ine, bezw. Magazinverwaltungen für die Monopolverwaltung als sorverlich erachtet werden. e
Zu jeder Hauptfabrik würden mehrere ☚— Fabrikfilialen gehören, welche von den Hauptetablissements aus geleitet und über⸗ wacht werden. Da sie nur für die Cigarrenfabrikation bestimmt sind, so würde ein Geschäftsführer als Vorstand für jede Filiale ge⸗ nügen. Durchschnittlich werden auf je eine derselben 350 Arbeiter gerechnet werden können. In keinem Falle sollte die Arbeiterzahl 400 überschreiten, weil es sonst dem Geschäftsführer nicht mehr mög⸗ lich wäre, einen vollständigen Ueberblick zu bewahren. Zur unmittel⸗ baren Ueberwachung der Arbeiter, zum Zutheilen des Tabacks, zur Abnahme der Cigarren, Führung der Lohnlisten ꝛc. wären für jede Filiale mindestens 4 Aufseher nothwendig. Für jedes Hauptetablisse⸗ ment würden demnach noch 4 bis 5 Filialen mit 1200 Arbeitern nebst 12 Aufsehern in Aussicht zu nehmen sein.
Die Herstellung von Cigaretten könnte auf einige wenige Fabriken, die des Kau⸗ und des Schnupftabacks auf ca. 12 Fabriken beschränkt werden.
Bei Bestimmung der Anzahl der Magazine ist davon ausge⸗
gangen worden, daß jährlich von der inländischen Tabackernte ca. 780 000 Ctr. in dachreifem Zustand gleich 624 000 Ctr. an fermen⸗ tirtem Taback magazinirt und überdies für Unterbringung eines Bedarfs an ausländischem Taback Fürsorge getroffen ein müsse. — Der inländische Taback würde in 28 — 29 Magazinen untergebracht werden können; ein Theil dieser Magazine müßte je ca. 40 000, und die kleineren je ca. 20 000 Ctr. fassen. Für den ausländischen Taback würden 3 bis 4 Magazine, deren jedes 150 — 180 000 Ctr. aufzunehmen hätte, genügen. “
Wie viel und welche Einlösungsstellen für die einzelnen Ma⸗ gazine noch zu errichten sein werden, läßt sich erst beurtheilen, wenn die Anbauverhältnisse geregelt sind. 1
Es wird sich empfehlen, den Magazindienst mit dem Fabri⸗ kationsdienst in der Weise zu vereinigen, daß entweder sämmtliche Magazinverwaltungen für den inländischen Taback, oder doch die kleineren derselben den Fabrikdirektionen unterstellt werden. 1
Die Zahl der für die Magazine erforderlichen ständigen Arbeiter berechnet sich auf 1600 bis 1700, die der Aufseher auf 90 bis 100
— mindestens zwei auf ein kleineres und vier bis fünf auf die größeren Magazine. — Die Gesammtzahl der unter dem Monopol noch fernerhin Beschäftigung findenden Arbeiter kann hiernach inklusive der Aufseher auf 82 000 geschätzt werden.
Für die obere Leitung des Fabrikations⸗ und Magazindienstes ist die Errichtung einer Centralbehörde (Reichstabackamt) in Aus icht genommen; als Hauptstützen derselben für die ordnungsmäßige Ein⸗ richtung der ganzen Verwaltung, für die Einführung und Durch⸗ führung der nothwendigen Maßregeln, für die gleichartige und ein⸗ heitliche Gestaltung derselben, und für die dauernde Ueberwachung der Fabrikdirektionen und Magazinverwaltungen sind Generalinspek⸗ toren in beschränkter Anzahl gedacht. Wenn jedem Generalinspektor ein bestimmter Rayon mit mehreren Fabriken und Magazinen zuge⸗ theilt wird, so ist er in der Lage, große und vielseitige Erfahrungen zu sammeln, in ständiger unmittelbarer Berührung mit der prak⸗ tischen Thätigkeit seinen Blick für alle Verwaltungszweige zu schärfen und zu erweitern und ein zuverlässiges Urtheil darüber zu gewinnen.
Nach einer vorläufigen Schätzung beziffert sich der Gesammtauf⸗ wand für die Centralbehörde und die General⸗Inspektoren auf
385 000 ℳ, und für den Fabrikations⸗ und Magazindienst auf 2 314 200 ℳ, demnach zusammen auf 2 699 200 ℳ
Diese Summe stellt zusammen mit den Zinsen des Anlage⸗ und Betriebskapitals die Generalunkosten dar. Zur Schätzung dieses
letzteren Kapitals sind durch die in Vorstehendem enthaltene Bestim⸗
mung der zu fabrizirenden Menge, des dazu nothwendigen Rohtabacks, spoowie der zu erwerbenden oder neu zu errichtenden Fabriken und Ma⸗ gazine genügende Anhaltspunkte gewonnen.
Die Ausgaben für die Einrichtung werden auf dieser Grundlage wie folgt veranschlagt:
6 Fabriken. 4 2 000 000 ℳ 6 w “ 1 500 000 “ 1 000 000 100 000 2 000 000 600 000 . 61616161ö1118“-— 8 zusammen 66 000 000 ℳ Der Inrventarwerth der nothwendigen Maschinen, Utensilien und Verbrauchsgegenstände kann zu 12 000 000 ℳ angenommen werden. 1 Die gewöhnlichen Tabackvorräthe werden den 19zfachen Jahres⸗ bedarf an inländischem und den achtmonatlichen Bedarf an ausländi⸗ schem Robtaback betragen müssen; dazu kommt der Vorrath an ferti⸗ gen Fabrikaten und die in der Fabrikation befindliche Tabackmenge, zusammen mindestens ½¼ des ganzen jährlichen Tabackbedarfs (an Rauch⸗ und Kautaback etwas weniger, an Schnupftaback dafür erheb⸗ lich mehr). Welche Summen dafür in Frage kommen, soll im Einzelnen später ziffermäßig nachgewiesen werden, sobald die Preise des Rohtabacks und die Gesammtausgaben für Löhne, sowie für die Verbrauchsgegenstände ꝛc. besprochen und einigermaßen festge⸗ stellt sind. 1
Der Preis des fermentirten inländischen Rohtabacks ist in Nr. 48 der Drucksachen zum Bericht der Taback⸗Enquete⸗Kommission nach dem Durchschnitt der Jahre 1871 bis 1876 auf 37 ℳ für den Centner berechnet worden. Dieses Resultat ist mit Hülfe einer Reihe von Berechnungen gefunden worden, deren einzelne Faktoren nicht feststehen und nach manchen Richtungen hin anfechtbar er⸗ scheinen. Wenn man dagegen die Ergebnisse der statistischen Er⸗ hebungen für 1875 bis 1877 vergleicht, so kann es kaum mehr
mgweifelhaft sein, daß im Allgemeinen der Preis sich niedriger stellt, aͤls an der erstgedachten Stelle ermittelt worden ist. Es wird daher keinem Bedenken unterliegen, diesen Tabacke nur mit einem Durch⸗ 1 I g von 35 ℳ in Ansatz zu bringen. Selbst letzterer Preis . st noch ser boch, daß dadurch allen Verhältnissen genügend Rechnung getragen ist. 8 Was den Preis des ausländischen Rohtabacks anlangt, so ist der⸗ selbe in Nr. 47 S. 17 der Drucksachen zum Bericht der Taback⸗ Enquete⸗Kommission auf durchschnittlich 61,62 ℳ berechnet und in den Voranschlag, Anlage D. zu dem Monopolreferat, zu 62 ℳ an⸗ genommen worden. Bei Bildung dieses Durchschnittspreises haben die über Holland zur Einfuhr gelangenden Java⸗ und Sumatra⸗ tabacke zwar schon Berücksichtigung gefunden; dennoch aber soll bier jener bei der Art der Verwendung der Tabacke oerhältnißmäßig niedrige Preis nicht durchweg festgehalten werden, sondern ein Theil der Java⸗ und Sumatratabacke, weil sie in der .S 88 otsache als Deckmaterial dienen, mit 160 ℳ pro Centner in Re nung gezogen werden; hierfür dürften aber etwa 10 % des Gesammtbedarss an ausländischem Taback ausreichen, weil jedenfalls ein Theil der Cigarren mit anderen Tabacksorten gedeckt werden muß, welche unter den ersterwähnten Durchschnittssatz fallen.
Beide Preise, 62 und 160 ℳ pro Centner, können übrigens in ihrem ganzen Betrag nur für den Einkauf die Privatindustrie aus der „zweiten Hand“ als zutreffend anerkannt werden. Die Monopolverwaltung wird für die nämlichen Tabacke durch submissions⸗ oder kommissionsweisen Einkauf an Stelle der zweiten Hand eine Preisminderung erzielen können, welche nach den über diese Art des Einkaufs vorliegenden geschäftlichen Erfahrungen auf mindestens 10 % veranschlagt werden darf. Hiernach würden sich die Preise auf 55,80 ℳ und 144 ℳ für den Centner reduziren.
8 Eine Werthberechnung des inländischen und ausländischen Roh⸗
tabacks ergieht auf Grund der Zusammenstellung des gesammten Ver⸗ brauchs (Heilage B.) in der Schlußsumme 82 599 210 ℳ Die Rech⸗
nung selbst ist getrennt nach den einzelnen Hauptgattungen der Fa⸗ brikate in der (Beilage C.) beigefügt.
Zu erläutern ist darin noch der Werth, mit welchem die aus der Cigarrenfabrikation in die Rauchtabackfabrikation übergehenden Rippen, Abfälle ꝛc. zu⸗ und abgesetzt sind (20 ℳ pro Centner). Nach den heutigen Marktpreisen ist der Preis der Rippen im Zollgebiet
16 8
130 Fabrikfilialen. 2 Magazine
10 .
20 5
“ zusammen
etwas höher, während der Durchschnittspreis der amerikanischen Stengel am Markt in Hamburg und Bremen erheblich niedriger ist. Derartig haben sich die Preisverhältnisse lediglich zu Folge der Zoll⸗ erhöhung gestaltet, welche die Einfuhr amerikanischer Stengel zu Gunsten der bei der inländischen Fabrikation gewonnenen Rippen wesentlich erschwert hat. 2 8
Der angenommene Preis von 20 ℳ entspricht ungefähr dem Durchschnittspreis beider Arten von Rippen.
Die Ausgaben an Löhnen für 82 000 Arbeiter, einschließlich der Aufseher, welche, wie oben gezeigt, zur Fabrikation des ganzen Be⸗ darfs nothwendig sind, belaufen sich nach (Beilage D.) auf 47 996 795 ℳ
Es ist angenommen worden, daß sich der Arbeitslohn für das eigentliche Cigarrenmachen im Durchschnitt auf 6,60 ℳ pro Mille stellt. An Löhnen für die Nebenarbeiten und für die Aufsicht treffen auf dieselbe Menge nach den Betriebsergebnissen der Kaiserlichen Tabackmanufaktur noch ungefähr 2,30 ℳ, so daß sich die Ausgaben an Löhnen im Ganzen auf 8,90 ℳ pro Mille berechnen.
Die Berechnung der mittleren Löhne für die übrigen Fabrikate hat ebenfalls auf Grund der in Straßburg für die einzelnen Fabrikationszweige wirklich geleisteten Ausgaben stattgefunden.
Nimmt man an, daß die Aufseher mit 1000 bis 1400 ℳ, durch⸗ schnittlich 1200 ℳ, jährlich remunerirt werden, daß daher für 1000 Auffeher an obiger Summe 1 200 000 ℳ abgehen, so verbleibt für 81 000 Arbeiter 46 796 795 ℳ jährlicher Arbeitslohn; mithin kommt auf den Kopf ca. 577 ℳ
Die Verbrauchsgegenstände würden ziemlich beträchtliche Aus⸗ gaben erfordern, sofern die Monopolverwaltung fortfahren würde, die kostspielige Verpackung der Cigarren beziehungsweise die lurxuriöse Ausstattung der Kistchen beizubehalten, wie sie heute bei der Privat⸗ industrie auf Kosten der Qualität der Cigarren üblich ist. Wenn die mittleren Sätze der Kaiserlichen Tabackmanufaktur auf die künftige Gesammtfabrikation analog angewandt werden, so würde dieser Aus⸗ gabetitel (i. Beilage E.) 18 890 638 ℳ betragen müssen.
In (Beilage E. 1) ist anderweitige Aufstellung gemacht, bei welcher die mittleren Ausgaben für die Cigarren um 20 % und die⸗ jenigen für den Rauchtaback um 10 % ermäßigt, dagegen diejenigen für den Kautaback in Anbetracht des Werths der bei der deutschen Fhte eeätgekttsteg zur Verwendung kommenden Ingredienzien ver⸗ doppelt sind.
Dadurch vermindert sich die Gesammtsumme auf 16 379 565 ℳ
Die Ausgaben an Transportkosten lassen sich nur schwer bemessen. Die französische Regie hat im Jahre 1875 nach dem bezüglichen Jahresbericht unter diesem Titel 2 504 427 Fres. verausgabt. Im Hinblick auf die Verschiedenheit der Konsumtions⸗ und sonstigen Ver⸗ hältnisse und um ganz sicher zu gehen, wird dieser Ausgabeposten auf 5 500 000 ℳ für die deutsche Monopolverwaltung zu veran⸗ schlagen sein.
Die Jahresausgaben für Rohtaback, Löhne, Verbrauchsgegen⸗ stände und Transportkosten bilden die wesentlichsten Elemente zur Fixirung des Betriebskapitals. Dasselbe kann daher jetzt folgender⸗ maßen berechnet werden: 1
1) Werth von 1 ⅛ inländischen Tabackernten 2) Werth des achtmonatlichen Bedarfs an
ausländischem Taback circa 1“ 3) Werth des durchschnittlichen Vorraths an Fabrikaten, mit Einschluß der in der Fa⸗
brikation befindlichen Tabackmengen (½ des 8111“*“; 4) Werth des durchschnittlichen Vorraths an
importirten Cigarren circa “ 5) Sonstiges circa
33 000 000 ℳ 40 000 000 „
55 000 000 „
2 500 000 „
132 000 000 ℳ 66 000 000 „ 12 000 000 „
Rechnet man dazu die oben veranschlagten Aus⸗ gaben für die Einrichtung mit... und den Inventarwerth der Maschinen, Uten⸗ o beziffert sich das Anlage⸗ und Betriebskapital 1“;
Schlägt man hierzu noch als Reserve einen weiteren Betrag von 10 000 000 ℳ, so erfordert die Verzinsung der Gesammtsumme von 220 000 000 ℳ zu 4 ¼ % jährlich . . . . .. 9 350 000 ℳ
Die Generalunkosten belaufen sich mithin auf 12 049 200 ℳ oder durchschnittlich cirea 8 ℳ pro Centner Fabrikate.
Wird letztere Summe den vorher ermittelten Ausgaben für Rohtaback, Löhne, Verbrauchsgegenstände und Transportkosten hinzu⸗ gerechnet, so ergiebt sich als Gesammtsumme der Gestehungskosten
164 524 770 ℳ
In dieser Summe sind, mit Ausnahme der Löhne, Ausgaben für Cigarettenfabrikation nicht enthalten. Die Gestehungskosten sind für shls Ctr. dieses Fabrikats im Ganzen auf 337 260 ℳ zu veran⸗ ch agen.
Endlich sind noch die Ausgaben für den Ankauf der ausländi⸗ schen Cigarren zu berücksichtigen. Der Ankaufspreis derselben kann durchschnittlich pro Mille zu 200 ℳ, also für 32 550 Mille auf 6 510 000 ℳ geschätzt werden. 8
Die Gesammtausgaben der Monopolverwaltung für die sämmt⸗ lichen zum Verkauf zu bringenden Tabackfabrikate belaufen sich dem⸗ nach auf 171 332 030 ℳ 1
Behuss Feststellung des Detailverkaufswerths der Tabackfabrikate sind auf Grund der (in Beilage A.) nachgewiesenen Mengen für sämmtliche Gattungen von Fabrikaten Einzelberechnungen gemacht worden (Beilagen F. 1 bis 6), welche einen Gesammtbetrag von 388 570 324 ℳ ergeben. Zu den 14 Preistypen der Cigarrenfabri⸗ kation darf nicht unerwähnt bleiben, daß die Verschiedenheit der Geschmacksrichtung der Konsumenten es für die Monopolverwaltung noth⸗ wendig machen wird, in jeder Preislage mehrere Cigarrensorten und Fagons herzustellen. Mindestens drei Sorten beziehungsweise Kom⸗ positionen „stark, mittel und leicht“ werden in jedem Preis angefertigt werden müssen. Es hat aber gar keine Schwierigkeit und erfordert auch keine nennenswerthen Mehrausgaben, wenn von Anfang an in den gangbarsten Sorten dem Konsumenten noch mehr Abwechselung geboten wird. Die vielfach verbreitete Ansicht, daß die Monopolver⸗ waltung durch Ersparnißrücksichten dazu getrieben werde, nur wenige Cigarrensorten herzustellen, beruht auf Unkenntniß der einschlägigen Verhältnisse., Viel schwieriger ist für die Monopolverwaltung, bei der Herstellung einer und derselben Sorte in einer größeren Anzahl Fabriken ein ganz gleichmäßiges Fabrikat zu erzielen.
Von der vorerwähnten Bruttoeinnahme sind zur Ermittelung des Reingewinnes außer den Gestehungskosten auch die Verschleiß⸗ kosten in Abzug 7 bringen.
Der Verkauf an die Konsumenten würde bei Errichtung von Verschleißstellen in solcher Zahl, daß durchschnittlich auf je 750 Ein⸗ wohner eine derartige Stelle kommt — in Frankreich kommt 28 auf vnsefähr 900 Einwohner ein débit —, durch circa 60 000 Kleinver⸗ schleißer besorgt werden. Diese Stellenzahl dürfte im Allgemeinen dem Bedürfniß genügen, und die Möglichkeit bieten, den Verschleißern schon durch Bewilligung von 10 % des Verkaufspreises ein aus⸗ reichendes Einkommen zu gewähren. Der kleinen SewesPesbent eines etwas weiteren Weges zum Verkaufsladen, welche die Ermäßigung der Fabl der Detailverkäufer auf das wirkliche Bedürfniß für einen Theil der Bevölkerung mit sich bringen mag, wird keine besondere Bedeutung beizumessen seis
Daß zwischen den Fabrikverwaltungen und den Kleinverschleißern noch ein Mittelglied nothwendig ist, wird bei der kleinen Anzahl bhesfites und der beträchtlichen Zahl Kleinverschleißer keines weiteren
achweises bedürfen. Nur ist fraglich, in welcher Zahl zu diesem weck Beamte oder Agenten angestellt, und in welcher Weise c⸗ ent⸗ ohnt werden sollen. In dem Monopolreferat der Taback⸗Enquete sind 50 Verwalter für Großverschleiß mit einem Durchschnittsgehalt von 3000 ℳ vorgeschlagen. Abgesehen davon, daß bei den von den betreffenden zu fordernden hohen Kautionen und dan sonstigen an sie zu stellenden Anforderungen der Betrag von 3000 ℳ viel zu niedrig erscheint, leuchtet auch die Zahl der vorgeschlagenen Stellen nicht
ein. Unzweifelbaft wäre bei einer derartig kleinen Zahl der Ge⸗ schäftsravon des Einzelnen viel zu groß. Es wird zweckmäßig sein, wenigstens 250 derartige Beamte oder Agenten anzustellen und sie in entsprechender und genügender Weise für ihre Dienste zu belohnen. 85 dürfte ein Betrag von ½ % des Detailverkaufspreises aus⸗ reichen.
Die Verschleißgebühren betragen, zu 10 ½ % des Detailerlöses berechnet, die Summe von 40 799 882 ℳ
Die gesammten Ergebnisse der in Vorstehendem enthaltenen Untersuchungen sind in Beilage G. zusammengefaßt, beziehungsweise ziffermäßig dargestellt, wobei jedoch mit Rücksicht darauf, daß es für das Gesammtresultat ohne Einfluß ist, der Werth der Rippen ꝛc. bei den Cigarren und dem Rauchtaback nicht besonders in Abgang und Zugang gebracht ist. 5
Wenn somit der Detailverkaufswerth der Tabackfabrikate nach den heutigen Verhältnissen auf die schon erwähnte Summe von 388 570 324 ℳ%ℳ — (Beilagen F. und G.) — geschätzt ist, während derselbe für das Jahr 1877 in Anlage V. zum Bericht der Taback⸗ enquetekommission um circa 89 Millionen Mark, und in der von dem Statistischen Amt auf Grund desselben Materials angestellten Be⸗ rechnung um circa 75 Millionen Mark niedriger angegeben wird, so erscheint es angezeigt, die jetzige Preisschätzung und die darauf gestützte Rentabilitätsberechnung (in Beilage G.), von deren Schlußziffer je⸗ doch, neben einigen weniger erheblichen Ausgabeposten, noch die Zinsen des zur Schadloshaltung der Tabackfabrikanten ꝛc. erforderlichen Kapi⸗ tals abgehen würden, einer Probe zu unterwerfen.
Die beträchtliche Abweichung von den Tabellenwerken, welche dem Enquetebericht beigegeben sind, findet ihre Erklärung darin, daß di dortigen Durchschnittswerthe von
35,2 ℳ pro Mille Cigarren,
52,7 „ „ Centner Rauchtaback und
T15 „ Schnupftaback viel zu gering angesetzt sind, wie dies auch von dem Statistischen Amt (z. vergl. Band XLII. S. 104) erkannt worden ist, und daß demnächst durch die Erhöhung der Zölle und Steuern auf Taback der Geldaufwand für den Tabackgenuß unzweifelhaft in die Höhe ge⸗ gangen ist. Die nur nach 2 oder 3 großen Preisgruppen gemachten Er⸗ hebungen für das Jahr 1877 mußten unzuverlässige und der Sachlage nach zu niedrige Durchschnittswerthe ergeben, selbst wenn die Betheiligten ohne Ausnahme möglichst genaue und zutreffende Angaben zu liefern beabsichtigten. Augenscheinlich ist aber auch der Gewinn der Händ⸗ ler an den Fabrikaten, jedenfalls bei Rauch⸗ und Schnupftaback, in jener Berechnung erheblich unterschätzt. Das Statistische Amt hat deshalb auch seinerseits den Detailverkaufswerth noch anderweitig berechnet, und zwar:
für Rauchtaback zu. 72 ℳ pro Ctr., „ Schnupftaback zu 1“ „ Cigarren 10 % zu 24 ℳ pro Mille, 50 r 2 3 9 r u
v „
IO“ 8
Ferner bleibt zu berücksichtigen, daß die Summe von 388 Mil⸗ lionen Mark sich nur aus den letzten Detailpreisen zusammensetzt. Das Monopol bringt naturgemäß eine kleine Vertheuerung für die⸗ jenigen mit sich, welche seither in der Lage waren, sich größere Vor⸗ räthe zu Engrospreisen anzuschaffen; ebenso werden die importirten Cigarren nach den angesetzten Preisen eine, wenn auch nicht bedeutende Vertheuerung erfahren.
Versucht man nun mit den Gestehungskosten der Monopolver⸗ waltung die dermaligen Gestehungskosten der Privatindustrie zu ver⸗ gleichen, so ergiebt sich Folgendes:
Während die Monopolverwaltung für 1 505 720 Centner Fabri⸗ kate 164 524 770 ℳ an Gestehungskosten aufzuwenden hat, erhöhen sich dieselben für die Privatfabrikation ganz beträchtlich durch Mehr⸗ ausgaben für Rohtaback und für Verbrauchsgegenstände, durch größeres Anlage⸗ und Betriebskapital und durch die Zölle und Steuern.
Die Privatfabrikation hat im Preis des inländischen Rohtabacks den Geschäftsgewinn der Rohtabackhändler mit circa 10 Prozent des Umsatzes zu bezahlen; sie hat ferner für den ausländischen Rohtaback, wie oben erörtert, durchschnittlich da 160 und 62. ℳ anzulegen, wo die Monopolverwaltung bei kommissions⸗ und submissionsweisem Ankauf in großen Posten nur 144 und 55,80 ℳ auszugeben hat. Dadurch ergiebt sich für 1 65 210 Centner Rohtaback eine Mehrausgabe von 8 934 212 ℳ Die Zölle und Steuern für diese Rohtabackmenge — darunter sind 626 084 Ctr. inländischen Roh⸗
tabacks mit dem Steuersatze des Jahres 1881, also 15 ℳ pro Cent⸗
ner in fermentirtem Zustande, berechnet — betragen 49 304 115 ℳ
Das Anlage⸗ und Betriebskapital muß bei der 5 Zersplitterung
der Privatindustrie um wenigstens 25 % höher geschätzt werden, als das der Monopolverwaltung. Für dasselbe ist ferner ein höoherer Zinsfuß (durchschnittlich 5 %) in Rechnung zu stellen. Beides zu⸗ sammen verursacht eine Mehrausgabe von 4 000 000 ℳ Die Mehr⸗ ausgaben bei den Verbrauchsgegenständen müssen im Anschluß an die oben stattgehabte Feststellung derselben auf circa 3 000 000 ℳ geschätzt werden. Minderausgaben hat die Privatindustrie gegenüber den Kosten nach Beilage G. nur für das leitende Personal und bei den Transportkosten. Unter letz⸗ terem Titel sind in der Beilage G. die Kosten des Transports der Fabrikate zu den Verschleißern mitenthalten, welche für die Privat⸗ fabrikation außer Rechnung bleiben müssen. Beziffert man diese beiden Minderausgaben, um ganz sicher zu gehen, auf 4 000 000 ℳ,
—
so verbleibt an Mehrausgaben noch die Summe von 61 238 327 ℳ
Demnach würde die Privatfabrikation für die Herstellung der frag⸗
lichen 1 505 720 Ctr. ca. 226 000 000 ℳ Gestehungskosten haben.
Hierzu kommt der Aufschlag der EE“ * 88 C hande
Kleinhändler mit Fabrikaten. Der statistischen Material allerdings mit Sicherheit nicht festzustellen, und aus den Kreisen der Betheiligten werden darüber die widersprechend⸗ sten Angaben gemacht. Soviel dürfte jedoch — auch nach den Er⸗ fahrungen der Kaiserlichen Tabackmanufaktur in Straßburg — als sicher angesehen werden, daß der Aufschlag auf die Fabrikate Seitens der Händler eher noch größer ist, as in dem Monopolreferat der Taback⸗Enquete angenommen worden. Aus Kreisen, welche der Monopolfrage feindlich gegenüberstehen, ist zugegeben worden, daß die Fabrikanten und die Händler mit Fabrikaten zusammen mit einem Gewinn von 60 bis 75 % kalkuliren, ein Satz, der nicht als zu hoch bezeichnet werden könne, wenn man berüͤcksichtige, welche Unkosten durch Verluste, Miethen, Steuern, Agenten und Makler⸗ provisionen, Salaire, Spesen ꝛc. entstehen Es wird keinem Bedenken unterliegen, diese ne.eeEen mit Sachkenntniß gemachten Angaben eines Interessenten als richtig und zutreffend anzuerkennen, und auf der dadurch gewonnenen Basis weiter zu kalkuliren; dabei soll durch⸗ schnittlich ein- Gewinn von 65 % festgehalten werden.
80 Fö shes dis hpe dungsklage vor die 13. Civilkammer des Königlichen ELandgerichts I. zu Berlin en
auf den 21. November 1882, Mittags 12 Uhr, einen bei dem ge⸗
selbst,
F Dambeach wohnhaft,
nend, 8
u
1 *
üunnd Aufenthaltsort,
Berlin, Montag, den 1. Mai
—
Preußischen Staats-Anzeigers:
X Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Exvedition des Deutschen Reichs⸗-Anzrigers und Königlich
Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. Subhastationen, Aufgebote, u. dergl.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszohlung
u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Deffentlicher Anzeiger.
Vorladungen
3. Verkänfe, Verpachtungen, Submissionen etc. 7. Literarische Anzeigen.
5. Idnstrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen.
8. Theater-Anzeigen. j In der Börsen- 9. Familien-Nachrichten.] beilage. AR
Interate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
ünnoncen⸗Bureaux.
Steckbriefe und Untersuüchungs⸗Sachen.
unten beschriebenen Drechslergesellen Gottlieb Ernecke aus Lucken⸗ walde, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen dringender Verdachtsgründe eines Mordes ver⸗ - Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichts⸗Gefängniß zu Potsdam abzuliefern. Der Feiee.
e⸗ sch 3 Alter 29 Jahre, Größe 1,65 Mtr. Statur schwächlich, Haare blond, etwas gekräuselt, Bart blonder Schnurrbart, nlich, Mund ge⸗ Gesichtsfarbe gesund, blauer Tuchanzug und Besondere Tät virung
Steckbrief. Gegen den
hängt. Potsdam,
richter bei schreibung:
den 26. April 1882.
dem Königlichen Landgerichte.
Stirn gewöhnlich, Augenbrauen blond, Nase gewöhnlich, wöhnlich, Kinn gewöhnlich, Sprache deutsch. Kleidung: vermuthlich runder schwarzer Filzhut. Kennzeichen: an der linken Hand eine (Herz). 86
Der unterm 26. vinz Sachsen wegen brief ist noch nicht erledigt.
April 1882. Der Erste Staatsanwalt.
Der in Beilage 1 zu Nummer 18 des Reichs⸗
88
Anzeigers unter dem 16. 4 früheren Oekonom Gustav Adam Steckbrief ist erledigt. 1882. Der Untersuchungsrichter Landgericht.
. April 1881 gegen den aus⸗ burschen Johann Gaede aus Zabakuck in 1. Hgus. Unterschlagung erlassene Steck⸗ Wiesbaden, den 26.
Januar 1882 gegen den erlassene Glatz, den 26. April am Königlichen
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dere.
[19879] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen der Frau Schaller, Henriette Auguste hier, vertreten durch den Rechts⸗ in unbekannter in, den Kaufmann — früher gleichfalls hier, wird der Beklagte zur münd⸗ zugestellte Eheschei⸗
Hulda, geb. Steffe, anwalt Müller hier, gegen ihren Aböwvesenheit lebenden Ehemann, Hermann Richard Schaller, wegen CEhescheidung,
mit der Aufforderung geladen, dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese
Ladung bekannt gemacht. Berlin, den 27. April 1882. H “ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts . (Eirvilkammer 13. Hesaeens. T 1Le ün 8
1I11n
675] Oeffentliche
8
119
7 8
Färber, und Anna Naura,
Hartmann in Schlettstadt vom
Schuhler, Rebmann daselbst, 9 Zundt und Maria Anna Schuhler, 8 bach wohnhaft, 7) Eheleute
Schneider, und
10) Josef Schuhler, ) Johanna Schuhler, ohne Gewerbe in Berg⸗ heim, 12) Eheleute Carl Kentzinger, Küfer, und Caroline Schuhler, beisammen in 13) Carl Schuhler, 14) Johann Baptist Schuhler, heim — vertreten Cpolmar — klagen gegen:
durch Rechtsanwalt Helbig in
klagen 1) Mathias Naura, Drahtweber, früher in Schlettstadt, jetzt ohne bekannten Wohn⸗
Wittwe des Tabackverisikators Andreas Naura, zu Schlettstadt wohnend, in ihrer Fegealaft als gesetz⸗ liche Vormünderin ihres minderjährigen Sohnes Emil Naura, bei ihr domizilirt, 3) Magdalena Ergenschäfter, gewerblose ittwe von artin Schuhler, zu Bergheim wohnend, in ihrer Eigen⸗ schaft als gesetzliche Vormünderin ihrer minderjähri⸗ gen Kinder Maria und Josefine Schuhler, bei ihr domozilirt — mit dem Antrage: I. auf Auseinander⸗ setzung und Theilung der zwischen Franz Anton Naura, gewesener Rebmann und Eigenthümer, und Anna Maria Schuhler bestandenen ehelichen Güter⸗ Fmein aft. II. auf Theilung des Nachlasses des ranz Anton Naura; III. auf Theilung des Nach⸗ 8” der 8— Merie . h sowie IV. auf ersteigerung der zu den besagten Nachlässen gehöri⸗ gen Immobstien 88s Aha und laden die Verklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreites vor die Abthlg. I. der Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar auf den 7. Juli 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugela deFalinn bestellen. um Zwecke der öffentlichen Zustellu Beklagten Mathias Naura ehele⸗ Klage bekannt gemacht.
Der Landgerichts⸗Sekretär:
an den zug der
affis
Zustellung. Die Nachbenannten: 1) Eheleute Ignaz Szarvas, beisammen in Schlett⸗ — 1, 2) Franz Naura, Drahtweber, da⸗ E1uö.“ 3) Benjamin Hemmendinger, Kaufmann in Scchhlettstadt, als Inhaber der
8 Naura, Drahtweber in Kehl, gemäß Act vor Notar 14. Mai 1879, 4) Caspar Schuhler, Rebmann in Diefenthal, 5) Josef
Eheleute Josef Kebleute, in Dam⸗ Georg Schaechtel, ’ agdalena Spiri, beisammen in Diefenthal wohnhaft, 8) Eheleute Martin Kaem⸗ merle, Rebmann, und Therese Spiri, beisammen in 9) Albert Spiri, Schneider in Küfer in Bergheim,
Erbrechte des Josef
e Bergheim woh⸗ Rebmann in Bergheim, Rebmann in Berg⸗
2) Elise Feeer Feeeslos
[19638] Oeffentliche Brstellung.
Der Kaufmann Otto Süßmann zu Striegau, vertreten durch den Justizrath Fischer zu Neurode, klagt gegen den Hausbesitzer Wilhelm Bader, früher zu Ober⸗Walditz, jetzt unbekannten Aufent⸗ haltsorts, aus der für ihn auf dem dem Beklagten gehörigen Grundstück Nr. 84 Ober⸗Walditz einge⸗ tragenen verzinslichen Forderung von 1500 ℳ, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung der Zinsen von vorstehendem Kapitale für die Zeit vom 25. November 1881 bis 30. März 1882 mit 25 ℳ, und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklaͤren, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Neurode auf
den 20. Juni 1882, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
esse, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. III.
6196871 Oeffentliche Zustellung.
Die Handlung Chr. Zimmermann & Sohn zu Apolda, vertreten durch den Rechtsanwalt Künitz zu Forft. klagt im Weh elproheß gegen den Kaufmann Adolph Schuster, früher zu Ferst jetzt unbekannten Aufenthalts „ wegen Wechselforderung aus dem Wechsel de dato Apolda, den 5. Oktober 1881, pro⸗ testirt am 4. April 1882 durch den Gerichtsvoll⸗ zieher Hartkopf zu Apolda, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung von 577 ℳ 50 ₰ nebst 6 % Zinsen seit 1. April 1882 und 1 ℳ 50 ₰ Protestkoften zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Guben auf
den 10. Juli 1882, Vormittags 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗
richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1 Guben, den 28. April 1882. Wesenfeld, 1 6 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
“ C111“
r690n Aufgebot.
Martin Bender I. von Dorf⸗Gill hat in seinem am 3. September 1867 errichteten Testament die Nachkommen der Geschwister seines Vaters, Johannes Bender von Dorf⸗Gill und seiner Mutter Anna Margaretha, geb. Dippel, zu Erben eingesetzt und dabei bestimmt, daß dieselben nach Stämmen ohne Unterschied der Nähe des Grades erben sollen. Die Geschwister des Vaters sind gewesen:
1) Marie Bender, Ehefrau des Heinrich Grieb von Dorf⸗Gill,
2) Friedrich Bender zu Bellersheim,
3) Elisabeth Bender, verehelicht an einen gewissen 9 Fhch in Maschenheim. 6 4 argarethe Bender, verehelichte Gorr zu
Dorf⸗Gil. Die Geschwister der Mutter waren: 8 1) Martin Dippel zu Dorf⸗Gill, I1n
2) Marie Dippel, Ehefrau des Heinrich Geißle
aselbst,
3) Johannette Dippel, Ehefrau des Christian
„Leidich zu Grüningen.
Die Namen und Aufenthaltsorte verschiedener zur Erbschaft gerufener Personen sind unbekannt. — Auf Antrag des Gr. Bürgermeisters Martin Knöpper von Dorf⸗Gill, als Vertreter der dort wohnhaften Erben, werden alle Diejenigen, welche aus dem ge⸗ nannten Testament Erbrechte herleiten zu können glauben, hiermit aufgefordert, diese Ansprüche im Termin Dienstag, den 20. Juni I. J., Nachm. 3 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht geltend zu machen, als sonst sie von der Erbschaft ausgeschlossen werden würden.
Lich, den 25. April 1882. Großherzoglich hessisches Amtsgericht Lich. 6 Langermann.
er
[67833 Aufgebot.
Nachstehend näher bezeichnete, von der Königlichen
ee eexbeneese zu Breslau auf den Namen
des zu Breslau verstorbenen Proviantmeisters Albert
Giede als Kautionsbesteller ausgestellte Kautions⸗
empfangsscheine, nämlich:
1) der Kautionzempfangsschein Nr. 342, ausgestellt
am 22. April 1874 über 3 Staatsschuldscheine
un Litt. F. Nr. 10 339, 20 037 und 150 275, über je 100 Thaler nebst Talons,
2) der Kautionsempfangsschein Nr. 433, ausgestellt
. am 22. Januar 1876 über 2 San⸗ uld⸗
sscheine Litt. E. Nr. 16941 über 200 ler
unnd Litt. F. Nr. 75218 über 100 Thaler, beide nebst Talons,
) der Kautionsempfangsschein Nr. 718, ausgestellt 1n 29. Angu deis über 2 Stzatzschuldsceine itt. F. Nr. 8779 un 3688 über je 100
— 29 — Uüchhe
gegen deren Rücklieferung und gl. tige Quittun
des Kautionsbestellers oder seines levitimseten Vefige nachfolgers, die Königliche Regierungshauptkasse zu
Breslau, falls keine Kautions⸗ oder Vertretungspflicht
des Bestellers mehr besteht, die hinterlegten Papiere
ausantwortet, sind angeblich verloren gegangen.
Auf Antrag der Erben und Erbeterben des Pro⸗
viantmeisters Giede, nämlich: der verehelichten
der unverehelichten Lehrerin Bertha Giede zu Berlin, der minderjährigen Kinder der verstorbenen verehe⸗ lichten Postvorsteher Kuckuck, nämlich der durch ihren Vater, Postvorsteher Kuckuck, zu Altenburg ver⸗ tretenen Geschwister Elisabeth, Friedrich, Anna und Victor Kuckuck, sämmtlich vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Bernhard zu Breslau, werden die Inhaber der vorgedachten Urkunden aufgefordert, späteftens in dem auf den 1. September 1882, Vormittags Uhr, 9, Nr. 47 8 2. Stock sgerichtsgebäudes am weidnitzer Stadtgraben Nr. 2/3 8 9 anberaumten Termine ihre Rechte bei dem unter⸗ zeichneten Gericht anzumelden, und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der⸗ selben erfolgen wird. 8 Breslau, den 21. Januar 1882. Königliches Amtsgericht. Beglaubigt: Nemth. Gerichtsschreiber.
[19878] 1
18 Ausfertigung. Aufgebot.
Auf Antrag ergeht an Josef Wiebel, Sohn des Ortsbürgers Johann Wiebel und dessen Ehefrau 1 8- 8e 7 üenün. geboren den
kärz 1835, die Aufforderung, spätestens i Aufgebotstermine, d. i. 8 . am 26. Mäürz 1883, persönlich oder schriftlich sich bei dem unterfertigten Gerichte anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt und sein Vermögen an dessen gerichtsbekannte Intestaterben hinausgegeben würde.
Zugleich werden sämmtliche Erbbetheiligte ver⸗ anlaßt, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahr⸗ zunehmen, und ergeht an alle Jene, welche über das Leben des Josef Wiebel Kunde geben können, der Auftrag, hierüber bis zu obigem Termine Mitthei⸗ lung anher zu machen. 8
Alcheffenburg., vLre 1ee 8 9
dönigliches sgericht. . Se, heia
Den Gleichlaut der vorstehenden Ausfertigung mit der Urschrift bestätigt.
Aschaffenburg, 27. April 1882.
Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichtes. Fischer, Sekr. S
[19627] Rechte an dem Grundvermögen der Gemarkung Rengershausen: Wiese 6 a 77 qm
Bl. 2 Nr. 409 im Dorf 1 443 „ 3 3 „ 513 am Homberg Acker 18
2 2 „ 82 198 auf dem Scheid „ 12 „ 33 4 im untersten Distelgrund Wiese 10 „ 90 „ 128 auf dem Teich „ 21 „ 02 „ 167 im krummen 8 Land ODEI186 sind binnen 6 Wochen bei der unterzeichneten Be⸗ hörde anzumelden, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist der bisherige Besitzer Johannes Müller als Eigenthümer in dem Grundbuch eingetragen werden wird und der die ihm obliegende Anmeldung unter⸗ lassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Gkauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das obenerwähnte Grund⸗ vermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen deren Rechte in Folge der innerhalb der oben ge⸗ setzten Frist erfolgten Anmeldung eingetragen sind, verliert. Frankenberg, den 25. März 1882. b Königliches Amtsgericht. —” 8 8 .
[196395ö)
Urtheils⸗Veröffentlichung. Auf den Antrag der verwittweten Frau Regie⸗ rungs⸗Rath von Endell, geborenen Nauck, auf Bau⸗ dach hat das hiesige Königliche Amtsgericht unterm heutigen Tage für Recht erkannt: Das Hypothekendokument vom 24. Juni 1856, welches über die im Grundbuche von Wrechow Band II. Nr. 21 Abtheilung III. Nr. 31 eingetra⸗ Thaler gebildet ist, wird für kraftlos Zehden, den 28. April 1882. e 8 Die Gerichtsschreiberiie— ddees Königlichen Amtsgerichts.
[19876] Oeffentliche Ladung. betreffend die Vertheilung
In dem Verfahren, folgender Erlöse:
1) eines zu urt gelegenen Hauses, welches die Wittwe Laurain zufolge vor Notar Bernard in Metz am 14. November 1871 errichteten Ver⸗ keaufzakts an Philipp Strouppe, Eigenthümer zu Secourt, verkauft hat;
2) einer durch das Friedensgericht zu Verny am 13. August 1877 gegen die Wittwe Laurain vor⸗ wangsversteigerung erer 1 und namentlich durch rion, Bürgermeister und enthüm Secourt, sowie durch August Godot, „ thümer zu Saillv geschuldeten Kaufgelder; 3) einer durch den ehemaligen Friedens⸗Gerichts⸗ schreiber Juste in Verny an demselben Tage
2
8
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Rentier Frieda Techow, geborenen Giede, zu Berlin,
Kaiserlichen Amtsgerichts, Zimmer Nr. 1, dahier offen gelegt und Termin zur Erklärung über den⸗ selben auf
Montag, den 26. Juni 1882, Vormittags 9 Uhr, im Geschäftslokale des Amts⸗ gerichts hierselbst bestimmt.
Die Wittwe von Franz Lorrain oder Laurain, ge⸗ borene Margaretha Girardin, früher in Secourt wohnhaft, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufent⸗ haltsort, wird aufgefordert, von dem Theilungsplan Einsicht zu nehmen, demnächst in dem Termine be⸗ hufs Erklärung über den Theilungsplan zu erscheinen und spätestens in diesem Termine bei Vermeidung des Ausschlusses etwaige Widersprüche gegen den Plan zu erheben.
Metz, den 28. April 1882.
Kaiserliches Amtsgericht. gez. Hamm. Zur Beglaubigung: Riediger, Hülfsgerichtsschreiber Ausfertigung. [19877] Aufgebot.
Auf Antrag der nächsten gesetzlichen Erben ergeht an Ann« Maria Morhard, Tochter des Johann Morhard, von Leider, geboren am 19. Februar 1819, die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin —
reitag, den 23. Februar 1883, Vormittags
Uhr, — persönlich oder schriftlich sich hier anzu⸗ melden, widrigenfalls sie für todt erklärt würde. „Zugleich werden die Erbbetheiligten veranlaßt, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen und werden alle Diejenigen, welche über das Leben der genannten Anna Maria Morhard Kunde geben können, beauftragt, Mittheilung hierüber bis zu dem bezeichneten Termine bei dem unterfertigten Gerichte zu machen.
Aschaffenburg, den 24. April 1882.
Hee. e. ht.
a ck. “ Die Uebereinstimmung der vorstehenden Ausferti⸗ gung mit der Urschrift bestätigt, Aschaffenburg, den 24. April 1882. Der Gerichtsschreiber des Fee ichen Amtsgerichts: Fischer.
[162944 Gütertrennung. „Die Maria Anna Wilhelm, ohne besonderen Stand, in Trier, Ehefrau des Constantin Speicher, ügr⸗. zu Trier, im Armenrechte, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Kirsch, klagt gegen ihren Ehemann Constan⸗ tin Speicher, Friseur zu Trier, wegen Gütertrennung mit dem Antrage: „Königliches Landgericht wolle die zwischen den Eheleuten Speicher bestehende Gütergemein⸗ schaft für aufgelöst und dieselbe von nun an als in Gütern getrennt erklären, dieselben zur Auseinandersetzung vor Notar verweisen und 2— Beklagten Speicher die Kosten zur Last egen,“ und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Trier auf den 12. Juni 1882, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestelen. Trier, den 4. April 1882. “
b Große, “ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
önigliches Amtsgericht Altena i. W., den 26. April 1882.
Durch heute verkündetes Urtheil ist die Hypotheken⸗ Urkunde über 2700 ℳ Darlehn für den Kaufmann und Fabrikbesitzer Arnold Künne hier, eingetragen im Grundbuche von Altena Band K. Blatt 126 — Eigenthümer Fuhrmann Theodor Selle hier — Ab⸗ theilung III. Nr. 1 bestehend aus der Schuld⸗ urkunde vom 28. November 1867 und dem Hypo thekenbuchs⸗Auszuge vom 18. Dezember 1867, fü kraftlos erklärt worden. 8
[19688]
Auf Antrag des Zimmermanns Heinrich Rau aus erkennt das Königliche Amtgericht zu eee. us am 14. April 1882 für Recht:
das Hvpothekendokument über eine 2 von 100 Thalern, welche für den Bauer Johan Georg Schulz im Grundbuche von Graeditz Band I. Blatt Nr. 12 Abtheilung III. Nr. eingetragen steht, für kraftlos zu erklären ist.
119642²21 Bekanntmachung.
In die Liste der bei dem Königlichen Ober⸗Landes gerichte zu Cöln zugelassenen Rechtsan getragen: 8 Otto Capellmann. 8 8 Cöln, den 26. April 188225. Königliches Ober⸗Landesgericht.
[196851 Bekanntmachung.
„Bei dem unterzeichneten Königlichen Landgerie ist in Gemäßheit der Rechtsanwaltsordnung 8 das Deutsche Reich als Rechtsanwalt zugelassten err Maximilian Schulze mit dem Wohnsitze in Dresden. Sder.g. Dresden, den 28. April 1882. “
e Landgericht.
ehinger.
vorgenommenen igerung von Getreide ist der Theilungsplan auf der Gerichtsschreiberei