1882 / 134 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Jun 1882 18:00:01 GMT) scan diff

„Nr. 4 betrifft die groben Fußdecken aus Manillahanf, Kokos und Jute, sowie die Seilerwaaren. Diese Nr. 4 wurde abgelehnt.

Nr. 5 lautet:

Der Eingangszoll wird erhöht: a. für Lichte Nr. 23 von

15 auf 18 ℳ, b. für honig Nr. 25 1l. von 3 auf 20 ℳ,

c. für Stearin, Palmitin, Paraffin, Wallrath, Wachs Nr. 26 c. 2

von 8 auf 10 für 100 kg.

Eine Diskussion knüpfte sich nur an Litt. b.

Der Abg. Dr. Braun erklärte, der Direktor Burchard habe gesagt, daß in dem neuen schweizer Zolltarif, der noch nicht Kraft habe, aber doch jeden Augenblick in Kraft treten könne, der Honigzoll dem Zuckerzoll gleichgestellt werde. Er sei be⸗ reit, den Gegenbeweis anzutreten. Der Direktor habe sich auf die schweizer Gesetzgebung von 1879 bezogen, er (Redner) habe die ganze Sammlung von Bundesgesetzen und Verord⸗ nungen jenes Jahres vor sich. Aus derselben gehe nur hervor, daß der Zolltarif gar nicht zum Ge⸗ setz erhoben sei. Er sei voriges Mal nicht mehr zum Wort gekommen. Das habe das Gute gehabt, daß er an maßgebender Stelle noch einmal Erkundigungen habe einziehen können. Auf Grund derselben dürfe er konstatiren: es sei nicht richtig, daß der schweizer Grenzzoll jeden Tag er⸗ höht werden könne. Es sei nur eine Zollerhöhung für Taback, Branntwein und Weingeist beschlossen. Der ganze übrige Zolltarif sei noch gar nicht festgestellt, derselbe bedürfe noch einer zweiten Berathung. Denn auch die Schweiz habe zwei legislative Körperschasten, woran er den Direktor Burchard erinnern möchte, der vorhin erst den Abg. Barth auf das Vorhandensein eines französischen Senats aufmerksam gemacht habe. Der Tarif werde auch überhaupt nicht wieder zur Berathung ge⸗ stellt werden, denn derselbe sei nur gemacht worden mit Rück⸗ sicht auf Frankreich, mit dem die Schweiz soeben einen Han⸗ elsvertrag abgeschlossen habe. Der Direktor Burchard habe dann wiederum versichert, daß auch Rohzuckersyrup zur Honig⸗ kuchenfabrikation verwendet werde, und sich dabei auf be⸗ rühmte Kochbücher bezogen, die derselbe freilich nicht genannt habe. Er sollte indessen meinen, daß es besser gewesen wäre, anstatt Kochbücher die Fabrikanten zu fragen. Diese hätten erklärt, sie könnten den Zoll nicht gebrauchen. Er habe den Wunsch geäußert, daß man besonders die Nürnberger Fabri⸗ kanten zu Rathe ziehen solle. Dies sei nicht geschehen. Nun kämen heute die Nürnberger Honigkuchenbäcker selbst, und er⸗ klärten, daß sie eine Zollerhöhung wie die vorgeschlagene nicht vertragen könnten, wenn anders nicht ihr ganzer Export und damit ihre ganze Industrie ruinirt werden solle. Wenn der Direktor Burchard endlich gesagt habe, daß es nicht darauf ankomme, daß die Kinder viel Honigkuchen äßen, so gebe er das zu. Aber darauf komme es doch sicher an, daß sie nicht Fabrikate zu essen bekämen, die durch die Zollgesetz⸗ gebung verschlechtert seien.

im Reichsschatz⸗Amt

Demnächst ergriff der Direktor Burchard das Wort:

Meine Herren! Ich möchte doch Einiges von dem, was der Herr Vorredner bemerkt hat und zwar bemerkt hat grade in Bezug auf meine Person, nicht ohne Erwiderung lassen.

Er hat zunächst behauptet, meine Angaben bezüglich des schwei⸗ zerischen Zolltarifs wären unrichtig. Nach seinen Ausführungen be⸗ sagten sie dasselbe, was er thatsaͤchlich dargestellt hat, d. h. ich habe eigentlich gar keinen Anlaß zu einer Berichtigung. Ich habe gar nicht gesagt, daß der Zoll jetzt so besteht, sondern ausdrücklich gesagt ich werde es vorlesen, ich habe den stenographischen Bericht hier vor mir —:

Die Schweiz ist ja, wie die Herren vielleicht wissen werden, schon vor einigen Jahren über einen neuen Zolltarif überein⸗

gekommen, der zwar noch nicht eingeführt, aber festgestellt ist und

von dem Bundesrath jeden Augenblick eingeführt werden kann. Ich habe also ausdrücklich gesagt, daß er noch nicht Gesetzkraft erlangt hat, sondern vom Bundesrath eingeführt werden kann. ch erlaube mir jetzt das amtliche Exemplar vorzulesen, was sich darüber verbreitet. Es heißt:

Bundesgesetz, betreffend einen neuen schweizerischen Zolltarif, ange⸗ nommen am 28. Brachmonat 1878 in erster Berathung mit dem Vorbehalt einer zweiten Berathung.

Zurückgezogen ist die Vorlage nicht, sie befindet sich jetzt vollständig in demselben Stadium wie damals und ich muß dem entschieden ent⸗ gegentreten, daß nicht die Absicht besteht, diese Vorlage Gesetz werden zu lassen. (Ruf links: Sie ist es nicht!) Sie ist es nicht, sie kann es aber werden. (Heiterkeit und Unruhe.) Ich darf vielleicht bitten, mich anzuhören, (Ruf links: Was kann nicht alles werden!) ...

und wer die schweizerischen Verhältnisse kennt, wird wissen, daß mit dieser Gesetzesvorlage eine ganz bestimmte Absicht verbunden ist. Die Schweiz ist im Begriff, Handelsverträge abzuschließen, und für diese Absicht ist die Existenz dieses Tarifs für sie von großem Werth. Ein Weiteres will ich über den Gegenstand nicht sagen; ich verbleibe ganz genau bei den Worten, die ich gesagt habe, daß dieser Tarif 828- werden kann. Die Stadien, die die Vorlage zurückgelegt hat, bleiben zurück⸗ gelegt und die Vorlage ist nicht zurückgenommen worden.

Dann möchte ich noch kurz auf Das erwidern, was der geehrte bün gesagt hat bezüglich der Kochbücher. Ich hatte (Zuruf) ich

in leider genöthigt, auf diese Quisquilien eingehen zu müssen die Bücher von Hauptner und Davidis im Gedaͤchtniß; ich habe sie eingesehen und möchte meinen, daß sie zu den besseren gehören, wenig⸗ stens nach meiner Kenntniß.

Wenn der Herr Abgeordnete sagt, wir möchten die Fabrikanten hören, so hat die Regierung dies gethan, zwar nicht die Nürnberger, aber die Braunschweiger und die Berliner; und übereinstimmend ist versichert worden, daß nicht ausschließlich Honig, sondern zum größeren Theile bei den geringeren dunkleren Sorten andere Stoffe genommen würden, wie Rohrzuckersyrup. Diese Auslassungen liegen der Regie⸗ rung amtlich vor, und ich glaube, daß sie mehr Autorität beanspruchen die Aeußerungen, die dem Herrn Abgeordneten zugegan⸗ gen sind.

Darauf wurde auch die Nr. 5 abgelehnt; ebenso die Nr. 6, betreffend den Schieferzoll.

§. 3, welcher bestimmt, daß die Aenderungen mit dem 1. Juli 1882 in Krast treten sollten, wurde mit einer an Ein⸗ stimmigkeit grenzenden Mehrheit angenommen. Ebenso ge⸗ nehmigte das Haus das Gesetz im Ganzen.

Der vom Abg. Schmidt (Elberfeld) vorgeschlagene Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Herabsetzung der Zölle für hartes Kammgarn von 8 und 10 auf 3 wurde ebenfalls an⸗ genommen.

Das Haus ging sodann zur Berathung der Interpellation des Abg. von Kardorff über, welche lautet:

„Hat das Reichs⸗Eisenbahnamt Kenntniß davon genommen, daß die Lokal⸗Frachttarifsätze für Kohlen, welche bei der Ober⸗ schlesischen und Rechten Oderufer⸗Bahn in Anwendung kommen, im Widerspruche mit Art. 45 der Reichsverfassung in einer Höhe aufrecht erhalten werden, welche sowohl den Ein⸗Pfennig⸗Normal⸗ tarifsatz, als auch namentlich die bei den Bahnen der Rheinisch⸗ Westfälischen Kohlenreviere bestehenden Lokal⸗Frachttariffätze für Kohlen weit übersteigt?“

Nachdem der Bevollmächtigte zum Bundesrath Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Kraefft sich zu sofortiger Beantwortung der Interpellation bereit erklärt hatte, erhielt der Abg. von Kardorff zur Begründung der das Wort. Es seien diese Beschwerden im preußischen Abgeordnetenhause be⸗ re ts erörtert und vom Eisenbahn⸗Minister als begründet an⸗ erkannt worden, gleichwohl sei aber noch nichts geschehen, was zu deren Abhülfe hätte beitragen können. Nun sei er sich wohl bewußt, daß das Reichs⸗Eisenbahnamt nicht in der Lage sei, hier direkt Abhülfe zu schaffen, aber dasselbe stehe doch dem preußischen Staate anders gegenüber, als den anderen Staaten. Es könne daher eine moralische Einwirkung auf Preußen sehr leicht ausüben. Nach dem Art. 45 der Reichsverfassung solle der Einpfennigtarif angestrebt wer⸗ den. Nun bestehe aber bei den beiden in Rede stehenden schlesischen Bahnen ein Kohlentarif von 1 ½ pro Tonne. Welche 1“ dadurch die Industrie und Landwirth⸗ schaft erleide, sei leicht ersichtlich. Die schlesische Industrie leide schon durch andere mißliche Verhältnisse genug, dazu komme nun noch die enorme Vertheuerung der Kohle durch die Tarife. Welche Belastung durch diese für die schlesische Industrie erwachse, zeige eine einzige Ziffer auf das Deut⸗ lichste. Die Stadt Breslau allein habe nämlich an Fracht für Kohlen und Koks gegen den Normaltarif ein Mehr von 482 783 bezahlt. Man könne daraus für die ganze Provinz auf eine Mehrbelastung von vielen Millionen schließen. Schlesien wolle in den Tarifen gleichgestellt werden mit den übrigen Provinzen. Es könnte eine direkte Sekundärbahn nach dem Kohlenrevier gebaut werden. Der Minister habe ein solches Projekt abgelehnt, obwohl es sehr rentabel wäre. Wenn der preußische Minister auch keine direkten Zwangsmittel bezüglich der Festsetzung von Tarifen habe, so habe derselbe doch als Chef des Staatsbahnbetriebes, sowie der Aufsichtsbehörde einen großen Einfluß auf alle Bahnen, so daß derselbe hier wohl eine Erleichte⸗ rung würde durchsetzen können. Es gebe übrigens loyale Mittel genug, um die Bahnen zu einer Tarifermäßigung zu ver⸗ anlassen. Aber es bleibe ihm unerklärlich, wie der Minister

nicht auf das einfachste Auskunftsmittel gekommen sei, nämlich

eine Vorlage zu machen, worin derselbe ermächtigt werde, die Bahnen zur Tarifermäßigung zu zwingen. Es sei nicht über⸗ trieben, wenn gesagt werde, daß alles, was der Industrie und namentlich der Landwirthschaft durch den Zolltarif zu Gute komme, durch den hohen Frachttarif wieder aufgewogen werde. Es sei nur das gute Recht seiner Heimathsprovinz, wenn sie verlange, daß dieselbe durch das Monopol zweier Bahnen in Zukunft nicht mehr so viel zu leiden haben solle, als bisher.

Demnächst ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath Geh. Ober⸗Reg.⸗Rath Kraefft das Wort: Meine Herren ! Die Frage des Herrn Interpellanten geht dahin: Dat das Reichs⸗Eisenbahnamt Kenntniß davon genommen, daß die Lokalfrachttarifsätze für Kohlen, welche bei der Oberschlesischen und Rechte⸗Oderufer⸗ ahn in Anwendung kommen, im Widerspruche mit Art. 45 der Reichsverfassung in einer Höhe aufrecht erhalten werden, welche sowohl den Ein⸗Pfennig⸗Normaltarifsatz, als auch namentlich die bei den Bahnen der rheinisch⸗westfälischen Kohlen⸗ reviere bestehenden Lokalfrachttarifsätze für Kohlen weit übersteigt? Meine Herren, diese Frage und ich glaube lediglich mit dieser Frage habe ich es zu thun, kann ich nur mit Ja beantworten. das Reichs⸗Eisenbahnamt übt die in der Reichsverfassung angeordnete Tarifkontrole. Das Amt ist deshalb auch im Besttze des gesammten

Tarifmaterials der deutschen Bahnen und kennt die Frachteinheits..

sätze, welche auf denselben in den einzelnen Tarifklassen und für die einzelnen Frachtartikel zur Erbebung kommen.

Meine Herren! Es ist nun vollkommen richtig, daß rheinisch⸗westfälischen Bahnen der nach der Reichsverfassung anzu⸗ strebende Ein⸗Pfennigtarif und zwar der Frachtsatz von 1 Silber⸗

pfennig pro Centner und Meile für die Beförderung von Kohlen auch

im Lokalverkehr strikte zur Durchführung gekommen ist. Es werden

dort unter Zuschlag einer Expeditionsgebühr von 6 bis 12 Mark⸗

E. pro 100 kg, an Fracht erhoben: 2,20 Mark⸗Pfennige pro onne und Kilometer.

Es ist ebenso richtig, daß dies auf den schlesischen Bahnen, in specie auf der Oberschlesischen und auf der Rechte⸗Oder⸗Uferbahn nicht geschieht. „Auf diesen Bahnen sind die Fracht⸗Einheitssätze seit einer langen Reihe von Jahren unverändert und bis zu 50 % und mehr, ja in einzelnen Relationen bis zu 80 und 100 % höher als auf den rheinisch⸗westfälischen Bahnen.

„Eine Aenderung wird am 1. Juli d. J. insofern eintreten, als die Verwaltung der Oberschlesischen Eisenbahn sich auf Andrängen des preußischen Herrn Ministers der öffentlichen Arbeiten endlich zu einer Herabsetzung der Kohlenfrachten entschlossen hat und die Ver⸗ waltung der Rechte⸗Oderuferbahn die Sätze ihrer Konkurrenz⸗ stationen mit denen der Oberschlesischen Bahn gleich hoch stellen und auch für andere Stationen eine entsprechende Regulirung eintreten lassen wird.

Sind nun auch die eintretenden Ermäßigungen zum Theil nicht unerheblich, so bleiben die Frachtsätze doch immer noch zurück hinter dem Zustande, den die Reichsverfassung im Auge hat und der auf den rheinisch⸗ westfälischen Bahnen schon seit mehreren Jahren thatsächlich hergestellt ist. Auf die Umstände, auf welche die hohen Kohlenfrachtsätze der schle⸗ sischen Bahnen zurückzuführen sind, hat der Herr Interpellant bereits ausführlich hingewiesen. Sie ergeben sich ja auch zur Evidenz aus den Verhandlungen, die noch vor wenigen Wochen, im Monate März, im preußischen Abgeordnetenhause, und zwar sowohl in der Budget⸗ kommission als auch im Plenum stattgefunden haben. Es ist dort von der Budgetkommission nach eingehender Prüfung anerkannt worden, daß der preußischen Regierung gesetzliche Mittel nicht zur Seite stehen, um eine Frachtermäßigung auf den schlesischen Bahnen gegen den Willen der Verwaltungen herbeizuführen. Auch der preußische Herr Minister der öffentlichen Arbeiten hat in der Plenarsitzung vom 21. März konstatirt, daß ihm derartige Mittel nicht zur erfügung stehen, wie Sie dies aus dem durch den Herrn Interpellanten verlesenen Bericht über jene . bereits gehört haben.

Meine Herren, noch weniger als Preußen besitzt das Reich Zwangsmittel, um die schlesischen mäßigung geneigt zu machen.

Der Herr Interpellant hat hingewiesen auf Art. 45 der Reichs⸗ verfassung; dieser enthält aber keineswegs eine Verpflichtung für eine Bahnverwaltung, den Einpfennigtarif einzuführen, sondern er enthält nur eine Direktive für das Reich, daß dahin gewirkt werden möge, daß solches geschehe. Die Ausführungsbestimmungen wie auch von dem preußischen Minister der öffentlichen Arbeiten im Ab⸗ geordnetenhause hervorgehoben wurde fehlen uns zur Zeit noch. Meine Herren, es ist dies gewiß zu beklagen, und wir beklagen es insbesondere dann, wenn wir so begründeten Beschwerden gegenüberstehen, wie die gegen die schlesischen Bahnen erichteten es sind; aber die Sache ist nun einmal so, die dem Reiche zustehenden Befugnisse sind eben noch nicht genug aus⸗ gedehnt. Wir Alle haben den sehnlichsten Wunsch, daß es moͤglich sein möge, hierin baldigst Wandel zu schaffen.

Eine Besprechung der Interpellation wurde nicht beliebt.

Füreaf vertagte sich das Haus um 5 Uhr auf Sonnabend 2

Bahnverwaltungen zu einer Er.

———— ————

ich werde warten, bis Sie mir das Wort gestatten .. sie kann es werden,

8 I Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preuhischen Staats-Anzeigerg:

Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

.Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen V u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

AX. u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Deffentlicher Anzeiger..

und Grosshandel. Literarische Anzeigen.

Familien-Nachrichten.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen.

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Hand⸗ lungseceommis Johann Gerhard Bernhard Schmidt, zu Brochterbeck, Kreis am 12. September 1854 geboren, zuletzt in Nauen wohnhaft gewesen, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Unterschlagung in den Akten II. J. 937/82 verhängt. denselben zu verhaften und in das Untersuchungs⸗ gefängniß zu Alt⸗Moabit 11/12 abzuliefern. Ber⸗ in, den 5. Juni 1882. Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte II. Beschreibung: Größe 1,71 m, Statur kraftig. aare Stirn frei, Bart: Schnurrbark, schwarz, Augen⸗ brauen dunkelblond, Augen grau, Zähne vollständig, Kinn und Gesicht rund, esichtsfarbe gesund, Sprache deutsch, westphälischer Dialekt. F. Kennzeichen: Narbe am Kinn. Kleidung: Beklei⸗ det war der Angeschuldigte mit Rock, Hose und Weste von Uhvar⸗ aarrirtem braunen wollenen Stoff, schwarzem Shlips, halblangen wichsledernen desola⸗ ten Stiefeln, grauer Drellmütze mit 222e schirm, weißleinenem Hemd und grau wollenen Strümpfen.

tuch,

blondem

[26316]

Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Dienstknecht Gustav Klinkmüller aus Groß⸗ Radden, zu Casabof beim Gutsvorsteher Schmidt im Dienst, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Deebstabts in den Akten III. J. 907/82 verhängt. Es wird er⸗ sucht, denselben zu verhaften und in das Unter⸗ ft ungsgefängniß zu Alt⸗Moabit Nr. 11

Juni 1882. Der Unter⸗ 111““

behufs A

hierher,

ern. Berlin, den 4

—-——

suchungsrichter bei dem Königlichen Landgerichte II. Beschreibung: Alter 19 Jahre, Haare blond, Augen grau. stohlenen Gegenstände: 1) Baares Geld 5,60 ℳ, aie mit 9 ℳ, 3) 1 seidenes Hals⸗ 4) 1 Taschenmesser mit schwarzer Hornschale 2. Fgsdfenfüeber, h.⸗ Feiege 6) 1 Wichsglanz⸗ 1 un auftragebürste, Es wird ersucht, 8) 1 1— Taschencylinder⸗Uhr ohne Goldrand, der kleine Zeiger ist zur Hälfte abgebrochen, 9) 1 sil⸗ berne Taschencylinder⸗Uhr ohne Goldrand, 10) 1 sil⸗ berne Kapseluhr, ; gar mit Goldbeschlag, schwarz, Tuch, nicht dbe

2) 1 Portemonn

chwarze Buckskin⸗Beinkleider, 14) 1 lederne Beinkleider, dunkelgrau, 15) 1 16) 3 kleine Kastenschlüssel, 1 1 buntes Taschentuch.

Der Handelsmann Gerson Goldstein, allas Groß, alias Glücksmann, welcher sich hier wegen wiederholten Mordes in Untersuchung befindet und deshalb hier verhaftet war, und gegen den aus bei dem Königlichen Land⸗ gerichte zu Beuthen O. wegen Mordes s

webt, das ebaeliche L

Landgericht II. zu Berlin, wohin er urtheilung wegen verschiedener Diebstähle transportirt war, urtheilt worden, auf dem Ruͤcktransporte von Berlin zwischen Krotoschin und 12 abzu⸗ fertenren entsprungen.

estzunehmen und an

————— mgUgUgggg

Statur mittel,

Untersuchungsrichter bei dem Verzeichniß der ge⸗

gerichte. Beschreibung: 1) Goldstein alias Joseph Groß,

vordem in Rzegrein, Kreis Pleschen, aar lange Stiefel, 7) Größe: 1, m 66 em, 8) 11) 1 Uhrhaarschnur von hell⸗ 12) 1 Rock von 13) 1 Paar aar englisch⸗ 1. 1 Taschenmesser, sich kleiner Spi arbe: blaß, 19) Gestalt:

deutsch und polnisch.

groß, 13) Mund: breit,

getragen, Schnurr⸗

Steckbrief.

zember 1881 gegen den

Steckbrief wird hierdurch erneuert.

Schl. eine Untersuchung

[26216] ist, nachdem er jetzt durch

Der gegen den wardt, zuletzt in 7. Oktober v. erneuert. Grimmen, liches Amtsgericht. II.

zu 12 Jahren Zuchthaus ver⸗ ier, den Trans⸗

Es wird ersucht, denselben das hiesige Gerichtsgefängniß

11

5. Industrielle Etablissements, Fabriken †. Verschiedene Bekanntmachungen. 8.

Theater-Anzeigen. In der Börsen- beilage. 8

abzuliefern. Ostrowo, den 6. Juni 1882. Der Königlichen Familiennamen: d 2) Vornamen: Gerson, 3) Geburtsort: Sieradz in Polen, enthaltsort: Breitenfeld, Kreis Pleschen, ca. ½ Jahr, 8 auch ca. ½ Jahr, und früher hinter Myslowitz O./Schl. in einem Dorfe, 5) Religion: mosaisch, 6) Alter: 50 Jahr, Haare: dunkelbraun, etwas gekräuselt, 9) Stirn: breit, 10) Augenbrauen: spärlich, blond, 11) Augen: blaugrau, 14) Bart: blondgrauen irr⸗ und braungrauen Backen⸗ und Kinnbart, 15) vollständig, 16) Kinn: bedeckt, 17) Ge⸗ sbildung: länglich, Backen dünn, 18) Gesichts⸗ mittel, 20) Sprache: Steckbriefs⸗Erneuerung. Der b Müllergesellen alias Jaschkowitz, Mareinkowsky aus Usch, Kreis b.IeS 30. Mai 1882. Königliches Amtsgericht. I.

Pferdeknecht Friedrich Borg⸗ Kirch⸗Baggendorf, unter dem 6. erlassene Steckbrief wird hierdurch den 1. Juni 1882. König⸗

——

Sez.

„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Bureanx.

A.

—y=gé ——-—

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. [26339] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Schuhmacher Wilhelmine Zill⸗ mann, geb. Horn zu Berent, vertreten durch den Rechtsanwalt Justizrath Neubaur daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Schuhmacher Carl Zill⸗ mann, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehetrennung mit dem Antrage, das zwischen den Parteien be⸗ stehende Band der Ehe zu trennen, Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erachten und ihn zum Verluste des vierten Theiles seines Vermögens als Ehescheidungsstrafe zu verurtheilen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des önig⸗ lichen Landgerichts zu Danzig auf den 13. Oktober 1882, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ .⸗ zugelassenen Anwalt zu bestellen.

3 . um unterm 2. Auszug der Klage bekannt gemäacht. Danzig, den 26. Mai 1882.

1 Kre tc mer, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Land⸗

4) Auf⸗

12) Nase:

[26324] Die durch Beschluß der Strafkammer hiesigen Landgerichts vom 17. Februar 1882 über das Ver⸗ mögen von 1) Potier, Anton Maria August, Knecht in Destrich, 2) Noutz, Johann, von Föchach, ver⸗ hängte Vermögensbeschlagnahme ist durch Ür⸗ theil desselben Gerichts vom 5. Mai 1882 wieder aufgehoben worden. aargemünd, den 2. Juni 1882. . Kaiserliche Staatsanwaltschaft.

8 Reg.⸗Bez. Cöslin, Rechtsanwalt Fensch hier, klagt gegen ihren Ehe⸗ amnann, den früher gleichfalls hier,

8 lung des Rechtsstreits vor die den 23. November 1882, Vormittags 11 ¾ Uhr,

Auszug der Klage bekannt gemacht.

auf den Lustig, hier,

Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

305] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Bernhardt, Bertha, geb. Lefeber, zu vertreten durch den den Handelsmann Heimann Bernhardt, jetzt dem Aufenthalte nach unbekannt, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung: das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ 8 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Berliun, den 6. Juni 1882. Buchwald, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. I., Civilkammer 13.

Oeffentliche Zustellung. Christiane Ernestine, geb. Niklaus, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Johann Wilhelm Gurschke, früher gleich⸗ alls hier, jetzt dem Aufenthalte nach unbekannt

26306] Die Frau Gurschke,

wegen lebensgefährlicher Mißhandlungen, Versagung des Unterhalts und böslicher Verlassung, mit dem 1

Antrage auf Ehescheidung: das zwischen ihr und dem Beklagten bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für en allein schuldigen Theil zu erachten und ihn zur Herausgabe des vierten Theils seines

Vermögens als Ehescheidungsstrafe zu verur⸗ theilen, ihm auch die Kosten aufzuerlegen,

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗]

lung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer

des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf

den 23. November 1882, Nachmittags 12 ¼ Uhr,

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten

Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

. Zwecke der öffentlichen dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 6. Juni 1882.

1 Buchwald, 8

GHerrichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.

Ei

126307] Oessentliche Zustellunng.

Die Frau Oelschläger, Emma Louise, geb. Ehr⸗ lich, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Michaelis hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter August Oelschläger, früher gleichfalls hier, jetzt dem Aufenthalte nach unbekannt, wegen schmählicher Bestrafung, Versagung des Unterhalts, sowie wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheidung: 1 1. das zwischen Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, 1 8 II. den Beklagten für den allein schuldigen Theil 5 zu erklären 8 8

III. ihm auch die Kosten des Rechtsstreits zur Last

zu legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 23. November 1882, Nachmittags 12 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der s Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 6. Juni 1882.

Buchwald,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.

Civilkammer 13. 1“

88 ““

I1111“

Die in dem Vogel'schen Pfandleih⸗Institut (In⸗ haberin Marie Vsgel, geborene Prause) hier, Reusche⸗ straße Nr. 12, in der Zeit vom 1. Dezember 1880 bis zum 20. April 1882 incl. niedergelegten, zur Verfallzeit nicht eingelösten und seit länger als 6 Monaten verfallenen Pfandstücke, bestehend aus Gold⸗ und Silbersachen, Kleidungsstücken, Wäsche u. s. w., sollen

am 8. September 1882, Vorm. 8 ½ Uhr, in dem gedachten Pfandleih⸗Institut durch den Ge⸗ richtsvollzieher Friedel öffentlich meistbietend ver⸗ steigert werden.

Alle Diejenigen, welche in jener Zeit bei dem ge⸗ nannten Pfandleih⸗Institut Pfänder niedergelegt haben, werden aufgefordert, diese noch vor dem Versteige⸗ rungstermine einzulösen, oder wenn sie gegen die kontrahirte Schuld begründete Einwendungen zu haben vermeinen, solche dem unterzeichneten Gericht zur weiteren Verfügung anzuzeigen, wi⸗ drigenfalls mit dem Verkaufe der Pfandstücke ver⸗ fahren, aus dem Erlöse der Pfandgläubiger wegen einer in dem Pfandbuch eingetragenen Forderungen efriedigt, der etwa verbleibende Ueberschuß an die Ortsarmenkasse abgeliefert und demnächst Niemand weiter mit seinen Einwendungen gegen die kontra⸗ hirte Schuld gehört werden, wird.

Breslau, den 1. Juni 1882. 8

Kdoönhigliches Amtsgericht. Beglaubigt:

3 Nemitz, ichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[26328] Urtheilsauszug.

Durch Versäumnißurtheil der 1. Civilkammer des Kaiserl. Landgerichts zu Metz vom 17. Mai 1882 ist die zwischen Anna Ronge und ihrem Ehemanne

eter Frangois, Kaufmann, Beide in Ay wohnend,

estandene Gütergemeinschaft mit Wirkung vom

Tage der Klagezuftellung, dem 3. Februar 1882, für aufgelöft erklärt und verordnet worden, 5, die

arteien fortan in getrennten Gütern leben sollen.

ur Auscinandersetzung ihrer Vermögensansprüche wurden dieselben vor Notar Lange in Metz ver⸗ wiesen und wurde der Beklagte verurtheilt, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Gemäß Ausf. Ges. v. 8. Juli 1879 publizirt.

Metz, den 7. Juni 1882. u

Der Langerichts⸗Sekretär: S

Zustellung wird

82- *

Die unten benannten Anwesensbesitzer hab

8 Aufgebot.

en betreffs

Nachforschungen nach deren rechtmäßigen Inhabern fruchtlos geblieben und vom Tage der letzten auf diese

verstrichen sind, Antrag nach §

. 82 des Hypotheken⸗Gesetzes gestellt:

111“

der auf ihren Anwesen hypothekarisch ein

getrageiden Forderungen bezw. Rechte, nachdem die orderungen sich beziehend? Handlungen 30 Jahre

Nr. Name d curr. Antragstellers.

e28 Forderungsberechtigten.

Des Eintrags Gegenstand. -

. Datum. H.⸗Buch.

Hörmann Katharina, geb. Sohler von Mayrhöfen

Schädler Michael, Wirth von Buflings Oesterle Conrad, Oekonom von Aach Jablonsky Hedwig, Anwosensbesitzerin in Immenstadt Wagner Johanna, Bauerswittwe von

Weissach Specht Leopold, Dekonom von Vorderreuthe Hauber Alois, Oekonom von Kalzhofen

Hagg Anton, Oekonom in Stiefenbofen empter Martin, Oekonom von Trabers

Fink Josef, Oekonom von Salmas

Scheidle Josef Anton, Oekonom von Wiederhof8en

8

Prinz Balthasar, Oekonom von Wieder⸗ hofen Es werden deshalb Diejenigen, welche auf

Welz Salomon 1 von Knechten⸗ hofen, 8 Welz Michael und Anastasia daselbst 5. fl. 5 % Darlehen 8 8 0 fl 1

Hofer Johann Konrad, Josef Roman

Gebrüder Göhl von Hindelang

Geisler Johann von Staufen Burger Georg von Gschwend Ott Klemens von da 1

Weber Katharina und Anna von Ebrazhofen Wagner Johann Georg von Buflings . Alger Josef von Hopfen Fink Johann Georg von Döbelsried

Thoma David, Apotheker in Isny Maier Josef Anton von Trabers

210

133

Stöger Franz von Trabers 29 fl. 5 %

Hirnbein Johann von Wilhams 60 fl. 120 fl. Teufel Josefa und Afra von Wieder⸗ 38 fl.

hofen

und Viktoria dortselbst Mayer Michael von Wolfratshausen

die Forderungen sub 1—12 ein Recht zu haben glauben, zur Anmeldung innerhalb

377 fl. 48 kr. 118 fl. 12 kr. 5 % iges Darlehen 500 fl. 4 ½ % iges Darlehen 484 fl. 5 % Darlehen Landesübliches Winkel⸗Recht

5 % Darlehen 70 8 5 % Darlehen

5 % Darlehen 200 fl. 5 % Darlehen 73 fl 8 kr. und 90 fl.

Darlehen Darlehen 55 fl. 5 % Darlehen

25 kr.

21 fl. 55 kr. unverzinsliches Vatergut 300 fl. 5 % Darlehen

23. III. 1825 12. I. 1830

22. V. 1839 29. I. 1825 3. XII. 1834

fl. 19. V. 1825

Aach Bd. I. S. 43

Bd. I. S. 415 I. 399 Immenstadt I. 119

Staufen II. S.

I. 629 Staufen Bd. I. S. 41

Stiefenhofen Bd. I. S. 2

Stiefenhofen Bd. I. 357

Thalkirchdorf Bd. I. S. 295

14. I. 1825 fl. 13. I. 1825

16. X. 1824 3. III. 1825 u. 18. VIII. 1829 3. III. 1825 18. III. 1825

8 5 % Wilhams Bd. III. S. 236 Dar⸗ lehen

24. V. 1825 Wilhams Bd. III. S. 10

sechs Monaten auf

gefordert, mit dem Beifügen, daß im Falle der Unterlassung der Anmeldung die Forderungen für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht würden.

Der Aufgebotstermin findet

8

Immenstadt, den 1. April 1882

[26319] Aufgebot.

Nachdem der Schiffer Johann Anton Schugard in Bargen hierselbst beantragt hat, daß über sein im Jahre 1857/58 erbautes Schiff „Fido“, mit dem Unterscheidungssignal L. Q. S. H. und dem Heimaths⸗ hafen Bargen, behufs Ermöglichung der Eintragung einer Verpfänduag, eine öffentliche Ladung der etwa zur Eintragung berechtigten Realgläubiger erlassen werde und dabei angegeben hat, daß ihm solche Schiffsgläubiger nicht bekannt seien, so werden hier⸗ mit in Gemäßheit des §. 50 des Gesetzes über das Grundbuchwesen ꝛc. vom 27. Mai 1873 (G. S. S. 241) und des Art. 58, §§. 1—4 des Einführungs⸗ gesetzes zum Allgemeinen Deutschen Handels⸗Gesetz⸗ buch vom 24. Juni 1861 (G. S. S. 449) die sämmtlichen Realgläubiger des obgedachten Schiffes „Fido“ aufgefordert, ihre Ansprüche bei Vermeidung des Ausschlusses hierselbst und spätestens in dem des⸗ halb vor dem hiesigen Amtsgericht auf—

den 25. September 1882, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Termine anzumelden.

Das demnächstige Ausschlußurtheil wird nur durch öffentlichen Aushang an der Gerichtsstelle bekannt gemacht.

Schleswig, den 25. Mai 1882.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung III. gez. Behm, 1 Veröffentlicht: Philippsen, Gerichtsschreiber i. V. [26832711 (Fvita

Auf Antrag der Königlichen Eisenbahndirektion (linksrheinische) in Cöln, welche dokumentirtermaßen von dem Hofbesitzer Heinrich Oldenhage, geb. Tabe, in Gr. Mimmelage aus den Parzellen 56, 57 und 58 Kartenblatt V. in Gr. Mimmelage 9 a 78 qm, resp. 21 a 28 am und resp. 33 a 85 qm käuflich erworben hat, werden Alle, welche an den vorbezeich⸗ neten Grundstücken Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrecht⸗ liche, fideikommissarische, Pfand⸗ und andere dingliche Rechte, insbesondere auch Servituten und Real⸗ berechtigungen zu haben vermeinen, hierdurch auf⸗ gefordert, dieselben im Termin

am 22. Juli d. J., Mittags 12 Uhr, bei diesem Gericht anzumelden widrigenfalls sie ihrer Rechte im Verhältniß zum neuen Erwerber verlustig gehn werden. 4 Onakenbrück, den 5. Juni 18822. Königliches Amtsgericht. 1 Brandenburg. v6“*“ [261934 Bekanntmachung.

I. Die Ackerfläche in der Gemarkung der Stadt Kempen Artikel 110 der Grundsteuer⸗Mutterrolle hat kein Grundbuchblatt. Die Verhandlungen hierüber sind in den Grundakten Nr. 461 gepflogen. Als Besitzer dieses Grundstücks ist in den Kataster⸗ büchern der Zimmermann Joseph Brust in Kempen aufgeführt. Derselbe ist nur Pfandinhaber des Grundstücks nach seinem Vorbesitzer Gottfried Brust, ist aber in der Nachfolge nicht legitimirt. Laut Urkunde vom 30. Juli 1821 hat Anton Byczysko, als angeblicher Besitzer des Grundstücks, dasselbe für ein erhaltenes Darlehn dem Gottfried Brust zum Pfandbesitz überlassen. Stephan Bychzysko hat seine Kinder, den vorgenannten Anton und den Cajetan Bychysko, zu Erben ernannt und letzteren ausdrücklich als Erben in das Grundstück. Cajetan ist kinderlos verstorben; aus welchem Rechtstitel Anton Byczysko nun in den Besitz des Grundstücks gelangt ist, ist nicht festgestellt. In⸗ zwischen ist beim Bau der Breslau⸗Warschauer Eisenbahn eine Fläche von 20 a oder 141 Qu.⸗R. aus diesem Grundstücke entnommen worden und bildet jetzt einen Theil des Bahnkörpers. Eine hierüber eingereichte Handzeichnung des Kataster⸗ amtes für den Kreis Schildberg und Auszug aus dem teuerbuche bezeichnen die Parzelle mit

6 vg. Nach der Bescheinigung des Magistrats zu

Kempen vom 24. April 1880 hat die Breslau⸗ Warschauer Eisenbahngesellschaft in Poln. Warten⸗ berg im Jahre 1870 die 2 Parzelle erworben und besitzt dieselbe noch jetzt eigenthümlich. Die Gesell⸗ schaft hat sich auch erboten, den Kaufpreis mit

Dienstag, den 20. Februar 1883 Vormittags 9 Uhr,

Königliches Amtsgericht. v. Wachter.

Zur Beglaubigung: Der K. Sekretär Weniger.

317 25 wegen der mangelnden Legitimation des Joseph Brust zu offeriren.

II. Im Grundbuche von Stadt Kempen Nr. 298 sind die Christoph und Eva Matika'schen Eheleute eingetragen. Dieselben sind gestorben und ihre Erben unbekannt. Aus diesem Grundstücke, welches in⸗ zwischen parzellirt worden war, hatten nun die Lehrer Wilhelm und Johanna Faltin'schen Eheleute zu Szklarka durch Vertrag vom 19. Juli 1839 von Isidor und Helene Friedländer eine Wiese, am Osiner Territorium und dem damals Marszalekschen Grundstücke belegen, von ca. 1 Morgen und durch Vertrag vom 22. September 1840 von Franz und Juliane Ogrodowski eine halbe Wiese erworben.

Beide Parzellen sind im Flurbuche unter Artikel 63 der Gemarkungskarte auf den Namen des Lehrers Faltin eingetragen. Die Breslau⸗Warschauer Eisenbahn⸗Gesellschaft zu Poln. Wartenberg ist seit dem Jahre 1871 im Besitze einer Parzelle von 11 a 20 qam aus diesem Wiesen⸗Grundstücke Artikel 63, wie dies der Magistrat zu Kempen unterm 4. Mai 1880 bescheinigt hat. Auf dem Auszug aus dem Steuerbuche ist die qu. Parzelle als Bahnkörper bezeichnet. Das Kaufgeld für die

Kreisgericht Kempen mit 164,50 zum gericht⸗ lichen Depositorium eingezahlt.

Die legitimirten Vertreter der genannten Gesell⸗ schaft haben nun bezüglich der sub I. und II. hier bezeichneten Flächen zur Erlangung der Eintragung des Eigenthums aus den genannten beiden Grund⸗ stücken das Aufgebot beantragt.

Hiernach werden alle bekannten und unbekannten Eigenthumsprätendenten und dinglich Berechtigten aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf die sub I. und II. hier bezeichneten Parzellen spätestens in dem an hiesiger Gerichtsstelle auf den

22. September 1882, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden und ihr Widerspruchsrecht zu bescheinigen, widrigenfalls die⸗ selben mit ihren Ansprüchen und Rechten an die be⸗ zeichneten Parzellen ausgeschlossen werden würden, die Bildung neuer Grundbuchblätter und die Ein⸗ tragung des Besitztitels für die Antragstellerin er⸗ folgen würde, den Nichtangemeldeten aber überlassen bleiben müsse, ihre Ansprüche in einem besonderen Prozesse zu verfolgen. Kempen, den 26. Mai 1882. 1 Königliches Amtsgericht.

[26193]

Nachdem 1) Franz Heinrich Anding von Floh als Bevollmächtigter des Carl Lorenz Frank, 2) Schlosser Caspar Huhn von Struth für den minderjährigen Sohn seiner Frau Elisab. Marg., geb. Frank, Namens Wilhelm Frank, 3) Caspar Ecks sea Cath. Elisab, geb. Frank, von Struth, die Eintragung des auf den Namen von den Kin⸗ dern des Johannes Frank, Michaels Sohn, nämlich 1) Eva Catharine Elisabeth, 2) Lorenz Carl, 8 Johann Caspar, 4) Eva Catharine, 5) Elisabet Margarethe katastrirten, in der Gemarkung von Helmershof belegenen Grundeigenthums, als:

1) Bl. B. Nr. 92, Acker die Thonäcker ha 41 a 37 qm,

2) Bl. B. Nr. 135, Acker an der Linde ba 14 a 48 qm, 2

3) Bl. A. Nr. 123, Acker auf der Hofwiese ha

29 a 43 am,

4) Bl. C. Nr. 19, Wiese die mittleren Körn⸗

wiesen 1 ha 49 a 95 qm, 3 unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen Eigenthumsbesitzes in das Grund⸗ buch von Helmershof beantragt haben, so werden alle diejenigen Personen, welche Rechte an jenem Grund⸗ vermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, solche bis zum 20. Inli 1882, Morgens 10 Uhr, bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, widri⸗ genfalls nach Ablauf dieser Frist der bisherige Besitzer als Eigenthümer in dem Grundbuch eingetragen werden wird und der die ihm obliegende Anmeldung unter⸗ lassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche g. en jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das oben erwähnte Grund⸗ vermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein

Parzelle hat die gedachte Gesellschaft beim früheren

jenigen, deren Rechte in Folge der innerhalb der obe gesechten Frist erfolgten Anmeldung eingetragen sind verliert. Schmalkalden, am 20. Mai 18 Königliches Amtsgericht Sebold.

126522]2 Aufgebot.

Es ist das Aufgebot folgender, angeblich abhanden gekommener Urkunden beantragt: 1) der Schuldverschreibungen der Staats⸗Prämien Anleihe von 1855 Serie 874 Nr. 87 363 1BH“ 1385 Nr. 136 484 über je 100 Thlr von dem Administrator Moritz Müller zu

Lüdersdorf bei Wriezen und von dessen Ehe⸗

frau —;

Nr. 4696 über 50 Thlr. = 150

Eberswalde —; der Berliner 4 ½ % igen Stadtobligationen d 1876 Litt. M. Nr. 26003 und 39 681 über j

dem Kutscher Berlin —; 3 des unkündbaren Pfandbriefes der Preußischen ypotheken⸗Aktien⸗Bank Serie II. Litt. G. Nr. 3118 über 500 Thlr. = 1500

des Staatsschuldscheins Litt. G. Nr. 769 über 50 Thlr. = 150

Börgitz b./Vinzelberg —; 6) der Stammaktien der Rumänischen Eisenbahn⸗ Alktien⸗Gesellschaft Serie E. Nr. 5600 und 5601 vpoon der Frau Wittwe Louise Radke, geb Oppermann, Linienstraße Nr. 243 —;

100 Thlr. vpon Frau Wittwe von Wulffen, Helene, geb. von Uckermann, zu Groß⸗Machmin bei Arns⸗ hagen. 1 Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf

vor dem unterzeichneten Gerichte, Jüdenstraße 58. hierselbst, im Saal 21, termine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Berlin, den 27. Mai 1882. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 55.

[26342] m Namen des Königs!

Auf den Antrag des Bauergutsbesitzers Johann Joachim Muhs zu Klein⸗Gottschow hat das König⸗ liche Amtsgericht zu am 1. Juni 1882 durch den Amtsrichter Zießler für Recht erkannt:

gutsbesitzers Johann Joachim Muhs zu Klein⸗ Gottschow im Grundbuch von Klein⸗Gottschow Band II. Seite 51 Nr. 21 in Abtheilung III. Nr. 8 für den Bauergutsbesitzer Friedrich Pelzer zu Halenbeck eingetragenen 500 Thaler nebst fünf Prozent Zinsen gebildet ist, wird für kraftlos er⸗ klärt.

2—5 Kosten werden dem Antragsteller zur Last gelegt. 8 Von Rechts Wegen.

126333]2 Bekanntmachung.

Es wird hiermit bekannt gemacht, daß der frühere Bürgermeister Friedrich Iulius Thun Albrecht von Krogh in die Liste der beim Königlichen Amts⸗ gerichte Apenrade zugelassenen Rechtsanwälte mit dem Wohnort Apenrade eingetragen worden ist.

Apenrade, den 7. Juni 1882.

Kdönigliches Amtsgericht * gez. Müller.

zrecht gegenüber Den⸗

8

des unkündbaren Pfandbriefes der Preußischen Hypotheken⸗Aktien⸗Bank Serie II. Litt. K.

von dem Heilgehilfen Friedrich Mittag zu

500 8 2 Fritz Schönfeldt zu

8

. von dem Rentier F. Weinert zu Sorau ;

von dem Kossäthen Friedrich Schütze in

7) der Schuldverschreibung der Staatsprämien⸗ 8 aanleihe von 1855 Serie 1140 Nr. 113 999 über

den 20. Dezember 1882, Vormittags 10 ½ Uhr, ge

anberaumten Aufgebots.

Das Hypothekendokument vom 28. August 1849, welches über die auf dem Grundstücke des Bauer-