1882 / 169 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Jul 1882 18:00:01 GMT) scan diff

por Nr. 1

unter Nr. 2 eine Hypothek von 5000 und endlich unter Nr. 3 eine Hypothek von 6000 eingetragen, mit dem Vermerk,

Mrlaub angetreten.

fungirt als interimistischer Geschäftsträger der Legations⸗ Sekretär Schön.

genossenschaften zur Kommunalsteuer. tition ist eine Nachweisung über die Gemeindesteuern

Wortlaut der darauf, daß der

Tarifs. Bei den unter den §. 219 rangirenden Waaren muß jedoch die Stückzahl in den Deklarationen nicht nur nach den Punkten des §. 219 des Tarifs, sondern auch für jede Waarengattung und Sorte gesondert angegeben werden. Sollte sich bei der Besichtigung her⸗ ausstellen, daß die Qualität nach der Tarifirung mit der Deklaration nicht übereinstimmt, so ist nach der Anmerkung zu Art. 882 der Zollordnung zu verfahren. In jenen Fällen aber, wo die Waaren nicht gemäß der obigen erforderlichen Klassifikation nach Gattung

1 deklarirt werden sollten, ist der Art. 794 der Zollordnung in

nwendung zu bringen. 11“ In Vertretung des Direktors:

g Der Vize⸗Direktor: Sabugin. Der Abtheilungs⸗Chef: Blagoi.

Wird von einem Hypothekengläubiger dem

Schuldner das im Grundbuch eingetragene Recht eingeräumt,

hinter seiner Hypothek eine Hypothek bis zu einem bestimmten Betrage mit dem Vorzugsrecht vor seiner Hypothek ein⸗

tragen zu lassen, und werden sodann verschiedene Posten ein⸗

getragen, denen diejenige Post folgt, für welche die Priorität

vor der zuerst eingetragenen Hypothek eingetragen wird, so wer⸗

den nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Hülfssenats,

vom 5. Juni d. J. die zwischen der ersten und letzten Hypo⸗

thek eingetragenen Hypotheken durch die Prioritätsvermerke

gar nicht berührt, sie haben ein Recht auf Befriedigung

nach der Rangordnung ihrer Eintragungen, während der letzte Gläubiger von dem Liquidat des ersten Gläubigers soviel be⸗

anspruchen darf, als die von den Zwischengläubigern erhobenen

Summen noch übrig lassen. Ist beispielsweise auf einem Grund⸗ stück unter Nr. 1 eine Hypothek von 12 000 eingetragen,

mit dem Vermerk, daß der Grundstücksbesitzer hinter dieser

Hypothek eine Hypothek von 6000 mit dem Vorzugsrecht eintragen lassen darf, und wird sodann

daß diese 6000 ein Vorzugsrecht vor den unter Nr. 1 ein⸗ getragenen 12 000 haben sollen, so stellt sich die Betheili⸗ gung der drei Hypothekengläubiger an den Kaufgeldern des

spöäter Schulden halber subhastirten Grundstücks, welche 16 000

betragen, folgendermaßen: Nr. 1 liquidirt an Kapital,

Zinsen ꝛc. 12 500 und erhält nur 9600 ℳ, Nr. 2 liquidirt an Kapital, Zinsen ꝛc. 5300 und erhält nur 3500 und Nr. 3 liquidirt 6400 und erhält den Rest von 2900

Der Kaiserliche Gesandte am Königlich griechischen Hofe, von Radowitz, hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Während seiner Abwesenheit von Athen

Der Königliche Gesandte beim päpstlichen Stuhle,

Wirkliche Geheime Rath Dr. von Schlözer, hat Rom mit

Urlaub verlassen. Während seiner Abwesenheit ist die interimistische Führung der gesandtschaftlichen Geschäfte dem Legations⸗Sekretär Freiherrn von Rotenhan übertragen.

Der Herzoglich braunschweigische und Großherzoglich

oldenburgische Minister⸗Resident Dr. von Liebe hat Berlin

mit Urlaub verlassen. Die Vertretung desselben ist von der

Königlich bayerischen Gesandtschaft hierselbst übernommen worden.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Gotha, 18. Juli. Die

hiesige Stadtverordnetenversammlung hat an den Landtag

eine Petition gerichtet wegen Heranziehung der Erwerbs⸗ Dieser Pe⸗

und Abgaben unserer Stadt beigegeben. Dieselbe läßt erken⸗

naen, daß bei einer vöeen der Bevölkerung seit 1858 von 15 684 bis 1880 au

70 161 auf 306 262 oder von 4,473 pro Kopf auf 11,59 pro Kopf gestiegen sind.

26 495 die Steuern und Abgaben von

Niederlande. Haag, 20. Juli. (W. T. B.) Die

Regierung hat beschlossen, ein Schiff zum Schutze der nieder⸗ ländischen und belgischen Unterthanen nach Egypten zu

schicken; ferner erhielt das in Malta befindliche Kriegsschiff „Marnix“ den Befehl, in Port Said Station zu nehmen.

Die Rückkehr des Königs wird zum 26. d. M. erwartet,

nach derselben dürfte auch die seit dem 9. Mai d. J. schwebende

Ministerkrisis ihre Lösung finden.

Belgien. (Köln. Ztg.) Das eben erschienene zwölfte Jahr⸗

buch der Statistik von Belgien bringt einige bemerkenswerthe

Mittheilungen über die Anzahl der berechtigten Wähler

im Staate. Am 31. Dezember 1881 betrug die Zahl der Einwohner 5 519 844 Personen. Die Zahl der eingeschriebenen Wähler war 118 426, also 25,5 auf 1000 Einwohner. Dieses Verhältniß stellt sich um 0,4 pro Mille höher als das von 1875 und 0,7 pro Mille unter dem von 1870. Im Jahre 1860 war 1000 Einwohner. um 3,8 pro

und 1850 17,7 auf Seit dreißig Jahren ist es also 1 o Mille gewachsen. Die Zahl der Wähler ür die Provinzialräthe beträgt 236 290, die der Wähler für ie Gemeindevertretungen 382 569. Was den Bildun sgrad

das Fäen 20,6

betrifft, ergaben die Listen der Aushebung für den Militär⸗ dienst im schreiben konnten, 16 000 auf 39 864; im Jahre 1876 8246 auf 47 309 und im Jahre 1880 8478 auf 49 054. Die „Ligue des Gueux“ von Antwerpen hat eine Statistik der Wähler in dieser Stadt aufstellen lassen, woraus sich ergiebt, daß nur

ahre 1847, ganz Ungeschulte, die nicht lesen noch

16 ¼ Prozent von den gebildeten Einwohnern bei den allge⸗

mmeinen Wahlen das Wahlrecht haben.

Großbritannien und Irland. London, 20. Zuli.

(W. T. B.) Im Unterhause kündigte der Premier Gkad⸗ stone an, daß er nächsten Montag die Bewilligung eines Kredits beantragen werde, um die Re⸗

gierung in den Stand u setzen, die englischen Streitkräfte im Mittelländischen Meere

zu verstärken; er beabsichtige, den Betrag der Kreditforderung durch eine Steuermodifikation aufzubringen. Gladstone fügte noch hinzu, es sei heute die telegraphische B] eingegangen, daß der Sultan darein willige, der Kon er vermuthe daher, daß der Sultan jetzt als thatsächlicher

erenz beizutreten,

Theilnehmer an der Konferenz werden könne, der esche enthalte indeß keinen direkten Hinweis ultan Truppen nach Egypten senden wolle.

In Beantwortung einer Anfrage Bourke'’s erklärte Unter⸗ Staatssekretär Dilke, die Regierung habe maritime Maßregeln

Schutze des Sitzung der v. M. sei

Suezkanals etroffen. Konstantinopeler onferenz vom der der Erklärung gegen eine isolirte

. Aktion vom englischen und französischen Botschafter angehängte Vorbehalt in densgenn hi vfaich 1

zugefügt worden, ihren resp. Re⸗

gierungen damit jeder Eventualität gegenüber volle Freiheit der Aktion zu lassen, insbesondere volle Freiheit der Aktion bei einer Gefahr für den Suezkanal. Am 28. Juni sei der Bot⸗ schafter Lord Dufferin angewiesen worden, den Zweck dieses Vorbehaltes seinen Kollegen gegenüber besonders zu erwähnen und am 17. Juli hätten England und Frankreich den anderen Konferenzmächten folgende Mittheilung gemacht: Unsere Vor⸗ schläge wegen Wiederherstellung der Ordnung in Egypten sind der Konferenz bereits unterbreitet. Die Sicherheit des Suez⸗ kanals, obschon sie mit diesem Gegenstand in Verbindung steht, ist eine separate Frage und nicht in gleichem Maße durch po⸗ litische Rücksichten beschwert. Indem die Regierung von jeder Frage absieht, die hinsichtlich der Pflicht irgend einer Macht individuell entstehen kann, wenn eine plötzliche und ernstliche Gefahr in Ermangelung jeder Maßregel für eine vereinte Aktion eintreten sollte, hält es dieselbe für wünschenswerth, daß jede zu ergreifende Aktion die Sanktion Europas, und wenn es zu erreichen ist, auch die Sanktion der Türkei er⸗ halte. Frankreich und England machen daher den Vorschlag, daß die Konferenz diejenigen Mächte designire, die im Nothfalle beauftragt werden sollen, die zum Schutze des Kanals speziell nothwendigen Maßregeln zu ergreifen. Um Zeit zu sparen, sollen die Mächte, welche auf diese Weise designirt sind und die das Mandat angenommen haben, zu der Bestimmung des Modus und des Zeitpunkts der zu treffenden Schutz⸗ maßregeln ermächtigt sein. In jedem Falle soll die Aktion auf der Grundlage des im Uneigennützigkeits⸗ Protokoll ausgesprochenen Prinzips ausgeführt werden. In Beantwortung einer Anfrage des Deputirten Holland verlas Dilke zwei Depeschen des Botschafters Elliot vom 10. und 11. d. M. und eine Depesche Lord Granville’'s vom 14. d. M., aus denen sich ergebe, daß der österreichische Minister des Auswärtigen, Graf Kalnoky, das Bombardement von Alexandrien als unter den obwaltenden Umständen vollständig legitim gebilligt habe.

21. Juli. (W. T. B.) Die von dem Unter⸗Staats⸗ sekretär Dilke im Unterhause verlesene Depesche des Botschaf⸗ ters Elliot vom 10. d. besagt, Graf Kalnoky habe auf die Mittheilung Elliots betreffs des Bombardements ohne Zögern in der kordialsten Weise erklärt, dieses Vorgehen sei vollkommen legitim, da England unmöglich bedroh⸗ liche Vorbereitungen gestatten könne. Nach der weiteren Depesche Elliots vom 11. d. habe Graf Kalnoky an diesem Tage seine frühere Erklärung wiederholt. In der Depesche Lord Granvilles an den Bot⸗ schafter Elliot vom 14. d. heißt es: Nach den Mittheilun⸗ gen des Botschafters Grafen Karolyi soll Graf Kalnoky Elliot gegenüber erklärt haben, daß die österreichische Regierung ge⸗ neigt sei, das Bombardement als einen Akt der Selbstver⸗ theidigung anzusehen, hervorgerufen durch die Provokationen der egyptischen Behörden und als einen Zwischenfall, der keinen präjudizirenden Einfluß auf die diplomatische Lage habe, vorausgesetzt, daß England seine Aktion auf die Ent⸗ waffnung der Forts beschränke.

3. T. B.) „Daily News“ vernimmt, daß die britische Regierung die Erklärung der Pforte, daß sie jetzt bereit sei, an der Konferenz theilzunehmen, als Ablehnung der von der Konferenz an dieselbe gerichteten Einladung, Truppen nach Egypten zu senden, ansehe. Deshalb werde englischerseits ohne Verzug ein Expeditionscorps nach Egypten gesandt werden, mit der Aufgabe, die Autorität des Khedive herzustellen und die internationalen Rechte zu

schützen.

Frankreich. Paris, 20. Juli. (W. T. B.) In dem heute früh stattgehabten Ministerrathe erneuerte Präsident Grévy seine Bemühungen, den Minister⸗Prä⸗ sidenten Freycinet von der Einreichung eines Demissions⸗ gesuchs abzuhalten.

In der Deputirtenkammer wünschte der Deputirte Labuze Auskunft von der Regierung über die Minister⸗ krisis. Mehrere Deputirte konstatiren, daß das gestrige Kammervotum in keiner Weise gegen das Kabinet gerichtet gewesen sei. Minister Ferry erklärte, daß das Kabinet seine Demission gegeben habe, daß der Präsident Grévy aber wegen der über Fragen der auswärtigen Politik im Gange befindlichen Verhandlungen abgelehnt habe, die Demission des Kabinets anzunehmen. Die Radikalen versuchten, die Verhandlung über die Frage einer Central⸗ mairie für Paris wieder aufzunehmen und Erklärungen der Regierung über diese Frage herbeizuführen. Die Kammer nahm schließlich aber mit 288 gegen 105 Stimmen eine Tages⸗ ordnung an, welche ein Vertrauensvotum für die Regierung enchält und die Frage einer Centralmairie für Paris ganz bei Seite läßt. Die Ministerkrisis wird als hierdurch beseitigt angesehen.

Das Demissionsgesuch des Seine⸗Präfekten Floquet wurde durch das . Votum der Kammer gegen Errich⸗ tung einer Centralmairie in Paris herbeigeführt; wie es heißt, beabsichtigt Floquet, sein Demissionsgesuch Lusgat zu erhalten.

Türkei. Konstantinopel, 17. Juli. Die gleich⸗ lautenden Noten, durch welche die Mächte den Sultan . Einschreiten in Egypten einladen, haben in der

ebertragung der „Köln. Ztg.“ folgenden Wortlaut:

Tief überzeugt von der Nothwendigkeit, gegen den verworrenen Zustand Egyptens ein rasches Heilmittel anzuwenden und das Ver⸗ trauen wieder herzustellen, haben sich die in der Konferenz vereinigten Mächte entschlossen, sich an die Souveränetät Sr. Majestät des Sultans zu wenden mit der Einladung, in Egypten ein⸗ zuschreiten, den Khedive mit Truppenmacht zu unterstützen zur Herstellung’ der Ordnung, zur Niederwerfung meute⸗ rischer Usurpatoren und zur Beendigung jener Anarchie, welche das Land entvölkert, zu Blutszenen, zum Ruin und zur Massenflucht der europäischen wie muselmännischen Familien geführt und zugleich die nationalen und fremden Einflüsse geschädigt hat. Indem die Kaiserlichen Truppen durch ihre Gegenwart die Reichsrechte und die Wiederherstellung des Ansehens des Khedive sichern, werden dieselben zugleich nach einem später durch gemeinsames Einverständniß zu vereinbarenden Programme die Einführung weiser Reformen in der eepotischen Heereseinrichtung zugestehen, ohne doch durch ihr Einschreiten der besonnenen Entwicklung der bürgerlichen, richterlichen und Verwaltungseinrichtungen Abbruch zu thun, sofern es sich mit den Kaiserlichen Firmans verträgt. Indem die Großmaͤchte sich an den Sultan wenden, haben sie volles Ver⸗ trauen, daß während des Aufenthalts der ottomanischen Truppen in Egypten der normale Zustand der Dinge Mrechterhalten werden wird und daß die durch Kaiserliche 1 rmans ver⸗ bürgten Freiheiten und Vorrechte, sowie das Wirken der Ver⸗ waltung, die internationalen nng cg und die ihnen entflossenen

F.

Abkommen keine Beeinträchtigung erfahren werden. Der Aufent⸗ halt der Kaiserlichen deren Befehlshaber im Einverständniß mit dem Khedive zu n haben werden, soll auf drei Monate be⸗ schränkt werden, es sei denn, der Khedive verlange eine Verlängerung der Frist, die alsdann zwischen der Türkei und den Mächten zu ver⸗

einbaren sein würde. Die Kosten der Besetzung wird Egypten tragen, die Höhe derselben wird durch Einverständniß zwischen den Mächten, der Türkei und Egypten, festgesetzt werden. Wenn, wie die Groß⸗ mächte hoffen, der zultan dieses Ersuchen annimmt, so wird die Anwendung der aufgezählten Klauseln und Bedingungen den Gegen⸗ stand fortgesetzter Verhandlungen zwischen den Mächten und der

Türkei bilden. 20. Juli. (W. T. B.) In Beantwortung der identischen Note der Botschafter hat die Pforte den der Mächte gestern Abend folgende Note über⸗ mittelt:

Der Unterzeichnete befindet sich im Besitze der Note vom 15. Juli, welche die Absendung türkischer Truppen nach Egypten verlangt, die durch die gegenwärtige Lage des Landes geboten erscheine. Wenn die osmanische Regiernng sich bisher nicht ent⸗ schlossen hat, aus eigener Initiative Truppen an Ort und Stelle zu entsenden, so liegt der Grund darin, daß sie wie leicht begreiflich, sich der Ueberzeugung hingab, daß die Maßregeln der Strenge vermieden werden könnten. Vertrauend auf die Be⸗ mühungen der Mächte für Wiederherstellung der Ordnung und auch dieses Mal mit Genugthuung Akt nehmend von der Achtung, welche die Mächte feierlich und wiederholt für die unbestreitbaren und unbestrittenen Souveränetätsrechte des Sultans auf Egyp⸗ ten bekundet haben, hat der Unterzeichnete die Ehre, auf Befehl des Sultans die Botschafter in Kenntniß zu setzen, daß die Pforte einwilligt, an der Konferenz theilzunehmen, welche gegenwärtig in Konstantinopel, einzig und allein die egyptischen Angelegen⸗ heiten und zur Erörterung und Feststellung der Maßnahmen versam⸗ melt ist, die nothwendig sind, die Rückkehr des normalen und regel⸗ mäßigen Zustandes in Egypten sicherzustellen. Said Pascha.

(VW8) Von dem französischen und von dem englischen Botschaster ist der Konferenz in deren gestriger Sitzung die Vorlage, betreffend den Schutz des Suezkanals offiziell überreicht worden. Die Pforte erklärt es für un⸗ richtig, daß Derwisch Pascha nach Alexandrien zurückgekehrt sei. Der Minister des Auswärtigen, Said Pascha, und der ehemalige Minister Savas Pascha sollen, wie es heißt, die Pforte auf der Konferenz vertreten.

Rußlaund und Polen. St. Petersburg, 21. Juli. (W. T. B) Das „Journal de St. Pétersbourg“ bemerkt be⸗ züglich des gestrigen Artikels der „Times“ über die ableh⸗ nende Haltung der Pforte, wenn die Ablehnung der Ein⸗ ladung zur Intervention offiziell konstatirt sein werde, dann werde die Konferenz andere Mittel ins Auge zu fassen haben. Die englische Regierung könne annehmen, daß man die englischen Truppen auffordern werde, an der Pazifikation theilzunehmen. Die „Times“ scheine aber andeuten zu wollen, daß das eng⸗ lische Kabinet aus eigener Initiative handeln und sich an Stelle der Mächte setzen wolle.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 17. Juli. (Hamb. Corr.) König Oskar, begleitet von seinen drei Söhnen, dem Kronprinzen und den Herzögen von West⸗ gothland und Nerike, sowie dem Großherzog von Sachsen⸗ Weimar, ist heute Abend per Extrazug nach Sundsvall abge⸗ reist. Von dort begeben die Hohen Herrschaften sich nach Drontheim und Christiania, wo sie in den letzten Tagen dieses Monats eintreffen.

Amerika. Washington, 17. Juli. (Allg. C.) Der amtliche Schriftwechsel zwischen den Vereinigten Staaten und Guatemala über die Grenzfrage ist heute veröffentlicht worden. Derselbe ergiebt, daß der Präsident Rusino Barrios im Mai 1881 den Gesandten der Union, Dr. Logan, ersuchte, seiner Regierung die Besitzergreifung des streitigen Terri⸗ toriums von Soronusco zu empfehlen und im Falle der Ab⸗ lehnung Guatemala in der Regelung der Grenzfrage mit Mexiko zu unterstützen. Sollten die Vereinigten Staaten einen derartigen Beistand verweigern, dann würde, wie Prä⸗ sident Barrios andeutet, die Regierung von Guatemala sich an eine europäische Macht wenden.

20. Juli. (W. T. B.) Der Senat hat gestern den Betrag der Tabacksteuer vom 1. Februar 1883 ab auf 12 Cents für das Pfund festgesetzt.

Afrika. Egypten. Alexandrien, 20. Juli. (W. T. B.) Omar Lufti Pascha ist von Kairo hierher zurückgekehrt und berichtete dem Khedive, Arabi Pascha habe alle? Laschas, Ulemas und andere Notabilitäten zu einer Versammlung be⸗ rufen, um die Frage zu entscheiden, ob man im Hinblick auf die intimen Beziehungen des Khedive zu den englischen mili⸗ tärischen Behörden dem Befehle, die militärischen Rüstungen einzustellen, nachkommen könne, die Versammlung habe eine Kommission eingesetzt, welche die Richtigkeit der gegen den Khedive gerichteten Beschuldigungen feststellen solle. Der Kanal, welcher Alexandrien mit Wasser versorgt, ist nicht abgegraben, der Zufluß des Wassers ist nur durch mehrere in der Nähe desselben vorgenommene Erdarbeiten behindert.

(W. T. B.) Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ aus Alexandrien ergab eine vom General Alison mit seinem Generalstabe vorgenommene und bis in eine Ent⸗ fernung von drei Meilen vor Arabi Paschas Positionen ausgedehnte Rekognoszirung, daß diese Positionen sehr starke sind. Das Wasser des Kanals Mahmudieh, welcher Alexandrien mit Wasser versorgt, sei von Arabi Pascha in den See Mariut abgeleitet, man glaube indeß, daß die be der Stadt erst jüngst noch mit Wasser gefüllt wor⸗ en seien.

“““

Zeitungsstimmen.

Das „Deutsche Tageblatt“ meldet:

MNachdem vor Kurzem in Stettin ein konservativer Parteitag für

die Provinz Pommern abgehalten war, hat sich daselbst unterszahl⸗ reicher Betheiligung der Parteigenossen ein Verein für den Kreis Randow konstituirt. Nach Schluß der Unterhandlungen wurde der Vorsitzende von allen Seiten aufgefordert, nachstehendes Telegramm. an den Reichskanzler abzusenden:

Die heute behufs Konstituirung eines Vereins für den Kreis Randow in Stettin zahlreich versammelten Konserpativen beauftragen⸗ mich, Ew. Durchlaucht hiervon mit dem gleichzeitigen Gelöbniß ganz besersa Meldungzu machen, daß der neue Verein mit allen Kräften

estrebt sein wird, Ew. Durchlaucht so viel Sehen verheißende Re⸗ formen auf sozialem und wirthschaftlichem Gebiete allezeit fördern

und realisiren zu helfen. Frh Eickstedt Petersw ld rhr. v. edt· a t, Factegt. z. 8

Darauf erfolgte nach wenigen Stunden schon nachstehende Antwort:

Baron von Eickstedt⸗Hohenholz! z. Z. Stettin.

Ew. Hochwohlgeboren und den übrigen Vereinsmitgliedern danke ich verbindlichst für Ihre freundliche vügee. aus der ich zu

meiner Freude entnehme, daß die soziale und wirthschaftliche Reform⸗

politik, welche Sr. Majestät der Kaiser durch die Allerhöchste B schaft vom 17. November vorigen Jahres vorgezeichnet hat, auf die Unterstützung des neuen Vereins zählen kann.

von Bismarck.

Die Bielefelder Handelskammer hatte in ihrem letzten Jahresberichte u. A. bemerkt: 8

„Für die Mehrzahl der Industrieunternehmungen unseres Bezirks bedeutet der neue Zolltarif eine Erhöhung der Produktionskosten, welchen kein entsprechendes Aequivalent gegenübersteht, namentlich dort nicht, wo der Unternehmer auf den Export reflektirt. Gleich den Rückzöllen ist auch ein angemessener Schutz für Ganzfabrikate in allen Fällen der Produktionsvertheuerung durch den Zolltarif als eine Forderung der Billigkeit anzuerkennen. Diese Forderung ist u. A. auch ser die Nähmaschinenindustrie unerfüllt geblieben. Wenn dieser Fabrikationszweig sich dennoch am hiesigen Platze in fortschreitender Entwicklung befindet, so erfolgte dies trotz der für diese Branche be⸗ klagten Ungunst des neuen Zolltarifs.“ 1

Dem gegenüber veröffentlicht die „Neue Westfälische Volkszeitung“ folgendes Schreiben eines Nähmaschinen⸗ Industriellen, dessen Etablissement unstreitig wohl das erste, nicht allein in Bielefeld, sondern vielleicht in ganz Deutsch⸗

d sei:

88 g Vor Einführung des neuen Zolltarifs bezogen wir den Hauptbedarf unserer Gußeisentheile aus Frankreich, und zwar zu dem allerbilligsten Konkurrenzpreise von 20,50 20,60 pro 100 kg loco hier. Heute hat sich die deutsche Industrie dieses Artikels bemächtigt, hat ihn zu höherer Vollendung gebracht, wie seiner Zeit Frankreich, und liefert uns bessere Waare zu 18 pro 100 kg. Das Material dieser Gußwaaren war früher englisches Roheisen und ist es auch te noch.

8 2) Englischer Atlas⸗Rundstahl kostete früher 34 sh. pro 100 kg loco hier, heute 30 32 sh. loco hier (1 sh. = 1 ℳ). Man hat aber inzwischen in Deutschland gelernt, aus heimathlichem Material eine gleich gute Stahlqualität herzustellen und beziehen wir deshalb überhaupt kein englisches Material mehr, sondern deutsches, welches sich auf 22 pro 100 kg stellt. 1 1

3) Englisch gewalzte Faconstahle kosteten früher 50 sh. yro 100 kg, heute nur 47 sh. loco hier. Wir sind für den Bezug dieser Waaren noch auf England angewiesen, trotzdem hat die liebe eng⸗ lische Konkurrenz sich selbst den Preis um den Werth des Zolles und weitere 5 —6 % herunter gedrückt.

4) Feinste englische Stahle für Maschinentheile und Werkzeuge kosteten früher 2 sh. 6 d. pro Pfund und heute den gleichen Preis; den Zollaufschlag hat der Engländer zu tragen, da der deutsche Käufer nach wie vor Frankolieferung beansprucht und es Sache des Eng⸗ länders sein läßt, wie er sich mit der Zollvertheuerung abfindet.“

Es ist daher im Berichte der Handelskammer Seite 41 durchaus fälschlich behauptet: 8

„Für die Nähmaschinen⸗Industrie hat der Zolltarif von 1879 Nachtheile im Gefolge. Hierher zählt die Zollbelastung auf Eisen und englischen Stahl. Namentlich den letzteren kann die Branche als Material einzelner Maschinentheile und Werkzeuge nicht entbehren, während für die betreffenden Zwecke passender Ersatz im Inlande nicht geboten ist.“ 8 1

Die „N. W. V.“ fügt noch hinzu:

Wir könnten, soweit es den Bericht der Handelskammer anlangt, hiermit schließen. Die Abfuhr ist vollständig und verdient. Nur einige Bemerkungen allgemeinen Interesses möchten wir an vorstehende Zeilen noch knüpfen. .

Es ist durch sie in einem eklatanten Falle wieder einmal be⸗ wiesen:

1) daß die Schutzzölle nicht allein schützen, sondern auch neue Produktionszweige hervorrufen, 8

2) daß unsere deutsche Industrie, wenn sie vor wilder auslän⸗ discher Konkurrenz geschützt wird, auch im Stande ist, nicht allein ebenso gut, sondern auch noch besser und billiger zu arbeiten,

3) daß die Behauptung, das Ausland trägt den Zoll, nicht in vereinzelten, sondern in sehr vielen Fällen völlig richtig,

4) daß die Behauptung, die u. a. auch im Handelskammerberichte sich findet, es fände durch die Zölle eine Vertheuerung der Produk⸗ tionskosten statt, eine vollständig unrichtige ist. 8

Die „Neue Preußische Zeitung“ schreibt:

Der Konsum in amerikanischem Schmalz und Speck ist, wie der Jahresbericht der Harburger Handelskammer konstatirt, im vorigen Jahre zurückgegangen, und es hat sich ein belangreiches Geschäft nicht entwickeln können, „weil durch die Konjunktur in Amerika die er⸗ heblichsten Preisschwankungen eintraten-“. Der größte Preis⸗ unterschied betrug für Schmalz 37, für Speck sogar 42 %. In Hamburg, also im Zollauslande, schwankte der Preis für Schmalz zwischen 46 ½ und 62 ℳ, der für Speck zwischen 41 und 52 Solche Preise, wie sie also schon im Zollauslande bestehen, kann, wie der Handelsbericht richtig hinzufügt, der Arbeiter, welcher Hauptkonsument jener Waaren ist, dafür nicht zahlen. Wenn daher von Gegnern des Schutzzolls wiederholt geklagt worden, der Eingangszoll sei es, welcher dem Arbeiter den Konsum der amerikanischen Fleischwaaren unmöglich mache, so liegt in dem Harburger Handelsbericht ein kompetentes Urtheil dahin vor, daß der kleine Jollaufschtag hierbei gar nicht in Betracht kommt.

Das zu Gießen erscheinende „Handelsblatt für Walderzeugnisse“ Shsan für die Interessen des Holz⸗ handels und der Forstwirthschaft) macht auf ein Gutachten aufmerksam, welches von der Handels⸗ und Gewerbekammer der Oberpfalz und von Regensburg in ihrem Jahresberichte für 1878 80 ausgesprochen worden ist. In diesem Gutachten wird über Holzhandel u. a. Folgendes ausgeführt:

Bei den Holzzöllen muß zwischen dem Zolle auf ordinäre Schnitt⸗ waare und demjenigen auf veredeltes Produkt unterschieden werden.

Der Zollsatz für letzteres, zu welchem insbesondere die seit einigen Jahren stark in Gebrauch gekommene Hobelwaare gehört, ist mit 3 per 100 kg festgesetzt und hat dieser Zoll eine für die deutsche Industrie vorzügliche Wirkung im Gefolge gehabt.

Bis vor einigen Jahren wurde der größte Theil jener Schreiner⸗ waaren, die im Fabrikationswege veredelt wurden, im Auslande und zwar meistens gleich am Produktionsorte der ordinären Schnittwaare, insbesondere in Schweden, Norwegen und Rußland gehobelt und ge⸗ Ei uh kam auf diese Weise als Konsumartikel in den inländischen

erkehr.

Deutschland hatte somit, ohne selbst einem Industriezweige damit zu dienen, den Werth für dieses Produkt an das Ausland zu bezahlen, abgesehen davon, daß in Folge der durch die Veredlung wefenalich verringerten 8 dem inländischen Rohholze eine abnorme Kon⸗ kurrenz gemacht war.

Nach Einführung des Zolles von 3 per 100 kg war es der deutschen Industrie möglich gemacht, den eredelungsindustriezweig dem Auslande zu entziehen und es entstanden binnen einer kurzen

eit eine große Zahl von Holzbobel⸗ und ähnlichen vE in Deutsch⸗ and und werden deren noch fortwährend neue errichtet. Selbst die ausländische Industrie sah sich genöthigt, ihre Veredelungsfabriken entweder nach Deutschland zu transferiren, oder die Veredelung des Rohholzes kommissionsweise deutschen Fbeibe. zu übertragen.

Dadurch wurde die ganze einschlägige Veredlungsindustrie für das Inland gewonnen, ohne daß deshalb für den Konsum das Pro⸗ dukt wesentlich theurer wurde, da die deutsche Industrie keine höheren

hnsätze zu zahlen hat, als sie im Auslande uͤblich sind, so daß nur ein kleiner Unterschied dadurch entsteht, daß jetzt das ausländische Rohprodukt zu Wasser an die B ent wird, während früher das veredelte Produkt auch 6 zu Wasser nach Deutschland kam, aber die hauptsächlich in Betracht kommende Bahnfracht auf den deutschen Linien keine Vertheuerung verursachte, weil die Fabriken alle an den Wasserstraßen liegen und das veredelte Produkt nach wie vor von dort per Bahn in den Konsum kommt.

unsere nationale Arbeit

Amtsblatt des Reichs⸗P Inhalt: Verfügungen: Vom 12. Juli 1882. „Neue Ausgabe des Ab⸗ schnitts III. der Allgemeinen Dienstanweisung. Vom 14. Juli 1882. Behandlung der Briefe größeren Formats.

Archiv für Post und Telegraphie. Nr. 13. Inhalt: Aktenstücke und Aufsätze: Die Büchersammlungen der Kaiserlichen Ober⸗Postdirektionen. Die Brieftaube im Dienste des deutschen Heeres. Die Strömungsverhältnisse im Rhein auf der Strecke zwischen Hüningen und Lauterburg und ihre Bedeutung für die Le⸗ gung von Flußkabeln zwischen den beiden Rheinufern. Das Post⸗ wesen in Württemberg im Jahre 1879 und 1880. Kleine Mit⸗ theilungen: Internationale elektrische Ausstellung im Krystallpalast von Sydenham bei London. Zu dem Prozesse wegen des Bellschen Telephon⸗Patents. Elektrische Beleuchtung der Einfahrt in den Hafen von New⸗York. Die Schrift der Australier. Der Hafen von Colombo. Unsicherheit der Straßen in Californien. Elek⸗ trische auf weite Entfernungen. Meliorations⸗ pläne für das Nilthal. Durchstechung des Isthmus von Malacca. Die Ausdehnung des Telegraphennetzes in Nicaragua. Literatur des Verkehrswesens: Wörterbuch von Verdeutschungen entbehrlicher Fremdwörter, mit besonderer Berücksichtigung der vom Großen Ge⸗ neralstabe, im Postwesen und in der Reichsgesetzgebung angenommenen Verdeutschungen. Mit einer einleitenden Abhandlung über Fremd⸗ wörter und Sprachreinigung von Dr. Hermann Dunger. Leipzig bei B. G. Teubner. Zeitschriften⸗Ueberschau.

Statistische Nachrichten.

Nach Mittheilung des Statistischen Amtes der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 9. Juli bis inkl. 15. Juli cr. zur Anmeldung gekommen: 205 Eheschließungen, 831 Lebendgeborene, 26 Todtgeborene, 792 Sterbefälle.

Der offiziellen Fabrikstatistik des eidgenössischen Handelsdepartements entnimmt der „Bund“ bezüglich der Vertheilung der dem Fabrikgesetz unterstellten Etablissemente und deren Arbeiter nach den verschiedenen Industrien folgende An⸗ gaben (die eingeklammerten Ziffern bedeuten die Zahl der Ar⸗ beiter): Baumwollenindustrie 1237 Etablissemente (55 754), Seidenindustrie 182 (17 394), Wollenindustrie 45 (2447), Leinenindustrie 7 (678), verschiedene verwandte Industrien (Tricoterie, Posamenterie, Litzenfabrikation, Stroh⸗ und Roßhaar⸗ fabrikation, elastische Gewebe und Schläuche, Konfektion, Weißzeug⸗ und Verbandstofffabrikation) 106 (8277), Verarbeitung von Häuten,

aaren u. s. f. (Gerberei, Schuhfabrikation, Sattlerei, Hutfabri⸗ ation u. s. f.) 77 (3320), Industrie der Lebens⸗ und Genußmittel (Müllerei, Milchkondensirung, Taback⸗ und Cigarrenfabrikation, Fa⸗ brikation von Chokolade und Kaffeesurrogaten, Teigwaarenfabri⸗ kation) 159 (6775), chemische Industrien 103 (2657), Pa⸗ pierindustrie und Schriftgießereien 55 (2959), Holzbearbeitung (Sägerei, Schreinerei, Schnitzlerei u. s. f.) 109 (2851), Metall⸗ verarbeitung (Schlosserei, Spenglerei, Gießerei, Hochöfen u. s. f.) 99 (3920). Uhrenmacherei und Bijouteriefabriken 92 (8039), Maschinen⸗ und Werkzeugfabrikation (mechanische Werkstätten, Fabrikation physi⸗ kalischer Apparate und musikalischer Instrumente u. s. f.) 161 (10 965), Verarbeitung von Steinen, Erden u. dergl. (Kohlengewinnung, Salinen, Ziegel⸗, Kalk⸗, Cement⸗, Thonwaaren⸗ und Glasfabrikation) 95 (3084). Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Forstzoologie von Dr. Bernard Altum, Professor der Zoologie an der Königlichen Forstakademie Eberswalde und Dirigent der zoologischen Abtheilung des forstlichen Versuchswesens in Preußen. III. Insekten. II. Abth. Schmetterlinge, Haut⸗, Zwei⸗, Gerad“«⸗, Netz⸗ und Halbflügler. Zweite verbesserte und ver⸗ mehrte Auflage. Mit 55 Originalfiguren in Holzschnitt. Berlin 1882. Verlag von Julius Springer. Das für den Forstmann bestimmte Werk berücksichtigt neben den naturgeschichtlichen die forst⸗ wirthschaftlichen Gesichtspunkte in eingehender Darstellung. Der größere Theil des vorliegenden Bandes (214 von 370 Seiten) ist der Ordnung der Schmetterlinge, lepidoptera, gewidmet, deren Larven unter dem Namen Raupen bekannt sind. Ueber die wirthschaft⸗ liche, bezw. forstwirthschaftliche Bedeutung dieser für unsere Wälder so wichtigen und nicht selten verhängnißvollen Thiere äußert sich der Verfasser wie folgt: Die Leistung der Raupen „besteht zunächst darin, daß sie bei massenhaftem Auftreten den zu eintönigen, nicht bunt gemischten Pflanzenwuchs niederhalten, sogar niederdrücken und somit für den folgenden Bestandwechsel den ersten, und zwar sehr kräftigen Hebel ansetzen. Berücksichtigen wir hier die forstlichen Interessen, so muß trotz der durch Kahlfraß entstandenen Schädigung eingeräumt werden, daß in manchen Fällen von einem erheb⸗ lichen Schaden kaum die Rede sein kann. So wird z. B. bei einem sehr intensiven Fraß von Bomb. pudibunda durch den massenweise angehäuften Koth der Raupen, sowie durch die schließliche ebenso massenhafte und zwar plötzliche Södth derselben und ihrer Puͤpen durch Pilze eine solche eenge leicht löslicher

Hhüngungsstoffe dem Boden zugeführt, daß der vorhergegan⸗ gene durch den Fraß dem Bestande zugefügte Schaden wohl kompensirt werden möchte, zumal da der Fraß von pudibunda so spät im Jahre wüthet, daß die Funktionsstörung der Blätter nicht als erheblich bezeichnet werden kann. Es ist überhaupt die Humus bereitende Thätigkeit der Raupen keineswegs so gering anzuschlagen. Nichts desto weniger wird freilich ein auch nur wenige Jahre nach einander fortgesetzter starker, ja vielleicht schon im zweiten oder drit⸗ ten Jahre zu Kahlfraß sich steigernder Angriff der Raupen auf Nadelhölzer für diese verhängnißvoll und durch die Koth⸗ und event. Raupendüngung nur das Wuchern von Gras und Unkräutern, welche sich schließlich noch der nachfolgenden Kultur durch Verdämmen feindlich erweisen, begünstigt. In solchen Fällen werden durch die Raupenmenge die Bestände erdrückt und vernichtet.“ Die der Ordnung der Schmetterlinge beizulegende hervorragende forst⸗ wirthschaftliche Bedeutung ist in der vorliegenden Darstellung ein⸗ gehend gewürdigt worden; insbesondere hat der Verfasser auch die zur Bekämpfung der Raupen von dem Forstwirth in Anwendung zu bringenden Maßnahmen einer gründlichen Erörterung unterzogen. Von den übrigen dargestellten Ordnungen sind noch hervorzuheben: die Hautflügler, hymenoptera, deren Species zum Theil durch Vernichtung einer Menge von Raupen, Puppen, Eiern eine hervorragende forstliche Bedeutung erlangt haben und als sehr nützliche orstinsekten bezeichnet werden können, während einige urch Nadel⸗, Blätter⸗ oder Holzfraß oder durch Abnagen der Rinde werthvoller junger Hölzer schaden; sowie die , hemiptera, von denen ein namhafter Theil sich als arven wie Imagines von anderen schädlichen Thieren, insbesondere Raupen, ernährt. Die Ordnungen der Zweiflügler, diptera, Gerad⸗ flügler, orthoptera, und Netzflügler, neuroptera, sind für den Forst⸗ wirth von weit geringerer ichtigkeit als jene und daher in ent⸗ sprechend kürzerer 22 erörtert worden. Auch der vorliegende Band des für die Forstwirthschaft hochbedeutenden Werkes, dessen praktische Brauchbarkeit durch die beigegebenen Abbildungen sowie eine systematische Uebersicht der Ordnungen, Familien und Gattungen und ein ausführliches Register erhöht wird, enthält eine Fülle forst⸗ Firthschaflicder Anregungen und kann dem Studium Aller, welche sich für die Erhaltung und Pflege unserer Wälder interessiren, empfohlen werden. 4 1

Das im Verlage von Paul Neff in Stuttgart erschienene Werk: „Bilderatlas zur Weltgeschichte. Nach Kunstwerken alter und neuer Zeit. 146 Tafeln groß b22 mit über 5000 Dar⸗ teellungen. Gezeichnet und herausgegeben von Professor Ludwig eißer, weil. Inspektor des Königlichen Kupferstich⸗Kabinets in Stuttgart. Mit erläuterndem Text von Dr. Heinrich Merz“ liegt jetzt in zweiter verbesserter Auflage vollständig vor. Das Werk ist

ein willkommenes Supplement zu jeder Welt⸗ und Kunstgeschichte, zu jedem Konversations⸗Lexikon. Der Bilderatlas will all das Große, Schöne, Bedeutungsvoüle im Leben der Menschheit, die Götter⸗ und Mythenwelt der Alten, die Trachten der Vorzeit, das kriegerische Leben, das alltägliche Treiben öffentlich und daheim, die Gesichtszüge berühmter Männer und Frauen, die denkwürdigen Thaten und Ereignisse zur Darstellung bringen, und hat zu diesem Zweck aus dem vorhandenen Stoff die beste Auswahl getroffen. Der erläuternde Text ist mit Sachkenntniß geschrieben. Der Preis für das Werk in elegantestem Halbfranzband beträgt nur 30 Das Werk ist auch in 25 Lieferungen à 1 ℳ, oder komplet brochirt à 25 ℳ, eventuell auf Ratenzahlungen zu beziehen. Elegante Einbanddecken in roth, grün und braun liefert die Verlangshandlung zum Preise von 4

Land⸗ und Forstwirthschaft. Der heute erschienene offizielle

Pest, 20. Inli. (W. T. B.) D. Saatenstandsberichi konstatirt aufs Neue, daß die Weizenernte eine vorzügliche ist und daß der Roggen eine gute Mittelernte ergiebt.

Gewerbe und Handel.

Ueber die Handelsverhältnisse Egyptens mit den Staaten Europas entnehmen wir der A. „Allg. Ztg.“ folgende Daten: Die Produktion Egyptens ist eine reine Bodenproduktion, von In⸗ dustrie ist keine Rede. Dafür ist aber die Bodenproduktion so bedeu⸗ tend, daß, wenn man die Bevölkerungsziffer mit in Anschlag bringt, Egypten mit den reichsten Ländern konkurriren kann. Die von der egyptischen Regierung herausgegebene Statistik weist für das Jahr 1874 eine Ausfuhr nach im Werthe von 300 Millionen Mark; die⸗ selbe hat indeß in den folgenden Jahren diese Bedeutung nicht wieder erreicht, wie sich dies aus den folgenden Ziffern ergiebt. Die Aus⸗ fuhr Egyptens hatte einen Werth:

im Jahre 1877 von 255 120 000

1878 161 980 000

1879 215 680 000

8 1880 266 160 000 Der Ausfuhrwerth ist also von 1878 zu 1879 um 70 % gestiegen, von 1879 zu 1880 dagegen um 3,5 % zurückgegangen. Der Haupt⸗ exportartikel Egyptens ist Baumwolle; ihr Exportwerth bezifferte sich im Jahre 1880 auf mehr als 153 Millionen Mark, während er 1879 fast 161 Millionen Mark betragen hatte; danach folgen in abnehmen⸗ der Reihenfolge Cerealien aller Art, Zucker, Gummi und so fort. Die Einfuhr Egyptens ist in den letzten Jahren stetig gestiegen; ihr

Werth bezifferte sich 1 1877 auf 89 979 000 1878 96 900 000 1879 102 608 000 1880 134 274 000 Das ergiebt eine Steigerung 1877/78 von 7,7 %, 1878/79 von 6 % und 1879/80 von 30,8 %, ein Beweis der gestiegenen Wohlfahrt des Landes. Die Haupteinfuhrartikel bilden baumwollene und leinene abrikate, fertige Kleider, Kohlen, demnächst wollene und seidene abrikate u. s. f.; insbesondere ist die Einfuhr fertiger Kleider im Jahre 1880 gegen das Vorjahr um das Vierfache gestiegen. Was nun die einzelnen mit Egypten handeltreibenden Staaten Europas anlangt, so stehen hier zunächst England, dann Frankreich, Oester⸗ reich und Italien allen anderen voran. England partizipirte allein an der Ausfuhr Egyptens im Jahre 1880 mit 69,9 %; den Hauptausfuhrartikel bildete hierbei Baumwolle. Nach England folgt Frankreich, welches mit 8,6 %, Italien, welches mit 4,2 %, und Oesterreich, welches mit 3 % daran bethei⸗ ligt ist. Deutschland wird in der Waarenstatistik Egyptens nament⸗ lich gar nicht aufgeführt. Es unterliegt jedoch gar keinem Zweifel, daß auch aus Deutschland Waaren nach Egypten importirt werden, aber nicht als deutsche Waaren; diese gehen vielmehr uüber Triest oder England, und sind in dem Import Oesterreichs oder ein⸗ begriffen. Die Statistik des deutschen Waarenverkehrs giebt hierüber einigen Aufschluß. Die Ausfuhr Egyptens nach Deutschland belief sich hiernach im Jahre 1880 auf 3 960 300 kg im Werthe von 4 615 000 Die gangbarsten Ausfuhrartikel Egyptens nach Deutsch⸗ land bildeten: ““ Baumwolle 117 300 kg Weizen 1— Schafwolle Gummiarabicum ¹ Auch bei der Einfuhr Egytens sind die obengenannten vier Staaten in hervorragender Weise betheiligt, und zwar England zunächst mit 53 %. Die Haupteinfuhrartikel desselben bilden baumwollene und leinene Waaren und dann Kohlen. Deutschlands Antheil an der Ein⸗ fuhr nach Egypten läßt sich auf 3 % veranschlagen gegen ee mit 17 %. Oesterreich mit 14 % und Italien mit 5 % der Gesammt⸗ Die Haupteinfuhrartikel Deutschlands bildeten 1880: Eisendraht 1“ Wollene Tuch⸗ und Zeugwaaren 92 000 Thonwaaren außer Porzellan 82 500 Porzellan 19 900 Glaswaaren 16 100 Baumwollene Strumpfwaaren 13 100 Es ist zweifellos, daß in allen Einfuhrartikeln Deutschland mit Eng⸗ land, Frankreich und Oesterreich erfolgreich konkurriren könnte, wenn der Unternehmungsgeist des deutschen Kaufmanns ein größerer wäre. Vor allen Dingen wäre dies zu wünschen in Bezug auf Eisenwaaren und Kohlen. Der Import von Eisenfabrikaten nach Egypten ist 1880 um das Doppelte gegen das Vorjahr gestiegen; dieselben kommen bis jetzt fast lediglich aus England, nur Frankreich hatte sic 1880 etwas lebhafter an deren Einfuhr betheiligt. Gleichfalls beherrscht England für Kohlen allein den egyptischen Mark. Die Preise für Steinkohlen sind in Egypten sehr hoch, und würde man mit Be⸗ stimmtheit darauf rechnen konnen, daß unsere vorzügliche westfälische Steinkohle dort sehr vortheilhaft abzusezen wäare.

einfuhr

Verkehrs⸗Anstalten.

Triest, 20. Juli. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Urano“ ist heute Vormittag aus Konstantinopel hier eingetroffen. Plymouth, 20. Juli. (W. T. B.) Der Hamburger Post⸗ dampfer „Albingia“ ist hier eingetroffen. 111“X““

Berlin, 21. Juli 1882.

8 Amtliche Berichte 3 aus den Königlichen Kunstsammlungen.

(Aus dem 3. Bande des Jahrbuchs der Königlich preußischen Kunst⸗

sammlungen. Berlin, Weidmannsche Buchhandlung.)

I. Königliche Museen in Berlin.

Im vergangenen Vierteljahre ist eine —2n der öffentlichen Benutzung uͤbergeben worden, welche zu den wichtigsten und inter⸗ essantesten Bereicherungen der Königlichen Museen zählt, die Schlie⸗ mannsche Sammlung trojanischer Alterthümer. b Dr. Heinrich Schliemann, der glückliche Entdecker zahlreicher Schätze auf griechischem und Ule masiatischem Boden, hatte seit dem Jahre 1879 den Plan gefaßt; die Ausbeute seiner berühm⸗ ten, auf der Höhe von Hissarlik in der Troade veranstalteten Aus⸗ rabungen, er sie in den Räumen des Kensington useums in London ausgestellt hatte, dem deutschen Volke zu wid⸗ men. Die schöne Schenkung Kelbfe 8— die daran geknüpften Be⸗ dingungen fanden die Allergnädigste ehmigung Sr. Majestät des Kaisers und Königs mittels eines Allerhöchsten Erlasses, dessen W laut hier folgen möge: