1882 / 160 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 11 Jul 1882 18:00:01 GMT) scan diff

b Anleiheschein 8 des Provinzialverbandes der Provinz Ostpreußen für

Provinzial⸗Hülfskassen⸗ und Meliorationsfonds. IV. Ausgabe. I

(Wappen der Provinz.)

8 ene ö. ha *-⸗ . Nr..

1“

Der Provinzialverband der Provinz Ostpreußen verschuldet dem Mark verzinslich zu vier Pro⸗

Inhaber dieses Anleihescheines zent jährlich. 8 Diese Darlehnsschuld ist auf Grund der Beschlüsse

Ostpreußischen Provinzial⸗Landtages vom 5. und 9. Mai 1882 kontra⸗

hirt worden.

Die umseitig abgedruckten Bedingungen finden auf sie An⸗

wendung.

Königsberg, den. Die Kommission der P 1 üöüGülfskassen⸗ und Meliorationsfonds.

(Stempel.)

Eigenhändige Unterschriften.

Eingetragen in das Register sub Fol 8 Der Kontrolbeamte. V“

Provinz Ostpreußen. Erster (bis zehnter) Zinsschein schein des Provinzialverbandes der Provinz Ostpreußen für

b

Provinzial⸗Hülfskassen⸗ und Meliorationsfonds. IV. B .1

DVWsber. zu vier Prozent Zinsen

. Reihe

Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rückgabe

vom . . ten 188. und späterhin die Zinsen des ten Anleihescheins für das Halbjahr vom bis (in Buchstaben) Provinz Ostpreußen in Königsberg. Königsberg, den. (Stempel.)

Kommission der Provinzial⸗Verwaltung für den Provinzial⸗

Hülfskassen⸗ und Meliorationsfonds. (Facsimile der Unterschriften.) Der Kontrolbeamte. (Unterschrift.)

Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht bis

zum 31. Dezember . . .. erhoben wird. 8 Provinz Ostpreußen. Anweisung 88 Anleiheschein es Provi zialverbandes der Provinz Ostpreußen für Provinzial⸗Hülfskassen⸗ und Meliorationsfonds. IV. Ausgabe. W Mark zu vier Prozent Zinsen.

Reihe.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe

zu dem bezeichneten Anleiheschein die. . te Reihe Zinssche fünf Jahre 18..bis 18 bei der Landeshauptkasse für Ostpreußen in Königsberg, sofern von dem Inhaber de scheins nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben ist. Königsberg, den . . ten 188. -

Die Kommission der Provinzial⸗Verwaltung für den Provinzial⸗

Hülfskassen⸗ und Meliorationsfonds. (Faesimile der Unterschriften.) Der Kontrolbeamte

(Unterschrift.)

Anleiheschein 3

88 Provinzialverbandes der Provinz Ostpreußen für Chausseebauz

(Wappen der Provinz.) V. Ausgabe. IINNIr

nzialve dand der Provinz Ostpreußen verschuldet dem Inhaber dieses Anleihescheines .. . . .. Mark, verzinslich zu vier

Prozent jährlich. Diese Darlehnsschuld ist auf Grund der Beschlüsse d

preußischen Provinzial⸗Landtages vom 5. und 9. Mai 1882 und des

demgemäß ertheilten Allerhöchsten Privilegiums vom .. hirt worden.

Die umseitig abgedruckten Bedingungen finden auf sie Anwendung. 18

Königsberg, den . . ten

Namens des Provinzialverbandes der Provinz Ostpreußen.

Landesdirektor.

2 Mitglieder des Provinzial (Siegel des Landesdirektors.)

Eingetragen in das Register Seite ....

Der Kontrolbeamte. (Unterschrift.)

Provinz Ostpreußen. Erster (bis zehnter) Zinsschein

Anleiheschein des Provinzialverbandes der Provinz Ostpreußen

für Chausseebauzwecke. V. Ausgabe. Buchstabe b .. Mark zu vier Prozent Zinsen über

ö

. 8 Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt gegen dessen Rück⸗ und späterhin die Zinsen des vor⸗

abe am . ten .18. benannten Anleihescheins für das Hemsbe vom bis (in Buchstaben) . . Mar

durch dieselbe bezeichneten besonderen Zahlstellen. 1 (Stempel.) Königsberg, den .. ten . 18.2 C1 Namens des Provinzialverbandes der Provinz Ostpre (Faksimile der Namensunterschriften.)

Landesdirektor. Miitglieder des Provinzialausschusses.

Der Kontrolbeamte.

W 89 (Unterschrift.)

9 Dieser Fmneschein ist ungüttig, wenn dessen Geld⸗ betrag nicht bis zum 31. Dezember . . . . erhoben wird.

Provinz Ostpreußen. * Anweisung

zum Anleiheschein

des Provinzialverbandes der Provinz Ostpreußen

für Chausseebauzwecke.

V. Ausgabe. hhethe Gubllabe . Nr. 9 ber. . Mark zu vier Prozent Zinsen.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen Rückgabe eihe 8

zu dem vorbezeichneten Anleiheschein die .. te die fünf Jahre 18 Se

ins bis 18.

Provinzial⸗Verwaltung für den Provinzial⸗

ter Reihe zum Anleihe⸗

A bei der Landes⸗Hauptkasse für die

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u Mark Pfg. bei der Landes⸗Haupt⸗ keäasse für die Provinz Ostpreußen in Königsberg, beziehungsweise den

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ine für die die Provinz 8 Anleihe⸗

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1 Preußen.

Provinz Ostpreußen in Königsberg, sofern von dem Inhaber des An⸗

leihescheins nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben ist. Königsberg, den .. ten 18.. w Namens des Provinzialverbandes der Provinz Ostpreußen. (Faksimile der Unterschriften)

Mitglieder des Provinzialausschusset..

Der Kontrolbeamte. 8 (Unterschrift’)

.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen

und Forsten,

Der bisherige Verwaltungsrath bei dem Provinzial⸗ Schulkollegium zu Magdeburg, Regierungs⸗Rath Becher, ist in die landwirthschaftliche Verwaltung zurückgetreten und an⸗ gewiesen worden, fortan wieder den Titel Regierungs⸗ und Landes⸗Oekonomie⸗Rath zu führen. .

Abgereist: Se. Excellenz der Vorsitzende der Kom⸗ mission zur Ausarbeitung des Entwurss eines bürgerlichen Gesetzbuchs, Wirkliche Geheime Rath Dr. Pape nach Karlsbad;

der Präsident des Bundesamtes für das Heimathwesen König nach Berchtesgaden und Tirol.

Bekanntmachung.

Bei der dem Plane gemäß am heutigen Tage vor Notar und Zeugen stattgefundenen 47. Prämienziehung des vormals Kurhessischen, bei dem Bankhause M. A. von Rothschild u. Söhne in Frankfurt a. M. aufgenommenen Staats⸗Lotterie⸗Anlehens vom Jahre 1845 sind auf die 5000 Nummern der am 1. Dezember v. J. und am 1. Juni d. J. ezogenen 200 Serien die im beigefügten Verzeichnisse I. aufgeführten

rämien gefallen.

Die Auszahlung dieser Prämien findet, gegen Rückgabe der Prämienscheine, vom 15. Dezember d. J. ab täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage, bei dem obengenannten Bankhause oder bei der Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse dahier statt.

Die Erhebung der Prämien kann jedoch auch bei allen übrigen Königlichen Regierungs⸗ und beziehungsweise Bezirks⸗Hauptkassen, sowie bei der Kreiskasse in Frankfurt a. M. und der Königlichen Staatsschulden⸗Tilgungskasse in Berlin geschehen, in welchem Falle die Prämienscheine bereits vom 1. Dezember d. J. ab bei der be⸗ treffenden Kasse eingereicht werden können, da dieselben zunächst an sgereete üngeche in Cassel zur Festsetzung übersandt werden müssen.

Zugleich werden die Inhaber solcher Prämienscheine obigen An⸗ lehns, welche zu einer der im weiter beigefügten Vezeichnisse II. auf⸗ geführten Serien gehören, zur baldigen nachträglichen Erhebung der darauf gefallenen Prämienbeträge, gegen Ablieferung der Prämien⸗ scheine hiermit aufgefordert.

Endlich wird auf das unter III. beigefügte Verzeichniß amortisirter Prämienscheine, sowie auf das Verzeichniß IV. derjenigen Prämien⸗ scheine, deren Verjährung eingetreten ist oder in Kürze bevorsteht, aufmerksam gemacht.

Cassel, am 1. Juli 1882. 8

Königliches Regierungs⸗Präsidium. 1 von Brauchitsch.

Bekanntmachung für Seefahrer.

Mit der nächsten Steuermannsprüfung soll in Emden am 2. August und in Leer am 7. August cr. begonnen werden. 8 Anmeldungen zu diesen Prüfungen nimmt in Emden der König⸗ liche Nayigeticne eg Frpse, in Leer der Unterzeichnete entgegen. Leer, den 9. Jult 1882.

Der Königliche Navigationsschul⸗Direktor für die Provinz Hannover.

J. V.: Wendtlandt, Königlicher Navigationslehrer.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Berlin, 11. Juli. Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Frau Kronprinzessin empfingen gestern, Mittags um 1 ½ Uhr, den Ober⸗Bürgermeister Breslau und den Stadt⸗ verordneten⸗Vorsteher, Fabrikbesitzer Hoffmann aus Erfurt, in Audienz und nahmen von denselben photographische Auf⸗ nahmen der Wandgemälde im neuen Erfurter Rathhaus entgegen

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Das Enteignungsrecht ist Allerhöchst verliehen worden: 1) unter dem 17. Mai 1882 dem Kreise Ober⸗ Barnim, Regierungsbezirk Potsdam, zum Grunderwerb für den Bau einer Chaussee von Schöpfurth bis zu dem Punkte der Grenze des Nieder⸗Barnimer Kreises, nach welchem der letztere andererseits eine Chaussee von der Ruhlsdorfer Brücke aus über Marienwerder und Forsthaus Pechteich herzustellen beabsichtigt; 2) unter dem 5. Juni 1882 dem Kreise Schlawe, Regierungsbezirk Cöslin, behufs des Grunderwerbs für die Chausseeanlage, welche derselbe von dem Bahnhofe Schübben⸗ Zanow über Bußhagen bei Rügenwalde zum Anschlusse an die Carwitz⸗Rügenwalder Chaussee herzustellen beabsichtigt. Zugleich ist Allerhöchst genehmiat worden, daß die dem Chaussee⸗ geld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf die bezeichnete neue Chaussee zu Anwendung kommen; 3) unter dem 7. Juni 1882 dem Kreise Hadersleben im Regierungsbezirk Schleswig behufs des Grunderwerbs für den chausseemäßigen Ausbau des Weges von Gramm nach Rödding; 4) unter dem 12. Juni 1882 der Stadtgemeinde Bonn für diejenigen Parzellen, welche in der Flurabtheilung „an der Höhe“ und „hinter dem Gerichte“ in der Gemarkung Bonn an der Cölner Chaussee und der Grenze von Buschdorf belegen sind, behufs An⸗ legung eines neuen Begräbnißplatzes; 5) unter dem 23. Juni 1882 dem Kreise Marienwerder, Pro⸗ vinz Westpreußen, welcher den Bau dreier Chausseen von Gr. Nebrau nach Bialken, von Kurzebrack bis Johannis⸗ dorf und von Mewe bis zur Kreisgrenze in der Richtung auf Morroschin beschlossen hat, für die zu dieser Chaussee erforder⸗ lichen Gründstücke.

Den Kreisen Ober⸗Barnim und Marienwerder ist fur die oben unter 1 und 5 genannten Chaussee⸗ strecken gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung dieser Straßen gleichzeitig auch das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des Chausseegeldtariss vom 29. Februar 1840 einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffen⸗

den zusätzlichen Vorschriften vorbehaltlich der Abänderung der sämmtlichen voraufgeführten Bestimmungen Allerhöchst verliehen worden. Auch sollen die dem Chausseegeldtarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf die gedachten Straßen zur An⸗ wendung kommen.

Die Abgaben für die des Hafens und der Lagerplätze bei Ragnit im Kreise Ragnit des Regierungs⸗ bezirks Gumbinnen, sowie die Hafenabgaben in der Stadt Putzig, Kreis Neustadt i. Wpr. sind durch Tarife, welche unter dem 28. April bezw. 24. Mai 1882 Allerhöchst vollzogen sind, geregelt worden.

Nach verschiedenen Spezialerlassen des Ministers der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten unterliegt eine analoge Anwen⸗ dung der Allerhöchsten Kabinets⸗Ordre vom 27. AÄpril 1816 wegen der den Hinterbliebenen Königlicher Beamten zu be⸗ willigenden Gnadenkompetenzen und bezw. der Aller⸗ höchsten Kabinets⸗Ordre vom 15. November 1819 auch auf die Hinterbliebenen von Schullehrern keinem Be⸗ denken und ist es auch nicht bedenklich, die Vorschrift des §. 3 des Gesetzes vom 6. Februar 1881, wonach, wenn ein ver⸗ storbener Beamter eine Wittwe oder eheliche Nachkommen nicht hinterlassen hat, mit Genehmigung des Verwaltungs⸗ chefs die Gnadenkompetenz außer den in der Kabinets⸗Ordre vom 15. November 1819 erwähnten auch solchen Personen, welche die Kosten der letzten Krankheit und der Beerdigung bestritten haben, für den Fall gewährt werden kann, daß der Nachlaß zu deren Deckung nicht ausreicht, ebenfalls analog in Beziehung auf Schullehrer anzuwenden.

Die Strasbarkeit eines Zeitungs⸗Redacteurs wegen eines in seiner Zeitung enthaltenen, von einem An⸗ deren verfaßten strafbaren Artikels als Thäter ist nach §. 20 des Reichs⸗Preßgesetzes nur dann ausgeschlossen, wenn durch besondere Umstände die Annahme seiner Thäterschaft ausgeschlossen wird. Dieser Bestimmung hat das Reichsgericht durch Urtheil vom 19. April d. J. fol⸗ gende Auslegung gegeben: „Entschuldigt sich der Re⸗ dacteur einer Zeitung damit, er habe einen Artikel, ein Inserat ꝛc. oder einen Theil eines solchen, nicht kennen gelernt, so liegt darin die Einräumung, daß er objektiv seine gesetzliche Pflicht nicht erfüllt hat. Um wegen dieser objektiven Pflicht⸗ verletzung entschuldigt zu erscheinen, kann er sich nicht darauf berufen, daß wegen der Größe der Zeitung oder wegen der Menge der ihm obliegenden Redaktionsgeschäfte es ihm nicht möglich gewesen sei, die inkriminirte Stelle des Artikels kennen zu lernen, denn dies würde jenem Gedanken des Gesetzes widerstreiten, daß der Redacteur Alles, was er in die Zeitung aufnimmt, kennen zu lernen verpflichtet ist, folglich, um der Verantwortung zu entgehen, Dasjenige, wovon er sich keine oder keine genugsame Kenntniß hat verschaffen können, nicht aufnehmen darf. Er hat also bei dauernder Geschäftsüberhäufung seine Redaktion auf einen Theil, bezw. einen kleineren Theil des Blattes zu beschränken. Auch darauf kann er sich nicht berufen, daß er durch ander⸗ weite, außer seinem unmittelbaren Geschäftskreise als Redac⸗ teur liegende Geschäfte an der Wahrnehmung seiner redak⸗ tionellen Geschäfte gehindert worden sei; in Erwägung seiner gesetzlichen Pflicht als Redacteur hat er entweder die anderweiten Geschäfte abzulehnen oder sich in seinen Redaktionsgeschäften auf gesetzlich zulässige Art vertreten zu lassen. Sodann kann er sich nicht darauf berufen, daß er einen Theil seiner Redaktionsgeschäfte durch eine, wenngleich sorgsam ausgewählte Person, jedoch ohne daß diese als verantwortlicher Redacteur auf dem Blatte genannt ist, habe besorgen lassen; denn seine ihm, so lange er als solcher genannt war, obliegenden gesetz⸗ lichen Pflichten auf einen Anderen zu übertragen, ist er durch das Gesetz nicht ermächtigt. Endlich kann es ihn nicht entschuldigen, wenn die Kenntniß, die er von dem Inhalt des Blattes genommen hat, eine so ungenaue oder flüchtige gewesen ist, daß er deshalb den wirklichen Sinn eines Artikels nicht erkannt hat, denn eine solche Kenntniß⸗ nahme ist nicht die vom Gesetz verlangte und vorausgesetzte. Ueberhaupt ist jede durch Fahrlässigkeit verschuldete Unkennt⸗ niß ungeeignet, vor der Strafe zu schützen, weil im Fall einer solchen Fahrlässigkeit die Unkenntniß vermeidlich, die Kenntniß⸗ nahme also möglich war, und eben, weil das Gesetz von der Annahme der Möglichkeit der Kenntnißnahme ausgeht, die Präsumtion der Thäterschaft aufgestellt worden ist.“

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗ Anzeigers“ ist eine „Besondere Beilage“ (Nr. 7), enthaltend Entscheidungen des Reichsgerichts, beigefügt.

Frankfurt a. M., 10. Juli. (W T. B.) Die niederländische Königsfamilie ist hier eingetroffen und im Frankfurter Hof abgestiegen.

Baden. Karlsruhe, 9. Juli. (Schwäb. Merk.) Der Erbgroßherzog verbringt seinen 25. Geburtstag auf der Mainau und wird einige Zeit daselbst verweilen. Der junge Fürst führt nun schon acht Monate lang die Regierungs⸗ geschäsfte an Stelle des nun rascher Vollgenesung entgegen⸗ schreitenden Vaters. Die schon seit einiger Zeit er⸗ wartete Ernennung der von den Ständen genehmigten beiden weiteren Kreis⸗Schulräthe⸗ für Bruchsal und Lahr ist nunmehr erfolgt; es sind zwei weitere Spezialbeamte des Schulfachs dazu ausersehen wor⸗ den. Der landständische Ausschuß hat seine Arbeiten am 26. Juni begonnen und am 7. d. M. beendet. Der Ge⸗ sammtausschuß pflegt nur eine oder zwei Sitzungen zu halten und es verbleiben dann nur die einzelnen mit den Berichten betrauten Mitglieder hierselbst. Die badische General⸗ wittwenkasse besaß am 31. Dezember 1881 ein Vermögen von rund 6 100 000 ℳ, gegen das Vorjahr eine Ver⸗ mehrung von beiläufig 100 000 ℳ; der Reservefonds beträgt 1 017 584 ℳ% Die Zahl der Mitglieder be⸗ trug 2361, die Zahl der benefiziumsberechtigten Witt⸗ wen⸗ und Waisenfamilien 908 mit Bezügen im Betrag von rund 468 000 In einem aus Anlaß der Brüsseler Aus⸗ stellung für Gesundheitspflege erstatteten Bericht über den Ausbau der Stadt Karlsruhe ist hervorgehoben, daß die weite bauliche Ausdehnung der Stadt, die Untermengung der theilweise noch niederen (älteren) Bauten mit freien Plätzen und Gartenanlagen in gesundheitlicher Beziehung ihre großen Vortheile hat, daß aber die städtische Verwaltung (Straßen, Beleuchtung, Bewässerung u. A. m.) dadurch sehr vertheuert wird. Von einem gesundheitsschädlichen Grade der Ueber⸗ bauung könne in der badischen Residenz noch lange nicht die Rede sein, wenn man dahin zu wirken sucht, daß zunächst die Innenstadt baulich gehörig ausgenutzt werde.

daß das Bombard ment werde. Der englische Konsul notifizirte in

dem Bombardement nicht The⸗

bei Sonnenuntergan

Kriegsschiffe liegen eussr bag⸗

Oesterreich⸗Ungarn. Win, 9. Juli. Wie die „Presse“ erfährt, wird der Kaiser, der sich gestern von Ebensee wieder nach Ischl begeben hat, den bisherigen Dispo⸗ sitionen zufolge am 24. d. M. aus Ischl in Schönbrunn und am 25. d. M. Vormittags in Bruck a. d. Leitha zur Inspi⸗ zirung der Truppen der dritten Lagerperiode eintreffen, Nach⸗ mittags an dem Offiziersdiner zu 60 Gedecken theilnehmen und Mittwoch den 26. nach Wien zurückkehren.

Pest, 9. Juli. Wie der „Pest. Lloyd“ meldet, dürfte die neue Armeereform nicht früher durchgeführt werden, bis nicht das auf Basis derselben abgefaßte Budget alle Stadien der verfassungsmäßigen Behandlung durch⸗ gemacht und die Sanktion der Krone erhalten haben wird, was vor dem Ende dieses Jahres kaum der Fall sein dürfte. Was speziell die geplante Heranziehung der Ersatzreserve betreffe, so habe sich die Kriegs⸗ verwaltung bereils an die ungarische und die österreichische Regierung mit dem Ansuchen gewendet, dieselben möchten die diesbezüglichen Novellen zum Wehrgesetz vorbereiten, um sie zur geeigneten Zeit den Parlamenten zu Pest und zu Wien vorzulegen.

Großbritannien und Irland. London, 10. Juli. (W. T. B.) Im Oberhause theilte heute der Staats⸗ sekretär des Aeußern, Granville, mit, Admiral Seymour habe heute früh den Lokalbehörden von Alexaudrien noti⸗ fizirt, daß, wenn die Befestigungen nicht zeitweilig behufs Ent⸗ waffnung derselben übergeben würden, er morgen mit Tages⸗ anbruch das Feuer auf dieselben eröffnen würde. (Beifall.) Gran⸗ ville fügte hinzu, es sei zwar schmerzlich, Gewalt gegen einen Schwächeren üben zu müssen, aber in dem vorliegenden Falle gebe es keine andere Alternative. Die feindlichen Vorberei⸗ tungen seien in Verhöhnung des Wunsches des Khedive und der Befehle des Sultans und trotz der Versicherungen der Lokalbehörden fortgesetzt worden und die jetzige Aktion sei daher nur durch die Selbstvertheidigung geboten. Im Ver⸗ laufe der Sitzung nahm das Oberhaus die irische Zwangs⸗ bill in zweiter Lesung ohne Abstimmung an.

Im Unterhause besprach der Premier Gladstone die Abstimmung vom Freitag und erklärte, ein solcher Zwischenfall sei beispiellos in den Annalen des Parlaments. Die Kammer habe der Regierung eine die Freiheit und häusliche Sicherheit beschränkende Gewalt verliehen, welche die Regierung für unnöthig erklärt habe. Die durch die Bill gewährten Gewalten seien indessen diskretionäre und es sei die Pflicht der Regierung, nur von denjenigen Gebrauch zu machen, welche sie für nothwendig halte. Er hoffe, eine Nothwendigkeit, die oben erwähnte Spoezial⸗ gewalt in Anwendung zu bringen, werde nicht entstehen. Sollte dies indessen doch der Fall sein, so habe die Regierung hinsichtlich derselben dieselbe Verantwortlichkeit, wie in Betreff der übrigen ihr durch die Bill verliehenen Gewalten. Außer der Zwangsbill und Pachtrückstandsbill wünsche die Regierung noch die Wahlbestechungsbill, dann die gewöhnlichen Geschäfte zu erledigen und hierauf die Vertagung bis zur zweiten Hälfte des Oktober zu beantragen, um alsdann an die Berathung der Reform der Geschäftsordnung zu gehen. Das Haus setzte hierauf die Spezialberathung der Pacht⸗ rückstandsbill fort.

Wie verschiedenen Abendblättern aus Konstanti⸗ nopel vom heutigen Tage gemeldet wird, hat die Admiralität den Offizieren und Mannschaften der türkischen Panzer⸗ schiffe heute früh den strengen Befehl ertheilt, die Schiffe nicht zu verlassen. Es wird in Konstantinopel für moöglich gehalten, daß sich türkische Schiffe nach den egyptischen Ge⸗ wässern begeben werden.

Italien. Mailand, 11. Juli. (W. frühere Khedive Ismail ist hier eingetroffen.

Türkei. Konstantinopel, 11. Juli. (W. T. B) Der Premier⸗Minister Abdurrahman Pascha ist seiner Funktionen enthoben worden, man spricht davon, daß der frühere Premier⸗Minister Said Pascha wieder an seine Stelle treten werde. Der englische Botschafter Lord Dufferin theilte gestern der Pforte offiziell den Wort⸗ laut des Ultimatums des Admirals Seymour mit. Der amerikanische Gesandte hatte gestern wiederum eine Audienz beim Sultan. Im Publikum will man an diese Audienz Gerüchte knüpfen von einer Bereitwilligkeit der Ver⸗ einigten Staaten in der egyptischen Frage zu ver⸗ mitteln.

T. B.) Der

Rumänienu. Bukarest, 11. Juli. (W. T. B.) Das amtliche Blatt veröffentlicht ein Preisausschreiben sür die Projekte zum Bau der zur Verbindung der Eisenbahnlinien Lustendsche⸗Czernawoda und Bukarest⸗Fetetti herzustellenden Donaubrücke und eines an derselben Stelle unter dem

Bette der Donau zu erbauenden Tunnels. Für die Brücken⸗

projekte ist ein Preis von 100 000 Fr. bestimmt, welcher unter die Einsender der 3 besten Projekte zur Vertheilung gelangt. Der Preis für das Tunnelprojekt beträgt 50 000 Fr. Die Kosten des Brückenbaues sind auf ca. 20 Millionen veran⸗ schlagt. Die Aufforderung der rumänischen Regierung ist un⸗ beschränkt an die hervorragendsten Bautechniker der ganzen

Welt gerichtet.

Afrika. Egypten. Alexandrien, 10. Zuli. (W. T. B.) Admiral Seymour richtete heute früh ein Schreiben an den Stadtgouverneur und zeigte demselben darin an, morgen früh 4 Uhr beginnen einem Schreiben an Ragheb Pascha die Einstellung der Beziehungen zu der

egyptischen Regierung und richtete ein weiteres Schreiben an

Derwisch Pascha, in welchem erklärt wird, daß Derwisch Pascha als für die Sicherheit des Khedive verantwortlich be⸗ trachtet werde. Die nnssfischen Kriegsschiffe werden an

l nehmen. Alle Details für das Bombardement wurden in einer Konferenz des Admirals Seymour mit den Kapitänen der englischen Kriegsschiffe gestern definiv festgestellt. Der englische Konsul hat sich an Bord des „Monarch“ begeben, um im Falle der Nothwendig⸗

keit in der Nähe des Admirals Seymour zu sein.

Die fremden Panzerschii sind außerhalb des afens vor Anker gegangen, die französischen Kriegsschiffe, mit usnahme der „Alma“ und „Hirondelle“, haben Alexandrien verlassen. Von dem englischen Ge⸗ schwader befinden sich nur die „Thetis“, der „Monarch“ und der „Invincible“ innerhalb des Hafens, die anderen englischen elben vor Anker.

eutersche Bureau“ meldet aus Alexandrien

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vom 11., früh 7 Uhr: Das Bombardement hat heute Morgen begonnen.

Aus Toulon, 10. Juli, meldet „W. T. B.“: Das Transportschiff „Sarthe“ hat heute den hiesigen Hafen verlassen und begiebt sich direkt nach Port Said, um dem von Alexandrien dorthin abgegangenen französischen Levante⸗ geschwader Kriegsmaterial und Proviant zuzuführen.

Aus London, 11. Juli, meldet „W. T. B.“: Der „Standard“ bringt in einer zweiten Ausgabe ein Telegramm, datirt an Bord des „Invincible“ 7 ¾ Uhr Morgens, in welchem es heißt: Die Panzerschiffe „Alexandra“, „Sultan“ und „Superb“ eröffneten das Bombardement. Die Batterien antworteten sofort, aber die Schüsse erreichten zuerst die Schiffe nicht. Alsdann betheiligten sich die übrigen Schiffe des englischen Geschwaders an der Beschießung. Der Geschützkampf wurde um 7 ¼ Uhr ein allgemeiner. Nachdem die Kanonade 20 Minuten gedauert hatte, verstummte das Feuer zweier Forts. Das Fort „Pharos“ scheint schwer beschädigt. Die Schiffe sind nicht beschädigt.

Eine weitere Depesche des „Standard“ vom Bord des „Invincible“ 9 Uhr Morgens meldet: Das Bombardement dauert jetzt 2 Stunden. Das Fort „Pharos“ ist schwer be⸗ schädigt; rdie Forts „Marsa“ und „El Kanat“ sind in die Luft geflogen, viele Geschütze der anderen Forts sind un⸗ brauchbar gemacht. 1

Zeitungsstimmen.

Die „Wiesbadener Zeitung“ weist darauf hin, daß man gegenwärtig auf nationalliberaler Seite die in⸗ direkten Steuerqu llen des Reiches als „erschöpft“ hinstellen möchte, obwohl diese Ansicht früheren Aussprüchen national⸗ liberaler Führer durchaus gegensätzlich gegenüber stehe. In dieser Rücksicht schreibt das Biatt:

Weshalb ist denn früc niemals auf diese Erschöpfung hin⸗ gewiesen und das Vorhandensein einer solchen bewiesen worden? Weshalb haben denn die Liberalen noch kürzlich die stärkere Be⸗ steuerung des Branntweins gefordert? Das deutet doch nicht auf eine wirkliche Erschöpfung der Reichsquellen hin. Aber auch ein Vergleich mit anderen Ländern zeigt, daß die indirekte Steuerquelle Deutsch⸗ lands im Ganzen noch sehr geschont worden ist. In Deutschland fallen auf den Kopf 10,4 indirekte Steuern, während in Frank⸗ reich 41,7 ℳ, in England 31,6 für den Kopf der Be⸗ völkerung an indirekten Steuern aufgebracht werden. Für den Taback werden in Deutschland 1,27 auf den Kopf erhoben, in Frankreich 5,68 ℳ, in England 4,86 ℳ, in den Vereinigten Staaten 4,36 ℳ, in Oesterreich 3,41 und in Italien 2,53 ℳ; für Branntwein in Deutschland 1,37 ℳ, in Frankreich 1,87 ℳ, in England 11,88 Für Bier in Norddeutschland 0,57 ℳ, in Württemberg 3,85 ℳ, in Bayern 6 eine Ungleichheit, welche nicht als gerechtfertigt an⸗ gesehen werden kann; in England werden 4,68 für den Kopf an Biersteuer erhoben. Will man nun etwa glauben machen, daß das große mächtige Deutschland nicht im Stande sei, seine indirekten Steuern zu erhöhen, um seine öffentlichen Bedürfnisse mehr hieraus zu befrie⸗ digen, als aus den im Verhältniß viel zu stark herangezogenen direk⸗ ten Abgaben?

Iann Die „Elberfelder Zeitung“ meldet aus Crefeld, 5. Juli.

Aus dem Konsulardistrikt Crefeld sind im 2. Quartal d. Js. Waaren im Werthe von 6 969 216,82 nach den Vereinigten Staaten exportirt worden, d. h. für 3 214 518,24 mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Der Werth der Waaren, welche in dem mit dem 30. Juni 1882 beendeteten Jahre aus dem Crefelder Distrikt nach den Vereinigten Staaten exportirt worden ist, beziffert sich auf 5 512635,99 Dollars, gegen 3 332 131,68 Dollars in dem vorhergehenden Jahre, mithin auf 2 180 504,31 Dollars mehr. Exportirt wurden im 2. Quartal 1882 u. a.: Plüschartikel für 2 341 727.16 ℳ, Sammtartikel für 1.319 218,11 ℳ, während im zweiten Quartal v. J. in beiden Ar⸗ tikeln zusammen nur für 1 419 979,61 erportirt wurde. Ferner wurden im 2. Quartal 1882 exportirt (wir fügen die entsprechende Ziffer des Vorjahres in Klammern hinzu): Papierwaaren und Eti⸗ quettes für 79 181,98 (32 157,35 ℳ), Sammtbänder für 15 334,0 (— ℳ), halbseidene Bänder für 52 560,78 (18 354,93 ℳ), ganzseidene Stoffe für 93 644,58 (192 439,27 ℳ), halbseidene Stoffe für 1 190 639,51 (1 180 401,93 ℳ), Stahl und eiserne Maschinen für 10 428,65 (105 903,08 ℳ), Stahlschienen stählerne Radschienen, Schmiedewaaren für 1 778 288,25 (112 138,93 ℳ), Wollwaaren wurden im 2. Quartal v. J. für 451 676,16 exportirt, während die Statistik für das 2. Quartal d, J. einen Export von Wollwaaren nicht zu verzeichnen hat.

Der „Metallarbeiter“ schreibt in seiner industriellen Rundschau:

Auf dem Eisenmarkte ist eine durchgehende Erhöhung der Stab⸗ eisenpreise eingetreten. Zuerst konferirten am 20. und 21. Juni die schlesischen Walzwerksbesitzer mit Berliner Kaufleuten und setzten eine Erhöhung des Grundpreises von 130 auf 135 durch, und so groß ist das Vertrauen der Abnehmer in den Bestand der jetzigen günstigen Konjunktur, daß zu den neuen Preisen sofort sehr bedeu⸗ tende Quantitäten, man spricht von ca. 500 000 Ctr., fest verschlossen wurden, so daß die schlesischen Walzwerke für das dritte Quartal vollkommen versorgt sein dürften. Im Anschluß hieran hat am 24. v. M. das rhein.⸗westfäl. Stabeisen⸗Kartell nach allseitiger reif⸗ licher eee. der Geschäftslage und auf Grund der befrie⸗ digenden Statistik des Vormonats den Stabeisen⸗Grundpreis um 5 ℳ, also auf 145 pro 1000 kg, erhöht. Endlich kommen in acht Tagen die rheinisch⸗westfälischen Kesselblech⸗Fabrikanten in Godes⸗ berg zusammen und auch hierbei steht die Preisfrage auf der Tages⸗ ordnung, wenngleich bei der flauen Haltung des englischen Marktes eine Preiserhöhung durchaus noch nicht als gewiß angenommen wer⸗ den darf. Auf der Berliner Konferenz sollen auch sehr bedeutende Abschlüsse in Rohzink fürs Ausland perfekt geworden sein, und da auch Zinkbleche sehr stark gehen, die Kupfervorräthe gegen das Vor⸗ jahr um ca. 10 000 t gefallen sind und Zinn eine festere Haltung zeigt, so kann die Lage des Metallmarktes im Allgemeinen als eine recht befriedigende und hoffnungsvolle bezeichnet werden. 1 .

Der „Ledermarkt“ vom 8. Juli c. sagt in seiner Wochenübersicht: znb .

ach dem Ausweise des statistischen Amts bis Ende Mai ist unsere Lederwaarenausfuhr im Vergleich zu derselben Periode des Vorjahres um nicht weniger als 16 800 Centner gestiegen; das ist wahrlich ein sehr erfreuliches Resultat! Die Depression ruht also nur noch auf dem Binnengeschäft und namentlich auf den nur für dasselbe bestimmten Provenienzen. Aber auch hierin macht sich, wie wir schon seit einigen Wochen herichten konnen, eine leise Besserung fühlbar, die aber ganz erhebliche Fortschritte machen wird, sobald die in Aussicht stehende gute Ernte vollkommen gesichert erscheint.

Der Bedarf für Leder kam in dieser Woche noch etwas lebhafter als bisher zum Ausdruck, und wenn er trotzdem nicht zu bedeuten⸗ deren Abschlüssen führte, so sscieht dies ursächlich des Mangels an passender Waare und durch die Abneigung der Käufer, sich zur Bewilligung höherer Preise als bisher zu entschlieen. Wenn nun auch that⸗ sächlich höhere Preise noch nicht bezahlt werden, so haben sich doch die Notirungen ausnahmslos befestigt, und unter Tagespreis, wie bisher zuweilen, ist nirgends anzukommen. 1

In der „Saar⸗ und Blies⸗Zeitung“ lesen wir:

Saarbrücken, 7. Juli. Die fiskalischen Gruben des hiesigen Reviers haben mit Einschluß des Hafenamts im Monat Juni

418 316 t Kohlen abgesetzt. Im Vergleich zu dem Absatze des Vor⸗ monates ergiebt dieses zwar einen geringen Ausfall von 8065 t, dagegen im Vergleich zum Juni des Jahres 1881 eine Zunahme von 38 965 t oder 11 %. Letztere ist hauptsächlich dem Eisenbahnd⸗bite zu verdanken, welcher unter dem Einflusse einer günstigen Entwicke⸗ lung der meisten Industriezweige sich sast nach allen Seiten erfreulich entwickelt.

Der Versandt von Saarkohlen nach Italien hat nach Eröffnung der Gotthardbahn zu Anfang vorigen Monats begonnen, beschränkt sich aber im gegenwärtigen Augenblicke selbstverständlich noch auf Probesendungen; erst nach einigen Monaten wird man ein Urtheil über die spätere Ausdehnung desselben gewinnen können.

„Auch die Schiffsverladung verlief im verflossenen Monat nicht ungünstig (44 151 t gegen 44 098 t im Juni 1881), da die französi⸗ schen Kanalabnehmer im Hinblick auf die vom 10. bis 30. Juli an⸗ geordnete Sperrung des Kanalnetzes in den Ostdepartements ihre Bezüge während der letzten Woche verstärkten. Die Schiffsfrachten bewahren fortgesetzt einen sehr niedrigen Stand.

Die Gesammtförderung des zweiten Quartals hat 1 271 204 t erreicht, gegen 1 179 171 t in der gleichen Periode des Vorjahres. Für die Monate Januar bis Juni ergiebt sich eine Gesammtförderung von 2 596 306 t, oder 148 591 t bezw. 6 % mehr, als in der ersten Hälfte des Jahres 1881. Die Bestellungen, welche für die zweite Hälfte des laufenden Jahres bei der Bergwerksdirektion eingegangen sind, lassen trotz der für mehrere Kohlensorten eingetretenen Preis⸗

erhöhung eine Steigerung der Nachfrage erkennen.

Statistische Nachrichten.

Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesund⸗ heitsamts sind in der 26. Jahreswoche von je 1000 Bewohnern auf den Jahresdurchschnitt berechnet als gestorben gemeldet: in Berlin 28,6, in Breslau 32,0, in Königsberg 33,7, in Köln 29,4, in Frankfurt a. M. 20,1, in Hannover 24,2, in Cassel 25,7, in Magdeburg 33,8, in Stettin 23,8, in Altona 23,2, in Straßburg 19,0, in Metz 24,5, in München 23,1, in Nürnberg 24,6, in Augsburg 27,2, in Dres⸗ den 29,1, in Leipzig 24,7, in Stuttgart 22,6, in Braunschweig 25,6, in Karlsruhe 19,0, in Hamburg 20,1, in Wien 32,0, in Budapest 38,0, in Prag 28,7, in Triest 20,9, in Krakau 29,8, in Basel 16,3, in Brüssel 21,7, in Paris 22,3, in Amsterdam 22,3, in Kopen⸗ hagen 27,0, in Stockholm 24,7, in Christignia 15,3, in St. Peters⸗ burg 32,0, in Warschau 35,6, in Odessa 42,0, in Bukarest —, in Rom 21,2, in Turin —, in Madrid 48,7, in London —, in Glas⸗ gow —, in Liverpool —, in Dublin —, in Edinburg 19,0, in Alexandrien (Egypten) 42,;. Ferner aus früheren Wochen: in New⸗York 28,8, in Philadelphia 24,9, in Chicago 24,2, in St. Louis —, in Cincinnati 27,9, in San Franzisko 23,8, in Kalkutta —, in Bombay 20,4, in Madras —.

Beim Beginn und während der ersten Tage der Berichtswoche herrschten an den deutschen Beobachtungsorten schwache bis mäßige östliche und südöstliche, in Konitz und München mit nordöstlichen wechselnde Luftströmungen, die an den meisten Stationen über Süd und Südwest nach Nord und Nordwest, und am Schluß der Woche fast allgemein nach Nordost (in Köln nach West) umgingen. Die in den ersten Tagen der Woche hohe Luftwärme nahm mit dem Um⸗ gange des Windes nach Nord ab und lag im Wochendurchschnitt ein wenig über der normalen, nur in München wurde das vieljährige Monatsmittel nicht ganz erreicht. Es regnete viel, besonders in Westdeutschland (Köln), auch Niedergänge von Gewittern waren nicht selten. Der beim Wochenbeginn hohe Luftdruck nahm in den ersten Tagen der Woche ab, stieg am 27., sank vom 29. abermals, zeigte aber am Schluß der Woche an den mittel⸗, nord⸗ und ostdeutschen Stationen Neigung zum Steigen.

Die Sterblichkeitsverhältnisse haben sich in den meisten Groß⸗ städten Europas, besonders in den deutschen, in der Berichtswoche etwas günstiger, in Königsberg, Magdeburg, Stettin, Wien ungünstiger gestaltet. Die allgemeine Sterblichkeitsverhältnißzahl für die deut⸗ schen Städte sank auf 25,5 (von 26,4 pro Mille und Jahr). Wesent⸗ lich abgenommen hat die Theilnahme der höberen Altersklasse (über 60 Jahre) an der Sterblichkeit, während das Säuglingsalter nur eine geringere Abnahme aufweist. Von 10 000 Lebenden starben pro Jahr 101 Kind unter einem Irhre gegen 102 der Vorwoche (in Berlin 156 gegen 157).

Das Vorkommen der Infektionskrankheiten hat sich in der Be⸗ richtswoche dahin geändert, daß Masern, Scharlach, Diphtherie und Pocken im Allgemeinen seltener, typhöse Fieber und Ruhr häufiger wurden. Darmkatarrhe der Kinder und Brechdurchfälle zeigen im Allgemeinen keine wesentliche Veränderung gegen die Vorwoche. In Königsberg, Stettin, Berlin, Breslau, Dresden, Leipzig, Magdeburg, Hamburg, Braunschweig, Wien, Pest, Triest, Brüssel, St. Peters⸗ burg, Warschau war die Zahl der Todesfälle daran etwas größer, in München, Straßburg, Prag, Paris, Odessa etwas kleiner. Masern herrschen in Breslau, Dresden, Hamburg, Viersen, Iserlohn, Amsterdam, Wien, Paris; in München, Chemnitz, Elberfeld, Hagen, Darmstadt wird ihr Vorkommen seltener Scharlachfieber wurden in Posen, Dresden, Plauen, Berlin, Magde⸗ burg, Barmen, Elberfeld, Straßburg, Wien, St Petersburg. häufig Todesveranlassung. Diptherie hat in Cöslin, Dresden, Chemnitz, Berlin, Hamburg, Pest, St. Petersburg wieder mehr, in Königsberg, Elbing, München, Hannover, Wien, Paris weniger Todesfälle her⸗ vorgerufen. Der Keuchhusten trat in Braunschweig, Osnabrück, Köln, Crefeld. Neuß, Frankfurt a. M., Hanau mit intensiverem Ver⸗ laufe auf. Typhöse Fieber führten nur in Paris häufiger zum Tode. Sterbefälle an Flecktphus kamen aus Warschau 3, aus Posen 2, aus Pest, Krakau,⸗St. Petersburg je 1 zur Anzeige. Anfang Juni wurde Flecktyphus in den spanischen Städten Malaga, Murcia mehrfach, in Lissabon vereinzelt beobachtet. Pockentodesfälle kamen aus deutschen Städten 5 zur Meldung (je 1 aus Königsberg, Tilsit, Memel, Eisleben, Essen); in Wien, Brüssel, St. Petersburg, War⸗ schau nahm die Zahl der Todesfälle an Pocken zu, in Prag, Pest, Krakau, Paris ab. Einzelne Todesfälle an kamen aus Christiania, Malaga, Granada zur Anzeige. Anfang Juni herrschten die Pocken auch in Lissabon.

Kunst, TZ2senschaft und Literatur

Die Referate über die beiden Bücher: Die Haftpflicht des Bergwerkbesitzers ꝛc. von Daubenspeck und das Reichs⸗ gesetz über die Beurkundung des Personenstandes ꝛc. von Wohlers in der gestrigen Nummer des „Reichs⸗Anzeiger“ sind aus Versehen umstellt worden, so daß die zweite an die erste Stelle gesetzt worden ist. Mit Rücksicht hierauf bemerken wir, daß das erst⸗ genannte Buch ebenfalls im Verlage von Franz Vahlen in Berlin erschienen ist 8

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Dem jüngsten von dem K. K. österreichischen Ackerbau⸗Ministe⸗ rium veröffentlichten Berichte über den Stand der Saaten bez. der Ernte in Oesterreich zu Ende Juni entnehmen wir: Ber⸗ änderliche verhältnißmäßig niedere Temperatur und ziemlich häufige, jedoch nicht sehr anhaltende Niederschläge charakterisirten im Allge⸗ meinen die zweite Junihälfte. Am 18. Juni trat in den nördlichen und mittleren Ländern eine sehr weit verbreitete Temperatur⸗ erniedrigung ein, welche in nicht wenigen jenden dieser Länder sogar zu schwachen Frösten führte. eel⸗ schläge waren ungewöhnlich zahlreich, besonders auf der füd⸗ lichen Abdachung der 1— (in Unter⸗Steiermark, Kärnten, Krain und Görz). Der Weizen, welcher in den nörd⸗ lichen Ländern noch in der Blüthe ist, wurde ziemlich häufig gelagert, es stellte sich hie und da der Rost und auch der Brand ein, dem ungeachtet steht diese Frucht im Allgemeinen recht gut und liefert in den südlichen Ländern bereits eine befriedigende Ernte.

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