3 punkten gestimmt haben wörden; nachdem abe“ inzwischen das
2*
jetzt keine Veranlassung, die Regierungsvorlage wiederherzu⸗ stellen, und würden sie daher gegen den Prinzipal⸗, aber für
gesagt habe, sei ganz irrelevant.
digend inne hatten, und daß in der . 1 waren, dem deutsch ertheilten
ohne an anderen Vortheilen derselben Theil zu nehmen. Er
deutsch
daß sich in der ersten deutschen Religionsklasse 27 befinden, in der — 24, im Ganzen 51, also 12 mehr, als der Kreisschulinspektor
in deutscher Sprache Theil nehmen zu dürfen. UMnterrichts ergab noch, daß die 27 Kinder der — Klasse das in
us die Trennung des Kapitels ohne erheblichen Widerspruch der beschlossen have, so sei für seine politischen Freunde
den Eventualantrag Götting stimmen. 1
Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, was der Abg. Göttin Wenn der Abg. Cötting si über diese Frage unterrichten wolle, so möge derselbe das neue Werk von Hinschius lesen, der davon jedenfalls mehr verstehe wie der Abg. Götting.
Hierauf wurde sowohl der Prinzipal⸗ als der Eventual⸗ antrag Götting abgelehnt.
Bei Kap. 119 (Universitäten) erklärte der Regierungs⸗ Kommissar Ministerialdirektor Greiff, daß die Stelle eines Kurators der Universität in Königsberg mit dem Ober⸗ Präsidentenposten im Nebenamt verbunden und für dieselbe eine Remuneration von 2400 ℳ ausgeworfen sei, die im Etat als „künftig wegfallend“ bezeichnet sei. Der Ober⸗ Präsidentenposten in Königsberg sei aber dieser Tage neu be⸗ setzt worden und die Regierung wünsche auch dem nunmehrigen Ober⸗Präsidenten jene Remuneration zu gewähren. Wenn der Universitätsfonds in der bisherigen Höhe wieder bewilligt werde, so hen die Regierung an, daß sie die Remuneration weiter fortzahlen könne.
Der Posten wurde unverändert genehmigt.
Beim Kapitel „Gymnasien und Realschulen“ beantragte der Abg. Janssen die verlangten Mittel zur Er⸗ richtung eines Staatsgymnasiums in Aachen⸗Burtscheid zu ver⸗ weigern.
Der Abg. Janssen erklärte, die bei der zweiten Lesung gemachten Behauptungen der Abgg. Hammacher und von Eynern, daß 60—70 Schüler aus Aachen nach auswärts geschickt worden seien, um ultramontanen Einflüssen auf dem Aachener katholischen Gymnasium zu entgehen, für unrichtig; nur 38 junge Leute aus Aachen seien auf auswärtigen Schulen, davon aber seien zwei Drittel Katholiken. Auf der Schule sowohl wie Seitens der gleichfalls des Ultramontanis⸗ mus beschuldigten Stadtbehörden werde den Protestanten und Israeliten gegenüber die allergrößte Toleranz geübt, und da⸗ her wäre die Errichtung eines ganz überflüssigen neuen Staatsgymnasiums neben dem vortrefflichen katholischen Gym⸗ nasium nur eine That des Kulturkampfes.
Der Abg. von Eynern hielt seine früheren Behauptungen aufrecht. Daß die Stadtbehörden von Aachen keineswegs so tolerant seien, beweise ihr Widerstand gegen die Errichtung eines paritätischen Gymnasiums.
Der Antrag Janssen wurde hierauf abgelehnt.
Der Abg. Dr. Virchow berichtete über eine Klage, die ihm aus den Kreisen der an höheren Bürgerschulen angestell⸗ ten Elementarlehrer zugegangen sei. Dieselben seien schlechter gestellt als die an Gymnasien und Realschulen beschäftigten und materiell nur um Weniges besser als die Volksschullehrer,
bitte den Minister, diese Lehrer den an höheren Lehranstalten beschäftigten gleichzustellen.
Bei der Position Elementarschulen brachte der Abg. Kantak verschiedene Spezialbeschwerden über Willkürlichkeiten und Uebergriffe von Kreisschulinspektoren gegen die polnische Schjulugend vor.
Hierauf nahm der Staats⸗Minister von Goßler, wie folgt, das Wort: -
Meine Herren! Ich habe im Moment meine Papiere nicht so rasch ordnen können, um über einige der Beschwerden, welche der Hr. Abg. Kantak vorgetragen hat, sofort ausreichend Antwort zu geben. Ich eröffne meine Bemerkungen sehr gern mit der Erklärung, daß ich aus seinen Ausführungen erneut Veranlassung nehmen werde, den thatsächlichen Verhältnissen näher zu treten. Ein Bericht über den Fall in Schwersenz ist mir allerdings schon zugegangen, und zwar in Folge von Mittheilungen, die in polnischen Zeitungen ge⸗ macht waren.
Soweit ich die Verhältnisse und die einschlagenden Thatsachen im Gedächtniß habe, ist eine ganze Reihe von Behauptungen des Herrn Abgeordneten von den zuständigen Behörden bestritten worden, namentlich ist es nicht ohne Interesse, daß die Eltern, deren Kinder nach der Petition angeblich Seitens des Kreisschulinspektors in Be⸗ ziehung auf ihre Nationalität geschädigt sein sollen, zum Theil gar nicht solche sind, deren Kinder überhaupt von der Maßregel betroffen wurden. s ist ein recht erheblicher Theil von den Unter⸗ schriften eben von Eltern abgegeben worden, die bei der Sache gar kein Interesse haben. Ich kann aus den Berichten, wie sie mir vor⸗ liegen, mittheilen, daß unter 339 Schülern der Schule Schwersenz 56 sich befunden haben, von denen 39 erklärt haben, daß sie deutsch
eien, während 17 behaupteten, sie seien Polen. Als der Schul⸗ inspektor seine Verwunderung darüber aussprach, daß die erstgedachten Kinder, welche behaupteten, deutsch zu sein, in der Religion polnisch unterrichtet würden, habe der Hauptlehrer die Ant⸗ wort ertheilt, dies sei auf Anordnung des Schulinspektors geschehen. Darauf ist der Sache nicht näher getreten wor⸗ den. Der Kreisschulinspektor hat zunächst angeordnet, daß die Kinder mit deutschen Namen, welche des Deutschen hinreichend mächtig seien, den Religionsunterricht in deutscher Sprache empfangen sollten. Das entspricht den maßgebenden Bestimmungen; der deutsche Name allein war mithin nicht maßgebend, sondern erstens die Thatsache, daß die Kinder angeben, sie seien deutsch, zweitens die Thatsache, 2 sie der deutschen Sprache hinreichend mächtig — Darau ist der Lokalschulinspektor zur Aeußerung über sein Vorgehen aufge⸗ ordert worden, und es hat sich bei weiterer Entwickelung ergeben, zwischen den verschiedenen Aussagen keine Uebereinstimmung be⸗
8 t. Namentlich erklärt der Lehrer, daß auf Anordnung des Schul⸗ nspektors diejenigen Kinder, welche der polnischen Sprache nicht chtig sind, deutsch gefragt wurden. Gleichzeitig aber behauptet der Schulinspektor, daß die Zahl der von dem Kreisschulinspektor für erklärten Kinder zu hoch gegriffen sei, indem die⸗
elbe höchstens 9 bis 12 betrage. Als Belag hierfür berreichte er die Erklärung von den Gemeindemitgliedern, unter denen eine ganze Reihe von solchen sich befindet, deren Kinder ser nicht in Frage stehen. Zur näheren Erklärung find weitere Lokalrecherchen eingetreten, und es hat sich aus den weiteren Ermittelungen ergeben,
n seinem Berichte als deutsche angegeben lehrer hatte jedoch mehrere Kinder mit dazugenommen, welche, der deutschen
mächtig, darum gebeten hatten, an
hatte. aupt⸗
polnischen amen Sprache ausreichend dem Religionsunterrichte
Die Revision des
deutscher Sprache durchgenommene Pensum verstanden und befrie⸗ weiten Klasse 22 Kinder be⸗ eeligionsunterricht zu folgen, rend 2 in die polnische Fätheieng verwiesen werden mußten.
sentlicher als dies Resultat der Revision war die Feststellung, ob die 9 bis 12 Kinder, deren Vorhandenfein der Lokalschulinspektor selbst eben hatte, bisher deutsch unterrichtet worden waren. eser Nachweis ist bisher nicht geführt, denn
den sollen. Darunter war eine Schülerin, welche bis zum Mai 1881 die evangelische Schule besucht hatte, weil der Vater evangelisch ist. Die übrigen 7 bis 10 Kinder waren stets polnisch unterrichtet wor⸗ den, womit auch eine erneute protokollarische Erklärung eines andern Lehrers übereinstimmt. 8
Ich will mit den bisherigen Auszügen nur konstatiren — der Bericht selbst geht noch viele Bogen weiter — daß, soweit ich ver⸗ standen habe, bereits eine ganze Reihe von Aeußerungen des Herrn Vorredners den amtlichen Angaben positiv gegenüberstehen, aber ich kann meine am Eingang abgegebene Erklärung wiederholen, daß ich mich bemühen werde durch erneute Untersuchung auch den Angaben des Hrn. Abg. Kantak gerecht zu werden. 8 b
Bei den Ausgaben für die Fortbildungsschulen wieder⸗ holte der Abg. Stöcker die schon von dem Abg. Strosser in zweiter Lesung ausgesprochene Bitte, den Fortbildungsschul⸗ unterricht nicht am Sonntage während des Gottesdienstes stattfinden zu lassen und wies auf die Gefahr hin, welche aus diesem Zwiespalt zwischen Kultus und Kultur erwachse. Durch diese Einrichtung würde die Vernachlässigung des Gottes⸗ dienstes geradezu sanktionirt. Der Fortbildungsschulunterricht lasse sich auch in die Stunden vor dem Gottesdienste oder am Nachmittage verlegen. 1
Hierauf ergriff der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegen⸗ heiten von Goßler das Wort: “ G
Meine Herren! Ich würde mich sehr freuen, wie ich neulich schon erklärt habe, wenn die Sicherheit gegeben werden könnte, die beiden Ziele, die wir, wie ich hoffe, gemeinsam haben, einmal das Hinüber⸗ führen der Jugend in die Fortbildungsschule, zweitens das Hinüber⸗ führen unserer Jugend in den Sonntagsgottesdienst, gleichzeitig zu erreichen. Die Debatte ist in ihrer ganzen Anlage heut nicht dazu angethan, sich in diese Angelegenheit allzusehr zu vertiefen. Aber es ist doch wichtig, daß man auch in dieser Frage, die uns Alle tief berührt, mit sicheren Thatsachen und benannten Ziffern rechnet. In dieser Hinsicht möchte ich dem geehrten Herrn Abgeordneten, welcher soeben gesprochen hat, ein Schreiben mittheilen, welches der Hr. Minister von Raumer und zwar, wie ich hinzufügen kann, aus der Rede des 88 Geheim⸗Raths Stiehl im Jahre 1854 an den Evangelischen
ber⸗Kirchenrath gerichtet hat. Er sagt:
„In der am 9. November abgehaltenen Konferenz hat der Kommissarius des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths die Forderung aufgestellt, daß die Stunden des Hauptgottesdienstes, als welche die von 9 bis 12 Uhr anzusetzen seien, vom Unterricht freigelassen würden. Hierdurch wäre die Nothwendigkeit geboten, den Unter⸗ richt in 3 Abschnitten, etwa vor 8 ½ Uhr, von 11 ½ bis 1 Uhr, und in die späteren Nachmittagsstunden zu verlegen. Eine derartige Anordnung würde aber nach angestellten Ermittelungen die sofortige Auflösung der Anstalten, welche ein Werk seiner Thätigkeit sind, nach sich ziehen; ein solches Resultat würde auch der Ober⸗ Kirchenrath nicht als erwünscht ansehen. „Eine solche regel⸗ mäßige und geordnete Vereinigung von weit über tausend, dem jüngeren Handwerkerstande angehörigen Personen, auf deren Gestaltung auch in religiöser und bürgerlicher Beziehung die Be⸗ hörden, vermöge des ihnen zustehenden Aufsichtsrechts, einen Ein⸗ fluß üben könnten, kann wohl leicht gestört werden, wird aber sehr schwer wieder zu schaffen sein.“
Meine Herren, das sind Aussprüche, welche vor 28 Jahren ge⸗ than sind und ich kann nur wiederholen, daß nach dem Inhalt der Akten alle Kultus⸗Minister verschiedenster konfessioneller und poli⸗ tischer Richtungen stets sich ehrlich bemüht haben, den von dem Evangelischen Ober⸗Kirchenrath im Jahre 1854 erstrebten, heute von dem Hrn. Abg. Stöcker mit vollem Recht als erstrebens⸗ werth bezeichneten Weg zu beschreiten. Gleichwohl ist es bis in die neueste Zeit für die Unterrichtsverwaltung nicht möglich gewesen, die Verantwortung für eine feste und bestimmte Erklärung ; die Sonntags⸗ vormittage sollen vom fakultativen Fortbildungsunterricht frei bleiben, zu tragen und eine Verantwortung zu übernehmen, vor der der Minister von Raumer schon im Jahre 1854 sich gescheut hat. E handelt sich auch nicht allein um die fakultativen Fortbildungsschulen, sondern um eine große Anzahl überwiegend staͤatlicher Anstalten, welche unter den verschiedensten Minifterien gegründet sind, als Kunstschulen, gewerbliche Zeichenschulen u. dgl. Ich möchte schließlich nur noch darauf aufmerksam machen, daß auch mein letzter Herr Vorgänger, nachdem er sich die redlichste Mühe gegeben hatte, um dem Wunsch des Abg. Stöcker, dem wir ja, wie ich wiederhole, sicherlich alle gerecht zu werden wünschen, zu entsprechen, sich doch nicht dazu hat entschließen können, für die große Berliner Handwerkerschule die Benutzung des Sonntagsvormittags nicht frei zu geben. Ich will zugeben, daß das unvollkommene Verhältnisse sein mögen. Man muß sich aber doch klar sein: was ist schwieriger und gefährlicher? Die Ausschließung der fakultativen Fortbildungsschule am Sonntagvormittag ohne jede Garantie, daß die Lehrlinge den Gottesdienst besuchen oder die Abhaltung von Fortbildungs⸗ unterricht, ohne daß ein Zwang zum Besuche desselben besteht? Wenn die Tausende von jungen Leuten, die Sonntags Vormittags die Fortbildungsschulen besuchen, am Sonntag die Kirche und an anderen Wochentagen die Fer cbwlen besuchen könnten oder müßten, dann würde die Regierung sich sicher über solchen Zustand freuen; aber nach den eingehendsten Untersuchungen ist diese Hoff⸗ nung daß dieser Zustand mit dem Verbot des Fortbildungsunterrichts am Sonntag Vormittag eintreten werde, in der Unterrichtsverwal⸗ tung nicht erweckt worden. Ich möchte darum meine Bitte wieder⸗ holen, die Unterrichtsverwaltung nicht zu solchen Maßregeln zu drän⸗
en, vor deren Ausführung sie sich mit Recht scheuen muß. Meines rachtens muß, wie die Sache liegt, der Hebel an einem andern Punkte angesetzt werden. Zunächst wird dafür zu sorgen sein, daß in den Kreisen der Handwerker und in dem gewerbtreibenden Stande die Ueberzeugung sich immer mehr Bahn bricht, daß die Freigabe von eiuem halben Wochentage zum Zwecke des Fortbildungsunterrichts im Interesse ihrer jungen Leute, ihres Gewerbes und ihrer eigenen Person liegt. Wenn wir auf diesem Wege weiter gekommen sind, dann wird die Unterrichtsverwaltung sicherlich nicht versäumen, diepnigen Maßregeln zu treffen und anzuordnen, welche unseren beiderseitigen Idealen mehr entsprechen.
Im Uebrigen wurde der Etat der geiftlichen ꝛc. Ange⸗ legenheiten ohne erhebliche Debatte genehmigt, ebenso der Etat des Kriegs⸗Ministeriums. Das Etatsgesetz wurde ohne jegliche Debatte nach den Beschlüssen der zweiten Lesung an⸗ genommen.
Darauf wurde der Etat im Ganzen mit einer nahezu an Einstimmigkeit grenzenden Mehrheit angenommen.
Der errn. betreffend die Abänderung des Pensionsgesetzes vom 27. März 1872, wurde in dritter Berathung unverändert nach den Beschlüssen der zweiten Lesung angenommen.
Hierauf Haus um 5 Uhr auf Mittwoch 11 Uhr. . 1111*
1 Land⸗ und Forstwirthschaft.
Einem kürzlich von dem K. K. österreichischen Ackerbauministerium veröffentlichten Berichte über den Stand der Saaten in Oesterreich um die Zeit des 20. d. M. entnehmen wir folgende Mittheilungen: Der vergangene Winter war ausnahmslos äußerst milde, dabei trocken und beinahe schneelos; der wenige Schnee, den es überhaupt gab, fiel im November und Dezember und blieb theils
ar nicht, theils nur sehr wenige Tage liegen. Die Frühlingswärme tellte sich nach Verschiedenheit der Lage theils schon in der dritten, theils in der pierten Woche des Februar ein und hielt
Jur 2 Schulkinder waren dentsch unterrichtet, obwohl nach e ma den Bestimmungen alle hätten deutsch unterrichtet wer⸗
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1“
auch in der ersten März⸗Hälfte an, ebenso aber auch die Trockenheit. Eine Eigenthümlichkeit des beginnenden Früh⸗
“
lings fehlt aber in diesem Jahre gänzlich, nämlich die anschwellenden Gewässer, ja es stellte sich sogar an nicht wenigen Orten das in dieser Jabreszeit unerhörte Ereigniß ein, daß die Brunnen versiegten. Die Winterfeuchtigkeit mangelt demnach häufig, obwohl es auch nicht wenige begünstigte Lagen giebt, bei welchen dieser Mangel sich nicht fühlbar macht. Da der gelinde Winter den Schutz der Schneedecke entbehrlich machte, sind die Saaten mit sehr wenigen Ausnahmen anz gut überwintert, frühe Herbstsaaten stehen sogar sehr schön, und selbst sehr späte Wintersaaten sind häufig unversehrt geblieben. Mäßige Nachtfröste, welche sich häufig einstellen, ver⸗ hindern die allzu schnelle Entwicklung. Mäuseschaden kam begreiflich häufiger vor, aber da die Saaten sich meist kräftig bestockten, machte sich derselbe weniger nachhaltig fühlbar. Der Klee hat (außer dem Mäuseschaden) an manchen Orten auch durch Trocken⸗ beit gelitten. Die Vegetation auf den Wiesen ist theilweise schon erwacht, jedenfalls aber sind bezüglich der Wiesen wegen der mangelnden Feuchtigkeit die Aussichten weniger günstig; nament⸗ lich gilt dies von jeden Wiesen, deren Fruchtbarkeit durch recht⸗ zeitige Inundation bedingt ist. Auch die Düngung der Wiesen läßt⸗ in diesem Jahre ausnahmsweise wenig Erfolg erwarten, weil die un⸗ gewöhnlich zeitlich erwachte Vegetation das Wegbringen des Düngers erfordert, noch ehe derselbe (wegen anhaltender Trockenheit) genügend wirken konnte. Der Anbau der Sommersaaten begann nicht: nur in der südlichen Zone, sondern auch in manchen Gegenden der mittleren und nördlichen schon im Februar, ziemlich allgemein aber Anfang März, und ist jener der Gerste und des Hafers in vielen Gegenden der mittleren Zone schon beendet, in manchen Lagen der nördlichen Zone der Beendigung nahe. Auch Kartoffeln und Rüben werden selbst in der mittleren und in manchen Lagen der nördlichen Zone schon angebaut. Die Feldarbeit war ungemein be⸗ günstigt und zwar nicht nur durch die schöne Witterung, sondern auch dadurch, daß der Boden im Winter wegen der mangelnden Schneedecke gut durchgefreren und demnach außerordentlich gelockert war. Der Wein zeigt allgemein gesundes Holz, ist größtentheils schon geschnitten und thränt reichlich, beginnt wohl auch theilweise schon zu treiben. In Bozen giebt es schon Rebentriefe mit reichlichen Gescheinen. Obst zeigt reichlichen Blüthen⸗ knospenabsatz oder ist — wie in der südlichen Zone schon allgemein — im schönsten Blüthenschmucke. In der mittleren Zone blühen Kirschen, theilweise auch Zwetschken und Frühbirnen. — Nach dem gegenwärtigen Stande läßt sich im Allgemeinen ein gutes Erntejahr hoffen, wenn die nächsten Monate ausgiebige Niederschläge bringen und die zu gewärtigenden Temperaturs⸗Erniedrigungen ein gewisses Maß nicht üb Sschreiten.
Gewerbe und Handel.
Die ordentliche Generalversammlung der Berliner Cichori en⸗ fabrik Aktiengesellschaft, vorm. H. L. Voigt, genehmigte den vorgelegten Geschäftsbericht nebst Rechnungsabschluß pro 1881 und ertheilte der Verwaltung Decharge. Die auf 6 „% festgesetzte Dividende ist vom 1. Mai ab zahlbar.
Wien, 28. März. (W. T. B.) In der heutigen Generalver⸗ sammlung der Aktionäre der Oesterreichischen Länderbank wurde der Bericht des Gouverneurs der Bank verlesen. In dem⸗ selben wird hervorgehoben, daß das Institut schon in dem ersten Jahre seines Bestehens, namentlich bei der guünstigeren Gestaltung des Staatskredites mitgewirkt und sich von rein spekulativen Engage⸗ ments ferngehalten habe. Daher seien trotz der allgemeinen Erschüt⸗ terung des Effektenmarktes das Aktienkapital und die gesammte Reserve vollständig unberührt geblieben. Die Schmälerung des Jahresgewinnes gegenüber demjenigen, welcher in dem der außerordentlichen Generalver⸗ sammlung vom 19. September 1881 erstatteten Berichte erwartet worden sei, sei darauf zurückznführen, daß in der Bilanz die in den ersten Monaten 1882 eingetretene Verminderung des Werthes der der Gesellschaft gehörigen Effekten und Konsortialantheile berücksich⸗ tigt worden sei. Der Bericht geht sodann zur Aufzählung der ein⸗ zelnen Transaktionen über. Ein Theil des Gewinnes an dem Bau⸗ geschäft der Pest⸗Semliner Eisenbahn sei ebenso wie der Gewinn an dem Bau der Savebrücke in die Bilanz von 1881 nicht eingestellt worden. Die Länderbank sei von der Union générale an dem Bau⸗ geschäft der serbischen Bahnen mit 30 % betheiligt worden und habe eine Kaution von 1 202 000 Frcs. erlegt. Diese Kaution sei restituirt worden, und die Länderbank partizipire nicht mehr an dem bisherigen Geschäfte. Dagegen habe die Länderbank mit dem Comptoir d'escompte in Paris und anderen Instituten ein neues Konsortium zur Uebernahme des Baues der Bahn sowie der Aufnahme der hierzu bestimmten Anleihe und des Be⸗ triebes der Bahn gebildet. Die Ratifikationsverhandlungen über den mit dem serbischen Finanz⸗Minister abgeschlossenen Vertrag seien im Gange. Die gesammten Engagements in den Konsortialgeschäften hätten Ende 1881 den Betrag von 11 187 000 Fl. erreicht. Die gegen⸗ wärtige Baareinzahlung hierauf betrage 5 152 000 Fl. In Bezug auf die Bilanz konstatirt der Bericht, daß unter den spezifizirten Effekten sich keines befinde, dessen plötzlicher Courssturz größere Verluste hätte bringen können. Schließlich erwähnt der Bericht, daß die Union générale gegenwärtig mit 7 970 000 Fl. als Debitor erscheine, für welchen Betrag vollständig ausreichende bankmäßige Be⸗ deckung vorhanden sei. — Die Versammlung nahm den Bericht des Gouverneurs zur Kenntniß, ertheilte dem Verwaltungsrath einstimmig das Ab solutorium und beschloß, den Anträgen des Ver⸗ waltungsrathes entsprechend, von dem Reingewinn von 2 215 044 Fl. welcher nach Abzug der à conto bezahlten 5 % Zinsen einen Ueberschuß von 644 603 Fl. ergiebt, den Reservefond mit 10 % zu dotiren, 10 % als Tantièdmen zu verwenden und von dem noch verbleibenden Ueber⸗ schuß von 515 682 Fl. eine Superdividende von 2 Frcs. per Interims⸗ schein zum 1. Juli cr. zu vertheilen, 20 000 Fl. zur Gründung eines Pensionsfonds für die Beamten und Diener zu verwenden und ferner auf den Antrag des französischen Großaktionärs Vernet von dem IB13 noch den Lenzen Saldo des 1e“* von 75 656 Fl. abzuschreiben und den Rest von 38 826 Fl. auf die neue Rechnung vorzutragen.
London, 28. März. (W. T. B.) In der gestrigen Woll⸗ auktion waren Preise unverändert.
Glasgow, 28. März. (W. T. B.) Die Verschiffungen von Roheisen während der letzten Woche betrugen 12 375 gegen 12 262 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.
„Paris, 28. März. (W. T. B.) Dem „Pariser Börsenblatt“ zufolge wird die italienische Regierung am 1. April an die Banca nazionale 44 Mill. Lire von dem ihr seiner Zeit zur Er⸗ werbung der oberitalienischen Eisenbahn geleisteten Vor⸗ schuß zuruüͤckzahlen.
New⸗York, 27. März. (W. T. 8) Weizenverschif⸗ fungen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Ver⸗ einigten Staaten nach 1E 48 000, do. nach Frank⸗ reich 15 000, do. nach u1. ten des Kontinents 25 000, do. von Kalifornien und Oregon Großbritannien 70 000, do. do. nach Frankreich —, do. do. nach anderen Häfen des Konti ents eeee 11A1AX“
Am 23. März ist von Rothkreutz (Station zwischen Luzern und Zug) aus der erste vUe Lokomotive und ein eersonenwagen über Arth und Brunnen durch bis Göschenen gefahren. n dem Zuge befanden sich die Bundesräthe Welti und Hertenstein, mehrere Gotthardbahndirektoren und Ingenieure ꝛc. Die Eröffnung der ganzen Bahn ist auf den 22. Mai anoesets Southampton, 28. März. (W. T. B.) Der Dampfer des Ferdensschen Lloyd „Oder“ ist hier eingetroffen. New⸗Pork, 28. März. (W. T. B.) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Habsburg“ ist hier eingetroffen.
Verkehrs⸗Anstalten. “
demse fordert, seine Rechte spätestens in dem auf
Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
R Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen u. dergl.
4. Verloosung, Amortisation,
u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Oeffentlicher Anzeiger.
5. Industrielle Etablisesments 2. und Grosshandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
7. Literarische Anzeigen.
8. Theater-Anzeigen.
9. Familien-Nachrichten.
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen
3. Verkäufe, Vergachtungen, Submissionen etc. Zinszahlung
—⸗
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„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren 8 1 Annoncen⸗Bureaux.
n der Börsen- 4
beilage. 8 *ℛ
Fabriken
X Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Erpeditionen des V
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen,
[14509]
Strafvollstreckungsersuchen. Die beurlaubten Wehrmanner der Landwehr Emil Genähr aus Sprottau und Carl Herrmann Fechner aus Rückers⸗ dorf, Kreis Sprottau, sind ein Jeder durch voll⸗ streckbares Urtel des hiesigen Schöffengerichts vom 20. Februar d. Is. wegen Uebertretung des §. 360 Nr. 3 des Relchee rasi seshttche mit Fünfzig Mark, im Unvermoͤgensfalle mit zehn Tagen Haft bestraft. Es wird um Vollstreckung der Geld⸗ bezw. Haftstrafe im Betretungsfalle ersucht. Sprottan, den 24. März 1882. Königliches Amtsgericht. I.
Seit dem 26. dieses Monats von der Truppe fort! Der Oekonomie⸗Handwerker Franz Wilhelm Bäumer der 12. Kompagnie 6. Westfälischen In⸗ fanterie⸗Regiments Nr. 55, geboren am 17. März 1859 zu Rheine, Kreis Münster i. W., hat sich am 26. dieses Monats, Nachmittags gegen 3 Uhr, heim⸗ lich aus der Garnison entfernt, ohne bis jetzt zurück⸗ gekehrt zu sein, so daß der Verdacht der Fahnenflucht gegen ihn vorliegt. Alle Behörden werden hierdurch dienstergebenst ersucht, auf den ꝛc. Bäumer zu fahn⸗ den, ihn im Betretungsfall zu verhaften, und dem unterzeichneten Kommando Nachricht zukommen zu lassen. Signalement: Größe 1,61 m, Gestalt untersetzt, Kinn rund, Mund und Nase gewöhnlich, Haar schwarz, Bart Schnurrbart, besondere Kenn⸗ zeichen: keine. Anzug: 1 schwarzer Tuchrock, 1 grau karrirte Hose, 1 graue Weste, 1 dunkelgrauer Hut, Halsbinde IV., Unterhose V. Garnitur, 1 Paar lange Stiefel. Detmold, den 28. März 1882. Das Kommando des Füstlier⸗Bataillons 6. West⸗ fülischen Infanterie⸗Regiments Nr. 55.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. [14382] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen der Fabrikarbeiterin Sofie Schell⸗ horn in Hof und deren Kindskuratel, Klagspartei, gegen den Tischler Bernhard Walter von Selka, nun unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen An⸗ sprüchen aus unehel. Schwängerung, wird der Be⸗ klagte unter Hinweis auf die mit diesseitiger Ver⸗ öffentlichung vom 8. Februar 1882 auszugsweise mitgetheilte Klage zu dem auf Montag, den 8. Mai 1882, früh 9 Uhr, im Sitzungssaale des k. Amtsgerichts Hof neuerlich anberaumten Ver⸗ handlungstermine hiedurch im Wege öffentlicher Zu⸗ stellung geladen.
Hof, den 25. März 1882.
Gerichtsschreiberei des k. Amtsgericht Millitzer.
[143681⁄ SOeffentliche Zustellkung.
Die Firma Julius M. Menke zu Gifhorn, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Magnus hieselbst, klagt gegen den Zimmermeister Friedrich Deutsch aus Ahꝛmsen aus dem Wechsel vom 9. Januar 1882 mit dem Antrage auf Zahlung von 162 ℳ 92 ₰ nebst 5 ℳ 28 ₰ Wechselunkosten und 6 % Zinsen auf 168 ℳ 20 ₰ seit 9. März 1882, sowie 40 ₰ Portokosten und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Herzogliche Amtsgericht zu Braunschweig auf
den 13. Mai 1882, Vormittags 9 ½ Uhr, Zimmer Nr. 24.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Braunschweig, den 251 Mär. 1882.
6 ers,
erichtsschreiber des Herzoglichen Amtsgerichts.
114379] . b Spezial⸗Konkurs⸗Proklam.
„Nachdem uͤber das dem Joachim Timm gehörige, in Altona an der Adolphstraße Nr. 30 belegene und im Altona’'schen Stadtbuche Vol. H. VI. Fol. 462 b. cont. 301 b. beschriebene Erbe auf Grund des voll⸗ streckbaren Urtheils des Königlichen Amtsgerichts, Abtheilung IIIc., hier vom 18. Februar 1882 und in Folge Antrags des klägerischen Sachwalters, Rechtsanwalts Heyvmann hier, die Zwangsvollstreckung im Wege des Spezial⸗Konkurses erkannt worden ist, so werden Alle und Jede, welche an dieses Erbe aus irgend einem rechtlichen Grunde An⸗ sprüche und Forderungen zu haben vermeinen, mit alleiniger Ausnahme der protokollirten Gläubiger, hierdurch bei Vermeidung der Ausschließung von dieser Masse aufgefordert, solche binnen 6 Wochen nach der letzten Bekanntmachung dieses Proklams und spätestens am 30. Mai 1882, Mittags 12 Uhr, als dem peremtorischen Angabetermine, im unter⸗ chneten Amtsgerichte, Auswärtige unter gehöriger okuraturbestellung, anzumelden und eine Abschrift der Anmeldung beizufü en. um öffentlichen Verkaufe des beregten Erbes
nin auf den 5. Juni 1882 anberaumt worden, an welchem Tage, Vormittags 11 Uhr, die Kaufliebhaber sich im 12— Amts⸗ gerichte, immer Nr. 24, einfinden wollen.
Die 22—8ꝙ— können 14 Tage vor dem Termine in der Gerichtsschreiberei des unter⸗ kichneten Amtsgerichts, Zimmer Nr. 25, eingesehen
en. .“
Altona, den 24. März 1882. st Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.
[14022) Alusfertigung. 1 Ksgeban⸗ 8 des
Auf Antrag utmachermeisters Martin Westiner von Sulzbach wird der undekannte In⸗ haber des von der K. Filialbank Amberg unterm 10. September 1878 demselben tellten Deposi⸗ tionsscheines uͤber Hinterlegung ein Plan dbrieses der Süddeutschen Bodenkreditbank zu 875 Fl. — kr. zu 4 % Nr. 00528 mit Coupon vom 1. Januar 1879 an, welcher verloren ging, hiemit aufge⸗
8 Stuttgart erscheinenden allgemeinen Su missions⸗
Werft zur Einsicht aus und koͤnnen auf portofreien . Antrag
Mittwoch, den 11. Oktober lfd. Js., 8 Vormittags 9 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine hierorts anzumelden und den Depositenschein vorzulegen, außerdem solcher für kraftlos erklärt werden wird. Amberg, den 23. März 1882. Königl. Bayer. Amtsgericht Dollacker.
[14208] Nachstehende Grundbesitzer haben das Aufgebot verloren gegangener Dokumente beantragt: A. die verehelichte Ziegeleibesitzer Blanck, Dorothee, ggeb. Neumann in Havelberg,
der Ausfertigung der Schuld⸗ und Pfandverschrei⸗ bung d. d. Havelberg, den 27. Januar 1855, des Hypothekenbuchsauszuges und des Eintragungsver⸗ merkes vom 5. April 1855 als Urkunde über die im Grundbuche von Saldernberg Band I. Nr. 4 Seite 37, jetzt Havelberg, Band 59 Nr. 928, Ab⸗ theilung III. Nr. 6 eingetragene Post: 250. Thaler“, in Buchstaben „Zweihundert⸗ fünfzig Thaler“ Darlehen mit den vom 27. Ja⸗ nuar 1855 in einjährigen Terminen zu ent⸗ richtenden Zinsen von fünf Prozent für den Kaufmann Woldeck senior zu Dom.⸗Havel⸗
erg. B. der Mühlenbaumeister W. Schulz in Havelberg, der Ausfertigung der Schuld⸗ und Pfandverschrei⸗ bung d d. Havelberg, den 16. Juli 1853, des Hypothekenbuchsauszuges und des Eintragungs⸗Ver⸗ merkes vom 15. September, beziehungsweise 22. Sep⸗ tember 1853 als Urkunde über die im Grundbuche von Dom.⸗Havelberg, Band II. pag. 378 Nr. 28, jetzt Havelberg, Band 46 Nr. 626 Abtheilung III. Nr. 9, eingetragene Post: 500 Thaler“, in Buchstaben „Fünfhundert Thaler“ Darlehen für die Wittwe Dabergott, Friederike Wilhelmine, geb. Tewes zu Berlin. C. der Kossath Wilhelm Herper in Quttzoebel, „des Preußischen Grundschuldbriefes d. d. Havelberg, den 13. April 1878 über die im Grundbuche von Havelberg Band I. Nr. 23 Seite 177, Abtheilung III. Nr. 4 für die Ehe⸗ frau Dorothea Stoelke, geb. Herper, zu Gloewen eingetragene Grundschuld von 600 ℳ, in Buch⸗ staben sechshundert Mark.“ „Die vorstehend sub A., B. und C. aufgeführten Posten sind getilgt und soll die Löschung derselben im Grundbuch erfolgen. D. Ferner hat der Eigenthümer Johann Pahling aus Quitzoebel als Vormund der drei minderjährigen Geschwister Scherling a. August Wilhelm, b. Anna Mathilde Louise, c. Otto Hermann, Erben der verstorbenen verehelichten Eigenthümer Scherling, Marie Dorothea, geb. Book, früher ver⸗ wittweten Kasten, zu Quitzoebel zum Zwecke der Er⸗ langung einer neuen Ausfertigung das Aufgebot folgenden verloren gegangenen Dokumentes beantragt: „des Preußischen Hypothekenbriefes d. d. Havelberg, den 17. Januar 1873, verbunden mit dem Kaufvertrage d. d. Havelberg, den 16. Januar 1873 als Urkunde über die im Grundbuche von Quitzoebel Band I. Seite 325 Blatt Nr. 41 in Abtheilung III. Nr. 5 ein⸗ getragenen 100 Thlr., in Buchstaben Einhundert Thaler Kaufgeld nebst 4 % Zinsen seit dem 1. April 1873 für die verehelichte Eigenthümer Scherling, Marie Dorothea, geb. Book, früher Wittwe Kasten zu Quitzoebel.*
Die Inhaber der vorstehend sub A.— D. bezeich⸗ neten Dokumente, welche als Eigenthümer, Cessio⸗ narien oder aus sonst einem Rechtstitel Ansprüche auf dieselben erheben, werden aufgefordert, solche spätestens in dem auf den 14. Juli 1882, Mittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termin an⸗ zumelden und die Hypothekendokumente vorzulegen, widrigenfalls dieselben für kraftlos erklärt werden. Havelberg, den 21. März 1882.
Königliches Amtsgericht.
[14358] Verkauf von Gußeisen. Das aus zersprungenen Geschossen herrührende Gußeisen — voraussichtlich 30⸗ bis 35 000 kg —, welches im Juni und Juli d. J. auf dem Schieß⸗ platz bei Tegel aufgesammelt wird, soll schon sebt meistbietend verkauft werden. Die Verkaufsbedin⸗ engen sind im diesseitigen Bureau, Stube 111 der aserne am Kupfergraben, täglich von 9 bis 1 Uhr einzuseben. Versiegelte Offerten, durch die Aufschrift „Offerte auf Gußeisen“ kenntlich gemacht, werden ebendaselbst bis zum 15. April cr., Mittags 12 Uhr, entgegen genommen, zu welchem Zeitpunkt die Er⸗ öffnung derselben behufs Ermittelung des Meist⸗ bietenden stattfindet. Berlin, den 25. März 1882. Die Verwaltungs⸗Kommission für den Artillerie⸗ Schießplatz bei Berlin.
Für die unterzeichnete Werft 85 2700 Ifd. Meter Planken aus Lärchenholz beschafft werden. Die Offerten sind versiegelt mit der Aufschrifi „Submission auf Lieferung von Planken“ bis su dem am 11. April 1882, Mttags 12 Uhr, im Büreau der unterzeichneten Behörde anberaumten Termin einzureichen. Die näheren Bedingungen liegen in der Expedition des viermal wöchentlich in
Anzeigers sowie in der Registratur der Kaiserlichen
eegen Einsendung von ℳ 1,00 Kosten von letzterer bezogen werden. Kiel, den 24. März 1882. Kaiserliche Werft, Berwaltungs⸗Abtheilung.
Für die 12 Werft soll für das Jahr 1882/83 der Bedarf an Schweine⸗ und Klauenfett, Glpcerin, diversen Oelen, Theerfirniß, Holz⸗ und Kohlentheer zꝛc. ꝛc. beschafft werden. Reflektanten wollen ihre Offerten versiegelt mit der Aufschrift Submission auf Lieferung von diversen
“
einreichen
werden.
am 12. April 1882, Mittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten
der Dienststunden in der
einzusehen und können auf portofreien Antrag gegen Einsendung von ℳ 1,00 Kosten von letzterer bezogen
Werft, Verwaltungs⸗Abtheilung.
Mittwoch, den 17. Mai d. Is., von 9 Uhr Vormittags ab, sollen hierselbst ungefahr 80 bis 90 Gestütpferde, 4 jährigen Hengsten,
jüngeren Fohlen, meistbietend gegen Baarzahlung verkauft werden. Sämmtliche vierjährigen und älteren Pferde sind mehr oder weniger geritten. Die zu verkaufenden Pferde werden am 15. und 16. Mai von 7 bis 10 Uhr Morgens geritten und von 4 bis 6 Uhr Nachmittags auf Wunsch an der Hand ge⸗ zeigt. Listen über die zum Verkauf kommenden Pferde werden Anfangs Mai zum Versand ꝛc. fertig gestellt sein und auf Wunsch zugeschickt werden. Für Personenbeförderung zu den bezüglichen Zügen vom und zum Bahnhof Trakehnen wird am 15., 16. und 17. Mai gesorgt sein. Trakehnen, den 24. Fe⸗ bruar 1882. Der Landstallmeister. v. Dassel.
neten Behörde anberaumten Termin . Die näheren Bedingungen sind während Registratur der Werft
Kiel, den 23. März 1882. Kaiserliche
bestehend aus Mutterstuten, Wallachen und Stuten und
[14461]
geleisteten
“
98
““ 8
Aetie von Nr. 6 —
8 8
§§. 5, 7, 9
entfallenden Betrag innerhalb der obigen Zahlungstermine i eschä k 8 jers an bie Gesellsctge . eabalbadern gen Zahlungstermine im Geschäftslokale, Kochstraße Nr. 3 hierselbst,
[14017)
hoben werden.
Verzeichniß beizufügen.
Berlin⸗Kölnische Rückversicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft.
Der Aufsichtsrath hat auf Grund des §. 9 des Statuts in seiner Sitzung vom 7. d. M.
beschlossen, eine weitere Einzahlung auf das Actien⸗Kapital in Höhe von 22 ½ % = K 675 alle Actien gleichmäßig auszuschreiben. u 2 fie u“
L. Diese Einzahlung ist wie folgt zu leisten: 190 % = ℳ 300 pro Aktie spätestens am 28. Februar 7 ½ % = ℳ 225 88 5 „ 31. März 5 8 8 8 % 1 „ 30. April “ Einzahlungen werden auch früher entgegengenommen und können bei vor den obigen Terminen Zahlungen 5 % Sconto pro aunno in Abzug gebracht werden. Mit der Einziehung der Ein⸗
zahlung ist statutgemäß die General⸗Direction als Vorstand der Gesellschaft beauftragt worden.
Berlin, den 20. Januar 1882.
Der Aufsichtsrath: Jaecques Meyer, Vorsitzender. Auf vorstehende Bekanntmachung des Aufsichtsraths Bezug nehmend und unter Hinweis auf die und 10 des Statuts fordern wir die Actionäre hiermit auf, den auf ihren Actienbesitz
Berlin, den 20. Janugr 1882. Berlin⸗Kölnische Rückversicherungs⸗Aectien⸗Gesellschaft.
Die General⸗Direktion. Jos. Heimann. C. Guncke
Schlesische Feuerrersicherungs-Gesellschaf
Die Dividende für das Jahr 1881 ist auf 14 % der Baar⸗Einzahlung oder ℳ 84. — für di Thlr. 1000. — festgesetzt worden und kann von unserer Hauptkasse 8* — “ gegen Aushändigung des quittirten Dividendenscheins Nr. 8, Vormittags von 9— 12 Uhr, er⸗
Bei mehr als zwei Stück Dividendenscheinen ist denselben ein arithmetisch geordnetes Nummern
Breslau, am 25. März 1882. Schlesische Feuerversicherungs-Gesellschaft.
Der General-Direector. Ribbeck.
“
8
hierdurch
mehr als
[13248]
zum 29.
[12650]
Fettwaren, Oelen, Theer ꝛc. ꝛc.“ bis zu dem
in unserem Gesellschaftsgebäude — am Könissplatz Nr. 6 — hier stattfindenden diesjährigen
in unserem Gesellschaftshause — Alte Markt Nr. 11 lichen General⸗Versammlung eingeladen.
wollen, ersuchen wir, Eintrittskarten hierzu auf unserem B
Schlesische Fuerversicherungs-Gesellschaft.
Die Herren Actionaire der Schlesischen Feuerversicherungs-Gesellschaft werden nach Maßgabe
der Bestimmungen des §. 14 des Gesellschaftsstatuts zu der am
Sonnabend, den 29. April cr., Nachmittags 3 Uhr, S ordentlichen Generalversammlung ergebenst eingeladen. 1 “
Gegenstand der Verhandlung ist Entgegennahme des Geschäftsberichts, des Berichtes
des Verwaltungsraths über die Prüfung der Jahresrechnun d Erthei 8 v Rechnungsabschluß. hresrechnung und Ertheilung der Decharge für den
Die Vertretung abwesender Stimmberechtigter können anwesende Actionaire übernehmen, jedoch
müssen sich dieselben spätestens am Tage vor der Generalversammlung durch schriftliche der Directi in⸗ zureichende Vollmacht gehörig legitimiren, auch können Geifefts .
sie in der Eigenschaft als Bevollmächtigte nicht fünfundzwanzig Stimmen repräsentiren (§. 16 des Statuts). “ Breslau, den 25. März 1882. 8 — 6
Schlesische Feuerversicherungs-Gesellschaft. Für den Verwaltungsrath. E. von Lieres und Wilkau.
Magdeburger Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaf
Generalversammlung. Auf Grund unseres revidirten Statuts werden die stimmberechtigten Aktionäre, sowie die mit
Dividendenanspruch auf Höhe von mindestens 6000 ℳ Kapital versicherten Personen zu der
am 29. April d. J., Nachmittags 4 Uhr,
abzuhaltenden fünfundzwanzigsten orden
1 Zur Tagesordnung gehören: 1
8 — Vortrag des Rechenschaftsberichtes und Ertheilung der Decharge. 2) Wahl von 4 Mitgliedern des Aufsichtsraths. 8 8
Diejenigen der Herren Aktionäre und DelSbe welche dieser Generalversammlung beiwohnen
ril cr., Mittags 12 Uhr, in Empfang zu nehmen. tagdeburg, den 19. März 1882. Magdeburger Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft. Der Aufsichtsrath: A. Marcks.
Hei zung UI Ventila H. REINHARDT in Würzburg, Bayern.
Ingenieur und Fabrikan 2
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reau — Alte Markt Nr. 11 — spätestens bdis