1882 / 148 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Jun 1882 18:00:01 GMT) scan diff

5 15. ermittelung für Nichtmitglieder. 1 Artikel 8. 1 1 .,. 1) der fünfundzwanzigfache Betrag der vierprozentigen resp. der 5 5 6 Rechte und Pfichte⸗ 35 Generaldeputation. Beantragen Nichtmitglieder des Vereins die Vermitteluug auf Kann der Darlehnssucher die Priorität vor bereits eingetragenen fFföünßszigfache Betrag der zweiprozentigen jährlichen staanli en e 2 85 üher ührten Coupons sließen in den Reserve⸗ 8 V. Aenderung des Statuts. Auflösung des Vereins. Die Generaldeputation, regelmäßig versammelt, stellt die Ge⸗] dem Wege zu a, so erfolgt solche durch die Direktion, sofern sie sich Forderungen nicht sofort beschaffen, so ist die 1—28 Dar⸗ steuer mit dem zwanzigfachen kapitalisirt wird; 2 §. 31 11.““ §. 44. sammtheit aller Mitglieder des Vereins dar. mit dem Antragsteller über die zur Vereinskasse zu entrichtende Gebühr lehns dennoch zulässig, wenn der Darlehnssucher sich verp ichtet, die W 2) durch zwei Sachverständige der zeitige Materialienwerth der Vindikation. Außer⸗ und Wiederincourssetzung 1 Dieselbe ist verpflichtet und berecht’gt: vereinigt hat. schon eingetragenen alten Forderungen, sobald dies, sei es mit oder Banlschtftten und der Grund⸗ und Bodenwerth festgestellt wird, und Wegen der Eigenthumsübertragung, der Vindikation, des Außer⸗ 1) den Aufsichtsrath zu wählen (§. 11); A. Von den Vereinsdarlehnen. ohne Kündigung, zulässig ist, zur Löschung zu bringen, und wenn er ) die Durchschnittssumme aus den Ergebnissen zu 1 und 2 ab⸗ und Wiederincourssetzens der Vereins⸗Pfandbriefe finden die gemein⸗ 2) die Rechnung der Direktion und den Rechenschaftsbericht dees28 wegen der Ansprüche aus demselben dem Verein eine Kaution in der küäöüͤglich des mit zwanzig multiplizirten Durchschnittsbetrages der gesetzlichen Bestimmungen für die auf jeden Inhaber lautenden Papiere Aufsichtsraths zu prüfen und beide endgültig zu dechargiren (§. 12); 1“ bdeeeArt bestellt, daß er für je Zweihundertvierzig Mark Geld solcher ddtischen Grundstücksabgaben (§. 23, Litt. c.) als der zeitige Anwendung. 3) über Aenderungen des Statuts zu berathen und zu beschließen. VPiereinsdarlehne eee.“ Forderung Dreihundert Mark in für ihn emittirten Pfandbriefen Werth gilt. b E11“ Dasjenige Mitglied, das die Bewilligung eines Pfandbriefs⸗ des Vereins bei dem Verein im Depot liegen läßt. 82 MNon diesem so ermittelten Wer §. 16. 1“ Darlehns nachsucht, hat seinen Antrag bei der Direktion schriftlich Bei Berechnung des Betrages der Forderungen wird der Zinssa swei Drittel, sofern nicht die Höhe

8“

EF 1 §. 32. Der Beschluß erfordert die Zustimmung von wenigstens sieben we, n. Versammlungen. anzubringen und demselben beizufügen: derselben, wenn sich kein höherer herausstellt, auf fünf Prozent, un licher Reallasten oder die Lage eine Herabf scen Beftldermdeschadigte gsandbriefe werden in Gemäßheit der Aufsictsrathes wie der Direlllon.

1 . in höherer ,g. 1 ““ . etzung bis zur ersten Hälfte gesetzlichen Bestimmungen amortisirt Die ordentliche Versammlung der eneraldeputation findet alle die neueste vollständige Abschrift des Grundbuchblattes über der Rückstand der Zinsen, soweit deren Berichtigung nicht glaubhaft anräthig machen, beleihen, sie kann sich, eines oder mehrerer A dbri⸗ ft 1 Vermer SeBes. A15 8. 8. 3

Jahr im Monat Juni statt. Eine außerordentliche wird nur berufen, das 8 Sronseöneig 1 nachgewiesen worden ist, auf vier Jahre angenommen (efr. d 85 Entscheidung vorzubereiten, die sie zum Thalaese welcte durc Hermerte. eshäbineng de 7428. Eine Auflösung vAusissung folge eines in ei von sechs oder mehr Mitgliedern der Generalde uf⸗ welche jährliche staatliche Gebäͤudesteuer und von welchem Nutzungs⸗ Artikel 9. o 5 8 Brun e, die unbebaut und für si er Serie, der Nummer, des Kapitalsbetrages, der Unterschrift, no deputation gefaßten Beschlusses mit landesherrliche G 1

sichtsrathe unter Angabe des Zweckes schriftlich beantragt worden ist, werthe das Grundstück zur Zeit entrichtet; Der Hypothekenverein hat das Recht: belegen sind, bleiben von der Beleihung gänzlich ausgeschlossen. erkennen l zuf e 8 Inhe H, sot gesatten Zeschlusses mi landesherrlicher Genehmigung er⸗ berathen und beschlossen Be 8 üse die -re 11 8 1 das Pfandbriefs⸗Kapital mit sechsmonatlicher Frist zu nber Veha Harlehnsfucher steht der Rerurs an vin nfshteran, on Lefsen. 1eren uf Verlang —-3 hbenens nach den Gesthe selgen. Feee. 8⸗ 8. werden soll 15 Nr. 3 un stend alabgaben dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre; kündigen: 8 ¹ . bürerer endgültig innerhalb der vorstehend Auslagen, einschliszli ibgebü itgliede ion ( 1I1I1““

Die Einberufung zu den Versammlungen der Generaldeputation .“ e Police 8 die ö des a. wenn der neue Erwerber eines mit Pfandbriefen beliehenen angegebenen Grenzen, es steht dem Aufsichtsrathe frei, ebenfall selben lümnimee ducch Pieehen gchüre, ung zwar vntes 8 Pühhce e, ds. . 9Z. 8 8 erfolgt von dem Aufsichtsrathe unter Angabe der Tagesordnung durch laufenden Jahres. Objektes die ihm statutenmäßig obliegende Verpflichtung (§. 3) inner⸗ ddie Aeußerung eines oder mehrerer Agenten einzuholen. umgefertigt. ö besondere, bei der Post eingeschriebene Einladungsschreiben, welche §. 24. halb der vorgeschriebenen Frist nicht erfüllt; B. Von den Pfandbriefen insbesonder 2 8111 zen Liquidationsverfahhren. mindestens acht Tage vor dem bestimmten Versammlungstage abgehen Voraussetzungen und Bedingungen der Vereinsdarlehne. b. wenn der Schuldner seinen statuten⸗ oder vertragsmäßigen 1“ e. 8 IV. Von den Fonds des Vereins. Tritt die Auflösung ein, so erfolgt das Liquidationsverfahren müssen. Der Ort der Versammlung ist Danzig. 1 Der Hypothekenverein gewährt seinen Mitgliedern Darlehne in Verpflichtungen, sei es allen, sei es einer einzeln, trotz einmaliger Er⸗ b 3 7. 1 §. 33. durch die Direktion; dicselbe hat die laufenden Geschäfte zu beendigen,

Die Generaldeputation ist beschlußfähig, wenn wenigstens der den vom Vereine ausgegebenen Pfandbriefen nach dem Nennwerthe, innerung nicht in spätestens vierzehn Tagen nach Abgang der Mahnung 8 . Pfandbriefe. 1“ Die Fonds des Vereins sind: die Forderungen des Vereins einzuztehen (efr. Art. 9, §. 24), das Vorsitzende des Aufsichtsrathes und in Fällen seiner Verhinderung und zwar nach der Wahl des Darlehnnehmers in fünf⸗ oder vier⸗ nachkommt und dieser Abgang durch Posteinschreibeschein bei den V Der Hypothe enverein entrichtet die Darlehnsvaluta dem Dar⸗ 1) der Betriebsfond, Vermögen des Vereins zu versilbern und dann die Pfandbriefe, die dessen Stellvertreter und sechs Deputirte anwesend sind. Sämmtliche undeinhalbprozentigen Pfandbriefen, die nicht konvertirbar sind, unter Akten bescheinigt ist; lehnsnehmer in Vereinspfandbriefen

8 ; 1 :.. 1), zum Nominalwerthe. 8 2) der Zinsenfond, noch zirkuliren, aufzukündigen und einzulösen. „Das nach Berichtigung 1 Deputirte haben eSe ““ ““ 885 eg; folgenden Voraussetzungen und Bedingungen: c. wenn das verpfändete Grundstück auf Antrag eines Gläubigers .“ Die Pfandbriefe und zwar die fünfprozentigen werden von der 3) der Reservefonde, aller Schulden aus den Beständen des Betriebs⸗ und Reservefonds welche Mitglieder der Deputation oder Vereinsmitglieder auf die .

8 vom Gerichte unter Sequestration (Zwangsverwaltung) oder noth⸗ Direktion in Abschnitten von Mark Dreitausend oder Fünfzehnhundert 4,) der Tilgungsfonds. übrig bleibende reine Vermögen stellt das zu vertheilende Vereins⸗ Tagesordnung der nächsten ordentlichen Versammlung gesetzt sehen Artikel 1. 1 3 wendige Subhastation (Zwangsvollstreckung) gestellt ist; oder Dreihundert und danach zu bildenden Serien ausgefertigt 8 1.“ vermögen dar, und wird dieses unter diejenigen Mitglieder des Vereins, wollen müssen bis zum 1. Mai des betreffenden Jahres dem Auf⸗ Das zu gewährende Darlehn darf die ersten zwei Drittel des d. wenn der Verein seine Auflösung beschlossen hat (ckr. §. 45). und ausgegeben. Dagegen werden die viereinhalbprozentigen Pfand⸗ 8 B 8 onds welche zur Zeit dessen Hypothekenschuldner sind, pro rata ihrer Ka⸗ sichtsrathe schriftlich zugestellt sein. Der Aufsichtsrath 8 1. bom Wereine festzustellenden Werthes des Grundstückes (s. §. 26) nicht Die in dem Falle zu b. erfolgte Kündigung kann urckgenommen in Abschnitten à Achthundert Mark und Zweitausend Mark Der Betriebsfonds wird eipeltesen 8 pitals Haporhekenschuld bhettstt. ng schäft ist Versamml

ich iejenigen Anträ von Vereinsmitgli in die Tages⸗ ersteigen. rde e v iten⸗ und vertrags⸗ 8 .8 188 u““ 1 eendigtem Liquidationsgeschäft ist eine Versa un 1“ he cdie 8 Artikel 2. h meden⸗ Verpf zctusabn efge ln. ö genzgende Gepreneffhe Coupons und Talons. gemasttennEendin on den Miütgü,dem hein Eiacat, in den Berein der Generaldeputation von der Berektlon .“ den bereits seit einem Jahre dem Verbande angehören, gestellt werden; Grundstücke, deren Eigenthum Mehreren zusteht, können nur im 8 Den Pfandbriefen 1 8 . §. 3 jährlichen Beiträge (§. 4);

tati eines Dritten nachgekommen ist. 8 werden zur Erhebung der halbjährlich zahl⸗ b. durch das Vjer schuldner sshr⸗ wärtigen Statut für deren Konvokation gegebenen Vorschriften Die am Erscheinen üeglieder der Generaldeputation Ganzen beliehen werden. Artikel 3 Auch hat der Hypothekenverein das Recht: baren Zinsen Coupons auf fünf Jahre nach Formular B., die mit lich übe cb das Viertel Prozent, welches der Darlehnschuldner jähr zum Zwecke der können sich ein Deputationsmitglied substituiren. 8

nag ber den B 8 8 Vorlegung der Schlußrechnung und Ertheilung der 4 1 6 a. Ir.; B. eine angemessene theilweise Abzahlung der Schuld mit sechs⸗ Talons (Formular C.) versehen sind, beigefügt. Eine Amortisation Jahreszinsen entrichtes 8 2e dan. e ö . Decharge zu berufen. ; 1 1 Sämmtliche Unkosten der Vorbereitung, Vollziehung des Darlehns⸗ tlicher Frist Vermeidung der Aufkündigung des ganzen Dar⸗ ausgegebener Zinscoupons findet nicht statt, ebenso wenig eine Amor⸗ 2. aus SiGe111 Die von den in dieser Versammlung anwesenden, nicht mit zum §. 17. geschäftes und hypothekarischen Eintragung des Darlehns trägt Dar⸗ 1 G“ vorpfändere Gruadstäck sich dergestat tisation verlotener Talons. 8 or 8 Provisionen bei Vermittelungen (s. §. 22); 8 Aufsichtsrathe gehörigen, Deputirten ertheilte Decharge befreit die orsitz. u lehnssucher; er muß auf Verlangen zur Deckung derselben einen an⸗ seinem Schätzungswerthe verringert daß das gegebene Darlehn nicht Die Ausreichung der neuen Couponsserie erfolgt, wenn der Aus diesen E⸗ seimnen Betänden gewonnenen Finsen. odie Direktion und den Aufsichtsrath den Mitgliedern des Vereins gegen⸗ In allen Versammlungen der Generaldeputation führt der Vor⸗ gemessenen Kostenvorschuß einzahlen. in seinem Schätzunge 1 HHE“ dazu bestimmte Talon nicht eingereicht werden k an den V us diesen Einnahmen (§. 34 a. b. c. d.) werden sowohl die über von allem und jedem ferneren Nachweise, sowie von jedem An⸗ sitzende des Aufsichtsrathes oder 8eh bE1“ 8 1 G Artikel 4 deceete zehen k u. vnts, ““ G zeiger des betreffenden Pfandbriefes Ft vorher ger Verrnst ves⸗ väsfefen jährlichen Verwaltungskosten als auch die Einrichtungskosten spruche wegen der erfolgten Liquldation. Eine gleiche rechtliche Folge Mit eder drs hncficheatraue eund a hägcnebem nhe, desglelchen die Fün Kgvital, Funsen Brtezine Pesslben, Fosten der Kündi. 1 der Hiease laut Katast⸗rauszug zu Grunde ge⸗ Berie ,be,Dicehiont afgenei. watde def Aeahändigung der neuen 8 Ae, Sahese . säteses Fonds die Ausgaben, so dertgseralitnna mndechestserabencne Lechienanesttatgef Hn, be⸗ an den Sitzungen der Generaldeputation theilnehmen; sie sind zu gung und Beitreibung, einschließlich der Kosten des Prozesse übeeeienee F“ . ist die so lange zurück, bis die streitigen Ansprüch Ssge jerje gütli Srd, der überschießende Betrag dieses onds in den Reservefonds Fall in einer zweiten, eigens zu diesem Zwecke ber fenen Versamm⸗ inl 2 Sachwaltergebühren, für alle sonstigen aus dem Darlehnsgeschäfte C. Der Verein ist befugt, mit dreimonatlicher Frist die 9 ück⸗ 2 2 eitigen Ansprüche auf die neue Serie gütlich (§. 36 b.) abgeführt. Dieser Betriebsfonds ist Eigent B88 . 1 u ersamm⸗ ““ ““ Kosten, sose sonstigen sbategnefigen bEö sahlung des Fhe segas nebst Zubehör, daß 88 ““ iner eauf dem Wege des Prozesses unter den Parteien auf deren Kosten eins, über die Berendung desselben Fon kedistc ö lung der Generaldeputation wiederholt hat. V ion wird ei tokoll ebenso für die Auslagen bei einer etwaigen Versi erung der Gebäude Kündigungsfrist bedar „zu verlangen: be ngsversteigerung 3 . 3 1 1 die endgültige Bestimmung zu. 11212151 ePrg Be⸗ durch den Verein, 1 innerhalb der ersten zwei Drittel des Werthes wenn der Schuldner die Gebäude ohne Erlaubniß der Direktion ganz 8 8 tan ertiqung der Pfandbriefe erfolgt durch die Direktion 8 §. 35 C6 8 Formular A. laubigung der Unterschriften aufgenommen. des Grundstückes (§. 26) in einer gerichtlich oder von einem Notar oder theilweise abbricht. Will er diese Erlaubniß erhalten, so hat victes lni I des Vorsitzenden und eines Mitgliedes des Auf⸗ 8 ss nkündbarer W rief 8 Das Protokoll haben zu unterzeichnen der Vorsitzende und wenig⸗ beglaubigten Urkunde zur ersten Stelle Hypothek bestellt werden; vor⸗ er vier Wochen vorher betreffende Anzeige zu machen und ;die von 8 there Bür e das bewilligte Darlehn für den Verein im Der Zinsenfonds wird gebildet durch die Jahreszinsen, welche die .“ stens 8 der anwesenden Deputirten. eingetragene Posten müssen vor Erhebung des Darlehns gelöscht werden ihm verlangte besondere Sicherstellung des Darlehns vor dem Abbruche Hopot 8 vsaer ö 2 ingosfirt worden ist. Pfandbriefs⸗Schuldner nach §. 24, Art. 6, zahlen. Aus vg eaha 8 §. 18. oder den Vorrang einräumen. zu bestellen. 8 Gesammtbetrag aller Wer Vereiun acteh Pfan beeies darf den Fonds werden die Coupons der emittirten Pfandbriefe eingelöst. Die Danziger Hyp Wahlen und Beschlüsse des Aufsichtsraths und der General⸗ Friitel 5. 83 1 zu keiner Zeit übersteigen. n zustehenden Hypothekenforderungen Beträge der verjährten Coupons fließen in den Reservefonds, des⸗ N deputation. Der Darlehnsschuldner ist verpflichtet, bis zur gänzlichen Tilgung Die nach Artikel 6 eingehenden drei Viertel Prozent Tilgungs⸗ 8 Füit über der Direktion und des Aufsichtsrathes sind hierfü gleichen die Zwischenzinsen, soweit solche von den Beständen der Bei Wahlen und Beschlüssen des Aufsichtsrathes und der General⸗ der Schuld die auf dem beliehenen Grundstücke vorhandenen oder beiträge und die von ihnen erwachsenden Zinsen sind bestimmt das persönlich verantwortlich. 8 r Zinsenfonds⸗Einnahmen bis zu den Einlösungen der Coupons er⸗ Pfandbrief über Mark, verzinslich mit fünf Prozent jähr⸗ deputation ist absolute Stimmenmehrheit der Anwesenden erforderlich. später errichteten Gebäude bei einer dem Vereine genehmen Feuer⸗ Darlehn dergestalt zu tilgen, daß dasselbe in spätestens 42 Jahren 28 wachsen (siehe §. 36). llich, als Schulddokument ausgefertigt für den Inhaber, sowohl zur Ergiebt bei Wahlen die erste Abstimmung keine absolute versicherungs⸗Gesellschaft mit der höchsten zulässigen Summe gegen bei den fünfprozentigen Pfandbriefen und bei den vierundeinhalb⸗ Einziehu d V 3 h de E1u“ Sichherheit des Kapitals als der Zinsen auf Gründ einer Hypotheken⸗ Stimmenmehrheit, so kommen zur engeren Wahl nur die beiden Brandschaden zu versichern, und dies, wie es geschehen, resp. wie die prozentigen Pfandbriefen in siebenundvierzig Jahren zum ganzen Be⸗ ziehung und Ver vosung er Pfandbriefe. 8 Reservefonds. fforderung von gleichem Betrage, unter Verhaftung des gesammten Höchstbestimmten. Versicherung erneuert worden, vier Wochen vor Ablauf der Versiche⸗ trage abgezahlt wird. Ist ein Darlehn in Folge der Hünh gung des Schuldners ganz Der bildet sich: Vermögens des Danziger Hypothekenvereins, unkündbar von Seiten Haben zwei oder mehrere eine 6 Anzahl von Stimmen er⸗ rung nachzuweisen. Der Verein ist berechtigt, auf Kosten und Gefahr Artikel 11. oder theilweise zurückgezahlt (Art. 7, §. 24), so wird dafür der dem a. aus dem Beitrage von Einem Prozent, den jeder Darlehns⸗ des Inhabers, einlöslich von Seiten des Hypothekenvereins nach In⸗ 111“ dasccer vbasn guf hanigge ne Fe säusg gee bee diese Versicherung zu bewirken und Der Schuldner, der die in Artikel 6 bestimmten Zahlungen nicht Fipitalsbetrag und Koleans dorch nalhätrag don Vereiläpfandöriefe Che 440 ¾ 8 Vtt 19 8 leealemar- 8. e hat; halt Des, durch den Allerhöchsten Erlaß hestätigten Statuts. zu bringen, oder, wenn es sich um den letzten Wahlgang handelt, ie Auslagen sofort einzuziehen. G 9 alligkeits b w;ge i 88 3 1 8 rch den Aufsichtsrath kassirt. 3 en Ueberschüssen des Betriebsfonds (§. 34); s8 Kapital wi it jährli i Vi ve . npeingen, ode,; ist Loos wird s dem, 8 die Wahl 1 Der gere sef 18 88 später verlangen, daß die Versicherung Prompt an den Fälligkeitstagen leistet, hat von dem Betrage der Wenn die Bestände 1 5 ae. Kapital wird mit jährlich drei Viertel Prozent amortisirt,

leitet ist er selbst Wahlkandidat, so vertritt ihn das dem bei einer anderen Gesellschaft erfolge und fortlaufe, sobald der rückständig geblie 3 des Tilgungsfonds (§. 41) behufs Amorti⸗ *, aus den Verzugszinsen und Konventionalstrafen (8. 24, so daß dieser Pfandbrief in spätestens zweiundvierzig Jahren zur Ein⸗ eitet, gezogen, ist er se e aufe,

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des othekenvereins zu Danzig 8

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enen Summe fünf Prozent Verzugszinsen bis zum sation V . Am. A 8 9 1 1 eblieben er Röcstand aüsken ns be⸗ zur Verwendung kommen, so werden die der Amortisations. Art. 7, 11); .““ lösung mit dem baaren Nominalbetrage gelangt, sofern er nicht schon Lebensalter nach älteste anwesende Mitglied. Verein 88 solche dem Schuldner und seinen Besitznachfolger benennt Flarf des Vierteljahres, in dem der Rückstand getilgt wird, zu ent summe entsprechenden Pfandbriefe durch Verloosung bestimmt; die 8s 38) aus den Beträgen nicht abgehobener und verjährter Coupons Fsgelangt, sof 8 Abstimmungen. und aufgiebt. 2 . ;

ü sgeloost, gekündi b öst ist. Artikel 12 ausgeloosten Pfandbriefe werden mit dreimonatlicher Frist durch füt. 8 Die Abstimmung erfolgt geheim mittelst schriftlicher Stimmzettel Wenn ein Schuldner selbst die Versicherung einer anderen Ge⸗ 5 lige B 8

9 1” I 1 dreimalige ekanntmachungen in den §. 8. bezeichneten Blättern e. aus allen außerordentlichen Einnahmen des Vereins; Für den Danziger ppotheken⸗Verein. oder durch Akklamation sämmtlicher Anwesenden. sellschaft übertragen will, muß er hierzu die schriftliche Genehmigung Wegen der in den Fälligkeitsterminen rückständig gebliebenen den Inhabern gekündigt. i Bestände; 8 8

1 ie verloost j f. aus den seine 8 Ueber die Annahme des einen oder anderen Wahlmodus ent⸗ der Direktion nachsuchen, ohne solchen Konsens darf der Schuldner Zahlungen und der davon zu Perichtenden Verihintceh ne sofort. Eingange mit dem deesna dececher haür behen fühe niedea beim g. aus 88 Ze.ehr8, die von den nach Art. 6 §. 24 viertel⸗ scheidet die Versammlung. aus der bisherigen Feuerversicherungs⸗Gesellschaft nicht ausscheiden. ohne daß es des Ablaufs einer Nachfrist bedarf, Seitens der Direktion noch nicht fälligen Coupons und Talons in coursfähigem Zustande lährlich pränumerando gezahlten Zinsen bis zu ihrer Verwendung Tritt bei Beschlüssen der Versammlungen des Aufsichtsrathes oder 1 des Vereins bei Gericht ein Zahlungsbefehl nachgesucht resp. Klage eingeliefert sind. gewonnen werden. d N- V ichheit ei f Artikel 6. angestellt resp. durch einen Anwalt angefertigt und verfolgt werden; Für fehlende Coupons wird dem Einliefernd der b 2 37 er Generaldeputation Stimmengleichheit ein, so gilt der betreffende . ; 8 1 1 x. 6 pons wird dem Einliefern den der betreffende ¹ 128 Antrag als verworfen Von dem Darlehne sind jährlich zu entrichten: nach eingetretener Vollstreckbarkeit steht es im Ermessen der Direktion, Betrag von der ihm zustehenden Einlösungsvaluta in Abzug gebracht Der Reservefonds hat die Bestimmung: g Wirkung der Beschlüsse I. bei einer Anleihe in fünfprozentigen Pfandbriefen sechs Pro⸗ in das Mobiliarvermögen des Schuldners oder in das verpfändete Die Verloosung erfolgt nach Jahresgesellschaften, welche die in ein a. Ausfälle, welche der Verein an Kapital, Zinsen und Kosten Die Abwesenden sind an die Beschlüsse der Anwesenden ge⸗ zent (§. 27), 1 1 1 1 8 1 Grundstück Zwangsvollstreckung, resp. Zwangsverwaltung, Zwangs⸗ und demselben Jahre emittirten Pfandbriefe bilden und darstellen. erleidet, zu decken; 8 b fih bei 1 aqbpeohentgen Pfandbriefen S . Füch va aesge zu ““ und zu 8” Uichen Die Verloosung muß in Höhe des Solls der Amortisationsraten b 1 2. Betriebsfonds, sofern er zur Deckung der Jahresausgaben 1 Be⸗ fünfundeinha iut (K. . er Schuldner trägt die sämmtlichen Kosten jedes gerich erfolgen, und soweit diese im Rückstande si d, hat sie Reserve⸗ nicht ausreicht, Vorschüsse 3 schlüst 11 8 efiebergesas gtr Re Von den besagten Jahresprozenten werden verwendet: 8 Verfahrens incl. der Vertretung der Direktion. sends eee. 8 stande sind, hat sie der Reserve c. die St merschü IinseneRzrtisattons⸗ und Verwaltungs⸗ 8 . IW wie die übrigen Organe desselben, sofern sie, wo es erforderlich ist, die a. bei einer Anleihe von fünfprozentigen -e fünf 5 Der Schuldner kann eine gerichtliche Zahlungsstundung nicht ver⸗ Die Stückzahl der für jede betreffende Jahresgesellschaft auszu⸗ kosten⸗Beiträge vorzuschießen. läk Plandbrief über .... Mark, verzinslich mit viereinhalb Prozent Genehmigung der Staatsregierung erhalten haben. 18 Verw kensgesestn n be ehcecheenen e fae . Subhastation kann der Verein durch die Direktion oder Hasenden e 9— kücäinme —— reln⸗ Der Reservefonds ist Ei 8 s Vereins, über ihn hat ledi nit Siterbet dan apsenerins ecesn 2 fee eeeeh ehe sgvar Einlad A tisation) (§. 41 ff.); 3 88 deren Vertreter mitbieten und zur Vermeidung eines Ausfalls das Verloosung gelangt. somett es msöaltch ist, verhältnäzmähig zur lich der Aufsichtsrath die ensgiltigen e; 8 bhin het 88 thekenforderung von gleichem Betraͤge, unter Verhaftung des ge⸗ 8 Die richtige Behändigung b Einladungöschreiben zu den Sitzungen 88 61 fünen geag eh vhewrceatice sandbrieffn Grundstück obne nge. Fbnategenehmicung, 6 8 2v à Die ausgeloosten und eingelösten Pfandbriefe nebst Coupons und §. 3 18.ö des Danziger eee * * 8 Insa S5 ie Ein⸗ vierundeinha rozent zur Verzinsung der andbriefsschuld, ein ; der Verein ist aber in solchem Falle gehalten, das erstandene - Aufsi 3 2 gtas⸗ 2. 22. 8 8 8 eiten des Inhabers, einlöslich von Seiten de othekenverein 1 xöe beicdin ar a de60 ꝛur Viertel Prozent zu den Verwaltungskosten und drei Viertel Prozent Jaͤpre, vom Tage der Publikation des werdan daßfh sen Betrbeteesde 6 8 nach Inhalt des durch Allerhöͤchsten Erlaß bestätigten Statuts. Post durch Posteinschreibeschein dargethan ist. zur Tilgung (Amortisation) (§. 41 ff.). Hre. it] Zuschlagsbescheides gerechnet, wieder zu verkaufen S. Die Valuta der ungeachtet ihrer erfolgten Kündigung nicht ein⸗ nur eines Theiles derselben, zu fordern Has, Fapital mird mit läbrlich drei Viertel Prohent amortiftrt, G. belagten Feherapfozente 81 in eeeeöö Artikel 13 8 1 gelieferten Pfandbriefe bleibt ein Jahr bis nach Ablauf der zu den⸗ 9 1 § 40 8. 3 1“ in Uhüttstem siebenundvierzig fnr I³e je ein Viertel derselben pränumerando bis zum 5. April, 5. Juli, rtikel 13. 1111“ b Zouponsserie 8 es Verei §. 40. Einlösung mit dem baaren Nomina etrage gelangt, sofern er n Die Deputirten der erhalten kein Gehalt, 5- bvve. 6.. Januar jeden Jahres an die Vereinskasse unauf⸗ Die Direktion hat auf ne des erlehn fempfängers die böhen Eöö dane Erntsenmne erihs dedn bhetr faenn verrgtesereonde nhn rayent 8 noc nestehen deg gepe⸗ ““ Eg 98 . är tzungstag gefordert zu zahlen. erpflichtung, die Realisirung (Versilberung) der Pfandbriefe gegen wi api ach Abꝛ 1 G 19 ereins riteigt, und wenn die jährlichen anzig, den sondern nur Fagegerder von fünfzehn Mark für jeden Sitzungstag g Der Zinsenlauf beginnt mit dem ersten Tage desjenigen Jahres, Verpflichtung 1 8 v nga (ech der genelas ne Hersefhedse S Faettalebetmg nach Aböng der nüs beigebrachten Zinsen des Reservefonds die sämmtlichen Betriebskosten decken koͤnnen, und wenn sie Reisen machen, Reisekosten, nach den Sätzen, welch - Schuld bri züiat werd g 1 upons dem Königlichen Amtsgericht zu Danzig zar überliefert. und so lange diese Zinsen unter diesen Bedarf nicht sinken, ist der die Deputirten zum Mesthrenzischen Provinzial⸗Landtage bezichen. in welchem für den Schuldner die Pfandbriefe ausgefe igt werden. vermitteln. Artikel 14 Das Gericht hat demnächst die Amortisation solcher nicht eingelieferten Aufsichtsrath befugt, von der Erhebung des nach §. 24, Art. 6 zu 8 d 9 sanf ve ürbe⸗ 2 ereeren rPalten 1esammen 2e Dem Schuldner steht kdeefeene. das Pfandbriefskapital gan Bei der Aushändigung sedes Pfandbriefg ⸗Anlehns hat der beesehrfäfe e An EI1I1I1““ bestimmten ein Viertel Prozent entweder ganz u2 Lersben Kalenderiahre beim Betriebefaner ü889 vs irg. oder Win Tbeilbeträgen, die Kn; 300 Mark theülbor find, c cgr Sculdneg, Ein Peczent, deselben zu vn Roservefond 8. 86 8 x §. 29. 5 gesand zu nehmen oder dieses Viertel Prozent angemessen zu ver⸗ ““ Sias.. .. I 8 Ei 2 iträ in⸗ ist s C f j ’¹ 2„ 1 5 8 , 8 2₰ 4q M 4 zejonz 8„2 8 3 8 8 8 8 9 Eee n——— 8 8 Betnleho nit in⸗ , 6 fnd en e en; briefen des Vereins zum Nominalbetrage, soweit jener Nominalbetrag per Iehaban Fe- Fö’zn gein Küͤndiaungs öö Abcche dem Fäpitale nach 4 1ee. 8 sedn Danziger Hoypo thekesgereins . zahlten Jahresbeiträgen. 1 sichts innerhalb der ersten zehn Jahre des Bestehens der Darlehnsschuld, 6 jenes Prozent deckt. Artikel 15. rerccht, er kann nur die terminliche ahlung der vorgeschriebenen Finsen ffekten angelegt, sondern in erster Linie bankmäßig im Wechsel⸗ und 111“ 1““ VTVVon dieser Summe erhält der Et. des Aufsichtsrathes hat der Schuldner von dem gekündigten Kapitalbetrage ein ha Die Direktion ist befugt, von Zeit zu Zeit durch Einsicht der und zu dem Zwecke die Ausreichung und Einlösung der Zinscoupons Lombardverkehr nach den Grundsätzeen der Reichsbank zur Förderung (geschrieben wei Sechgtel und jedes der übrigen vier Mitglider eig Sechetel. prozent füͤr * noch nicht abgelaufene Jahr der genannten zehn⸗ esten Gebaudesteuerliste resp. durech Revision der Anlehenstaxe resp. Ausreichung der Talons, sowie die Bezahlung der von der und Erleichterung des persönlichen Kredits der Grundbesitzer, die dem 8 v .“ hüe. dsfhehthecth UIen Siß v2J Rühehe g5 e; in den 98e Feseae 2 e. V sfähigen 3 En 26) und des Grundstücks selbst, die sie selbst oder durch Agenten V Direktion gekündigten Pfandbriefe (§. 28) fordern. Vereine angehören, nach den vom Aufsichtsrathe zu erlassenden Be⸗ Mark aus dem Betriebsfonds. ““ nach dem Nennwerthe, unter Beifügung der noch laufenden Coupons ob noch das beliehene Grundstück genügende Sicherheit bietet, oder Für die Sicherbeit der 4 und aller aus demselben ent⸗ §. 41. §. 21. w“ und Talons. Die Pfandbriefe müssen von derselben 2 insfuß⸗Sorte, laut Art. 9 gegen den Schuldner v“ 1 springenden Rechte ist das Vermögen des Vereins verhaftet. Agenten. 1“ in der das Anlehn (s. §. 24) ursprünglich emittirt IL .““] 8 Befriedigungswege. welche die Darlehnsschuldner 8erfdenee Jahrednt 1 AUgenten, sei es ständige, sei es seitige, sei es örtliche oder all. Jahresprozente und sozistiaen statutarischen Beitrͤge sind bis um 6.2 Wird der Gläubiger wegen der fälligen Zinsen resp. wegen des lchte vaaghendner fährlich in den Jahre f eemeine, kann der Aufsichtsrath bestellen (§. 12). Ebenso kann die nächsten 1. Januar zu berichtigen, und wenn das Kapftal nicht prompt i Bewilligung. b Nominalbetrages des ihm gekündigten ausgeloosten Pfandbriefs von sprie aue⸗ den Zinsen feincn Feshehe Aus diesem Fonds Aus ferligungs⸗ Nummer Direktion ständige oder zeitige örtliche Agenten, welche das Interesse am Verfalltage entrichtet wird, sind noch von dem ganzen Schuld⸗ Ueber die Srereen, b 8 vn v dem Vereine nicht befriedigt, so steht ihm die Befugniß zu, im ordent⸗ 2 Fesbbe en taesednhe halbjährlich na des Instituts gegenüber den Kreditsuchenden und den Schuldnern des betrage fünf brozent Verzugszinsen bis zum Ablauf des Vierteljahrs, lehng, sowie über 7 Pennd gung en 8 Sch * 85 e Sieb⸗ lichen Rechtswege gegen den Verein seine Befriedigung: 8 b 6 Dieser Coupon verjährt in vier Jahren, vom 31. Dezember des Vereins nach den Instruktionen der Direktion wahrzunehmen haben, in dem das Kapital abgezahlt wird, zu entrichten. 8 Entscheidung hat 8 arlehns 92 aigfichtevund dieses Rekurs⸗ a. zunächst aus dem Reservefonds, Der Til §. 42. Jahres nach dem Ta „2 der Fälligkeit, in welch 2 Zahlun sta ernennen (§§. 10, 24. Art. 15). Derjenige Schuldner, der die ganze Schuld abgezahlt hat, erhält zehn Tagen den. 4 uee an. g2 2 eee bde b. aus denjenigen Hypothekenforderungen, welche der pf * Fungsfonde ist bestimmt, die in jedem Jahre emittirten e g gkeit, 8 gstag Alle Agenten ressortiren in geschäftlicher Beziehungz von der auf seine Kosten die nach Art. 4 entstandene Obligation, jedenfalls verfahren unterbricht aber nicht den Lauf de NPerein für bewilligte Darlehne erworben hat und noch eigenthuͤmlich andbriefe rt. 10, §. 24) zu amortisiren, und war die fünf⸗ an g. Direktion, sie haben deren Aufträge zu erfüllen, aber auch, wenn sie eine löschungsfähige Quittun surkunde, oder wenn er es verlangt, eine Direktion. ückweis 1 besitzt, mittelst gerichtlicher auf Grund des etzes Naenesees. Pfamdöriefe in . ätestens zweiundvierzig Jahren, die ö A6.“ örtliche 2. nenasgefordert seden sn 8f aen die Gerribrfeistang ausschließende 15 8 ie üan Wird ein Pfandbriefs v, - Lng definitiv zurd cvewiesen so vom 4. Juli 1822 (§. 6 Ges. Samml. S. 178 ff.) und der chen viereinhalbprozentigen in spätestens siebenundvierzig Jahren. 1 8 ommenden, die Interessen des Instituts gefaͤhrdenden Umstan an⸗ ahlt ein Schuldner nur einen Theil der uld ab, so erhä rd ein Pfandbriefs⸗Anlehnsgesu efinitiv z G 1

(Trockenes Siegel.)

nkündharer Pfandbrief. (nicht konvertirbar) Liter

Formular

zu Prozent Zinsen. 98 8 Inhaber dieses empfängt die halbjährigen Zinsen des oben be⸗ zeichneten Pfandbriefs mit. ark Pf., sage 8 bei der Kasse des Danziger Hypotheken⸗ 8 Tilgungsfonds. 2 Vereins oder dessen Agenten vom bih. 8 Der Tilgungsfonds wird gebildet durch die drei Viertel Prozent, Direktion des Danziger theken⸗Vereins. )

(Trockenes

ch §. 28 im Wege

Civilprozeß⸗Ordnung §. 729 u. s. w. Um den periodisch amortisirten Betrag minderd sich die Schuld, 51 ½ 3 in letzter dan —⸗ sie namentlich die Vorschriften er eine betreffende Quittung, beträgt die Theilzahlung wenigstens ein hat der Antragsteller die entstandenen baaren Auslagen zu erstatten. nach seiner zu und wird dies dem betreffenden Grundse §. 24

zi 5 tücke in einem besonderen

des bis 26 scharf im Auge behalten. ünftel seiner bisherigen Schuld, so steht es ihm frei, unbeschadet des Prüfungs⸗ und Korrespondenzgebühren passiren weder bei Bewilli⸗ Eine besondere Befugniß zur Kündigung der durch solche Ueber⸗ Amortisationsconto laufend zugeschrieben.

1 Nüerec seas⸗ des Vereins in Betreff der dem Vereine verbliebenen gungen noch Ablehnungen. weisung erworbenen Hvypothekenforderung steht dem 8,16⸗. gegen G —2 Grundstücke zwanzig Prozent oder mehr des auf dem

III. Von der Kreditvermittelung. kFesstforderung an Kapital, Zinsen, Kosten und sonstigem Zubehör, Die Grundstuͤckstaxen und alle das Anlehnsverfahren betreffenden den Darlehnsschuldner nicht zu; nur alle die Rechte und Pflichten, 8 * 8. e eingetragen stehenden Pfandbriefkapitals gut geschrieben 1 §. 22 11A“*“ über den abgezahlten Betrag weiter zu verfügen und eine jenes Vor⸗ Papiere und Akten sind Eigenthum des Vereins. welche dem Verein gegen das verpfändete Grundstück oder dessen sind, kann der Schuldner über diesen gutgeschriebenenen Betrag

5 1 ¹ benso verfügen, wie es ihm bei Kündigungen der Art. 7, §. 24, Vn. ö Prozent Zinsen. 8 x ““ zugsrecht wahrende beglaubigte Quittungsurkunde oder eine das Vor⸗ Soweit der Darlehnsnehmer sonstige Beweisstücke und Unter Besitzer zugestanden haben, gehen auf diesen Gläubiger mit der Ueber⸗e . 9 S. 24, 9 EEö““ G 8 Für Vereinsmitalieder. zugsrecht des Vereiis wahrende und die Gewährsleistung aus⸗ lagen seines Beleihungsantrages selbst beschafft hat, kann er, falls wmeeisung über. 8 e stattet.

1 n ver 3 1 1 d t 2 v 4 8 8 Solche Operationen ändern nichts in der flicht, drei Viertel der Vorzeiger dieses Talong erhält in Gemäßheit des durch 17. *ꝙ He enhnen seinen Mitgliedern den Grundkredit, indem ngebene⸗ E nebst einer Zweigurkunde auf seine sein Antrag mrückgewiesen ist, deren Rückgabe verlangen. 8 8 5. 8 8 2 8— Prozent vom ursprünglichen Fhnbbriess⸗ Kadfraln a J.. ee Allerhöchsten Erlaß Neseaicdan Statuts des Danziger Hypotheken⸗ a. entweder denselben wenn sie es verlangen, Privatkapitalien Ueber Abschlagszahlungen welche nicht zwanzig Prozent der Kündigung. a 5* I 8 ouponbeinlöͤsung. d. weiter bis zur völligen Tilgung der Schuld zu entrichten. Vereins die füͤr den vorstehenden Pfandbrief neu auezufertigenden Zins⸗ zuweist und zwischen den Privat⸗Darlehnsgebern und den Vereins⸗ Schuld betragen, darf kein Schuldner, so lange bis die vorhandene Wenn die Direktion von den Rechten (§. 24, Art. 9 und Art. 15) 8 Die Zahlung der Pfandbriefs⸗Zinsen durch baare gSr. der Derjenige Schuldner, der bei eigener Kündigung das ganze Dar⸗ ias.- fir san Zahre nen 98 88 r mitgliedern das Geswäft zum Abschlusse und zur Ausführung bringt, S zud ganz oder in Höhe von zwanzig Prozent getilgt und quittirt Gebrauch macht, kann der Schuldner ehen die Bestimmung der Nolqt . 1. Juli und am 2. Januar jeden Jahres der 7— ablt, erhält dann den ihm gutgeschriebenen Betrag baar ne Dir 9,—* —. 2— att. in welchem Falle das Kredit nehmende Vereinsmitglied an die Vereins⸗ ist, verfügen. Trägt der Schuldner am Verfallstage die von ihm Direktion binnen vierzehn Tagen den Re⸗ urs an den Aufsichtsrath asse ereins. eeengreeh llatn zurückgezahlt. 2 EE11nqp.“ eTon Limeih . kasse die Auslagen zu erstatten und eine Provision von einhalb Prozent gekündigte Pfandbrief chuld nicht ab, sei es weder ganz noch theil⸗ ergreifen; dieses Rekursverfahren unterbricht nicht den Lauf der Maß⸗ Des b A —2—— g. und also das Fecht Die Beständ 2 §. 2 8 de hen. .“ - . Darleha tahitalo 8. esger be ; 1 8 eise, 8 Hann F 8 erein 1 35 1e, Sfh vners 8 8 nahmen der Direktion. §. 26 89 HEAA1“.“ verfäfcht, wenn die Zine. upons innerhalb vier nach Maͤßgale . des 222— IEE Oberden, rch Pfandbriefsdarlehne. es noch nicht abgetragenen u ages als n. mehr bestehen §. 26. 8 B . . n §. 40 2 b. oder den Mitgleanehn.” S8 eine in Pfandbriefen erklären und nachfraägliche Abnahme ablehaen 2 daß es dann 2 WIE“ Sabren, 8 31. Dezember vun⸗ dem ü-r v ,— .vv in inländischen Staats⸗ oder vom Staate garantirten des Vereins begehren, ein Pfandbriefsdarlehn nach den unten folgenden Seitens des Schuldners einer neuen schriftlichen Kündigung zum Der Werth des zu beleihenden Grundstücks wird von der Direk⸗ X. er Abe fällt, gere net, nicht 3 nlösung 2 apieren, 8 lepischen vfsörhefen. eingeschlofsen die Pfandbriefe Bestimmungen gewährt, resp. dasselbe versilbert. nächsten zweiten Januar (siehe Art. 7) bedarf . tion dergestalt festgesetzt, daß: 1 . E gelegt worden sind. 8 8 ns, zu Gunsten des Vereins angelegt.

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