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(Gesetz Sammlung Seite 287) und des §. 1 Absatz 2 des
Gesetzes vom 10. März 1881, betreffend den dauernden Erlaß an Klassen⸗ und — r Einkommensteuer (Gesetz⸗Samm⸗ lung Seite 126) unter Abänderung der Bekanntmachung vom 21. v. Mts. (Gesetz⸗Sammt ung Seite 119), daß für die vier Monate Juni, Juli, August und September 1882 die Monatsraten sämmtlicher Stufen der Klassensteuer und der fünf untersten Stufen der klassifizirten Einkommensteuer, und außerdem für den Monat Mai 1882 die Monats⸗ rate der sechs untersten Stufen der Klassensteuer unerhoben bleiben. 1.“ Berrlin, den 5. April 1882. “ DSerr Finanz⸗Minister. In Vertretung: Meinecke.
“ v Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Oberlehrer Dr. Schwarz am Königlichen Gym⸗ nasium zu Hohenstein i. Ostpr. ist das Prädikat Professor beigelegt worden.
Der ordentliche Lehrer Dr. Friedrich Heidenhain am Gymnasium zu Marienwerder ist zum Oberlehrer am Gymnasium zu Strasburg i. Westpr. befördert worden.
Die Wahl des Oberlehrers Dr. Arthur Gronau am Gymnasium zu Strasburg i. Westpr. zum Rektor des Pro⸗ gymnasiums zu Schwetz ist bestätigt worden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Verfügung des Ministers der öffentlichen Ar⸗ beiten, betreffend Festsetzung des Termines für die Durchführung der durch den Allerhöchsten Er⸗ laß vom 27. März 1882 genehmigten anderweiten Abgrenzung der Eisenbahndirektions⸗Bezirke Bromberg und Berlin. Vom 1. April 1882.
Auf Grund der durch den Allerhöchsten Erlaß vom 27. März 1882, betreffend anderweite Abgrenzung der Eisen⸗ bahndirektions⸗Bezirke Bromberg und Berlin, dem unter⸗ zeichneten Minister der öffentlichen Arbeiten ertheilten Er⸗ mächtigung wird der Termin für die Durchführung der Aller⸗ höchst genehmigten Bezirksveränderung hierdurch auf den 1. April 1882 festgesetzt.
Sugleich wird die Verwaltung und Betriebsleitung der hiernach aus dem Bezirke der Königlichen Eisenbahndirektion zu Bromberg ausscheidenden und dem Bezirke der Königlichen Eisenbahndirektion zu Berlin hinzutretenden Strecke Frank⸗ furt a. d. Oder⸗Cüstrin dem von der letztgenannten Behörde ressortirenden Königlichen Eisenbahn⸗Betriebsamte (Berlin⸗ Sommerfeld) zu Berlin innerhalb der den Königlichen Eisen⸗ bahn⸗Betriebsämtern durch die unter dem 24. November 1879 Allerhöchst genehmigte Organisation der Staatseisenbahn⸗ verwaltung zugewiesenen Ressortbefugnisse übertragen. 8
Berlin, den 1. April 1882. Der Minister der öffentlichen Arbeiten Maybach.
1
4 n — *
Abgereist: Se. Excellenz der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ministeriums und Minister des Innern vo g na gie 9 n Puttkamer
Se. Excellenz der Staats⸗Minister und Minister der geist⸗ lichen, Unterrichts⸗ und Medizinalangelegenheiten von Goß nach der Provinz Ostpreußen. 1
Angekommen: Der General⸗Auditeur der Armee Wirkliche Geheime Ober⸗Justizrath Oehls chläger aus Ost⸗ preußen. 316““
Die Nummer 12 der Gesetz⸗Sammlun „wel ite ab zur 8882 gelangt, hüülterge B “ r. as Gesetz, betreffend die Feststellung des
Staatshaushalts⸗Etats für das Jahr vom 1. Apri ggdn 1 16,995 ün unter Deh “ Nr. die Verfügung des Ministers der öffentlichen Arbeiten, betreffend Festsetzung des Termines für 9. Durch⸗ führung der durch den Allerhöchsten Erlaß vom 27. März 1882 genehmigten anderweiten Abgrenzung der Eisenbahndirektions⸗
Bezirke Bromberg und Berlin. Vom 1. April 1882.
Beellin, den 8. April 1882. 1
1 Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt. Didden. 11“
. in der heutigen Handelsregister⸗Beilage wird Nr. 14 der Zeichenregister⸗Bekanntmachungen veröffentlicht.
Aicchtamtliches. Deutsches Reich.
„Preußen. Berlin, 8. April. Se. Ma estät de Kaiser und König nahmen heute den Vortrag 1I Lieutenants von Albedyll entgegen und empfingen den russi⸗ chen Militär⸗Attaché, Fürsten Dolgorouky
Beide Kaiserliche Majestäten
eine Ausfahrt und empfingen 8 Hoheit des Gro erzogs von Hessen und Prinzessinnen⸗Töchter. — pazierfahrt hörten Se. Majestät den Vortrag des Unter⸗Staatssekretärs im Auswärtigen Amte, Dr. Busch. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin wohnte gestern dem Gottesdienst im Dome bei, worauf im Königlichen Palais Gottesdienst für die Königliche Familie und bn Hof Fagfond. maj ends hörte Ihre Majestäat die Kaiserin und Königin
in der Sing⸗Akademie der Aufführun es Her ros gefarader fführung des Oratoriums
— Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten
machten zusammen den Besuch Sr. Königlichen
v111““ Donmnerstag Vormit um 10 Uhr mahls in das Palais zu Ihren Majestäten.
Se. Kaiserliche
6 Uhr die liturgische Andacht im Dom.
Palais.
der Majestäten zugegen.
den Großherzoglich hessischen Herrschaften nach Potsdam. erfolgte um 4 Uhr.
lichen Hoheiten kehrten mit dem 5 Uhr⸗Zuge nach Berlin zurück.
rung der Passionsmusik „Der Tod Jesu“ in der Akademie. 9 be⸗
Der Bund März d. J. bezüglich Tabackpflanzungen für Unterrichts⸗ schlossen:
inhalt umfaßt und Seitens der vorgesetzten Konsum, wendet werde.
sehen zu lassen.
stücks unzweifelhaft hervorgeht.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗
Unterrichtsangelegenheiten
schaftlichen Anstalten, des höheren und technischen Unterrichts⸗ wesens, sowie der Kunst und des Kunstgewerbes, der II. Ab⸗ theilung die Angelegenheiten des niederen Schulwesens ein⸗ schließlich der Seminare, des Unterrichts der Taubstummen, Blinden und Idioten, des Mädchenschulwesens und des Turn⸗ unterrichts überwiesen worden Die Direktion der I. Unter⸗ richtsabtheilung ist in den Händen des bisherigen Direktors der Unterrichtsabtheilung des Ministeriums, Wirklichen Ge⸗ heimen Ober⸗Regierungs⸗Raths Greiff verblieben, während die Direktion der II. Unterrichtsabtheilung dem zum Ministerial⸗ direktor ernannten bisherigen vortragenden Rath, Wirklichen .Sö- ae; Ober⸗Regierungs⸗Rath de la Croix übertragen worden ist.
— Auf Vorschlag des internationalen Gesundheitsraths in Konstantinopel werden die dortigen fremden Missionen Aerzte nach Varna entsenden, um eine genaue Untersuchung über den Charakter der daselbst unter den Mekkapilgern*)
aufgetretenen Krankheitserscheinungen anzustellen, be⸗ zuüͤglich deren an Ort und Stelle bekanntlich Meinungsver⸗ schiedenheiten hervorgetreten sind.
schieden! b Seitens der deutschen Bot⸗ schaft ist deren Delegirter im internationalen Gesundheits⸗ rathe, Dr. Mordtmann für die beabsichtigte Sendung in Aus⸗
sicht genommen.
— Nach den bei dem landwirthschaftlichen Ministerium Ansang April eingegangenen Witteru ngs⸗ und Saaten⸗
standsberichten war die andauernd milde Witterung im verflossenen Vierteljahre für die Entwickelung der Winter⸗ saten außerordentlich günstig, und zeigen letztere, sowie Oel⸗ früchte und Klee, einen vorzüglichen Stand; jedoch wird in einigen Bezirken über Mäuse⸗ und Wurmfraß geklagt. — Der äußerst milde Winter gestattete fast fortdauernd die Vor⸗ Fehane, gon 52 so daß ergleich zu früheren Jahren schon bedeutend vo ist; stellenweise ist dieselbe 8ö81. sc Feee. ten entwickeln sich günstig. — Befürchtungen des Eintritts von großem Futtermangel haben sich im Allgemeinen nicht verwirklicht, da das Vieh vielfach bis in den Dezember hinein auf die Weide getrieben und da⸗ 212. 8 n Fg konnten, auch der rie on begonnen hat. — Die in Folge de bereen. Frren. e es, sürhen i mehreren Bezirken angefangen, sich wieder zu heben. — Di Weinberge und Obstbäume berechtigen zu den 2 hoffnungen. — Wie aus dem Regierungsbezirk Trier berichtet wird, ist es im Weinhandel zur Zeit sehr still, nur in der Bürgermeisterei Zeleingen soll ein ziemlich lebhafter Vertrieb zu verhältnißmäßig hohen die Preise für Nutzhol; jenigen für Brandholz wenig befriedigten. — Auch die Loh⸗
preise werden sich voraussichtlich nicht höhe Jahre 1881. sichtlich nicht höher stellen als im
die Frühjahrsbestellung im
anz beendigt, und die jungen Saa⸗ ie zu Anfang des Winters gehegten
Vieh gedrückten Viehpreise haben
reisen statigefunden haben. Ebenso sind durchgehends höhere, während die⸗
— Wird wegen einer in einer Zeitung begangenen Be⸗
die Kronprinzlichen Herrschaften begaben Sich am
leidigung dem Beleidigten die Befugniß zugesprochen, die
*) efr. Nr. 79 R. A. de 1822. 1
zormittag mer. Ihver. Königlichenr Hoheit der Prinzessin Victovia zur Feier des heiligen Abend⸗
heit der Kronprinz besuchte Abenns
Gestern Vormittag 10 Uhr wohnte Se. Kaiferliche Hoheit dem Gottesdienst im Dom bei und begab Sich demnächst um 11 ½ Uhr zum Gottesdienst zu Ihren Majestäten in das
„Ihre Kaiserliche Hobeit die Kronprinzessin mit Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzessinnen Vickoria, Sophie und Margarethe waren ebenfalls bei diesem Gottesdienste im Palais
„Um 1 Uhr begaben Sich Ihre Kaiserlichen und König⸗ lichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin zum Besuch bei dem Erbprinzen und der Erbprinzessin von Sachsen⸗ Meiningen und dem Prinzen und der Prinzessin Wilhelm mit
Die Rückkehr Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Kronprinzessin
Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz mit Ihren König⸗ den Großherzoglich hessischen Herrschaften
Am Abend besuchte Se. Kaiserliche Hoheit die Auffüh⸗
itzung vom 21. der Anmeldung und Besteuerung von und Zierzwecke be⸗
1) Von der Erhebung der Tabacksteuer von Taback⸗ pflanzungen in botanischen und anderen zu Unterrichtszwecken angelegten Gärten ist Abstand zu nehmen, wenn die Pflanzung für jedes derartige Grundstück nicht mehr als 30 qm Flächen⸗ 11 b Aufsichtsbehörde bescheinigt wird, daß der zu erzeugende Taback nicht zum sondern lediglich zu wissenschaftlichen Zwecken ver⸗ Die obersten Landesfinanzbehörden sind in den vorbezeichneten Fällen besugt, unter Vorbehalt des Wider⸗ rufs von der alljährlichen Anmeldung solcher Pflanzungen ab⸗
2) Von der Erhebung der Tabacksteuer ist abzusehen, und es kann die Erfüllung der Vorschriften wegen der An⸗ meldung der betreffenden Grundstücke unterbleiben, wenn auf einem zusammenhängenden, ungetheilten Grundstück nicht mehr als 50 Tabackpflanzen lediglich zu Zierzwecken gepflanzt werden, und diese Bestimmung der Pflanzen aus der Art der Benutzung des Grundstücks, sowie aus dem Verhältniß der mit Taback bepflanzten Fläche zur Gesammtfläche des Grund⸗
jenem Gesetze niedergelegten Grundsätze gerichtet ist.
— Nachdem Se. Majestät der König mittels Allerhöchsten Erlasses vom 9. Januar 1882 zu genehmigen geruht haben, daß für die Bearbeitung der auf das niedere Schulwesen sich beziehenden und anderer verwandter Angelegenheiten in dem
— und Medizinal⸗ angelegenheiten eine besondere Abtheilung in dem Verhältniß der anderen schon vorhandenen Abtheilungen gebildet werde, sind in dem Ministerium zwei Abtheilungen für die
— — eingerichtet und der I. Abtheilung die Angelegenheiten der Universitäten und wissen⸗
ngegnerischen Partei
Partei gemeinsam acceptirt werden soll,
serbischer und wegen
Budget des Kriegs⸗Ministeriums sich auf 587 053 799 Frcs., das ist
1 Verurtheilung zu pa b Strasgesetzbuches der verfügende Theil des Urtheils auf An⸗ — 2— — durch 8 Tsen Blätter bekannt zu schen, und zwar wenn möglich durch dieselbe Zeitung o Zeitschrist und in demselben Theile und mit 2 Eaeher wie der Abdruck der Beleidigung geschehen. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, II. Strafsenat durch Urtheil vom 3. Februar d. J., ausgesprochen, daß die Bestimmung des 8. 2002 Str. G. B. nur eine Anleitung für den Richter enthalte, wie er in der Regel die Art der Bekannt⸗ machung zu bestimmen habe, ohne daß dadurch dem Richter die Befugniß zu einer davon abweichenden Bestimmung der Art und der Stelle der Publikation entzogen sei, falls er im
gegebenen Falle eine derartige Abweichung für s cckdienli erachte. 9 ge Abweichung für zweckdienlich
— Se. Durchlaucht der Prinz Friedrich von eneertn. h na Commandeur des ““ goner⸗Regiments, hat sich auf einige Tage 3 . “ h f ge Tage nach Regens
— Der General Lieutenant des Barres Präses der Sber ⸗Militär⸗gwaminatisnskommission⸗ ist von der 1“ Tagen na resden unternommenen Dienstreise hi zurückgekehrt. Iö
Hessen. Aus dem Großherzogthum Hessen, 5. April. (Kö Ztg.) Den Ständen ist ein Gesetzentwurf, 8 Erbfs afts geng. und die Schenkungssteuer betreffend, zugegangen. Durch diesen Entwurf wird einem schon auf drei Landtagen geäußerten Wunsche und der Zusage in der diesmaligen Thronrede ent⸗ sprochen. Hervorzuheben ist, daß, abweichend von dem bis⸗ herigen Grundsatze, wonach in allen Erbschaftsfällen der gleiche Prozentsatz (5 pCt.) ohne Rücksicht auf die Nähe der Verwandt⸗ schaft mit dem Erblasser erhoben wurde, nunmehr Prozent⸗ stufen (4 „Ct. bis 8 „vCt.) nach dem Grade der Verwandtschaft eingeführt werden sollen, wie dies in anderen Staaten bareits besteht. Auch sonst sind sehr erhebliche Aenderungen an dem bisherigen Rechtszustand in Aussicht genommen, indem z. B. auch Schenkungen unter Lebenden, sofern deren Vollzug ganz oder theilweise bis zum Ableben des Schenkers aufgeschoben ist, besteuert werden sollen, was bisher nicht der Fall war.
— 6. April. Im Anschluß an das im vorigen Jahre erlassene Gesetz über die Ausübung und den Schutz der Fischerei verkündigt das heutige Regie⸗ rungsblatt eine für Hessen wie die Nachbarstaaten wichtige Verordnung, welche auf die praktische Durchsührung der in 2 All offenen Gewässer werden danach einer wöchentlichen (a stun⸗ digen) und außerdem einer jährlichen Schonzeit unterworfen. Die jährliche ist entweder eine Frühjahrs⸗ oder eine Winter⸗ schonzeit, in beiden Fällen eine zweimonatige (10. April bis 9. Juni, bezw. 15. Oktober bis 15. Dezember); für bestimmte Gewässer ist eine doppelte Schonzeit, unter Beschränkung auf den Fang bestimmter Fischgattungen, festgesetzt. In den Schonzeiten ist, die in der Verordnung ausdrücklich vorge⸗ sehenen Ausnahmen abgerechnet, der Fischfang untersagt, ständige Fischereivorrichtungen müssen beseitigt oder abgestellt werden. Außerdem enthält die Verordnung eingehende Vor⸗ schriften über die Minimalgröße, unter welcher die einzelnen Fischarten und Krebse nicht gefangen werden dürfen, über die vom Anfange nächsten Jahres zu verwendenden Fanggeräthe, die niedern und höhern Organe des Fischereischutzes sowie insbesondere auch die Ermächtigung des Ministeriums bezüg⸗ lich derjenigen Gewässer, welche theilweise der Hoheit anderer Staaten unterworfen sind, die diesseitigen Schonbestimmungen
so lange außer Wirksamkeit zu setzen, als nicht in den be⸗
Hesterreich⸗Ungarn. Wien, 6. April. (W. T. B. Amtlich wird gemeldet: In der Nacht vvm 1. 8 2 5. 29 wurden in der Nähe des Uebergangs über die Sutjeska bei Igovci 150 J nsurgenten von 130 Freiwilligen überfallen und mehrere Insurgenten niedergemacht; der Rest derselben flüchtete nach Bucevobdro. Am 5. d. M. wurde die Gegend von Dragali und Gradovina nach Lupoglava und Grkovac hin von Insurgenten gesäubert, wobei ein lebhaftes Feuer⸗ gefecht bei Dragali stattfand. Unsere Truppen hatten 5 Ver⸗ wundete. b
h 7. April. (W. T. B.) Der „Politischen Correspon⸗ denz“ wird aus St. Petersburg gemeldet, G roßfürst Wla⸗ dimir werde in kürzester Zeit nach St. Petersburg zuruck⸗ kehren und dürfte zur Rückreise seinen Weg über Berlin nehmen und dort einige Tage verweilen.
— 8. April. Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht das am 1. Juli d. J. in Krast tretende Uehereinkommen zwischen Oenerreich⸗Ungarn und England, die wechselseitige Unterstützung hülfsbedürftiger Seeleute betreffend. — Der Kaiser hat der Wiener Künstlergenossenschaft aus Anlaß der Eröffnung der internationalen Kunstausstellung seine Anerkennung ausgesprochen. Prag, 6. April. (W. T. B.) Das Wahlcomité der konservativen Großgrundbesitzer hat einen Auf⸗ ruf erlassen, in welchem mitgetheilt wird, daß das Comité anläßlich der kevorstehenden Wahl beschlossen hat, bei der — jür die noch übrige Mandatsdauer des Reichsrathes die Aufrechterhaltung des Kompromisses zu be⸗ antragen, nach welchem bei Nackwahlen der Kandidat derjenigen . welche das erledigt Mandat inne hatte. Falls dieser Antrag 2 sollte, werde das Comité einen eigenen Kandidaten ausstellen. Ragusa, 7. . E T. B.) Der Correspondent russischer Zeitungen, Wesics, ist — seines Einverständnisses 2 1 8 mit panslavistischen Agenten von dem Kriegsgerichte zu einer
einmonatlichen Kerkerstrafe verurtheilt worden. — Bei dem nach Esseg abgeführten Archimandriten von Mostar, Radu⸗ lovics, sind kompromittirende Briefe des Metropoliten von Belgrad, Michael, und von Belgrad importirte aufrührerische Proklamationen mit Beschlag belegt worden.
Schweiz. (W. T. B.) Die Kom⸗
Bern, 6. April.
mission des Nationalraths beschloß mit 11 11 Stimmen, die Ratifikation des schweizerisch⸗französischen Han-⸗ delsvertrages sowie der Verträge über Niederlassung, Marken⸗
schutz und Schutz des literarisch
en Eigenthums zu empfehlen.
Frankreich. April.
Paris, 5. (Fr. Corr.) Das
für 1883 beläuft
h 8
um 15 654 501 Frcs.
öher als das Budget von 1882. Ueber das Effektiv der
liziren, so ist nach §. 200 Abs. 2 des
treffenden Staaten gleichmäßige Vorschriften eingeführt sind.
mit den Krivoscianern und
Armee entnehmen wir diesem Aktenstücke folgende Daten: Es jebt noch drei Marschälle von Frankreich, die Herren Canro⸗ hert Mac Mahon und Leboeuf. Man zählt 95 Divisions⸗ Generäle der ersten Sektion (also aktiv oder zur Disposition estellt), 10 Divisions⸗Generäle, die der ersten Sektion beibe⸗ lten werden, aber mit keinem Kommando versehen sind, 183 Brigade⸗Generäle der ersten Sektion, 13 Divisions⸗ Generäle und 30 Brigade⸗Generäle der zweiten Sektion eserve), 167 Generalstabs⸗Ofsiziere und 8 aktive General⸗ ntendanten. Das Effektiv besteht aus 144 Linien⸗Infanterie⸗ egimentern zu 4 Bataillonen von je 4 Compagnien nebst 2 Depot⸗Compagnien, 30 Jäger⸗Bataillonen, 4 Zuaven⸗Regi⸗ entern, wovon 1 Depot⸗Compagnie in Frankreich, 3 Bataillonen keichter afrikanischer Infanterie, 5 Straf⸗Compagnien, die emdenlegion und 3 Regimentern algerischer Tirailleurs. Die Kavallerie zählt 77 Regimenter, nämlich 12 Kürassier⸗, 25 Dragoner⸗, 20 berittene Jäger⸗, 10 Husaren⸗Regimenter ür das Inland und 2 für Algerien, 4 Regimenter afrika⸗ nischer Jäger, 3 Regimenter Spahis; eines der letzteren liefert der Marine eine Abtheilung für die Senegalkolonie. Die Artillerie umfaßt 38 und das Genie 4 Regimenter. Die Gensv'armerie ist 23 375 Mann stark, wovon 1025 in Al⸗ erien dienen; die Legion der republikanischen Garde endlich 70 Mann. 4 öhlt an tunesischen Angelegenheit wird erklärt: Der Minister Präsident de Freyeinet erachtet, daß der beste Weg, für einen Plan zur Reorganisation Tunesiens die Zustimmung der Mächte zu erwirken, darin bestände, eine Verwaltung ein⸗ uführen, welche sich zwar von den französischen Traditionen feiten läßt, aber doch auch den Anschauungen und Bedürf⸗ nissen der Unterthanen des Beys die ausgiebigste Genugthuung gewährt. Die französische Regierung möchte ohne Ver⸗ zug zu einer Lösung gelangen, welche geeig⸗ net wäre, alle Betheiligten zusrieden zu stellen. Es ist leicht möglich, daß der neue Minister⸗Resident, Hr. Cambon, eine Rundreise durch die Regentschaft unternimmt, um genau zu wie die Reformen durchzuführen und je Interessen zu schonen wären. 1 88 1 8- d u1 cgas T. B.) Heute Vormittag fand ein Ministerrath statt. Nach den Erklärungen des Ministerpräsidenten de Freyeinet ist die jüngste aufständische Bewegung in Südtunis in der Abnahme begriffen. — Der Präsident Grévy reist nach Schloß Chenonceaux, um daselbst die Osterfeiertage zu⸗ zubringen. — Der Botschafter Tissot wird sich heute Abend auf seinen Posten nach London begeben. b Algier, 7. April. (W. T. B.) Eine französische Kolonne stieß im Süden von Figig uf den Marabut Bu⸗Amena und brachte demselben eine vollständige Nieder⸗ lage bei. Sein Convoi und 26 seiner Frauen wurden er⸗ beutet und fast alle Kämpfenden getödtet oder gefangen ge⸗ nommen. Ihm selbst gelang es jedoch, zu entkommen.
Italien. Rom, 6. April. (W. T. B.) Das „Jour⸗
nal de Rome“ dementirt formell die Behauptung der „Italie“, daß der Kardinal⸗Staatssekretär Jacobini zu dimissioniren beabsichtige. c haa 9 April. (W. T. B.) Heute Nachmittag um 5 Uhr sand in der Kapelle der deutschen Bosschaft die Todten⸗ feier für die verstorbene Fr. von Keudell statt. Außer dem deutschen Botschafter von Keudell und dem Frhrn. von Patow wohnten der Feierlichkeit bei: das Personal der deut⸗ schen Botschaft, die Minister, vom Ministerium des Auswär⸗ tigen außerdem der Generalsekretär Baron Blanc und der General Direktor Malvano, die Hofstaaten des Königs und der Königin, die Mitglieder des diplomatischen Corps, die Mitglieder der deutschen Kolonie, mehrere Deputirte und zahl⸗ reiche Ddamen. Der Sarg war ganz mit Blumen bedeckt. Während der Prediger die Gebete sprach, spielte die Orgel. Die Feier dauerte ³¼ Stunden. Der deutsche Botschafter von Keudell und Frhr. von Patow werden die sterblichen Ueber⸗ reste der Baronin von Keudell nach Berlin begleiten; die Ab⸗ reise erfolgt Abends.
Türkei. Konstantinopel, 6 April. (Pol. Corr.) Der diplomatische Agent Bulgariens hat von seiner Regierung Auftrag erhalten, wegen der Vermehrung der Garnison von Dschuma an der bulgarischen Grenze von 3 Compagnien auf 7 Bataillone und wegen der anscheinend gegen Rillo in Bulgarien gerichteten Bewegung türkischer Truppen Aufklärungen von der Pforte zu verlangen.
— 7. April. (W. T. B.) Auf die Reklamation des bulgarischen Agenten wegen der Truppenverstärkungen in Djuma erwiderte der Minister des Auewärtigen, Assim Pascha, er habe hiervon keine Kenntniß, werde aber Erkundi⸗ gungen einziehen. Bulgarien dürfe indessen nicht darüber erstaunt sein, wenn die Pforte Angesich’s der verschiedenen Anzeichen von Agitationen in den angrenzenden Ländern Vorsichtsmaßregeln ergreife. 1
Bulgarien. Aus Sofia, 6. Avril, meldet man der „Pol. Corr.“: 1 8 Der 25. Geburtstag des Fürsten Alexander ist gestern von der Bevölkerung der bulgarischen Hauptstadt in festlicher Weise gefeiert worden. Am Abend wurde ein großer Fackelzug veranstaltet — Der Fürst ist gegenwärtig mit der Frage der Aenderung des bestehenden Steuereinhebungssystemes beschäftigt. Das liberale Kabinet ersetzte bekanntlich das von der russischen Verwaltung im Fürstenthume eingeführte Steuersystem durch das türkische, indem es zum Zehent zurückkehrte. Die Einnahmen der Regierung aus dieser Abgabe lassen sich schlechterdings nicht in eine fixe iffer fassen, so daß das Budget des Fürstenthums bedeutenden Schwankungen wegeseft bleibt. So hat der Zehent z. B. im Jahre 1880 16 Millionen Francs, im Jahre 1881 dagegen kaum 8 Millionen ergeben. Ueberdies öffnet dieses System den ver⸗ schiedensten Mißbräuchen der Finanzbeamten, Erpressungen und Ver⸗ untreungen Thür und Thor. Fürst Alexander ist fest entschlossen, den Zehent aufzuheben und durch das in anderen europäischen Län⸗ dern bestehende Grundsteuersystem zu ersetzen. Er betraute zu diesem Behufe den dem Finanz⸗Ministerium beigegebenen französischen inanzfacmhmann Herrn Grusje mit der Aufgabe, den Entwurf eines Grundsteuersystemes fuͤr Bulgarien auszuarbeiten. Dieser Entwurf ist bereits fertiggestellt und von einer Kommission einer eingehenden Prüfung unterzogen worden. Die Kommission ent⸗ schied sich für die Annahme des Entwurfes im Prinzipe, und dem⸗ nächst soll auf Grundlage desselben ein Gesetz ausgearbeitet und dem taatsrathe zur Prüfung vorgelegt werden. — Neben dieser Angelegen⸗ heit widmet der Fürst auch folgender Frage besondere Aufmerksam⸗ keit. Es gebricht der Stadt Sofia noch immer an den noth⸗ wendigsten öffentlichen Gebäuden. Weder der Staatsrath, noch die Ministerien, noch die anderen Behörden und Aemter verfügen über eigene Häuser, und die letzteren müssen zum großen Theile in halb zerstörten Baulichkeiten ihr Obdach finden. Nichtsdestoweniger zahlt
Der Präsident Arthur hat den Senator Teller Staatssekretär Staatssekretär der Marine und Hunt zum Gesandten in St. Petersburg ernannt.
sich behufs Errichtung öffentlicher Staatsgebäude in Sofia eine Ge⸗ L⸗ von bulgarischen Finanzmännern mit einem Kapitale von acht bis * alle Bauten ianerhalb einer dreijährigen Frist fertig⸗ zustellen. garantie innerhalb acht Jahren amortisirt werden. — Das von den Konservativen ausgearbeitete und vom Staatsrathe nach eingehender Prüfung genehmigte Gesetz, betreffend die Meetings, hat bereits die Sanktion des Fürsten erhalten. bulgarischen Bürgern das Recht ein, sich in geschlossenen oder offenen Räumen unbewaffnet zur Erörterung politischer Fragen zu ver⸗ sammeln, schreibt aber als unerläßliche Bedingung für die Ab⸗ haltung eines Meetings die Bildung eines Bureaus und die Ver⸗ fertigung ei unterzeichnenden Protokolles vor.
zehn Millionen Francs bilde. Die Gesellschaft wäre
Kapital und Zinsen der Gesellschaft würden unter Staats⸗
Das Gesetz räumt den
eines von allen Theilnehmern der Versammlung zu
(W. T. B.) zum zum
Amerika. Washington, 6. Avpril.
des Innern, William Chandler
Der Gesetzentwurf, welcher die chinesische Ein⸗
wanderung verbietet, hat im Senat nicht die Zweidrittel⸗ Majorität erhalten, die erforderlich ist, um das Veto des Präsidenten zu beseitigen. bracht worden, durch welche die Dauer des Einwanderungs⸗ verbots für die Chinesen auf 16 Jahre sestgesetzt werden soll.
Es ist eine weitere Bill einge⸗
— 7. April. (W. T. B.) Der Senat hat die Er⸗
nennung des Senators Teller zum Staatssekretär des Innern genehmigt. zählung bei der Präsidentenwahl, wurde angenommen. —
Die Bill, betreffend die Modifikation der Stimmen⸗
Zeitungsstimmen. 1 Wie die „Nordd. Allg. Ztg.“ meldet, ist dem Reichs⸗ kanzler aus Luchen⸗Speyerdorf 1. d. Rheinpfalz folgende, mit zahlreichen Unterschriften versehene Adresse zugegangen: Seeit der Entwurf zum Tabackmonopol in aller Händen ist, dämmert es in uns auf, auf welcher Seite der um den Tabackbau Streitenden die Wahrheit liegt und das Recht. Man hat uns glauben machen, bei dem Monopol ist es um den Kleinbauer, der nur Aeckerchen sein nennt, geschehen, nur der Großbauer, der über breite Aecker gebietet, dürfe Taback bauen. So etwas finden wir zu unserer Freude in dem veröffentlichten Entwurfe nicht. Man hat uns vor⸗ gespiegelt und vorgeschwindelt, das Monopol drücke die Preise herab, daß das zu Taback geeignete Land ein anderes wohlfeileres Produkt sich von da an aussuchen müsse. Auch das finden wir im Entwurf nicht, im Gegentheil, da ist dem Bauer ein Schweiß und Arbeit lohnender Preis in Aussicht gestellt.
Und weil wir bisher in der Presse und in Versammlungen über das Ziel und den Werth des Tabackmonopols beharrlich getäuscht und betrogen worden sind, so drängt es uns, an Sie heranzutreten mit der Bitte, daß Sie uns das bisherige Mißtrauen, mit dem wir Ihnen begegnet sind, wollen gütigst zugute halten und uns darob nicht böse sein. Wir haben es nicht besser verstanden.
Unter Ihren Gegnern sind drei Viertel von Volksverführern Getäuschte und Betrogene. Wir gehörten bis auf diesen Tag größ⸗ tentheils zu diesen Verführten. Nun, da uns die Augen geöffnet sind, nahen wir Ihnen mit der Bitte: geben Sie uns bald das Tabackmonopol.
Wir wollen lieber auf die Güte der Landesregierung bauen, als uns zu thun machen mit den harten Herzen der Großhändler Wir wollen lieber den uns Tabackpflanzern vorgesetzten Unterbeamten unterthan, als den Chikanen dieses Heeres von Agenten und Maklern wie bisher preisgegeben sein. Wir sehen es lieber, daß die Pflanze, die wir im Schweiße unseres Angesichts pflegen, eine reiche Einnahmequelle für die Staats⸗ kasse werde, als daß sich mit den Erträgen die Säcke derer bis oben⸗ an füllen, welchen sie im halben Müßiggange bisher in den Schooß gefallen sind. 161
Wenn unsere Wünsche sich erfüllen, daß Gott Ihnen ein langes Leben zum Wohle Deutschlands geben wolle, so werden Sie es ganz gewiß erleben, daß die Reihen Ihrer Gegner sich auffallend lichten werden.
In Süddeutschland weichen die Wolken von Zerfahrenheit und Unklarheit bezüglich Ihrer Bestrebungen dem mehr und mehr auf⸗ gehenden Lichte, in welchem Sie als Der erscheinen, der Sie sind, vor Allem als der Freund und Vater des vielfach über die Achsel an⸗ gesehenen Bauernstandes.
— Weiter entnehmen wir einem „Zur Monopolfrage. Gedanken eines Konsumenten. Aus Süddeutschland, Ende März“ überschriebenen Artikel derselben Zeitung folgende Stellen:
Es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß bei der Monopolfrage die Interessen der Konsumenten in erster Linie stehen B Interessen der Konsumenten sind daher vorzugsweise zu berücksichtigen, denn sie stehen viel höher, als die der Fabrikanten und Händler. In erster Linie handelt es sich für die Konsumenten darum, ob durch das Monopol der Taback vertheuert wird oder nicht. Diese Frage ist sehr leicht zu beantworten, wenn man sie erxakt stellt, nämlich ob bei gleicher Güte der Fabrikate und bei gleichem Erträgnisse für den Staat Monopol oder freie Fabrikation den Konsumenten größere oder geringere oder gleiche Lasten auflegt. Hier zeigt sich nun sogleich, daß unter dieser Bedingung das Monopol für den Konsumenten un⸗ gleich vortheilhafter ist, als der Freihandel und die Freifabrikation. Denn das Monopol kennt nur das Interesse des Staates, d. h. der Steuerzahler und das Interesse der Konsumenten, während die Händ⸗ ler und Fabrikanten nur ihr Interesse kennen und das Geld der Konsumenten in ihre Taschen ableiten, unbekümmert darum, wie Staat und Konsumenten dabei fahren mögen . . .
Beim Monopol hat der Konsument die Ännehmlichkeit, daß er eine Bezugsquelle hat, durch die er stets die nämliche konvenirende
Sorte und zu demselben Preise erhält, was bei freier Fabrikation nicht der Fall ist, da man die Erfahrung machen muß, daß man bei
neuen Sendungen Sorten erhält, die man nicht will. Beim Taback gilt nicht der Satz: varietas delectat, sondern wenn uns eine Sorte
schmeckt und gut bekommt, dann bleiben wir bei ihr. Dies ist beim Monopol der Fall, wie man z. B. bei den Verkaufsstellen der öster⸗ reichischen Regietabacke stets die gleiche Sorte, und zwar nicht blos
dem Namen, sondern auch dem Gehalt nach, zum zgleichen Preise
erhält.
— Der Elsaß⸗Lothring. Ztg.“ wird „Von der Lauter“,
Unsere Taback⸗ pflanzer, welche der demnächstigen Einführung des Monopols mit Sehnsucht entgegensahen, sind nun von der Nachricht „der Volks⸗ wirthschaftsrath habe das Monovpolgesetz abgelehnt“ peinlich berührt worden. Die größte Zahl unserer Pflanzer, welche aus früheren Jahren die Wirkungen des Monopols kennen und, in der jüngsten Zeit die Nach⸗ theile des Freihandels zu erwägen die Gelegenheit hatten, daher Leute, welche aus Erfahrung sprechen, behaupten, das Monopol müsse so wie so, früher oder später, eingeführt werden. Außer den finanziellen gung gezogen wer⸗ den, die Unmöglichkeit Taback zu pflanzen, wenn die Preise nicht vor⸗ theilhafter für die Produzenten werden, daß die Auslagen für die Pro⸗ duktion sehr hoch stehen, sowie die mit jedem Jahre zunehmende drückende zwischenhändlern preisgegeben sind, und die in stetem Wachsen begriffene Verarmung unserer Land⸗ evölkerung. Wenn wir unsererseits der Stoffe gedenken, die, ohne
30. März, geschrieben: 8 Eine elsässische Stimme zum Tabackmonopol.
Gründen, die dafür sprechen, dürfte noch in Er
Lage der Landwirthe, welche den
die Regierung für diese Häufer jährlich einen Miethzins von nahezu einer Million Francs. biuj Alexander würde nun wünschen, daß
“
Taback zu sein, dennoch als solcher verarbeitet und an die Konsu⸗
menten verkauft werden, so können wir nur, nach dem Sprichworte „aufgeschoben ist nicht aufgehoben“ mit unsern Pflanzern der Ein⸗ führung des Monopols entgegenhoffen.
— Die „Kölnische Zeitung“ nennt die Fortsetzung
der Verstaatlichung der Eisenbahnen eine „gesunde und er⸗ freuliche“ und fährt dann fort:
Nur in der Hand des Staats kann das Eisenbahnwesen seine
volle Entwicklung erreichen, ebenso wie Post und Telegraphie. et erst wird das noch fehlende Netz der Sekundärbahnen ein so wünschenswerthes rasches Wachsthum gewinnen können. werden wir zu der kleinmüthigen Auffassung jener Fortschrittler uns bekehren, welche den Staat lieber schwach sehen möchten, aus Angst, daß derselbe seine Macht mißbrauchen könnte
Niemal
— In der „National Zeitung“ lesen wir: Der Norden Berlins, namentlich der Wedding, schöpft nach
langen Klagen etwas mehr Hoffnung bezüglich seiner Entwickelung. In den großen Maschinenwerkstätten herrscht regeres Leben, in einigen Branchen sind sogar Arbeiter nicht so stark vertreten, wie sie ver⸗ langt werden. führen, die noch unbebauten Terrains derselben sind für ein größeres Etablissement in Aussicht genommen. dazu bei, den Stadttheil in größere Verbindung auch mit ferner ge⸗ legenen Gegenden zu bringen.
Die Faconschmiede kann ihre Aufträge kaum aus⸗
Die Stadtbahnstation frägt
waltung in den Königlich preußischen Staaten. — Inhalt: 0. . Seeschiffen während der Fahrt ereignen, betreffend, vom 13. Januar 1
Centralblatt für das Deutsche Reich. Nr. 14. —
Inhalt: Zoll⸗ und Steuerwesen: Abänderungen von Tarasätzen. — Transportkontrole über Taback und Kaffee im deutsch⸗niederländischen Grenzbezirke — Veränderung in der Kompetenz e ner Zollstelle. — Maaß⸗ und Gewichtswesen: Ergänzungen und Abänderungen des Ver⸗ zeichnisses der Aichungs⸗Aufsichtsbehörden und der Aichämter. — Justizwesen: Uebersicht der Geschäftsthätigkeit des Reichsgerichts im Jahre 1881. — Konsulatwesen: Ernennung. — Polizeiwesen: Aus⸗ weisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
Ministerial⸗Blatt für die gesammte E“ Erlaß, Beurkundung der Sterbefälle, welche sich auf
882. — Nachtrag zu dem Regulative für den Geschäftsgang bei
dem Ober⸗Verwaltungsgerichte vomn 20. Januar / 2. April 1878, be⸗ treffend die Zustellungen im Verwaltungsstreitverfahren, vom 22. Sep⸗ tember 1881. — Verfügung, Gewährung von Reisekosten an Beamte, welche eine Pauschsumme für Reisen innerhalb ihres Amtsbezirks beziehen, bei Reisen über die Amtsbezirksgrenze hinaus, betreffend,
vom 11. Januar 1882. — Cirkular, die Organisation der Provinzial⸗ Schulkollegien betreffend, vom 19. Januar 1882. — Cirkular, die Vermeidung von Anfragen bei dem Justiz⸗Minister in Belgien Sei⸗ tens der Behörden anderer Staaten über Gesetzmäßigkeit von Urkunden ꝛc. privatrechtlichen Inhalts betreffend, vom 28. Februar 1882. — Cirkular, die Verrechnung der in das folgende Rechnungs⸗ jahr fallenden Gnadenquartalsbeträge betreffend, vom 16. Februar 1882. — Verfügung, die Vereidigung der Bezirkshebammen betreffend, vom 23. Februar 1882. — Cirkular, Vollständigkeit der den Apothekerlehrlingen zu ertheilenden Lehrzeugnisse betreffend, vom 24. Februar 1882. — Verfügung, die Uebernahme von Nebenämtern Seitens der Magistratsbeamten betreffend, vom 21. Januar 1882. — Auszug aus dem Erlasse, das Ausscheiden der Stadt Nordhausen aus dem bisherigen Kreisverbande betreffend, vom 10. März 1882. — Zusatzprotokoll vom 21. Dezember 1881 zu dem am 27. April 1876 zu Bern unterzeichneten Niederlassungsvertrage zwischen dem Deutschen Reich und der schweizerischen Eidgenossenschaft. — Verfügung, die Befugniß zur Ausweisung unlegitimirter ausländischer Personen betreffend, vom 31. Januar 1882. — Cirkular, die Ein⸗ reichung von Straßenverzeichnissen betreffend, vom 15. Februar 1882. — Verfügung, die Gewährung von Beihülfen an Leuchtthurm⸗ und Dünenbeamte in Krankheitsfällen betreffend, vom 18. Februar 1882. — Cirkular, die Benutzung fiskalischer Fahrzeuge der Bauverwal⸗ tung, auch die Verwendung von Unterbeamten oder Arbeitern der Bau⸗ verwaltung zu Privatzwecken ꝛc. betreffend, vom 18. Februar 1882. — Cirkular, die bauliche Unterhaltung der Dienstetablissements der Staatsforstverwaltung betreffend, vom 20. Februar 1882.
Das Märzheft (Nr. 3) des Centralblatts für die ge⸗ sammte Unterrichts⸗Verwaltung in Preußen hat folgenden Inhalt: 1) Die unterrichtliche Versorgung der Schulkinder im preußischen Staate. 2) Der Unterricht in den weiblichen Handarbeiten in den preußischen Landschulen im Dezember 1880.
Eisenbahn⸗Verordnungs⸗Blatt. Nr. 5. — Inhalt. Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: vom 13. März 1882, betr. Gültigkeit von Routenvorschriften auf Frachtbriefen bei Angabe bestimmter Zollabfertigungsstellen; vom 14. März 1882, betr. akade⸗ mische Erkursionen, Schulfahrten und Freifahrtscheine; vom 16, März 1882, betr. Abonnementskarten für Schulkinder; vom 27. März 1882, betr. Verhältniß der Haftbarkeit der Amtskautionen für Haupt⸗ und Nebenämter; vom 27. März 1882, betr. das Normal⸗Buchungsformu⸗ lar für Eisenbahn⸗Neubauten. — Nachrichten. — Nachtrag III. zu der Zusammenstellung der von den Landespolizeibehörden auf Grund des Reichsgesetzes vom 7. April 1869 und der revidirten Instruktion vom 9. Juni 1873, betreffend die Maßregeln gegen die Rinderpest, in veterinärpolizeilichem Interesse getroffenen, zur Zeit noch gelten⸗ den Anordnungen, soweit solche den Eisenbahnverkehr berühren. G
Statistische Machrichten. Das Februarheft der vom Kaiserlichen Statistischen Amte heraus⸗
gegebenen Statistik des Deutschen Reichs veröffentlicht das vor⸗
läufige Ergebniß der montanstatistischen Erhebungen im Jahre 1881. Den Nachweisungen, welche auf Menge und Werth der erzeugten Montanprodukte unter Vergleichung mit der entsprechenden Produktion des Vorjahres sich erstrecken, ist die Be⸗ merkung vorausgeschickt, daß sie lediglich einen provisorischen Charakter haben, da über den Betrieb mehrerer montanistischen Werke Berichte ausstehen; doch ist die Produktion der Bergwerke und Salinen schon ziemlich vollständig angegeben. Bei den meisten Produkten ist die Menge der Produktion gegen das Vorjahr 1880 erheblich ge⸗ stiegen, während die Durchschnittwerthe derselben im Verhältniß zum Vorjahr großentheils zurückgegangen sind. Im Einzelnen stellte sich:
der Durchschnitts⸗ preis einer Tonne (u 1000 kg) in Mark. 1880 1881 1880 245,7 5,18 5,23 36,7 2,95 3,02 6,63 27,13 4,77 18,85 119,72
Der Gesammtproduktion
Werth in Mill. ℳ
Menge in Mill. kg 1881 1880 1881 bei Steinkoblen . 48 698 46 972 252,5
„ Braunkohlen 12 843 12 136¹ ß37,9
Steinsalz.. 312 272 2,0 1,8 6,29
Kochsalz.. . 429 421 11,8 11,4 27,56
Eisenerzen 7 554 7 2187 28 5,8 34,4 4,74
Zinkerzen... 660 F 1b 6 8 39
Dlei 5 60 2 9,1 ,54
Bleierzen.. 165 3 1988³ ¹2,
56,09 59,71
2 784 2 614 156,1 156,1 105 959 813 337 300,07 340,14 76 75 21,0 22,2 276,94 295,13
15 14 19,3 18,1 1318,09 1334,23 — Nach Mittheilung des Statistischen Bureaus der Stadt
Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 26. März bis inkl. 1. April cr. zur Anmeldung gekommen:
Roheisen.
„Kupfererzen 524 4811
346 Eheschließengen, 82) Lebendgeborne, 32 Todtgeborene, 568 Sterbefällc. “ “