1882 / 149 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Jun 1882 18:00:01 GMT) scan diff

11.“

Von Dr. Blau'’s Kulturbilde „Die deutschen Lands⸗ knechte⸗ (Verlag von C. A. Starke in Görlitz) ist soeben der zweite Abdruck im Buchhandel erschienen. Die einzige Ausstellung, welche in den bisher erschienenen zahlreichen Besprechungen des trefflichen Werks an dem Buche gemacht worden, ist in der neuen Ausgabe berück⸗ sichtigt, indem Tafel II., welche ein Landsknechtslager in verkleinertem Maßstabe nach Jost Amman darstellte, durch ein Blatt in Original⸗ röße ersetzt ist, welches ein viel anschaulicheres Bild eines solchen

agers giebt. Der Preis des brochirten Eremplaͤrs beträgt 6 ℳ, des elegant gebundenen 8

Die von dem im April vorigen Jahres verstorbenen Geheimen Regierungs⸗Rath Frhrn. von Weber hinterlassene, sehr werthvolle technische Bibliothek, welche namentlich reich ist an deutschen, englischen und französischen Werken aus dem Gebiete des Verkehrs⸗ wesens, ist, wie wir hören in den Besitz der Polytechnischen Buchhandlung von A. Seydel hierselbst (Leipzigerstr. 8) über⸗ gegangen, welche dieselbe demnächst durch Ausgabe eines Kataloges weiteren Kreisen bekannt machen und die einzelnen Werke sodann zum Verkauf stellen wird.

Von Ernst Götzingers Reallexikon der deutschen Alterthümer, das im Verlage von Wold. Urban zu Leipzig er⸗ scheint, sind wiederum 3 Hefte, Heft 11 13, veröffentlicht worden. Dieselben enthalten vom Buchstaben M. die Artikel von „Maifest“ bis zu „Mystik“, sodann die Buchstaben N u. O vollständig, endlich vom Buchstaben P die Artikel von „Palimpseste“ bis zu „Plapsart“ und reichen im Ganzen (S. 429 556) von „Maifest“ bis zu „Plapsart“. Die vorstehende Publikation, deren wir bei den frü⸗ heren schon wiederholt gedacht, bringt als Hand⸗ und Nach⸗ schlagebuch weniger für Fachgelehrte als für weitere Kreise eine Ueber⸗ sicht der geschichtlichen Forschungen über die deutschen Alterthümer. Die einzelnen Artikel sind knapp gehalten und geben nur die für den täglichen Gebrauch nöthigen Nachweisungen, diese aber in verständ⸗ licher Form. 8

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Die Seuchen und Herdekrankheiten unserer Haus⸗ thiere mit Rücksicht auf die Zoonosen des Menschen für Thierärzte, Aerzte und Landwirthe, nach seinen eigenen Vorlesungen bearbeitet von Dr. H. Pütz, bö. der Veterinärwissenschaft an der Uni⸗ versität zu Halle a. S. Mit 73 in den Text gedruckten Holzschnitten. Verlag von Ferdinand Enke in Stuttgart. In Folge der veränder⸗ ten Betriebs⸗ und Verkehrsverhältnisse, namentlich in Folge der mit der Landwirthschaft verbundenen Fabriken sind einerseits neue Krankheitsformen aufgetreten; andrerseits die zur Beobach⸗ ung gekommenen Thierkrankheiten sorgfältiger studirt, resp. genauer erkannt, und dadurch ihr Auftreten theils verhindert, theils gemildert worden. Obwohl nun dieser Fortschritt im Allgemeinen erfreulich ist, so hebt der Verfasser doch hervor, daß unsere Kennt⸗ nisse dieser Krankheiten im Allgemeinen noch sehr mangelhaft sind. Er hat in dieser empfehlenswerthen Schrift alles Wesentliche der seitherigen Forschungsresultate über Thierseuchen und Heerde⸗ krankheiten mit Rücksicht auf ähnliche oder gleiche Krankheiten des Menschen unter Benutzung der einschlägischen Literatur unter be⸗ sonderer Bezugnahme auf die Mittel zur Vorbeugung dieser Krankheiten zusammengestellt, und zum Schluß sind das deutsche, sowie das österreichische Viehseuchengesetz abschnittsweise, das niederländische, französische und schweizerische Viehseuchengesetz im Zu⸗ sammenhange gebracht worden. Für den Landwirth ist eine gründ⸗ liche Kenntniß dieser Krankheiten ganz besonders nützlich, weil die⸗ selben meist leichter zu verhüten, als zu heilen sind. Der Inhalt des Buches skizzirt sich durch die Ueberschriften der einzelnen Abschnitte wie folgt: I. Abtheilung. Einleitung (Empfäng⸗ lichkeit des Krankheitsgiftes, Eintheilung der Seuche nach ihrem Ver⸗ breitungsbezirke, Witterungseinflüsse, Krankheitsanlage, Behandlung, Vorbeugung, Naturhülfe, Rückfälle, Nachkur ꝛc.) Die Invasions⸗ krankheiten (Bandwurmseuche, Räude, Krätze des Menschen ꝛc.). II. Abtheilung. Die Infektionskrankheiten. (Milzbrand, Lungenseuche, Rinderpest, Rotzkrankheit ꝛc.). Das Viehseuchengesetz Frankreichs, Hollands und der Schweiz. Nachtrag. (Fäule der Schafe, Krebspest. Milzbrände, Schafpocken und Lungenseuche⸗ Impfung ec.).

Gewerbe und Handel.

Der Geschäftsbericht der Chem nitz⸗Würschnitz⸗Eisen⸗ bahngesellschaft für das Jahr 1881 konstatirt eine erhebliche Steigerung des Kohlenverkehrs; das zum Versandt gelangte Kohlen⸗ quantum von 87 669 Wagenladungen à 5000 kg übersteigt das des Vorjahres um 11137 Wagenladungen. Dasselbe vertheilt sich mit 53 441 Wagenladungen auf das Lugauer und mit 32 000 auf das Oelsnitzer Revier. Die Personenbeförderung weist die Zahl von 54,725 auf. Das finanzielle Ergebniß gestaltet sich folgendermaßen: Die Einnahmen betrugen 372 069 ℳ, die Ausgaben 262 580 ℳ; es ergiebt sich sonach ein Reingewinn von 109 488 ℳ, der mit 108 000 zur Vertheilung einer Dividende von 9 % Verwendung findet. Da die sächsische Staatsregierung die Bahn zu einem Kaufpreise von 600 nominal in 3 % sächsischer Rente pro Aktie gekauft und den Betrieb derselben bereits am 1. Januar d. J. übernommen hat, so wird die bevorstehende Generalversammlung über die Liquidation des Unternehmens beschließen.

Aus der Provinz Posen berichtet die „Kön. Hart. Ztg.“ unter dem 23. d. M. über das Hopfengeschäft: Die ungünstigen Ernteaussichten in England sowohl als auch die höher lautenden No⸗ tirungen aus Bayern haben nicht verfehlt, auf das hiesige Peßstes geschäft einen Einfluß auszuüben, da sich in Folge dessen die Tendenz animirter gestaltet und die Kauflust immer mehr hervortritt. Für englische Rechnung lagen bedeutende Kaufordres vor, die aber der nur geringen Vorräthe wegen schwer zur Ausführung selangen konnten. Planteure haben ihre Forderungen merk⸗ ich gesteigert, und wurden diese auch von Käufern schlank bewilligt. Die mittlere Erportwaare war am meisten bevor⸗ zugt, wofür die Preissteigerung verhältnißmäßig größer war als bei den anderen Qualitäten. Für das Inland zeigte sich ebenfalls ein guter Begehr, und wurden auch darin einige Umsätze erzielt, und zwar zu Preisen, die eine Preissteigerung von ca. 10 bis 15 auf⸗ weisen. Einige kleine Restbestände 1880 er Hopfen wurden von Er⸗ porteuren zu 45 50 gekauft. Preise stellen sich wie folgt: beste 2* bis 135 ℳ, mittel 90 95 gering 75 85 per

kg.

Nürnberg, 24. Juni. (Hopfenbericht der „Allg. Brauer⸗ u. Hopfen⸗Ztg.“) Die naßkalte Witterung ist endlich anhaltend warmer Temperatur gewichen, welche die Ausreife des Getreides nicht unerheblich fördern wird. Auch die Hopfenpflanze, deren Wachsthum durch das kühle Wetter gehemmt war, wird jetzt bei günstig bleiben⸗ der Witterung rasch das Versäumte nachzuholen vermögen. Aus den englischen Pflanzungen, wie auch aus Amerika lauten die Berichte über den Stand des Hopfens weniger günstig, doch erscheint es noch verfrüht, hieraus Schlüsse b' den endlichen Ernteausfall der genannten Länder sowohl, als unseres Kontinents zu ziehen, da die kommenden Witterungsverhältnisse noch manche Besserung in der einen oder anderen Richtung eintreten lassen, wie entgegengesetzt natürlich auch den derzeitigen Stand noch verschlechtern können. Das Geschäft an unserem Markt verkehrt in unverändert fester Haltung, wenn auch der Verkehr nicht mehr die Höhe des Umsatzes der ersten

ochentage erreichte. Seit unserem Mittwochsberichte bezifferte sich der Umsatz auf etwa 250 Ballen, welche theils zum Erxport und für Kundschaft, theils auch auf Spekulation übernommen wurden. Export⸗ waare notirt 85 95 ℳ, Kundschaftshopfen von 95 115 und Siegelhopfen bis 125

Nach dem Jahresbericht der Dresdner Kaufmannschaft verlor die Innung im verflossenen Jahre 32 Mitglieder durch den Tod, 9 durch Austritt, während der an neuen Mitgliedern 42 betrug. Ende 1881 zählte die Innung 620 Mitglieder. An Unterstützungen aus den verschiedenen Stiftungen und aus der Innungskasse gelangten insgesammt 5775 zur Vertheilung. Die Frträgnisse der Handelslehranstalt haben in 1881/82 einen weiteren Rückgang erfahren; die Mindereinnahme betrug 10 245 (gegen

6937 im Vorjahre). Der eigene verzinsliche Schulfonds beträgt 159 677 (gegen 160 197 im Vorjahre). In hervor⸗ ragender Weise hat sich der Vorstand auch im letzten Jahre der För⸗ derung aller dem Elbfrachtverkehr dienenden Einrichtungen gewidmet. Die diesbezügliche Thätigkeit erscheint noch nicht abgeschlossen und bleiben daher die näheren Darlegungen hierüber dem Bericht für 1882 vorbehalten. Die Gesammtsumme der Innungsfonds beträgt 916 801 ℳ, wovon 330 897 Guthaben der verschiedenen Stiftun⸗ gen den Innungsfonds darstellen.

Dortmund, 26. Juni. (Ess. Jtg) Auf dem Eisenmarkte dauert die feste Tendenz der letzten Woche an und ist eine Neigung zur Hausse auf der ganzen Linie zu konstatiren. Die Geschäfts⸗ belebung hat sich nun auch auf die Hochofenindustrie ausgedehnt und hat sich die lange beobachtete Zurückhaltung der Konsumenten in eine so rege Kauflust verwandelt, daß in Puddelroheisen fast die ganze Produktion pro III. Quartal verschlossen sein dürfte. Zu weiter⸗ gehenden Abschlüssén sind die Hochöfen aber nicht sehr willig, da sie auf eine längere Dauer der Besserung und bessere Preise rechnen. Die Siegenschen Hochöfen verlangen schon jetzt für Puddel⸗ roheisen 65 pro Tonne, also 2 mehr als in voriger Woche. Bessemer⸗ und Gießereieisen wird durch die festere Tendenz des englisch⸗schottischen Marktes und letzteres beson⸗ ders durch die Aufwärtsbewegungen der Warrantspreise günstig be⸗ einflußt. Bessemereisen wird deshalb 2 pro Tonne höher gehalten und Gießereieisen ist von den kartellirten Hochöfen ebenfalls um 2 erhöht worden und notirt demgemäß Nr. I. 75 ℳ, Nr. II. 70 und Nr. III. 65 pro Tonne ab Werk. Auch Spiegeleisen hat infolge vermehrter Nachfrage an Preis gewonnen. Wie Roheisen verfolgen auch Brucheisen und Alfschienen steigende Tendenz. In Walzeisen hat sich die Nach⸗ frage noch mehr verstärkt, namentlich auch in Stabeisen, Bandeisen und Feinblechen, welche Walzeisensorten daher auch um weitere 5 pro Tonne erhöht worden ist. Für Stabeisen insbesondere hat sich der Bedarf in den letzten Wochen so sehr vergrößert, daß die Vertreter der zur Stabeisen⸗Konvention gehörenden Werke in einer am 24. d. M. in Düsseldorf abgehaltenen Versammlung den bezüglichen Beschluß auf Erhöhung der Notirung um 5 pro Tonne vom 1. Juli ab einstimmig faßten. Für Trägereisen und Walzdraht hat sich der Begehr ebenfalls stetig gehoben, und sind die auf Walzdraht gehenden Werke meist so stark für die nächsten Monate besetzt, daß mit neuen Ordres nur schwer anzukommen ist. Aus demselben Grunde lehnen verschiedene Etablissements, welche Faconschmiedestücke herstellen, nach uns vor⸗ liegenden Geschäftsbriefen die Annahme neuer Bestellungen ab, da sie über ihre Leistungsfähigkeit hinaus engagirt seien. Die Maschinenfabriken, Kesselschmieden, Gießereien sind durchweg befriedigend beschäftigt, während es in den Brückenbauanstalten andauernd schwach geht. Die Waggon⸗ fabriken sind dagegen vollauf beschäftigt und verlangen daher sämmtlich bei neuen Ordres sehr ausgedehnte Lieferfristen. Die Stahl⸗ werke haben in der letzten Zeit wieder reichlichere Aufträge erhalten, wie solche auch in den nächsten Wochen Seitens heimischer Bahnen noch zu erwarten sind. So hat die Bergisch⸗Märkische Bahn die Lieferung von 36 000 t Flußstahlschienen, 9000 t flußeiserne Quer⸗ schwellen und 475 Stück Gußstahl⸗Herz⸗ und Kreuzungsstücke in ver⸗ schiedenen Loosen und die holländischen Staatsbahnen 1300 t Bessemer Stahlschienen und 50 t Kleineisenzeug in Submission ausgeschrieben. Im Kohlengeschäft dauert bei regem Absatz und lebhafter Nachfrage eine steigende Tendenz in Kohlen und Koks an.

Prag, 27. Juni. (W. T. B.) Die Generalversammlung der Prag⸗Duxer Eisenbahngesellschaft genehmigte die Verein⸗ barungen des Verwaltungsraths mit dem Wiener Bankverein, der Dresdener Bank, der Deutschen Vereinsbank und der Württem⸗ bergischen Bankanstalt und ermächtigte den Verwaltungsrath zur vollständigen Durchführung der Sanirung.

London, 27. Juni. (W. T. B.) auktion waren Preise unverändert.

Glasgow, 27. Juni. (W. T. B.) Die Verschiffungen von Roheisen während der letzten Woche betrugen 10 147 gegen 10 977 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.

New⸗York, 26. Juni. (W. T. B.) Weizenverschif⸗ fungen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Ver⸗ einigten Staaten nach Großbritannien 56 000, do. nach Frank⸗ reich 7000, do. nach anderen Häfen des Kontinents 2000, do. von Kalifornien und Oregon nach Großbritannien 16 000, do. nach Frank⸗ reich 10 000, do. nach anderen Häfen des Kontinent Ortrs.

Verkehrs⸗Anstalten.

Triest, 27. Juni. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Mars“ ist mit 173 Passagieren aus Alerandrien hier eingetroffen.

Plymouth, 27. Juni. (W. T. B.) Der Hamburger Post⸗ dampfer „Suevia“ ist hier angekommen.

Southampton, 27. Juni. (W. T. B.) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Main“ ist hier eingetroffen.

New⸗York, 27. Juni. (W. T. B.) Der Hamburger Postdampfer „Vandalia“ ist hier eingetroffen.

New⸗York, 27. Juni. (W. T. B.) Der Dampfer „Helvetia“ von der National⸗Dampfschiffs⸗Compagnie (C. Messingsche Linie) ist hier eingetroffen.

In der gestrigen Woll⸗

Berlin, 28. Juni 1882.

m weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung der vereinigten Berliner Kreissynoden referirte Prediger Schmeidler über die Sonntagsfrage. Der Referent stellte in Gemeinschaft mit dem Kor⸗ referenten Geh. Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Schneider folgende Anträge:

„Die vereinigten Kreissynoden Berlins erklären: A. Die für Berlin allein geltenden polizeilichen Bestimmungen zum Schutz der - Sonntagsruhe sind ihre strenge und gewissen⸗ hafte Durchführung vorausgesezt. im Allgemeinen zum Schutz gegen grobe Störungen für ausreichend zu erachten. Im Einzelnen ist es wünschenswerth, daß die, für die Zeit von 9 bis 11 Uhr Vormittags geltenden Anordnungen auf die Zeit von 9— 12 Uhr ausgedehnt, und daß sodann die be⸗ stehenden Verordnungen in geordneter Reihenfolge neu redigirt und publizirt, auch die Exekutivbeamten zu ihrer gewissenhaften Durch⸗ führung angehalten werden. Die vereinigten Kreissynoden ersuchen das Königliche Konsistorium, in dieser Richtung die erforderlichen Anträge bei dem Königlichen Polizeipräsidium, beziehungsweise dem Hrn. Miväfter des Innern zu stellen. B. In den Bestimmungen, welche über Berlin hinausreichen, finden die Synoden den wün⸗ schenswerthen Schutz gegen die Störungen der Sonntagsruhe, welche der Weltverkehr verursacht, nicht mehr in ausreichendem Maße, hegen aber zu den zuständigen kirchlichen und welt⸗ lichen Behörden das Vertrauen, daß sie diesen Schutz in weiterem Umfange nach Möglichkeit herbeiführen und insbesondere erwägen werden, in wie weit zum Behufe der Sonntagsruhe eine weitere Ent⸗ lastung einzelner Beamtenklassen, eine Beschränkung des Güterver⸗ kehrs und ein Schutz der Arbeiter, insbesondere der jugendlichen gegen die Zumuthung von Sonntagsarbeit zu ermöglichen sei. C. In Er⸗ wägung, daß eine würdige, der Eigenart des deutschen Volkes ange⸗ messene Gestaltung der Sonntagsfeier aus religiösen, sittlichen und volkswirthschaftlichen Gründen gleich dringend zu wünschen ist, daß aber alle gesetzlichen und polizeilichen Maßregeln wirkungslos bleiben müssen, wenn nicht der christliche Sinn der Bevölkerung dieselben trägt und unterstützt: ersuchen die Synoden alle Gemeindemitglieder, insbesondere auch die Mitglieder der Gemeindeorgane, durch eigenes Beispiel diese Sache zu fördern, und insbesondere dahin zu wirken, daß a. Dienstboten, Lehrlingen und Arbeitern die Zeit zum Besuch eines Gottesdienstes nicht versagt und Sonntagsarbeit nicht ohne Noth auferlegt werde, und daß b. der in Berlin herrschend gewor⸗ denen Sitte entgegengewirkt werde, gesellige Vergnügungen, Hochzeits⸗ und Tauffestlichkeiten vorwiegend auf den Sonnabend zu verlegen.“

Hofprediger Stöcker und Genossen beantragten:

e vereinigten Kreissvnoden Berlins beschließen I. ad B.: mit Rücksicht auf die hiesigen Verhältnisse den Ev. Ober⸗Kirchenrath zu

ersuchen, derselbe möge sich mit der Staatsregierung zu dem Zweck in Verbindung setzen, um dieselbe zur Vorlage eines Gesetzentwurfs zu bewegen, welcher dahin geht: sämmtlichen Beamten bei den An⸗ stalten des öffentlichen wie des privaten Verkehrs mindestens alle drei Wochen einen vollen dienstfreien Sonntag zu verschaffen, wobei Aus⸗ nahmen nur mit Genehmigung des Staats⸗Ministeriums zu gestatten sind. II. ad A.: mit Rücksicht auf die hiesigen Verhältnisse den Vorstand der vereinigten Kreissynoden Berlins zu beauftragen, der⸗ selbe möge bei den zuständigen Kirchen⸗ und Staatsbehörden dahin wirken, daß die Benutzung der Stunden von 9— 12 Sonntag Vor⸗ mittags auch für den nichtobligatorischen Fortbildungs⸗Schulunterricht untersagt werde.“

In namentlicher Abstimmung wurde der auf die Fortbildungs⸗ schulen bezügliche Antrag Stöcker mit 83 gegen 47 Stimmen abgelehnt. Durch diese Zahlen war jedoch die Beschlußunfähigkeit der Synode konstatirt, und der Vorsitzende schloß daher die Synode eheen der übrigen Gegenstände von der Tagesordnung um

½ Uhr.

Schwerin, 25. Juni. Das neue Museum am Alten Garten dürfte demnächst eröffnet und der Benutzung übergeben werden. Die Gemälde, die Gypsabgüsse und sonstigen Skulpturen sind aus der bisherigen Gemäldegalerie am Pfaffenteiche in das neue Gebäude überführt und hier aufgestellt worden. Ebenso haben die bisher in dem Antiquarium an der Amtsstraße vereinigt gewesenen Alterthümer des Vereins für mecklenburgische Geschichte und Alterthumskunde in dem Museum eine neue Heimath gefunden. Zum Konservator bei der Bildergalerie im Museum ist der Landschaftsmaler Malchin, zum Konservator der Kupferstichsammlung der Glasmaler Gillmeister hierselbst ernannt worden. .

Bäder⸗Statistik.

St. Andreasberg bis zum 15. Juni. 1 1““ 442* 18 vle4“”“ Augustusbad bei (Radeberg i. Sachsen) bis zum 20. Juni

1164“*“ Berka a. d. Ilm bis Mitte Juni ... Baden⸗Baden bis zum 23. Juni (Fremde) . . . . .. Bilin Sauerbrunn (Böhmen) bis zum 13. Juni (40 Parteien) Blankenburg (Schwarzb.⸗Rudolst.) bis Mitte Juni 1as38, HmW1“”“ Cranz (Ostpr.) bis zum 15. Juni c4*“” Elmen (b. Großsalze) bis zum 20. Juni (441 Nrn.). Bad Elster bis zum 19. Juni (1146 Nrn.) . . . . . Ems bis zum 15. Juni (nebst 1790 Durchreis.) (Kurgäste)

Personen 70

Frankenhausen (Kyffhäuser) bis Mitte Junt. Friedrichroda bis Mitte Juni. Gandersheim bis zum 14. Juni Georgenthal bis Mitte Juni G 464*“ Goczalkowitz bis zum 15. Juni (nebst 18. Durchreisenden) 1111A1144A4“ Großtabarz bis Mitte Juni 4“; 1“ Hantburg bis zum 11. Juni (nebst 954 Durchreisenden). T e“ SFoaume aabb1. Ilmenau bis Mitte Juni Imnau bis zum 14. Juni Jonsdorf (Sachsen) bis zum 14. Juni (Parteien) Königsdorff⸗Jastrzemb bis zum 18. Juni (99 Nrn.). Köstritz bis Mitte Juni A1A116“ Kreischa bis zum 15. Juni (47 Parteien). eeööööe14*“]; Landeck bis zum 15. Juni (nebst 381 Durchreisenden) l[zur Kur 452 Familien mit Personen) . . . . Langenbrück bis zum 15. Juni (84 Parteien) Langensalza bis Mitte Juni . . . ... Lauterberg (Harz) bis zum 15. Juni. Liebenstein (S. M.) bis Mitte Junit ... ... Liegau⸗Hermannsbad (bei Radeberg i. S.) bis zum 20. Juni 11114A1A“ Lobenstein bis Mitte Juni ... Marienbad bis zum 14. Juni (2 11“ (bei Panschwitz i. S. 19. Juni (62 Par⸗ Nenndorf bis zum 20. Junin . . . Neuenahr bis zum 21. Juni Neuhäuser bis zum 15. Juni 11““ 144*“ 14“ Oeynhausen bis zum 23. Juni (nebst 276 Durchreisenden) (Nrn.) Oppelsdorf (bei Reichenau) bis zum 15. Juni ES111414X“] AeAeeqe1ö“ Pyrmont bis zum 18. Juni (Durchreisende und Kurgäste) . Rastenberg bis Mitte Juni . . . . .. Reiboldsgrün (Sachsen) bis zum 16. Juni . . . . .. Reinerz bis zum 21. Juni (nebst 575 Durchreisenden) (490 Nrn.) 11155““ 14“ Eebb“ ö1 Salzbrunn *) bis zum 15. Juni (nebst 314 Durchreisenden). 1* 1u1 Schandau bis zum 15. Juni (nebst 7267 Durchreisenden)

Ffß aeeeööö.““ Schlellsingen bis Mitte Juni.. Schmalkalden bis Mitte Juni . Schwarzburg bis Mitte Juni... Schwarzort bis Mitte Juni . . . . Bad Schweizermühle bis zum 15. Juni’. eeeeeeee; Sonneberg (S. W.) bis Mitte Juni 1 Staotsulza bis Mitte Juni . . . .. Stotternheim bis Mitte Juniht. . .. Suderode bis zum 15. Juni (138 Familien). Tennstedt bis Mitte Juni. . . . b1““] Thale (Hubertusbad) bis zum 9. Juni anwesend (Fremde). Tharandt bis zum 20. Juni (48 Parteien) ““ EeüheReeP1P1166XAXAX der -n (bei Wolkenstein i. S.) bis zum 24. Juni (103 Par⸗ “”“]; Weißer Diürsch mit Oberloschwitz (klimatischer Kurort) bis zum 24. Juni (301 5. Wildungen hbis zum 20. Juni (641 Nrn.). . . .. Wilhelmshöhe am 15. Juni (Fremde ö 8 vaie] 7. Giebichenstein und Halle) bis zum 15. Juni

P9 Parteien)

bis zum

trug die vorjährige Gesammtfrequenz von Salzbrunn 4173 Personen.

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Kesse!). 8 Druck Els Vier Beilagen

9 Einschtefli des polizeilich gemeldeten Touristenverkehrs be⸗

Unzeiger und Königlich Preußi

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chen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 28. Juni

1882.

Mod ifizirter Zolltarif des Russischen Kaiserreichs Königreichs Polen.

Am 1. Juli a. St. dieses Jahres tritt mit Wegfall erhobenen Zuschlages von 10 % der nachstehende Zolltari wobei die Zo

A. Verzeichniß der Einfuhrwaaren.

Benennung der Waaren:

I. Bisher zollfreie Waaren. 1) Nahrungsmittel.

§§. des Tarifs:

1. Getreide jeder Art, mit Ausnahme von Reis (. 46) zollfrei. 2. Gemüse jeder Art, frisches und getrocknetes, in ungepreß⸗ Cichorie als Kraut und Wurzel,

tem Zustande (§. 50),

v1111414*4*“”“ 3. Anis, Kümmel, Koriander und Senf, getrocknet und

111144A4“ per 4. fällt fort.

5. Citronen⸗, Apfelsinen⸗ und Pomeranzenschalen, trockene

ohne Zucker, gesalzene Pomeranzenschalen und Pomera nüsse (unreife, getrocknete Pomeranzen)

6. Eßwaaren, nicht besonders genannte Nur auf russischen Schiffen importirte frisch ind zollfrei.

8 2) Rohe und halbrohe Stoffe. 7. Baumaterialien, und zwar:

1) Thon zum Gebrauch als Baumaterial und bei Fabrik⸗ arbeiten (mit Ausnahme des in §. 188 P. 2 beson⸗ ders genannten) Traß, Talk, ungereinigte Kreide in

Stücken, ungebrannt und ohne künstliche Beimischun 2) Ungebr. Gips und Gipsstein, Kalk, Talk und und gemahlene Kreide: a. bei Import nach baltischen Häfen... b. in übrigen Zollämtern.

3) Cement, Ziegeln, Puzzolan, gebr. Gips oder Alabaster

8. Steine jeder Art, ordinäre unverarbeitete: 1) Pflastersteine, Feuersteine in Stücken, gemahlen gebrannt, Glasscherben .. . .“ 2) Wasserreinigungs⸗ und Mühlsteine, schwedische

überhaupt alle ordinären Steine, mit Ausschluß der besonders namhaft gemachten, Schleif⸗ und Wetzsteine (außer den laut §. 145 zu verzollenden künstlichen Steinen dieser Art), Fliesen jeder Art, Lithographie⸗ steine, unverarbeiteter Schiefer, Glimmer und Kohlen⸗

Lithographiesteine mit Schriften und Zeichn unterliegen den Censurvorschriften.

9. Edelsteine, echte und künstliche, ohne Einfassung; echte Perlen,

lose und auf Schnüren, Granaten, echte und kün

Korallen in unverarbeiteten und durchbohrten Stücken p. Pfd. 10. Künstliche Kompositionen für Mosaiken und 1“ oder schwarze Ambra, Perlmutter, Schild⸗ Email und als Pulver (mit Ausnahme der laut §. 118 zu verzollenden blauen) und Elephanten⸗ und Mam⸗ 1 per Pud

verarbeitete Korallen .. 11. Gagat patt, Bernstein, in Stücken

Meerschaum unverarbeitet,

vnt-c-lc 46* 2. Straßfurter Kalisalz (Abraumsalz) Chlorcalcium

reinigtem und ungereinigtem Zustande und schwefel

Ealeickckckckt ““ 13. Schwefel:

ungeemnik 56565

2) gereinigt und Schwefelblumen . . 14. Erze und erzhaltige Steine jeder Art, Graphit oder

blei in Stücken, Kupferasche, pulverisirtes Eisen und guß⸗ per Pud 2

elserze. Hobelspäne; .. ..2 15. Stein⸗, Torf⸗ und Holzkohlen, Coaks und Torf

Nur bei der Einfuhr in die polnischen Zollömter unterliegen Kohlen einem Zoll von 1 Kop. per Pud. 16. Theer jeder Art, Holz⸗, Steinkohlen⸗ und Naphthe

flüssiges oder dickgekochtes Holzpech, Vogellein und pech (mit Ausschluß des nach §. 26 P. 6 zu verzol Bergwachses). 9 17. Gerbestoffe, wie: Gerbeeichelln.. 6” 18. Guano oder

Elephantenbeins) in Stücken und gemahlene, sow Schwefelsäure behandelte und Superphosphate 20. Unverarbeitetes Korkhollzlz... 21. Kardendisteln (Weberkarden)

. . . . . 82 A 22. Lebende und getrocknete Pflanzen jeder Art: Heu, Stroh, ereinigt und ungereinigt, Zwiebeln, Holzrinde, Kräuter, zlumen, Wurzeln, Samen (außer den besonders genann⸗ ten) und jeder Art in der Medizin gebräuchliche Pflanzen

——. X

und Pflanzentheile.

Fische oder Kockelsbeeren (baccae Coculi indici) fnd.8 Mandel⸗

1 zur Einfuhr verboten. 23. Konzentrirter Süßholzsaft und 24. Faserige Pflanzenstoffe in rohem Zustande:

DDSTööööö..

2) Rohjute..

3) Flachs und unf, und Hanf⸗Auskämmsel,

unparfümirte

Waldwolle, neuseelän

lachs, Pflanzenhaar, Manillahanf, Nesselfasern und ellan und Hanf ersetzende Pflanzenstoffe, in

rohem Zustande.

jeder Art in Stücken, trocken und naß.. 8 26. Thierische Produkte, und zwar: 1) Gebrannte * 1“n . 3) Haare: a. Menschenhaare b. alle anderen Haare....

4) Flaumhaare, Daunen und Federn mit Ausnahme der

esonders genannten

2 2* 2* 28 2* 2* 2* 2 2. p. ; se d getrocknete Felle jeder Art, 5) Rohhäute und gesalzene und g 151.2

und Abschnitzel unbearbeiteter 2 5 9)

mmit Ausnahme der in dem Paragrap werk (§. 85) genannten, Aohhmta „.8 35 . . 6) Fette und Wachs: a. Talg und Fischthran ““ b. Stearin, Paraffin und Spermaceti . . . e. unger. Fisch⸗ und Walfisch⸗Thran . . . d. Bienen⸗, Berg⸗, Pflanzen⸗ und Baumwachs 7) fällt fort. b 9 llt sogt 1* -L. ungekratzte, Seiden je ich eeurnmgg6. 3) Fabrikate.

* 2* .

28. Gewö d feuerfeste Ziegel, Dachpfannen und feue-⸗ g. er'sPütche ven Drainirungs⸗ und Wasserleitungs⸗

röhren, mit Ausnahme der aus Metall gefertigten

Ugebühren wie seither in Goldmünze erhoben werden.

p. P. 3

per Pud 10

Baumrinde jeder Art, Balamut oder ““ P. br. Vogeldünger, Düngmittel jeder Art, Knochen jeder Art (mit Ausschluß des nach §. 11 zu verz.

p. P. br. 10

Hanf, ungehechelt und gehechelt; F

25. Lumpen jeder Art, Papierschnitzel, desgleichen Papiermas

und zerriebene Knochen und Knochen⸗

und des

des bisher f in Kraft,

rutto un⸗

Pud

nzen⸗

igen zollfrei. gebr.

zollfrei.

p. P. 7 und

. zollfrei. und

88 Sr. ungen

stliche

in ge⸗ saures 4 . zollfrei .zollfrei

Reis⸗ zollfrei

atheer, Berg⸗ lenden

br. rohe

I11““ zollfrei.

20

*

zollfrei. p. P

Flachs⸗ discher

v

. zollfrei.

sie . . zollfrei.

P. 20

p. P.

abfälle p. P. 22

29. Rohe Holzarbeiten jeder Art, sowie Achsen, Radfelgen, Radspeichen und Radnaben; Schubkarren, Wagengestelle und dergl. grob behauene, nicht besonders genannte Stücke, sowie Böttcherarbeiten jeder Art e1nI““

Holzstifte für Stiefel unterliegen einem Zoll laut

§. 180 P. 1. Zur Emballage importirter Waaren

verwandte Holzkisten und Fässer sind zollfrei. .Ordinäre Korbwaaren:

1) Körbe, Fußteppiche, Läufer u. dergl. ordinäre Fabrikate aus Schilf, Lindenbast, Stroh, Baumrinde und Holz⸗ spänen ꝛc.:

8., vhgetärbt. v. P. 14*“

2) Möbel aus Holzspänen, Stroh ꝛc., Fußbekleidung aus Schilf und sonstige Fabrikate aus Schachtelhalm u dec 11A4“

3) Doppelmatten und Matten aus genannten Mate⸗ a- 1 101 114“* . zollfrei.

.— 34. fallen fort.

.See⸗ u. Flußschiffe in ganzem Zustande, mit oder ohne

volle Takelage:

1) eiserne mit wen. als 200 Last Wasserraum per Last 20

2 28 mehre 2 10

6) böo 1114“

Eiserne Schiffe, mit und ohne Dampfmaschinen, welche in ihre Theile zerlegt eingeführt werden, unterliegen der Verzollung gemäß den entsprechenden Paragraphen des Tarifs. 1

37.— 38. fallen fort.

39. Buüͤcher, Gemälde, Gravüren ꝛc.: 1) mit der Hand ausgeführte Gemälde, Zeichnungen und

Radirungen und Manuskripte. 11161616

2) auf typo⸗, litho⸗ oder photographischem Wege herge⸗ stellte Gravüren, Lithographien, Kupferstiche, Zeich⸗ nungen, Noten, Karten, Radirungen ꝛc.. . . . Follfrei.

3) Bücher in sremden S . zollfrei.

4) im Auslande gedruckte Bücher in russischer Sprache:

a) ungebunden 11111“ . p. P. 3

b) gebinteah1516565 Die obengenannten Gegenstände unterliegen bei ihrer Einfuhr den Censurvorschriften. Bei der Einfuhr von Gemälden und dergl. in Rahmen werden letztere laut §. 181 des Tarifs verzollt.

40. Gegenstände für Museen, Lehranstalten, wissenschaftliche Institute, sowie für Privatsammlungen oder archäologische numismatische und naturhistorische Kabinete, als: ausge⸗ stopfte Thiere, Vögel, Fische ꝛc., leere Muscheln jeder Art, getrocknete Pflanzen auf Papier, Thiere in Spiritus, Mineralien, Versteinerungen, Mumien und sonstige egyp⸗ tische, griechische und römische Alterthümer ꝛc., Medaillen, alte Münzen, antike Gewehre, antike Töpferarbeiten und dergl. Raritäten, die nicht die Eigenschaften von Waaren

41. fällt fort.

8 II. Seither zollpflichtige Waaren.

8 8II 1) Nahrungsmittel.

a. Mehl und Mehlprodukte.

43. Mehl, Malz und Grütze jeder Ait ....

44. Kartoffelmehl .. 66

45 Stärke in Stücken und pulverisirt

46. Reis: 1) ohne Hülsen . . . .

p. P. br. E 44*“ Die bisherige Anmerkung zu diesem Paragraphen fällt fort. „Hefe: 1) flüssige Bierhefe .““ 2) trockene und gepreßte jeder Art b. Gemüse und Obst. .Früchte und Beeren, außer gedörrten und Gemüse⸗ konserven: 1) Gesalzenes, geweichtes und getrocknetes Gemüse in ge⸗ preßtem Zustande „.I“ 2) Frisches, gesalzenes und geweichtes Obst und Beeren, außer den nachbenannten.. p. P. br. Obst und Gemüse in hermetisch verschlossenen Ge⸗ fäßen werden laut §. 62 zur Einfuhr zugelassen. 3) Apfelsinen, Citronen und frische Pomeranzen p. P. br. 4) Frische Kia 3422 Die bisherige Anmerk. zu P. 4 fällt fort. „Kapern und Oliven, trockene, in Salzlake und in Oel, wenn sie in Fässern, Körben u. dergl. nicht hermetisch verschlossenen Behältern eingeführt werden. p. P. Kapern und Oliven in Essig und Oel unterliegen beim Import in gläsernen, thönernen und anderen hermetisch verschlossenen Gefäßen der Zollgebühr laut p*“* 53. Nüsse: 1) Wald⸗ und Gartennüsse jeder Art, mit Aus⸗ nahme der besonders genannten Pfirsichkerne, Kastanien 1I1I1144*“*“ 9 Mandeln und Pistacien mit und ohne Schalen 54. Getrocknete Früchte und Beeren jeder Art, als: Pflaumen, Datteln, Feigen, Rosinen u. dergl. nicht in Zucker, ferner die türkischen Konfekte „Rachat⸗Lukum“ und „Halwa“ .

p. P. Wird das in §. 54 genannte Obst in Holz⸗ oder Papierschachteln eingeführt, so erfolgt die Erhebung der Zollgebühr vom Bruttogewicht der Waaren mit den Schachteln. c. Spezerei⸗ und Eßwaaren. 1 55. Gesalzenes, geräuchertes und gedörrtes Fleisch und Würste

56. Käs 8 4 2* 0 e 82 . * . . . . 2— . . . 32 . 2 2. . Käse in Blei⸗ oder Blechverpackung wird mit dem Gewichte dieser Verpackung verzollt. p. b

57. Kuh⸗ und Schafsbutter .. . 58. Roher Honig und Honigsyruxbg.. „„ 59. Zucker⸗, Runkelrüben⸗, Kartoffel⸗ und jeder andere Syrup, mit Ausnahme von Honigsyrup und Milchzucker p. P. br. 60. Konfekt und Eingemachtes aller Art (mit Ausnahme des

laut §. 54 verzollten türkischen Konfekts): 8

1) Konfekt, Eingemachtes, Assia in Töpfen und Gläsern, in Liqueur, Rum, Cognac, Sprup und Saft, Obst⸗ svrup, Pastilla und Chokolade p. P. br. 2) Dick eingekochtes Obst ohne Zucker (darunter auch Bekmeß), sowie zerriebener Cacao ohne Juche p. P. br. „Pfefferkuchen und Bisquits mit und ohne Zucker „. Pasteten und Speisezuthaten jeder Art, als zubereitete Senf, Sova, Pickels, sowie in gläsernen, thönernen und anderen hermetisch verschlossenen Gefäßen eingeführte: Kapern, Oliven und jeder anderen Art Gemüse, Obst und jeder Art Lebensmittel in Oel, Essig oder auf andere

-. . zollfrei.

Weise zubereitet (Konserven), mit Ausnahme der besonders benannten.. . v

.Trüffeln, Moucherons, Champignons und alle anderen Pilze in Essig, Del und Salzlake, sowie auch trockene und frische Trüffeln. 11e*“

5. Fische: 1) marinirte, in Oel, gefüllte, sowie Kaviar p. P. br. 2) gesalzene und geräucherte (Häringe ausgenommen)

Die bisherige Anmerkung zu §. 65 fällt fort.

.Häringe und gedörrte Fische jeder Ärt:

1) geräucherte Poringe1 2) gesalzene Haͤringe, Stockfische und alle anderen ge⸗ dorr14*“ Allle in den §§. 65 und 66 genannten Fischwaaren sind zollfrei, wenn sie von Archangelitern auf russi⸗ schen Schiffen in die Häfen des Gouv. Archangel eingeführt werden.

67. Austern, Hummern oder Seekrebse, Muscheln, Schnecken, Tintenfische u. dergl. frische, sowie gesalzene, getrocknete und marinirte. k11““

Die in diesem Paragraphen genannten Gegenstände unterliegen bei Einfuhr in hermetisch geschlossenen Gefäßen der Zollgebühr laut §. 62.

68. Gebrannte Cichorie und Eicheln und andere Kaffeesurro⸗

gate in Stücken oder in gepreßtem Zustande, jedoch ohne

Kaffeezusatz 1141X1X1X.X“

Cichorie aus Kraut oder Wurzel und ungebrannte Eichel werden laut den §§. 2 und 17 durchgelassen. 69. Lorbeerblätter und Beeren und Galgant . . . . p. P.

d. Kolonialwaaren.

6 1 20

1 20

70. Kaffee in Bohnen. 111X“ Derselben unterliegt gebrannter und ge⸗ mahlener Kaffee, sowie Surrogate jeder Art in Mehlform oder mit Kaffeezusatz.

71. Cacaobohnen und deren Schalen. . ... „p. T. 2 90 Zerriebener Cacao wird laut §. 60 verzollt.

2. Gewürze: 1) Vanille und Saffran. p. P. 12 2) Cardamomen, Muskatblüthe und Muskat⸗ 3) Gewürznelken, Nelkenköpfchen, Zimmet, Pfeffer, Ingwer, Sternanis und alle anderen nicht besonders genannten Gewürze p. P. —: 2) Rauchtaback und geschnittener, geriebener und Schnupftaback jeder Art, sowie in Spindeln,

Rollen und Carotten . . p. Pfund

3) Cigarren und in Blätter gewickelter geschnit⸗

tener Fabak“

4) fällt fort.

2) Handels⸗, schwarzer, Stengel⸗ und Ziegel⸗Thee

P. P. 1 e. Getränke.

76. Arak, Rum, französischer und Pflaumenbranntwein (Sli⸗ wowiza) in Fässern und Tönnchen vööö5S

77. Getreidebranntwein, Liqueure, Kirschwasser, Gin, Whisky, Branntweinaufgüsse ꝛc., sowie die in §. 76 genannten Ge⸗ tränke in Flaichen “*“

In Fässern ist die Einfuhr von Getreidebranntwein jeder Art nicht gestattet.

78. Traubenweine:

1) jeder Art in Fässern und Tönnchen . p. P. br. 2) nicht moufsirende in Flasche... pro Flasche 3) moussirende in Flasche ...... 8 8

79. Lindenhonig⸗Meth und Kirschwein, Porter und Bier jeder Art in Flascemnärm*

81. Alkoholfreie moussirende Wasser, als: kohlensaures und Soda⸗Wasser, sowie künstl. und natürl. Mineralwasser jeder Art .**

82. Obstsaft ohne Zucker mit oder ohne Alkoholzusatz p. P. br.

Von Obstsaft, welcher einen Alkobolzusatz enthält,

werden außer der Zollgebühr von 50 Kopeken noch

10 Kopeken für jeden Grad Spiritus erhoben; die

Einfuhr von Obstsaft, welcher über 16 Grad Al⸗

kohol (nach Tralles) enthält, ist verboten.

2) Rohstoffe und halbrohe Stoffe. a. Vegetabilische und animalische Stoffe.

83. Holz: 1) werthvolles zu Tischler⸗ und Drechslerarbeiten, als Pock⸗ (Guayak⸗), Cedern⸗, Cypressen⸗, Mahagoni⸗, Nuß⸗, Palissander⸗, Palmen⸗ und wohlriechendes Holz jeder Art, in viereckigen Balken, Scheiten, Blöcken und V“ 2) jeder Art in Blättern und Fournieren. p. P.

Farbeholz wird laut §. 109 verzollt. Unter Blät⸗ tern und Fournieren sind Tafeln zu verstehen, die nicht über ein Viertel Werschok dick sind.

84. Bearbeitete Häute: 1) kleine: gegerbte, mit Alaun ge⸗ tränkte und weißgare, desgleichen Saffian, Glacé⸗, Sä⸗ misch⸗Leder und Leder jeder Art für Hand⸗ und Fuß⸗ bekleidung zugeschnitten .. . . ..... H. 2) große Ochsen⸗, Kuh⸗, Pferde⸗ u. Schweine⸗Häute, ge⸗

gerbte, mit Alaun getränkte, weißgare, Wallroß⸗ und

Treibriemen, sowie auch Pergament.. . . . P.

Abschnitzel von bearbeiteten Häuten unterliegen der⸗

selben Zollgebühr wie die Häute, zu denen sie ge⸗

hören; Abschnitzel von rohen unbearbeiteten Häuten werden laut §. 26 P. 5 durchgelassen.

85. Rauchwerk: 1) Felle jeder Art, mit Ausnahme der beson⸗ derb genammhess.. .mp 2) Zobel⸗, Schwarzfuchs⸗, Iltis⸗, Chinchilla⸗, Seebiber⸗,

Seebären⸗ und Blaufuchs⸗Felle.. p. P.: 3) Bisam⸗Rattenfelle oder Muskrat und Bisam⸗Ratten⸗ schwänze, sowie Bären⸗, Beutelthier⸗, Kaninchen⸗, rbe v n . 4 p. P. uchs⸗, Marder⸗ und Fischotter⸗Felle in die Häfen des Gouvernements Archangel von der Ortsbevölkerung enhhttit1n In die Häfen des Gouvernements Archangel von der Ortsbevölkerung eingeführte Felle von Wallrossen, Rennthieren. Seehunden und Hausen und jeder Art MNauchwerk russischer Produktion und auf russischen 8 Schiffen dngefabrt wird zollfrei durchgelassen, mit Alusnahme der im P. 4 genannten Felle.

8 8 3

8

50

9 8

Gefärbte und bearbeitete Schafsfelle werden laut P. 3 dieses

Paragraphen verzollt, rohe Schafsfelle aber laut

86. Walfischbarten jeder rtetet p. P. 2 20 Nach diesem §. 86 werden auch Schilfrohrstäbe ver⸗ zollt, welche Fischbein für Schirme ersetzen.

87. Meerschwämmgeke . ..p

b. Spinn⸗ und Webe⸗Materialien.

88. Leinen⸗ u. Hanfgarn jeder Art, sowie Jutegarn „p. 2 4 40 Leinen und Hanfzwirn werden laut P. 3 d. §. 92 verzollt.

89. Seide: 1) Roh⸗ und Flockseide oder bourre de soie. p.

ämmte (seidene Watte), gefärbte und ungefärbte p. P. 55 ungekämmte Flockseide, Seidenabfälle jeder Art und Cocons werden laut §. 26 P. 8 durchgelassen.

p. P. 10