1882 / 186 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 10 Aug 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Sonstige Passiva

5609” Bekanntmachung

die Kündigung sabebertiger Ost 1 skassen⸗Obligat ichd m Provinzial⸗Landtage bezw. dem Provinzial⸗Ausschusse der Provinz Ostpreußen unterm

18. erst nach dem 2.

Uebersicht

der

[35615]

Hannoverschen Bank

vom 7. August 1882.

Activa.

Metallbestand . Reichskassenscheine. Noten anderer Banken. Wechsel Lombardforderungen. Effecten 8* 1““

nstige Activa Passiva. Grundcapital Reservefonds... Umlaufende Noten Sonstige täglich füllige Verbind-

I4 An Kündigungsfrist gebundene

Verbindlichkeiten Sonstige Passiva. 1“

Event. Verbindlichkeiten aus wei-

ter begebenen im Inlande zahl- baren Wechseln

in Chemnitz

[35613] 8 Activa. Cassa etallbestand 196,506.42. Reichskassen⸗ scheine 7,800.—. Noten anderer Banken 53,900.—. Sonstige Kassen⸗ bestände 5,908. 93. Wechsel ... Lombardforderungen Effekten... Sonstige Aectiven.. Passiva. Grundkapital. Reservefonds . . . . .. Betrag der umlaufenden Noten Sonstige tsceiss fällige Ver⸗ böbindlichkeiten . .. .. An eine Kerigrag seas ge⸗ bundene Verbindlichkeiten onstige Passiven

Stand

der Badischen Bank

½ * v 9 2

Die Direction. Status der Chemnitzer Stadtbank

am 7. August 1882.

2,978,136. 19.

2, Weiter begebene und zum Incasso Inlande zahlbare Wechsel 576,910.—.

am 7. August 1882.

Activa,

gesandte, im

1,991,712. 101,910. 292,400.

13,296,892. 606,530. 525,361.

8,316,361.

12,000,000. 1,019,699. 4,727,200. 4,859,398.

1,341,990. 1,182,879.

1,553,389.

264,115. 35.

97,578.—. 127,500. —. 220,463. 01.

510,000.—. 127,500.—. 503,800.—.

95,046. 39.

371,500. —. 79,946. 16.

Metallbestend Reichskassenscheine Noten anderer Banken Wechselbestancd.. Lombard-Forderungen. Effecten. Sonstige Activa.

.

4 630 559,83 17 329 744 34

1

17 940— 117 200

880 630 50 014 0 1589 599,74

21615 688 51

Passiva.

Grundcapital . Reservefonds 87 Umlaufende Noten

Maglich füllige Verbindlichkeiten An Kündigungsfrist

gebundene Verbindlichkeiten. 6

.

L

9 000 000 —- 1 421 922 97 12 925 400

651 802 05

33 196/12 583 367 37

1615 688 51

Die zum Incasso gegebenen, noch nicht fälligen deutschen Wechsel betragen 2 048 702. 39.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen

Papieren.

betreffend

Provinzial⸗Hil Nachdem von dem

5. und 9. bezw. 8.

die auf Grund d 3. Juli 1878 für Zwecke des

eihescheine durch

23. J

n coursfähigem

ter Talons zu der gedachten Verfa

bei der Haupt.Seehandlungskasse bei der Direktion der Disconto⸗

gesellschaft oder: bei dem Bankhause M.

in Empfang zu nehmen.

Für fehlende nach dem Fnhe etrag an dem li⸗

verdende Coupons wird der gationskapitale gekürzt. Mit dem 2. Januar 1883

1 hört der gekündigten

bligationen auf.

Provinzial⸗Hilfskassen⸗ onds ausgegebenen 4 8 prozentigen Provinzial⸗Obli⸗ gationen im Betrage von noch 1 333 300 ein⸗ sulösen und in deren Stelle neue auf den Inhaber

lautende mit 4 Prozent zu verzinsende Anleihescheine

auszugeben, und, nachdem die Ausgabe der zur Aus⸗ ührung dieses Beschlusses neu zu emittirenden An⸗

1 Allerhöchstes Privilegium vom

uni 1882 genehmigt ist, werden die sämmt⸗ ichen im Umlauf befindlichen zu 4 ½ Prozent ver⸗ inslichen Provinzial⸗Obligationen der Provinz Ost⸗ reußen für Zwecke des Provinzial⸗Hilfskassenfonds

(I. Emission Privilegium vom 3. Juli 1878 —) hiermit den Inhabern zum 2. Januar 1883 mit

der Aufforderung gekündigt, den vollen Kapitals⸗ betrag derselben gegen Rückgabe der Obligationen

Zustande, sowie der dazu gehörigen, Januar 1883 fänic

zeit

n A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt am Main

di

weußischer

en Coupons und

““

onen.

entweder

in Berlin

zinsung

bis jetzt noch nicht eingelöst worden.

Zugleich wird auch die Abhebung der Valuta für die bereits früher gekündigten 4 ½ prozentigen Pro⸗ vinzial⸗Hilfskassen⸗Obligationen und zwar:

zum 1. Juli 1880 gekündigt: Litt. A. Nr. 59 à 3000 Litt. E. Nr. 67 à 200 zum 1. Juli 1881 gekündigt: Litt. C. Nr. 133 à 1000 Litt. E. Nr. 26 à 200 zum 1. Juli 1882 gekündigt: Litt. A. Nr. 23 à 3000 Litt. B. Nr. 16 à 2000 b Litt. C. Nr. 59, 79, 115, 121 à 1000 Litt. D. Nr. 86, 232, 274 à 500 Litt. E. Nr. 33, 265, 332, 388, 411, 615 625, 743 à 200 ℳ, welche bisher noch nicht präsentirt sind, gegen Ein⸗ lieferung dieser Obligationen nebst Coupons und Talons hierdurch in Erinnerung gebracht. Königsberg, den 29. Juli 1882. Die Kommission für den Provinzial⸗Hilfskassen und Meliorations⸗Fonds. von Saucken⸗Tarputs

7

1856088 Bekanntmachung

1 betreffend 1“

die Kündigung 4 pr Be. Ostpreußischer Provinzial⸗Obligationen.

Nachdem von dem Provinzial⸗Landtage bezw. dem Provinzial⸗Ausschusse der Provinz Ostpreußen unterm 5. und 9. bezw. 8. Mai 1882 beschlossen worden ist, die auf Grund des Allerhöchsten Privilegii vom 25. September 1878 zu Chausseezwecken ausgegebenen 4 ½ prozentigen Provinzial⸗Obligationen im Betrage von noch 2 146 400 einzulösen und in deren Stelle neue auf den Inhaber lautende mit 4 Prozent zu verzinsende Anleihescheine auszugeben, und, nachdem die Ausgabe der zur Ausführung dieses Beschlusses neu zu emittirenden Anleihescheine durch Aller⸗ höchstes Privilegium vom 23. Juni 1882 genehmigt ist, werden die sämmtlichen im Umlauf befindlichen Provinzial⸗Obligationen der Provinz Ostpreußen für Chausseebauzwecke (II. Emission Privilegium vom 25. September 1878 —) hiermit den Inhabern zum 2. Januar 1883 mit der Aufforderung gekündigt, den vollen Kapitalsbetrag derselben gegen Rückgabe der Obligationen in coursfähigem Zustande, sowie der dazu gehörigen, erst nach dem 2. Januar 1883 fälligen Coupons und der Talons zu der gedachten Verfallzeit entweder

bei der Fieküentü ber Zürvonce B

in

bei der Direktion der Disconto⸗ bölin

gesellschaft oder bei dem Bankhause M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt am Main in Empfang zu nehmen.

Für fehlende nach dem Rückzahlungstermine fällig werdende Coupons wird der Betrag an dem Obli⸗ gationskapitale gekürzt.

Mit dem 2. Januar 1883 hört die Verzinsung der gekündigten Obligationen auf.

Zugleich wird auch die Abhebung der Valuta für die bereits früher gekündigten 4 ½prozentigen Provinzial⸗ Obligationen und zwar:

Zum 1. Juli 1880 gekündigt: Litt. B. Nr. 287, 564 à 1000 Litt. D. Nr. 145, 356, 386 à 200 Zum 1. Juli 1881 gekündigt: Litt. A. Nr. 178, 214 à 3000 Litt. B. Nr. 422, 508, 629 à 1000 Litt. C. Nr. 161, 171 à 500 Litt. D. Nr. 300, 352, 355 à 200 Litt. E. Nr. 324 646 à 100 Zum 1. Juli 1882 gekündigt: Litt. A. Nr. 235, 242, 247 à 3000 Litt. B. Nr. 151, 175, 212, 245, 342, 523, 557, 591, 675 à 1000 Litt. C. Nr. 95, 153, 177, 192, 290, 400, 418 à 500 Litt. D. Nr. 9, 17, 109, 215, 545, 564, 657 à 200 Litt. E. Nr. 20, 143, 146, 281, 434, 557, 590, 629, 737, 771, 848 à 100 ℳ, welche bisher noch nicht präsentirt sind, gegen Ein⸗ lieferung dieser Obligationen nebst Coupons und Talons hierdurch in Erinnerung gebracht. Königsberg, den 29. Juli 1882.

Der Landesdirektor der Provinz Ostpreußen.

von Saucken⸗Tarputschen. 188500 Bekanntmachung. Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß unterm 27. Juli cr. planmäßig folgende Gleiwitzer Stadt⸗ obligationen, d. d. 23. Juni, 25. August 1879, ausgeloost worden sind und zwar: EE1“ von Litt. A. über 200 ℳ, nämlich die Nr. 31 32 53 156 157 185 304 313 480 503, zusammen über 2000 von Litt. B. über 500 ℳ, nämlich die Nr. 643 675 725 820 905 968, zu⸗ h“ von Litt. C. über 1000 ℳ, nämlich die

Nr. 1044. 1000

* Im Ganzen über 6000

Indem wir diese Obligationen hierdurch kündi en, fordern wir die Inhaber derselben auf, dieselben nebst den Zinscoupons von Nr. 7 bis 10 und Ta⸗ lons bis zum 1. Januar 1883 entweder bei unserer Stadthauptkasse oder aber bei der Breslauer Wechs⸗ lerbank zu Breslau und deren Filialen oder endlich bei dem Bankhause Jacob Landau in Berlin zur hlösamd zu präsentiren. Vom 1. Januar 1883 ab hört die Verzinsung der ausgeloosten Obligationen auf.

Von den im Monat Juli 1880 gezogenen Stadt⸗ obligationen, welche am 1. Januar 1881 mit den Zinscoupons Serie I. Nr. 3 bis 10 zur Einlösung gelangen sollten, ist

Litt. A. Nr. 260 über 200 ℳ, und von denen im Monat Juli 1881 gezogenen, welche am 1. Januar 1882 mit den Zinscoupons Serie I. Nr. 5 bis 10 zur Einlösung gelangen sollten, folgende: Litt. A. Nr. 27 129 und 231 zu je 200 ℳ, Litt. B. Nr. 861 über 500 4 den 29. Juli 1882. EW1“

Frehn Der Magistrat.

I1““

Wir bringen hierdurch vorschriftsmäßig zur öffent⸗ lichen Kenntniß, daß die seit Erlaß unserer Bekannt⸗ machung vom 1. August 1881, betreffend die Ver⸗ nichtung Bergisch⸗Märkischer ꝛc. Prioritätsobligatio⸗ nen zur Einlösung gekommenen ausgeloosten Priori⸗ tätsobligationen, nämlich: 1) Bergisch⸗Märkische I. Serie à 100 Thlr. 292 Stück, 2) Bergisch⸗Mär⸗ kische II. Serie à 100 Thlr. 527 Stück, 3) Beraisch⸗ Märkische IV. Serie à 500 Thlr. 7 Stück, à 200 Thlr. 25 Stück, à 100 Thlr. 99 Stück, 4) Ber⸗ gisch⸗Märkische V. Serie à 500 Thlr. 34 Stück, à 200 Thlr. 168 Stück, à 100 Thlr. 153 Stück, 5) Bergisch⸗Märkische VII. Serie à 1000 Thlr. 34 Stück, à 500 Thlr. 48 Stück, à 200 Thlr. 154 Stück, à 100 Thlr. 234 Stück, 6) Bergisch⸗Mär⸗ kische VIII. Serie à 3000 45 Stück, à 1000 121 Stück, à 500 416 Stück, 7) Bergisch⸗Märkische Nordbahn à 500 Thlr. 15 Stück, à 100 Thlr. 85 Stück, 8) Dortmund⸗Soester I. Serie à 100 Thlr. 164 Stück, 9) Dortmunder⸗Soester II. Serie à 100 Thlr. 145 Stück, 10) Düsseldorf⸗Elberfelder I. Serie à 100 Thlr. 90 Stück, 11) Düsseldorf⸗Elberfelder II. Serie à 100 Thlr. 65 Stück, 12) Aachen⸗Düsseldorfer I. Emission à 200 Thlr. 114 Stück, 13) Aachen⸗ Düsseldorfer II. Emission à 200 Thlr. 98 Stück, 14) Aachen⸗Düsseldorfer III. Emission à 100 Thlr. 111 Stück, 15) Ruhrort⸗Crefelder I. Emission à 200 Thlr. 54 Stück, 16) Ruhrort⸗Crefelder II. Emis⸗ sion à 200 Thlr. 35 Stück, 17) Ruhrort⸗Crefelder III. Emission à 100 Thlr. 114 Stück, in Gegen⸗ wart eines Notars durch Feuer vernichtet worden sind. Ferner bringen wir der Vorschrift gemäß zur öffentlichen Kenntniß, daß die laut unseren Bekannt⸗ machungen vom 4. August 1866, 31. Juli 1867, 31. Juli 1868, 24. Juli 1869, 25. Juli 1870, 17. Juli 1871, 18. Juli 1872, 19. Juli 1873, 25. Juli 1874, 24. Juli 1875, 15. Juli 1876, 16. Juli 1877, 18. Juli 1878, 21. Juli 1879, 18. Juli 1880 und 13. Juli 1881 ausgelvosten Ber⸗ gisch⸗Märkischen Prioritätsobligationen III. Serie und III. Serie Litt. B. abgesehen von den in unserer Bekanntmachung vom 15. v. Mts., betref⸗ fend die diesjährige Ausloosung Bergisch⸗Märkischer ꝛc. Prioritätsobligationen unter c. und d. als noch nicht eingelöst bezeichneten Nummern sämmtlich ordnungsmäßig vernichtet worden sind. Elberfeld⸗ den 7., August 1882. Königliche Eisenbahn⸗ Direktion.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Die mit einem Gehalte von jährlich 900 ver⸗ bundene Kreis⸗Physikatsstelle des Kreises Fulda ist durch den Tod des bisherigen Inhabers erledigt und soll wieder besetzt werden. Wir fordern hier⸗ durch zur Bewerbung mit dem Bemerken auf, daß die Gesuche, denen der ärztliche Approbationsschein, der Nachweis über die Befähigung zur Verwaltung einer Physikatsstelle, sowie ein kurz gefaßter Lebens⸗ lauf beizufügen sind, binnen 6 Wochen uns ein⸗ gereicht werden müssen. Cassel, den 3. August 1882. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Die Kreis⸗Thierarztstelle des Kreises Zell an der Mosel, mit welcher ein Gehalt von Sechs⸗ hundert Mark jährlich nebst einem Kreiszuschusse von Dreihundert Mark verbunden, ist erledigt. Qualifizirte Bewerber wollen sich unter Einreichung ihrer Zeugnisse und eines Curriculum vitae bis zum 1. September cr. bei uns melden. Coblenz, den 19. Juli 1882. Königliche Regierung, Abthei⸗ lung des Innern. v. Jaski.

[34910] Thüringische Eisenbahn. Die Herren Aktionäre der Thüringischen Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft werden unter Hinweis auf die Bestimmungen in den §§. 23 ff. des Gesellschafts⸗ Statuts, sowie die §§. 3, 9, 11 und 14 des Staats⸗ vertrages vom 29. Oktober 1881, betreffend den Uebergang des Thüringischen Eisenbahn⸗Unter⸗ nehmens auf den Preußischen Staat, zu der am Mittwoch, den 30. August er., Vormittags 11 Uhr, in Erfurt, im Saale des Gasthofes zum Rheinischen Hofe, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung eingeladen. Gegenstände der Tagesordnung sind: 1) Wahl von drei Mitgliedern des Verwaltungs⸗ rathes an Stelle der ausscheidenden jedoch

wieder wählbaren B Justizrath Panse in Erfurt, Landgerichts⸗Direktor Sterzing in Gotha und Kommerzien⸗Rath Steckner in

Halle;

2) der Verwaltungsbericht für das Jahr 1881, welcher vom 16. August cr. ab bei allen Billet⸗ Expeditionen der Bahn zu haben ist.

Jeder Aktionär, der an der Generalversammlung Theil zu nehmen wünscht, hat sich nach Maßgabe des §. 27 des Statuts und resp. §. 9 des Statuten⸗ nachtrages bezüglich der Gotha⸗Leinefelder Bahn 8 Tage vorher, also bis einschließlich den 22. August cr., während der Geschäftsstunden, Vormittags von 9 bis 12 Uhr und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, als von mindestens 5 Stammaktien oder min⸗ destens 10 Stammaktien Litt. B. entweder durch deren Hinterlegung oder durch deren Anmeldung und Vor⸗ zeigung bei unserer Hauptkasse hier gegen ent⸗ sprechende Bescheinigung zu legitimiren.

Gegen die Hinterlegungs⸗ und Anmeldebescheini⸗ gungen (mit den Anmeldebescheinigungen sind die angemeldeten Aktien selbst am Tage der Versammlung wieder vorzuzeigen) werden von dem Legitimations⸗Bureau die Karten zum Eintritt in das Versammlungslokal verabfolgt werden.

Die hinterlegten Aktien sind alsbald nach der Generalversammlung gegen Rückgabe der Hinter⸗ legungsscheine von unserer Hauptkasse abzuholen und resp. zurückzufordern.

Zur Ausübung des Wahl⸗ und Stimmrechts in der Generalversammlung sind nur die legitimir⸗ ten Besitzer der Stammaktien der Hauptbahn (nicht auch die der Aktien Litt. B.) befugt.

„Dritte Personen können nur dann die Legitimation für Aktionäre und deren Vertretung in der General⸗ versammlung auf Grund schriftlicher Vollmacht übernehmen, wenn sie selbst Aktionäre sind und sich als solche legitimiren.

Freie Eisenbahnfahrt nach und von Erfurt wird nicht gewährt.

Erfurt, den 1. August 1882.

Königliche Eisenbahn⸗Direkti

[35617] Geschesfte Neberstche 1 er Geraer Bank.

Activa.

339,061

2,459,961 1,275,149 845,201 8,772,091

6,600,000- 2,039,644 2,473,555 1,685,226 569,556. 55,000 7,870⸗

Kassen⸗Bestände L144“ Lombards und Reporte 111A4X“ Debitoren und sonstige Aktiva. .

Passiva. Aktienkapital. 8 Depositen. Accepte. 5 v* eeeeeee1““ 5 Ee M35858 Reserve für rückständige Banknoten. Gera, 31. Juli 1882. SDie Direktion.

8 1 6 8 8 Deutsche Hypothekenbank [35611] (Aktien-Gesellschart) in Berlin. Status am 31. Juli 1882. Activa. Cassa und Wechsel 913 478. 09 Hypothekarische Anlagen 21 473 928. 87 Effecten-Bestand (gek.). 5 6.591.10 Guthaben bei Bankhäusern ge-

mäss §. 13 12d. des Statuts. 199 823.80 Bank-Gebäude. 8 367 441. Grundstücks-Conto . 1 057 387. 55 6 708. 65 175 363. 79.

Inventar ““

Diverse Debitoren. 85*

Unkosten, Gehälter u. s. w. 53 427. 24 24 254 150. 09

Passiva.

Actien-Capital, 60 % de ℳ09 000 000 5 400 000.

Pfandbriefe in Umlauf 17 687 900.

Diverse Creditoren. 169 862. 93

Special-Reserven 250 000.—

Reservefonds. ö“ 393 892. 30

Zinsen, Provisionen u. s. w. 352 494. 86

11 2 25L150.05

8

Rhein⸗Nahe⸗Eisenbahn b

In Gemäßheit des §. Herren Aktionäre

ö1 27 der Statuten beehrt sich der Un

zur jährlichen ordentlichen

Generalversammlung

am Montag, den 25. in den Saal Die SI der

bis jetzt aufgestellten Tagesordnung

September d. J., Mittags

des Gasthofes „zum goldenen Adler“

dahier „Jen einzuladen. nd:

1) der statutenmäßige Bericht (§. 20) über die Resultate der Rechnungs⸗Ablage und über

die Geschäfte der Gesellschaft; 1“ 2) die Wahl zur Ergänzung des Verwa werden unter Hinweisung auf die ders aufmerksam gemacht, daß nur solche Besitz in die Bücher der Gesellschaft bis spätestens lung haben eintragen lassen, und welche c

ausgewiesen haben. Nach §. 30 des einer Bescheinigung über den Besitz schreibung in die Gesellschaftsbücher

1 die Bank für Handel und Indust 9 die Deutsche Bank in Berlin, 3) die General⸗Direktion der Scehan

der Aktien, resp.

sind zur Erleichterung für die auswärtigen Herren Aktionäre

ltungs⸗Ausschusses.

Diejenigen Herren Aktionäre, welche an dieser Generalversammlung Theil zu nehmen wünschen, Bestimmungen der §§. 25, 26, 30, 31 des Statuts noch darauf beson⸗ Besitzer von Aktien zur Theilnahme berechtigt sind, welche ihren

8 Tage vor dem Tage der Generalversamm⸗

ch über das Fortbestehen des Besitzes bis spätestens einen Tag vor der Seneselerseasrelrug erteder hüüs. F Statuts gewährt jetzt jede

ihre legitimirten Bevollmächtigten Aktie eine Stimme. Zur Ertheilung zur Entgegennahme der Anmeldungen für die Ein⸗ rie in Berlin, ö

dlungs⸗Societät in Berlin

4) die Königliche Vlenhahn⸗Plrefthen in Frankfurt a. M. Sachsenhausen,

9 din iliale der Bank f ie 77 die Königliche Eisenbahn⸗Direktio und zwar bis 16. September d. J. inkluf. in die Gesellschaftsbücher und bis zum 21. September Fortbesitz ermächtigt worden.

Die für die Theilnahme an der nicht mehr zur bis 21. September

3 1 Generalv freien Fahrt Gültigkeit haben, cr. einschließlich,

genommen werden.

Anstatt der Präsentation der Altien genügen die Depositenscheine der

in Berlin. Kreuznach, den 8. August 1882,

Der Vorsitzende des Verwaltungs⸗Ausse usses der

r Handel und eutsche Vereinsbank in Frankfurt a.

ersammlung auszugebenden Eintrittskarten, welche

Pentri⸗ in Frankfurt a. M.,

und

n (linksrheinische) in Cöln, 1“ zur Entgegennahme der Anmeldungen für die Einschreibung 2

d. J. inklus. nur noch für den Ausweis über den

8

können an den

öh; 52

Aüetn Nahe senhass⸗Gesensche 1u“ 8 Stöck.

11“

b vorbezeichneten Stellen vom 11. im Bureau des Verwaltungs⸗Ausschusses jedoch vom

. 17. bis 24. September inklus. gegen Einlieferung des Ausweises über den Fortbe

tz der Aktien in Empfang

Königlichen Hauptbank 8

Zweite Beilage

nzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗A

Berlin, Donnerstag, den 10. August

1882.

Der Inhalt dieser Beilage, in

Central⸗

Das Central⸗ Handels ⸗Register für das Deut Berlin auch durch die Königliche Expedition des Deuts

Anzeigers, SW., Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

———

eila⸗ welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den vom 11. November 1876, und die im Patentgesetz, vom 25.

5 Markenschutz, vom 30. November 1874, sowie die in dem ai 1877, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in

andels⸗Register für das Deuts

sche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten, für chen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗

Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen einem besonderen Blatt unter dem Titel

che Reich. (Nr. 186.)

Das Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Das

Abonnement beträgt 1

50 für das Vierteljahr.

Einzelne Nummern kosten 20 ₰.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰.

—Oꝑ—ẽ—;

Patente.

Patent⸗Anmeldungen.

Für die angegebenen Gegenstände haben die Nach⸗ genannten die Ertheilung eines Patentes nachgesucht. Der Gegenstand der Anmeldung ist einstweilen gegen unbefugte Benutzung geschützt.

Klasse.

IX. T. 854. Verfahren zur Herstellung eines zu zu Pinselhülsen geeigneten, gegen Rost geschützten Ringes aus gewundenem Eisendraht. Chr. Thiele in Quakenbrück.

XXXI. L. 1893. Drahtgußform. Eugen Isider Levavasseur in Paris; Vertreter: Wirth & Co. in Frankfurt a. M.

XXXVI. B. 3244. Füll⸗Regulir⸗ und Kamin⸗ Zimmerheizofen. C. F. W. Bubbert in Hamburg, St. Anscharplatz 2. 8

H. 2893. Neuerungen an gußeisernen Koch⸗

öfen. W. Ernst Haas & Sohn in Neu⸗ hoffnungshütte b. Sinn, Hessen⸗Nassau.

XLVII. B. 3305. Hebelverschluß für Mund⸗ stücke, Heizthüren u. drgl. Berlin- Anhaltische Maschinenbau-Actien- Gesellschaft in Berlin⸗Moabit und G. A. F. Liegel Gasanstaltsdirektor in Stralsund.

LXXXI. H. 2940. Neuerung an Transport⸗ gefäßen. Herrmann Bruno Hunger in Dres⸗ den N., Königsbrücker Str. Nr. 71. Berlin, den 10. August 1882.

Kaiserliches Patentamt. Nieberding.

Zurückziehung einer Patent⸗Anmeldung. Die nachfolgend genannte, auf den angegebenen Gegenstand eingereichte und an dem angegebenen lage im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußi⸗ chen Staats⸗Anzeiger bekannt gemachte Patent⸗

Anmeldung ist zurückgezogen.

MKlasse.

XXII. F. 1235. Verfahren zur Herstellung brauner Farbstoffe, Amidoazonaphtalinsulfosäuren. Vom 8. Mai 1882.

Berlin, den 10. August 1882.

Kaiserliches Paten tamt.

Nieberding.

Versagung eines Patents. Auf die nachstehend bezeichnete, im Reichs⸗An⸗ zeiger an dem angegebenen Tage bekannt gemachte Anmeldung ist ein Patent versagt worden. Die Wirkungen des einstweiligen Schutzes gelten als nicht

[35561]

ngetreten. Klasse. LVII. K. 1990. Metallpackung für Stopf⸗ büchsen. Vom 3. Oktober 1881. Berlin, den 10. August 1882. Kaiserliches Patentamt. Nieberding. 8

BUHMaebertragung von Patenten. Die folgenden, unter der angegebenen Nummer der atentrolle im Reichs⸗Anzeiger bekannt gemachten atent⸗Ertheilungen sind auf die nachgenannten Per⸗ onen übertragen worden.

Klasse.

VIII. Nr. 17 868. Firma Grumbach & Co. in Hamburg. Apparat zum Chiniren von Ge⸗ spinnsten. Vom 17. November 1881 ab.

XXXIV. Nr. 9478. R. Lessmann in Magdeburg und A. Koeppe in Bitterfeld. Verfahren zur Herstellung von Särgen aus Cement oder Gyps. Vom 28. Mai 1879 ab.

Nr. 12 048. R. Lessmann in Magde⸗ burg und A. Koeppe in Bitterfeld. Ver⸗ fahren zur Herstellung von Särgen aus Cement und Gyps; Zusatz zu P. R. 9478. Vom 19. Mai 1880 ab.

Nr. 13 153. R. Lessmann in Magde⸗ burg und A. Koeppe in Bitterfeld. Ver⸗ fahren zur Herstellung von Kindersärgen; Zusatz zu P. R. 9478. Vom 8. August 1880 ab.

Nr. 14 494. Georg Scheurich in Ber⸗ lin, Kronenstr. 21. Justirbarer Ständer für Bilder und Spiegel. Vom 30. Januar 1881 ab. Berlin, den 10. August 1882.

8 Kaiserliches Patentamt. [35564]

8 Nieberding.

Die nachfolgend genannten, unter der angegebenen Nummer in die Patentrolle eingetragenen Patente sind A Grund des §. 9 des Gesetzes vom 25. Mai 1877 erloschen.

Klasse. 8

IV. Nr. 7324. Petroleumgefäß für Lampen mit Vorrichtung zur Aufnahme des äußerlich sich ab⸗ setzenden Petroleums.

Nr. 11 200. Vorrichtung zur Regulirung des Lufluffes von Oel oder anderen Flüsfigkeinen in Kampen und Heizapparaten.

Nr. 11 517. Verschiebbare Krone an Bren⸗ nen zur Flammenregulirung und Cylinder⸗ tellung.

VI. Nr. 899. Gegenstromkühler mit eigenthüm⸗ licher Lagerung der üblrsss. 1

Nr. 5059. Gegenstromkühler mit eigenthüm⸗

52 Lagerung der Kühlrohre; Zusatz zu P. R.

VII. Nr. 11 103. trommeln. „, Nr. 11 130. Neuerung an Drahtzieh⸗Eisen. VIII. Nr. 11 859. Teppich⸗ und Stoff⸗Ausklopf⸗ und Bürstmaschine. Nr. 16 121. Kluppe zum Festhalten von Ge⸗ weben. 8

Neuerungen an Drahtzieh⸗

Klasse. XII.

Nr. 8492.

Verfahren zur Reinigung der

Kesselspeisewasser mittelst Schwefelbaryum.

kr. laugen

9826.

Apparat zum systematischen Aus⸗ von Körpern mittelst warmer, leicht sieden⸗

der Flüssigkeiten. XIII. Nr. 10 811. Dampfkesselspeiserufer.

Nr. 11 371.

Als Abblaseventil benutzbares

Sicherheitsventil.

XIV. Nr. 11 165.

Rotirende Kolbenmaschine

mit Reversion, verstellbarer Expansion und va⸗

riabler

Voreilung.

XX. Nr. 12 117. Stellvorrichtung für die Re⸗ gulirstange an Dampfheizungen. . Nr. 12 678. Neuerungen an Wärmeflaschen

für Eisenbahnwagen und andere

Zwecke.

Nr. 15 893. Seitenkuppelung für Eisenbahn⸗

wagen. XXI.

Nr. 18 886.

Neuerungen an dynamo⸗

elektrischen Maschinen. XXII. Nr. 12 827. Verfahren zur Herstellung eines Klebmittels.

Nr. 18 539.

Verfahren zur Darstellung tür⸗

kischrother Farblacke und Farbpulver aus Ali⸗

zarin. XXIII.

Nr. 11 951. Darstellung von Kiesel⸗

säure aus den Hochofenschlacken und Verwendung derselben zum Reinigen von Oelen.

XXIV. besen. XXV.

Nr. 15 917. Nr. 15 629.

Neuerungen an Essenkehr⸗

Vorrichtungen an fran⸗

zösischen Mindermaschinen der Wirkstühle zum Zuspitzen der Minderkanten.

XXVI.

Nr. 8079. Schlagfeuerzeug in Verbin⸗

dung mit dem Brennerhahn als Gaszünder.

Nr. 16 669.

Apparat zur Erzeugung eines

für Beleuchtungs⸗, Heiz⸗ und motorische Zwecke Fteigmneten Gases mit Hülfe von Kohlenwasser⸗

toffen

XXXIV.

1I“

oder Mineralölen. Nr. 11 355. Waschmaschine. 12 044. Stiefelknecht, welcher selbst⸗

thätig beim Gebrauch sich schließt.

Nr.

14 255.

Stellvorrichtung an einem

Stuhlbett.

Nr.

15 470. Blumenständer.

XXXVII. Nr. 3480. Neuerungen an Brettchen⸗ Vorhängen. 1 8 Nr. 10 974. Holz⸗Roll⸗Laden⸗Jalousien.

Nr.

11 202. Verschluß von Schaufenstern,

Magazinthüren ꝛc. durch hohle Schlagläden.

XL.

Nr. 11 197. Verfahren zur Darstellung von

Zink und Zinkweiß in Schachtöfen bei Abführung der Gase und Dämpfe nach unten, nebst Appa⸗

raten. XILII. Nr.

M

Nr. 11 505. Entfernungsmesser. 15 473. Dezimalwaage. 15 894. Neuerungen an Instrumenten

zur Ortsbestimmung von Schadenfeuern.

XLIV. XLVI.

Nr. 15 798. Knopfanschließer.

Nr. 2189. Aörodynamische Apparate

zur Nutzbarmachung der dynamischen und kalo⸗

rischen Mi.

Eigenschaften der Luft. 16 180. Neuerungen an elastischen Tret⸗

schemeln.

16 967. Neuerung an dem unter Nr.

6755 patentirten Gasmotor.

Nr. 17 081.

Neuerungen an geschlossenen

Luftmotoren mit variablem Verdrängerhub.

XLVIII.

Nr. 16 353. Verfahren zur Erzeu⸗

gung einer vor Rostbildung schützenden Hülle auf gußeisernen Gegenständen.

XLIX.

Nr. 11 398. Neuerungen an Blech⸗

Abbiegemaschinen.

L.

Nr. 5116.

Stellvorrichtung des Mantels an

vertikalen Spitz⸗ und Schälmaschinen mit koni⸗

schem Läufer.

Nr. 9718.

barem

Nr. 11 281.

Siebvorrichtung mit abklopf⸗

Luftfilter. Mühle mit feststehendem Reib⸗

stengel. 22 1 Nr. 18359. Neuerungen an Walzenstühlen.

LVI. Zunge Nr.

Nr. 7315.

Schnalle mit zurückziehbarer behufs leichter Auslösung. 8 11 126. Sicherheitsöse für Pferde⸗

geschirre.

LXIV.

Nr. 7323. Verschluß für Henkelge⸗

äße. Nr. 11 327. Luftreinigungsapparat für Bier⸗ verzapfung.

Nr. 11 576.

laschenverschluß.

Nr. 12 164. Neuerungen an Luftcompressions⸗ Maschinen.

Nr. 13 038.

Henkelgefäß⸗Verschluß; Zusatz

zu P. R. 7323.

Neuerungen an Flaschenver⸗

schlüssen.

Nr. 18 186. LXVIII.

Verschlu Nr. 16 378.

für Transportkannen. seuerungen an Geld⸗

schränken und anderen feuerfesten Behältern.

LXIX.

Nr. 2730. Neuerungen in der Be⸗

festigung von Messer⸗ und Gabelheften.

LXXII. Nr. 15

n.,

Fm. des Infanterie⸗Gewehres M/71.

LXXV.

Apparat zur Gewinnung von Soda

Nr. 16 834. Neuerungen an der unter 204 patentirten Kupplung von Schlöß⸗ Schlagbolzen, Schlagbolzenmutter und

Nr. 10 392. Neuerungen an dem mittelst

Ammoniak und Kohlensäure; Zusatz zu P. R.

2295.

1 Nr. 18 092. Fadenführer für Spinn⸗ maschinen. LXXVII. Nr. 15 410. Neuerungen an Kreiseln.

JIEI“

16 123. Neuerungen an dem durch

atent 1869 geschützten Eisschlittschuh mit am charnier beweglichen Eisen.

Klasse.

LXXVIII. Nr. 2773. Verfahren zur Her⸗ stellung wasserdichter Streichzündhölzer mittelst eines Ueberzuges von Paraffin oder Wachs oder einem Gemische beider.

LXXIX. Nr. 18 114. Schaltriegelfesthaltung an Formenbügeln für Cigarrenfabrikation.

LXXX. Nr. 13 822. Neue Formmasse und Formverfahren für Spielwaaren, Gefäße ꝛc.

Nr. 15 794. Transportabler Brennofen. Nr. 18 225. Neuerungen an einem trans⸗

portabeln Brennofen; Zusatz zu P. R. 15 794.

LXXXV. Nr. 11 672. Neuerung an Dampf⸗

Badeschränken Selbstthätige Streuvorrichtung

Nr. 15 830. für Aborte. 8 LXXXVI. Nr. 14 368. Schneideapparat für Doppelsammet. Berlin, den 10. August 1882. Kaiserliches Patentamt. Nieberding.

[35565]

Man schreibt uns aus Mannheim Ende Juli:

Unter denjenigen industriellen Verbänden, welche sich im Laufe des jüngsten Jahres gebildet haben und ihre Aufmerksamkeit auf jene wirthschaftlichen Fragen richten, welche für die betreffende Industrie von besonderer Bedeutung sind, dürfte auch der zwar kleine, aber deshalb nicht weniger leistungsfähige Verband der norddeutschen Cichorienfabrikan⸗ ten zu nennen sein. Mancher mag wohl erstaunt sein, daß eine Industrie, die man seltsamer Weise gar manchmal schon deshalb geringschätzig betrachten zu dürfen glaubt, weil sie ja, nun weil sie eben nur ein Surrogat für minder bemittelte Klassen schafft, die nicht immer in der Lage sind, die theueren Er⸗ zeugnisse der tropischen Gegenden zu erwerben, ihre Interessen sogar auch in Form eines besonderen Verbandes zur Geltung zu bringen bestrebt ist. Solche Anschauungen findet man keineswegs etwa nur in den Kreisen der minder Gebildeten; der Schreiber dieser Zeilen erinnert sich noch recht wohl, mit welch eigenthümlicher Miene er darum ange⸗ sehen wurde, als er in einer Ausstellungsjury vor sehr berufenen und zum Theile sehr hochgebildeten Technikern und Beamten anregte, daß einem der hervorragendsten Cichorienfabrikanten der Ausstellung doch ebensowohl die goldene Medaille gebühre, als anderen Firmen, bei denen man diese Aus⸗ zeichnung für geradezu selbstverständlich erach⸗ tet hatte und doch ist diese Industrie der Veredlung eines landwirthschaftlichen Produktes gewidmet so berechtigt wie irgend eine andere, große Kapitalien sind in derselben angelegt, und ein nicht ganz unerheblicher Export hat sich in derselben entwickelt. Besonders umfassend ist dieselbe in Magdeburg, Berlin, 2. u. s. w. Speziell die dort domizilirenden Fabrikanten bilden den Verband norddeutscher Cichorienfabrikanten. Der Verband hat trotz seines erst zweijährigen Bestehens bereits eine Reihe für die einschlägige Industrie dankens⸗ werther Bestimmungen getroffen.

Als besonders glücklicher Kitt für den Verband wirkt die monatliche Herausgabe einer Schwarzliste Seitens des Geschäftsführers, welche schon manchen Fabrikanten vor Verlusten mit faulen Schuldnern ge⸗ schützt hat. Das uns vorliegende Protokoll des letzten (IV.) Verbandstages enthält ferner eine sehr interessante Zusammenstellung über die Cichorienfabrikation und ihre Behandlung in verschiedenen auswärtigen Zoll⸗ tarifen. Von besonderem Interesse an diesem Platze dürfte aber ein Vortrag des Geschäftsführers über das Freizeichen nach dem deutschen Marken⸗ schutzgesetze sein, welchen wir nachstehend wörtlich wiedergeben:

Die Frage, was denn eigentlich als Freizeichen im Sinne des deutschen Markenschutzgesetzes bezeichnet werden könne, ist zweifellos für die Cichorenindustrie von großer Wichtigkeit. Denn gerade in dieser Branche ist es ähnlich, wie bei verschiedenen anderen ein und dasselbe Zeichen hat sich bei verschiedenen Fabrikanten, sei es nach und nach, sei es gemeinsam eingeführt, was zu einer Zeit, als von einem eigentlichen Markenschutze die Rede in Deutschland nicht wohl sein konnte, keines⸗ wegs auffällig erscheinen kann. Wer ein solches Freizeichen besitzt, riskirt jeden Tag in Ungelegenheiten und Prozesse, Hetzereien bei der Kundschaft und hundert andere Unannehmlich⸗ keiten verwickelt zu werden; diese Gefahr wächst aber, seitdem die Rechtssprechung des deutschen Reichsgerichts ungleich weiter gegangen ist, als man bei der Schaffung des Gesetzes in den betheiligten Kreisen vorausgesetzt hat.

Zur Begriffsbestimmung eines Freizeichens sind folgende Momente zu beachten: 4

a. Es muß ein Waarenzeichen vorliegen, d. h. ein Zeichen, welches bestimmt sein soll, auf der Waare oder deren Verpackung angebracht zu werden, um die damit bezeichneten Waaren als von einer bestimmten Firma herrührend, die bezeichnete Waare also von anderen nicht so bezeichneten Waaren, vor den Augen des Zwischenhändlers, des die Waare viel⸗ leicht verarbeitenden Fabrikanten, endlich des Kon⸗ umenten zu unterscheiden. Nothwendig ist aber reilich diese Eigenschast des Waarenzeichens im Sinne des §. 1 des Gesetzes nicht, es kann und wird sogar regelmäßig einen ganz anderen Zweck verfolgen: vielleicht nur bestimmte Qualitätg“ und Größenverhältnisse bekunden, etwa für den Trans⸗ porteur Winke geben, z. B. ein Kelchglas auf Kisten mit zerbrechlichen Waaren ꝛc. 1

. Ein solches Freizeichen muß bisher in freiem Gebrauche gewesen sein. Mit andern Worten bis zum Entstehen des Gesetzes (Anfangs Mai 1875)

muß es in freiem Gebrauche gewesen sein. Möglich ist es z. B., daß ein Zeichen einmal früher Frei⸗ zeichen war und später thatsächlich aufhörte es zu sein, vielmehr im Sinne des §. 9 des Gesetzes eine Zeit lang unstreitbar als Kennzeichen der Waare eines bestimmten Gewerbetreibenden gegolten hat.

c. Ein solches Freizeichen muß ferner auch im „freien Gebrauche“ der Uebenden gewesen sein. Der hervorragende Handelsrechtslehrer Endemann hat in seiner Besprechung des Markenschutzgesetzes hervor⸗ gehoben: „Was namentlich der „freie“ Gebrauch heißen, mehr heißen soll, als wenn nur stände, „im Gebrauche“, ist nicht wohl abzusehen.“ Ein neueres reichsgerichtliches Urtheil hat diesen Unterschied nun sehr scharf herausgestellt (Urtheil vom 11. Januar 1881 Entscheidungen III. pag. 80). „Ist die Zahl der Gewerbetreibenden, ist hier mit einer Logik ausgeführt, deren Berechtigung schwer zu be⸗ streiten ist, welche ein (und dasselbe) Waarenzeichen benutzen, eine sehr große und offenbar an diesem Waarenzeichen nicht ein bestimmter, den Einzelbesitz ausschließender Zweck ersichtlich, handelt es sich viel⸗ mehr einfach nur um die Thatsache allgemeinen Ge⸗ brauchs, so wird zunächst die Art und Weise, wie dieser Gebrauch sich gebildet hat, zu erforschen sein, und falls sich dabei ergiebt, daß ursprünglich Sonder⸗ besitz eines oder mehrerer Gewerbetreibenden vorge⸗ legen, in Zweifel nicht anzunehmen sein, daß das Waarenzeichen seinen ursprünglichen Charakter völlig verloren und sich in ein Freizeichen umge⸗ wandelt habe.“ In dem betreffenden Fall ver⸗ mochte allerdings der klägerische Fabrikant darzu⸗ thun, daß mindestens seit Anfang dieses Jahrhun⸗ derts seine Firma bestand und daß die beiden in Frage stehenden Waarenzeichen in der jetzigen Form von jeher in deren Besitze gewesen seien und von dem jeweiligen Inhaber benutzt wurden; es wurde nachgewiesen, daß im ersten Viertel des Jahrhun⸗ derts sogar Einzelne wegen Nachahmung dieser Marke bestraft wurden; allerdings hätten im Ver⸗ laufe der 40er Jahre auch andere Tabackfabrikanten denn um eine solche Firma handelte es sich und zwar im Ganzen ca. 14, neben der Klägerin die fraglichen Zeichen in Gebrauch genommen; allein, sagt der Richter, dieser Mitbesitz, der zudem nur nach und nach eintrat und ursprünglich jedenfalls kein gutgläubiger war, erscheint nicht aus⸗ reichend, um die Umwandlung der Zeichen in Freizeichen zu bewirken, um so weniger, als der betr. ursprüngliche Alleinbesitzer später dieses sein Zeichen auch sogar unter den landesgesetzlichen Schutz Bavyerns gestellt hat.

Von diesem Gesichtspunkte besehen, werden frei⸗ lich gar manche Zeichen, die heute als Freizeichen betrachtet werden mögen, sich als Nicht⸗Freizeichen erweisen; nur wird es in der Regel sehr schwer sein, diesen Nachweis mit einiger Sicherheit zu füh⸗ ren, besonders für den Einzelnen.

Im freien Gebrauch heißt sonach: unbehindert durch bessere Rechte eines oder mehrerer Dritter.

d. Ein Freizeichen muß endlich im freien Gebrauche aller Klassen von Gewerbetreibenden oder doch gewisser Klassen von Gewerbetreibenden sich be-

funden haben. 1 Den stärksten Gegensatz dazu bildet die Fest⸗ welcher von Waaren⸗

setzung des §. 9,

zeichen spricht, die allgemein als Kennzeichen der Waaren eines bestimmten Gewerbetreibenden ge⸗ golten haben.

Soviel über die Begriffsbestimmung, für welche die vorliegenden Unterscheidungen im Großen und Ganzen ein Führer sein mögen.

Kann ein solches Freizeichen zur Anmeldung ge⸗ bracht werden? ist die nächste Frage. Hier offenbart sich eine gewisse Schwäche des Gesetzes. Nicht nur kann ich jedes Freizeichen beliebig anmelden, der Richter hat sogar kein Recht, mich bei dieser Regi⸗ strirung zu hindern. Dadurch hat aber derjenige, welcher sich eines Freizeichens zum Schaden der übrigen Konkurrenten bedient, einen gewissen, in seinem Werthe nicht zu unterschätzenden Vorsprung; er ist eben beatus possidens, der glückliche Besitzer, der verlangen kann, daß ihn ers ein anderer aus seinem Besitze verdränge; mit anderen Worten, daß der Andere, der ihn verdrängen will, erst das Beweismaterial beschaffe, eine Aufgabe, die nach dem Vorausgeschickten oft so große Schwierigkeiten hat, daß der Einzelne davon um so lieber absehen wird, da er auch die großen Gerichtskosten, deren Tragung er mindestens zur Hälfte riskirt, scheuen wird, weil er ja nicht blos für sich, e; für seine ganze Industrie den Strauß aussicht.

Kann Jemand durch die Eintragung eines eichens ein Recht im Sinne des Markenschutzgesetzes 8 8) erreichen? .

Juristisch natürlich nicht; das können auch nicht einmal die Mehreren, welche sich im gemeinsamen Gebrauche eines solchen Zeichens bisher befinden.

Faktisch aber freilich, solange als Niemand dagegen.

den Beweis zu erbringen vermag oder unternimmt. daß ein Freizeichen im Sinne des §. 10 Abs. 2 vorliegt.

We kann man denn überhaupt gegen Denjenigen rechtlich mit Erfolg operiren, der ein solches Frei⸗ zeichen usurpirt hat? .

Hier giebt es zwei Wege: Klagt 24ℳ zu Gunsten dessen ein Freizeichen eingetragen ist, so etzt man ihm die Einrede, daß das betr. Zeichen ein Freizeichen sei, entgegen. Sonst kann nach §. 11 des Gesetzes 1— Betheiligte die Löschung eines solchen Freizeichens beantragen.

Kann ein Freizeichen nach §. 5 des Gesetzes amt⸗

lich gelöscht werden? Diese Frage ist nach dem Dund Wortlaut.

Geiste dieses Paragraphen schlechterdings zu verneinen.

*