auf der Sektion Birkenfeld Theile des Regierungsbezirks Trier, Großbherzogthums Oldenburg und des Königreiches Bayern zur Darstellung gekommen. ¹ 8 Der Pr s eines jeden Blattes beträgt 1 ℳ 50 ₰ und kann das⸗ selbe durch jede Buch⸗ und Landkartenhandlung bezogen werden. Der erral⸗Kommissions⸗Debit ist der Simon Schroppschen Hof⸗Land⸗ Kartenhandlung in Berlin, Charlottenstraße 61, übertragen. Berlin, den 20. November 1882. Konigliche Landes⸗Aufnahme. Kartographische Abtheilung. Steinhausen, Oberst⸗Lieutenant und Abtheilungs⸗Chef.
Nichtamtliches.
Preußen. Berlin, 21. November. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag die Vor⸗ träge des Chefs der Admiralität und des Chefs des Militär⸗ Kabinets sowie um 12 Uhr militärische Meldungen entgegen und begaben Sich um 1 ½ Uhr nach dem Neuen Palais, um Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin zu Höchstihrem heutigen Geburtstage zu beglückwünschen.
8 — Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz kam im Laufe des gestrigen Nachmittags von Potsdam nach Berlin und empfing hierselbst um 7 Uhr Abends den Kaiserlich Russischen Minister der Auswärtigen Angelegenheiten, von Giers. Vor der Rückkehr nach Potsdam, welche gegen 8 Uhr erfolgte, nahm Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit auf dem Potsdamer Bahnhof hierselbst verschiedene militärische Mel⸗ zwngen entgegen. Um 8 Uhr 48 Minuten empfing Höchstderselbe Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin beim Ein⸗ treffen auf der Wildparkstation.
— Nach Mittheilungen aus Italien sind von italieni⸗ schen Behörden folgende Submissionen ausgeschrieben worden: 2 1) von der Artillerie⸗Direktion der Gießerei in Turin für den 25. November d. J. eine Submission uf die Lieferung von Kupfer zum Tarxwerthe von 103 687,50 Lire und 8 2) von der Artillerie⸗Direktion der Gießerei in Neapel für den 30. November d. J., bis 10 Uhr Vor⸗ mittags, eine Submission auf die Lieferung von Kupfer
zum Taxwerthe von 40 000 Lire.
Ueber die speziellen Bedingungen ist das Nähere an Ort und Stelle einzusehen.
1 — Ein Gläubiger ist nach einem Urtheil des Reichs⸗ gerichts, II. Civilsenats, vom 24. Oktober d. J., zwar be⸗ rechtigt, zur Sicherung oder Besriedigung seines Anspruchs mehrfache Arreste und Pfändungen auf verschiedene Ver⸗ mögensbestandtheile seines Schuldners, also gleichzeitig oder nach einander auf Immobilien, Mobilien, mehrere ausstehende Forderungen zu erwirken; dagegen kann der Gläubiger (ohne den Nachweis eines ganz besonderen rechtlichen Interesses) bei demselben oder bei verschiedenen Gerichten auf einen und den⸗ selben Vermögensgegenstand gleichzeitig oder nach einander
wmehehhe Arreste zur Sicherung oder Befriedigung einer und derselben Forderung nicht erwirken.
— Der heutigen Nummer des ‚„Reichs⸗ und Staats⸗ AAnzeigers“ ist eine „Besondere Beilage“ (Nr. 11), enthaltend Entscheidungen des Reichsgerichts, beigefügt.
— Der Kaiserliche Botschafter Prinz Reuß ist vom Ur⸗ laube nach Wien zurückgekehrt und hat die Geschäfte der dor⸗ tigen Botschaft wieder übernommen.
— S. M. S. „Nymphe“, 9 Geschütze, Kommandant Korvettenkapitän Dietert, ist am 6. d. Mts. in Malta ein⸗
getroffen.
Posen, 20. November. In der heutigen 8. Plenar⸗ —2 erledigte der Fesvia 1ei⸗Londkag lhanze Gegen⸗ nde:
1) Der Antrag des Rittergutsbesitzers von Bachowski auf Pomarzanki wegen Revision und Verbesserung der Statuten der Provinzial⸗Feuersozietät in Verbindung mit einem vom Abg. Alberti gestellten Antrage wegen Nichterledigung des vom A. 656ö gefaßten Beschlusses wegen Verminde⸗ rung der Verwaltungskosten, ist der Provinzial⸗Feuersozietäts⸗ MNirektion und der Provinzialständischen Kommission für das EEe zur näheren Erwägung und zur event. Unterbreitung einer darauf bezüglichen Vorlage dem 23. Pro⸗ vinzial⸗Landtage, überwiesen worden.
2) In Betreff der Vorbereitungen für das Zustande⸗ kommen der Aufnahme eines Inventariums der Denkmäler der Provinz ist bis zum Zusammentritt des nächsten Provinzial⸗ Landtages der Landtagsmarschall Frhr von Unruhe⸗Bomst und der Vizemarschall von Kurnatowski betraut worden.
3) Die Vorlage über die etwa ein Er Wege zur Abhülfe der Zaslinterung der Bauernhöfe ist an die vom 21. Landtage gewählte Kommission zu einer gründlichen und erschöpfenden rwagung und Prüfung und zur Unterbreitung einer bezüglichen Vorlage für den nächsten Provinzial⸗Land⸗ tag zurückverwiesen worden.
4) Ueber die nachstehenden Petitionen: a. der Einsassen von Woycin und —, — um Neubau einer Chaussee von Gembitz nach Woycin, b. der Frau —* oll zu Thure um Uebernahme der Unterhaltung der Chaussee von
dberg nach Zamosch durch die Provinz, c. des Hrn.
von Grabski u. Kons. wegen Gewährung einer Subvention
Ausbau einer Chaussee von Plawinek nach Papros,
. des Hrn. Dr. von Mukulawski wegen hrung von 95 000 ℳ zum Ausbau einer Chau von Brunow nach Fekomice. e. der Stadt Wissek, den n einer Chaussee von
issek nach Zelgniewo durch eine Provinzialprämie zu sub⸗
ventioniren, wurde zur Tagesordnung 1. beheegen. 5) Dem Wirth Andreas Szymerak zu Creszewo bei Mioslaw ist anstatt der ihm durch die Provin
reglementsma Eö Brandent lde — —, 2 von ℳ as Probeagieshantiehn geLährn
r 6) Die nachstehenden wegen Gewä durch 216 I“ —*— Hiassnn Otto Stiehlau
Jazyniec, b. des Maurergesellen Paul Kaminski zu Labischin, c. des Rittergutsbesitzers Carl Bienek auf Wydzierzewice, sind 12 worden.
7) Auf den Antrag von Annuß und Moegelin ist be⸗ schlossen: a. in Betreff der Exkludirung der Kratochwillschen Mühle vor der Versicherung, Uebergang zur Tagesordnung, b. die Beschwerde wegen rechtzeitiger Benachrichtigung der Gläubiger über erfolgte Exkludirung der Provinzial⸗Feuer⸗ ͤ zur Erwägung und Abhülfe zu über⸗ weisen.
Der Schluß des Landtages soll morgen, 1 Uhr Nach⸗ mittags, stattfinden. 8
Hessen. Darmstadt, 18. November. (Köln. Z.) Die Erwerbs⸗ und Wirthschaftsgenossenschaften der Provinz Starkenburg hatten bei der Regierung eine Abände⸗ rung der rechtsrheinisch geltenden Pfandgesetzgebung in der Richtung erbeten, daß zu Gunsten der Genossenschaften das Verbot des Vertrages, daß im Falle nicht erfolgender Zahlung der Pfandgläubiger das Recht haben solle, das Pfand außergerichtlich zu verkaufen, beseitigt und ihnen gleiche oder ähnliche Rechte, wie solche die Bank für Handel und Industrie in Darmstadt kraft ihrer Statuten besitze, eingeräumt werden möchten. Nachdem sich die Regierung durch Anhörung der Centralstelle für die Gewerbe und den Landgewerbeverein über⸗ zeugt hatte, daß in fraglicher Richtung allerdings ein wesentliches Bedürfniß vorliege, und auch die gerichtlichen Behörden, soweit sie über die Frage gehört wurden, sich in diesem Sinne geäußert, ist nunmehr den Ständen ein Gesetzentwurf zugegangen, der dem fraglichen Wunsche in sehr zweckmäßiger Weise abzuhelfen bestimmt ist. Es sollen nämlich auf die Faustpfandverträge der als Genossenschaften eingetragenen Vorschuß⸗ und Kredit⸗ vereine die Vorschriften der vom kaufmännischen Faustpfand handelnden Art. 309 und 311 des allgemeinen deutschen Han⸗ delsgesetzbuches auch in dem Falle Anwendung finden, wenn der Pfandbesteller kein Kaufmann ist oder die Schuld nicht aus einem beiderseitigen Handelsgeschäft herrührt, und zwar soll diese Vorschrift nicht blos für die rechtsrheinischen Pro⸗ vinzen, sondern auch für Rheinhessen gelten. Die
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die verpfändeten Sachen nach dem derzestigen Börsencourse in die eigene Kasse zu ziehen, welche der Bank ertheilt ist, hielt man für zu weit gehend.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 20. November. (Th. Corr.) Das Befinden der Großherzogin ist ein fort⸗ gesetzt gutes, so daß, wenn auch die Kräfte noch nicht wieder ganz normale sind, die Krankheit doch auch in ihren Folgen als überwunden gelten darf.
Gestern Mittag fand der Schluß der III. ordentlichen Landessynode durch den Chef des Kultusdepartements, Wirklichen G heimen Rath Dr. Stichlina statt. Der landes⸗ fürstliche Synodalabschied führt eine größere Zahl von Vorlagen als verabschiedet auf, darunter das Kirchengesetz über Verletzung kirchlicher Pflichten sowie den Nachtrag zu dem Regulativ vom 12. April 1876 in Betreff der Erhöhung und Vermehrung der Alterszulagen der evangelischen Geistlichen. In Bezug auf die aus der Synode hervorgegangenen Anträge enthält der Synodalabschied einige Bemerkungen, aus denen hervor⸗ zuheben ist, daß das Kirchenregiment dahin wirken wird, daß der staatlitee Beitrag zur Entschädigung für weggefallene Stol⸗ gebühren auch ferner gezahlt werde, und daß eine Verordnung er⸗ lassen werden soll, welche die Fälle bezeichnet, in denen die Geist⸗ lichen darüber, ob die Trauung zu gewähren oder zu versagen sei, die Entscheidung des Kirchenraths einzuholen habe. Nach den auf Grund dieser Verordnung gemachten Vorlagen soll ermessen werden, ob ein Bedürfniß vorliegt, der nächsten Synode einen Gesetzentwurf über die Hindernisse der kirchlichen Trauungen vorzulegen. Auch wird eine Erwägung der Maßnahmen gegen — Umsichgreifen sektirerischer Bestrebungen in Aussicht ge⸗
ellt.
Die Synode hatte unter ihren wesentlichen Aufgaben, die der Erledigung harrten, die Vorlagen wegen Einfübrung eines neuen Gesangbuches, eines neuen Katechismus, einer neuen biblischen Geschichte und eines revidirten Kirchenbuches. Sie hat sich für die Einführung derselben ausgesprochen. Der Synodalabschied erkennt dies dankend mit dem Aus⸗ druck der Hoffnung an, daß die so gebotenen Mittel für das innere Leben der Kirche segenbringend wirken würden. Das Schriftstück schließt mit dem Ausdruck des Dankes für die Thätigkeit der Synode, deren Verhandlungen von dem Geist echt christlicher Eintracht erfüllt gewesen seien. In einem Schlußwort betonte Geheimer Rath Stichling: die
irchenregierung sei weit entfernt, mit den neuen Maßregeln — namentlich bezieht sich dies auf die Einführung des neuen Gesangbuches und die übrigen Bücher — zwingend und nöthi⸗ gend da eingreifen zu wollen, wo das Recht der Selbstbestim⸗ mung der einzelnen Gemeinden beginne, sondern Alles von
der Erkenntniß des innern Werthes des dargebotenen Neuen erwarte.
Braunschweig. Braunschweig, 19. November. (Hann. Cour.) Der Landtag wird, der heute erschienenen landesherrlichen Einberufung zufolge, nach einer sechsmonat⸗ lichen Vertagung am 29. d. M. wieder zusammentreten und voraussichtlich auch über die Museumsfrage eine endgültige Entscheidung treffen. 1“
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Belgien. Brüssel, 19. November. (Köln. Ztg.) Der zwischen Belgien und den Vereinigten Staaten von Nord⸗ amerika abgeschlossene Auslieferungsvertrag ist in Wasbington beiderseitig bestätigt worden.
Großbritannten und Irland. London, 18. November. (Allg. Corr.) Aus Gibraltar wird gemeldet, daß die Kom⸗ mission, welche niedergesetzt wurde, um die mit der Verhaf⸗ tung der cubanischen Fluchtlinge und deren Auslieferung an die spanischen Behörden verknüpften Umstände zu unter⸗ suchen, die Vernehmung der Zeugen zum Abschluß gebracht habe und ihren Bericht ausarbeite.
Die Regierung hat bei der Thames Iron Company die — tehtvangerscetie enn, welches in jede ehung sher gebauten e Ubertreffen soll. Das Schiff soll ein lacement von A t haben und mit Maschinen von 7500 Pferdekraft, die unter vollem
auf 9500 gebracht werden können, ausgestattet sein. Das -” soll vorläufig mit 60 Tonsgeschützen ausgerüstet werden, ist aber im Stande, Geschuütze bedeutend ren Kalibers zu tragen. sind auf 600 000 Psd. Sterl.
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—— 20. November. (W. T. B.) In der heutigen Unterhaussitzung antwortete der Unter⸗Staatssekretär Dilke auf eine Anfrage Hollands: Ueber Brazza's Verträge bezüglich des Kongogebiets finde ein diplo⸗ matischer Schriftwechsel mit Frankreich statt; derselbe sei jedoch noch nicht reif zu einer Vorlegung an das Parlament. — Hierauf wurde die Debatte über die Ge⸗ schäftsordnung fortgesetzt und die achte Resolution in einer zum Theil unter Zustimmung der Regierung amendirten Fassung mit 100 gegen 12 Stimmen angenom⸗ men. Die neunte Resolution, die die Suspendirung der De⸗ putirten wegen Obstruktion wesentlich verschärft, indem sie für den ersten Obstruktionsfall einwöchige, für den zweiten einmonatliche Suspendirung und für den dritten Suspendi⸗ rung für den ganzen Rest der Session festsetzt, wurde von dem Deputirten Croß wegen der Härte der Strafen energisch bekämpft.
Das Befinden des Erzbischofs von Canterbury flößt lebhafte Besorgnisse ein. Nach dem veröffentlichten Bulletin sind im Laufe der vergangenen Woche die Fieber⸗ erscheinungen wiedergekehrt und hat sich der Kräftezustand
vermindert. Dublin, 20. November. (W. T. B.) Der wegen Mordversuchs gegen den Richter Lawson verhaftete Delanay
ist vor die Assisen verwiesen worden.
Frankreich. Paris, 18. November. (Fr. Corr.) Ein neues Gelbbuch mit diplomatischen Aktenstücken über die egyptischen Angelegenheiten vom 2. Juni bis zum 31. Juli d. J. ist heute unter die Mitglieder der Kammern vertheilt worden.
Der Marine⸗Minister hat in der Kammer ein Ge⸗ setzesprojekt über große Verbesserungen der Kriegs⸗ häfen Cherbourg, Brest und Toulon eingebracht. Die Gesammtausgabe beläuft sich auf 93 ½ Millionen Franken, vertheilt auf die Jahre 1883 — 1894. Davon sind füͤr Cher⸗ bourg 42 Millionen, für Brest 40 ½ Millionen und für Toulon 11 Millionen Franken bestimmt. Es handelt sich meistens um Vertiefung der Rheden und um großartige Befestigung des Eingangs der Häfen.
— 20. November. (W. T. B.) Der Präsident Grévy hat sich trotz der ungünstigen Witterung mit dem deutschen Botschafter, Fürsten Hohenlohe, dem spanischen Botschafter, Herzog von Fernan⸗Nunez, und mehreren anderen Eingelade⸗ nen heute zur Abhaltung einer Jagd nach Marly begeben.
In der heutigen Sitzung der Budgetkommission erklärte der Minister der öffentlichen Arbeiten, daß er 60 Mil⸗ lionen Francs aus dem Budget pro 1882 disponibel hätte; gleichzeitig sprach sich aber der Minister dahin aus, daß er einer Reduktion der für die Ausführung der großen Arbeiten beantragten Summe von 488 Millionen Francs nicht zu⸗ stimmen könne. Die Budgetkommission erklärte sich damit einverstanden, daß die für die Ausführung der großen Ar⸗ beiten beantragte Summe nicht reduzirt werde, und daß die zur Ausgleichung der Differenz zwischen dem disponiblen und dem erforderlichen Betrage nothwendige Summe der schweben⸗ den Schuld zugeschrieben werde. Der Berichterstatter Ribot acceptirte diesen Beschluß, wird jedoch in seinem Berichte das Defizit konstatiren.
— 20. November, Abends. (W. T. B.) Die Depu⸗ tirtenkammer lehnte heute das von den Deputirten der radikalen Partei eingebrachte Amendement auf.Aufhebung der französischen Botschaft beim Vatikan, welches von dem Conseils⸗Präsidenten Duclerc bekämpft wurde, mit 339 gegen 171 Stimmen ab. Madier de Montjau brachte ein neues Amendement ein, nach welchem an Stelle des Botschafters beim Vatikan ein Geschäftsträger treten sollte, welcher nur auf das Concordat bezügliche Fragen zu erledigen hätte. Der Conseils⸗ Präsident Duclerc sprach auch gegen dieses Amendement und verlangte die Aufrechterhaltung der Botschat, da er andern⸗ falls die Leitung der Geschäfte nicht behalten könne. Das Amendement wurde mit 339 gegen 147 Stimmen abgelehnt.
Die heute gewählte Kommission zur Vorberathung des Gesetzentwurfs, nach welchem der Vertrag Brazza's über das Kongogebiet genehmigt wird, besteht aus Mit⸗ gliedern, welche für den Gesetzentwurf sind.
Italien. Rom, 20. November. (W. T. B.) Der Kardinal San ge ist gestorben. Genua, 20. November. (W. T. B.) Die anläßlich der Eröffnung der Eisenbahnlinie Novara⸗Pino hier ein⸗ vwg Repräsentanten Deutschlands und der chweiz sind Abends abgereist, nachdem sie dem Maire ihren
5— für die ihnen bewiesene Gastfreundschaft ausgesprochen atten.
Türkei. Aus Konstantinopel, 10. November, wird der „Pol. Corr.“ u. A. berichtet:
Seit einigen Wochen sind die vom Sultan auf Vorschlag des Premier⸗Ministers 66 Reformkommissionen in Thätigkeit und haben das Material zu Tage gefördert, mit Huüͤlfe dessen die be⸗ ständigen Bedenken des Sultans gewürdigt und die auf fortschritt⸗ liche Reformen dringenden Rathschläge ins rechte Licht gerückt werden socen Da der Sultan durch den letzten Krieg und die durch den⸗ elben herbeigeführten Gebietsverluste von seinem militärischen Prestige viel verloren hatte, ürn er nur ein einziges Mittel., um dae osmanische Reich zu stärken: das Khalifat. Jede direkte Pression der ächte verletzt ihn in diesen Gefühlen. Die
des letzten Krieges immer für einen schweren Schlag für den Islam angesehen, da das, was die Muhamedaner verloren, von den Christen gewonnen wurde. Seit vier Jahren mußte der Sultan ein Recht nach dem anderen der Uebe strebte ihm daher, die Reformrathschläge Jener anzunehmen, welche die Ursache dieser Verluste waren. Er will somit durchaus nicht zu⸗
ben, daß die Realisirung der inneren Reformen 1 unter dem
ochdrucke der Mächte vollziehe, sondern wünscht, daß die projektir⸗ sen Reformen lediglich dur seine eigene Initiative erfolgen und sich langsam in organischer Weise entwickeln.
Der Padischab hat denn auch schon doob⸗ bürgerliche len und Unterrichtsanstalten für das Recht, welche seit mehreren Jahren ene fehlten, — Alle, die aus diesen Schulen hervor⸗ sehen, sind verpflichtet reten.
neration Anwalte und Beamte schaffen sollen, so sollen aus der kreirten medizinischen Lehranstalt Aerzte für die nächste Generation hervor⸗ — Auf diese natürliche Basi sollen nach dem Plane des Sul⸗ us die Reformen gestellt werden. Der Zustiz⸗Minister Djerded Pascha, der die Ansichten des Sultans in dieser Richtung kennt, hat denn auch in einer der Reformkommissionen erklärt, es sei unrecht, u verlangen, daß die Justizverwaltung sich in Folge einer identischen Roke mit einem Schlage ändere. Die un ter müssen aller⸗ dings durch berufene ersetzt werden, bisen Die Rechtsschule werde eine Stande sein werde, das Land in dieser Hinsicht zu reformitren.
1 tung an.
1 owohl den Grundbesitzern wie den Hypothekengläubigern
musel- 8 bieten. Die Ersteren schützt er vor der Gefahr der leichten und
männische Bepölkerung hat den für die Türkei unglücklichen Ausgang
uimmung Europas opfern; es wider⸗
i den öͤffentlichen Verwaltungsdienst einzuu-u“. Der Sultan bat den Wunsch, sozusagen eine neue Genera-“— tion zu schaffen. Wie die erwähnten Rechtsschulen der nächsten Ge⸗
rtig fehle es aber an eration heranbilden, welche
werden kann, daß ihre x-1— [⸗2 . Pernen Lehrlinge 8,8,8
der “ —Xv sich dieses
werth zu 1
Die gleichen Argumente führt man in Betreff der Armeeverwal⸗ Als mehrere Mitglieder der Badgetkommission letzthin nachwiesen, daß die für die Armee und Flotte erforderlichen enormen Auslagen mit den verringerten Hülfsquellen des Reiches nicht im Einklange stehen, machten andere, dem Sultan näher stehende Mit⸗ glieder geltend, daß man einem Reiche, das immer ein Militärstaat
war, die Entlassung seiner Armee und die Aufhebung seiner Flotte
nicht ohne große Gefahren auferlegen könne, und daß Heer und Marine, e. wenn eine wahre finanzielle Krise eine derartige, der völligen ufhebung gleichkommenden Reduktion derselben erfordern sollte, er⸗ halten werden müssen. Als man die egyptische Armee reduziren wollte — so argumentirten die erwähnten Kommissionsmitglieder — war Anarchie und die Revolution Arabi’'s die Folge dieses Schrittes. Man könne alte Institutionen nicht in vier⸗ undzwanzig Stunden aufheben. Mit der Zeit werde es möglich werden, die Auslagen für Heer und Flotte den gegenwärtigen Ressourcen des Staates anzupassen. Eine unmittelbare Reduktion im Offizierscadre, durch welche die Existenz von tausend und abertausend Individuen erschüttert werden würde, sei aber absolut unthunlich. Die Situation des Reiches sei gegenwärtig eine zu kritische, als daß wagen dürfte, eine solche neue Quelle der Unzufriedenheit zu chaffen. — Wie man sieht, sind wahrhaft radikale Reformen für die Budget⸗ sowie für die anderen Kommissionen zur Zeit eine Unmöglichkeit. Es wäre aber sehr oberflächlich geurtheilt, wenn man diese Situation als die Resultate der einander bekämpfenden Tendenzen der fort⸗ schrittsfreundlichen und der konservativen Mitglieder des Kabinets an⸗ sehen wollte; die Ursache liegt, wie im Vorstehenden dargethan wurde, viel tiefer.
— 20. November. (W. T. B.) Zu Ehren des Herzogs Johann Albrecht von Mecklen burg findet morgen beim Sultan ein Diner statt, zu welchem auch der deutsche Botschafter von Radowitz und der erste Dolmetscher der Bot⸗ schaft Testa Einladungen erhalten haben. Der österreichische Botschafter von Calice begiebt sich morgen nach Wien und wird in etwa vierzehn Tagen hierher zurückkehren.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 20. November. (W. T. B.) Der Kaiser traf heute Mittag hier ein, besuchte die Michael⸗Manege und das Anitschkoff⸗Palais und kehrte darauf nach Gatschina zurück.
— 21. November. (W. T. B.) Der Kaiser und die Kaiserin, welche gestern Mittag mittelst Extrazuges von Gatschina hier eingetroffen waren, begaben sich zunächst in einem zweispännigen Schlitten nach dem Anitschkoff⸗Palais und später von dort nach der Michaels⸗Manège, um der Kirchenparade des Moskauer Leibgarde⸗Regiments beizuwohnen. Bei der Fahrt durch die Stadt wurden der Kaiser und die Kaiserin von der Bevölkerung mit jubelnden Hurrahrufen be⸗ grüßt. Nach der Parade fand im Anitschkoff⸗Palais ein Dejeuner von 180 Gedecken statt, an welchem das Kaiserliche Gefolge, eine Anzahl höherer Offiziere und die Offiziere des Moskauer Leibgarde⸗Regiments theilnahmen. Der Kaiser und die Kaiserin begaben sich hierauf noch zu Schlitten zu dem Groß⸗ fürsten Michael, dem sie einen Besuch abstatteten, und kehrten gegen 4 Uhr nach Gatschina zurück.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 21. Novem⸗ ber. (W. T. B.) Der Großherzog von Baden traf heute früh 9 Uhr 35 Minuten hier ein und wurde am Bahn⸗ hote, auf welchem eine Ehrencompagnie des 2. Leib⸗Garde⸗ Regiments mit der Musik und der Fahne aufgestellt war, von dem Könige, dem Prinzen Eugen, den höheren Offizieren und den Spitzen der Behörden begrüßt. Die am Bahnhofe versammelte große Volksmenge empfing den Großherzog mit enthusiastischen Zurufen. Zur Feier des Tages hatten viele Häuser geflaggt.
Dänemark. Kopenhagen, 20. November. (W. T. B.) Der Großherzog von Baden, welcher gestern Nacht hier eingetroffen war, stattete heute Vormittag dem König einen Besuch ab und setzte sodann seine Reise nach Stockholm fort.
Afrika. Egypten. Alexandrien, 20. November.
W. T. B.) Die durch das Feuer zerstörten Gebäude des epartements der Staatsdomänen und die dazu ge⸗ hörigen Grundstücke sollen demnäachst öffentlich versteigert wer⸗ den. — Wie verlautet, würde Nubar Pascha gegen End dieses Monats nach Egypten zurückkehren.
Zeitungsstimmen.
Die „Vossische Zeitung“ bespricht den Entwurf einer neuen Subhastationsordnung und schließt ihre Betrach⸗ tungen mit folgenden Worten:
Man ist berechtigt, anzunehmen, daß der Gesetzentwurf, von Ein⸗ zelbeiten abgesehen, auf welche einzugehen hier nicht der Ort ist, keinen erheblichen und der Berücksichtigung werthen Einwendungen begegnen wird. Nur möchten wir darauf aufmerksam machen, daß er im Grunde nichts absolut Neues bringt. Der Hauptsache nach ist er eine Kombination der alten Ordnung mit der neuen, nachdem beide von den grellsten Mängeln gereinigt worden sind. Es ist dies kein Mangel der Gesetzgebung, wenn sie zur alten Ordnung mrückkehrt, wenn sich gezeigt 58 daß mit der neuen zu weit über das Ziel hin⸗ ausgegangen war. 8 8 „Dziennik Poznanski“ sagt über diesen
twurf:
In seinen schließlichen Folgen scheint uns der neue Gese — ortheile
chnellen Entäußerung ihrer Besi jen, die Letzteren vor dem Ver⸗ lust ihrer auf den Grund F2 eingetragenen Kapitalien. Ohne Zweifel wird durch diese beiden Theilen Fäfgenes ortheile die neue Subhastationsordnung nicht ohne wohlthätigen Einfluß auf die ländlichen Krenieeräaltnsge bleiben, und sie wird namentlich höchst wahrscheinlich bewirken, b bisher in ausgedehntem Um⸗ baes praktifizirte Aufnahme von Darlehnen, die den Werth der da⸗
fäur verpfändenden Grundstücke weit übesteigen. gänzlich aufhört. Ein solcher Kredit war eigentlich gar kein Real kulirte nur auf die Geld
redit, sondern er spe⸗ dverlegenheit des 21* ers und auf die —,2 welche diesem aus der bisherigen Subhastationsordnung erwuchsen.
— Ueber die Stellung der c zum Lehrlings⸗ wesen äußern sich die „Görlitzer Nachr chten“:
Was die von den Anhängern der Zwangsinnung erhobene Be⸗
schwerde darüber a „ daß eine in Betracht kommende Eenn
des Lehrlingswesens . möglich sein werde, wenn alle
unden zum Eintritt in ungen und zur Befolg
den Innungen entworfenen 4 ☛— 22
erinnern wir daran, daß nach §. 100 e. der cordnung bereits
nwärtig solchen Innungen, die 88 f dem Gebiete des Lehr⸗
lens bewährt haben, von Obrigkei das Recht ertheilt
die bei Nichtinnungs⸗
det werden.
nenden Rechtes
es an manchen Orten, z. B. in Zittau, in worden ist.
schon gegenwärtig Anspruch erhoben
der von „ so
— Die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ vergleicht nach einer Zusammenstellung des Königlich preu⸗ ßischen Statistischen Bureaus die örtlichen Getreide⸗Engros⸗ preise mit den Mehl⸗Detailpreisen der beiden Hauptgetreide⸗ arten Weizen und Roggen und knüpft daran folgende Be⸗ merkungen:
Auch hierbei ergeben sich unverstehbare Verhältnisse, die immer wieder von Neuem zeigen, was wir kürzlich schon mehrfach auszuführen Gelegen heit hatten, daß nämlich die Detailpreisbildung fast losgelöst erscheint von denjenigen Elementen, die naturgemäß sie bedingen sollten. Fand doch selbst die „Vossische Zeitung“ — und ihr hat es der ganze freihändlerische Chor nachgedruckt —, wie in dieser Tabelle „es am auffallendsten sei, daß die Mehlpreise so wenig abhängig von den Kornpreisen sind.“ Setzen wir den örtlichen Eagrospreis für Weizen resp. Roggen gleich 100, so ergiebt jene Tabelle, daß der Durchschnitts⸗Detailpreis für alle Marktorte für Weizenmehl Nr. 1 beträgt 220 % des Weizen⸗Engrospreises, derjenige des Roggenmehls 210 % des Getreidepreises. Aber welche Abweichungen ergeben sich von diesem Mittel für die einzelnen Marktorte!
. .. Mnzweifelhaft liegt in diesen Dingen ein noch ungelöstes wirthschaftliches und soziales Problem. Um es zu lösen oder wenig⸗ stens seine Lösung zu suchen, wird man die künftigen entsprechenden Tabellen und andere glaubhafte Preisnotirungen in Vergleich stellen müssen. Wir glauben aber schon jetzt sagen zu können, daß die Lehre von der alleinseligmachenden Konkurrenz, nach der sich durch Angebot und Nachfrage für den Konsumenten sowohl wie den Produzenten das möglichst günstige Verhältniß ergeben soll, bei dieser Gelegenheit einen argen Stoß erleiden wird. Was können alle Bestrebungen, die Lage der arbeitenden Klassen zu heben, ausrichten, wenn der eine Faktor des Erwerbslebens, der Handel, es vermag, dergestalt auf die Preise der der allergrößten Konkurrenz unterworfenen Artikel zu influiren, daß er die Erfolge jener Bestre⸗ bungen vollständig paralisiren kann; ja mehr als das! Was ergiebt sich für die Relation zwischen der Landwirthschaft und den den Ueberschuß ihrer Produkte bedürfenden Industriebezirken und Großstädten für ein unglückliches Verhältniß, wenn letztere für diese Produkte Preise zahlen müssen, die ihrer Höhe nach in gar keinem Verhältnisse stehen zu dem, was die Landwirthschaft für den Rohstoff erhält nebst den darauf zu schlagenden Transportkosten und dem nor⸗ malen Handelsgewinn? Ist es nicht auch höchst befremdlich, daß in der Periode der Freihandelsherrschaft niemals ernsthaft versucht ist, praktisch den Segen der freiesten Konkurrenz an diesen vitalsten Ver⸗ hältnissen nachzuweisen, sondern daß er stets nur theoretisch ex ca- thedra verkündet worden? Hier liegt vielleicht auch der Schlüssel zu der ganz besonders intensiven freihändlerischen Feindschaft gegen Getreidezölle und solche auf Artikel, die gewohnheitsmäßig im klein⸗ sten Detailverkehr in den Konsum übergehen. Man wußte oder ahnte doch vielleicht, daß gerade bei diesen, werde die Aufmerksamkeit erst einmal auf ihre Preisgestaltungen gelenkt, sich sehr bald ergeben müsse, und zwar nicht durch Theorien, sondern durch unwiderlegbare praktische Verhältnisse, daß dabei erstaunliche Dinge zu Tage treten würden. Wir halten allerdings dieses Gebiet noch nicht für aufgeklärt genug, um endgültige Schlüsse zu ziehen, aber die wenigen von uns ins Feld geführten Zahlen mahnen unseres Erachtens sehr deutlich und leicht verständlich, ernstlich an die Lösung dieser wirthschaftlich sozialen Probleme heranzutreten, und zwar im beiderseitigen Interesse der Konsumenten und Produzenten. Zahlen Letztere wirklich derartig ungerechtfertigte Preise und kommen sie Ersteren in so geringem Maße zu gute, bleiben unterwegs solche enormen Theile des Preises hängen, dann ist in unseren Handelsverhältnissen ein grober wirthschaftlicher Schaden vorhanden und es wird Zeit, an seine Heilung zu denken.
Amtsblatt des Reichs⸗Postamts. Nr. 70. — Inhalt: Verfügungen: vom 8. November 1882. Bezug der vom Internatio⸗ nalen Poslbureau herausgegebenen Zeitschrift; Meistbetrag der Post⸗ anweisungen nach Dänemark. — Vom 15. November 1882. See⸗ postverbin ung mit Norwegen; Anwendung des Eisenbahn⸗Postgesetzes auf das Breslau⸗Warschauer Eisenbahnunternehmen.
Annalen der Hydrographie und Maritimen Meteoro⸗ logie. Heft X. — Inhalt: Ueber einige Ergebnisse der neueren Tiefsee⸗ und physisch⸗oceanischen Forschungen. Von Prof. Dr. G von Boguslawski. V. Arktischer Ocean. 9) i. Die beiden österreichisch⸗ ungarischen Nordpolar⸗Expeditionen, 1871 1874. — Der Gewitter⸗ sturm vom 9. August 1881. Von Dr. W. Köppen. (Mittheilung von der Deutschen Seewarte.) Aus den Reiseberichten S. M. S. „Hertha“, Kapt. 3 See von Kall: Reise von Singapore nach Zanzi⸗ bar und von da über Mozambique nach Simonstown. Mai und Juni 1882. — Aus den Reiseberichten S. M. S. „Carola“, Korv.⸗ Kapt. Karcher: 1) Reise von Sydney bis Apia. März und April 1882. 2) Wind und Wetter zwischen Apia, Nukualofa und Auckland. April bis Juli 1882. — Eingänge von meteorologischen Journalen bei der 22 Seewarte im Monat Juni 1882. — Bemerkungen über den Hafen von Porto Grande auf der Insel St. Vincent. Von Kapitän C. Scheibe. (Mittheilung von der Deutschen Seewarte.) — Zusätze zu der Segelanweisung für den Tonking⸗Golf ꝛc. — Größte bis 1882 mit zuverlässigen Apparaten gelothete Meerestiefen. — Ver⸗ gleichende Uebersicht der Witterung des Monats Juli 1882 in Nord⸗ amerika und Centraleuropa. (Mittheilung der Deutschen Seewarte) — Kleine hydrographische Notizen: 1) Doboy, Georgia; 2) Anker⸗ daß im Hafen von Tamsui; 5) vusähe zu ber Beschreibung der Fiji⸗
iseln; 4) Flaschenpost. — Tabellen. — Kartenbeilagen.
Landtags⸗Angelegenheiten.
Dem Herrenhause ist der Entwurf einer Landgüter⸗ . für die Provinz Brandenburg zugegangen. Nach dem Schlußparagraphen (20) solh das Gesetz am 1I. Juli 1883 in Kraft treten. Als Anlage ist der vom Provinzial⸗Landtage im März 1881 angenommene bessolich⸗ Gesetzentwurf beigegeben. In den Motiven werden die Aeußerungen der Behörden der Provinz über diesen Entwurf mitgetheilt; dieselben sind im Allgemeinen jenem Entwurfe nicht gün Dem entsprechend heißt es denn in der allgemeinen ründung auch: „Die Staats⸗ regierung glaubt. wie sehr sie auch mit der Tendenz einver⸗ standen ist, welche dem von dem Brandenburgschen Provinzial⸗Land⸗ tage beschlossenen Gesetzentwurfe zu Grunde liegt, doch an dem Stand⸗ punkt festhalten zu müssen, welchen sie gegenüber dem Westfälischen Provinzial⸗Landtage eingenommen, als dieser im Jahre 1880 einen gleichartigen Gesetzentwurf beschlossen hatte, und welcher in den Mo⸗ tiven zur Landgüterordnung für die Provinz Westfalen des Näheren begründet worden ist. Die Staatsregierung ist der Ansicht, daß zu einer so weitgreifenden Umgestaltung des bestehenden Erbrechts, wie der vom Provinzial⸗Landtage beschlossenen, ein — nicht vorliege, und daß sich der von diesem angestrebte Zweck auf schonendere und der Individualität der einzelnen Fälle mehr ent⸗ sprechende Weise dadurch erreichen lassen werde, daß das durch das Gesetz vom 2. Juni 1874 in der Provinz Hannover eingeführte In⸗ — der Höferolle (Landgüterrolle) auch auf die Provinz Branden⸗ urg ausgedehnt wird. Dieses Institut, welches den ländlichen Grund ein höchst einfaches und billiges Mittel darbictet, die bisberige Sitte der ungetheilten Vererbung des A be⸗ shütigen. in Uebung 8* lten und zu befestigen, und we der Provinz Hannover elbst über Erwarten schnelle und ausge⸗ dehnte Anwendung gefunden hat, ist ingwischen nicht blos auf den Kreis Lana die Provinz len und die landrechtlichen der Rheinprovicn Aberbrogen. 1““ Päe““ als age ese zu er nommen worden. Ab von ü n.2 sebsce be in allen übrigen Landeetheilen eschl hat, deren sich über Gunsten des Antrages des
von Schorlemer⸗Alst ausgesprochen haben, würde sich für die Provinz Brandenburg nicht rechtfertigen lassen.“ 8
Dem Herrenhause ist ferner der Entwurf eines Gesetzes, be⸗ treffend die Kirchenverfassung der evangelisch⸗refor⸗
mirten Kirche der Provinz Hannover, vom Kultus⸗Minister vorgelegt worden.
Der dem Hause der Abgeordneten vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Feststellung des Staats⸗ haushalts⸗Etats für das Jahr vom 1. April 1883/‚84, hat folgenden Wortlaut:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie, was folgt: 1. „Derr diesem Gesetze als Anlage beigefügte Staatshau für das Jahr vom 1. April 18834 wird in Einnahme auf 1 089 583 205 ℳ und in Ausgabe auf 1 089 583 205 ℳ, nämlich auf 1 045 473 136 ℳ an fortdauernden und auf 44 110 069 ℳ an einmaligen und außerordentlichen
Ausgaben festgesetzt. 8
§ 2.
Im Jahre vom 1. April 1883/84 können nach Anordnung des Finanz⸗Ministers verzinsliche Schatzanweisungen bis auf Höhe von 30 000 000 ℳ, welche vor dem ersten Januar 1885 verfallen müssen, wiederholt ausgegeben werden. Auf dieselben finden die Bestimmungen der §§. 4 und 6 des Gesetzes vom 28. September 1866 (Gesetz⸗ Sammlung S. 607) Anwendung.
lts⸗Etat
W1““ ist mit der Ausführung dieses Gesetzes eauftragt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben ꝛc.
Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ergän⸗ zung der Einahmen in dem Staatshaushalts⸗Etat für das Jahr vom 1. April 1883/84, lautet:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen, mit Zustimmung der beiden Häufer des Landtages der Monarchie, was folgt: 8
Zur Bereitstellung des Geldbetrages, welcher zur Ergänzung der Einnahmen in dem Staatshaushalts⸗Etat für das Jahr vom 1. April 1883/84 erforderlich und unter Kapitel 24 Titel 19 der Einnahme in dem Etat der allgemeinen Finanzverwaltung in Höhe von 31 824 000 ℳ in Ansatz gebracht ist, ist eine Anleihe durch Veräußerung eines entsprechenden Betrages von Schuldverschreibun⸗ gen aufzunehmen. 8
Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Fr he zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen 8 oursen die Schuldverschreibungen verausgabt werden sollen, bestimmt der Finanz⸗Minister. Im Uebrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe, wegen Annahme derselben als pupillen⸗ und vpesätemästg⸗ Sicherheit und wegen Verjährung der Zinsen die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 (Gesetz⸗Samml. S. 1197) zur Anwendung. 8, 3 8 1 Der Finanz⸗Minister ist mit der Ausführung dieses Gesetzes be⸗- auftragt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unter beigedrucktem Königlichen Insiegel. “ Gegeben ꝛc. 1
— Dem Abgeordnetenhaus . fend die Abänderung des hannoverschen Gesetzes vom 30 Juni 1842 über das Verfahren in Gemeinheitstheilung⸗ und Verkop⸗ pelungssachen, zugegangen.
— Nach einem der „N. A. Ztg.“ zugegangenen Telegramm is der Fürst August Sulkowski zu Schloß Reisen, welcher dur Verordaung vom 3. Februar 1847 als Besitzer des Majorats Reise in die Herrenkurie des Vereinigten Landtags und demgemäß mit erb lichem Recht in das Herrenhaus berufen worden war, am 20. d. M verstorben.
Statistische Machrichten.
Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesund⸗ henesn amts 18 in der 45. Jahreswoche von je 1000 Bewohnern auf d Jahresdurchschnitt berechnet als gestorben gemeldet: in Berlin 22, in Breslau 31,7, in Königsberg 28,4, in Cöln 22,7, in Frankfu
a. M. 19,7, in Hannover 17,1, in Cassel 15,4, in Magdehurg 25,7, 8
in Stettin 23,8, in Altona 20,5, in Straßburg 21,9, in Metz 17,0, in München 24,9, in Nürnberg 25,1, in Augsburg 22,3, in Dres⸗ den 20,6, in Leipzig 22,0, in Stuttgart 15,9, in Braunsch 27,0, in Karlsruhe 17,0, 2 Hamburg 20,3, in Wien 22,2, in Bud 22,6, in Prag 32,8, in Triest 26,2, in Krakau 20,5, in Basel 11,4, in Brüssel —, in Paris 26,0, in Amsterdam 25,1, in Kopen⸗ hagen 18,5, in Stockholm 20,5, in Christiania 14,5, in St. Peters⸗ burg 23,6, in Warschau 27,8, in Odessa 33,5, in Bukarest 27,6, in Rom 20,3, in Turin 19,9, in Madrid 33,5, in London 20,0, in Glas⸗
24,0, in Liverpool 28,2, in Dublin 27,7, in Edinburg 17,2, in Mlerendelm Egypten) 45,6. — Aus der Zeit vom 15.—21. Oktober in New⸗ —, in Philadelphia 17,5, in Chicago —, in Cin⸗ cinnati 18,6, in St Louis —, in San Franzisko 23,3, in Kalkutta 27,1, in Bombay 24,0, in Madras 37,6.
Während der tswoche waren an den deutschen Beobach⸗ tungsstationen schwache bis — starke, am Schluß der Woche in Cöln und Karlsruhe stürmischen Charakter annehmende westliche und südwestliche Luftströmungen vorherrschend, die in Konitz, Berlin und Bremen mit südlichen und südsstlichen Winden wechselnd, dis an das Ende der Woche, wo K in Bremen und Berlin nach Nordwest um⸗ gingen, vorwalteten. Die Temperatur der Luft war für die Jahres⸗ zeit eine ungewöhnlich hohe und 5 allgemein erheblich über der normalen. Niederschläge erfolgten sehr häufig und meist in recht er⸗ giebigem Maße. Aus Bremen werden 2 Entladungen ge⸗ meldet. Der beim Wochenbeginn mäßig hohe Druck der Luft zeigte in den ersten Tagen Schwan ; am 8. November sank aber das Barometer an allen Stationen rasch und tief, stieg am 10. etwas, fiel am 11. von Neuem, zeigte jedoch am Schluß der Woche an den meisten Stationen Neigung zum Steigen.
Die Sterblichkeitsverhältnisse der meisten waren auch in dieser Berichtswoche Die allgemeine lichkeitsverhältnißzahl für die tädte stieg ein wenig, auf 22,6 von 22,4 der Vorwoche (vro Mille und Jahr berechnet). Der Antheil des —— an der Sterblichkeit vhhe eine weitere Abnahme, wäaͤhrend die Sterblichkeit in den höheren Altersklassen, be⸗ sonders in der 60 Jahre zunahm. Von 10 000 Lehenden
₰ gegen 75 der Borwoche En Berlin 78,
nter den Todetzursachen haben von den Infekrionskrankheiten Todesfälle an 2* 8 und Aachbafiem ab⸗, an
Unterl betrfieber ein wenig ommen. 2 übrten eomkatarrhe, fälle der Kinder 1——
liche der — 5 zum Tode. Masern a eene ee Erfurt, 8 tsdam, auch in London; erner haben in den Regierungsbezirken rt.
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