, Kauff⸗ mann, Kochhann, Kosmack, Kroos, Krüger, Freiherr von Landsberg, Leyendecker, Lobeck, Meyer, Neubauer, Paetsch, Riemann, Rosenbaum, Sartori, Schöpplenberg, Trieloff, Wegmann, Zimmermann. G 8 den §. 1 stimmen die Herren Baare, Bittmann, von Born, Delius, Dietze, Breithaupt, Glodny, Graf Henckel von Donnersmarck, von Herford, Hessel, Dr. Janssen, Kähding, Kennemann, Kiepert, Kruszinski, Lösewitz, Mevissen, von Nathusius, von Rath, Richter, von Risselmann, von Ruffer, Rust, von Schenck⸗Kawentschin, Schimmelpfennig, Spengler, von Tiele⸗Winckler, Vaupel, von Velsen, Vorder⸗ brügge, Wesenfeld, Wolff. Hr. Kahlcke enthält sich der Abstimmung mit dem Be⸗ merken, daß er wegen verspäteter Zustellung der Tages⸗ ordnung erst heute zu den Berathungen habe erscheinen können und wegen seiner Unkenntniß der voraufgegangenen Verhandlungen außer Stande sei, sein Votum abzugeben.

Nicht anwesend sind die Herren von Below, Beyerle, Graf von Frankenberg, Frentzel⸗Beyme, Gamm, Freiherr von Hammerstein, Leuschner, de Neufville, Springmann.

Es ist sodann über die ganze Vorlage abzustimmen.

Auch hier beantragt Hr. Hagen namentliche Abstimmung.

Der Antrag wird ausreichend unterstützt.

In namentlicher Abstimmung wird hierauf die ganze Vor⸗ lage mit 33 gegen 31 Stimmen abgelehnt. *4.

Gegen die Vorlage stimmen die oben aufgeführten Mit⸗ glieder, welche gegen den §. 1 gestimmt haben.

Für die Vorlage stimmen die oben aufgeführten Mit⸗ glieder, welche für den §. 1 gestimmt haben, mit Aus⸗ nahme des Hrn. Richter, welcher den Saal inzwischen ver⸗ lassen hat.

Hr. Kahlcke enthält sich aus den oben bereits angegebenen Motiven auch hier der Abstimmung.

Es ist sodann noch abzustimmen über die vom perma⸗ nenten Ausschuß beschlossenen und die während der zweiten Lesung im Plenum ferner beantragten Resolutionen. Die vom permanenten Ausschuß beschlossenen Resolutionen finden sich in der Zusammenstellung der Beschlüsse desselben, Anlage zum Protokoll vom 11. März 1882, Seite 12.

8 Graf Henckel von Donnersmarck beantragt nament⸗ liche Abstimmung über die Resolution Nr. 1, welche lautet:

der Volkswirthschaftsrath wolle erklären: der Taback ist zum Zwecke der Durchführung der 8 Reichsfinanzreform einer ausgiebigeren als der gegenvärtigen Besteuerung zu unterwerfen. Der Antrag auf namentliche Abstimmung wird aus⸗ reichend unterstützt und wird sodann die obige Resolution in namentlicher Abstimmung mit 48 gegen 14 Stimmen an⸗ genommen.

Für die Resolution stimmen die Hrrn.: Albrecht, Baare, Bittmann, von Born, Clauditz, Cramer, Delius, Dietze, Ernst, Fritsche, Breithaupt, Glodny, Heimendahl, Graf Henckel von Donnersmarck, von Herford, Herz, Hessel, Dr. Janssen, Kade, Kähding, Kahlcke, Kennemann, Kiepert, Kosmack, Kroos, Kruszinski, Frhr. von Landsberg, Leyendecker, Lösewitz, Me⸗ vissen⸗ Meyer, von Nathusius, Neubauer, Riemann, von Risselmann, Rosenbaum, von Ruffer, Rust, von Schenck⸗ Kawentschin, Schimmelfennig, Spengler, von Tiele⸗Winckler, Vaupel, von Velsen, Vorderbrügge, Wesenfeld, Wolff, Zimmermann. 8 11u1“

Gegen die Resolution stimmen die Hrrn.: Björnsen, Brockhoff, Burghardt, Hagen, Kalle, Kamien, Kochhann, Krüger, Lobeck, Paetsch, Sartori, Schöpplenberg, Trieloff,

Wegmann. . Nicht anwesend sind außer den oben bereits als fehlend

———

nachstehend aufgeführten Protokoll: 8 Hr. Delius: 8

In Erwägung, u6“

1) daß das Reich zur liegenden vielfachen nationalwirthschaftli‚ großer Geldmittel bedarf,

2) daß dieselben auf dem Wege der direkten Be⸗ steuerung nicht beizubringen sein würden,

3) daß der Taback neben anderen (Börsensteuer, Getränksteuer) das geeignetste Objekt zur Erzielung großer Einnahmen fuͤr das Reich ist,

4) daß das Reichstabackmonopol als diejenige Besteuerungsform anerkannt werden muß, bei welcher die in Deutschland bestehenden Produktions⸗ und Füntgnte886“ am meisten geschont werden

önnen,

5) daß die jetzigen Interessenten der Privat⸗Taback⸗ industrie entweder in den Dienst der Monopolver⸗ waltung übergehen können oder thunlichst ausreichend entschädigt werden sollen,

6) daß jede Hinausschiebung der Entscheidung für die Tabackinteressenten von verderblichster Wirkung sein muß, da man immer wieder auf die Tabacksteuer in irgend einer Form zurückzukommen genöthigt sein wird,

so erkläre ich mich, die niederen Gesichtspunkte dem 81 Reichsinteresse unterordnend, für möglichst aldige Einführung des Reichstabackmonopols, trotzdem ich anerkenne und beklage, daß mit derselben viele Härten, Erwerbsstörungen und Eigenthumsverschiebungen vorübergehend verbunden sein werden. Hr. von Ruffer: 1—

„Da ich die höhere Besteuerung des Tabacks für die einzige richtige Vermehrung der direkten Steuern halte, die Gewichtssteuer mir zwar als die zweckmäßigste er⸗ scheint, diese Art der Besteuerung aber weder bezw. den Vertretern der Stgaters g noch den größten Theil des permanenten Ausschusses Aussicht auf Annahme zu haben schien, so hielt ich mich für verpflichtet, dem

Monopol zuzustimmen.“ Hr. Riemann:

„Ich habe nur deshalb meine Stimme gegen das Monopol abgegeben, weil ich die den Tabackinteressenten in Aussicht gestellten Entschädigungen für zu gering

Die Hrrn. Leyendecker und Kosmack stimmen gegen das Tabackmonopol, weil sie dasselbe in sozialpolitischer Beziehung für höchst gefährlich, in wirthschaftlicher Beziehung sür un⸗ richtig und in finanzieller Beziehung anderen esteuerungs⸗ formen des Tabacks gegenüber für weniger vortheilhaft halten. Hr. Heimendahl wiederholt seine bei der Abstimmung im permanenten Ausschuß abgegebene Erklärung, welche lautet:

„Den Vortheilen, welche nach der Vorlage das

Monopol durch seine hohen Erträge für die Finanzen

des Reiches dem Reiche gewähren soll, stehen so große

Schädigungen von Staatsangehörigen, so große Nach⸗

theile für Handel und Industrie gegenüber, daß ich

trotz der in Aussicht genommenen Entschädigungen die

Einführung des Monopols nicht anrathen kann.

Mit den Zielen der Staatsregierung bei der Vor⸗ lage einverstanden, halte ich es im Interesse des Reiches für geboten, vorher der Einführung einer Taback⸗ fabrikatsteuer, welche nach der von durchaus sach⸗ verständiger Seite geäußerten Ansicht steuertechnisch aus⸗ führbar ist, die annähernd gleichen Erträge für die Staatskasse zu leisten im Stande sein wird, und die Wahrung der Interessen des Ackerbaues, der Industrie vnh des Handels in Aussicht nimmt, in Erwägung zu

Hr. Meyer (Celle): £‚ 1

„Ich habe die Ueberzeuguntng:;

1) daß das Tabackmonopol bei guter Leitung die

Möglichkeit bietet, ohne Vertheuerung des Produktes

für den Konsumenten ganz erheblich viel höhere Be⸗

träge für den Stoat flüssig zu machen, als die Roh⸗

tabacksteuer oder die Fabrikatsteuer; 1

2) daß das Monopol die einzige Möglichkeit bietet,

die Steuer mit dem Werthe des Produktes steigern

zu lassen; 3) daß eine wesentliche Erhöhung der Rohtaback⸗ steuer oder die Einführung der Fabrikatsteuer in kurzer Zeit die kleineren Betriebe (wegen des größeren

Betriebskapitals) ruiniren würde (und in diesem

Falle ohne Entschädigung) und daß diese Industrie

dann bald nur noch vom Großkapital würde betrieben

werden können.

Aus diesen Gründen anerkenne ich, daß das Taback⸗

monopol vor den beiden anderen Besteuerungsformen den

Vorzug hat. Da aber die Einführung des Tabackmonopols bei unsern

wirthschaftlichen Zuständen mit einer sehr scharf einschneidenden

Verletzung der Privatrechte verbunden 88 kann ich meine Zu⸗ stimmung zur Einführung des Monopols nur ertheilen, wenn ich die Ueberzeugung gewonnen habe, daß das Staatsinteresse die Einführung des Monopols 8eeeh erheischt.

Da ich von dieser Nothwendigkeit zur Zeit noch nicht überzeugt bin, so stimme ich gegen das Konopol.“ Hr. Krüger: 2 „Ich habe mich veranlaßt gesehen entwurf, betreffend das Reichstabackmonopol, zu men, weil s 1) eine Abänderung des Gesetzentwurfs im Sinne des zum §. 8 von mir gestellten Antrages, betreffend die Normirung der Seitens der Monopolverwaltung für den inländischen Taback zu zahlenden Preise, keine

Zustimmung gefunden hat, und 8—892) die den Fabrikanten und Rohtabackhändlern durch den Gesetzentwurf in Aussicht gestellten Ent⸗

Herren folgende Erklärungen zu

111“ 88

1u““

der ihm ob⸗ chen Aufgaben

gegen den Gesetz⸗ stim⸗

den Fall, daß es nicht möglich sein sollte, den Gesetz⸗

entwurf in den beiden hervorgehobenen Punkten

meinen Wünschen entsprechend zu modifiziren, befür⸗

worte ich die Wiedereinführung der im Jahre 1868

aufgehobenen Flächensteuer. Dieser Besteuerungs⸗

modus in Verbindung mit einer angemessenen Er⸗ höhung des Zolles für ausländischen Taback ist nach meiner Ansicht der einzige Weg, auf welchem dem

Staat ohne Schädigung der ganzen Tabackindustrie

und unter gerechter Vertheilung der Steuer wesent⸗

lich erhöhte Einnahmen aus dem Taback zugeführt werden können.

Die Einführung der Fabrikatsteuer ist nach meiner Ansicht ebenso entschieden zu verwerfen, wie eine Er⸗ höhung der jetzt bestehenden Steuer. Beide Maßregeln würden ein Unglück sein sowohl für die kleinen Fabri⸗ kanten, wie für diejenigen Tabackpflanzer, welche vor⸗ zugsweise die geringeren Qualitäten ziehen; diese Maß⸗ regeln würden ferner den Erfolg haben, daß entweder die Tabacksteuer, wie dies auch gegenwärtig der Fall ist, lediglich von denjenigen Personen getragen wird, welche die geringwerthigen Fabrikate konsumiren, oder daß der Konsum der geringeren Fabrikate Sec g. hört, oder mit anderen Worten, daß dem kleinen

Manne der Tabackgenuß entzogen, damit aber der

Pflanzer, welcher bisher die geringen Tabacksorten ge⸗

baut hat, vollständig ruinirt wird, da der bisher zum

Tabackbau benutzte Boden notorisch für den Bau anderer

Produkte nicht geeignet ist.

Diesen Unzuträglichkeiten würde nur dadurch vor⸗ gebeugt werden können, daß die verschiedenen Quali⸗ täten sowohl des inländischen wie des ausländischen Tabacks je nach ihrem Werthe verschieden besteuert wer⸗ den. Die Ausführung dieser Maßregel würde aber sehr schwierig sein.

Ich bin bereit, die Grundzüge, nach denen ich mir bh Ausführung der Flächensteuer denke, näher dar⸗ zulegen.“ 8

Der Vorsitzende weist darauf hin, daß die weiteren, vom permanenten Ausschuß beschlossenen Resolutionen, Anlage zum Protokoll vom 11. März 1882, Seite 12 Nr. 2 bis 6, nur noch eventuelle Bedeutung nämlich für den Fall haben, daß das Tabackmonopol, ungeachtet des ablehnenden Votums des Volkswirthschaftsraths, zur Einführung kommen sollte. Mit diesem Vorbehalt werden dieselben vom Plenum angenommen. Dagegen wird die von Hrn. Leyendecker beantragte Re⸗ solution folgenden Inhalts: Der Volkswirthschaftsrath giebt der Königlichen Staats⸗ regierung zur Erwägung anheim, 1 ob nicht bei Ffcstatnn der Saclunese für die an die technisch gebildeten Arbeiter zu leistenden Ver⸗ gütungen ein Zahlungsmodus Anwendung finden 8 könnte, wonach die Zfjache Vergütung in 5 Jahren, die 5 fache in 10 Jahren mit Zinsen zur Auszahlung käme; daß jedoch auf Befürwortung der betreffenden Gemeindebehörden auch Ausnahmen bezw. früher Auszahlungen zugelassen werden könnten. Hr. Wesenfeld hat die nachstehende Resolution beantragt Veltah71. wolle erklären:

„Es erscheint billig, daher auch erforderlich, ein Entschädigung nach Analogie der §§. 64 beziehungs⸗ weise 68 denjenigen Fabrikanten und Arbeitern zu gewähren, welche ausschließlich oder doch überwiegend Cigarrenband fabriziren, insoweit dasselbe nach Ein führung des Monopols nicht mehr zur Verwendun kommen sollte. Die bei Eintritt des Monopols vor⸗ handenen, den üblichen Bestand nicht überschreitenden Vorräthe sind nach Analogie des §. 62 von der Monopolverwaltung zu übernehmen. Die Arbeiter empfangen eine Unterstützung behufs Umänderung ihrer Bandstühle zur Darstellung anderer Bänder.“ 8

Der obigen Resolution erlaube ich mir die nachfolgenden

Erwägungsgründe beizufügen: In Barmen arbeiten circa 150 Bandstühle au Cigarrenband für deutschen Konsum. Die Fabrikation wird voraussichtlich aufhören mi Einführung des Monopols. 1 Die Verwaltung wird Bänder nicht mehr verwenden, wie dies in Oesterreich, Frankreich, Italien auch nicht eschieht, da sie nicht, wie die freie Konkurrenz, ein Fnterese daran hat, dem Fabrikat durch elegante Ver⸗ packung Eingang zu verschaffen. Sie wird sich die Er⸗ sparniß von etwa Dreiviertel Millionen Mark nicht ügehen lassen. Jeder Bandstuhl produzirt jährlich für durchschnittlich 5 bis 6000 Cigarrenband. 8 Dieser Antrag wird zurückgezogen. Durch die obigen Bestimmungen über die Vorlage find die bezüglichen Eingaben der Handelskammern zu Thorn und Mahlhausen erledigt. Damit ist die Tagesordnung erschöpft. Der Vorsitzende beraumt die nächste Sitzung des Plenum des Dltswirischafteraths auf Donnerstag, den 23. März 1882, Vormittags 11 Uhr, an und setzt auf die Tagesordnung: 1) die zweite Lesung des Gesetzentwurfs, betreffend Abänderung der Gewerbeordnung, 2) die zweite Lesung der Grundzüge für die gesetz⸗ liche Regelung der Krankenversicherung der Arbeiter.

nufgeführien Mitgliedern die Hrrn. Jaffé, Kauffmann, von Rath.

Zur Motivirung ihrer obigen Abstimmungen gaben die

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schädigungen nicht hoch genug bemessen sind. Für