1882 / 97 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 25 Apr 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung.

8 Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 357) sind bekannt gemacht: 1) das Allerhöchste Privilegium vom 12. Dezember 1881 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreisanleihescheine des Kausfer A. im Betrage von 95 000 durch das Amts⸗ blatt der Königlichen Regierung zu Cöslin, Jahrgang 1882 Nr. 3 S. 15/16, ausgegeben den 19. Januar 1882; .

2) der Allerhöchste Erlaß vom 23. Januar 1882, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Gemeinden Behnsdorf, Ribbensdorf, Siestedt und Weferlingen sowie an das Gut Weferlingen im Kreise Gardelegen für die zum chausseemäßigen Ausbau der Straße von Behnsdorf nach Weferlingen erforderlichen Grundstücke, sowie des Rechts zur Erhebung des A“ auf dieser Straße, durch das Amtsblatt der Köni lichen Regierung zu Magdeburg Nr. 13 S. 93, ausgegeben den 1. April 1882;

3) das Allerhöchste Privilegium vom 20. 1882 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Crefeld im Betrage von 2 400 000 durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf Nr. 13 S. 101 bis 103, aus⸗ gegeben den 1. April 188223 3

4) das Allerhöchste Privilegium vom 8. März 1882 wegen even⸗ tueller Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Wülfrath bis zum Betrage von 200 000 Reichswährung durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf Nr. 13 S. 99 bis 101, ausgegeben den 1. April 1882.

Qannimachung.

Zum Behufe der im laufenden Jahre zu leistenden Rückzahlung von 132 000 Thlr. oder 396 000 auf das vormals Kurhessische Eisenbahnanlehn vom Jahre 1863 über 10 Millionen Thaler sind am heutigen Tage die nachbezeichneten Obligationen dieses Anlehns:

Litt. A. zu 1000 Thaler. Nr. 376 bis einschließlich 380, Nr. 663 bis einschließlich 667, Nr. 733, Nr. 753 bis einschließ⸗ lich 757, Nr. 1149 bis einschließlich 1153, Nr. 1974 bis einschließ⸗

lich 1978.

8 Litt. B. zu 500 Thaler. Nr. 244 bis einschließlich 253, Nr. 1523 bis einschließlich 1532, Nr. 1674 bis einschließlich 1683, Nr. 4815 bis einschließlich 4824, Nr. 5561 bis einschließlich 5570, Nr. 5941 bis einschließlich 5950, Nr. 5971 bis einschlie lich 5980, Nr. 6671 bis einschließlich 6680, Nr. 7321 bis einschließlich 7330,

Nrr. 7651 bis einschließlich 7660, Nr. 8691 und 8692, Nr. 8831. bis einschließlich 8840, Nr. 8931 bis einschließlich 8940, Nr. 8891 bis einschließlich 8900. Litt. C. zu 200 Thaler. Nr. 2479 bis einschließlich 2503, Nr. 3004 bis einschließlich 3020, Nr. 3604 bis einschließlich 3628. 8 Litt. D. zu 100 Thaler. Nr. 1251 bis einschließlich 1300, Nr. 4304 bis einschließlich 4353, Nr. 6455 bis einschließlich 6470, Nr. 14559 bis einschließlich 14608, Nr. 15359 bis einschließlich 15408, Nr. 18309 bis einschließlich 18358. ausgeloost worden. B“

Den Inhabern dieser Obligationen werden dieselben zum 1. No⸗ vember dieses Jahres hiermit gekündigt unter dem Anfügen, daß mit diesem deren Verzinsung aufhört.

Die Rückzahlung erfolgt von dem vorbemerkten Tage ab täglich mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage bei der hiesigen Regierungs⸗ hauptkasse und bei dem Bankhause M. A. von Rothschild u. Söhne zu Frankfurt a. M. gegen Rückgabe der Obligationen nebst den Cou⸗ pons Ser. III. Nr. 2 bis 8 und den Talons.

Die Erhebung der rückzahlbaren Beträge kann jedoch auch bei allen übrigen Königlichen Regierungs⸗ und Bezirks⸗Hauptkassen, der Königlichen Staatsschuldentilgungskasse zu Berlin und der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M. geschehen, in welchem Falle die Schuld⸗ verschreibungen bereits vom 15. Oktober d. J. ab bei der betreffenden Kasse eingereicht werden können, da dieselben von letzterer zunächst an bis hiefige Regierungs⸗Hauptkasse zur Festsetzung eingesandt werden müssen.

Zugleich bringen wir zur öffentlichen Kenntniß, daß von den zum 1. November 1881 und früher gekündigten Obligationen des obigen Anlehns, sowie des Kurhessischen Staatsanlehns vom Jahre 1834 die nachverzeichneten noch nicht zur Einlösung gebracht sind.

I. Von dem Anlehn vom Jahre 1863.

Litt. A. über 1000 Thaler. Nr. 32 33 338 339 340 793. 8

Litt. B. über 500 Thaler. Nr. 327 328 329 330 333 1102 2387 öö 3495 4692 4912 5396 5400 5652 5653 6324 6329 und 7222.

Litt. C. über 200 Thaler. Nr. 436 437 502 503 505 507 521 5 523 882 2006 2254 2270 2274 3832 3836 3901 3903 3906

15 3916.

Litt. D. über 100 Thaler. Nr. 204 215 224 247 3010 3035 3041 3045 3046 4457 4461 4463 4465 4469 4470 4473 4476 4499 4502 5909 5930 6156 6157 6160 6162 6165 6169 6171 6172 6175 6187 6189 6191 6200 6201 6255 6257 6264 6265 6273 6281 6283 6288 6290 6291 6292 6294 6298 6299 6301 10556 10560 10563 10567 10568 10569 10570 10571 10599 10602 10655 10657 10659 10661 10671 10674 10681 10683 11517 11551 13664 13665 13700 14513 14518 14521 14532 14539 14549 14550 14554 14841 14848 17464 17468 17484 17492 17497 18674 18704 18705. 1

II. Von dem Anlehn vom Jahre 1834. Litt. D. über 100 Thaler. Nr. 413. Cassel, den 15. April 1882. b Königliches Regierungs⸗Präsidium. von Brauchitsch.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 25. April. Se. Majestät der Kaiser und König machten, wie „W. T. B.“ aus Wies⸗ baden meldet, gestern wiederum eine Spazierfahrt.

Zum Diner hatten der Erbgraf von Rechteren⸗Limpurg, der Landesgerichts⸗Präsident Hopmann, die Ober⸗Regierungs⸗ Räthe Mollier und von Aweyden und der Kommerzien⸗Rath Mewissen Einladungen erhalten.

The Abends besuchten Se. Majestät die Vorstellung im ater.

Heute Vormittag erschienen der Hofmarschall Graf von Per⸗ oncher und der Chef des Civilkabinets, Wirkliche Geheime Natc von Wilmowski zum Vortrage.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin be⸗ suchte in Wiesbaden das städtische Krankenhaus, das katho⸗ lische Hospital, das Paulinenstift und die Krippe des Vater⸗ ländischen Frauen⸗Vereins.

Beide Kaiserliche Majestäten empfingen

heute den Landgrafen und die Landgräfin von Hessen.

In der am 24. April unter dem Vorsitze des Staats⸗ Ministers von Boetticher abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesraths faßte die 2, zunächst Beschluß über die Wiederbesetzung der bei mehreren Kaiserlichen Disziplinar⸗ kammern erledigten Stellen. Sodann wurde dem Entwurfe eines Gesetzes, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung,

unter Annahme mehrerer, Seitens der Ausschüsse dazu ge⸗ stellter, Anträge die Zustimmung ertheilt. Ebenso fand der Entwurf eines Gesetzes, betreffend das Reichs⸗Taback⸗ monopol, mit mehreren, von den Ausschüssen gestellten, nicht wesentlichen Abänderungen die Zustimmung der Ver⸗ sammlung. Eine Reihe von Privateingaben, welche sich auf die Gesetzentwürfe wegen Abänderung der Gewerbeordnung und über das Tabackmonopol bezogen, wurden in Folge der Annahme dieser Entwürfe für erledigt erklärt. Schließlich enehmigte die Versammlung gemäß den Anträgen der Aus⸗ schüsse die Vorlagen, betreffend statistische Erhebungen über den Ernteertrag, und betreffend Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetz über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Justizwesen traten heute zu einer Sitzung zusammen.

Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befindet sich in der Ersten Beilage.

In der heutigen (53.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Minister der öffentlichen Arbei⸗ ten Maybach, die Staats⸗Minister Bitter und Lucius mit mehreren Kommissarien beiwohnten, ertheilte der Präsident zunächst dem Abg. Dr. Virchow das Wort zu einer Berichti⸗ gung. Der Abg. Dr. Virchow erklärte, er habe bei Gelegenheit der Debatte über den Welfenfonds behauptet, daß ein Redacteur der Elsaß⸗Lothringischen Zeitung aus demselben eine Subvention beziehe. Es sei ihm jetzt eine Zuschrift zugegangen des In⸗ halts, daß diese Bemerkung unbegründet sei und die Zeitung ledig⸗ lich vom Verleger und Besitzer unterhalten werde. Das Haus trat hierauf in die Tagesordnung ein. Erster Gegenstand derselben war die Verlesung der Interpellation des Abg. Dr. Grimm:

Der Unterzeichnete richtet an die Königliche Staatsregierung fol⸗

gende Anfrage: 1

Beabsichtigt die Königliche Staatsregierung im Wege der Gesetzgebung Abhülfe dahin zu schaffen,

1) daß die in dem Bezirke des Regierungsbezirks Cassel be⸗ stehenden Generalwährschafts⸗ und Hypothekenbücher bezw. Grund⸗ bücher von den Einträgen derjenigen Real⸗ und Pfandrechte ent⸗ lastet werden, welche nicht mehr in rechtlicher Wirksamkeit bestehen;

2) daß die durch die Grundsteuervermessung herbeigeführten Differenzen zwischen der Bezeichnung der Immobilien bezw. ihrer Besitzer im Grundsteuerkataster auf der einen und in den General⸗ währschafts⸗ und Hypothekenbüchern auf der anderen Seite —, und die durch diese Verschiedenheit für die Eigenthümer herbeigeführte Unmöglichkeit einer gerichtlichen Verfügung über ihren Grundbesitz beseitigt werden; 1 1

3) daß unter Abänderung der bezüglichen Bestimmungen des Gesetzes vom 26. Juni 1875, betreffend die Berichtigung des Grundsteuerkatasters und der Grundbücher bei Auseinandersetzungen vor Zerftitigang des Rezesses (Gesetzsamml. S. 325) bei Gemein⸗ heitstheilungen und Zusammenlegungen das Eigenthum an den Abfindungsgrundstücken erst mit der Uebernahme des Auseinander⸗ setzungsresultates in das Grundsteuerkataster übergehe.

Nachdem der Staats⸗Minister Lucius sich zur sofortigen Beantwortung der Interpellation bereit erklärt hatte, motivirte der Abg. Dr. Grimm bei Schluß des Blattes seine Inter⸗ pellation.

An Zöllen und gemeigschaftlichen Verbrauchs⸗ steuern, einschließlich der kreditirten Beträge sind im Reiche für die Zeit vom 1. April 1881 bis zum Schlusse des Monats März 1882, verglichen mit der Einnahme in dem⸗ selben Zeitraum des Vorjahres, zur Anschreibung gelangt: Zölle 195 688 647 (+ 13 649 012 ℳ), Tabacksteuer 11 339 390 (+ 4 296 576 ℳ), Rübenzuckersteuer 75 510 087 (+ 26 903 723 ℳ), Salzsteuer 37 316 240 (+ 218 222 ℳ), Branntweinsteuer 43 169 573 (+ 269 165 ℳ), Uebergangs⸗ abgaben von Branntwein 118 290 (— 2740 ℳ), Brausteuer 16 996 798 (— 406 ℳ), Uebergangsabgaben von Bier 1 263 356 (+ 152 966 ℳ); Summe 381 402 3881 (+ 45 486 518 ℳ¾). Spielkartenstempel 1 058 480 (— 43 849 ℳ), Wechselstempelsteuer 6 721 039 (+ 256 619 ℳ), Stempel⸗ abgabe für Werthpapiere, Schlußnoten, Rechnungen und Lotterieloose 5 929 251 (+ 5 929 251 ℳ).

Die zur Reichskasse gelangte Ist⸗Einnahme, abzüglich der Bonifikationen und Verwaltungskosten, beträgt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende März 1882: Zölle 180 543 460 (+ 17 668 554 ℳ), Tabacksteuer 6 723 958 (+ 5 254 697 ℳ), Rübenzuckersteuer 69 857 185 (+ 41 081 777 ℳ), Salzsteuer 36 659 395 (+ 370 509 ℳ), Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein 34 488 629 (+ 213 948 ℳ), Brausteuer und Uebergangs⸗ abgabe von Bier 15 482 555 (+ 128 629 ℳ); Summe 343 755 182 (+ 64 290 218 ℳ). Spielkartenstempel 1 026 477 (— 1925 ℳ).

Die Aufnahme von Militärkurgästen in das Militär⸗ Badeinstitut zu Teplitz ist sortan nicht mehr an be⸗ stimmte Kurperioden gebunden, sondern kann während der vom 16. Mai bis 15. September dauernden Badesaison an jedem beliebigen Tage erfolgen. Die Anordnung, daß die nach Teplitz zur Kur entsendet gewesenen Mannschaften nach ihrer Rückkehr in die Garnison 4 Wochen hindurch von allem Dienste zu dispensiren sind, ist dahin erweitert worden, daß sämmtliche Mannschaften vom Feldwebel abwärts, welche auf Staatskosten zu Bade⸗ oder Brunnenkuren zugelassen werden, sogleich nach ihrer Rückkehr zum Truppentheil in Bezug auf den Erfolg der gebrauchten Kur sowie darauf militärärztlich zu untersuchen sind, ob und auf wie lange Zeit dieselben zur bilceruns des Kurerfolges der Schonung im Dienste be⸗ ürfen.

Da das Füsilier⸗Bataillon des Leib⸗Gre⸗ nadier⸗Regiments (1. Brandenburgischen) Nr. 8 bei seiner Formation Mannschaften überwiesen erhielt, welche an der ruhmvollen Vertheidigung von Colberg im Jahre 1807 theilgenommen hatten, und dasselbe dementsprechend in seiner Fehne die Inschrift Colberg 1807 geführt hat, so haben Se.

ajestät der Kaiser durch Allerhöchste Ordre vom 16. Fe⸗ bruar d. J., nachdem die auf dem Fahnentuch befindlich ge⸗ wesene Inschrift zerstört worden ist, dem Bataillon ein Fahnen⸗ band mit der Inschrift „Colberg 1807“ verliehen, um ihm die wohlerworbene Auszeichnung dauernd zu erhalten.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinsche Staatsrath von Bülow ist von hier wieder abgereist.

Der General⸗Lieutenant von Witzendorff, bisher Commandeur der 14. Division, welcher mit der Führung des VII. Armee⸗Corps beauftragt worden, ist zur Abstattung per⸗ sönlicher Meldungen auf einige Tage hier eingetroffen.

Baden. Karlsruhe, 24. April. (W. T. B.) Der Erbgroßherzog empfing heute in Vertretung des Groß⸗ Pnog den serbischen Flügel⸗Adjutanten, Oberst⸗Lieutenant

rotitch, welcher ein Schreiben des Königs Milan über⸗ reichte, in welchem derselbe die Annahme der Königswürde an⸗ zeigte. Gleichzeitig war Protitch beauftragt, dem Großherzo das Großkreuz des serbischen Takovo⸗Ordens zu überbringen

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 24. April. (W. T. B.)

Die „Elsaß⸗Lothringische Zeitung“ veröffentlicht ein aus 5 Paragraphen bestehende Allerhöchste Verordnung datirt Wiesbaden, 21. April, durch welche zur Beaufsichti⸗

gung und Leitung des gesammten höheren und

niederen Unterrichtswesens, mit Ausnahme der Uni versität, der landwirthschaftlichen und gewerblichen Fachlehr⸗ anstalten, eine mit dem Ministerium in Verbindung stehende technische Centralbehörde unter dem Namen „Ober⸗Schul⸗ rath“ gebildet wird. Mit dem Inslebentreten des Ober⸗ Schulraths hört die Unterrichts⸗Abtheilung des Ministeriums zu bestehen auf. Dieselbe Zeitung publizirt ferner einen Erlaß des Statthalters an den Staatssekretär vom 11. d. M., welcher sich über die Aufgaben des Ober

Schulraths eingehend ausspricht und die Grundzüge

eine Revision des bis jetzt geltenden Reglements vom 10. Jul 1873 in Betreff der höheren Schulen, sowohl was die unter⸗ richtende als die erzieherische Thätigkeit derselben anbelangt aufstellt. Eine Sachverständigen⸗Kommission von Medizinern so

ein motivirtes Gutachten darüber abgeben, in wie weit die gegen

wärtige Einrichtung des höheren Schulwesens in Els aß⸗Lothringen den Grundsätzen entspricht, welche die medizinische Wissen schaft im Interesse der physischen und psychischen Entwickelung aufzustellen hat. Auf Grund des Gutachtens dieser Medizinal⸗ kommission wird demnächst durch den Ober⸗Schulrath vom schultechnischen Standpunkte aus zu prüfen sein, wie die für Unterrichts⸗ und häusliche Arbeitsstunden zugestandene Zeit am zweckmäßigsten ausgenützt werden kann, und wird er hier

nach den Entwurf zu neuen Regulativen auszuarbeiten haben

Der vom Ober⸗Schulrath aufgestellte Entwurf der revidirten Regulative ꝛc. wird alsdann einer ad hoc zu berufenden Kommission vorzulegen sein, die aus hevorragenden Männern des Landes zu bestehen hat.

Hesterreich⸗Ungarn. Wien, 24 April. (W. T. B.) Im Eisenbahnausschusse erklärte der Finanz⸗Minister, er gedenke die Kosten für die projektirten Eisenbahnbauten durch Kreditoperationen zu decken. Die österreichische Delegation beschloß gegenüber dem von der ungarischen Delegation votirten Abstrich von 2 Millionen auf Bewilligung des von der Regierung verlangten Pazifikationskredites verharren, nachdem der Referent und der Kriegs⸗Minister den

vollen Betrag eingehend befürwortet hatten; die ungarische

Delegation hält ihrerseits an dem Abstriche sest. Mor⸗ gen finden Sitzungen beider Delegationen statt. Nach Mel dungen aus Cattaro sind die verhasteten Correspondenter Evans und Gopcevic im Auftrage des Ministeriums frei gelassen worden. Evans muß im Laufe des heutigen Tages Oesterreich⸗Ungarn verlassen.

Schweiz. Bern, 22. April. spanische Gesandtschaft hat im Namen ihrer Regierung den Bundesrath die Erklärung abgegeben, daß Spanien die balearischen und kanarischen Inseln inbegriffen, nächsten 1. Juli an dem internationalen Postvertrage vom 1. Juni 1878, betreffend den Austausch von Briefen mi deklarirtem Werth, beitreten werde.

Großbritannien und Irland. London, 22 April (Allg. Corr.) Die Krisis in Irland bildete den Haupt gegenstand der Erörterung in dem vorgestrigen Kabinets rath unter Vorsitz des Premiers Gladstone; allein das Mi⸗ nisterium hat sich über die beabsichtigte neue Politik noch nicht schlüssig gemacht. Die Regierung scheint sich, tro dem aus Irland täglich von neuen Agrarverbrechen meldet wird, noch immer dem Wege der Milde und Versöhnung zuzuneigen; denn es verlautet, dem Parlamente als weiteres Heilmittel den rückständigen Pachtzinse vorzuschlagen gedenkt. Anknüpfend an dieses Gerücht, beschwört die „Times“ die Regierung, ehe sie es mit weiteren Remeduren versuche, zuvörderst kurzen Prozeß mit der irischen Rebellion zu machen. „Die Zeit

scheint gekommen zu sein,“ schreibt das Cityblatt, „wo die

schärssten und entschlossensten Maßregeln die gerechtesten und humansten sind. Es nützt nichts, von weiteren Heilmitteln zu sprechen, so lange die gegenwärtige hartnäckige Fein

seligkeit gegen das Gesetz nicht unterdrückt ist. Remedur maßregeln sind schlimmer als nutzlos, falls wir

Aufruhrmaschinerie vom Erdboden vertilgen. Der Erlaß rückständiger Pachtzinse kann keinen größeren Zauber als

die Herabsetzung des Pachtzinses ausüben, und der Ankauf

seines Gehöftes kann dem irischen Pächter keine Attraktion bieten, so lange er nicht gründlich überzeugt ist, daß keine Agitation und kein Manöver ihn in den Stand setzen dasselbe umsonst zu bekommen. Die Erörterung von Heilma

regeln muß rein akademisch bleiben, bis die Autorität, durch welche dieselben promulgirt werden müssen, jedem irischen Bauer die Ueberzeugung beibringt, daß dieselbe nicht mit sich spaßen läßt.“ In dem erwähnten Kabinetsrath wurde dem Vernehmen nach auch die Angelegenheit der in Irland i

haftirten Verdächtigen in Erwägung gezogen. Nicht weniger als sieben der trischen Staatsgefangenen behaupten amerikanische Bürger zu sein, von denen drei Slatterley, Broghy und Gavan erst während der letzten zwei oder drei Tage verhaftet wurden. Die Regierung der nordamerikanischen Union hat das Anrecht der Gefangenen auf ihren Schutz thatsächlich eingeräumt, und der hiesige ameri⸗ kanische Gesandte hat bei der britischen Regierung wiederholt den Antrag gestellt, daß die Verdächtigen amerikanischer Natio⸗ nalität entweder bedingungslos auf freien Fuß gesetzt oder un⸗ verzüglich vor Gericht gestellt werden. Die Mehrzahl der amerik. nischen Verdächtigen soll indeß geneigt sein, die von der

englischen Regierung gestellte Bedingung, daß sie nach ihrer

Befreiung Irland sofort verlassen, anzunehmen. Einem dem Parlament vorgelegten Ausweise zufolge wurden in dem abgelaufenen Quartal in Irland 1319 Familien, be⸗ stehend aus 7020 Personen, in Folge richterlichen Erkennt⸗ nisses von ihren Gehöften ausgewiesen; davon 440 Familien Hiugger⸗ 354 in Connaught, 335 in Munster und 188 in einster.

nicht damit beginnen, das Gesetz zu vindiciren und die ganze

24. April. (W. T. B.) In der heutigen U nterhaus⸗ sitzung erwiderte der Unter⸗Staatssekretär Dilke auf eine be⸗ zügliche Anfrage: das Gerücht von der Wiederaufnahme der Han⸗ delsvertragsverhandlungen mit Frankreich sei unbe⸗

ründet. Der Premier Gladstone legte hierauf das neue

udget vor und hob hierbei hervor, daß die Ausgaben seit 3 Jahren zugenommen hätten, während die Einnahmen schleppend seien, obwohl der Stand des Handels im Allgemeinen nicht unbe⸗ friedigend sei. Der Ueberschuß des verflossenen Finanzjahres betrage 352 000 Pfd. Sterl., die Staatsschuld habe sich um 7 159 000 Pfd. Sterl. vermindert. Der Voranschlag für das laufende Jahr beziffere die Ausgaben auf 84 630 000 Pfd. Sterl., die Einnahmen auf 84 935 000 Pfd. Sterl., so daß ein Ueberschuß von 305 000 Pfd. Sterl. verbleibe. Auf die Einbringung der Kreisordnungsbill in dieser Session sei nicht zu hoffen; um jedoch die versprochenen Maßregeln, namentlich die Verringerung der Lokalsteuern zu ermöglichen, werde die Erhöhung der Besteuerung der Privatwagen vorgeschlagen. Ferner soll die Einfuhr von mit Cichorie gemischten Kaffee gestattet, dagegen die Einfuhr jeder anderen Kaffeemischung verboten werden. Gladstone machte ferner darauf auf⸗ merksam, daß sich unter den Ausgaben ein neuer Nachtrags⸗ kredit von 180 000 Pfd. Sterl. für die Polizei in Irland und ein solcher von 90 000 Pfd. Sterl. für die Verwaltung des Civildienstes auf Cypern befinde. Die Budgetvorschläge wurden nach kurzer Debatte vom Hause in erster Lesung an⸗ genommen. Hierauf wurde mit der zweiten Lesung der gegen die Wahlbestechung gerichteten Regierungsvorlage begonnen.

Im Oberhause legte der Lord⸗Kanzler Selborne von der Königin unterzeichnete Patente vor, durch welche die Lords Cork, Lashom, Hawarden und Monson zu Sprechern des 1.1““ bei Abwesenheit des Lord⸗Kanzlers ernannt werden.

25. April. (W. T. B.) Die Königliche Nacht „Victoria and Albert“ mit dem Fürsten, der Fürstin und den Prinzessinnen von Waldeck an Bord ist heute früh nach einer sehr stürmischen Fahrt in Sheerneß an⸗ gekommen und wird gegen Mittag hier landen.

Dublin, 24. April. (W. T. B.) Parnell ist heute Abend gegen 7 Uhr in das Gefängniß von Kilmain⸗ ham wieder zurückgekehrt.

Spanien. Madrid, 25. April. (W. T. B.) Das gegen den Finanz⸗Minister beantragte Tadelsvotum ist von der Kammer der Deputirten abgelehnt worden.

Italien. Rom, 24. April. (W. T. B.) Der feier⸗ liche Empfang des preußischen Gesandten von Schlo zer im Vatikan hat heute Vormittag 11 ½ Uhr stattgefunden. Der Papst saß unter einem Baldachin und war von seinem ganzen Hofstaate, dem Majordomus, dem Ober⸗Ceremonienmeister, der Nobelgarde und der Palastwache umgeben. Der Gesandte überreichte seine Kreditive mit einer offiziellen Ansp ache. Der Papst gab in seiner Erwiderung der Freude über die Wiederanknüpfung der diplomatischen Beziehungen Ausdruck. Darauf wurden die Hofstaaten ent⸗ lassen, und Hr. von Schloezer hatte sodann noch eine halb⸗ stündige Privataudienz beim Papste. Nach derselben stattete der Gesandte dem Kardinal⸗Staatssekretär Jacobini einen Besuch ab.

Griechenland. Athen, 25. April. (W. T. B.) Die Kammer der Deputirten votirte ein Tadelsvotum gegen das frühere Kabinet Kommunduros wegen Unterzeichnung der türkisch⸗griechischen Konvention.

Türkei. Konstantinopel, 24. April. (W. T. B.) Die Pforte hat den Kriegs⸗Minister ermächtigt, den griechischen Behörden alle streitigen Grenzpunkte mit Ausnahme von Analypsis zu übergeben.

Rumänien. Bukarest, 24. April. (W. T. B.) Der österreichische Gesandte, Baron Mayr ist heute hier ein⸗ getroffen und wird morgen seine Kreditive überreichen; der neue sranzösische Botschafter bei der Pforte ist ebenfalls hier eingetroffen und wird am Mittwoch seine Reise nach Kon⸗ stantinopel fortsetzen.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 25. April. (W. T. B.) Nach dem „Regierungs⸗Anzeiger“ ist zweien von denjenigen Personen, welche zu der Ergreifung der Mörder des Generals Strelnikoff in Odessa mitgewirkt haben, der Wladimir⸗Orden IV., resp. der Stanislaus⸗Orden III. Klasse, zwei anderen eine Medaille und eine Geldbelohnung von 300 Rubeln verliehen worden.

Afrika. Egypten. (W. T. B.) Die „Agence Havas“ vom 24. April meldet aus Alexandrien, daß das militä⸗ rische Element in Cairo nach wie vor einen prädomini⸗ renden Einfluß ausübe und anscheinend den Bestand des Kabinets Arabi bedrohe. Die Anarchie herrsche indeß nur auf politischem Gebiete; es seien weder materielle Unordnungen vorgekommen, noch hätten sich Störungen in finanzieller Hin⸗ sicht ergeben. Die Steuern gingen leicht ein und die Sicherheit der Europäer sei nicht bedroht.

Zeitungsstimmen.

Wie der „Taunus⸗Bote“ meldet, hat der im Orte Ober⸗ stedten bei Bad Homburg bestehende konservative Verein, welcher sich im November v. J. bildete, unterm 22. März d. J. an den Reichskanzler eine Adresse gerichtet, in welcher dem Reichskanzler von dem Bestande und der Tendenz dieses Ver⸗ eins Mittheilung gemacht wurde. Auf diese Adresse ist, nach dem „Taun. B“, dem Vorsitzenden des genannten Vereins nachstehendes Antwortschreiben zugegangen:

Berlin, den 15. April 1882.

Die von dem konservativen Verein in Oberstedten an mich ge⸗ richtete Adresse habe ich empfangen und freue mich des in derselben ausgesprochenen Einverständnisses mit dc9 chaftspocgtt des Reiches. Mit Ihnen kann ich bei einem Rückblicke auf die Entwicke⸗ lung unserer Gesetzgebung mich dem Eindrucke nicht verschließen, daß der Grun best eine ungünstigere Behandlung er⸗ fahren hat, als der bewegliche Besitz. Der ist nicht nur prägravirt durch die auf ihm Einkommensteuer lastende Grund, und Gebäudesteuer, son⸗ dern auch durch indirekte, insbesondere durch übertriebene Stempelabgaben. Hierzu kommt, daß die Preise der landwirth⸗ baftlschen Produkte während der letzten 30 Jahre zurückgegangen ind oder doch günstigenfalls sich auf der früheren Höhe erhalten haben, während die Preise aller übrigen CFensanss während eben jenes Zeitraumes auf das Doppelte und Dreifache gestießen sind. Auf diese Weise hat sich seit 1848 allmählich eine Verschiebung der Gleich⸗ heit vor dem Gesetze zum Nachtheile der grundbest⸗ en und insbesondere

Grundbesitz neben der

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der landwirthschaftlichen Bepölkerung vollzogen. Eine gleiche Verschie⸗ bung hat in den letzten 20 Jahren zu Ungunsten der Industrie und der Gewerbe stattgefunden. Auch diesen gegenüber hat sich der vor⸗ wiegende Einfluß des materiell unproduktiven Theils unserer Mit⸗ bürger auf die Gesetzgebung schädlich erwiesen. Die Erkenntniß der angedeuteten Mißstände hat der Regierung die Pflicht nahe gelegt, Abhülfe zu erstreben. Mit Rücksicht darauf, daß die ländliche Bevöl⸗ kerung 28, die städtische nur 17 Millionen eträgt und daß das numerische Verhältniß der produzirenden zu der unproduktiven Be⸗ völkerung sich für die erstere noch bedeutend günstiger stellt, wenn man denen, die von der Landwirthschaft leben, die Zahl der Industriellen und Gewerbe⸗ treibenden zuzählt, glaubte die Regierung, hoffen zu dürfen, daß sie bei der Durchführung ihrer Reformpläne die Unterstüätzung der Mehr⸗ heit der Nation finden werde, welche durch den bisherigen Gang der Gesetzgebung benachtheiligt wurde. Bei den letzten Wahlen hat es sich gezeigt, daß die Erkenntniß der Nützlichkeit dieser Reformen nicht weit genug verbreitet ist, um den politischen Agitationen der Oppositionsparteien das Gleichgewicht halten zu können. Nachdem bei den Wahlen ein großer Theil der land⸗ wirthschaftlichen, wie der industriellen Bevölkerung Mißtrauen gegen die Einsicht oder gegen die Aufrichtigkeit der Re⸗ gierung kundgegeben hat, bleibt der Regierung nichts übrig, als sich ihren guten Willen zu bewahren und abzuwarten, ob sie in Fhebre eine ausreichende Unterstützung Seitens der parlamentarischen Körper⸗ schaften finden wird. Ew. Wohlgeboren und allen an der Adresse betheiligten Herren danke ich verbindlichst für die Zusage Ihrer Mit⸗ wirkung zur Erreichung dieses Zieles. von Bismarck.

—— Aus Niederhochstadt, Bezirksamt Landau in der Pfalz, ist dem Reichskanzler, der „Nordd. Allg. Ztg.“ zufolge, nachstehende Adresse zugegangen:

Die Frühjahrssession des deutschen Reichstages, in welcher auch die Vorlage über das Tabackmonopol der Berathung unterstellt wer⸗ den soll, naht heran. Die unterzeichneten Tabackbauern der Gemeinde Niederhochstadt erlauben sich deshalb, Ew. Durchlaucht Folgendes ehrfurchtsvoll zu unterbreiten.

Wir erkennen dankbar an, was Ew. Durchlaucht bereits zur Hebung der Landwirthschaft und des Bauernstandes, dessen Werth so⸗ wohl wie dessen Wünsche und Bedürfnisse Hochderselben aus eigener Anschauung bestens bekannt sind, gethan, wie wir insbesondere durch Zölle vor einer erdrückenden ausländischen Konkurrenz geschützt sind. „MWir erkennen ferner in der Vorlage über das Tabackmonopol einen weiteren Schritt zur Förderung der Landwirthschaft und des Bauernstandes, weil wir beim Monopol im Staate einen reellen Käufer haben und nicht den Chikanen und der Willkür der Taback⸗ händler und Makler preisgegeben sind, welche nur ihren Vortheil im Auge haben. Als besten Beweis dessen brauchen wir nur auf die bedeutende Preiserhöhung aller Tabackfabrikate lange vor Einführung der jetzigen Besteuerungsweise hinzuweisen, trotzdem die von Ew. Durchlaucht gewollte Nachsteuer nicht zur Annahme gelangte. Wir erachten aber das Monopol zugleich als segensreich für unser ganzes Vaterland, da die Erträgnisse des Tabacks nicht blos den Fabrikanten, Händlern und Maklern, sondern dem ganzen Land zu Gute kommen.

Mögen darum die Handelskammern sich vielfach gegen das Mo⸗ nopol erklären, da viele Mitglieder in demselben eine Gefährdung ihres eigenen Vortheils erblicken. Landwirthschaftliche Vereine, welche wohl besser wissen, was uns Bauern wohlthut, treten großentheils für das Monopol ein.

Auch wir, die wir eine Gegend bewohnen, in welcher schon viele, viele Jahre der Tabackbau in ausgedehntem Maß getrieben wird, be⸗ grüßen die Vorlage und sehen in der Einführung des Monopols einen segensreichen Schritt im Besondern wie im Allgemeinen.

Wir ersuchen deshalb Ew. Durchlaucht ebrerbietsost, sich in der Durchführung der Vorlage durch keine Gegner abhalten zu lassen, da diese Gegnerschaft vielfach in Parteisucht und Eigennutz begründet ist. Wir versprechen Ew. Durchlaucht hierbei die kräftigste Unterstützung und sind überzeugt, daß Tausende, von Tabackbauern ganz ähnlich in dieser Sache denken, wie wir, und daß deshalb gleiche Kundgebungen folgen werden und würden, wenn der Bauernstand sich ermannen wollte, sein eigenes Wohl selbständig und energisch zu vertreten.

Folgen die Unterschriften.

Die Augsburger „Allgemeine Zeitung“ enthält einen Artikel mit der Ueberschrift „Nochmals das Taback⸗ monopol.“ Wir entnehmen diesem Artikel folgende Stellen:

.... Es ist gar nicht anzunehmen, daß eine Steuerquelle, wie der Taback, auf die Dauer nicht zur vollen Ausschö pfung gelange. Wenn aber dies nicht der Fall ist, so ist der zeitige Ue ergang zum Monopol nicht blos das Beste für die Finanzen, sondern auch das Schonendste für alle Kategorien von Tabackinteressenten. Die Ueberzeugung von der Richtigkeit dieses Satzes hat uns aber keine der anti⸗ monopolistischen Argumentationen und Resolutionen auch nur im Geringsten zu benehmen vermocht Daß 165 Millionen Mark Reinertrag, nach der Einführungs⸗ und Uebergangszeit noch erheblich mehr, im Wege des Monopols aus dem Taback gezogen werden können, wenn die Preise der Tabackfabrikate nach Ablauf einer gewissen Schonungsfrist, binnen welcher der jetzige Stamm von Tabackarbeitern ohne Ruin eingeschwunden sein wird, allmählich erhöht werden würden, das kann nach den thatsächlichen Erfah⸗ rungen in Frankreich und Oesterreich⸗Ungarn nicht wohl bezweifelt wer⸗ den Nehmen wir also, da der Taback das natürlichste und beste Obiekt indirekter Besteuerung ist, .. . . an, daß die Steuersätze, bezw. Monopolpreise im Laufe durch mehrere Schonungsstadien eine ziem⸗ liche Irböheng erfahren werden, so ist und bleibt doch eben dann der rechtzeitige Uebergang zum Monopol, mit Schonzeit und gerechter Ent⸗ schädigung für die sämmtlichen Klassen von Tabackinteressenten weitaus das Beste, was ihnen noch blühen kann. Sie stellt die billigste Ab⸗ findung mit einer für die Dauer unabweisbaren Entwicklung des in⸗ direkten Reichssteuersystems dar. Die Gegner des Tabackmonpols hätten nur dann gewonnen Spiel, wenn sie nachweisen könnten, daß das deutsche Steuersystem der Ausschöpfung der Tabacksteuerquelle dauernd werde entrathen können. Dieser Beweis kann aber nicht er⸗ bracht werden. Selbst wenn weitere Ausgaben im Reichs⸗ und im Bundesstaaten⸗Haushalt für immer ausgeschlossen wären,...so blieben immer noch zahlreiche direkte und indirekte Reichs⸗ und Landesabgaben abzuschaffen, welche völlig ungerechtfertigt sind, so lange der Taback als Steuerquelle nicht ebenso vollständig erschlossen ist, als es in Frank⸗ reich, Oesterreich, England und selbst in der großen föderativen Republik jenseit des Ozeans der Fall ist. Daher kann die viel ergiebigere Besteuerung des Tabacks gar nicht ausbleiben. Dafür, daß ein höherer Ertrag vom Taback in irgend einer Form eintreten muß, nachdem die Herstellung des Deutschen Reiches alle bisherigen Abhaltungsgründe beseitigt hat, wird im Rathe der 1 Bundesregierungen stets und irgend einmal auch im Reichstag eine entschiedene Mehrheit sich finden, und dafür fallen mit erdrückendem Gewicht die obersten Gründe der Steuerpolitik in die Waagschale. Ist dem so, so können die Tabackinteressenten nichts Gescheidteres thun, als zu einer Zeit, wo man sie noch schont, sich in das Unvermeidliche zu fügen und desto mehr auf gerechte Entschädigung und schonenden Uebergang zu dringen Jede wesentliche Erhöhung der Steuer auf den Taback in anderer Form als in derjenigen des Monopols, mit Entschädigung und mit nur allmählich ansteigenden Fabrikatpreisen bedroht sämmtliche Taback⸗ interessenten wenige größte Geschäfte ausgenommen weit mehr als das Monopol Es giebt kein anderes System ergiebiger Tabackbesteuerung, welches billige Entschädigung, schonenden Ueber⸗ gang, sicheren Blätterabsatz, Minimalerstreckung der Steuerkontrole, vorläufige Fortbeschäftigung der schon eingelernten Handarbeiter mit der Erfüllung der Steuergerechtigkeit zu verbinden gestattet, als allein das Monopol, wenn solches, mit Schonung für das Bestehende,. noch zu einer Zeit zur Einführung gelangt, wo keine eigentliche Finanznoth, sondern nur das Bedürfniß der Beseitigung drückender anderer Steuern vorhanden ist 8 3

In Lagen, wie die gegenwärtige, ist es für denjenigen, welcher das Ungluck hat, von einer unpopularen Ansicht nicht lassen zu können, wahr⸗ haft wohlthuend, durch die Zustimmung völlig unbetheiligter Sachver⸗

ständigen sich unterstützt zu sehen. Diese Unterstützung findet sich in der vorliegenden Frage bei einem Namen, welcher auf dem Standpunkte der reinen Manchestertheorie steht, welcher in anderen Dingen von den Gegnern des Monopols mit Vorliebe zitirt wird, welcher un⸗ bestritten der erste Finanzschriftsteller seiner Nation und gewiß von nichts so sehr entfernt ist, als von dem Bestreben, für den deutschen „Militarismus“ Futter zu schneiden. Es ist der Franzose Leroy⸗ Beaulieu. Es wird hohes und allgemeines Interesse erregen, was dieser unperdächtige Zeuge in seinem großen Werke über Finanz⸗ wissenschaft vom Tabackmonopol sagt: „Es fällt uns gar nicht schwer, die Steuer auf den Taback zu billigen, selbst wenn sie zu sehr hohem Satze und in der Form des Staatsfabrikationsmonopols eingehoben wird. Die Finanzen eines Landes müßten eigenthümlich günstig stehen, wenn es auf eine so unschädliche, so moralische, so er⸗ giebige Auflage und auf eine so leichte Einhebungsweise verzichten wollte. Der Taback ist nicht Material anderer Industriezweige, man trifft, anders als bei der Besteuerung von Alkohol und Zucker, nur ihn selbst. Der Taback hat keinen wahren Nutzen für den Menschen; er soll sogar der Gesundheit und der Intelligenz schädlich sein. Zwar bietet er eine Zerstreuung während der Arbeit für den Armen, aber viele derselben verzichten auf diese Zerstreuung, ohne daß ihr Frohmuth dar⸗ unter nothleidet. Bei der traurigen Nothwendigkeit, in welcher sich verschuldete und militärische Staaten befinden, Verzehrungssteuern er⸗ heben zu müssen, darf die Wahrnehmung, daß ein schädlicher Ver⸗ brauchsgegenstand einen beträchtlichen Steuerertrag abwerfen kann, den Geist des Gesetzgebers wohl beeinflussen. Das Tabackmonopol hat selbst auf dem Standpunkt der Fabrikation und der Waaren⸗ quglität nicht blos Unzukömmlichkeiten; bei höchsten Steuersätzen liefert allein das Monopol unverfälschte Waare, das ist unzweifelhaft. Der Vize⸗Präsident des deutschen Reichstages Hr. von Stauffenberg hat bemerkt: Wir andern Raucher wissen wohl, daß wir rauchen, aber nicht was wir rauchen. Die Steuersätze in Frankreich sind viel höher (als die vor drei Jahren in Deutschland diskutirten), gleich⸗ wohl sind die Fabrikate rein, das ist ein sehr starkes Ar⸗ gument für das Monopol. Die gemeinen Sorten französischen Tabacks sind, wie man weiß, sehr geschätzt. Wenn es sich um einen Gegenstand handelt, dessen Erzeugung nur Sorgfalt und Ehrlichkeit heischt, und welcher überdies schädlich ist, ist das Monopol keine schlechte Sache, wenn es dem Staate jährlich 270 bis 280 Millionen Reinertrag liefert. Will man große Erträge aus dem Taback ziehen, so hat man nur zwischen zwei Besteuerungssystemen die Wahl: dem⸗ jenigen Englands und dem direkten oder indirekten (verpachteten) Staatsmonopol. Das direkte Staatsmonopol ist vorzuziehen; es bietet dem Raucher mehr Garantien. .. Es ist nicht zu verwundern, wenn der Kanzler des Deutschen Reiches, Hr. von Bismarck, daran gedacht hat, das Monopol in seinem Lande einzuführen. Man begreift nicht, wie ein Staat mit solchen Bedürfnissen sich damit zufrieden giebt, jährlich zwanzig Miüivnen aus einer Abgabe zu ziehen, welche bei guter Veranlagung das Sechsfache und selbst Zehnfache einbringen kann, ohne die ökonomische Lage des Reiches zu schädigen. Der Taback ist in Deutschland geringer besteuert als die gesunden Getränke; das ist finanziell eine Absurdität und moralisch ein Skandal. Man macht geltend, die Einführung des Monopols koste 300 Mill. Fr. und werde lebhaftem Widerstand begegnen; aber der Ertrag rechtfertigt es, daß man diese Ausgabe macht und einer vorübergehenden Unpopularität

sich aussetzt. .. „— Der „Schwäbische Merkur“ berichtet aus Rott⸗ weil, 19. April:

In der gestrigen Sitzung der Handels⸗ und Gewerbekammer wurde der Jahresbericht pro 1881 berathen. Bezüglich des Taback⸗ monopols sprachen sich von 7 anwesenden Mitgliedern 6 für dessen Einführung aus, ein Mitglied enthielt sich der Abstimmung. Aus⸗ schlaggebend war der Gesichtspunkt, daß die Steuerlast der Einzel⸗ staaten und Gemeinden vermindert werden müsse und daß dies nur durch Vermehrung der indirekten Reichssteuern möglich sei.

Centralblatt für das Deutsche Reich. Nr. 16. Inhalt: Zoll⸗ und Steuerwesen: Zollbehandlung des bei der Ver⸗ arbeitung von ausländischem Roheisen entstehenden Abbrandes; Befugniß einer Steuerstelle. Militärwesen: Verzeichniß der hö⸗ heren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig⸗freiwilligen Militärdienst berechtigt sind; desgl. der provisorisch berechtigten Anstalten. Maaß⸗ und Gewichtswesen: Bekanntmachung, betreffend den Abel⸗ schen Petroleumprober. Finanzwesen: Nachweisung über Ein⸗ nahmen des Reichs vom 1. April 1881 bis Ende März 1882. Statistik: Definitives Hauptergebniß der Volkszählung vom 1. De⸗ zember 1880. Konsulatwesen: Exequaturertheilung. Marine und Schiffahrt: Uebersicht über die Zahl der Entscheidungen des Ober⸗Seeamts und der Seeämter im Jahre 1881; Erscheinen des I. Nachtrags zur amtlichen Schiffsliste für 1882. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.

ELandtags⸗Angelegenheiten. Den Mitgliedern des Herrenhauses ist, wie die „N. Pr. Ztg.“

mittheilt, die P ittheilung des Präsidenten, Herzogs von Ratibor, zu⸗ gegangen, daß zur Erledigung der dem Hause noch obliegenden Ge⸗ schäfte die Plenarsitzungen desselben am Montag, den 1. Mai, Vormittags 11 Uhr, und zwar mit Berathung der kirchenpolitischen Vorlage, wieder beginnen werden.

Statistische Nachrichten.

Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheits“ amts sind in der 15. Jahreswoche von je 1000 Bewohnern auf den Jahresdurchschnitt berechnet als gestorben gemeldet: in Berlin 24,6, in Breslau 30,2, in Königsberg 26,2, in Cöln 29,8, in Frankfurt a. M. 28,5, in Hannover 20,9, in Cassel 29,1, in Magdeburg 20,6, in Stettin 24,4, in Altona 24,3, in Straßburg 25,8, in Metz 30,2, in München 35,3, in Nürnberg 44,6, in Augsburg 40,4, in Dres⸗ den 28,9, in Leipzig 23,7, in Stuttgart 28,9, in Braunschweig 36,7, in Karlsruhe 24,0, in Hombugg 28,2, in Wien 43,0, in Budapest 44,2, in Prag 39,7, in Triest 34,2, in Krakau —, in Bafel 32,6, in Brüssel 25,8, in Amsterdam 28,9, in Paris 28,2, in Kopen⸗ hagen 25,6, in Stockholm 25,4, in Christiania 32,0, in St. Peters⸗ burg 40,5, in Warschau 34,4, in Odessa 32,4, in Bukarest 25,9, in Rom —, in Turin 28,8, in Madrid 55,8, in London 23,1, in Glas⸗ ow 27,5, in Liverpool 26,7, in Dublin 28,3, in Edinburg 21,3, in

lexandria (Egypten) 28,5,. Ferner aus früheren Wochen: in New⸗York 34,6, in Pbiladelphia 23,8, in Chicago 21,7, in St. Louis 20,4, in Cincinnati 21,4, in San Franzisko 29,1, in Kalkutta 24,0, in Bombay 32,8, in Madras —.

Beim Beginn der Berichtswoche und bis um die Mitte der Be⸗ richtswoche herrschten an den deutschen Beobachtungsstationen überwiegend nördliche und nordöstliche, in Muͤnchen, Berlin und Cöln mit nordwestlichen Strömungen wechselnde Windrichtungen, welche um die Mitte der Woche, zuerst in München (am 11.), sodann an den mittel⸗ und norddeutschen Stationen (am 12.), zuletzt in Karlsruhe und Breslau nach Süd und Südwest, an mehreren Stationen sogar bis nach Südost umgingen; doch machten sich gegen Ende der Woche an mehreren Stationen wieder nördliche und nordwestliche Luftströmungen geltend. Die Temperatur der Luft war eine niedrige und erreichte an allen Stationen das Durchschnitts⸗ mittel nicht. Nachtfröste fanden in der ersten Wochenhälfte vielfach statt. Niederschläge, zum Theil Schnee, waren häufig. Aus Breslau und München wurden aus den letzten Tagen der „Woche celektrische Entladungen gemeldet. Mit dem Umgange des Windes nach Süd nahm jedoch die Luftwärme bedeutend zu. Der beim Beginn der Woche hohe Druck der Luft nahm anfangs langsam, später rapid ab,