1882 / 77 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Mar 1882 18:00:01 GMT) scan diff

auffordert, die auf dem deutschen Markte den Käufer vergeblich suchen würden. Umsomehr ist es daher bei uns die Aufgabe einer verständigen Produktion, immer wieder zu zeigen, daß Kunstindustrie und Luxus⸗ industrie keineswegs identische Begriffe sind, und nicht das geringste Verdienst der Manufaktur ist es, daß sie diesen Gesichtspunkt als maßgebend zu betrachten scheint. Nicht die brillante Einzelleistung ist es, die in der Ausstellung in erster Linie das Auge auf sich zieht, sondern man begegnet vielmehr ansehnlichen Reihen in Erfindung und Ausführung gleichmäßig gediegener Arbeiten, die mehr oder minder dem Besitz eines Jeden zugänglich und damit am meisten dazu augethan sind, einer durchgreifenden Veredlung des

Geschmacks zu dienen, das künstlerisch Vollendete in immer weitere Kreise einzuführen, die Anforderungen, die der Konsument zu stellen gewohnt ist, mehr und mehr zu steigern und gerade durch die so sich naturgemäß ergebende Einwirkung auf die Gesammtproduktion eine Aufgabe zu erfüllen, die nur eine sehr schiefe Auffassung als eine dem Staatsinstitut nicht anstehende Konkurrenz betrachten kann, um in demselben Athem von der Manufaktur wieder zu fordern, daß sie die leitende Stellung, welche sie doch auf keinem anderen Wege zu erreichen vermöchte, als ihre eigentliche Be⸗ stimmung ansehen solle. Man kann nicht gleichzeitig von ihr ver⸗ langen, daß sie den Geschmack des Publikums hebe, und ihr ver⸗ bieten, demselben zu verkaufen!

Nach mannigfachen Verirrungen in der Formengebung wie in der Dekoration des Porzellans, die bei dem allgemeinen Verfall unserer Kunstindustrie auch ihr nicht erspart blieben, ist die Manufaktur jetzt wieder von Neuem auf die trefflichen Modelle aus ihrer Blüthezeit im vorigen Jahrhundert zurückgegangen. Die aus ihr überlieferten, dem Material gemäßen Formen hat man in selbständiger Weise weiterzubilden und gleichzeitig auch in der Bemalung wieder die echt dekorative Haltung und die graziöse und duftige Leichtig⸗ keit der Farben zu erzielen gesucht, die der Natur des zu schmückenden Materials entspricht. In Geschirr und Geräth der ver⸗ schiedensten Art begegnet uns wieder eine Frische und Sicherheit der Behandlung, die sich nirgends mehr durch das einst herrschende nüch⸗ terne Schema der auch dem Porzellan aufgezwängten „klassischen“ Formen gebunden fühlt. Daneben erfreuen wir uns wieder an so reizenden und zierlichen Gebilden, wie es die mit leichten Blumen⸗ festons geschmückten Ostereier sind, und auch in einer Gruppe von Porzellanfiguren treten uns von Neuem die alten, einst als styllos verachteten, heut aber in den Originalen doppelt geschätzten Modelle ent⸗ gegen. Mit Freude begrüßt man dabei die gelungenen Versuche der

Herstellung einer Glasur in so dünner und zarter Schicht, daß jede Feinheit der Form durch sie hindurch ungetrübt zur Geltung gelangt, und da, wo zur Glasur die Bemalung hinzutritt, einen so leichten, transparenten Farbenauftrag, daß der feine und leuchtende Glanz des Porzellans durch ihn, statt verdeckt zu werden, in seinem eigenartigen Reiz nur noch gesteigert wird.

Noch bemerkenswerther aber als dieser wiedererlangte alte Besitz sind die völlig neuen Errungenschaften in technischer sowohl wie in künstlerischer Hinsicht. Die Erwartungen, die durch die ersten, vor nicht langer Zeit hervorgetretenen Proben erweckt wurden, finden wir hier in erfreulichster Weise erfüllt, und was vor noch nicht Jahres⸗ frist als Versuch das Interesse fesselte, erscheint jetzt bereits mit sicherer Hand in die regelmäßige Fabrikation übergeführt.

Der Umstand, daß die farbige Ornamentirung des Porzellans zwar über eine reiche Skala von Tönen verfügte, daß von ihnen allen aber eigentlich nur das deshalb stets besonders beliebte Kobaltblau sich in der Malerei unter der Glasur völlig untrennbar mit der Masse selber verbinden ließ, während die Verwendung der übrigen Farben auf die Malerei über der Glasur beschränkt blieb, und so die nicht durch die Glasurschicht geschützten, sondern auf diese aufgeschmolzenen Dekors im Laufe der Jahre mehr oder minder der Abnutzung aussetzte, mußte den Wunsch nahe⸗ legen, hier eine Erweiterung der technischen Mittel zu erreichen; um so mehr, als die auf der Glasur ausgeführte Malerei in künstlerischer Hinsicht mit der Schwierigkeit zu kämpfen hat, daß die von ihr be⸗

ddeckten Theile, insbesondere größere Fonds, weniger glänzend erscheinen

als die nur glasirten Partieen. die Porzellantechniker mit Erfolg herzustellen. Was die Palette des Malers damit an Mannig⸗ faltigkeit verliert, weil nur wenige Metalloxyde die Hitze des Scharffeuers, in welcher das Hartporzellan sich bildet, er⸗ tragen, das gewinnt sie auf der anderen Seite an der erhöhten Leucht⸗ kraft der Farben, mit welcher sich eine unübertreffliche Weichheit und Sättigung des Tons verbindet, und vor Allem dadurch, daß sich die Möglichkeit bietet, die Fläche vollständig zu decken, ohne die Wirkung der natürlichen Vorzüge des Porzellans die durchscheinende Klar⸗ heit und den krystallinischen Glanz der Masse, durch die es alle übri⸗ gen keramischen Materialien übertrifft zu beeinträchtigen.

Um nun mit diesen Glasuren eine mehrfarbige Zeichnung aus⸗ zuführen, um mit ihnen zu „malen“, ist die Ausbildung eines beson⸗ deren Verfahrens erforderlich geworden, das seinerseits wieder den eigenartigen Charakter der mit ihm erzielten Dekorationen be⸗ stimmt und von vornherein schon durch die Technik die Gewähr einer echt dekorativen Behandlung und einer zugleich reizvollen und echt dekorativen Wirkung in sich trägt. Das zu schmückende Gefäß wird mit der farbigen Glasur, die als Fond dienen soll, überzogen. Auf der getrockneten Schicht wird alsdann das betreffende Dessin aufgezeichnet und an den Stellen, die eine andere Färbung er⸗ halten sollen, die Masse herausgeschabt, um durch eingetragene anders⸗ farbihe Glasuren ersetzt zu werden. Nach erfolgtem Brande in charfem Feuer kann hierauf endlich noch die Zeichnung durch Kon⸗ turirung der verschiedenen Flächen mit Goldlinien hervorgehoben und der Effekt durch eine nach Belieben ausgedehnte theilweise Bemalung mit anderen Farben, mit Gold und Platina, über der Glasur in der mannigfachsten Weise gesteigert werden, wobei der mosaikartige Charakter des ursprünglichen Ornaments doch immer der wirkungs⸗ volle Grundton bleibt, auf den das Ganze gestimmt erscheint.

Selbstverständlich ist es, daß auch ein gleichmäßig getönter ein⸗ farbiger Ueberzug mit einer jener Glasuren oder aber ein durch beab⸗ sichtigtes oder zufälliges Verlaufen der Glasur marmorartig gefleckter Fond durch geschickte weitere Bemalung und Vergoldung zur Erzielung der pikantesten Effekte von unerschöpflicher Mannigfaltigkeit benutzt werden kann. Dazu aber tritt noch eine besonders interessante Er⸗ weiterung des Verfahrens. Man überzieht das Gefäß nicht mit einer, sondern mit zwei oder auch mit drei Glasurschichten verschie⸗ dener Färbung, von denen jedoch nur der unteren eine veaee, Deckung des Scherbens zufällt, während die obere so zusammengesetzt ste daß sie im Brande gleichsam gerinnt und nun als ein Craquelé ich darstellt, durch dessen Aderungen die untergelegte Schicht hin⸗ durchscheint. Die Wirkung des so dekorirten Gefäßes läßt sich nur mit derienigen des geschliffenen, verschiedenartig geaderten Halbedel⸗ steins vergleichen, mit dem es an Transparenz, sowie an Kraft und leuchtendem Glanz der bald schärfer sich von einander absetzenden, bald weich und flockig verschwimmenden Töne wetteifert. So dekorirte Blumentöpfe für Hyacinthen mit ihren Untersätzen, sowie runde, ovale und muschelförmige Schalen, die neben größeren Gefäßen in der Aus⸗ stellung in reicher Auswahl und in Abstufungen von den leisesten bis zu den tiefsten Tönen sich präsentiren, zeigen dem Beschauer die fast unbegrenzte Fülle immer wieder neuer Zusammenstellungen von stets leich anziehender Wirkung, die auf diesem Wege zu erzielen und, wie ereits bemerkt worden ist, einer noch weitergehenden Bereicherung durch Bemalung und Vergoldung fähig sind. Bedeutend gesteigert wird die Wirkung dieser Dekorationsweisen endlich noch durch Fassung der Schalen, Vasen u. s. w. in Bronze, wie dies einige gleichfalls ausgestellte Proben ee. 1

Einen nicht minder schönen Erfolg hat die Manufaktur in der Herstellung eines neuen, als „Segerporzellan“ bezeichneten Materials erreicht, das in der Masse wie in der Glasur dem japanischen Por⸗ zellan verwandt erscheint. Bei feinem, elfenbeinartigen Ton von größerer Transparenz als unser Hartporzellan, unterscheidet es sich von letzterem durch seine geringere Strengflüssigkeit. er geringere Feuergrad aber, der zu seinem Garbrennen erforderlich ist, hat wieder zur Folge, daß eine vwesent⸗ 11 1ö1“ I

Schon seit Jahren sind daher bemüht, gefärbte Glasuren

lich reichere Zahl sowohl von Farber für die Unterglasurmalerei als von farbigen Glasuren zum Ueberzug des verglühten Scherbens verwendbar bleibt, so daß die malerische Dekoration sich in weniger enge Grenzen eingeschränkt sieht, als dies bei dem Hartporzellan der Fall ist. Nach den verschiedensten Seiten hin hat die Manufaktur aus diesen Eigenschaften der neuen Masse Nutzen gezogen. Mit dem zarten natürlichen Ton des Materials verbinder sich bald eine Bemalung in duftig leichten Farben zu einem Effekt von ausgesuchter bald wieder ein dichterer, in den Tönen tiefer gestimmter Farbenüber⸗ zug, der eine nicht weniger vornehme Wirkung erzielt. Unter den Farben, die hierbei zur Verwendung kommen, zeichnet sich vor allem das dem japanischen Kaga⸗ oder Kangaporzellan eigenthümliche Schar⸗ lachroth und ein anderes, sattes, ins Braune fallendes Roth aus, wie es uns ähnlich in der chinesischen Porzellanmalerei begegnet, dort aber stets mehr oder weniger flockig erscheint, während es hier in gleichmäßiger Klarheit die Flächen überzieht. Zu den eigentlichen Porzellanfarben tritt ferner der Auftrag durechscheinender, reliefartig aufgelegter Emaillen hinzu, die in China und. Japan für die Deko⸗ ration des Porzellans von altersher in Gebrauch sind und deren Auf⸗ schmelzen jetzt auch bei dem neuen Segerporzellan gelungen ist.

Des Weiteren gesellen sich zu diesen neuen technischen Errungen⸗ schaften, deren jede zugleich einen künstlerischen Gewinn darstellt, noch andere Versuche und Bemühungen, deren erste Proben gleichfalls sichere Resultate erwarten lassen. Mit Erfolg hat man u. A. den Versuch gemacht, die Malerei zwischen zwei Glasurschichten einzu⸗ fügen u. dgl. m. Vor allem aber ist auch der Anfänge einer künstlerisch veredelten Steingutfabrikation zu gedenken, deren ausgestellte Proben, in der Masse dem altbekannten, für den täglichen Gebrauch bestimmten Stein⸗ gutgeschirr ähnlich, sich von diesem durch härtere (und dabei ausnahmslos bleifreie) Glasuren unterscheiden. In der Dekoration weisen sie in tech⸗ nischer wie in künstlerischer Hinsicht die verschiedenartigste Behandlung

auf. Neben ornamentalen, an die Motive persischer Fliesen erinnern⸗

den Musterungen finden sich so auf einer Anzahl größerer Cache⸗ pots dekorativ gehaltene Malereien von durchaus individuellem Gepräge der Erfindung und Ausführung, die in ihrer Art nicht minder glücklich wirken. Die einen wie die anderen Proben aber liefern den Beweis einer außerordentlich vielseitigen Verwendbarkeit des in diesem „Hartsteingut“ gewonnenen Materials.

Wie bereits bemerkt, sind die Erfolge, deren die Manufaktur sich rühmen darf, einem glücklichen Zusammenwirken von künstlerischer und von wissenschaftlicher Seite her zu verdanken. Neben den Che⸗ mikern Dr. Sarnow und Dr. Heinecke ist bei den gemachten Fort⸗ schritten namentlich die chemisch⸗technische Versuchsanstalt, deren Ein⸗ richtung sich bestens bewährt hat, und der sie leitende Dr. Seger be⸗ theiligt, dem die Herstellung der nach ihm benannten Porzellanmasse und des Hartsteinguts sowie der hier und dort verwendbaren Glasuren und Farben gelang, während die künstlerische Ausbildung der verschiedenen Verfahrungsweisen und zugleich die spezielle Angabe einer Reihe der feinsten und wirkungsvollsten Dekors vornehmlich dem seltenen Talent des Professors Wassili Timm zugeschrieben werden muß. Neben diesen Männern und den bewährten älteren Kräften der Ma⸗ nufaktur, dem Modellmeister Mantel und dem Malereivorsteher Looschen, hat aber die obere artistische Leitung des Instituts, welche endlich von der technischen und allgemeinen Leitung getrennt und dem Professor Sußmann⸗Hellborn übertragen worden ist, von hier und dort her auch die begabten jüngeren Künstler zu finden und heran⸗ zuziehen gewußt, ohne welche eine stetige Weiterentwickelung der vielversprechenden Anfänge nicht gesichert sein würde. Man ver⸗ spürt in den ausgestellten Arbeiten etwas von der gemeinsamen Freude des Schaffens, die nur das Bewußtsein verleiht, innerhalb eines größeren Ganzen nach festbestimmtem Ziel und Zweck in stetigem Fortschreiten thätig zu sein und man darf den ferneren Leistungen der Manufaktur mit noch gesteigerten Erwar⸗ tungen entgegensehen. Soweit sie dazu neuer und größerer Mittel bedarf, werden ihr dieselben nicht versagt bleiben, nach⸗ dem das Interesse des Publikums, der Staatsregierung und des Land⸗ tags, dem kürzlich auch der Abgeordnete Reichensperger im Abgeord⸗ netenhause Ausdruck verliehen hat, sich dem Institut wieder zugewandt hab en. Hat es doch glänzend bewiesen, daß es die ihm gewährten Mittel zu gebrauchen versteht! Die Zukunft wird zeigen, daß die Pflege der Königlichen Porzellanmanufaktur gleichbedeutend ist mit der Pflege eines der wichtigsten Zweige unseres kunstindustriellen Schaffens.

Nationaldank für Veteranen. Den gesteigerten Anforderungen gegenüber, welche bezüglich der

Unterstützung von Veteranen und insbesondere der Wittwen verstor⸗

bener Veteranen an die Stiftung gestellt werden, sind die Geldmittel, über welche die Centralverwaltung zu verfügen hat, überaus gering. Namentlich fehlt es dem Kuratorium an ausreichenden Mitteln, den sehr zahlreich vorhandenen, in hohem Lebensalter stehenden Veteranen⸗ wittwen, die alle völlig erwerbsunfähig sind, eine auch nur einiger⸗ maßen fühlbare regelmäßige Beihülfe zu ihrem Lebensunterhalt ge⸗ währen zu können. Die Beträge, welche zu diesem Zweck zu verwen⸗ den die Stiftung in der Lage ist, sind so gering, daß der überaus großen Zahl von Empfängerinnen ab und zu kaum mehr als ein Almosen zugewendet werden kann.

Das Kuratorium wendet sich daher an die Mildthätigkeit aller Gönner und Freunde unserer Stiftung mit der dringenden Bitte, dasselbe durch Zuwendung von Geldmitteln in den Stand zu setzen, den in hohem Grade hülfsbedürftigen Veteranenwittwen zur Erleich⸗ terung ihrer Lage eine bessere Unterstützung gewähren zu können. Gaben zu diesem Zweck werden unter der Adresse des Präsidenten des Kuratoriums, General der Infanterie und Gouverneur des In⸗ validenhauses von Ollech in Berlin, erbeten. Mögen zahlreiche x255 sich öffnen, um gern und willig beizutragen zu diesem Liebes⸗ werke.

Invalidenhaus Berlin, im März 1882. Kuratorium des Nationaldanks für Veteranen. von Ollech.

Die Königin⸗Augusta⸗Stiftung für die Berliner Feuerwehr hielt gestern im Sitzungssaale des Feuerwehrdepots in der Lindenstraße ihre 14. Generalversammlung ab. Die Stiftung, der auch im abgelaufenen Jahre von Sr. Majestät dem Kaiser 300 und von der Hohen Gönnerin der Stiftung, Ihrer Majestät der Kaiserin, 3000 überwiesen wurden, hatte, einschließlich der von den städtischen Behörden aus den Zinsen des Strafgelder⸗Fonds der Feuerwehr gewährten Beihülfe von 1500 und unter fernerer Hinzurechnung von 1645 Bestand aus dem Vor⸗ jahre, 17 688 Einnahme. Die Ausgaben beliefen sich auf 16 382 Davon wurden 8280 an 33 ehemalige Ober⸗

euermänner und Feuermänner und 7596 an 32 Wittwen als ension gezahlt. die Verwaltungskosten betrugen 505 Die tiftung verfügt z. Z. über 165 051 Vermögen. Die statuten⸗ mäßig ausscheidenden Mitglieder des Vorstandes, Redacteur Schenk, Stadtrath Halske, Ferd. Reichenheim und Banquier von Krause, wurden einstimmig wiedergewählt. Mit dem Inkrafttreten des Pen⸗ sions⸗Reglements für die Feuerwehr werden die bisherigen Pensionäre nach wie vor verbleiben, da nach dem Reglement nur diejenigen

pensionsberechtigt sind, welche seit der Edirung desselben im Dienst waren.

Die Heraldische Ausstellung im provisorischen Kunst⸗Aus⸗

tellungsgebäude am Cantianplatz wird am Sonnabend, den 1. April, ittags 12 Uhr, feierlich eröffnet werden.

Der erste deutsche Kynologenkongreß beschloß im weiteren Verlaufe seiner Verhandlungen, um ein gemeinsames Vorgehen aller kynologischer Vereine anzubahnen, an die bereits bestehende Delegirten⸗ versammlung den Antrag zu stellen, bei der Geschäftsordnung der Delegirtenversammlung Aenderungen dahin zu treffen, daß jedem Verein, der einen dahingehenden Antrag stellt, gestattet werde, sich in dieser Versammlung durch Delegirte vertreten zu lassen. Ueber die Aufnahme eines Vereins soll die Delegirtenversammlung nach ½ Ma⸗

Berlin:

jorität entscheirden. Dieselbe foll ferner alljährlich mindestens einmal zusammentreten, auf Antrag dreier Wrreine jedoch auch außerordent⸗ liche Versammlungen abgehalden werden. Der Kongreß erklärte fich zugleich dahin, daß eine Organisation des kynologischen Bereinslebens auf der Basis provinzieller, selbständiger gleichberechtigter Vereine, welche

2 r chen durch, die Delegirten. versammlung, zu gemeinsamen Handeln in allen, wichtigen Fragen

durch eine gemeinsame

Instanz,

verbunden sind, die für die Förderung ver Sache selbst und für die Eigenart des deutschen Charakters passendste und allein richtige ist.

Der Kongreß beschäftigte sich sodann mit der Feststellung der wesent⸗

lichsten Gesichtspunkte für nationale und internatiungle Preis⸗ suchen. Da eine Skala zum Richten, die allen An⸗ forderungen entspricht, z. Z. nicht erxistirt, Kongreß, die vorhandenen Prüfungssysteme abwechselnd zu gebrauchen, um Erfahrungen zu sammeln. Bei den Feldprüfungssuchen wurde

das gleichzeitige Gehen von zwei Hunden empfohlen. Es wurde

ferner als wünschenswerth bezeichnet, die Prüfungen in solche für

Zuchtzwecke und solche für Jagdzwecke zu theilen. Die Prüfungen für

Zuchtzwecke sollen ein Bild des reinsten Gebrauchs des Vorstehhundes bieten, die Prüfungen für Jagdzwecke den Hund in mannigfachen Leistungen zeigen, die der Jäger von ihm verlangt.

soll ferner darnach gestrebt werden, außer den offenen

Suchen für alle Rassen, auch Rennen für bestimmte Rassen einzu⸗

führen. Das Sekundiren soll als eine sehr hohe Zuchtleistung erachtet werden. Der Kongreß erklärte es ferner für zweckmäßig, die Hunde welche auf anerkannten Preissuchen drei erste Preise arhalten haben, nur noch in Siegersuchen rennen zu lassen. Jeder Verein soll endlich darnach streben, sich geeignete Preisrichter zu erziehen und bei Herbst⸗ meetings auch Suchen für im Vorjahr geborene Hunde stattfinden Alsdann wurde der Kongreß geschlossen.

Wie uns mitgetheilt wird, ist die kriegsgerichtliche Untersuchung, welche anläßlich der Tödtung resp. Verwundung von Knaben in

Folge des Gebrauchs der Schußwaffe Seitens der Schildwache an

der Invalidensäule am 5. Februar d. J. bei dem hiesigen Gouvernementsgericht geführt worden ist, nunmehr dadurch zum Ab⸗ schluß gelangt, daß die genannte Schildwache, Füfilier Werner der 9. Compagnie des Garde⸗Füsilierregiments, von dem berufenen Kriegs⸗ gericht einstimmig von jeder Schuld freigesprochen und dieses frei

sprechende Erkenntniß rechtskräftig geworden und publizirt ist.

Straßburg, 28. März. (Els.⸗Lothr. Ztg.) Die „Frank⸗ furter Zeitung“ publizirt in ihrer Nr. 86 von gestern Abend die fol⸗ gende Correspondenz:

Straßburg, 25. März. Im vorigen Herbst wurde auf seiner Hochzeitsreise der Kassier der hiesigen Tabackmanufaktur verhaftet, weil sich in seiner Kasse angeblich ein Manko von 18 000 ergeben habe. Der Mann hat seitdem unter diesem Verdacht in Unter⸗ suchungshaft gesessen, wurde indeß nun bei der gestrigen Verhandlung von der Strafkammer freigesprochen, weil sich herausgestellt hat, daß sich die Buchhaltung der Tabackmauufaktur in einer Konfusion befindet, die einen Nachweis gar nicht zuläßt, ob das Manko überhaupt wirk⸗ lich existirt, da nach dem Wortlaut des Urtheils „dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden kann, daß er das sich ergebende Manko in seinem Interesse verbraucht habe.“ Eines Kommentars bedarf es nicht erst. Das ist das Staatsinstitut, welches uns für die Ein⸗ übrung des Tabackmonopols als verlockendes Muster vorschwe⸗ ben soll!

Diese Correspondenz ist in allen Hauptpunkten unrichtig. Erstlich wurde der betreffende Beamte nicht „auf seiner Hochzeitsreise“ ver⸗ haftet, sondern nach der Rückkehr hierher von einem Urlaube; zweitens betrug das Manko nicht 18 000 ℳ, sondern 8703 96 ₰, welche bis auf wenige hundert Mark aus den Mitteln des Ange⸗ schuldigten gedeckt sind; derselbe ist drittens nicht „freigesprochen“ worden, sondern das strafrechtliche Verfahren wurde eingestellt, weil sich nicht nachweisen ließ, daß er die defektirten Gelder im eigenen Interesse verbraucht habe. Gegen die Einstellung dieses Verfahrens hat der Erste Staatsanwalt ohne Zuthun der Manufakturverwaltung Beschwerde erhoben. Bezüglich der civilrechtlichen Haftbarkeit des Betreffenden besteht auf keiner Seite Zweifel.

Im Königlichen Schauspielhause gelangte gestern ein Schauspiel in 5 Akten von Franz Hedberg: „Strohhalm“, nach dem schwedischen Originalmanuskript übersetzt von Emil J. Jonas, zur ersten Aufführung. Das Stück spielt auf schwedischem Grund und Boden. Wir lernen da eine stolze adlige Dame kennen, die mit einem schlauen, intriganten Manne aus dem Volke in geschäftliche Verwickelungen gerathen ist. Beide greifen, um sich so günstig wie möglich aus der schlimmen Lage zu befreien, nach einem letzten schwachen Hülfsmittel, wenn dasselbe auch gleichsam nur als ein „Strohhalm“ erscheint, nach welchem ein Ertrinkender greift. Als der glücklichste zund günstigste Strohhalm erscheint zuletzt die Liebe, welche alle Schwierigkeiten und Zwistigkeiten zu einem glücklichen Abschluß gelangen läßt. Auf einen großen, dramatischen Effekt scheint der Verfasser sein Werk von vornherein nicht berechnet zu haben, da die inneren tiefer gehenden Konflikte fehlen. Den Zweck aber, ein Theaterpublikum für einen Abend zu unterhalten, erreicht der Dichter durch das naturgetreue Spiegelbild der kleinen menschlichen Schwächen, die er uns in mannichfaltigster Abwechselung vorführt, und durch den geschickt geleiteten Gang der Handlung. Die jüngeren Charaktere hat der Verfasser offenbar vernachlässigt, obgleich er einige ihrer Eigenthümlichkeiten mit glücklicher Hand in kleinem Rahmen gezeichnet hat. Mit besonderer Vorliebe und mit Erfolg ist der Autor aber an die Charakteristik der älteren Per⸗ sonen herangetreten. Scharf und klar sind die Figuren des bäue⸗ rischen, Geld scharrenden Kommissionärs Brun und seiner heuchle⸗ rischen, schlauen Frau herausgearbeitet. Im Gegensatz zu diesen beiden stehen die stolze Frau Generalin und deren Schwägerin Maria, die ganz in dem Gefuüͤhl ihrer vornehmen Geburt aufgeht, nur für ihren seligen Bruder Fabian und dessen ältesten Sohn Hjalmar schwärmt, im Uebrigen aber die Menschen und die Dinge nur von oben herab betrachtet. Die Darstellung, besonders der Damen⸗ rollen, war eine vortreffliche. Hr. Oberländer und Hr. Hellmuth⸗ Bräm gaben ihre Rollen mit gewohntem Geschick; die Leistung des Hrn. Krause (Kommissionär Brun) ist als eine besonders gelungene hervorzuheben; der eckige, starre und doch geschäftskluge Mann aus dem Volke trat in jeder Bewegung überzeugend hervor. Die beiden jugendlichen Liebhaberrollen waren den Herren Müller (Hjalmar) und Vollmer (Erik) zugefallen. Ersterer spielte die undankbare Ben des schönen, leichtfertigen Lieutenants recht gewandt, und Hr.

ollmer stattete seinen Stubengelehrten mit vielen hübschen Zügen aus. Unter den Damen ist in erster Linie Fr. Frieb⸗Blumauer (Maria von Stjerna) zu nennen, welche die Person der abergläubischen, neugierigen, im Ganzen aber harmlosen alten Jungfer zu einem wahren Kabinetsstuüͤck gestaltete. Frl. Mever brachte die anmuthige Helga und Frl. Barkany die arme aber stolze Waise Ingeborg vor⸗ züglich zur Geltung. Das Werk wurde im Ganzen becfanig auf⸗ genommen. 8

Vielseitig ausgesprochenen Wünschen entgegenkommend, und um Frl. Ernestine Wegner ein paar Tage der Erholung zu gewähren, wird im Belle⸗Alliance⸗Theater am Sonnabend, Sonntag, und Montag die Posse „Kyritz⸗Pvritz“ wieder in das Repertoire

genommen werden. Am Dienstag geht dann wieder „Der Mann im Monde“ mit Frl. Wegner in Scene.

Redacteur: Riedel. VBerlag der Expedition (Kessel). Druckt W. Elsner Fünf Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beila ge).

8

empfahl der

Seammlung für 18. .Nr.

zum Deutschen N.ℳo .

ste Beilage

Berlin, Donnerstag, den 30. März

eiger und Königlich Preußi

1882.

Königreich Preußen.

Privilegium wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine des Kreises Meseritz bis zum

Betrage von 315 000 Reichswährung.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem von den Ständen des Meseritzer Kreises unterm 7. März 881 und 27. Januar 1882 beschlossen worden ist, zur Einlösung der uf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 30. Juni 1858, 13. März 1862, 15. August 1865 und 25. November 1867 ausgegebenen und och im Umlauf befindlichen Kreisanleihescheine ein Darlehn von 315 000 aus dem Reichs⸗Invalidenfonds zu entnehmen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisvertretung, zu diesem Zwecke auf Verlangen der Verwaltung des Reichs⸗Invalidenfonds bezw. dessen Rechtsnachfolgers auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen ver⸗ ehene, sowohl Seitens der Gläubiger als auch Seitens des Schuldners unkündbare Anleihescheine in einem Gesammt⸗Nennbetrage, welcher dem noch nicht getilgten Betrage der Schuld gleichkommt, also höchstens im Betrage von 315 000 ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch des Schuldner Etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen zum Betrage von höchstens 315 000 ℳ, in Buch⸗ staben: „Dreihundert und fünfzehn Tausend Mark Reichswährung“, welche in Abschnitten von 2000, 1000, 500 und 200 nach der Be⸗ stimmung des Darleihers bezw. dessen Rechtsnachfolgers über die Zahl der Schuldscheine jeder dieser Gattungen nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit vier Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden Folgeordnung vom Jahre der Ausgabe der Anleihescheine, also frühestens vom Etatsjabr 1882/83 ab bis inkl. 1884/85 mit 6 ½ % und demnächst bis 1909/10 mit 1 6 % des Nennwerths der ursprünglichen Kapitalschuld unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldbeträgen zu tilgen sind, 8 wobei jedoch dem Kreise Meseritz das Recht, den Tilgungsfonds um höchstens 5 % des Nennwerthes des ursprünglichen Kapitalbetrages zu verstärken, vorbehalten wird, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landes⸗ herrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgehenden Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein. Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht übernommen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin, den 20. März 1882. CCCVTöGG] Wilhelm von Puttkamer.

Bitter.

8

rovinz Posen. Regierungsbezirk Posen. 8 88 Anleiheschein 8 des Kreises Meseritz. 8 5. Ausgabe. 8 Buchftobe.. .Nr. ... über 8 Mark Reichswährung. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom

20. März 1882 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Posen

vom . . ten 188., N Seite. ... und Gesetz⸗

.. laufende Nr..)

Auf Grund der unterm genehmigten Beschlüsse der 88 des Meseritzer Kreises vom 7. Merz 1881 und 27. Januar 1882 wegen Aufnahme einer Schuld von 315 000 aus dem Reichs⸗Invalidenfonds bekennt sich die kreisständische Finanz⸗ kommission Namens des Meseritzer Kreises durch diese, für jeden In⸗ haber gültige, sowohl Seitens des Gläubigers als auch Seitens des

Schuldners unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von

Mark Reichswährung, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit vier Prozent jährlich zu verzinsen ist.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 315 000 erfolgt vom Etatsjahre 1882/83 ab aus einem Tilgungsstock, welcher bis inkl. 1884/85 mit 6 ½ %, demnächst bis 1909/10 mit 1 % des Nennwerths des ursprünglichen Kapitalbetrages unter Zuwachs der ersparten Zinsen von den getilgten Schuldbeträgen gebildet wird. Dem Kreise Meseritz

leibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock durch größere Aulusloosungen um höchstens Fünf vom Hundert des Nennwerths des üuersprünglichen Schuldkapitals für jedes Jahr zu verstärken.

Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben⸗

falls dem Tilgungsstock zu.

Die jährlichen Tilgungsbeträge werden auf 500 beziehungsweise

200 abgerundet.

Die Folgerung der Einlösung der Anleihescheine wird durch das

Loos bestimmt.

Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 18 .ab im Monat August jedes Jahres, die Auszahlung des Nennwerthes der ausgeloosten Stücke an dem auf die Ausloosung folgenden 1. April.

Die ausgeloosten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens seches drei, zwei und einen Monat vor dem Fälligkeitstermine in dem „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“, oder dem an dessen Stelle tretenden Organ, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Posen oder dem an dessen Stelle tretenden Organ, in je einem in Posen und Meseritz erscheinenden öffentlichen Blatte. Sollte eines dieser Blätter eingehen, so wird von dem Kreise Meseritz mit Genehmigung der Königlichen Regierung zu Posen ein anderes Blatt bestimmt und die Veränderung in dem „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger bekannt gemacht. Durch die vorbezeichneten Blätter er⸗ folgen auch die sonstigen diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen, insbesondere die Bezeichnung der Einlösestellen für die Zinsscheine und die ausgelooften Anleihescheine.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu ent⸗ richten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am 1. Oktober und 1. April, von heute an gerechnet, mit vier Prozent jährlich in

eichsmünze verzinst. 1 8 b8 Iinsenkauf der erhss Anleihescheine endigt an dem ür die Einlösung bestimmten Tage. Die Auszuhlang der Zinsen und des Kapitals frfolgt pesen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinsscheine bezw. dieses Anleihescheines in Meseritz bei der Kreiskommunalkasse und in Berlin und in Posen bei den in den vorbezeichneten Blättern bekannt gemachten Einlöse⸗ stellen, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeits⸗ ins folgenden Zeit.

term i 2 Empfangnahme des Kapitals eingereichten An⸗ leihescheine sind auch die dazu Phöeigen insscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vee beeceahns abgezogen. Die heer Ausloosung zur Rück⸗

zahlung bestimmten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die inner⸗ halb vier Jahren, vom Ablaufe des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises eritz. Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver⸗ nichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der §§. 838 und ff. der Civil⸗Prozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Ja⸗ nuar 1877 R. G. Bl. S. 83 bezw. nach §. 20 des Aus⸗ führungsgesetzes zur Deutschen Civil⸗Prozeßordnung vom 24. März 1879 G. S. S. 281.— 8 B Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung an⸗ meldet und den stattgehabten Besitz der Zinsscheine durch Vorzeigung des Anleihescheines oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nach Ab⸗ lauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Mit diesem Anleihescheine sind zehn halbjährige Zinsscheine bis zum Schlusse des „ausgegeben, die ferneren Zins⸗ scheine werden für fünfjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei den mit der Zinsenzahlung betrauten Stellen gegen Ablieferung der der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der An⸗ weisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Iübahes des Anleihescheines, sofern dessen Vorzeigung rechtzeitig ge⸗ ehen ist. 8 8 Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis Meseritz mit seinem gesammten gegenwärtigen und zukünf⸗ tigen Vermögen und mit seiner Steuerkraft. Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt. 1

Meseritz, den. (Siegel des Landraths.) Die kreisständische Finanz⸗Kommission des Kreises Meseritz. 1 Anmerkung. Die Unterschriften sind eigenhändig zu vollziehen. rovinz Posen. Regierungsbezirk Posen. 8 5 Erster (bis ...) G (1 te) Reihe zu dem . Anleiheschein des Meseritzer Kreises.

5. Ausgabe, Buchstabe Nr. ““ Mark Reichs⸗ währung zu vier Prozent Zinsen über ark Pfennige.

Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rückgabe am . . ten 918 späterhin 8 Yinsen des vorbenannten

nleihescheines für das Halbjahr vom .. ten bis

8 68b 84 16“ 2 der Kreiskommunalkasse zu Meseritz und bei den bekannt gemachten Einlösestellen in Berlin und Posen.

Meseritz, den .. tie

Die kreisständische Finanz⸗Kommission des Kreises Meseritz. .

Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach der Fälligkeit, vom Schlusse des betreffen⸗ den Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 8

Anmerkung. Die Namensunterschriften können mit Lettern oder Faesimilestempeln gedruckt werden, jedoch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten ver⸗ sehen werden.

Provinz Posen. Regierungsbezirk Posen. 88 3 Anweisung zum Anleiheschein des Meseritzer Kreises.

5. Ausgabe, Buchstabe. über Mark Reichswährung.

Der Inbaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem Anleiheschein des Meferiper Srh Buchstabe. Nr.. . über Mark Reichswährung zu vier Prozent Zinsen die .. . te Reihe Zinsscheine für die fünf Jahre vom. . ten.. EEEEEET“ 18. bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Meseritz und bei den mit der Zinsenzahlung betrauten Stellen in Berlin und Posen, sofern dagegen Seitens des als solcher legitimirten Inhabers des Anleihescheines kein Widerspruch erhoben ist. 3 Meseritz, den.. ten. 1.“ .

Die kreisständische Finanz⸗Kommission

des Kreises Meseritz.

Anmerkung. 1) Die Namensunterschriften können mit Lettern oder Faecsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten ver⸗ sehen sein. b 1

2) Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blatt⸗ breite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken. 1“

.. ter Zinsschein.

.. ter Zinsschein.

Anweisung.

Nichtamtliches. 8

Preußen. Berlin, 30. März. Im weiteren Ver⸗ laufe der gestrigen (44.) Sitzung setzte das Haus der Ab⸗ eordneten die zweite Berathung des Entwurfs eines Ge⸗ sebes, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten mit der Diskussion des §. 21 fort. §. 21 lautet in der Fassung der nmission: hen 8— We. Vorschriften: 1) der §§. 10 und 12 des dänischen Pen⸗ onsgesetzes vom 24. Februar 1858, 2) des dritten Theiles des sonegfse Hen Staatsdienstgesetzes vom 8. März 1831, 3) der §§. 28 ff. des Staatsdieneredikts für das Fürstenthum Hohenzollern⸗Sigma⸗ ringen vom 20. August 1831 und der §H§. 26 ff. der Dienst⸗ pragmatik für das Fürstenthum Hohenzollern⸗Hechingen vom 11. A⸗ jober 1843, treten für die Hinterbliebenen derjenigen Beamten, welche auf Grund des §. 23 Absatz 1 dieses Gesetzes aus der Landes⸗ anstalt, der sie seither angehörten, ausscheiden, mit der Maßgabe außer Kraft, daß das denselben zu bewilligende Wittwen⸗ oder Waisengeld nicht hinter demjenigen Betrage zurückbleiben darf, welcher ihnen 1ö5 8- Vorschriften aus der Staatskasse hätte bewilligt werden müssen.“ Die Regierungsvorlage woͤllte für die Worte von „Hinter⸗ bliebenen“ bis „ausscheiden“ folgende Fassung: Zams 127 8 diesem Gesetze bestimmten Wittwen⸗ und Waisengeldes Berechtigten“. Der Regierungskommissar Geh. Ober⸗Finanz⸗Rath

Germar erklärte, der jetzige Gesetzentwurf wolle allen Beamten⸗

relikten in ganz Preußen eine nach dem bezogenen Einkommen gleichmäßig bemessene Pension gewähren, jedoch mit der Maß⸗ gabe, daß die Beamten dazu 3 Proz. von ihrem Gehalte bei ihren Lebzeiten beitragen müßten. Nun bezögen in Kurhessen und Schleswig⸗Holstein die Beamtenrelikten ohne je liche Gegen⸗ leistung schon eine Staatspension, welche allerdings geringer gewesen sei, als die jetzt von der Regierung normirte. Nun wolle die Kommissionsvorlage den Relikten, welche schon früher vom Staate ein Einkommen bezogen hätten, dieses erhalten, dabei aber ihnen auch die hier vorgeschlagene Pension nicht entziehen. Dies würde nach der Meinung der Regierung zu den unnatürlichsten Unbequemlichkeiten und Weiterungen führen. Die Regierung glaube, daß der Gerechtigkeit genügt würde, wenn man allen Beamtenrelikten nach Maßgabe des Gehaltes der Beamten eine gleiche Pension gewähre, zumal diese bedeutend größer sei, als die kurhessischen und schleswig⸗ schen Beamten früher bezogen hätten.

Der Finanz⸗Minister Bitter sprach ebenfalls gegen den Kommissionsvorschlag. Derselbe sei unannehmbar, zumal eine ganze Reihe kurhessischer Beamten in den Dienst des Reiches getreten sei. Das Aufgeben der Ansprüche auf die früheren Leistungen des Staates sei durchaus eine naturgemäße Folge der Annahme der neuen höheren Pensionen und Wittwen⸗ elder. 1

3 Der Abg. Dr. Oetker trat für den Kommissionsbeschluß ein; es sei ein Eingriff in alte erworbene Rechte der Beamten, wenn man ihnen ein Einkommen entziehen wolle, das sie bereits genossen hätten. Ob sie Ansprüche auf ein neues Einkommen erhielten, oder nicht, das komme hierbei gar nicht in Betracht. 1

Der Abg. Krah stimmte den Kommissionsbeschlüssen zu, wenigstens erfordere es die Gerechtigkeit, daß die Beamten selbst zwischen ihrer alten und der neuen Pension wählen dürften, zumal die alte bisweilen höher sei, als die neue.

Der Finanz⸗Minister Bitter betonte nochmals, daß nur Billigkeit und der Wunsch nach Gleichmäßigkeit in der Be⸗ handlung aller Beamtenkategorien die Regierung bewogen habe, den Standpunkt einzunehmen, den sie inne habe. Die Pensionen, welche kurhessische Beamten bezögen, seien überdies keineswegs größer, als die von der Regierung vorgeschlagenen neuen.

Der Abg. Dr. Grimm erklärte, er sowohl, wie sein Kollege Oetker hätte ein persönliches Interesse in dieser An⸗ gelegenheit gar nicht, nur das Gerechtigkeitsgefühl bewege sie, gegen den Regierungsentwurf zu stimmen. 1

Der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Finanz⸗Rath Germar glaubte, gerade das Gerechtigkeitsgefühl hätte den Vorredner zu Gunsten der Regierungsvorlage stimmen sollen. 1.“

Hierauf wurden die §§. 21, 23 mit großer Majorität in der Kommissionsfassung angenommen. 3

§. 24 der Regierungsvorlage will die Lehrer mit Aus⸗ nahme derjenigen an technischen Hochschulen von den Be⸗ stimmungen des Gesetzes ausschließen und sich die Fürsorge für deren Relikten vorbehalten.

Dieser Fassung war auch das Plenum des Herrenhauses, entgegen seiner Kommission, beigetreten, dagegen beantragte die Kommission des Abgeordnetenhauses den ganzen §. 24 zu streichen, also den Lehrern im Staatsdienste gleichfalls di Wohlthaten des Gesetzes zu Gute kommen zu lassen.

Der Abg. Huyßen befürwortete die Streichung des Para⸗ graphen, indem derselbe ausführte, daß die Ausschließung der Lehrer eine Ungerechtigkeit gegen dieselben sein würde, die sich aus finanziellen Rücksichten keineswegs rechtfertigen lasse.

Der Finanz⸗Minister Bitter führte aus, §. 24 habe nicht die Bestimmung, die Lehrer von den Wohlthaten auszu⸗ schließen, sondern bezwecke vielmehr, die Lehrer an Staats⸗ und Kommunalanstalten gleichmäßig behandeln zu können. Innerhalb eines dve würden sich die Vorarbeiten für ein diesbezügliches Gesetz wohl erledigen lassen, und es würde zu großen Inkonsequenzen führen, wenn man nach einem so kurzen Zeitraum wieder neue Bestimmungen würde einführen müssen. Auch seien die finanziellen Motive keineswegs zu unter⸗ schatzen, da die Einschließung der Lehrer einen nicht unerheblich höheren Staatszuschuß erfordern würde. .

Das Haus trat dem Kommissionsbeschluß bei, den §. 24

u streichen. 8 G g. 25 setzte den Termin für das Inkrafttreten des Gesetzes auf den 1. Juli 1882 fest. 1 2 Hierzu beantragte der Abg. Günther (Fraustadt): Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Den §. 25 wie folgt zu —* 25

DSDas Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft, jedoch soll die Entrichtung der Wittwen⸗ und Waisengeldbeiträge, sowie die Zahlung des Wittwen⸗ und Waisengeldes nach Maßgabe dieses Gesetzes erst vom 1. Juli 1882 ab ihren Anfang nehmen.

Der Abg. Günther befürwortete seinen Antrag. Das ganze Beamtenthum werde nach Annahme dieses Gesetzes froh aufathmen, von einer drückenden Sorge für Alter und Hinter⸗ bliebene befreit zu sein; noch größer würde die Freude sein, wenn dieses Geset bereits früher als am 1. Juli in Kraft treten würde. Er könne keine Schwierigkeit finden, die sich der Inkrafttretung gleich am Tage der Verkündigung entgegen⸗ stellen würde, und bitte daher, seinen Antrag anzunehmen.

Der Abg. Dr. Windthorst wies auf die überaus traurige Lage einer großen Anzahl derjenigen Wittwen hin, deren Männer bereits seit längerer Zeit verstorben seien und die somit nicht von den Begünstigungen des neuen Gesetzes ge⸗ troffen würden.

jerauf ergriff der Finanz⸗Minister Bitter das Wort: 8 peergeiff de Usum um die Erlaubniß, dem Hrn. Abg. Dr. Windthorst auf seine vorher gemachten Bemerkungen erwidern zu können, daß der Staatsregierung. wenigstens der Centralverwal⸗ tung, von einem Sturm von Petitionen in Bezug auf die Wittwen im Lande bisher nichts bekannt geworden ist. Ich werde aber natür⸗ lich bereit sein, mich zu erkundigen, ob und wie weit die Verhält⸗ nisse, die der Hr. Dr. Windthorst angerest hat, thatsächlich vorhanden sind, und es wird dann von den vorhandenen Fonds, denen bisher niemals eine Ersparniß stattgefunden hat, abhängen,

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inwieweit nach den jedesmaligen Verhältnissen Abhülfe geschafft