1882 / 261 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 06 Nov 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 6. November. Se. Majestät der Kaiser und König wohnten gestern dem Gottesdienste im Dome bei und empfingen nach demselben den Botschafter Fürsten Hohenlohe sowie den Generalstabsarzt Grimm.

Nachmittags 1 ½ Uhr reisten Se. Majestät der Kaiser mittels Ertrazuges vom Potsdamer Bahnhof nach Wernigerode zur Jagd.

ie „W. T. B.“ meldet, sind Se. Majestät kurz nach 5 Uhr in bestem Wohlsein in Wernigerode eingetroffen und auf dem Bahnhofe von dem Grafen zu Stolberg⸗Wernigerode und den städtischen Behörden empfangen worden. Die Stadt war glänzend geschmückt und beleuchtet. 8

Se. Majestät der Kaiser, von der Bevölkerung mit jubeln⸗ den Hochrufen begrüßt, wurden von dem Grafen zu Stolberg⸗ Wernigerode in das Schloß geleitet, woselbst die Gräfin Stol⸗ berg und deren Verwandte den Kaiser empfingen.

Um 6 Uhr fand das Diner, um 7 Uhr Beleuchtung der umliegenden Höhenzüge und ein großer Fackelzug statt.

Ueberall verkündeten Böllerschüsse die Freude der Be⸗ Bülreaung. Der Kriegerverein hatte die Ehrenwache im

osse.

Heute Morgen um 9 ½ Uhr erfolgte der Aufbruch zur Jagd, welche in einem eingestellten Jagen auf Rothwild und Sauen im Forstrevier Hasserode und in einem Treiben auf Rothwild und Sauen im Forstrevier Oehrenfeld bestand.

Das Frühstück wurde um 12 Uhr an der sogenannten Himmelspforte eingenommen.

Den Kammerherrendienst bei Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin hat der Königliche Kammerherr Graf Matuschka übernommen.

Se. Majestät der Kaiser und König nahmen am Sonnabend bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kron⸗ prinzessin im Neuen Palais das Diner ein.

Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz begab Sich mit dem 6 Uhr⸗Zuge nach Berlin, wohnte der Vorstellung der „Walküre“ bis zum Schlusse bei und kehrte um 11 Uhr nach dem Neuen Palais zurück.

Gestern wohnten Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin dem Gottes⸗ dienst in Eiche bei Potsdam bei.

Se. König liche Hoheit der Prinz Carl beging am Sonnabend das sechszigjährige Jubiläum der Verleihung des russischen Infanterie⸗Regiments (Libau Nr. 6) und empfing aus diesem Anlasse ein Telegramm Sr. Majestät des Kaisers Alexander III. aus Gatschino, dessen französischer Text in der Uebersetzung lautet:

„Das sechste Regiment feiert heute den sechszigsten Jahrestag Ihrer Ernennung zum Chef des Regiments. Um diesem Tage eine besondere Bedeutung zu verleihen, habe ich befohlen, Ihren Enkel, den Prinzen Friedrich Leopold à la suite des Regiments zu stellen, welches sonach die Ehre hat, in seinen Reihen drei Generationen von Prinzen Ihres Hauses zu zählen. Mit meinen Glückwünschen vereinige ich die aufrichtigsten Wünsche, Ihren Namen noch lange Jahre an der Spitze des braven Regimentes von Libau glänzen zu sähn b

exander“.

Der Hosstaat brachte Sr. Königlichen Hoheit seine Gra⸗

lation dar. Das Trompeter⸗Corps des 2. Garde⸗Feld⸗Artil⸗ rie⸗Regiments erfreute den Jubilar mit einer Morgenmusik, welche Höchstderselbe in einem am Garten gelegenen an⸗ hörte. Viele Personen von Distinktion schrieben sich im Laufe does Vormittags ein. Um 11 Uhr erschien die Deputation des russischen Regi⸗ ments, bestehend aus dem Regiments⸗Commandeur Oberst Schestakoff, dem Chef der 1. Compagnie Hauptmann Lebedeff und dem Regiments⸗Adjutanten Lieutenant Belitsch. Geleitet von dem russischen Militärbevollmächtigten Obersten von Dahler, wurde sie von dem gesammten Hofstaate bei dem Erlauchten Chef 9 Höchstwelcher sie in der russischen Regimentsuniform empfing. 1 Von dem Prinzen Carl begab sie sich zum Empfange zu Sr. Majestät dem Kaiser und König. Zur Feier des Tages fand Nachmittags 4 Uhr bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Carl ein Diner von einigen 50 Gedecken statt. Die Stelle Seines Erlauchten Vaters bei 5 2 nahm Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich

Die Feftstellung der Dienstzeit der Baubeamten (eeinschließlich der im Maschinenbaufach ausgebildeten Techniker), welche bei Berechnung der denselben zu gewährenden

ensionen zu Grunde zu legen ist, hat in vielen Fällen zu weifeln und Weiterungen Anlaß gegeben. Zur HKerbei⸗ fuͤhrung eines gleichmäßigen Verfahrens und zur Sicherung der den gesetzlichen Vorschristen entsprechenden Grundsätze ben deshalb der Mmister der öffentlichen Arbeiten und der EE 26. September d. J. das Nach⸗ nde mmt: Jedem Antrage auf Pensionirung eines Beamten ist eine von der berichtenden Behörde sn vollziehende Darstellung der Dienstlaufbahn desselben beizufügen. Wo die Beschaffung urkundlicher Beläge über die zur Berechnung gelangende Dienstzeit nicht möglich ist, bleibt es eer berichtenden Behörde überlassen, eine eidesstattliche Ver⸗ sicherung des Beamten alsdann zu erfordern, wenn dadurch hre Ueberzeugung von der Richtigkeit der thatsächlichen An⸗ gaben desselben den Umständen nach begründet werden kann. Pe übrigens die Schwierigkeiten in der Regel dadurch ent⸗ stehen, daß die Beschaffuug von urkundlichen Belägen über die frühere Dienstzeit meistens erst zur der eintretenden Pensionirung, also in der Regel eine Reihe von Jahren nach der definitiven Anstellung erfolgt, so 2 die Behörde in Zukunst zur 9— demnächstiger Feststellung dieser Dienstzeit bereits der ersten etatsmäßigen Anstellung von dem Beamten eine Darstellung seiner bis⸗ dienstlichen Laufbahn, der die entsprechenden urkund⸗ lichen Beläge beizufügen sind, alsbald nach erfolgter Einfüh⸗ rung desselben einzuziehen und nach beschaffter Aufklarung etwaiger ifelspunkte nebst den Belägen (oder beglaubigter Abschriften derselben) zu den sonalakten des Betreffenden zu nehmen. Dabei nn⸗ imte darauf aufmerksam zu machen, daß es seine Sache ist, die sache seiner Beschäf⸗ tigung während derjenigen Zeit, deren Anrechnung er in sch nimmt, nachzuweisen und daß cs daher in seinem „alle ersorderlichen Beläge 32 beschaffen. Die t wird in der Regel vom Tage der Beeidigung als

Feldmesser bezw. Regierungs⸗Baufuührer!; gerechnet; dabei wird indeß vorausgesetzt, daß demnächst auch thatsächlich soweit nicht die Bestimmungen unter Nr. 3 unten Platz greifen eine Beschäftigung im Dienste des Staates erfolgt. Im Einzelnen ist dabei Folgendes zu beachten:

1) Die Studienjahre kommen auch bei den vor Erlaß der

1 Prüfungsvorschriften vom 27. Juni 1876 geprüften

Beamten nicht zur Anrechnung, soweit nicht ausnahms⸗

weise während derselben eine Beschäftigung im Staats⸗ dienste stattgefunden hat. .

2) Die Zeit, welche nach erfolgter Beeidigung nachweisbar durch Prüfungen in Anspruch genommen ist, gelangt zur Berechnung, insoweit sie bei den vor Erlaß der

Prüfungsvorschriften von 1876 Geprüften den Zeitraum

vpon 1 ½ Jahren, bei den später Geprüften den Zeit⸗ raum von einem Jahre nicht überschreitet.

3) In Gemäßheit des §. 14 Nr. 4 des Pensionsgesetzes

vom 27. März 1872 gelangen a. nach §. 1 der Vorschriften für die Prüfung der Feldmesser ꝛc. vom 8. September 1831 1 Jahr, und nach §. 11 derselben Vorschriften 2 Jahre, .nach §. 2b. der Vorschriften für die Aus⸗ bildung und Prüfungen derjenigen, welche sich dem Baufache widmen vom 1. August L;; und nach §. 4I. derselben Vorschriften 2 event. 3 Jahre, nach §. 5b. der Prüfungsvorschriften vom 1h., und nach §. 14a. derselben Vorschriften 2 Jahre, .nach §. 4 b. der Prüfungsvorschriften vom 3. September 1868.. . x.t1. Jahr, und nach §. 13 a. derselben Vorschriften 2 Jahre, e. nach §. 7 der Prüfungvorschriften von 87878EKhre, als Zeiträume einer in den gedachten Prüfungsvor⸗ schristen für die auf Grund derselben geprüften Bau⸗ beamten angeordneten vorgängigen praktischen Be⸗ schäftigung auch dann zur Anrechnung, wenn solche vorbereitende Beschäftigung nicht im Staatsdienste sttattgefunden hat, insoweit nicht eine für die Zulassung der Baubeamten zu der Prüfung genügende Zeit der Beschäftigung derselben im Staatsdienste oder bei Privateisenbahnbauten ohnehin zur Anrechnung zu bbringen ist.

4) Unterbrechungen im Staatsdienste bis zur Dauer von

bhböchstens 3 Monaten, welche bei dem Uebergange der Regierungsbauführer (Maschinenbausührer) bezw. Bau⸗ meister von einem Staatsbau ꝛc. zum anderen ent⸗ stehen, werden der Dienstzeit nicht abgerechnet; bei längeren Unterbrechungen findet die Anrechnung der Zwischenzeit nicht statt. Die Allerhöchste Ordre vom 7. März 1845 wegen Be⸗ rechnung eines dreijährigen Zeitraums der Beschäf⸗ tigung beim Privateisenbahnbau hat nach §. 36 des Pensionsgesetzes vom 27. März 1872 auf diejenigen Baubeamten Anwendung zu finden, welche beim In⸗ krafttreten des Pensionsgesetzes vom 27. März 1872 bereits vereidigt waren; bei den später vereidigten

Beamten gelangt eine solche Beschäftigung nicht zur

8 Anrechnung. 9

Es ist der Fall vorgekommen, daß ein wegen Geistes⸗ krankheit außer Verfolgung gesetzter Untersuchungsgefan⸗ gener, ungeachtet seiner Gemeingefährlichkeit, aus dem Gefängniß entlassen worden ist, 65* zugleich der Polizeibehörde über⸗ wiesen zu werden. Zur Verhütung ähnlicher Vorkommnisse hat der Justiz⸗Minister unterm 25. v. M. bestimmt, daß, wenn ein Gefangener wegen Geisteskrankheit aus dem Gefängniß zu entlassen ist, dieser Entlassungsgrund in der betreffenden Ver⸗ fügung des Gerichts beziehungsweise der Strafvollstreckungs⸗ behörde ausdrücklich anzugeben ist, und daß alsdann der Ge⸗ fängnißvorsteher den Gefangenen der Polizeibehörde des Ent⸗ lassungsortes zu überweisen hat. Hiervon wird nur dann abgesehen werden dürfen, wenn der Geisteskranke bei der Ent⸗ lassung seinen Angehörigen oder seinem Vormunde übergeben wird und hierdurch nach dem pflichtmäßigen Ermessen des Gefängnißvorstehers eine Gefahr für den Entlassenen selbst wie für dritte Personen ausgeschlossen erscheint.

Der General⸗Lieutenant von Ziemietzki, Gouver⸗ neur von Cöln, ist von hier wieder abgereist.

Der General⸗Lieutenant Graf von Wartensleben, Commandeur der 17. Division, hat Berlin wieder verlassen.

Als Aerzte haben sich niedergelassen die Herren: Assistenzarzt Dr. Goerlitz in Brieg, Fernholz in Rattinghausen, Dr. Stiff in Solingen.

Posen, 5. November. Die zum 22. Provinzial⸗ Landtage des Großherzogthums Posen einberufenen Abgeordneten wohnten heute um 10 Uhr dem Gottes⸗ dienste in der katholischen Pfarrkirche ad St. Mariam-Magda- lenam bezw. in der evangelischen Kirche St. Pauli bei und versammelten sich sodann um 12 ½ Uhr Nachmittags in dem Sitzungssaale des Ständehauses.

Nachdem der Königliche Kommissarius, Ober⸗Präsident von Guenther, durch eine Deputation benachrichtigt worden war, daß der Provinzial⸗Landtag versammelt sei, begab sich derselbe in die Mitte der Versammlung und eröffnete den Provinzial⸗Landtag mit folgender Ansprache:

Hochgeehrte Herren!

Seit dem Schlusse des 21. Provinzial⸗Landtages sind 2 ½ Jahr verflossen. Die Berichte der provinzialständischen Verwaltungs⸗ behörden, welche Ihnen zugehen werden, erstrecken sich demnach au einen mehrjährigen aum. Sie werden Ihnen, wie ich nich

ee, die Ueberzeug gewähren, daß Ih gane während des⸗ been die öI 2 2 Umsicht und 1

4—— haben. eebenhegen Institute en sich in einem er⸗ lichen Zustande, das Ghausseenetz ist wesentlich erweitert, die zur örderung des Wegebaucs mten dmittel sind dazu benutzt worden, eine rationelle serung der Vizinal herbeizuführen, zahlreiche Landesmeliorationen sind durch Unt bungen aus Pro⸗ vinzialfonds ermöglicht.

Gleich anerkennenswerth sind die Leistungen auf den üb Gebieten provinzlalständth *

Die lalkommi 0 na .d enen s hees n 28. Te-gng n die Provinz zu crrichtenden Landeskultur⸗Rentenbank und Entwerfung eines St hat 12 Aufgabe ☛‿— von Ihre mm würde die Genehmigung 1e d. dn⸗ der Aalichen Ekan.

2

Regierung, wie ich versichern zu können glaube, nicht beanstandet werden.

Die fernere Spezialkommission, welche die Gründe des Rück⸗ ganges der Leistungsfähigkeit des Bauernstandes in einigen Theilen der Provinz prüfen und die Frage erörtern sollte, wie und wie weit diesem Nothstande auf dem Wege der Gesetzgebung würde abgeholfen werden können, hat Ihnen über ihre Verhandlungen Bericht erstattet. Sie werden den schwierigen Gegenstand nunmehr Ihrerseits zu er⸗ wägen und die Vorschläge der Kommission zu prüfen haben.

Weitere Vorlagen betreffen die Abänderung einiger Be⸗ stimmungen des Provinzial⸗Feuersozietäts⸗Reglements vom 9. Sep⸗ tember 1863, Aenderungen des Reglements zur Ausführung des §. 60 des Viehseuchengesetzes vom 25. Juni 1875, die Aufnahme der Bau⸗ denkmäler der Provinz, die Inanspruchnahme des Vermögens der in Zwangserziehung untergebrachten Kinder, die Vermehrung der Zahl der Freistellen im Samariter⸗Ordens⸗Stift zu Craschnitz, die bereits in Betrieb befindliche Sekundärbahn von Grätz nach Opalenica und zwei projektirte derartige Eisenbahnen, die anderweite Festsetzung des Normal⸗Etats für das Straßenwesen, den Provinzial⸗Verwaltungs⸗ Etat, die Fürsorge für die Hinterbliebenen der provinzialständischen Beamten, u. dergl. m.

Die Königliche Staatsregierung hat keine Veranlassung gehabt, Ihre Thätigkeit während der bevorstehenden Landtagssitzung besonders in Anspruch zu nehmen. In dem Allerhöchsten Propositionsdekrete sind jedoch verschiedene Wahlen bezeichnet, welche von Ihnen zu be⸗ wirken sein werden.

Ich überreiche Ihnen, Herr Landtagsmarschall, den Allerhöchsten Landtagsabschied vom 30. Oktober d. Js. und das Allerhöchste Pro⸗ positionsdekret von demselben Tage, und erkläre Kraft des mir er theilten Allerhöchsten Auftrags den 22. Provinzial⸗Landtag des Groß⸗ herzogthums Posen für eröffnet.

Der Landtagsmarschall, Schloßhauptmann von Posen, Freiherr von Unruhe⸗Bomst, entgegnete hierauf:

Hochgeehrter Herr Landtags⸗Kommissarius.

Obwohl Euer Excellenz, abgesehen von den Vorlagen bezüglich der zu errichtenden Rentenbank, der Aufnahme eines Inventariums der Baudenkmäler und der Erörterung der Frage, ob in unserer Heimath ein Rückgang der Leistungsfähigkeit des Bauernstandes zu Tage getreten und wie bejahendenfalls diesem Nothstande auf dem Wege der Gesetzgebung abzuhelfen sei als Arbeitspensum des heute eröffneten zwei und zwanzigsten Provinzial⸗Landtages, im Wesentlichen nur die Entgegennahme der Rechenschaftsberichte über die Verwaltung der von uns gegründeten Anstalten und Institute, sowie der in Ausführung der neuern Gesetzgebung getroffenen Ein⸗ richtungen, den Ausbau der Ersteren und die Fürsorge für ähnliche Zwecke als die von uns bisher vorgesehe⸗ nen bezeichnen, so hat doch schon die einfache Aufführung dieser Ar⸗ beiten eine geraume Zeit in Anspruch genommen und es möchte die Besorgniß am Platze sein, ob es uns möglich sein wird, dieses unge⸗ heure Material in der kurzen Spanne Zeit, welche unseren Berathun⸗ gen zugemessen ist, so wie es die Wichtigkeit der Gegenstände und des Zwecks erheischt, zu übersehen und zu bewältigen.

Wir werden, dessen können Euer Excellenz gewiß sein, uns allen Ernstes bemühen, allen aus dem weiten Gebiete, welches jetzt die Provinzialverwaltung zu beherrschen hat, uns entgegentreten⸗ den Anforderungen nach Kräften gerecht zu werden. Die unter Euer Excellenz sachverständiger Kontrole gefertigten Vorar⸗ beiten werden uns dabei als Anleitung und Wegweiser dienen. Immerhin wird aber die Zersplitterung der im Ganzen Einem Zweck dienenden Verwaltung in mehrere ganz selbständige Zweige als Erschwerung sich fühlbar machen.

Um so schmerzlicher beklage ich es, daß unter den uns gestellten Aufgaben diejenigen, welche ich als Marschall des einundzwanzigsten Landtages vor etwa zwei und einem halben Jahre die Ehre hatte

als eine nach meinem Dafürhalten dringliche zu bezeichnen, nämlich 8

die einer einheitlichen Provinzial⸗Vermögensverwaltung sich nicht be⸗ findet. Sollte der zweiundzwanzigste Provinzial⸗Landtag im Laufe seiner Geschäfte zu derselben Ueberzeugung kommen, welcher sich der einundzwanzigste nicht verschließen konnte, und welcher ich im Ein⸗ verständnisse mit meinen damaligen Mitständen in meinen Schluß⸗ worten Ausdruck zu geben die Ehre hatte: daß eine einheitliche provinzialständische Vermögensverwaltung im Interesse des Groß⸗ herzogthums und seiner Bewohner nicht gut mehr zu entbehren sei, so wird derselbe, falls er über das Vorhandensein des Bedürfnisses an sich einig sein sollte, auch über die Form, welche dieser Verwal⸗ tung zu geben sei, zur Einigung kommen können.

Der Geist der Eintracht und der Selbstverleugnung, welcher die Vorgänger des jetzigen Landtages beherrscht hat, wird auch uns den

richtigen Weg zum Heile unserer theuren Heimat finden lassen.

Wir wollen daher mit der Ueberzeugung an die Arbeit heran⸗ gehen, daß wir berufen sind, unsere geistigen und körperlichen Kräfte dem Dienste des Großherzogthums zu widmen und daß der mit

ernstem Willen begonnenen und durchgeführten Arbeit der Segen nicht fehlen wird

Lassen Sie uns, meine geehrten Mitstände, hierbei den zum Vor⸗ bild nehmen, der allein in der Arbeit für uns Alle seines Lebens Aufgabe sieht und stählen wir uns zur Nachfolge, indem wir mit dem Gefühle der Treue und Veehrung rufen:

Es lebe Se. Majestät der Kaiser und König!

Die Versammlung stimmte in das von dem Marschall ausgebrachte Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König begeistert ein.

Der Königliche Kommissarius wurde hierauf durch die Landtags⸗Deputation wieder zurück begleitet.

Nachdem die Eröffnungsfeierlichkeiten erledigt worden waren, ernannte der Landtags⸗Marschall zu Schriftführern den Abg. Grafen Fran Kwilecki und den Abg. Alberti und zum Quästor den Abg. Reimann.

Die nächste Plenarsitzung ist auf Montag, den 6. d. M., 11 Uhr Vormittags anberaumt und auf die Tagesordnung die Bildung der vier Ausschüsse zur Vorberathung der vorlie⸗ genden Gegenstände gesetzt worden.

Hannover, 3. November. (Neue Hannoversche ng.)

i der heutigen Sitzung des hannoverschen Provinzial⸗ andtages trat das Haus sogleich in die in der gestrigen Sitzung unterbrochene Berathung des Antrages der Könialichen Landwirthschafts Gesellschaft zu Celle, betreffend eine Beihülfe für den Ankauf eines Hauses, ein. Dieser Gegenstand veranlaßte eine längere Debatte, an welcher sich die Abgg. Brüning, Ober⸗ Appellations⸗NRath von Lenthe, Lauenstein, von der Wense⸗Hol⸗ denstedt, von Hammerstein, von Linsingen, Struckmann, von Rössing und Landesdirektor von Bennigsen betheiligten. Der Abg. von Lenthe hatte hierzu den Antrag gestellt, 20 000 àh fonds perdu zu bewilligen; serner hatte der Abg. von Hammerstein beantragt, den Antra gesellschaft dahin zu modifiziren, daß derselben ein Darlehen à fonds perdu von 10 000 event. ein solches von 30 000 zu 3 Proz, mit 2 Proz. Amortisation, gegeben werde. Bei der Abstimmung wurde der Antrag von Lenthe der 2 des Abg. 8ꝙ Hammerstein gegen angenommen. Hierauf vertagte das Haus au Sonnabend 9 Uhr. ü 8 (Köln. Ztg.)

essen. Darmstadt, 2. November.

Die Gerichtsvollzieher des Landes hatten sich vor e

Fün an das Ministerium des Innern und der ZJustiz mit der itte gewandt, ihnen die Anfertigung von Klagen sowie von

Anträgen auf ß von ungs⸗ und Vollstreckungsbefehlen ausdrücklich zu gestatten. In Rbeinhe een hatten die dortigen Ger dies bisher schon gethan, in den

der Landwirthschafts⸗

SGSladstone seine Vorschläge auf; statt der

annderen Provinzen war es wenigstens hier und da geschehen. Das neueste Amtsblatt des genannten Ministeriums, Sektion füfr Justizverwaltung, spricht sich nun aber bestimmt gegen eine solche Thätigkeit aus. Die regelmäßige oder sich öfter wwiederholende Anfertigung von Schriften obiger Art er⸗

scheine als der Betrieb eines Gewerbes und sei deshalb schon nach der Gerichtsvollzieherordnung, welche jeden Betrieb von Handel und Gewerbe untersage, verboten. Aber selbst der Bezug von Vergütungen für das Verfassen solcher Ein⸗ gaben in vereinzelten Fällen sei geeignet, den Gerichts⸗ vollzieher in eine seiner öffentlichen Stellung nicht ent⸗ sprechende schiefe Lage zu bringen. Es werde deshalb den Gerichtsvollziehern der Bezug auf Vergütigungen für der⸗ artige Schriften ein für allemal untersagt. Den Aufsichts⸗

behörden ist empfohlen, der Befolgung des Verbots besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 4. November. Der Kaiser ist gestern, Morgens, von Gödöllö in Wien ange⸗ kommen.

Pest, 4. November. (W. T. B.) In dem Budget⸗ ausschusse der österreichischen Delegation entwickelte der Kriegs⸗Minister das Wesen der neuen Heeresorganisation und die Motive für dieselbe im Wesentlichen in derselben Weise wie im Ausschusse der ungarischen Delegation.

6. November. (W. T. B.) Der Budgetausschuß der österreichischen Delegation hat sämmtliche Titel des Ordina⸗ riums des Heeresbudgetsunverändert nach der Regierungs⸗ vorlage genehmigt. Bei der Berathung, welche diesem Be⸗ schlusse des Budgetausschusses voraufging, beantwortete der Kriegs⸗Minister eine Reihe von an ihn gerichteten Anfragen unter dem Vorbehalte der Vertraulichkeit der von ihm mitgetheilten Details. Auf die Frage Grocholski's, welche Eisenbahnlinien in der nächsten Zeit ausgebaut werden müßten, erwiderte der Kriegs⸗Minister, daß wegen der unabweisbar nothwendigen Kompletirung des Eisenbahnnetzes Verhandlungen mit den beiderseitigen Regierungen im Zuge seien; sobald dieselben abgeschlossen seien, würden die entsprechenden Vorlagen er⸗ folgen. Der Kriegs⸗Minister wies sodann noch darauf hin, daß, die Kadres ausgenommen, in Friedenszeiten keine Ersatz⸗ bataillone bestehen würden, daß größere Garnisonen, mit Aus⸗ nahme von Wien, durch die im Territorium des betreffenden Corps dislozirten Regimenter gebildet werden könnten und daß die Frage der Einberufung der Reserve behufs Erhöhung des Friedensstandes durch die bestehenden Gesetze ausgeschlossen sei. Die ins Auge gefaßte partielle Heranziehung der Ersatzreserve könne nur durch die Vertre⸗ tungskörper normirt werden, eine weitere Aenderung des Wehrgesetzes als die theilweise Heranziehung der Ersatzreserve werde von der Kriegsverwaltung nicht in Aussicht genommen. Auf die Frage des Deputirten Sturm, warum die Armee⸗ Organisation nicht schon im Jahre 1879 oder 1881 in Angriff oder in Aussicht genommen worden sei, erwiderte der Kriegs⸗ Minister, daß die Armee⸗Organisation mit dem Wehrgesetze nichts zu thun habe und daß deshalb ein Zusammenfassen derselben mit dem Wehrgesetze ausgeschlossen gewesen sei. Uebrigens wären auch damals die Vorbereitungen und Vorstudien für die Armee⸗Reorganisation noch nicht so weit gediehen gewesen, daß man mit positiven Vorschlägen hätte hervortreten können. Auf die weitere Frage Sturms, ob aus der nationalen Verschiedenheit einiger Armee⸗Corpsbezirke keine dienstlichen Schwierigkeiten zu besorgen seien und ob das ein⸗ heitliche deutsche Kommando und die Dienstsprache auch für die Zukunft als sichergestellt anzusehen seien, sowie auf die Frage des Deputirten Bareuther, warum nicht als Sitz des zweiten Armee⸗Corpskommandos in Böhmen neben Prag, anstatt Josesstadt oder Königgrätz, lieber eine mehr deutsche Stadt gewählt worden sei, antwortete der Kriegs⸗ Minister, daß bei der Organisation der Armee weder der Parteistandpunkt, noch nationale Gesichtspunkte berücksichtigt werden könnten. Der Schlagfertigkeit der Armee müßten sich die Bedenken nationaler Art unterordnen, das einheitliche Kommando und die Dienstsprache betrachte er als das uner⸗ läßlichste Bindemittel der Armee, welches nicht aufgegeben werden könne, ohne die Einheit der gemeinsamen Armee ernst⸗ lich in Frage zu stellen. Was die territoriale Eintheilung in Böhmen betreffe, so habe hauptsächlichst die möglichst rasche Mobilisirung und die möglichste Ausnutzung des Eisenbahn⸗ netzes in erster Linie in Frage gezogen werden müssen. Ueber die vom Deputirten Plener in Anregung gebrachte Bil⸗ dung eines besonderen anzuwerbenden Corps für Bosnien in einer Stärke von etwa 10 000 Mann äußerte der Minister, daß der Bedarf für Bosnien sich im Minimum auf 25 000. Mann stelle. Betreffs der Ausgaben für ein derartiges Huülfs⸗ corps weise er auf England hin, welches für solche Zwecke Riesensummen verausgabe. Vom Berichterstatter Grocholski wurde bei Berathung der Ausgaben für Sanitätszwecke her⸗ vorgehoben, daß der Krankenstand in Bosnien von 7 auf

6 Proz. heruntergegangen sei. Agram, 3. November. (Wien. Ztg.) Im Landtage

Facß heute die Generaldebatte über das Budget abge⸗ sschlossen.

Bei der Abstimmung gelangte die Vorlage mit rwiegender Majorität als Grundlage der Spezieldebatte ur Annahme. Auch die weiteren Budgetposten gelangten st ohne Widerspruch zur Annahme, so daß die Spezial⸗ batte über das gesammte Budget erledigt werden konnte

8 und morgen bereits die dritte Lesung ersolgt.

Schweiz. Bern, 4. November. (N. Zürch. Der Gesandte der eenossenschaft in Rom, Ploda, 8g. Der nach langer Krankheit gestorben. Die diesjährige Rekru⸗ tirung ergab etwa 700 taugliche Rekruten mehr als 1881

und 1700 mehr als 1880.

Großbritannien und Irland. London, 3. November.

serezssaeh Das Ministerium ist, und mit vollem e,

hr befriedigt von der Abstimmung über das Gibsonsche mendement zu seiner sogenannten Cloturebill. Das Gibsonsche Amendement hob das Prinzip, auf welches Mr. sachen Majoritat verlangte es die Zweidrittelmajorität als ersorder⸗ lich zur Gültigkeit eines Antrages auf Schluß der Debatte. Die Majorität, welche dieses Amendement verworsen hat, ist über Erwart roß gewesen: die Toryblätter wiederholen allerdings die nuation, die Majorität durch einen Pakt 2*1 2— erk K. 429 622 trium⸗ ¹ m r Annahme dieser Ge⸗ tsordnung der

1 demokratischen Reformen vnog sei. In ganz England und Wales haben gestern die

Gemeinderathswahlen stattgefunden, welche in der Regel als Barometer für die politische Meinung im Lande gelten. Die Wahlen haben dieses Mal, soweit Berichte vorliegen, einen entschiedenen Gewinn für die konservative Partei zum Ergebnisse gehabt, die den Liberalen viele Sitze abgenommen hat.

Eine Mittheilung der „Daily News“ bestätigt, daß der Mahdi, der erwartete Prophet und Retter des bedrängten Islams, in der That im Sudan große Fortschritte mache, daß es aber immer noch zu bezweifeln ist, daß er sich bereits der Stadt Chartum bemächtigt hat.

Frankreich. Paris, 3. November. (Fr. Corr.) Das „Journal officiel“ veröffentlicht heute ein Rund⸗ schreiben des Unterrichts⸗Ministers Duvaux, welches die Frage der religiösen Embleme in den Gemeindeschulen regeln soll. Das Rundschreiben ist in einem sehr versöhn⸗ lichen Tone abgefaßt. In den neu zu gründenden Schulen werden keine Kruzifixe oder sonstige religiöse Embleme ange⸗ bracht werden. Bezüglich der bestehenden Schulen jedoch überläßt das Cirkular des Unterrichts⸗Ministers dem Präfekten jede Freiheit in der Entscheidung über die Entfernung und Beibehaltung jener Embleme in den Schulen und giebt es ihrem Takt anheim, den lokalen Umständen in dieser Be⸗ ziehung Rechnung zu tragen.

Heute fand nach den abgelaufenen Gerichtsferien die Er⸗ öffnung sämmtlicher Gerichtshöfe Frankreichs mit dem üblichen Ceremoniell statt. In Paris celebrirte der Kardi⸗ nal⸗Erzbischof Guibert selbst die vorangehende Messe in der Sainte⸗ Chapelle des Justizpalastes, die sogenannte „messe rouge“, so benannt nach den rothen Amtsroben der Richter des Kassa⸗ tionshofes. Am Appellhofe wurde der neu ernannte General⸗ prokurator Périvier, der in seiner Antrittsrede ein sehr repu⸗ blikanisches Glaubensbekenntniß ablegte, sowie eine Reihe von neuen Appellräthen installirt.

3. November. (Köln. Ztg.) Die Gesandten von Madagaskar finden die ihnen von französischer Seite ge⸗ stellten Bedingungen so hart, daß sie erklärt haben, sie würden darüber an ihre Regierung berichten. Der „National“ meldet: die chinesische Regierung habe in so lebhafter Weise Protest gegen die französische Expedition nach Ton⸗ king erhoben, daß das französische Kabinet es nicht für geeignet halte, darauf zu antworten. Der Pariser Gemeinde⸗ rath beschloß in der heutigen Sitzung, Brazza eine goldene Denkmünze zu überreichen.

4. November. (Köln. Zig) Der Ministerrath nahm heute im Grundsatz den Entwurf des Justiz⸗Ministers über die Reform des Richterstandes an, der jedoch nur vom Personal handelt. Deveés beantragte die Aufhebung von 390 Richterstellen und für Alle die unbeschränkte Freiheit bei der Versetzung des Personals. Hr. Dueclerc theilte den eng⸗ lischen Entwurf in betreff Egyptens mit, welcher an Stelle der jetzigen Controleure einen auf fünf Jahre ernannten englischen Controleur setzt. Der Ministerrath soll über die Annahme dieses Entwurfs sehr getheilter Meinung sein. Die gambettistische „Réforme“ hofft, daß die fran⸗ zösischen Kammern die Wichtigkeit für Frankreich, in Egypten zu bleiben, erkennen, und Hrn. Duclerc die umfassendsten Voll⸗ machten ertheilen würden. Auch der „National“ tritt für „Frank⸗ reichs Rechte in Egypten“ auf und verlangt „Kompensation“, wenn die Stellung der Westmächte in Egypten verändert würde. Die Erklärung der Minister bei Eröffnung der Kam⸗ mern wird in der nächsten Woche entworfen werden; das Kabinet will die Verhandlung über dieselbe und ein Ver⸗ trauensvotum verlangen.

4. November. (W. T. B.) Der neue päpstliche Nuntius Rende überreichte heute dem Präsidenten Grévy seine Beglaubigungsschreiben und gab bei dieser Gelegenheit den Gefühlen besonderer Zuneigung des Papstes für Frankreich und den Präsidenten Grévy Ausdruck. Letz⸗ terer versicherte dem Nuntius, daß der Schutz der Religion und die Befestigung der ausgezeichneten Beziehungen Frank⸗ reichs zum heiligen Stuhle Gegenstand der beständigen Sorg⸗ falt der Regierung seien.

5. November. (W. T. 8) Im Departement Mor⸗ bihan sind die Konservativen Dufretay und Leguen zu Se⸗ natoren gewählt worden. Der „National“ glaubt zu wissen, daß die Regierung mit einem sehr einfachen Pro⸗ gramm vor die Kammer treten wird; dasselbe werde lediglich diejenigen Fragen umfassen, über welche alle Republikaner einig seien. Jede Gefahr einer ministeriellen Krisis beim der Kammer scheine definitiv ausgeschlossen.

er „Sidcle“ erfährt, daß die reichlichen Mittel im Staats⸗ schatze gestatten werden, allen gegenwärtigen und nahe bevor⸗ stehenden Bedürfnissen zu genügen, und daß demgemäß das Budget pro 1883 keine Kreditoperation nöthig mache.

Tunis, 4. November. (W. T. B.) Der Premier⸗ Minister Khasnadar hat seine Entlassung gegeben und ist durch Silazsis ersetzt worden, welcher den Franzosen steis zugethan war. Die Ministerien des Krieges und der Marine sind aufgehoben worden.

Serbien. Belgrad, 5. November. (W. T. B.) In einem gestern unter dem Vorsitze des Königs stattgehabten Ministerrath Linigte man sich über das Verbleiben der Mit⸗ glieder des Kabinets Pirotschanatz auf ihren Posten.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 5. November. (W. T. B.) Der „Regierungs⸗Anzeiger“ bestätigt, daß alle Gerüchte von einem 1vvr arne. aus Rußland durchaus grundlos seien. Das im Jahre 1877 erlassene Pferdeausfuhrverbot Über die westliche Landesgrenze und das Schwarze und Asowsche Meer sei bereits im Jahre 1878 wieder aufgehoben worden. Dem genannten Blatte bnfolge fanden am 2. d. Versuche statt, eine Telephonver⸗

indung zwischen der Telegraphenstation in dem Palais zu Gatschina und St. Petersburg herzustellen.

Wie die „Nowosti“ ersahren, hat der Finanz⸗Minister den Michalowetzer, Moskauer und St. Petersburger Zoll⸗ amtern gestattet, die Zollgebühren auch in Billeten der deutschen Reichsbank entgegenzunehmen.

Amerika. (A Corr.) Der „Buenos Ayres Standard“ vom September schreibt in seiner „Revue für Europa“: „Das Ere igniß der letzten 14 Tage ist die Be⸗ endigung des langwi und blutigen Krieges an der West⸗ küste. 80e der ischen Regierung und dem gesangen

ltenen Präsidenten von Peru, Garcia Calderon, ist

Friedensvertrag vereinbart worden, dessen Bedin⸗

ungen fol nd: Die Zahlung von 40 Millionen

sd. Sterl. Seitens Perus als Kriegsentschädigung und die Abtretung der Provinzen Tarapaca und ,— Die

den Plänen ten der Regierung e8 lüu die Mebebent der Wähler

Sieger schießen den Besiegten etwa 6 Millionen Hartdollars für laufende Ausgaben vor, und Lima erhält für die Dauer eines Jahres eine chilenische Garnison. Behuss Verhinderung irgend einer Einmischung Seitens des vormaligen Diktators Pierola, dessen Rückkehr aus Europa in Lima täglich erwartet wird, haben die chilenischen Militärbehörden den Befehl, ihn sofort nach seiner Landung zu verhaften. Für ein erschöpftes Land sind die schlimm⸗ sten Friedensbedingungen besser als ein Krieg, und hoffentlich wird dem Guerilla⸗Element in Peru nicht gestattet werden, die jetzt vereinbarte Uebereinkunft zu beeinträchtigen.“ Dagegen meldet die „Anglo Brazilian Times“ vom 8. Oktober: ein Telegramm vom Laplataflusse berichte das Scheitern der Unterhandlungen für eine Beendigung des Krieges im Westen, da die chilenische Regierung sich weigere, ihre Bedingungen bezüglich der Gebietsabtretung und Zahlung der Kriegs⸗ entschädigung zu mildern.

Afrika. Egypten. Kairo, 5. November. (W. T. B.) Die Untersuchungskommission empfing neue Beweise für die Theilnahme Arabi's an den Brandstiftungen in Alexandrien. Der Ministerrath beschloß, bei Führung des Prozesses gegen Arabi sich gleichfalls englischer Advokaten zu bedienen und berief den Advokaten Grosjean in Alexandrien nach Kairo. Nach amtlichen Nachrichten ist in Mekka die Cholera ausgebrochen.

Zeitungsstimmen.

Die „Kölnische Zeitung“ spricht sich in einem Leit artikel über die parlamentarische Situation und die Stellung 8 der Nationalliberalen in derselben aus. Wir entnehmer diesem Artikel folgende Sätze:

. .. Wiederholt haben wir erklärt, daß der „gemäßigte Libe ralismus“ nicht deshalb so heißt, weil er die Folgerungen aus seinen Grundsätzen auf dem halben Wege abbricht, sondern im Gegentheil wege seines prinzipiellen Gegensatzes zu dem einseitigen Grundsatze der Einzel freiheit, des manchesterlichen absoluten Individualismus und wegen seine Bekenntnisses zu der grundsätzlichen und thatsächlichen Untrennbarkeit de energischen Freiheit und wirthschaftlichen Selbstverantwortlichkeit de Einzelnen einerseits und der sozialen Gemeinschaft und Solidaritä in wesentlichen Genossenschaften und zuhöchst im nationalen Staat andererseits. Auf dem ethischen Boden dieser lebendigen und ge sunden Auffassung steht auch Fürst Bismarck; es handelt sich alle Streit zwischen ihm und uns nur um das rechte Maß der Vereini gung beider Prinzipien und um die rechte organische Zusammen fügung beider. Die gemäßigt Liberalen halten gleich dem Fürste Bismarck treu und fest zu der aus dem frühern Ständestaate ge⸗ borenen souveränen Monarchie, die in unserm Preußen „durch eine Ge⸗ schichte ohne Gleichen fest gegründet ist gleich einem „rocher de bronce.“... Wir erkennen zugleich an, daß auf dem sozialen Gebiete zwischen dem Staat und den einzelnen Individuen engere relativ⸗solidare Ver bindungen als korporative Gemeinschaften organisch vermittelnd ein⸗ gegliedert werden. Aber wir bestehen dabei zugleich auf zwei Be dingungen: erstlich, daß die unentbehrliche Energie der Einzelfreiheit dabei genügend gewahrt, z B. die Gewerbefreiheit nicht einem er⸗ neuerten faulen Zunftwesen blindlings geopfert werde, und zweitens daß in Bezug auf alle engern Verbände, wie Gemeinden, Innungen und auch Kirchen oder Religionsgesellschaften dem Staate sein Ge⸗

setzgebungs⸗ und Oberaufsichtsrecht zum allseitigen Schutze ganz und voll gewahrt werde. 8

In einer Berliner Correspondenz des „Schwäbi⸗ schen Merkur“ heißt es:

Schon jetzt machen sich gewis Folgen des Wahlergebnisses be⸗ merkbar; man möchte sagen, daß sich die politische Physiognomie, welche die Oppositionsblätter widerspiegeln, mit einem Schlage ge⸗ ändert hat. Nicht nur, daß von der parlamentarischen Herrschaft nicht mehr die Rede ist; vielmehr überschütten sich die ver⸗ schiedenen nuü * mit Vorwürfen, die Niederlage verschuldet zu haben. a gerade die gemäßigten Nationalliberalen den Hauptverlust zu tragen haben, so gilt dies der Fort⸗ schrittspartei als Beweis dafür, daß jene auch die Hauptschuldigen sind, und daß sie nur für ihre frühere Nachgiebigkeit dem Fürsten Bismarck gegenüber bestraft worden sind. Dagegen sind die anderen liberalen Gruppen, und hierin geben ihnen auch konservative Blätter Recht, darin einig, daß nur das maßlose Verhalten der Fortschritts⸗ partei an der Niederlage des gesammten Liberalismus schuld ist. Die Fortschrittspartei drückte der gesammten liberalen Wahlagitation den Stempel auf und gab den Ton an; sie war es, die zuerst eine „furchtbare Reaktion“ erblicken wollte und die Massen in Angst und Schrecken zu versetzen suchte. Die Anschuldigungen, welche die orischritts⸗ partei gegen die Regierung erhob, waren zu frivol, als daß sie hätten Ein⸗ druck machen können: das Volk sah sclieslich ein, daß das lauter Ueber⸗ treibungen waren, und es machte für diese Politik den ganzen Libera⸗ lismus verantwortlich. Die gemäßigt Liberalen sind denn auch weit davon entfernt, zu behaupten, daß das indirekte Dreiklassenwahlsystem und amtliche Wahlbeeinflussungen das ihnen ungünstige Resultat herbeigeführt haben, nur die Fortschrittepartei tröstet sich mit diesem schlechten Trost, ohne zu bedenken, daß sie damit den preußi⸗ s Wählern, die sie vor den Wahlen bis in den Himmel erhob, das schlechteste Zeugniß ausstellt. Die gemäßigt Liberalen sind viel⸗ mehr der Ueberzeugung, daß sie von der Fortschrittspartei 8 Grunde

erichtet werden, und daß es Pflicht der Selbsterhaltung ist, in Zu⸗ ft jede Verbindung mit derselben zu lösen. Fast alle nicht fort⸗ schrittlichen Blätter plaidiren für die Bildung einer liberalen Partei unter Ausschluß des Fortschritts. Aber nicht nur hierin zeigt sich die Wirkung des Wablresultats, sondern auch darin, daß das wüste Reaktionkgeschrei verstummt ist, und daß liberale Blätter es für durchaus liberal und vernünftig halten, ein Zusammengehen der Liberalen mit den Konservativen und der Regierung, was vor den

Wahlen als „vreaktionäres Zeichen“ betrachtet worden wäre, zu empfehlen.

Der „Elsaß⸗Lothringischen Zeitung“ wird aus

Berlin geschrieben: Die Diskussion über die eebbnisse der jüngsten Wahlen dauert in ectwas ruhigere

be sie geräth aber augenscheinlich allmähli ahnen; seldse Seiten der Opposition wird und da zu⸗ geoe daß die hlresultate, die ein so bedeutendes Anwachsen konservativen Partei aufweisen, doch keineswegs ausschließlich auf vernementale Wahlbeeinflussung zurückzuführen sei, sondern als ein semnüone Verdikt der Bevölkerung angesehen werden müssen. bei der Hinweis mit unterläuft, daß die Bevölke bes . leitet sei, so ist das vom Standpunkt der betreffenden rce zu be⸗

di Wahl isse in ses 12 die Wahlergebnisse besonders feiner

ist nicht viel zu geben; in der 1“ n ander 8 n en um

einfache Vertrauensfrage, bei der de R keine Rolle

spielt; das Vertrauen auf die Regierung ist eben allgemein im zumal man von der oppositionellen Seite nicht viel b 1

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