1882 / 92 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Apr 1882 18:00:01 GMT) scan diff

genommen ist, daß sämmtliche Aktien mit den Dividendenscheinen] tigen konsolidirten Anleihe nebst Zinsen davon vom 1. April 1881]† Ausgaben beim Kapitel 36a. 6 Verrechnung auf die Anlei 8 für 1882 erworben werden, so ist auch per für 1882 zu erwartende, ab und zwar für je zwei Aktien à 200 Thaler zweihundert Mark Erweiterung des Bhhrr, ezo erg n⸗ vgens gnf. 1X“ 8 G 1“ . G 8 8

die Dividende auf sämmtliche Aktien Larstellende Gesammtüberschuß Nominalkapital sowie eine baare Zuzahlung von 10 pro Aktie Der Nachtragsetat weist hiernach i anzen einen Zugang

im Nachtrags⸗Etat unter Kapitel 20 Titel 6 mit 595 441 in Zu⸗ anzubieten. Bei dem Umtausche sind die Dividendenscheine für das bei den Einnahmen von 20 988 767 95 8 8 K ni li gang gebracht. Rechnungsjahr 1881/82 und die folgenden Jahre mit einzuliefern. und bei den Ausgaben on .20 988 767 2 95 4 8 iger un onig 1 reu 1 en 11 82b nzeiger. ;2A 88 1 B2 1r. m-I.-r2 dbn zustebenden Gef oe. Sun wird in Höhe der umgetauschten Aktien Aktionär der aus, B 8— 82 als „künftig wegfallend“ bezeichnet. 1 echte, v 8 as Eigenthum der Berlin⸗Görlitzer esellschaft. 8 ie im Spezialetat der Eisenbahnverwaltung pro 1. Apri 1 8 8 8 Eisenbahn zum 1. Januar 1883 zu erwerben, keinen Gebrauch, so ist Da das Eigenthum der Rbein⸗Nahe⸗Eisenbahn vom Staate ¹ 1882/83 bei den Ausgaben mit Fülenbab auf das —— 8 8 B c rlin, Mittwoch, den 19. Axril 1882. die Verwaltung nach diesem Zeitpunkte weiter für Rechnung der Ak⸗ nach §. 2 des Vertrages erst nach Ablauf der für den Umtausch der gesetz aufgenommene Bemerkung ändert sich wie folgt: m A . tionäre zu führen und erhält der Staat, soweit er durch Umtausch in BAktien gegebenen einjährigen Frist erworben werden kann, so tritt für Nach der Bemerkung beträgt der Ueberschuß bei der Verwaltung 4 den Besitz von Aktien gelangt ist, die auf die letzteren vom 1. Ja⸗- das Rechnungsjahr 1. April 1882/83 eine Aenderung in dem bereits der Eisenbahnangelegenheiten . . . . . . 102 463 261 nzeigen nuar 1883 ab entfallende Dividende. Erwirbt der Staat dagegen das bestehenden Verhältnisse der Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn zum Staate nicht Im Nachtragsetat sind bei dieser Verwaltung 2 au S2 eeceeeh obupjsqan 8 Eigenthum der Berlin⸗Görlitzer Eisenbahn zum 1. Januar 1883, so ein und bleibt die durch die Gesetze vom 16. April 1860 (Gesetz⸗ als Zugang bei den Einnahmen gegenüber 3 Enc 8 nn 6 8 fallen von diesem Zeitpunkte ab die Intraden der Bahn dem Staate Samml. S. 172) und vom 22. Mai 1861 (Gesetz⸗Samml. S. 233) dem Zugange bei den Ausgaben nach dem 8 8-, voenich 5,8 8 SScen; 1 Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen vollständig n. ttb 1 vom Staate übernommene Zinsgarantie für die beiden Prioritätse⸗ Vorstehenden mehr veranschlagt . . . . . 5 744 015 P11ne Igegmgece deeien 8 Steckbrief. Gegen d t 8 beschri 1 Rach 8 8 8. us⸗Grohßenhainer Eisenbahn. anleihen der Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn in Kraft. 8 1 mithin erhöht sich der Ueberschuß auf. . 108 207 276 Bunm halt 8 6 stav Ut 8 weees. öSg §. Vertrages vom 14. November 1881, betr. den Nach dem brigefügten Spezialetat der Bahn für 1. April 1882/83 Auf diesen Ueberschuß waren nach der zum ist die Untersühungshaf 1“ Uebergang des Cottbus⸗Großenhainer Eisenbahnunternehmens auf den wird auf die vom Staate zu erwerbenden Aktien der Rhein⸗Nahe⸗ Staatshaushalts⸗Etat stattgefundenen Berech⸗ ü desagjchnel ns eef aeed heehae. e Staat, erfolgt die Verwaltung und der Betrieb der Cottbus⸗Großen⸗ Eisenbahngesellschaft eine Dividende nicht entfallen, dagegen hat der nung an Zinsen in ax.“ hainer Eisenbahn bereits vom 1. Januar 1881 ab für Rechnung des Staat in Folge der übernommenen Zinsgarantie für die beiden Ansatz zu bringen 85 879 934 4 e“” vesbhafn Staates. Mit Rücksicht hierauf ist bei der Ermittelung des Rein⸗ Prioritätsanleihen einen Zinszuschuß von 359 750 zu leisten. In Hierzu treten die im 8 1n 9 55 Ueterscahs ,7. n 1a“ ertrages für 1881 die Eisenbahnabgabe, soweit dieselbe von in Preußen den Staatshaushalts⸗Etat für 1. April 1882/83 sind unter Kapitel 32 Nachtragsetat veran⸗ b Gere I belegenen Strecken zu entrichten sein würde, nicht in Ansatz zu bringen. Titel 5 zur Deckung dieses Zinszuschusses nach der desfallsigen Aus⸗ schlagten weiteren Zin⸗ (NXW.), den 14. April 1882. Der Untersuchungs⸗ Da die desfalsige Einnahme von 12 295 jedoch im Staatshaus⸗ gabe für 1880/81 nur 330 600 vorgesehen, weshalb im Nachtrags⸗ ser von 5 041 021 1 S. -F L. 85 8s 1“ . er 30 Jahre, geb. 23. 3. 5 zu Rheinsberg, Größe 1,69 m, Statur mittel Haare blond, Stirn niedrig, Bart kleiner blonder Schnurrbart, Augenbrauen blond, Augen grau, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne gut, Kinn oval, Gesicht oval, Gesichtsfarbe gesund, Sprache

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anschlagt ist, so ist im Nachtragsetat der angegebene Betrag bei dem bringen waren. sind zusammen genannten Titel wieder abgesetzt. 1 Die Zinsen für die zum Umtausch zu verwendenden Staats⸗ Zur Ausgleichung des Die an das Königreich Sachsen zu entrichtende Quote der Eisen⸗ schuldverschreibungen auf die Zeit vom 1. April 1881 bis ult. März vorhandenen Defizits bahnabgabe wird aus den bei dem Ausgabetitel 11 „Steuern ꝛc.“ 1882 sind nach §. 3 des Gesetzes vom 28. März d. J. Gesetz⸗ im Staatshaushaltg⸗ aufgenommenen Mitteln bestritten werden. sammlung S. 21 aus den Reserve⸗ und Selbstversicherungsfonds, Etat für 1882,83 sind, 9 „Räücklagen in den Erneuerungs⸗ und Reservefonds sind in Gemäß⸗ bezw. aus den Erneuerungsfonds der im §. 1 1. o. bezeichneten Eisen⸗ wie bisher, die vollen 2 200 000 heit des §. 2 KAlinea 5 des Vertrages vom 14. November 1881, da bahngesellschaften, sobald diese Fonds dem Staate zugefallen sein in. Anrechnung zu der Uebergang der Verwaltung auf den Staat am 1. Mai d. J. werden, zu entnehmen. Es kommen demnach für den Nachtragsetat bringen, so daß im stattfinden wird, nur bis zu diesem Zeitpunkte in Ansatz gebracht, nur die Zinsen für die zum Umtausche zu verwendenden 4 341 500 Ganzen von dem Ueber⸗ 8 während für den übrigen Theil des Etatsjahres die dem voraussicht⸗ Staatsschuldverschreibungen der vierprozentigen konsolidirten Anleihe ““ 93 120 955 —4₰ lichen wirklichen Bedürfniß entsprechenden Beträge veranschlagt wor⸗ vom 1. April bis ult. Dezember 1882 in Betracht und sind solche in Abzug kommen und zur Tilgung der Eisen⸗ den sind. 1 8 mit 130 245 unter Kapitel 35 Titel 3 in Zugang gebracht. bahnkapitalschuld statt des Betrages von Der sich nach dem Spezialetat für 1882 ergebende Betriebsüber⸗ Ueber den Erwerb des Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahnunter⸗ 14 383 327 ein solcher von . . 15 086 321 95 schuß von im Ganzen 751 242 ist im Nachtragsetat unter Ka⸗ nehmens auf den Staat ist unter dem 14. März d. J. dem Hause zu verwenden und abzuschreiben ist. 1 pilel 19 Titel 4 in Zugang gebracht. der Abgeordneten ein Gesetzentwurf zur verfassungsmäßigen Beschluß⸗ Die Staatseisenbahnkapitalschuld beziffert sich nach der bis⸗ „Nach §. 4 des Vertrages gewährt der Staat den Inhabern der fassung vorgelegt worden. L““ 2 024 962 595 Aktien eine feste jährliche Rente von 3 %, den Inhabern der Prio⸗ Mit Rücksicht hierauf sind in der Voraussetzung der verfassungs⸗⸗ Hierzu treten die im Nachtragsetat zu Kap. 35 8 ritäts⸗Stammaktien von 5 % des Nominalbetrages, deren Zahlung mäßigen Genehmigung desselben die durch die Vncs dene und den Tit. 3 vermerkten Staatsschuldverschreibungen postnumerando am 2. Januar jeden Jahres gegen Rückgabe der bis⸗ Betrieb der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn im Jahre 1882 ent⸗ der vierprozentigen konsolidirten Anleihe herigen vom 1. Januar 1881 ab laufenden Dividendenscheine erfolgen stehenden Einnahmen und Ausgaben in dem Nachtragsetat bereits von W. . 169 188 7250 . soll. Nach §. 7 a. a. O. ist der Staat jedoch außerdem verpflichtet, mit berücksichtigt. Hinsichtlich der Veranschlagung kann auf die zu und erhöht sich dadurch die Staatseisenbahn⸗ spätestens vier Monate nach der Uebernahme der Verwaltung den In⸗ den vorerwähnten Eisenbahnen im Allgemein gegebenen Ausführungen kapitalschuld auf . . 2 194 151 345 babern von Aktien der Cottbus⸗Großenhainer Eisenbahngesellschaft gegen Bezug genommen werden. Im Speziellen bleibt noch das Folgende Davon betragen ¾ 60 16 456 135 bis zu welcher Summ 2 di Abtretung ihrer Rechte, d. h. gegen Einlieferung ihrer Aktien nebst zuge- zu bemerken: Tilgung der Staatseisenbahnkapitalschuld aus dem Ulehersche sse d 3 hörenden Dividendenscheinen und Talons, Staatsschuldverschreibungen In Uebereinstimmung mit dem von der Privatverwaltung b Verwaltung der Eisenbahnangelegenheiten stattzufinden 88 der 4 prozentigen konsolidirten Anleihe und zwar für je vier Stamm⸗ obachteten Verfahren sind getrennte Spezialetats Für die Berlin⸗ Das Marimum dieser Tilgung übersteigt demnach den ur Til⸗ aktien Staatsschuldverschreibungen zum Gesammtnennwerthe von Anhaltische Eifenbahn und für bie Oberlaustser Eisenbahn (Strecke Kohl gung disponiblen Betrag von 15 086 321 96 95 noch im rot neunhundert Mark und für je zwei Prioritäts⸗Stammaktien Staats⸗ furt⸗Falkenberg), welche letztere nach M ö“ er .1369 813 8 schuldverschreibungen zum Gesammtwerthe von fünfzehnhundert Mark vom 21. Februar 1878 von F. Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahg⸗ Von der zur Tilgung disponiblen Summe von 15 086 321 anzubieten. Der Umtausch muß deshalb innerhalb des Jahres 1882 gesellschaft für eigene Rechnung betrieben und mit der Betriebsüber⸗ 95 sind insbesondere bestimmt: 8 beginnen und ist hierbei der Dividendenschein für 1882 mit einzu⸗ nahme der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn von dem Staate 5 Ver⸗ 1) nach §. 4 Nr. 1 des Eisenbahngarantiegesetzes zur planmäßigen liefern. In der Annahme, das von dem Umtausche im vollen Um⸗ waltung und Betrieb für eigene Rechnung übernommen wird, nach Amortisation der Kapitel 36 des Etats der Staatsschuldenverwal⸗ fange Gebrauch gemacht wird, ist die vertragsmäßige Rente für 1882 dem Kalenderjahre 1882 aufgestellt worden. Der nach dem Spezi 1 tung bezeichneten Eisenbahnschulden die bereits vermerkten und unver. von 3 % auf die Stammaktien und von 5 % auf die Prioritäts⸗ etat für die Oberlausitzer Eisenbahn inkl. der Beträ Veiin „andert bleibenden 3763 871 00 i Stammaktien nicht vorgesehen, dagegen sind unter Kapitel 35 Titel 3] sung und Amortisation der Oberlausitzer Prioritätgankeihe 2) nach § 4 Nr. 2 desselben Gesetzes: des Nachtragsetats Zinsen für die sämmtlichen zum Umtausch zu ver⸗ 22. Februar 1875 und der vertragsmäßigen Rente an die a. zur Deckung der etatsmäßi⸗ 8 wendenden Staatsschuldverschreibungen in Zugang gebracht und zwar: lausitzer Eisenbahngesellschaft von der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn gen Staatsausgaben pro für 4 500 000 Staatsschuldverschreibungen der 4 pro⸗ zu leistende Zuschuß ist in dem Spezialetat für die Berlin⸗An⸗ 1882/83 die bereits verx b zentigen konsolidirten Anleihe zum Um⸗ haltische Eisenbahn in Ausgabe gestellt - ameche 6681 981,20 4 5 der vem Da der vertragsmäßig von der Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn welchen in Folge des im .““ is ult. Dezember 1882 zu verwaltende Erneuerungsfonds der Oberlausitzer Eisenbahn nach Nachtragsetat bei der Eisen⸗ C16“ 1” SEE“ 180 000 wie vor bestehen bleibt, so sind die regulativmäßigen Rücklagen im bahnabgabe nachgewiesenen 25 Staatsschuldverschreibungen Spezialetat für die Oberlausitzer Eisenbahn vorgesehen, während für Abganges von 12 295 zur 1““ konsoli⸗ sddie Berlin⸗Anhaltische Eisenbahn für die Zeit vom 1. Juli d. J, weiteren Deckung der etats⸗ hagsee 8 he zum Um⸗ als dem voraussichtlichen Zeitpunkte des Ueberganges der Verwaltung mäßigen Staatsausgaben pro ausche der Prioritäts⸗ sauf den Staat, ab die Ausgaben nach dem wirklichen Bedürfnisse 1882/83 . . . . . . . 12 295,00

Stammaktien, Zinsen vom veranschla 3 b hlagt worden sind. hinzutreten und demnach nun⸗ 8 450 000 Die an die Königlich sächsische und Herzoglich anhaltische Re⸗ mehr vermerkt sind 8 094 226,70

8 8 n gierung abzuführenden Quoten der Eisenbahnabgabe von der Berlin⸗ . zur Verrechnung ie An⸗ zusammen fur 15 750 000 Nominalkapital an Zinsen 630 000 Ankhaltischen Eisenbahn sind unter dem Ausgabetitel 3 des Spezial⸗ leihe vbe“ 8 „Soweit der Umtausch Seitens der Inhaber der Aktien unter⸗ etats dieser Bahn vorgesehen. Eisenbahnnetzes die bereits bleiben sollte, wird die dann zu zahlende Rente bei der Eisenbahn⸗ Der sich hiernach für 1882 ergebende Betriebsüberschuß von der vermerkten 2 537 524,30 verwaltung außeretatsmäßig zu verrechnen sein, dementsprechend aber Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahn von im Ganzen 3 163 145 ist im inb äü1“ auch eine Verminderung der vorstehend veranschlagten Zinsen ein-] Nachtragsetat unter Kapitel 19 Titel 5 in Zugang gebracht. Nachtragsetat treten. Nach §. 5 des Vertrages vom 8. März 1882, betreffend den bei Kap. 36a. 8 Märkisch⸗Posener Eisenbahn. Uebergang des Berlin⸗Anhaltischen Eisenbahnunternehmens auf den zu gleichem Nach §. 2 des Vertrages vom 14. November 1881, betreffend Staat, gewährt der Staat den Inhabern der Aktien der Berlin⸗An⸗ Zwecke in den Uebergang des Märkisch⸗Posener Eisenbahnunternehmens auf den haltischen Eisenbahngesellschaft eine feste jährliche Rente von 6 % Zugang ge⸗ 1 Staat, soll die Verwaltung und der Betrieb der Märkisch⸗Posener des Nominalbetrages, also von 36 pro Aktie à 600 Die brachten. 690 699,95 ü 1. Teestö atgernere⸗ melcber nach 8 8 c. I Zahlung erfolgt postnumerando am 1. Juli und 2. Ja⸗ so daß zu d 1 or dem 1. Januar 1883 erfolgen darf, lediglich für Rechnung der nuar jeden Jahres gegen Rückgabe der bisherigen Dividendenschein vermerkt sind 28 22 22 Aktionäre stattfinden. Die Bahn tritt somit zunächst in dasselbe mit der Maßgabe, oß⸗ wie Fsher, auf den ö88 1. Juli falligen veszterkt sinh . .. .. 2 1 n. 888 898n 5 Verhältniß zum Staate, wie es bezüglich der übrigen Privateisen⸗ BSchein 12 und der Rest von 24 auf den Restdividendenschein Dr. 3 ; „e sind obige 15 086 321,95 bahnen, welche vom Staate für Rechnung der Gesellschaften verwaltet am 2. Januar gezahlt wird. Jedoch ist der Staat nach §. 8 des Die im Spezialetat der Staatsschuldenverwaltung bei Kap. 36a. werden, besteht. Der Erneuerungs⸗ und der Reservefonds der Bahn Vertrages weiter verpflichtet, spätestens vier Monate nach der Ueber⸗ enthaltene Bemerkung ist hiernach ebenfalls entsprechend zu ändern. ist in bisheriger Weise zu dotiren und besonders zu verwalten, auch nahme der Verwaltung Seitens des Staates den Inhabern von ne ger Tanhe ng gaß⸗ 5 8. gezablt be; Verpflich 8. eee der, Selie. dnbeltishes Eilenbe seescheft gegen Abtretung taat hat nach §. 6 des Vertrages die Verpflichtung über⸗ ihrer Rechte, d. h. gegen Einlieferung ihrer Aktien neb örige tri deui 1 iodi nommen, spätestens sechs Monate nach der Uebernahme der Ver⸗ Dividendenscheinen n vrenS ngssscaretsarecnere wüen Literarische Neuigkeiten undperiodische Schriften. ein den Inhabern von Aktien der Märkisch⸗Posener Eisenbahn⸗ prozentigen konsolidirten Anleihe und zwar für je eine Aktie Staats⸗ Preußisches Verwaltungs⸗Blatt. Nr. 29. Inhalt: ppse Feft gegen Abtretung ihrer Rechte, d. h. gegen Einlieferung schuldverschreibungen zum Gesammtnennwerthe von 900 anzu. Gemeindewahl⸗ und Stimmrecht der als Inhaber des Eisernen Kreuzes Aetenb Staatsschuldverschreibungen der 4 prozentigen konsoli⸗ bieten. II. Klasse von Zahlung einer Klassensteuer befreiten Personen. rten sr eihe anzubieten und zwar: 1 Den zum Umtausch zu verwendenden Staatsschuldverschreibungen— Vertrieb von Loosen zu Lotterien außerhalb des gestatteten Absatz⸗ 8 für je fünf Stammaktien à 300 sechshundert Mark, der vierprozentigen konsolidirten Anleihe zum Nominalbetrage von gebietes. Abgrenzung der Gebiete der Justiz⸗ und der Verwaltungs⸗ b fnh e 82 , à 600 fünftausend 77 625 000 werden Zinscoupons vom 1. Juli 1882 ab beigegeben behörden und ihrer Zuständigkeiten. Zulässigkeit des Rechtsweges, Fon Feehen 88 Mar 8 . werden, und sind deshalb im Nachtragsetat unter Kapitel 35 Titel 3] insbes. bei Abgaben. Zwangsweise Etatisirung der Kosten einer . g. 8 Bei dem Umtausche der Stammprioritätsaktien er⸗ für - Staatsschuldverschreibungen Zinsen vom 1. Juli bis ult. neuen Einrichtung in und für die Kirchengemeinde. Beitragspflicht 8 er derselben gleichzeitig eine baare Zuzahlung von van:; er 1882 mit .2. ö-- 1 8 Jugang des Patrons zu den Kirchenbaukosten. Die Ausdrücke des Reichs⸗ 1 . 8 1 w agegen war unter Kapitel ? itel 2 c. des Nachtragsetats gesetzes vom 31. März 1873 für die Amtsbezüge der Beamten. 8s hen. e sind die über das Rechnungsjahr 1883 wie die am 1. Juli 1882 fällig werdende Rente von 12 pro Aktie Zum Fluchtliniengesetz vom 2. Juli 1875. Fnlschäsigungsanfpruc⸗ über die folgenden Jahre lautenden Dividendenscheine und die Talons auf 86 250 Stück der letzteren zum Nominalbetrage von überhaupt Privatrechtliche Befugnisse an öffentlichen Wegen. Civilrecht⸗ mit vrre. 8--e. die Staatsschuldverschreibungen vom 1. Ja- 51 750 000 mit . 1 035 000 liche Folgen der Strafgesetze. Zwangsbefugnisse der Polizei nach h 3 asverrnisen find. und der nicht durch Zinsen für die Staatsschuld⸗ Gem. Recht. Zulefcheit der Erhebung des Kompetenzkonfliktes. selj 25„ 1 82 8 e ktionäre der Märkisch⸗Posener Eisenbahn⸗ verschreibungen auszugleichende Rest des Rentenbetrages Polizeiliches Eügichrelten wegen Gefährdung des Retentionsrechts. 55 schaf 8 as Pb lediglich diejenige Dividende zu be⸗ von 6 pro Aktie mit ucc . 517 500 ẽ— Eheschließung. Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Ver⸗ . 8 * E“ 8 1. Jahre erzielt wird. zusammen mit 1 552 500 fährung und Unterlassung des Strafantrags, insbes. bei Beamten⸗ e 9 ,8 1 e. . * 8 n 88 svoorzusehen. beleidigung für die antragsberechtigten Vorgesetzten. Aussetzung Aeöb nn.en 8 1.Ne 8 auf die „Soweit der Umtausch Seitens der Inhaber der Aktien unter⸗ einer durch Trunkenheit hülflosen Person. Uebertragung des elter⸗ Ees v 98 eeeecergen. bleiben sollte, wuüͤrde die am 2. Januar 1883 fällige Rente von lichen Züchtigungsrechts. Wucher bei Rückkaufsgeschäften. Wucher ainigen nerft am r den Usdemnalso, 2 8 üa . dhe 1589784 24 pro Aktie voll zu zahlen und bei der Eisenbahnverwaltung zu bei Darlehnsvermittelungen. Beamter im Sinne des Strafgesetz⸗ vfcher Sffenbuhn Seitens des Siautes 98 8 fiu er Märkisch⸗ verrechnen sein, dementsprechend aber auch eine Verminderung der buchs. Begriff des groben Unsugs. Grober Unfug durch eine 89 Rachtragsetans Sto FEinfluß auf die Ge⸗ veranschlagten Zinsen für Staatsschuldverschreibungen eintreten. in der Wohnung vorgenommene Handlung. Grober Unfug durch e dee Phees r den nach 6. 7 des Berteias il Nach dem Nachtragsetat beträgt bei der Verwaltung der Eisen-⸗ Aufnahme falscher Nachrichten in Zeitungen. Begriff des „Feil⸗ sehenden Fecet —— P.. 1886 ab pas det 8 rags i m zu⸗ bahnangelegenheiten der Zugang haltens“ (gesundheitsschädlicher Nahrungsmittel). Versuch und ee 3 5 Sa⸗ um der Bahn bei den Einnahmen. 21 001 062 95 Vollendung des Feilhaltens Fsemnasteschedcer Nahrungsmittel. z . 2₰ 3 zu erwerben, keinen Gebrauch, so ist die Ver⸗ und bei den Ausgaben . . . . . . . . . 15 257 017 Deutsche Landwirthschaftliche Presse. Nr. 28. In⸗

waltung nach diesem Zeitpunkte weiter für Rechnung der Aktionäre 8 halt: Handel⸗ und Landwirthschaft. Von Paul D f R S 5 He 8 . hehn. Feuilleton. zu führen und erhält der Staat, soweit er durch Umtausch in den und demnach der Ueberschuß.. . 4 S 5 Landleben und Landwirthschaft in Ccn,8 Von barwis Freiherr

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halts⸗Etat für 1. April 1882/83 unter Kapitel 4 Titel 6 mit veran⸗ etat bei demselben Kapitel und Titel noch 29 150 in Zugang zu deutsch.

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sind Eisen⸗ bahnfahr⸗

[16647] Ladung. Der Bäcker Heinrich Julius Löffler, geboren am 22. Februar 1837 zu Sonnenburg, dessen Aufent⸗ br 1 1 8 Last gelegt gecne seun 1 wird, am . Dezember 1881 umherziehend zu . Schöneberg Druckbilder und Druckschriften feil⸗ geboten zu haben, ohne im Besitz des zu diesem Ge⸗ 100adg 1, werbebetriebe erforderlichen Gewerbescheins gewesen iscroiiss üSdun. 1 1 8 zu sein Uebertretung gegen §§. 1 und 18 des —4026 ungune e v 1 1 Gesetzes vom 3. Juli 1876 wird auf Anordnung qIqaan ece Seeenee des Königlichen Amtsgerichts II. hierselbst auf den 20. Juni 1882, Vormittags 10 ½ Uhr,

10eJan- 1 8 4 3 vor das Königliche Schöffengericht in Alt⸗Moabit, Portal III., Zimmer Nr. 33, zur Hauptverhandlung geladen. Auch bei unentschuldigtem Ausbleiben 8qac„eb vegun e wird zur Hauptverhandlung geschritten werden. qIvaeuu 12g0, eegob Berlin, den 1. April 1882. Drabner,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts II.

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82qaczlob uegune ve 8 Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ J1-9euu 2-0 eegoe .“ 3 ladungen n. dergl.

117170] Oeffentliche Zustellung.

Idehaoa 8 II. 3101. Die Gewerkschaft der Grube Eisenzeche bei Mudersbach, vertreten durch deren Repräsentanten Ed. Gerhardus zu Mudersbach, vertreten durch den nqacob 1 8— Rechts⸗Anwalt Dr. Pheiffer zu Altenkirchen, klagt uoquns p 8 gegen die Barbara Wisser in Amerika, unbekannt —1vqnuun 11.““ wo, wegen der von der Beklagten als Miterbin -20 eeee ihrer Mutter, der verstorbenen Ehefrau Johann Wisser laut Gewerkenbeschluß vom 1. August 1878 11— geschuldeten Zubuße für die Jahre 1872, 1873, 1874, 1875 und 1876 mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung der Beklagten und der übrigen Erben der Ehefrau Johann Wisser 1) zur Zahlung von 402 02 nebst 5 % Zinsen seit 1. August 1878, 2) zur Herausgabe der ihnen eigenthümlich zuge⸗ hörigen ideellen Hälfte von 8 Stämmen = 32 Kuxen der Grube Eisenzeche zur nothwen⸗ digen Subhastation behufs Befriedigung der Klägerin wegen ihrer Forderung zu 1 und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Neuwied auf den 14. Juli 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Neuwied, den 12. April 1882.

Fobes, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts

1176991] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma M. Paderstein & Söhne zu Pader⸗ born, vertreten durch den Justiz⸗Rath Predeek, klagt gegen den Kaufmann Benjamin Blumenkohl, früher zu Salzkotten, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen mehrerer Wechselforderungen an Nathan Blumen- kohl, sowie der Kosten, für welche Beklagter eine Kaution bestellt hat, mit dem Antrage, den selben zu verurtheilen, an die Klägerin bei Vermeidung der nothwendigen Subhastation der Parzellen 18 5 Nr. 109 in der Gemeinde Salzkotten und Flur 6 Nr. 2 in der Gemeinde Upsprunge 1060 79 nebst 6 % Zinsen von 618 seit dem 1. Februar 1882 und von 430 seit dem 11. Februar 1882 u zahlen, und ladet den Beklagten zur mündlichen 2. des Rechtsstreits vor die II. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Paderborn auf den 14. Juli 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Pr IN 3 8 Gerichtsschreiber des K niglichen Landgerichts. 1769550) Bekanntmachung. Auf den Antrag des Kurators, Rendanten Carlson hier, erkennt das ; Amtsgericht zu Arnsberg unterm 16. Februar c. für Recht und verkündet: daß das Hypothekendokument vom 1. Dezem⸗ kher 1767, durch welches für den verstorbenen 1 Zuden Schmuer zu Balve im Grundbuche von 8 Ferbausen Band V. Blatt 42 resp. Band I. Blatt 43 Abth. III. Nr. 1 eine Forderung von 31 Thalern nebst Zinsen eingetragen steht, für kraftlos zu erklären und die Kosten des Ver⸗ fahrens dem Antragsteller aufzuerlegen.“ 3 Königliches Amtsgericht. Ausgefertigt: Arnsberg, den 115 ½ ärz 1882. ootz, Gerichtsschreiber des K Fälichen Amtsgerichts.

Telegraphen⸗, sonen ein sonstige im

Polizei liche Beamte

Post⸗, Steuer⸗

Dienst be

und

verunglückt Bauarbeiten, Auf⸗

2 S⸗

und Abladen von schäften)

tigungen (Bahn⸗ Gütern u. anderen

mit dem Betriebe

nicht direkt zusam

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Besitz von Aktien gelangt ist, die auf die letzteren vom 1. Januar Zur Verzinsung für die auszugebeden 3 jesb 1j .

hs Frpieht der Staat dagegen 1.275— 8 weeg Anleihe waren jedoch den Ausgaben 5041 021 anstalten. Eprechsaal Antworten: Comfrei. Folgen gelinder Fisenbahn zum 1. Januar 1883, so fließen von diesem Zeitpunkte ab 3 EE—“ 2 [Joh sen mit Lu Fu

die Intraden der Bahn dem Staate g. zu. nach diren Abzug ein Ueberschuß von. 7072 004 95 n eessen E ne. Feexee

Rhein⸗Nahe⸗Eisenba n. verbleibt. 2 8 G maschine. Verfütterung von Kartoffeln an Vieh. Bedingungen

Nach §. 1 des Vertrages vom 6./16. Januar d. J., betr. den Mit Rücksicht darauf, daß bei der Eisenbahnabgabe im Pachtvertrage. Bäiebgucht Fragen. Rundschau. Per⸗

Uebergang des Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahnunternehmens auf den Staat, 12 295 sonalien. Ausstellun 88. Jers

ist der Staat verpflichtet, spätestens drei Monate nach Publikation in Abgang zu bringen waren, verblieben von dem e. Aus dem Rechtsgebiet. 5— 8 Verüse Ge⸗

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des Vertrages in der Gesetz⸗Sammlung den Aktionären der Rhein⸗ vorbemerkten Ueberschusse voln.. 702 994 95 2. kreide. Vieh. aur. 4 4. Fese Eisenbafngeselscaft gegen Abtretung ihrer Rechte, d. h. gegen noch. IS—22— toffeln. Nen. f. Fttee. und ce emücher. Fhiftsga gte dad inlieferung ihrer Aktien Staatsschuldverschreibungen der 4 prozen⸗] disponibel, welche nach §. 4 Nr. 2 des Eisenbahngarantiegesetzes den Sämereien. Baumarkt. wechsel.

Nachweisung der Unfälle beim Eisenbahnbetriebe (mit Ausschluß der Werkstätten) auf deutschen Eisenbahnen (ausschl. Bayerns) im Monat Februar 1882, aufgestellt im Reichs⸗Eisenbahn