1882 / 135 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 12 Jun 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Brüssel, 10. Juni. (W. T. B.) Die Nationalbank hat den Diskont auf 4 % herabgesetzt. London, 10. Juni. (W. T. B.) In der gestrigen Woll⸗ auktion waren Preise unverändert. Glasgow, 10. Juni. (W. T. B.) Die Vorräthe von Roheisen in den Stores belaufen sich auf 637 200 Tons gegen 562 000 Tons im vorigen Jahre. Zahl der im Betriebe befindlichen Hochöfen 108 gegen 120 im vorigen Jahre. Washington, 11. Juni. (W. T. B.) Die Eisenfabriken im Cincinnati⸗Distrikt nehmen die Arbeit am Montaz wieder uf Die Pittsburger Fabrikanten sagen, die Lage in Pitts⸗ burg bleibe davon unberührk.

Verkehrs⸗Anstalten.

„Triest, 11. Juni. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Minerva“ ist heute früh 7 ¾ Uhr mit der ostindisch⸗chinesischen Ueberlandpost aus Alexandrien hier eingetroffen.

Southampton, 10. Juni. (W. T. B.) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Oder“ ist hier eingetroffen.

Berlin, 12. Juni 1882.

Gestern Nachmittag nahm das Sommer⸗Meeting des Unionklubs auf der Rennbahn zu Hoppegarten seinen An⸗ fang. Trotz des den Tag über herrschenden unfreundlichen Wetters war der Besuch der Bahn ein recht zahlreicher. Die Konkurrenzen begannen um 4 Uhr mit

I. Versuchsrennen der Stuten. Klubpreis 1200 Für

und z3jährige inländische Stuten. 60 Einsatz, halb

Reugeld. Distanz 900 m. Von 26 Pferden, welche zu diesem

Rennen genannt waren, erschienen 13 am Start. Nach einem

spannenden Lauf Fegüe sicher mit 2 ½ Längen des Hrn. W. Hiestrich

(Hamburger Tabackimporteur) z3jähr. br. St. „Alma I.“

gegen des Hrn. W. v. Treskow 2jähr. br. St. „J'y pense“, der Gräfin

Saurma zjähr. F. St. „All White“ wurde dritte, Frhrn. C. v. Biels jähr. F. St. „Erica I.“ vierte, dann folgten Prinz Fr. Hatzfeldts

2jähr. br. St. „Arbutus“, desselben 2jähr. F. St. „Margarethe II.“

Hrn. v. Tepper⸗Laski's 2jähr. „Waif⸗St.“, des Fürsten Hohenlohe⸗

Oehringen 2jähr. schwbr. St. „Gerdur“, Trainer C. Kelly's zjähr. db. St. „Palme“, Hrn. Ulrichs 2jähr. schw. St. „Alma II.“, Ritt⸗

mstr. Mollard's zjähr. F. St. „Sommerfrische“, General v. Rochows

2jähr. F. St. „Regina“ und endlich Frhrn. Ed. v. Oppenheims 3jähr. br. St. „Ada“. Zeit: 1 Min. 12 Sek., Werth des Rennens 1785 für „Alma I.“, 585 für „J'y pense“.

Mit größter Spannung sah man allgemein dem folgenden Rennen ntgegen, dem um 4 ½ Uhr beginnenden

II. Union⸗Rennen, Staatspreis 10 000 Für 1879 geb. nländ. und österr.⸗ungarische Hengste und Stuten. 300 Einsatz, 200 resp. 100 Reugeld, Distanz 2800 m. Dem zmweiten Pferde 1500 aus dem Einsatz und Reugeld. Das dritte Pferd ettet seinen Einsatz. Von 73 Unterschriften zahlten 41 das Reugeld von 100 und 24 das von 200 Am Pfosten erschienen 8 Pferde, ünf österreichisch⸗ungarische und 3 deutsche. Der Favorit der Oester⸗ eicher war des Hrn. Arthur v. Mayers F. H. „Taurus“, der der Deutschen des Grafen Tschirschky⸗Renard F. H. „Trachenberg“. Nach chwerem Kampf siegte mit ¾¼ Längen „Taurus“ gegen „Trachenberg.“ Eine Länge hinter ihm landete des Grafen H. Henckel sen. br. H. Pancake“ als dritter, dann des Hrn. E. v. Blaskovits F. St. Gyöngyvirag“, des Baron G. Springer F. St. „Economy’ (alle rei Oesterreicher), endlich des Trainer G. Johnson br. H. „Brocker“, es Hrn. Arthur v. Mayers br. H. „Bengali“ und des General Rochow br. H. „Monarch“. Zeit 2 Minuten 38 Sekunden. Werth des Rennens 19 500 für „Taurus“, 1500 für „Trachen⸗

berg“ und 300 für „Pancake“. Um 5 Uhr schloß sich dem

Rennen an: 8 III Staatspreis IV. Klasse. 1500 Für 3/ährige nländische Hengste und Stuten, welche keinen Staatspreis I., II.

r III. Kl. gewonnen haben. 120 Einsatz halb Reugeld. Distanz 2500 m. Dem zweiten Pferde die Hälfte der Einsätze und

ugelder. Von 9 zu diesem Rennen angemeldeten Pferden erschienen ur 3 am Pfosten, die im strömenden Regen den Kampf ausfochten.

Zs siegte sicher mit einer Länge des Hrn. W. v. Treskow. br. H. „Harzberg“ gegen des Grafen Bernstorff⸗Güldensteen br. H. „Gift⸗ mischer“ und des Grafen H. Henckel sen. br. H. „Engadin“. „Harz⸗ urg“ brachte seinem Besitzer 1860 ℳ, „Giftmischer“ 360 heim. Zeit 1 Min. 56 Sekunden. Gleichfalls mit nicht geringer Span⸗ nung sah man dem um 5 ½ Uhr stattfindenden Rennen entgegen:

IV. Silbernes Pferd von Sr. Majestät dem Hochseligen König als Kronprinz verliehen und Klubpreis 2000 Handicap. Für 3jähr. u. ältere Pferde aller Länder 150 ℳ, Einsatz 80 resp. 30 Reugeld. Distanz 3200 m. Der Sieger erhält den Besitz des silbernen Pferdes auf ein Jahr und muß dasselbe im nächsten Jahre vertheidigen oder 150 Reugeld zahlen. Der Sieger des vorigen Jahres, Frhr. von Cramm, hatte nicht genannt und ahlte Reugeld. Von 25 Unterschriften hatten 8 die An⸗ nahme erklärt und 6 erschienen am Pfesten. Nach scharfem Kampfe siegte Hrn. Arthur Jos's 4jähr. br. H. „Scholar“ gegen des Rittmeisters Mollard 6jähr. br. St. „Mocassin“, Baron Ed. von Oppenheims 3jähr. br. H. „Raweliffe Ings“ wurde dritter, dann folgte Baron G. Springers (Oesterreicher) 3jähr. F. H. „Cam⸗ busier“, Mr. Edwards 5jähr. schw. H. „Sombrero“, Graf T. chirschky⸗ Renards 5jähr. F. „Conqueror“. Zeit 3 Min. 38 Sekunden. Werth des Rennens: der Ehrenpreis und 2785 für „Scholar“, 785 für „Mocassin“. Um 6 Uhr folgte diesem Rennen:

V. Verloosungs⸗Rennen. Graditzer Gestütspreis 2000 Für 2jähr. und ältere inländische Pferde. 60 Eins., ganz Reug. Nachmeldungen mit doppeltem Einsatz und Reugeld gestattet. Die Verloosung geschieht am Tage nach dem Rennen unter den Mit⸗ gliedern des ehemaligen Berliner Rennvereins. Der Inhaber des Gewinnlooses hat das Recht zu erklären, ob er das Pferd nimmt oder nicht. Im letztern Falle erhält der Besitzer des ewinnlooses 1000 (der Besitzer des Pferdes die anderen 1000 ℳ), Einsätze und Reugelder. Acht Perbe konkurrirten, von denen des Herrn W. scere 2jähr. br. St. „Necrolog“ nach schönem Lauf mit 1 ½ Längen

8

icher gegen des Trainer O. Germann 2jähr. F. H. „Courmaker“ iegte. Den Schluß des Tages bildete um 6 ½ Uhr:

VI. Tronie⸗Hürden⸗Rennen. Staatprcis 1200 ℳ, Herren⸗ Reiten. Für zjährige und ältere inländische Hengste und Stuten. 60 Einsatz, 30 Reugeld. Distanz 2800 m. Das dritte Pferd rettet den Einsatz, der Rest der Einsätze und Reugelder zwischen dem ersten und zweiten Pferde getheilt. Zu diesem Rennen erschienen von 8 genannten Pferden 4 am Ablauf und zwar des Hrn. v. Tepper⸗ Laski 4 jähriger F . „Prinz Eugen“, desselben 4 jährige br. St. „Siegespalme“, Frhrn. v. Cramms zjähriger br. H. „Rainfarn“ und Lieut. v. Hepden⸗Lindens II. 5 jährige br. St. „Basta“. Hr. v. Tepper⸗Laski hatte erklärt, mit „Siegespalme“ gewinnen zu wollen und ließ „Prinz Eugen“ nur zur Deckung gegen „Basta“, welche die Stute schon früher geschlagen, mitlaufen. „Siegespalme“ traf nun mit gegen 10 Längen Vorsprung, begleitet von „Prinz Eugen“, auf dem Sattelplatz ein, als plötzlich in Folge Aufforderung seines Reiters mit der Peitsche „Prinz Eugen“ vesschof und mit einer Länge Vorsprung durchs Ziel ging. Da, wie sich später herausstellte, Mr. James Beesley von der Erklärung des Besitzers nichts gewußt, so wurde dieser von dem Schiedsgericht für schuldlos erklärt, beide v. Tepper⸗Lasli'schen Pferde aber für disqualifizirt erachtet, „Rain⸗ farn“, der als dritter einkam, als Sieger, und „Basta“ als zweite er⸗ klärt. „Rainfarn“ erhielt 1380 ℳ, „Basta“ 180

Das VII. Mitteldeutsche und VII. Brandenburgische Provinzigl⸗Bundesschießen, das am Sonnabend Abend seinen offiziellen Anfang nahm, batte leider bisher unter der Ungust der

Witterung schwer zu leiden. Die Schützen waren am Sonnabend

meist bereits hier eingetroffen und auf den Bahnhöfen von Comité⸗ mitgliedern in Empfang genommen worden. Abends vereinigte man sich zu einem großen Festcommers im Saal des Schützenhauses. Die mit zahlreichen Masten, Laubgewinden und Fahnen geschmückte Feststraße war gestern von einer dicht gedrängten Menschenmenge flankirt. Wenige Minuten nach 11 Uhr setzte sich der Festzug vom Alexanderplatz aus in Bewegung. Berittene Schutzleute und eine Ab⸗ theilung Turner eröffneten den Zug; hinter ihnen folgte ein berittener Herold mit dem ältesten Banner der Berliner Gilde, von zwei Rei⸗ tern begleitet, denen sich die blau⸗weiß⸗roth gekleideten Warner an⸗ schlossen. Die Schützen folgten in der Ordnung, daß zunäͤchst die aus England, Oesterreich und der Schweiz erschienenen, dann die des Deutschen Schützenbundes, die des Mitteldeutschen Schützenbundes und endlich die des Brandenburger Schützenbundes aufmarschirten. Die Berliner Gilde eröffnete und beschloß den Zug der Schützen, deren Gesammtzahl sich auf etwa 1500 belaufen mochte und in deren Zuge 28 Fahnen getragen wurden. Unter den Klängen der von acht Musikchören vorgetragenen Märsche bewegte sich der Zug bis zur Danziger Straße, wo 27 Pferdebahnwagen bereit standen, die den ge⸗ sammten Festzug aufnahmen und bis Weißensee führten, wo der Zug von Neuem sich ordnete um, wäh⸗ rend Böllerschüsse die Luft durchdröhnten, in geschlossenem Zuge beim Weißenseeer Schloßrestaurant vorbeizumarschiren, auf dessen Freitreppe die Vertreter der Behörden Aufstellung genommen hatten. Auf dem Banket brachte der Ober⸗Bürgermeister v. Forcken⸗ beck Sr. Majestät dem Kaiser den ersten Toast aus, Allerhöchst⸗ welchem folgendes Telegramm nach Potsdam übersandt wurde: „Ew. Majestät, unserm Durchlauchtigsten, Allergnädigsten Kaiser und Herrn, dem Urgroßvater des heutigen Königlichen Täuflings, eines Sprossen des mächtigen Hohenzollernhauses zum heutigen Hohen Tage die herzlichsten aufrichtigsten Glück⸗- und Segenswünsche; Gott be⸗ hüte und beschütze Ew. Majestät und das ganze Königliche Haus!“ Nach dem Banket nahm das Schießen seinen Anfang.

In Rudolf Mosse's Verlag hierselbst ist soeben der „Zei⸗ tungs⸗Katalog der im In⸗ und Auslande erscheinenden Zeitungen, Journale und Fachzeitschriften von Rudolf Mosse“ in 18. Auflage (1882 1883) erschienen. Derselbe zerfällt in 2 Abtheilungen. Die 1. Abtheilung enthält ein Verzeichniß der in den verschiedenen Staaten Deutschlands, serner in Oesterreich⸗Ungarn, in der Schweiz und in den übrigen Staaten Europas (England, Fefcee Italien, Rußland, den Niederlanden, in Belgien, Luxem⸗

urg, Dänemark, Schweden, Norwegen, Spanien, Portugal, der

Türkei, Griechenland, den Donaufürstenthümern), ferner in Amerika, Afrika, Asien und Australien veröffentlichten Zeitungen und Journale, die 2. Abtheilung dagegen ein Verzeichniß der hauptsächlichsten und gelesensten Fachzeitschriften, Badeblätter, Kalender, Cours⸗ und Adreßbücher ꝛc. Was zunächst die 1. Abthl. (das Verzeichniß der Zeitungen des In⸗ und Auslandes) anlangt, so enthält die vorstehende 18. Auflage des Zeitungs⸗Katalogs alle bis in jüngster Zeit stattgehabten Veränderungen und neuen Erschei⸗ nungen auf dem Gebiete der Zeitungspresse und bildet eine möglichst zuverlässige Zusammenstellung des gesammten, für das inserirende Publikum wissenswerthen Materials. Bei den Zeitungen Deutsch⸗ lands, Oesterreichs und der Schweiz ist jeder Ortschaft, in welcher Zeitungen erscheinen, die Einwohnerzahl derselben letzten offiziellen Zählung in einer besonderen Kolumne vorge⸗ druckt, während in 3 nachfolgenden Kolumnen die Zahl der Auf⸗ lagen, die Original⸗Insertionspreise für die Zeile, die Zeit, wie oft die betreffende Zeitung erscheint, endlich die Inserat⸗Spaltenbreite derselben in Millimetern angegeben ist. Dem vorstehenden Kata⸗ loge zufolge erscheinen in Europa 7217, in Amerika 1365, in Asien 127, in Afrika 114 und in Australien 46 Zeitungen.

Von den 7217 Zeitungen Europas kommen auf Deutschland 2441 und zwar 1357 auf den preußischen Staat, 1084 auf die übrigen deutschen Staaten. Die größte Anzahl von Zeitungen des preußi⸗ schen Staats erscheint in der Rheinprovinz, 251 (in 139 Ortschaften, 13 in Cöln, 6 in Aachen), die nächst größte in Schlesien, 207 (in 112 Ortsch., 15 in Breslau). Die übrigen Provinzen des preußischen Staats folgen in Rücksicht der Anzahl der Zeitungen in folgender Reihe auf einander: Provinz Brandenburg mit 153 Zeitungen (in 93 Ortschaften, 69 in Berlin), Prov. Westfalen mit 150 3. (in 71 Ortsch.), Prov. Sachsen mit 130 Z. (in 90 Ortsch.), Prov. Han⸗ nover mit 120 Z. (in 80 Ortsch.), Prov. Hessen⸗Nassau mit 109 3. (in 58 Ortsch., 20 in Frankfurt a. M., 9 in Cassel), Prov. Schleswig⸗ Holstein und Lauenburg mit 99 (in 60 Ortsch), Prov. Pommern mit 86 (in 52 Ortsch., 7 in Stettin), Prov. Ost⸗ und mit je 64 Z. (mit 36 bez. 33 Ortsch., 7 in Königsberg, 12 in Danzig), Prov. Posen mit 50 Z. (in 34 Ortsch., 8 in der Stadt Posen), Hohenzollern mit 4 3. Von den übrigen Staaten Deutschlands hat Bavern die meisten Zeitungen, 287 (in 153 Ortsch., 27 in München, 15 in Nürnberg, 14 in Augsburg). An Bayern reihen sich an: das Königreich Sachsen mit 183 3. (in 122 Ortsch., 22 in Leipzig, 20 in Dresden), das Königreich Württemberg mit 98 Z. (in 76 Ortsch. 5 in Stuttgart), das Großberzogthum Baden mit 87 Z. (in 56 Ortsch., 7 in Karlsruhe), Hessen⸗Darmstadt mit 77 Z. (in 48 Ortsch., 13 in Darmstadt, 7 in Mainz), Mecklen⸗ burg mit 63 Z. (in 49 Ortsch., 5 in Schwerin), Rheinpfalz mit 50 . Elsaß⸗Lothringen mit 48 Z. (in 23 Ortsch., 16 in Straßburg, 7 in Mez), S.⸗Weimar⸗Eisenach mit 29 Z. (in 17 Ortsch.), Hamburg mit 26 8. Großherzogthum Oldenburg mit 23 Z. (in 16 Ortsch.), S.⸗Meiningen mit 18 Z. (in 10 Ortsch.), das Herzogthum Braunschweig mit 17 2* S.⸗Altenburg mit 16 Z. (in 11 Ortsch.), Anhalt mit 14 Z. (in 11 Ortsch.), S.⸗Coburg⸗Gotha mit 9 Z. (in 6 Ortsch.), Reuß⸗ Schleiz-Gera⸗Lobenstein mit 7 Z. Bremen und Schwarzburg⸗Rudol⸗ stadt mit je 6 Z., Schwarzburg⸗Sondershausen und Reuß⸗Greiz mit je 5, Lübeck mit 4 Z., Lippe⸗Detmold, Schaumburg⸗Lippe und Wal⸗ deck⸗Pyrmont mit je 3 Z. Von den übrigen Staaten Europas ist Folgendes zu bemerken: In Oesterreich⸗Ungarn erscheinen im Ganzen 502 Zeitungen und zwar in Cis⸗Leithanien 369, in Ungarn 133. Von diesen 369 cisleithanischen Z. entfallen auf Oesterreich ob und unter der Enns 126, auf Böhnden 102, Galizien und Bukowina 28, Mähren 23, Tirol und Vorarlberg 15, Steier⸗ mark nebst Kroatien und Slavonien je 13, Siebenbürgen 12, österr. Schlesien 11, Istrien und Triest 11, Kärnten und Krain 8, Salz⸗ burg 5, Dalmatien 2; auf die Städte Wien 24, Prag 21, Brünn 9, Olmütz 4, sowie auf Buda⸗Pest in Ungarn 46. Die Schweiz besitzt in ihren 21 Kantonen im Ganzen 318 Z. (Bern 51, Zürich 48, Aargau 30, St. Gallen 28, Waadt 22, Basel 16, Graubünden 15, Genf 13, Neufchatel und Solothurn je 12, Freiburg und Schwyz je 11, Thurgau 10, Appenzell 8, Luzern 7, Schaffhausen 6, Tessin 5, Wallis 4, Glarus, Uri und Zug je 3, Unterwalden 2; die Städte Zürich und Basel 15 bez. 8). Von den übrigen Staaten Europas besitzt Frankreich die meisten Zeitungen, 1221 (in 460 Ortschaften, 57 in Paris, 21 in Marscille, 20 in Lyon). In Großbritannien er⸗ scheinen 666 3. und zwar in England 564 (in 96 Ortsch. 267 und außerdem in London allein 277, sowie in Wales 20), in Schottland 51 (in 13 Ortsch., 7 in Edinburg), in Irland 33 (in 9 Ortsch., 9 in Dublin), auf den britischen Inseln 18; in Belgien 410 (in 112 Ortsch.; 55 in Bruüssel); in Italien 376 (in 197 Ortsch., 32 in Rom, 27 in Mailand, 24 in Neapel, 17 in Turin, 14 in Palermo, 7 in Venedig); in den Niederlanden 297 (in 123 Ortsch., 23 in Amsterdam); in Rußland 237 (168 in 60 Ortsch. und außerdem 69 Gouvernements⸗Ztgn., 43 in St. Peters⸗ burg, 16 in Moskau, 18 in Warschau); in Spanien 149 (in 75 Ortsch., 18 in Madrid); in Schweden 143 (in 77 Ortsch., 16 in Stockholm) und in Norwegen 85 (in 44 Ortsch., 19 in Christiania); in Dänemark 123 (in 67 Ortsch. und Insel Island, 23 in Kopen⸗ hagen); in der Türkei 90 (in 29 Ortsch., 12 in Konstantinopel, 1 auf Cypern); in Portugal 66 (in 25 Ortsch., 18 in Lissabon); in Griechen⸗ land 52 (in 19 Ortsch., 16 in Athen); in den Donaufuüͤrstenthümern 32 (13 in Bukarest, 5 in Bel⸗ Fa. in Luxemburg 6, auf Gibraltar 2. „Die 2. Abtheilung des Mosse'schen Zeitungs⸗Katalogs enthält ein Verzeichniß der veröffentlichten Fachseitschriften, Badeblätter, Kalender, Cours⸗ und Adreßbücher. Die Fachblätter betreffen:

8.

nach der

1) Architektur, Maschinen⸗ und Eisenbahnkunde und Ingenieurwesen (104); 2) Belletristik, Mode, Literaturwissenschaft (310); 3) Bergbau und Hüttenwesen (20); 4) Bibliographie, Buchhandel, Buchdrucker⸗ kunst (71); 5) Chemie, Pharmazie, Phusik (58); 6) Forst⸗ und Jagdwissenschaft, Sport und Fischzucht (86); 7) Garten⸗, Obst⸗ und Weinbau, Blumenzucht (56); 8) Geschichte und Geographie (26); 9) Gewerbe und Industrie, einschl. Kunstgewerbe und Technologie (391); 10) Handel, Verkehr, Versicherungswesen, Schiffahrt, Volkswirthschaft (188); 11) Kunst, Musik, Theater (127); 12) Land⸗ und Hauswirthschaft, Vieh⸗, Geflügel⸗ und Bienenzucht (261); 13) Mathematik und Astro⸗ nomie (9); 14) Medizin und Chirurgie (218); 15) Militärzeitungen (54); 16) Naturwissenschaften (51); 17) Pädagogik und Jugendschrif⸗ ten (191); 16) Philologie, Philosophie, Alterthums⸗ und Münzkunde (30); 19) Rechts⸗ und Staatswissenschaft, sowie Statistik (116); 20) Theologie und religiöse Volksblätter (229); 21) Vermischte Fach⸗ schriften (121). An diese Fachblätter reihen sich an: Verzeichnisse der Badeblätter und Reisejournale (107); der Cours⸗ und Adreßbücher, (177) und der 1) 375 volksthümlichen und Geschäfts⸗ Kalender, 2) der 187 fachwissenschaftlichen und gewerblichen Kalender (562). Der, in vorstehendem Kataloge aufge⸗ führten eigentlichen Fachblätter sind im Ganzen 2717. Rechnet man zu diesen die Badeblätter ꝛc., die Cours⸗ und Adreß⸗ bücher ꝛc., sowie die Kalender hinzu, so ergiebt sich eine Summe von 3563 Fach⸗ und Zeitschriften. Uebrigens ließe sich die Zahl der Fachblätter unschwer noch vermehren, wenn man den unter Nr. 8 aufgezählten Zeitschriften über Geschichte und Geographie noch die Zeitschriften der vielen historischen Vereine in Deutschland, deren jeder eine Zeitschrift herausgiebt, hinzufügt, während im Kataloge die Zeit⸗ schrift nur eines einzigen historischen Vereins angeführt ist. Auch die Monatsschrift für deutsche Beamte, sowie auch der Bericht der Königlich preußischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin sind im Kataloge übergangen.

Von diesen 3563 Fachzeitschriften (einschließlich Badeblätter, Cours⸗ und Adreßbücher und Kalender) entfallen auf Berlin allein 375, die sich auf folgende Rubriken vertheilen: 17 auf Baufach, Maschinen⸗ und Eisenbahnkunde, 24 auf Belletristik und Literatur⸗ wissenschaft, 20 auf Bergbau und Hüttenwesen, 12 auf Bibliographie, Buchhandel, Buchdrucke rei, 7 auf Chemie, Pharmazie, Physik, 7 auf SS und Jagdwesen sowie Sport, 2 auf Garten⸗, Obst⸗ und Wein⸗

au 2c., 4 auf Geschichte und Geographie, 65 auf Gewerbe

und Industrie, einschl. Kunstgewerbe, 18 auf Handel, Ver⸗ kehr, Versicherungswesen, Volkswirthschaft, 14 auf Kunst, Musik, Theater, 14 auf Land⸗ und Hauswirthschaft, Vieh⸗ und Geflügelzucht, 1 auf Mathematik, 21 auf Medizin, 10 auf Militärwesen, 9 auf Naturwissenschaften, 13 auf Pädagogik, 9 auf Philologie, Alterthumskunde, Münzwesen, 22 auf Rechts⸗ und Staats⸗ wissenschaft, sowie auf Statistik, 12 auf Theologie (8 auf evangel., 1 auf kathol., 3 auf jüdische), 4 auf Bäder und Reisen, 16 auf ver⸗ mischte Fächer (darunter der „Herold“, Zeitschr. f. Genealogie, Heraldik und Sphragistik), 16 auf Cours⸗ und Adreßbücher, Fremden⸗ führer, 38 auf Kalender (12 Geschäftskal., 26 fachwissenschaftl. und gewerbliche Kal.).

Elm, 10. Juni. (W. T. B.) Der neisten gelockerte Theil des Risikopfs ist heute Nachmittag 3 ½ Uhr heruntergestürzt, und zwar vollständig auf das alte Trümmerfeld.

Drei junge Chimpansen sind am Sonnabend aus Liverpool hier ein⸗ getroffen und im Vogelhaus des Zoologischen Gartens unter⸗ gebracht worden. Seit 1 ½ Jahren besaß der Garten einen Affen dieser Art nicht. Am gestrigen Sonntag versammelte sich der Verein für Vogelzucht und Akklimatisation im Garten, um speziell die interessante Abtheilung „Vögel“ eingehend zu besichtigen. Namentlich ist es die große Volidre, die z. Z. Aufmerksamkeit verdient. Der kleine Silberreiher brütet zum ersten Mal, seit er sich in Gefangenschaft befindet, während der große Edelreiher schon wieder⸗ holt Jungen das Leben gegeben hat. Der Truthahngeier hat zum ersten Mal im Garten Junge ausgebracht, auch die Kondore haben Eier gelegt und sind mit dem Brüten beschäftigt. Im Hühner⸗ gehege haben in diesem Jahre auch die Pfauentruthühner, die bisher ohne Nachkommenschaft geblieben, Eier gelegt. Auf den Teichen sind als neuer Zuwachs einige seltene indische Baumenten zu nennen. Leb⸗ haftes Interesse finden auch die vor einiger Zeit angekommenen Loris sowie die Chajas u. A.

Literarische Neuigkeiten und periodische Schriften.

„Brandenburgisches Provinzialblatt. Nr. 24. Inhalt: Märkisches Schützenwesen einst und jetzt. III. Urkundliches von der Bernauer Schützengilde. Neues von unseren Sekundär⸗ bahnen. IV. Bahnprojekte im Stadium der Vorarbeiten. Kleine Zeitung. Berichtigungen. Feuilleton: Stark ist der Greif! .““ Geschichte von Oskar Schwebel (Fortsetzung). Album.

Die landwirthschaftlichen Versuchsstationen. Organ für naturwissenschaftliche Forschungen auf dem Gebiete der Land⸗ wirthschaft. Heft 1. Inhalt: Studien über die schwedischen Hopfen in ihren Beziehungen zur Pflanzengeographie, zur Landwirthschaft und Brauerei. Von Prof. Dr. R. Braungart in Weihenstephan. Mit⸗ theilungen aus der pflanzenphysiologischen Versuchsstation zu Tharand. XXXII. Ueber den Einfluß des Einquellens und Wiederaustrocknens auf die Entwickelungsfähigkeit der Samen, sowie über den Gebrauchs⸗ werth „ausgewachsener“ Samen als Saatgut. Von Dr. H. Will, Assistenten.

Milch⸗Zeitung. Nr. 23. Inhalt: Die Verwendung der Centrifuge in der Milchwirthschaft. Von G. Flaack, Meiereitechniker in Hildesheim. (Schluß.) Verschiedene Mittheilungen. Deutsch⸗ land. Magdeburg. Förderung des Hufbeschlages. Kiel. Butter⸗ Pegen. Binningen (Baden). kolkereischule. Darmstadt. Hebung der Pferdezucht im Großherzogthum Hessen. Oesterreich⸗ Wien. Genossenschaft zur Verwerthung von Molkerei⸗

Wien. Einfuhr von Wiederkäuern nach Italien. Niederlande. 8'Gravenhage. e. Rindvieh⸗Stammbuch. Ausstellungen. Deutschland. ie 5. Wander⸗Thierschau vereinigter landw. Vereine für Ost⸗Schleswig in Flensburg. Thierschau in Kellinghusen (Holsteinh am 28. Juli d. J. Niederlande. Inter⸗ nationale landw. Ausstellung in Amsterdam. Allgemeine Berichte. Konservirte Milch. Die alten Heinzenberger Herrkühe. Erfah⸗ rungen in der Praxis. Rückstände der Stärke⸗Fabrikation als Vieh⸗ futter. Einmieten von Diffusions⸗Rückständen bei der Zucker⸗ Fabrikation. Gerome⸗Käse. Statistik. Viehstand in Italien. Vorkommen der Tuberkulose beim Rindvieh. Ungarns Vieh⸗ handel nach Deutschland Neischtonsum in der Stadt Augsburg im Jahre 1881. Geräthe⸗, Maschinen⸗ und Baukunde. Exterieuro⸗ meter von W. Chludziuskyv. Pferdeschoner mit Luftpuffer. Li⸗ teratur. Praktische Anleitung im Pferdewesen für Herr und Knecht zu Stadt und Land. Regen oder Sonnenschein? „Die Stellung der Milchwirthschaft im heutigen landwirthschaftlichen Betrieb.“ „Die Kalidüngung auf leichtem Boden.“ Sprechsaal. Käse⸗ Ausfuhr in Deutschland. Zur Besprechung der Vorlage des Reichs⸗ Gesundheitsamtes über Milchkontrole. Soll man täglich 2 oder 3 mal melken und welches ist die fettreichste Milch? Präservation und Kondensation der Milch und deren Werth. Deutsche Vieh⸗ zucht⸗ und Seee.ehenlehast Bremisches Herdbuch. Pecze⸗ nalien. Druckfehler⸗Berichtigung. An⸗ und Verkäufe von Zucht⸗ vieh. Marktberichte. Anzeigen.

Ungarn. Produkten.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Bellage), 8 und die Besondere Beilage Nr. 6.

Berlin:

zum

ge

eiger und Königlich Preußischen

Berlin, Montag, den 12. Juni

nzeiger. 1882.

Aiichtamklichee.

Preußen. Berlin, 12. Juni. Im weiteren Verlaufe der vorgestrigen (15.) Sitzung setzte der Reichstag die erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Für⸗ sorge für die Wittwen und Waisen von An⸗ gehörigen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine fort. Der Abg. von Gerlach erklärte sich mit dem Prinzip des Gesetzes im Großen und Ganzen einverstanden, nur könne er nicht billigen, daß die Unterofsiziere von der Wohlthat des Gesetzes ausgeschlossen werden sollten. Aller⸗ dings verließen die meisten Unteroffiziere nach zwölsjähriger Dienstzeit das Heer, um von der Anwartschaft auf eine Civil⸗ versorgung Gebrauch zu machen. Um so weniger sollte man die Wenigen, welche im Dienste verblieben, ausschließen. Bei ihrem geringen Einkommen müßten sie natürlich von der Bei⸗ tragspflicht befreit werden. Am liebsten wäre es ihm, wenn die Beamten sammt und sonders von der Beitragspflicht ent⸗ bunden würden. Im §. 22 vermisse er eine Bestimmung, welche den Beamten den Rechtsweg offen lasse. Wenn dies zweifelhaft sein sollte, so würde er einen Zusatz beantragen. Diese Bedenken ließen ihm eine Kommissionsberathung als räthlich erscheinen.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, der letzte Redner habe im Gegensatz zum Abg. von Bernuth Kommissionsbe⸗ rathung empfohlen. Noch nie habe der Reichstag eine Frage, wo es sich um eine dauernde Mehrbelastung des Militäretats von 6 ½ Millionen handele, einfach im Plenum verhandelt, ohne die Budgetkommission zu vernehmen. Die Frage wegen Versorgung der Hinterbliebenen sei sehr verschiedenartig bei den Offizieren und Militärbeamten einerseits, und bei den Civilbe⸗ amten andererseits. Dies habe die Regierung selbst anerkannt und deshalb komme sie jetzt nach Monaten mit diesem zweiten Gesetze. Für die Hinterbliebenen der Offiziere und Militär⸗ beamten sei schon vielfach besser gesorgt, als für die der Civilbeamten. Eine neue Ungleichheit liege in der Be⸗ stimmung, daß unverheirathete Offiziere bis zum Hauptmann zweiter Klasse einschließlich von den Beiträgen befreit sein sollten. Auf die entsprechenden Beiträge der Civilbeamten habe aber die Regierung durchaus nicht verzichten wollen. Jeder unverheirathete Beamte, auch der schlechtest besoldete Unterbeamte müsse seine 3 Proz. vom Gehalte beitragen. Wie komme man dazu, dies den Offizieren zu erlassen, während doch gerade die jüngeren Altersklassen beim Offiziersstande viel besser gestellt seien, als bei den Civilbeamten. Mit 18, 19, 20 Jahren habe der Lieutenant ein Einkommen von 2000 ℳ, ein junger Civilbeamter müsse vielleicht bis zum dreißigsten Jahre Dienstleistungen ganz umsonst verrichten. Es dürfe auch nicht eine Verbesserung, die den Civilbeamten zu Theil werde, ganz mechanisch auf das in anderer Beziehung vielfach besser ge⸗ stellte Militär übertragen werden. Einen solchen Fehler habe die Regierung begangen, als sie den für die Civilbeamten ein⸗ geführten Wohnungszuschuß auch den Offizieren bewilligt habe, ohne zu berücksichtigen, daß diese bereits einen Woh⸗ nungsgeldzuschuß unter dem Namen Servis gehabt hätten. Er wolle den Offizieren und Militärbeamten dieselben Vor⸗ theile zuwenden, welche den Civilbeamten zuständen, zugleich aber untersuchen, ob nicht Vortheile aufzuheben seien, die den Offizieren zuständen, den Beamten aber nicht. Des⸗ halb werde seine Partei diese Frage in Verbindung bringen mit der Kommunalbesteuerung, bei der seine Partei die Gleichstellung der Offiziere und Militärbeamten mit den Reichsbeamten verlange. Diese Frage sei bereits 1874 in der Gesetzgebung angeregt worden. Damals habe man dieselbe in Folge des Kompromisses fallen lassen, und seitdem habe sie nicht den mindesten Fortgang gehabt, namentlich er⸗ greife die Militärverwaltung nicht die Initiative. Wolle man eine Regelung, so könne der Reichstag seinen Willen nur durchsetzen bei Gelegenheit einer Geldbewilligung, und diese Gelegenheit sei hier. Während in Süddeutschland die Offi⸗ ziere und die Reichsbeamten gleichmäßig auf Grund der Landesgesetze zur Kommunalsteuer herangezogen würden, seien dieselben in Norddeutschland kommunalsteuerfrei und sogar steuerfrei von ihren Privateinkommen. Es könne Einer aus Grundbesitz oder Kapitalvermögen Millionen besitzen, wenn derselbe zusällig Lieutenant sei, be⸗ zahle derselbe keinen Silbergroschen Kommunalsteuer, auch nicht von seinem Privatvermögen. Als diese Steuerfreiheit auf Grund einer Kaiserlichen Verordnung in Krast getreten sei, habe sich namentlich bei der liberalen Partei Widerspruch gegen deren Rechtsgültigkeit außerhalb Preußens erhoben. Es seien gerichtliche Urtheile in diesem Sinne ergangen, aber sie könnten nicht exequirt werden. In Preußen habe man sich von jeher bestrebt, dies Privilegium der Beamten zu beseitigen; wie hinderlich dasselbe sei, habe sich erst kürzlich im preußischen Abgeordnetenhause bei der Hunde⸗ steuervorlage gezeigt. Von Seiten der Kriegsverwaltung sei geltend gemacht, daß Militärpersonen von den Kommunen nicht besteuert werden könnten, und daß auf Grund der Reichs⸗ gesetze Militärhunde nur zu Gunsten der Militärkasse, nicht zu Gunsten der Kommunalkassen besteuert werden dürften. Hier sei Gelegenheit gegeben, eine solche Ungleichheit zu be⸗ seitigen, und deshalb werde die Fortschrittspartei als Be⸗ dingung für die Zustimmung zu dem Gesetze hinstellen, daß in demselben die Bestimmung Aufnahme finde, daß Offiziere und Militärbeamte so zu besteuern seien den Kommunen gegenüber, wie die Staatsbeamten in den anderen Einzel⸗ staaten. Diesem Standpunkte werde er durch entsprechende Anträge bei der zweiten Lesung Rechnung tragen.

Der Abg. Schneider erklärte, er gehöre zu denen, welche die Vorlage mit Freuden begrüßt hätten, weil er überzeugt ei, daß die Lage der Wittwen und Waisen von Angehörigen

ees Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine dringend einer Verbesserung bedürftig sei. Aber er könne sich nicht befreun⸗ den mit Fesise ungen, wie sie in den 8§. 2 und 6 der Vor⸗ lage getroffen haen Wenn das Reich zu einer solchen Ein⸗ richtung irgend welchen Zuschuß leiste, 1 sei es nur gerecht, wenn alle Offiziere ausnahmslos zur Leistung von Beiträgen verpflichtet würden. Eine solche Bestimmung würde auch keinerlei Anstoß erregen. Er könne sich für diese Annahme auf sein

engeres Vaterland Baden beziehen, wo jeder Offizier gern seinen Beitrag für die Wittwen⸗ und Waisenkassen geliefert habe. Für die weitere Erörterung der Vorlage sei das P. enum nicht geeignet, er möchte sich deshalb dem Abg. von Gerlach anschließen und das Haus büten, die Vorlage an eine Kom⸗ mission von 14 Mitgliedern zu verweisen. Nur einen Punkt wolle er hier noch hervorheben, der speziell für jeden Offizier, der aus Baden in das Reicheheer eintrete, von Bedeutung sei. In Baden bestehe eine Maximalbestimmung des pensionsfähi⸗ gen Diensteinkommens nicht, wie sie jetzt für die Angehörigen des Reichsheeres festgesetzt werden solle. Nach Absatz 3 des §. 29 solle diese Bestimmung indessen auch auf die in das Reichs⸗ heer Eintretenden in Zukunft Anwendung finden. Diese Be⸗ stimmung enthalte eine große Härte, da sie gerechte Ansprüche von ehemalig badischen Offizieren verkürze.

Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staats⸗Minister von Kameke das Wort:

Meine Herren! Ich möchte mir erlauben, zuerst zu sagen, daß das vorgelegte Gesetz, welches die Benefizien, die für die Reichs⸗ beamtenrelikten bereits genehmigt sind, auch für die Relikten des Reichsheeres und der Marine in Anspruch nehmen soll, nicht des⸗ halb erst jetzt vorgelegt ist, wie der Hr. Abg. Richter vermeint, um Verschiedenartigkeiten zwischen Civil und Militär auf⸗ recht zu erhalten, sondern deshalb, weil sowohl der Chef der Admi⸗ ralität als ich persönlich geglaubt haben, wir könnten den Offtzieren der niederen Chargen und den mindestbesoldeten Beamten unserer Verwaltungsbezirke nicht 3 Prozent Abzug auf ihren Gehalt auferlegen, da das Gehalt so gering bemessen, daß die Un⸗ vermögenden nur ganz knapp damit durchkommen. Das, meine Herren, ist der Grund gewesen, weshalb wir beide uns damals geweigert haben, uns an das Civilgesetz anzuschließen. Wir glaubten die Unmöglichkeit vor uns, diesen Betrag auferlegen zu können, und haben vorgezogen, zwei Jahre die Wohlthaten des Ge⸗ setzes zu entbehren, welche den Relikten der Reichsbeamten bereits zu⸗ fließen, um diesen Abzug von denjenigen, die nach unserer Ansicht sie nicht tragen können, fern zu halten. 1 .

Der Hr. Abg. Richter meint nun, für die Militärs sei in ver⸗ schiedener Weise schon besser gesorgt, als für die Civilbeamten. Meine Herren, alle Benefizien, die für die Kriegsinvaliden gewährt worden sind, treffen Diejenigen, die im Kriege unter den Waffen ge⸗ standen haben, diese gelten also gleichmäßig für Berufsoffiziere und für Nicht⸗Berufsoffiziere und für Berufssoldaten und für Nicht⸗Berufssoldaten. Insosern also für diese Kategorien erhöhte Wohlthaten bewilligt worden sind, muß man dieselben ausscheiden, wo es sich um die Beurtheilung handelt, ob die Kategorie der Berufs⸗ offiziere gegen die Civilbeamten bevorzugt sind.

Ueber die zweite Sorge, die der Hr. Abg. Richter an den Tag gelegt hat, daß wahrscheinlich keine Uebereinstimmung sein würde zwischen diesem Gesetze und dem Gesetze über die Kriegspensionäre, möchte ich den Herrn Abgeordneten beruhigen. Sie die pezialberathung der Paragraphen in eine Kom⸗ mission verweisen sollten oder auch hier wird es sich heraus⸗ stellen, daß bei der Gesetzvorlage darin vorsichtig verfahren ist.

Der Hr. Abg. Richter hat weiter gesagt, es wäre zu viel ver⸗ langt, daß man den Lieutenants, die schon 2000 bekämen, auch noch diese 3 % belassen solle.é Ich glanbe, daß der Hr. Abg. Richter, dessen Kenntniß des Militäretats ich ja sehr wohl kenne, die Summe, die der Lieutenant bekommt, zu hoch veranschlagt.

Dann ist der Hr. Abg. Richter eine längere Periode der Reichs⸗ tagsthätigkeit durchgegangen, in welcher ich schon ihm gegenüber ge⸗ standen, und hat namentlich angeführt, es sei eine Ungerechtigkeit, daß der Wohnungsgeldzuschuß auch den Militärs bewilligt worden sei, weil die Militärs schon Servis bekämen und dieser bereits ein Aequivalent für die Wohnung sei. Meine Herren, durch das ganze Reich und guch durch den preußischen Staat sind die Gehalte so be⸗ messen, daß bei gleichen Kategorien der Militärgehalt plus Servis so viel beträgt, wie der Civilbeamte Gehalt erhält. Dies ist nach⸗ zuweisen an allen den Stellen, die man genau parallelisiren kann.

Dann hat der Hr. Abg. Richter eine Exkursion auf das Gebiet der Kommunalsteuer gemacht, auf welches ich ihm nicht folge, weil das zu weit gehen würde. Ich will ihn nur dahin zu berichtigen mir erlauben, daß der Herr Abgeordnete irrt, wenn er sagt, diejenigen Offiziere, welche Gutsbesitzer wären, brauchten keine Kommunalsteuer zu zahlen. Wer ein stehendes Handwerk oder ein Grundstück besitzt, muß auch als Soldat davon Kommunalsteuer bezahlen.

Der Hr. Abg. von Gerlach fragt, warum man nicht die Unter⸗ offiziere mehr berücksichtigt hätte und mit in dieses Gesetz hinein⸗ genommen. Einmal, meine Herren, haben wir nicht sehr viel ver⸗ heirathete Unteroffiziere in der Truppe, also das Bedürfniß der Sorge für deren Relikten ist ein geringes. Zweitens aber ist es un⸗ möglich, einem verheiratheten Unteroffizier Abzüge aufzuerlegen, und da nach dem Gesetze alle Diejenigen, welche auch sonst nach §. 2 von Abzügen befreit sind, sobald sie heirathen, doch zahlen sollen, so hat man die Unteroffiziere heraus lassen müssen, mit Ausnahme der wenigen Kategorien, die im Gesetz aufgeführt sind. 8

Der Hr. Abg. von Gerlach hat noch die Erwähnung der Zu⸗ lässigkeit des Rechlsweges vermißt, dazu möchte ich nur bemerken, daß das Gesetz für die Relikten des Reichsbeamten und das gleiche preußische Gesetz diese Erwähnung gleichfalls nicht enthalten, und wohl Niemand annimmt, daß er dadurch ausgeschlossen ist.

Nun komme ich zuletzt noch mit ein Paar Worten auf das, was der Hr Abg. Schneider gesagt hat. Derselbe hat nach Bemängelung einiger Paragraphen, über deren Fassung bei der Spezialberathung noch eine Vereinbarung stattfinden kann, von der badischen Landes⸗ wittwenkasse gesprochen. Ich muß darauf erwidern: der Ge⸗ danke, der bei der Gesetzesvorlage der leitende war, ist, daß das Reich für die Hinterbliebenen nur an einer Stelle Zuschüsse geben soll. Da man nun die bestehenden Witt⸗ wenkassen aus vielfachen praktischen Gründen nicht sofort voll⸗ ständig schließen kann, so soll wenigstens eine Steigerung der Leistungen bei diesen Kassen nach Einführung der Gesetzesvorlage jedenfalls ver⸗ mieden werden. Daher ist im Gesetz gesagt, „die Reichs⸗ Militärwittwenkasse wird geschlossen“, d. h. es darf keine neue Aufnahme mehr stattfinden und es darf auch keine Erhöhung der bereits erworbenen Wohlthaten eintreten, weder dadurch, daß, wie in Preußen, die Versicherungssumme erhöht werden kann, noch daß, wie in einigen andern Staaten, die Emolumente durch längere Dienstzeit wachsen. 5

Inwieweit die Landeswittwenkasse für die badischen Militärs unter die Kassen, von denen hier die Rede, zu subsummiren ist, entzieht sich meiner Beurtheilung. Ich erinnere mich nicht, daß diese Kasse im Bundesrath zur Sprache gekommen ist. 88

Zum Schlusse möchte ich bitten, daß die Herren Angesichts der Gerechtigkeit im Ganzen dem Gesetz ihr Wohlwollen nicht vor⸗ enthalten wollten, und werde bemüht sein, bei den einzelnen Para⸗ graphen die erforderliche Anskunft zu ertheilen.

Der Abg. Richter (Hagen) hielt seine Behauptung auf⸗ recht, daß ein Seconde⸗Lieutenant ein pensionsfähiges Dienst⸗ einkommen von 2000 habe. Das Gehalt sei bereits 1871. auf 569 Thaler erhöht worden. Seitdem aber sei noch das

Wohnungsgeld dazu gekommen. 8

Die Vorlage wurde darauf einer besonderen Kommission

on 14 Mitgliedern überwiesen.

Es folgte die Berathung der „Bemerkung“ des Abg. Hasenclever, betreffend die Verhaftung des Abg. Dietz. Die⸗ selbe lautet:

Die Uebersicht der vom Bundesrath auf die Beschlüsse des Reichstags gefaßten Entschließungen erlaube ich mir, hinweisend auf §. 34 der Geschäftsordnung, hiermit zum Gegenstand folgender Be⸗ merkungen zu machen:

1) Der Beschluß des Reichstags unter Nr. 9 vom 14. Januar cr. ist durch den Beschluß des Bundesraths nicht erledigt. Der Reichstag hat diesen seinen Beschluß in der Absicht gefaßt, Auf⸗ klärung zu schaffen, ob durch die Verhaftung des Abg. Dietz der Artikel 31 der Verfassung des Reiches verletzt worden ist oder nicht. Der Beschluß des Bundesraths läßt diese dem Reichstags⸗ beschlusse zu Grunde liegende Frage gänzlich unberührt.

. 2) Die Auskunft des Bundesraths ist unvollständig, weil sie die Gründe für die Verweigerung einer aktenmäßigen Darstellung des Sachverhaltes im Dietz nicht angiebt.

Ich ersuche, diese Bemerkungen dem Herrn Reichskanzler mit⸗ zutheilen und sie auf die Tagesordnung setzen zu wollen.

Der Abg. Kayser gab eine Darstellung der Vorgänge. Auf die Kenntnißnahme von der Verhaftung des Abg. Dietz habe der Reichstag unter dem 14. Januar d. J. beschlossen, sich vom Bundesrath Auskunft über die Gründe zu erbitten, die zur Verhaftung geführt hätten. Der Staatssekretär Dr. von Schelling habe ausdrücklich anerkannt, daß der Reichstag zu einer solchen Bitte berechtigt sei. Weiter habe der Abg. Windthorst betont, daß die Würde des Reichstags und die Wahrung der Immunität desselben die Vorlegung der Akten nothwendig mache. Der Fall sei von besonderem Interesse, da es sich bei demselben nicht einmal um Hochverrath, sondern angeblich um die Verbreitung verbotener Bücher gehandelt habe. (Der Präsident machte den Redner darauf aufmerksam, daß nach §. 34 der Geschäftsordnung Bemerkungen zu Be⸗ schlüssen des Bundesraths sich zu beschränken haben auf den Mangel der Erledigung bestimmt anzuführender Punkte und auf die Unvoüständigkeit der gegebenen Auskunft.) Redner konstatirte sodann, daß die Verhaftung des Abg. Dietz eine Verletzung der Verfassung sei. Laut dieser könne ein Reichstagsabgeordneter nur auf frischer That verhaftet werden. Bei dem Fall Dietz sei die Verhaftung aber ledig⸗ lich zurückzuführen auf den Leichtsinn eines inkompetenten Beamten. Die Verfassung bedrohe jeden, der ein Reichstags⸗ mitgliedan der Ausübung seiner Pflicht behindere, mit Zuchthaus strafe. Trotzdem sei nicht bekannt geworden, ob gegen jenen Richter disziplinarisch oder auf einem anderen Wege eingeschritten sei. Endlich gebe die Auskunft des Bundesraths gar nicht die Gründe für die Verweigerung einer aktenmäßigen Dar⸗ stellung des Sachverhalts an. Es gewinne hierdurch den An⸗ schein, als ob es dem Richterstand erlaubt sein solle, ungesetz⸗ lich gegen Reichstagsabgeordnete vorzugehen.

Der Präsident rief den Redner zur Ordnung, weil er es nicht gestatten könne, daß der Richterstand beschuldigt werde, ungesetzlich vorzugehen.

Der Bundeskommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath

Weymann entgegnete, er könne die Bemerkungen des Vorred⸗ ners nicht als zutreffend erachten. Die verbündeten Regierun⸗ gen erachteten den Beschluß des Reichstags vom 14. Januar d. J. durch die ihrerseits gefaßten Beschlüsse für erledigt. Art. 7 der Verfassung bestimme: Der Bundesrath beschließe über Vor⸗ lagen und Beschlüsse des Reichstags. Dieser Verpflichtung sei entsprochen worden. Ein Beschluß von Seiten des Bundes⸗ raths sei gefaßt und dem Reichstag Mittheilung gemacht wor⸗ den. Damit sei die Angelegenheit erledigt im Sinne des §. 34 der Geschäftsordnung. Sei sie aber erledigt, so könne der Beschluß des Bundesraths auch nicht unvollständig sein. Die Gründe für die Entschließung anzugeben, seien die Regit⸗ rungen verfassungsmäßig nicht verpflichtet. Er bemerke übri⸗ gens, daß die württembergische Regierung dem Reichskanzler das Aktenmaterial vollständig zur Verfügung gestellt habe. Damit war dieser Gegenstand erledigt. Es folgte die Berathung der Kaiserlichen Verordnung vom 24 Februar 1882 über das gewerbsmäßige Ver⸗ kaufen und Feilhalten von Petroleum. Dieselbe lautet:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

von Preußen ꝛc.

verordnen im Namen des Reichs, auf Grund des §. 5 des Ge⸗ setzes vom 14. Mai 1879, betreffend den Verkehr mit Nahrungs⸗ mitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths 868 folgt:

Das gewerbsmäßige Verkaufen und Feilhalten von Petroleum, welches, unter einem Barometerstande von 760 mm, schon bei einer Erwärmung auf weniger als 21 Grade des hunderttheiligen Ther⸗ mometers entflammbare Dämpfe entweichen läßt, ist nur in solchen Gefäßen gestattet, welche an in die Augen fallender Stelle auf rothem Grunde hase estlichen Buchstaben die nicht verwischbare

nschrift „Feuergefährlich“ tragen. 1 Wird . Petroleum gewerbsmäßig zur Abgabe in Mengen von weniger als 50 kg feilgehalten oder in solchen ge⸗ ringeren Mengen verkauft, so muß die Inschrift in gleicher Weise noch die Worte: „Nur mit besonderen Vorsichtsmaßregeln zu Brennzwecken verwendbar“ enthalten.

Die Uatersuchung des Petroleums auf seine Entflammbarkeit im Sinne des §. 1 hat mittelst des Abelschen Petroleumprobers unter Beachtung der von dem Reichskanzler wegen Handhabung des Probers zu erlassenden näheren Vorschriften zu erfolgen. ird die Untersuchung unter einem anderen Barometerstande als 760 mm vorgenommen, so ist derjenige Wärmegrad —— welcher nach einer vom Reichskanzler zu veröffentlichenden Umrech⸗ nungstabelle unter dem jeweiligen Barometerstande dem im §. 1 bezeichneten Wärmegrade etsgece.

Diese Verordnung findet auf das Verkaufen und Feilhalten von den nau zu Heilzwecken nicht Anwendung.

Als Petroleum im Sinne dieser Verordnung gelten das Roh⸗ petroleum und dessen Deftllationzprodune.

Diese Verordnung tritt mit dem 1. Januar 1883 in Kraft.

AMrkundlich ꝛc. 1 Der Abg. Dr. Hermes (Westpriegnitz) bemerkte, er sei

ach sorgfältiger Prüfung der Denkschrift zu der Ueberzeugung