1882 / 98 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 26 Apr 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Reichsteugs⸗Angelegenheiten.

Nach der Bestimmung des Reichstags⸗Präsidenten wird die ersbe Plenarsitzung des Reichstags am Donnerstag, den 27. April cr., unmittelbar nach stattgekabter Eröffnung des Reichstages im Reichs⸗ tagsgebäude, Nachmittags 2 Uhr, stattfinden.

Amtsblatt des Reichs⸗Postamts. Nr. 26. Inhalt: Verfügungen: vom 19. April 1882. Beitritt von Nicaragua zum Weltpostverein.

Beiheft zum Militär⸗Wochenblatt. 4. Heft. Inhalt: Das russische Infanterie⸗Reglement vom Jahre 1881. Die russische Instruktion über das Selbsteingraben der Infanterie mit dem kleinen Spaten.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Geschichte der Kunst im Alterthum. Egypten, Assyrien, ersien, Kleinasien, Griechenland, Etrurien, Rom, von Georges eh und Charles Chipiez. Autorisirte deutsche Ausgabe. Erste Abtheilung: Egypten, mit ungefähr 600 Abbildungen im Text, 4 farbigen und 15 schwarzen Tafeln. Bearbeitet von Dr. Richard Pietschmann. Mit einem Vorwort von Georg Ebers. Verlag von F. A. Brockhaus in Leipzig. 1. Lieferung. Dieses neue kunstgeschichtliche Unternehmen will eine dem heutigen Stande der Wissenschaft entsprechende, von berufner Seite verfaßte Geschichte der gesammten Kunst des Alterthums darbieten, und zwar in fesselnder, mit zahlreichen instruktiven Abbildungen ausgestatteter Form. Das der deutschen Bearbeitung zu Grunde liegende Original⸗ werk erfreut sich der Anerkennung der ersten Autoritäten, welche darin übereinstimmten, daß eine deutsche Bearbeitung desselben hochwill⸗ kommen sein würde. Die Verlagshandlung hat sich deshalb entschlossen, eine autorisirte deutsche Ausgabe des Werks, zu⸗ nächst der ersten Abtheilung: Egypten, zu veranstalten. Seit den bahnbrechenden Werken Winkelmanns u. A. sind so zahlreiche neue Denkmäler an das Tageslicht gekommen, daß die Geschichte der Kunst des Alterthums einen ganz neuen Aspekt erhalten hat. Nament⸗ lich aber ist der Orient in dieser Beziehung bekanntlich erst in den letzten Jahrzehnten wirklich erschlossen worden und seitdem erst ein richtiges Urtheil über den selbständigen Werth seiner Kunst, sowie über die Einflüsse ermöglicht worden, welche von hier aus auf die helle⸗ nische bestimmend eingewirkt haben. Es soll darum in diesem Werke „die Entwickelung der Kunst bei den Hauptvölkern des orientalischen und des klassischen Alterthums in allen wesentlichen Zügen nach dem gegenwärtigen Stande unserer Kenntniß geschildert und charak⸗ terisirt, außer einem Gesammtbilde der alten Kunstgeschichte dabei aber zugleich ein auf den Grund gehender Ein⸗ blick in das Werden der griechischen Kunst geboten werden.“ Dem Werk werden außer vielen in den Text gedruckten Abbildungen Stahlstiche sowie einzelne in Buntdruck ausgeführte Tafeln beigegeben werden. Die erste Abtheilung, Egypten, wird ungefähr 600 Ab⸗ bildungen im Text, 4 farbige und 15 schwarze Tafeln enthalten. Die reich ausgestattete literarische Gabe dürfte sich nach alledem ebenso willkommen für den Kunstgelehrten, wie für den Künstler und den Kunstfreund, sowie die weiteren gebildeten Kreise lehrreich und interessant erweisen. Das Werk soll ungefähr 20 Lieferungen (von 5 bis 6 Bogen) zum Subskriptionspreise von je 1 50 um⸗ fassen und in etwa monatlichen Zwischenräumen ausgegeben werden. In dem soeben ausgegebenen ersten Doppelheft (für Januar bis März) 19. Bandes der Ahtpreußischen Monatsschrift (85. Bandes der Neuen Preußischen Provinzialblätter), herausgegeben von Rudolf Reicke und Ernst Wichert (Königsberg i. Pr., Verlag von Beyers Buchhandlung) beginnt die hochinteressante Publikation eines bisher ungedruckten Werkes von Kant aus seinen letzten Lebensjahren (als Manuskript und unter Vorbehalt aller Rechte herausgegeben von Rudolf Reicke). Der Titel des Werkes sollte sein: „Uebergang von den metaphysischen Anfangs⸗ gründen der Naturwissenschaft zur Physik“. „Dieser sollte eine eigene Wissenschaft ausmachen, die sich ebenso sehr von den Anfangsgründen der Naturwissenschaft als von der Phpsik unter⸗ schiede, aber doch auf Prinzipien a priori beruhte, und welche dadurch zur Erklärung der natürlichen Erscheinungen diente. Sie sollte das Gebiet der metaphysischen Anfangsgründe der Naturwissenschaft mit dem der empirischen Physik verbinden und gleichsam den Raum aus⸗ füllen, welcher zwischen diesen beiden Wissenschaften befindlich ist, theils um das, was in jener nach Begriffen a priori angenommen wurde, durch Anwendung auf die wirklich vorhandenen Kräfte der Natur zu erklären und zu erweitern, theils auch, um für diese die Grundsätze aufzustellen, nach welchen allein ein geordnetes Ganzes derselben möglich wäre. Für diese Wissenschaft wird das Prinzip postulirt und in eine im anzen Weltraum als ein Continuum verbreitete, alle Körper gleich⸗ sörmrig durchdringende und erfüllende, mithin keiner Ortsveränderung unterworfene Materie gesetzt, welche, mag man sie nun Aether oder Wärmestoff zꝛc. nennen, kein hypothetischer Htoßß ist. Ohne diesen Urstoff, welcher uranfänglich bewegende Kräfte besitzt, würde kein Sinnenobjekt, keine Erfahrung möglich sein. Nach diesem Prinzip werden die bewegenden Kräfte der Materie eingetheilt und nach den Kategorien erläutert. Dies ist der erste Theil oder das Elementarsystem, der zweite Theil sollte das Weltsystem enthalten, allein nur das erste ist in dem Manufkript ent⸗ halten, und vom letzten finden sich nur Bruchstücke.“ Dies ist eine kurze Uebersicht des Hauptinhalts. Jedoch muß man sich nicht vor⸗ stellen, daß die hundert Bogen, welche das Manuskript umfaßt, diese Materie in einem fortlaufenden Zusammenhange bringen, viel⸗ mehr sind alle diese Gegenstände sehr oft wiederholt, so daß das, was wirklich da ist, einzeln genommen und in gehörige Ordnung ge⸗ bracht, kaum zwanzig Bogen betragen würde. Hin und wieder sind auch Reflexionen über andere Dinge angebracht, als z. B. über Buß⸗ tage, über die Pockennoth, das Fortschreiten der Menschen zum Bessern ꝛc. Das ganze Manuskript soll in der Altpreußischen Monatsschrift in einzelnen Abschnitten veröffentlicht werden, deren erster jetzt vorliegt. Er bietet, obgleich vielfach aphoristischen Charakters und der letzten Durcharbeitung entbehrend, eine Reihe scharfsinniger, philosophisch erfaßter und abstrahirter Einzelbeobachtungen physikalischer Er⸗ scheinungen, in denen, wie schon aus obiger Inhaltsangabe erhellt, u. a. die Keime zu der erst in neuerer Zeit empirisch be⸗ gründeten mechanischen Wärmetheorie zu finden sein dürften. Ferner wird in diesem Heft ein anziehender Vortrag publizirt, welchen Ernst Wichert im Dezember v. J. im Saale des Landes⸗ hauses zu Königsberg zum Besten der Taubstummen gehalten und der die, dem Vortragenden zufolge, nicht genug gewürdigten landschaftlichen Schönheiten Vsipreußens und Masurens mit fein beobachtendem Natursinn schildert. Von mehr lokalem Interesse ist eine durch zwei Wappentafeln illustrirte genealogische Arbeit von J. Gallandi über Königsberger Stadtgeschlechter, welche in diesem Heft beginnt und bis zum Buchstaben E reicht. Der Verf. der Arbeit gelangt dabei zu dem Resultat, daß, entsprechend dem starken Schwinden der Stadt⸗ geschlechter schon in älterer Zeit, dieselben gegenwärtig fast durchweg erloschen scheinen, die noch blühenden aber sämmtlich geadelt worden, in den Beamten⸗ und Offiziersstand übergetreten und fortgezogen sind. Den weiteren Inhalt des Hefts bilden Kritiken und Referate (dar⸗ unter ein Vortrag des Majors Frhrn. v. Bönigk über die berge Kamsvicus, Tammow und Walkow bei Insterburg, gehalten in einer Sitzung der Alterthumsgesellschaft Prussia) und vermischte Mittheilungen (darunter eine besonders interessante, welche Weiteres über „Scharnhorst als Recensent“ enthält). .

Jahrbuch für Entscheidungen des Kammergerichts in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit und in Strafsachen, her⸗ ausgegeben von Reinhold Johow, Geh. Ober⸗Justizrath, und Oskar Küntzel, Kammergerichtsrath. I. und II. Band. Berlin.

I1“

Verlag von Franz Vahlen.

gebunden 6 20 ₰4. Das Jahrbuch für endgültige Entschei⸗ dungen der preußischen Appella tionsgerichte hat durch die neue Gerichtsverfassung eine veränderte ⸗Aufgabe erhalten. Für die Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbankeit, in denen früher jedem Appellations⸗ gerichte für seinen Bezirk die end gültige Entscheidung zustand, sind jetzt die Ober⸗Landesgerichte in der R egel nicht mehr Beschwerdeinstanz. Für die Verhandlung und Entscheidrung über die Rechtsmittel in den Angelegenheiten, welche durchh das preußische Ausführungsgesetz zum deutschen Gerichtsverfassungs zesetze den Amtsgerichten zugewiefen worden, sind die Landgerichte zuständi 1. Gegen die Entscheidung der Landgerichte findet aber ein nem eingef ührtes Rechtsmittel, die weitere Beschwerde, statt, und die Verhandlunz und Entscheidung über dasselbe

ist dem Kammergericht mit ausschließl icher Zuständigkeit überwiesen. Diese Entscheidungen des Kammergeria ts treten daher in dem Jahr⸗

buche an die Stelle der früheren endgültigen Entscheidungen des Appellationsgerichte in jenen Angelꝛgenheiten. Die gedachte Zu⸗ ständigkeit des Kammergerichts besteht indessen mit der Einschränkung, daß, wenn die weitere Beschwerde lediglich auf die Verletzung einer Rechtsnorm gestützt wird, welche in dem Bezirke des Kammergerichts nicht gilt, dasselze die Verhandlung und⸗

Entscheidung demjenigen Ober⸗Zandesgerichte zu überweisen hat, zu

dessen Bezirk das Landgericht gehört, welches die angefochtene Ent⸗ scheidung erlassen hat, und das eine gleiche Meberweisung erfolgen kann, wenn die weitere Beschwerde auf die Verletzung mehrerer Rechtsnormen gestützt wird, von denen die einc; nicht aber die andere im Bezirke des Kammergerichts Geltung hat. Den in Folge solcher Ueberweisung ergehenden Entscheidungen wird, wie die Herausgeber in der Vorrede zum ersten Bande hervorheben, buch seiner Aufgabe gemäß ehbenfalls zugänglich bleiben.

1. Nach dem früheren Programm war das Jahrbuch auch

den⸗

jenigen Sachen der streitigen Gerichtsbarkeit nicht verschlossen, in

denen die Appellationsgerichte entgültig zu entscheiden hatten. sind jevoch da eine Begrenzung nach Materien, Subhastationssachen, nicht möglich war, nur solche Entscheidungen aufgenommen worden, welche Fragen betrafen, die nach ihrem Inhalte gar nicht oder doch nicht leicht zur Entscheidung der höchsten Gerichts⸗ höfe (Ober⸗Tribunal und Ober⸗Handelsgericht) gelangen konnten. Die

abgesehen von den

streitigen Civilsachen sollen daher von dem Jahrbuche ganz ausgeschlossen

werden; eine fühlbare Lücke dürfte dadurch nicht entftehen. Dagegem haben gewisse Strafsachen jetzt mit den Sachen der nichtstreitigen, Gerichtsbarkeit die Eigenthümlichkeit gemein, daß in Kammergericht die Centralinstanz ist. Daffelbe ist ausschließlich zuständig für die Verhandlung und Entschei⸗ dung: 1) über die nicht zur Zuständigkeit des Reichs⸗ gerichts gehörenden Revisionen gegen ÜUrtheile der Strafkammern in erster Instanz; 2) über die Revisionen gegen Urtheile der Straf⸗ kammern in der Berufungsinstanz und über alle Beschwerden gegen Entscheidungen der Strafkammern, sofern eine nach Landesrecht straf⸗ bare Handlung den Gegenstand der Untersuchung bildet. Diejenigen Fragen des Strafrechts, welche der Entscheidung des Reichsgerichts regelmäßig nicht unterliegen, fallen sonach in den Kreis der aus⸗ schließlichen Zuständigkeit des Kammergerichts, die hierüber ergehenden Entscheidungen sind endgültige, gehören also in den Bereich der Auf⸗ gabe, welche sich das Jahrbuch gestellt hat. Dadurch wird der neue Titel des Jahrbuchs begründet: Jahrbuch für Entscheidungen des Kammergerichts in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit und in Strafsachen. Der Ausdruck „Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbar⸗ keit“ umfaßt alle diejenigen Angelegenheiten, welche durch das Aus⸗ führungsgesetz zum deutschen Gerichtsverfassungsgesetze den Amts⸗ gerichten zugewiesen sind, und in welchen das Rechtsmittel der wei⸗ teren Beschwerde stattfindet. Unter dem Ausdruck „Strafsachen“ sind die vorstehend bezeichneten der ausschließlichen Zuständigkeit des Kam⸗ mergerichts anheimfallenden Strafsachen verstanden. Der mit dem neuen Titel umschriebenen Aufgabe des Jahrbuches schließen sich jetzt auch gewisse Entscheidungen in Kostensachen an. „Das Jahrbuch soll auch ferner einen Anhang bringen, der bestimmt ist, a. für Abhand⸗ lungen über Fragen aus dem Gebiete der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit; b. für Entscheidungen, welche, ohne in den Rahmen der Hauptaufgabe des Jahrbuches zu fallen, mit dieser Aufgabe in besonders naher Berührung stehen, c. für Anzeigen von literarischen Erscheinungen auf dem Gebiete der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit und des Landesstrafrechts. Von den in demselben Verlage erscheinenden „Beiträgen zur Erläuterung des deutschen Rechts, in besonderer Beziehung auf das preußische Recht mit Einschluß des Handels⸗ und Wechsel⸗ rechts. Begründet von Dr. J. A. Gruchot. Herausgegeben von Rassow, Reichsgerichts⸗Rath, und Küntz el, Kammergerichts⸗Rath“ liegt von der dritten Folge das zweite und dritte Heft des sechsten Jahrganges vor, worauf wir bei dieser Gelegenheit gleichfalls auf⸗ merksam machen. Der Pränumerationspreis für den Jahrgang von 6 Heften ist 14 d Jetzt, wo die Hygieine⸗Ausstellung ihrer Vollendung entgegen⸗ eht, dürfte eine kürzlich veröffentlichte Schrift über den „Eisen⸗ verwundeter und erkrankter Krieger“ von Interesse sein, welche von dem Herausgeber, dem Königlichen Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebsinspektor Dr. Julius zur Nieden in Verbindung mit den Hrn. Ober⸗Stabsarzt Dr. Rudolph Göt⸗ ting, Rittergutsbesitzer Oscar von Hoenika, Mitglied des Central⸗ Comités der deutschen Vereine vom Rothen Kreuz, Generalarzt a. D. Dr. Niese, und Direktor Rudolf Schmidt bearbeitet und Ihrer Majestät der Kaiserin, der hohen Protektorin des Central⸗Comités der deutschen Vereine vom „Rothen Kreuz“ gewidmet ist. Ueber den in dem vorliegenden Buche behandelten Gegenstand entnehmen wir der Einleitung folgende Bemerkungen: in den Kämpfen des Jahres 1866 hat man bekanntlich bei uns damit begonnen, den Verwundeten⸗Transport in die Kriegs⸗ leistungen der Eisenbahnen einzufügen. Man hatte in dieser Zeit erkannt, welche hervorragende Wichtigkeit dieser Frage beizumessen sei und so seigte sich in den dem Kriege folgenden Jahren des Friedens das eifrige Bestreben, 2ne,ges Vorrichtungen für den Eisenbahn⸗ transport Verwundeter und Kranker auszubilden. Insbesondere gab das hohe Interesse, welches Ihre Majestät die Kaiserin der Kranken⸗ pflege stets gewidmet hat, auch hier den 8 daß diese Ein⸗ richtungen zunächst auf den preußischen Staatse senbahnen ingang im Frühjahr 1867 begann die Hannoversche Personenwagen IV. Klasse für den Verwundeten⸗ Transport vorzubereiten; andere Eisenbahnen folgten bald und so sah der Krieg in den Jahren 1870/71 zweckent⸗ Frfhend⸗ Einrichtungen bereits in bedeutender Ausdehnung und ollendung angewendet. Alle deutsche Staaten und neben ihnen Kor⸗ porationen und Private waren einmüthig bestrebt, zur Ausbildung der Einrichtungen mitzuwirken. Das Streben nach weiterer Vervoll⸗ kommnung pflanzte sich fort über die Jahre des Krieges hinaus und veranlaßte u. A. im Jahre 1873 das Zusammentreten der in Wien abgehaltenen Privatkonferenz über Gegenstände der Hülfe im Keiche. Es konnte nicht fehlen, daß über wichtige Fragen dieser schwierigen Materie im Laufe der Erörterung divergirende Ansichten laut wurden. Die vorliegende Schrift hat es sich nun zur Aufgabe gestellt, eine Reihe der Hauptfragen einer sachverständigen Besprechung zu unterziehen und so einen Beitrag zu liefern zu deren zweckent⸗ sprechenden Lösung; sie behandelt folgende Themata: die bisher an⸗ gewendeten Einrichtungen und ihre Leistungen. Bearbeitet von Dr. zur Nieden. Scheidung der Verwundeten und Kranken nach Ma gabe der Transportfähigkeit. Entwickelung der Anforderungen, welche demgemäß an die —5 zu stellen sind, von Dr. Götting und Dr. zur Nieden. Die Lazarethzüge mit improvisirter Einrichtung, von Dr. Niese. Die Lazarethzüge mit fester Einrich⸗ tung, von Phud Schmidt. Der Eisenbahnbetrieb und die neben der Bahn für die Transporte zu treffenden Einrichtungen (Sammel⸗, Uebernachtungs⸗, Verpflegungs⸗Stationen ꝛc.), von O. v. oenika und Dr. zur Nieden. Der Dienst auf den Zügen, die Geschäfte des Fübrers des Zuges, die Dienstverrichtungen der Aerzte, der Wärter ꝛc., von O. v. Hoenika und Dr. zur Nieden. Die Bentilation der Krankenwagen. Bearbeitet von Rud. Schmidt. Wir wollen hier⸗ mit auf das beachtenswerthe Buch aufmerksam gemacht haben. Der Preis desselben beträgt 6

fanden. Schon Staatsbahn

r eis für jeden Band: Geheftet 5 ℳ,

das Jahr⸗

ihnen das nämlich

Leipig, 26, April. Der Professor der phvsikallschen Astronomie an der hiesigen Universität, Dr. 35 zgnev, I

(Sewerbe und Handel.

Die Allgemeine Renten⸗Anstalt zu. Stuttgart⸗ veröffentlicht ihren Rechnungsabschluß für den 31. Dezember 1881. Die Bilanz schließt in Aktiven und Passiven mit 45⸗341 220 ab. Unter letzteren figurirt das reine ermögen

auf 3 484 785 ℳ; hiervon wurden zur Dividende verwendet 175 807 ℳ, so daß 3 308 977 verblieben; der Reingewinn des Jahres 1881 beträgt 459 711 ℳ; dementsprechend ergiebt sich obiger Stand der Reserve⸗ und Sicherheitsfonds mit 3 768 699.

Der Aufsichtsrath der „Union“, Baugesellschaft auf Aktien, hat die Dividende für das letzte Jahr auf 4 % festgesetzt.

Breslau, 26. April. (W. T. B.) Nach Bekanntmachung der Direktion der Rechten Oder⸗Ufer⸗Bahn ergiebt die Ein⸗ nahme bis zum 22. d. ein Plus von 14 190

Wien, 25. April. (W. T. B.) Gegenüber den Mittheilungen verschiedener Blätter ist die „Polit. Korresp.“ in der Lage als zuver⸗ lässig zu konstatiren, daß der Präliminarvertrag den Staats⸗ bahn mit der ungarischen Regierung dem Wiener Verwaltungsrath offiziell mitgetheilt und nach eingehender Diskussion angenommen worden ist. Hiervon wurde das Pariser Komité und die ungarische Regierung verständigt.

Rotterdam, 25. April. (W. T. B.) Der Gemeinderath hat mit 31 gegen 5 Stimmen beschlossen, 4 Mill. Fl. für den An⸗ kauf der „Rotterdamschen Handelsvereeniging“ zu bieten.

London, 24. April. (Allg. Corr.) Die British North Borneo Company hat ihren Prospekt veröffentlicht. Das Grund⸗ kapital der Gesellschaft ist auf 2 Millionen Pfd. Sterl. in 100 000 Aktien von je 20 Pfd. Sterl. veranschlagt, von denen vorläufig 65 000 flüssig gemacht werden sollen, um das von der provisorischen Gesells⸗

schaft begonnene Werk der Verbesserung und Nutzbarmachung der

natürlichen Hülfsquellen des Landes fortzusetzen. Der arworbene Flächenraum hat einen Umfang von 20 000 Quadratmeilen mit einer 300 Meilen langen Küste, welche alle innerhalb 3. Meilen gelegenen Inseln in sich schließt. Im Norden der Insel sind bereits sieben europäische Stationen errichtet worden, und zwischen allen Häfen Harnfo. und Singapore ist ein regelmäßiger Dampfer⸗ und Postdienst ergestellt.

Antwerpen, 25. April. (W. T. B.) Wollauktion. vngeboten 2540 Ballen Laplata⸗Wollen, davon 2442 Ballen verkauft.

rreise fest.

Konstantinopel, 25. April. (W. T. B.) Nach dem Aus⸗ weis des Administrationsrathes der türkischen Schuld per März betrugen die Nettoeinnahmen 171,030 türkische Pfund; an die europäischen Zahlstellen wurden 66 045 türkische Pfund gesandt.

New⸗York, 24. April. (W. T. B.) Weizenverschif⸗ fungen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Ver⸗ einigten Staaten nach Großbritannien 43 000, do. nach Frank⸗ reich 11 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents 6000, do. von aliforniend und Oregon nach Großbritannien 99 000, do. do. Frankreich —, do. do. nach anderen Häfen des Kontinents

rtrs.

Verkehrs⸗Anstalten.

Southampton, 25. April. (W. T. B.) Der Dampfer

des Norddeutschen Lloyd „Rhein“ ist hier angekommen.

New⸗York, 25. April. (W. T. B.) Der Dampfer „Egypt“ von der National⸗Dampfschiffs⸗Compagnie (C. Messingsche Linie) ist hier eingetroffen.

Berlin, 26. April 1882.

Der Berliner Asylverein für Obdachlose hielt gestern Abend unter Vorsitz des Haa. Tölde im Bürgersaal des Rathhauses seine 12. Jahresversammlung ab. Dem Jahresbericht zufolge hat: der Verein seit Bestehen der Anstalten bis Ende 1881 1 085 800 Men⸗ schen ein Unterkommen gewährt. Dazu treten die 32 153, die im 1. Quartal d. J. in den Asylen Aufnahme gefunden haben. Im Jahre 1881 waren dieselben insgesammt von 104 849 Männern und von 21 326 Frauen und Kindern, zusammen also von 126 225 Menschen besucht, d. h. es haben im Ganzen 2734 Indiviuen weniger als im Vorjahre dort genächtigt. Die Durchschnittsfrequenz betrug im Männer⸗ asyl 287, im Frauenasyl 58. Sehr erfreulich ist es, daß die Benutzung der Bäder bedeutend zugenommen hat: im Männerasyl badeten 19 774 oder 18,85 % aller Aufgenommenen 1152 mehr als 1880 —, im Frauenasyl 1690 oder 7,922 % 259 mehr. Trotz der Erhöhung der Jahresbeträge um 763 und obgleich 4600 an Legaten zu⸗ flossen, sind die Einnahmen mit nur 27 816 um 3063 hinter den 30 879 betragenden Ausgaben zurückgeblieben. belief sich am Schlusse des Jahres auf 303 248 88

Von „Berlinim Portemonnaie ’ist die Ausgabe für April⸗ Mai erschienen (Verlag von H. Dolfuß, Preis 25 ₰). Mit dem steten Wachsthum der Verkehrsmittel Berlins hält das gpraktische Büchelchen gleichen Schritt und trägt jedem Bedürfniß nach Möglich⸗ keit Rechnung. So sind in der neuesten Ausgabe unter Anderem bei

den Lokalzügen der Potsdamer und der Görlitzer Bahn wesentliche

Aenderungen hervorzuheben.

Ulm, 25. April. (W. T. B.) Gestern ist hier die Kom⸗

mission der Baumeister wegen des Ausbaues des Münster⸗ thurms zusammengetreten. Anwesend waren unter Anderen Pro⸗ fessor Adler (Berlin), Junk (Cöln), Ferstl und Schmidt (Wien).

St. Petersburg, 26. April. (W. T. B.) Gestern Nacht sind in Kamenez Podolsk viele Häuser und Läden jüdischer . durch eine große Feuersbrunst eingeäschert worden. er Schaden wird auf eine halbe Million Rubel angegeben.

Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater. Die hundertste

Aufführung der Operette „Der lustige Krieg“ von Strauß, welche

am nächsten Sonnabend in Scene geht, wird durch einen scenischen Prolog festlich eingeleitet werden. Derselbe betitelt sich „Ein Früh⸗ lingstraum“, ist von Dr. Jacobson verfaßt und wird von Frl. Elise Schmidt, welche selbst an diesem Abend die Rolle der Fürstin Artemisia zum hundertsten Male spielt, vorgetragen werden. veoß des großen Andrangs zu den Vorstellungen der Meininger Hof⸗ theatergesellschaft im benachbarten Wintertheater beweist die Operette auch im Saisontheater ihre unverwüstliche Anziehungskraft. Sämmt⸗ liche Mitglieder, die am ersten Abend im „Lustigen Krieg“ mit⸗ wirkten, treten auch in der hundertsten Aufführung auf.

In der Italienischen Oper im Skating⸗Rink kommt heute auf vielseitiges Verlangen zum letzten Male „Crispino e la comare“ zur Aufführung. Am Freitag beginnt dann ein nur auf zwei Abende berechnetes Gastso el der Signora Emma Saurel,

welche an diesem Abend in einer ihrer bekannten Mesgerleiftsngn. 82

und zwar als „Gilda“ in Verdi's „Rigoletto“ vor das kum treten wird.

iesige Pu⸗

Redacteur: Riedel.

““

Berlin:

Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage). 3

11“]

der Anstalt mit 3 768 689 ℳ, das reine Vermögen belief sich am 31. Dezember 1880

Das Vermögen

*

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner.

Casseler Bezirk hervorgetretenen Uebelstände sehr bedeutend

schen Reichs⸗Anz

eiger und Königlich Preußischen

Berlin, Mittwoch, den 26. April

8

Staats⸗Anzeiger.

1882.

8 Preußen. Berl in, 26. April. (53.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten trat das Haus sofort in die Tagesordnung ein, deren erster Gegenstand die

Verlesung folgender Interpellation des Abg. Dr. Grimm war:

Der Unterzeichnete richtet an die Königliche Staatsregierung fol⸗ 8 E“ 8 Zeabsichtigt die Königliche Staatsregi Gesetzgebung Abhülfe S schaffen, 1“ 1) daß die in dem Bezirke des Regierungsbezirks Cassel be⸗ stehenden Generalwährschafts⸗ und Hypothekenbücher bezw. Grund⸗ bücher von den Einträgen derjenigen Real⸗ und Pfandrechte ent⸗ lastet werden, welche nicht mehr in rechtlicher Wirksamkeit bestehen;

.2) daß die durch die Grundsteuervermessung herbeigeführten Differenzen zwischen der Bezeichnung der Immobilien bezw. ihrer Besitzer im Grundsteuerkataster auf der einen und in den General⸗ währschafts⸗ und Hypothekenbüchern auf der anderen Seite und die durch diese Verschiedenheit für die Eigenthümer herbeigeführte

Unmöglichkeit einer gerichtlichen Verfügung über ihren Grundbesitz beseitigt werden; 8 3) daß unter Abänderung der bezüglichen Bestimmungen des Gesetzes vom 26. Juni 1875, betreffend die Berichtigung des Grundsteuerkatasters und der Grundbücher bei Auseinandersetzungen vor Bestätigung des Rezesses (Gesetzsamml. S. 325) bei Gemein⸗ heitstheilungen und Zusammenlegungen das Eigenthum an den Abfindungsgrundstücken erst mit der Uebernahme des Auseinander⸗ setzungsresultates in das Grundsteuerkataster übergehe.

Der Staats⸗Minister Lucius erklärte sich zur sofortigen Beantwortung der Interpellation bereit.

Der Abg. Dr. Grimm führte aus, daß beim Uebergange von dem alten hessischen Grundbuchwesen zur neuen Grundbuchordnung viele der in den alten Büchern stehenden Eintragungen über Real⸗ und Pfandrechte mit hätten übernommen werden müssen, obgleich die betref⸗ fenden Rechte schon längst erloschen seien. Das sei eine unnöthige Belastung der Gerichte. Die Löschung dieser Ein⸗ tragungen erfordere aber zu große Kosten, als daß man den Eigenthümern der betreffenden Grundstücke die Tragung der⸗ selben zumuthen könne. Deshalb sei es am besten, wenn die Grundbuchrichter von Amtswegen einschritten. Ferner hätten die bei der neuen Grundsteuervermessung herbeigeführten Diffe⸗ renzen zwischen den alten und neuen Bezeichnungen der Immobilien im Grundsteuerkataster dazu geführt, daß die Eigenthümer die freie Verfügung über ihren Grund⸗ besitz eingebüßt hätten. Endlich hätten die Gemeinheitstheilungen resp. die Abfindungen aus diesem Verfahren dahin geführt, daß die Eigenthümer ihre Besitzrechte an den ihnen überwiese⸗ nen Abfindungsgrundstücken nicht ausüben könnten. In allen diesen Fällen sei es nothwendig, entweder durch Königliche Verordnung oder durch gesetzliche Maßregeln Abhülfe zu s chaffen.

Hierauf ergriff der Minister für Landwirthschaft, Do⸗ mänen und Forsten Lucius das Wort:

Meine Herren! Ich habe zunächst die Abwesenheit des Herrn Justiz⸗Ministers, in dessen Ressort die Beantwortung der beiden ersten Punkte der Interpellation liegen würde, zu entschuldigen. Derselbe ist durch anderweitige dringende Dienstgeschäfte verhindert, hier zu erscheinen, und hat mir die Beantwortung auch dieser beiden Punkte überlassen.

Was die erste Nummer der Interpellation betrifft, so würde eine durchgreisende Maßregel zur Abhuüͤlfe sehr erhebliche Schwierigkeiten bieten, und das kann zweifelhaft sein, ob nicht die dadurch hervor⸗ gerufenen Nachtheile größer sein würden, als wie die erreichbaren Vortheile. Ein äußeres Merkmal für diejenigen Eintragungen, welche im Sinne des Herrn Interpellanten nicht mehr gültig sind, nicht mehr in Wirksamkeit bestehen, wie diejenigen Eintragungen, die noch wirksam sind, existirt überhaupt nicht, und man würde also mit einer durchgreifenden Maßregel möglicherweise dazu kommen, daß man eine Reihe von berechtigten Eintragungen beseitigte, daß man die wohlerworbenen Rechte von Häothegenglänbigern und Realberechtigten beeinträchtigte. Daß eine solche Maßregel nicht zu der erstrebten Verstärkung des Realkredits dienen würde, liegt auf der sachen, sanh. Dagegen kann ich meinerseits und Seitens des Herrn Justiz⸗Ministers zusagen, daß all das, was im Verordnungswege geschehen kann, um den hervor⸗ getretenen Uebelständen zu begegnen, sicher in Erwägung gezogen wer⸗ den soll und dann auch seiner Zeit das Erforderliche geschehen wird. Inzwischen ist hinzuweisen auf das Aufgebotsverfahren, auf das ja auch der Herr Interpellant schon hingewiesen hat. Das Aufgebots⸗ verfahren giebt jedem Grundbesitzer die Möglichkeit, erloschene Be⸗ lastungen, die noch auf seinem Grundstück [82 sind, zu be⸗ seitigen. Wenn darauf hingewiesen ist, daß das Aufgebotsverfahren mit erheblichen Kosten verbunden ist, so darf andererseits bemerkt werden, daß durch die Vereinigung von mehreren derartigen Aufgeboten eine wesentliche Vereinfachung und wesentliche Kostenersparniß möglich ist; und es würde vielleicht eine in dieser Richtung sich bewegende Verordnung Seitens des Herrn Justiz⸗Ministers geeignet sein, diesen Beschwerden eine Abhülfe zu verschaffen.

Was die zweite Nummer der Interpellation betrifft, so werden die hier hervorgehobenen Uebelstände Seitens der Staatsregierung als vorhanden größtentheils anerkannt und ebenso wird anerkannt, daß zu ihrer Beseitigung ein gesetzgeberischer Akt erforderlich ist. Ein Gesetzentwurf, der diese Frage regeln soll, ve. sich bereits in Ausarbeitung und er wird mit der Beschleunigung, die die vorbe⸗ reitenden Stadien gestatten, fertiggestellt werden, und dann an die gesetzgebenden Faktoren gelangen. Es würde also eine Abhülfe der in diesem Punkte hervorgehobenen Uebelstände in verhältnißmäßig kurzer Zeit in Aussicht zu stellen sein.

Was endlich die unter Nr. 3 üee Uebelstände be⸗ trifft, welche sich in der Ausführung des Gesetzes vom 26. Juni 1875, betreffend die Berichtigung des Grundsteuerkatasters und der Grundbücher bei Feievandfrschen vor 11 des Rezesses im Regierungsbezirk Cassel ergeben haben, so sind die hier hervortreten⸗ den Uebelstände der Königlichen Staatsregierung bekannt und sie haben bereits zu der eingehendsten Erörterung geführt. Die Unter⸗ suchung in Bezug hierauf hatte sich wesentlich darauf zu richten, ob die hervorgetretenen Uebelstände nicht bedingt sind durch die Fassung des Gesetzes von 1875 oder ob sie hervorgerufen sind durch eine unzweckmäßige oder unzutreffende Ausführung Seitens der Provinzial⸗ behörden. Die letztere Erwägung lag um so näher, als es einiger⸗ maßen auffällig erscheint, daß in dem Gebiete der übrigen General⸗ kommissionen, wo dasselbe Gesetz gilt, Uebelstände der beregten Art bisher üͤberhaupt nicht oder wenigstens nicht in dem Maße, wie es im Regierungsbezirk Cassel der Fall gewesen, hervorgetreten sind. Weelmehr haben die anderen Kommissionen gegen eine Aenderung des Gesetzes von 1875 erklärt. Freilich sind die sn wie meinerseits anerkenne. Sie werden dadurch gesteigert, daß eine so außerordentliche Anzahl von 12ö8 im vereesen Bezirk im Gange ist, daß schon dadurch die abschließenden Arbeiten, die

In der gestrigen

Rezeßbestätigungen eine ganz nothwendige Verzögerung erleiden in höherem Maße, als das in den Bezirken der älteren General⸗ kommissarien der Fall ist. Ich würde also meinerseits hierauf zu erklären haben, daß die Erörterung über die Nothwendigkeit gesetz⸗ geberischer Maßregeln in weitere Erwägung gezogen und mit mög⸗ lichster Beschleunigung zu einem Abschluß geführt werden wird. So⸗ weit wie Abhülfe im Verordnungswege möglich ist, sind bereits die nöthigen Anordnungen geschehen. Ich kann meinerseits nur erklären, daß, wenn die Königliche Staatsregierung die Ueberzeugung gewinnt, daß wir mit Verordnungen nicht auskommen, sie dann den Weg der Gesetzgebung zu beschreiten jedenfalls bereit ist.

Damit war die Interpellation erledigt; eine Besprechung wurde nicht beliebt.

Es folgte die dritte Berathung des Entwurfs eines Ge⸗ setzes, betreffendd die Erweiterung, Vervollstän⸗ digung und bessere Ausrüstung des Staatseisen⸗ bahnnetzes.

In der Generaldiskussion kam der Abg. von Helldorff auf die von ihm bereits bei der zweiten Lesung zur Sprache gebrachten Beschwerden mehrerer Grundbesitzer der Provinz Sachsen wegen der von ihnen projektirten, aber vom Minister nicht genehmigten Eisenbahnbauten zurück. Der Minister habe diese Unternehmungen schlankweg als Gründungen bezeichnet. Es sei das ein geschickter Kunstgriff, ein so beliebtes Stich⸗ wort zu gebrauchen, um damit bei einem Theile des Hauses Beifall zu ernten. Zu den Theilnehmern jener Unternehmun⸗ gen gehörten die angesehensten Grundbesitzer der betreffenden Gegend, die die eifrigsten Vertreter des jetzigen Regierungs⸗ systems, insbesondere des Staatsbahnsystems seien. Bei dem einen Projekt hätten sich eine Anzahl Vertreter von Städten, ferner Landwirthe und Zuckerfabrikanten an einen Bau⸗Unter⸗ nehmer in Berlin mit dem Ersuchen gewandt, derselbe möge sich um die Erlaubniß zu den Vorarbeiten bewerben. Von der Beschaffung des Kapitals sei noch gar nicht die Rede gewesen. Sei das etwa eine Gründung? Bei einem andern Projekt sei die Zeichnung, die vom Minister genehmigt gewesen sei, schon erfolgt, das Projekt sei aber doch fallen gelassen worden, weil die dabei hauptsächlich betheiligten Zuckerfabriken sich über die Kostentheilung nicht hätten einigen können. Könne hier vielleicht von einer Grün⸗ dung die Rede sein? Wollten hier die Unternehmer in irgend einer Weise auf unredlichem Wege fremdes Kapital zu ihrem Nutzen verwenden? Sollte der Minist r, dem viele Millionen nur zu leicht bewilligt seien, glauben, daß nur der zu berück⸗ sichtigen sei, der selber Geld habe? Wisse der Minister nicht, daß trotz der vielen Millionen noch andere Millionen nöthig sein würden, wenn es nicht gelinge, für die Sekundärbahnen Privatkapitalien flüssig zu machen?

Hierauf nahm der Minister der öffentlichen Arbeiten Maybach das Wort: g

ch bedauere, daß der Herr Vorredner mir nicht vorher gesagt hat, er wolle diesen Gegenstand nochmals zur Sprache bringen, ich würde dann in der Lage gewesen sein, die Vorverhandlungen, welche in⸗ zwischen an die Provinzialbehörden abgegeben sind, einzufordern, und nüchesdann eingehender darüber zu äußern, als es mir jetzt mög⸗ ich ist.

Der Herr Vorredner hat, glaube ich, mich vollkommen miß⸗ verstanden, wenn er der Ansicht ist, ich hätte den Gutsbesitzern jener Gegend den Vorwurf machen wollen, als ob sie eine Gründung pro⸗ voziren oder nach der vorhin bezeichneten Ausdrucksweise an einer unerlaubten oder unsoliden Herstellung eines Unternehmens sich be⸗ theiligen wollten. Davon ist nicht die Rede gewesen, der anstößige Punkt in dem Verfahren war mir der Bauunternehmer. Ich habe kein Urtheil darüber, ob der Mann oder diese Firma auf unsolide Weise wirklich verfahren will, aber wir haben Erfahrungen der reichsten Art, die uns nöthigen, in Bezug auf Zeich⸗ nungen, die durch Bauunternehmer stattfinden, sehr vorsichtig zu sein.

Meine Herren! Ich könnte Ihnen eine ganze Menge von Be⸗ legen beibringen, wonach das will ich beiläufig erwähnen wir sehen, daß ein Kostenanschlag mit etwa anderthalb Millionen Mark abschließt, daß von diesen anderthalb Millionen von den Interessenten in vollständig legaler Weise etwa 3— 4 500000 gezeichnet sind und daß dann ein Bauunternehmer eine ganze Million zeichnet. Nun ist es nach dem Gesetz die Pflicht der Regierung zu prüfen, ob der Bauunternehmer auch diese Verpflichtung wohl erfüllen könnte. Wir stellen Erkundigungen an, eingehende Erkundigungen, und es stellt sich heraus, daß das Vermögen des Unternehmers sich vielleicht auf 40 000, auch vielleicht 100 000 beziffert. Kann man nun sagen, daß das ein solventer Zeichner ist, wie das Gesetz es verlangt? Ganz gewiß nicht. Ich nehme es den Leuten nicht übel, sie wollen bei der Gelegenheit verdienen, das ist ja ihr Geschäft, aber man muß uns nur nicht zumuthen, daß wir ich will den Ausdruck wählen, ad nutum eines früheren Systems, des bekannten Stroußberg'schen Systems heutzutage wieder Unter⸗ nehmungen rMlaßsen sollen. Bei den Unternehmungen sind ja gewiß auch sehr viele Personen betheiligt, die nicht entfernt daran denken, ich an einer Gründung zu betheiligen, aber den Effekt, meine Herren, aben Sie vor Augen gehabt. Ich hätte nicht geglaubt, und ich kann das geradezu aussprechen, daß wir so manche Erfahrungen, wie ich sie gemacht habe, noch nicht einmal 10 Jahre nach dem Jahre 1873 zu machen haben würden. In einer Verfügung die mir gerade zur Hand ist ich habe sie an den Herrn Abg. von Helldorf ab⸗ Fehen lassen, er wird sich dessen erinnern, vom 31. Januar habe ich gesagt:

In vorläufiger Erwiderung der Vorstellung vom 2. d. Mts. Fenachrichtige ich Ew., daß ich das Gesuch um Ertheilung der konzession ich spreche nur von der Bahn von Naumburg nach ehben andere kann ich nicht eingehen, ich glaube übrigens, daß dort die Verhältnisse anders vorliegen 1 zum Bau und Betriebe einer Eisenbahn untergeordneter Bedeutung von Naumburg über Freiburg nach Laucha zunächst dem Herrn Ober⸗Präsidenten der Provinz Sachsen zur vorgeschriebenen Pruͤfung und Begutachtung habe zugehen lassen.

Darauf ist eine Eingabe dieses Bauunternehmers an mich ge⸗ langt vom 31. d. Mts., wenn ich nicht irre; auf diese Eingabe habe ich dann an den Fer peßsdente folgende Verfügung ergehen lassen:

An den Herrn Präsidenten zur gefälligen leaerun gelegent⸗ lich der Erstattung des durch meinen Erlaß vom 31. Januar d. J. erforderten Berichtes. Die in den Anlagen referirten mündlichen ebe des Ministerial⸗Direktors Duddenhausen

das ist der Beamte, mit dem sich der Herr besprochen hat

sind falsch aufgefatt und unrichtig wiedergegeben. General⸗ entreprise und nicht vollständig lovale und solide Finanzirung würden nicht zugelassen werden können. Einzahlung an die Ge⸗ sellschaft würde nicht gutgeheißen werden können, vielmehr solche an eine öffentliche Kasse verlangt werden müssen.

Wenn diesen Bedingungen entsprochen werden wird, dann steht,

glaube ich, gar nichts entgegen, daß dieses Un

der Privatunternehmung ausgeführt wird. Ich g.

Vorredner hat bezüglich dieses

aber ebenso unrecht, wen nöthige Schwierigkeiten bereitet hätte. kunft werden Sekundärbahnen hier nehmer zur Ausfüh fest, es ist meine Pflicht, daß die eine durchaus den gesetz solide sein muß.

Unrecht,

ternehmen im Wege laube also, der Herr

wenn er glaubt, ich hätte ihm persönlich Unternehmens einen Vorwurf machen wollen, er hat

n er mir den Vorwurf m

acht, daß ich un⸗ Ich wiederhole, auch in Zu⸗ und da gewiß durch Privatunter⸗ rung gebracht werden müssen, aber ich halte daran Finanzirung solcher Unternehmen

lichen Vorschriften entsprechende, eine durchaus

Der Abg. Dr. Reichensperger (Cöln) bemerkte, aus dem Füllhorn von Millionen würden Summen nach Ost und Nord und Süd vertheilt; nur einzelne Orte und Gegenden ständen

mißmuthig zur Seite.

3

West, nach

u diesen gehöre Cöln. Er hege das Ver⸗

trauen zu dem Minister, daß derselbe für Cöln die bedauerliche Ruheperiode nicht dazu benützen werde, um Cöln noch weiter auszu⸗ pressen. Wenn Cöln in finanzieller Beziehung herangezogen werde,

dann möge es in mäßiger Weise geschehen.

Es würden

bei den Bahnen große Neubauten ausgeführt, und das Haus habe ein großes Interesse daran, auf die Art und Weise zu achten, wie bei der Ausführung derselben vor⸗

gegangen Backstein⸗,

werden solle.

Man habe eine Bruch⸗ und Haustein⸗Zone, was bei den Bauten hauptsächlich berücksichtigt werden müsse. nicht vergessen,

in Deutsch

land eine

1 1 2. Man dürfe daß man bei den deutschen Eisenbahnbauten

nicht blos das Urtheil des Inlandes, sondern auch des Aus⸗ landes zu gewärtigen habe und da sei darauf zu sehen, daß

man sich nicht blamire.

ästhetischer

England zum

Der Abg. Dr. Wehr wollte darüber

dem Osten

Namentlich müßten die Hochbauten in

Vorbild nehmen.

Die Kommunallasten seien im Osten nicht geringer

Westen,

wenn

auch die Ziffern dürfe man doch nicht vergessen, daß i noch Naturallasten zu tragen hätten.

m O

Er halte

Beziehung möglichst vollendet ausgeführt werden, und das verursache keine größeren Ausgaben,

8 1 denn die Schön⸗ heit koste nichts.

Deutschland müsse sich in dieser Hinsicht

8 nicht rechten, was und was dem Westen zu Gute gekommen

sei. als im

niedriger erschienen, so sten viele Kommunen

den Ge⸗

danken für richtig, daß den Gemeinden der von ihnen ab⸗ zutretende Grund und Boden bezahlt werden solle, die Kreise

könnten dann das Geld auf Chausseebauten verwenden. seinen Antrag, daß die Grunderwerbskosten

vom

Auf Staate zu

tragen seien, komme er deshalb nicht zurück, weil derselbe jetzt angenommen Sekundärbahnen hätten dem Lokalverkehr zu dienen, es sei daher sehr zu wünschen, daß dieselben möglichst viele Stationen

wahrscheinlich

erhielten.

nicht

werden

würde.

Die

„Der Abg. RNickert erklärte, das Haus stehe hier vor der wichtigsten wirthschaftlichen Frage, die aber leider noch nicht

die gebührende Aufmerksamkeit erfahren habe. Dezennium seien große Summen des Nationa

In dem letzten loermögens da⸗

durch verschwunden, daß man bei dem Sekundärbahnbau keinen klaren Plan habe. Und diese Unklarheit wachse von Jahr zu Jahr. Es sei dem Minister nicht zu verargen, wenn derselbe, müde durch die großen Arbeiten, die derselbe sich selbst auf⸗ gebürdet habe, Zeit gewinnen wolle, und sich nicht gerne

zu Aeußerungen drängen lasse.

Aber das Land könne nicht

warten, es habe ein Recht, über die Stellung des Ministers

zu der vorliegenden Frage Auskunft zu erhalten. der Staat die Sekundärbahnen

selbst

bauen

oder

Wolle lasse

derselbe dem Privatkapital freien Spielraum? Der Minister scheine sich darüber selbst noch nicht klar zu sein. Wenn Jemand das Wort „Gründung“ ausspreche, so finde derselbe auf gewisser Seite stets Beifall. Der preußischen Nation

sei genug dadurch

geschadet,

daß

man bei

gewissen

Unternehmungen gleich von Gründungen gesprochen habe.

Er wolle

durchaus nicht

für

Gründungen

eintreten,

aber er meine, je höher man stehe, desto vorsichtiger müsse man sein, wenn man über dieselben öffentlich spreche. Was solle das Land glauben, wenn der Minister sage, daß er seine Vorwürfe nicht gegen die Gutsbesitzer, sondern gegen den Bau⸗ unternehmer gerichtet habe? Warum solle der Bauunternehmer nicht ebenso ein anständiger Mann sein? Das Land habe wohl ein Interesse daran, daß den Gründungen entschieden entgegen⸗ getreten, aber der Bau solider Lokalbahnen möglichst erleichtert

werde. Letzteres thue aber der Minister nicht.

eerselbe habe der

Sache seine Aufmerksamkeit gewidmet, die Angelegenheit komme aber nicht von der Stelle. Wie stehe es mit den anderweitigen Konzessionsbedingungen? Er habe seit Monaten gewartet, aber bis jetzt nichts gehört. Darunter leide namentlich die Land⸗ wirthschaft, die an der Hebung des Lokalverkehrs ein be⸗

vavwe- Interesse habe. Wenn man für Pferdebahnen die

edingungen

Dampfeisenbahnen? gewöhnt,

Preußen ziehe, möge au

für doch

erleichte

allzu seinen

re,

Man

ein

warum habe Vehikel

bedenklich zu Blick auf die kleinen Bedürfnisse lenken, und diesen dasselbe

von

nicht auch sich aber das halten. den

der Der großen

daran

die in Dampf Minister Aufgaben

für

Wohlwollen zuwenden, wie jenen. Den Bau der Lokalbahnen könne der Staat allein nicht leisten; wolle das etwa der Mi⸗ nister, so würden die Renten aus den Staatsbahnen sehr bald verschwinden. Er richte schließlich an den Minister die An⸗ frage, was aus der von dem Abgeordnetenhause gefaßten Re⸗ solution geworden sei und in welchen Fällen der Minister darauf verzichte, daß die Sekundärbahnen auf Staatskosten ausgeführt würden?

Demnächst ergriff Maybach, das Wort:

Der Herr Vorredner hat Bezug genommen auf Resolutionen,

der Minister der öffentlichen Arbeiten,

die das Haus beschlossen hat, wenn ich nicht irre, im Jahre 1880, ommission, die damals über die Verstaatlichung der

nachdem in der

Eisenbahnen zu berathen hatte, sehr 2a*n war, wie das Sekundärbahnwesen in Zu

der Sätze, welche an die 8*

lungen der Kommission und

sprach aus:

hrlich die Frage isft zu gestalten

verhandelt sei. Einer

tze gestellt waren bei den Verhand⸗ er auch seine volle Berechtigung hat,

Eine generelle gesetzliche Regelung der für die Konzessionirung

und für die staatliche Subventionirung von Bah⸗ Ordnung aufzustellenden Grundsätze erscheint

mäßig.

zur Zeit

nen minderer

nicht zweck⸗

v1“

8