1882 / 213 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Sep 1882 18:00:01 GMT) scan diff

wird durchstrichen, wenn nur 1 Wahl⸗ mann n wählen

Da der 1 aus die absolute Majorität erhalten hatte, so wurde er, als zum Wahlmann ge⸗ wählt, der Versammlung bekannt gemacht, erklärte, da er in der Versammlung anwesend war, auf Befragen, daß er die Wahl annähme und unterschrieb zum

11“

die meisten Stimmen und die absolute Majorität erhalten haben, so wurden dieselben, als zu Wahlmännern gewählt, der Versammlung bekannt gemacht und sie erklärten, da sie in der Versammlung anwesend waren, auf Befragen, daß sie die Wahl annähmen und unterschrieben zum Zeichen dessen.

wird durchstrichen,

wenn keine Aus⸗

loosung erforder⸗ lich ist.

Da hiernach Keiner die absolute Majorität erhalten hatte, so wurde nach den Bestimmungen des §. 18 des Reglements zu einer engeren Wahl ge⸗ schritten, wobei, da die Abtheilung 2 (1) Wahlmänner zu wählen hat, nur die⸗ jenigen 4 (2) auf die engere Wahl zu bringen waren, welche die meisten Stim⸗ men gehabt hatten.

Da jedoch die Auswahl der zur engeren Wahl zu bringenden Personen zweifelhaft war, weil auf die vorstehend unker Nr. Genannten eine gleiche

Stimmenzahl gefallen war, so entschied zwischen ihnen das Loos, welches durch die Hand des Vorstehers gezogen wurde.

8Gö“ kamen zur engeren Wahl:

zu streichen, wenn nur 1 Wahlmann zu wählen ist.

8

Der Protokollführer trug diese Namen in die Abtheilungsliste neben den Nam

er stimmenden Urwähler ein, oder ließ sie von den Urwählern, die solches ünschten, selbst eintragen. „Nach Beendigung dieses Geschäfts fragte der Wahlvorsteher, ob noch ein Urwähler der zweiten Abtheilung seine Stimme abzugeben habe. Als sich Nie⸗

mand weiter meldete, erklärte er die Abstimmung für geschlossen. Die Zahl der Stimmenden betrug

Stimmen sind abgegeben

für ungültig erklärte Stimmen waren vorhanden

Die Zahl der gültigen Stimmen beträgt also und ist mithin die absolute Majorität Es haben erhalten

Stimmen,

wird durchstrichen, wenn 2 zu wählen sind.

wird durchstrichen, wenn nur 1 Wahlmann zu wählen ist.

s nbe Rrjoritat hal ie absolute Majorität erhalten hatte, so wurde er, als zum Wahl . wählt, der Versammlung bekannt gemacht, erklärte, da er 1n der anwesend war, auf Befragen, daß er die Wahl annähme, und unterschrieb zum Zeichen dessen.

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aus die meisten Stimmen und die absolute Majorität erhalten hab w

dieselben, als zu Wahlmännern gewählt, der Verseeambieng pürnant. zuf Befragen erklärten sie, da sie in der Versammlung anwesend waren

sie die Wahl annähmen, und unterschrieben zum Zeichen dessen.

Da hiernach Keiner die absolute Majorität erhalten hatte, son nach den Bestimmungen des §. 18 des Reglements zu hah Wapurde schritten, wobei, da die Abtheilung 2 (1) Wahlmänner zu wählen hat, nur die⸗

daß

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zu streichen, wenn nur Wahlmann zu wählen ist

p ““ die Namen derjenigen beiden Urwähler, welchen sie ihre Stimme zum Wahlmann geben wollten.

Protokollführer trug diese Namen in die Abtbeilungsliste neben den Namen

der stimmenden Urwähler ein oder ließ sie von den Urwählern, die solches

wünschten, selbst eintragen.

Nach Beendigung dieses Geschäfts fragte der Wahlvorsteher, ob noch ein Urwähler der ersten Abtheilung seine Stimme abzugeben habe. Als sich Nie⸗ mand weiter meldete, erklärte er die Abstimmung für geschlossen.

Die Zahl der Stimmenden betrug

Stimmen sind abgegeben für ungültig erklärte Stimmen waren vorhanden ——

H

Die Zahl der gültigen Stimmen beträgt also und ist mithin die absolute Majorität

Es haben erhalten

wird durchstrichen, wenn 2 zu wählen

wird durchstrichen, wenn nur 1 Wahlmann zu wählen ist.

8

Da der aus die absolute Majorität erhalten hatte, so wurde er, als zum Wahlmann ge⸗ wählt, der Versammlung bekannt gemacht, erklärte auf Befragen, da er in der Versammlung anwesend war, daß er die Wahl annähme, und unterschrieb zum

Zeichen dessen.

aus aus die meisten Stimmen und die absolute Majorität erhalten haben, so wurden dieselben als zu Wahlmännern gewählt der Versammlung bekannt gemacht. Auf Befragen erklärten sie, da sie in der Versammlung anwesend waren, daß sie die

wird durchstrichen, wenn Stimmen⸗ gleichheit unter allen zur engeren Wahl Gestellten vorliegt.

wird durchstrichen, wenn Stimmen⸗ gleichheit unter allen zur engeren Wahl Gestellten

nicht vorliegt.

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die meisten Stimmen und die absolute Majorität erhalten 2 so ssind 5

aus

8 hat ist er hiernach 292—— durch absolute Majorität gewählt worden und

wurde (n) als solche (r) der Versammlung bekannt gemacht. *) (Siehe Anmerkung M.)

Da auf 84 zur engeren Wahl gestellten Personen eine gleiche Stimmen⸗

zahl gefallen war, entschied unter ihnen das von der Hand des Vorstehers gezogene Loos, welches auf den aus 2 aus el.

und den (Dirselben wurde (n) der Versammlung als bekannt gemacht. dieselben

Auf Befragen erklärte (n) derselbe s. da sie (er) in der Versammlung

anwesend war (en), daß sie (er) die Wahl annähme (n) und unterschrieb (en) zum Zeichen dessen.

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engeren Wahl geschritten, wobei nur diejenigen 2 auf die Wahl zu bringen waren, welche, nächst dem bereits e 88 gehabt

; ; a jedo ie Auswa er zur engeren Wahl zu

wird durcstrichen, bringenden Personen zweifelhaft war, weil auf die vorstehend

o süin erforder⸗ unter Nr. Genannten eine gleiche Stimmenzahl ge⸗

lab ist fallen war, so entschied zwischen ihnen das Loos, welches 3 durch die Hand des Vorstehers gezogen wurde. G kamen zur engeren Wahl:

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2 b Nach beendigtem Aufruf in der Reihenfolge der Abtheilungsliste fragte der Wahlvorsteher, ob noch ein Urwähler der ersten Abtheilung seine Stimme

abzugeben habe. Als sich Niemand weiter meldete, erklärte er die Abstimmung für geschlossen.

Die Zahl der Stimmenden betrug ungültige Stimmen waren vorhanden

die Zahl der gültigen Stimmen beträgt also und ist mithin die absolute Majorität⸗ Es bei dieser engeren Wahl

2)

wird durchstrichen, wenn Stimmen⸗ gleichheit vorliegt.

wird durchstrichen, wenn Stimmen⸗

jenigen 4 (2) auf die engere Wahl zu bringen waren, w im⸗ g ,welche die meisten Stim Da jedoch die Auswahl der zur engeren Wahl zu bringenden zweifelhaft war, weil auf die vorstehend unter Nr. gleiche Stimmenzahl gefallen war, so entschied zwischen ihnen das Loos, welches

( Wahl annähmen, und unterschrieben zum Zeichen dessen. ach beendigtem Aufruf in der Reihenfolge der Abtheilungsliste fragte der

Wahlvorsteher, ob noch ein Urwähler der dritten Abtheilung seine Stimme ab⸗

zugeben habe. Als sich Niemand weiter meldete, erklärte er die Abstimmung

für geschlossen. durch die Hand des Vorstehers gezogen wurde.

Die Zahl der Stimmenden betrug 6 Demnach kamen zur engeren Wahl:

zu streichen, wenn nur Stimmen sind abgegeben 1

1 Wahlmann zu wählen ist. 2 ungültige Stimmen waren vorhanden -

[3]) den .8 also [4])

un mit in ie abso ute ajorität Nach beendigtem Aufruf in der Reihenfol der Abthei 8 e bei dieser engeren Wahl er Wahlvorsteher, ob noch ein Urwähler 18 Agheiheine cenüste seagie 2 1 Fbougeben habe. Als sich Niemand weiter meldete, erklaͤrte er die Abstimmung 18 1 Die Zahl der Stimmenden betrug

Stimmen sind abgegeben— ungültige Stimmen waren vorhanden

ö wird durchstrichen, wenn keine Ausloosung erforderlich ist.

Da hiernach Keiner die absolute Majorität erhalten hatte, so wurde nach den Bestimmungen des §. 18 des Reglements zu einer engeren Wahl ge⸗ schritten, wobei, da die Abtheilung 2 (1) Wahlmänner zu wählen hat, nur die⸗ jenigen 4 (2) auf die engere Wahl zu bringen waren, welche die meisten Stim⸗ men gehabt hatten.

Da jedoch die Auswahl der zur engeren Wahl zu bringenden Personen wenn keine zweifelhaft war, weil auf die vorstehend unter Nr. Genannten eine Ausloosung gleiche Stimmenzahl gefallen war, so entschied zwischen ihnen das Loos, welches

erforderlich ist. Udurch die Hand des Vorstehers gezogen wurde. 8 Demnach kamen zur engeren Wahl: 1 9

89 4)] MNach beendigtem Aufruf in der Reihenfolge der Abtheilungsliste fragte der Wahlvorsteher, ob noch ein Urwähler der ersten Abtheilung seine Stimme abzugeben habe. Als sich Niemand weiter meldete, erklärte er die Abstimmung für geschlossen.

Die Zahl der Stimmenden betrug-

Stimmen sind abgegeben

ungültige Stimmen waren vorhanden die Zahl der gülkigen Stimmen beträgt also

ist.

Stimmen,

Da der aus Stimmen erhalten hat, so ist er zum Wahlmann durch ab⸗ solute Majorität gewählt und als solcher der Versammlung bekannt gemacht worden.

Da auf Beide eine gleiche Stimmenzahl gefallen war, Atschicd unter ihnen 68 Füns. von der Hand des ; ; ; orstehers gezogen wurde und auf den dleiche t nicht aus —siel. Derselbe wurde der Versamm⸗

gt. lung als Wahlmann bekannt gemacht.

Um die Annahme der Wahl befragt, erklärte er, da er in der Ver⸗

bemmlung anwesend war, dieselbe annehmen zu wollen, und unterschrieb zum eichen dessen.

——— Bescheinigung (en) darüber, daß die sämmtlichen Urwähler zur bestimmten Stunde des Tages der Wahl in ortsüblicher Weise zusammenberufen und ihnen dabei das Wohllokal, sowie der Name des Wahlvorstehers und seines Stellvertreters bekannt gemacht worden sind, e hier beigefügt.

Gegenwärtige Verhandlung ist von dem Wahlvorsteher, den Beisitzern und dem Protokollführer überall genehmigt und wie folgt vollzogen worden.

a. u. Der Wahlvorsteher. Die Beisitzer.

wird durchstrichen,

absolute Stimmenmehrheit erhalten haben.

den zu wählenden Wahlmänner bei der ersten engeren Wahl die

wird durchstrichen, wenn nur 1 Wahlmann zu wählen war, oder die

bei

firj (Da der 3 wird durchstrichen, 3 au wenn Stimmen⸗ th g aus gleichheit unter) die meisten Stimmen und die alsolute Majorität erhalten haben s,so sind 8

allen zur engeren) z hat ist er Wahl Gestellten hiernach zu Wahlmännern gewählt worden und wurde (n) als solche (r) der zum Wahlmann k

vorliegt. Versammlung bekannt gemach. ) Siehe Anmerkung .)

wird durchstrichen, Da auf 1 zur engeren Wahl gestellten, Personen eine gleiche

wenn Stimmen⸗ Stimmenzahl gefallen war, entschied unter ihnen das von der Hand des Vor⸗

gleichheit unter] stehers gezogene Loos, welches auf den ——— aus

allen zur engeren) und den fiel. bekannt

zu streichen, wenn nur 1 Wahlmann zu wählen ist. 8 2 u“

die Zahl der gültigen Stimmen beträgt also und ist mithin die absolute Majorität Es ““ bei dieser engeren Wahl

2) 13h a der und der. und ist mithin die absolute Majorität

die meisten Stimmen und die absolute Majorität erhalten hat ist er 8 8 S 8b

haben 1 so (füst sie zum Wahln 882 hiernach 8 Wablmmwann durch absolute Majorität gewählt worden und

wurde (n) als solche (r) der Versammlung bekannt *) (Siehe Anmerkung ““

Da auf zur engeren Wahl gestellten Personen eine gleiche

Stimmen,

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zu streichen, wenn nur 1 Wahlmann zu wählen ist.

Der Protokollführer.

wird durchstrichen, wenn Stimmen⸗ ne unter allen zur engeren Wahl Gestellten vorliegt.

wird durchstrichen, wenn keine engere Wahl erforderli

Deffenelicher Anzelger.

Wahlmann Wahlmänner

e;ö Derselbe, wurde (n) der Versammlung als gemacht. Auf Befragen erklärte (n) - esfchen da sie (er) in der Versammlung

9 nwesend war (en), daß 12 die Wahl annähme (n), und unterschrieb (en)

Ins erate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Drutschen Keichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Auzeigerg:

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des 5. Industriell bli⸗ . „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein S..-eeeeg aetaat. erbines 1([& Bogler, G. L. Danbe & Co., E. Schlotte,

6. Verschiedene Bekanntmachungen. 8 Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren 7. Literarische Anzeigen. I 1111“*“

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

wird durchstrichen, wenn Stimmen⸗

ar, oder die beiden zu

lmann zu wählen w

wählenden Wahlmänner bei der ersten engeren Wahl die absolute Stimmen⸗ mehrheit erhalten haben.

wird durchstrichen, wenn nur ein Wah

zum Zeichen dessen.

Es wurde, da noch ein Wahlmann zu wählen war, in Bezug auf diesen zur engeren Wahl geschritten, wobei nur diejenigen 2 auf die Wahl zu bringen 8 welche, nächst dem bereits Gewählten, die meisten Stimmen gehabt hatten.

wird s Da jedoch die Auswahl der zur engeren Wahl zu

durchstrichen, bringenden Personen zweifelhaft war, weil auf die Eübee

wenn keine Aus⸗ hend unter Nr. Genannten eine gleiche Stimmen⸗

loosung eforder. zahl gefallen war, so entschied zwischen ihnen das Loos, lich ist. welches durch die Hand des Vorstehers gezogen wurde. ahag kamen zur engeren Wahl: 8

Nach beendigtem Aufruf in der Reihenfolge der Abtheilungslisten fra der Wahlvorsteher, ob noch ein Urwähler der dritten Abtheilung saris abzugeben habe. Als sich Niemand weiter meldete, erklärte er die Abstimmung für geschlossen. 6

Die Zahl der Stimmenden betrug ““ ungültige Stimmen waren vorhanden

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die Zahl der gültigen Stimmen beträgt also und ist mithin die absolute Majorität. Es ias uu⸗ bei dieser engeren Wahl

) Stimmen,

BEE 1““ 6 Stimmen erhalten hat, so ist er zum Wahlmann durch

nn o absolute Majorität gewählt, und als sol 8 gleichheit vorliegt. lung bekannt gemacht worden. Saeste er

wird Da auf Beide eine gleiche Stimmenzahl ge durchstrichen, war, Hatsched unter ihnen das Loos, welches 2 88 85 wenn des Vorstehers gezogen wurde und Uun eabamn nicht fer n gleichheit nicht fiel. Derselbe wurde der Vers Löüern 2. letemn Bömaht r Versammlung als Wahlmann a, er in der Versammlung anwesend war, um die Annahme der W befragt, erklärte er, dieselbe annehmen zu wollen und unterschrieb zum 3edohl

durchstrichen, wenn Stimmen⸗

aus

ldessen.

Die Urwähler der dritten Abtheilung wurden veranlaßt und entfernten sich. 24

—) Anmerkung X: Ist die absolute Stimmenmehrheit auf mehrere, als die zu wähl . nänner gefallen und ergiebt dabei nicht die Höbe der Stimmenzahl, welche derselben zunsbhlesden Maht nach den Bestimmungen im letzten Absatze des §. 18 des Reglements zu verfahren und dies im Protokoll

anzugeben.

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gleichheit unter

allen zur engeren

Wahl Gestellten nicht vorliegt.

wird durchstrichen, wenn keine engere Wahl erforderlich ist.

mehrheit erhalten haben.

in Gemäßheit des §. 15 des Reglements zum Es wurde demnächst von der 6 zweiten Abtheilung

zur Wahl der Wahlmänner geschritten. I dieser Abtheilung auf.

Die Ueseefasenen —ö, an s nisch und nannten jeder einzeln 8 amen desjenigen Urwählers, welchem sie i i Wahlmann geben wollten, 8 e.he. eee n

die Namen derjenigen beiden Urwähler, wel üb Wahlmann geben 8-.Lm elchen sie ihre Stimme zum

n. Der Protokollführer rief die Namen der n der Reihenfolge der Aörheühren tff nach einander

wählenden Wahlmänner bei der ersten engeren Wahl die absolute Stimmen⸗

wird durchstrichen, wenn nur 1 Wahlmann zu wählen war, oder die beiden zu

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Stimmenzahl gefallen war, entschied unter ihnen das von der Vor⸗ stehers gezogene Loos, welches auf den 5 N..

und den aus fiel.

Derselbe derselb Wahlmänner Auf Befragen erklärte (n) scherlarke 5 da sie (er) in der Versammlung

anwesend war (en), daß sie (er) die Wahl annähme (n), und unterschrieb (en)

zum Zeichen dessen.

Es wurde, da noch 1 Wahlmann zu wählen war, in B ies zur been gah güscbrttten. 88 diejenigen 2 auf die Wah übaler waren, welche, nächst dem bereits Gewählten, di iste . FeFr katzee 1t 8 e ie meisten Stimmen ge

8 a jedoch die Auswahl der Seee e . 1 bringenden Personen zweifelhaft war, Ausloosung ; stehend unter Nr. ——— G erforderlich ist. zahl gefallen war,

zur engeren Wahl zu weil auf die vor⸗ enannten eine gleiche Stimmen⸗ so entschied zwischen ihnen das Loos,

Demnach kamen zur engeren Wahl: )

2)

MNach beendigtem Aufruf in der Reihenfolge der Wahlvorsteher, ob noch ein Urwähler der zweiten Abtheilung seine Stimme Fhzugeben 24 Als sich Niemand weiter meldete, erklärte er die Abstimmung ür geschlossen. 8

Die Zahl der Stimmenden betrug ungültige Stimmen waren vorhanden

ddie Zahl der gültigen Stimmen beträgt also— und ist mithin die absolute Majoritgt 8 ö bei dieser engeren Wahl

wird durchstrichen, wenn Stimmen⸗ gleichheit vorliegt.

Stimmen,

b“

„Da der aus -

Stimmen erhalten hat, so ist er zum Wahlmann durch

absolute Majorität gewählt und als solcher der Versamm⸗

lung bekannt gemacht worden. Da auf Beide eine

war, Fascten unter ihnen das Loos, welches von der Hand

wird durchstrichen, wenn Stimmen⸗ gleichheit nicht vorliegt.

2 Derselbe wurde der (bekannt gemacht.

Da er in der Versammlung anwesend wa 1 beüaa, Büb A.n g s r, um die Annahme der Wahl

aus -

(dessen.

Die Urwähler der zweit n Abtreten veranlaßt und Fre n Abtheilung wurden

in Gemäßheit des §. 15 des Reglements zum

Es wurde demnächst von der 8b essten Abtheilagg—

zur Wahl der Wahlmänner geschritten. Der * rief die Namen

der Urwähler dieser Abtheilung in der Reihenfolge der Abtheilungsliste nach

einander auf. Die Aufgerufenen traten an den Tisch und nannten jeder einzeln

den Namen desjenigen Urwählers, welchem sie ihre Stimme zum Wahlmann geben wollten,

A&

Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

4. Verloosung, Amertisation, Zinszahlung

R. u. s. w. von öffentlichen Papieren.

8. Theater-Anzeigen. In der Börsen-

Annoncen⸗Bureaux

9. Familien-Nachrichten. beilage. MR

Serfithe) wurde (n) der Versammlung als Wahlmann sbekannt gemacht.

welches durch die Hand des Vorstehers gezogen wurde. 8

der Abtheilungsliste fra 1h 1

gleiche Stimmenzahl gefallen des Vorstehers gezogen wurde und auf den

hl annehmen zu wollen, und unterschrieb zum Zeichen 8

GBubhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

Oeffentliche Ladung. Nachdem der Handelsmann Simon Kadden in 29 die Eintragung des auf den Namen von eibert Wagner und Frau Elisabeth, geborenen Henckel, das. katastrirten, in der Gemarkung von Halsdorf belegenen Grundeigenthums, als: Kartenbl. 11, Parz. Wiieäse, die Prühleckerwiesen, naach alter Karte ad A. 943 b. 7 Are 2 Qu.⸗

[38909]

Ruthen,

unter glaubhafter Nachweisung eines ununterbrochenen Eigenthumsbesitzes in das Grund⸗ buch von Halsdorf beantragt hat, so werden alle die⸗ welche Rechte an jenem Grund⸗ g haben vermeinen, aufgefordert, solche bis spätestens im Aufgebotstermin,

den 6. Dezember 1882, Bormittags 10 Uhr,

jenigen Personen vermögen zu

bei der unterzeichneten drigenfalls

Rauschenberg, am 1

Königliches Amtsgericht. b IIIII1 den 27. Inni 1883, Mittags 12 Uhr,

Auszug.

[38887]

2 89 Auf Antrag des Geschäftsmannes Simon Herr⸗ gardt als Bevollmächtigter des Luxemburg domizilirten Bankinstituts unter

e mann in Neustadt a. 9

der

wird zum Zwecke der Kraftloserklärung (Amortisa⸗

tion) des unten beschriebenen abhanden gekommenen

Wechsels das Aufgebotsverfahren angeordnet. Demgemäß wird Aufgebotstermin festgesetzt auf reitag, den sechsten April 1883, Vormittags Uhr, im Sitzungssaale des Kgl. Amtsgerichts

nach Ablauf herige Besitzer als Eigenthümer in dem Grund⸗ buch eingetragen werden wird und der die ihm ob⸗ liegende Anmeldung unterlassende Berechtigte nicht nur seine Ansprüche gegen jeden Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grund⸗ buchs das oben erwähnte Grundvermögen erwirbt, nicht mehr geltend machen kann, sondern auch ein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Rechte in olge der innerhalb der oben gesetzten Frist er⸗ olgten Anmeldung eingetragen sind, verliert.

rma „Internationale Bank in Luxemburg“ ne

Beschreibung des Wechsels:

Betrag: 3189. —.

Ort und Datum der Ausstellung: Eisenberg, den 24. Mai 1882.

Verfall: 15. August 1882.

Bezogener: Louis Dacqué in Neustadt an der Haardt

Aussteller: Gebrüder Gienanth. .

Ordre: Luxemburger Hochöfen⸗Aktien⸗Gesellschaft in Esch a. Alzett.

Indossament: Von der Luxemburger Hochöfen⸗Aktien⸗ Gesellschaft an die Internationale Bank in Lurxemburg.

Neustadt a. Haardt, den 4. September 1882. Königliches Amtsgericht. gez. Tisch, Kgl. Ober⸗Amtsrichter. Für die Richtigkeit des Auszugs: Kgl. Gerichtsschreiberei.

ö -Sc† Behörde anzumelden, wi⸗ Boll, stellv. G.⸗Schr. * dieser Frist der bis⸗ [389055 Aufgebot.

Der am 23. Mai 1842 zu Min Adolf lugeft Wilhelm Carl Homann, Sohn der Eheleute Klempnermeister Carl Rudolf Homann und Wilhelmine, geb. Hoyer, hat sich im Jahre 1865 nach Rußland und im Jahre 1867 nach Amerika begeben und seit länger als 10 Jahren keine Nachricht von sich gegeben. Auf den Antrag seiner Mutter, der Wittwe Homann, geb. Hoyer, zu Rehren, wird der Adolf Angust Wilhelm Carl Homann aufgefordert, sich persoönlich oder schriftlich

37, 14 Are 74 Qu.⸗Mtr.

zehnjährigen

September 1882.

auf hiesigem Amtsgerichte, Zimmer Nr. 22, anbe⸗ raumten Termine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung des Adolf August Wilhelm Carl Homann erfolgen werde.

Minden, den 31. August 1882.

Königliches

WP11u“

[38904 Bekanntmachung.

In der Lange’schen Aufgebotssache von Reidewitz wird unter Bezugnahme auf das Aufgebot vom 14. Januar 1882 Nr. 94 Stück 2 des Anzeigers 2 Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Merse⸗

urg für 1882 hierdurch bekannt gemacht, daß

zu Neustadt a. Haardt. das über die im Gesammtgrundbuche von Gerbstedt

ugleich wird der etwaige Inhaber des Wechsels

aufgefordert, spätestens Rechte bei

bei dem unterfertigten Gerichte anzumelden und besagten Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Letzteren erfolgen wird.

Band II. Artikel 27, früher Band I. Blatt 121 des Hausgrundbuchs von Reidewitz in Abtheilung III. Nr. 1 für Dorothee Lange eingetragene Berechtigung auf Ausstattung, eine Kuh, ein Scheffel Weizen, zwei Scheffel Roggen, 6 Stück Butter und Gewürze

8

im Aufgebotstermine seine

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zu einem Kuchen und die nöthige Milch, sowie 25 Thaler baares Geld gebildete Hypothekendoku⸗ ment, bestehend aus dem Kaufvertrage vom 7. Sep⸗ tember 1822 curr. ann. durch Urtheil des unter⸗ zeichneten Gerichts für kraftlos erklärt ist, den Erben der Dorothee Lange, deren Rechte an der gebildeten Spezialmasse von 285 vorbehalten, alle unbe⸗

kannten Interessenten aber mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen werden. Gerbstedt, den 29. August 1882. Königliches Amtsgericht. Wolframm. [38886] . In dem Verfahren, betreffend die Zwangsverstei⸗ gerung des dem Gastwirth Heinrich August Jo⸗ hann Babendererde hierselbst früher gehörigen, all⸗ hier an der Kröpelinerstraße auf der Südseite sub Nr. 409 belegenen Hauses ist zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Ver⸗ theilung ein Termin auf Freitag, den 22. d. Mts., Morgens 11 Uhr, im Amtsgerichtsgebäude, Zimmer Nr. 8, hierselbst anberaumt und werden die bei der Zwangsver⸗ steigerung Betheiligten dazu mit dem Bemerken geladen, daß der Theilungsplan zu ihrer Einsicht auf der Gerichtsschreiberei niedergelegt ist. Rostock, den 7. September 1882. 8s Großherzogliches Amtsgericht, Abth. III. Zur Beglaubigung: 1“ 5 Anmetsgerichtsaktuar. 9

[39051] In Sachen des Brinksitzers Friedrich Stegmann in Groß Buck⸗ holz. Gläubigers,

gegen den Anbauer Fritz Riechelmann daher, Schuldner, wegen Forderung, etzt eeerg. soll die Letzterem gehörige Abbauerstelle Nr. 43 in Groß Buchholz zwangsweise in dem dazu auf Freitag, den 13. Oktober 1882, Morgens 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte Hannover, Ab⸗ nene han (Neues Gerichtsgebäude am Volgers⸗

wege, Zimmer 30 im Erdgeschoß) anberaumten

mine öffentlich versteigert werden. 8 Alle, welche an obiger Stelle nebst Zubehör

Eigenthums⸗, Näher⸗, lehnrechtliche, fideikommissa⸗

rische, Pfand⸗ und sonstige dingliche Rechte, ins⸗

hierdurch öffentlich zugestellt.

obigen Termine anzumelden

lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Ver warnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks verloren geht.

Vorstehender Auszug aus der gerichtlichen Ver kaufsanzeige vom 27. August d. J. wird auf Ver⸗ fügung des Gerichts den Hypothekengläubigern: 8. 1) Tabacksarbeiter S Riepke in Hannover 2) Schlosser Conrad Hübener daselbst, deren Auf⸗

enthalt unbekannt, 8

Hannover, den 1ea, 1882. 8 Lüuüer, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[38890] m Namen des Königs? Verkündet am 1. September 1882.

Dr. Kern, Referendar, als Gerichtsschreiber.

In der Giede'schen Aufgebotssache von Breslau P. 2/1882

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Breslau durch den Amtsrichter Grattenauer:

I. Die drei von der Königlichen Regierungs⸗ Hauptkasse zu Breslau auf den Namen des zu Breslau verstorbenen Proviantmeisters Albert Giede als Kautionsbesteller ausgestellten Kautionsempfange⸗ scheine, nämlich: 1

1) der Kautionsempfangsschein Nr. 342, ausgestell

am 22. April 1874, über drei Staatsschuldscheine

Litt. P. Nr. 10339, 20037 und 150275 über

je 100 Thlr. nebst Talons,

2) der Kautionsempfangsschein Nr. 433 am 22. Januar 1876, über 2 Staats schuld cheine Litt. E. Nr. 16941 über 200 Thlr. und Litt. F. Nr. 75218 über 100 Thlr., beide nebst Talons,

3) der Kautionsempfangschein Nr. 718, ausgestellt am 22. August 1876, über 2 Staatsschuldscheine Litt. F. Nr. 3779 und 173688 über je 100 Thlr. nebst Talons. 2

gegen deren Rücklieferung und gleichzeitige Quittung

des Kautionebestellers oder seines legitimirten Be⸗ tnachfolgert die Königliche Regierungshauptkasse zu reslau, falls keine Kautions⸗ oder Vertretungs⸗ pflicht des Bestellers mehr besteht, die hinterlegten Papiere ausantwortet, werden für kraftlos erklört. II. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Antragstellern zur Last gelegt. . Brrslan, den 1. September 1882. Königliches Amtsgericht. Beglaubigt:

besondere Servituten und Realberechtigungen zu

haben vermeinen, sind aufgefordert, selbige im

8 *

Nemitz,

Gerichieschkeber.