herabsinkenden Preise zu erklären. Das Schock Stroh, welches hier im Spätherbst 42 ℳ kostete, hat heute nur einen Preis von 27 ℳ, und Heu bester Qualität, welches im Spätherbst mit 3,50 ℳ für den Centner bezahlt wurde, wird heute mit 2 ℳ angeboten. — In Folge des früh eingetretenen Frühlingswetters ist die Ent⸗ wickelung der Pflanzen so weit gediehen, wie es in sonstigen Jahren vier Wochen später nur zu erwarten stand. — Der Stand der Wintersaat läßt auf unserer Feldmark kaum etwas zu wünschen übrig. Der früh gesäete Roggen steht gut, theil⸗ weise üppig, der spät gesäete ist freilich im Wachsthum etwas zurück⸗ geblieben, erholt sich jedoch sichtlich. In der Bestellung des Ackers hat der Landwirth im Vergleich zu sonstigen Jahren einen bedeuten⸗ den Vorsprung gewonnen. Hülsenfrüchte, als Erbsen, Wicken ꝛc., sind hier bereits gesäet, auch wird man in nächster Zeit mit dem Säen von Sommergetreide und dem Pflanzen von Kartoffeln be⸗ ginnen. Wenn nun nicht Nachtfröste oder sonst ungünstige Witterungs⸗ verhältnisse eintreten, so berechtigt dies Jahr hinsichtlich der Vegetation zu den besten Erwartungen. 11“X“
und 2000 m und den dabei erzeugten Gasdruck zu messen. Es folgt die 15 Kanone, deren Trefffähigkeit in zehn gewöhnlichen ven folst ie öem eine Entfernung von 9000 m in die freie Ebene hinein (als Ziel) geprüft werden soll. In derselben Entfernung, 9000 m, und mit demselben Ziel, freie Ebene, soll mit der 8 cm Pivot⸗Federkanone
in vier gewöhnlichen Granatschüssen der Versuch angestellt werden inwiefern es gelingt, die Wirkung des Rückstoßes bei der Pivot⸗Lafette abzuschwächen. Sodann soll mit der 15 cm Pivot⸗Kanone auf eine Entfernung von 2026 m in fünf gewöhnlichen Granatschüssen nach einer Holzscheibe hin das Pivot erprobt werden. — Hierauf werden
die Gäste zu dem 2000 m entfernten Shrapnelziel gefahren, um die mit dem 21 cm Mörser beginnenden Versuche auf die Trefffähigkeit 9n 88 Geschonrnng 19 5. zu lernen. Zuerst werden aus jiesem Geschütz hüsse mit geladenen stählernen Shrapnels . ;
eine Entfernung von 3100 m nach horizontalem Ziel, und “ 1 1““ Michtamtliches. Schüsse mit geladenen stählernen Torpedogranaten auf eine Entfer⸗
nung von 1100 m in die freie Ebene hinein, als Ziel, abgegeben Preußen. werden. Damit endigen die Schießversuche des ersten Tages. Um
3 3 Nachmittags führt der Extrazug die Gäste nach Meppen zurück.
Paris, 27. März. (W. T. B.). Das „Pariser Börsenblatt bringt folgende Depesche aus Rom: Da der neue Gouverneur der italienischen Nationalbank, Grillo, den Wunsch äußerte, mit sämmtlichen französisch⸗englischen Syndikatsmitgliedern wegen der italienischen Anleihe zusammenzutreffen, so werden die Konferenzen
derselben zu Paris in der ersten Woche des kommenden Monats stattfinden. 8
Erste Beilage Anzeiger und Königlich Preußis
Berlin, Dienstag, den 28. März
Verkehrs⸗Anstalten.
Triest, 27. März. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Vesta“ ist heute Vormittag mit der ostindischen Ueberlandpost aus Alexandrien hier eingetroffen.
Plymouth, 27. März. (W. T. B.) Der Hamburger Postdampfer „Gellert“ ist hier angekommen.
New⸗York, 27. März. (W. T. B.) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Elbe“ und der Dampfer der National⸗ Dampfschiffs⸗Compagnie (C. Messingsche Linie) „Holland“ sind hier eingetroffen.
Staatsregierung es nicht aus Billigkeitsrücksichten abschaffe, so . 89 soellten doch Klugheitsrücksichten sie dazu veranlassen. Berlin, 28. März. Im weiteren Ver⸗ Der Etat wurde genehmigt. laufe der gestrigen (42.) Sitzung setzte das Haus der Ab⸗ Beim Etat der Archivverwaltung bexrꝛichnete der eordneten die dritte Berathung des Entwurfs des Regierungskommissar, Dir ktor Dr. von Sybel den Vorwurf 1 3 ; — Staatshaushalts⸗Etats für das Etatsjahr 1882/83 mit mangelnden Entgegenkommens, den der Abg. von Heere⸗ 9 Unenaezmeüten 8 1“ 20. März, bringt um dem Gesetzentwurf, betreffend die Feststellung dieses Etats, man seiner Zeit dem Vorstande des Coblenzer Archivs ge⸗ Bahnhofe nach Süer Schießplatz X“ g fort. Bei dem Etat des Abgeordnetenhauses rechtfertigte macht habe, als unbegründet. Es sei richtig, daß in dem Falle, 9 ½ Uhr wird mit der 15 cm Kanone üee Auf eine —a Um der Abg. von Ludwig seine bei der zweiten Berathung dieses den der Abg. von Heereman im Auge habe, das Verlangen von 2026 m werden zuerst zehn Schüsse mit Panzergranaten 8 Etats über den Antrag des Gesammtvorstandes gethanen des betreffenden Forschers abgelehnt sei, demselben Abschriften dann zehn Schüsse mit gewöhnlichen Granaten nach einer Holzscheibe Aeußerungen, bezüglich deren der Abg. Stengel ihm bekannt⸗ der zur Herausgabe des westfälischen Urkundenbuchs nöthigen abgegeben werden. Der Zweck des Versuchs ist auch hier wieder die Uͤrkunden und literarische Nachweisungen zu geben, und daß
orgeworfen habe, daß er sich nicht auf dem 1 b 1, 1 Trefffähigkeit der Kanonen und die Geschoßgeschwindigkeiten auf 100, 8 9 von den Mitgliedern des Hauses be⸗ man ihm vielmehr nur anheimgestellt habe, die bezüglichen Ur⸗ 300 und 2000 m und den dabei erzeugten Gasdruck zu prüfen. Es schworenen Verfassung befände. Gegen diesen Vorwurf kunden selbst einzusehen. Jenes Verlangen sei aber mit den folgt die 30 ½ cm Kanone, deren Trefffähigkeit auf eine Ent⸗ — 1 Kräften, die dem Archive zu Gebote ständen, nicht ver⸗
benn ehnt goc⸗ 185 mit Fünf Nanzergranaischässen und 8 Ciwegeicase “ bm 1 1“ einbar; auch übersteige es die Anforderungen, die der Forscher ““ 5 Eanafschüsen 8. ö daß keines seiner Worte eine solche Deutung veranlaßt habe. sonst wohl an die Archivverwaltung stelle. Das .“ nun an die Reihe kommt, werden auf eine Entfernung von 1900 m Mit Leichtigkeit habe man beim Kulturkampf einen Ver⸗ mittelalterlicher Urkunden sei an sich schon eine wissenschaft 88 nach einer Batterie, als Ziel, zuerst fünf Schüsse mit gewöhnlichen fassungsartikel beseitigt, ebenso gut könne er doch wohl die Arbeit, die nicht einem einfachen Schreiber übertragen wer 1 geladenen Granaten aus Stahl und sodann fünf Schüsse mit Verringerung der Zahl der Abgeordneten von 2 auf 1 für könne. Er habe früher Jahre lang als Benutzer in sehr stählernen Shrapnels abgegeben werden, einestheils um die Treff⸗ 100 000 nach dem Prinzip des Reichstages beantragen. vielen Archiven, auch ausländischen, gearbeitet, ohne daß es fähigkeit, anderentheils um die Geschoßwirkung zu prüfen. Es folgt Wenn hier 200 statt 400 sitzen würden, gäbe es im Saale ihm indessen je in den Sinn gekommen sei, zu verlangen, daß die 15 cm Panzerkanone, deren Trefffähigkeit und System zuerst mehr Platz und man brauche kein neues Haus. An der Stelle, derartige wissenschaftliche Recherchen, wie das Excerpiren und söhsen C11““ ae 85 le thichen Grangt wo er gesagt habe, nach seiner Meinung sei das Haus nicht werth, Abschreiben diplomatischer Urkunden, ihm von den Archiv⸗
Entfernung von 1900 m in zehn Schüssen mit gewöͤh ee 1 88 solche Ansprüche zu machen, verzeichne der stenographische Bericht beamten abgenommen würden. 8 Granaten nach einer Batterie, als Ziel, hin 11“”“ große Unruhe“, es sei also wohl die schmerzlichste Stelle. Aber Der Abg. Dr. Frhr. von Heereman erklärte, wie man Die Gäste werden nach diesem Versuche abermals vom Ziel zum Ge⸗ dieser Satz sei nicht plattweg, sondern konditionell ausgesprochen, dabei von einem musterhaften Entgegenkommen der G schützstand gefahren, um die Wirkungen zu beobachten, welche die wenn das Haus nicht dem Lande wahrheitsgetreue Berichte über Archivverwaltung sprechen könne, begreife er nicht. 0 15 cm Kanone gegen einen Panzer hervorzubringen vermag. Zuerst seine Verhandlungen zu verschaffen im Stande sei.“ Er glaube, bleibe denn die wohlwollende Unterstützung, wenn dem Forscher, wird aus der Kanone auf eine Entfernung von 150 m nach einem daß er recht auf dem Boden der Verfassung stehe, wenn er der in dem qu. Falle gewissermaßen im öffentlichen Interesse 14“ 86 Grad Auftreffwinkel mit dahin strebe, dem Lande wahrheitsgetreue Berichte zu bieten. gearbeitet habe, Auskunft über das Vorhandensein der bezüglichen ng L1131A““ bi Da sei ein ganzer Cyklus von Gesetzen, Preßgesetz, Straf⸗ Urkunden nicht habe ertheilt werden können, und man außerdem be⸗ Platte cer 55 Grad Muftreffwinkel. 1 Aue das Ende 12 Ver⸗ gesetz, alle verlangten wahrheitsgetreue Berichte, und die Be⸗ rücksichtige, das man die Einsicht der Repertorien est suche an diesem Tage ist auf 3 Uhr Nachmittags festgesetzt, wo die richte, die nicht wahrheitsgetreu seien, seien strafbar. Also, Wenn nicht einmal diese sich in LEE1A“ “ Gäste nach Meppen zurückfahren werden. 8 wie das etwas entsetzliches sei, wenn man wahrheitsgetreue den, was thäten die Archivbeamten dann ü⸗ erhaupt? 2 Berichte verlange — das könne er nicht als eine Verfassungs⸗ mustergültige Einrichtung der Archive könne er darin nich
verletzung anerkennen, er müsse sich dagegen verwahren und erkennen. b 8
bitte den Abg. Stengel, was er gesagt habe, zurückzunehmen, Der Regierungskommissar erwiderte, das Letztere gebe er völlig zu; die Repertorien in den preußischen Archiven seien fast überall noch lange nicht so, wie sie sein müßten. Das
wie derselbe ihm 8 scsgh S desssches henns 1 Der Abg. Stenge ra eine aufrichtige Freude dar⸗ so 1t d das, den 1 8 liege aber an der Vernachlässigung früherer Fbsge Seine Behauptung indessen, daß Preußen, was die iberalität in
über aus, daß der Abg. von Ludwig die Erklärung abgegeben der Zurdispositionsstellung seiner Archivschätze betreffe, keinem
habe, daß derselbe auf dem ber HZeT 1.““
2. Wenn derselbe die Behauptung ausspreche, daß der 1 r 7 stehe. W s europäischen Staate nachstehe, könne er durchaus aufrecht er⸗ halten.
stenographische Bericht vollständig mit dem, was er gesagt habe Der Etat wurde bewilligt, ebenso ohne Debatte eine
übereinstimme, so sei er davon überzeugt. Es sei aber ganz Reihe kleinerer Etats, die Etats der General⸗Ordenskommission,
natürlich, daß der Abg. von Lin 89 2gs 1
1 ise auf den Hörer einen etwas anderen Eindruck mache, 1
“ 8 des Geheimen Civilkabinets, der Ober⸗Rechnungskammer, des Prüfungskommission für höhere Verwaltungsbeamte, der
als wenn man die betreffende kese. —— 8 vins⸗ Rede höre wie „Parlamentsschwindel“, „Abso⸗ 1 1. “ 8 Disziplinarhofs, des Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte, des Gesetzsammlungs⸗Amts in Berlin, des
lutismus“ u. A., so könne vs sich doh nügt Fupere — sführungen auf den Hörer den Eindruck machten, etzse 36 Berlin
ee en hahesen 8 Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußische Staats⸗Anzeigers,
der Zwecke der Landvermessung, endlich der Etat des
Hrn. Abg. von Uechtritz dazu beitragen kann, der Regierung die Mittel dazu zu geben, so wird die Regierung sehr gern damu bereit sein, dieses Mittel zu acceptiren, und demnächst den Vertrag mit der Stadt Breslau abzuschließen, insofern nicht inzwischen, was gar nicht zu erwarten ist, irgend ein anderer geeigneter Platz möglich gemacht n köaes — 5 also meinerseits den Antrag des Hrn. Abg. von Uechtritz empfehlen.
Der Abg⸗ Frhr. von Huene empfahl die Ablehnung des An⸗ trages, da das Haus durch denselben die Regierung geradezu nöthigen würde, Geld vom Lande zu nehmen, was mit den preußischen Finanztraditionen im Widerspruch stehe.
Der Abg. Hahn befürwortete, um die nun schon so lange schwebende Angelegenheit endlich zum Abschluß zu bringen, die Annahme des Antrages.
Der Antrag wurde hierauf abgelehnt, und der Etat
Gewerbe und Handel.
Der Verwaltungsrath der Commanditgesellschaft Lud. Löwe & Co. hat die Dividende pro 1881 auf 8 % festgesetz gegen 6 % im vorangegangenen Jahre.
— Nach dem Bericht der Direktion der Gelsenkirchener Bergwerks⸗Aktien⸗Gesellschaft für das Geschäftsjahr 1881 ergab die Kohlenförderung einen Bruttogewinn von 1 631 036 ℳ; ferner wurden erzielt an Nebeneinnahmen 10 079 ℳ, an Banquier⸗ und Effektenzinsen und Skonti 105 553 ℳ, an Miethserträgen aus 1 767 99ö1 ℳ oder einschließlich des Reservevortrages von Arbeiterwohnungen 20 916 ℳ ꝛc., also im Ganzen ein Brutto⸗ gewinn aus 1880 von 1 845 539 ℳ Davon kommen in Abzug für gezahlte Skonti 36 961 ℳ, für Verkaufs⸗ und sonstige Provisionen 52015 ℳ, für Unkosten 43 155 ℳ, f Bergschäden 27 020 ℳ, für Reugeld aus einem Kohlengeschäft 3000 ℳ, für vertragsmäßige Zahlung zufolge der Förderkonvention pro 1881 17 131 ℳ, für Zuschuß zur E11“ 5000 ℳ, für zweifelhafte Forderungen 15 858 ℳ und schließlich an Abschreibungen 271 471 ℳ, zusammen 471 617 ℳ, so daß nach Abzug eines pro 1882 zurückzustellenden Reservevortrages von 229 185 ℳ ein Reingewinn von 1 144 737 ℳ übrig bleibt, welcher wie folgt zur Vertheilung gelangt: 10 % zum Reservefonds 114 479 ℳ, 5 % Di⸗ vidende von 13 500 000 ℳ 675 000 ℳ, von dem Restgewinn 2 ½ % Superdividende mit 337,500 ℳ, Tantième des Verwaltungraths 17 763 ℳ Die Gesammtförderung betrug 744 925 t gegen 726 925 t in 1880, also mehr 2,58 %; davon entfielen auf Rhein⸗Elbe 392 110 t gegen 380 192 t in 1880 und auf Alma 352 815 t gegen 345 970 t in 1880. Der Absatz im verflossenen Jahre beziffert sich in Summa auf 718 629 t. Der Erlös für die abgesetzten Quantitäten betrug netto 6,03 ℳ pro 100 Kilo⸗Tonne und zeigt eine Aufbesserung von 2 ¼ % gegen das Vorjahr. Der Durchschnittslohn der gesammten Belegschaft (ausschließlich aller Beamten) blieb fast unverändert und betrug 3,02 ℳ auf den Kopf des Arbeiters, und für die verfahrene Schicht, dagegen ist der durchschnittliche Jahresverdienst auf den Kopf des Arbeiters auf 899,45 ℳ gegen 876,42 ℳ in 1880 gestiegen. “
— Die Liquidatoren der Internationalen Bank in Essen, 27. März. (Ess. Ztg.) Das Programm für das große Hamburg machen bekannt, daß an die Aktionäre dieses Justituts auf dem Kruppschen Schießplatze zu noch eine Schlußquote von 5 310 % oder 26 ℳ 50 ₰ per Aktie zur eppen ist nunmehr festgestellt. Die Schießversuche beginnen am Vertheilung gelangt. Die Zahlung erfolgt gegen Auslieferung der Mittwoch, 29. März, um 9 ½ Uhr Vormittags. Ihre Dauer ist auf Aktien vom 31. März cr. ab im Büreau der Bank in Hamburg, zwei Tage bestimmt. Zur Verwendung kommen 6 Geschütze, und Alsterthor 21. Die bisher an die Aktionäre erfolgten Rückzahlungen zwar die 30 ½ em Kanone, die 15 cm Kanone, die 8 cm Pivot⸗Feder⸗ betragen 111 %, so daß das Gesammtergebniß der Liquidation, Kanone, die 15 cm Pivot⸗Feder⸗Kanone, der 21 cm Mörser und die welche am 24. Juli beschlossen wurde, sich auf 116 ⁄10 % beziffert. 15 cm Panzerkanone.
— Der Cours für die jetzt hier zahlbaren Oesterreichischen V Am Mittwoch, 29. März, bringt um 9 Uhr Vormittags ein Silbercoupons ist von 169,50 auf 170 ℳ für 100 Fl. Oesterr. Extrazug die Kruppschen Gäste vom Meppener Bahnhofe nach dem Silber erhöht worden. 1 “ ungefähr 2000 m entfernten Schießorte. Um 9 ½ Uhr wird sodann die
Wien, 27. März. (W. T. B.) Einer Mittheilung der „Pol. 1 026 m Entfernung der erste Schießversuch mit der 30 ½ ecm Corr.“ aus Belgrad zufolge hat der Ministerrath beschlossen, dem Kanone gemacht. Das Ladungsgeschoß besteht zunächst aus der Panzer⸗ von dem Finanz⸗Minister Mijatovics abgeschlossenen Uebereinkommen granate und sodann aus der gewöhnlichen Granate. Das Ziel ist mit dem Konsortium Banque d'escompte⸗Länderbank bei⸗ eine Holzscheibe. Dieser Schießversuch, welcher 5 Mal mit jeder der zutreten und mit demselben den Vertrag wegen Fortführung des beiden Geschoßarten wiederholt wird, bezweckt ebensowohl die Trefffähig⸗ serbischen Bahnbaues demnächst zum Abschlusse zu bringen. keit der Kanone zu prüfen, wie die Geschoßgeschwindigkeiten auf 100, 300
Berlin, 28. März 1882.
Deer erste Kongreß deutscher Kynologen, von den Ver⸗ einen „Hektor⸗Berlin“, „Nimrod⸗Schlesien“, „Nimrod⸗Oppeln“ und dem „Deutschen Jagdklub“ einberufen, ist heute im Hotel Askanischer Hof hierselbst eröffnet worden. Als Berathungsgegenstände sind in Vorschlag gebracht: die Angelegenheiten des deutschen Hundbuchs, die Feststellung der wesentlichen Gesichtspunkte für lokale und inter⸗ nationale Preissuchen und eine Besprechung der deutschen Gesetz⸗ gebung über den Hund. Für die Bildung eines Verbandes der selbst⸗ ständigen kynologischen Vereine wird folgende Punktation proponirt für werden: „Da es eine Reihe von kynologischen Auf⸗
gaben und Zielen giebt, welche ein Verein erfahrungs⸗ gemäß allein nicht durchführen und erreichen kann, so treten die selbst⸗ ständigen kynologischen Vereine gleichberechtigt zu einem Verbande zusammen. Es ist nothwendig, für die Gesetzgebung über den Hund zur Vertretung der kynologischen Interessen eine mit Autorität aus⸗ gestattete Instanz zu schaffen, eine anerkannte Gemeinschaft für ein brauchbares „Deutsches Hundbuch“ zu bilden und größere Preis⸗ suchen und Ausstellungen gegenseitig zu unterstützen und zu regeln.
Jeder selbständige Verein, welcher Proben seiner Leistungsfähigkeit durch thätiges Vereinsleben gegeben hat, kann auf seinen Antrag in den Verband aufgenommen werden. Es wird ein Ausschuß gebildet, zu dem jeder Verein 2 Vertreter delegirt. Der Centralausschuß tritt jährlich mindestens einmal zusammen. Bei Erledigung geschäftlicher Angelegenheiten kann die Abgabe der Stim⸗ men auch schriftlich eingeholt werden. — Der Kongreß, der zu seinem Vorsitzenden den Prof. Metzdorf⸗Breslau und zu Beisitzern die Vorsitzenden der 4 genannten Vereine ernannte, wohnten außerdem Vertreter des deutschen Hühnerhund⸗Prüfungsklubs und des nord⸗ deutschen Hetzklubs bei. Man bofft noch heute die Verhandlungen zu beschließen. 8
7
der Abg. Richter den Staatsanwälten den schwerwiegenden Vorwurf gemacht, daß sie nur dann verfolgten, wenn es ihnen paßte, sie dienten dem herrschenden System. Die einfachste Widerlegung finde dieser Vor⸗ wurf in den gesetzlichen Bestimmungen. Das Anklage⸗ monopol bestehe demnach nur zum geringen Theile. Nach §. 152 der Strafprozeßordnung sei der Staats⸗ anwalt verpflichtet, wegen verfolgbarer Handlungen ein⸗ zuschreiten, sofern zureichende Anklagegründe vorlägen. Es sei also von vornherein ausgeschlossen, daß die Regierung von den Staatsanwälten fordern könnte, in dem einen Falle zu verfolgen, in dem anderen nicht. Was den neuen Wahl⸗ verein für Osthavelland betreffe, der nach einer Anzeige zu⸗ wider dem Vereinsgesetz aus einem Haupt⸗ und einem Zweig⸗ verein bestehen solle, so habe sich ergeben, daß derselbe erst in der Entstehung begriffen gewesen sei, es liege also kein thatsächlicher Anhalt zur Verfolgung vor. Ganz in der⸗ selben Weise, ohne politische Parteirücksicht, sei auch hin⸗ sichtlich des fortschrittlichen Vereins „Waldeck“ verfahren worden. Es sei sogar in Potsdam auf Veranlassung des Staatsanwalts ein Plakat, gerichtet gegen einen fortschritt⸗ lichen Abgeordneten, welches in formeller Beziehung gegen das Preßgesetz verstoßen habe, beseitigt worden. In Beleidi⸗ gungssachen werde auch in Berlin die öffentliche Anklage nur erhoben, wenn der Betreffende in Bezug auf seinen Beruf be⸗ leidigt sei. Das sei in Berlin geschehen bei Stadtverordneten, so⸗ fern sie Ausschußmitglieder gewesen seien, und bei einzelnen Stadträthen. Der Abg. Stöcker habe nur deshalb eine Straf⸗ verfolgung erzielt, weil die Beleidigung sich auf sein Amt als Geistlicher bezogen habe. Bezüglich privater Beleidigun⸗ gen, obgleich dieselben zum Theil sehr schwer gewesen seien, sei der Abg. Stöcker auf den Weg der Privatklage verwiesen worden. Nach allem diesem möchte er doch bitten, solche Vor⸗ würfe gegen eine ganze Klasse von Beamten, die pflichtmäßig und freudig ihr Amt verwalteten und die hier nicht antwor⸗
8
London, 27. März. (W. T. B.) Nach hier eingegangenen Meldungen aus Athlone ist das dortige in dem zur Grafschaft Roscommon gehörenden Stadttheil gelegene Magistratsgebäude gestern durch eine Dynamitexplosion fast ganz zerstört worden. Ein Verlust an Menschenleben ist nicht zu beklagen. Ueber die Ur⸗ heber der Explosion verlautet nichts.
Im Friedrich⸗Wilhelmstädtischen Theater wurde e gestrige 68. Aufführung der Operette „Der lustige Krieg“ wiederum durch die Anwesenheit Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Carl ausgezeichnet. 6
Die Sing⸗Akademie bringt am Freitag, den 31., Abends — 6 ½ Uhr, die Passionsmusik von Joh. Seb. Bach zur Auffüͤhrung daß der betreffende Redner nicht volle Achtung vor den⸗
jenigen Institutionen habe, auf Grund deren die Abgeord⸗
—
Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗
des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Ktaats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl.
register nimmt an: die Königliche Expedition
N.
DOeffentlicher Anzeiger.
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen 5. Industrielle Etablisesments, Fabriken 2. Subbastationen, Aufgebote, Vorladungen und Grosshandel. u. dergl. 3. Verschiedene Bekanntmachungen. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 7. Literarische Anzeigen. 8 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung Theater-Anzeigen. u. s. w. von öffentlichen Papieren. Familien-Nachrichten.
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen d
& Vogler,
Annoncen⸗Bureaux. In der Börsen- 8 G vh 8
„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
es
[14369]
theilung III. Nr. 5a. aus dem E. 26. Juni 1860 für den Maurer Martin Siewert
Hvpothekenpo
theilun
—
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
Landgericht Hamburg.
Oeffentliche Zustellung.
Hans Peter Heinrich Albers, Kläger, zu Ham⸗ burg, euen ver. Rechtsanwalt Dr. Oscar Hers. klagt gegen selne Ehefrau Maria Louise Friederike Albers, geb. Eichholz, unbekannten Aufenthaltes, Be⸗ klagte, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Verpflichtung der Beklagten, innerhalb einer gerichtsseitig zu bestimmenden Frist zum Kläger zu⸗ rückzukehren, Zwecks Wiederaufnahme des ehelichen Lebens, widrigenfalls aber die Ehe der Parteien vom Bande zu trennen, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Landgerichts zu Hamburg
athhaus)
auf den 5. Juni 1882, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1 2 Hamburg, den 28. März 1882. 8
Wischmann, 2 Gerichtsschreiber des Landgerichts, Civilkammer I.
[14371] Bekanntmachung.
Martin Siewert aus Neuhardenberg und dessen un⸗ bekannte Rechtsnachfolger werden mit ihren An⸗ prüchen auf die auf dem Grundstück Band I. Blatt r. 15 des Grundbuches von Neuhardenberg, Ab⸗ Erbrezeß vom
Der seinem Aufenthalte nach unbekannte Maurer
8 eingetragene und zu 4 % verzinsli t von 300 Thlrn. ausgeschlossen. Seelow, 24. März 1882. Köͤnigliches Amtsgericht.
[14372] Bekanntmachung. 1 Das Hypothekendokument über die im Grund⸗ buche von Kvowsthal Band II. Seite 85 in Ab⸗ 1 Nr. 2 aus der Schuldverschreibung vom 19. Dezember 1791 für den Knunstgärtner George Schneider zu Fin senwalde eingetragenen 300 ℳ ist durch Ürtheil des Königlichen ts⸗ erichts zu Alt⸗Damm [vom 20. Februar 1882 für raftlos erklärt und sind sämmtliche unbekannte In⸗
teressenten mit ihrem Anrechte an diese Forderung
oder an das darüber gebildete Hypothekendokument ausgeschlossen.
Altdamm, den 23. Februar 1882. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[14370]
Nr. 23 des Grundbuchs von Dolgelin lung III. Nr. 13 für Marie Karoline eingetragene Post von 1000 Thlr., sowie einer Aus⸗ stattung, bestehend aus:
a. einer freien Hochꝛeit oder. b. c. d. einem Kleiderspind oder. . 16 e. 1“ 1 aus der Erbtheilungs⸗Verhandlung vom 10. April 1813 und dem Hypothekenschein vom 18. September
I gebildete Hypothekendokument wird für kraftlos erklärt.
Seelow, 24. März 1882.
Die unbekannten Rechtsnachfolger der verstorbenen vpothekengläubigerin Karoline ind mit ihren Ansprüchen auf die Post von 28 Thlr.
4 Sgr. 3 78 eingetragen in Abtheilung III. unter Nr. 3 b. auf K
worden. 8s Glogan, den 14. März 1882. 1
[14373]
8 W““ 8 88 märtegs 28 4285 sasbe. Maschke aus Klein Gay erkenn Köni tsgericht u Samter für Recht: “
Samter, den 24. März 1882.
[14374]
Auf Antrag der Eigenthümerin, verwittweten Frau
Dr. Steiner aus Obersitzko, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Samter für Recht:
Das über die Post Obersitzko Nr. 187, Ab⸗
theilung III. Nr. 2 gebildete und über 212 Tha⸗
ler 18 Silbergroschen 1 Pfennig nebst 5 % hin⸗
sen lautende Zweigdokument wird für kraftlos erklärt.
Samter, den 24. März 1882. 8 Königliches Amtsgericht.
[14352] Bekanntmachung. „Die Lieferung nachstehender Betriebsmaterialien für die diesseitige Fabrik pro 1882/83: 1) pptr. 1300 kg Talg,
8 8 go11 Ee “ R „ Warbhntia... . 1 4) „ 6700 „ rohes Rüböl, 1““
soll im Wege der öffentlichen Submission an de Mindestfordernden vergeben werden und ist hierzu ein Termin auf Dienstag, den 25. April d. J., 11 Uhr, im diesseitigen Burcau an⸗ eraumt.
8 Feme je 5 kg, sind bis spätestens den 11. April
1143511 Bekanntmachung.
Sämmtliche auf Grund Privilegiums 22. Mai 1867 — Gesetz⸗Sammlung für
Stadt⸗Obligationen werden hierdurch
1. Juli 1882 zur Rückzahlung gekündigt. Wir fordern die Obligationen⸗Inhaber hie
auf, die Geldbeträge der gekündigten Obliga
Majorowitz.
Bekanntmachung. Das über die auf dem Grundstück Band I. Blatt
Abthei⸗ Müller
Hauptkasse in Impfang zu nehmen.
einzureichenden Schuldverschreibungen sind au dazu gehörigen Talons und Coupons zurückzul Die Verzinsung der Obligationen hört mi 1. Juli 1882 * 1 27 Braunsberg, den 27. März 1882.. Der Magistrat. araun.
1 50 Thlr., einem Ehrenkleid oder. I
zweien einspännigen Betten,
einer Kommode oder *
uasshd Gerger Bank.
Königliches Amtsgericht. an die unterzeichnete Direktion einzusenden.
„Bedingungen liegen im diesseitigen Bureau und in der Expedition des Deutschen Submissions⸗An⸗ zeigers in Berlin zur Einsichtnahme während der Bureaustunden aus, können auch gegen Feebs . von 1 ℳ für ad 1 und 2 bis 4 getrennt abschrift⸗ lich von hier aus bezogen werden. Spandau, den 24. März 1882. önigliche Direktion der Gewehrfabrik.
[14361] Bekanntmachung.
Das unterzeichnete Regiment ist mit Beschaffung von ca. 550 Stück Helmen für Landwehr⸗In⸗ fanterie (inel. Schuppenketten und Cocarde, jedoch ohne Adler) beauftragt. — Versiegelte Submissions⸗
Prozent Bekanntmachung. gelangt daher von heute 2 mit ℳ 36. Gera bei unserer Casse, nseüns 2 der Bank für Handel und “
Leipzig
enriette Kunert
reidelwitz Nr. 75, heute ausgeschlossen
Dresden †bei unseren Filialen
„ Chemnitz
„ Poeßneck zur Einlösung.
Gera, 27. März 1882.
önigliches Amtsgericht. III
vom 1867
Seite 1184 — emittirten 5 % igen Braunsberger
zum
rdurch tionen
von dem gedachten Termine an bei unserer Stadt⸗
8 Mit den behufs Empfangnahme des Kapitals
ch die iefern. t dem
Die heutige Generalversammlung unserer Aktionäre hat die Dividende für das Geschäftsjahr 1881 auf
6 festgestellt. Der fällige Dividendenschein Nr. I.
In⸗
8 Offerten mit der Aufschrift: „Submission auf Helme“
Das über die Post Klein Gay 29, Abthei⸗ sind bis 12. April er., Vormittags 11 Uhr, Redacteur: Ri
ung⸗ m. 85 3, — und oef 88 — an das —,ö— 27— — Die Lie⸗ E edel. Silber en ennig neb insen un erungs⸗Bedingungen liegen im Bureau, Kaserne in 1
1 Thaler merFosche 6 Pmmig Kosten der Eepenstrahe Stube Nr. 90, zur 289 t aus, 8. 2 s Anen eile
lautende Hypotheken⸗ ment wird für kraft⸗ auch können d ddelben abschriftlich gegen 8 8—
los erklärt. 2 von 50 ₰ Copialien bezogen werden. Sieben Beilagen
Frankfurt a./O., den 26. März 1882. 82 4 Königliches Leib⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 8. (inschließlich Borsen⸗Beilage).
Graf von Finkenstein.
Köͤnigliches Amtsgericht.
neten in diesem Hause sich befänden. Ihm sei es durchaus nicht in den Sinn gekommen, zu denken, daß der Abg. von Ludwig seinem auf die Verfassung geschworenen Eide untreu werden würde, sondern seine (des Redners) Ansicht sei nur dahin gegangen, daß es dem Abg. von Ludwig nicht unlieb wäre, wenn gewisse Verfassungsbestimmungen abgeändert würden. Die Berichterstattung möge nicht immer wahrheitsgetreu sein, aber die Berichterstatter versähen in der That ihre sehr schweren Pflichten unter ganz außerordentlichen H. keiten, und hoffentlich werde es gerade in einem neuen 5* e möglich sein, bessere Einrichtungen zu treffen, die den Jour⸗ nalisten ihre schwere Pflicht, wahrheitsgetreue Sitzungsberichte zu geben, bedeutend erleichterten. 1b
Der Vize⸗Präsident Frhr. von Heereman hielt die Sache damit nun wohl für abgethan. 1I
Der Abg. von Ludwig bemerkte, er sei damit vollständig einverstanden. Es sei der alte Beweis, daß der Prophet im Lande wenig gelte. In einer fremdländischen Zeitung sei zu lesen gewesen: wenn der alte Graukopf aus Glatz das Wort ergreife, befinde sich das Haus mitunter in dem Zustande einer nervösen jungen Dame, den solle. “ 8
Der Etat wurde bewilligt.
Bei dem Etat des Staats⸗Ministeriums beschwerte
sich der Abg. Dr. Majunke über die Handhabung des amt⸗ lichen Inseratenwesens. So erhalte die Schlestsche Volks⸗ zeitung“, ein sehr weit verbreitetes Blatt, welches bei Hoch und Niedrig, bei Kaufleuten wie Handwerkern, Fa⸗ brikanten und Arbeitern gelesen werde, keine amt⸗ lichen Inserate, während das viel jüngere und wenig verbreitete, jedoch konservative „Schlesische Morgen⸗ blatt“ als geeignet dazu von der Regierung an⸗ esehen werde, obgleich das letztere nicht einmal die Fühe der Abonnenten der ‚Schlesischen Volkszeitung“ habe. Ebenso stehe es mit dem „Düsseldorfer Volksblatt“, welches von allen amtlichen Inseraten ausgeschlossen sei. Eine solche Handhabung führe zu den größten Uebelständen, da in Folge dessen z. B. Auktionstermine mangels Bietungslustiger auf⸗ gehoben werden müßten. Es sei diese Ausschließung um so auffallender, als in Fulda dem „Fuldaer Blatt“ solche In⸗ serate zugewiesen würden, und für diese un leiche Behand⸗ lungsweise gar keine Gründe vorlagen, um so weniger, als die genannten Blätter zum Zustandekommen des Zolltarifs aufs Eifrigste mitgewirkt hätten. 1
Der Abg. Bachem bedauerte, daß die Herren vom Staats⸗ Ministerium nicht anwesend seien, um sich zu äußern. Be⸗ schwerden, welche Seitens eines Hauptvertreters der Centrums⸗ partei bei der Regierung im Cöln⸗Mindener Bezirk wegen Ausschlusses eines Centrumsorganes von den amtlichen Inse⸗ raten direkt vorgebracht worden, 8—2 unter Hinweis auf den bekannten Staats⸗Ministerialbeschluß zurüdhgewiesen worden. Man brauche gar nicht mehr einzelne Fälle aufzu⸗ führen, vielmehr stehe man einem allgemeinen System gegen⸗ über, nämlich die Centrumsorgane von den Inseraten auszu⸗ schließen. Diese ständen in dieser Beziehung oben an, dann erst folgten die Blätter der Fortschrittspartei. Ein solches Ausschließungssystem muüsse gebrochen werden, und wenn die
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Ministeriums des Auswärtigen und des Finanz⸗Ministeriums.
Beim Etat der Bauverwaltung beantragte der Abg. von Uechtritz⸗Steinkirch: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: 1“
In den Etat der Bauverwaltung für 1882/83 unter den ein⸗
maligen und außerordentlichen Ausgaben als Tit. 31 zu bewilligen:
„Zum Grunderwerb und zu den Vorbereitungen für die Be⸗
schaffung eines Dienstgebäͤudes für die Regierung zu Breslau
500 000 ℳ“
ℳ 2 „
Der Antragsteller befürwortete seinen Antrag. Die Si⸗ tuation habe sich seit der zweiten Lesung insofern geändert, als nunmehr ein geeigneter Platz für den Bau eines Regie⸗ rungsgebäudes zur Verfügung stehe: der Lessingplatz, den die Stadtverwaltung für 300 000 ℳ abgetreten habe. Wolle die Regierung im Hinblick darauf dem Hause noch in der jetzigen Session einen Nachtragsetat machen, so werde er seinen An⸗ trag zurückziehen. Andernfalls müsse er denselben, bei der dringlichen Nothwendigkeit schleuniger Abhülfe, zur Annahme empfehlen.
ierauf ergriff der Finanz⸗Minister Bitter das Wort: eine Peergriff der Herr Vorredner hat Ihnen itherdent, daß die Reglerung einen Bauplatz in Breslau gefunden habe. Ich glaube, das entspricht nicht ganz den Thatsachen. Im vorigen Jahre wurde von uns der sogenannte Lessingplatz zu Breslau, und zwar auf Grund von Besprechungen mit dem dortigen Ober⸗Bürger⸗ meister in Aussicht genommen. Diesen Plac würden wir für den Bau des Regierungsgebäudes in Vorschlag gebracht haben. Inzwischen hat die Stadtverwaltung sich damals geweigert, den Platz zu verkaufen. Nachdem nun das hohe Haus zum zweiten Male den Ankauf der Gebäude der Immobiliengesellschaft abgelehnt hat, sind wir nicht in der Lage, noch einmal auf diese Frage zurück⸗ zukommen. Inzwischen hat die Stadtverordnetenversamm ung und der Magistrat von Bretlau ihrerseits sich doch überzeugt, daß ein anderer Platz als der Lessingplatz, auf den wir zeerst unser Augen⸗ merk gerichtet hatten, überhaupt nicht vorhanden sei, und die städtischen Behörden haben uns 8* den Platz angeboten und zwar für einen um 200 000 ℳ höheren Preis, als der Ober⸗ Bürgermeister damals gefordert hatte. Nun ist uns gleichzeitig ein anderer Platz angehoten worden, über den wir nicht ganz insormirt sind, der aber, so viel wir wissen, so weit von dem eigentlichen Centrum der Stadt ab liegt, daß wir nicht lauben, daß es überhaupt möoͤglich sein wird, auf ihn einzugehen. Er liegt enseits der Bahnhöfe und würde nur schwer zu erreichen sein. Ich glaube, wir werden von vorneherein, wenn wir uns auch noch daruͤber infor⸗ miren werden, auf diesen Platz verzichten. Was aber den Lessing⸗ platz anbetrifft, so befinden wir uns in einer Nothlage; wir haben ar keine Aussicht, irgend einen anderen Platz in Breslau zu er⸗ halten, und die Regierung würde — die Frage ist bei uns noch nicht reif — geneigt sein, auf den Ankauf dieses Platzes einzugehen, der uns auch schon zugesichert ist, vorbehaltlich der Zustimmung des hohen Hauses, vorbehaltlich der Zostimmung der Staatsregierung als solcher. Einen Nachtragsetat werden wir nicht vorlegen können, aus dem Grunde, weil es unmöglich ist, jetzt alle die Pläne, Berechnungen und Anschläge zu beschaffen, ohne die wir einen einigermaßen vollständigen Nachtragsetat dem hoben Hause nicht wohl vorlegen können. ir vüsen uns die etatsmäßige Ordnung der Sache vorbehalten bis zum Beginn der nächsten Session, wo diese Frage dann im Staatshaushalts⸗Ctat ihre Stelle finden wird. Inzwischen ist es allerdings erwünscht, daß wir wissen, ob wir geeignetenfalls, den uns von der Amtsverwaltung in Breslau propo⸗ nirten und durch einen mit den nöthigen Vo ten versehenen Ver⸗ trag gesicherten Plat acquiriren können; und wenn der Antrag des
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ten könnten, in solcher Allgemeinheit zu unterlassen. Wenn einzelne Verstöße vorkommen sollten, so würden sie der Rüge nicht entgehen.
Der Abg. von Zitzewitz erklärte, der Justiz⸗Minister habe anläßlich des bekannten Wittenberger Eidesverweigerungsfalles verfügt, daß es Niemandem verwehrt werden könne, der Eides⸗ formel je nach Bekenntnisse eine Schlußformel hinzu⸗ zufügen, die ja im Sinne des Schwörenden noch eine Bekräf⸗ tigung seines Eides enthalte. diese wohlwollende Verfügung. sich aber leider nicht selbst habe ein Richter,
Er danke dem Minister für
Die ZJustizbehörden hätten nach derselben gerichtet. Ihm
den er auf diese Verfügung verwiesen habe, die Hinzufügung der Schlußformel nur aus persönlicher Werthschätzung gestattet. Danach müsse er annehmen, daß sich die Richter an jene Verfügung nicht gekehrt hätten. Hier müsse Wandel geschaffen werden. Man in Preußen katholische, evangelische und auch jüdische
ichter, und er könne nach Lage der Sache von einem jüdischen Richter annehmen, daß derselbe sich nicht so ohne Weiteres seiner Auffassung (des Ministers) anschließen würde. Er bitte den Minister, dieser Verfügung allgemeine Geltung zu geben. Sollte der Minister als Minister in vinculis dazu nicht im Stande sein, so müßte diese Frage so bald als möglich gesetzlich geregelt werden.
Demnächst nahm der Justiz⸗Minister Dr. Friedberg das Wort:
Wenn die Gesetzgebung mir die Möglichkeit gäbe, eine Verfügung in dem von dem enn bgeordneten befürworteten Sinne mit ver⸗ bindlicher Kraft für die Richter zu erlassen, so würde ich keinen Augenblick Anstand nehmen, dies zu thun; denn ich theile die Auffassung des Herrn Vorredners, daß es nicht in der Absicht des Gesetzgebers gelegen hat, hier irgendwie einen Gewissenszwang auf den Schwörenden auszuüben, und ich füge binzu, daß ein verständiger Richter sich sehr wohl hüten soll, durch eine Wortinterpretation der einschlagenden Gesetzesstelle zu einem solchen Gewissenszwang zu kommen. Ich erkenne ferner an, daß die Weigerung eines Richters, dem Schwörenden zu gestatten, die Worte „Durch sein heiliges Evangelium“ oder „So wahr mir Gott helfe durch Wum Christum“, der Formel, wie sie das Gesetz vorgeschrieben hat, hinzuzufügen, daß das eine Interpretation ist, die meiner Ueberzeugung nach der Gesetzgeber bei seiner Satzung nicht gewollt hat und auch kein vernünftiger Gesetzgeber wollen kann. 1 ; Aber, meine Herren, ich bin allerdings ein „Minister in vin⸗ culis“ und zwar in vinculis legis, so daß meine Macht, hier zu helfen, eine sehr beschränkte ist. Als die beute hier behandelte Frage zum ersten Male an mich herantrat, als sich nämlich der Fall ü2 nete, den der Herr Abgeordnete vorgetragen hat b so hielt ich mich allerdings berechtigt, um dem Aergerniß, welches durch Weigerung des Richterz meiner Meinung nach 22₰ vorgerufen war, abzuhelfen, daß ich den Staatzanwalt anwies, wisserma en im eresse des Gesetzes, und ich füge hinm, ’ Interesse der Gewissensfreiheit, denn auch damit ist die issens⸗ freiheit beschränkt, wenn mir verboten ist, etwas der E el binzuzufügen, was ich glaube nach meiner religiösen . zeugung binzufügen iu dürfen oder bi en zu müssen, also ich sage, damals wies ich den taatsanwalt an, g diese scheidung, des Amtsrichters Berufung einzulegen, und die ein hatte auch zur slgr daß das Land⸗ 82½ꝙꝙ1 uß des richts aufhob. Damit aber ügte mich no t, sondern ich ließ die Ausführung, die ich dem t gegenüber gemacht hatte, als Direktive, zur Einlegung