Außerordentliche Mitglieder:
Dr. K. Möbius, Professor (Zoologie), Dr. Ladenburg,
Professor (Chemie), Dr. Th. Möbius, Professor (Dänisch),
Dr. Engler, Professor (Botanik). 1
9) Für die Provinz Hannover in Göttingen. Ordentliche Mitglieder. ,
Dr. Volquardsen, Professor (alte Geschichte), zugleich
Direktor der Kommission, Dr. Sauppe, Professor und Ge⸗ heimer Regierungs⸗Rath (klassische Philologie), Dr. Dilthey, Pprofessor (klassische Philologie), Dr. Baumann, Professor (Philosophie und Pädagogik), Dr. Pauli, Professor (mittlere und neue Geschichte), Dr. W. Müller, Professor (Deutsch), Dr. Vollmöller, Professor (Englisch und Französisch), Dr. Wiesinger, Professor und Konsistorial⸗Rath (evange⸗ ische Theologie und Hebräisch), Dr. Schering, Professor Mathematik), Dr. Riecke, Professor (Physik), Dr. Hübner, Professor (Chemie), Dr. H. Wagner, Professor (Geographie), Dr. von Könen, Professor (Mineralogie), Dr. Ehlers, Professor (Zoologie), Dr. Graf zu Solms⸗Laubach, Pro⸗
fessor (Botanik). .
8) Für die Provinz Westfalen in Münster. Ordentliche Mitglieder: 1
Dr. Schultz, Geheimer Regierungs⸗Rath (Pädagogik), ugleich Direktor der Kommission, Dr. Storck, Professor Deutsch), event. Vertreter des Direktors der Kommission,
Dr. Langen, Professor (klassische Philologie), Dr. Stahl, Professor (klassische Philologie), Dr. Bachmann, Professor
Mathematik), Dr. Lindner, Professor (Geschichte und Geo⸗ graphie), Dr. Bisping, Professor (katholische Theologie und — Dr. Spicker, Professor (Philosophie), Dr. Karsch, Professor und Medizinal⸗Rath (Zoologie und Botanik), Dr. Hittorf, Professor (Physik), Dr. Körting, Professor
Englisch und Französisch). ““ — 8 Außerordentliche Mitglieder:
Dr. Smend, Konsistorial⸗Rath (evangelische Theologie nd Hebräisch), Dr. Hosius, Professor (Mineralogie), r. Salkowski, Professor (Chemie).
Für die Provinz Hessen⸗Nassau in Marburg.
Ordentliche Mitglieder:
Dr. Varrentrapp, Professor (mittlere und neue Ge⸗
hte), zugleich Direktor der Kommission, Dr. Lucae, Pro⸗ fessor (Deutsch), Dr. Caesar. Professor (klassische Philologie), Dr. Bormann, Professor (alte Geschichte), Dr. Heß, Pro⸗ fessor (Mathematik), Dr. Stengel, Professor (Englisch und Französisch), Dr. Ranke, Professor (evangelische Theologie und Hebräisch), Dr. Rein, Professor (Geographie), Dr. Cohen, Professor (Philosophie und Pädagogik), Dr. Melde, Professor (Physik), Dr. Wigand, Professor (Botanik), Dr. Greeff, Professor (Zoologie), Dr. Dunker, Professor (Mi⸗ neralogie), Dr. Zincke, Professor (Chemie).
10) Für die Rheinprovinz in Bonn Ordentliche Mitglieder:
Dr. Schaefer, Professor und Geheimer Regierungs⸗ Rath (alte Geschichte und Geographie), zugleich Direktor der Kommission, Dr. Bender, Professor (evangelische Theologie und Hebräisch), Dr. Simar, Prafesor (katholische Theologie und Hebräisch), Dr. Usener, Professor (klassische Philologie), Dr. Ritter, Professor (mittlere und neue Geschichte und Geographie), Dr. Lipschitz, Professor (Mathematik), Dr. Neuhäuser, Professor (Philosophie und Pädagogik), Dr. Wilmanns, Professor (Deutsch), Dr. Trautmann, Pro⸗ fessor (Englisch), Dr. Förster, Professor (Französisch), Dr. Kökulé, Professor (Chemie und Mineralogie), Dr. Clausius, Professor (Physik). — 8
Außerordentliche Mitglieder:r:
Dr. Langen, Professor (katholische Theologie und Hebräisch), Dr. Troschel, Professor und Geheimer Regie⸗ rungs⸗Rath (Zoologie), Dr. Strasburger, Professor (Bo⸗ tanik), Dr. Freiherr von Richthofen, Professor (G. graphie).
Berlin, den 29. April 1882. 8 Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ 1 “ “”“ Im Auftrage:
Greiff.
“ Justiz⸗Ministerium.
Der Ober⸗Landesgerichts⸗Rath, Geheime Justiz⸗Rath Steltzer in Frankfurt a. M. ist zum Senats⸗Präsidenten bei dem Ober⸗Landesgericht daselbst, der Landgerichts⸗-Rath Ros⸗ patt in Cöln zum Ober Landesgerichts⸗Rath in Cöln und der Landgerichts⸗Rath Roessel in Berlin zum Ober⸗Landes⸗ gerichts⸗Rath in Hamm ernannt.
Der Amtsgerichts⸗Rath Roseno in Sagan ist zum Land⸗ gerichts⸗Direktor in Allenstein ernannt.
Versetzt sind: der Landgerichts⸗Rath Horn in Thorn an das Landgericht II. in Berlin und der Amtsrichter Bender in Neidenburg an das Amtsgericht in Konitz.
Zu Amtsrichtern sind ernannt: der Gerichtzassessor Roether bei dem Amtsgericht in Loslau, der Gerichtsassessor Melsheimer bei dem Amtsgericht in Elberfeld, der Gerichts⸗ 55 Schmitz bei dem Amtsgericht in Dülken, der Gerichts⸗ assessor Volkmar bei dem Amtsgericht in Seehausen in der Altmark, der Gerichtsassessor Hahn bei dem Amtsgericht in Militsch, der Gerichtsassessor Dr. Liebmann bei dem Amts⸗ gericht in Frankfurt a. M., der Gerichtsassessor Böhncke bei dem evee in Duderstadt, der Gerichtsassessor Hoog⸗ klimmer bei dem Amtsgericht in Fürstenau, der Gerichtsassessor Schilling bei dem Amtsgericht in Jacobshagen und der Gerichtsassessor Ungewitter bei dem Amtsgericht in Naum⸗ burg (Bez. Cassel).
Der v. r⸗ Szurminski in Schildberg, im Bezirk des ⸗Landesgerichts zu Posen, ist zum Notar mit Anweisung seines Wohnsitzes in Schildberg er⸗ nannt worden.
der Liste der Rechtsanwälte sind et. der Rechts⸗ anwalt, Justiz⸗Rath Klingemann in Höxter bei dem Land⸗ ericht in Paderborn und der Rechtsanwalt Vack in Cöln bei
Landgericht daselbst.
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Jüdell aus Celle bei dem Landgericht in — nover, der Gerichtsassessor Capellmann bei dem Ober⸗ Landesgericht in Cöln, der Rechtsanwalt Dr. Mallet aus Bremen bei dem Amtsgericht in 911 Seeeeee Dr. Rewoldt bei dem Landgericht in fswald 1 der bisherige Amtsrichter Weydemann aus Greußen (Fürsten⸗ thum Eehvarzburg⸗Sondenbansen, bei dem Landgericht in
urt. Der Amtsrichter Paulinus in Wiehe und der Notar
8 5 ““ 8—
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Der Oberförster⸗Kandidat Fuisting ist zum Oberförster ernannt und es ist demselben die durch Pensionirung des Oberförsters Cornelius erledigte Oberförsterstelle zu Rengs⸗ hausen im Regierungsbezirk Cassel verliehen worden.
Der Oberförster Röhrig zu Lautenthal ist auf die durch Pensionirung des Oberförsters Kayser erledigte Oberförster⸗ stelle zu Grund in der Provinz Hannover und der Oberförster Hildenhagen zu Bülowsheide im Regierungsbezirk Marien⸗ werder auf die Oberförsterstelle zu Lautenthal in der Provinz Hannover versetzt worden. ve“
Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Intendant der Königlichen Schauspiele von Hülsen nach Hannover.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund der §8§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 werden die Nummern 675, 676, 677, 678 und 679 der zu Straßburg erscheinenden periodischen Druckschrift „Elsässisches Volksblatt, Demokratisches Wochenblatt für Stadt und Land“, vom 24. und 31. März, 7., 14. und 21. April dieses Jahres verboten.
Blattes untersagt. Straßburg, den 4. Mai 1882. Der Bezirks⸗Präsident. In Vertretung: Geiseler.
Personalveränderungen.
* Königlich Preußische Armee.
Im Sanitäts⸗Corps. Wiesbaden, 24. April. Dr. Pau⸗ licky, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 29, zum Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Inf. Regts. Nr. 47, Dr. Maeder, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom Jäger⸗Bat. Nr. 11, zum Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Gren. Regts. Nr. 6, Dr. Lindemann, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom Füs. Bat. Inf. Regt. Nr. 13, zum Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Kür. Regts. Nr. 4, Dr. Huyn, Stabs⸗ und Abtheil. Arzt von der 1. Abtheil. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 26, zum Ober⸗ Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt des Inf. Regts. Nr. 118, Dr. Rost, Assist. Arzt 1. Kl. vom Ulan. Regt. Nr. 10, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des 2. Bats. Gren. Regts. Nr. 2, Dr. Strauß, Assist. Arzt 1. Kl. vom 1. Garde⸗Drag. Rgt. zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des Füs. Bats. Inf. Regts. Nr. 44, Dr. Schulze, Assist. Arzt 1. Kl. vom Hus. Regt. Nr. 10 zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des 2. Bats. Inf. Regts. Nr. 77, Dr. Gelau, Assist. Arzt 1. Kl. vom Garde⸗Hus. Regt., zum Stabs⸗ und Abtheil. Arzt der 1. Abtheil. Feld⸗Art. Regts. Nr. 26, Dr. Rothe, Assist. Arzt 1. Kl. vom Dragoner⸗Regiment Nr. 3 zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des Füsilier⸗Bataillons Infanterie⸗Regiments Nr. 29, Dr. Pöhn, Assist. Arzt 1. Kl. vom Drag. Regt. Nr. 24, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des 2. Bats. Inf. Regts. Nr. 75, Dr. Rath, Assist. Arzt 1. Kl. vom 1. Garde⸗Regt. z. F., zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des Jäger⸗Bats. Nr. 11, Dr. Bischoff, Assist. Arzt 1. Kl. vom Drag. Regt. Nr. 8, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des Füs. Bats. Inf. Regts. Nr. 13, Dr. v. Meurers, Assist. Arzt 1. Kl. vom Inf. Regt. Nr. 28, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des 2. Bats. Inf. Regts. Nr. 69, Dr. Bungeroth, Assist. Arzt 1. Kl. von der Haupt⸗Ka⸗ dettenanstalt, zum Stabs⸗ und Bats. Arzt des 1. Bats. Gren. Regts. Nr. 3, Dr. Schedler, Assist. Arzt 2. Kl. vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 18, unter gleichzeitiger Versetzung zum Hus. Regt. Nr. 10, Dr. Muttray, Assist. Arzt 2. Kl. Inf. Regts. Nr. 91, Rintelen, Assist. Arzt 2. Kl. vom Inf. Regt. Nr. 16, Dr. Weinreich, Assist. Arzt 2. Kl. vom Drag. Regt. Nr. 9, zu Assist. Aerzten 1. Kl. befördert. Die Assist. Aerzte 2. Kl. der Res.: Dr. Dezes, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 30, Dr. Neumann, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 64, Dr. Opielinski, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 19, Dr. Eschenbach, vom 2 Bat. Landw. Regts. Nr. 3, Dr. Euker, Flügge, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 74, Dr. Frickenhaus, vom Res. Landw. Bat. Nr. 39, Dr. Neussel, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 115, Dr. Evers, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 53, Dr. Fricke, vom Reserve⸗Landwehr⸗Bataillon Nr. 73, Dr. Strü⸗ bing, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 2, Dr. Busolt, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 67, Dr. Lewin, vom Res Landw. Regt. Nr. 35, zu Assist. Aerzten 1. Kl. der Res. befördert. Die Assist. Aerzte 2. Kl. der Landw.: Dr. Thoma, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 25, Dr. Schulte⸗Limbeck, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 56, Dr. Meyer, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 84, Dr. Schnelle, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 15, Dr. Pillmann, vom 2. Bat. Landwehr⸗Regts. Nr. 74, Dr. Esch, vom 1. Bataillon Landwehr⸗ Regiments Nr. 69, Dr. Rausche, vom Res. Landwehr⸗Bataillon Nr. 36, Dr. Pitschke, vom 2. Bat. Landw. Regts. 27, Janzer, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 111, Dr. Olbertz, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 28, Dr. Cieslewicz, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 54, Dr. Sander, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 75, zu Assist. Aerzten 1. Kl. der Landwehr, Dr. Drost, Assist. Arzt 2. Kl. der Marine⸗Res. vom Res. Landwehr⸗Bataillon Nr. 86, zum Assistenz⸗Arzt 1. Klasse der Marine⸗Reserve, befördert. Dr. Bäuerlein, Marine⸗Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. von der 1. Ma⸗ trosen⸗Div., zum Marine⸗Ober⸗Stabsarzt 1. Kl., vorläufig ohne Patent, Dr. Kügler, Marine⸗Stabsarzt von der 2. Matrosen⸗Div., um Marine⸗Ober⸗Stabsarzt 2. Kl., vorläufig ohne Ffent Dr.
endt, Dr. Wilckens, Dr. Thörner, Marine⸗Assist. Aerzte 1. Kl. von der 1. Matrosen⸗Div., Dr. Kleffel, Marine⸗Assist. Arzt 1. Kl. von der 2. Matrosen⸗Div., zu Marine⸗Stabsärzten, vorläufig ohne⸗Patent, befördert. Dr. Weber Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom Infant. Regt. Nr. 59, beauftragt mit Wahr⸗ nehmung der divisionsärztlichen Funktionen bei der 9. Div., Dr. Struck, Ober⸗Stabsarzt 1. Klasse à la suite des Sanitäts⸗Corps, Dr. Kuntzen, Stabsarzt von der Marine, ein Patent ihrer Charge verliehen, Dr. Kremers, Ober⸗Stabszarzt I. Kl. und Regts. Arzt vom Inf. Regt. Nr. 13, mit Wahrnehm. der divisionsärztl. Funktionen bei der 13. Div. beauftragt. Dr. Minor, Assist. Arzt 1. Kl. der Res. vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 87, im aktiven Sanitäts⸗Corps, und zwar als Assist. Arzt 1. Kl. mit einem Patent vom 24. April 1882, bei dem Inf. Regt. Nr. 83 angestellt. Dr. Grashey, Königl. bayer. Assist. Arzt 2. Kl. a. D., im preuß. Sanitäts⸗Corps, und zwar als Assist. Arzt 2. Kl. mit einem Patent vom 15. Januar 1881, angestellt und gleichzeitig zur Marine versetzt. Dr. Schoenleben, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Gren. Regt. Nr. 6, zum Dragoner⸗Regt. Nr. 4, Dr. Lorenz, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Hus. Regt. Nr. 16, zum Inf. Regt. Nr. 61, Dr. Lieber, Ober⸗Stabs⸗ arzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Inf. 1* Nr. 47, als Garn. Arzt nach Straßburg i. E., Dr. Joetze, Stabs⸗ und Bats. Arzi vom 2. Bat. Inf. Regis. Nr. 77, zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 90.
Scheffer in Rauschenberg sind gestorben.
Dr. v. Kühlewein, Stabs⸗
und Bats. Arzt vom 2. Bat. Inf.
Gleichzeitig wird das fernere Erscheinen des bezeichneten
Regts. Nr. 69, zum medizin. chirurg. Friedrich⸗Wilhelms⸗Institut, Dr. Kuschel, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom 1. Bat. Gren. Regts. Nr. 3, zum Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 45, Dr. Gollmer, Assist. Arzt. I. Kl. vom Hus. Regt. Nr. 10, zum Train⸗Bat⸗. Nr. 4, Dr. Caspar, Assist. Arzt 1. Kl. vom Gren. Regt. Nr. 9, zum Art. Regt. Nr. 3, Dr. Tubenthal, Assist. Arzt 2. Kl. vom Gren. Regt. Nr. 10, zum 1. Garde⸗Drag. Regt., Dr. Stuben⸗ rauch, Assist. Arzt 2. Kl. vom Inf. Regt. Nr. 131, zur Haupt⸗ Kadettenanstalt, Nietner, Assist. Arzt 2. Kl. vom Juf. Regt. Nr. 87, zum 1. Garde⸗Regt. z. F., Dr. Matz, Assist. Arzt. 2. Kl. vom Garde⸗Fuß⸗Art. Regt. zum Garde⸗Hus. Regt. versetzt. Dr. Cammann, Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom Kür. Regt. Nr. 4, beauftragt mit Wahrnehm. der divisionsärztl. Funktionen bei der 13. Div., als Gen. Arzt 2. Kl. mit Pens. und seiner bisher. Uniform, Dr. de Grousilliers, Ober⸗Stabsarzt 2. Klasse und Garnison⸗Arzt in Straßburg im Elsaß mit Pension, Dr. Grimm, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Bataillons⸗Arzt vom 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 96, mit Pension und seiner bisherigen Uniform, Dr. Kottrup, Marine⸗Stabsarzt von der 1. Matrosen⸗ Div., mit Pension und seiner bisherigen Uniform, der Abschied be⸗ willigt. Den Stabsärzten der Landwehr: Dr. Breitenfeld, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 4, Dr. Winselmann, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 5, diesem mit seiner bisherigen Uniform, Prof. Dr. Vogt, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 2, Dr. Meyerhoff, Dr. Bernhardt, vom Res. Landw. Regt. Nr. 35, Dr. Friedrich, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 72, Dr. Kothe, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 6, Dr. Boeer, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 51, Dr. Fuhlrott, vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 57, Dr. Reinbach, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 56, Dr. Trautwein, vom 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 69, der Abschied bewilligt. Dr. Hildebrandt, Assist. Arzt 1. Kl. vom Train⸗Bat. Nr. 4, unter Uebertritt zu den Sanitätsoffizieren der Landw. des Res. Landw. Bats. Nr. 36, Dr. Meier, Assist. Arzt 2. Kl. vom Ulan. Regt. Nr. 13, unter Uebertritt zu den Sanitätsoffizieren der Res. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 77, aus dem aktiven Sanitätsco
ausgeschieden. Königlich Bayerische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzm Im aktiven Heere. 29. April. v. Kiliani, Gen. Major und Commandeur der 2. Kav. Brig., zum Inspecteur der Kav. ernannt und zugleich mit Wahrnehmung der Geschäfte des Remonte⸗Inspec⸗ teurs beauftragt. Dürig, Oberst und Commandeur des 4. Chev. Regts., unter Stellung à la suite dieses Regts., zum Com⸗ mandeur der 2. Kavallerie⸗Brigade ernannt. Popp, überzäh⸗ liger Major vom 18. Infanterie⸗Regiment, zum 6. Infanterie⸗Regt. Lechner, überzähl. Major vom 12. Inf. Regt. zum 16. Inf. Regt., Frhr. v. Rotberg, überzähl. Major, bisher Escadr. Thef vom 2. Ulan. Regt, zum 2. Schweren Reiter⸗Regt., Dessauer, über⸗ zähl. Major, bisher Escadr. Chef vom 1. Ulan. Regt. zum 1. Chev. Regt., Jamin, überzähl. Major, bisher Battr. Chef vom 3. Feld⸗ Art. Regt. 8 2. Feld⸗Art. Regt, sämmtlich als etatsmäß. Stabs⸗ offize.,FY Feser, Hauptm., bisher Comp. Chef im 17. Inf. Regt. unter tellung à la suite des gen. Regts., als Lehrer in den etatsmäßigen Stand der Milit. Bildungsanstalten versetzt. Schraudenbach, Hauptm., bisher Comp. Chef vom 10. Inf. Regt., zum 18. Inf. Regt., Knott, Hauptm. und Comp. Chef vom 1. Jäger⸗Bat., zum 11. Inf. Regt., Schmeckenbecher, Hauptm. und Comp. Chef vom 11. Inf. Regt., zum 1. Jäger⸗Bat., Frhr. v. Feilitzsch, Rittm. und Escadr. Chef vom 6. Chev. Regt., zum 4. Chev. Regt., Frhr. Kreß v. Kreßenstein, Pr. Lt. à la suite des 1. Ulan. Regts., Adjut. bei der 2. Kav. Brig., in gleicher Eigen⸗ schaft zur Insp. der Kav., Obermair, Pr. Lt. des 12. Inf Regts., bisher kommandirt als Aufsichtsoffiz. zur Kriegsschule, unter Ste ung à la suite des gen. Truppentheils, Schlagintweit, Pr. Lt. à la suite des 1. Fuß⸗Art. Regts. und Aufsichtsoffizier an der Art. und Ingen. Schule, beide als Lehrer in den etatsmäß. Stand der Militär⸗Bildungsanstalten, Fleischmann, Pr. Lt. des 4. Feld⸗ Art. Regts, unter Stellung à la suvite dieses Regts., als Auf⸗ sichtsoffiz, in den etatsmäß. Stand der Art. und Ingen. Schule, v. Plötz, Sec. Lt. vom 17. Inf. Regt. zum 1. Inf. Regt. versetzt. Harrach, Oberst, bisber beauftr. mit der Regts. Führung, im 6. Inf. Regt., Correck, Oberst, Commandeur des 3. Jäger⸗Bats., im 16. Inf. Regt., v. Regemann, Oberst⸗Lt., bisher beauftragt mit der Regts. Führung, im 1. Schweren Reiter⸗Regt., Syller, Oberst⸗Lt. und etatsmäß. Stabsoffiz. vom 1. Chev. Regt. im 4. Chev. Regt. zu Regts. Commandeuren, Dohrer, Major und Bats. Commandeur des 16. Inf. Regts., zum Commandeur des 3. Jäger⸗Bats., Vogel Major vom Generalstabe der 2. Div., unter Stellung à la suite des Generalstabes, zum Commandeur der Equitationsanstalt, Merkl, Major und Comp. Chef im 1. Fuß⸗Art. Regt., zum esatsmäß. Stabsoffiz., v. Spies, Pr. Lt. des 1. Ulan. Regts., unter Stellung à la suite dieses Truppentheils, zum Adjut. der 2. Kav. Brig., er⸗ nannt. Dürig, Oberst⸗Lt., Commandeur der Equitationsanstalt, unter Belass. in dem Verhältniß à la suite des 4. Chev. Regts. mit der Führung des 2. Ulan. Regts. beauftragt. Die Pr. Lts.: Gräff, à la suite des 1. Ulan. Regts, persönl. Adjut. Sr. Königl. Hoheit des Herzogs Marximilian Emanuel in Bayern, dieser als überzähl., Ritter v. Wiedenmann, à la suite des 1. Feld⸗Art. Regts. und Lehrer an den Milit. Bildungeanstalten, v. Weech, vom 13. Inf. Regt. im 10. Inf. Regt., Becker, im 12. Inf. Regt., Stöger, vom 7. Inf. Regt., Stenzer, vom 14. Inf. Regt., beide im 17. Inf. Regt., sämmtlich als Comp. Chefs, v. Lesuire, bisher à la suite des 1. Schweren Reiter⸗Regts. und pers. Adjut. Sr. Kgl. Hoh. d. Prinzen Leopold von Bapern, unt. Entbind. von diesem Verhältniß, v. Muffel, vom 3. Chev. Regt., bisher kommandirt zum Generalstabe, beide im 1. Schweren 86 e rhr. v. Lamezan, vom 3. Chev. Regt. im 1. Ulan. Regt., Meyer, im 2. Ulan. Regt., Popp, vom 5. Chev. Regt., im 6. Chev. Regt., sämmtlich als Escadron⸗Chefs. Kery, vom 4. Feld Art. Regt., als Battr. Chef im 3. Feld⸗Art. Regt., Müller, im 1. Fuß⸗Art. Regt., Dietl, im 2. Fuß⸗Art. Regt, beide als Comp. Chefs, Graf v. Rambaldi, à la suite des 1. Fuß⸗Art. Regts. und Direltions⸗Afsist. bei den Art. Werkstätten, zu Hauptlenten (Rittm.) befördert. Die Sec. Lts.: Mitterer, im 1. Infanterie⸗Regiment, Preisinger, im 2. Infanterie⸗Regt., Wagner, im 4. Inf. Regt., Oberhauser, im 10. Inf. Regt., Morneburg, im 16. Inf. Regt., Thompson, im 2. Schweren Reiter⸗Regt., Forster, Frhr. v. Falkenhausen, im 2. Ulan. Regt., Graf v. Arco⸗Valley, kommandirt zur Equitations⸗ anstalt, v. Hartlieb gen. Wallsporn, im 3. Chev. Regt., Hacker, im 4. Chev. Regt., Hecht, im 2. Feld⸗Art. Regt., Gläser, kommandirt zur Kriegsakademie, im 3. Feld⸗Art. Regt., Görtz, im 4. Feld⸗Art. Regt., Kipfmüller, Wirthmann, im 1. Fuß⸗Art. Regt., Herz. überzähl. im 1. Train⸗Bat. zu Pr. Lts. befördert. v. Heydenaber, Pr. Lt. z. D., Aufsichtsoffiz. beim Platzkommando der militär. Strafanstalten auf Oberhaus, Faulhaber, Pr. Lt. z. D, Depotoffiz. beim 1. Train⸗Bat., als Hauptleute charakterisirt. Im Beurlaubtenstande. 29. April. Die Sec. Lts. im Beurlaubtenstande: Frhr. von der Pforten, im 1. Ulanen⸗ Regiment, Freiherr von Zobel zu Giebelstadt, Pöhlmann, im 2. Ulanen⸗Regiment, Schneider, im 5. Chev. Regiment, rhr. v. Thüngen, im 6. Chev. Regt., Lenz, im 1. Feld⸗Art. egt., zu Pr. Lts. befördert. Die Vizewachtm. im Beurlaubten⸗ ande: Buhl, im 1. Schweren Reiter⸗Regt., Auernhammer, m 2. Ulan. Regt. Ziemann, Preu, Beckh, Hutschen⸗ reuther, im 1. Chev. Regt., Jäger, Lichtenberger, im 5. Chev. Regt., zu Sec. Lts. befördert. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 28. April. v. Voit, Pr. Brigadier der Leibgarde der Hartschiere, der erbetene Abschied mit Pens. und mit der Erlaubniß zum Tragen der Unif., unter Verleihung des Charakters als Rittm. bewilligt. — 29. April. Wenninger, Oberst⸗Lt. und etatsmäß. Stabsoffiz. im 2. Schweren Reiter⸗Regt., mit Pens. zur Disp. gestellt. Im Sanitätz⸗Corps. 28. April. Raab, Sec. Lt. vom 6. Inf. Regt. zum dige Arzt 1. Kl. des Beurlaubtenstandes, mit einem Patent vom 14. Februar 1879, ernannt. 1b
8
b
In der Kaiserlichen Marine. Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen ꝛc. Wiesbaden, 27. April. Jung, Kapitän zur See a. D., zuletzt Korv. Kapitän im Marinestabe, unter Fortfall der ihm bei der Ver⸗ abschiedung verliehenen Aussicht auf Anstellung im Civildienst, mit der Erlaubniß zum ferneren Tragen seiner bisher. Unif. zur Disp.
8
Deutsches Neich.
Preußen. Berlin, 6. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute in Gegenwart des Kom⸗ mandanten militärische Meldungen entgegen, empfingen den Kammerherrn von Buch sowie dessen Sohn, der sich zum Kammerherrn ernannt meldete, und hörten den Vortrag des Oberst⸗Lieutenants von Brauchitsch vom Militär⸗Kabinet.
8
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und für Justizwesen traten heute zu einer Sitzung zusammen.
— Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstags befindet sich in der Ersten Beilage.
— Die heutige (4.) Sitzung des Reichstags wurde um 1 ½ Uhr vom Präsidenten eröffnet. Bevor das Haus in die Tagesordnung eintrat, beantragte der Abg. Richter die Auszählung. Dieselbe ergab die Anwesenheit von 160 Mitgliedern. Das Haus war also beschlußunfähig. Darauf beraumte der Präsident die nächste Sitzung für Mon⸗ tag 11 Uhr an.
— In der heutigen (18.) Sitzung des Herren⸗ hauses, welche der Präsident Herzog von Ratibor um 12 Uhr 20 Minuten eröffnete, und welcher die Staats⸗Minister Maybach, Lucius und Dr. Friedberg, sowie mehrere Regierungs⸗ kommissarien beiwohnten, erfolgte sofort die Verhandlung über den ersten Gegenstand der Tagesordnung, die Beantwortung “ Interpellation des Grafen von Schlieben u. Gen.:
„1) Ist es der Königlichen Staatsregierung bekannt, daß in den östlichen Provinzen des Staates die Parzellirungen — so⸗ genannte Ausschlachtungen — von Bauerngrundstücken, in einer, die Existenz des Bauernstandes gefährdenden Ausdehnung in den letzten Jahren zugenommen haben? und 2) gedenkt die Königliche Staatsregierung hiergegen einzuschreiten?“
Auf Anfrage des Präsidenten erklärte sich der Minister für die landwirthschaftlichen ꝛc. Angelegenheiten, Lucius, bereit, die Interpellation sofort zu beantworten und erhielt deshalb das Wort der Interpellant Graf von Schlieben, um seine Interpellation zu begründen. Er verwies auf den Rückgang des Bauern⸗ und Kleinbesitzerstandes, der zu⸗ meist durch die liberale manchesterliche Tendenz der neueren Gesetzgebung verschuldet sei, die diese Stütze des Thrones ins Wanken gebracht habe. Die Abgaben seien un⸗ erschwinglich geworden, die neuere Gesetzgebung habe den Bauerstand geschädigt und vor Allem den kleinen Besitz benachtheiligt zum Vortheil des mobilen Kapitals. Die Kreditinstitute seien unzureichend. Das Wuchergesetz sei nur eine halbe Maßregel ohne jeden Werth, denn trotz desselben nähmen die Vertreibungen der Bauern von Grund und Dorf ihren Fortgang. Sobald die Expatriirung des Besitzers gelungen sei, zeige sich eine andere Sorte von Wucherern, die Ausschlächter, Konsortien, die das Zer⸗ schlagen der Güter besorgten. Besonders frech sei diese Kategorie von Wucherern in Pommern, aber auch in anderen Landestheilen. So liege aus dem Kreise Rothenburg eine Liste von 50 Wucherern vor, welche das Geschäst betrieben, von ihnen wären 47 Juden und nur 3 Christen. Die Tagespresse, mit nur wenigen Aus⸗ nahmen, scheue sich, die Sache in ihrem richtigen Lichte dar⸗ zustellen. Der Redner bat schließlich den Minister, auf dem Wege der Gesetzgebung hier Einhalt zu thun und zu retten, was noch zu retten sei.
Der Minister sür die landwirthschaftlichen ꝛc. Angelegenheiten Lucius erklärte, er glaube, daß das Bild, welches der Vor⸗ redner hier gezeichnet habe, zu schwarz ausgeführt sei. Von einer fortschreitenden Verarmung des Bauernstandes könne man nicht sprechen gegenüber der vorhandenen Thatsache, daß durch die Entwickelung der Verkehrsverhältnisse und andere Einflüsse sich in der Landwirthschaft ein erheblicher Fortschritt gezeigt habe. In allen Nothstandsgegenden, die er amtlich bereist habe, sei ihm von den betreffenden Personen auf seine Anfrage erwidert worden, daß sich die Verhältnisse dort seit den letzten 20 Jahren nach allen Seiten hin gebessert hätten. Allerdings müsse er zugeben, daß ein Mangel, an Realkredit für den kleineren Besitzer vorhanden sei, und daß hier Abhülfe geschaffen werden müsse. In Bezug auf den Personalkredit sei es aller⸗ dings schwierig durch die Gesetzgebung eine Hebung desselben herbeizuführen. Dagegen müsse er konstatiren, daß auf dem Gebiete der landwirthschaftlichen Meliorationen alles geschehen sei, was bisher habe geschehen können, jetzt heiße es mit den Mit⸗ teln des Staates, der Provinzen und allerdings auch mit eigener Kraft weiter zu helfen und zu sördern. Dieselbe Frage habe übrigens das Herrenhaus und die Regierung schon 1859 beschäftigt. Man habe damals eine Aufnahme der Grundbesitzverhältnisse vorgenommen und dieselbe später wiederholt. Das Material sei an das preußische Statistische Amt gegeben und werde dort gesichtet und periodisch als Ermittelungen über die Be⸗ wegung des bäuerlichen Grundbesitzes publizirt. Die Frage: ob der Regierung bekannt sei, daß die Parzellirungen von Bauerngrundstücken in einer die Existenz des Bauern⸗ standes gefährdenden Ausdehnung zugenommen haben, müsse er deshalb verneinen. Sollte dies trotzdem der Fall sein, so werde die Staatsregierung zu Erwägungen schreiten. Die Staatsregierung wende dieser Frage in hohem Maße ihre Aufmerksamkeit zu, werde statistische Erhebungen anstellen lassen und sollten diese Grund dazu geben, dann in Erwägung ziehen, wie derartige Zustände beseitigt werden könnten.
Auf Antrag des Grafen von der Schulenburg⸗Beetzendorf beschloß hierauf das Haus in eine Besprechung der Inter⸗ pellation einzutreten. (Schluß des Blattes.)
— In der heutigen (60.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ministeriums von Puttkamer, die Staats⸗Minister Bitter und von Goßler mit mehreren Kommissarien beiwohnten, stand auf der Tagesordnung die zweite Berathung des Ent⸗ wurfs eines Gesetzes, betreffend die Verwendung der in
Folge weiterer Reichssteuerreformen an Preußen zu überweisenden Geldsummen.
Der Abg. Rickert führte aus, daß er auf eine eingehende Diskussion der Vorlage verzichten müsse, da es eine starke Zumuthung für den Landtag sei, ein so wichtiges Gesetz in kaum drei Stunden durchzuberathen. Wo solle denn das Geld für die hier angegebenen Zwecke herkommen? In der Thronrede vom 17. November vorigen Jahres seien die Erträge des Tabackmonopols für die Ausfüh⸗ rung der sozialpolitischen Resormen in Anspruch ge⸗ nommen; jetzt figurirten sie auch als Mittel zur Realisirung dieses Gesetzes. Redner bat, den §. 1 der Vorlage abzulehnen oder doch wenigstens den Passus zn streichen, in dem auf die neu zu bewilligenden Reichssteuern hingewiesen werde. Man engagire dann wenigstens die Regierung zu einer Reform der direkten Steuern.
Der Vizepräsident des Staats⸗Ministeriums von Putt⸗ kamer bemerkte, daß die Aufnahme, welche diese Vorlage in dem Abgeordnetenhaufe gefunden habe, kaum im Interesse des Landes liegen dürste. Man wende sich gegen die in diesem Gesetze vorgeschlagene Methode, — und in diesem Vorwurf habe sich zu seinem Bedauern auch ein Redner der Rechten mit der Opposition vereinigt — man behaupte, daß man mit dieser Vorlage den sozialpoli⸗ tischen Plänen der Regierung nur Gegner schaffe, weil elle diejenigen unzufrieden werden müßten, die nicht be⸗ dacht seien. Die Regierung könne dies nicht an⸗ erkennen. Weiter sage man, daß die große Frage unerörtert geblieben sei, woher denn die Mittel kommen sollten. Nun, er trage kein Bedenken einzugestehen, daß die Regierung ausgegangen sei von der Voraussetzung, daß das Tabackmonopol angenommen werden würde. Die Regie⸗ rung werde auch fernerhin an demselben festhalten, sowie an einer weiteren Entwickelung des Systems der indirekten Besteuerung. Nur auf diesem Wege könnten die Kommunalsteuerverhältnisse, der dunkelste Punkt in der preußischen Verwaltung, gebessert werden. Er erkenne an, daß die Schuld hieran nicht allein bei den Städten liege, sondern auch bei der Gesetzgebung, die den Kommunen einen Theil ihrer legitimen Einnahmen abgegraben habe; aber eben darum müsse der Staat hier Wandel schaffen, da von einer Entwicklung der Kommunalsteuern nicht viel zu hoffen sei.
Der Abg. Frhr. von Hammerstein erklärte, daß, nachdem durch die Opposition die Durchberathung dieses Gesetzes in der Kom⸗ mission unmöglich gemacht, was auch trotz des Reichstages ausführbar gewesen wäre, seine Partei in die Zwangslage versetzt sei, die Vorlage pure anzunehmen.
Der Abg. Grumbrecht sprach gegen die Vorlage. (Das Einzelne blieb auf der Journalistentribüne unverständlich.)
Der Abg. Frhr. von Zedlitz und Neukirch stellte einen Antrag, welcher den steuerpolitischen Plänen der Regierung nicht im Wege stehe, auch den Erwägungen der Parteien im Reichstage in keiner Weise präjudi ire und Wandel in Ver⸗ hältnissen schaffe, die der Hülfe dringend benöthigt seien. Auf dem Lande betrügen die direkten Steuern nahezu 600 Prozent der Personalsteuer.
Der Abg. Frhr. von Huene wendete sich gegen den vom Abg. von Zedlitz vertheidigten Antrag. Man könnte demselben nur zustimmen, wenn ein Nothstand vorhanden wäre. Die Ablehnung dieses Gesetzes müsse allen Denen nahe liegen, die prinzipiell gegen das Tabackmonopol sind. Man behaupte wohl, daß dem Lande durch die Ablehnung Böses angethan werde: das müsse er entschieden bestreiten. Die Vorlage enthalte nur Brot, das erst gebacken werden müsse. Des Weiteren suchte Redner durch eine Kritik des §. 1 nachzuweisen, dahingehend, daß die Ablehnung dieses Gesetzes nicht eine Lücke in der Gesetzgebung herbeiführe. Von einer Kommis⸗ sionsberathung könne er sich nichts versprechen; deshalb bitte er den §. 1 und das zu demselben eingebrachte Amendement abzulehnen.
Der Finanz⸗Minister Bitter hob hervor, daß der Antrag von Zedlitz einen vollkommen neuen Gesetzentwurf enthalte. Die Regierung könne daher erst Stellung zu demselben nehmen, wenn derselbe materiell in der kommissarischen Be⸗ rathung klargestellt sei. Sodann trat der Minister noch ein⸗ mal für die Regierungsvorlage ein. Das Bedürfniß eines solchen Gesetzes liege so klar zu Tage, daß wohl oder übel das Haus sich doch noch einmal in der einen oder anderen Form zu demselben bequemen müsse.
Der Abg. von Meyer (Arnswalde) erklärte, daß er im Großen und Ganzen für die Vorlage sei, da sie die formellen Bedenken gegen das Tabackmonopol beseitige, das er wünsche. Gegen die einzelnen Verwendungszwecke habe er jedoch ernste Bedenken, namentlich gegen die Aufhebung der untersten Stufen der Klassensteuer. 1
Der Abg. Richter meinte, daß die Behauptung nicht zu⸗ treffe, daß die Linke sich gegen dieses Gesetz wende, weil sie gegen die Entlastung des armen Mannes sei. Die Linke habe gegen die indirekten Steuern gestimmt, weil durch dieselben die untersten Stufen der Bevölkerung nach dem eigenen Geständniß der Regierung am Härtesten betroffen würden. Man solle doch nur nicht von einer Entlastung der Städte reden. Käme das Ge⸗ setz wirklich zu Stande, so würde man den Städten doch nicht so viel geben, als man ihnen an Lasten durch die Er⸗ höhung der Gebäudesteuer aufgebürdet habe. Nachdem vom Regierungstische aus die Ausführungen des Abg. Richter widerlegt worden waren, wurde die Diskussion geschlossen.
Ein Antrag des Abg. von Ludwig, die Vorlage einer Kommission von 21 Mitgliedern zu überweisen, wurde vom Hause abgelehnt, ebenso der Antrag von Zedlitz. Hierauf wurden die §§. 1 und 2 der Regierungsvorlage abgelehnt.
Nachdem der Finanz⸗Minister Bitter erklärt hatte, daß die Regierung nach Ablehnung dieses Paragraphen keinen Werth auf die weitere Berathung der Vorlage lege, war dieser Gegenstand der Tagesordnung erledigt und wurde die Sitzung mit Rücksicht auf den Reichstag um 1 Uhr geschlossen. Nächste Sitzung unbestimmt. 8
— Das wissentliche Feilhalten von verdorbenen Ksahrusesesttteln ist, nach einem Urtheil des Reichsge⸗ richts, III. Strafs., vom 11. Februar d. J., aus §. 10 Nr. 2 des EEö als Vergehen mit Gefängniß bis zu 6 Monaten und mit Geldstrafe bis 1500 ℳ zu bestrafen, wenn dieses Feilhalten unter einer zur Täuschung geeigneten Bezeichnung erfolgt ist; dagegen ist das Feilhalten als sleber tretung aus §. 367 Nr. 7 St. G. B. zu bestrafen, wenn dieses Straferforderniß des §. 10 Nr. 2 des Nahrungsmittel⸗
— Bei der Beleidigung eines städtischen Magistrats ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Straf⸗ senats, vom 8. Februar d. J., das Strafverfahren auf einen vom Bürgermeister durch Unterzeichnung beglaubigten Straf⸗ antrag des Magistrats einzuleiten, ohne daß es der Unter⸗ zeichnung des Antrages Seitens der übrigen Magistrats⸗ Mitglieder bedarf.
Cassel, 5. Mai. In der heutigen Sitzung des Kom⸗ munal⸗Landtages erfolgten die Wahlen für einen Legiti⸗ mationsausschuß, einen Eingabenausschuß, einen Hauptaus⸗ schuß und einen zur Berathung der Vorlage des Verwaltungs⸗ ausschusses, betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen im Reglement für die hessische Brandversicherungsanstalt vom 19. März 1880, zu bestellenden besonderen Ausschuß. Ferner wurde der Beschluß gefaßt, die weitere Vorlage des Ver⸗ waltungsausschusses, betreffend die Errichtung einer Kasse zur Unterstützung bei Hagelschäden im Regierungsebezirke Cassel, sofort im Plenum zu berathen.
Sachsen. Dresden, 5. Mai. (Dr. J.) Der Groß⸗ herzog von Oldenburg ist in der vergangenen Nacht von Oldenburg hier eingetroffen.
Baden. Karlsruhe, 6. Mai. (W. T. B.) Der Landtag ist heute durch den Staats⸗Minister Turban mit einer Rede geschlossen worden, in welcher es heißt: tit der innigsten Freude sehen wir den Landesherrn der völligen Genesung entgegengehen. Die günstige Lage des Staatshaushaltes und die dadurch ermöglichte Herab⸗ setzung der Grund⸗, Häuser⸗ und Gefällsteuer wird mit Befriedigung zur Kenntniß genommen werden. Beträcht⸗ liche Opfer werden für ein Unternehmen (die Höllenthal⸗ bahn) gebracht, welches dazu bestimmt ist, die wirth⸗ schaftlichen Verhältnisse eines ansehnlichen Theiles des Landes zu heben. Das Gesetz über die Aufbesserung der gering besoldeten Kirchendiener ist in einer Weise zu Stande gekommen, welche, verbunden mit der durch die Wahl des Domkapitels erfolgten Wiederbesetzung des Erzbischofstuhles Freiburg zur aufrichtigen Freude der Regierung geeignet ist, die Erhaltung und Befestigung des bestehenden freundlichen Verhältnisses zu dem katholischen Kirchenregiment zu verbürgen und die friedliche Entwickelung der inneren Zustände des Landes zu fördern. Schließlich entbietet der Minister den Landständen Namens des Groß⸗ herzogs dessen freundlichen Gruß und den Wunsch, daß die Arbeit des Landtags dem Lande zum Segen gereichen möge.
Hessen. Darmstadt, 5 Mai. Wie der „Darmst. Ztg.“ aus Windsor⸗Castle vom 2. d. Mts. mitgetheilt wird, beabsichtigen der Großherzog und die Prinzessin Victoria am Sonnabend, den 6. d., mit Gefolge von Windsor⸗Castle abzureisen, um sich zunächst nach London zu begeben und dort⸗ selbst noch einige Tage bei dem Prinzen und der Prinzessin von Wales in Malborough⸗House zu verweilen. “
8 Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 4. Mai. Die „Pol. Corr.
schreibt: In einem Theile der Presse macht sich die irrige An⸗ schauung geltend, als solle in den an Montenegro grenzenden Theilen der okkupirten Länder eine Art Ausnahmszu⸗ stand geschaffen werden, indem die politisch⸗administrative Ge⸗ schäftssührung daselbst in militärische Hände gelegt werden solle. Dem gegenüber sei an die Verordnung der Landes⸗ regierung für Bosnien und die Herzegowina vom 12. April 1880 erinnert, welche für die Grenzbezirke im Okkupations⸗ gebiete ausdrücklich folgende Bestimmungen traf: „In den sechs Bezirken Trebinje, Bilek, Gacko, Foca, Cajnica und Visegrad ist der Stationskommandant am Sitze der Bezirks⸗ behörde gleichzeitig auch Leiter der letzteren.“ Diese Bestim⸗ mung ist denn auch seit Jahr und Tag in praktischer Gel⸗ tung, indem die Stationskommandanten in den genannten Bezirken seither als Leiter der Bezirksbehörden funktioniren, wobei ihnen je ein Adjunkt für die Justiz und einer für die Verwaltung zur Seite stehen. b
— 5. Mai. (W. T. B.) Das Abgeordnetenhaus hat heute unter Ablehnung aller Abänderungsanträge die Zoll⸗ tarifklassen für Schlacht⸗ und Stechvieh, Wildpret und thie⸗ rische Produkte unverändert nach den Ausschußanträgen an⸗ genommen.
— Dem „Wiener Tageblatt“ zufolge unternahm gestern eine kombinirte Kolonne, verstärkt durch eine Batterie, eine Streifung gegen den aufständischen Bezirk Zupa und lie⸗ ferte den Insurgenten bei Pergolis ein siegreiches Treffen. Der Feind wurde vollständig gesprengt.
— FML. Jovanovics meldet unter dem 4. d. M.: Am 1. d. M. versammelten sich 50 bis 60 Einwohner der Gemeinde Ober⸗Pobori vor der Gensd'armeriekaserne und erklärten, keine Landwehrrekruten stellen zu wollen, ver⸗ langten auch den Abzug der bewaffneten Macht. Es wurde Auftrag ertheilt, die Schuldigen festzunehmen und die Gemeinde Ober⸗Pobori zu entwaffnen. Die Gens⸗ varmerie und mehrere Abtheilungen vom 3. Feldjägerbataillon erreichten am 2 Mai Abends den Sattel von Kolozun, von welchem aus die Aufständischen das Feuer eröffneten. Be⸗ dem Feuergefecht wurden 7 Aufständische schwer verwundet, auf unserer Seite wurden der Lieutenant von Korff und ein Jäger verwundet. — Unter dem 5. d. M. “ novics: Die Kolonne des Majors Kaliwoda, welche schon am 2. d. Mts. Nachts nach einem sehr beschwerlichen Marsche die Position zwischen dem Sattel von Kolozun und Golis erreicht hatte, nahm am 3. d. Mts. das Feuergefecht mit den Insurgenten, welche sich nördlich von Stanjevie festgesetzt hatten, auf, vertrieb dieselben und vereinigte sich sodann mit den aus Budua und Cattaro vorgerückten Abtheilungen. Am 3. d. M. wurde ein Jäger schwer verwundet. Bei dem am 4. d. M. durch Pobori auf Maina fortgesetzten Vorrücken kam es zu keinem Gefecht. Nach der Aussage montenegrini⸗ scher Grenzposten flüchteten die Insurgenten nach Montenegro und wurden daselbst entwaffnet. Unter⸗Pobori, Maina und Braic sind ruhig.
Prag, 5. Mai. (W. T. B.) Nach einer Mittheilung aus Dux hat die Strikebewegung dort ihre Endschaft erreicht; auch aus den anderen von dem Strike heimgesuchten Revieren wird eine heute eingetretene allgemeine Zunahme der Arbeitskräste gemeldet.
Niederlande. Haag, 5. Mai. (W. T. B.) Der Minister der Kolonien von Goltstein hat seine Ent⸗ lassung gegeben. — Die Regierung hat in der Zweiten
gesetzes nicht vorhanden ist.
Kammer einen Anleiheentwurf über 83 Millionen Gulden eingebracht. 1
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