1882 / 114 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 May 1882 18:00:01 GMT) scan diff

45 C., do. pr. Mai 1 D. 45 C., do. Ppr. Juni 1 D. 45 ½ C., do. Ppr. Juli 1 D. 31 C., Mais (old mixed) 85 ½ C. Zucker (fair refining Muscovados) 7 ⅛. Kaffee (Rio-) 9 ¼. Schmalz (Marke Wilcox) 11 ¼8,

do. Fairbanks 11 ¾, do. Rohe & Brothers 11 ⅛. Speck (short clear) 11 ¼ C. Getreidefracht .

(W. T. B.) Petroleum (Schlussbericht) ruhiger. Standard white loco 10 Br., pr. Juni 7,20 Br., pr. Juli 7,30 Br., pr. August 7,40 Br., pr. September-Dezember 7,65 bez. 8 Hamburg, 13. Mai. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loco unverändert, auf Termine ruhig. Keggen loco unverändert, aut Termine rubig. 8 Weisen pr. Juli-August 207,00 Br., 206,00 Gd., tember-Oktober 203,00 Br., 202,00 Gd. Roggen pr. 140,00 Br., 139,00 Gd., pr. 138,00 Gd. Hater und Gerste unverändert. b57,00, pr. Mai 56,50. Spiritus flau, August 38 Br., pr. August-September 39 ¼ Br., pr. September- Obktober 39 ½ Br. Kaffee stetig, Umsatz 3000 Sack. Petroleum geschäftslos. Standard white loco 7,15 Br.. 7,05 Gd., pr. Mai 7,05 Gd., pr. August-Dezember 7,75 Gd. Wetter: Veränderlich. 8 Wien, 13. Mai. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen pr. Mai-Juni 12,00 Gd., 12,05 Br., pr. Herbst 10,92 Gd., 10,95 Br. Hafer pr. Mai-Juni 7,85 Gd., 7,90 Br. Mais pr. Mai-Juni 7.55 Gd., 7,60 Br. Pest, 13. Mai. (W. T. B.) Weizen loco ermattend,

Barometers im Mittelmeere unterstützt wurde. In Deutschlancd herrscht wolkiges, kaltes und windiges Wetter mit wenig ergi- bigen Regenschaunern. Die Temperatur ist Nachts zu Thorn bis auf 2 Grad herabgegangen. Deutsche Seewarte.

Generalversammlungen. Berlin-Gürlitzer Eisenbahn. Ord. Gen.-Vers. zu Berlin.

Deutsche Jute-Spinnerei und Weberei in Meissen. Ausserord. Gen.-Vers. zu Meissen

pr. Sep- Juli-August September-Oktober 139,00 Br., Rüböl ruhig, loco pr. Mai 37 ½ Br., pr. Juli-

Wetterbericht vom 15. HMai 1882, 8 Uhr Morgens.

Barometer auf .

1 . 0 Gr. u. d. Meeres- Stationen. spiegel reduc. in

(Millimeter.

770 08 770 NNO 773 NO 762 NO 763 NNO 765 N 755 NO 750 8

Temperatur in ° Ceisius 8.— 1 11“ 5 C. = 40 R I1““ . 111“

Wetter.

reußische h-

Mullaghmore Aberdeen .. Christiansund Kopenhagen. Stockholm. . Haparanda. St. Petersburg Moskau. .. Cork, Queens- ““ 769 080 766 0 Helder.. 766 N Sylt 766 NNO Hamburg . . 764 NNW Swinemünde 761 N heiter) Neufahrwass. 757 N 5 bedeckt halb bed. 8 8 755 NNO 3 shalb bed. ³)

wolkig 765 O 2 heiter 1 heiter 764 N 3 halb bed.

heiter 763 NOO 2 bedeckt

bedeckt2) 763 N 4 bedeckt) Regen 762 NO 1 wolkig Regens) 762 N 4 wolkig wolkenlos 761. n. 3 bedeckts) bedeckt 760 bedeckt Foliete 759 WNW 4 bedeckt6) bedeckt 761 0NO 6 wolkenlos wolkig , AII8“ 2 wolkig bedeckt Triest. 758 ONTO 5 bedeckt 11 bedeckt ¹) Seegang mässig. ²) Seegang leicht. Nachm. Regen Regen 1 4) Thau. ⁵) Nachts Regen. ⁶) Nachm. Regen 8 Graupelschauer. bedeckt N Anmerkung. Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnett: 8 1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen, 3) Mittel- alb bed.

wolkenlos wolkig bedeckt bedeckt halb bed. halb bed. bedeckt bedeckt

Wetterbericht vom 14. Mai 1882. 8 Uhr Morgens.

Barometer auf 759 772 770 759 757 764 754 754

Temperatur in 0 Celszus C. =4 B. 4 wolkenlos 11 wolkig Regen wolkig bedeckt halb bed. wolkenlos bedeckt

Stationen. Wind. V Wetter.

8* 85 8*1½

. 88

r Staats

3

Mullaghmore Aberdeen.. Christiansund Kopenhagen. Stockholm.. Haparanda. St. Petersbrg. Moskau.

Cork, Queens-

tow’mwm. Helder... Sylt Hamburg Swinemünde. Neufahrwasz Memel. Paris Münster.. Karlsruhe.. Wiesbaden . München Leipzig. Berlin.. Wien Breslanun.. TIS Nizza

SrobUOᷣU;ᷓEN 8

ÆSgNSS

18%

Produktenmarkt. matt, pr. Herbst 10,68 Gd., 10,72 Br. Hafer pr. Herbst 6.65 Gd., 6,70 Br. Mais pr. Mai-Juni 7,35 Br., 7,38 Gd. Koblraps pr. Ausgust-September 13. Wetter: Regen.

Amsterdam, 13. Mai. (W. T. B.)

Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen pr. November 286. Roggen pr. Mai 173, pr. Oktober 171.

Antwerpen, 13. Mai. b Petroleum markt (Schlussbericht). Raffinirtes, Type weiss, loco 17 bez. u. Br, pr. Juni 17 ¾ Br.. pr. September 19 ½ Br., pr. September-Dezember 19 ¼ bez. u. Br. Ruhig.

Antwerpen, 13. Mai. (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Schlussbericht.) Weizen still. unverändert. Hafer vernachlässigt. Gerste ruhig.

London, 15. Mai (W. T. B.)

Die Getreidezufuhren betrugen in der Woche vom 6. bis 12. Mai: Engl. Weizen 3965, fremder 44 615, engl. Gerste 2835, fremde 14 985, engl. Malzgerste 20 913, fremde —, engl. Hafer 139, fremder 63 685 Qrts. Engl. Mehl 19 344, fremdes 39 500 Sack.

London, 13. Mai. (W. T. B.)

An der Küste angeboten 3 Weizenladungen. Prachtwetter. Havannazucker Nr. 12. 24 ½. Präge.

Lliverpool, 13. Mai. (W. T. B.)

Baumwolle (Schlussbericht). Umsatz 10 000 B., davon für Spekulation und Export 2000 B. Stetig, unverändert. Midadl. amerikanische Mai Lieferung 61 ⁄32, Juni-Juli-Lieferung 64 4,

U

auf Termine

halb bed. ¹) wolkenl. ²) halb bed. heiter bedeckt bedeckt

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5 für das Vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.

V Alle Host-Anstalten nehymen Bestellung an; für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expe⸗ 8 ’1 dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.

„2 88 . & 2 9 2

Dienstag, den 16. Mai, Abends.

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Berlin, 766 768 764 763 757 753 749

760 766 766 766 765 763 760

Münster.. Karlsruhe. . Wiesbaden. München Leipzig.. Berlin.. Wien Breslau .. Ile d'Aix .. Nizza..

de Erlös einstweilen in polizeiliche Verwahrung und Verwaltung zu nehmen. Besteht die Fundsache in Geld, so ist mit demselben ebenso wie mit dem Erlöse aus dem Verkaufe zu verfahren. 8 Die in Verwahrung und Verwaltung genommenen Beträge sind durch ein Jahr von der Anzeige des Fundes ab aufzubewahren. Nach Ablauf dieser Zeit, falls der Verlierer oder Eigenthümer sich nicht nachträglich meldet und die Rückgabe verlangt, fließen diese Beträge zur Kasse der Polizeiverwaltung vorbehaltlich der Ansprüche, welche sonst noch etwa von irgend welcher Seite auf dieselben gemacht werden können. 8

c. Sofern der Finder seinen Anspruch auf edereh der Sache an die Armenkasse abtritt, ist die Sache nach Ablauf der Ab⸗ hebungsfrist der Ortsarmenkasse des Fundortes zu überlassen vor⸗

Reglement, die polizeiliche Behandlung der Fundsachen im Gel⸗ tungsgebiete des Allgemeinen Landrechts betreffend, vom 21. April 1882.

Nachdem durch §. 23 des zur Deutschen Civilprozeßordnung er⸗ lassenen preußischen Ausführungsgesetzes vom 24. März 1879 (Ges. S. S. 281) die §§. 23 bis 48, 57 bis 60, 76 bis 80 Allgemeinen Landrechts Theil I. Titel 9 durch die dort an deren Stelle gesetzten Bestimmungen abgeändert und die §§. 49 bis 56 a. a. O. aufgehoben worden sind, wird über die polizeiliche Behandlung der Nachstehendes angeordnet:

Anmeldung der Funde bei der Polizeibehörd Der Finder ist nach §S§. 20, 22 und 70 Allg. Landrechts Theil I.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Rechnungs⸗Rath Seemann bei dem Provinzial⸗ Schulkollegium zu Breslau und dem Ober⸗Gerichtssekretär z. D. Carstens zu Celle den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Domänenpächter, Amtsrath Eick zu Steinwehr, im Kreise Greifenhagen, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; dem evangelischen Schullehrer Medrow zu Gremersdorf im Kreise Grimmen den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗ Ordens von Hohenzollern; sowie dem Schafmeister Hans⸗ mann zu Hardegsen im Kreise Einbeck das Allgemeine Ehren⸗ zeichen zu verleihen.

Roggen

KRoGE Ucsm

o Ue0

NW NW WNW 762 NW 760 WNW 760 0NO

758 NNO 8

ǴNSNSDO

Juli-August-Lieferung 64 164, September-Lieferung 62 ½2 d.

Paris, 13 Mai. (W. T. B.)

Rohzucker 880 loco fest, 61,00 à 61,25. Weisser Zucker behauptet, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. Mai 68,10, pr. Juni 68,75 pr. Juli-August 69.30, pr. Oktober-Januar 63,30.

Paris, 13. Mai. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen ruhig, per Mai 30,25, Juni 29.90, per Juli-August 28,60, per September-Dezember 27,50, Mehl 9 Marques, weichend, per Mai 62,90, per Juni 62,90, per Juli- August 61,80, per September-Dezember 58,50. Rüböl ruhig, per Mai 68,75, per Juni 69,25, per Juli-August 70,25, per Sep- rember-Dezember 72,50. Spiritus ruhig, per Mai 62.50, per Juni 62,25, per Juli-August 61,50, per September-Dezember 57,25.

New-Nork, 13. Mai. (W. P. B.)

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 12 ⁄16, do. in New-Orleans 12 ½. Petroleum in New-York 7

759 0XNO

mittags Regenschauer. 1) Nordeuropa, ist die Richtung von West nach 3 = schwach. 4 = mässig, Sturm, 12 = Orkan.

§ Gd., do. in Philadelphia 7 ½ Gd., rohes Petroleum 6 ⅛½, do. Pipe line Certificates D. 75 C. Mehl 5 D. 25 C. Rother Winterweizen loco 1 D.

wegen, die Depression südwärts durch die gestern nordwestliche liche verwandel“ hat,

¹) Seegang mässig. ²) Nachts Regen.

Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: pa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen, 3) Mittel- europa südlich diescr Zone, 4) Südeuropa. Innerhalb jeder Gruppe

Skala für die Windstärke: 1

5 = frisch, 6 = stark, 7 = sSteif. 8 = stürmisch, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = he ftiger

Uebersicht der Witterung. Das Maximum hat sich ein wenig nordostwärts gegen Nor-

ein Vorgang, welcher durch das Fallen des

-9 toU;do

ṽnce

bedeckt 3) Grobe See. ⁴) Nach-

Während Ost eingchalten. = leiser Zug, 2 = l eicht,

nordwestlichen nennenswerthe

nach Litthauen verschoben, wo- Luftströmung sich in eine nörd-

bei fürchten sein.

das nach Norden sich verschoben hat, ist die Depression im Nordosten nach dem Innern Russlands ostwärts fortgeschritten. der lebhafte nördliche Luftstrom über dem Nord- und Ostseegebiete sowie über Centraleuropa fort. . europa andauernd sehr kühl,

europa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.

Skala für die Windstärke: 1 leiser Zug, 2 = leicht, 3 = schwach, 4 = mässig, 8 = stürmisch, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = hefti Sturm, 12 = Orkan. b

5 = frisch, 6 = stark, 7 = steif,

Uebersicht der Witterung. Luftdruckmaximum im Nordwesten langsam

Daher dauert

Das Wetter ist über GCentral- wolkig bis trübe, jedoch nur im und nordöstlichen Deutschland fielen vereinzelt Niederschläge. In Deutschland sank die Tem-

peratur zwar noch nicht unter dem Gefrierpunkt, jedoch dürften aufklärendem

Wetter stellenweise Nachtfröste zu be-

Deutsche Seewarte.

Theater. Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern⸗ haus. 124. Vorstellung. Die Afrikanerin. Oper in 3 ”“ 88 1” deutsch ““ von F. Gum⸗ ert. Musik von Meyerbeer. Ballet von Paul neiste 2 Taglioni. (Frl. Driese, Fr. v. Voggenhuber, m Auftreten der Tyroler Gesellschaft Edelweiß. (ZDamen de Gama: Hr. Sylva, von der großen Oper in Paris, 6 Damen). Brillante Beleuchtung des ganzen als letzte Gastrolle, Hr. Oberhauser.) Anfang halb Etablissements. Im Theater: Blindekuh. Lustspiel 7 Uhr.

in 3 Akten von Kneisel. Anfang des Concerts 6, Schauspielhaus. 131. Vorstellung. Auf Begeh⸗ der Vorstellung 7 ½ Uhr. Entrée inkl. Theater ren: Der Bibliothekar. Schwank in 4 Akten von 50 ₰. 8 8 8 G. v. Moser. In Scene gesetzt vom Direktor Mittwoch: Dieselbe Vorstellung. Deetz. Anfang 7 Uhr. Z“ Mittwoch: Opernhaus. 125. Vorstellung. Mar⸗ garethe. Oper in 5 Akten, nach Goethe's Faust von Jules Barbier und Michel Carré. Musik von Gounod. Ballet von Paul Taglioni. (Frl. Pollack,

Frl. Horina, Hr. W. Müller, Hr. Salomon, Hr. Schmidt.) Der Damen⸗

National-Theater. Weinbergsweg 6 und 7. Sonntag: Im neu und prachtvoll dekorirten Som⸗ mergarten vor, während und nach der Vorstellung: Großes Concert, ausgeführt von der Hauskapelle unter Leitung ihres Kapellmeisters Hrn. A. Wiedeke.

Italienische Oper (cCentral-Skating-Rink). Dienstag: 38. Abonnements⸗Vorstellung. Lucia di Lammermoor.

Mittwoch: 39. Abonnements⸗Vorst. Lucrezia Anfang 7 Uhr. Eorgia. Schauspielhaus. 132. Vorstelluna. krieg. Lustspiel in 3 Akten nach Scribe, bearbeitet von Olfers. Zum Schluß: Eine alte Schachtel. Lustspiel in 1 Akt von G. zu Puttlitz. Anfang

Belle-Alliance-Theater. Dienstag: Gast⸗ spiel des Hrn. Emil Thomas und Frau Betty Thomas⸗Damhofer: Auf allgemeines Verlangen: So sind sie Alle! Posse mit Gesang in 3 Akten von Mannstädt und Weller. Im glänzend renovirten Sommergarten, vor, während und nach der Vorstellung: Doppel⸗Concert, ausgeführt von den Kapellen des Königl. Eisenbahn⸗ Regiments und des Königl. Kadetten⸗Corps, unter Leitung der Königl. Musitmeister Herren Lebede und Herold. Auftreten der Wiener Duettisten Herren Schmutz und Katzer, des Steyprischen Terzetts Ge⸗ schwister Cassati und der Tyroler Sänger⸗Gesellschaft Engelhardt (5 Damen und 1 Herr in National⸗ tracht). Abends brillante Illumination. Anfang des Concerts 6, der Vorstellung 7 Uhr. Entrée

8

Wallner-Theater. Dienstag: 16. Ensemble⸗ Gastspiel der Mitglieder des Königl. Theaters aom Gärtnerplatz in München. Neu einstudirt: Der Herrgottschnitzer von Ammergau. Ober⸗ bayerisches Volksstück mit Gesang und Tanz in 5 Akten von L. Ganghofer u. H. Neuert. Musik von F. M. Prestele. (Letzte Woche.) 5

Victoria-Theater. Direktion: Emil Hahn. Dienstag: Die schöne Melnsine. Große Feerie mit Gesang und Ballets in 15 Bildern.

—q‧—

Wilhelm-Theater. Chausseestraße Nr. 25/26. Dienstag: Ensemble⸗Gastspiel der Damen Frl. Kronau, Frl. Krauß, Frl. Leithner, Fr. Wollrabe und der Herren van Hell, Door, Brinkmann und Rohrbeck. Zum 17. Male: Der Galeerensklave. Volksstück mit Gesang von Bartley Campbell.

Friedrich-Wilhelmstädt. Theater.

Dienstag: Zum 116. Male: Operette in 3 Akten. Musik

dit b stige Krieg. (Winterbühne.) Dienstag: 23. Letzogl. Meiningischen Hoftheaters: od.

Mittwoch: Wallensteins Lager. mini. Anfang 6 ½ Uhr. 8

Gastspiel des Wallensteins

Die Piececolo⸗

Familien⸗Nachrichten⸗ Verlobt: Frl. Elsa Ziegler mit Hrn. Lieutena Wilhelm v. Chappuis (Veritmitg sen, 1 Verehelicht: Hr. Pastor Welhelm Röhricht mit Frl. Etisabeth Stämmler (Wuticke Berlin). eboren: Ein Sohn: Hrn. Dr. med. Her⸗ mann Peiper (Bolkenhain). Hrn. Dr. med Wiesermann (Werdohl). Eine Tochter: Hrn. Pfarrer Reimann (Willuhnen). 822 He. Webe 3 D. Anton Kegel 1 oppot). Hr. Rittmeister a. D. 9 Krolls Theater. Dienstag: Zweites Debüt des Neebelschütz (Gflrioh Hen. Marx Siechen vom Stadt⸗Theater in Zürich.

Residenz-Theater. Direktion: E. Neumann.

Dienstag: 6. Gastspiel des Frl. Clara Ungar vom Hoftheater zu Dessau. Flattersucht. Lustspiel in

4 Akten von V. Sardou. Hierauf: Heinrich Heinec. Lusftspiel in 3 Akten von A. Mels.

urerg. etaev.

antreten zu wollen und desfallsigen Antrags der⸗ selben auf Erlaß eines Aufgebots werden Alle, welche Ansprüche auf Befriedigung an die Verlassenschaft zu haben vermeinen, zu deren Anmeldung in dem am Donnerstag, den 29. Juni d

Morgens 10 Uhr, beim hiesigen Amtsgerichte anstehenden Termine unter der Rechtsverwarnung geladen, daß die nicht angemeldeten Ansprüche den Erben gegenüber nur auf denjenigen Theil der Erbmasse sich beschränken sollen, welche nach Berichtigung der angemeldeten Erbschaftsschulden und Lasten auf die Erben über⸗ kommen ist. R“

Buxtehnde, den 12. Mai 1882.

Königliches Amtsgericht. I.

v. Düring.

* 29 ,

[22218] Oeffentliche Ladung.

In Sachen, betreffend die Specialtheilung der Interessenten⸗Forstorte Wull⸗ winkel und Krautgehege vor Groß⸗Bülten, Provinz Hannover, Amtsbezirk Peine, steht zur

Eröffnung des statt eines förmlichen Plans aufgestellten Recesses Termin 2 onnabend, den 29. Juli d. J., 18 Morgens 11 ¼ Ühr, 8 im Friedrichschen Wirthshause zu Groß⸗Bülten an.

Unbekannte Pfandgläubiger und diejenigen dritten Personen, welchen als Guts⸗, Dienst⸗, Erbenzins⸗ und Lehnsherren, als Lehns⸗ und Fideicommißfolgern, oder aus sonstigem Grunde eine Einwirkung auf Ausführung der Theilung zusteht, werden hiermit zum Erscheinen und zur Angabe ihrer Rechte in diesem Termine aufgefordert, unter Androhung des Ausschlusses mit ihren etwaigen Einwendungen gegen die planmäßige Ausführung und unter der Ver⸗ warnung, daß jeder, welcher seine Rechte nicht an⸗ meldet, es sich beizumessen hat, wenn deren Sicher⸗

stellung unterbleibt. Vorgängige Einsicht oder abschriftliche Mitthei⸗ lung des Planrezesses wird freigestellt. Peine und Hannover, den 10. Mai 1882. Die Theilungs Commission. Henseling. Jacobshagen.

.—

[22239] Bekanntmachung.

In Sachen der Ehefrau Vogeley, Sophie, geb. Bentrrodt zu Benterode, Gläubigerin, gegen den Ackermann Johannes Lamsbach und dessen Ehefrau, Christiane, geb. Ferber, in Escherode, Schuldner, wegen Forderung, ist auf Antrag des Bevollmäch⸗ tigten der Gläubigerin das Zwangsversteigerungs⸗ verfahren eingestellt und der auf den 30. d. Mts. im Lamsbach’'schen Gasthause zu Escherode angesetzte Termin aufgehoben.

Münden, den 13. Mai 1882.

Königliches Amtsgericht. II. Twele.

emer, euxrrrgK.,N7

[22211] K. Württ. Amtsgericht Cannstatt.

Nachdem der Rekrut Wilhelm Schmidgall aus Fellbach diesseit. Bezirks, 21 Jahre alt, gebürtig von Eutendorf, O.⸗A. Gaildorf, durch kriegsrecht⸗ liches Urtheil vom 7. März d. J. (bestätigt vom K. Militärrevisionsgericht Stuttgart am 26. April d. J) der Fahnenflucht in contumaciam für schuldig erklärt und das ihm gegenwärtig zustehende oder künftig anfallende Vermögen unbeschadet der Rechte Dritter mit Beschlag belegt worden ist, wird dies auf Ersuchen des Königlichen Kommandos der 52. Infanterie⸗Brigade (2. K. Württ.) in Ludwigs⸗ burg mit dem Anfügen hierdurch öffentlich bekannt gemacht, daß der Angeschuldigte hiernach über das in Beschlag genommene Vermögen unter Lebenden nicht wirksam verfügen kann.

Den 10. Mai 1882. 1

Wächter.

8 Beschluß.

Auf Antrag der Königlichen Staatsanwalt⸗ schaft hierselbst vom 5. Mai 1882 und in Folge Requisitionsschreibens des Kaiserlich deutschen Gouvernements⸗Gerichts zu Metz vom 23. April 1882, wonach der Musketier Heinrich Weyrich der Compagnie 3. Rheinischen Infanterie⸗Regiments Nr. 29, geboren am 2. Juli 1859 zu Trarbach Kreis Zell, evungelisch, Schuhmacher, entwichen und gegen denselben wegen Fahnenflucht die Kontumacial⸗Untersuchung anhängig ist, wird das im Deutschen Reiche besindliche Vermögen des genannten Heinrich Weyrich zur Deckung der denselben möglicher Weise treffenden höchsten Geldstrafe und Kosten bis zum Betrage von 3100 ℳ, in Buchstaben: Dreitausend einhundert Mark gegen denselben für den Fiskus mit Beschlag belegt.

Dieser Beschluß ist nur durch den Deutschen Reichs⸗ Anzeiger zu veröffentlichen.

Coblenz, den 9. Mai 1882.

Königliches Landgericht, II. Strafkammer. gez. Schorn, Remelé, Haack.

8 Beglaubigt:

Coblenz, den 10. Mai 1882.

5 8 1 Dahme, E1“ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

22237] G Beschluß.

„Nah Anhörung des Berichtes des Landgerichts⸗ Raths Burguburu, sowie nach Einsicht des Antrags der Kaiserlichen Staatsanwaltschaft, verfügt die Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts, unter Mitwirkung des Landgerichts⸗Direktors Wachter und der Landgerichts⸗Räthe Burguburu und Poehn, für den Fiskus und bis auf die Höhe von 3000 ℳ, die Beschlagnahme des Vermögens des abwesen⸗ den Rekruten Seerß Trautmann, geboren zu Lembach, Kreis Weißen bvurg, am 16. Oktober 1861.

Straßburg, den 4. April 1882. Kaiserliches Landgericht. Strafkammer. gez. Wachter. Burguburu. Poehn.

Der Freischütz. Oper in 3 Akten von C. M. von Weber. ( na; Seten. Bor und nach der Vorstellung, Aben rillanter Beleuchtung des. In olge Erklärens der Vormünder der minder⸗ Sommenzartens: Großes Doppel⸗Concert. An⸗ jährigen Kinder des weiland Tischlermeister Friedeich

[22225 Aufgebot.

[22122]

Vom 1

fang 5 Uhr, der Vorstellung 6 ½ Uhr. 18 zu Horneburg, det Letzteren Nachlaß für ihre 1 üpillen nur unter der Rechtswohlthat des Inventars

Hoerde, 14. Ma

n 1. Juli ab kommt die Serie IV. de Nummernverzeichniß bei unserer Hauptkasse in Hoerde zur Ausgabe. 882.

Hoerder Bergwerks⸗ & Hütten⸗Verein.

r Dividendenscheine gegen Abgabe der Talons nebst

Die Direktion.

1880

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem seitherigen Legations⸗Sekretär zweiter Klasse bei der Königlich italienischen Botschaft in Berlin, Panerai, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.

schlagung eintritt, den Fund der Polizeibehörde anzuzeigen unter be⸗

Deutsches NRNeich.

ö1A“; für den Entwurf eines Reichstagsgebäudes.

Um Irrungen vorzubeugen, werden die Architekten, welche an der Konkurrenz für den Entwurf eines Reichstagsgebäudes sich betheiligen wollen, daran erinnert, daß nach den Kon⸗ kurrenzbedingungen die Einlieferung der Entwürfe 8

bis Sonnabend, den 10. Juni d. J., Mittags 12 Uhr, und zwar:

an das Bureau des Reichs⸗Amts des Innern, Berlin W.,

Wilhelmstraße 74, 1 b erfolgt sein muß. Das Bureau ist nicht ermächtigt, Entwürfe anzunehmen, welche den Konkurrenzbedingungen entgegen nach dem oben angegebenen Zeitpunkte eingehen sollten. Die Theil⸗ nehmer an der Konkurrenz wollen daher ihre Einrichtungen so treffen, daß sie des rechtzeitigen Einganges ihrer Arbeiten

sicher sein können.

Berlin, den 16. Mai 1882. Der Staatssekretär des Innern von Boetticher.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Ober⸗Bergamts⸗Sekretär Heerlein zu Bonn den Charakter als Kanzlei⸗Rath und dem Rendanten der Berg⸗ werks⸗Direktionskasse Müller zu Saarbrücken den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen. ö 16“

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Oberlehrer Au gust Mogk an dem Realgymnasium in Tilsit ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Der Seminar⸗Direktor Dr. Gansen in Odenkirchen ist in gleicher Eigenschaft an das Schullehrer⸗Seminar in Boppard versetzt.

Der Seminar⸗Direktor Langen in Büren ist in gleicher Eigenschaft an das Schullehrer⸗Seminar in Oden⸗ kirchen versetzt. 1 3

Der ordentliche Seminarlehrer Witteborg zu Soest ist an das Schullehrer⸗Seminar in Sagan versetzt.

Am Schullehrer⸗Seminar zu Steinau ist der Lehrer Johannes Geisel an der höheren Töchterschule in Hanau als ordentlicher Lehrer angestellt. .

Der Seminar⸗Hülsslehrer Knotta zu Steinau ist an das Schullehrer⸗Seminar in Creuzburg und der Seminar⸗ Hülfslehrer Neumann in Creuzburg unter Beförderung zum ordentlichen Seminarlehrer an das Schullehrer⸗Seminar in Steinau versetzt.

Ministerium des Innern.

Unter Aufhebung des Cirkular⸗Erlasses vom 16. Juni bestimme ich hiermit, daß von jetzt ab im Geltungs⸗ bereich des Allgemeinen Landrechts die Fundsachen nach dem beiliegenden Reglement vom heutigen Tage zu behandeln sind. Ew. Hochwohlgeboren wollen hiernach das Weitere ver⸗ Eegen. auch für die Veröffentlichung der Anlage Sorge agen. 1““ Berlin, den 21. April 1882. Der Minister des Innern. 8 von Puttkamer. An die Königlichen Regierungs⸗Präsidenten zu Königsberg, Gumbinnen, Danzig, Marien⸗ werder, Potsdam, Frankfurt a. O., Stettin, Cöslin, Breslau, Liegnitz, Oppeln, Magdeburg, Merseburg und Erfurt, an die Königlichen Regierungen zu Posen, Bromberg, Mün Minden, Arnsberg und Düsseldorf

dung des Fundes Auskunft zu ertheilen.

cher abgesehen von der sonst etwa verwirkten Strafe der Fundunter⸗

stimmter Angabe, wie und wo er zum Besitze der gefundenen Sache gelangt sei. Die Polizeibehörode hat über diese Anzeigen ein Verzeich⸗ niß zu führen und dem Verlierer oder Eigenthümer einer Sache auf Nachfrage über die Seitens des Finders erfolgte polizeiliche Anmel⸗

Wenn die gefundene Sache nach ihren Merkmalen oder wenn die besonderen Umstände, unter welchen die Sache gefunden worden, auf die Person des Verlierers schließen lassen oder zu polizeilichen Nachforschungen irgend welchen Anhalt geben, hat die Polizeibehörde sich die Ermittelung des Verlierers angelegen ein zu lassen.

2

Die Polizeibehörde hat ein Verzeichniß der angemeldeten Funde, unbeschadet sonstiger Publikation, mindestens mittelst Aushangs oder Auslegung in dem Polizeilokale durch 14 Tage mit det an die Ver⸗ lierer und, soweit die Finder unbekannt sino zuch I diele zu rich⸗ tenden Aufforderung, bekannt zu machen, sich zur Geltendmachung ihrer Rechte binnen 3 Monaten zu melden.

Uebersteigt der Werth der gefundenen Sache den Betrag von 3 ℳ, so muß diese Bekanntmachung außerdem durch die zu polizei⸗ lichen Bekanntmachungen bestimmten öffentlichen Blätter erlassen werden.

Ist die gefundene Sache von besonderem Werthe, so ist die in der polizeilichen Bekanntmachung zu bestimmende Frist zur Anmeldung der Ansprüche auf den Fund angemessen zu verlängern und die Bekannt⸗ machung nach Umstäaͤnden zu wiederholen und in noch andere Blätter einrücken zu lassen.

Von jedem Funde im Werthe von mehr als 300 ist der Ortsarmenkasse des Fundortes besondere Mittheilung zu machen.

Annahme gefundener Sachen in polizeiliche Verwahrung.

Die Polizeibehörde hat sich der Verwahrung der gefundenen Sache zu unterziehen, wenn der Finder die gefundene Sache zur polizeilichen Verwahrung anbietet.

Bei der Annahme des Fundes ist eine ausdrückliche schriftliche oder protokollarische Erklärung des Finders darüber zu erfordern, ob er sich selbst die Fundrechte vorbehalte, oder die ihm zustehenden Rechte der Ortsarmenkasse des Se abtrete.

Liefert der Finder die gefundene Sache nicht an die Polizei⸗ behörde ab, so bleibt ihm die Verwahrung überlassen. Im Falle des Verdachts einer Fundunterschlagung erfolgt die Beschlagnahme ge⸗ fundener Sachen nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung §§. 94, 95, 98.

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In den Fäͤllen, wo die Kosten der Unterhaltung den Werth einer gefundenen Sache zu übersteigen oder unverhältnißmäßig zu vermindern drohen oder wo diese Sache bei längerer Aufbewahrung dem Ver⸗ derben ausgesetzt ist, oder wo die Sache nirgends in nebes und sicherer Weise untergebracht werden kann, hat die Polizeibehörde alsbald die gefundene Sache bestmöglichst zu verkaufen.

Schließliche Verfügung über den Funnd. 1) Wenn der Verlierer oder Eigenthümer sich meldet.

Meldet sich der Verlierer oder Eigenthümer der Sache, so hat die Polizeibehörde, welche die Sache in Verwahrung hat, die Legiti⸗ mation des sich Meldenden zu prüfen und über die Herausgabe der gefundenen Sache, zugleich aber über die Gewährung eines Fund⸗ geldes, so weit solches vom Finder gefordert und vom Verlierer oder Eigenthümer bewilligt wird, zu befinden. In Ermangelung einer Einigung über das Fundgeld üi der Finder auf den Rechtsweg zu verweisen; auch kann die Fundsache, soweit es zur Deckung des Fund⸗ geldes erforderlich erscheint, bis zur Entscheidung in polizeilicher Ver⸗ wahrung behalten oder hinterlegt werden.

Wenn der Finder die gefundene Sache in seiner Verwahrung be⸗ halten hat, und dieselbe nicht herausgeben will, oder einen Anspruch auf Ueberlassung der Sache, oder auf einen Werthsantheil, unter einstweiliger Zurückbehaltung derselben erhebt, so ist dem sich melden⸗ den Verlierer oder Eigenthümer die Verständiguug mit dem Finder über die Herausgabe der Sache oder die Beschreitung des Rechts⸗ weges gegen den Finder zu , v;

2) Wenn der Verlierer oder Eigenthümer sich nicht meldet.

Meldet sich der Verlierer oder Eigenthümer innerhalb der in der polizeilichen Bekanntmachung festgesetzten Abhebungsfrist nicht, so ist

A. wenn der Werth der in polizeilicher Verwahrung befindlichen den Betrag von 300 übersteigt, dem Finder und der

—— des Fundortes zu überlassen, zu ihren Gunsten das Aufgebotsverfahren zu veranlassen, nach dessen Beendigung die gefun⸗ dene Sache dem .en ausgehändigt wird. e-

B. Wenn der Werth der Fundsache weniger beträgt, so ist dieselbe

a. entweder dem Finder, sofern derselbe auf die Ueberlassung der Sache Anspruch macht, zurückzugeben,

der Sache macht, oder sich gar nicht gemeldet hat, oder sich nicht er⸗

b. oder sofern ee gaega keinen Anspruch auf die Ueberlassung klärt, nach Ablauf

bungsfrist bestm

glichst zu verkaufen und

das gesetzliche Finderlohn erhebt, und unterlassene rechtzeitige Anzeige des Fundes verlustig gegangen ist, hat die Polizeibehörde das Finderlohn aus dem

Funde, oder dessen Erlöse, zu 1 11““

Tit. 9 verpflichtet, binnen 3 Tagen bei Verlust der Belohnung, wel⸗ hcheee aller etwaigen Ansprüche, welche nachträglich von dem Ver⸗

ierer oder Eigenthümer an die Fundsache oder deren Erlös erhoben

werden sollten.

d. Sofern in den Fällen zu b. und c. der Finder Anspruch auf dieses Anspruchs nicht durch bei der Polizeibehörde

Kosten des Verfahrens. 8 u“ Alle von der Polizeibehörde für die Ermittelung des Verlierers

oder Eigenthümers, oder für die Aufbewahrung und Verwaltung der Fundsachen verwendeten Ausgaben, wie die Kosten der Bekanntmachung, des Verkaufs und der etwaigen Hinterlegung sind aus dem Funde oder dessen Erlöse zu entnehmen, oder von dem Empfänger, welchem Seitens der Polizeibehörde die gefundene Sache answleindigt wird, hierbei einzuziehen.

eeses Arek Der Minister des Innern. jes - 8

von Puttkamer. He⸗ zesen Fee⸗ e 1882,

Gemäß §. 2 des Reichsgesetzes 98 betreffend die Erhebung einer Berufsstats im willzahre 1882 (Reichsgesetzblatt S. 9), hat die preußische üie gegierung die Lieferung der zu der gedachten Statistike Aufagerlichen Er⸗ hebungsformulare und die Verarbeitung des Urmaterials gegen die dafür vom Reiche zu gewährende Vergütung über⸗ nommen. Die bezüglichen Arbeiten sind dem Königlichen Statistischen Bureau hierselbst übertragen und ist dassel e an⸗ gewiesen worden, von seiner Kasse die Seitens des Reiches zu zahlende Vergütung, welche nach §. 13 der vom Bundes⸗ rathe in der Sitzung vom 20. Februar d. Js. (§. 96 der Pro⸗ tokolle) genehmigten „Bestimmungen, betreffend die Herstellung einer allgemeinen Berufsstatistik auf Grund des Reichsgesetzes vom 13. Februar 1882 2 pro Kopf der bei der Zäh⸗ lung von 1880 ermittelten ortsanwesenden Bevölkerung beträgt und in drei gleichen Raten vom 1. März 1882, 1. September 1882 und 1. März 1883 ab zahlbar ist, für Rechnung der Königlichen General⸗Staatskasse in einer beson⸗ deren Extraordinarienrechnung in Einnahme und dagegen die Kosten für die Herstellung der Erhebungsformulare und der Bearbeitung des Urmaterials einschließlich der Kosten für die Verpackung, Hin⸗ und Rücksendung der Zählpapiere in der⸗ selben Rechnung in Ausgabe nachweisen zu lassen. Nachdem das erste Drittel der vorgedachten Vergütung mit 200 046 81 im Etatsjahre 1881/82 von der Reichs⸗Hauptkasse an die Kasse des Statistischen Bureaus gezahlt und davon in demselben Etats⸗ jahre für die Berufsstatistik ein Betrag von 508 veraus⸗ gabt worden ist, wird die Königliche General⸗Staatskasse hier⸗ durch veranlaßt, in Ihrer Rechnung pro 1. April 1881/82 die aus der Reichs Hauptkasse an die Kasse des Statistischen Bureaus gezahlte erste Rate der vorbezeichneten Vergütung mit 200 046 81 ₰, buchstäblich: —— „Zweihunderttausend sechs und vierzig Mark ein und achtzig Pfennig“ als außeretatsmäßige extraordinäre Einnahme im Soll und Ist, sowie als außeretatsmäßige extraordinäre Ausgabe (hinter den etatsmäßigen einmaligen und außerordentlichen Ausgaben des Ministeriums des Innern) im Soll nachzuweisen, ferner den von der Kasse des Statistischen Bureaus im Rechnungs⸗ jahre 1. April 1881/82 gezahlten Betrag von 508 ℳ, buch⸗ stäblich: „Fünfhundert acht Mark“ in Ist⸗Ausgabe zu stellen und die verfügbar gebliebene Summe von 199 538

₰, buchstäblich: b „Einhundert neun und neunzig tausend fünf⸗

hundert acht und dreißig Mark ein undachtzig

Piesnic. als Rest⸗Soll⸗Ausgabe in das Jahr 1882/83 zu übertragen. Dieser Restbetrag ist zugleich als Ist⸗Ausgabe pro 1882/83 zu buchen.

8 Ueber die Ist⸗Ausgabebeträge von 508 pro 1. April 1881/82 und von 199 538 81 pro 1. April 1882/83 wird der Königlichen General⸗Staatskasse Seitens der Kasse des Statistischen Bureaus Quittung ertheilt werden, wogegen diese Kasse ein Anerkenntniß über die Vereinnahmung der

Summe von 200 046 81 zu erhalten hat. v.

Berlin, den 12. Mai 1882. Der Minister des Innern. Im Auftrage:

In Vertretung: von Zastrow. * X

MNeinecdke.

die Königliche General⸗Staatskasse

8

4 . *

—Der Finanz⸗Minister.