Versammlung beschlossen, den bestehenden Konventionspreis für Stabeisen von 145 ℳ pro Tonne festzuhalten und lieber, wenn er⸗ forderlich, die Produktion als die Preise zu ermäßigen. Kleinere Etablissements, die nicht zum Kartell gehören, gehen freilich mit ihren Notirungen ziemlich weit unter diesen Satz, um neue Bestellun⸗ —— Die Stahlwerke und Kleineisenzeugfabriken ind durchweg lebhaft beschäftigt, da denselben neuerdings wieder sehr erhebliche Bestellungen durch die gegangen sind. In demselben Falle sind auch die Waggon⸗ und Lokomotivfabriken, die ihrerseits wieder ziemlich große Be⸗ stellungen in den bei der Herstellung von Waggons und Lokomotiven benöthigten Walzeisensorten, wie Blechen, Winkeleisen, sowie in Rädern, Achsen ꝛc. gemacht haben. — Im Koh lengeschäft sind Industriekohlen, Gas⸗ und Kokekohlen fortwährend sehr reichlich be⸗ gehrt und finden schlanken Absatz zu festen Preisen. In Hausbrand ist das Geschäft dagegen wegen der milden Witterung weniger belebt. In Koke ist der Verkehr immer noch sehr rege und die Preise sind fest. Es finden schon viele Abschlüsse für das 1. Semester nächsten Jahres statt und zwar zu 62 — 64 ℳ pro 100 Ctr., während für kürzere Kontrakte und kleinere Quantitäten 65 —- 70 ℳ, je nach
Qualität, erzielt werden. (W. T. B.) Die heute von der
heimischen Eisenbahnen zu⸗
Anmsterdam, 29. November. 1 niederländischen Handelsgesellschaft abgehaltene Kaffee⸗ au ktion eröffnete für Nr. 1 zu 35 à 35 ¾, Nr. 2 36 ½ à 37, Nr. 3 27 à 27 ¼, Nr. 8 25 ¼ à 25 ½, Nr. 10 25 ¼ à 26, Nr. 11 25 ¼ à 25 ½, Nr. 18 25 ¼ à 25 ½, Nr. 22 25 ¼ à 25 ¾ Cent.
London, 29. November. (W. T. B.) Bei der
1 gestrigen Wollauktion waren Preise unverändert.
Berlin, 30. November 1882.
Der Ankauf der Hamilton⸗Sammlung und die Art ihrer Erwerbung haben in so hohem Maße das Interesse des Publikums erregt, daß es voraussichtlich manchem Freunde der preußischen Staatssammlungen willkommen sein wird, einige
Notizen über die Geschichte dieser Erwerbung zu er⸗ alten.
Nachdem die bevorstehende Veräußerung von Kunstschätzen
es Herzogs von Hamilton schon längere Zeit im Allgemeinen die Aufmerksamkeit auf sich gelenkt hatte, fand der Direktor des Königlichen Kupferstichkabinets, Dr. Lippmann, zuerst im Frühsommer d. J. Gelegenheit, einen Einblick in die dazu ge⸗ hörige Handschristensammlung zu gewinnen, welche zwar eines großen Rufes genoß, ihrem Bestande nach aber für so gut wie unbekannt gelten mußte. Er erkannte sofort die außer⸗ rdentliche Bedeutung des bis dahin verborgenen Schatzes und den hohen Werth, welchen derselbe für unsere an solchem Besitz bis jetzt armen Staatsinstitute haben würde. In richtiger Würdigung dieser Verhältnisse that er sogleich auf eigene Hand Schritte, um die Möglichkeit eines Enbloc⸗Ankaufs er bereits zur öffentlichen Versteigerung bestimmten Samm⸗ ung zu sichern und erstattete in diesem Sinne einen ein⸗ ehenden Bericht an die Generalverwaltung der Königlichen Museen, welcher die Zustimmung des Erlauchten Protektors der Museen fand und den Kultus⸗Minister bewog, sofort eine nähere Prüfung des Ganzen einzuleiten. Zu diesem Behufe wurden außer dem Direktor Lippmann der Direktor Dr. Bode von den Königlichen Museen und Herr A. von Beckerath von hier, sowie der im Auftrage des Kultus⸗Ministers in Paris beschäftigte Professor A. Schöne nach London entsandt, im die bis zu der bevorstehenden Auktion auf einer Bank deponirten Handschriften, soweit die erschwerenden Umstände ihrer damaligen Aufbewahrung es irgend gestatteten, einer enauen Prüfung zu unterwerfen. Die Aufgabe des 8 rofessors Schöne war es zunächst, ein Verzeichniß der sämmtlichen Handschriften aufzustellen, an dem es bis dahin ganz gefehlt hatte und damit die nöthigen Unterlagen für die weitere Prüfung der mannigfaltigen Handschriften im Allgemeinen, sowie eine vorläufige Feststellung ihrer wissen⸗ schaftlichen Bedeutung und eine überschlägliche Werthbestim⸗ mmung im Svpeziellen zu beschaffen. Den übrigen Mitgliedern der Kommission fiel die genauere Prüfung und Schätzung der mit Miniaturen ausgestatteten Handschriften zu. Hierbei trat von Neuem die unvergleichliche Bedeutung der durch hohe künstlerische Vollendung, durch Mannigfaltigkeit der vertretenen Schulen und durch Güte der Erhaltung ausgezeichneten Mi⸗ niaturen⸗Handschriften hervor. Immerhin blieb nach den ersten Eindrücken, welche die Kommission in London gewonnen datte, noch zweifelhaft, ob ein Ankauf der ganzen Sammlung ierdurch allein gerechtfertigt erscheine. Inzwischen ermöglichte das von Prosessor Schöne an Ort und Stelle vorbereitete und nach den genommenen Notizen bearbeitete Verzeichniß sowie ein in der Folge zugänglich gewordener Probeabzug des Auktions⸗ katalogs, eine vergleichende Schätzung der Sammlung in ihrem Verhältniß zu anderen in den letzten Jahren zum Verkauf gelangten Handschriften aufzustellen, vor Allem aber mit Rücksicht auf die verschiedenen in der Sammlung ver⸗ tretenen Gebiete eine Reihe von Gelehrten 82 Beurtheilung der Frage ihres Ankaufs heranzuziehen. Die gutachtlichen Aeußerungen der Professoren Dr. Tobler, Dr. Mommsen und Dr. Wattenbach und des Bibliothekars Dr. Rose in Berlin sowie des Ober⸗Bibliothekars Professor Wilmanns in Göttin⸗ gen geben über die größere oder geringere Bedeutung der verschiedenen Handschriftengruppen Aufschluß. Die genannten Gelehrten — mit Ausnahme des durch andere geschästliche Verpflichtungen von Berlin fern gehaltenen Professors Watten⸗ bach —, sowie die Direktoren Dr. Lippmann und Dr. Bode und Herr von Beckerath traten alsdann mit dem Ober⸗Biblio⸗ thekar Dr. Lepsius und dem Generaldirektor der Königlichen Museen Dr. Schöne zu einer Berathung in Berlin zu⸗ und vereinigten sich zu einem den Ankauf 8. gesammten Sammlung empfehlenden Votum. In der That erschien es nur auf diesem se moöglich, die großen Hauptstücke der Sammlung, welche einer Ver⸗ steigerung der Gegenstand des Wettbewerbes der begütertsten Liebhaber aller Nationen werden mußten, dem preußischen Staate von vornherein zu sichern, und ein uns bis dahin so 88 28 †½ 129⸗% Material künstlerischer Studien und wissen⸗ ftli orschung zu gewinnen. Auf Grund dieser Ergebnisse konnte der Kultus⸗Minister Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen, welcher die Hanne Angelegenheit schon in ihren ersten Stadien mit gnädigsten Hmtegefhe begleitet hatte, Vortrag halten und die Zustimmung zu den weiteren tten einholen, welche denn auch die huldvollste Unterstützung Höchstdesselben gefunden en. meinschaft mit dem nz⸗Minister unterbreitete derselbe alsdann Sr. Majestat nig die Vorschläge, deren Allerhöchste Genehmigung es ermöglicht hat, die Sammlung Hamilton zu erwerben. Die Dur 8 des Ankaufs selbst und ihre Ueber⸗ fahrung nach Berlin fiel alsdann wieder dem Direktor Lipp⸗
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mann zu, welcher sich zu diesem Zwecke von Neuem nach London begeben hatte.
Die Verpackung erfolgte in 27 mit Zinkblech ausgeschla⸗ genen und verlötheten Kisten, deren Versendung mit Rücksicht auf die Forderungen der Gesellschaft, welche die Versicherung übernommen hatte, mittels vier verschiedener Dampfer geschah. Am 30. Oktober traf die erste, am 1. November die letzte Sendung unversehrt in den Königlichen Museen ein, wo im Königlichen Kupferstichkabinet soeben eine Ausstellung von ausgezeichneten Stücken der Sammlung vorbereitet ist und voraussichtlich am 3. Dezember eröffnet werden wird.
Morgen, den 1. Dezember, findet Königliche Par⸗ forcejagd statt. Rendezvous: Mittags 1 Uhr zu Jagdschloß Grunewald.
Außer den bereits besprochenen Novitäten der gegenwärtigen Kunst⸗Ausstellung in der Kommandantenstraße (77/79) enthält dieselbe ein großes Gemälde von Hermann Kaulbach „Lucrezia Borgia vor dem Papst Alexander VI. und der Gesellschaft des päpst⸗ lichen Hofes tanzend.“ Der ziemlich gesuchte Vorwurf ist mit vielem Fleiß komponirt und auch auf die Charakteristik der Köpfe der Haupt⸗ personen große Sorgfalt verwandt, indessen macht die Mehrzahl der Theilnehmer an dem lüsternen Schauspiel doch den Eindruck von Statisten und mit kostbaren Gewändern behängten Mo⸗ dellen, wie denn überhaupt alles Beiwerk von dem spiegel⸗ blanken Marmor⸗Estrich und den prachtvollen Stoffen an bis zu dem gleichgültigsten Geräth herab mit außerordent⸗ licher malerischer Kunst behandelt ist. Dasselbe ist in Bezug auf die Gewissenhaftigkeit in der Wiedergabe des archäolo⸗ gischen Details auch von dem Böhmschen Gemälde zu sagen, dessen Titel lautet: „Thusnelda wird von ihrem Vater Segest dem Germanicus überliefert.“ Jedoch überwuchert hier das Kostüm⸗ liche bei aller trefflichen Absicht den historischen Kern noch mehr als auf dem vorgenannten Bilde. Eher das Umgekehrte dürfte von der in kleinen Dimensionen sich darbietenden Tafel A. von Werners gelten, welche Luthers Selbstvertheidigung auf dem Reichs⸗ tage zu Worms zum Gegenstande hat. Denn hier konzen⸗ trirt sich die Kunst fast ausschließlich auf die Durch⸗ geistigung und scharfe Charakterisirung der Köpfe, ohne daß dabei jedoch das historische Beiwerk und sütn Rahmen vernachlässigt wäre; in letzterer Beziehung ist der Künstler sogar so weit gegangen, den geschichtlich berühmten Saal getreu nach der heutigen Erscheinung zu malen, wobei sich die nüchternen, weißgetünchten, ihrer alten Vertäfe⸗ lung beraubten Wände als Hintergrund für die mit eminenter Kunst plastisch modellirten Köpfe allerdings sehr vortheilhaft verwerthen ließen. Die Erscheinung des Reformators entspricht freilich nicht ganz dem uns geläufigen traditionellen Bilde. — Zwei bemerkenswerthe Werke hat das Genre aufzuweisen, nämlich „Des Wilderers Rache“ von E. Sellmer und „Zum Tode wund“ von K. Röchling. Ersteres schildert in vorzüglicher Komposition mit gewissenhaftester erschütternder Wahrheit den Eindruck des blutigen Dramas auf den Mienen der die Bahre des tödlich getroffenen Forst⸗ beamten umstehenden Personen und ist ohne vordringliche Mache sehr gediegen und tüchtig gemalt, während das andere Bild, eine Episode aus dem letzten Kriege, es mehr auf den realistischen Effekt abgesehen zu haben scheint. Mancherlei Genrestücke heiteren Charakters haben Amberg, Skarbina, Harburger, Lulvès, Hochhaus, Zimmer, Borg⸗ mann u. A. eingeliefert. Mehr dekorativ, aber sehr sorgfältig und distinguirt in Farbe und Zeichnung ist die fast lebensgroße Einzel⸗ figur eines Falkners von dem Münchener Augustin Geiger. Genre⸗ und Architekturmalerei vereinigt beherrscht mit gleicher Tüchtigkeit der Münchener J. V. Carstens in seinem Bilde „Das Findelkind“, (welches von Mönchen vor einem barock ornamentirten Klosterportal aufgenommen wird), Genre und Landschaft Raupp auf dem Gemälde „Die Ankunft des Dampfers’. — Unter den Landschaftern steht obenan Graf Harrach mit einer grandiosen Ansicht des Wetterhorns. Der düesios Fftton ist vom Morgennebel leicht verschleiert, der mit seinem Silberton Gestein und Gletscher in zartesten Duft hüllt und mit großartiger Wahrheit und Meisterschaft in den leisesten durchsichtigsten Tönen wiedergegeben ist, die sich nur innerhalb der Skala von weiß his silbergrau be⸗ wegen, ohne doch im Geringsten monoton zu werden; es hätte daher der gesuchten Kontraste in den grotesken Baumformationen und dem aufdringlich grell rothgelben Haidekraut des Vordergrundes zur größe⸗ ren Lebhaftigkeit der Wirkung keineswegs bedurft, umsoweniger, als dadurch die ruhige Größe der Erscheinung des erhabenen vielbewun⸗ derten Bergriesen, der zwar unendlich oft, aber wohl noch nie so voll⸗ endet malerisch wiedergegeben worden ist, eigentlich beeinträchtigt wird. Trotz alledem treten hinter diese eminente Schöpfung auch die an sich so vortrefflichen Hochhebtegeanscten von O. von Kameke, Leu und Engelhardts etwas zurück. August Becker hat sich einen weniger häufig ge⸗ wählten Vorwurf ausersehen, nämlich die hohe Tatra, deren düster Groß⸗ artigkeit er überzeugend und stimmungsvoll schildert. öE 2“ von Löfen, der Maler der verkannten Schönheiten der Mark, ist dieser nach wie vor treu geblieben; dagegen tritt uns A. Lutteroth, der farbenfrohe Schilderer des sonnigen Italiens, ausnahmsweise mit einer nordischen Eichenwald⸗Landschaft entgegen, die bei aller Tüchtigkeit doch an der Fahlheit der Sonnenlichtreflexe eine gewisse Verwöhnung des Auges durch die Intensität der italienischen Sonne nicht verkennen läßt. Der treffliche Wiener Landschaftsmaler von Lichtenfels hat ein zwar kleines und delikat gemaltes, aber doch groß stylisirtes romantisch gestimmtes Bild von der durch Hauffs Roman weit bekannten Burg Lichtenstein hergesandt. Von dem verstorbenen Lier sehen wir die mit Lorbeer⸗ kranz und Trauerflor geschmückte vorletzte Arbeit, das Freisinger Moor bei München darstellend, in der bekannten stimmungsvollen Auffassung dieses Künstlers. Eine große farbenprächtige orative
llandschaft mit mythologischer Staffage (für ein Treppenhaus
mt) hat Hertel gemalt, während Bracht als weitere Frucht seiner Orientreise eine sonnig glühende arabische Wüstenlandschaft ausstellte. — Ferner verdienen genannt zu werden Flickel (eine poetische Waldstudie), Gude, Schnee, Berninger, Valentin Ruths, Zschimmer, Tübbecke (Winterlandschaften mit Staffage von Schlitt⸗ 1 Buchholz und die Marinemaler Sturm und Dücker. — Porträtfach bietet uns mehrere Namen von gutem Klange, wie Angeli, der ein mit bekannter Delikatesse und Vornehmheit behan⸗ deltes Damenbildniß eingesandt hat, ferner Biermann, Graef, . und Oecar Begas, während Stauffer sich mit solchen ildnissen, wie sein neuestes Opus, seinen schnell erworbenen Ruf ebenso schnell
verderben dürfte. — Die Thiermalerei ist durch zwei Fnengroh. n
aber in der malerischen Auffassung und Ausfüh⸗ rung zieml erne Gemälde von ck, dagegen ein weit gelun⸗ generes Thiergenrestück von C. Arnold, sowie Werke von Vol wn sgh vertreten. — Das Stillleben repräsentirt in bekannter vollen eise ermine von Preuschen, die sich nunmehr als Fr. Dr. Schmidt vor⸗ ellt, durch eine Reihe breit und virtuos gemalter dekorativer Tafeln. Neben ihr haben auch Anna Peters und Clara Lobedan treffliche Bilder ausgestellt. — In einem Nebenraum haben die Aquarellen und Zeichnungen ihren Platz gefunden. Unter jenen ist eine Kollektion von von ß m nennen, welche Schloß und seine reizenden Umgebungen zum Gegenstande haben; schnungen sehen wir die Originale zu den durch Vervielfältigung te weit bekannten anmuthigen Tuschzeichnungen zu der merling'schen Dichtung „Amor und Psvpche“, von Paul ier finden wir auch — eine Zeichnung von A. von Werner, einen ri th aus dem letzten Feldzuge darstellend, mit den wohlbekannt markig charakterisirten der Helden jener großen Zeit. — A die Kupferstechkunst ist durch einige kreffliche Blätter vertireten,
de Kunst in Wien von
im Auftrage der enscaft für vervielfäl Jacobv sch noch Rafaels „ le von Athen“ leidet lich an len Uebersubtilität im lnen, wodurch der
Sträaids ehans
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die Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit der Ausführung alles Lob. Im preußischen Staatsauftrage hat H. Meyer die Anbetung der Maria und Anna im hiesigen Museum, von Moretto (Bonvicino), gestochen und damit diese Perle unserer Sammlung in einer vortreff⸗ lichen Reproduktion den Kunstfreunden zugänglich gemacht. Auch der Stich der „Poesie“, jener köstlichen allegorischen Frauengestalt von Rafael, ist vortrefflich gelungen. Als eine sehr tüchtige, die Farben⸗ töne des Originals in feinster Schattirung wiedergebende Arbeit ist sodann auch der Stich von Eilers nach dem be⸗ kannten Holbeinschen Gemälde in Dresden, den Goldschmied Heinrichs VIII., Hubert Moret darstellend, zu bezeichnen. — Im unteren Raume sind endlich einige plastische Werke auf⸗ gestellt, darunter eine Lutherbüste von Schöler und zwei weibliche Porträtbüsten von Manthe und Anna von Kahle (in einer Ecke des großen oberen Saales auch noch die sorgsam in Marmor ausgeführte Büste einer alten Dame von Lürssen.) Eine Genregruppe von Sommer, ein Satyr, der von einem ihm im Nacken sitzenden neckischen Amor ge⸗ plagt wird, ist besonders glücklich erfunden und sorgfältig ausgeführt. Schließlich seien noch zwei von dem als Thierbildner bekannten Wiese sehr lebensvoll modellirte Reliefs, Dachshunde darstellend, erwähnt.
Ein weit ausschauendes Unternehmen der deutschen Gesell⸗ schaft San Georgio in Florenz stellt dem künstlerischen und kunstwissenschaftlichen Studium der italienischen Renaissance ein Material in Aussicht, wie es in gleicher Vollständigkeit und gleich zuverlässiger Bearbeitung bisher vergeblich gesucht wird. Es handelt sich um die genaue Aufnahme sämmtlicher hervorragenden profanen und kirchlichen Baudenkmäler sowie der besten Werke dekorativer Kunst der Renaissance aus dem Gesammtgebiet von Toskana und um eine Publikation derselben, für die unter Heranziehung der heut zu Gebot stehenden Reproduktionsweisen das Werk von Letarouilly über die Bauten Roms nach Format und Umfang als Muster dienen wird. Um auch im Detail die größte Korrekt⸗ heit zu erzielen, soll, zunächst für den Zweck der Publikation, eine ausgedehnte Abformung der architektonischen Gliederungen und des ornamentalen und figürlichen Schmuckes der in Betracht kommenden Bauten, Grabmäler und sonstigen Objekte in Angriff genommen werden. Die so gewonnenen Abgüsse aber beabsichtigt die Gesellschaft zugleich den Sammlungen und den technischen und künstlerischen Lehranstalten zugängig zu machen. Ins Auge gefaßt ist daneben endlich noch die Reproduktion der in ihrer Art bedeutendsten und am meisten charakteristischen Palastfagaden in Modellen, die das System der betreffenden Architektur in einer oder in mehreren Axenbreiten und in ‧½6 der natürlichen Größe vor⸗ führen, und damit, unterstützt durch die Originalabgüsse der Details, die denkbar unmittelbarste Anschauung der Bauwerke ge⸗ währen sollen. Ein eben ausgegebenes erstes Verzeichniß umfaßt be⸗ reits eine ansehnliche Kollektion von Gesimsgliederungen, Kapitälen und sonstigen Details von Bauten und dekorativen Arbeiten in Marmor, Terracotta u. s. w., sowie eine Reihe jener Facaden⸗ Modelle, die für Sammlungen und Ateliers besonders willkommen sein werden. In der Durchführung ihres Unternehmens wird die Ge⸗ sellschaft von den deutschen wie von den italienischen Behörden so er⸗ folgreich unterstützt, daß sie das gesteckte Ziel in drei Jahren zu er⸗ reichen gedenkt. In den künstlerischen und wissenschaftlichen Kreisen, Fül deren Theilnahme sie appellirt, wird es an dieser sicher nicht ehlen.
Frankfurt a. M., 30. November. (W. T. B.) Nachdem der Main gestern Nachmittag 5 Uhr bis auf 552 ecm gestiegen war, hielt sich der Wasserstand bis 10 Uhr Abends auf dieser Höhe. Hier⸗ auf fiel das Wasser erst lansslee und dann successive schneller; heute früh 9 Uhr betrug der Wasserstand 529 cm. Das Wasser fällt gegenwärtig durchschnittlich 3 cm per Stunde.
„Cöln, 29. November. (W. T. B.) Der Pegel des Rheins zeigt gegenwärtig 9,40 m. In Folge des Durchbruchs der Dämme unterhalb Cölns bei Niehl und Warringen sind mehrere fortgerissen worden. Ein Verlust von Menschenleben ist nicht zu beklagen. 7
Cöln, 30. November. (W. T. B.) Bei Tagesanbruch war das Wasser des Rheins auf 897 em gefallen; das Wetter ist ziem⸗ lich klar. Der Wasserstand beträgt bei Bingerbrück 560 cm und bei Coblenz 787 em.
Mainz, 29. November. (W. T. B.) Seit heute Nachmittag 2 Uhr ist der Rhein nicht weiter gestiegen. Von Bodenheim, Laubenheim und Nackenheim einlaufenden Nachrichten zufolge stürzten sich die Wassermassen mit rasender Gewalt durch die Rhein⸗ dammbrüche und überflutheten die Dörfer vollständig. Viele Häuser sind eingestürzt. Außer Pionieren ist auch Infanterie von hier aus zur Hülfeleistung dorthin geeilt. Von Basel wird starkes Fallen des Rheins gemeldet
Mainz, 30. November, Morgens. Der Rhein ist unbedeutend gefallen. In Bodenbheim sind mehrere Häuser eingestürzt; ein Verlust an Menschenleben ist nicht zu beklagen. Der Postverkehr ist mit Ausschluß der Packetbeförderung wieder eröffnet, die nächste von hier zu erreichende Eisenbahnstation ist Nackenheim.
Mainz, 30. November. (W. T. B.) Mit Frankfurt a. M. und Darmstadt ist ein beschränkter Eisenbahnverkehr wiederher⸗
estellt; in Bischofsheim muß umgestiegen werden. Das Wetter ist
ell und heiter.
Bremen, 29. November, Abends. (W. T. B.) In der Nähe von Dörvörden bei Verden hat ein Weserdeichbruch stattgefunden.
Im National⸗Theater beginnen am nächsten Sonntag die bereits früher geplanten Opernvorstellungen mit der Auf⸗ führung von Verdi’'s „Troubadour.“ Es sind bewährte Kräfte für die Soli und ein tüchtiger Chor engagirt, auch das Orchester ent⸗ sprechend verstärkt worden. Das Ballet wird beibehalten werden, um in den Opern, in denen es am Platze ist, mitzuwirken.
Am Dienstag fand im Saale der Singakademie die 33. Aufführung der Hochschule für Musik unter Leitung des Hrn. Professor Joseph Joachim statt. Die Eingangspiece bildete ein Con⸗ cert für Streichorchester in G-dur, welches in präzisester Exekution u Gehör gebracht wurde; die ausgezeichnete Schulung des
rchesters trat dem mächtigen Tonwerk gegenüber besonders wohl⸗ thuend hervor. Weiterhin bot das Progamm Cherubini’s wirkungs⸗ volle Abenceragen⸗Ouverture und umanns selten gebotene Es-dur- Sypmphonie; auch diese Nummern gaben Zeugniß von der gleich⸗ mäßigen Aus⸗ und Durchbildung des Orchesters, welche sowohl durch die nart der gesammten Auffassung als in der roth⸗ mischen Vollendung der Details die künstlerische Wirksam⸗ keit des Dirigenten erkennen ließen. Den Höhepunkt des Abends bildete Joachims zweites Violinconcert mit Orchester⸗ begleitung, in welchem 2 Erh. esben als ‿ seiner eigenen Komposition wohl den höch nforderungen, die überhaupt an einen Künstler gestellt werden können, vollkommen entsprach. Die Milde und Weichheit, die Wärme und der Adel des Tons stehen eben un⸗ übertrefflich da; besonders kam in dem im Romanzenstil gehaltenen Satze die Tonfülle, welche der Künstler seinem Instrumente zu entlocken überwältigend zum Ausdruck. — Der ganze Abend e sich einem so reinen Kunstgenuß, daß die Fere⸗ höchst
das Haus verließen.
Berlag der Expedition (Kessel). Druck Vier Beilagen
Berlint:
W. Eltner.
indessen verdient!
Kommando Nachricht zukommen zu 222
Anzeiger und Königlich Preu
Berlin, Donnerstag, den 30. November
1882.
—
Preußen. Berlin, 30. November. Die in der gestrigen (10.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten bei der ersten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend den Erlaß polizeilicher Strafverfügungen, von dem Justiz⸗Minister Dr. Friedberg gehaltene Rede hat folgenden b
Nach den gehörten Reden darf ich wohl annehmen, da Theile des hohen Hauses darüber einig sind, den h.en d6s 8— Kommission zu überweisen, und ich würde deshalb auch jede Aeuße⸗ rung unterlassen, wenn nicht einige Bemerkungen der Herren Vor⸗ redner eine Erwiderung, wenn auch in kurzen Worten, verlangten.
Ich beginne mit dem letzten Herrn Redner, der aus den Motiven auf Seite 9 gefolgert hat, daß es meine nächste Pflicht sei, einen „Nothruf“ an den Bundesrath zu erlassen, damit der Uebel⸗ stand in Bezug auf die gerichtlichen Kosten abgestellt werde. Es scheint nun mein Schicksal, daß, sowie ich mich hier sehen lasse, als⸗ bald die Höhe der Gerichtskosten mir aufgebürdet wird, als ob ich ganz allein die Schuld daran trüge. Ich bin doch wirklich ziemlich unschuldig daran, und wir können uns schlimmsten Falls Alle redlich darein theilen, wenn wir wirklich in dem Reichs⸗Kostengesetz ein Gesetz gemacht haben, welches mit dem wirklichen Leben nicht ganz congruirt. Denn der Reichstag ist es doch schließlich, der das Gesetz beschlossen hat, und ich glaube jedenfalls, daß, wenn eine Schuld vor⸗ liegt, sie sich der Art vertheilt, daß auf mich persönlich nur eine homöopathische Dosis davon kommt.
Wenn nun der Hr. Abg. Zelle weiter aus den Worten der Motive, die er verlesen hat, und aus §. 9 schließt, daß die Gerichts⸗ kosten bei diesen kleinen Polizeiübertretungen so ganz ungeheuerlich wären, und daß ich damit selbst anerkannt hätte, sie wären geradezu nicht zu tragen, so glaube ich doch, daß er damit diesen Worten der Motive etwas unterlegt, was nicht in ihnen steht. Nicht die Gerichtskosten als solche sind es, die zu hoch be⸗ zeichnet werden. Die Nebenkosten sind es, die bei einem gerichtlichen Verfahren in Bezug auf eine Polizeiübertretung entstehen können, nicht immer in einem richtigen Verhältniß mit der geringfügigen Strafe stehen. Es kann nämlich eine Strafe von vielleicht wenigen Mark ausgesprochen sein und die Provokation auf richterliches Gehör führt dahin, daß, weil vielleicht 10 Zeugen dabei zu ver⸗ nehmen sind. diese Zeugenkosten die eigentlichen Gerichtskosten so übersteige, daß man allerdings sagen darf, die end⸗ lichen Kosten stehen mit der erkannten Strafe in keinem richtigen Verhältniß. Ich will aber darum nicht sagen, daß der Ausdruck in den Motiven nicht vielleicht glücklicher hätte gewählt werden können; ja ich will sogar gern anerkennen, er sei nicht glücklich gewählt; denn, wenn es da heißt, die Höhe der erkannten Strafe stehe oft in keinem Verhältniß, und die Beschuldigten würden in so hohem Grade belastet, daß für manche der Rechtsweg kaum zugänglich sei, so wäre diese Ausdrucksweise besser vermieden und man hätte sagen sollen, daß sich Manche abhalten ließen, den sonst zulässigen Rechts⸗ weg zu beschreiten, weil sie die durch denselben entstehenden Kosten scheuten. Schließlich ist das doch aber nur eine Frage des Ausdrucks in Worten. —. Auf das weitere Detail, das der letzte Herr Redner angeführt hat, brauche ich wohl um so weni⸗ ger einzugehen, als ja in der beabsichtigten Kommission die richtige Stelle sein wird, diejenigen Bedenken, die er hier ausgeführt hat, näher zu erörtern und, wenn sie für berechtigt befunden werden zu e. 8 b b Ich wende mich darum jetzt zu dem ersten Herrn Redner, der obgleich er gegen den Gesetzentwurf 15ö doch schließ⸗ lich, wenngleich mit einer gewissen schmerzlichen Resignation, erklärte, er würde dem Gesetz im Prinzip nicht widersprechen, wenngleich er als rheinischer Jurist es beklage, daß mit dem Gesetz ein Einbruch in
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die bisherige Gewöhnung der rheinischen Juristen erfolge. Er fü aus, daß die Autorität, auf welcher die Motive ffolg daß nämlich der Wunsch nach einem solchen Gesetze von den Ober⸗ Bürgermeistern der rheinischen Städte ergangen sei — daß dieses Argument ihm nicht imponire, weil ja die Herren in eigener Sache gesprochen hätten; denn sie hätten eine Erweiterung ihrer Machtbefug⸗ nisse gewünscht. Nun kann ich vorweg nicht zugeben, daß, wenn von sämmtlichen Bürgermeistern der angesehensten Städte ein solcher Wunsch ausgesprochen wird, man a priori annehmen dürfte, das wäre blos geschehen, damit sie ihre eigene Machtbefugnisse er⸗ weitern. Das ist aber auch in der That so wenig der Fall, daß ich „um die Erlaubniß. bitte, aus den Anträgen der Herren Bürgermeister einige Worte zu verlesen. Die Bürgermeister der Städte Aachen, Barmen, Cöln, Crefeld, Duisburg, Düsseldorf, Elberfeld und Essen haben in einem gemein⸗ schaftlichen Gesuch gebeten, doch das wohlthätige Gesetz vom 11. Mai 1852, das in allen anderen Provinzen der Monarchie seit Jahren be⸗ steht, jetzt, da die rheinische Gerichtsverfassung keine Abweichung S doch auch auf die Rheinlande auszudehnen; dabei a ie: Die hier betonten Uebelstände — daß für die gerin . lizeiübertretungen immer ein gerichtliches Verfahren staktsgertnsten o. zmachen sich in praxi so bitter fühlbar, daß selbst wir, die Ober⸗Bürgermeister zu Aachen und Cöln, obgleich unsere Städte als Sitze Königlicher Polizeidirektionen bei dieser Frage gar nicht unmittelbar betheiligt sind“ ꝛc. ꝛc., daß wir bitten müssen es ee e h- daß auch der Ab
Ich glaube, daß au er Abg. von Cuny in den verlesene Worten einen klaren Beweis dafür finden wird, daß die petttion ikenden Herren Bürgermeister an nichts weniger bei der Petition gedacht haben, als daß sie sich damit eine Machterweiterung zuführen wollten; sie haben nur ein Interesse der Städte, die sie vertreten, nur im Interesse der rheinischen Bevölkerung überhaupt einen solchen Wunsch ausgesprochen.
Der Hr. Abg. Hänel, zu dessen Ausführung ich mich jetzt wende, hat darin nur den ganzen Gesetzentwurs als einen „Bruch“ in das große Feese ghe Prinzip bezeichnet, welches dahin gerichtet ist, daß jede Straf ache nur von der strafrichterlichen Gewalt beurtheilt und abgeurtheilt werden soll. Es ist ja richtig, daß dies das große durchgehende Prinzip in unserem Rechte ist. Aber, meine Herren, ich glaube, man darf mit dem Worte und Begriffe „Strafsache“ doch auch keine Uebertreibung üben. Es giebt eine Reihe von Handlungen, die mit Strafe bedroht sind, ohne daß sie darum gleich mit dem gewichtigen Namen einer „strafrechtlichen⸗ Verfehlung bezeichnet werden sollten. Eine Reihe von polizeilichen Vorschriften, wie die über das Anmelden von Dienstboten, über das Kehren einer Straße und andere derartige Handlungen Lolns E1“ werden, darum aber allen sie noch nicht in den großen Bereich, gewi zen in di . v“ Strafrechts. 8 “]
ngenommen nun aber selbst, daß man dem Gedanken des Herrn Abgeordneten zustimmt und alle diese kleinen Poltgefbgeernes,9, zur Fambs⸗ der strafbaren Handlungen rechnen will, dann hätte der Angriff, der hier gemacht worden ist, gemacht werden müssen, als man das Gesetz über die Strafmandate vom Jahr 1852 schuf, und noch mehr hätte er gemacht werden sollen, als man die deutsche Strafprozeßordnung machte. Wie hätte, wenn wirklich der Gedanke des Hrn. Abg. Hänel so unanfechtbar wäre, die Reichsgesetzgebung 9 Fammen können, eine Bestimmung zu treffen, wie die des §. 453, vo es heißt: Wo nach den Bestimmungen der Landesgesetze die Polizeibehörden befugt sind, eine in den Strafgesetzen ange n Efeehzee⸗
Verfügung festzusetzen, erstreckt sich diese Befugniß nur auf Ueber⸗ tretungen.“*
Da hat also doch die höchste Reichsgesetzgebung anerkannt, da es ein Reihe von Verfehlungen gegen Gesetze und Verordnungen adaß
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die man nicht imme! mit den schweren Formen des Strafrichters und des Strafprozesses, sondern in den leichten Formen der Polizeigewalt “ 1
glaube also, mindestens wäre dieser Einwur spätet; er hätte im Reichstage bei §. 453 werden müssen; er würde aber, wie ich überzeugt bin, damals im Reichstage ebenso verworfen worden sein, wie er hier, wie ich hoffe, verworfen werden wird. Denn der Einwand geht eben zu weit, indem er das Gebiet der strafrechtlichen Handlungen über vaehe,8 Begriff “ erweitert. — 1 egen die Bestimmung, daß man die Kompeten sind Bedenken erhoben worden, hnan derer I Gesetzentwurf sich einfach darauf zurückziehen darf: daß das Reichs⸗ gesetz der Landesgesetzgebung diese Fakultät gegeben hat. Wir haben wie der Hr. Abg. von Rauchhaupt bereits hervorhob, im Entwurf sogar nur einen sehr diskreten und bescheidenen Gebrauch von dieser Befugniß gemacht; denn der Gesetzentwurf hätte im Maße der Kom⸗ petenz weiter gehen können, als er es thut.
„Die ferner hier erörterte Frage, ob man gegen politische Straf⸗ verfügungen nur den Rechtsweg oder ob man elektiv den Rechtsweg oder die Beschwerde zulassen wolle, das — ich bekenne es gern — ist eine Frage zweifelhafter Natur. Wir haben bei der Aufstellung des Gesetzentwurfes, indem wir den elektiven Weg wählten, geglaubt, damit das Richtige zu treffen, weil wir es in das freie Ermessen des Beschuldigten stellen, ob er glaubt, im Beschwerdewege besser fort⸗ kommen zu können oder im Wege der Berufung auf den Richter. So oft wird darüber geklagt, duß die Gesetzgebung zu viel bevormunde; warum wollen Sie denn hier den polizeilich Bestraften dahin bevor⸗ munden, daß Sie ihm vorschreiben, er dürfe unter keinen Umständen die Beschwerde ergreifen, sondern müsse immer den Richter an⸗ rufen?! Ich bin allerdings auch darin im Widerspruch mit dem Hrn. Abg. Hänel, indem ich meine, daß für eine große Reihe von Strafen wegen polizeilicher Uebertretungen der Beschwerdeweg der bessere, und leichter zum Ziel führende Weg als der durch den Richter sei. Ich bin zwar nicht in der Lage, Ihnen eine genaue Statistik geben zu können, wie viel solcher Mandate wohl ergangen und im Rechtswege angefoch⸗ ten sind. Aber auf ein Jahr kann ich die Zahl der bei dem hiesigen Polizeipräsidium erlassenen Strafmandate angeben. Im Jahre 1880 sind beim hiesigen Polizeipräsidium erlassen worden 67 099 Strafbefehle und unter diesen ist nur in 4924 Fällen Provokation auf richterliches Gehör eingelegt worden, — ich glaube, es darf dies als Be⸗ weis dafür gelten, daß in der Mehrzahl der Fälle die Bestraften sich gern mit der von der Polizeibehörde festgestellten Strafe begnügen und selbst gar nicht auf den Richter zurückzugreifen gemeint sind.
Um aber noch auf eine Frage des Hrn. Abg. von Cuny zurückzu⸗ kehren: ob die höchste Gerichtsbehörde am Rhein sich mit diesem Ge⸗ setzentwurfe einverstanden erklärt hat, so muß ich darauf antworten, daß wir allerdings ex professu sie darüber nicht gefragt haben, daß aber jahrelang hindurch fortwährend Klagen auch von richterlichen Behörden am Rhein darüber eingegangen sind, daß sie mit der Aburtelung einer Unsumme polizei⸗ licher Uebertretungen belastet wurden, und daß sie wünschen mußten, von dieser lästigen Judikatur über polizeiliche Uebertretungen befreit zu werden, und zwar befreit durch die Einführung jenes Gesetzes, das in den alten Provinzen seit dem Jahre 1852 besteht. Also die Klagen der Bürgermeister ols Vertreter der großen Städte, der Vertreter der Administrativbehörden und Klagen, die aus juristischen Kreisen hervorgegangen sind, darf ich als Belag dafür anführen, daß die Einführung des altpreußischen Gesetzes in die Rheinlande wenn auch vielleicht nicht bei allen Juristen, doch bei der unendlich großen Mehrzahl der ganzen übrigen Bevölkerung mit Bei⸗ fall wird aufgenommen werden, und ich kann daher auch nur wün⸗ schen, daß man durch Annahme des Gesetzentwurfes in der Kom⸗ mission und demnächst hier diesen Wünschen des Rheinlandes Rech⸗ nung tragen möge.
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R Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl.¹ Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigerg: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. 8492
der wegen schweren Diehstahls in Untersuchungs⸗ haft befindliche Maschinenbauer 8 Friedrich Johl, 25 Jahre alt, aus Berlin, ist heute Vormittag aus dem Arresthause hierselbst ent⸗ sprungen. Indem ich nachstehend das Signalement des ꝛc. Johl angebe, ersuche ich Jeden, der über den Aufenthaltsort desselben Auskunst zu geben vermag, mir oder der e Polizeibehörde Mhtlbelum zu machen. Die Polizeibehörden ersuche ich, ꝛc. Johl event. zu verhaften und mir Anzeige davon 8 machen. Signalement: Geburtsort Marien⸗
6 mann Der Füsiller
Nr. 55, geboren
zurückgekehrt,
X . — 8 sucht, auf den „ Aufenthaltsort Berlin, Religion evangelisch, — oder Gewerbe Maschinenbauer, sch. Jahre, Größe 1,69 Meter, Haare dunkelblond, Stirn frei, Augenbrauen braun, Augen braun, Nase E“ 1 val, Gesichtsbildung ova ichts⸗ farbe gesund, Gestalt schlank, Sprache de „ kleidung: 1 dunkelblaue N.e,vensc., de⸗
Anstaltsjacke, este und Hose, 1 weißleinenes Hemd, 1 Paar grauwollene Strfimpfe. 1 Paar Lederschuhe, I blau⸗ und weiß⸗ 1 Anstaltshalstuch, 1 Unterhose. Coblenz,
8. W. November 1882. Der Erste Staatsanwalk:
tatur: schlank. V. Garnitur,
Seit dem 26. d. M. von der Truppe fort —— üsilier Nicolans Githoffen 8 10 Fompaon 6. Westfälischen Infanterie⸗Regiments . 55, geboren am 12. Januar 1858 zu Mep, ist en seinem am 25. d. M. abgelaufenen Urlaud nach aargemünd bis jetzt nicht zurückgekehrt, so daß der 2 acht der Fahnenflucht gegen ihn vorliegt. 1 lle Behörden werden biermit dienstergebenst er⸗ bat. auf den p. Gitzhoffen zu fahnden, ihn im Be⸗ retungsfall zu verhaften und dem unterzeichneten
[50730]
Catbarine frau
Signalement: Größe 1,63 m, . Schnurrbart; schwarz, Stirn: nledrig. Nafe
und d: gewöhnlich, Zähne: gesund, Kinn: „ Gesichtsfarbe: blaß und Celblich. Gesichtsbildung!
— Statur: schlank. Besondere Kennzeichen
weise, daß der
lier Josep 11. Kompagnie 6. Westfälischen Infanterie⸗Regiments
Kreis W ßenburg, ist von seinem 1 abgelaufenen Urlaub nach .
so daß der Verd gegen ihn vorliegt. 8 acht der Fahnenflucht
Alle Behörden 25ö, 1 1 p. Ottroschink zu fahnden, ihn i Betretungsfall zu verhaften und 1 Kommando Nachricht zukommen zu lassen. 8 2,— ns 1,585 rauen, nurrbart: Hlond, A ähne . Mund: klein, öb t. Gesichtsbildung; oval, Gesichtsfarbe: bleich, Besondere Kennzeichen: keine. Anzug: Waffenrock Halatiade. Tuchhose IV. und elm, Ee
riemen, Tornister mit Riemen, Unt Detmold, den 28. —4 nucgbose Das Kommando des
6. Westfälischen Infante
Freiberr Major, mit der Führung des Bataillons bcauftragt.
Deffentlicher Anzeiger.
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
und Grosshandel.
8. Theater-Auzeigen. 9. Familien-Nachrichten.
Hemd, Helm Seitengewehr
d. M. Fähen Frupt⸗ fort. gesett. p ttroschink de 9 4— Auszug der Klage bekannt gemacht.
am 5. Juli 1861 zu Gunnstedt,
[50615]
biermit dienstergebenst er⸗ „Der Waffenarbeiter Jgnan
Menser, füher zu wohnhaft, aus baarem 1867 ad 240 ℳ nebst Z
m, Haare, Augen⸗
Zähne: gesund, Kinn:
lung zur Zahlung von 300
tengewehr Nr. 81 mit Leib⸗
Amtsgericht zu Oberehnbeim auf
üsilier⸗Bataillons e⸗Regiments Nr. 55.
Auszug der Klage bekannt gemacht. von Boecklin,
Rodenkirchen,
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. 1 Oessentliche Zustellunng.
Barbara R G — euß von Aurich, Ehe⸗
—,., 1.—— en ren Uffae „
,— habe, und ladet den auf den 13.
“
— m Carl Reuß von Aurich, Klett dabier, klagt mit unbekanntem wegen böslicher Verl 882 ib i blbohm Erb⸗ vermeinen,
klagte dem
von 21. Mai 1879
mittags Feülges
5. Industrielle Etablissements, Fabriken
6. Verschiedene Bekanntmach. 3. Verküute, Verpachtungen, Submissionen etec. 7. Literarische Anzeigen. een
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
u. 8. w. von öffentlichen Papieren. yyyöyöö-P--UU
V. Garnitur, Mantel II. Garnitur,
II. Garnitur, Tornister II Garnitur,
Nr. 102 mit Leibriemen.
eit dem 26.
In der Börsen- beilage. AMR
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Die Einlassungsfrist ist auf sechs Wochen fest⸗ Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Heilbronn, den 25. November 1882. Gerichtsschreiber ded 4dülngen Landgerichts.
Oeffentliche Zustellung. Menser Etienne, vertreten durch den Handelsmann Wertheimer zu Oberehnheim, klagt leute Mathias 8 eer, Waffenarbeiter und Maria 0 „ jetzt zu St. Etienne Darlehen vom 12. April insen aus den fünf letzten Jahren mit 60 ℳ mit dem Antrage auf Verurthei⸗ ℳ mit Zinsen vom Klagetage und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche
gegen die Ehe⸗
den 19. Januar 1883, Vormit 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen b ee
Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
*½ „ inrich vang- —,ö b g 8. und P. Oppenbeimer, wird ein Aufgebot
an 427 Nachlaß des am
oder den B
8 „am 13. Jult 1882 lebn 42 2 — wie auch der ellung Antragst zum 2 strecker und den demselden als — er⸗ Befugnisfsen, inebes
ondere der Umschrei⸗
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗Burraux.
bungsbefugniß desselben, widersprechen woll mit aufgefordert werden, solche An⸗ und Wiber. sprüche spätestens in dem auf Montag, 22. Januar 1883, 10 Uhr B.⸗M., anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 14, anzumelden — und zwar Ausmärtige unter Bestellung eines hi , bevollmächtigten — bei S des aieaes. Hamburg, den 23. Nopember 1882. Das Am cht Hamburg. “
Zur “ 2.—2 Dr., 8 G 94 Geri .
chts⸗Sekretär.
zu St.
manuel
Eeaan.. 1616. Aunufgebot. E“ Auf Antr. nächsten gerichtobekannden . wandten e Aufforderung:
Ebefrau
— Kreuter, geb. Fuchs Ger Tochter
Kreuter und der Bauerseheleute or und Anna Maria
chs von Grünmorsbach, geboren am 15. April 841, s. vens im Aufgebotsztermine — Mon⸗ gen, widrigenfalls. sie für todt erflärt würde, „ 2) an die Erbbestheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotsverfahren zu wahren, 3) an alle Diejenigen, welche üher das Leben der Margaretha Kreuter Kunde geben können, 8
ELE
18en8n 8,- üer ber 188. Kenglices Amtsgerict.
1
ack. 8 Urschrift bestätigt.
Aschaffenbneg, 27. November 1882. d. N. rccnwn Ne a Amitgrichtt;
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Erblasser am