Gutsübernehmers in einer anderen, als in den §§. 11 bis 20 bezeichneten Weise stattfinden, zu welchem Betrage der Werth des Landgutes bei der Schichtung oder Auseinandersetzung angerechnet werden, in welchen Fristen die Zahlung der Ab⸗ erfolgen soll.
Kann eine letztwillige Verfügung über das Landgut nur von beiden Eheleuten gemeinse lich getroffen werden, so ge⸗ nügt es, daß die Urkunde von einem der Ehegatten eigen⸗ S b geschrieben und von beiden Eheleuten unterschrieben wird.
Während fortgesetzter allgemeiner Gütergemeinschaft kann der überlebende Ehegatte zu seinen Gunsten die in den Ab⸗ sätzen 1 und 2 erwähnten Verfügungen nicht treffen.
22
Behufs Ermittelung des Pflichttheiles der Betheiligten, welche das Landgut nicht übernehmen, 89 t in allen Fällen die Abschätzung des letzteren nach Maßgabe der 8 17 und 18. Dasselbe gilt bei Ermittelung des Antheils der Kinder in den Fällen des §. 10 Absatz 4 des Gesetzes vom 16. April 1860 (Gesetz⸗Samml. S. 168)23 Wird der Eigenthümer eines Landgutes, welcher nicht in allgemeiner Gütergemeinschaft gelebt hat, von mehreren Personen beerbt, so steht einem miterbenden Ab⸗ kömmlinge oder in 1“ eines solchen einem der mit⸗ erbenden Geschwister oder Abkömmlinge derselben die Be⸗ fugniß zu, das Landgut für eine nach Maßgabe der §§. 17 und 18 festzustellende Taxe mit billigen Zahlungsfristen zu übernehmen. Dasselbe gilt, wenn der Eigenthümer zwar in allgemeiner ehelicher Gütergemeinschaft gelebt hat, das Landgut aber von dieser Gütergemeinschaft nucgeschtosfere war. Die §§. 13 bis 15, §. 16 Absätze 1 und 3, §§. 17 bis 22 finden entsprechende Anwendung. 8 Die nach den 570, 571, 581 und 582 Titel 1 Theil II. des allgemeinen Landrechts den überlebenden Ehe⸗ gatten zustehenden “ bleiben unberührt. §. 24.
1 ür jede Eintragung und für jede Löschung in der Rolle,
einschließlich der darüber dem Eigenthümer zu machenden Mit⸗ theilung, wird außer in den Fällen des §. S eine Gerichts⸗ gebühr von drei Mark erhoben. Die Anträge zur Rolle sind einer Stempelabgabe nicht
unterworfen. Schichtungen, Auseinandersetzungen und Erbtheilungen, welche nach den Vorschriften dieses Gesetzes erfolgen, sind frei vom Kausstempel S. 250.
Die Bestimmungen dieses Gesetzes finden nicht Anwen⸗ dung, wenn
1) die bei der Auseinandersetzung, Schichtung oder Erb⸗ theilung betheiligten Personen nicht allein Eigenthümer
des Landgutes sn ) das Landgut in den Fällen der Auseinandersetzung beziehungsweise Schichtung (§§. 11, 12, 15) zur Zeit des Todes des betreffenden Ehegatten, beziehungs⸗ weise zur Zeit der Schichtung und in den Fällen der Erbtheilung (§. 23) zur Zeit des Todes des Erb⸗ lassers in Folge von Veränderungen, welche nach der Eintragung des Landgutes in der Rolle stattgefunden haben, nach §. 1 Absatz 2 nicht eintragungsfähig
gewesen wäre. §. 26.
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1882 in Kraft. Arrkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Wiesbaden, 8 30. April 1882. 2. S.
1 Wilhelm. von Bismarck. von Puttkamer. von Kameke. Maybach. Bitter. Lucius. Friedberg. von Boetticher. von Goßle 1
8 1
Justiz⸗Ministerium.
Versetzt sind: der Amtsgerichts⸗Rath Zeppenfeldt in Hildesheim als Landgerichts⸗Rath an das Landgericht daselbst und der Amtsrichter Weichsel in Wolmirstedt an das Amts⸗ gericht in Hildesheim.
Die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ist ertheilt:
em Amtsgerichts⸗Rath Wagner in Borken (Regierungs⸗ bezirk Cassel) und dem Amtsgerichts⸗Rath von Podscharly in Rössel.
Versetzt sind: der Staatsanwalt Dr. Hertzsch in Essen an die Strafkammer in Bochum, der Staatsanwalt Dr. Benedix in Meseritz an das Landgericht in Essen, der Staatsanwalt Herr in Gleiwitz an das Landgericht in Danzig, der Staatsanwalt Nentwig in Oppeln an das Land ericht in Breslau und der Staatsanwalt Heinemann in osen an das Landgericht I. in Berlin.
In der Liste der Rechtsanwälte ist gelöscht: der Rechts⸗ anwalt Neubauer bei dem Amtsgericht in Homburg v. d. H.
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Gerichtsassessor Schimski bei dem Amtsgericht in Hultschin, der bisherige Fürstliche Amtsrichter Weydemann aus Greußen, jetzt wohnhaft in Erfurt, bei dem Ober⸗Landesgericht in Naumburg und der Rechtsanwalt Kundt aus Glatz bei dem Amtsgericht in Habelschwerdt.
Der Rechtsanwalt Kleckow zu Grünberg i. S. ist zum Notar im Bezirk des vaeeen zu Breslau mit heessdeng seines Wohnsitzes zu rünberg i. S. ernannt worden.
Dem Notar, Justiz⸗Rath Walleiser in Schrimm ist die nachgesuchte Dienstentlassung ertheilt. 8
Der Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Meitzen in biI 9 426g V
„Von der Wiederbesetzung der zweiten Notarstelle in Geilenkirchen ist für jetzt Abstand genommen b Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Aus Anlaß eines Spezialfalles ist uns die von der Königlichen Direktion unterm 9. Juli 1880 an die Kataster⸗ ämter der Provinz Sachsen massene Cirkularverfügung bekannt geworden, nach welcher auf das Datum der Aufga ungs⸗ erklärungen bei Parzellirungen für die Rentenvertheilungs⸗ pläne nicht mehr Rücksicht genommen, vielmehr die neu ermit⸗
Unterrichts⸗ und
angesehen werden soll. Diese Anordnung widerspricht der bisher von den Rentenbank⸗Direktionen, wie auch von den Regierungen bei Repartition der Domänenrenten besolgten Praxis, nach welcher in der Regel für die Abgabenvertheilung im Fale einer Parzellirung der Werth des Grundstückes zur Zeit der Parzellirung als maßgebend erachtet worden ist, und kann überhaupt weder mit Rücksicht auf die allgemeinen Rechtsgrundsätze und die Natur der Sache, noch mit Rücksicht auf die für die meisten Landestheile geltenden Bestimmungen der §§. 1— 12 des Gesetzes vom 25. August 1876 (Ges. Samml. S. 405) und die auf Grund derselben entstandene Praxis als richtig anerkannt werden.
Die Königliche Direktion wird deshalb veranlaßt, unter Abänderung ihrer Verfügung vom 9. Juli 1880 nach der bisherigen Praxis zu verfahren und demgemäß die Kataster⸗ ämter mit Anweisung zu versehen. Berlin, den 5. Mai 1882.
Der Minister für Landwirthschaft,
Domänen und Forsten. In Vertretung: Lucius. Meinecke. An die Königliche Direktion der Rentenbank zu N.
Abschrift der vorstehenden Verfügung erhält die König⸗ liche Direktion — Königliche Regierung — zur Kenntniß⸗ nahme und Nachachtung.
Der Minister für Landwirthschaft, Der Finanz⸗Minister. Domänen und Forsten. In Vertretung: “ Lucius. Meinecke. An sämmtliche Königlichen Rentenbank⸗
Direktionen und die Königlichen Regierungen.
Der Finanz⸗Minister.
Abgereist: Se. Excellenz der Staats⸗Minister, Staats⸗ sekretär des Innern von Boetticher und
der Direktor im Reichsamt des Innern Bosse nach der Schweiz. 3
Angeke Se. Excellenz der Staats⸗Minister und Minister der öffentli chen Arbeiten Maybach aus Rhein⸗
8 98G
provinz.
Nichtamtliches. Deutsches NReich.
Preußen. Berlin, 20. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König sind gestern Abend 6 Uhr von Stettin wieder hier eingetroffen.
Bezi der Abreise von dort, Nachmittags 3 ½ Uhr, hatten sich, laut Meldung des „W. T. B.“, zur Verabschiedung die Spitzen der Civil⸗ und Militärbehörden und etwa 200 Offiziere auf dem Bahnhofe versammelt. Als der Zug sich in Bewe⸗ gung setzte, intonirte die Musik der E rencompagnie die ationalhymne. Vor der Abreise hatten Se. Majestät bei dem komman⸗ direnden General von Dannenberg das Déjeuner eingenommen.
Se. Majestät haben Si) sehr zufrieden über die Besichti⸗ gung der Landwehr geäupert und eine kurze Ansprache an dieselbe gehalten.
Heute Morgen begaben Sich Se. Majestät der Kaiser nach dem Tempelhofer Felde, besichtigten daselbst die kombinirte Basde Infanterie⸗ Brigäbe und nahmen militärische Meldungen entgegen.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz wohnte am Mittwoch den Besichtigungen des Garde⸗Jäger⸗Bataillons sowie der Unterossizier⸗Schule im Lustgarten zu Potsdam und dann des 1. Garde⸗Regiments z. F. auf dem Bornstedter Felde bei.
Gestern kam Höchstderselbe mit dem 8 Uhr⸗Zuge nach Berlin, empfing in Höchstseinem Palais eine Deputation hie⸗ siger Studenten und begleitete sodann um 9 ½ Uhr Se. Ma⸗ jestät den Kaiser nach Stettin.
Nach der Rückkehr von dort begab Sich Se. Ka
liche Hoheit mit dem 6 Uhr⸗Zuge nach Potsdam zurück. 1
— Ein zwischen mehreren Kontrahenten vor dem Inkraft⸗ treten der deutschen Civilprozeßordnung mit dem Hinzufügen abgeschlossener Schiedsvertrag, daß für den Fall von Streitigkeiten gegen den Ausspruch der Schiedsrichter die gesetzlichen Rechtsmittel stattfinden sollen, ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, 1. Civilsenats, vom 11. Februar d. J., in Folge jener Hinzufügung durch die Einführung der Civil⸗ Prozeßordnung (falls nicht zu dem Zeitpunkt dieser Einfüh⸗ rung das Verfahren vor dem Schiedsrichter bereits anhängig gewesen) undurchführbar geworden und demnach als unwirk⸗ sam anzusehen.
— Die Wirksamkeit eines von einem Gläubiger gegen seinen Schuldner ausgebrachten Arrestes ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Civilsenats, vom 4. März d. J., von der Zustellung des Arrestbeschlusses durch den Gerichtsvollzieher an den Arrestaten vor oder bei Vollziehung des Arrestes abhängig; hat der Gerichtsvollzieher diese Zustel⸗ lung unterlassen, so ist der von ihm vollzogene Arrest un⸗ gesetzlich und rechtlich wirkungslos.
— Der Königliche Gesandte am Großherzoglich sächsischen ofe, Frhr. von den Brincken, ist vom Urlaube ce
eimar zurückgekehrt und hat die Geschäfte der dortigen Ge⸗ sandtschaft wieder übernommen.
— Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Kaiserlicher Unter⸗Staatssekretär Dr. von Mayr, Königlich sächsischer Geheimer Finanz⸗Rath Golz und Senator der freien Hansestadt Bremen Dr. Meier sind von Berlin abgereist.
— Der eesge Rath im Ministerium der geistlichen, 1— edizinal⸗Angelegenheiten, Geheime Ober⸗ Regierungs⸗Rath Dr. Goeppert, ist am 18. d. M. verstorben.
Kiel, 19. Mai. (Kl. Ztg.) Das Uebungs eschwader (Chef Contre⸗Admiral von 1.2r verläßt I 1. Rhede von Wilhelmshaven und geht zu Uebungszwecken in Gecx..
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 19. Mai. 8 T. B.) Ein Communiqué der „Polit. Corr.“ erklärt nach kompetenten
telte Gebäudesteuer vom 1. Januar 1880 ab als maßgebend
1 I2
Blattes über ungünstige
b sanitäre Verbä nisse Serajewo und über
r einen Versuch, die dort inhaftirten Aufständischen gewaltsam zu befreien, sowie die kürn⸗ lichen Meldungen von der Plünderung eines mon⸗ tenegrinischen Munitionsmagazins zu Njegus (wo ein solches gar nicht existire) für absulut erfunden und konstatirt unter Anführung noch größere Kühnheit ver⸗ rathender Meldungen des türkischen Journals „Vakit“ vom 6. d. M. über heftige Angriffe auf die Kaiserlichen Truppen im Norden Bosniens, daß abermals eine Lügen⸗ industrie thätig sei, um in Betreff der Sachlage im Okkupa⸗ tionsgebiete Beunruhigung in Oesterreich⸗Ungarn sowohl wie im Auslande künstlich hervorzurufen.
— Wie der „Presse“ aus Belgrad gemeldet wird, ist ein serbisches Bataillon beordert worden, 60 Montenegri⸗ ner, welche durch den Bezirk von Uschiza gewaltsam in Bos⸗ nien einzudringen beabsichtigten, zu entwaffnen.
Prag, 20. Mai. (W. T. B.) In Pilsen ist eine sozialistische Konferenz, zu welcher ein sächsischer Agitator und 7 Nürschauer Bergleute zusammengetreten waren, aufgehoben worden. Die Theilnehmer sind dem Kreisgerichte eingeliefert worden.
Großbritannien und Irland. London, 18. Mai. (Allg. Corr.) Die Bill über die Pachtrückstände in Irland wird erst nach Erledigung der Gesetzesvorlage über e von Verbrechen zu eingehender Verhandlung ommen.
Die Führer der Landliga beabsichtigen, in Kurzem eine Konferenz in Paris zur Besprechung des gegenwärtigen Standes ihrer Angelegenheiten abzuhalten. Michael Davitt 8 sich bereits nach der französischen Hauptstadt begeben, um
atrick Egan, den Schatzmeister der Liga, zu Rathe zu ziehen, und Dillon sowie einige andere irische Homerule⸗Abgeordnete werden ihm bald dahin folgen.
Der Gemeinderathder City hat die auf die Ermittelung der Person, welche am letzten Freitag eine Höllenmaschine am Gitter des Mansionhouse befestigt, ausgesetzte Belohnung von 100 auf 500 Pfd. Sterl. erhöht. Der Inhalt der Blech⸗ kiste wurde einer Analyse unterzogen, welche ergeben hat, daß derselbe größtentheils aus gewöhnlichem Sprengpulver, mit einer dem Analysten unbekannten Substanz vermischt, besteht. Eine Spur von Nitroglycerin wurde nicht wahrgenommen.
—. 19. Mai. (W. T. B.) Das Unterhaus hat heute nach zweitägiger Debatte die zweite Lesung der irischen Zwan gs⸗ bill mit 383 gegen 45 Stimmen angenommen.
Frankreich. Paris, 18. Mai. (Fr. Corr.) Der Aus⸗ schuß der Deputirtenkammer für die Vorlagen, betref⸗ fend die Aufhebung des Konkordats und die öffent— liche Ausübung des katholischen Bekenntnisses in Frankreich, legte sich in einer gestern gehaltenen Sitzung zunächst die Frage vor, ob man den Text der organischen Artikel jener Zusatzbestimmungen, welche von der römischen Kurie niemals anerkannt worden sind, in Frankreich aber⸗ Gesetzeskraft haben, zeitgemäßen Veränderungen unterziehen, oder diesen Text selbst respektiren und nur durch neue Bestimmungen vervollständigen, oder endlich drit⸗ tens, wie Paul Bert vorschlägt, ihnen durch Straf⸗ androhungen die nöthige Sanktion geben solle. Der Ausschuß entschied sich nach einer längeren Debatte, in welcher Ribot und Mezières für das Konkordat eintraten, zu Gunsten des von Paul Berth empfohlenen Systems: er will also an dem Wortlaut der organischen Artikel nicht rühren und dafür einige derselben durch Strafbestimmungen ver⸗ stärken. Das Letztere beschloß der Ausschuß schon gestern für den Art. 6, welcher von dem appel comme d'abus d. h. von dem Verfahren gegen die Bischöfe, die sich einer rechtswidrigen Handlung schuldig gemacht haben, handelt; sie werden nach diesem Artikel vor den Staatsrath gestellt, der aber nur einen ganz platonischen „Tadel“ (censure) über sie verhängen kann. Der Ausschuß entschied mit 8 gegen 6 Stimmen, daß der appel comme d'abus durch noch näher zu bestimmende Geld⸗ strafen, wie Gehaltsentziehung auf eine gewisse Zeit, sanktionirt werden müsse.
— 18. Mai. (Cöln. Ztg.) Der Kabinetsrath be⸗ schäftigte sich heute eingehend mit der Frage betreffs der Wiederherstellung der Bürgermeisterei von Paris. Floquet, Seine⸗Präfekt, und Camescasse, Polizei⸗Präfekt, wohnten der Sitzung an. Es liegen zwei Systeme vor; nach beiden wird Paris einen Ober⸗Bürgermeister erhalten; das eine beschneidet aber die Amtsbesugnisse der Polizeipräfektur, während das andere dieselben sogar verstärkt. Für letzteren Weg ist der Polizei⸗Präfekt Camescasse. Der Kabinetsrath selbst faßte in der Ober⸗Bürgermeistereifrage heute noch keine Beschlüsse.
Admiral Kranz, von seinem Stabe und dem Contre⸗ Admiral Martin sowie den Oberoffizieren der verschiedenen Schiffe der Mittelmeerflotte begleitet, wurde gestern in Tunis von dem Ministerresidenten dem Bey vorgestellt, der die französischen Offiziere mit großer Liebenswürdigkeit empfing und dem Admiral Kranz das Großkreuz des Nischam überreichte. Dem Admiral wurde alsdann im Palast des Ministerresidenten die französische Kolonie vorgestellt. Heute findet bei dem Ministerresidenten ein Nachtfest zu Ehren der Flotte statt.
— 19. Mai. (W. T. B.) Der türkische Botschafter Essad Pascha überreichte heute dem Minister⸗Präsidenten de Freycinet das Rundschreiben französisch⸗englische Eröffnung vom 16. d. M., ie Entsendung eines kombinirten Geschwaders nach Egypten. — Der „Temps“ konstatirt den platonischen Charakter des Cirkulars und sagt: die offizielle Souveränetät der Pforte über Egypten sei niemals bezweifelt worden, aber Frankreich halte sein Recht aufrecht, seine Flotte nach Egypten ebenso wie nach allen Punkten zu entsenden, wo die nationalen Pteresen Frankreichs bedroht seien. Das Cirkular werde die Situation und die bereits gefaßten Entschließungen in keiner Weise alteriren. Aus Tunis wird unter dem 19. Mai gemeldet: einem gestern im hiesigen Konsulat veranstalteten Feste nahm auch der italienische Konsul mit seinem Personal Theil und ließ sich durch den Ministerresidenten Cambon dem General Forgemol und dem Admiral Kranz vorstellen.
Italien. Rom, 19. Mai. (W. T. B.) Der Handels⸗ Minister, der Marine⸗Minister und Deputationen beider Häuser des Parlaments sind heute von hier
Informationen die Berichte eines Pester und eines Wiener
nen. Der deutsche Botschafter von Keudell verließ Rom zu demselben Zwecke. *
der Pforte auf die
abgereist, um der Eröffnung der Gotthardbahn beizuwoh:
an die
Prinzip streng gewahrt;
umfeassende, b t pe — Versicherung gegen Unfälle beim technischen Betriebe und durch die
sprochen, daß
Tbheil unserer Nationalvertretung zus. das Werk zu
dieselbe hat größeren Antheil an der Versorgun
mit Ausnahme von
— “ —
Türkei. Konstantinopel, 20 Mai. Minister des Aeußern hatte gestern Besprechungen mit Lord Dufferin und dem Marquis de Noailles. Nach gewissen An⸗ zeichen zu schließen, ist in den Dispositionen der Pforte bezüglich der französisch⸗englischen Aktion betreffs Egyptens eine gewisse Remission eingetreten. Man glaubt, Said Pascha habe den genannten beiden Botschaftern ver⸗ söhnliche Vorschläge gemacht. — Die Pforte unterhandelt wegen Miethung des österreichischen Lloyddampfers Calypso“, welcher 1500 Mann nach Yemen transportiren oll. — Eine Depesche aus Kanea meldet, daß Hussein . mit einer Korvette in der Suda⸗Bai ange⸗ angt ist.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 19. Mai. (W. T. B.) Fürst Alexander von Bulgarien ist in Begleitung des General⸗Gouverneurs von Moskau, Fürsten Dolgorukoff, gestern Abend nach Moskau abgereist. Die Er⸗ öffnung der Ausstellung in Moskau ist auf den 29. d. festgesetzt. — Der Minister des Kaiserlichen Hauses hat,
dem Vernehmen nach, den Hofschargen mittelst Cirkulars mitge⸗ ktheilt, daß die Krönung in Moskau am 6. September sstattfinden, und daß die Festlichkeiten zwei Wochen dauern soollen.
Afrika. Egypten. Alexandrien, 19. Mai. (W. T. B.)
Das englische Kanonenboot „Bittern“ ist heute Nachmittag hier eingetroffen; das Panzerschiff „Invincible“ mit dem
Admiral Seymour und das französische Geschwader werden morgen früh erwartet.
Zeitungsstimmen.
Die „Schlesische Zeitung“ widmet der „Sozialpolitik des Fürsten Bismarck“ einen Artikel, in dem sie u. A. be⸗ merkt:
Wenn irgend etwas dafür Zeugniß giebt, daß unsere national⸗ politische Entwickelung sich in sicheren, friedlichen Bahnen bewegt, so ist es der Umstand, daß das junge Reich sich an die Lösung sozial⸗ politischer Probleme heranwagen kann, die noch vor einem Lustrum in das Gebiet phantastischer Utopien verwiesen wurden Als Fürst Bismarck zuerst die Absicht kundgab, von Reichswegen soziale Frage heranzutreten, durch positive Maßnah⸗ nahmen die Lage der ärmeren Volkskassen zu heben, begegnete er im Lager des liberalen Manchesterthums nur höhnischem Spott. Man nannte ihn einen Ignoranten und Dilettanten, man behandelte ihn ganz, wie ihn die Heroen der Konfliktzeit behandelt hatten, als er 1863 in der polnischen Frage den großen staatsmännischen Wurf that, der uns die Bahn für alles weitere erschloß, und als er nicht lange darauf auch die deutsche Frage in die Hand nahm. Nachdem das Man⸗ chesterthum „die wirthschaftliche Kraft“ glücklich „entfesselt“ hatte, nachdem man die absolute Gleichberechtigung der Individuen hergestellt und den Kampf ums Dasein freigegeben hatte, mochte dabei der wirth⸗
schaftlich Stärkere den Schwächeren immerhin dem Untergange weihen,
glaubte man den Weg zur irdischen Glückseligkeit erschlossen zu haben.. In den gegenwärtig dem Reichstage unterbreiteten großen, in sich organisch eng verwachsenen Gesetzesvorlagen ist das freiheitliche wer nicht arbeitet, bleibt vollständig unbe⸗ rücksichtigt und wird in seiner Freiheit nicht beengt. Für einen großen, und zwar den in seiner Existenz zumeist gefährdeten Theil derjenigen aber, welche arbeiten, werden durch die das ganze Reich auf einem System korporativer Verbände beruhende
an dem Gemeindeprinzip und an der Assoziationsfreiheit festhaltende obligatorische Krankenversicherung die segensreichsten Einrichtungen eschaffen. Das Ziel ist begrenzt, aber es ist ein großes, und mit
seiner Erreichung werden sich weitere Perspektiven eröffnen Im Großen und Ganzen wurde von konservativer und nationallibe⸗ raler Seite, wie von Seiten der Volkspartei und der Sozialdemokraten
der große Fortschritt, den die Regierung in der Behandlung der Ma⸗ terie gemacht habe, warm anerkannt und der lebhafte Wunsch ausge⸗ es gelingen möge, die Entwürfe alsbald zu aktuellen Gesetzen zu gestalten. Nur aus dem Schooße der Sezessionisten⸗ und der Fortschrittsfraktion, diesen Sitzen des eigentlichen Manchesterthums, erfolgte eine abfällige Kritik. Zum Glück machen die ächten Manchestermänner kaum noch den fünften D Fall zu bringen, wird ihnen nicht leicht gelingen, höchstens dasselbe abzuschwächen. Ob die Gesetze in dieser oder, was wahrscheinlicher ist, in der nächsten Session zu Stande kommen, ist nicht von entscheidender Bedeutung, jedenfalls hat Fürst Bismarck bereits einen großen Schritt auf seinem Wege vorwärts gethan. Die Anerkennung, welche das Ausland seinen sozial⸗ reformatorischen Bestrebungen längst gezollt hat, wird ihm auch im Vaterlande fürder nicht versagt bleiben. Angesichts der Schwierig⸗
keiten aber, die ihm hier von vornherein entgegentraten und mit
denen er auch fernerweit zu kämpfen haben wird, gedenken wir eines Wortes, welches Goethe im Oktober 1813 an seinen Freund, den Historiker Woltmann, gerichtet hat: .
„Die Deutschen haben die eigene Art, daß sie nichts annehmen können, wie mans ihnen giebt. Reicht man ihnen den Stiel des Messers zu, so finden sie ihn nicht scharf; bietet man ihnen die
Spitze, so klagen sie über Verletzung. Sie haben so unendlich viel gelesen, für neue Formen aber fehlt ihnen die Empfänglichkeit. Erst
wenn sie sich mit einer Sache befreunden, dann sind sie einsichtig, gut, wahrhaft liebenswürdig. Als Autor habe ich mich daher jeder⸗ zeit isolirt gefunden, weil nur mein Vergangenes wirksam war und ich zu meinem Gegenwärtigen keine Theilnehmer finden konnte.“
— Die „Nordd. Allg. Ztg“ bespricht eine jüngst von dem Großhändler in Materialwaaren, Hrn. L. B. Staub, in Firma Staub u. Co. in Nürnberg, veröffentlichte Brochure, welche den Einfluß der Zollreform auf die Artikel der Materialwaarenbranche behandelt. Hr. Staub schließt seine Arbeit mit folgender Betrachtung:
Bei den mit vermehrtem oder neuem Schutzzoll chargirten
Artikeln sehen wir mit wenigen Ausnahmen einen Rückgang der Ein⸗
fuhr und gleichzeitige Vermehrung der Ausfuhr.
Auch der außerhalb des Geschäftslebens Stehende wird die natürlichste für die richtigste Erklärung dieser erfreulichen Thatsache halten und sich sagen: 1 1
Durch Schutzzoll hat sich unsere 2 vermehrt,
des heimischen Be⸗ darfs genommen, und die fast immer mit verme rter Produktion ver⸗ billigere Herstellung der Fabrikate hat dieselben exportfähiger gemacht.
Bei den Fabrikaten, die einer Zollreduktion unterlagen, hat die Einfuhr zugenommen und materielle Opfer mußten gebracht werden, um der Ueberftuthung von ausländischen Produkten einen Damm ent⸗ gegenzustellen. — 1—
Bei den Finanzzollartikeln, zugleich Konsumartikeln, sehen wir
Pfesfer. dessen Benigexinfuhr seinen Grund in
Spekulationsmanövern hat, die wir des Näheren besprachen, eine
allgemeine Mehreinfuhr, und da es durchgängig Artikel sind, deren
Kultur in Deurschland fehlt, kann keinesfalls Mißwachs die Ur⸗
sache sein. 1 8 — 8 dem genannten Blatte lesen wir weiter:
Der Ertrag des französischen Tabackmonopols im ersten Quartal des laufenden Jahres bezifferte sich nach Zeitungsmittheilungen auf die Summe von 86 534 000 Fres., was gegen den entsprechenden Zeitraum des Vorjahres ein Mehr von beinahe drei Millionen aus⸗
“ —
(W. T. B) Der
macht. Die erste Anregung zur Einführung des gegenwärtig nahezu 400 Millionen eintragenden Tabackmonopols in Frankreich ging von keinem Anderen aus, als von dem Kardinal Richelieu in Person, und ist dasselbe im Laufe der Zeit mit zu einem Fundamente der natio⸗ nalen Einigung Frankreichs geworden.
— Die „Staatsbürger⸗Zeitung“ schreibt:
Der von uns in voriger Nummer zitirte Artikel der offiziösen „Prov.⸗ Corr.“ will die Gegner des Tabackmonopols, welche im Uebrigen keine Gegner der Finanzreform sind, verpflichtet wissen, mit positiven Vor⸗ schlägen hervorzutreten und zu beweisen, daß dieselben besser sind, als das Monopol. Wir erkennen diese Verpflichtung umsomehr an, als wir mit dem politischen Ziele des Reichskanzlers, das Deutsche Reich auch hinsichtlich seiner Finanzverwaltung auf die eigenen Füße zu stellen, vollständig einverstanden sind; sind doch unseres Erachtens nächst den im Kampfe für das Vaterland von seinen Söhnen gebrach⸗ ten Blutopfern die gemeinsamen Opfer an Gut der beste Kitt für die Erhaltung der Einheit des Deutschen Reiches.
— Die „Deutsche Reichs⸗Post“ meldet:
Als ein erfreuliches Zeichen und neuen Beweis von den guten Wirkungen der Wirthschaftspolitik des Reichskanzlers ist folgende Nachricht zu begrüßen: Gutem Vernehmen nach hat der Verwaltungs⸗ rath der „Dortmunder Union“ beschlossen, die Werke der Gesellschaft wesentlich zu vergrößern, und zwar soll in erster Linie ein neuer, der vierte, Hochofen und im Anschluß daran 13 Converter und ein Schienenwalzwerk angelegt werden.
Centralblatt für das Deutsche Reich. Nr. 20. — Inhalt: Finanzwesen: Nachweisung über Einnahmen des Reichs im April 1882. — Zoll⸗ und Steuerwesen: Bestimmungen über die — Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichs⸗ gebiete.
Deutsches Handels⸗Archiv. Zeitschrift für Handel und Gewerbe. Maiheft. — Inhalt: Erster Theil. Gesetzgebung: Deutsches Reich: Abänderung des amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zolltarif. — Einreihung der Cichorie unter diejenigen Massengüter, welche für je 10 000 kg 10 ₰ statistische Gebühr zu entrichten haben. — Zollfreie Abschreibung von Abbrand bei Roheisen behufs Wieder⸗ ausfuhr daraus gefertigter Waaren. — Ermächtigung einer weiteren Zollstelle zur zollfreien Ablassung von Mineralölen. — Tarifirung hölzerner, mit Verschlußvorrichtungen aus leichtem Ornamentguß ver⸗ sehener Waaren. — Rumänien: Verbot der Einfuhr fremden Tabacks in die Dobrudscha. — Vereinigte Staaten von Amerika: Ein⸗ gangszolltarif und Freiliste. — Frankreich, Belgien, Portugal, Schwe⸗ den und Norwegen, Niederlande, Schweiz, Spanien: Tarife zu den zwischen Frankreich und den übrigen genannten Ländern abgeschlossenen Handelsverträgen. — Oesterreich⸗Ungarn und Großbritannien: Ueber⸗ einkommen, betreffend die wechselseitige Unterstützung hülfsbedürftiger Seeleute. — Großbritannien: Wiederaufhebung der verfügten Ein⸗ gangszölle in Südaustralien auf dort bisher zollfreie Waaren. — Däne⸗ mark: Gesetz, betreffend die Ermächtigung zur Zahlung einer Vergütung bei der Ausfuhr von Sprit, entsprechend dem bei der Einfuhr von Sprit vom Auslande erlegten Zoll. — Spanien: Gestattung der Verschiffung ge⸗ wisser Landesprodukte aus einigen Orten nach anderen spanischen Häfen. — Türkei: Egypten: Aufhebung des Zollamts von Kairo. — Venezuela: Erforderniß der konsularischen Beglaubigung der Konnossemente über vom Auslande eingehende Güter. — Berichte: Deutsches Reich: Halle a. S. — Leipzig. — Bremen. — Landsberg a. W. — Glogau. — Magdeburg. — Posen. — Breslau. — Görlitz. — Bielefeld. — Frankfurt a. M. — Cassel. — Dortmund. — Düsseldorf. — Nürnberg. — Mainz. — Aachen. — Mülhausen i. E. — Emden. — Kiel. — Bromberg. — Rußland: Hafen⸗ und Schiffahrtsverhältnisse in Odessa. — Odessa (Verkehr deutscher Schiffe in 1881). — Niederlande: Surabava (Verkehr deutscher Schiffe in 1881). — Italien: Gallipoli (Handelsbewegung im Jahre 1881). — Türkei: Egypten: Schiffsbewegung im Hafen von Port Said und Verkehr des Suezkanals im Jahre 1881. — China: Tamsui (Verkehr deutscher Schiffe in Tamsui und Kilong in 1881). — Vereinigte Staaten von Amerika: Deutscher Schiffsverkehr im Hafen von New⸗YVork im Jahre 1881. — Venezuela: Ciudad Bolivar (Verkehr deutscher Schiffe in 1881. — Dominikanische Republik: Santo Domingo (Verkehr deutscher Schiffe in 1881)1. — Zweiter Theil. Konsulatsberichte: Ostasien. Hiogo⸗Osaka: Schiff⸗ fahrtsbericht für die Jahre 1880 und 1881). — Kanton: Verkehr deutscher Schiffe in Kanton bezw. Whampoa während des Jahres 1881. — Mittel⸗ und Südasien. Bassein: Jahresbericht für 1881. — Moulmain: Jahresbericht für 1881. — Osteuropa. Taganrog: Handelsbewegung im Jahre 1881. — Küstendje: Jahresbericht für 1881. — Moskau: Bericht über die Messe in Nischni⸗Nowgorod im Jahre 1881. — Südeuropa. Porto: Jahresbericht für 1881 und Uebersicht der portugiesischen Handelsbewegung in demselben Jahre. — Malaga: Fergberscht für 1881. — Torrevieja: Jahresbericht für 1881. — Madrid: Jahresbericht für 1881. — Granada: Jahresbericht für 1881. — Ferrol: Jahresbericht für 1881. — Dünkirchen: Jahresbericht für 1881. — „Rouen: Jahresbericht für 1881. — Rom: Allgemeiner Bericht für das Jahr 1881. — Westeuropa. Cardiff: Jahresbericht für 1881. — Birmingham: Jahresbericht für 1881. — Aberdeen: Jahresbericht für 1881. — Hull: Jahresbericht für 1881. — Swansea: Jahresbericht für 1881. — Middlesbrough: Jahresbericht für 1881. — Nordeuropa. Frede⸗ rikshavn: Handelsbewegung im Jahre 1881. — Nordamerika. St. George (Bermuda): Jahresbericht für 1881. — Westindien und Mittelamerika. Cienfuegos: Jahresbericht für 1881. — Südamerika. Puerto Montt: Handelsbewegung im Jahre 1881. — Auftralien und vervnesten. Sydney: Handels⸗ und Schiffahrtsverkehr zwischen den australischen Kolonien und den Südsee⸗Inseln im Jahre 1880
Centralblatt der Bauverwaltung. Nr. 20. — Inhalt: Amtliches: — Nichtamtliches: Vollendungsbau des Ulmer Münsterthurmes. — Das Empfangsgebäude auf Central⸗ bahnhof Posen. — Der fluthleitende Damm bei Harlingen. — Ver⸗ wendung von Buchenbohlen zu Brückenbelägen. — Die Schleusen der Schiffahrtskanäle im mittleren Emsgebiet. (Schluß.) — Ueber die Sicherheit der Person im Theater. — Ausstellung für Hygiene und Rettungswesen in Berlin. — Vermischtes: Konkurrenz für den Ent⸗ wurf zum neuen Reichstagsgebäude. — Eröffnung des Durchgangs⸗ verkehrs auf der Berliner Stadtbahn. — Grabdenkmal für Heinrich Strack. — Berufung deutscher Techniker nach dem Ausland. — Internationale Ausstellungen in Wien. — Untertunnelung der Straße von Messina. — Technische Hochschule in Berlin.
Statistische Nachrichten. 8
Das Statistische Jahrbuch für das Deutsche Reich, herausgegeben vom Kaiserlichen statistischen Amt, liegt im III. Jahr⸗ gang (1882) vor (Berlin 1882, Puttkammer und Mühlbrecht). Das Nehröuch stellt die zahlenreichen Nachweisungen in den umfangreichen
uellenwerken der Statistik des Deutschen Reichs und der Monats⸗ hefte zur Statistik des Deutschen Reichs übersichtlich zusammen und macht sie durch die Gruppirung übersichtlicher und verständlicher. Obwohl die Resultate der statistischen Erhebungen im 2453 laufend mitgetheilt worden sind, wird es nicht ohne Interesse sein, die Hauptzahlen der Reichsstatistik nach dem Jahrbuch hier noch ein⸗ mal kurz zusammenzustellen, woraus sich gleichzeitig der reiche Inhalt des Buches ergiebt. Flächeninhalt 540 521,8 qkm, ortsanwesende Be⸗ völkerung am 1. Dezember 1880 45 234 061. Bewohnte Gebäude 5 631 803, Haushaltungen 9 652 036. Es kamen auf 1 qkm 83,7, auf 1 bewohntes Gebäude 8,0, auf 1 Haushaltung 4,7 Einwohner. Die durchschnittliche Vermehrung der Bevölkerung betrug seit 1. De⸗ zember 1875 1,14 %. Eine Tabelle weist das Wachsen der Volkszahl
2 I
in den einzelnen deutschen Staaten seit 1816 nach, sofern die vor⸗ handenen Daten soweit zurückreichen. Werden diese Zahlen auf das Gebiet des heutigen Reichs übertragen, so ergiebt sich folgende Tabelle (für Anfangs Dezember): 1816. 24 831 396 Einwohner 1820 . . . 26 291 606 BV““ 1830 29 518 125 1885ööF 1840 .. . 1845 .. . 34 396 055 1850 35 395 496
1855.
1860 . 37 745 187
1865 . . 39 653 544
1870 40 816 2au9 „ .42 727 3300
1875 .. 1880 45 234 061 3
3 Die ortsanwesende Bevölkerung des deutschen Zollgebiets betrug 44 766 183 Einwohner. Mehrere Tabellen weisen die Bevölkerung des Zollgebiets seit 1835, des Branntwein⸗ und Brausteuergebiets seit 1867 und der Armeecorpsbezirke nach. Die Bevölkerung vertheilt sich auf die 116 Orte von 20000 Einw. und darüber mit 7300 229, 641 von 5000 bis 19 999 Einw. mit 5671 325, 1950 von 2000 bis 4999 Einw. mit 5 748 976, von weniger als 2000 Einw. mit 26 513531 Einw. Von der Bevölkerung vertheilen sich auf die Orte mehr als 2000 Einw. 41,4 %, auf die kleineren Orte 58,6 %. 303 Orte zählten mehr als 10000 Einwohner; in dem Ver⸗ zeichniß derselben ist die durchschnittliche Zunahme der Ein⸗ wohnerschaft in der Periode 1875/80 und 1867/75 angegeben; die
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stärkste Zunahme hat Eimsbüttel (12,63 bezw. 11,63 %) erfahren.
Die Zahl der Eheschließungen betrug im Jahre 1880 337 342 (7,48 pro Mille der Bevölkerung), die der Geburten (ein⸗ schließlich der Todtgeborenen) 1 764 096 (39,12 pro Mille), der Ge⸗ storbenen (einschließlich der Todtgeborenen) 1 241 126 (27,52 pro Mille), der Ueberschuß der Geborenen über die Gestorbenen 522 970 (11,60 pro Mille). Von den Geborenen waren 908 579 männlichen, 855 511 weiblichen Geschlechts, 158 709 Uneheliche, 67 921 Todt⸗ eborene. Auf 100 Mädchen, kamen 106,2 Knaben. Von 100 Ge⸗ orenen waren 9 Uneheliche und 3,85 Todtgeborene. Es starben im Jahre 1880 647 787 männliche und 593 333 weibliche Personen; auf 100 weibliche kamen 109,2 männliche Verstorbene. Es betrug die Zahl der Eheschließungen: 1u““
1872 .423 900 10,29 pro Mille 1873 416 949 10,02 “ 18774 400 282 9,53
1875 886 18 9,10
1876. 366 912 8,52
1877 347 810 7,98
1878 340 016 7,71
189 7,51
18è80.. 39 “ .
Die Verhältnißzahlen in denselben Jahren waren für die Geburten 41,09, 41,30, 41,75, 42,31, 42,53, 41,70, 40,45, 40,47, 39,12; für die Sterbefälle 30,62, 29,89, 28,39, 29,32, 28,03 28,06, 27,84, 27,21 27,52; für den Ueberschuß 10,47, 11,41, 13,36, 12,99, 14,50, 13,64, 12,61, 13,26, 11,60. Auf 100 geborene Mädchen kamen Knaben 106,2, 106,1, 106,3, 106,7, 106,3, 106,0, 105,9, 106,1, 106,2; von 100 Geborenen waren uneheliche 8,90, 9,23, 8,67, 8,65, 8,65, 8,65, 8,66, 8,85, 9,00; todtgeborene 3,91, 3,92, 3,97, 4,12, 4,01, 3,91, 3,96, 3,92, 3,85. Auf 100 weibliche kamen männliche Gestorbene 107,0, 109,0, 109,8, 110,6, 111,9, 111,1, 110,5, 110,3 109,2. Aus⸗ länder waren im Jahre 1880 4876 naturalisirt worden, dagegen 27 686 Deutsche in das Ausland entlassen worden. Die überseeische Auswanderung entfernte im Jahre 1881 210 547 Personen aus dem deutschen Reiche, von denselben gingen 206 189 Personen nach den Vereinigten Staaten von Amerika, 2102 nach Brasilien, 1162 nach anderen amerikanischen Staaten, 1094 nach anderen Welttheilen.
Für die Bodenbenutzung ergaben sich im Jahre 1878 (ohne das Fürstenthum Lippe) folgende Hauptkategorien: Ackerland, Gartenland und Weinberge 26 133 516 ha (48,5 %), Wiesen und Weiden 10 510 411 ha (19,5 %), Forstland 13 838 856 ha (25,7 %), Haus⸗ und Hofräume, Wege, Oedland, Unland und Gewäösser 3 394 109 ha (6,3 %). Die Ernteflächen und die Ernteerträge für die wichtigsten Nährfrüchte be⸗ trugen im Jahre 1880: Roggen 5 920 668 ha (4 952 525 Tonnen zu 1000 kg), Weizen 1 815 230 ha (2 345 278 t), Spelz 386 417 ha (489 345 t), Gerste 1 623 999 ha (2 145 617 t), Kartoffeln 2 762 934 ha (19 466 242 t), Hafer 3 743 252 ha (4 228 128 t), Wiesenheu 5 910 040 ha (19 563 388 t). Der durchschnittliche Ertrag pro ha war in den Jahren 1878 — 79 bezw. 1880: Roggen 1,06 und 0,84 t, Weizen 1,35 und 1,29 t, Spelz 1,16 und 1,27 t, Gerste 1,36 und 1,32 t, Kartoffeln 7,71 und 7,05 t, Hafer 1,25 und 1,13 t, Wiesen⸗ heu 3,83 und 3,31 t. Die Zahl der Tabakpflanzer betrug im Jahre 1880 — 81 221 010 (gegen 159 061 in 1879 — 80), die mit Tabak be⸗ pflanzte Fläche 24 259 ha (1879 — 80 17 273 ha), der Ertrag 51 947 t (28 409 t) = 36 827 000 ℳ (21 406 000 ℳ), im Durchschnitt 2,14 t pro ha = 1518 ℳ (1,64 t = 1239 ℳ). Eine Tonne trockener Tabakblätter erzielte im Durchschnitt 709 ℳ (754 ℳ).
Der Viehstand belief sich nach den Zählungen von 1861 und 1873 auf 3 193 711 bzw. 3 352 231 Pferde (auf 100 Einwohner 8,4 bzw. 8,2), 14 999 194 bzw. 15 776 702 Stück Rindvieh (39,2 bzw. 38,4), 28 016 769 bzw. 24 999 406 Schafe (73,3 bzw. 60,9), 6 462 572 bzw. 7 124 088 Schweine (16,9 bzw. 17,4) und 1 818 421 bzw. 2 320 002 Ziegen (4,8 bzw. 8
(Fortsetzung folgt.)
— Dem Mecklenburg⸗Lübeckischen Buchdrucker⸗ Verein gehören zur Zeit 233 Mitglieder an, und zwar in Lübeck 66, Schwerin 61, Rostock 58, Wismar 20, Ludwigslust 6, Güstrow 4, Neustrelitz 1 u. s. w. Anfangs März wurden in 59 im Schwerinschen und im Strelitzschen bestehenden Buchdruckereien 18 Faktoren, 7 Korrektoren, 166 Setzer, 32 Drucker, 2 Gießer, 126 Setzerlehr⸗ linge und 6 Druckerlehrlinge beschäftigt. Reisende Buchdrucker sind in den letzten 5 Jahren in stetig wachsender Zahl unterstützt worden: 1877 229, 1878 253, 1879 291, 1880 352 und 1881 354, im Ganzen 1489 Personen. 6
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Kunst, Wissenschaft und Literatur.
dem großen musikalischen Konversations⸗ Lexikon, welches der verstorbene Hermann Mendel im Säkularjahre der Geburt Beethovens (1870) in Angriff nahm und August hei. mann zu Ende führte, ist bald nach dem Abschluß eine zweite Auf⸗ lage nothwendig geworden. Diese läßt die Verlagsbuchhandlung von Robert Oppenheim hierselbst seit 1880 als Stereotrp⸗Ausgabe er⸗ scheinen, bereichert durch einen Ergänzungsband, welcher alle in dem dazwischenliegenden Dezennium eingetretenen musikalischen Crehnüss bis auf die Neuzeit nachträgt. Der große Erfolg, den diese er⸗ schöpfende Encyklopädie der musikalischen Wissenschaften nicht nur in Fachkreisen, sondern bei allen Gebildeten und Kunstfreunden gefunden 8 beweist, wie Recht der Begründer des Werks hatte, wenn er in dem Vorwort zur ersten Ausgabe „von einem unabweisbaren Bedürfniß“ sprach, welches dasselbe ins Leben gerufen habe. In der That genügten die älteren Werke der Art den an eine 85 kalische Encyklopädie zu stellenden Ansprüchen weder in wissenschaft⸗ licher Beziehung mehr, noch in Bezug auf Vorurtheilslosigkeit und gründliche Kritik. Noch weniger aber konnte man von jenen älteren Werken über die jüngste, noch jetzt nicht voll ausgereifte der Künste zutreffende gerechte Ansichten erwarten. Und so wurde denn auch von Anfang herein die Idee Mendels mit Recht als eine sehr glückliche betrachtet, und die Ausführung des Unternehmens, wie er selbst sagt, mit Liebe und Eifer gefördert. Dieser allseitige Beifall aber wird dem Werke auch hinfort nicht fehlen, weil die Gewissenhaftigkeit und Gediegenheit der nngfüͤbramg des Unternehmens ihn durchaus zu rechtfertigen geeignet ist. Schon eine flüchtige Durchsicht des ersten
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