“
500 Fl. = 857 ℳ 14 ₰. Nr. 1701
2101 2231 2338 2362 2455 2479 2495 Fl. oder 14 571 ℳ 38 ₰.
ü= 514 ℳ 29 ₰. Nr. 2812 2826
00 Fl. oder 3600 ℳ 03 ₰.
25 Obligationen à 100 Fl. = 171 ℳ 413 ₰. Nr. 5 3384 3528 3542 3590 3666 3765 3896 4156 4169 4190 4218 4296 4316 4449 4478 4519 4596 4597 4599 4645 4646 4774 4779 4795 = 2500 Fl. oder 4285 ℳ 75 ₰.
75 Obligationen über 39 100 Fl. oder 67 028 ℳ 70 ₰. 1 ie Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Be⸗ merken in Kenntniß gescht. daß sie die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zum Rückzahlungstermin erfolgt, bei der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a./M., bei Staatsschulden⸗ Tilgungskasse in Königlichen Regierungs⸗
1 17 g ionen 1780 1789 1935 2012
der Königlichen Berlin, bei jeder 1 auptkasse, sowie bei den König⸗ lichen Bezirks⸗Hauptkassen in Hannover, Lüneburg und Osnabrück gegen Rückgabe der Obligationen und der dazu gehörigen, nicht verfallenen Zinsscheine Reihe I. Nr. 7 und 8 nebst Zinsschein⸗ Anweisungen erheben können.
Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich zurückzugebenden Zinsscheine wird von dem zu zahlenden Nominalbetrage der Obliga⸗ tionen zurückbehalten.
b Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen nicht bei der Königlichen Regierungshauptkasse hier oder bei der Kö nig⸗ lichen Kreiskasse in Frankfurt a. M., sondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die betreffenden Obligationen nebst Zinsscheinen und Zinsscheinanweisungen durch diese Kasse vor der Auszahlung zur Prüfung an den Unterzeichneten einzusenden, wes⸗ halb diese Obligationen einige Zeit vor dem Rück ahlungst eingereicht werden können. “
Rückständig sind noch: Reiückzahlbar
m 1. Oktober 1877: G. 609 1478 4073 4545, m 1. Oktober 1878: G. 4306 4759, m 1. Oktober 1879: G. 3828 3835 3838, m 1. Oktober 1880: G. 1787 1909 3258 3630 3830 4067 4119 1239 4664, am 1. Oktober 1881: G. 1144 1945 1987 2084 2458 2540 2718 2871 3651 3749 4083 4277 4607. Die Inhaber dieser Obligationen werden hierdurch wiederholt zu eren Einlösung aufgefordert. Wiesbaden, den 7. Juni 1882. . Der Regierungs⸗Präsident von Wurmb.
Personalveränderungen.
1 Königlich Preußische Armee. 1 8 Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Coblenz, 11. Juli. Lengerich, Major, aggr. dem Inf. Regt. Nr. 28, zur Dienstleist. bei der Eisenb. Abth. des Großen Generalstabes kommandirt. Mosler, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 60, dem Regiment aggregirt. v. Versen, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 60, zum Hauptm. und Comp. Chef, vorläufig ohne Patent, Gozs, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert. Krause, Pr. Lt. vom Hus. Regt. Nr. 16, dem Regt., unter Beförderung zum Rittmeister, aggregirt. v. Jagow, Pr. Lt. à la suite des Hus. Regts. Nr. 7, in das Hus. Regt. Nr. 16 einrangirt,
3 Nachweisung der beim Sanitäts⸗Corps im Monat Juni 1882 eingetretenen Veränderungen. Durch Verfügung des General⸗Stabs⸗ arztes der Armee. 5. Juni. Dr. Pfeiffer, Assist. Arzt 2. Kl. vom Inf. Regt. Nr. 81, zur Dienstleist. bei der Kaiserl. Marine
kommandirt. Königlich Bayerische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven eere. 8. Juli. Bösmiller, Oberst und Commandeur des 5. Infanterie⸗Regiments mit seiner bisherigen Uniform zu den Offizieren à la suite der Armee, Rauh, überzähliger Major vom 2. Infanterie⸗Regiment zum Infanterie⸗ Leib⸗Regt., Truksa, überzähl. Major vom 13. Inf. Regt., zum 5. Inf. Regt., beide als etatsmäß. Stabsoffiziere, Geiger, Hauptm., bisher Comp. Chef vom 17. Inf. Regt., zum 9. Inf. Regt. May 2 bisher Comp. Chef vom 16. Inf. Regt., zum 13. Inf.
egt., Frhr. v. Tautphoeus, Hauptmann und Comp. Chef im 17. Inf. Regt., in gleicher Eigenschaft zum 2. Inf. Regt. versetzt. v. Ausin, Oberst⸗Lieut. und Bats. Commandeur im 5. Inf. Set⸗ Straub, Oberst⸗Lt. und Bats. Commandeur vom Inf. Leib⸗Regt., im 7. Inf. Regt. zu Regts. Commandeuren, Fischer, überzähl. Major im 9. Inf. Regt., zum etatsmäß. Stabsoffizier er⸗ nannt. Binder, Pr. Lt. à la suite des 3. Jäger⸗Bats. und Adjut. der 4. Inf. Brig., dieser überzähl., Ritter v. Schmädel, Pr. Lt. vom 12 Inf. Regt., im 16. Inf. Regt., Daser, Pr. Lt. vom 6. Inf. Regt., De. Pr. Lt., beide im 17. Inf. Regk., K örbler, Er. Lt. vom 3. Jäger⸗Bat., im 18. Inf. Regt., sämmtlich als Comp.
Thefs zu Hauptleuten, Then, Sec. Lt. im 4. Inf. Regt., Brünn,
c. Lt. im 11. Inf. Regt. Metz, Sec. Lt. im 13. Inf. Regt., Wagner, Sec. Lt. im 17. Inf. Regt., zu Pr. Lts. befördert.
Im Beurlaubtenstande. 8. Juli. Münch, Sec. Lt. im Beurlaubtenstande des 17. Inf. Regts., zum Pr. Lt. befördert.
Im Sanitäts⸗Corps. 7. Juli. Dr. Frensdorf, Assist. Arzt 1. Kl. des 7. Inf. Regts. der erbetene Abschied mit Pens. und mit der Erlaubniß zum Tragen der Unif., unter Verleih. des Cha⸗ rakters als Stabsarzt bewilligt. Dr. Wingefelder, Ober⸗Stabs⸗ arzt 1. Kl. und Garn. Arzt vom Festungsgouvernement Germersheim, als Regts. Arzt zum 4. Chev. Regt. unter gleichzeit. Ernennung zum Div. Arzt der 2. Div., Dr. Moser, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom 2. Jäger⸗Bat., als Regts. Arzt zum 5. Chev. Regt. unter Verleihung des Charakters als Ober⸗Stabsarzt 2. Kl., Dr. Uibeleisen, Stabs⸗ arzt vom 8. Inf. Regt. als Bats. Arzt zum 2. Jäger⸗Bat., Dr. Bögler, Assist. Arzt 1. Kl. vom 6. Inf. Regt. zum 2. Feld⸗Art. Regt., Dr. Fruth, Assist. Arzt 2. Kl. vom 12. Inf. Regt. zum 2. Inf. Regt. versetzt. Dr. Albert, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. u. Reaten Arzt vom 5. Chev. Regt., als Garn. Arzt beim Festungsgouvernement Germersheim, zum Ober⸗Stabsarzt 1. Kl., Dr. Bratsch, Stabs⸗ arzt bei der Insp. der Milit. Bildungsanstalten zum Ober⸗Stabsarzt 2. Kl., Dr. Fink, Assist. Arzt 1. Kl. vom 2. Inf. Regt. im 8. Inf. Regt., Dr. Regler, Assist. 78 1. Kl. des Beurlaubtenstandes, zu Stabsärzten, Dr. Henle, Asfsist. Arzt 2. Kl. im 11. Inf. Regt., Dr. Saubert, Dr. Rinne, Dr. Wolf, Dr. Pfister, Assistenz⸗ Aerzte 2. Kl. des Beurlaubtenstandes, zu Assist. Aerzten 1. Kl., be⸗ fördert. Dr. Baumüller, Dr. Schiller, Ober⸗Stabsärzte 1. Kl.
a. D., als Gen. Aerzte 2. Kl., Dr. außner, Stabsarzt a. D., als Bber⸗Skabgart 9. Kl., Haraberijfs 1 1
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 15. Juli. Se. Königliche Hb7 18 der Prinz Carl brachte, wie „W. T. B.“ aus el meldet, gestern Mittag in einem Ro ugh längere Zeit auf dem Balkon des rothen Schlosses daselbst zu, um die frische Luft zu genießen. 3
— Zur Beseitigung von Zweiseln und Meinungsver⸗ schiedenheiten hinsichtlich der Auslegung und Anwendung des Gesetzes vom 1. Juli 1881, betreffend die Erhebung von Reichs⸗Stempelabgaben (Reichs⸗Gesetzblatt S. 185), hat der Bundesrath in seiner Sitzung vom 5. Juli d. 3— nachstehenden Beschlüsse gefaßt:
1) Genußscheine und ähnliche zum Bezug eines Antheils an dem zur Vertheilung gelangenden Reingewinn einer Aktienunternehmung berechtigende Werthpapiere sind, wenn dieselben dem Eigenthümer oder Inhaber auch einen verhält⸗ nißmäßigen Antheil an dem Vermögen der Gesellschaft ge⸗ währen, wie Aktien bezw. Aktienantheilscheine zu besteuern, wenn dies nicht der Fall ist, als Schuldverschreibungen.
Als Kapitalwerth der letzteren ist zutreffendenfalls der 25fache Betrag der durchschnittlichen Jahresrente, event. der Courswerth und, falls ein solcher nicht besteht, der Schätzungs⸗ werth anzusehen.
2) Zu den Anschaffungsgeschäften im Sinne der Tarif⸗ nummer 4 gehört auch die Annahme von Wechseln, Coupons, Dividendenscheinen oder Werthpapieren zur Gutschrift in lau⸗ fender Rechnung oder auf eine bestimmte, aus einem Waaren⸗ geschäft oder einem sonstigen Rechtsgrund entsprungene Schuld.
3) Die Anwendbarkeit der Tarifnummer 4b. ist nicht auf die von einem Kontrahenten des Geschäfts ausgestellten und für einen solchen bestimmten Berechnungen, auch nicht auf Guthaben, Verpflichtungen oder Ansprüche beschränkt, welche auf Geld gerichtet sind. Die Tarifnummer 4. umfaßt so⸗ wohl die Berechnungen des Gläubigers über sein Guthaben, als solche des Schuldners über seine Verpflichtung. Es ist nicht erforderlich, daß die Berechnung außer dem Betrage des Anspruchs auch die Grundlagen enthält, aus denen der erstere rechnerisch ermittelt ist. Eine von beiden Angaben genügt. Der Zweck der Ausstellung einer Berechnung ist ohne Einfluß auf die Stempelpflichtigkeit derselben. Auch quittirte Rech⸗ ühg und Quittungen, welche den Inhalt der Rechnungen im Sinne des Tarifs haben, sind stempelpflichtig.
Die Rechnung ist auch dann im Sinne des Tarifs über ein „abgeschlossenes“ Geschäft ausgestellt, wenn sie vor dem Abschlusse des Geschäfts in Erwartung des letzteren angefer⸗ tigt, aber erst gleichzeitig mit dem Abschluß oder in Folge desselben ausgehändigt bezw. angenommen wird, wie dies beispielsweise bei den Rechnungen der Fall ist, welche den zur Iis angebotenen Wechseln beigefügt zu werden pflegen.
Auf Kontokorrent⸗ und Rechnungsauszüge ist die Tarif⸗ nummer 4b. alsdann anwendbar, wenn im Debet oder Kredit ein Anspruch aufgerechnet wird, welcher aus einem der in der gedachten Nummer bezeichneten Geschäfte entsprungen ist.
4) Noten über Auszahlungen für Rechnung eines Andern fallen nicht unter die Tarifnummer 4, sofern nicht etwa ein Kauf fremder Banknoten oder fremden Geldes vorliegt.
5) Auf Schriftstücke der Tarifnummer 4b. findet die Vor⸗ schrift im §. 9b. des Gesetzes vom 1. Juli v. J. keine An⸗ wendung. Bank⸗ oder Kreditinstituten, welche Geschäfte der Staatskasse in deren Vertretung ausführen, kommt die ge⸗ dachte Vorschrift nicht zu Gute.
6) Schlußnoten ꝛc. und Rechnungen ꝛc. über die in der Tarifnummer 4 bezeichneten Geschäfte sind auch dann stempel⸗ pflichtig, wenn das Geschäft Zins⸗ oder Dividendenscheine (Coupons) zum Gegenstande hat,
7) Bei der Berechnung des Werths des Gegenstandes des Geschäfts nach der „Befreiung“ Ziffer 1 zu Tarifnummer 4 sind die laufenden Zinsen mit in Rechnung zu stellen.
8) Wird der bereits vorher brieflich oder mündlich durch Herstellung des Konsenses erzielte Abschluß eines der Tarif⸗ nummer 4a. angehörigen Geschäftes in, die Geschäftsbedin⸗ gungen zusammenstellenden Briefen bestätigt, so ist die „Be⸗ freiung“ Ziffer 3 zur Tarifnummer 4 auf diese Briefe nicht anwendbar.
9) Auf Briese, welche eine Rechnung ꝛc. der in Tarif⸗ nummer 4b. bezeichneten Art enthalten, findet die „Befreiung“ Ziffer 3 zur Tarifnummer 4 keine Anwendung.
10) Für die Bemessung der in Ziffer 3 der „Befreiungen“ für Tarifnummer 4 bestimmten Entfernung von mindestens 15 km ist die Entfernung des Bestimmungsortes vom Absen⸗ dungsorte und für diese diejenige Entfernung als maßgebend zu erachten, welche für den Postverkehr gilt.
— Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ Angelegenheiten hat die Aufmerksamkeit des Justiz⸗Ministers darauf gelenkt, daß die hierselbst bestehenden Sachverstän⸗ digenvereine, welche auf Grund gesetzlicher Vorschriften behufs der Begutachtung technischer Fragen in Nachdrucks⸗ und Nachbildungsfällen gebildet sind, von den Justiz⸗ behörden nicht in dem Maße, wie erwartet werden dürfte, in Anspruch genommen werden. Namentlich sei es in neuerer Zeit vielfach vorgekommen, daß Gerichte und Staatsanwalt⸗ chaften zunächst nicht das Gutachten der Sachverständigen⸗ vereine erfordert, sondern einzelne Fabrikanten, Industrielle, Künstler, Handwerker ꝛc. als Sachverständige gehört und erst später, wenn diese Personen ungenügende oder sich wider⸗ sprechende Gutachten abgegeben, ein Obergutachten der Sachverständigenvereine eingeholt hätten. Ein solches Ver⸗ fahren, welchem in manchen Fällen die irrige Meinung zu Grunde gelegen zu haben scheine, daß die Sachverständigen⸗ vereine nur zur Abgabe von Obergutachten berufen seien, sei geeignet, die Thätigkeit dieser Vereine erheblich zu beeinträch⸗ tigen, wenn nicht ganz aufzuheben. Es gereiche dies aber nicht minder den Sachen als auch den Parteien zum Schaden, da die als Sachverständige zugezogenen Einzelpersonen häufig die für die Begutachtung erforderliche Erfahrung nicht besͤherg ihnen auch die Urheberrechts⸗Gesetzgebung überhaupt nicht oder nur in ungenügender Weise bekannt sei und sie mit den bereits vorhandenen Erscheinungen auf dem literarischen, künstlerischen oder industriellen Gebiete nicht hinreichend ver⸗ traut seien, so daß sie vielfach materiell unrichtige Gutachten abgäben. Der Justiz⸗Minister hat hieraus Veranlassung ge⸗ nommen, die Justizbehörden in einer allgemeinen Verfügung vom 5. d. M. auf die angeführten eleLichen Vorschriften hinzuweisen und ihnen zu empfehlen, die utachten in Nach⸗ drucks⸗ und Nachbildungsfällen von den Sachverständigen⸗ vereinen zu erfordern, sofern nicht besondere Umstände, wie namentlich die durch eine vorläusige Beschlagnahme bedingte Dringlichkeit der Sache, eine Ausnahme erheischen.
— Der Finanz⸗Minister hat durch Cirkularverfügun vom 12. d. M. bestimmt, daß die durch die Verfü⸗ ung von 23. v. Mts. angeordnete Nachweisung über Fü vollstreckungen wegen Grund⸗, Gebäude⸗, Gewerbe⸗ oder Einkommensteuerrückständen ganz wegfallen soll. Die statistischen Erhebungen sollen sich vielmehr ausschließlich
auf die Rückstände an Klassensteuer beziehen, aber zu⸗ gleich auch eine Nachweisung über die wegen Klassensteuer⸗ rückständen erfolgten Mahnungen mit umfassen. Diese Nach⸗ weisung ist nach einem vorgeschriebenen neuen Formular und monatlich, jedoch mit Rücksicht darauf, daß die Klassen⸗ steuer⸗Erhebung erst mit dem 1. Oktober d. J. wegen des bewilligten Steuererlasses wieder ihren Anfang nimmt und deshalb bis dahin Mahnungen nur ausnahmsweise vorkommen können, zuerst für den Monat Oktober d. J. einzureichen.
— Dienstboten und untergeordnete Geschäftsgehülfen, welche mit Zustimmung des Dienstherrn von den Geschäfts⸗ kunden desselben Bezahlung für die von ihnen herumgetra⸗ genen Waaren in Empfang nehmen (beispielsweise die Aus⸗ träger von Backwaaren eines Bäckers an dessen Kunden), sind nach einem Urtheil des Reich sgerichts, I. Strafsenats, vom 27. April d. J., als Bevollmächtigte im Sinne des §. 266 Str.⸗G.⸗B. zu betrachten und im Falle der Unterschlagung der vereinnahmten Gelder nicht wegen Unterschlagung, son⸗
dern wegen des schweren Vergehens der Untreue zu be⸗ strafen.
— Der General⸗Lieutenant von Strubberg, General⸗ Inspecteur des Militär⸗Erziehungs⸗ und Bildungs⸗Wesens, hat mit 5 wöchentlichem Urlaub Berlin verlassen.
— In der Ersten Beilage befindet sich eine Zusammen⸗ stellung der Ernteaussichten in den einzelnen preu⸗ ßischen Provinzen und Landdrosteibezirken, wie sich diese Aussichten Ende Juni, d. J. nach den Schätzungen der landwirthschaftlichen Centralvereine gestaltet haben.
Bayern. Augsburg, 15. Juli. (W. T. B.) Der König und die Königin der Niederlande sind gestern Abend
hier eingetroffen und reisen heute Abend über München nach Salzburg weiter.
Sachsen. Leipzig, 14. Juli. (W. T. B.) Dem Leipziger Tageblatte“ zufolge ist hier heute eine Zuschrift des Reichs⸗Justiz⸗ amtes eingegangen, wonach die Reichsregierung beschlossen hat, den im früheren botanischen Garten gelegenen, derselben vom Rathe der Stadt Leipzig angebotenen Bauplatz zur Herstellung des Dienstgebäudes für das Reichs⸗ gericht unter den gestellten Bedingungen zu erwerben. Wegen der Mittel für den Ankauf werde im nächsten Etat das Nöthige vorgesehen werden.
Hessen. Darmstadt, 12. Juli. (K. Z.) Das heute ausgegebene „Regierungsblatt“ verkündigt eine Verordnung über die Dienst⸗ und Geschäftsverhältnisse der ursprüng⸗ lich von der Zweiten Kammer beanstandeten, schließlich aber doch genehmigten Gerichtskostenrevisoren. Hiernach werden diese Revisoren bei der Staatsanwaltschaft des Ober⸗ Landesgerichts angestellt. Die Dienstaufsicht über dieselben wird von dem Ober⸗Staatsanwalt ausgeübt. Die Revisoren haben jedoch auch die Aufträge der Gerichtspräsidenten bezüglich der Revision der Verwaltung der Materialienvorräthebei den Kollegialgerichten zu erledigen. Der zweite Revisor ist dem ersten untergeordnet und hat den dienstlichen Weisungen desselben vorbehaltlich der näheren Anordnungen des Ober⸗ Staatsanwalts nachzukommen. Der zweite Revisor ist zugleich Gehülfe des Ober⸗Staatsanwalts. Die Geschäftsverhältnisse bestimmen sich nach der noch zu erlassenden Geschäftsanweisung
und den über die Prüfung des Gerichtskostenansatzes zu
treffenden Anordnungen.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 10. Juli. (Köln. Ztg.) Gegen die Vagabunden noth ist heute hier ein Verband gegründet worden, der die beiden ersten Verwal⸗ tungsbezirke des Großherzogthums (Weimar, Jena⸗Apolda) umfassen soll, und zwar ohne jede Scheidung von Stadt und Land. Die von fast allen Gemeindevorständen dieser Bezirke beschickte Versammlung nahm ein Statut an, demzusolge in etwa zweistündiger Entfernung Unterstützungsstationen er⸗ richtet werden sollen, auf denen Handwerksburschen und Ar⸗
beiter, die sich legitimiren können, Naturalverpflegung, aber Eine gewisse Kontrole wird
keine Geldunterstützung erhalten. durch besonders ertheilte abgestempelte Karten geführt. Außer⸗ halb der Stationen wird nichts verabreicht. Die Kosten werden bestritten durch Beiträge der Ortsvereine bezw. der Gemeinden.
Hamburg, 15. Juli. (W. T. B.) Der Senat er⸗ nannte zu Mitgliedern der gemischten Kommission zur Be⸗ rathung des Generalplans und des Kostenanschlags für den Zollanschluß den Bürgermeister Dr. Petersen, sowi die Senatoren Hayn, Dr. Versmann, von Melle und Oswald
Unter den Regierung in
Oesterreich⸗Ungarn. Gesetzentwürfen,
Pest, 12. Juli. welche die ungarische der nächsten Session dem Rei stage vorzulegen ge
denkt, befindet sich auch der über die Ablösung der Regalien. Der betreffende Entwurf ist aber, wi
„Ellenör“ meldet, noch immer nicht festgestellt, da die Re⸗ gierung einen Ablösungsmodus, welcher sowohl den Interessen der Eigenthümer als denen der ablösenden Gemeinden billig Rechnung trägt, noch nicht gefunden hat. Das Comite, das mit der Angelegenheit der Regalienfrage betraut ist, werde sich nun nächster Zeit damit zu beschäftigen haben, auch einen allseitig befriedigenden Ablösungsmodus sestzustellen.
Großbritannien und Irland. London, 14. Juli. (W. T. B.) Im Unterhause erklärte in Beantwortung einer Anfrage Tylers Gladstone, der interimi sche General konsul Englands in Egypten, Cartwright, habe heute früh telegraphisch angezeigt, der Khedive sei gestern Nachmittag, da er sich der Loyalität der von Arabi gascha zu seiner
berwachung zurückgelassenen Truppen versichert halte, na Alexandrien zurückgekehrt, habe Scherif sasas zu sich berufen und wolle noch andere maßgebende Paschas berufen und versuchen, die Ordnung in der Sltadt und im Lande herzustellen. Der Admiralitäts⸗ Sekretär Campbell Bannerman erwiderte auf mehrere andere Anfragen, die in Port Said und Suez befind⸗ lichen höheren Offiziere seien ermächtigt worden, Kanonenboote zur Begleitung der den Suezkanal passirenden en lischen Schiffe zu verwenden. Der Dampfer „Glenlyon“ habe den Kanal passirt. Unter⸗Staatssekretär Dilke theilte dem Hause mit, Cartwright habe ferner angezeigt, daß man bemüht sei, den in Alexandrien befindlichen Pöbel zu zerstreuen. Arabi Pascha sei an Bord eines Bootes auf dem Kanal entflohen, sein dermaliger Aufenthalt sei nicht bekannt, man nehme an, daß seine Truppen sich zerstreuen würden. (Lauter
eifall.)
Cartwright nenne mehrere Personen, die getödtet worden seien, eine Niedermetzelung in größerem Maßstabe werde aber von ihm nicht erwähnt.
— (W. T. B.) Wie es heißt, hat der Kanzler des Herzogthums Lancaster, Bright, seine Entlassung genommen. — Das durch eine Depesche von Lloyds verbreitete Gerücht, der Dampfer „Glenlyon“ habe im Suezkanal Schiffbruch erlitten und sei von den Arabern geplündert worden, ist un⸗ begründet, der „Glenlyon“ hat den Suezkanal gestern ohne jeden Schaden passirt.
— 15. Juli. (W. T. B.) Der Rückritt des Kanzlers des Herzogthums Lancaster, Bright, erfolgte, weil Bright mit der egyptischen Politik des Kabinets nicht einver⸗ standen war. — Die „Daily News“ erfährt, Frankreich sei geneigt, sich an der Okkupation von Egypten zu betheiligen, wenn es von den übrigen Mächten dazu aufge⸗ fordert werde.
Frankreich. Paris, 14. Juli. (W. T. B.) Der aus Anlaß der heutigen Nationalfeier abgehaltenen Truppenrevue wohnten der Präsident Grévy und sämmt⸗ liche Minister bei. Die sehr zahlreich versammelte Bevölkerung empfing den Präsidenten und die Minister mit dem Ruf: „Es lebe die Republik!“ Die Revue nahm bei sehr schönem Wetter einen glänzenden Verlauf, die Artillerie, die Chasseurs und die Pompiers wurden von der Menge durch Beifallsrufe aus⸗ gezeichnet. In der Stadt herrscht ein sehr festliches und bis jetzt durch keinen Zwischenfall gestörtes Treiben.
Nach Meldungen aus Alexandrien ist es den 28 französischen Staatsangehörigen, welche noch daselbst ..““ waren, gelungen, die Stadt unversehrt zu ver⸗ lassen.
— 15. Juli. (W. T. B.) Das Nationalfest verlief bei günstigem Wetter ohne Störung. Abends fanden Illumi⸗ nation, Feuerwerk und Ballfeste statt. Nennenswerthe Zwischenfälle sind nicht vorgekommen. Ein Ballon platzte und stürzte aus einer Höhe von 700 Metern herab, die beiden Luflschiffer kamen indeß unversehrt davon, da die Hülle des Ballons sich zu einer Art Fallschirm gestaltete und die Ge⸗ schwindigkeit des Niedergangs mäßigte. Auch in den Depar⸗ tements verlief die Feier ohne Störung.
Türkei. Konstantinopel, 15 Juli. (W. T. B.) Der Ministerrath hat beschlossen, noch zu versuchen, ob die Lösung der egyptischen Angelegenheit ohne eine eigent⸗ liche militärische Intervention geordnet werden könne, falls die Mächte aber hierauf nicht eingingen, sich zur Inter⸗ vention bereit zu erklären.
Bulgarien. Sofia, 12. Juli. (W. „Presse“.) Heute ist im Beisein des Fürsten Alexander, der Minister und Truppen sowie einer großen Menschenmenge das Standbild des Kaisers Alexander II. von Rußland enthüllt worden.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 13. Juli. (St. Pet. Ztg.) Zur Krönungsfeier sind jetzt, wie russische Blätter berichten, alle Vorbereitungen in Moskau beendet. Das Programm der Festlichkeiten ist sowohl in Bezug auf die Feier bei Hofe als auch bezüglich der Volks⸗ feste bereits ganz ausgearbeitet.
— 14. Juli. (W. T. B.) Zum Direktor der Bauern⸗Agrar⸗ bank ist Kartawzew, der bisher dem Domänen⸗Minister attachirt war, ernannt worden. — Ueber Nischni⸗Nowgorod und über die Kreise Nischgorod, Balachna und Ssemenow ist für die Dauer der vom 13. Juli bis 22. September in Nischni⸗ Nomwgorod stattfindenden Messe der Zustand des verstärkten Sicherheitsschutzes verhängt worden. — Die Gesetzsammlung publizirt den vom Kaiser bestätigten Entwurf der mit dem 1. Januar 1883 einzuführenden neuen Taback⸗Accise⸗ ordnung. 11
— 15. Juli. (W. T. B.) Die hiesige französische Kolonie beging die Feier des Nati onalfestes gestern durch ein Banket unter dem Vorsitze des Botschafters Jaures. Jaurés brachte den Toast auf den Präsidenten Grévy aus, worauf Rufe „vive la république!“ erschallten. Später wurde ein Glückwunschtelegramm an Grévy abgesandt.
Afrika. Egypten. Von „W. T. B.“ wird aus London berichtet: .
14. Juli, Mittags. Das „Reutersche Bureau“ meldet aus Alexandrien von heute früh 9 ½ Uhr: Es sind einige Feldgeschütze mit einer Abtheilung Marine⸗ Infanterie gelandet worden. Noch vor der Landung derselben war der Palast Raseltin von einem Theil der eingeborenen Bevölkerung geplündert worden. Die Zahl der bei dem Bombardement getödteten Egypter wird auf 2000 geschätzt, durch eine Pulverexplosion in einem der Forts wurde nahezu ein ganzes Bataillon vernichtet.
— 14. Juli, Nachmittags. Eine Depesche des „Standard“ aus Alexandrien von heute früh 9 Uhr 10 Minuten sagt: Die Feuersbrünste in der Stadt dauern fort, man sieht von Weitem Banden von Arabern, welche fortfahren, zu plündern. Admiral Seymour ersuhr, daß 9000 Mann egyptischer Truppen eine Stellung außerhalb der Stadt eingenommen hätten und befahl, das Ge⸗ schützfeuer über die Stadt hinweg auf diese Stellung zu richten. — Den „Daily News“ wird von heute früh 10 Uhr aus Alexandrien gemeldet: In der Stadt brennt es immer weiter, das Feuer nähert sich dem arabischen Quartier und der Hafengegend, man sieht Personen mit brennenden Fackeln, welche durch die Straßen ziehen und Feuer an die Häuser legen. General Wolseley wird nächsten Sonntag in Port Said erwartet. Admiral Hoskins hat seine Flagge an Bord der „Penelope“ aufgehißt und begiebt sich nach Port Said und Ismailia. 3
— 14. Juli, Abends. Nach einer Depesche aus Alex⸗ andrien von heute Nachmittag 4 Uhr wurde das Fort Napo⸗ leon heute Vormittag von Artilleristen und Marinesoldaten besetzt. Die egyptische Hacht „Mahrussa“ wird zur Aufnahme des
edive in Stand gesetzt. Die englischen Schiffe haben den Befehl erhalten, die arte außer im Falle der Provokation nicht weiter zu beschädigen. Das amerikanische Geschwa⸗ der ist in den inneren Hafen zurückgekehrt.
— 14. Juli, Abends. Eine Depesche des „Reuterschen Bureaus“ von heute Nachmittag 5 Uhr sagt: Alexandrien ist vollständig zerstört, die Straßen sind verwüstet, das französische Konsulat ist ein Aschenhaufen, in der ganzen Straße von Scherif Pascha ist die englisch⸗egyptische Bank das einzige unversehrte Gebäude. Alle Straßen vom Zoll⸗ haus an bis zu dem Großen a. sind geplün worden und stehen in Flammen. Zwei Drittheile der
82
egyptischen Truppen desertirten während des Bom⸗
8 1
bardements, mit den übrigen Truppen, die ebenfalls nicht länger bleiben wollten, zog sich Arabi Pascha nach Kafrdowor, der ersten Station der nach Kairo führenden Eisenbahn, zurück. Vor dem Rückzug dahin plünderten die Truppen die Häuser und steckten dieselben in Brand; das von den Soldaten begonnene Zerstörungswerk wurde dann von der eingeborenen Bevölkerung fortgesetzt. Der Khedive sollte getödtet werden, Tulba Bey wurde von Arabi Pascha mit einer stärkeren Abtheilung Kavallerie und Infanterie abgesandt, das Palais Ramleh zu umzingeln. Eine Anzahl bewaffneter Soldaten drang in das Zimmer des Khe⸗ dive ein und erklärte ihm, daß sie Befehl hätten, ihn zu tödten. Nach langen Verhandlungen erkaufte man den Schutz und die Unterstützung von etwa 500 Soldaten, die den Khedive nach dem Palast Raseltin geleiteten. Hier wurde der Khedive von englischer Marine⸗Infanterie in Empfang genommen, welche die egyptischen Soldaten in Respekt hielt. Admiral Seymour, Colvin und der englische Konsul besuchten hierauf den Khedive, welcher erklärte, er wolle auf kein Schiff gehen und zöge es vorläufig vor, in dem Palais zu bleiben. Mahmud Pascha und alle Minister, mit Ausnahme Arabi Paschas, hatten sich nach dem Palaste Raseltin begeben. Eine Abtheilung eng⸗ lischer Marine⸗Infanterie marschirte heute durch die von den Bewohnern verlassene Stadt; einzelne auf frischer That er⸗ griffene Plünderer wurden niedergeschossen.
— 15. Juli. Nach einer Depesche des „Reuterschen Bureaus“ aus Alexandrien von gestern Abend 8 Uhr sollte Abends eine größere Truppenabtheilung unter Beihülfe Sei⸗ tens der neutralen Schiffe gelandet werden, um die Ordnung in der Stadt aufrecht zu erhalten. — Nach einem weiteren Telegramm aus dem Hafen von Alexandrien vom 14. d., Abends 10 Uhr, wird Alexandrien jetzt in allen Theilen von Marinesoldaten bewacht, welche Befehl erhalten haben, die Soldaten zu entwaffnen und die Plünderer zu er⸗ schießen. Man sucht die Bevölkerung zur Rückkehr zu ermu⸗ thigen. Die Dampfer „Penelope“ und „Alexandra“ sind heute Abend nach Port Said abgegangen. Die Feuers⸗ brunst in der Stadt greift immer weiter um sich.
v“ Zeitungsstimmen. 8
Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ bespricht den Jahresbericht der Handelskammer in Osnabrück, indem sie u. A. sagt:
Bei der großen Aufmerksamkeit, deren sich jetzt die Berichte der E113““ in der Presse erfreuen, durfte man einigermaßen ge⸗ pannt sein auf denjenigen der Handelskammer in Osnabrück, und zwar um der von der Mehrzahl ihrer Schwestern abweichenden Stel⸗ lung willen, welche dieselbe in Bezug auf die Anordnungen des Han⸗ dels⸗Ministers hinsichtlich der Veröffentlichung der Handelskammer⸗ berichte eingenommen hatte.
Der uns jetzt vorliegende Bericht liefert den Beweis, daß die der Veröffentlichung desselben vorausgegangene Einsendung an das Handels⸗Ministerium seiner Objektivität in keiner Weise nachtheilig gewesen ist. Es werden mit derselben Freimüthigkeit, die man in anderen Berichten zu finden gewohnt ist, den Staatsbehörden Desiderien für die weitere Entwickelung des Handelsverkehrs des betreffenden Bezirks vorgetragen, und das aus den gemachten Beob⸗ achtungen des Handelsverkehrs gesammelte Material wird in derselben Vollständigkeit bekannt gegeben, wie an anderen Orten.
Ueber die Stellung, welche die Handelskammer Osnabrück zu dem Ende vorigen Jahres vom Handels⸗Minister an die Regierun⸗ gen ꝛc. über die Geschäftsführung der Handelskammern erlassenen Reskripte eingenommen, läßt sie sich in der Einleitung folgender⸗ maßen aus:
„Wir haben jenem Reskript nicht die sensationelle Bedeutung beizulegen vermocht, welche ein Theil der übrigen preußischen Handelskammern, und speziell verschiedene Schwesterkammern der Provinz, in demselben erblicken zu müssen glaubten. Vielmehr fanden wir Anlaß, mit hoher Befriedigung in der gewünschten Ein⸗ sendung der Sitzungsprotokolle einen Beweis zu finden, daß die Phanabeit der Handelskammern zur Zeit an maßgebender Stelle einem erhöhten Interesse begegnet, abgesehen davon, daß wir bereits wiederholt betonten, wie nur aus der vollständigen Einsicht der Ver⸗ handlungen den maßgebenden Instanzen eine Beurtheilung der von der Majorität und der Minorität geäußerten Ausführungen ermöglicht werden könne, während andererseits die Oeffentlichkeit der Plenarsitzung unseres Kollegiums der langjährigen Praris desselben entspricht. Wenn von uns fernerhin erfordert wird, daß vor Veröffentlichung unseres Berichtes dem Herrn Minister eine Gelegenheit geboten werden solle, etwaige unzutreffende Angaben unserer Arbeit zu berichtigen, so finden wir um so weniger Anstand, dieser beinahe selbstverständlichen Forde⸗ rung zu entsprechen, als dieselbe sachlich nur von nützlichem Erfolge sein kann und eine „Censur“ unserer gutachtlichen Aeußerungen nur durch gewaltthätige Interpretation des Wortlautes aus dem betreffen⸗ den Passus des Reskriptes zu folgern seht bsht.. 5
Ueber Rückzölle, welche für die Müuhlenindustrie freudig begrüßt werden, heißt es: r11u 1
„Nachdem für die Mühlenindustrie in dieser Richtung eine nutz⸗ bare Erleichterung gewährt ist und auch für die Eiseninduftrie das Verfahren durch neuere Verordnungen des hohen Bundesraths ver⸗ einfacht wurde, glauben wir uns zu der Hoffnung berechtigt, daß die hohe Reichsregierung nunmehr auch anderen bei dieser Frage lebhaft betheiligten Industrien, so namentlich der Stärkefabrikation, der Textilindustrie, in deren einzelnen Zweigen bereits einschlägige Pro⸗ positionen formulirt werden, der Cigarrenfabrikation und der Fleisch⸗ waarenfabrikation ein gleiches Interesse zuwenden werde.“
Im Uebrigen wird dargelegt, daß der Zolltarif sich für Kräfti⸗
ung und Förderung der heimischen Produktion bewährt habe, es cehn jedoch, als ob einige für den Bezirk besonders ins Gewicht allende Positionen noch nicht hoch genug normirt seien, um einen vollen Ausgleich mit dem besser situirten Auslande zu schaffen.
In dem sodann folgenden Berichte über die Thatsachen heißt es hinsichtlich der allgemeinen Lage des Handels und der Gewerbe im Handelskammerbezirke: b
„In den meisten bedeutenderen Industriezweigen unseres Bezirks, welche mit dem Absatz ihrer Erzeugnisse nicht lediglich auf die —5 Umgebung angewiesen sind, hat sich im Allgemeinen eine er⸗ freu †. wachsende Rensamkei unverkennbar geltend gemacht und wenn die geschäftlichen Ergebnisse derselben nicht in gleichem Maße ehen konnten, so liegt das daran, daß für die Bedarfsartikel der breiteren Volksschichten, bei zwar größerer Nachfrage, diese letztere ich immerhin vorwiegend nur auf geringwerthigere Erzeugnisse be⸗ chränkte, für die auch Preisaufbesserungen einstweilen nur in be⸗ cheidenem Umfange erzielt wurden. Immerhin ist bei der Eisen⸗ und Stahlindustrie, der Baumwoll⸗Industrie, der mechanischen Leinen⸗ weberei und einigen kleineren vee’EF des Bezirks ein Een Aufschwung, der zu Hoffnungen auf eine weitere Hebung jener
1——V berechtigt, thatsächlich eingetreten, und verdient es besonders hervorgehoben zu werden, daß an diesem Aufschwunge ür. eppesectlich technische Fortschritte der Fabrikation betheiligt ein ten.“
Auch die Schattenseiten in den veetzicheftllches —, des Bezirks werden beleuchtet; Landwirt ft und Kleingewerbe, sowie einige Spezialindustrien seien in theilweise zunehmend ritischer Lage, zumal die ersehnte gute Ernte 1881 ausgeblieben sei. Daher käme es auch, daß der Bezirk hier und da ein merkliches
Kontingent
zur Auswanderung stelle. Jedoch sei die Lage des Arbeiters allmäh⸗ lich eine unverkennbar bessere geworden; besonders sei die Arbeits⸗ gelegenheit sowohl bei den verschiedenen Industrien, als beim Ausbau der linksemsischen Kanäle erheblich gestiegen.
Aus allem diesem dürfte unsere obige Behauptung, daß der Be⸗ richt durch die vorgängige Vorlage an den Handels⸗Minister in seinem Werthe in keiner Weise eingebüßt, volle Bestätigung finden.
— Die „Neue Preußische Zeitung“ schreibt:
Die Berichte der Handelskammern und Kaufmannschaften über die wirthschaftlichen Ergebnisse des Vorjahres konstatiren durchgehends einen günstigen Verlauf und Aufschwung von Handel und Industrie. Einige Handelskammern erkennen dies auch in ihrem Gesammturtheil an, wenngleich sie sich bemühen, die Ursachen des Umschwungs auf außergewöhnliche Verhältnisse zurückzuführen, statt der Zoll⸗ und Wirth⸗ schaftspolitik das ihr gebührende Verdienst hieran beizumessen. Unter den obwaltenden Verhältnissen wird man aber hierin schon eine Wendung zum Besseren erblicken, wenn man sich erinnert, wie die vorjährigen Berichte, welche über die im Allgemeinen ungünstige⸗ ren Verhältnisse des Jahres 1880 sich ausließen, ohne weiteres alle Uebelstände und Nachtheile eben jener Zoll⸗ und Wirthschaftspolitik zur Last legten. Zu derartigen Schlu folgerungen hat nun das Jahr 1881 wenig Gelegenheit geboten, weshalb absprechende Urtheile über jene Politik weniger zu bemerken sind. So sehr sich aber auch einige Handelskammern bemühen, für freihändlerische Grundsätze einzutre⸗ ten und die günstigen Verhältnisse, die sie nicht leugnen können, auf die Gesetze der Naturnothwendigkeit zurückzuführen, denen gemäß der Cbbe auch im wirthschaftlichen Leben — durch keinerlei Einwirkung begünstigt — eine Fluth folgen soll, so sprechen doch fast durchweg die thatsächlichen Angaben für die Halt⸗ losigkeit einer solchen Auffassung; vielmehr sind dieselben geeignet, jedem unbefangen Denkenden das Urtheil abzunöthigen, daß der operative Eingriff des Staates in die wirthschaftlichen Verhältnisse von einem Segen begleitet war, welcher nicht nur reichlichere Ein⸗ nahmen der Reichskasse zuführte, sondern auch Handel und Industrie an sich belebte und die auf derselben lange Zeit liegende Stagnation in wohlthätiger Weise störte und beseitigte.
— In einer Berliner Correspendenz des „Hannover⸗
schen Courier“ über den günstigen Einfluß der Gotthard⸗ bahn auf den deutschen Export nach dem Süden heißt es: „ In erster Linie partizipirt an diesen Vortheilen der deutsche Kohlenhandel, dem bis dahin Italien ein verschlossenes Land gewesen und der jeßt stetig, wenn auch nur allmählig, den Kampf mit der engli⸗ schen Konkurrenz durchführen zu können scheint; die ausnehmend niedrigen Tarife für Kohlen von Saarbrücken nach Chiasso der ersten italienischen Station der Gotthardbahn, haben sich vortrefflich bewährt. Uns liegt aus guten privaten Quellen der erste Monatsausweis über diesen Verkehr vor, wie er sich nach dem neuen Tarif entwickelt hat, und es sind für den Anfang immerhin recht stattliche Ziffern, die sich da präsentiren. Im Ganzen sind gegen 3500 t Kohlen und 300 — 400 t Koks von den fiskalischen Gruben Saarbrückens nach Brescia, Mailand, Bergamo, Chiasso, Venedig, Turin ꝛc. abgegangen. Alles kommt nun darauf an, ob die Qualität der Sendungen dauernd eine so gute bleibt, um den Italienern die Bevorzugung der deutschen vor der englischen Kohle, die sie trotz der Gotthardbahn noch immer um ein Geringes billiger haben können, räthlich erscheinen zu lassen.“
— In einem Artikel der „Nordischen Presse“ lesen wir:
Fassen wir die innere, soziale und volkswirthschaftliche Lage als die unser Volk zur Zeit am tiefsten bewegende ins Auge, so wird nach den bisherigen moralischen Erfolgen des Reichskanzlers der Eintritt einer guten Ernte die Krönung seines Werkes herbeiführen. Seine Gegner schöpften die Hauptgründe gegen die Wirthschaftspolitik aus der seit Jahren in Folge vielfacher Mißernten obwaltenden Nothlage des deutschen Volkes, welches trotz aller Mühe und Arbeit kaum das tägliche Brod erarbeiten und für Kleidung und sonstige Lebensbedürfnisse nicht das Nothdürftigste erübrigen konnte. Sie führten das arme nothleidende Volk stets in den Vordergrund der Betrachtung und versuchten darzulegen, wie durch die Entfesselung der fremden Zufuhren Brod und Licht, Kleider und Schuhe billig werden sollten und wie die neue Wirthschaftspolitik nur Jammer und Elend schaffe. Natürlich blieben sie, wie gewöhnlich, den Beweis schuldig.
Jetzt wird der Umschlag eintreten! Geschützt gegen die Ueber⸗ schwemmung mit dem Ueberfluß der transatlantischen Konkurrenten werden wir nicht nur ein billiges Brot, sondern auch lohnende Arbeit für alle Kreise unserer Bevölkerung erlangen, und wiederum werden Stadt und Land frisch und fröhlich aufathmen, nachdem die Kob⸗ en und Manchestermänner uns dem Untergange so nahe gebracht hatten.
Centralblatt für das Deutsche Reich. Nr. 28. — Inhalt: Handels⸗ und Gewerbewesen: Erscheinen einer neuen Aus⸗ gabe der Pharmacopoea Germanica. — Bankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende Juni 1882. — Zoll⸗ und Steuerwesen: Beschlüsse des Bundesraths zur Auslegung des Reichs⸗Stempelgesetzes; — Zollamtliche Behandlung der mit der Post aus dem Auslande eingehenden Waarensendungen; — Veränderungen im Bestande und in den Befugnissen von Zoll⸗ und Steuerstellen. — Konsulatwesen: Ernennungen; — Einziehung eines Konsulats. — Polizeiwesen: Aus⸗ weisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
Justiz⸗Ministerial⸗Blatt. Nr. 28. — Inhalt: Allgemeine Verfügung vom 5. Juli 1882, betreffend die Einholung von Gut⸗ achten der auf Grund gesetzlicher Vorschriften bestehenden Sachver⸗ ständigenvereine. — Allgemeine Verfügung vom 5. Juli 1882, betreffend das Verfahren der Amtsgerichte in Angelegenheiten der vorläufigen Verwahrung. — Ausführungsverfügung vom 12. Juli 1882 zju der vom Bundesrath beschlossenen Verordnung, betreffend die eeen von Strafregistern und die wechselseitige Mittheilun 9 der Strafurtheile.
Centralblatt der Bauverwaltung. Nr. 28. — Inhalt: Amtliches: Personalnachrichten. — Nichtamtliches: Die Krümmung der Schienen beim Langschwellen⸗Oberbau in Hauptbahn⸗Strecken. — Die Konkurrenz für Entwürfe zum neuen Reichstagsgebäude. III. — Vermischtes: Eine Konkurrenz für Entwürfe zu einem Museum in Braunschweig. — Konkurrenz für Entwürfe zu einer Eisenbahnbrücke über die Donau und einem 18. für die rumänische Staatsbahn. — Konkurrenz für Entwürfe zu einem monumentalen Brunnen auf dem Augustus⸗Platz in Leipzig. — Außerordentliche Monatskonkurrenz des Architektenvereins in Berlin. — Ausstellung für Hygiene und Rettungswesen in Berlin. — Einführung der rt in das Binnenland. — Das neue Stadthaus in Paris. — Büöcherschau.
Statistische Nachrichten.
Summarische Uebersicht über die Zahl der Stu⸗ direnden auf der Königlichen Albertus⸗Univerfität zu Königsberg i.Pr. im Sommersemester 1882. Im Winter⸗ semester 1881/82 sind immatrikulirt gewesen 846, davon sind abge⸗ gangen 154, es sind demnach geblieben 692; dazu sind in diesem Se⸗ mester gekommen 171, die Gesammtzahl der immatrikulirten Studi⸗ renden beträgt daher 863. Die theo 55 Fakultät zählt Preußen 126, Nichtpreußen —, zusammen 126. e furistische Fakultät zählt pe⸗ses 150, Nichtpreußen 2, zusammen 152. Die medizinische K. ultät zählt Preußen 187, Nichtpreußen 18, zusammen 205. e philosophische Fakultät zählt a. Preußen mit dem Zeugniß der Reife 347, b. Preußen ohne Zeugniß der Rei e gemäß §. 3 der Vorschrif⸗ ten für Studirende der Landes⸗Universitäten vom 1. Oktober 1879 24, mithin un“ 371, dazu c. Nichtpreußen 9; im Ganzen 380, zusammen 863. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die hiesige Universität als nur zum Hören der Vorlesungen berech⸗