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vpon der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 87, der
Charakter als Major verliehen. v. Kalitsch, Sec. Lt. von den Garde⸗Landw. Jägern, Caspar, Sec. Lt. von der Res. des Jäger⸗ Bats. Nr. 2, zu Pr. Lts., Scheuer, Pr. Lt. von der Res. des Pion. Bats. Nr. 8, zum Hauptm., Möhring, Sec. Lt. vom Landw. Train des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 66, zum Pr. Lt., Kummer, Sec. Lt. vom Landw. Train des Res. Landw. Bats. Nr. 86, zum Pr. Lt., befördert.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 15. April. v. Flöckher, Gen. Lt. und Kommandant von Altona und über die in Hamburg garnisonirenden Truppen, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pens. zur Disp. gestellt. v. Hilde⸗ brand, Gen. Major und Commandeur der 8. Inf. Brig., in Ge⸗ nehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pens. zur Disp. gestellt. v. Plötz, Gen. Major und Commandeur der 25. Inf. Brig., in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pens. zur Disp. gestellt.
rhr. v. Mirbach, Hauptm. und Comp. Chef vom Garde⸗Füs. Regt, mit Pens. und der Regts. Uniform der Abschied bewilligt. Graf v. Schwerin I., Pr. Lt. à la suite des Regts der Gaxde du Corps, ausgeschieden und zu den Res. Offizn. des Regts über⸗ getreten. v. Wedell, Oberst und Commandeur des Gren. Regts. Nr. 1, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pens. und der Regts. Unif. zur Disp. gestellt. v. Fromberg, Maj vom Inf. Negt. Nr. 41, mit Pens. und der Unißorm des Gren. Regts. Nr. 12, Plaschke, Hauptm. u. Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 41, mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Uniform, Taistrzik, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 43, mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Unif., der Abschied bewilligt. Mackel dey, Oberst und Commandeur des Inf. Regts. Nr. 44, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pens. und der Regts. Uniform zur Disp. gestellt. v. Schäffer, Oberst⸗Lt. u. Commandeur des Kür. Regts. Nr. 3, als Oberst mit Pens. u. der Regts. Unif., v. Schulzen, Hauptm. z. D., unter Entbind. von der Stellung als Bez. Commandeur des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 43, als Major mit seiner Pens., der Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Uniform des Inf. Regts. Nr. 43, der Abschied bewilligt. Weidlich, Hauptm. z. D, zuletzt à la suite des Gren. Regts. Nr. 11 und Platzmajor in Thorn, die Erlaubniß zum Tragen der Unif. des gedachten Regts. ertheilt. v. Kleist, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 2, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Armee⸗Unif., v. Kottwitz, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 24 als Major mit Pension und der Regts. Unif., v. Lenski, Sec. Lt. von demselben Regt., der Abschied be⸗ willigt. v. Randow, Major z. D., von der Stellung als Bez. Commandeur des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 12, mit der Erlaubniß zum Tragen seiner bisherig. Unif., entbunden. Begas, Major vom Inf. Regt. Nr. 52, mit Pens. zur Disp. gestellt. Graf v. Ritt⸗ berg, Major z. D., zuletzt à la suite des Gren. Regts. Nr. 2 und Platzmajor in Spandau, die Erlaubniß zum Tragen der Unif. des gedachten Regts. ertheilt. Bach, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 26, mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civil⸗ dienst und der Regts. Unif., v. Karger, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 66, der Abschied bewilligt. v. Petery, Oberst zur Disp., zu⸗ letzt Commandeur des Infanterie⸗Regiments Nr. 58, die Erlaubniß zum Tragen der Uniform dieses Regiments ertbeilt. v. Tecklen⸗ burg, Hauptm. zur Disp., zuletzt Bez. Commandeur des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 19, mit seiner bisher. Pens. und der Erlaubniß zum Tragen der Unif. des Inf. Regts. Nr. 41, Doebler, Hauptm. und Comp. Chef vom Füs. Regt. Nr. 39, als Major mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Unif., Rautert, Major zur Disp., zuletzt im Füs. Regt. Nr. 39, als Oberst⸗Lt. mit seiner Pens. und der Unif. des gedachten Regts., der Abschied bewilligt. Stennes, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 131, ausgeschieden und zu den Res. Offizn. des Regts. übergetreten. v. Gerschow, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 28, als Major mit Pens. und der Regts. Unif., der Abschied bewilligt. Strackerjan, Oberst⸗Lt. z. D., von der Stellung. als Bez. Commandeur des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 91, mit der Erlaubniß zum Tragen seiner bisherigen Uniform entbunden. Lyons, Oberst⸗Lt. vom Inf. Regt. Nr. 78, in Genehmigung seines Abschieds⸗ ggesuches, mit Pens. zur Disp. gestellt. Gebhard, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 78, mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Unif. der Abschied be⸗ willigt. v. Moeller, Pr. Lt. à la suite des Inf. Regts. Nr. 79, als halbinvalide mit Pens. ausgeschieden und zu den beurlaubten Offizn. der Landw. Inf. übergetreten. Merz, Hauptm. und Comp. Chef vom Gren. Regt. Nr. 109, mit Pens. und der Regts. Unif., Steig⸗ lehner, Major vom Gren. Regt. Nr. 110, mit Pens. und der Regts. Unif., der Abschied bewilligt. Memminger, Major vom Gren. Regt. Nr. 11, mit Pens. zur Disp. gestellt. Heyn, Major und Abtheil. Commandeur vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 11, als Oberst⸗Lt. mit Pens. und der Uniform des Feld⸗Art. Regts. Nr. 10, Michaelis, Major und Abtheil. Commandeur vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 18, mit Pens. und der Uniform des Feld⸗Art. Regts. Nr. 10, Lühder, Pr. Lt. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 24, mit Pens., der Abschied bewilligt. Hammer, Hauptm. und Battr. Chef vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 6, mit Pens. ausgeschieden. Freyend, Hauptm. und Comp. Chef vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 6, mit Pens. und seiner bisher. Uniform, Sonnenberg, Oberst⸗Lt. vom Fuß⸗Art. Regt. Nr. 7, mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und seiner bisher. Unif., Erdmann, Major à la suite des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 8 und Art. Offiz. vom Platz in Wesel, als Oberst⸗Lt. mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Cibdildienst und seiner bisher. Unif., der Abschied bewilligt. Röhmer, Feuerw. Pr. Lt., als Feuerw. Hauptm. mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und seiner bisher.
Unif., der Abschied bewilligt. Klefeker, OberstLrund Insp. der 1. Festungs⸗Insp., in Genehm. seines Abschiedsgesuches, mit Pens. und seiner bisher. Unif. zur Disp. gestellt. Nourney, Sec. Lt. von der 4. Ingen. Insp, der Abschied bewilligt. Buser, Rittm. und Comp. Chef vom Train⸗Bat. Nr. 14, als Major mit Pens. und seiner bisher. Unif., der Abschied bewilligt. Schmaltz, Sec. Lt. und Feldjäger vom Reit. Feldjäger⸗Corps, ausgeschieden und als Sec. Lt. der Res. zum Inf. Regt. Nr. 51 zurückgetreten. In der Gensd'armerie. Berlin, 15. April. Herwarth
v. Bittenfeld, Hauptm. von der 3,. Gensd’armerie⸗Brig., mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Armee⸗ Unif. der Abschied bewilligt.
Im Beurlaubtenstande. Berlin, 15. April. Beumel⸗ burg, Hauptm. vom 1. Garde⸗Gren. Landw. Regt., mit seiner bis⸗ herigen Unif, Gurlt, Hauptm. vom 2. Garde⸗Gren. Landw. Regt., mit seiner bisherig. Unif., v. Poleski, Rittm, von der Garde⸗ Landw Kav., als Major mit seiner bisherig. Unif.,, Urban, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 1, als Ppr. Lt., Simon I., Pr. Lt. von der Landw. Kav. des Res. Landw. Bats. Nr. 33, als Rittm. mit der Landw. Armee⸗Unif., v. Oertzen, Pr. Lt. von der Res. des Drag. Regts. Nr. 2, mit der Landw. Armee⸗Unif., Fuchs, Hauptm. von der Landw. Inf. des
„Landw. Regts. Nr. 44, mit 8 bisherig. Unif., Lieberkühn, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 2, Jungbluth, Hauptm. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 2, mit der Landw. Armee⸗Unif., Spalding II., Sec. Lt. von der Landw. Kav. desselben Bats., Brandt, Hauptm. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr 54, mit seiner bisherigen Unif., der Abschied bewilligt. Munascheid, Pr. Lt. von der Landw. Inf. desselb. Bats. mit der Landw. Armce⸗Unif., Martini, Sec. Lf. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 8, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee⸗ Unff., Kersten, Sec. Lt. von der Landw. Kav. dess. Bats., Fuß⸗ Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 12,
Nebhse, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 12, von den Brincken, Hauptm. von der Landw. Inf. des
„Bats. Landw. Regts. Nr. 20, mit seiner bisherig. Unif., Gever, Sec. Lt. von der Landw Inf. des 2. Bats, Landw. Regts. Nr. 60,
MNüller II., Hauptm. von der Landw. Infant. des Res. Landw. Regts. Nr. 35, Müller I., Pr. Lt. von der Landw. Inf. desselb.
Landw. Regts., mit seiner bisherig. Unif.,
2. Bats. Landw. Regts. Nr. 95, Nebe
aselbach, Pr. Lt. von der Landw. Inf. desselben Landw. Regts., mit der Landw. Armee⸗ Unif., Gosche, Sec. Lt. von der Landw. Inf. desselben Landw. Regts. mit der Landw. Armee⸗Unif., Wolf I., Sec. Lt. von der Landw. Inf. desselben Landw. Regts., Nathusius, Pr. Lt. von der Landw. Inf des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 66, mit seiner bisher. Unif., Minder, Sec. Lt. von der Res. des Drag. Regts. Nr. 14, v. Hagen, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 24, Seyffarth, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 71, als Pr. Lt. mit der Landwehr Armee⸗Uniform, Schmitz, Sec. Lt. von der Landw. Inf. desselben Bats., als Pr. Lt., Bredenschey, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 6, als Hauptm. mit seiner bisher. Unif., v. Johnston, Pr. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 11, als Rittm. mit der Landw. Armee⸗Uniform, Kriger, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 22, als Pr. Lt., Hoche, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 13, Wippermann, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 15, mit der Landw. Armee⸗Unif., v. Mallinckrodt, Sec. Lt. von der Res. des Kür. Regts. Nr. 4, v. Lilien, Pr. Lt. von der Landw. Kav. des 2. Bataillons Landwehr⸗Regiments Nr. 16, mit der Landwehr⸗Armee⸗ Uniform, Plümacher, Hauptmann von der Landw. Infanterie des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 17, mit seiner bisher. Unif., Hoesch, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 25, Seibert, Sec. Lt. von der Landw. Inf. desselben Bats., Quack, Sec. Lt. von der Landw. Inf. desselben Bats., Suermond, Sec. Lt. von der Landw. Kav. desselben Bats., Becker, Jansen, Sec. Lts. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 65, Ispert, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 28, Jacob, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Regts. Nr. 40, enkel, Sec. Lt. von der Landw. Kav. desselben Landw. Regts, Baus, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 29, mit der Landw. hrniee Want., Wülfing, Sec. Lt. von der Landw. Kav. desselben Bats., Behrnd, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 29, Hammer, Pr. Lt. von der Landw. Inf. desselben Bats., mit seiner bisherigen Uniform, Weinreis, Pr. Lt. von der Landw. Inf. der 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 69, Kelzenberg, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 70, mit der Landw. Armee⸗Uniform, Schmitz, Pr. Lt. von der Landw. Inf. desselben Bats., Welbrock, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 75, Plump, Sec. Lt. von der Landw. Infanterie desselben Bats., Helm, See. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 76, Brauß, Sec. Lt. von der Landw. Kav. desselb. Bats., Engholm, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 64, Wesener, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 84, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee⸗Unif., Kreuser, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des Res. Landw. Bats. Nr. 73, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee⸗Unif., Ritter, Sec. Lt. von der Landw. Kav. desselb. Bats, als Pr. Lt., v. Pilgrim, Rittm. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 79, mit seiner bisher. Unif., Sombart, Pr. Lt. von der Res. des Kür. Regts. Nr. 7, als Rittm. mit der Landw. Armee⸗Unif., der Abschied bewilligt. Heitmeyer, Hauptmann von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 81, mit seiner bisherigen Uniform, Hohensee, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 81, als Haupt⸗ mann mit der Landw. Armee⸗Uniform, Fester, Pr. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 87, mit der Landw. Armee⸗Uniform, Krug, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 95, Lieb⸗ mann, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 95, Coch, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts Nr. 94, Mann, Seec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 115, Müller, Kuhn, Pr. Lts. von der Landw. Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 110, v. Stoephasius, Hauptm. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 97, mit der Landw. Armee⸗Unif., Buschmann, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 95, Metzmacher, Sec. Lt. von der Landw. Feld⸗Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 16, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee⸗Unif., Gerstein, Pr. Lt. von der Garde⸗Landw. Feld⸗Art., Andree, Pr. Lt. von der “ des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 77, v. Stramberg, Sec. Lt. von der Landw. Feld⸗Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 87, Haas, Pr. Lt. von der Landw. Feld⸗Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 88, Uhhlstein, Sec. Lt. von der “ des 1. Bataillons Landw. Regts. Nr. 94, Zeitschel, Seconde⸗Lieutenant von der Landw. Feld⸗Artillerie des Sec. Lt. von der Landw. Feld⸗Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 110, Schifferdecker, Sec. Lt. von der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 14, Hermann, Pr. Lt. von der Landw. Fuß⸗Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 9, mit der Landw. Armee⸗Unif., Franck, Pr. Lt. von der Landw. Fuß⸗ Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 42, als Hauptm. mit der Landw. Armee⸗Unif., Börner, Pr. Lt. von den Landw. Pion. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 16, mit der Landw. Armee⸗Unif., Wiegand, Sec. Lt. von den Landw. Pion. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 82, Schoenwald, Pr. Lt. von der Landw. des Eisenb. Regts., als Hauptm. mit seiner bisher. Unif., Paulig, Sec. Lt. vom Garde⸗Landw. Train, Werner, Pr. Lt. vom Landw. Train des Res. Landw. Bats. Nr. 73, der Abschied bewilligt. XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Corps. Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen. Im aktiven Heere. 10. April. v. Finckh, Oberst⸗Lt. K la suite des Feld⸗Art. Regts. Nr. 29, kommandirt zum Kriegs⸗Ministerium, der Rang eines Regts. Commandeurs verliehen. v. Besenfelder, Oberst⸗Lt. und Commandeur des Fuß⸗Art. Bats. Nr. 138, unter Stellung à la suite dieses Bats., behufs Führung des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 7 nach Preußen kommandirt. v. Dalbenden, Hauptm. à la suite des Feld⸗Art. Regts. Nr. 29, kommandirt zur Dienstleist. beim Feld⸗Art. Regt. Nr. 6, von diesem Kommando enthoben. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 10. April. Giersberg, Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 120, behufs Uebertritts in Königlich Preußische Dienste der Abschied bewilligt. Im Beurlaubtenstande. 10. April. Knoblauch I., r. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 127, timmler, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 120, Pfeilsticker, Pr. Lt. der Res. des Gren. Regts. Nr. 119, Frhr. v. Varnbüler, Pr. Lt. der Res. des Ulan. Regts. Nr. 19, Römer, Pr. Lt. von der Landw. Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 119, Seiz, Frhr. v. Trott, Pr. Lts. der Res. des Ulan. Regts. Nr. 19, Klumpp, Pr. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 120, Pfleiderer, Pr. Lt. der Res. des Drag. Regts. Nr. 25, Dr. Dorn, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 127, Mallespr. Lt. von der Landw. Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 12 etzel, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 121, Mittler, Ott, Pr. Lts. v. d. Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 122, Lang, Pr. Lt. von der Landw. Kav. des Res. Landw. Bats. Nr. 127, Wetzel, 7 Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 119, Hofmann, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 121, Gebhardt, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 89 andw. Bats. Nr. 127, Schöttle, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 119, Frhr. v. Leutrum⸗Ertingen, Pr. Lt. von der Landw. Kav. des I. Bat. Landw. Regts. Nr. 121, Gsell, 5 Lt. von der Landw. Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 124, aistner, Knoblauch II., Pr. Lts. von der Landw. Inf. des Res⸗ Landw. Bts. Nr. 127, Leuze, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 121, Haldenwang, Völter, Neuffer, Krabbe, Weizsäcker, Pr. Lis. von der Landwehr⸗Infanterie des Reserve⸗Landwehr⸗Bataillons Nr. 127, Hirzel, Pr. Lt. von der Landw. Kav. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 119, Blessing, Werner, Pr. Lts, von der Landw. Jaf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 121, Godeffrov, Sec. Lt. vdon der Landw. Inf. desselben Bats., Stahl, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 127, Neuffer, Sec. Li. von der Landw. Art. desselben Bats., Waaser, Sec. Lt. von der Landw. —
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Assist. Arzt 1. Kl., b
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Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 122, Holbein, v. Musch⸗ gay, Sec. Lts. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 127, Schmidt, Sec. Lt. von der Landw. Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 122, Schmid, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 122, Nestle, Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 125, Merz, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 127, Dr. Knapp, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 119, Hetzel, Sec. Lt. von der Landw. Art. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 124, der Abschied
bewilligt. . 10. April. Dr. Hauff, Assist.
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Im Sanitäts⸗Corps. Arzt 2. Kl. der Res. im 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 119, Süs⸗ kind, Assist. Arzt 2. Kl. der Ref im 1. Bat. desselb. Landw. Regts., Kappes, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. im 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 122, zu Assist. Aerzten 1. Kl. der Res., Dr. Beck, Assist. Arzt 2. Kl. der Landw. im 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 120, zum Assist. Arzt 1. Kl. der Landw., Keller, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. im 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 124, Dr. Willemer, Assist. Arzt 2. Kl. der Res. im 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 119, zu Assist. Aerzten 1. Kl. der Res., Frueth, 8 2. Kl. im Inf. Regt. Nr. 125, zum efördert.
Kadetten⸗Vertheilung 1882.
—1. Garde⸗Regt. z. F. als Sec. Lt. P. U. Bronsart v. Schellendorff, P. U. Graf v. Zedlitz⸗Trützschler II. — 2. Garde⸗Regt. z. F. als Sec. Lt. P. U. v. Daum. — Garde⸗ Gren. Regt. Nr. 1 als P. F. Unteroff. Frhr. v. Loën II. — Garde⸗ Gren. Regt. Nr. 2 als Sec. Lt. P. U. von der Mülbe I. — Garde⸗Füs. Regt, als Sec. Lt. P. U. Frhr. v. Loën I. — 3. Garde⸗ Regt. z. F. als Sec. Lt. P. U. v. Dassel, als char. P. F. Kad. v. Leszezynski. — 4. Garde⸗Regt. z. F. als Sec. Lt. P. U. v. d. Burchard I., als char. P. F. Kad. Graf v. Schlieben. — 3. Garde⸗Gren. Regt. als Sec. Lt. P. U. Frhr. v. Lüttwitz, als char. P. F. Gefr. v. Tippelskirch. — 4. Garde⸗Gren. Regt. als Sec. Lt. P. U. v. Trotha, als char. P. F. Kad. v. Minckwitz.
— Gren. Reg. Nr. 1 als Sec. Lt. P. U. v. Auer. — Gren. Regt.
Nr. 2 als Sec. Lt. P. U. v. Klitzing. — Gren. Regt. Nr. 3 als char. P. F. Gefr. v. Horn III. — Gren. Regt. Nr. 4 als char. P. F. Gefr. Schallehn I. — Gren. Regt. Nr. Hals char. P. F. Kad. Krohne. — Gren. Regt. Nr. 6 als P. F. Unteroff. v. Sommerfeld und alkenhayn. — Gren. Regt. Nr. 7 als P. F. Unteroff. von chlichting. — Gren. Regt. Nr. 8 als Sec. Lt. P. U. v. Oppen. — Gren. Regt. Nr. 10 als Sec. Lt. P. U. Rogalla v. Bieber⸗ stein I. — Gren. Regt. Nr. 11 als P. F. Unteroff. v. Lindeiner gen. v. Wildau I. — Gren. Regt. Nr. 12 als Sec. Lt. P. U. Edler v. d. Planitz. — Inf. Regt. Nr. 13 als P. F. Unteroff. v. Duis⸗ burg. — Inf. Regt. Nr. 14 als Sec. Lt. P. U. Schür. — Inf. Regt. Nr. 15 als P. F. Unteroff. v. Wins I., als char. P. F. Gefr. Cramer II. — Inf. Regt. Nr. 16 als char. P. F. Kad. v. Kalinowski I. — Inf. Regt. Nr. 17 als Sec. Lt. P. U. Maurer. — Inf. Regt. Nr. 19 als Sec. Lt. P. U. v. Lewinskil. — Inf. Regt. Nr. 20 als char. P. F. Kad. Kraehe. — Inf. Regt. Nr. 21 als char. P. F. Gefr. v. Rodbertus. — Inf. Regt. Nr. 22 als Sec. Lt. P. U. Mackeldey, als char. P. F. Kad. Schuchard. — Inf. Regt. Nr. 23 als Sec. Lt. P. U. v. Horn I. — Inf. Regt. Nr. 24 als Sec. Lt. P. U. v. d. Osten I. — Inf. Regt. Nr. 25 als P. F. Unteroff. Stempel, als char. P. F. Gefr. v. Kummer ]. — Inf. Regt. Nr. 27 als char. P. F. Kad. v. Zimmermann 1.— Inf. Regt. Nr. 28 als P. F. Unteroff. Bar. v. Eynatten. — Inf. Regt. Nr. 29 als char. P. F. Kad. Frhr. v. Waltershau⸗ sen I., Kad. Obermüller. — Inf. Regk. Nr. 30 als char. P. F. Kad. Matthiaß I. — Inf. Regt. Nr. 31 als Sec. Lt. P. U. v. Koppelow. — Inf. Regt. Nr. 32 als P. F. Unteroff. Berg⸗ mann. — Füs. Regt. Nr. 33 als Sec. Lt. P. U. v. Runckel I. — Füs. Regt. Nr. 34 als Sec. Lt. P. U. v. Koblinski. — Füs. Regt. Nr. 35 als char. P. F. Kad. Kühnast. — Füs. Regt. Nr. 37 als char. P. F. Kad. Oltmann. — Füs. Regt. Nr. 38 als char. P. F. Gefr. Hofmann I. — Füs. Regt. Nr. 40 als Sec. Lt. P. U. v. Götzen. — Inf. Regt. Nr. 41 als Sec. Lt. P. U. Greulich, als char. P. F. Kad. v. Behr I. — Inf. Regt. Nr. 42 als Sec. Lts. P. U. v. Doemming, P. U. Beß. — Inf. Regt. Nr. 43 als Sec. Lt. P. U. Lewald. — Inf. Regt. Nr. 44 als char. P. F. Gefr. Campbell. — Inf. Regt. Nr. 45 als P. F. Unteroff. Fiedlerl., als char. P. F. Kad. v. Gabain. — Inf. Regk. Nr. 46 als char. P. F. Kad. v. Brünken. — Inf. Regt. Nr. 47 als P. 8 Unteroff. v. Wedelstädt. — Inf. Regt. Nr. 48 als char. P. F. Kad. v. Falckenberg. — Inf. Regt. Nr 49 als char. P. F. Kad. v. Sto⸗ jentin I. — Inf. Regt. Nr. 50 als Sec. Lt. P. U. Rodig. — Inf. Regt. Nr. 51 als Sec. Lt. P. U. Rogalla v. Bieberstein II. — Inf. Regt. Nr. 52 als P. F. Unteroff. v. Kracht. — Inf. Regt. Nr. 53 als Sec. Lt. P. U. Bacmeister. — Inf. Regt. Nr. 55 als Sec. Lt. P. U. v. Vogelsang. — Inf. Regt. Nr. 56 als P. F. Unteroff. Krause III. — Inf. Regt. Nr. 57 als Sec. Lt. P. U. Ludendorff. — Inf. Regt. Nr. 58 als char. P. F. Kad. Weg⸗ ner. — Inf. Regt. Nr. 59 als char. P. F. Kad. May. — Inf. Regt. Nr. 60 als Sec. Lt. P. U. Gutsch. — Inf. Regt. Nr. 61. als P. F. Unteroff. v. Wacholtz. — Inf. Regt. Nr. 62 als char. P. F. Kad. Frhr. v. Langenthal. — Inf. Regt. Nr. 63 als P. F. Unteroff. v. Perbandt. — Inf. Regt. Nr. 64 als char. P. F. Kad. v. Graeve. — Inf. Regt. Nr. 65 als char. P. F. Gefr. Böning. — Inf. Regt. Nr. 66 als char. P. F. Kad. Müller V. — Inf. Regt. Nr. 67 als Sec. Lt. P. U. Tepelmann. — Inf. Regt. Nr. 68 als char. P. F. Kad. Rafter. — Inf. Regt. Nr. 69 als char. F. F. Kad. Ulrich I. — Inf. Regt. Nr. 70 als P. F. Unteroff. eller I. — Inf. Regt. Nr. 71 als char. P. F. Gefr. v. Reichen⸗ bach I. — Füs. Regt. Nr. 73 als Sec. Lt. P. U. Frhr. v. Wan⸗ genheim I., als char. P. F. Kad. v. Engelbrechten. — Inf. Regt. Nr. 74 als P. F. Unteroff. v. Feldmann. — Inf. Regt. Nr. 75 als char. P. F. Kad. Struben. — Inf. Regt. Nr. 76 als Sec. Lt. P. U. Frhr. v. d. Goltz I. — Inf. Regt. Nr. 77 als Sec. Lt. P. U. v. Rosen. — Inf. Regt. Nr. 78 als P. F. Unteroff. v. Kaisen⸗ berg, als char. P. F. Kad. Briese. — Inf. Regt. Nr. 79 als Sec. Lt. P. U. v. Borcke I., als char. P. F. Kad. Fleischmann. — Füs. Regt. Nr. 80 als Sec. Lt. P. U. v. Wright. — Inf. Regt. Nr. 81 als P. F. Unteroff. v. Stwolinski. — Inf. Regt. Nr. 82 als Sec. Lt. P. U. v. Diemar, als char. P. F. Kad. v. Slupecki. — Inf. Regt. Nr. 84 als char. F. Kad. Rostock. — Inf. Regt. Nr. 85 als Sec. Lt. P. U. Jerschke, als char. 2 F. Kad. v. Broen. — Füs. Regt. Nr. 86 als char. P. F. Kad. Baare. — Inf. Regt. Nr. 88 als char. P. F. Kad. Bingell. — Gren. Regt. Nr. 89 als char. P. F. Kad. Frhr. v. Eberstein. — Füs. Regt. Nr. 90 als 9. .Unteroff. Frhr. v. Sell. — Inf. Regt. Nr. 91 als char. P. F. Kad. v. Wurmb II. — Inf. Regt. Nr. 93 als char. P. c Kad. v. Schwemler. — Inf. Regt. Nr. als char. P. F. Kad. Frhr. v. Harstall. — Inf. Regt. Nr. 96 als Scc. Lt. P. U. Gertenbergk. — Inf. Regt. Nr. 97 als Sec. Lt. P. U. v. 92 I. — Inf. Regt Nr 98 als Sec. Lt. P. U. v. Bismark. — Inf. Regt. Nr. 99 als P. F. Unteroff. Frhr. v. Reibnitz. — Gren. Regt. Nr. 109 als Sec. Lt. P. U. v. Pfeil. — Gren. Regt. Nr. 110 als Sec. Lt. P. U. Müller II. — Inf. Regt. Nr. 111 als char. P. F. Kad. v. Wahlert. — Inf. 2- * Nr. 112 als char. P. F. Kad. Scheuch. — Inf. Regt. Nr. 113 als char. P. F. Kad. v. Baczko. — 98 Regt. Nr. 114 als Sec. Lt. P. U. Frhr. v. Ulmenstein. — des Regt. Nr. 116 als char. P. F. Kad. Schleußner. — Inf. egt. Nr. 117 als char. P. F. Gefr. von der Osten III. — Inf. Regt. Nr. 118 als char. P. F. Gefr. Cotta. — Inf. Regt. Nr. 12 als P. F. Unteroff. v. Carnap⸗Quernheimb I. — Inf. Regt. Nr. 129 als char. P. F. Gefr. v. Wedell II. — Inf. Regt. Nr. 130 als Sec. Lt. P. U. Einecke. — Inf. Regt. Nr. 131 als Sec. Lt. 3 U. Frhr. von dem Bodtlenberg gen. v. Schirp, als char. P. F. Kad. Lindborst. — Inf. Regt. Nr. 132 als Sec. Lt. P. U. Hucke. — Garde⸗Jäger⸗Bat. als Sec. Lt P. U. Graf
inck v. Finckenstein I., als char. P. F. Kad. Graf v. Westarp. 8 Garde⸗Schützen⸗Bat. als Sec. Lt. P. U. v. Helldorjf. Barp. Bat. Nr. 1 als Sec. Lt. P. U. v. Rosenberg I. — Jäger⸗Bat. Nr. 2 als Sec. Lt. P. U. v. Gottberg. — Jäger⸗Bat. Nr. 4 als char. P. F. Kad. Rechlin. — Jäger⸗Bat. Nr. 5, z la suite desselben als Sec. Lt. Gefr. Prinz Heinrich XXIXI Reuß Durchlaucht, unter Vorbehalt der Patentirung. — Jäger⸗Bat. Nr. 8 als char. P. F. Kad. Bertram. — Jäger Bat. Nr. 9 als P. F. Unteroff. Kundt. — Jäger⸗Bat. Nr. 11 als char. P. F. Kad. Deecke. — 2. Garde⸗Ulan. Regt. als Sec. Lt. P. U. Graf von der Goltz II. — 2. Garde⸗Drag. Regt. U. Fthr. v. Zedlitz⸗Leipe I. — Kür. Regt. Nr. 4 als char. P. F. Gefr. Rave v. Pappenheim. — Drag. Regt. Nr. 3 als Sec. Lt. P. U. v. Frankenberg⸗Ludwigsdorff I. — Drag. Regt. Nr. 10 als char. P. F. Kad. v. Hoven I. — Drag. Regt. Nr. 13 als P. F Unteroff. v. RKaumer 1I. — Drag. Regt. Nr. 16 als Sec. Lt. P. U. v. Hennigs. — Hus. Regt. Nr. 1 als char. P. F. Kad. v. Brandt I. — Hus. Regt. Nr. 4 als char. P. F. Gefr. v. Uechtritz⸗Steinkirch. — Hus. Regt. Nr. 15 als char. .F. Kad. Baron Hoverbeck v. Schoenaich 1. — Ulan. Regt. Nr. 15 als char. P. F. Kad. v. Rhoeden. — Ulan. Regt. Nr. 16 als char. P. F. Kad. v. Bredow I. —. eld⸗Art. Regt. Nr. 1 als Sec. Lt. P. U. v. Wernsdorff. — held.Art Regt. Nr. 3 als Sec. Lt. P. U. v. Winterfeld. — Feld⸗Art. Regt. Nr. 7 als char. P. F. Gefr. v. Gostkowski. — Feld⸗Art. Regt. Nr. 9 als P. F. Unteroff. Steinwachs. — Feld⸗ Art. Regt. Nr. 10 als Sec. Lt. P. U. v. Gillhausen. — Feld⸗ Art. Regt. Nr. 14 als Sec Lt. P. U. v. Grolmann. — Feld⸗Art. Regt. Nr. 16 als Sec. Lt. P. U. v. Woyna. — Feld⸗Art. Regt. Nr. 20 als P. F. Unteroff. Zwenger. — Feld⸗Art. Regt. Nr. 24 als P. F. Unteroff.v. Gundlach. — Feld⸗Art. Regt. Nr. 25 als P. F. Unteroff. Bar. v. Richthofen. — Feld⸗Art. Regt. Nr. 26 als P. F. Unteroff. v. Storp. — Feld⸗Art. Regt. Nr. 27 als char. P. F. Kad. v. Berken III. — Garde⸗Fuß⸗Art. Regt. als P. F. Unteroff. The⸗ lemann. — Fuß⸗Art. Regt. Nr. 1 als char. P. F. Kad. Spiller. — Fuß⸗Art. Regt. Nr. 2 als Sec. Lt. P. U. Bliesener. — Fuß⸗ Art. Regt. Nr. 6 als P. F. Unteroff, v. Scheve I. — Fuß⸗ Art. Regt. Nr. 8 als char. P. F. Kad. Reinbothe. — Fuß⸗Art. Regt. Nr. 11 als Sec. Lt. P. U. Jablonsky I. — Ingenieurcorps: als Sec. Lt. P. U. Klotz. Berlin, den 15. April 1882. Wilhelm.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 19. April. Im weiteren Ver⸗ laufe der gestrigen (47.) Sitzung trat das Haus der Abgeordneten in die Berathung der Denkschrift über die Ausführung des Gesetzes vom 23. Februar 1881, betreffkendd die Bewilligung von Staatsmitteln zur Hebung der wirthschaftlichen Lage in den nothleidenden Theilen des Regierungsbezirks Oppeln ein. Die Denkschrift verbreitet sich im Einzelnen über die Zwecke, für welche in dem Gesetz Mittel gewährt worden sind und bespricht den Stand der Ausführung der einzelnen Bestimmungen. Diese Zwecke sind: 1) die Aus⸗ führung der Ent⸗ und Bewässerungen, 2) die Regulirung von Flußläufen, 3) die Förderungen der Folgeeinrichtungen bei Ge⸗ meinheitstheilungen und Zusammenlegungen, 4) die Förderung einzelner landwirthschaftlicher Kulturzweige, insbesondere des Flachsbaues, sowie Förderung des gewerblichen Unterrichts und der Hausindustrie, 5) die leichtere Befriedigung des Kreditbedürfnisses der kleineren Grundbesitzer, 6) die Begrün⸗ dung neuer Schulstellen und Beihülfen für Schul⸗Neu⸗ und Erweiterungsbauten, 7) Zuschüsse an die Oberschlesische und die Rechte Oder⸗Ufer⸗Eisenbahngesellschaft nach Ausführung der Eisenbahnlinien von der Wilhelmsbahn unweit Rybnik oder Orzesche nach Sohrau, von der Wilhelmsbahn unweit Rybnick nach Loslau und von Kreuzburg über Lublinitz nach Tarno⸗ witz, 8) die theilweise Bestreitung der Grunderwerbskosten für die Eisenbahn von Kreuzburg über Lublinitz nach Tarnowitz.
Die Kommission, welcher diese Denkschrift überwiesen war, hatte folgenden Antrag gestellt:
Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen:
I. Von den in den Positionen 1, 3, 4, 6, 7, 8 der Denkschrift niedergelegten Maßnahmen der Königlichen Staatsregierung zur Hebung der wirthschaftlichen Lage in den nothleidenden Theilen des Regierungsbezirks Oppeln, Kenntniß zu nehmen.
F. Zu der Position 3, die Königliche Staatsregierung zu er⸗ uchen:
Die Regulirung der oberen Oder von Oderberg bis Kosel auf Staatskosten zu beschleunigen.
III. Zu der Position 5, die Königliche Staatsregierung zu ersuchen: 2
1) Dahin zu wirken, daß event. durch die Revision des Statutes der Provinzialhülfskasse der auf das Staatsdarlehen basirte Kredit der Letzteren, den kleinen Grundbesitzern in zweck⸗ mäßigerer Weise zugänglich gemacht werde, namentlich dadurch, daß die Darlehen durch Vermittelung von Kreiskreditinstituten ausge⸗ geben werden;
2) Die Bestrebungen der Schlesischen Landschaft, den Kredit der kleineren Grundbesitzer noch mehr wie bisher zu berücksichtigen, nach Möglichkeit zu fördern. .
Der Referent Abg. von Haugwitz erkannte im Namen der Kommission an, daß die Regierung das Gesetz mit regem Eifer ausgeführt habe. Allerdings sei seit dem Erlaß desselben erst kurze Zeit verflossen und deshalb ein erheblicher Erfolg, namentlich der Flußregulirungen und Meliorationen noch nicht zu erkennen. Im Allgemeinen aber könne man mit der Thätigkeit der Regierung und ihrer Organe durchaus zufrieden sein. Dringend empfehle er die Regulirung der oberen Oder von Oderberg bis Kosel und Modalitäten für die schnellere Beschaffung von Dar⸗ lehen. Die Provinzialhülfskasse sei allerdings durch das Gesetz mit Staatsmitteln ausgestattet worden, aber die Formalitäten und der gebundene Geschäftsgang dieser Kasse wirke erschwerend auf die schnelle Erledigung der Geschäfte. Deshalb habe die Kommission einen anderen Modus für die Darlehensgewährung in Nr. III. des Antrages empfohlen.
Der Abg. Münzer trat für die Regulirung der oberen Oder ein und wünschte, die Regierung möchte für dieselbe eine größere Summe in Anrechnung bringen, als es nach der
entschrift der Fall sei. In Folge der Oderüberschwemmungen kien in der Vorlage 800 000 ℳ ausgeworfen, davon 600 000 ℳ zur Regulirung der Olsa bei ihrer Mündung in die Oder, zu Flußregulirungen im Kreise Pleß, sowie zur Regulirung der rechtsseitigen Zuflüsse der Oder und 200 000 ℳ
r Beseitlaun der weiteren Uebelstände in der Gegend von kiosel und Ratibor. Weiter habe der Minister bei Gelegenheit einer Interpellation, betreffend die Oderregulirung eine Abhülfe der Nothstände bereitwilli zugesagt. Die Betheiligten, speziell die Bewohner der K. eler Gegend, hätten ge⸗ —, „ daß diese Erklärungen nicht blos leere Ver⸗ prechungen wären, um den Unmuth der dortigen Anwohner
zu beruhigen. Sie hätten erwartet, daß die Regierung es
2. technisch und fmanziell noch nicht übersehen läßt, ohne Weiteres einzig und
nicht bei Worten werde bewenden lassen, sondern wirklich etwas thun werde. Nachdem jetzt ein Jahr ohne Ueber⸗ schwemmung vorüber gegangen sei, nehme die Regierung einen veränderten Standpunkt ein. In der Denkschrift heiße es, der Kostenaufwand der Regulirung übersteige die in dem Gesetz hierfür bewilligten Mittel, es könne daher weder der Oderdurchstich noch die Fortschaffung des festen Wehres be⸗ werkstelligt werden. Früher seien die Dispositionen der Re⸗ gierung andere gewesen. Damals habe man anerkannt, daß im Ratiborer Kreise 64 Gemeinden mit etwa 10 000 ha und bei Kosel 33 Gemeinden mit 6000 ha der Ueberschwemmung ausgesetzt seien, und daß zur Vermeidung dieser Gefahr der Oderdurchstich hergestellt werden müsse. Was die Fort⸗ schaffung des Wehres betreffe, so fielen die Kosten hierfür jedenfalls in den Rahmen des Nothstandgesetzes. Uebrigens habe auch der Militärfiskus, der das Wehr aus militärischen Gründen errichtet habe, die Verpflich⸗ tung, dasselbe wieder fortzuschaffen. Allein nicht blos der Rechenschaftsbericht, auch der Minister führe eine andere Sprache und desavouire jetzt geradezu die früheren Erklärungen der Regierung. Die Regierung habe der Oder⸗ regulirung seit jeher viel Wohlwollen entgegengebracht. Daß sie noch immer nicht ausgeführt sei, sei zumeist die Schuld der Wasserbautechniker oder Solcher, die es sein wollten. Seit 1849 hätten zahlreiche Reskripte und Erklärungen von Ministern die Sympathien für dieses Projekt ausgedrückt, die That lasse aber noch immer auf sich warten. Möge daher die Regierung nach ihren zahlreichen Versprechungen und bei der stets drohenden Ueberschwemmungsgefahr die Oder⸗Reguli⸗ rungsschlange aus diesem Hause endlich beseitigen!
Der Regierungskommissar, Geheime Ober⸗Bau⸗Rath Wiebe entgegnete, die Resolution zu II. bitte die Regierung abzulehnen. Sie habe schon in der Kommission ausdrücklich ihre Bereit⸗ willigkeit erklärt, die Regulirung der oberen Oder im Landes⸗ kulturinteresse weiter zu verfolgen. Sie möchte sich nur nicht gewaltsam in eine Position gedrängt sehen, von dem Hause 12 — 15 Millionen zu fordern für Regulirungen, deren Erfolge viel weniger dem allgemeinen Interesse des Staates als dem speziellen Interesse der Adjazenten zu Gute kommen würden. Außerdem sei es erwünscht, diese Regulirung so lange hinauszuschieben, bis das Schiffahrtsinteresse, welches sehr häufig mit dem der Landeskultur kollidire, durch den Bau des Kanals auf der linken Oderseite wahrgenommen sein werde.
Der Abg. Dr. Holtze erklärte, die Frage der Oderreguli⸗ rung hange mit der Frage der Aufhebung des Nothstandes in Oberschlesien eng zusammen, denn gerade die Ueberschwem⸗ mungen hätten das Elend vergrößert und verbreitet. Es handele sich hier darum, wo die Grenze der Verpflichtungen der Adjazenten und der Regierung zur Unterstützung im Kampfe gegen elementare Einflüsse liege, deren verheerende Wirkungen in den letzten 50 Jahren ohne Verschulden der Anwohner so gewaͤchsen seien. Es wäre hart, die letzteren hier im Stiche zu lassen. Aber noch auf einem andern viel wich⸗ tigerem Gebiete stehe die staatliche Unterstützung in Schlesien derjenigen in anderen Provinzen nach. Bei einer Schullast von 1 ℳ und 3 ℳ Steuerfähigkeit pro Kopf gebe der Staat in Ostpreußen 0,63 ℳ Zuschuß, in Schlesien nur 0,35 ℳ, eine um so bedauernswerthere Härte, als der Kernpunkt der Noth⸗ lage in dem niedrigen Bildungszustand der Bewohner zu suchen sei. Werde der letztere gehoben, werde Oberschlesien völlig germanisirt, dann werde allmählich auch der Nothstand schwinden.
Hierauf ergriff der Minister für Landwirthschaft, Do⸗ mänen und Forsten Lucius das Wort:
Ich bitte das hohe Haus, mir noch einige Worte zur Frage der Oderregulirung zu gestatten. Es ist vollkommen richtig, daß die Oderregulirung in ihrer Totalität nicht in den Rahmen des Noth⸗ standsgesetzes gehört, sondern daß ein Zusammenhang mit letzterem nur soweit vorhanden ist, wie das in den damaligen Verhandlungen bereits ausgeführt und präzisirt ist. Die Herren, die ortskundig sind, wissen bereits hinreiched — und das haben ja auch die Erklärungen des Kommissars des Herrn Ministers für die öffentlichen Arbeiten bestätigt — daß die Regulirung des oberen, bisher nicht schiffbaren Theiles der Oder Kosten im Betrage von ungefähr 12 bis 15 Millionen Mark ver⸗ ursachen würde. Schon diese Zahl allein ergiebt die Unmöglichkeit, daß man bei Ausweisung einer Summe von 800 000 ℳ durch das Nothstandsgesetz daran gedacht haben könnte, eine radikale Regulirung der oberen Oder in Aussicht zu nehmen. Trotzdem glaube ich, würde es un⸗ gerechtfertigt sein, wenn daraus geschlossen würde, daß auf Seiten der Königlichen Staatsregierung in irgend einem der betheiligten Ressorts eine Lauheit oder Lässigkeit in der Behandlung der ganzen Frage vor⸗ liege. Ich bitte die Herren ferner, sich zu vergegenwärtigen, daß dieser Flußlauf nicht der einzige verwilderte ist, daß man vielmehr umgekehrt sagen kann, daß die Mehrzahl unserer kleineren Flußläufe, resp. der nicht schiff baren Theile der schiffharen Ströme, sich fast durchweg im verwilderten Zustand befindet. Ich habe bereits bei früheren Gelegenheiten darauf hingewiesen, daß das landwirthschaftliche Ministerium beschäftigt ist mit einer Aufnahme, die allerdings in der Kürze der Zeit nur ober⸗ flächlich sein kann, um die regulirungsbedürftigen Flußläufe in den verschiedenen Provinzen einigermaßen zu konstatiren. Ich will keine Zahlen nennen, möchte aber doch glauben, daß die Summe, die zweckmäßigerweise hierauf verwendet werden kann, sich möglicherweise auf Hunderte von Millionen belaufen dürfte.
aß da die Staatzregierung nicht mit einer einzelnen Vorlage für einen bestimmten Flußtheil hervortritt, ohne hinreichende technische Unterlagen, ohne vollständige 8845 der Projekte, ohne Vor⸗ schläge, wie man sich technisch und finanziell die Durchführung denkt, — das, meine Herren, ist doch kein Vorwurf für die Staatsregierung, sondern vielmehr umgekehrt, ist es ihre Pflicht und Schuldigkeit, nicht mit unreifen Projekten an die Landesvertretung heranzutreten. Ich bin auch gewiß, wenn eine solche Vorlage ungenügend vorbereitet hierher ge⸗ langte, sie würde der herbsten Kritik ausgesetzt sein, auch gerade Seitens der Herren, deren Kreise die späteren Benefizien davon ziehen ollten. Ich verweise bei dieser Gelegenheit nicht nur auf andere hreoinen wo ebenfalls eine ganze Reihe von Flüssen vor⸗ anden sind, bei denen auch das Regultrungsbedürfni bar ist — sondern auf die
offen ⸗ große Zahl der in chlesien 2F .“* — ich will nur z. B. die Malapane nennen. Die Oderregulirung, soweit sie mit der Nothstandsvorlage zusammenhängt und darin fest präzisirt war, ist, soweit die Vorlage die Mittel dazu auswarf, soweit ich unterrichtet bin, wahr⸗ scheinlich schon jetzt ziemlich vollständig ausgeführt. Es galt damals, den dringendsten Nothständen abzuhelfen, die sich auf die Einmün⸗ dungsstelle der Olsa in die Oder bezogen, es galt, den Annaberger Deich zu erhöhen und andere kleinere Regulirungsarbeiten vorzu⸗ nehmen, die auch inzwischen wahrscheinlich durchweg ausgeführt worden 8 Ich würde mich aber dagegen verwahren, daß aus den früheren
rklärungen der Königlichen Staatsregierung oder der Kommissare die Folgerung gezogen werden könne, daß nun dieser ganze obere Theil der Oder lediglich auf Staatskosten regulirt werden sollte, und in dieser Beziehung meine ich dringend vor der unver⸗ änderten Annahme des Antrags der Kommission meinerseits warnen zu sollen. Es entspricht auch in der That nicht der Praxis dieses bohen Hauses, sich ohne Weiteres zu engagiren für eine Ausgabe von vielen Millionen und auszusprechen, daß eine solche Regulirung, die sich
allein auf Staatskosten, wie es hier der Kommissionsantrag will, zu erfolgen habe. Es ist doch vorher zu erwägen, inwieweit die Adjazenten, die Kommunen, Großgrundbesitzer, Interessentenverbände in der Lage sein werden, die Kosten zum Theil oder auch ganz zu tragen. Ueber alle diese Fragen auch jetzt nur eine bindende Zusage zu machen, würde ich mich meinerseits völlig außer Stande erklären, und ich würde deshalb meinerseits dem Hohen Hause dringend empfehlen, den zweiten Theil der Kommissionsvorschläge Ihrerseits abzulehnen, wogegen ich meinerseits zusichere, daß nach Maßgabe der technischen Vorarbeiten, nach Maß⸗ gabe der Mittel, die für diese Zwecke bereit zu stellen sein werden, sicher unausgesetzt daran gearbeitet werden wird, nicht nur die obere Oder, sondern auch eine ganze Reihe von Flußläufen in den ver⸗ schiedenen Provinzen einer Regulirung im Landeskulturinteresse unter⸗ zogen werden wird, und ich werde mich meinerseits freuen, wenn wir bei diesen Bestrebungen die Unterstützung der Häuser des Landtages finden werden.
Der Abg. Zaruba (Ratibor) konstatirte, daß die Adja⸗ zenten der oberen Oder doch mit der von dem Nothstand so hart betroffenen oberschlesischen Bevölkerung identisch, und also auf lange Zeit außer Stande seien, zu den Regulirungskosten das Mindeste beizutragen. Wenn diese Lebensfrage der ober⸗ schlesischen Kreise nicht bald entschieden werde, so falle auf die Staatsregierung eine sehr schwere Verantwortung.
Der Abg. von Benda erklärte, der Nothstand in Ober⸗ schlesien und dessen Abhülfe liege der nationalliberalen Partei gewiß am Herzen und seine Partei werde darum der Nr. I. und III. des Kommissionsantrages zustimmen. Dagegen ent⸗ halte Nr. II. in der vorliegenden Fassung für den Staat ein Engagement, ohne daß, wie die Ausführung selbst angebe, die Frage, ob und inwieweit der Staat die Kosten der Ausführung tragen müsse, materiell geprüft sei. Er beantrage deshalb in Nr. II. die Worte „auf Staatskosten“ zu streichen.
Der Abg. Konrad (Pleß) bemerkte, in der Vorlage sei eine Million Mark für Schulangelegenheiten ausgeworfen, zugleich sei bestimmt, daß die Kreise, denen geholfen werden solle, die Summe von 300 000 ℳ für dieselben Zwecke auf⸗ zubringen hätten. Nun seien das gerade die Kreise, die vor Kurzem erst in dem Zustand des Verhungerns gewesen seien, die als Darlehen von der Regierung eine Schuld von 2 221 000 ℳ hätten aufnehmen müssen, die binnen 3 Jahren zurückzuzahlen seien, und welche überdies mit Abgaben überlastet seien, wie keine anderen Kreise des Landes. Er frage, ob es billig sei, nun auch noch diese 300 000 ℳ von denselben zu verlangen. Auch die Kreditverhältnisse, für deren Besserung eine Million aus⸗ geworfen sei, seien ungünstig geblieben, weil in Folge un⸗ günstiger Bestimmungen des Statuts die Güter nur ganz niedrig hätten beliehen werden können. Auch mit Eisenbahnbauten sei man gerade den Nothstandsbezirken gegenüber sehr karg ge⸗ wesen. Diese Bezirke hätten 11 km erhalten, die jetzt vielleicht sich zu 22 km vermehren würden, während benachbarte Kreise 77 km erhalten hätten. Wünschenswerth wäre es auch, wenn die beiden Sackbahnen der Kreise Anschluß erhalten würden. Mit der Germanisirung sollte man nicht zu rasch und gewalt⸗ sam vorgehen.
Der Regierungskommissar Geh. Reg.⸗Rath Dr. Micke kon⸗ statirte dem Vorredner gegenüber hinsichtlich dermangelnden Eisen⸗ bahnen, daß nach der Denkschrift die Konzessionen für die Linien Rybnik⸗Loslau und Creuzburg⸗Lublinitz⸗Tarnowitz der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft, respektive der Rechten Oderuferbahn bereits im August vorigen Jahres ertheilt seien, und daß man mit der Ausführung der Arbeiten auch schon Ende vorigen Jahres begonnen habe.
Nachdem noch der Abg. Frhr. von Minnigerode den An⸗ trag des Abg. von Benda unterstützt hatte, wurde die Dis⸗ kussion geschlossen.
Die Vorschläge der Kommission sub I. und III. wurden genehmigt, ebenso Nr. II. nach dem Antrage des Abg. von Benda.
Hiermit war die Tagesordnung erledigt.
Hierauf vertagte sich das Haus um 3 Uhr auf Mittwoch
Landtags⸗Augelegenbeiten.
Erläuter ungen 6
ges zum Staatshaushalts⸗Etat für das Jahr vomn K Aprik 1“
. (Schluß.)
Berlin⸗Görlitzer Eisenbahn. Nach §. 2 des Vertrages vom 14. November 1881, betr. den
soll die Verwaltung und der Betrieb der Berlin⸗Görlitzer Eisenbahn
nicht vor dem 1. Januar 1883 erfolgen darf, lediglich für Rech⸗ nung der Aktionäre stattfinden. Die Bahn tritt somit zunächst in dasselbe Verhältniß zum Staate, wie es bezüglich der übrigen Privat⸗ eisenbahnen, welche vom Staate für Rechnung der Gesellschaften ver⸗ waltet werden, besteht. Der Erneuerungs⸗ und der Reservefonds der Bahn ist in 12 Weise zu dotiren und besonders zu verwalten, auch muß die Eisenbahnabgabe weiter gezahlt werden.
Die Uebernahme der Verwaltung Seitens des Staates würde hiernach an sich ohne Einfluß auf die Gestaltung des Nachtragsetats sein, wenn nicht der Staat nach §. 6 des Vertrages die Verpflichtung übernommen hätte, spätestens sechs Monate nach der Uebernahme der Verwaltung den Inhabern der Aktien der Berlin⸗Görlitzer Fisenbabnfesentscaf gegen Abtretung ihrer Rechte, d. h. gegen Ein⸗ lieferung ihrer Aktien Staatsschuldverschreibungen der 4 prozentigen konsolidirten Anleihe anzubieten, und zwar:
für je acht Stammaktien à 300 ℳ neunhundert Mark,
für je eine Stammprioritätsaktie à 600 ℳ sechshundert Mark Nominalkapital. Bei dem Umtausche sind die Dividendenscheine für das Jahr 1882 und für die folgenden Jahre mit einzuliefern, wogegen die Staatsschuldverschreibungen für die Stamm⸗Prioritätsaktien vom 1. Januar 1882, für die Stammaktien vom 1. Juli 1882 ab zu verzinsen sind.
In der Annahme, daß von dem Umtausche im vollen Umfange Gebrauch gemacht wird, sind daher zur Verzinsung der auszugebenden Staatsschuldverschreibungen im Nachtragsetat unter Kapitel 35 Titel 3 in Zugang gebracht: füeess
V 6 187 500 ℳ Staatsschuldverschreibungen der 4 pro⸗ teantigen konsolidirten Anleihe zum Um⸗ 18 aausch der Stammaktien, Zinsen vom 6“ 1. Juli bis ult. Dezember 1882 mit 123 750 ℳ Staatsschuldverschreibungen der 4 5ö konsolidir⸗ ten Anleihe zum Umtausch der Stammprioritätsaktien, Zinsen vom 1. Januar bis ult. Dezember 1882 mit. zusammen sür 2 887 500 9—ℳ Nominalkapital, an Zinsen 783 750 ℳ
Der Staat wird in Höhe der konvertirten Aktien zunächst Aktionär der Berlin⸗Görlitzer Eisenbahngesellschaft und hat die auf die in seinen Besitz gelangenden Aktien für das Jahr 1882 fallende
Dividende zu beziehen. Da bei der Veranschlagung der Zinsen an⸗
Uebergang des Berlin⸗Göͤrlitzer Eisenbahnunternehmens auf den Staat,
bis zum Eigenthumserwerbe des Unternehmens, welcher nach §. 7 l. c.