“ selben unter Nr. 99 eingetragen: &☚
zweier Prokuristen beigefügt ist. In gleicher Form erfolgen die Bekanntmachungen des Vorstandes. Die Willenserklärungen und Bekanntmachungen des Aufsichtsraths sind mit den Worten: Der Aufsichtsrath der Splau'er Thonwerke, Aktiengesellschaft, unter Beifügung des Namens des Vorsitzenden oder Stellvertreters und eines Mit⸗ gliedes zu unterzeichnen. Bekanntmachungen von Seiten der Gesellschaft erfolgen durch Einrückung in folgende Blätter: das Wittenberger Kreisblatt zu die Wittenberger Zeitung Wittenberg, das Wochenblatt für Schmiedeberg, Kemberg, Pereetzsch, Dommitzsch und Umgegend zu Schmiedeberg. egenwärtig ist zum alleinigen Vorstandsmitglied der Kaufmann Julius Dähling zu Berlin, Belle⸗ Alliance⸗Platz 6 a., gewählt. Mitttenberg, den 13. Juli 1882. “] Königliches Amtsgericht. 8 Worbis. Bekanntmachung. [32110] „In das Firmenregister des unterzeichneten Gerichts ist zufolge Verfüung vom 24. Juni cr. an dem⸗ selben Tage unter Nr. 97 eingetragen: als Firmeninhaber: „Gunkel, Heinrich, Handelsmann zu Breiten⸗
ach’,
als Ort der Niederlassung: „Breitenbach“,
als Bezeichnung der Firma: „H. Gunkel“.
Worbis, den 23. Junt 1882.
Köniaäliches Amtsgericht,
Abtheilung III.
Worbis. Bekanntmachung. [32106] In das Firmenregister des unterzeichneten Gerichts ist zufolge Verfügung vom 23. Juni c. an demselben Tage unter Nr. 96 eingetragen: als Firmeninhaber: „Faupel, Aloisius, Handelsm tenbach“, als Ort der Niederlassung: „Breitenbach“, als Bezeichnung der Firma: „Aloisius Faupel“. Worbis, den 23. Juni 1882. Königliches Amtsgericht. Abtheilung III. 1
Worbis. Bekanntmachung. [22108] In das Firmenregister des unterzeichneten Gerichts ist zufolge Verfügung vom 27. Juni cr. an dem⸗ selben Tage unter Nr. 98 eingetragen: als Firmeninhaber: Pfützenreuter II., Breitenbach. als Ort der Niederlassung: Breitenbach. als Bezeichnung der Firma: „Franz Pfützenreuter II.“ Worbis, den 27. Juni 1882. sKEKbönigliches Amtsgericht. Abtheilung III.
Franz, Handelsmann zu “
Worbis. Bekanntmachung. 32109] „In das Firmenregister des unterzeichneten Gerichts ist zufolge Verfügung vom 28. Juni cr. ang dem⸗
als Firmeninhaber: FMRe „Sonneborn, Heinrich, 2 Handelsmann zu Breitenbach, ,8xeur, w. als Ort der Niederlassung: 2†¶42. 1. „Breitenbach“, ¶̊al 5 als Bezeichnung der Firma: „Hein. Sonneborn“. orbis, den 28. Juni 1882. Königliches Amtsgericht,“ Abtheilung III.
Worbis. Bekanntmachung. [32107] In das .enee des unterzeichneten Gerichts ist zufolge Verfügung vom 1. Juli 1882 an dem⸗ selben Tage unter Nr. 100 eingetragen: als Firmeninhaber: ghe. Eduard, Handelsmann zu Breiten⸗ . „ 8 8 als Ort der Niederlassung: „Breitenbach“, als Bezeichnung der Firma: 8 8 „Eduard Kirchner“. Worbis, den 1. Juli 1882. Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.
Konkurse. 8 122591 Konkursverfahren.
In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Adele Morgonoff, Ehefrau August Schmitz, ohne Gewerbe, in Aachen, gewesenen Theilhaberin der Firma H. Hardy Sohn in Aachen, ist in
olge eines von dem Gemeinschuldner gemachten
orschlags zu einem Zwangsvergleiche neuer . gleichstermin auf Fensnelech Ber den 15. August 1882, Vormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Zim⸗ mer 5, anberaumt. Aachen, den 15. Juli 1882.
Maaßen,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
“ 8 1 ““
Bekanntmachung. 3 Das durch Beschluß vom 19. März 1878 das Vermögen des Kaufmanns Samuel Herr⸗ mann, in Firma G. Arnd Nachf. zu Berlin er⸗ 2 Konkursverfahren ist durch die erfolgte lußvertheilung der Masse beendet.
Berlin, den 8. Juli 1882. 8 Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 54.
Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über das Vermögen des Damen⸗ und Kindermäntelfabrikanten Julius Heilbronn hier, Königstr. 55, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
Berlin, den 11. Juli 1882.
8
27 b 832273] Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über das vermögen des Kaufmanns Samuel Joëẽl, hier, Melchiorstraße 30, wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 26. Juni 1882 angenommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß vom 26. Juni 1882 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung des Verwalters ist Schlußtermin auf
den 4. August 1882, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Jüdenstraße 58, 1 Treppe, Saal 21, anberaumt.
Berlin, den 14. Juli 1882.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 55.
[32267] Konkursverfahren.
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kürschnermeisters Emil Weiske zu Clausnitz ist in Folge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche und zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf
den 9. August 1882, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst an⸗ beraumt.
Burgstädt, den 14. Juli 1882.
8 Hübler, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[32230] Nr. 14 483. Den Konkurs über das Vermögen des Kaufmanns Lazarus Marx hier betr. Dagegen die Bestätigung des unterm 27. v. Mts. zwischen dem Konkursschuldner und den Konkurs⸗ gläubigern abgeschlossenen Vergleichs eine Beschwerde bis heute nicht erhoben worden ist, wurde vom Gr. Amtsgericht dahier gemäß §. 175 K. O. das Konkursverfahren aufgehoben. Bruchsal, 13. Juli 1882. Der Gerichtsschreiber des Großherzogl. Amtsge 6
Privat⸗
richts: Rittelmann. 6 [32235] Bekanntmachung.
Der Konkurs über das Vermögen des Kauf⸗ manns Michael Stoffel dahier ist durch Schluß⸗ vertheilung beendigt und daher aufgehoben.
Höchstädt a. Donau, 13. Juli 1882.
1 Kgl. bavr. Amtsgericht.
Seiler. Beglaubigt: Der Kgl. Gerichtsschreib
(Unterschrift.)
.“ 86
2242 132242] Bekanntmachung.
Das K. Amtsgericht Ingolstadt hat nach Ab⸗ haltung des Schlußtermins das Konkursverfahren über das Vermögen der Handelsfran Karolina Grundherr in Ingolstadt durch Beschluß vom Heutigen aufgehoben.
Ingolstadt, den 15. Juli 1882. Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts:
Zetti, Kgl. Sekretär.
[32298]
Bekanntmachung. Der Konkurs über das Vermögen des Kauf⸗ manns Ernst Zachau von hier ist durch Schluß⸗ vertheilung beendigt und wird hiermit aufgehoben. Insterburg, den 13. Juli 1882. Knapke, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.
182241]1 Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Gustav Liedtke hierselbst, Französischestraße Nr. 1, wird nach er⸗ folgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben.
Königsberg i./Pr., den 13. Juli 1882.
Königliches Amtsgericht. VII.
182256]1 Konkursverfahren.
In dem Konkursverfahren über das nachge⸗ lassene Vermögen des Buchbindermeisters Fried⸗ rich Oswald Hering in Mittweida ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerthbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf den 12. August 1882, Vormittags 812 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst be⸗ stimmt. ““ Mittweida, den 14. Juli 1882. 8
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[32233]
Das Königl. Amtsgericht München I., Abtheilung A. für g
hat über das Vermögen des Kaufmanns Hans Maier hier, Klenzestraße 12/I., auf dessen Antrag am 12. Juli 1882, Nachmittags 6 Uhr, den
Konkurs eröffnet. Rechtsanwalt Isaak Har⸗
Konkursverwalter: burger I. hier.
Offener Arrest erlassen, Anzeigefrist auf Grund desselben und Anmeldefrist für die Konkursforderun⸗ gen bis zum 5. August 1882 einschließlich fest⸗
geseßt „Wahltermin zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, Bestellung eines Gläu⸗ bigerausschusses, dann über die in §§. 120 und 125 der Konkurzordnung bezeichneten Fragen ist auf Dieaes. den 8. Angust 1882, 1 ormittags 9 Uhr, und der allgemeine Prüfungstermin auf Dienstag, den 19. September 1882, G Vpormittags 9 Uhr, 8 beide Termine im diesgerichtlichen Geschäftszimmer Nr. 90, anberaumt. uchen, den 13. Juli 1882. Der geschäftsleitende Kgl. Gerichtsschreiber: uu“*““ “
viahc üge t ktr Das Königl. Amtsgericht München I.,
Das Königliche Amtsgericht I., Abth. 50. 1“
Simon Eckert hier eröffnete Konkursverfahren als durch Schlußvertheilung erledigt aufgehoben. München, den 13. Juli 1882. Der geschäftsleitende Kgl. Gerichtsschreiber: Hagenauer.
[32247] Das Königliche Amtsgericht München I., Abtheilung A. für Civilsachen, hat mit Beschluß vom 13. Juli 1882 in dem Kon⸗ kursverfahren über das Vermögen des Schneider⸗ meisters Josef Malzer hier den auf Freitag, den 21. Juli 1882, Vormittags 9 Uhr, anberaumt ge⸗ wesenen Wahl⸗ und Prüfungstermin auf Freitag, den 4. Angust 1882, LULVpormittags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Geschäftszimmer Nr. 9/0 verlegt. München, den 14. Juli 1882. Der geschäftsleitende Kgl. Gerichtsschreiber: Hagenauer.
[32234] Das Königl. Amtsgericht München I., „Abtheilung A. für Civilsachen, hat über den Nachlaß des Schlossermeisters Ernst Sandvohs dahier, auf Antrag des Eisen⸗ händlers C. M. Weiner hier, am 13. Juli 1882, Nachmittags 5 Uhr, den Konkurs eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Kaul hier. Offener Arrest erlassen, Anzeigefrist auf Grund desselben und Anmeldefrist für die Konkursforde⸗ Fünerin bts zum 15. August 1882 einschließlich estgesetzt. „Wahltermin zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, Bestellung eines Gläu⸗ bigerausschusses, und die in den §§. 120 und 125 der Konkursordnung bezeichneten Fragen ist auf Mittwoch, den 16. August 1882, Vormittags 9 Uhr,B Sitzungszimmer Nr. 14/I., und der allgemeine Prüfungstermin auf Dienstag, den 29. August 1882, 1 Vormittags 9 Uhr, Sitzungszimmer Nr. 12/1. anberaumt. ünchen, den 14. Juli 1882. Der geschäftsleitende Königliche Gerichtsschreiber: Hagenauer.
1
9 182239]”]=) Bekanntmachung. Der Konkurs über die Kaufmannsehelente Salomon und Lina Levi dahier wird als durch rechtskräftigen Zwangsvergleich erledigt aufge⸗ hoben. Nürnberg, den 12. Juli 1882. Königliches Amtsgericht, Abtheilung III. (L. S8.) Hofmann. 3 Zur Beglaubigung: „Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts. Der geschäftsleitende Kgl. Sekretär: Hacker.
K. Amtsgericht Oberndorf. 8 182243] Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen der Handelsfrau Sosie Schmid von Schramberg wurde nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Den 14. Juli 1882. 8 8 Gerichtsschreiber Schlager.
[32248] Beschluß. Das durch Beschluß vom 11. März 1882 über das Vermögen des Schlächtermeisters Schulz zu Prenzlau eröffnete Konkursverfahren wird auf seinen Antrag mit Zustimmung der Gläubiger, welche Forderungen angemeldet haben, eingestellt. Prenzlau, den 3. Juli 1882. ö Königliches Amtsgericht. u“
[32249] Beschluß.
Das über das Vermögen des Schneidermeisters
Carl Zahrn zu Prenzlau am 14. Oktober 1881
eröffnete Konkursverfahren wird, nachdem die
Schlußvertheilung stattgefunden, hiermit aufge⸗
hoben. ““
Prenzlau, den 14. Juli 1882.
Königliches Amtsgericht.
[32250] Beschluß. “ Das über das Vermögen des Schmiedemeisters und Wagenbauers Adolf Kusenack zu Prenzlau unter dem 19. September 1881 eröffnete Konkurs⸗ verfahren wird, nachdem die Schlußvertheilung stattgefunden, aufgehoben. Preuzlau, den 14. Juli 1882. Königliches Amtsgericht.
8
Bekanntmachung. 1
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des A. Streveler zu St. Johann ist zur Prüfung der nach dem allgemeinen Prüfungstermine angemel⸗ deten Forderungen besonderer Termin auf Samstag, den 19. August cer.,
Vormittags 11 Uhr, vor unterzeichneter Stelle anberaumt. Saarbrücken, den 13. Juli 1882.
Königliches Amtsgericht.
182236]2 Konkursverfahren.
Ueber das Vermögen des Krämers und Gärt⸗ ners Karl Wilhelm Pfaffenroth und dessen Ehefrau Maria Thiriot, Beide beisammen zu Saargemünd wohnend, wird heute, am 12. Juli 882, Rachmittags 6 ½ Uhr, das Konkursver⸗ fahren eröffnet. Der Gerichtsschreiber⸗Anwärter Philipp Köstle zu Saargemünd wird zum Konkursverwalter sord bü Konkursforderungen sind bis 16. August 1882 bei dem Gerichte 2echn 88 Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines erebioengscgass 92 — — über . er rsordnun eichn Gegenstände auf . aumn Samstag, den 5. August 1882, Vormittags 11 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Mittw den 13. September 1882, 2¼
Abtheilung A. für Civilsachen, hat mit Beseng vom 12. Juli . unterm
18— 11 1. „
. 1“ 1 22. Juli 1881 über das Vermögen des Tapezierers
vor dem unterzeichneten Gerichte — Amtsgerichts⸗ schreiberei — Termin anberaumt.
Allen E. welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkurs⸗ masse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leihen, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 16. August 1882 Anzeige zu machen.
Kaiserliches Amtsgericht zu Saargemünd. ggez. Kessel. 2
Für die Richtigkeit.
Der Kaiserl. Amtsgerichtsschreiber: Hamberger. 8
1322571 Konkursverfahren. Ueber das Vermögen der Caroline Witschger, Ehefrau von Ludwig Schellenberger in Sulz, wird heute, am 7. Iuli 1882, Vormittags 9 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Verwalter: Jodocus Breit, Gerichtsvollzieher in
ulz.
E“ bis 2 Inli 1882.
Erste Gläubigerversammlung 3. August 1882, geic,eicsehs 19 Uhr. 1 8 8
Allgemeiner Prüfungstermin 3. August, 1882, Vormittags 10 Uhr. 8
Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 29. 1882. “ dn
Sulz, Kr. Gebweiler, den 7. Juli 18 Kaiserliches Amtsgericht. ggez. Eppel. Für richtige Abschrift: Drumm, Amtsgerichtsschreiber.
132251]1 Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über das Vermögen des Nachlasses des Getreidehändlers Christian Fried⸗ rich Fredrich in Taucha wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben.
Taucha, den 13. Juli 1882.
1 Königliches Amtsgericht. Hennig. Beglaubigt: Lemcke, Gerichtsschreiber.
132252]2 Konkursverfahren.
Ueber das Vermögen des Parzellisten Carsten J. Bendixen aus Grünhoffeld, jetzt abwesend, wird, da der Abwesenheitsvormund desselben, Land⸗ mann Carl Thiesen zu Blumenhof die Insolvenz des ꝛc. Bendixen angezeigt und glaubhaft gemacht hat und die Eröffnung des Konkurses beantragt hat, heute, am 14. Juli 1882, Nachmittags 3 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet.
Der Gemeindevorsteher Peter Skau in Lüders⸗ holm wird zum Konkursverwalter ernannt.
Konkursforderungen sind bis zum 9. Angust 1882 bei dem Gerichte anzumelden.
Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, und zur Prüfung der angemel⸗ deten Forderungen auf
Freitag, den 11. August 1882, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt.
Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse ge⸗ hörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die .hen; auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 9. August 1882 Anzeige zu machen. 8
Koönigliches Amtsgericht zu Tondern.
2 gez. v. Hagen. “ Veröffentlicht: Ewertsen, Aktuar, 1“ als Gerichtsschreiber. 290 5R1 132253]2 Konkursverfahren.
Ueber das Vermögen der Ehefrau des Johan⸗ nes Heimann, Elisabetha, geborene Löw zu Dorfweil wird hente, am 10. Juli 1882, Nach⸗ mittags 5 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet.
Der Rechnungssteller Bausch zu Dorfweil wird zum Konkursverwalter ernannt.
Konkursforderungen sind bis zum 8. August 1882 bei dem Gerichte anzumelden.
Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falls über die n 8 22 der Konkursordnung bezeichneten Gegen⸗
ände au “ Freitag, den 4. Nnenst 1882, 1 „Vormittags 10 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Dennersag. den 17. August 1882, ormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 3, Termin anberaumt.
Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse ge⸗ hörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 8. August 1882 Anzeige zu machen.
1 Schmidt, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abth. II. zu Usingen.
—— 8 8 8 8
[32240 Beschlu 8 Nach Konkursverfahren über das Ver mögen des Kaufmanns Heinr. Ellerhusen der Schlußtermin abgehalten worden, wird dieses Kon⸗ kursverfahren aufgehoben. Waren, den 14. — 1882. Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerin
gez. Peters. Zur laubigung: Der Gerichtsschreiber: Beister, A.⸗G.⸗Aktuar.
Redacteur: Riedel. 6
Berlinz: Verlag der Expedition (Kessel).
ormittags 9 Uhr,
Druck: W. Elzner.
dingungen
Iiid 21 “ 98
Liquidation der Gesellschaft
2
Deutscher
Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Nierteljahr.
“ für den Raum einer Urnmzeile 30 ₰.
nzeige
Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;
für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expe⸗
dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
1 dem Staats⸗Minister Maybach die Erlaubniß zur An⸗ egung des Großkreuzes des Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Ordens, und
dem Staats⸗Minister Dr. Lucius die Genehmigung zur Anlegung des von Sr. Majestät dem König von Bayern ihm verliehenen Großkreuzes des Verdienst⸗Ordens vom heiligen Michael zu ertheilen. v11“
Deuntsches Reich. Bei der Kaiserlichen Normal⸗Aichungs⸗Kommission ist der
Kanzlei⸗Hülfsarbeiter Thormann zum Kanzlei⸗Sekretär er⸗
nannt worden. 1
inrichtung einer Frühleerung der Stadtbriefkasten.
Vom 20. d. M. ab wird die 1. Briefkastenleerung in hiesiger Stadt zwischen 5 und 6 Uhr früh stattfinden, so daß
die bei dieser Leerung in den Briefkasten vorgefundenen Sen⸗ dungen für Berlin noch zur 1. Bestellung gelangen bezw.
die weitergehenden Sendungen mit den Morgens abgehenden chnellzügen Beförderung erhalten. Berlin C., den 15. Juli 1882. Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor. y““ Schiffmann.
In Elsfleth wird am 26. d. M. mit einer Seesteuer⸗ anns⸗Prüfung begonnen werden.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Geheimen Baurath und vortragenden Rath im Ministerium der öffentlichen Arbeiten Grüttefien zum Ge⸗
heimen Ober⸗Baurath, und
den Kaiserlichen Ministerial⸗Raͤth von Roenne, bisher
zu Straßburg, zum Geheimen Bergrath und vortragenden
nath im Ministerium der öffentlichen Arbeiten zu ernennen: owie t den seitherigen Stadtrath Davids zu Wandsbeck auf
* Grund der durch die wahlberechtigte Bürgerschaft stattgehabten † Wahl, als Bürgermeister der Stadt Wandsbeck auf die gesetz⸗ liche zwölsjährige Amtszeit zu bestätigen.
nzessions⸗Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Schleswig nach Süder⸗Brarup durch die Schleswig⸗ Angler Eisenbahngesellschaft. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem von dem Comits, welches sich zur Gründung einer Aktien⸗ Gesellschaft unter der Firma: Schleswig⸗Angler Eisenbahn⸗
gesellschaft gebildet hat, darauf angetragen worden ist, dieser
Gesellschaft die Konzession zum Bau und eetriebe einer, für den
Betrieb mittelst Dampfkraft und für die Beförderung von Personen
und Gütern im öffentlichen Verkehre bestimmten, den Bestimmungen der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Be⸗ deutung unterworfenen Bahn von Schleswig nach Süder⸗ Brarup zu ertheilen, wollen Wir diese Konzession, sowie das Recht
zur Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums nach Maß⸗
gabe der geseplichen Bestimmungen, unter den nachstehenden Be⸗ ierdurch ertheilen:
I. „Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma: Schleswig⸗Angler Eisenbahngesellschaft und nimmt ihr Domizil und den Sitz ihrer Verwaltung in Schleswig oder unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten an einem anderen, an der Bahn gelegenen Orte. Die Gesellschaft ist den beste henden, wie den künftig ergehenden Reichs⸗ und Landesgesetzen ohne Weiteres unterworfen.
II.
Das zur plan⸗ und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn erforderliche Anlagekapital wird auf den Betrag von 1 000 000 ℳ festgesetzt. 1
Der Nominalbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden Aktien darf den Betrag des festgesetzten Anlagekapitals nicht übersteigen. Es bleibt der Gesellschaft überlassen einem Theil der auszugebenden Aktien (Stamm⸗Prioritätsaktien) ein Vorzugsrecht vor den übrigen Aktien (Stammaktien) hinsichtlich der Vertheilung des jährlichen Reinertrages des Unternehmens bis üün Belaufe von 5 % des Nominalbetrages dieser bevorzugten Aktien, sowie für den Fall der
1 bi chtlich der Vertheilung des Gesell⸗ schaftsvermögens einzuräumen. m Uebrigen dürfen den Inhabern derselben keine anderen Rechte, als den Inhabern der übrigen Aktien
Die Zeichner ozent der von ihnen
eingeräumt werden.
„Das Anlagekapital ist baar und voll einzuzahlen. dürfen auch nach erfolgter Einzahlung von 40
gezeichneten Beträge von der Verpflichtung zur Volleinzahlung der letzteren Seitens der Gesellschaftsorgane nicht entbunden werden. Das Anlagekapital muß voll und ungeschmälert für den Bau und Betrieb der Bahn verwendet werden.
Die Herstellung der Bahn auf durchaus solider und gesetzlicher Grundlage darf keinerlei Beeinträchtigung durch eine Verbindung der Finanzirung mit der Bauausführung und durch Ausführung in General⸗ entreprise erleiden. 8
Die Staatsregierung ist berechtigt, die Einzahlung auf die Aktien, insoweit dieselbe von der zuständigen Eisenbahn⸗Aufsichts⸗ behörde zur Fortführung und rechtzeitigen Vollendung des Baues für nothwendig erklärt, gleichwohl aber von der Gesellschaftsvertretung innerhalb der von der genannten Behörde bestimmten Frist nicht herbeigeführt wird, an Stelle der Gesellschaftsvertretung mit gleicher Wirkung einzufordern und beizutreiben, sowie über die Verwendung der eingezahlten Beträge zu bestimmen.
Dem Minister der öffentlichen Arbeiten ist das Recht vorbehal⸗ ten, zu bestimmen, daß die Einzahlung der gezeichneten Aktienbeträge nicht an den Gesellschaftsvorstand, sondern an eine von ihm zu be⸗ zeichnende öffentliche Kasse, behufs Bewirkung der erforderlichen Bau⸗ zahlungen zu erfolgen hat.
Bis zum Ablaufe desjenigen Kalenderhalbjahres, in welchem die unter VIII. Nr. 3 festgesetzte Baufrist abläuft, kann den Inhabern der Aktien bis zum Belaufe von 5 % des Nominalbetrages ihrer Aktien die Gewährung von Bauzinsen zugesichert werden.
III.
Die gesammte Leitung der Bau⸗ und Betriebsverwaltung ist einem Vorstande zu übertragen, welcher die Gesellschaft mit den gesetzlichen Befugnissen und Verpflichtungen des Vorstandes einer Aktiengesellschaft vertritt und für die Geschäftsführung, insoweit die⸗ selbe der staatlichen Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichts⸗ behörde verantwortlich ist.
Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren Personen bestehen soll, die Wahl des Vorsitzenden und der technischen Meütälieder bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen
rbeiten.
nehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeite.
Sofern die oberste Betriebsleitung nicht durch den Vorstand selbst erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die Wahl und die Geschäftsinstruktion des oder der obersten Betriebs⸗ dirigenten Anwendung. 8.
Von den Mitgliedern des Aufsichtsraths müssen wenigstens zwei Drittel ihren Wohnsitz im Deutschen Reichsgebiete haben.
Der Vorsitzende des Aufsichtsraths und dessen Stellvertreter sind e. aus den im Deutschen Reichsgebiete nodeehen Mitgliedern zu wählen.
V.
Die Staatsregierung ist berechtigt, sich in den Fällen, wo sie das staatliche Interesse für betheiligt erachtet, bei den Versammlungen und den Verhandlungen des Aufsichtsraths und der Generalver⸗ sammlung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Um die Ausübung dieses Rechts zu ermöglichen, ist der Regierung von allen diesen Versammlungen und Zusammenkünften rechtzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Berathungsgegenstände enthaltenden Tagesordnung Anzeige zu machen.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist berechtigt, in den Fällen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außer⸗ ordentlicher Generalversammlungen zu verlangen. 1
Alle die juristische Persönlichkeit der Eisenbahngesellschaft, welcher die in Rede stehende Konzession als ein an ihre Person ge⸗ bundenes Recht ertheilt ist, abändernden SHesSlast der Gesellschaft, überhaupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftsvertrages, welche nach dem in dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staatsregierung den Voraussetzungen nicht entsprechen, unter denen die Konzession ertheilt ist, erlangen nur durch die Genehmigung der Staatsregierung Gültigkeit. Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellschaft, welche die Uebernahme des Betriebes auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebes der eigenen Bahn an eine andere Gesellschaft, oder die Fusion mit einer anderen Gesell⸗ schaft aussprechen, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der Königlichen Staatsregierung. ;
Diese Bestätigung ist auch zur Aufhebung der Beschlüsse früherer Generalversammlungen überall dann erforderlich, wenn dieselben vom Staate genehmigt waren.
VII.
Für den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 (publizirt im Centralblatt für das Deutsche Reich Nr. 24 vom 14. Juni 1878) und die dazu ergehenden, ergänzenden und abändern⸗ den Bestimmungen (efr. §. 55 daselbst) maßgebend. Die Spurweite der Bahn soll 1,435 m betragen.
VIII. Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen: 1) der Staatsregierung bleibt vorbehalten: die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch⸗ führung durch alle Zwischenpunkte,
die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen und Haltestellen, 1 die Feststellung der Projekte aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, b 8— eststellung der Projekte für die Betriebsmittel und “ rer Anzahl. 1 Für alle durch die Ausführung der genehmigten Projekte beding⸗ ten Benachtheiligungen des Eigenthums oder 6. iger Rechte des Staats bleibt demselben der Anspruch auf vollständ 8 Entschädigung — Maßgabe der gesetzlichn Bestimmungen gegen die Konzessionarin vorbehalten.
2) Die Konzessionarin hat allen Anordnungen, welche wegen poli⸗
zeilicher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge⸗ troffen werden mögen, nachzukommen.
Die Geschäftsinstruktion für den Vorstand unterliegt der Ge⸗
. 3.) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß längstens innerhalb zwei Jahren nach Eintragung der Gesellschaft in das Han⸗ delsregister in Gemäßheit des nachstehenden Artikels XVIII. erfolgen. Für die Vorlage der speziellen Bauprojekte, sowie für die In⸗ angriffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetrievnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können von dem Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgesetzt werden 4) Für den Fall, daß die Konzessionarin mit der Erfüllung der ihr bezüglich des Bahnbaues obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der rechtzeitigen plan⸗ und anschlagsmäßigen Ausführung und Aus⸗ rüstung der Bahn in Verzug kommen sollte, ist dieselbe zur Zahlun einer Konventionalstrafe von 5 % des auf 1 000 000 ℳ festgesetzte Baukapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entscheidun darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Konventionalstrafe als verfallen anzusehen ist, mit Ausschluß des Rechtsweges, dem Minister der öffentlichen Arbeiten zusteht. 6 Zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat die Konzessionarin bei der General⸗Staatskasse den Betrag von 50 000 ℳ, in Worten „Fünfzigtausend Mark“, in baar oder in preußischen Staats⸗ ode vom Staate garantirten Papieren oder in inländischen Eisenbahn Prioritäts⸗Obligationen, unter Berechnung aller dieser Effekten nach dem Courswerthe, nebst den noch nicht fälligen Zinscoupons und Talons zu hinterlegen und in gerichtlicher oder notarieller Urkund mit der Maßgabe zum Pfande zu bestellen, daß dem Minister der öffentlichen Arbeiten die Befugniß zusteht, durch Verwendung der⸗ selben bezw. durch Veräußerung der verpfändeten Effekten zum jewei⸗ ligen Börsencourse die verfallenen Strafbeträge einzuziehen. — Die Rückgabe der zur Kaution etwa gehörigen Zinscoupons erfolgt in deren Verfallterminen, kann jedoch von dem bezeichneten Minister inhibirt werden, wenn nach dessen lediglich maßgebendem Urtheile die Konzessionarin den Bau verzögern sollte. Auch ist der bezeichnete Minister ermächtigt, nach Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Bahn einen entsprechenden Theil der Kaution schon vor völliger Vollendung des Baues und der Ausrüstung der Bahn zurückgeben zu lassen. 82 5) Falls die oben festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten besonderen Baufristen nicht innegehalten wird, kann nicht blos die bezeichnete Konventionalstrafe eingezogen, sondern auch die ertheilte Konzessio durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im §. 21 d Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vor⸗ handenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession nicht 5 Ablauf der in dem allegirten §. 21 festgesetzten Schlußfrist er⸗ olgen. 8
IX.
Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:
1) Die Feststellung und Abänderung des Fahrplans erfolgt durch die staatliche Aufsichtsbehörde. Die Konzessionarin soll jedoch nicht verpflichtet sein, zur Vermittelung des Personenverkehrs mehr als zwei Wagenklassen in die Züge einzustellen. Auch soll dieselbe, so lange die Bahn nach dem hierfür allein entscheidenden Ermessen der Auf⸗ sichtsbehörde vorwiegend von nur lokaler Bedeutung ist, nicht ange⸗ halten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung die⸗ nende Züge in jeder Richtung zu fahren.
2) Für die ersten fünf Jahre nach dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Januar kann die Konzessionarin die Preise sowohl für den Personen⸗ als für den Güterverkehr nach eigenem Ermessen bestimmen. Für die Folgezeit unterliegt jedoch dieser Tarif sowie die “ desselben der Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.
In Betreff des Güterverkehrs werden jedoch demnächst, so lange die Bahn nach dem hierfür allein entscheidenden Ermessen der Auf⸗ sichtsbehörde vorwiegend von nur lokaler Bedeutung ist, periodisch von fünf zu fünf Jahren Maximaltarifsätze für die einzelnen Güter⸗ klassen unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unternehmens von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt und ist der Konzessionarin überlassen, nach Maßgabe der reichs⸗ und landes⸗ gesetzlichen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Marimalsätze die Tarife nach eigenem Ermessen festzusetzen, bezw. ehme wie Ermäßigungen der Tarifsätze ohne die Zustimmung der Aufsichts⸗ behörde vorzunehmen. 1 —
Auch ist die Konzessionarin hinsichtlich der Einrichtung direkter Ta⸗ rife, sowie hinsichtlich des anzunehmenden Tarifsystems verpflichtet, die für die preußischen Staatsbahnen jeweilig bestehenden generellen Grundsätze zu befolgen, insoweit solches vom Minister der öffent lichen Arbeiten für erforderlich erachtet wird. - 4
3) Die Konzessionarin hat mit der Eröffnung des Betriebes der
anzen Bahn einen Erneuerungsfonds und einen Reservefonds nach den bestebenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der letzteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten arkesstellenden. periodisch zu revidirenden Regulative zu bilden. 3. er Erneuerungs⸗ und Reservefonds sind sowohl von einander, als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu halten. 8
Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Be
ebsmittel.
In den Erneuerungsfonds fließen: Ev
a. der Erlös aus den entsprechenden abgängigen Materialien;
b. die Zinsen dieses Fonds; die Zinsen dieses F alljährlich zu entnehmende
c. eine den Betriebseinnahmen Rücklage. 2 1 Die Höhe dieser Rücklage wird durch das Regulativ fescelest Der Reservefonds dient 5 Bestreitung von solchen durch außer⸗ rewöhnliche Elementarereignisse und größere Unfälle hervorgerufenen usgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der, der Bestimmung des Unternehmens ent⸗ sprechenden Weise erfolgen kann. 82 den Reservefonds fließen: 1 7 a. etwaige Ersparnisse an dem Baukapital, insoweit 44½ von
dem Malshe der öffentlichen Arbeiten für erforderlich erachtet. werden sollte; 1 —