3 .“ 1““ xei. H. ün ein Anspruch für begründet erkannt wird, Entschädigung in einer] dorin, daß dadurch der gegenwärtige Zustand nicht wesentlich ver⸗] dadurch gewährt werden soll, erheblich über alles hinausgehen wird betrage des Arbeiterverdienstes gefunden wer 8 re] getrenat sind, können sich dieses Mittels vicht bedienen, und würden 28799, Unterhaltu s- und belehrende Schriften 75 657, im Ganzen 2* 25 2 in 4— Berufsarten, namentlich auch im Staats⸗ bessert werden würde. Allerdings würde sich die Zahl derjenigen was sowohl in Deutschland, wie in anderen Ländern bisher zu Recht wird so bemessen werden müssen, daß nur diejenigen Arbeiter zu Bei⸗ daher, wenn es an einer öffentlichen Versichereingsanstalt fehlen sollte, 90 190 418 gegen 184 579 im Vorjahre. Der Gesammtbestand der und sonstigen öffentlichen Dienste nicht vorkommt und mit Rücksicht Arbeiter, welche für die durch Unfall verlorene Erwerbsfähigkeit Er⸗ besteht. trägen herangezogen werden, welche sich vermöge der Höhe ibres Lohnes auf die Benutzung vpon Privatanstalten angewiesen sein. Und selbst Bibliotheken für Gefangen⸗ bat sich sonach — Jahre 1. April auf die vorkommenden Zeiten der Arbeitslosigkeit oder doch des satz erhielten, vielleicht nicht unerheblich vermehren, ob aber die Wohl⸗ Was die Aufbringung der Kosten dieser Maßregel, d. h. die in ihren wirthschaftlichen Verhältnissen über die große Masse der diese Art der Vergcherung würde nicht allen Verpflichteten offen 1880/81 um 5839 Bücher vermert. Der Einzelhaft unterworfen geminderten Verdienstes, und andererseits auf die dem Verletzten oft thaten des Gesetzes gerechter vertheilt werden würden, ist zu bezweifeln, sheblune der Versicherungsprämie anlangt, so entspricht es an und Arbeiter erheben. Der Entwurf will daher die Befreiung von Bei⸗ stehen, da es Industriezweige giebt, welche wegen der beionderen mit wurden 10 206 Männer und 1420 Weiber zusammen 11 626 Ge⸗ bleibende oder wiederkehrende theilweise Erwerbsfähigkeit nicht gerecht⸗ und keinesfalls würde das Ziel crreicht werden, daß den Arbeitern in ür sich der Natur der Sache, sie den Betheiligten insoweit aufzu⸗ trägen allen denjenigen einräumen, deren jährlicher Arbeitsverdienst ihnen verbundenen Gefahren von keiner Privatversicherungsanstalt zu⸗ fangene oder 8,10 % der Gesammtzah, der Detinicten, gegen 8,16 % fertigt ist. Andererseits aber ist der Entschädigungsanspruch an solche allen Fällen, in welchen es der Billigkeit und dem Interesse der Ge⸗ erlegen, als nicht staatliche Zwecke durch die neue Einrichtung verfolgt die Summe von 750 ℳ nicht übersteigt. Wenn durch diese Grenz⸗ gelassen werden, während sie bei der geringen Zahl der ihnen ange⸗ im Vorjahre. Unter den überhaupt Isohn fen waren 6051 Zuchthaus⸗ Voraussetzungen geknüpft, daß er nur in einer verhaltnißmäßig geringen sammtheit entspricht, jener Ersatz in einer Weise gesichert würde, werden, deren Erfäüllung die Kräfte der Betheiligten übersteigt. Be⸗ bestimmung die Befreiung einer nicht unerheblichen Zahl von Arbeitern hörenden Unternehmungen eine lebensfähige Versicherungsgenossen schaft gefangene und zwar 5666 Männer und 385 Weiber oder 22,87 und Zahl von Fällen, in welchen Arbeiter ihre Erwerbsfähigkeit ganz oder welche keine zu schwere Belastung der Industrie zur Folge haben und theiligt sind zunächst die Arbeitgeber, welche durch die neue Regelung zutheil werden wird, welche nach ihren individuellen Verhältnissen zu bilden außer Stande sind. Obwohl diesen Verhaltnissen saon 9,91 % der überhaupt in Haft gewesenen männlicen bezw. weiblichen theilweise verloren haben, zur Geltung gebracht werden kann, während keine ungünstige Rückwirkung auf das Verhältniß zwischen Arbeit⸗ von der bisherigen Art civilrechtlicher Haftpflicht befreit werden, und zur Zahlung eines Beitrags noch im Stande sein würden, so durch Errichtung ciner öffentlichen Versicherungsanstalt, ohne Aus⸗ Zuchtbausgefangenen gegen 22,14 und 11,54 % im Vorjahre. Im in den anderen Fällen der erwerbsunfähig gewordene Arbeiter der gebern und Arbeitern ausüben würde. Jede Regelung, welche den die Arbeiter, welche dadurch gegen die wirthschaftlichen Folgen aller rechtfertigt sich dies durch die Erwägung, daß dieser Erfolg schließung privater Anstalten und Gesellschaften, Rechnung getragen fortlaufenden — waren 3894 Gefangene isolirt vder 14,08 — % öffentlichen Armenpflege oder der Privatwohlthätigkeit anheimfällt. Anspruch des Arbeiters von einem wirklichen oder fingirten Ver⸗ Unfälle gesichert werden, deren Mehrzahl durch die Haftpflicht un⸗ bei einer Maßregel, welche bestimmt ist, die Lage der Arbeiter werden könnte, so wird die letztere Maßregel doch durch weitere in des Durchschmittsbestandes gegen 13,22 % im Vorjahre. Eirnzelzellen Es läßt sich hiernach nicht verkennen, daß der §. 2 des Gesetzes schulden des Unternehmers abhängig macht, ist mit der Gefahr ver⸗ gedeckt bleibt. Nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen würde etwa derjenige zu verbessern, weniger bedenklich ist, als die Folge einer zu niedrig der Natur der beabsichtigten Regelung begründete Rücksichten geboten. zur Isolirung bei Tag und bei Nacht waren 41980 vom 7. Juni 1871 der Absicht, den Arbeiter gegen die wirthschaft⸗ bunden, daß über das Vorhandensein dieses Verschuldens in jedem Theil der Prämie, welcher durch die auf ein Verschulden des Unter⸗ gezogenen Grenze, welche darin bestehen würde, daß zahlreiche Arbeiter] Abgesehen davon, daß ohne eine ausschließlich öffentliche Versicherungs⸗ im Jahre 1. April 1879/80. Außerdem hatten die lichen Folgen der mit seinem Berufe verbundenen Gefahren sicher zu einzelnen Falle der Anwendung Zweifel entstehen. Auch die sorg⸗ nehmers und seiner Beauftragten auf mangelhaften Zustand der mit Beiträgen belastet würden, zu deren Leistung sie nicht im Stande anstalt die Durchführung des allgemeinen Versicherungszwanges auf theils aus Eisen hergestellte Jsolir⸗Schlafzellen, gegen 3511 im Vor⸗ stellen, nur unvollkommen entspricht, daß unter Umständen der Arbeit⸗ fältigste Abmessung der Voraussetzungen, unter denen das Verschulden Betriebseinrichtungen und Fehler in der Betriebsleitung zurück⸗ sind. Daneben kommt in Betracht, daß von denjenigen Arbeitern, kaum zu überwindende Schwierigkeiten stoßen würde, muß auch, sobald jahre. Die Fälle der Isolirung bis zur höchsten Dauer von 3 Mo⸗ geber durch die Haftpflicht in einer übermäßigen Weise belastet wird, angenommen werden soll, vermag nicht zu verhindern, daß diese Zweifel zuführenden Unfälle erforderlich würde, den Arbeitgebern, dagegen deren Jahresverdienst den festgesetzten Betrag nicht übersteigt, nur ein solcher Zwang geübt wird, allen Betheiligten die Sicherheit ge⸗ naten belief sich auf 1111 oder 35,50 % der aus der Isolirhaft ge⸗ daß durch das Gesetz statt der gehofften Verbesserung des Verhältnisses in zahlreichen Fällen zu einer Quelle von Rechtsstreitigkeiten werden. derjenige Theil, welcher durch die auf Zufall oder auf Verschulden selten einer durch Unfall erwerbsunfähig oder getödtet werden wird, boten werden, welche nur staatliche Einrichtungen unter Garantie des schiedenen Zuchthausgefangenen gegen 32,10 % im Vorjahre, die Fälle zwischen Arbeitgebern und Arbeitern in weitem Umfange der entge⸗ Damit bleibt es aber mehr oder weniger dem Zufalle überlassen, ob der Arbeiter zurückzufühsenden Unfälle erfordert würde, den Arbeitern ohne zugleich bedürftig zu werden, beziehungsweise seine Angehörigen Reichs bieten können und die Wohlfeilheit, welche durch den Verzicht von 3 Monaten bis 1 Jahr auf 31,02 % gegen 33,59 %, und Iso⸗ gengesetzte Erfolg herbeigeführt und im ganzen eine Situation ge⸗ die einzelnen Arbeiter der Wohlthaten des Gesetzes in gleichmäßiger zur Last fallen. Für eine Berechnung dieser verschiedenen Bestand⸗ in bedürftiger Lage zu hinterlassen, und daß demnach in Folge der auf jeden geschäftlichen Gewinn ermöglicht wird. Dieser Verzicht ist lirungen von längerer Dauer haben in 1048 Fällen oder 33,48 % schaffen ist, deren Beseitigung im Interesse beider Klassen der ge⸗ Weise theilhaftig werden, und ebenso bleibt der verbitternde Einfluß, theile der Versicherungsprämie fehlt es indessen an jeder statistischen getroffenen Bestimmung nur selten ein Prämienbeitrag aus ö5 entlichen von Privatunternehmern nicht zu erwarten. Das Gesetz aber darf stattgefunden gegen 34,31 %. — Im Laufe des Jahres wurden werblichen Bevölkerung gleich wünschenswerth erscheint. An die Gesetz⸗ welchen der gegenwärtige Rechtszustand auf das Verhältniß zwischen Unterlage und gegenüber dem mehrfach hervorgehobenen Zusammen⸗ Mitteln für einen Arbeiter gezahlt werden wird, hinsichtlich dessen den Versicherten nicht nöthigen, seinen Unfall zur Unterlage für disziplinarisch bestraft 18 850 Gefangene, nämlich 15 958 Männer gebung tritt damit die Aufgabe heran, eine Regelung herbeizuführen, Arbeitgebern und Arbeitern ausübt, in ungeschwächter Kraft bestehen. wirken verschiedenartiger Ursachen bei den Unfällen würde selbst bei nicht die Gefahr bestände, daß er in Folge eines Unfalls der Armen⸗ Dividende herzugeben. und 2892 Weiber. Die Zahl der einzelnen Straffälle war 40 841, welche die Arbeiter gegen die wirthschaftlichen Folgen der bei der Wenn hiernach der Versuch, die Lage der Arbeiter durch Ver⸗ der vollständigsten Statistik eine wirklich zutreffende Berechnung un⸗ pflege anheimfalle und demnach die Aufwendung öffentlicher Mittel „Keine Privatanstalt, mag sie in der Form eines auf Erwerb ge⸗ und zwar trafen auf Männer 33 796 und auf Weiber 7045. Straf⸗ Albbeit eintretenden Unfälle in möglichst weitem Umfange sicherstellt, schärfung der Haftpflicht zu verbessern, einen befriedigenden Erfolg nicht möglich sein. Es würde daher nichts anderes übrig bleiben, als jedem erforderlich mache. richteten Unternehmens oder in derjenigen einer auf Gegenseitigkeit fälle kamen mithin auf den Kopf der Gesammtzahl der Detinirten phne die Industrie mit unerschwinglichen Opfern zu belasten und ohne in Aussicht stellt, und wenn nach den bei der Anwendung des §. 2. Theile die Hälfte der Last aufzuerlegen. Die Arbeiter würden sich Für die Frage, auf welchem Wege die zur Leistung des gedachten gegründeten Gesellschaft auftreten, kann bei einem Versicherungszweige, 0,28 gegen 0,28 im Vorjahre und zwar der Männer 0,29, der auf das Verhältniß zwischen Arbeitgebern und Arbeitern einen nach⸗ des Gesetzes vom 7. Juni 1871 gemachten Erfahrungen nicht einmal üÜber eine solche Vertheilung nicht beklagen können. Wenn berücka Prämienbeitrages erforderlichen öffentlichen Mittel beschafft werden dessen statistische Unterlagen noch wenig sicher und vollständig sind, Weiber 0,25. Als Ursachen der Bestrafung sind angegeben: 1) Un⸗ tbheiligen Einfluß auszuüben. Diese Aufgabe wird indessen auf dem die Ausdehnung der Haftpflicht auf ein weiteres als das bisherige sichtigt wird, daß diejenigen Unfälle, für welche die Arbeiter auf Grun ollen, kommt in Betracht, daß die Pflicht der Fürsorge für Hülfs⸗ diejenige Garantie steter Leistungsfähigkeit bieten, welche durch das botmäßigkeit und Widersetzlichkeit 6624 Fälle oder 16,22 % der Wege, welchen die bisherigen auf Revision des Gesetzes vom 7. Juni Gebiet rathsam erscheint, so kann doch die Frage, in welchem Maße des geltenden Haftpflichtgesetzes bieher Entschädigung erhalten haben, nur solen ko ihrer Entstehung und Natur nach nicht etwa ohne weiteres öffentliche Interesse und dasjenige der Arbeiter erfordert wird. Selbst Straffälle; 2) Vergehen in Bezug auf den Arbeitsbetrieb 8347 Fälle 1871 gerichteten Bestrebungen ins Auge gefaßt haben, nicht gelöst und auf welche Weise die Arbeiter gegen die wirthschaftlichen Folgen einen geringen Prozentsatz sämmtlicher Unfälle ausmachen — die einer bestimmten, zufällig einen örtlich begrenzten Raum bewohnenden die strengste gesetzliche Regelung und die schärsste staatliche Bcauf⸗ oder 20,43 % der Straffälle; 3) andere Vergehen gegen die Haus⸗ werden können. Die Ausführung des am weitesten gehenden Vor⸗ der Unfälle gesichert werden sollen, nicht auf sich beruhen bleiben. Annahmen hierbei schwanken zwischen ⅛³ und % der Gesammtzahl Gemeinschaft obliegt. Der Staat ist es vielmehr, welcher durch sichtigung des Privatversicherungswesens würde die Gefahr nicht aus⸗ ordnung 25 870 Fälle oder 63,35 % der Straffälle. Die verhängten schlags, welcher darauf abzielt, die Entschädigungsverbindlichkeit für Ein Stillstand oder gar ein Rückschritt auf diesem Gebiete der Ge⸗ —, so ergiebt sich, daß die Last, welche den Arbeitern mit der Hälfte seine Gesetzgebung das Recht des Bedürftigen auf Unterstützung schließen, daß Versicherungsanstalten und Gesellschaften in Folge einer Strafen waren: 1) Entziehung von Kost oder der Disposition über die in §. 2 des Gesetzes aufgeführten und die weiter in denselben noch setzgebung würde den staatlichen Aufgaben der Gesetzgebung ebenso⸗ der Versicherungsprämie auferlegt werden würde, kein zu hohes schafft und trägt, und auch die gemeindeweise Vertheilung der daraus Reihe von ungünstigen Geschäftsjahren, wie sie um so leichter ein⸗ den Arbeitsverdienstantheil oder der Bewegung im Freien 17 431 Fälle aufzunehmenden Betriebe in gleicher Weise zu regeln, wie dies in §. 1/ wenig, wie dem Interesse der Industrie entsprechen. Dagegen wird Aequivalent für die ihnen zu Theil werdende Verbesserung ihrer Lag erwachsenden Last beruht lediglich auf staatlicher Anordnung, kraft treten können, je kleiner der Geschäftsumfang der einzelnen Anstalten oder 42,68 % der Strafen; 2) einsame Einsperrung in einer Arrest⸗ für die Eisenbahnen geschehen ist, würde die Arbeitgeber in einer eine Regelung, welche die auf solche Sicherung der Arbeiter gerichtete bei eintretenden Unfällen sein würde. Andererseits könnte in dieser welcher dieselbe nach Grundsätzen der Zweckmäßigkeit und Billigkeit in Folge der Konkurrenz wird, zahlungsunfähig würden, und damit zelle mit und ohne Entziehung von Kost oder der Disposition über innerlich rechtswidrigen Weise und in einem für den Fortbestand und- Forderung in gerechtem Umfange für einen möglichst weiten Kreis Vertheilung auch keine Unbilligkeit gegen die Arbeitgeber gefunden auf Provinzen, Kreise oder Gemeinden vertheilt oder auch direkt vom die bei ihnen versicherten Arbeiter, welche bereits Ansprüche erworben den Arbcitsverdienstantheil oder des Bettlagers 23 216 Fälle oder die weitere Entwickelung unserer Industrie bedenklichen Maße belasten, befriedigt, unter denjenigen Maßregeln, welche zur Verbesserung der werden. Abgesehen davon, daß sie an der Beseitigung der mit dem Staate übernommen werden kann. Auch die direkte Uebernahme haben, der Wohlthat, welche das Gesetz ihnen zugedacht hat, verlustig 56,85 % der Strafen; 3) Lattenarrest 68 Fälle oder 0,16 % der ohne doch zu völlig befriedigenden Ergebnissen für die Arbeiter und Lage der Arbeiter in Frage kommen können, als eine der nächst⸗ gegenwärtig geltenden Rechtszustande verbundenen Uebelstände ein dieser Last liegt an sich nicht außerhalb der Leistungen, welche vom gehen und der öffentlichen Armenpflege zur Last fallen. Diese Gefahr Strafen; 4) körperliche Züchtigung gegen männliche Zuchthaus⸗ das Verhältniß zwischen ihnen und den Arbeitgebern zu führen. Die liegenden und fruchtbarsten anzuerkennen sein, zumal dadurch für eine Interesse haben, welches durch ein von ihnen zu übernehmendes finanzielles Staate erwartet werden dürfen. ist um so bedenklicher, als die versicherten Leistungen in Renten be⸗ gefangene 126 0,53 % der gegen Gefangene dieser Kategorie Streitigkeiten über Entschädigungsansprüche würden allerdings ver⸗ nicht geringe Zahl von Fällen dem Bedürfniß der Invaliden⸗, Opfer nicht zu theuer erkauft werden würde, wird auch nicht außer Zweckmäßigkeit und Billigkeit machen es in gleicher Weise un⸗ stehen, welche in ihrer Dauer sehr ungewiß und schwer zu berechnen überhaupt verhängten Strafen gegen 170 Fälle im Vor⸗ mindert, aber keineswegs beseitigt werden. Während bisber der Ar⸗ Wittwen⸗ und Waisenversorgung entsprochen wird. Nach der dem Acht zu lassen sein, daß sie als Leiter der Unternehmungen nicht nur thunlich, die Verpflichtung zu Prämienbeiträgen örtlichen Gemeinden sind, als demnach die drohende Zahlungsunfähigkeit nicht leicht zu er⸗ jahre. Außer den durch bloße Disziplinarstrafen geahndeten beiter ein Interesse hatte, bei jedem Unfalle womöglich ein Verschulden vorliegenden Gesetzentwurfe zu Grund liegenden Auffassung kann vorzugsweise berufen, sondern auch im Stande sind, eine fortschreitende oder Verbänden aufzuerlegen. Die Heranziehung derjenigen Gemeinde, kennen ist, und eine Versicherungsanstalt noch in scheinbar günstigem Vergehen der Gefangenen sind noch 24 Fälle gerichtlicher seines Arbeitgebers oder eines Beauftragten desselben aufzufinden, diese Regelung nur auf dem Wege herbeigeführt werden, daß die auf Verminderung der Unfälle herbeizuführen, und zwar nicht nur durch in welcher der Arbeiter, für den der Prämienbeitrag zu leisten ist, Betriebe stehen kann, während thatsächlich die demnächstige Zahlungs⸗ Bestrafungen wegen Verbrechen und Vergehen, welche während würde fortan der Arbeitgeber dasselbe Interesse haben, ein Verschulden dem Gesetz vom 7. Juni 1871 beruhende Haftpflicht der Unternehmer zweckmäßige Betriebseinrichtung und Leitung, sondern auch durch seinen Unterstützungswohnsitz hat, verbietet sich schon dadurch, daß es unfähigkeit schon unvermeidlich ist. Diese Gefahr ist bei einer Reichs⸗ der Haft verübt wurden, vorgekommen gegen 18 und 48 des Arbeiters nachzuweisen, und das nicht unberechtigte Gefühl, mit gegenüber ihren Arbeitern durch eine öffentlich rechtlich geregelte all⸗ richtige Auswahl und sorgfältige Disziplinirung der von ihnen be⸗ undurchführbar sein würde, für alle in einem Unternehmen be⸗ anstalt selbstverständlich ausgeschlossen. Die statistischen Unterlagen Fällen in den beiden Vorjahren. — Die Zahl der für Gefangene einer Verantwortlichkeit belastet zu sein, welche in der Natur der gemeine Unfallversicherung ersetzt wird. Während zur Zeit den schäftigten Arbeiter. chäftigten Arbeiter, von denen vielleicht die Mehrzahl ihren Unter⸗ sind allerdings für den Betrieb der Reichsversicherungsanstalt zunächst eingegangenen Briefe war 93 471 gegen 91 580 im Vorjahre, Briefe Verhältnisse und in allgemeinen Rechtsgrundsätzen keine ausreichende in gewissen Betrieben beschäftigten Arbeitern bezw. ihren Angehörigen Wenn hiernach einer gleichen Vertheilung der Versicherungs⸗ schaöfticen hafts nicht am Sitze des Unternehmens, sondern in nicht vollständiger und sicherer, als sie für die Pripatanstalten wurden abgeschickt 77481 gegen 76 481, Besuche fanden statt 15 215 Begründung findet, sowie die Schwere der aus dieser Verantwortlich⸗ nur ein Anspruch auf vollständige Entschädigung zusteht, welcher durch prämie auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer die nach beiden Seiten zu anderen zahlreichen und weit entfernten Gemeinden haben, die Prämien⸗ sein würden. Die Konzentration der gesammten Unfallversichering gegen 17 358. — Der Durchschnittsbestand von Kranken stellt sich zur eit entspringenden Belastung, würden die Arbeitgeber voraussichtlich die ihn bedingenden Voraussetzungen zu einem in seiner Realisirung nehmenden Rücksichten der Billigkeit nicht entgegenstehen würden, so beiträge von den einzelnen als Unterstützungswohnsitz verpflichteten in einer einzigen Anstalt gewährt aber den großen Vortheil, Durchschnittskopfstärke: auf 3,57 % bei den Männern, 5,20 % bei dahin führen, jede Möglichkeit, diese Verantwortlichkeit im einzelnen höchst unsicheren wird, soll in Zukunft allen gewerblichen Arbeitern, wird doch aus praktischen Gründen die Durchführung derselben nur Gemeinden einzuziehen. Es giebt namentlich Tausende von Arbeitern, daß die günstigen und ungünstigen Wirkungen der Fehler, den Weibern, für beide Geschlechter zusammen auf 3,81 % gegen
falle von sich fern zu halten, zu verfolgen. Eine Regelung nach welche nach der Art ihres Arbeitsverhältnisses in diese Regelung ein⸗ in sehr beschränktem Umfange thunlich sein. Bei einer großen Masse welche in gewissen Zeiten des Jahres in fern von ihrer Heimath be⸗ welche bei der Feststellung der Prämientarife zunächst unvermeid⸗ 4,23 % im Vorjahre, und zwar bei den Zuchthausgefangenen auf iesem Vorschlage, welcher übrigens innerhalb des Reichstags neuer⸗ geschlossen werden können, eine in jedem Falle sichere Anwartschaft unserer Arbeiter reicht der Lohn nur eben zur Bestreitung der nach legenen, periodisch zahlreicher Arbeitskräfte bedürfenden Betrieben lich gemacht werden, sich in viel höherem Maße ausgleichen, 3,36 bez. 4,00 und 3,44 % gegen 3,77 %. Aus dem Lazareth schieden ings nur von den der sozialdemokratischen Partei angehörenden Ab⸗ darauf gewährt werden, daß beim Verluste der Erwerbsfähigkeit durch-—dem gegenwärtigen Stande der wirthschaftlichen Entwickelung un⸗
d 1 b für eine Zeit lang Beschäftigung finden und auch nach Beendigung als dies bei Versicherungsanstalten mit einem durch Konkurrenz mit Einschluß der Gestorbenen 13 488. Die durchschnittliche Dauer eordneten vertreten ist (Antrag Hasenclever, Drucksachen 1878 Nr. 128), Unfall ihnen selbst eine nach ihrem bisherigen Erwerbe billig zu be⸗ entbehrlichen Lebensbedürfnisse. Soll der Arbeiter darüber hinaus derselben nicht in ihre Heimath zurückkehren, sondern bis zum Beginn beschränkten und vielfach einseitigen Betriebe vorauszusetzen 18 der Behandlung im Lazareth hatte 22 Tage betragen gegen 24 im vird demnach nicht in Frage kommen können. messende Versorgung oder ihren Hinterbliebenen eine gleicherweise Versicherungsprämien zahlen, so müßte zur Bestreitung derselben der neuen Betriebsperiode anderswo ihren Unterhalt zu erwerben Demnächst aber wird jene Konzentration, vermöge welche alle Unfälle, Jahre 1879/80. Die Zahl der Gestorbenen betrug 801 oder 0,56 %
8 Ein anderer Weg, um zu einer ausgiebigeren Sicherstellung der billig bemessene Unterstützung zu Theil wird. Zu dem Ende soll die entweder die Lebenshaltung des Arbeiters diesem Betrage ent⸗ suchen. Statt der Gemeinde des Unterstützungswohnsitzes diejenige welche sich überhaupt in einem Industriezweige ereignen, mit ihren der Gesammtzahl der Detinirten gegen 0,57 % im Vorjahre und
Arbeiter gegen die Folgen der Unfälle zu gelangen, wurde bei der Be⸗ Versicherung alle beim Betriebe vorkommenden Unfälle umfassen, ohne sprechend herabgedrückt oder sein Lohn erhöht werden. Ersteres heranzuziehen, in welcher der Betrieb seinen Sitz hat, ist deshalb un⸗ finanziellen Folgen und den dieselben bedingenden Verhältnissen zur 2,89 % der Durchschnittskopfstärke gegen 2,73 %. Im Hanzen Staate
rathung des Gesetzes durch die Mehrzahl der zu §. 2 gestellten An⸗ Unterschied, ob sie in einem Verschulden des Unternehmers oder seiner würde in vielen Gegenden und Industriezweigen gleichbedeutend mit möglich, weil es zahlreiche kleine Gemeinden von einigen hundert Kenntniß derselben Verwaltung gelangen, die Möglichkeit bieten, schon starben im Jahre 1880 von 100 Lebenden etwa 2,57 „pro Jahr. räge in Vorschlag gebracht. Darnach sollte zwar an dem Grundsatze, Beauftragten, oder in dem eigenen Verhalten der Verunglückten, oder einem Nothstande sein, letzteres würde eine Belastung des Unter⸗ Seelen giebt, innerhalb deren sich große industrielle Betriebsstätten binnen verhältnißmäßig wenigen Jahren eine sichere Unterlage für Von den Gestorbenen waren Zuchthausgefangene: 583 Männer und
welcher das Eintreten der Entschädigungsverbindlichkeit von dem in zufälligen, Niemandem zur Last zu legenden Umständen ihren Grund nehmers mit der ganzen Prämie bedeuten. Damit würde den Unter⸗ befinden, welche Tausende von Arbeitern beschäftigen, von denen in⸗ die Tarifirung zu gewinnen, während Privatanstalten, welchen von dem 88 Weiber. Hier stellt sich der Prozentsatz: a. zur Gesammtkopfstärke
Vorhandensein eines, sei es unmittelbaren, sei es mittelbaren Ver⸗ haben. Nur wenn von diesen Unterschieden gänzlich abgesehen wird, nehmern zur Durchführung einer Maßregel, welche keineswegs allein dessen nur ein unbedeutender Bruchtheil der Gemeinde der Betriebs⸗ gesammten Unfallmaterial immer nur ein Theil und zwar für die der Zuchthausgefangenen: Männer 2,36 gegen 2,25, Weiber 2,26 gegen
schuldens des Unternehmers abhängig macht, festgehalten, das Mittel kann dem⸗Arbeiter durch die Versicherung die volle Sicherheit gegeben ihren Interessen, sondern in hervorragender Weise auch allgemeinem stätte angehört, während der weitaus größere Theil in anderen be⸗ verschiedenen Industriezweige nicht einmal ein gleich großer Theil be⸗ 2,17, b. zur Durchschnittskopfstärke derselben 3,43 bez. 3,21 und 3,48
zur Erweiterung des den Arbeitern zugedachten Schutzes aber in einer werden, daßer urch einen Unfall mit seiner Erwerbsfaͤhigkeit nicht auch Staatsinteresse zu dienen bestimmt ist, eine sie ausschließlich treffende nachbarten Gemeinden wohnt. In solchen Fällen würden die Ge⸗ kannt wird, eine gleich sichere Unterlage erst nach langen Jahren bez. 3,13. Von den Gefangenen endeten: natürlichen Todes 0,55 %
Bestimmung gefunden werden, nach welcher das Vorhandensein eines seinen Unterhalt verliert, und daß er bei seinem durch Unfall herbei-⸗] Last auferlegt werden, von der zur Zeit nicht feststeht, ob sie nicht den meinden der Betriebsstätte schlechterdings außer Stande sein, die erreichen können. Die Konzentration der Unfallversicherung in einer von der Gesammtkopfstärke gegen 0,56 % und 2,84 % von der Durch⸗ erschuldens unter gewissen Voraussetzungen zu präsumiren sein würde. geführten Tod seine Angehörigen nicht hülflos zurückläßt. Würden Ruͤckgang der Industrie in einem für die ganze Volkswirthschaft und Prämienbeiträge für die innerhalb ihrer Grenzen beschäftigten Arbeiter großen Anstalt ermöglicht demnach nicht nur die sicherste Bemessung schnittskopfstärke gegen 2,67 %; durch Selbstmord 0,01 % gegen 0,01 ie Anträge Lasker (Drucksachen 1871 Nr. 65), Schaffrath und von der Versicherung auch nur diejenigen Unfälle ausgeschlossen, welche insbesondere fuͤr die arbeitenden Klassen bedenklichen Grade herbei⸗ aufzubringen. Dasselbe Bedenken spricht auch gegen die Heranziehung der Prämien, sondern auch die gerechteste Vertheilung auf die ver⸗ bez. 0,04 % gegen 0,04 %. Von den natürlichen Todes gestorbenen
Klotz (ib. Nr. 71 II), Biedermann (ib. Nr. 71 III), Friedenthal (ib. auf ein Versehen oder eine Ungeschicklichkeit des Arbeiters oder auf führen würde. Allerdings hat in neuerer Zeit mehr und mehr eine der Gemeinden, in welchen die versicherten Arbeiter zur Zeit ihren schiedenen Industriezweige; sie muß folgeweise, wenn diese Anstalt Gefangenen erlagen: Lungen⸗ und Darmphtisen, sowie anderer
Nr. 75), Grumbrecht (jb. Nr. 94, 95), laufen sämmtlich darauf hin⸗ einen Zufall zurückzuführen sind, 2 bliebe der Arbeiter der Gefahr Anschauung Boden gewonnen, welche gerade in der ausschließlichen Wohnsitz haben; denn es giebt in der Nähe großer industriereicher eine Reichsanstalt ist, und als solche auf jeden Geschäftsgewinn ver⸗ Formen von Tuberkulose Männer 52,07 % Zegen 47,12 %,
, daß der Unternehmer verpflichtet sein soll, bei der Einrichtung ausgesetzt, in jedem einzelnen Falle den ihm aus der Versicherung Uebernahme der durch Betriebsunfälle herbeigeführten Schäden durch Städte und in der Umgebung einzelner Anlagen des Bergbaues und jichtet, bei vorauszusetzender guter Verwaltung zu einer so billigen Weiber 50,00 % „gegen 43,62 %. — Von den Ge⸗ nd dem Betriebe seiner Anlage die erforderlichen Vorsichtsmaßregeln zustehenden Anspruch bestritten und die Behauptung desselben von den Arbeitgeber die Befriedigung einer gerechten Forderung erblickt. anderer Großindustrien viele Gemeinden, deren Einwohnerschaft zum Versicherung führen, wie sie mit der Sicherheit der versicherten An⸗ fangenen, welche natürlichen Todes starben, standen im Alter von:
zu treffen, und daß das Verschulden präsumirt werden soll, wenn der einem Rechtsstreite abhängig zu sehen, dessen Ausgang selbst dann, Sie geht davon aus, daß die Verluste an persönlicher Arbeitskraft, überwiegenden Theile aus den in jenen beschäftigten Arbeitern besteht, sprüche überhaupt vereinbar ist, zumal auch die Verwaltungskosten über 16—20 Jahren 2,22 ° 0 Männer gegen 1,60 0, „Weiber 0,91
Unternehmer nicht beweist, bdaß er dieser Verpflichtung nachgekommen wenn ihn nicht die Beweislast träfe, in vielen Fällen sehr ungewiß welche durch die einem Industriezweige eigenthümlichen Gefahren und deren Heranziehung zur Praͤmienzahlung gerade die Belastung durch die vortheilhafteste Ausnutzung des Verwaltungsapparats, gegen 1,06 2%, über 20 — 30 Jahren 26,04 gegen 25,08 9 % bez. 30,00
sei. Die Verschiedenheit der? nträge liegt theils in den Kriterien, sein würde. Denn wie schon früher hervorgehoben, entstehen die veranlaßt werden, ebensowohl aus der Produktion des Unternehmens derjenigen zur Folge Karer würde, welche das Gesetz um ihrer welcher durch die Konzentration der gesammten Unfallversicherung gegen 20,21 %, über 30— 45 Jahren 32,25 gegen 31,79 % bez. 30,91
von welchen die Entscheidung darüber, welche Vorsichtsmaßregeln er⸗ meisten Unfälle durch das Zusammenwirken verschiedener Umstände gedeckt werden müssen, wie die an dem Anlage⸗ und Betriebskapitale Leistungsunfähigkeit willen von Beiträgen befreit wissen will. ermöglicht wird, sowie durch die Einfachheit der Regelung der Ver⸗ gegen 43,62 %, über 45—60 Jahren 26,33 gegen 28,75 0 bez. 28,18
forderlich waren, abhängig sein soll, theils darin, daß die Einen die und können ebensowohl auf Leichtfertigkeit oder Ungeschick des entstehenden Schäden, daß für die Deckung dieser Verluste aus dem Muß hiernach von der Belastung örtlicher Gemeinden und Ver⸗ sicherungsverhältnisse und der Abwickelung der Entschädigungsansprüche, gegen 23,41 %. — In Geisteskrankheiten verfielen in n8 Anstalten
Präsumtion des Verschuldens beim Mangel jenes Beweises ohne Arbeiters, als auf ein Verschulden des Unternehmers oder die mit Gesammtertrage des Unternehmens der Unternehmer, welcher über⸗ bände mit den fraglichen Prämienbeiträgen abgesehen werden, so kann welche durch den öffentlichen Charakter der Anstalt bedingt ist, auf 73 gegen 71 im Vorjahre. Das Prozentverhältniß der Geisteskranken
weiteres und schlechthin eintreten lassen (Lasker Nr. 65, Schaffrath der Eigenthümlichkeit der Beschäftigung unvermeidlich gegebene Gefahr haupt die Chancen der Produktivität zu tragen habe, verantwortlich zunächst die Heranziehung größerer Verbände und namentlich diejenige den möglichst niedrigen Betrag zurückgeführt werden können. stellt sich a. zur Gesammtkopfstärke aller Anstalten auf 0,05 gegen
und Klotz Nr. 71 II), die Anderen dagegen diese Präsumtion be⸗ zurückgeführt werden. sii und daß demnach die Industrie, wenn sie diese Deckung der der in den meisten Bundesstaaten nach Maßgabe des Gesetzes über „Wenn hiernach die gesammte durch das Gesetz geforderte Un⸗ 0,06, b. zur Durchschnittskopfstärke 0,26 gegen 0,26. — Die Einnahmen
schränken wollen, und zwar entweder durch Abhängigmachung derselben Um zu einer befriedigenden Regelung zu gelangen, müssen dem⸗ rmenpflege überlasse, nur einen Theil ihrer Produktionskosten auf den Unterstützungswohnsitz gebildeten Landarmenverbände in Frage fallversicherung ausschließlich bei der Reichsversicherungsanstalt erfolgen aus der Verwaltung der Straf. und Gefangenenanstalten erreichten
von dem vorgängigen Beweise, daß der Unfall durch Einrichtungen nach alle Unfälle ohne Ausnahme in die Versicherung eingeschlossen andere Wirthschaftskreise abwälze. Indessen ist doch diese Auffassung kommen, deren aungsfabigkeit bei ihrer meist erheblichen Ausdehnung soll und daher neben der letzteren auch die oben erwähnten Unfall⸗ im Jahre 1. April 80/81 den Betrag von rot. 2 685 045 ℳ, die
der fraglichen Art hätte abgewandt werden lönnen (Friedenthal werden. Dagegen kann es nicht als Erforderniß einer befriedigenden keineswegs in dem Grade von dem allgemeinen Rechtsbewußtsein nicht zu bezweifeln sein würde. Durch ihre Heranziehung würde auch versicherungsgenossenschaften als selbstständige Einrichtungen nicht zu- Ausgaben betrugen 8 780 302. Die Verwaltung erforderte mithin
Nr. 75, Grumbrecht Nr. 94 II), oder dadurch, daß ein Gegenbeweis Regelung hingestellt werden, daß durch die Versicherung der volle getragen, daß die Gesetzgebung berechtigt erschiene, in voller Konsequenz schon bis zu einem gewissen Grade die Ungleichmäßigkeit, mit welcher gelassen werden können, so ist damit doch die Möglichkeit nicht ausge⸗ Zuschuß 6 095 256 ℳ, zu welchem Betrage Seitens des Westpreußi⸗
zugelassen wird (Unterantrag Bahr Nr. 70, Biedermann Nr. 71, III, Ersatz aller durch den Unfall herbeigeführten Vermögensnachtheile derselben die Kosten der beabsichtigten Unfallversicherung in ihrem unter den gegenwärtigen industriellen Verhäͤltnissen die lokalen Ver⸗ schlossen, daß innerhalb des Rahmens der Reichsversicherungsanstalt schen Landarmen⸗Verbandes 55 928 geleistet wurden, so daß der Zu⸗
Friedenthal Nr. 75). In der gleichen Richtung bewegen sich der in gedeckt werde. Der Anspruch auf volle, durch unbeschränktes richter⸗ ganzen Umfange den Arbeitgebern auszuerlegen. Nach dem bisherigen bände von der Armenlast betroffen werden, eine gewünschte Aus⸗ Organisationen angebracht werden, durch welche im wesentlichan die schuß des Staates sich stellte auf rot. 6 039 327 ℳ
der Reichstagssession von 1878 von der IX. Kommission gefaßte Be⸗ liches Urtheil festzustellende Entschädigung, welche neben dem Ersatze Rechtszustande aber, sowie nach dem Umfange und der Art des durch gleichung erfahren. Gegen dieselbe spricht indessen, abgesehen von dem von jenen Genossenschaften zu erwartenden Vortheile erreicht werden der durchschnittlich Detinirten ergiebt sich im Durchschnitt: —
schluß (Drucksachen 1878 Nr. 251) und die in der Session von 1879 der durch die Heilung des Verletzten oder durch die Beerdigung des die neue Regelung zu befriedigenden Bedücfnitsses würde eine solche äußeren Grunde, daß nicht in allen Bundesstaaten derartige Verbände können“ 8 pro Jahr 97 ℳ 07,68 ₰ gegen 95 ℳ 36,05 ₰ en
von dem Abgeordneten von Hertling und Genossen ausgegangene In⸗ Getödteten entstehenden Kosten die volle Höhe des bisherigen Arbeits⸗ ausschließliche Belastung der Unternehmer der Billigkeit nicht ent⸗ vorhanden sind, die Erwägung, daß durch Heranziehung der Träger Der Reichstag hat durch seine Beschrüsse zu dem vorgelegten Tag: 26,60 ₰ gegen 26,05 ₰, Ausgabe pro Jahr: 88 † . 8
terpellation (Drucksachen 1879 Nr. 23), indem sie neben der Aus⸗ verdienstes des Verunglückten erreichen kann, wird selbst bei den sprechen. Diejenigen Ausgaben, welche in Zukunft durch die der öffentlichen Armenlast zu den erforderlichen Beiträgen die ganze Gesetzentwurf (Drucksachen Nr. 260) die wesentlichsten Grundlagen gegen 303 ℳ 62,57. 2, pro S ₰ gegen06 2 i. er
dehnung der Haftpflicht auf andere, als die bis jetzt im §. 2 auf⸗ jetzigen Voraussetzungen des Entschädigungsanfpruchs nicht als der Unfallversicherung gedeckt werden sollen, sind nach bisherigem Rechte, Maßregel in den Augen der Arbeiter leicht den Charakter einer Oflcben zum großen Theil gebilligt. Namentlich gilt dies von der Staatszuschuß 1 Jahr: 218 ℳ 34,95 ₰ .3⸗ bes eb. 2
geführten Betriebe „die Regelung der Verantwortli bleit des Unter⸗ Gerechtigkeit und Billigkeit entsprechend angesehen werden könen. soweit das Hofirslichegeseß nicht Anwendung fand, der öffentlichen ewöhnlichen Armenunterstützung erhalten würde, während es sich in Ersetzung der auf dem Gesetze vom 7. Juni 1871 beruhenden Haft⸗ pro Tag: 59,82 83 gegen 56,46 33. Die Einnah men 2202,139 36
nehmers und der Beweislast in einer der Natur der einzelnen Ge⸗- Wie es als selbstverständlich gilt, daß den im öffentlichen Dienste Armenpflege, und soweit diese ihre Verpflichtungen nicht vollständig 8: That darum handelt, die Lage einer ganzen Bevölkerungsklasse pflicht der Unternehmer durch einen direkten gesetzlichen Zwang zur den ; folgenden Posten: 2. eeseFseßeent 8 nd 84 th⸗
werbe entsprechenden Weise in Aussicht nehmen. . stehenden Personen, welche dienstuntüchtig werden, selbst wenn dies erfüllen konnte oder thatsächlich nicht erfüllte, der Privatwohlthätig⸗ um des öffentlichen Interesses willen unter Mitverwendung öffentlicher Versicherung der Arbeiter gegen alle Unfälle, von der Erfüllung dieser gegen 2 158 902 ℳ. im Beniobr⸗ . tet ger ggh. - „ Um⸗ 8.
„Alle diese Anträge haben das Gemeinsame, daß sie bei der ge⸗ in Folge der mit den Dienstverrichtungen verbundenen Gefahren keit zugefallen. Es handelt sich dabei auch keineswegs um Ausgaben, Mittel einer Besserung entgegen zu führen, eine Maßregel, welche Verpflichtung durch ausschließliche Versicherung bei einer öffentlichen schaft 139 520 ℳ gegen 132 763 ℳ, 4 8 ft . ci n “ setzlichen Regelung der vorliegenden Frage an dem Grundsatze des geschieht, als Pension nicht der volle bisherige Gehalt, sondern nur welche in gleicher Weise nur durch die Industrie veranlaßt würden; mit der auf die Beseitigung unmittelbarer gegenwärtiger Noth Anstalt und von der gesetzlichen Limitirung der zu versichernden Ent⸗ haltungskosten 179 167 gegen 140 76. 2 b iig⸗ st ⸗ eichte allgemeinen Obligationenrechts, wonach die Verbindlichkeit zum ein Theil desselben gewährt wird, so kann es auch nicht als eine vielmehr bestehen auch auf anderen Gebieten des Erwerbslebens eigen⸗ beschränkten Armenunterstützung nicht auf eine Linie gestellt werden schädigungen. Dagegen hat der Reichstag die in dem Gesetzentwurf 163 921 gegen nes ℳ Der 2 * rben erdenf 2Se
Schadensersatze durch ein Verschulden begründet wird, festhalten Forderung der Gerechtigkeit gelten, daß dem im Privatdienste stehen⸗ thümliche Gefahren, für deren Folgen, wenn sie zur Bedürftigkeit der kann. Führt diese Erwägung dazu, die Prämienbeitrénen welche zur vorgefeheene Reichsversscherungsanstalt durch Frrsicherungsanstglten der im Durchschnitt en Betrag pro vv- e Füsee 88 8
wollen, nichtsdestoweniger aber durch das Bedürfniß, den Verhältnissen den Arbeiter, welcher in Folge der mit seinem Berufe verbundenen Betroffenen führen, nur die Gesammtheit und damit auch die der Industrie Puns Führt der Maßregel erforderlich sind, unmittelbar aus Staats⸗ Ein elstaaten ersetzt und die von den verbündeten Regieruffsfen für 79 ℳ 62,83 ₰ gegen 80 ℳ 11,40 ₰, pro dg folzt: H 1. e
des vor zenden besonderen Gebietes Rechnung zu tragen, zu den Gefahren die Erwerbsfähigkeit einbüßt, eine dem vollen bisherigen angehörenden Wirthschaftskreise einzutreten haben. Daneben aber mitteln zu gewähren, so erscheint es mit Rücksicht auf die Finanzlage nothwendig erachtete Beihülfe des Reichs zu den Kosten der Ver⸗ 21,89 ₰. Die bI.. Ie sich zuammen, wie, 9g 128 855 —
einschneidendsten Abweichungen von den Konsequenzen dieses Grund⸗ Verdienste v Rente zu Theil werde. Der Billigkeit und kommt in Betracht, 8. die Unfallversicherung, um ihrem Zwecke zu der einzelnen Bundesstaaten und der Abhängigkeit derselben von den sicherung aus dem Entwurfbeseitigt. besoldungen rot. 3 072 2. ℳ8, resne os 28 8” — Sc n
satzes und von den allgemeinen Rechtsgrundsätzen über Beweispflicht dem Bedürfnisse wird vielmehr genügt werden, wenn ihm der aus⸗ entsprechen, auch diejenigen zahlreichen Unfälle mitberücksichtigen muß, inanzen des Reichs, welche durch die als nothwendig erkannte Aus⸗ Obwohl die verbündeten Regierungen dem Gesetzentwurf in der der Gefangenen 3 474 54 28b 68 izin Fei⸗ Ban dcsnze —
und über rechtliche Pellamtingen gedrängt wer en, und damit in die reichende Unterhalt nach dem Maße seiner bisherigen wirthschaftlichen welche zwar bei der Arbeit eintreten, aber keineswegs durch die eigen⸗ ildung des Systems der indirekten Steuern bedingt ist, angezeigt, Gestalt, welche er durch die Beschlüsse des Reichstags erhalten hat, Bekleidung der Gefangenen 547 687 4 Nrase h0 927 2 —
Lage kommen, der allgemeinen Regelung dieses Theils des Obligationen⸗ Lage gesichert wird: wobei namentlich auch zu beachten ist, daß aus dem thümlichen Gefahren der Beschäftigung bedingt sind, vielmehr un⸗ die neue durch die Gesetzgebung des Reichs begründete Last auch ihre Zustimmung versagen 9 sollen geglaubt haben, so muß doch in der Wäsche der Gefangenen sowie der ale 2248 g .
rechts in einer bedenklichen, in ihren Konsequenzen nicht zu über⸗ arbeitslosen Einkommen,jwelches ihm in der Entschädigung zu Theil wird, abhängig davon in ganz gleicher Weise auch bei anderen nicht in⸗ unmittelbar auf das Reich zu übernehmen. Uebereinstimmung mit der All⸗ 1 Fer⸗ 279 533 ℳ, Bauten 227 057 ℳ, Reinigunz⸗ 1
sehenden Weise vorzugrei fen. Muß schon dieses prinzipielle Bedenken diejenigen besonderen Ausgaben, welche er bis dahin zur Erhaltung und dustriellen Beschäftiaungen vorkommen. Indem auch die Folgen dieser Die Einführung einer Verpflichtung zur Unfallversicherung macht v. J. an der Ueberzeugung festgehalten werden, daß die Verbesserung 289 001 ℳ, Beleuch ung ¹ 2 au 14 1eenach 8
von der Betretung des in jenen Anträgen angedeuteten Weges ab⸗ Nutzbarmachung seiner Arbeitskraft aus seinem Arbeitsverdienste zu Unfälle durch die Unfallversicherung gedeckt werden, wird durch auch eine Fürsorge dafür erforderlich, daß die Erfüllung derselben der Lage der Arbeiter zu den dringendsten Aufgaben der Gesetzgebung der Schornsteine und Kloaken 2 p ich ng. n b.
mahnen, so stehen überdies der Wahl dieses Weges auch die erheb⸗ bestreiten hatte, als Arbeitskleidung, Arbeitsgeräth u. dergl. nicht diese, soweit Bedürftigkeit der Betroffenen eintritt, eine Ausgabe be⸗ allen Verpflichteten in einer Weise ermöglicht werde, welche den Zweck gehört, und daß die gesetzliche Regelung der Unfallversicherung als insgemein 310 877 ℳ, . 8 9.c, Laß cn eehe- Be⸗
lichsten praktischen Schwierigkeiten entgegen. In welcher Weise auch mehr zu bestreiten sind. Noch weniger würde es der Billigkeit ent⸗ stritten, welche sonst auch in Zukunft zu Laften der öffentlichen mit möͤglichst geringen Opfern erreicht und sicherstellt. Nach dem erster Schritt zur Lösung dieser Aufgabe unverzüglich wieder in An⸗ fangenen⸗Asservatenkasse betrifft, f Seen *. 2 L. gitsr amien
die ‚„nähere Regelung der Verantwortlichkeit und der Beweislast“ sprechen, wenn der Wittwe oder den sonstigen Hinterbliebenen eines Armenpflege verbleiben müßte. Hiernach liegt in der Zahlung des⸗ Entwurfe soll dies durch Errichtung einer Reichsversicherungsanstalt griff zu nehmen ist, zumal die in den bisherigen Verhandlungen bereits und anderen den Gefangenen 2 Wigen 1880/81, vre“ staltskasse edacht werden mag, sie wird immer darauf hinauslaufen müssen, durch Unfall getödteten Arbeiters eine dem vollen Verdienste des jenigen Theils der Prämie, welcher nach billiger Vertheilung den Ar⸗ geschehen, in welcher die gesammte gesetzliche Unfallversicherung ver⸗ gewonnene Uebereinfttmmun über die wesentlichsten Grundlagen dieser am Schlusse des Pahres, 2* — Massen a tet wurden:
daß hinsichtlich der Einrichtungen und der Ordnung des Betriebes letzteren leichkommende Entschädigung eingeräumt würde. Abgesehen beitern zufallen würde, von diesen aber mit Rücksicht auf ihre wirth⸗ einigt wird. Eine unter öffentlicher Garantie und Verwaltung Regelung zu der Hoffnung erechtigt, daß eine Einigung über den ein⸗ vot. 602 906 ℳ in 79/80 Dn Renel 8 9ne.-. 612 563 ℳ in
bestimmte Forderungen zufgefge t werden, deren Nichterfüllung, mag davon, da der bisher aus dem Verdienste zunächst zu bestreitende Unterhalt Igefan Lage nicht gefordert werden kann, eine hegersttung Hülfs⸗ stehende Versicherungsanstalt, deren Benutzung jedem Verpflichteten zuschlagenden Weg ohne allzugroße Schwierigkeiten zu erreichen — 22 850 Massen de 1879/80. e einzelnen en waren hoch: a. Bei 83
sie im Streitfalle von dem Verletzten bewiesen werden müssen, oder des Getödteten ganz hinwegfällt, kann auch nicht unberücksichtigt bleib bedürfti Die Pfli 1 e für Hülfsbedürftige ab en s würde auch dann ni in, wenn die Ver⸗ i den Zuchthausgefangenen bis zu 30 ℳ 14204 über 30 ℳ bis 150 ℳ bei mangelndem Beweise der Erfüllung präsumirt werden, die 25 daß der Unterhalt v Arbcikerfamilie in der Recer sc g en, edürftiger. Die Pflicht der Fürsorge für Hülfsbedürftige aber kann offen stände, würde au un nicht zu entbehren sein, wenn die Ver ein wird. 4572 ℳ, über 150 ℳ bis 300 ℳ 297, über 890 ℳ 85* b. Bei den alles
— 5,8 5 — al chon bei Leb⸗ wohl privatlich als Folge eines Verschuldens den Einzelnen treffen. sicherung bei Privatgesellschaften und Anstalten zugelassen würde. W“ 11“ 8 * barkeit des Unternehmers für die Folgen eines eingetretenen Un 1 eiten des Familienhauptes zum Theil durch den in Zukunft ihr ver⸗ Abgesehen davon, lnalge. Fürsorge eiue Aufgabe, melche als dhr Mit r. Be ,— einer allgemeinen Versicherungepflicht ist an 1u“ (Schluß folgt.) — fanderen Gefangenen: his zu ü 28⁷ über 30 bis 150 ℳ 274, begründet. Der Ie. Forderungen durch Spezialvorschriften bleibenden rwerb der Frau und vielfach der Kinder beschafft wird. bniß der modernen christlichen Staatsidee lediglich der Gesammt⸗ ich die berechtigte Forderung gegeben, daß die Verpflichteten in die TX“ “ lsÜüber 150 bis 300 ℳ 13, über ⸗, 3. Zinsbar belegt waren von für die verschiedenen etriebzarten festzustellen, würde auf die Gegen eine diesen Erwägungen entsprechende Begrenzung der Ent⸗ benr obliegt. Es erscheint daher gerechtfertigt, den auf die Ar⸗ Lage versetzt werden, ihrer Verpflichtung genügen zu können, ohne der dem Frla.8 usse des Jahres rot. 549 262 ℳ gegen Schwierigkeit stoßen, die in Betracht kommenden Verhältnisse aller schäͤdigung kann auch nicht eingewendet werden, daß dadurch die 8— beiter fallenden Theil der Versicherun sprämie, soweit er diesen Privatspekulation anheimzufallen. Allerdings bietet die Bildung von 8 Die 1h
n
f schö dj 2*2% seinnahmen betrugen 23 ℳ⸗ einzelnen Betriebsarten so sicher und erschöpfend zu übersehen, daß des Arbeiters in denjenigen, die Minderzahl bildenden Fällen, selbst mit Rücksicht auf ihre wirtbschaftliche Lage nicht auf⸗ Unfallversicherungsgenossenschaften, wie sie neuerdings hie und da 1 “ gegen 23, 176 ℳ Mn FT 8 —— — die zu erlassenden Vorschriften mit einer den Forderungen der Ge⸗ welchen ihm nach dem bisherigen Rechte ein voller Entschädigungs⸗ erlegt werden kann, wenigstens zum en Theile 2 nechtt auf. schon entstanden sind, den Unternehmern ein Mittel, dieser Gefahr ““ Statistische Nachr’ chten. sberausgabt: 2. Zur X.Xg — Verpflegun n zu — rechtigkeit einigermaßen entsprechenden Gleichmäßigkeit beme⸗ sen anspruch zustehe, verschlechtert werde; denn der Verlust an Rechten, Mitteln zu decken. Der Getzentwurf nimmt daher eine Vertheilung u begegnen. Dieselben haben daneben den unverkennbaren Vorzug, 4 erlaubte, Aufwendungen 236 425 ‚ℳ gegen 253 547 ℳ, d. zur Unter⸗ werden könnten: ganz . geschweigen der weiteren Schwierigkeit, welchen er dadurch erleidet, wird mehr als 27 ewogen durch den Ge⸗ in Aussicht, nach welcher, soweit die Arbeiter nicht selbst zu einem baß das gemeinsame Interesse aller Mitglieder an der möglichsten Der „Stazistik der zum Ressort des Königlich Preußischen stützung von —
welche einer gesetzlichen Firirung dieser Forderungen durchaus erwachsen Mi
3 5 t 2 ngehörigen 21 321 gegen 20 060 ℳ, zusammen 257 716 winn, welcher ihm durch Gewährung der bisher fehlenden vollen Beitrage herangezogen werden, die Versicherungsprämie zu ¼ von den inderung der in die Genossenschaftskasse zu zahlenden Veiträge Ministeriums des Innern gehörenden Straf⸗ und Gefangenen⸗ gegen 273 607 4ℳ n entlafsene efangene wurden im Laufe des
mürde, daß für die letzteren maßgebenden technischen und sonstigen Sicherheit der Entschädigung und durch Einbeziehung aller Unfälle] Arbeitgebern und zu ½ aus b entlichen Mitteln zu bestreiten ist. Ob und damit an der Verminderung der Betriebsunfälle in allen der Anstalten pro 1. April 1880/81“ entnehmen wir weiter folgende Jahres gusbezahlt einzel d zwar im Betrage bis zu Pefaltnlse echem . t. kaschen ₰ jej eesben stn. obae esühme⸗ in die beabsichtigte Regelung zu Theil wird. ein Arbeiter mit 88 Heönenshiangene be oen 79 üenein zwar Genossenschaft angehörenden Betrieben einen —— Antrieb zu ¶ůAngaben: An dem Schulunterr' chte nahmen im Jahre 1. April 90 ℳ 23 beee olt, ee1ns Niaegh en über 150 — 300 ℳ 71, über ol 1 1b Sch 8 en darauf be⸗
e hiernach gerechtfertigte Beschränkung der Entschädi f Fa en sei einer enseiti Beaufsichtigun der Betriebe enthalten 1880/81 überhaupt il: 7568 männli „ 1 300 7. — it 12 . röHHg orderungen durch einen gesetzlich zu bestimmenden Theil des . Uücc⸗ 8— d,8. elee”, eteesnen ge 11vu Eä 322 8 8 2. Fire Te se v sen 904 Her dch Heshgeb eenelang nanea n de ü 1 immun B ehenden?
vorhanden gegen 4052 Anstalten 3572 großen⸗
erhöchsten Botschaft vom 17. November geräthschaften und Utensilien 273 951 ℳ, Heizung und Feuerung
treitung der noth⸗ und damit dem Staate die Möglichkeit bieten würde, solchen sammen 8917 Gefangene geger, 9144 im vom 1. April 1880 bis Ende März 1881 Anträge gestellt auf dor⸗ 8
läufige Entlassung von 350 Civilgefangenen und 22 Mllitärgefangenen
iften“ ’ b — b Vorfjahre und zwar orschriften“ oder auch thwendige V „ Urfniss il deffelb 8 — 8 446 ₰. 9 lahre von „Erfahrung und Wissenschaft⸗ abhän 9 5b 8 g- u⸗ sicns esen ige Voraussetzung der Durchführbarkeit der beab wendigsten Lebensbedürfnisse noch ein Theil desselben zu freier Ver Genossenschaften unter der Voraussetzung geeigneter Einrich⸗ Durchschnitte 4468 Schüler der 16,16 % des Vachschnütg estandes
1 regel. Die Einräumung eines uneingeschränkten Ent⸗ wendung übrig bleibt, ei rage, welche auch bei glei 2 8 tungen einen Theil der Funktionen, welche den auf Grund des ämmtlicher Anstalten g⸗ — 89690 b w senehmigt: Durch den bei Berathung des Ges abgelehnten Anträgen geschehen sollte, schädigungsanspruchs für alle durch nncar kecbeigethee Vermögens⸗ 5 1* 8en L.eageinfne scs. nch geglesch Püeeeesc⸗ . 139 b der ö’e. bestellten Aufsichtsbeamten ob⸗ naunterricht neben*ein 14,21 % des Vorzahres. Beisoderer zusammen von 372 Gefangenen. Davon T- —
ü . n . inisterium 136 Anträge, durch das Generalauditoriat d, so würde sich in Folge der Perschiedenbeit, sei es der „geltenden nachtheile würde so erhehliche Aufwendungen erfordern, da durch sein würde. Es liegt aber auf der Hand, daß ez undurchführbar sein jegen, zur eigenen Wahrnehmung zu überlassen. Indessen können Schulunterrichte v⸗ „Dem in den verschiedenen Klassen schon mit dem das ehene Anträge. Gemäß §. 24 des Strafge sind im Vorschriften“, sei es des Urtheils über die Forderungen der „Er⸗ deren Ueberlast eine Schädigung der Industrie und damit der ge⸗ würde, über die Heranziehung oder Höneiada6, en — jedem se solche Vereinigungen in zweckmäßiger Weise nur da gebildet werden, Nur in biblische. Fefcgrnen eab gltfn 4678 g. P. — semne aes 1880 89 8 2½25.—2* aeüersc worden und Wissenschaft in der praktischen Handhabung des Ge⸗ sammten Volkswirthschaft und des Erwerhbes der Arbeiter elbst zu zelnen Falle zu entscheiden. 89 muß daher eine hestimmte, äußerlich wo eine größere Zahl gleichartiger Unternehmungen in einem Bezirke† Unterricht gegen 16 633 im Vorjahre. Die Anstaltsbibliothek für 1““ 8† ““ etzes eine Ungleichmäßigkeit herausstellen, welche schwerlich lange befürchten wäre. Wenn die beabsichtigte Maßregel auch im terefse erkennbare Grenze gezogen werden, bis zu welcher allen Arbeitern von nicht zu großer Ausdehnung vorhanden sind. Die zahl⸗eichen fange e gehfe cinen Bestand von Büchern nach und zwar: Reli⸗ — — ertre werden würde. der Verbesserung der Lage der Arbeiter wünschenswerth ist, Jo darf ohne Rücksicht auf sbee individuellen Verhältnisse die Befreiung ein⸗ Unternehmungen, welche entweder überhaupt isolirt belegen oder Cionsbuͤcher a) für Evangelische 57 631, b) für Katholi che 27 242 Das Hauptbedenken gegen dlese Art der Regelung besteht aber] doch nicht unberücksichtigt bleiben, daß dasjenige, was den Arbeitern geräumt wird. Diese Grenze wird nur in einem bestimmten Jahres⸗ wenigstens von anderen Unternehmungen gleicher Art Füllich weit [mc) für Juden 1059 lufamemen 85 969; . C. 14.2. — bs ö11u““ 11X“X“ “ “ “ ,