— Ein rückfälliger Dieb (d. h. ein Dieb, welcher be⸗ reits zweimal wegen Diebstahls bestraft worden ist), welcher einen Raub begeht, ist nach einem Urtheil des Reichs⸗ gerichts, vom 29. April d. J., nur wegen Raubes, nicht aber wegen Diebstahls im Rückfalle zu bestrafen, wenn ihn auch wegen Diebstahls im Rückfalle eine härtere Strafe treffen würde (der schwere Diebstahl im Rückfalle wird nach §. 244 des Strafgesetzbuchs mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren, bei mildernden Umständen mit Gefängniß nicht unter einem Jahre, während der einfache Raub aus §. 249 nur mit Zuchthaus resp. bei mildern⸗ den Umständen mit Gefängniß nicht unter 6 Monaten zu bestrafen ist.) „Für den schweren im wiederholten Rück⸗ falle verübten Diebstahl erbringt allerdings die Vergleichung der §§. 244, 249, 252 des Str. G. B. das befremdliche Er⸗ gebniß, daß schwerer, rückfälliger Diebstahl an sich und von den mildernden Umständen, ganz abgesehen, höhere Straf⸗ minima aufweist, als der einfache Raub. Wie diese offen⸗ bare Antinomie der Strafnormen praktisch zu lösen ist, steht hier nicht zur Entscheidung. Ruht sie, wie es den Anschein hat, auf einer Lücke im §. 250 Str. G. B. und auf einem Uebersehen der Gesetzgebung, die Vorbestrafungen wegen Dieb⸗ stahls unter die Qualifikationen des Raubes mit aufzu⸗ nehmen, so kann ihr nur im Wege der Gesetzgebung abge⸗ holfen werden.“
— Die Bestimmung des §. 503 der Strafprozeßordnung, daß in einem Privatklageverfahren der Verurtheilte auch die dem Privatkläger erwachsenen nothwendigen Auslagen zu er⸗ statten hat, findet nach einem Urtheil des Reichsgerichts, vom 27. April d. J., auch auf den Nebenkläger, d. h. den Gekränkten oder Geschädigten, welcher sich der vom Staatsanwalt erhobenen öffentlichen Klage als Nebenkläger angeschlossen hat, Anwendung, selbst wenn der vom Neben⸗ kläger gegen den Verurtheilten gestellte Antrag auf Buße ab⸗ gewiesen wird.
— Der Kaiserliche Gesandte am Königlich rumänischen Hofe, Graf von Wesdehlen, hat einen ihm Allerhöchst be⸗ willigten längeren Urlaub angetreten. Während seiner Ab⸗ wesenheit von Bukarest fungirt als interimistischer Geschäfts⸗ träger der Legations⸗Sekretär Graf von Leyden.
— S. M. Kbt. „Hyäne,“ 4 Geschütze, Komm. Kap.⸗Lt. Geiseler, ist am 10. Juli cr. in Montevideo eingetroffen und beabsichtigte am 13. Juli cr. die Reise fortzusetzen.
Bayern. Nürnberg, 12. Juli. (W. T. B.) Der König der Niederlande ist heute Nachmittag mit Gefolge aus Frankfurt hier angekommen.
Baden. Freiburg i. B., 12. Juli. (W. T. B.) Die feierliche Konsekration und Inthronisation des Erzbischofs von Freiburg und Metropoliten der oberrheinischen Kirchen⸗ provinz, Dr. Orbin, ist heute früh im hiesigen Münster durch den Bischof Hefele unter Assistenz des Bischofs von Fulda und des Koadjutors von Straßburg vollzogen worden. Als Vertreter des Großherzogs wohnten der Oberst⸗Kammerherr Freiherr von Gemmingen und der Schloßhauptmann von Bohlenhalbach und als Vertreter der Regierung der Präsident des Ministeriums der Justiz, Dr. Nokk und der Geheime Refe⸗ rendar Joos der Feier bei. Morgen findet im Großherzog⸗ lichen Palais ein von den Vertretern des Großherzogs zu Ehren des Erzbischofs Orbin veranstaltetes Diner statt.
Hamburg, 12. Juli. (W. T. B.) Die Bürgerschaft hat dem Antrag des Senats auf Einsetzung einer gemischten Kommission zur Entwerfung des Generalplans und. des Kosten⸗ anschlags für den Zollanschluß von Hamburg ange⸗ nommen und sodann ihrerseits folgende 9 Mitglieder zu der Kommission gewählt: Lutteroth, Präsident der Handelskammer, Wörmann, Mitglied der ee A. Kähler jun., Fölsch, M. W. Hinrichsen, Tilemann, Rump, Vivie, Klemmer.
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Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 13. Juli. (W. T. B.) Der Minister des Auswärtigen Graf Kalnoky hat sich zum Kaiser nach Ischl begeben.
Prag, 10. Juli. (Prag. Z.) Der Landeskulturrath für Böhmen berieth in seiner vorgestrigen Sitzung unter dem Vorsitze des Fürsten Karl Schwarzenberg u. A. auch über die Mittel, durch welche dem Ueberhandnehmen des Vaga⸗ bundenthums zu begegnen wäre. Nach einer längeren Debatte wurde folgende Resolution angenommen:
.1) Es sei die Regierung zu bitten, das bisher in Böhmen gül⸗ tige Gesetz vom 3. Dezember 1863, betreffend die Regelung der de. mathsverhältnisse, in dem Sinne der im Königriche Württemberg bisher geltenden Gesetze, bei welchem das Priqhip des Unterstützungs⸗ wohnsitzes entscheidenden Einfluß auf die Anordnung des Armen⸗ wesens erhalten hat, ohne die Vortheile des Heimathsrechtsprinzips, insbesondere bei der Regelung des Aufenthaltsrechts, außer Acht zu lassen, einer Revision zu unterziehen.
2) Die Regierung werde gebeten, dem im §. 13 des Gesetzes vom 10. Mai 1873 bereits stipulirten Institute der Zwangs⸗ arbeitshäuser sowohl durch zeitgemäße Vervollkommnung der bereits bestehenden, als wie durch -2 neuer Zwangs⸗ arbeitshäuser für entsprechend zu wählende Gebiete ihr besonderes
genmerk zu weihen und dem Gemeinsinne unserer Stadt⸗ und
Landgemeinden bei der freiwilligen Errichtung von Arbestsanstalten jeden möglichen Vorschub zu leisten. In Anbetracht der Mängel, welche sich in Bezug auf die Hintanhaltung des Vagabundenthums ergeben, giebt der Landeskulturrath der Nothwendigkeit Ausdruck, eine solche Abgrenzung der Kompetenz der autonomen und landes⸗ ürstlichen Organe festzustellen, respektive durch Kreirung neuer In⸗
tutionen dafür zu sorgen, daß eine gründliche und genaue Durch⸗ — der gegen das Vagabundenthum gerichteten Gesetze gesichert eine.
3) Die Regierung wolle auf entsprechendem Wege dem §. 1 des Gesetzes vom 10. Mai 1873 in der Praxis eine solche Anwendung
chaffen, daß es dem der Vagabondage Verdächtigen durch geeig⸗ netere Maßregeln, als es die zberigen waren, ermöglicht werde, nachzuweisen Merkmale der Vagabondage auf ihn nict anwend⸗
bar senen. Ebenso wolle die Re ierung im Anschlusse an die §§. 8, 14 und 18 desselben Gesetzes bewirken, daß derjenigen Gemeinde, welche arretirt, die bis zur Eruirung der Heimathgemeinde und bis
— Tage der Abschiebung aufgelaufenen Verpflegskosten aus dem desfonds ersetzt werden.
Schweiz. Bern, 12. Juli. (Bund.) Die vom eid⸗ Fmfischen Justizdepartement berufene Expertenkommission zur rberathung eines Bundesgesetzes über Schuld⸗ betreibung ist dem Vernehmen nach auf Montag, den 18. September, nach Bern eingeladen, um den von dem 2—— Oberer in Liestal nach den Beschluüssen der Kommission vom letzten Jahre umgearbeiteten Entwurf einer lehees Durchsicht zu unterwerfen und zu Ende zu be⸗ n 1
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Zürich, 11. Juli. Wie die „N. Z. Ztg.“ vernimmt, liegen dem eidgen. Justizdepartement zwei vollständig ausgear⸗ beitete Entwürfe zu einer Verordnung über das durch das schweizerische Obligationenrecht vorgesehene Handels⸗ register und Handelsamtsblatt vor, der eine im Austrag der „Société industrielle et commerciale du Canton de YVaud“, verfaßt von dem Kantons⸗ richter Charles Soldan in Lausanne, der andere im Auf⸗ trage des Departements ausgearbeitet durch den Advokaten A. Fick in Zürich, beide mit den bezüglichen Formularien versehen. Auch der Vorort (Genf) des „Schweiz. Industrie⸗ und Handelsvereins“ hat einen bezüglichen Bericht nebst Pro⸗ jekt eingeschickt; in einläßlicher Weise referirte diesfalls an den Vorort namentlich die Kaufmännische Gesellschaft von Zürich.
Zur Feststellung eines Projektes zu Händen des Bundes⸗ rathes sind Dr. Paul Speiser, Justizdirektor in Basel, Advokat A. Fick in Zürich und Kantonsrichter Soldan in Lausanne eingeladen worden, dem eidgenössischen Justiz⸗ departement ihr Gutachten über die Vorarbeiten einzureichen. Die von den Kantonen, welchen die Einführung der Register⸗ behörden in ihrem Gebiete vorbehalten ist, längst ersehnte bundesräthliche Verordnung über den Gegenstand wird des⸗ halb nicht mehr lange auf sich warten lassen.
Großbritannien und Irland. London, 12. Juli. (W. T. B.) Im Unterhause antwortete der Unter⸗ Staatssekretär Dilke auf eine Anfrage Cowens, die Pforte sei seit der Beschießung der Forts von Alexandrien gegen die Beschießung nicht vorstellig geworden, habe aber vor der Beschießung Vorstellungen dagegen erhoben und bemerkt, daß die Forts das Feuer nicht erwidern würden, während die Forts das Feuer doch erwidert hätten. Von irgend einer anderen Macht seien keine Vorstellungen eingegangen. Dem Deputirten Wolff gegenüber erklärte Dilke, soweit das Auswärtige Amt wisse, sei es nicht wahr, daß Adminral Sey⸗ mour Kauffahrteischiffen die Benutzung des Suezkanals ver⸗ boten habe. Admiral Seymour habe dieselben nur warnend darauf aufmerksam gemacht, daß sie den Kanal auf ihre eigene Gefahr befahren würden; davon, daß Torpedos in den Suez⸗ kanal versenkt worden seien, sei ihm nichts bekannt. Der Premier Gladstone erwiderte auf eine Anfrage Gourley's, die Regierung habe den übrigen Mächten hinsichtlich der Sicherung der freien Schiffahrt im Suezkanal solche vorläufige Mittheilungen gemacht, als sie für ihre Pflicht hielt. Gourley erklärte sich mit dieser Antwort nicht zufrieden und beantragte Vertagung des Hauses, um von der Regierung eine klare Darlegung ihrer Politik zu verlangen. Er wünscht zu wissen, weshalb Frankreich sich von England getrennt habe. Lawson unterstützte den Antrag und griff die Regierung auf das Heftigste an. Gladstone erklärte, er habe kein Recht, die Motive Frankreichs zu diskutiren, welches ebenso wie England vollständig innerhalb der Grenzen seines Rechts handle. Es würde ein großer Irrthum ein, anzunehmen, daß die Verschiedenheit der Aktion eider Mächte in dem jetzigen Momente eine Veränderung und zwar eine besonders unfreundliche Veränderung der Aktion beider Regierungen bedeute. Das europäische Einvernehmen bestehe fort und erwarte von dem Bombardement eine wichtige Folge. Die jüngste Niedermetzelung in Alexandrien sei gänz⸗ lich ununtersucht und ungesühnt geblieben und habe nicht nur die Sicherheit der Person der hritischen Unterthanen, sondern auch die der übrigen Europäer im Orient bedroht. Die Politik der Regierung verfolge keine selbstsüchtigen Zwecke. Das Bombardement sei kein Akt der Feindseligkeit gegen das egyptische Volk, sondern nur gegen die Unterdrücker desselben gerichtet. Der Unter⸗Staatssekretär Dilke erwiderte Northeote, die Regierung werde jeden möglichen Schritt für die Sicherheit der Person des Khedive thun, dessen Muth er lobend hervor⸗ hob. Arabi Pascha vertrete nicht die nationale Bewegung in Egypten Gourley zog seinen Antrag auf Vertagung zurück. Das Haus setzte darauf die Spezialberathung der irischen Pachtrückstandsbill fort.
Im Oberhause wurde mitgetheilt, daß die irische Zwangsbill die Sanktion der Königin erhalten habe.
— Die Admiralität hat gestern Instruktionen an den Kommandanten der englischen Kanonenboote am Suezkanal abgesandt, wonach der Durchfahrt der Schiffe durch den Suez⸗ kanal kein Hinderniß in den Weg gelegt werden soll, vor⸗ ausgesetzt, daß die Schiffsführer im Voraus darauf auf⸗ merksam gemacht werden, daß sie auf ihre eigene Gefahr die Durchfahrt unternehmen.
Frankreich. Cherbourg, 12. Juli. (W. T. B.) Die Rüstungen werden eifrig weiter betrieben, in dem Arsenal wird Tag und Nacht gearbeitet. Sämmtliche Kriegs⸗ schiffe werden armirt. „Reine blanche“, „Flandre“, „Gaulois“ und „Infernet“ sind bereits seebereit. Nur 3 Schiffe, der „Fulminant“ und 2 zum Kriegsdienst unbrauchbare, bleiben im Hafen als Küstenwächter.
(W. T. B.) Sämmtliche
Marseille, 13. Juli.
Schiffahrtsgefellschaften haben den Dienst nach Alexandrien eingestellt mit Ausnahme der „Messageries maritimes“, deren Dampfer .7 heute mit Ferdinand von Lesseps an Bord die gewöhnliche Fahrt angetreten hat. Die Ankunst des Dampfers „Juno“ aus Alexandrien mit den Akten, dem Personal und der Kasse des „Credit Lyonnais“ wird hier erwartet.
Türkei. Konstantinopel, 13. Juli. (W. T. B) Die „Turquie“ schreibt anläßlich des Wechsels im Minister⸗ Präsidium, die öffentliche Meinung bezeichne den gegenwär⸗ tigen Minister⸗Präses Said Pascha als den Geeignetsten und Fähigsten zur Lösung der egyptischen Frage. In dem⸗ selben Sinne sprechen sich auch die übrigen Journale aus.
Rumänien. Bukarest, 12. Juli. (W. T. B.) Der Minister des Auswärtigen, Statescu, ist heute nach dem Seebad Kustendje abgereist, der Minister⸗Präsident Bratiano wird sich morgen ebenfalls dorthin begeben.
Mußland und Polen. St. Petersburg, 13. Juli. (W. T. B.) Das „Journal de St. Pötersbourg“ Knn be⸗ züglich des Bombardements von Ale xandrien, die englische Diplomatie versichere, daß das Bombardement ein rein militärisches Unternehmen sei und in keiner Weise den Werth ihrer Unterschrift unter dem Uneigennützigkeits⸗ 4—— vermindere. e Loyalität des englischen Kabinets asse diese Versicherung als ein zuverlässiges Unterpfand und eine Abschwächung des mißlichen Eindrucks, den das Bombardement gemacht, erscheinen. Es wäre wünschens⸗ werth, daß die Pforte einsehe, um wie viel weiser es gewesen wäre, sich den Mächten anzuschließen, um Katastrophen zuvor⸗ zuko Die Reichseinnahmen bis zum 1. Mai
betragen 1 96 ¾ Millionen Rubel oder 8 ⁄ Millionen mehr als in dem gleichen Zeitraum des Vorjahres. — Alle vor dem 1. Juli eingeführten, aber bis zum heutigen Tage noch nicht bereinigten Waaren unterliegen der Verzollung nach dem neuen Tarif.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 13. Juli. (W. T. B.) Der Großherzog von Sachsen⸗Weimar ist mit seiner Tochter heute früh hier eingetroffen und am Bahnhofe von dem Könige, den Prinzen, den Ministern, der
Generalität und den Spitzen der Behörden empfangen worden. Afrika. Egypten. Alexandrien, 12. Juli. (W. T. B.)
Der türkische Avisodampfer, welcher den letzten Abgesandten der Pforte von Konstantinopel hierher brachte, hat in der Nähe des Palastes des Khedive Anker geworfen. In der Stadt herrschen mehrere große Feuersbrünste.
— Aus London, 12. Juli, meldet „W. T. B.“:
Vom Bord des Schiffs „Chiltern“ auf der Rhede von Alexandrien wird gemeldet: Der „Inflexible“ und der „Témeraire“ eröffneten heute Vormittag 10 Uhr 40 Minuten das Feuer wieder auf das Fort Moncrieff, dessen beim gestrigen Bombardement erlittene Beschädigungen während der Nacht wieder ausgebessert worden waren.
Eine Depesche des „Reuterschen Bureaus“ aus Suez
vom 12. sagt:
Seit 48 Stunden ist kein Handelsschiff in den Kanal eingelaufen, die Schiffe, darunter das indische Packetboot, liegen auf der Rhede. Die europäische Bevölkerung befindet sich jetzt an Bord der Schiffe, der englische Konsul hat seine Flagge eingezogen und sich an Bord eines englischen Kanonenbootes begeben.
— Dem ‚Reuterschen Bureau“ wird von der Rhede von Alexandrien gemeldet: Um 1 Uhr Nachmittags wurde von den Egyptern die Parlamentärflagge aufgezogen. mit derselben Flagge befinden sich auf dem Wege zur Flotte.
— Demselben Bureau wird aus dem Hafen von Alexan drien vom 12. Abend 9 Uhr gemeldet: Vor Eintritt der Dunkelheit nahmen 5 englische Schiffe außerhalb des neuen Hafens Aufstellung, wahrscheinlich, um morgen das Feuer auf die die Stadt beherrschenden Forts zu eröffnen, falls das Bombardement wieder aufgenommen wird. Die Parlamentärflagge weht noch immer. Die Feuersbrünste in Alexandrien nehmen immer größeren Umfang an. Wie es heißt, ist die Stadt fast ganz verlassen und den Arabern, den niedrigen Klassen der Be⸗ völkerung und den Beduinen zur Plünderung preisgegeben. Eine weitere Depesche von Abends 11 Uhr meldet: Das Feuer wurde von dem ,Inflexible“ und „Témeraire“ heute früh 9 Uhr 30 Minuten gegen die Batterie jenseits des Forts Pharos wieder aufgenommen, doch wurde das Feuer bald wieder eingestellt, da die Egypter die Parlamentärflagge
aufzogen. Hierauf wurde der „Bittern“ in den Hafen entsandt,
um die Ursache des Aufziehens der Parlamentärflagge zu erfahren. Der Kommandant des „Bittern“, davon verständigt, daß. der Kommandant von Alexandrien, Joul ba Pascha eine Unter⸗ redung mit dem Admiral Seymour wünsche, verlangte als Vor⸗ bedingung für weitere Unterhandlungen die Uebergabe der den Eingang zum Hafen beherrschenden Befestigungen. Bald darauf wurde eine zweite weiße Fahne aufgehißt und der Aviso „Helicon“ entsandt, um Erkundigungen einzuziehen. — Der Kommandant des ‚Bittern“ brachte in Erfahrung, daß
sich der Khedive wohlbehalten mit Derwisch Pascha in dem
Palais Ramleh befinde. Gegenwärtig wird eine größere Feuersbrunst in der Richtung des englischen Konsulatsgebäudes wahrgenommen.
— 13. Juli. Meldung des „Reuterschen Bureaus“ aus dem Hafen von Alexandrien, den 13. d., 7 Uhr 40 Min. Morgens: Bei Tagesanbruch wehten weiße Flaggen auf dem Fort Baseltin, dem Leuchtthurm und dem Divan des Kriegs⸗Ministers. Der „Helicon“ mit der Parlamentärflagge, die Dampfer „Invincible“, „Monarch“ und „Penelope“ dampften in den Binnenhafen hinein, das Geschwader außerhalb dampft ab. Die Feuersbrunst in der Stadt hat während der Nacht weiter um sich gegriffen. Die See ist stürmisch.
Zeitungsstimmen.
Der „Reichsbote“ enthält einen Artikel „Wo sind die
„Abenteurer?“ Wir entnehmen demselben folgende Stellen: „Sozialpolitische Abenteuer“ nennt die „Nat.⸗Ztg.“ die von der Kaiserlichen Botschaft angekündigte und vom Reichskanzler theilweise in Angriff genommene soziale Reform, wegen deren die ganze Nation die Kaiserliche Botschaft mit Jubel be⸗ grüßt hat. „Sozialpolitische Abenteuer“ werden also die Reformpläne zur sicheren Gestaltung der Lage der Arbeiter für die Tage des Unfalls, der Krankheit und des Alters, die Bestrebungen zur Hebung des Handwerks, zur Zurückdrängung des übermächtigen Einflusses des handelnden Kapitals der Börse, zur Entlastung des Grundbesitzes, der niederen Volksklassen und zur Hebung der nationalen Arbeit genannt. Denn das sind ja die sozialen und wirthschaftlichen Reformpläne der Re⸗ gierung! Sind das wirklich „sozialpolitische Abenteuer?“... In der That, wenn es je eine es die liberale Politik des freien Spiels der Kräfte, des Gehenlassens, durch welche das Volk mit seinem Wohlstand, seinen Erwerbsver⸗ hältnissen, seiner Sitte, seiner Religion, seinen sozialen und wirth⸗ schaftlichen Verhältnissen zum Spielball frivoler, waghalsiger Aben⸗ teurer gemacht wurde, für welche es keine sittlichen und sozialen Schranken mehr gab, sondern die einzig und allein dem ungeregelten, wil⸗ den Trieb nach Geld und Genuß folgten. Die soziale und wirthschaftliche Reformpolitik hat sich gerade die Aufgabe gestellt, das Volk von dieser Abenteurerpolitik zu befreien, um das bnale und wirthschaftliche Leben der Nation wieder in geordnete Bahnen zu lenken und es vor dem frivolen Uebermuth der Abenteurer zu schützen. .... Deshalb hat die Kaiserliche Botschaft den Besten der Nation aus dem bae gesprochen, als sie dem Abenteurerthum und die christ⸗ liche Weltanschauung wieder als die Grundlage aller Ver⸗ hältnisse bezeichnete und auf die soziale Korporation als die gesunde Form für das soziale Leben hinwies. .. Sobald in den ernster gesinnten Volkskreisen die Ueber ugung Platz greift, die sozialen und wirthschaftlichen Verhältni e des Volke⸗ lebens wieder auf solide, sittlich ernste Grundlagen gestellt werden müssen, muß die Regierung mit aller Energie bestrebt sein, diese bessere Ueberzeugung zu behe um mit ihrer Hülfe das Abenteurer⸗ thum zu beseitigen. Mit diesem manchesterlichen und materia⸗ listischen Abenteurerthum muß gründlich gebrochen und unser Volks⸗ leben wieder auf die festen, vom sittlichen Geiste erfüllten Drdnungen und Institutionen EAfefndet werden! Das ist das Ziel und der Zweck der jetzigen Sozlalreform.
— Die „National⸗Liberale Correspondenz“ sa in einem Artikel vollte:;
benteurerpolitik gegeben hat, sh sst
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t „Die Handelskammerberichte und die gol⸗
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„Daß das Gesammtresultat der Rückblicke auf das Jahr 1881 ein verhältnißmäßig günstiges ist, wird auch von entschiedenen Geg⸗ nern der herrschenden Wirthschaftspolitik nicht geleugnet ; nur wird energisch bestritten, daß die Erfolge eine Wirkung eben dieser Politik und Gesetzgebung sind. Ein absolut überzeugender Beweis, was für Ursachen und Faktoren bei wirthschaftlichen Erscheinungen zusammen⸗ wirken und in welchem Maße sie ihre Einwirkung äußern, wird in den seltensten Fällen gelingen; die dabei thätigen bewegenden Kräfte sind zu mannichfaltiger und unberechenbarer Art. Jedenfalls wird man sich ein sicheres Urtheil über die Wirksam keit der neuesten Zollgesetzgebung nicht aus den Beobachtungen und Erscheinungen eines einzelnen Jahres oder auch aus den Resultaten der drei in vieler Beziehung so normalen Jahre seit 1879 bilden können. Bis jetzt kann man gerechter Weise nur sagen, im Großen und Ganzen ist ein offenbarer Mißerfolg dieser Politik nicht nachzuweisen. Um so mehr ist die Forderung am Platze, dieser Gesetzgebung eine längere Ruhepause zu gönnen, sie weder zu verschärfen noch abzuschwächen, bis die Erfahrungen und Erfolge eines längeren Zeitraums die Möglichkeit gewähren, sich ein zuverlässigeres Urtheil zu bilden, als es heute geschehen kann, und besser zu erkennen, was in der erfreulichen und nachtheiligen Ent⸗ wickelung unseres wirthschaftlichen Lebens vorübergehend, was dauernd, was auf augenblickliche Gründe und Konjunkturen, was auf nothwendige und bleibende Ursachen zurückzuführen ist.“
— Der „Karlsruher Zeitung“ schreibt man aus Heidelberg: 1
Nach dem Jahresberichte der Handelskammer für den Kreis Heidelberg nebst der Stadt Eberbach für 1881 hatte die Mehrzahl der im Bezirke vertretenen Industriebranchen im abgelaufenen Jahre einen etwas besseren Geschäftsgang zu verzeichnen, so namentlich die Waggon⸗ und Maschinenfabrik, deren Arbeiterzahl sich etwas ver⸗ mehrte, die Etablissements für Herstellung von Heilapparaten, von Löschgeräthschaften, von Lacken und Firnissen zu Heidelberg, ebenso die Tapetenfabrik Bammenthal und die Roßhaar⸗Spinnereien in Eber⸗ bach, beide letztere Branchen namentlich in Folge Ausdehnung des Exportes. Auch der Gang der Cigarrenfabrikation wird als ein be⸗ friedigender bezeichnet. 1
— Aus Bayreuth, 10. Juli, wird der deutschen Allgemeinen Zeitung“ geschrieben:
In dem Jahresbericht, den die Handels und Gewerbekammer für Oberfranken für die Jahre 1880 und 1881 dem bayerischen Staats⸗Ministerium des Innern, Abtheilung für Landwirthschaft, Ge⸗ werbe und Handel, vor Kurzem erstattet hat, wird einleitend über die allgemeine Geschäftslage Folgendes bemerkt: „In unserem letzten Jahresbericht haben wir der Hoffnung Raum gegeben, daß der Ein⸗ fluß des neuen Zolltarifs im Großen und Ganzen ein günstiger sein werde. Zu unserer Freude können wir aussprechen, daß diese Hoffnung keine trügerische war. Wir wollen damit nicht sagen, daß etwa alle Klagen verstummt seien. Das ist nicht der Fall, denn gar manche Klagen lassen sich durch den Zolltarif überhaupt nicht beseitigen. So ist z. B. in Folge der allgemeinen Gewerbefreiheit die Konkurrenz sehr groß. Alle Welt sucht sich zu etabliren und ein selbständiges Geschaäft anzufangen, unbekümmert darum, ob die nöthigen Mittel und die nöthige Erfahrung zur Seite stehen. Der Umsatz kann nur durch billige Verkäufe erzwungen werden und beträgt trotzdem, in Folge dieser großen Konkurrenz, für den Einzelnen heutzutage kaum so viel in Mark, wie früher in Gulden. Namentlich das Ko⸗ lonialgeschäft ist zu einem Schatten herabgesunken, indem der Verkäufer zu viele geworden sind, wobei noch hinzukommt, daß durch das billige Porto der 5 Pfund⸗ und 10 Pfund⸗ Packete es vielen Grossisten möglich wird, die Zwischenhändler ganz zu umgehen. Selbst da, wo der Zolltarif seine wohlthätige Wirkung ausübte und ausüben mußte, sind nicht alle Klagen verstummt, aber eigentlich gerade deshalb, weil die Zollerhöhungen zu geringfügig und unbedeutend waren, wie z. B. bei der Flachsspinnerei, die noch schwer darnieder liegt und die sich auch nicht erholen kann, wenn die Jollgesetzgebung nicht eingreifen und dieser alten und naturwüchsigen Industrie aufhelfen will. Abgesehen von solchen einzelnen Fällen ist eine Besserung in der allgemeinen Geschäftslage unverkennbar. Dies gilt namentlich für die in unserem Kreise weit verbreitete Baum⸗ woll⸗Spinnerei und Weberei, auch von den Porzellanfabriken und von der Granit⸗Industrie.“
„Nord⸗
Amtsblatt des Reichs⸗Postamts. Nr. 45. — Inhalt: Verfügung: vom 6. Juli 1882. Neue Ausgabe des Briesposttarifs.
Archiv für Post und Telegraphie. Nr. 12. — Inhalt: Aktenstücke und Aufsätze: Geschichtliches über die spanische Post. — Das Post⸗ und Telegraphenwesen in Deutschland (Deutsches Reichs⸗ Postgebiet, Bavern und Württemberg) im Jahre 1880. — Ein Blick auf San⸗Domingo und seine Zukunft. — Kleine Mittheilungen: Eisenbahnprojekte in Afrika. — Eisenbahnanlagen in den Ver⸗ einigten Staaten. — Ueber die Frequenz der Pariser Elektrizitäts⸗ Ausstellung. — Flaschenpost. — Untertunnelung der Straße von Messina. — Zeitschriftenüberschau.
Centralblatt für die gesammte Unterrichts⸗Ver⸗ waltung in Preußen. Mai⸗Juni⸗Juli⸗Heft. — Inhalt: Ver⸗ ordnung, betreffend die fernere Gestattung des Gebrauches einer fremden Sprache neben der Deutschen als Geschäftssprache. — Ver⸗ treter des Vorsitzenden der Provinzial⸗Schulkollegien im Geltungs⸗ bereiche des Organisationsgesetzes vom 26. Juli 1880; Ver⸗ treter des Vorsitzenden der Medizinalkollegien. — Zusammen⸗ setzung der Prüfungs⸗Kommissionen für die wissenschaft⸗ liche Staatsprüfung der Theologen für 1882/83. — Sesammes ung der Wissenschaftlichen Prüfungs⸗Kommissionen für 1. April 1882 83. — Stadt Nordhausen, Bildung eines Stadtkreises. — Ort für Be⸗ steuerung der Staatsbeamten: Wahl hinsichtlich der staatlichen Besteuerung, Kommunalbesteuerung am Sitze der Behörde. — Ausschluß der Gewährung eines Gnadenmonates von Wittwen⸗ und Waisen⸗Pensionen. — Bezugsquelle für Druckexremplare des Regulatives über die Dfen stnoo nungen der Staatsbeamten. — II“ des Zeugnisses bei Disziplinar⸗Untersuchungen. — Bau⸗ unternehmungen, welche von der Akademie des Bauwesens zu be⸗ urtheilen sind. — Vermittelung der An⸗ und Verkäufe von Effekten für Rechnung des Staates, seiner Kassen und Institute durch die Seehandlung. — Verrechnung der bei fiskalischen Bauten ꝛc. auf⸗ kommenden Konventionalstrafen. — Desgl. der durch Amtssuspensionen und Disziplinar⸗Untersuchungen der Staatskasse entstehenden Kosten. —, Desgl. der nicht verwendeten Mittel bei dem 5 der Se⸗ minare, —2 Hochschulen u. s. w. — Uebereinkunft mit der Schweiz wegen Schu zes der Rechte an literarischen Erzeugnissen ꝛc. — Luthersammlung zu Wittenberg. — Statut der König Wilhelm⸗ Stiftung für erwachsene Beamtentöchter. — Landesherrlicher Kom⸗ missarius bei der litthauischen Friedensgesellschaft. — Bestätigung der eenn bezw. Rektorwahlen an den Universitäten Königsberg und
reisswald. — Reglement des historischen Seminars an der Univer⸗ sität Marburg. — Desgl. für das philologische Seminar und Pro⸗ seminar an der Universität Kiel. — Desgl. für das Seminar und Proseminar für klassische Philologie an der Universität Göttingen. — Unzuläsigkeit der Aufnahme der von einer höheren Unterrichts⸗ anstalt verwiesenen Schüler auf einer technischen Hochschule und auf der Berg⸗Akademie Klausthal in demselben Semester und an demselben Orte. — Kontrole über die haltung der Kostenanschläge bei Universitäts⸗ bauten. — Statuten Beuthschen Stipendienstiftung. — Sitzung der Akademie der Wissenschaften, in welcher der Jahresbericht über die Humboldtstiftung zu erstatten ist. — Bestätigung der Wahlen des Präsidenten und des Stellvertreters desselben bei der Akademie der Künste zu Berlin. — Große akademische Kunstausstellung zu Berlin. — Preisbewerbung bei der Akademie der Künste zu Berlin. — Auzsschreiben wegen Bewerbung um Mendelssohn⸗Bartholdy⸗ Staatsstipendien fär Mh iker. — Zeugniß des Lehrherrn über prr. tung und Leistungen eines Apothekerlehrlings bei der Meldung K rü⸗ sen e. Ordnung der Entlassungsprüfungen an den höheren Schulen. — Beifügung der Zeugnisse über bereits bestandene Lehramts⸗Prüͤfungen
bei der Meldung zu einer Nachprüsung. — Erwerbung der befähigung für den Unterricht in der spanischen Sprache. — Maß für Vertheilung des Religionsunterrichtes an verschiedene Lehrkräfte. — Ausschluß der Schulgeldbefreiungen in den Vorschulen höherer Unterrichtsanstalten, auch für Söhne der Lehrer und Beamten. — Aussetzung des Schulunterrichtes am Tage der Erhebung einer Berufs⸗ statistik; Mitwirkung der Lehrer bei dem Zählergeschäfte, Ausschluß der Schüler. — Der Unterricht in den Schullehrer⸗ Seminaren. — Termin für die Prüfung als Vorsteher an Taubstummen⸗Anstalten. — Neuer Kursus in der Turnlehrer⸗Bildungsanstalt. — Einziehung oder Verfall der Prüfungsgebühren bei den Prüfungen der Lehrer an Mittelschulen und der Rektoren. — Verzeichniß der Lehrer, welche die Prüfung als Lehrer für Taubstummen⸗Anstalten bestanden haben. — Prüfungs⸗ ordnung für Handarbeitslehrerinnen für die Provinz Ostpreußen. — Einheitlichkeit des Stelleneinkommens bei dauernder Ver⸗ bindung von Schul⸗ und Kirchenamt. — Gnadenkompetenz für die Hinterbliebenen von Schullehrern. — Gastweise Aufnahme von Kindern aus einem benachbarten Orte in die Schule; Bemessung der für die Aufnahme von Gastschülern zu entrichtenden Vergütung. — Empfehlung der Beseitigung bezw. Er⸗ mäßigung des Schulgeldes bei Volksschulen. — Schulpflichtige Kinder dürfen aus der Schule ihres regelmäßigen Aufenthaltsortes nicht zurück⸗ gewiesen werden. — Unterstützung Schulunterhaltungspflichtiger aus Staatsfonds bei ihren Schulleistungen. — Staatsbeihülfen für Gutsherren bei ihren Schulleistungen. — Bewilligungen aus Fonds der Domänenverwaltung zum Ankaufe des kul⸗ mischen Schulmorgens, sowie aus Fonds der Unterrichts⸗ verwaltung zum Ankaufe und zur Melioration von Dienstländereien für Lehrer auf dem Lande. — Unzulässigkeit einer stärkeren Heran⸗ ziehung der Verpflichteten zu Schulleistungen wegen des eingetretenen Steuererlasses. — Wohnungsbedarf für Lehrer; Miethsentschädigungen. — Der Gutsherr des Schulortes gehört nicht zu den Hausvätern oder Einwohnern der zur Schule gewiesenen Ortschaften. — Abgabe des Brennmateriales aus fiskalischen Forsten an Schulen in den Pro⸗ vinzen Ost⸗ und Westpreußen bei Vakanzfällen. — Zur Beheizung der Schulstube und zur Verrichtung der dazu erforderlichen Arbeiten Ver⸗ pflichtete. — Verwaltungsstreitverfahren in Bezug auf Schul⸗ leistungen: Vorbedingungen einer Klage, Reklamationen, Reklamations⸗ bescheide, Verpflichtung der Gutsherrschaften und Gemeinden in Schle⸗ sien zur Unterhaltung des Lehrers an den katholischen Elementarschulen. — Desgl.: Verpflichtung der Gutsherrschaften und Gemeinden in Schle⸗ sien zur Unterhaltung des Lehrers an denselben Schulen, Leistung des Dominial⸗Antheiles. — Mißbrauch des Züchtigungsrechtes, Ausübung der Schulzucht außer der Schulzeit und der Schulzimmer, sowie durch einen anderen Lehrer der Schule als den Klassenlehrer. — Aus⸗ übung des Züchtigungsrechtes gegen die Bestimmungen der Schul⸗ ordnung macht die Züchtigung zu einer strafbaren Handlung. — Ver⸗ wendung ꝛc. der Antritts⸗ und Verbesserungsgelder der Mitglieder der Elementarlehrer⸗Wittwen⸗ und Waisen⸗Kassen. — Schulbank⸗ system Vomdenesch. — Nachruf für den verstorbenen Geheimen Ober⸗ Regierungs⸗Rath Dr. Göppert. — Personalchronik.
Statistische Nachrichten.
Umfang der Großindustrie im Deutschen Reich. (Stat. Corr.) Der ersten Gewerbestatistik des Deutschen Reichs vom 1. Dezember 1875 ist im Jahre 1881, also gerade zwanzig Jahre nach jener bahnbrechenden zollvereinsstatistischen Erhebung, eine zweite Aufnahme ad hoc gefolgt, welche nach ihrer Bestimmung, gewisse Grundlagen für den Entwurf eines Unfallversicherungsgesetzes zu be⸗ schaffen, zwar nicht eine eingehende Beschreibung sämmtlicher Werk⸗ stätten und Etablissements nach Betriebs⸗ und Personalverhältnissen liefert, wohl aber die Ergebnisse der letzten allgemeinen Gewerbe⸗ statistik nach einigen Richtungen hin nicht unwesentlich eeet Insbesondere ist durch die Enquete von 1881 über die Zahl der Betriebe, welche mechanische Kraft verwenden, und über das Alter der beschäf⸗ tigten Personen für die verschiedenen Industriezweige Näheres bekannt geworden.
Die Aufnahme umfaßte die Bergwerke, Salinen, Aufbereitungs⸗ anstalten, Brüche und Gruben, Werften, Anlagen für Bauarbeiten (Bauhöfe), Fabriken und Hüttenwerke sämmtlich, von den sonstigen Betrieben aber nur diejenigen, in welchen Dampfkessel oder durch elementare Kraft bewegte Triebwerke zur Verwendung kamen. Eisen⸗ bahn⸗ und Schiffahrts⸗Betriebe sind nur dann berücksichtigt, wenn sie als integrirende Theile eines der vorgenannten Betriebe lediglich für diesen bestimmt waren. Nach den von dem Geheimen Regierungs⸗ Rath und vortragenden Rath im Reichsamt des Innern T. Bödiker bearbeiteten Ergebnissen der Aufnahme, welche in einem Ergänzungs⸗ hefte des LIII. Bandes der „Statistik des Deutschen Reichs“ zur Veröffentlichung gelangten, waren nun am 5. Oktober 1881 (als dem Zählungstage) im Deutschen Reiche innerhalb der nachgenannten Gewerbegruppen, deren Ordnungsnummern denjenigen der Gewerbe⸗ statistik von 1875 entsprechen, vorhanden:
Betriebe mit je 1—5 6 — 50 51 — 200 über 200 Beamten und Arbeitern
1 210 742 542
Gewerbegruppen
III. Bergbau, Hütten⸗ und Salinenwesen .. . 492 IV. Industrie der Steine 7 344 5 448 590 109
vnsch ldem. . V. Metallverarbeitung. 1 019 1 933 532 70 u. dgl. 679 1 898 549 240
VI. Maschinen, Werkzeuge VII. Chemische Industrie. 396 647 11q VIII. Industrie der Heiz⸗ und Leuchtstoffe 1 329 734 IX. Textilindustrie. 1 082 2 896 X. Papier und Leder 1 008 1 380 XI. Industrie der spolz⸗ und Schnitzstoffe 3 810 1 910 XII. Nahrungs⸗ und Ge⸗ nußmittel 40 444 5 356 XIII. Bekleidung und Rei⸗ nigung. ““ 226 444 XIV. Hangewecöf 3 8 10- 1 899 XV. Polvygraphische e⸗ vEEEEEZI11““ 147 841 158 XVI. Künstlerische Betriebe 11 21 4 insgesammt 59 089 26 617 6 175 1 673 27 356 Betriebe beschäftigten nur einen einzigen, 31 733 je zwei bis fünf. 10 048 je sechs bis zehn, 16 569 je elf bis fünfzig, 6175 je einundfünfzig bis zweihundert, 1560 je zweihundertundeinen bis tau⸗ send, 113 endlich jeder über tausend Gehülfen. Die Zahl der Be⸗ triebsbeamten trug am 5. Oktober 1
1 in den einzelnen Gewerbegruppen: Betriebsbeamt und Gehülfen
männl. weibl.
437 205 13 744
178 402 16 604
101 734
210 439
Betriebe
2 986 13 491 3 554 3 366 1 228 2 161 5 923 2 780 5 985 46 697 846
3 341 1 160 36 87
zusammen. 93 554 1856000 210 787 Dem Alter nach vertheilen sich die Betriebsbeamten und Ge⸗ hülfen sämmtlicher Gewerbegruppen, sowie der am stärksten besetzten
Gewerbegruppen
ergbau u. s. w.. teine und Erden. Metallverarbeitung Maschinen u. dgl.. Chemische r⸗ 8 dein. und Leuchtstoffe. ihheeee . Ühttt slh aupagg. . . .. . olz⸗ und Schnitzstoffe... ahrungs⸗ und Genußmittel Bekleidung u. dgl.. .. Baugewerbe ... Polsgraphie.Gewerbe . nstgewerbe. . ..
Lehr⸗
und 819 mit Unterscheidung des Geschlechts be⸗
88 estimmtesten abgegrenzten Gruppen der Montan⸗ und Te⸗
industrie im Besonderen, auf fünfjährige Altersklassen, wie folgt:
in sa B“ und Gehülfen
in sämmtlichen , ; 88
Geburtsjahr Gewerbegruppen in Gruppe III. in Gruppe IX.
männl. weibl. männl. weibl. männl. weibl. 1805 und früher 766 79 97 8 1806 — 11. 3152 282 468 9 729 158 1811 J815 9 665 808 2 020 450 1816 — 20. . 22 312 1 817 4 077 990 1821 — 25. 43 347 3 718 10 195 126 6 888 2 054 1826 — 30. 66 722 6183 17 452 186 9 058 3449 1831 — 35. 100 174 9 177 28 289 353 12 496 5 021 1836—40. 148 170 14 090 42 302 512 16 675 7 773 1841 — 45. 187 040 18 721 52 188 666 20 293 10 647 1846— 50. 227 079 24 829 61 462 599 22 425 14 058 1851 — 55. 254 634 37 334 68 786 1 034 25 161 21 189 1856 — 60. 242 154 74 350 67 345 3 126 25 566 40 876 1861 — 65. 233 676 111 636 66 685 5 990 32 015 60 277 1866 — 69. 68 513 37 290 13 416 973 14 257 21 027 unbekannt 27 695 5439 2 121 92 2 864 1 915 zusammen . 1 636 099 345 753 437 205 13 777194 7357 180 922
In dieser Alters⸗Zusammenstellung macht sich, worauf noch be⸗ sonders hinzuweisen sein dürfte, Eins namentlich bemerkbar, nämlich die starke Betheiligung des weiblichen Geschlechts einer bestimmten Altersstufe an gewissen Industriezweigen. Es sind positiv mehr weib⸗ liche als männliche Gehülfen gleichen Alters beschäftigt: in der Textil⸗ industrie (Gruppe IX.) von den 1856— 68 geborenen, also über 12 ¾ bis fast 26 Jahre alten, in der Papier⸗ und Lederindustrie (Gruppe X.) von den 1861 und 1864 — 65 geborenen, in Gruppe XIII. für Bekleidung und Reinigung von den 1855 — 69 geborenen, also bis zu fast 27 Jahre alten Personen. Bei manchen Jahrgängen überschreiten die weiblichen Gehülfen in der IX. Gruppe die doppelte und in der XIII. Gruppe sogar die dreifache Anzahl der männlichen Gehülfen. Wenn das bereits in den mit Motoren ausgestatteten Betrieben ge⸗ schieht, so versteht sich das Ueberwiegen weiblicher Arbeitskräfte jener Altersklassen in den einfachen Handarbeitsbetrieben von selbst.
— Summarische Uebersichtüberdie Zahl der Studiren⸗ den auf der Königlichen Universitat zu Greifswald im Sommer⸗Semester 1882. Im Winter⸗Semester 1881/82 sind immatrikulirt gewesen laut Personalverzeichniß 654, nach Auf⸗ stellung dieses Verzeichnisses wurden noch immatrikulirt 2, zusammen 656, davon sind abgegangen 180, es sind demnach geblieben 476. Dazu sind in diesem Semester gekommen 183. Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 659. Die theologische Fakultät zählt Preußen 100, Nichtpreußen 5, zusammen 105. Die juristische Fakultät zählt Preußen 53, Nichtpreußen 4, zusammen 57. Die medizinische Fakultät zählt Preußen 323, 21, zusammen 344. Die philosophische Fakultät zählt: a. Preußen mit dem Zeugniß der Reife 126, b. P nach §. 3 der Vorschriften für die Studirenden der Landes⸗Uuiver⸗ sitäten vom 1. Oktober 1879 11, c. Nichtpreußen 16, zusammen 153. Außer diesen immatrikulirten Studirenden befuchen die hiesige Uni⸗ versität, als nur zum Hören der Vorlesungen berechtigt: mit Geneh⸗ migung L z. Rektors 11. Es nehmen mithin an den Vorlesungen Theil 670.
— In der letzten Sitzungsveriode des Schwurgerichts für die Großherzogthümer Mecklenburg wurde in 10 Si ungen über 13 Anklagesachen verhandelt. Angeklagt waren im Ganzen 14 Männer und 4 Frauen. In zwei Strafsachen erfolgte Frei⸗ sprechung. In den übrigen 11 Anklagefällen wurden 6 Männer und
1 691 27 4708 48
2 Frauen im Ganzen zu 33 ½ Jahren Zuchthaus verurtheilt und zwar
2 wegen Sittenverbrechen, 4 wegen Meineides und je 1 wegen Brand⸗ stiftung, Meineides und betrügerischen Bankerotts. Gegen 7 Männer und 1 Frau wurden 7 Jahre und 8 Tage Gefängniß erkannt. Diese Strafen sind verhängt: 2 wegen Unterschlagung, 2 wegen Urkunden⸗
fälschung, 1 wegen Versuchs der Tödtung und 3 wegen betrügerischen 8
Bankerotts. Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Von der im Verlage von Franz Vahlen hierselbst erscheinenden 8 1 8 zu 1 des Deutschen Rechts, in lesonderer Beziehung auf das Preußische Recht, mit
Zeitschrift:
„Beiträge zur Erläuterung
Einschluß des Handels⸗ und Wechselrechts’. Begründet von Dr. J.
A. Gruchot. Herausgegeben von Rassow, Reichsgerichts⸗Rath,
und Küntzel, Kammergerichts⸗Rath, liegen das 4. und 5. Heft des 6. Jahrganges dritter Folge vor Diese Hefte enthalten folgende Abhandlungen: Die Pfändung und Ueberweisung der Pacht⸗ und Miethzinsen als ein Mittel der Zwangsvollstreckung in das Pfand⸗ grundstück, nach preußischem Recht. Von Hrn. Rechtsanwalt Dr. Heidenfeld in Berlin. — Ist mit dem geltend gemachten Theil einer Forderung die r. Forderung aberkannt? Von Hrn. Privatdozenten
Von Hrn. Dr. Barkhausen, Richter in Bremen. — vormerkung in der heutigen Praxis. in Schwerte. — Ist nach den Reichsjustizgesetzen ein beisitzender Richter befugt, eine auf die Sachleitung bezügliche Anordnung des Vorsitzenden oder eine von dem Vorsitzenden gestellte F
Abs. 2 und 241 der Straf⸗Prozeßordnung) Von Hrn. Freiherrn von
Bülow, Landgerichts⸗Präsidenten und Geheimen Ober⸗Justiz⸗Rath in
Greifswald. — Die Succession in den vehiß nach preußischem Recht unter Berücksichtigung des gemeinen Rechts (Sch u0h. Von Hrn. Rechtsanwalt Dr. Arnold Seligsohn zu Berlin. — Gehört es nach A. L. R. zum
Individualrecht des Miterben, vor Theilung des Nachlasses eine aus-
3 213 38
reußen ohne Zeugniß der Reife,
r. Schwalbach in Leipzig. — Bemerkungen über das Arrestpfandrecht und die Voraussetzungen des dinglichen Arrestes. Die Arrest. Von Hrn. Amtsrichter Niedieck
- 2 rage als un- zulässig zu beanstanden. (§. 131 der Civil⸗Prozeßordnung, §§. 237,
stehende Nachlaßforderung zu kündigen? Von Hrn. Ober⸗Tribunals-
Rath Oppenheim in Berlin. — Zu §. 39 des preußischen Gesetzes ü Von Hrn. Ober-
über den Eigenthumserwerb, vom 5. Mai 1872. — Tribunals⸗Rath Oppenheim in Berlin. — Gehen Recht und Pflicht
aus der ö mit der Veräußerung der versicherten Sache
von selbst auf den Erwerber der Sache über? Von Hrn. Amtsrichter Muuck in Berlin. — Rechtsverhältnisse der Kirchhöfe, einschließlich der erblichen Familien⸗Begräbnissse. Wittken in Breslau. — Beitrag r Auslegung des §. 13 Nr. 3 des Bebauungsgesetzes vom 2. Juli 1875. Von Hrn. Reichsgerichts⸗Rath Paris in Leipzig. v 8
In dem Abschnitte „Aus der Praxis“ finden sich wiederum:
A. Rechtsgrundsätze des Reichsgerichts und B. u. A. folgende einzelne
Rechtsfälle (Urtheile des Reichsgerichts): Versprechen der Zahlung,
28
Von Hrn. Geh. Justiz⸗Rath von
sobald es dem Schuldner paßt. Voraussetzungen 8 Anwendung des
A. L. R. I. 5 §§. 236, 237. — Begriff des mittelbaren Schadens nach A. L. R. Haftung Desjenigen, welcher ein Polizeigesetz über⸗ treten hat, für den Schaden, welcher durch Beobachtung des Ges
e 8 hätte vermieden werden können. — Rechtswirksamkeit der echen G
Ueberweisung einer Hppothek in vim cessionis ohne Aushändigung des Dokuments. — Kollision zwischen mehreren Cessionarien einer orderung. — Cession von Ansprüchen aus zweiseitigen Verträgen. — rlischt die Rechtswirkung einer vom Gläubiger geschehenen Kündi⸗ gung dadurch, daß der Schuldner nicht rechtzeitig nach Ablauf de— zahlt? — Die Vorschrift des A. L. R. I. 17, §. 152, laut 1⸗ ein Schuldner nach der Erbschaftstheilung an denjenigen Erben si zahlen kann, welcher sich im Besitze des über die Forderung sprechenden
Dokumentes vredt, an auch von otbeee ebaeen. — Wann
ist eine gemiethete Sache zu dem bestimmten Gebrauche größtentheils untüchtig zu erachten? — 1) Gütergemeinschaft nach dem II. 1. Abschnitt 6 88 345 ff. Inwiefern koͤnnen Gläubiger we
durch den Ehemann kontrahirter Schulden Grundstücke und Gere tig⸗
.L. R.
keiten, welche zur Gütergemeinschaft gehören, angreifen? 2) Kann
der Gläubiger auf Grund einer vom Ehemann a baren Urkunde — C. P. O. 88. 702, 705,—. —2 auf die zur Gemeinschaft gehörigen langen?
— des zweiten Richters, daß ein Rechtsgeschäft als unerlaubte
estellten vollstreck⸗
Handlung keine Rechtewirkungen erzeugen könne, verworfen hat,
intragung seiner s Grundstücke ver⸗ Darf der Revisionsrichter, nachdem er den Entscheidungs⸗