wird durchstrichen, wenn nur 1 Wahl⸗ mann n wählen
Da der 1 aus die absolute Majorität erhalten hatte, so wurde er, als zum Wahlmann ge⸗ wählt, der Versammlung bekannt gemacht, erklärte, da er in der Versammlung anwesend war, auf Befragen, daß er die Wahl annähme und unterschrieb zum
11“
die meisten Stimmen und die absolute Majorität erhalten haben, so wurden dieselben, als zu Wahlmännern gewählt, der Versammlung bekannt gemacht und sie erklärten, da sie in der Versammlung anwesend waren, auf Befragen, daß sie die Wahl annähmen und unterschrieben zum Zeichen dessen.
wird durchstrichen,
wenn keine Aus⸗
loosung erforder⸗ lich ist.
Da hiernach Keiner die absolute Majorität erhalten hatte, so wurde nach den Bestimmungen des §. 18 des Reglements zu einer engeren Wahl ge⸗ schritten, wobei, da die Abtheilung 2 (1) Wahlmänner zu wählen hat, nur die⸗ jenigen 4 (2) auf die engere Wahl zu bringen waren, welche die meisten Stim⸗ men gehabt hatten.
Da jedoch die Auswahl der zur engeren Wahl zu bringenden Personen zweifelhaft war, weil auf die vorstehend unker Nr. — — Genannten eine gleiche
Stimmenzahl gefallen war, so entschied zwischen ihnen das Loos, welches durch die Hand des Vorstehers gezogen wurde.
8Gö“ kamen zur engeren Wahl:
zu streichen, wenn nur 1 Wahlmann zu wählen ist.
8
Der Protokollführer trug diese Namen in die Abtheilungsliste neben den Nam
er stimmenden Urwähler ein, oder ließ sie von den Urwählern, die solches ünschten, selbst eintragen. „Nach Beendigung dieses Geschäfts fragte der Wahlvorsteher, ob noch ein Urwähler der zweiten Abtheilung seine Stimme abzugeben habe. Als sich Nie⸗
mand weiter meldete, erklärte er die Abstimmung für geschlossen. Die Zahl der Stimmenden betrug “
Stimmen sind abgegeben
für ungültig erklärte Stimmen waren vorhanden —
Die Zahl der gültigen Stimmen beträgt also und ist mithin die absolute Majorität Es haben erhalten
Stimmen,
wird durchstrichen, wenn 2 zu wählen sind.
wird durchstrichen, wenn nur 1 Wahlmann zu wählen ist.
s nbe Rrjoritat hal ie absolute Majorität erhalten hatte, so wurde er, als zum Wahl . wählt, der Versammlung bekannt gemacht, erklärte, da er 1n der Eö anwesend war, auf Befragen, daß er die Wahl annähme, und unterschrieb zum Zeichen dessen.
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— — aus die meisten Stimmen und die absolute Majorität erhalten hab w
dieselben, als zu Wahlmännern gewählt, der Verseeambieng pürnant. zuf Befragen erklärten sie, da sie in der Versammlung anwesend waren
sie die Wahl annähmen, und unterschrieben zum Zeichen dessen.
Da hiernach Keiner die absolute Majorität erhalten hatte, son nach den Bestimmungen des §. 18 des Reglements zu hah Wapurde schritten, wobei, da die Abtheilung 2 (1) Wahlmänner zu wählen hat, nur die⸗
daß
Der
zu streichen, wenn nur Wahlmann zu wählen ist
“
p ““ die Namen derjenigen beiden Urwähler, welchen sie ihre Stimme zum Wahlmann geben wollten.
Protokollführer trug diese Namen in die Abtbeilungsliste neben den Namen
der stimmenden Urwähler ein oder ließ sie von den Urwählern, die solches
wünschten, selbst eintragen.
Nach Beendigung dieses Geschäfts fragte der Wahlvorsteher, ob noch ein Urwähler der ersten Abtheilung seine Stimme abzugeben habe. Als sich Nie⸗ mand weiter meldete, erklärte er die Abstimmung für geschlossen.
Die Zahl der Stimmenden betrug
Stimmen sind abgegeben für ungültig erklärte Stimmen waren vorhanden ——
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Die Zahl der gültigen Stimmen beträgt also — — und ist mithin die absolute Majorität
Es haben erhalten
wird durchstrichen, wenn 2 zu wählen
wird durchstrichen, wenn nur 1 Wahlmann zu wählen ist.
8
Da der aus die absolute Majorität erhalten hatte, so wurde er, als zum Wahlmann ge⸗ wählt, der Versammlung bekannt gemacht, erklärte auf Befragen, da er in der Versammlung anwesend war, daß er die Wahl annähme, und unterschrieb zum
Zeichen dessen.
aus aus die meisten Stimmen und die absolute Majorität erhalten haben, so wurden dieselben als zu Wahlmännern gewählt der Versammlung bekannt gemacht. Auf Befragen erklärten sie, da sie in der Versammlung anwesend waren, daß sie die
wird durchstrichen, wenn Stimmen⸗ gleichheit unter allen zur engeren Wahl Gestellten vorliegt.
wird durchstrichen, wenn Stimmen⸗ gleichheit unter allen zur engeren Wahl Gestellten
nicht vorliegt.
9
die meisten Stimmen und die absolute Majorität erhalten 2 so ssind 5
aus
8 hat ist er hiernach 292—— durch absolute Majorität gewählt worden und
wurde (n) als solche (r) der Versammlung bekannt gemacht. *) (Siehe Anmerkung M.)
Da auf ’ 84 zur engeren Wahl gestellten Personen eine gleiche Stimmen⸗
zahl gefallen war, entschied unter ihnen das von der Hand des Vorstehers gezogene Loos, welches auf den aus 2 aus el.
und den (Dirselben wurde (n) der Versammlung als — bekannt gemacht. dieselben
Auf Befragen erklärte (n) derselbe s. da sie (er) in der Versammlung
anwesend war (en), daß sie (er) die Wahl annähme (n) und unterschrieb (en) zum Zeichen dessen.
s Es wurde, da noch 1 Wahlmann zu wählen war, in Bezug auf diesen zur
engeren Wahl geschritten, wobei nur diejenigen 2 auf die Wahl zu bringen waren, welche, nächst dem bereits e 88 gehabt
; ; a jedo ie Auswa er zur engeren Wahl zu
wird durcstrichen, bringenden Personen zweifelhaft war, weil auf die vorstehend
o süin erforder⸗ unter Nr. Genannten eine gleiche Stimmenzahl ge⸗
lab ist fallen war, so entschied zwischen ihnen das Loos, welches 3 durch die Hand des Vorstehers gezogen wurde. G kamen zur engeren Wahl:
8*
2 b Nach beendigtem Aufruf in der Reihenfolge der Abtheilungsliste fragte der Wahlvorsteher, ob noch ein Urwähler der ersten Abtheilung seine Stimme
abzugeben habe. Als sich Niemand weiter meldete, erklärte er die Abstimmung für geschlossen.
Die Zahl der Stimmenden betrug ungültige Stimmen waren vorhanden —
die Zahl der gültigen Stimmen beträgt also „ und ist mithin die absolute Majorität⸗ Es bei dieser engeren Wahl
2)
wird durchstrichen, wenn Stimmen⸗ gleichheit vorliegt.
wird durchstrichen, wenn Stimmen⸗
jenigen 4 (2) auf die engere Wahl zu bringen waren, w im⸗ “ g ,welche die meisten Stim Da jedoch die Auswahl der zur engeren Wahl zu bringenden zweifelhaft war, weil auf die vorstehend unter Nr. — gleiche Stimmenzahl gefallen war, so entschied zwischen ihnen das Loos, welches
( Wahl annähmen, und unterschrieben zum Zeichen dessen. ach beendigtem Aufruf in der Reihenfolge der Abtheilungsliste fragte der
Wahlvorsteher, ob noch ein Urwähler der dritten Abtheilung seine Stimme ab⸗
zugeben habe. Als sich Niemand weiter meldete, erklärte er die Abstimmung
für geschlossen. durch die Hand des Vorstehers gezogen wurde.
Die Zahl der Stimmenden betrug 6 Demnach kamen zur engeren Wahl:
zu streichen, wenn nur Stimmen sind abgegeben 1 —
1 Wahlmann zu wählen ist. 2 ungültige Stimmen waren vorhanden -
[3]) “ den .8 also [4])
un mit in ie abso ute ajorität Nach beendigtem Aufruf in der Reihenfol der Abthei 8 e bei dieser engeren Wahl er Wahlvorsteher, ob noch ein Urwähler 18 Agheiheine cenüste seagie 2 1 Fbougeben habe. Als sich Niemand weiter meldete, erklaͤrte er die Abstimmung 18 1 Die Zahl der Stimmenden betrug
Stimmen sind abgegeben— ungültige Stimmen waren vorhanden —
ö wird durchstrichen, wenn keine Ausloosung erforderlich ist.
Da hiernach Keiner die absolute Majorität erhalten hatte, so wurde nach den Bestimmungen des §. 18 des Reglements zu einer engeren Wahl ge⸗ schritten, wobei, da die Abtheilung 2 (1) Wahlmänner zu wählen hat, nur die⸗ jenigen 4 (2) auf die engere Wahl zu bringen waren, welche die meisten Stim⸗ men gehabt hatten.
Da jedoch die Auswahl der zur engeren Wahl zu bringenden Personen wenn keine zweifelhaft war, weil auf die vorstehend unter Nr. — Genannten eine Ausloosung gleiche Stimmenzahl gefallen war, so entschied zwischen ihnen das Loos, welches
erforderlich ist. Udurch die Hand des Vorstehers gezogen wurde. 8 Demnach kamen zur engeren Wahl: 1 9
89 4)] MNach beendigtem Aufruf in der Reihenfolge der Abtheilungsliste fragte der Wahlvorsteher, ob noch ein Urwähler der ersten Abtheilung seine Stimme abzugeben habe. Als sich Niemand weiter meldete, erklärte er die Abstimmung für geschlossen.
Die Zahl der Stimmenden betrug-
Stimmen sind abgegeben
ungültige Stimmen waren vorhanden die Zahl der gülkigen Stimmen beträgt also
ist.
Stimmen,
Da der aus Stimmen erhalten hat, so ist er zum Wahlmann durch ab⸗ solute Majorität gewählt und als solcher der Versammlung bekannt gemacht worden.
Da auf Beide eine gleiche Stimmenzahl gefallen war, Atschicd unter ihnen 68 Füns. von der Hand des ; ; ; orstehers gezogen wurde und auf den dleiche t nicht aus —siel. Derselbe wurde der Versamm⸗
gt. lung als Wahlmann bekannt gemacht.
Um die Annahme der Wahl befragt, erklärte er, da er in der Ver⸗
bemmlung anwesend war, dieselbe annehmen zu wollen, und unterschrieb zum eichen dessen.
——— Bescheinigung (en) darüber, daß die sämmtlichen Urwähler zur bestimmten Stunde des Tages der Wahl in ortsüblicher Weise zusammenberufen und ihnen dabei das Wohllokal, sowie der Name des Wahlvorstehers und seines Stellvertreters bekannt gemacht worden sind, e hier beigefügt.
Gegenwärtige Verhandlung ist von dem Wahlvorsteher, den Beisitzern und dem Protokollführer überall genehmigt und wie folgt vollzogen worden.
a. u. Der Wahlvorsteher. Die Beisitzer.
wird durchstrichen,
absolute Stimmenmehrheit erhalten haben.
den zu wählenden Wahlmänner bei der ersten engeren Wahl die
wird durchstrichen, wenn nur 1 Wahlmann zu wählen war, oder die
bei
firj (Da der 3 wird durchstrichen, 3 au wenn Stimmen⸗ th g aus “ gleichheit unter) die meisten Stimmen und die alsolute Majorität erhalten haben s,so sind 8
allen zur engeren) z hat ist er Wahl Gestellten hiernach zu Wahlmännern gewählt worden und wurde (n) als solche (r) der zum Wahlmann “ k
vorliegt. Versammlung bekannt gemach. ) Siehe Anmerkung .)
wird durchstrichen, Da auf 1 zur engeren Wahl gestellten, Personen eine gleiche
wenn Stimmen⸗ Stimmenzahl gefallen war, entschied unter ihnen das von der Hand des Vor⸗
gleichheit unter] stehers gezogene Loos, welches auf den ——— aus
allen zur engeren) und den fiel. bekannt
zu streichen, wenn nur 1 Wahlmann zu wählen ist. 8 2 u“
die Zahl der gültigen Stimmen beträgt also und ist mithin die absolute Majorität Es ““ bei dieser engeren Wahl
2) 13h a der und der. “ und ist mithin die absolute Majorität
die meisten Stimmen und die absolute Majorität erhalten hat ist er — 8 8 — — S 8b
haben 1 so (füst sie zum Wahln “ 882 hiernach 8 Wablmmwann durch absolute Majorität gewählt worden und
wurde (n) als solche (r) der Versammlung bekannt “ *) (Siehe Anmerkung ““
Da auf zur engeren Wahl gestellten Personen eine gleiche
Stimmen,
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zu streichen, wenn nur 1 Wahlmann zu wählen ist.
Der Protokollführer.
wird durchstrichen, wenn Stimmen⸗ ne unter allen zur engeren Wahl Gestellten vorliegt.
wird durchstrichen, wenn keine engere Wahl erforderli
Deffenelicher Anzelger.
Wahlmann Wahlmänner
e;ö Derselbe, wurde (n) der Versammlung als gemacht. Auf Befragen erklärte (n) - esfchen da sie (er) in der Versammlung
9 nwesend war (en), daß 12 die Wahl annähme (n), und unterschrieb (en)
Ins erate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Drutschen Keichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Auzeigerg:
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des 5. Industriell bli⸗ . „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein S..-eeeeg aetaat. erbines 1([& Bogler, G. L. Danbe & Co., E. Schlotte,
6. Verschiedene Bekanntmachungen. 8 Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren 7. Literarische Anzeigen. I 1111“*“
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.
wird durchstrichen, wenn Stimmen⸗
ar, oder die beiden zu
lmann zu wählen w
wählenden Wahlmänner bei der ersten engeren Wahl die absolute Stimmen⸗ mehrheit erhalten haben.
wird durchstrichen, wenn nur ein Wah
zum Zeichen dessen.
Es wurde, da noch ein Wahlmann zu wählen war, in Bezug auf diesen zur engeren Wahl geschritten, wobei nur diejenigen 2 auf die Wahl zu bringen 8 welche, nächst dem bereits Gewählten, die meisten Stimmen gehabt hatten.
wird s Da jedoch die Auswahl der zur engeren Wahl zu
durchstrichen, bringenden Personen zweifelhaft war, weil auf die Eübee
wenn keine Aus⸗ hend unter Nr. — Genannten eine gleiche Stimmen⸗
loosung eforder. zahl gefallen war, so entschied zwischen ihnen das Loos, lich ist. welches durch die Hand des Vorstehers gezogen wurde. ahag kamen zur engeren Wahl: 8
Nach beendigtem Aufruf in der Reihenfolge der Abtheilungslisten fra der Wahlvorsteher, ob noch ein Urwähler der dritten Abtheilung saris — abzugeben habe. Als sich Niemand weiter meldete, erklärte er die Abstimmung für geschlossen. 6
Die Zahl der Stimmenden betrug ““ ungültige Stimmen waren vorhanden
e
die Zahl der gültigen Stimmen beträgt also „ und ist mithin die absolute Majorität. Es ias uu⸗ bei dieser engeren Wahl
) Stimmen,
BEE 1““ 6 Stimmen erhalten hat, so ist er zum Wahlmann durch
nn o absolute Majorität gewählt, und als sol 8 gleichheit vorliegt. lung bekannt gemacht worden. Saeste er
wird Da auf Beide eine gleiche Stimmenzahl ge durchstrichen, war, Hatsched unter ihnen das Loos, welches 2 88 85 wenn des Vorstehers gezogen wurde und Uun — eabamn nicht fer n gleichheit nicht fiel. Derselbe wurde der Vers Löüern 2. letemn Bömaht r Versammlung als Wahlmann a, er in der Versammlung anwesend war, um die Annahme der W ’ befragt, erklärte er, dieselbe annehmen zu wollen und unterschrieb zum 3edohl
durchstrichen, wenn Stimmen⸗
aus —
ldessen.
Die Urwähler der dritten Abtheilung wurden veranlaßt und entfernten sich. 24
—) Anmerkung X: Ist die absolute Stimmenmehrheit auf mehrere, als die zu wähl . nänner gefallen und ergiebt dabei nicht die Höbe der Stimmenzahl, welche derselben zunsbhlesden Maht nach den Bestimmungen im letzten Absatze des §. 18 des Reglements zu verfahren und dies im Protokoll
anzugeben.
“ 88
gleichheit unter
allen zur engeren
Wahl Gestellten nicht vorliegt.
wird durchstrichen, wenn keine engere Wahl erforderlich ist.
mehrheit erhalten haben.
in Gemäßheit des §. 15 des Reglements zum Es wurde demnächst von der 6 zweiten Abtheilung
zur Wahl der Wahlmänner geschritten. I dieser Abtheilung auf.
“
Die Ueseefasenen —ö, an s nisch und nannten jeder einzeln 8 amen desjenigen Urwählers, welchem sie i i Wahlmann geben wollten, 8 e.he. eee n
die Namen derjenigen beiden Urwähler, wel üb Wahlmann geben 8-.Lm elchen sie ihre Stimme zum
n. Der Protokollführer rief die Namen der n der Reihenfolge der Aörheühren tff nach einander
wählenden Wahlmänner bei der ersten engeren Wahl die absolute Stimmen⸗
wird durchstrichen, wenn nur 1 Wahlmann zu wählen war, oder die beiden zu
59
Stimmenzahl gefallen war, entschied unter ihnen das von der Vor⸗ stehers gezogene Loos, welches auf den — 5 — — N.. “
und den aus fiel.
Derselbe derselb Wahlmänner Auf Befragen erklärte (n) scherlarke 5 da sie (er) in der Versammlung
anwesend war (en), daß sie (er) die Wahl annähme (n), und unterschrieb (en)
zum Zeichen dessen.
Es wurde, da noch 1 Wahlmann zu wählen war, in B ies zur been gah güscbrttten. 88 diejenigen 2 auf die Wah übaler waren, welche, nächst dem bereits Gewählten, di iste . FeFr katzee 1t 8 e ie meisten Stimmen ge
8 3½ a jedoch die Auswahl der Seee e . 1 bringenden Personen zweifelhaft war, Ausloosung ; stehend unter Nr. ——— G erforderlich ist. zahl gefallen war,
zur engeren Wahl zu weil auf die vor⸗ enannten eine gleiche Stimmen⸗ so entschied zwischen ihnen das Loos,
Demnach kamen zur engeren Wahl: )
2)
MNach beendigtem Aufruf in der Reihenfolge der Wahlvorsteher, ob noch ein Urwähler der zweiten Abtheilung seine Stimme Fhzugeben 24 Als sich Niemand weiter meldete, erklärte er die Abstimmung ür geschlossen. 8
Die Zahl der Stimmenden betrug ungültige Stimmen waren vorhanden —
ddie Zahl der gültigen Stimmen beträgt also— und ist mithin die absolute Majoritgt 8 ö bei dieser engeren Wahl
wird durchstrichen, wenn Stimmen⸗ gleichheit vorliegt.
Stimmen,
b“
„Da der aus -
Stimmen erhalten hat, so ist er zum Wahlmann durch
absolute Majorität gewählt und als solcher der Versamm⸗
lung bekannt gemacht worden. Da auf Beide eine
war, Fascten unter ihnen das Loos, welches von der Hand
wird durchstrichen, wenn Stimmen⸗ gleichheit nicht vorliegt.
2 Derselbe wurde der (bekannt gemacht.
Da er in der Versammlung anwesend wa 1 beüaa, Büb A.n g s r, um die Annahme der Wahl
aus -
(dessen.
Die Urwähler der zweit n Abtreten veranlaßt und Fre n Abtheilung wurden
in Gemäßheit des §. 15 des Reglements zum
Es wurde demnächst von der 8b essten Abtheilagg—
zur Wahl der Wahlmänner geschritten. Der * rief die Namen
der Urwähler dieser Abtheilung in der Reihenfolge der Abtheilungsliste nach
einander auf. Die Aufgerufenen traten an den Tisch und nannten jeder einzeln
den Namen desjenigen Urwählers, welchem sie ihre Stimme zum Wahlmann geben wollten,
A&
Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
4. Verloosung, Amertisation, Zinszahlung
R. u. s. w. von öffentlichen Papieren.
8. Theater-Anzeigen. In der Börsen-
Annoncen⸗Bureaux
9. Familien-Nachrichten. beilage. MR
Serfithe) wurde (n) der Versammlung als Wahlmann sbekannt gemacht.
welches durch die Hand des Vorstehers gezogen wurde. 8
der Abtheilungsliste fra 1h 1
gleiche Stimmenzahl gefallen des Vorstehers gezogen wurde und auf den —
hl annehmen zu wollen, und unterschrieb zum Zeichen 8
GBubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
Oeffentliche Ladung. Nachdem der Handelsmann Simon Kadden in 29 die Eintragung des auf den Namen von eibert Wagner und Frau Elisabeth, geborenen Henckel, das. katastrirten, in der Gemarkung von Halsdorf belegenen Grundeigenthums, als: Kartenbl. 11, Parz. Wiieäse, die Prühleckerwiesen, naach alter Karte ad A. 943 b. 7 Are 2 Qu.⸗
[38909]
Ruthen,
unter glaubhafter Nachweisung eines ununterbrochenen Eigenthumsbesitzes in das Grund⸗ buch von Halsdorf beantragt hat, so werden alle die⸗ welche Rechte an jenem Grund⸗ g haben vermeinen, aufgefordert, solche bis spätestens im Aufgebotstermin,
den 6. Dezember 1882, Bormittags 10 Uhr,
jenigen Personen vermögen zu
bei der unterzeichneten drigenfalls
Rauschenberg, am 1
Königliches Amtsgericht. b IIIII1 den 27. Inni 1883, Mittags 12 Uhr,
Auszug.
[38887]
2 89 Auf Antrag des Geschäftsmannes Simon Herr⸗ gardt als Bevollmächtigter des Luxemburg domizilirten Bankinstituts unter
e mann in Neustadt a. 9
der
wird zum Zwecke der Kraftloserklärung (Amortisa⸗
tion) des unten beschriebenen abhanden gekommenen
Wechsels das Aufgebotsverfahren angeordnet. Demgemäß wird Aufgebotstermin festgesetzt auf reitag, den sechsten April 1883, Vormittags Uhr, im Sitzungssaale des Kgl. Amtsgerichts
nach Ablauf herige Besitzer als Eigenthümer in dem Grund⸗ buch eingetragen werden wird und der die ihm ob⸗ liegende Anmeldung unterlassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grund⸗ buchs das oben erwähnte Grundvermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte in olge der innerhalb der oben gesetzten Frist er⸗ olgten Anmeldung eingetragen sind, verliert.
rma „Internationale Bank in Luxemburg“ ne
Beschreibung des Wechsels:
Betrag: ℳ 3189. —.
Ort und Datum der Ausstellung: Eisenberg, den 24. Mai 1882.
Verfall: 15. August 1882.
Bezogener: Louis Dacqué in Neustadt an der Haardt
Aussteller: Gebrüder Gienanth. .
Ordre: Luxemburger Hochöfen⸗Aktien⸗Gesellschaft in Esch a. Alzett.
Indossament: Von der Luxemburger Hochöfen⸗Aktien⸗ Gesellschaft an die Internationale Bank in Lurxemburg.
Neustadt a. Haardt, den 4. September 1882. Königliches Amtsgericht. gez. Tisch, Kgl. Ober⸗Amtsrichter. Für die Richtigkeit des Auszugs: Kgl. Gerichtsschreiberei.
— ö -Sc† Behörde anzumelden, wi⸗ “ Boll, stellv. G.⸗Schr. * dieser Frist der bis⸗ [389055 Aufgebot.
Der am 23. Mai 1842 zu Min Adolf lugeft Wilhelm Carl Homann, Sohn der Eheleute Klempnermeister Carl Rudolf Homann und Wilhelmine, geb. Hoyer, hat sich im Jahre 1865 nach Rußland und im Jahre 1867 nach Amerika begeben und seit länger als 10 Jahren keine Nachricht von sich gegeben. Auf den Antrag seiner Mutter, der Wittwe Homann, geb. Hoyer, zu Rehren, wird der Adolf Angust Wilhelm Carl Homann aufgefordert, sich persoönlich oder schriftlich
37, 14 Are 74 Qu.⸗Mtr.
zehnjährigen
September 1882.
auf hiesigem Amtsgerichte, Zimmer Nr. 22, anbe⸗ raumten Termine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung des Adolf August Wilhelm Carl Homann erfolgen werde.
Minden, den 31. August 1882.
Königliches
WP11u“
“
[38904 Bekanntmachung.
In der Lange’schen Aufgebotssache von Reidewitz wird unter Bezugnahme auf das Aufgebot vom 14. Januar 1882 — Nr. 94 Stück 2 des Anzeigers 2 Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Merse⸗
urg für 1882 — hierdurch bekannt gemacht, daß
zu Neustadt a. Haardt. das über die im Gesammtgrundbuche von Gerbstedt
ugleich wird der etwaige Inhaber des Wechsels
aufgefordert, spätestens Rechte bei
bei dem unterfertigten Gerichte anzumelden und besagten Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Letzteren erfolgen wird.
Band II. Artikel 27, früher Band I. Blatt 121 des Hausgrundbuchs von Reidewitz in Abtheilung III. Nr. 1 für Dorothee Lange eingetragene Berechtigung auf Ausstattung, eine Kuh, ein Scheffel Weizen, zwei Scheffel Roggen, 6 Stück Butter und Gewürze
8
im Aufgebotstermine seine
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zu einem Kuchen und die nöthige Milch, sowie 25 Thaler baares Geld gebildete Hypothekendoku⸗ ment, bestehend aus dem Kaufvertrage vom 7. Sep⸗ tember 1822 curr. ann. durch Urtheil des unter⸗ zeichneten Gerichts für kraftlos erklärt ist, den Erben der Dorothee Lange, deren Rechte an der gebildeten Spezialmasse von 285 ℳ vorbehalten, alle unbe⸗
kannten Interessenten aber mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen werden. Gerbstedt, den 29. August 1882. Königliches Amtsgericht. Wolframm. [38886] “ . In dem Verfahren, betreffend die Zwangsverstei⸗ gerung des dem Gastwirth Heinrich August Jo⸗ hann Babendererde hierselbst früher gehörigen, all⸗ hier an der Kröpelinerstraße auf der Südseite sub Nr. 409 belegenen Hauses ist zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Ver⸗ theilung ein Termin auf Freitag, den 22. d. Mts., Morgens 11 Uhr, im Amtsgerichtsgebäude, Zimmer Nr. 8, hierselbst anberaumt und werden die bei der Zwangsver⸗ steigerung Betheiligten dazu mit dem Bemerken geladen, daß der Theilungsplan zu ihrer Einsicht auf der Gerichtsschreiberei niedergelegt ist. Rostock, den 7. September 1882. 8s Großherzogliches Amtsgericht, Abth. III. “ Zur Beglaubigung: 1“ 5 Anmetsgerichtsaktuar. 9
[39051] In Sachen des Brinksitzers Friedrich Stegmann in Groß Buck⸗ holz. Gläubigers,
gegen den Anbauer Fritz Riechelmann daher, Schuldner, wegen Forderung, etzt eeerg. soll die Letzterem gehörige Abbauerstelle Nr. 43 in Groß Buchholz zwangsweise in dem dazu auf Freitag, den 13. Oktober 1882, Morgens 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte Hannover, Ab⸗ nene han (Neues Gerichtsgebäude am Volgers⸗
wege, Zimmer 30 im Erdgeschoß) anberaumten
mine öffentlich versteigert werden. 8 Alle, welche an obiger Stelle nebst Zubehör
Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissa⸗
rische, Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, ins⸗
hierdurch öffentlich zugestellt.
obigen Termine anzumelden
lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Ver warnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren geht.
Vorstehender Auszug aus der gerichtlichen Ver kaufsanzeige vom 27. August d. J. wird auf Ver⸗ fügung des Gerichts den Hypothekengläubigern: 8. 1) Tabacksarbeiter S Riepke in Hannover 2) Schlosser Conrad Hübener daselbst, deren Auf⸗
enthalt unbekannt, 8
Hannover, den 1ea, 1882. 8 Lüuüer, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[38890] m Namen des Königs? Verkündet am 1. September 1882.
Dr. Kern, Referendar, als Gerichtsschreiber.
In der Giede'schen Aufgebotssache von Breslau — P. 2/1882
erkennt das Königliche Amtsgericht zu Breslau durch den Amtsrichter Grattenauer:
I. Die drei von der Königlichen Regierungs⸗ Hauptkasse zu Breslau auf den Namen des zu Breslau verstorbenen Proviantmeisters Albert Giede als Kautionsbesteller ausgestellten Kautionsempfange⸗ scheine, nämlich: 1
1) der Kautionsempfangsschein Nr. 342, ausgestell
am 22. April 1874, über drei Staatsschuldscheine
Litt. P. Nr. 10339, 20037 und 150275 über
je 100 Thlr. nebst Talons,
2) der Kautionsempfangsschein Nr. 433 — am 22. Januar 1876, über 2 Staats schuld cheine Litt. E. Nr. 16941 über 200 Thlr. und Litt. F. Nr. 75218 über 100 Thlr., beide nebst Talons,
3) der Kautionsempfangschein Nr. 718, ausgestellt am 22. August 1876, über 2 Staatsschuldscheine Litt. F. Nr. 3779 und 173688 über je 100 Thlr. nebst Talons. 2
gegen deren Rücklieferung und gleichzeitige Quittung
des Kautionebestellers oder seines legitimirten Be⸗ tnachfolgert die Königliche Regierungshauptkasse zu reslau, falls keine Kautions⸗ oder Vertretungs⸗ pflicht des Bestellers mehr besteht, die hinterlegten Papiere ausantwortet, werden für kraftlos erklört. II. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Antragstellern zur Last gelegt. . Brrslan, den 1. September 1882. Königliches Amtsgericht. Beglaubigt:
besondere Servituten und Realberechtigungen zu
haben vermeinen, sind aufgefordert, selbige im
8 *
Nemitz,
Gerichieschkeber.