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Das Abonnement beträgt 4 ℳ 50 ₰ für das Vierteljahr.
für den Raum einer Uruckzreile 380 3₰
für
Alle Post⸗-Anstalten nehmen Bestellung an; Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expe- dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.
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Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General⸗Major z. D. und Rittergutsbesitzer von Knobloch auf Schulkeim im Kreise Labiau den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Bürgermeister a. D. Kühl zu Cörlin den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Korvetten⸗Kapitän Sack, bisher Mit⸗ glied der Artillerie⸗Prüfungs⸗Kommission, dem Forstmeister
a. D. Israsl zu Cassel, dem Oberförster a. D. Davids zu
Hannover, bisher zu Aerzen, Amts Hameln, dem Gymnasial⸗ Direktor Dr. phil. Kleine zu Wesel und dem Professor und Konventual am Kloster Unser Lieben Frauen zu Magdeburg, Dr. Götze, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem emeritirten Hauptlehrer und Kantor Quast zu Culmsee im Kreise Thorn den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; den evangelischen Schullehrern ꝛc. Richter zu Rothenschirm⸗ bach im Kreise Querfurt, Großgerge zu Szirgupönen im Kreise Gumbinnen und Pathe zu Höwisch im Kreise Oster⸗ burg den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern; sowie dem emeritirten Schullehrer, Kantor und Küster Wachsmann zu Hödingen im Kreise Garde⸗ legen, dem emeritirten Schullehrer Brimmer zu Neusaß im Kreise Culm, dem pensionirten Königlichen Förster Bur⸗ meister zu Machlin im Kreise Deutsch⸗Crone, bisher zu Jägerhorst im Kreise Dramburg, dem pensionirten Gemeinde⸗
förster Muth zu Peterswald im Kreise Zell und dem Straf⸗
8 durch bestinmen, daß der jedesmalige Vorsitzende des Patent⸗ amts den Titel „Präsident“ zu führen hat. “
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anstalts⸗Aufseher Schneider zu Wehlheiden im
Kreise Cassel das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Deutsches Neich. — Auf Ihren Bericht vom 21. Oktober d. J. will Ich hier⸗
Berlin, den 26. Oktober 1882. 1“ 8 Wilhelm.
tticher.
en Reichskanzler.
8 Bekanuntmachung.
8
Austausch von Postpacketen mit Portugal.
Vom 1. Dezember ab findet, außer im Verkehr mit Lissabon, auch mit den Hauptorten Süd⸗Portugals, mit der Insel Madeira und den Azoren ein Austausch
von Postpacketen ohne Werthangabe bis 3 kg durch
bei Sendungen nach dem
VPrermittelung der Reichspost und der Königlich portugiesischen
Posten statt. Der einheitliche Portosatz beträgt 1 ℳ 80 ₰ Festlande Portugals, 2 ℳ 20 ₰
8 nach Madeira und 2 ℳ 60 ₰ nach den Azoren. Die Be⸗
förderung erfolgt auf dem Wege über Hamburg mittels deutscher Schiffe bis Lissabon oder, auf Verlangen des Ab⸗ senders, durch Elsaß⸗Lothringen über Bordeaux. Die Sen⸗ dungen müssen frankirt und bei der Beförderung über Hamburg von zwei, bei der Beförderung über Bordeaux von drei Zoll⸗Inhaltserklärungen in französischer Sprache begleitet sein.
Füͤr alle Packetsendungen nach Portugal, welche den Be⸗ dingungen für Postpackete nicht entsprechen, imgleichen für Packetsendungen jeder Art nach den übrigen Orten Portugals bleiben die bisherigen Versendungsvorschriften in Krast.
Das namentliche Verzeichniß der zunächst an dem Aus⸗ tausche Theil nehmenden portugiesischen Postorte ist bei den Reichs⸗Postanstalten einzusehen. “
Berlin W., den 28. Oktober 1882. e Der eeshi r 9 Reichs⸗Postamts.
““ A1“X“ 1““ Bekanntmachung.
Am 1. November d. Js. werden die zu den sächsischen Staatseisenbahnen gehörigen Bahnstrecken:
a. Kirchberg⸗Saupersdorf, 3,55 km lang, Fort⸗ setzung der strecke Wilkau⸗Kirchberg, mit den Haltestellen Kirchberg und Saupersdorf, 1 2ℳ dem Vahnhofe Saupersdorf, Hainsberg⸗Schmiedeberg, 21,13 km lang, mit
den Haltestellen Rabenau Spechtritz, Seifersdorf, Malter, der Station Dippoldiswalde und den Halte⸗ Ulberndorf, Obercarsdorf, Naundorf und
i b2 den onen⸗ und Ghterverkehr, die Haltestelle upersdorf jedoch vor nur für den Personen⸗ und Ge⸗ päckverkehr, sowie für inverladungen, eröffnet. Berlin, den 31. Oktober 1882.
Auszug aus dem Statut für das Archäologische Institut, betreffend die damit verbundenen Reisestipendien.
§. 19. Um die archäologischen Studien zu beleben und die anschauliche Kenntniß des klassischen Alterthums möglichst zu verbreiten, insbesondere um für das Institut für archäo⸗ logische Correspondenz leitende Kräfte und für die vaterlän⸗ dischen Universitäten Lehrer der Archäologie heranzubilden, werden mit dem genannten Institut fünf jährliche Reisestipen⸗ dien, ein jedes im Belauf von dreitausend Mark, verbunden, äkae den nachstehenden Bestimmungen gemäß vergeben werden ollen⸗ §. 20. Zur Bewerbung um vier der gedachten Sti⸗ pendien wird der Nachweis erfordert, daß der Bewerber ent⸗ weder an einer Universität des Deutschen Reichs beztehentlich an der Akademie zu Münster die philosophische Doktorwürde erlangt oder das Examen pro facultate docendi bestanden und in demselben für den Unterricht in den alten Sprachen in der obersten Gymnasialklasse die Befähigung nachgewiesen hat. Der Bewerber hat ferner nachzuweisen, daß zwischen dem Tage, an welchem er promovirt worden oder das Oberlehrer⸗ Examen absolvirt hat, eventuell wo beides stattgefunden hat, dem späteren von beiden, und dem Tage, an welchem das. nachgesuchte Stipendium für ihn fällig werden würde (§. 26), höchstens ein dreijähriger Zwischenraum liegt.
Für das fünfte der jährlich zu vergebenden Stipendien, welches in erster Reihe bestimmt ist, die Erforschung der christ⸗ lichen Alterthümer der römischen Kaiserzeit zu fördern, wird erfordert, daß der Bewerber an der theologischen Fakultät einer Universität des Deutschen Reichs den Kursus der pro⸗ testantischen oder der katholischen Cheologie absolvirt, das heißt nach Ablauf mindestens des akademischen Trienniums in ordnungsmäßiger Weise die Exmatrikulation bewirkt hat, und daß er an dem Tage, wo das Stipendium fällig wird, das dreißigste Lebensjahr noch nicht überschritten hat.
§. 21. Der Bewerber hat ferner die gutachtliche Aeußerung der philosophischen, resp. theologischen Fakultät einer Univer⸗ sität des Deutschen Reichs, oder der Akademie zu Münster, oder auch einzelner bei einer solchen Fakultät angestellter Pro⸗ fessoren der einschlagenden wissenschaftlichen Fächer über seine bisherigen Leistungen und seine Befähigung zu erwirken und seinem Gesuch beizufügen, auch, falls er schon literarische Lei⸗ stungen aufzuweisen hat, womöglich dieselben mit einzusenden. Ferner sind in dem Gesuche die besonderen Reisezwecke kurz zu bezeichnen. Daß unter den Reisezielen in der Regel Rom mit hpegriften sei, liegt im Geiste der Stiftung. *
Bei Gesuchen um Verlängerung des Stipendiums finden diese Bestimmungen keine Anwendung. Dagegen ist hier eine übersichtliche Darstellung der bisherigen Reiseergebnisse in das Gesuch aufzunehmen, und wird, falls der Stipendiat bereits in Rom oder Athen sich aufgehalten 2 oder noch aufhält, über seine Leistungen und seine Befähigung das Gutachten des Sekretariats des Instituts erfordert.
§. 22. Die Gesuche um Ertheilung des Stipendiums sind in jedem Jahre vor dem 1. Febrnaf desselben an die Centraldirektion des archäologischen Instituts nach Berlin ein⸗ zusenden, welche die Wahl nach vorgenommener Prüfung der Qualifikation des Bewerbers in der Gesammtsitzung vor⸗ nimmt ꝛc. Bei gleicher wissenschaftlicher Tüchtigkeit wird die Centraldirektion denjenigen Bewerbern den Vorzug geben, die neben der unerläßlichen philologischen Bildung sich bereits einen gewissen Grad kunstgeschichtlicher Kenntnisse und monu⸗ mentaler Anschauungen zu eigen hemacht haben und welche dem archäologischen Institute oder den deutschen Lehranstalten oder Museen dereinst nützlich zu werden versprechen.
§. 23. Die Stipendien können nicht kumulirt, noch für einen längeren Zeitraum als ein Jahr vergeben werden; sue lässig ist sövoch die Wiedergewährung eines Stipendiums für ein zweites Jahr. .
Die Wiedergewährung des im §. 20 bezeichneten fünften Stipendiums auf ein zweites Jahr kann auch erfolgen, wenn der Stipendiat bei eintretender Fälligkeit des zweiten Stipendiums das 30. Lebensjahr bereits überschritten haben sollte.
§. 24. Dispensation von den in den §8. 20, 21, 23 auf⸗ gestellten Vorschriften ertheilt in besonderen Fällen das Aus⸗ wärtige Amt nach Anhörung der Centraldirektion. .
. 25 Die schließliche Entscheidung wird in der R vor Ablauf des Juli⸗Monats den Empfängern mitge⸗ thelle deren Namen in dem „RNeichs⸗Anzeiger“ veröffentlicht werden.
. 26. Das Stipendium wird jährlich am 1. Oktober fällig, und der ganze Jahresbetrag auf einmal dem Bewerber oder — gehörig 2.— v durch die Legationskasse gegen Quittung ausgezahlt.
g. 28. Der Stipendiat ist 2— so lange er in Rom oder Athen verweilt, an den ungen des Instituts regelmäßigen Antheil zu nehmen. Er hat überdies während seiner ee die Zwecke des Instituts nach Möglichkeit zu för⸗ dern und nach ndigung derselben üͤber deren Ergebniß einen summarischen Bericht an die Centraldirektion einzu⸗
Es ist wünschenswerth, daß jedem Gesuch um ein Sti⸗ pendium wenigstens 6 Exemplare der Doktordissertation des Bewerbers beigelegt werden, so weit dieselbe den außerhalb Berlins ansässigen Mitgliedern der Centraldirektion nicht schon mitgetheilt ist. Die Gesuche sind an den derzeitigen Vor⸗ sitzenden der Centraldirektion, Professor Conze, Berlin, Kö⸗ nigliches Museum, einzusenden.
Königreich Preußen.
88 Ma 1e stät der König haben Allergnädigst geruht: en außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität Halle Dr. Günther hasohg e⸗ ordentlichen Professor in der gleichen Fakultät der Universität Kgh g i. 19 zu e sowie em Kreissekretär Haanel in Neumarkt den Charak als Kanzlei⸗Rath, und “ 8 dem Glaswaaren⸗Fabrikanten Wilhelm Steigerwald, Inhaber der Firma „Franz Steigerwald's Neffe“ zu München
das Prädikat eines Königlichen Hof⸗Glaswaaren⸗Fabrikanten zu verleihen.
Berlin, den 1. November 1882.
Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin Mutter von Mecklenburg⸗Schwerin ist 8 sruh nach Ludwigslust zurückgereist. — 8
1
Ministerium der geihlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der bisherige Gymnasial⸗Oberlehrer Dr. Hermann Stahl ist als etatsmäßiger Lehrer und Professor für höhere Mathematik an der Königlichen technischen Hochschule in Aachen gen vervene.⸗
Am ullehrer-Seminar zu Pölitz ist der bisherige 8.e Räther zum eordentlichen Lehrer befördert worden. . 8
Der ordentliche Lehrer Steinberg vom Schullehrer⸗ Seminar zu Pölitz ist in gleicher Eigenschaft an das Schul⸗ lehrer⸗Seminar zu Dramburg versetzt worden.
Der dem Kreissekretär Tschuschke zu Kosten auf Grund des §. 46 des Gesetzes vom 20. Juni 1875 ertheilte Auftrag zur kommissarischen Verwaltung der Vermögensangelegenheiten der katholischen Kirchengemeinde zu Kosten ist erloschen und die Verwaltung dem Kirchenvorstande am 14. Oktober d. J. dtih. *. bn . de
Dies wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Posen, den 27. Oktober 1882. 8
ierungs⸗Präsidium. Bergenroth.
Personalveränderungen.
1 Könialich Preußische Armee. 1 Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. m aktiven Heere. Baden⸗Baden, 21. bemer! Fr * eug⸗Pr. Lt. vom Art. Depot in zum ßen Hauptm., Kurth. gen. Steckmetz, Zeug⸗Lt. vom Depot in Fheinn zum Zeug⸗ Pr. Lt. befördert. — 24. Oktober. Hiekmann, Gren. Regt. Nr. 4, in das Inf. Regt. Nr. 41 versetzt. Trenck, Pr. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 1, dessen Kommando zur Haupt⸗Kadettenanstalt, behufs Wahrnehm. der Geschäfte als Bäblo⸗ thekar, auf ein weiteres Jahr verlängert. . Abschiedsbewilligungen. Im. aktiven Heere. Baden⸗ Baden, 21. Oktober. Siehl, tm. vom Art. in Föln, mit enp und seiner dieher. Undf. der Abschied bewidlot. — Berlin, 26. Oktober. Frhr. Neubronn⸗ v. Eisenburg, Gen. der Inf. und Gen. Adjut. Sr. Königl. Hoheit des berzogs von Baden, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches, mit Pens. zur Disp. gectelt. Hofmann, Hauptm. à la suite des Fuß⸗Art. Regth. r. 7 * Peab; — bee. Meshiih 8 Strag mit ens. ne ussicht auf Anstellun Civildienst und 8 der Abschied bewilligt. 8
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
1“
Preußen. Berlin, 1. November. Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute den des des Civilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths von nahmen militärische Meldungen entgegen und Staats⸗Minister b
8*
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