1882 / 133 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Jun 1882 18:00:01 GMT) scan diff

zirk Merseburg.

Anleiheschein 8— des Kreises Merseburg. Fhn b

Mark Reichswäh Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 15. Mai 1882 (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Merseburg vom. ten 1882 Nr. . . Seite ... und e hh

lung für 1882 Seite .. . laufende Nr. ..

Auf Grund des von dem Bezirksrathe des Regierungsbezirks Merseburg bestätigten Kreistagsbeschlusses vom 18. Oktober 1881 wegen Aufnahme einer Schuld von 500 000 bekennt sich der Kreisausschuß des Kreises Merseburg Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von ℳ, welche an baar gezahlt worden und mit vier Prozent jährlich zu ver⸗ zinsen ist.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 500 000 erfolgt nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplans mittelst Verloosung der Anleihescheine in den Jahren 1883 bis spätestens 1924 einschließlich aus einem Tilgungsstocke, welcher mit wenigstens Einem Prozent des Kapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen, von den getilgten Anleihescheinen gebildet wird. Die Ausloosung geschieht in dem Monate Oktober jeden Jahres. Dem Kreise bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock zu verstärken oder auch sämmtliche noch im Umlauf befindliche Anleihescheine auf einmal zu kündigen.

Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben⸗ falls dem Tilgungsstocke zu.

Die ausgeloosten Anleihescheine werden am 1. Juli des der Ausloosung folgenden Jahres eingelöst und ebenso wie die gekündigten Anleihescheine unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem „Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger“, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Merseburg und dem Merse⸗ burger Kreisblatte oder in den an die Stelle dieser Blätter tretenden Organen. Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von der Kreisvertretung mit Genehmigung des Königlichen Regierungs⸗Präsidenten in Merseburg ein anderes Blatt bestimmt.

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an gerechnet, mit vier Prozent jährlich verzinset.

Der Zinsenlauf der ausgeloosten und der gekündigten Anleihe⸗ scheine endigt an dem für die Einlösung bestimmten Tage.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der 15 gewordenen Zinsscheine, beziehungsweise dieses Anleihescheins bei der Kreiskommunalkasse zu Merseburg, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit dem zur Empfangnahme des Ka itals eingereichten An⸗ leihescheine sind auch die dazu gehörigen Zinsscheiun der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rück⸗ zahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier ZJahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig ge⸗ worden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises. Das Aufgebot und die Kraftloserklärun verlorener oder ver⸗ nichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der §§. 838 und ff. der Civil⸗Prozeßordnung für das Deutsche Reich vom 30. Ja⸗ nuar 1877 (R. G. Bl. S. 83) bezw. nach §. 20 des Ausführungs⸗ gesetzes zur Deutschen Civil⸗Prozeßordnung vom 24. März 1879 (G. S. S. 281).

Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll Per tesähen. welcher den Verlust von Zins⸗ scheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreis⸗ verwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der Zins⸗ 3 825 durch Vorzeigung des Anleihescheins oder fonst in laubhafter Weeise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrift der etrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit diesem Anleihescheine sind halbjährige Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres .. . ausgegeben; die ferneren bee werden für fünfjährige Zeiträume ausgegeben werden.

ie Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Kreiskommunalkasse in Merseburg gegen Ablieferung der der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verkuste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den 8 haber 858 Anleihescheins, sefen dessen Vorzeigung rechtzeitig ge⸗ 8 ehen ist. Per Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet eer Kreis mit seinem Vermögen und mit seiner Steuerkraft.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt. . bööö den. . ten

er Kreisausschuß des Kreises Merseburg.

„Anmerkung. Die nleihescheine sind außer mit den Unter⸗ chriften des Landraths und zweier Mitglieder des Kreisausschusses mit dem Siegel des Landraths zu versehen.

Regierungsbezirk Merseburg. Zinsschein . Reihe dem Anleihescheine des Kreises Merseburg. hte Ausgabe. Buchstabe Nr.. .. über.... Mark zu vier Prozent Zinsen über Mark Pfenn g.

Der Inhaber dieses Zinsscheines em fänot gegen dessen Rückgabe Ju

in der Zeit vom 2. Januar (bezw.) 1. i 18,. ab die Zinsen des vorbenannten Anleihescheines für das bn vom. . ten b In; t ark Pf. bei der

Der Kreisausschuß des Merseburger Kreises. 3 1 (Unterschriften.) 8 8

Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit erhoben wird.

Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder des Kreisausschusses köͤnnen mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namensunter⸗ schrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Provinz Sachsen. Regierungsbezirk Merseburg. 1b Anweisung zum Kreisanleiheschein des Kreises Merseburg.

. te Ausgabe Buchstabe. Nr. ä—“ Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe

zu dem obigen Anleihescheine dise.. te Rängt von Zinsscheinen für die fünf Jahre 18. bis 18 bei der Kreiskom⸗ munalkasse zu eedelnng, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen

ausweisenden Inhaber des Anleihescheines dagegen Widerspruch erhoben wird.

Merseburg, den. ten 18 „. Der Kreisausschuß des Kreises Merseburg. ( ö 1 vnerfuns Die Namenzunterschriften der Mitglieder des Kreisausschusses oͤnnen mit Lettern oder Faksilimestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der e genhändigen Namens⸗ unterschrift eines ontrolbeamten versehen werden.

.

1

Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite

unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden

Lettern in nachstehender Art a zudrucken: 8 .ter Zinsschein. .. ter Zinsschein.

Anweisung.

Ministerium des Innern.

Bei dem Ministerium des Innern sind die Geheimen

Kanzlei⸗Assistenten Neumeister und Koelling zu Geheimen Kanzlei⸗Sekretären und der Geheime Kanzlei⸗Sekretär Dreß⸗ ler zum Geheimen Registrator ernannt worden.⸗

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Der Ober⸗Forstmeister Müller zu Königsberg i./Pr. ist auf die durch Pensionirung des Ober⸗Forstmeisters Tramnitz erledigte Ober⸗Forstmeisterstelle bei der Königlichen Regierung zu Merseburg und der Ober⸗Forstmeister Mortzfeldt zu

umbinnen auf die Ober⸗Forstmeisterstelle bei der Königlichen egierung zu Königsberg i./Pr. versetzt worden.

Dem Ober⸗Forstmeister Deckmann ist die Ober⸗Forst⸗ meisterstelle bei der Königlichen Regierung zu Gumbinnen übertragen worden.

8

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Im Anschluß an die Vorschriften über die Ausbildung und Prüfung für den Staatsdienst im Bau⸗ und Maschinen⸗ fach vom 27. Juni 1876 wird bezüglich der für das Ma⸗ schinenfach Geprüften das bestimmt.

Nach bestandener erster Staatsprüfung wird der Kandidat des Maschinenfaches auf Grund des Prüfungszeugnisses von dem Minister der öffentlichen Arbeiten zum Regierungs⸗ Maschinenbausührer ernannt. Der Antrag auf diese Ernennung ist unter Vorlegung des Prüfungszeugnisses von derjenigen Königlichen technischen Prüfungskommission zu stellen, vor welcher die Prüfung abgelegt worden ist.

Diejenigen Kandidaten des Maschinenfaches, welche die erste Staatsprufung vor der Herzoglichen technischen Prü⸗

*

fungskommission zu B preußischen Regierungs⸗Maschinenbauführer ernannt zu wer⸗

den wünschen, haben ihren bezüglichen Antrag unter Beifü⸗ gung ihres Prüfungszeugnisses und einer Beschreibung ihres . Lebenslaufes an den Minister der öffentlichen Arbeiten zu

richten und wenn sie weder dem preußischen noch dem braunschweigischen, sondern einem anderen deutschen Bundes⸗ staate angehören dabei ausdrücklich zu erklären, daß sie in

den Dienst preußischer Behörden oder Korporationen zu treten

beabsichtigen.

2 Der Regierungs⸗Maschinenbauführer wird bei derjenigen

Königlichen Behörde (Regierung, Landdrostei, Ober⸗Bergamt oder Eisenbahndirektion), in deren Bezirk er zuerst in Be⸗ schäftigung treten will in Berlin bei der Königlichen Ministerial⸗Baukommission oder bei der Königlichen Eisenbahn⸗ direktion —, vereidigt.

Nach erfolgter Vereidigung haben die Angaben des Re⸗

gierungs⸗Maschinenbauführers in Bezug auf Maß und Zahl öffentlichen Glauben. 1

Der Regierungs⸗ Maschinenbauführer ist verpflichtet, eine Nachweisung über seine Beschäftigung nach anliegendem Schema A. am Schlusse jedes Jahres bei dem Minister der öffentlichen Arbeiten einzureichen, und hat im Falle der Nicht⸗ beachtung dieser Vorschrift die Zurückweisung von der zweiten Staatsprüfung zu gewärtigen. 4.

e. Nach Ablegung der zweiten Staatsprüfung wird der Regierungs⸗Maschinenbauführer auf Grund des ron der Königlichen technischen Ober⸗Prüfungskommission vorzulegen⸗ den Prüfungszeugnisses von dem Minister der öffentlichen Arbeiten zum Regierungs⸗Maschinenmeister ernannt,

Regierungs⸗Maschinenmeister, welcher im Staats⸗ dienst beschäftigt wird oder im Staatsdienst beschäftigt bezw. angestellt zu werden wünscht, hat gleichfalls eine Nach⸗ weisung über seine Beschäftigung nach anliegendem Schema B. am Schlusse jedes Jahres dem Minister der öffentlichen Ar⸗ beiten einzureichen. Er hat es sich selbst zuzuschreiben, wenn er in Folge Nichtbeachtung dieser Vorschrift bei Besetzung von Staatsstellen unberücksichtigt bleibt.

Berlin, den 3. Juni 1882. Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Maybach.

8

Nabweisung dder Beschäftigung des Regierungs⸗Maschinenbauführers im Laufe des Jahres 18

Datum der

Regierungs⸗ Maschinen⸗ Bauführer.

8 Ernennung Zeitiger Geburtsort. zum Aufenthalts⸗ und

ort.

Art der Beschäftigung

h voraussichtliche Dauer der gegenwärtigen Beschäftigung.

1

S „Nachweisung der Beschäftigung des Regierungs⸗Maschinenmeisters

im Laufe des Jahres 18 9

Geburtsjahr. Geburtsort. zum zum

Bauführer. meister.

Datum der Ernennung

Regierungs⸗ Regierungs⸗ Maschinen⸗ Maschinen⸗

Su Art der Beschäftigung Zeitiger wüb

Aufenthalts voraussichtliche Dauer der gegenwärtigen Beschäftigung

Bekanntmachung.

Durch unseren Beschluß vom 11. März d. J. ist die dem bis⸗ herigen Markscheider Franz Ta bpermann zu Coblenz am 2. Juni 1861 ertheilte Konzes

surückgenommen worden, was wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen.

sion zur Ausübung des Markscheidergewerbes

Bonn, den 5. Juni 1882.2 Königliches Ober⸗Bergamt.

Zei Fr der heutigen Handelsregister⸗Beilage wird Nr. 23 der ei

enregister⸗Bekanntmachungen veröffentlicht.

MNicchtamtliches. Deutsches NReich. Preußen. Berlin, 9. Juni. Se. Majestät der

Kaiser und König hörten heute die Vorträge des Polizei⸗ Präsidenten von Madai sowie des Ober⸗Ceremonienmeisters

rafen Stillfried, empfingen den General⸗Arzt, Geheimen

Ober⸗Medizinal⸗Rath Professor Dr. von Langenbeck, welcher vom Krankenbette Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Carl aus Cassel zurückgekehrt ist, und nahmen in Gegenwart des Gou⸗ verneurs und des Kommandanten militärische Meldungen ent⸗ gegen.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin

empfing gestern den Besuch der hier und in Potsdam an⸗ wesenden Mitglieder der Königlichen Familie.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der

Kronprinz traf gestern Vormittag gegen 11 Uhr mit hrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kron⸗

brinzessin und Ihrer Königlichen Hoheit der ehgr

ictoria in Berlin ein und begab Sich zur Begrüßung Ihrer

Majestät der Kaiserin und Königin in das Palais Ihrer Majestäten.

Demnächst nahm Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz

ei nige militärische Meldungen entgegen und ertheilte dem

Kommandanten der Miliz und Gensd'armerie Ost⸗Rumeliens, Strecker Pascha, eine Audienz. FESgpäter fand im Palais unter dem Vorsitz Sr. Kaiser⸗ lichen Hoheit eine Sitzung des Kultus⸗Ministers und mehrerer Räthe des Kultus⸗Ministeriums in Angelegenheiten des wei⸗ teren Ausbaues der Königlichen Museen statt. Mit dem 2 Uhr⸗Zuge kehrte Se. Kaiserliche Hoheit nach Potsdam zurück.

Heute Morgen wohnte Höchstderselbe dem Kavallerie⸗ Exerzieren auf dem Bornstedter Felde bei.

Das heute über das Befinden Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Carl ausgegebene Bulletin lautet:

Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl hat die Nacht weniger gut geschlafen, weil bei nunmehr freiem Bewußt⸗ sein die Beschwerden des Verbandes mehr empfunden werde Sonst Zustand derselbe.

Cassel, den 9. Juni 1882. 1““

Valentini. Rockwitz. Krause.

1““ Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu⸗ sammen.

In der heutigen (14. Sitzung des Reichstags welcher der Staats⸗Mintier von Züerduns be 1.0. Bersü⸗ mächtigte zum Bundesrath nebst Kommissarien desselben bei⸗ wohnten, stand an erster Stelle auf der Tagesordnung: die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Ab⸗ ände rung des Folltarisgesetzes vom 15. Juli 1879, auf Grund der Zu⸗ ammenstellung der in zweiter Berathung über denselben gefaßten Beschlüsse. Nach dem Vorschlag des Präsidenten wurde in Ver⸗ bindung hiermit zur Berathung gestellt: die dritte Lesung des von den Abgg. Schmidt (Elberfeld), Richter (Hagen) und Buddeberg eingebrachten Gesetzentwurfs, betreffend die Ab⸗

änderung des Zolltarifgesetzes vom 15. Juli 1879,

auf Grund der Zufammenstellung der in zweiter Berathung

üͤber denselben gefaßten Beschluüsse, ad 1 und 2 in Ver⸗

bindung mit dem mündlichen Berscht der Petitionskommission

raunschweig abgelegt haben und zum

über die auf Abänderung des Zolltarifgesetzes vom 15. Juli 1879 gerichteten Petitionen.

Der Abg. Fürst von Hatzfeld⸗Trachenberg erklärte, daß er an dem Prinzip der ehrlichen Probe des Zolltarifs festhalte und daher die Vorlage ablehnen werde, ohne Rücksicht darauf, ob dieselbe Zoll⸗Erleichterungen oder ⸗Erhöhungen bringe.

Der Direktor im Reichsschatzamte Burchard hob hervor, daß die Regierung bei der Einbringung dieser Vorlage nur einem Nothschrei Rechnung getragen habe, der aus den Kreisen der Industrie erklungen sei. An eine prinzipielle Aenderung des Tarifs sei nicht gedacht worden, man habe sich lediglich auf die Abstellung der dringlichsten Bedürfnisse beschränkt.

Der Abg. Frhr. von Unruh (Bomst) erklärte, daß er auch heute noch auf dem freihändlerischen Standpunkt stehe. 1879 habe er allerdings für den Tarif gestimmt, aber nur um der Finanzzölle willen, die derselbe gebracht, und um die Probe zu machen auf die Richtigkeit seiner wirthschaftlichen Anschauungen; deshalb müsse er sich gegen jede Aenderung des Tarifs erklären. (Bei Schluß des Blattes nahm der Abg. Grad das Wort.)

Dem Richter ist im §. 799 Th. II. Tit. 1 des Allg. Landrechts zur Pflicht gemacht, den standesmäßigen Unterhalt einer geschiedenen Frau nach Verhält⸗ niß des Gewerbes oder Verdienstes oder der sonstigen Ein⸗ künfte des Mannes zu bestimmen. „Wenn nun, führt das Reichsgericht, I. Hülfssenat, in einem Erkenntniß vom 14. April d. J. aus, §. 800 a. a. O. verordnet: „„Jedem Theile steht frei, zum Behufe dieser näheren Bestimmung einen Standes⸗ oder Zunftgenossen des Mannes vorzuschlagen, und zwischen dem Gutachten derselben giebt der Befund des Richters den Ausschlag““ so läßt dieser Paragraph nur das Verständniß zu, daß die Gutachten der Standes⸗ genossen dem Richter zur Information dienen sollen: es kann nicht angenommen werden, daß das dem Richter in §. 799 gegebe ne Recht, den standesmäßigen Unterhalt der Frau nach den Einkünften des Mannes zu bestimmen, hat beschränkt, und daß dem Richter hat untersagt werden sollen, über den Maximalsatz der Standesgenossen hinaus oder unter deren Maximalsatz hinunter zu gehen“.

S. M. Kanonenboot „Habicht“, 5 Geschütze, Kom⸗ mandant Korvettenkapitän Kuhn, ist am 7. Juni cr. in Port Sard eingetroffen und hat am 8. dess. Mts. die Heimreise fortgesetzt.

Württemberg. Stuttgart, 7. Juni. (St. A. f. W.) Gestern Mittag ist der Großfürst Konstantin Konstan⸗ tinowitsch, Bruder der Frau Herzogin Wera von Würt⸗ temberg, zum Besuch hier angekommen. Der Großfürst wird ca. 10 Tage hier bleiben und hat Wohnung bei seiner Schwester auf der Königlichen Orangerie genommen.

Baden. Karlsruhe, 7. Juni. Im heutigen Ge⸗ setzblatt ist das Etatsgesetz (Gesetz, den Staatsvoranschlag und die Verwaltung der Staatseinnahmen und Ausgaben betr.) veröffentlicht.

Hessen. Darmstadt, 5. Juni. (Cöln. Ztg.) Schon seit längerer Zeit waren in den betheiligten Kreisen Wünsche nach einer durchgreifenden Revision der Landeskultur⸗ gesetzgebung und anderweiter Organisation der mit der Landeskultur befaßten Behörden laut geworden. Diese Wünsche haben nunmehr in einer am 1. d. M. hier abgehaltenen, von einem Mitgliede des Ministeriums geleiteten Plenarversamm⸗ lung der großherzoglichen Centralstelle für die Landwirtschaft Ausdruck erhalten, indem die Versammlung folgende Erklärung angenommen hat: „1) Eine planmäßige Durchführung der Landes⸗ melioration und Konsolidation der Grundstücke ist Vorbedingung für intensive Wirthschaft, Lebensbedürfniß für die Landwirthschaft des Großherzogthums; 2) die planmäßige Durchführung von Meliorationen und Konsolidationen in wünschenswerthem Um⸗ fange ist abhängig von einer durchgreifenden Umarbeitung unserer ganzen Kulturgesetzgebung sowie von der Schaffun einer der Landeskultur dienenden rganisation.“ Im Anschlu hieran wurde weiter beschlossen, die Zusammenstellung aller in Hessen bestehenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften über Landeskultur und was damit zusammenhängt, bei der Regierung zu beantragen. Die Einzelheiten werden nach Vor⸗ bereitung in einer Kommission in einer weiteren Plenar⸗ versammlung verhandelt.

Sachsen⸗Weimar⸗ Eisenach. Weimar, 8. Juni. (Weim. Ztg.) Am Großherzoglichen Hofe ist heute die hoch⸗ erfreuliche Nachricht aus Wien eingetroffen, daß Prinzessin Marie Reuß heute Vormittag 10 Uhr von einer Prin⸗ zessin glücklich entbunden worden ist. Die hohe Wöchnerin und das Kind befinden sich wohl.

v1““

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 7. Juni. (Pr. Abbl.) Die alljährlich um viche Zeit stattfindenden Inspizirungen einzelner Truppenkörper der Wiener Garnison durch den Kaiser haben gestern begonnen, und zwar mit der Besich⸗ tigung des Infanterie⸗Regiments Nr. 47.

Pest, 7. Juni. (Wien. Z.) Auf Grund der Zuschrift des Minister⸗Präsidenten meldete der Präsident dem Sberhause die Enthebung des gewesenen gemeinsamen Finanz⸗Ministers von Slavy und die erfolgte Ernennung Benjamin von Kallay'’s auf diesen Posten. Hierauf wurde das Nuntium über die in der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses endgültig votir⸗ ten Gesetzentwürfe entgegengenommen. Die eingelangten Ge⸗ 8.2ens wurden dem ständigen Dreier⸗Ausschusse zuge⸗ wiesen.

In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses motivirte zunächst Eduard Kristinkovics den von ihm ein⸗ gereichten Gesetzentwurf über die im Interesse des Schutzes des zur Raab⸗Regulirungsgesellschaft gehörenden Inun⸗ dationsgebietes durch die Regierung zu treffenden Verfügungen. Redner betonte, daß die in dem Ge⸗ setzentwurse enthaltenen Propositionen eigentlich nur eine Wiederholung der in dem auf die Theiß⸗Reguli⸗ rung bezüglichen Gesetzartikel enthaltenen Verfügungen mit Bezug auf die Raab und die gn seien, und forderte schon im Namen der Billigkeit die gl ce e g; der von ihm vertretenen Gegend mit der Peißgegend ommuni⸗ kations⸗Minister Ordédo erklärte, daß die Regierung der Regulirungsgesellschaft ein großes Anlehen angeboten habe. Der Beschluß der Gesellschaft, laut welchem dieselbe das Anlehen ablehnt, sei zwar schon bekannt, aber offiziell dem Ministerium noch nicht zur Kenntniß gebracht worden,

öͤnne daher ohne Kenntniß der Motive die Regierung

diesem Beschlusse gegenüber keine Stellung einnehmen. Sie behalte sich die seinerzeitige Verfügung vor.

f Bezüglich des eingereichten Gesetzentwurfes

machte der Minister das Haus daß eine solch wichtige Angelegenheit in An⸗ nahen Sessionsschlusses kaum Das Haus lehnte die

aufmerksam, betracht des verhandelt werden könnte. lehr lung des Gesetzentwurfs ab, worauf die in Sitzung acceptirten Gesetzentwürfe nommen wurden.

Die Vertreter der österreichischen Staats bahn⸗Gesellschaft sind mit dem Eilzuge heute langt, um den mit der ungarischen Vertrag zu finalisiren und die Gese Die Konferenz, in welcher Vertrages erfolgt, wird, wie die morgen stattfinden.

Pest, 8. Juni. der ungarischen schen Staatseisenbahngesellschaft unterzeichnet worden.

Großbritannien und Irland. Gestern Abend beschäf haus mehrere Stunden mit den Einz Verhütung von Verbrechen in Mitglieder bekämpften die Härten als Mr. Forster an der Debatte die persönlichen Angriffe gegen ihr auf Seiten der Irländer lebhaft genn manchmal einen gereizten Ton annahm, so l verkennen, daß der Ausdruck nicht mehr in demselben Grade Michael Davitt hat seit sein Besprechungen mit den zu denen auch die Organi Liga hinzugezogen worden ist. Der angeblich die Wiederbelebung der La Ausführung dieses Vorhabens wird Freitag nach Amerika begeben. eine Vorlesung, in welcher er herstellung der Landli die „Nationalisirung“ er glaubt, Irland sei,

mehr entsprechend

1 der gestrigen in dritter Lesung ange⸗

Regierung abge Ulschaftsstatuten festzustellen. zugleich die Unter „Ungarische Post“

Der Vertrag zwischen er österreichi⸗ ist heute Abend

(W. T. B.)

Regierung und der

London, 7. Juni. tigte sich das Unter⸗ elnheiten der Bill zur Irland. Die trischen mit großer Zähigkeit, und Theil nahm, mehrten sich Obwohl der Widerspruch ig war und die Debatte äßt sich doch nicht unbedingter Unversöhnlichkeit rüher hervortritt. er Rückkehr nach Dublin ührern der Landliga gepflogen, ger Provinzialzweige der Zweck dieser Konferenz ist ndliga gewesen, und zur sich Davitt am nächsten Gestern hielt er in Liverpool seinen Plan für die Wieder⸗ ga entwickelte und als deren Programm des Bodens, eine Reform, die, wie nicht weniger nothwendig in England als in Er sagte u. A.: die Dubliner Schlosse habe ebenso wie das iri thum Schiffbruch gelitten. sei eine Autonomie oder sel Nationalisirung des Bodens u irischen Parlaments. ein nationales Bodensy eine gute Regierung sei der Boden Irlands für die Sterl. in Staatsobligationen m kauft werden könnte. Einem dem Parlament unterbrei

weise zufolge belief sich die

(Allg. Corr.)

toren eini

Regierung im sche Grundherrn⸗ Das einzige wirksame Hülfsmittel ernment für Irland und die nter der Verwaltung eines Er drückte die Ueberzeugung aus, daß stem das beste für die Gesellschaft und er war der Ansicht, daß Pächter mit 140 000 000 Pfd. it 50 jähriger Lauffrist ange⸗

n würde, und

teten amtlichen Aus⸗ Anzahl der im Mai zur Kennt⸗ Polizei gebrachten Agrarvergehen in auf 396, worunter sich 2 Morde, 1 Mordver iftungen und 10 Angriffe auf Häuser befan en wurden in Munster verübt, näm⸗ die wenigsten in Ulster, nämlich 56. änden des Herzogs von Cambridge parlamentarischen Sonder⸗ unterseeischen Kanaltunnel Meinung der Majorität der Ausschuß⸗ mit vollkommener Sicherheit, ohne für das Land, ausgeführt werden ebenso Mittel in Anwendung um denselben e sser zu setzen unpassirbar zu mitglieder sind der Ansicht, am besten dadurch gewahrt oder die Anfahrtstraße ; landeinwärts angelegt wi der der Ansicht sind, daß gang sich an Fan⸗ einer Gef

8. Juni. des Unterhauses Dilke auf eine Anfrage Bourke'’s: über die Befestigung von Ale⸗ formirt, um nicht die geringste Be Haus setzte sodann die Spezialdebatte

Dublin, 8. Juni. (W. T. B.) gangenen Nachrichten Galwoy) wohnende Ei als er aus der Stadt Gort schossen worden. goner getödtet. seligkeiten Seitens der Folge dieses Mordes k

Italien.

29 Brandse Die meisten Agrarvergeh

Ueber den in den H befindlichen Bericht des ausschusses über den verlautet, daß nach der mitglieder der Tunnel Gefahr einer Invasion und daß werden könnten, unter Wa bar und

ntweder zu zerstören oder und so für einen Feind unbrauch⸗ machen. Verschiedene Ausschuß⸗ daß die Sicherheit des Tunnels werden könne, daß der Eingang u demselben eine bedeutende Strecke rd, während andere Mitglieder wie⸗ es besser sein würde, wenn der Ein⸗ wo derselbe im vertheidigt werden

der offenen Seekü ahr leicht von der Flotte

(W. T. B.) antwortete

ste befände

In der heutigen Sitzung der Unter⸗Staatssekretär die Admiralität sei xandrien genügend in⸗ sorgniß zu hegen. Das der irischen Zwangs⸗

Nach hier ist der in Rahasane

(Grafschaft genthümer Walte

r Bourke heute, nach Hause zurückkehrte, er⸗ Ebenso wurde der ihn begleitende Dra⸗ schon seit längerer Zeit Bis jetzt sind in

Bourke war Pächter ausgesetzt. eine Verhaftungen erfolgt.

(W. T. B.) ist heute Abend nach

(W. T. B.) Heute Vormit⸗ in welchem die Leiche für den allgemeinen Besuch in die traditionelle Kleidung gehüllt Blumen und Kränzen bedeckten Bett. von Genua, eputationen des Parla⸗ Wie es heißt, Zanardelli,

Turin, 8. Amadeus, Herzog von Aosta, Berlin abgereist. Maddalena, 8. Juni. tags 10 Uhr wurde das Zimmer, Garibaldi's aufgebahrt ist, Die Leiche ist und ruht auf einem mit 2 Uhr Nachmittags sind der als Vertreter des Königs, und die ments und der Regierung hier eing werden bei dem Trauerakte ein Senator Vertreter der Arbeiter sprechen. ) Bei der Leichenfeier waren Diejenigen von Marsala Alfieri Namens „Farini Namens der Kammer, die Minister Ferrero sowie Crispi hielten mit lebhaftem mene Gedächtnißreden. g Kanonensalven der Schiffe „Washington“ und dem Friedhofe beigesetzt. Das Wetter war sehr

Konstantinopel, 8. Juni. Der Minister des Aeußern er⸗ chs und Englands: die wenn die

Crispi und ein mehr als 300.

(W. T. B. Vereine vertreten.

trugen den mit Kränzen überdeckten des Senats aufgenom wurde unter „Cariddi“ auf

(W. T. B.)

ie „Agence Havas“ meldet: klärte den Botschaftern Frankrei werde an der Konferen

Paschas scheitern sollt

Derwisch

8. Juni, Abends. (W. T. B.) Gegenüber der fur i korrekt gehaltenen Meldung der „Agence Havas“ wird erklärt,

daß der Minister des Aeußeren, Said Pascha, gestern auf die letzte Mittheilung der Botschafter Lord Dufferin und Marquis de Noailles geantwortet und die früheren Argumente wiederholt habe. Der Minister habe hinzugefügt: die Pforte sei überzeugt, daß die Mission Derwisch Paschas voll⸗ ständigen Erfolg haben werde, und es sei kein Grund vor⸗ handen, anzunehmen, daß die Pforte ihren gegenwärtigen Be⸗ schluß bezüglich der Konferenz ändern werde.

Afrika. Egypten. Alexandrien, 8. Juni. (W. T. B.) Derwisch Pascha ist heute früh nach dem Wallfahrts⸗ orte Tantah abgereist, um an dem Grabe des von der egyptischen Bevölkerung besonders verehrten Heiligen Seyyid Ahmed el⸗Bedawi zu beten. Von dort wird er seine Reise nach Kairo fortsetzen, wo er Mittags 1 Uhr eintreffen wird

Kairo, 8. Juni. (W. T. B.) Derwisch Pascha ist heute Nachmittag hier angekommen und von den Delegirten des Khedive und dem Scheik⸗ul⸗Islam empfangen worden. Die Bevölkerung und die Truppen begrüßten denselben mit dem Rufe: „Es lebe der Sultan!“

8. Juni, Abends. (W. T. B.) Das Reutersche Bureau meldet: Derwisch Pascha und seine Begleiter hatten heute eine Audienz beim Khedive, welche ¾¼ Stunden dauerte. Später empfing Derwisch Pascha Arabi und die übrigen Offiziere; wie es heißt, war der Empfang ein kühler. Derwisch Pascha überbringt Schreiben, in welchen auseinandergesetzt wird, daß der Zweck seiner Mission der sei, die Ordnung h herzustellen und die Autorität des Khedive zu be⸗ estigen.

(Allg. Corr.) Zwischen dem Khedive und Arabi Pascha hat folgender Briefwechsel stattgefunden Der Khedive an Arabi Pascha:

„Kairo, 5. Juni. Wir haben heute ein Telegramm von der hohen Pforte empfangen, welches meldet, daß der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten Ihrer großbritannischen Majestät den osmanischen Botschafter in London benachrichtigt hat, daß von den eingeborenen Soldaten Vorkehrungen zu Befestigungen des Hafens von Alerxandrien getroffen werden, welche das englisch⸗ französische Geschwader bedrohen, und daß, wenn diese beabsichtigten Vorkehrungen in Ausführung gebracht werden, dieselben ein Hemmniß nothwendig machen und Anlaß zu bedauerlichen Folgen zwschen dem Geschwader und den Befestigungen geben würden. Der Minister wünscht demnach, daß die Herstellung dieser Werke eingestellt werde, denn wenn ein einzelner Schuß abgefeuert würde, dürfte derselbe zu solcher Aufregung unter der englischen Nation Anlaß geben, daß Ihrer Ma⸗ jestät Regierung dem Volksgefühl nicht widerstehen könnte und sich gezwun⸗ gen finden dürfte, mit Frankreich sich zu einer bewaffneten Intervention zu vereinigen. Folglich frägt Se. I Majestät der Sultan an, ob diese Angaben richtig sind, o solche Befestigungen hergestellt werden oder nicht, und im Falle einer bejahenden Antwort wünscht er, daß dieselben unverzüglich eingestellt werden und da er augenblicklich benachrichtigt werde, daß diesem Befehle Folge geleistet wurde. Obwohl wir dieses Telegramm erst heute Morgen um 2 Uhr erhielten, ist bereits ein anderes um die Antwort drängendes eingetroffen. Wir ersuchen Sie demnach, nach Empfang dieses Dekrets den betheiligten Personen zu telegra⸗ phiren, daß sie alle Befestigungsarbeiten, sei es an den Batterien oder anderwärts, einstellen und dies in Uebereinstimmung mit dem Kaiserlichen Befehle des Sultans zu thun und durch den Ueberbringer dieses Schreibens zu antworten, daß Sie die nothwendigen Weisun⸗ gen ertheilt haben, damit wir den Sultan, der auf eine Antwort wartet, benachrichtigen können.“ 3 s

Nach dreistündiger Berathung mit seinen Offizieren ant⸗ wortete Arabi wie folgt:

„Ich habe die Ehre gehabt, das Dekret Ew. Hoheit zu empfangen, durch welches Sie mich benachrichtigen, daß die Regierung Ihrer großbritannischen Majestät sich darüber beschwert, daß in Alexandrien Vorkehrungen getroffen werden zu dem Zwecke, ihr in dem besagten Hafen befindliches Geschwader zu bedrohen, und daß gewünscht wird, diese Arbeiten einzustellen, und die besagte Regierung zu⸗ frieden zu stellen.“ Nach der Erklärung, daß die Arbeiten nur übliche und nothwendige Reparaturen sind, fährt Arabi fort: „Ich mache Ew Hoheit darauf aufmerksam, daß diese beständigen Repa⸗ raturen das einzige Mittel bilden, die Aufregung der egyptisch⸗ osmanischen Nation sowie die durch die Anwesenheit eines englischen Geschwaders in egyptischen Gewässern hervorgerufene Unruhe zu beschwichtigen, welche durch die Evolutionen und Flotten⸗ manöver, die dieselbe sowohl innerhalb wie außerhalb des Hafens ausführt, außer welchen Manövern es Sondirungen vor⸗ nimmt und sich der Küste angesichts der Befestigungen nähert, verursacht werden. Dies sind, Monseigneur, Handlungen, welche als wirkliche Drohungen betrachtet werden dürften, welche das Ge⸗ müth der egyptischen Nation erregen und große Gährung verursacht haben. Nichtsdestoweniger haben wir in Verfolg des auf den souveränen Willen unseres erhabenen Gebieters, des Beherrschers aller Gläubigen, begründeten Befehls Ew. Hoheit die schriftliche Weisung zur Einstellung der besagten ertheilt und fügen die Bitte hinzu, daß das besagte Geschwader weggesendet werden möge, damit die Folgen vermieden werden, welche aus der Aufregung resultiren dürften“. b

Wie die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ mittheilt, ist dem Reichskanzler nachstehende, von 641 Bürgern der Gemeinde Haßloch in der bayerischen Pfalz unterzeichnete Adresse zugegangen:

„Die ehrerbietigst unterzeichneten Tabackproduzenten und Inter⸗ essenten der Gemeinde Haßloch größten Landgemeinde der Pfalz mit 5700 Einwohnern und dem ausgedehntesten Tabackbau dieser Provinz erlauben sich, um allen Zweifeln und Deutungen, die in letzter heit in öffentlichen Blättern und in den Reichstagsverhand⸗ lungen hervorgetreten sind, zu begegnen, Ew. Durchlaucht vorzustellen, daß sie, wie schon vor Jahren, in der Tabackmonopolfrage unver⸗ ändert auf dem von Ew. Durchlaucht vertretenen, das wirkliche In⸗ teresse der Tabackproduzenten wahrenden Standpunkt stehen, und die ehrfurchtsvollste Bitte an Sie richten, auf diesem Standpunkte aus⸗ füharren Ew. Durchlaucht treugehorsamste.“ (Folgen die Unter⸗ schriften.) b G .

Die „Wiesbadener Zeitung“ weist „die Un⸗ möglichkeit der Resolution Lingens“, wie folgt, nach:

Betrachten wir zunächst die öffentlichen Bedürfnisse im Reich. Zu diesen gehört in erster Linie die vollständige, faktische, wenn auch nicht formelle Sestitiganc der Matrikularbeiträge, an der besonders die Südstaaten ein Interesse haben, welche statt der Branntwein⸗ und Brausteuer dem Reiche Aversa zu zahlen haben. Von den etwa 106 Millionen Mehreinnahmen, welche durch die Reichs⸗ gesetzgebung seit 1879 geschaffen wurden, sind (immer in run⸗ den Jahlech 23 Millionen Mark nach dem Antrag Frankenstein dem Reich verblieben, 83 Millionen nach dem Etat des laufenden Jahres den Einzelstaaten mmgfüher worden. Die Matrikular⸗ beiträge für dieses Jahr würden nicht 10 Millionen aus dem Ueberschuß des letzten Etatsjahres vor⸗ weg genommen und dadurch die Herabseßung der Matrikularbeiträge auf den vorjährigen Satz, nämlich auf 103 Millionen Mark, moͤglich gewesen wäre. Die den Staaten vom Reiche zugeführten Einnahmen

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ch auf 113 Millionen stellen, wenn 8.