bereits eingestellt der Betrag von 10 ½ Millionen Mark in Folge des bekannten Aatrages bei der III. Lesung des laufenden Etats, es bleiben also noch zur Verfügung für den Etat pro 1883/84 14 ½ Millionen Mark, die Sie auch in diesem Etat als Ueberschuß aus früheren Jahren eingestellt finden.
Wenn ich kurz die Ausgaben und Einnahmen des abgelaufenen Rechnungsjahres in Betracht ziehe, so kann ich mich dahin resumiren, daß sich die Ausgaben im Wesentlichen innerhalb der veranschlagten Grenzen bewegt haben, daß sie den Etatsanschlag unter Gegen⸗ rechnung der Ersparnisse nur um etwa 825 000 ℳ im Ganzen über⸗ schritten haben, und daß dagegen die Einnahmen durchweg fast ein aubßerordentlich günstiges Ergebniß aufzuweisen haben. Ich erwähne nur die Rübensteuer, die, abgesehen von den in den Etat des Jahres 1882/83 übertragenen 12 000 000 ℳ, noch mit einem Mehr von 9 Millionen Mark abgeschlossen hat; es ist das zurückzu⸗ führen allerdings auf die Veränderung der Fristen für die Zahlung der Ausfuhrvergütungen. Es hat ferner namentlich einen sehr günstigen Abschluß aufzuweisen gehabt die Post⸗ und Tele⸗ graphenverwaltung und die Eisenbahnverwaltung. Jede schließt mit einem Ueberschuß von mehr als 5 Millionen Mark ab, ein sprechen⸗ der Beweis für den Aufschwung des wirthschaftlichen Lebens und des Verkehrs, und zugleich auch der Beweis für die Energie und Umsicht, nit der diese Verwaltungen geleitet worden. Auch sonst ergeben sich bei den übrigen Einnahmeposten fast durchweg Steigerungen, zum Theil erheblicherer, zum Theil weniger erheblicher Art; ich will nun noch hinweisen auf die Steigerung der Branntweinsteuer, der Brau⸗ steuer, der Wechselstempelsteuer und hervorheben, daß nur eine Steuer anscheinend fortwährend zurückbleibt hinter den etatsmäßigen Erwar⸗ tungen, das ist die Spielkartenstempelsteuer, es ist das aber wohl kein besonderes Unglück. Ich möchte dann noch kurz einen Blick werfen auf die Ergebnisse der Zölle und der Tabacksteuer, die ja für den Reichshaushalts⸗Etat die besondere Bedeutung laufender Post haben, aber doch von hoher Bedeutung sind sowohl für die Beurtheilung der allgemeinen Sachlage, als auch für die Finanzen der Einzelstaaten. Die Zölle haben mit einem Ausfalle von gegen 7 Millionen Mark abgeschlossen. Derselbe erklärt sich, wie schon im vorigen Jahre von dieser Stelle aus gesagt worden ist, da⸗ durch, daß bei der Veranschlagung des Etats für 1881/82 in der That der Etatsansatz in Folge von Anlässen, die ich hier nicht weiter auseinanderzusetzen habe, zu hoch gegriffen ist. Immerhin ergeben die Zölle günstige Erträge und eine thatsächliche Steigerung gegenüber den früheren Einnahmen. Die Tabacksteuer hat in Folge der Aus⸗ dehnung des Tabackbaues mit einem Plus von 2 Millionen abge⸗ schlossen. Es würde also die Auszahlung an die Bundesstaaten für das Jahr 1881/82 gegenüber dem Etat um 4,7 Millionen sich ver⸗ ringert haben. Daß dies nicht eingetreten ist, ist darauf zurückzufüh⸗ ren, daß die Resultate der Reichsstempelabgabe in dem Etat pro 1881/82 nicht veranschlagt worden waren, weil diese erst später gesetzlich eingeführt worden sind. Der Ertrag der Reichs⸗Stempel⸗ abgabe beziffert sich pro 1881/82 auf etwa 6 Millionen Mark, wer⸗ en diese 6 Millionen auf den vorhin erwähnten Ausfall von 4 700 000 ℳ angerechnet, so ergiebt sich immer noch die Heraus⸗ zahlung einer um 1 ⁄10 Millionen größeren Summe, als der Etat voraussetzte.
Meine Herren! Ich kann übergehen auf die laufende Rechnungs⸗ periode, auf das Jahr 1882/83, um Ihnen ein Bild von den Schätzungen zu geben, die über die Ergebnisse dieses Reichshaushalts gemacht worden sind. Die entsprechenden Mittheilungen hatten in früheren Jahren vorwiegend ein mehr allgemeines kolorirendes Inter⸗ esse, während sie 8 die vorliegende Etatsbehandlung in doppelter Hinsicht von praktischer Bedeutung sind. In den Etat pro 1883/84 ist als Ueberschuß aus früheren Jahren eingestellt das Rechnungs⸗ ergebniß des Reichshaushalts von 1881/82, soweit darüber nicht be⸗ reits durch den Etat des jetzt laufenden Jahres disponirt war. Es würde also in den Etat 1884/85 einzustellen sein das entsprechende Ergebniß des lanfenden Jahres. Das liegt nun rechnungsmäßig noch nicht vor, und es bildet die Behandlung dieses Jahresergebnisses einen der Punkte, in welchem diese Etatsaufstellung abweicht von der des nächsten Jahres. Es war, um überhaupt einen Ueberschuß ein⸗ zustellen, nöthig, anstatt eines wirklichen Ergebnisses ein muthmaß⸗ liches anzusetzen. In zweiter Beziehung waren bei den Fraktions⸗ rechnungen für die einzelnen Spezialetats gleichfalls die rechnungs⸗ mäßigen Ergebnisse dieses letzten Jahres anzunehmen. Auch sie lagen nooch nicht vor, und die Regierung hatte sich zu fragen, ob dem Etat für 1884/85 in Betreff des noch laufenden Jahres die Etatsanschläge für letzteres oder die voraussichtlichen wirklichen Ergebnisse bei den Frraktionsrechnungen zu Grunde zu legen seien. Sie hat bei den minderwichtigen Positionen geglaubt, wo es sich um erhebliche Beträge nicht handeln kann, die Etatsansätze benutzen zu können, als das bei der Fraktion zu berücksichtigende Ergebniß des laufenden Jahres. Dagegen hat sie bei allen wichtigen Positionen, bei den Einnahmepositionen sowohl als bei einzelnen Ausgabepositio⸗ nen an Stelle der noch nicht vorliegenden Rechnungsergebnisse des laufenden Jahres die wahrscheinlichen Ergebnisse, wie sie zur Zeit sich schätzen lassen, dem Etatsanschlage zu Grunde gelegt. Unter diesen Umständen war es doppelt geboten, daß die Schätzungsergeb⸗
nisse des laufenden Jahres mit möglichster Vorsicht aufgestellt würden. Es ist deshalb an alle Verwaltungen das Ersuchen ergangen, in dieser Bezlehung an der Hand des ihnen sugänglichen Materials die nöthigen Erhebungen zu veranstalten und die geschätzten Beträge mitzutheilen. Das ist erfolgt nach dem Stand vom 1. Oktober des laufenden Jahres, und es darf nach der Gründlichkeit und Umsicht, mit welcher verfahren ist, angenoemmen werden, daß diese muthmaßlichen Ergebnisse, wenn nicht besondere Umstände eintreten, die natürlich dann entsprechenden Einflu auf die Gestaltung
der Verhältnisse gewinnen würden, in nicht sehr erheblichem Maße von den demnachstigen rechnungsmäßigen Nachweisen abweichen. Meine 2 es kann sich hierbei doch nur voraussichtlich höchstens um wenige Millionen handeln; bei der Gründlichkeit, mit welcher die muthmaßlichen Ergebnisse geschätzt worden sind, ist nicht wohl abe. sehen, daß sich größere Differenzen ergeben sollten. Sollte sich aber auch eine sol erausstellen, so kann dieselbe doch gegenüber einem Etat von 600 Millionen und gegenüber der Frage, ob es überhaupt etatsmäßig ulif g ist, einen zweijährigen Etat aufzustellen, nicht aus⸗ schla d sein. ie Wirklichkeit geht ihren eigenen Weg und die Etatveranschlagung kann die Wirklichkeit nicht beein⸗ flussen. Eine digung kann den Bundesregierungen nicht erwachsen, weil, wenn etwa Ueberschüsse sich herausstellten, diese den Staaten später zu te kommen würden. für die späteren Etatsjahre und wenn Defizits entstehen würden, diese voraussichtlich Deckung finden würden aus anderen Einnahmen; äußersten Falles würden der Reichstag gemeinschaftlich mit dem fedegeet über die Mittel zur Deckung des Defizits Beschluß zu assen haben.
Wenn ich nun auf die Ergebnisse dieser Schätzung über die muthmaßlichen Resultate des Reichshaushalts für 1882/83 näher ein⸗
en darf, — sehe dabei vollständig ab von den durcklaufenden sten, die auf den Abschluß der Reichshaushaltung keinen Einfluß so wird si 526—1 ein Ueberschuß im laufenden Jahre auestellen in 2 be von etwa 2 400 000 ℳ, nach dem Stande vom Oktober des laufenden Jahres. Dieser leberches seg. sich in folgen⸗ der Weise —2 auf der einen Seite ste e Aukgabenerspar⸗ niß in Höhe von etwa 400 000 ℳ, — ich nenne nur runde Summen. — und zwar steht gegenüber einer Minderautgabe von etwa 1 250 000 ℳ, cine Mehrau von 850 000. ℳ Wenn ich kurz auf die einzelnen Rubriken eingehen darf, 2 seht die Minderausgabe zusammen aus einer Minderausgabe im Au Amt in * von etwa 100 000 ℳ, bei der Marine in Höhe von 350 000 ℳ, bei⸗ des bei den fortlaufenden Ausgaben; Schatzamt in
bei dem Fem Höhe von etwa 60 ℳ, namentlich bei dem Fonds über Münz⸗ wesen, in Fol⸗ 1 von den den
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v1 b 8 ZZIII1.“ Bei der Reichs⸗Justizverwaltung ergiebt sich eine Minderausgabe von circa 100 000 ℳ, und zwar bei den einmaligen Ausgaben für die Hülfssenate. Das ergiebt zusammen eine Minderausgabe von etwa 1 250 000 ℳ
Dieser Mindersausgabe steht gegenüber eine Mehrausgabe, und zwar, abgesehen von dem Etat des Reichsamts des Innern, wo die sächlichen Bedürfnisse einen geringen Mehraufwand erfordern, hauptsächlich beim Reichsheer, hier in Höhe von 750 000 ℳ Diese Mebrausgabe setzt sich in sehr mannigfacher Weise zusammen. Es besteht ein Mehr⸗ bedarf bei der Naturalverpflegung in Folge höberer Naturalpreise in
öhe von über 1 120 000 ℳ, ferner bei den Reise⸗, Vorspann⸗ und Transportkosten etwa 400 000 ℳ und ein geringerer Betrag bei den Militärerziehungsanstalten. Diesen Mehrbeträgen steht gegenüber ein Minderbedürfniß von 1 200 000 ℳ, namentlich bei der Geldver⸗ pflegung und anderen Verwaltungszweigen des Reichsheeres, die ich hier nicht weiter namhaft mache. Außerdem wäre vielleicht noch zu erwähnen eine Mehrausgabe bei dem allgemeinen Pensionsfonds. Der Bedarf an Pensionen wird voraussichtlich sich etwas höher stel⸗ len, als er veranschlagt ist, nämlich etwa um 14 000 ℳ Also, wie ich schon vorgetragen habe, Alles in Allem, wird sich eine Ausgaben⸗ ersparniß von etwa 400 000 ℳ ergeben. Dieser Ausgabenersparniß tritt eine Mehreinnahme hinzu in der Gesammthöhe von etwa 2 000 000 ℳ, und zwar setzt sich diese zusammen aus einer Mehrein⸗ nahme von 10 250 000 ℳ, der gegenübersteht eine Mindereinnahme von 8 250 000 ℳ, so daß resultirt eine Schlußmehreinnahme in Höhe von etwa 2 Millionen Mark. Es werden Mehrerträge sich heraus⸗ stellen bei fast allen Einnahmezweigen, namentlich bei der Salz⸗ steuer, Branntweinsteuer, Brausteuer im Betrage von je über 1 000 000 ℳ Auch bei der Wechselstempelsteuer wird sich eine Mehr⸗ einnahme herausstellen von über 400 000 ℳ. Insbesondere werden aber sowohl Post⸗ und Telegraphenverwaltung als auch die Eisen⸗ bahnverwaltung im laufenden Jahre wieder sehr erhebliche Ueberschüsse liefern, und zwar die Post⸗ und Telegraphenverwaltung um min⸗ destens 2 800 000 ℳ und die Eisenbahnverwaltung um etwa 3 000 000 ℳ Es werden wahrscheinlich auch erhebliche Mehr⸗ einnahmen von den Zinsen aus belegten Reichsgeldern, und zwar in Höhe von 700 000 ℳ, sich herausstellen, weil die Kapitalien lang⸗ samer verbraucht werden, als im Etat vorgesehen war. Dieser Mehr⸗ einnahme bei fast allen Verwaltungszweigen steht nun gegenüber eine Mindereinnahme in Gesammthöhe von 8 250 000 ℳ, und zwar fast ausschließlich bei der Rübenzuckersteuer, wo der Ausfall sich voraus⸗ sichtlich stellen wird auf etwa 8 000 000 ℳ Meine Herren! Es ist das ja eine Erscheinung, die zu den ernstesten Erwägungen Anlaß bietet. Ich möchte nur vorausschicken, wie ich mir schon erlaubt habe, vorhin anzudeuten, daß die Veranschlagung der Ergebnisse des lau⸗ fenden Jahres im Allgemeinen auf zuverlässiger Grundlage beruhen, daß aber namentlich die Veranschlagung der Rübenzuckensteuer in der That als eine so zuverlässige angesehen werden kann, daß es im höchsten Maße unwahrscheinlich ist, daß irgendwie eine erhebliche Ab⸗ weichung von diesem Anschlage sich noch herausstellen wird. Ich unter⸗ lasse es, auf diesen Punkt hier näher einzugehen, es wird sich ja wohl beider zweiten Berathung des Etats Gelegenheit finden, auf diese Ver⸗ anschlagung näher zurückzukommen. Ich möchte auch ganz besonders darauf hinweisen, daß in der That die Verhältnisse der letzten Campagne bei der Rübenzuckerfabrikation ganz außergewöhnlich günstige für die Fabrikation und entsprechend ungünstige fur die Steuererhebung ge⸗ wesen sind. Die Rüben haben in der letzten Campagne einen Gehalt an Zucker gehabt, der in der That dasjenige erheblich übersteigt, was in den lesgten Jahren erlebt worden ist. Wie zuckerhaltig die Rübe gewesen ist, ergiebt sich in Kürze daraus, daß, während im letzten Jahre 1 000 000 Ctr. Rüben weniger verbraucht worden sind, der Gewinn an Zucker trotz dieses Minus an Rohmaterial sich zwischen 7 — 800 000 Ctr. höher stellt. Diese Verhältnisse mußten natürlich eine äußerst ungünstige Einwirkung auf die Gestaltung der Steuer⸗ einnahme haben. Ich möchte auch der Auffassung von vornherein entgegentreten, als ob nun dieser Ausfall an Steuern ausschließlich oder doch zu seinem überwiegenden Theile zurückzuführen wäre auf die Exportprämien, das heißt auf Zahlungen bei der Ausfuhr von Zucker, die höher wären als die von den Ausführenden gezahlte Steuer. Das ist zweifellos nicht der Fall. Im Jahre 1869, bei Erlaß des Rübenzucker⸗Steuergesetzes, ging man davon aus, daß nach den damaligen Fabrikationsverhältnissen 12 ½ Ctr. Rüben erforderlich wären zur Herstellung eines Centners Zucker. Die Absicht des Ge⸗ setzes war, den Konsum mit einer Abgabe von 10 ℳ vom Centner Zucker zu treffen. Demgemäß ergab sich eine Steuer für den Centner Rüben von 80 ₰; für die Ausfuhr wurde aber nicht ein gleicher Satz von 10 ℳ für den Centner Zucker als Bonifikation zugestanden, sondern ein niedrigerer Satz, nämlich von 9,40 ℳ und zwar in der Erwägung, daß der ausgeführte Zucker allgemein von geringerer Qualität wäre, als der Rohzucker, welcher durchschnittlich im Inlande zum Konsum gelangt. Diese Annahme war aber, wie die Erfahrung — hat, nicht zutreffend. In der That werden, wie nach den anzestellten Frmittelungen sich ergeben hat, vorwiegend hochwerthigeZucker ausgeführt. Wenn nun in Folge der Fortschritte der Fabrikation die Steuerlast, die auf einem Centner Zucker liegt, sich vermindert hat von 10 ℳ, ich will beispielsweise sagen auf 9 ℳ, dann ergiebt sich, daß die Steuer um 1¼1 0 erleichtert wurde um 1 ℳ, während die Ausfuhrvergütung, die nur 9,40 ℳ beträgt, über die bezahlte Steuer nicht um 1 ℳ, sondern nur um 40 ₰ hinaus geht. Meine Herren! Ich habe bei diesem Punkte etwas länger verweilt, weil ich Werth darauf legen möchte, daß nicht die Auffassung Platz greift, als ob der erhebliche Ausfall durch die Exportprämien veranlaßt sei; die Exportprämien sind bei diesem Ausfall, wenn überhaupt, so doch jedenfalls in einem verhältnißmäßig geringeren Grade betheiligt, als die Crmäßigung der Konsumsteuer, denn wenn die Fortschritte der Fabrikation derartige gewesen sind, dann ist eben eine Erleichterung in der Steuerlast ein⸗ getreten, noch viel weiter gehend als eine Steigerung der Ausfuhr⸗ vergütung. Ich wiederhole aber, dieser erhebliche Ausfall muß zu ernst⸗ lichen Erwägungen vnlafsgeben. und die Reichsregierung wirdnicht unter⸗ lassen, bieraus Veranla ung zu nehmen, dem Gegenstand unverzüglich ihre ernsteste Anfmerksamkeit zuzuwenden.
In Folge der Beschlüsse des Reichstags bei der vorjährigen Etatsberathung hat der Herr Reichskanzler die verbündeten Regie⸗ rungen ersucht, darüber Ermittelungen anzustellen, ob in Folge der
ortschritte der Fabrikation das Verhältniß 8g Steuer und sfuhrvergütung, wie es in dem ä Jahre 1869 bestimmt ist, sich wesentlich verschoben hat: wenn diese Ermittelungen zur Be⸗ jahung der Frage führen, so wird in Erwägung zu nehmen sein, welche Mittel nothwendig sind, um den hervorgetretenen Mißständen abzuhelfen. Die Aeußerungen der Bundesregierungen sind erst in den letzten Tagen vollzählig eingelaufen; es darf dies nicht verwundern, denn naturgemäß erfordern die Aeußerungen vorherige eingehende technische Untersuchungen und Ermittelungen. Es wird das Resultat des reichhaltig vorliegenden Materials jetzt zusammengestellt und als⸗ dann die Frage, inwiefern Abänderungen der bestehenden Rübenzucker⸗ steuergesetzgebung vorzubereiten sind, einer eingehenden Prüfung zu unterPagsen sehe liche Gracbiß des Reichebanshallg für 1882/88 as muthma e au⸗ 8 82 wird also — wenn ich es wiederholen darf — das sein, daß er mit Ee von ₰ 2 E- T. liegr. 1 nct möchte dann nen ten au muth⸗ maßliche Ergebniß der Zölle, der XHüa er und der Reichs⸗ Stempelabgabe im laufenden Jahr, also auf die 2122 die den einzelnen Staaten aus diesen Ginnahmen zu leisten sein werden. Es darf angenommen werden, daß aus Zöllen im laufenden ein Mehr von 2 Millionen eingehen wird. — Es ist das nach dem Stand vom 1. November en. — Es spricht sich hierin eine nicht 222,2923, Steigerung des hmeertrages aus; in⸗ en würden die Zölle den Grundlagen des Etats vom laufenden ein noch höheres Erträgniß liefern. Wie in der ben ist, hat der Bundehrath geglaubt, „ die von verschiedenen ten und auch aus der diesez bohen uses an ihn —2 sind, die welche den die Jölle verwaltenden für die Eehebung an der Grenze zusteht,
Len, *& Ungerechtigkeiten, die bervorgetreten sind, thunlichst
zu beseitigen. In Folge dieser Anordnung, die bei der Veranschla⸗ gung des Etats pro 1882/83 noch nicht in Rechnung gestellt werden konnte, wird den betheiligten Bundesstaaten eine um 5 300 000 ℳ höhere Vergütung für die Erhebung der Zölle zufließen, als bisher. Diese 5 300 000 ℳ sind hinzuzurechnen dem Mehrertrag aus den Zöllen, denn wenn sie auch nicht allen Bundesstaaten gleichmäßig zu⸗ fließen, so fließen sie doch aus der Reichskasse heraus und kommen den betheiligten Bundesstaaten zu Gute. Findet diese Zusammen⸗ fassung statt, so würde sie gegen den Etat ein Mehr von etwa 7 300 000 ℳ liefern; die Tabacksteuer wird ein Mehr von 500 000 ℳ ergeben. Dem Mehr der zur Herauszahlung gelangenden Summe, welches sich unter Mitberücksichtigung der Aversen der Zoll⸗ ausschlüsse auf 2 700 000 ℳ beziffert, steht gegenüber ein Minderertrag der Stempelsteuer von gegen 1 Million Mark, die in der That immer noch zu hoch veranschlagt zu sein scheint, so daß Alles zusammen genommen ein Mehr der Herauszahlung von 1700 000 ℳ sich ergeben wird, wenn man von den höheren Ver⸗ gütungen für die Erhebung der Zölle gänzlich absieht. Meine Herren, ich möchte mich dann zur Bilanz der beiden heute zur Be⸗ rathung stehenden Reichshaushalts⸗Etats für 1883/84 und 1884/85 wenden und dabei zunächst die ordentlichen Einnahmen und Ausgaben in Betracht ziehen.
Das Bild, welches die Veranschlagung des Etats für 1883/84 gewährt, ist ein ganz außerordentlich günstiges. Denn während die Ausgaben für 83/84 sich gegen die des laufenden Jahres nicht uner⸗ heblich erhöhen werden, und zwar bei den fortdauernden Ausgaben um über 3 400 000 ℳ und bei den einmaligen Ausgaben um den Betrag von 65 000 ℳ, wird doch zur Herstellung der Bilanz des Etats ein erheblich niedrigerer Matrikularbeitrag er⸗ forderlich sein, als im laufenden Jahre von dem Bundesstaate zur Reichskasse abzuführen ist. Der Matrikularbeitrag wird sich für 1883/84 nur auf etwas über 100 Millionen Mark beziffern, während er für das laufende Jahr sich auf 103 — 104 Millionen bezifferte. Es ergiebt das eine Herabminderung der Matrikularbeiträge um etwa 3 650 000 ℳ Dieses günstige Resultat beruht zunächst darauf, daß aus den Ueberschüssen aus früheren Jahren in den Etat pro 1883/84 ein Betrag von 14 700 000 ℳ hat eingestellt werden können, es ist das ein Mehr von 4 180 000 ℳ gegen die Ueberschüsse, die im Etat von 1882/83 eingeftellt sind. Außer diesen erhöhten Ueberschüssen wird auch die Eisenbahnverwaltung und die Post⸗ und Telegraphenverwaol⸗ tung sehr erheblich höhere Ueberschüsse für 1883/84 an die Reichskasse abliefern können, und zwar die Eisenbahnverwaltung etwa um 3 300000 ℳ und die Post⸗ und Telegraphenverwaltung etwa um 2 250 000 ℳ Es belegt das wiederum die günstige Entwickelung unseres Verkehrs⸗ wesens. Außerdem werden sich noch Steigerungen ergeben bei den s. g. verschiedenen Verwaltungseinnahmen in Höhe von rund 700 000 ℳ und bei den dem Reiche verbleibenden Stempelabgaben etwas über 200 000 ℳ Ich sehe dabei ab von den Zöllen und der Tabacksteuer, die bei dieser Betrachtung nicht zu nennen sind. Aus⸗ fälle werden sich ergeben bei den Einnahmen, zunächst bei den Zinsen aus belegten Reichsgeldern, und zwar in Höhe von 1 700 000 ℳ Nachdem mit dem Bau des Reichstagsgebäudes begonnen ist, sind Zinserträage aus dem Reichstagsgebäudefonds zu den Reichsausgaben nicht mehr abzuführen. Es wird sich dann ferner ein Ausfall herausstellen bei den Ver⸗ brauchssteuern, und zwar in der Höhe von etwas über 2 000 000 ℳ Auch hier ist es die Rübenzuckersteuer, welche einen recht erheblichen Ausfall leider in Aussicht stellt und zwar in Höhe von 3 Millionen Mark. Diesem Ausfall stehen Mehr⸗Ansätze von anderen Verbrauchs⸗ steuern gegenüber, aber dieselben decken nicht den Ausfall bei der Rübensteuer, so daß sich im Ganzen ein Minderbetrag von den Ver⸗ “ für das Jahr 1883/84 berechnet von 2 Millionen
ark.
Wenn ich nun die Ausgaben näher ins Auge fasse, so wird sich eine Steigerung bei den fortdauernden Ausgaben ergeben beim Auswärtigen Amt in Höhe von etwa 150 000 ℳ, beim Reichsamt des Innern in Höhe von 96 000 ℳ, — es handelt sich bei beiden hauptsächlich um die Vermehrung des Beamtenpersonals, beim Auswärtigen Amt ins⸗ besondere zur Errichtung neuer Konsulate. Eine erheblichere Ver⸗ mehrung der Ausgabe wird auch bei dem Reichsheer erforderlich sein in Höhe von 1 310 000 ℳ, hauptsächlich in Folge der höheren An⸗ forderungen für die Naturalverpflegung, sowie zur Beschaffung kleiner Feuer⸗ und Handwaffen; auch die Marine wird einen Mehrausgabebedarf aufweisen in Höhe von 220 000 ℳ, gleich⸗ 8. in Folge der Naturalverpflegung und Entwicklung des
orpedowesens. Ich will kleinere Posten übergehen und jetzt nur noch hervorheben, daß die Ausgabe für die Reichsschuld erhöht werden mußte um etwa 1 000 000 ℳ in Folge des allmählichen Anwachsens der Reichsschuld, und daß eine höhere Ausgabe für den allgemeinen Penstonafondf. deren Mehrbetrag sich auf 440 000 ℳ beziffert, in olge des steigenden Pensionsbedarfs zum Etat gebracht ist. Es er⸗ iebt sich danach an fortdauernden Ausgaben ein Mehrbedarf von 400 000 ℳ 6
Bei den einmaligen Ausgaben balanziren sich ungefähr die Ec⸗ höhungen der Ausgaben mit den Verminderungen. Ich will auf das Detail nicht weiter eingehen und möchte nur hervorheben, daß bei der
ost⸗ und Telegraphenverwaltung sich ein erhöhter Ausgabebedarf von
000 ℳ ergeben wird und daß namentlich beim Reichsheer der Bedarf an einmaligen Ausgaben ein erheblich höherer sein wird als im laufenden Jahr, nämlich ein um 2 260 000 ℳ gesteigerter, und zwar in Folge des nothwendigen Austausches und der Reparatur der Fedigen Gewehre und sodann des Baus von Kasernen. Bei der Reichsjustizverwaltung ergiebt sich bei den einmaligen Ausgaben ein erhöhter Bedarf und zwar von 330 000 ℳ in Folge des Beginnes des Baues des Reichsgerichts und zwar des Grunderwerbs für dasselbe. Dagegen tritt eine Verminderung der einmaligen Ausgaben ein bei dem Reichsschatzamt von 2 700 000 ℳ, hauptsächlich in Folge des Wegfalls der Gotthardsubvention — die letzte Rate ist in diesem Jahre gezahlt worden —; ferner wird sich bei der Reichsschuld ein Ausfall bei den einmaligen Ausgaben ergeben in Höhe von 220 000 ℳ, es ist das der diesjährige Ansatz zur Herstellung neuer Kassenscheine.
Meine Herren! Wenn ich nun übergehe zu dem Reichshaushalts⸗ Etat pro 1884/85, so gewährt derselbe ein weitaus ungünstigeres Bild als 8eesige von 1883/84 und zwar rührt das davon her, während im Reichshausbalt 1883/84 ein Ueberschuß von 14 700 000 aus früheren Jahren hat eingestellt werden können, ein solcher Ueber⸗ schuß für den Etat des Jahres 1884/85 nur in Höhe von 2 600 000 ℳ vorgesehen werden konnte; ich nenne nur runde Zahlen, es wird das dazu beitragen, die Uebersicht zu erleichtern. Es stellt das dar einen Auefall an Ueberschüssen in Höhe von mehr als 12 000 000 ℳ Wenn gleichwohl nicht um diesen Betrag die Matrikularbeiträge gegen das Jahr 1883/84 zu erhöhen sein werden, sondern nur um einen nicht unwesentlich geringeren Betrag, nämlich um den Betrag von 9 470 000 ℳ, so ist das darauf zurückzuführen, daß eine Ersparniß bei den Auesgaben eintreten wird in der Gesammthöhe von etwa einer Million und 2 — 300 000 ℳ, und daß auch einige Steigerungen bei den Einnahmen voraussehen lassen. .
Wenn ich auf diesen letzteren Punkt übergehe, so wird die Eisen⸗ ö— und die Post⸗ und v-Fön voraus⸗ sichtlich einen höheren Ueberschuß als für 1883/84 ben können, und zwar die Eisenbahnverwaltung in Höhe von 705 000 ℳ, die
„ und —’-v in Höhe von 845 820 ℳ Auch die
brauchssteuer werden, wie werden darf, nicht in gleichem Maße ein Minus aufzuweisen haben, wie es für das Jahr 1883/84
vorgesehen war, so zwar, da bei denselben ein Mehransatz recht⸗ von etwa 700 000 ℳ Besöee
fertigt für 1884/85 gegen 1 werden wiederum die Zinsen aus belegten Reichsgeldern einen Aus⸗
all in der Einnahme bringen von etwa 480 000 ebenso die ver⸗ 180
iedenen 4—2 —2.— in Höbhe 4 4 Was die Nasgaben im Jahre I so werden die for den Ausgaben sich 25 wi Gs wird
ederum eine höhere beim in Höhe v 880s e-e. Nlehen lesedetn ee. 2 Nbe en lich wird aber bei der Reichsschuld, untsprechend dem Anwachsen der
von den Anleihen begebenen Beträge ein höherer Ausgabebetrag er⸗ scheinen von 1 400 000 ℳ ebenso wiederum bei dem allgemeinen Pensionsfonds von 620 000 ℳ Diesem Mehr an fortdauernden Aus⸗ aben von zusammen 3 300 000 ℳ steht nun gegenüber eine Ersparung 2 den einmaligen Ausgaben, die nicht auf Anleihen zu nehmen sind, und zwar werden diese Ersparungen bei den einmaligen Ausgaben betragen zusammen etwa 4 ½ Millionen, so daß sich diese beiden Sum⸗ men zu dem Resultat vereinigen, daß eine Gesammtausgabeersparniß eintritt von etwa 1 230 000 ℳ Diese Umstände bewirken es, daß die Matrikularbeiträge im Jahre 1884/85 um 9 470 000 ℳ höher sein werden als im Jahre 1883/84.
Wenn man nun, um ein Bild von der Belastung der Einzel⸗ staaten zu gewinnen, auf der einen Seite die Matrikularbeiträge, auf der anderen Seite die Herauszahlungen aus Zöllen und Tabacksteuer gegenüber stellt, so wird sich für das Jahr 1883/84 ergeben, daß die Matrikularbeiträge gegen 1882/83 sich vermindern um 3 600 000 ℳ, daß dagegen die Ueberweisungen höher sein werden, als im laufenden Jahre veranschlagt wurde, um über 8 000 000 ℳ, so daß die Be⸗ lastung der Einzelstaaten für die Reichsausgaben im Jahre 1883/84 um 11 700 000 ℳ geringer sein wird, als es nach dem Etat pro 1882/83 der Fall war. Es ist das zuzuschreiben dem günstigen Resultate der Veranschlagung der Zölle und Tabacksteuer. Die Zölle und Tabacksteuer inclusive der Aversen werden für 1883/84 mit einem Mehrertrag von über 8 000 000 ℳ gegen das Vorjahr abschließen. Ich darf gleich hinzufügen, — ich will bei dem Gegenstand nicht länger verweilen — daß auch im Jahre 1884/85 die Zölle und Tabacksteuer noch mit einem Ueberschuß getzen das Jahr 1883/84 ab⸗ schließen werden von 2 701 200 ℳ
Meine Herren! Ich möchte dann noch kurz einen Blick auf die Wittwen⸗ und Waisengeldbeiträge werfen. Sie finden die Zusammen⸗ stellung darüber auf der letzten Seite der Denkschrift, und es ergiebt sich, daß die Wittwen⸗ und Waisengeldbeiträge sowohl im Jahre 1883/84 als auch im Jahre 1884/85 noch einen Ueberschuß an die Reichskasse abliefern, der sich allerdings fortlaufend vermindert. Er wird im Jahre 1883/84 1 585 000 ℳ betragen, das ist gegen den Etat von 1882/83 ein Minus von etwa 74 000 ℳ Im Jahre 1884/85 wird er sich bereits vermindern auf etwa 1 500 000 ℳ Es ist das wiederum eine Abnahme um 88 000 ℳ
Schhließlich darf ich noch kurz die Anleihebeträge berühren. Während im Jahre 1882/83 die Anleihe sich auf 30 674 000 ℳ stellte, wird sie nach dem vorliegenden Etat des Jahres 1883/84 sich beziffern auf 32 639 000 ℳ, worunter aber die Zahlung von 4 Millionen begriffen ist, die an Ham⸗ burg zu leisten sein wird, mit Rücksicht darauf, daß voraus⸗ Faehch der Generalkostenanschlag über den Zollanschluß Ham⸗ urgs noch im Laufe dieses Jahres hierher, mitgetheilt wird. Im Jahre 1884/85 wird der Anleihebetrag sich nur auf die Summe von 23 747 214 ℳ stellen. Darunter ist die zweite Zahlung von 4 Millionen Mark für Hamburg; in Betreff beider Raten ist eine gesetzliche Ermächtigung nicht nachgesucht, weil das Gesetz vom 16. Februar d. J. der Regierung die Vollmacht zu dieser Inanspruch⸗ nahme des Kredits schon giebt. Im Uebrigen sind die auf die An⸗ leihen angewiesenen Beträge bestimmt namentlich für Weiterentwicke⸗ lung der Marine gemäß des Flottengründungsplans, und für die Zwecke des Heerwesens, zum Ausbau der Festungen ꝛc.
Endlich ist noch hinzuzufügen, daß die Anleihebeträge von 1883/84 und 1884/85 auch nicht unbeträchtliche Mittel enthalten für eine Erweiterung der Schießplätze, eine Maßregel, die nothwendig ist zur Erhaltung der Kraft unserer Armee.
Meine Herren! Ich möchte hiermit diese Spezialangaben schließen und die Bitte aussprechen, daß Sie die beiden Ihnen vorge⸗ legten Etats in sorgfältige Berathung ziehen, und wenn Sie zu der Ueberzeugung kommen, daß wesentliche Bedenken etatstechnischer Natur nicht entsegenstehen, daß Sie beide Gesetze zur Feststellung ge⸗ langen lassen.
Der Abg. Rickert bedauerte, daß die schwierigen schweben⸗ den finanziellen Fragen noch mit Verfassungsfragen von sol⸗ cher Tragweite vermischt würden. Die verbündeten Regie⸗ rungen legten, wie der Vorredner sage, einen „großen Werth“ auf die Beseitigung einer verfassungsmäßigen Bestimmung, die nicht blos auf der Linken, sondern auch früher von der Rechten hochgeschätzt und vertheidigt worden sei. Das Eigen⸗ thümlichste sei, daß die Bundesregierungen dabei anfangen wollten mit dem Neichstage, der höchsten Repräsentation des deutschen Volkes. Ob es in Preußen ähnlich durchzuführen sein würde, lasse der Vertreter des Bundesraths dahin⸗ gestelt. Wenn nun die sinanztechnischen Bedenken, die man im Reiche so leicht nehme, in Preußen schwerer wiegen sollten, und die kumn. dort nicht vorgenommen werde, degradire man nicht den Reichstag und stelle denselben unter die Vertretungen der Einzelstaaten? Der Vertreter der Bundesregierungen meine, es handle sich nur um eine Probe; derselbe nenne das Vorgehen der Regierungen einen Boden für die A Wenn das der Boden
r eine Verständigung sein solle, dann möchte er erst einmal ehen, wie es sei, wenn die Regierung rücksichtslos vorgehe. m Jahre 1880 habe man noch eine Verfassungsände⸗ rung für nothwendig gehalten. Damals aber habe die Reichsregierung der ÜUnterstützung eines großen Theiles des Hauses für die Fertigstellung des Militargesetzes bedurft; dieselbe habe gewußt, daß die betreffende Verfassungsbestim⸗ mung auf der linken Seite des Hauses als unantastbar gelte. Als das neue Militärgesetz in den sicheren Hafen gebracht gewesen sei, sei das Gesetz wegen zweijährigen Etats und die Aenderung anderer wichtiger Bestimmungen der Verfassung wieder⸗ gekommen. Das Gesetz sei abgelehnt. Jetzt begnüge man 1c⸗h mit der Einleitung in einer Denkschrift zum Etat, in welcher in zwei Absätzen der Nachweis geliefert werde, daß eine Ab⸗ —— der Verfassung gar nicht nothwendig sei. Die Denkschrift erkläre im ersten Satz, daß es sich nur um einen zweijährigen Etat auf Probe handele; man behalte eventuell die Aenderung der Verfassung vor. Schon im zweiten Absatz aber werde ein kühner Sprung über die Verfassungsbestimmung hinweg gemacht, da heiße es n: rechtliche Bedenken ständen der Feststellung zweier Etats
t entgegen. Die Herren vom Bundesrath meinten, der Reichstag sollte die Sache küuhl behandeln, es sei nur ein harmloser Versuch, der eine 5ö— der b-övI. beiführen sollte. Das deutsche Volk solle sein vornehmstes Recht aufgeben im Interesse einer Ersparniß von 13 Sitzungs⸗ tagen eines diätenlosen Parlamentes in je Jahre. Stelle man einmal dem Volke die Frage richtig, ob das Volk es wolle, daß seine Vertreter die dauernde Kontrole über die ge⸗ sammte Verwaltung nicht mehr haden sollten, um nicht elwa Kosten, sondern nur 13 Tage im Jahre zu sparen. Er sei t im Zweifel, wie die Ankwort aussallen werde. — der Verwaltung — man. Wie viel amte werde man denn preisgeben, wenn zwei⸗ rige Etate in eingerichtet würden? Die Geheim⸗ he und Sekretäre wüchsen ja überall neu aus den Etats hervor; Abschaffung von Stellen kenne man in Deutsch⸗ land gar nicht. Wo liege denn die Vereinfachung? Aller⸗ dings zur Aufstellung des zweiten Etats brauche man nicht einmal einen Geheim⸗Rath, das könne auch ein Kalkulator machen, derselbe nehme den Durchschnitt, addire, subtrahire, und die sei sertig. Daß die Bundesregierungen früher eine andere Auffassung bezüglich der Verfassungsfrage gehabt
hätten die Motive der Vorlage wegen Aenderung der Verfassung von 1880 und 1881 bewiesen, in welchen es u. A. heiße, daß in mehreren Bundesstaaten ebenfalls (d. h. wie im Reiche) einjährige Etatsperioden beständen. Der zweite Absatz der Denkschrift leiste an Interpretationen mehr, als bisher je geleistet worden. Aus dem Art. 69 der Verfassung, daß der Etat vor Beginn des Etatsjahres fest⸗ gestellt werden solle, solgere man, daß derselbe auch für zwei Jahre vorher festgestellt werden könne, warum dann nicht auch auf 3 oder 5 Jahre oder gar auf ein Dezennium? Damit könnte Jemand die Volksvertretung ganz aus der Welt eskamotiren. Wenn man die folgenden Verfassungsartikel ansehe, dann könne kein Zweifel sein, wie die Sache gemeint sei; eine oder zwei Bundesregierungen hätten ja diese Auf⸗ fassung auch vertreten. Was heiße es denn anders als ein⸗ jährige Etatsperioden, wenn im Art. 71 stehe, daß die Aus⸗ gaben „in der Regel“ für ein Jahr bewilligt werden sollten. Nach Art. 72 solle über die Verwendung aller Ein⸗ nahmen jährlich Rechnung gelegt werden. Es wäre doch eine kuriose Verfassung, welche zweijährige Etatsperioden ge⸗ statte, die Rechnungen aber jährlich vorgelegt haben wolle. Wenn man die Sache so vertheidige, wie die unter Verant⸗ wortung des preußischen Ministers des Innern herausgegebene „Provinzial⸗Correspondenz“, dann sei Alles zu vertheidigen möglich. Redner führte Autoritäten wie die früheren Abgg. Miquel, Graf Bethusy⸗Huc und Dr. Frieden⸗ thal für die Richtigkeit seiner Auffassung an: er wünsche, daß namentlich die deutsche Reichspartei ihre früheren Anschauungen über geordnete Finanz⸗ wirthschaft nicht vergessen möge! Der Etat von 1884/85 sei lediglich eine kalkulatorische Fiktion. Am praktischsten sei es, dieselbe a limine von der Berathung zurückzuweisen. Der Etat stelle sich übrigens erheblich günstiger nach seiner Mei⸗ nung, als die Regierung annehme. Es werde ein Leichtes sein, denselben in der Budgetkommission mindestens um zehn Millionen günstiger zu balanciren. Der vorjährige Etat sei eingeführt mit dem Hinweis auf den erfreulichen Aufschwung in Folge der Zollpolitik. Diesmal sei davon nicht die Rede. Die Einnahmen der Zölle, Post und Eisenbahnen zeugten aguch nicht von einem großen Vertrauen auf den wirth⸗ schaftlichen Aufschwung. Namentlich bemerkenswerth sei das Stagniren der Zölle. Wenn man von dem Tabackszoll, der allerdings erheblich gestiegen sei, absehe, so zeigten die Brutto⸗ einnahmen der Zölle im Etat für 1883/84 und 1884/85 eine Verminderung gegen 1881/82. Diese pessimistische Anschauung der Bundesregierung rechtfertige sich allerdings, wenn man fernerhin auf Einnahmen verzichte, wie z. B. in Folge des bevorstehenden Einfuhrverbots von Schweinen und Fleisch aus Amerika. Diese Einfuhr sei bereits zurückgegangen in Folge der höheren Zölle und der höheren Preise. Jetzt solle noch die letzte Million durch Einfuhrverbote gestrichen werden. Unrichtig sei übrigens die Bemerkung der Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben, daß weniger Vieh eingeführt sei. Es handele sich lediglich um ein Minus von 3300 000 ℳ beim Schmalz. Weshalb setze man Vieh statt Schmalz? Dieser Artikel werde der Rechten nicht erspart werden; die Linke werde immer daran erinnern, daß dieser Zoll vollkommen ungerecht sei, die Ernährung des Volkes schadige und Nie⸗ mand nütze. Trotzdem die Holzeinfuhr 1881/82 gerin⸗ ger geworden sei, drohe die Reichsregierung in näch⸗ ster Zeit mit einem höheren Holzzoll, weil die arme preußische Finanz ohne höheren Zoll nicht auskommen könne. Dieser Zoll werde nur einer Anzahl von Großgrundbesitzern, nim⸗ mermehr dem kleinen Manne zu Gute kommen. Daß man in einem Augenblick mit einem Einfuhrverbot vorgehen wolle, wo Amerika eine für die ganze deutsche Industrie sehr wich⸗ tige Aenderung in der Zollpolitik vornehme, halte er für kaum glaublich; die höchsten Interessen der deutschen Industrie ständen auf dem Spiele. In Betreff der Rübenzuckersteuer wolle er eine Aenderung nicht beantragen. Die Frage müsse aber baldigst entschieden werden. Eine sieberhafte Thätigkeit in der Industrie zwinge dazu. Seine Meinung gehe übrigens nicht dahin, die Exportprämie ohne Weiteres zu ermäßigen und die Industrie zu bedrohen; es handele sich hier um sehr wichtige Interessen, die man nicht rücksichtslos verletzen könne. Auch er neige dahin, daß eine Ermäßigung der Exportprämie Hand in Hand gehen müsse mit einer Ermäßigung der Zuckersteuer. Jedenfalls müsse bald Hand angelegt werden, damit die Land⸗ wirthschaft und die Zuckerindustrie in Zukunft vor größeren Schäden und Illusionen bewahrt würde. Redner ging dann über auf die anderen Verbrauchssteuern; derselbe wies nach, daß bei der Salzsteuer 1 ½ Millionen, bei der Branntwein⸗ weinsteuer 7 ½ Millionen weniger angesetzt seien, als der Ist⸗ ertrag des laufenden Jahres betrage. Schon 1883,84 seien jast 6 Millionen mehr eingekommen, als der Etat pro 1883/84 ergebe. Bei der Brausteuer sei ½ Million weniger angesetzt, kurz in Summa 9 Millionen weniger, als man hätte ansetzen können, wenn man auch nur annehme, daß die Einnahmen des nächsten Jahres nicht höher sein würden, wie die des lau⸗ fenden, also eine Steigerung des Wohlstandes nicht stattfinden werde. Die Stempelabgaben auf Schlußnoten hätten ein We⸗ niger von 1 8 Millionen Mark aufgewiesen, ein Beweis, in welchen Illusionen man sich über den Ertrag der sogenanten Börsensteuer befunden habe. Der Antrag Wedell werde diese Illusionen nicht nehmen. Wäre man Ne dann mü man wünschen, daß die Herren ihr Ziel erreichten und eine weitere Enttäuschung erführen. Die vielen Millionen, die man davon erwarte, seien einfach Fiktionen; das zeige Frankreich. Aus den Abrigen Etatsiteln werde sich ebenfalls eine Summe von mehreren Millionen — Fusezen und Absetzen erzielen lassen; fast eine Million dur satz der Zinsen aus dem Reichstagsbaufonds. Der Invalidenfonds könne ebenfalls mehr tragen; die Budget⸗ kommission sollte dies erwägen. Der Fonds be 1873 561 000 000 ℳ betragen und habe noch immmer einen Bestand von 520 000 000 ℳ; seine Amortisation sei er⸗ heblich langsamer gegangen, als man bei der Gründung desselben angenommen habe. Im Etat des Kriegs⸗Ministeriums ver⸗ diene besondere Aufmerksamkeit der Posten von 71 ½ Millionen Mark für ——5ö3ö Derselbe sei nach dem zehn⸗ jährigen Durchschnitt der Preise auggestellt, 8 des wiederholt ausgesprochenen Wunsches, die wirklichen Preise des laufenden Jahres bei der Hälfte in zu bringen. bhrL. man im Jahre 1879 auf Empfehlung des Abg. von idt ) lagen. Trotz des Abstriches von 2 000 000 ark sei noch eine Minderausgabe von 4 000 000 ℳ entstanden, auch in diesem Etat könne man mit Rücksicht auf die gegen⸗ wärtigen Getreidepreise ca. 2000 000 ℳ absetzen, ohne U schreitungen befürchten zu n. Seens, Aedne dann die übrigen Positionen des d und 8 durch⸗
hätten,
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gegangen, berührte derselbe noch den Post⸗Etat, dessen Extra⸗
Ordinarium leider wieder um 800 000 ℳ höher sei. Er
müsse eine genaue Prüfung der Positionen verlangen, und er fordere die Budgetkommission auf, ähnlich wie in Preußen eine Uebersicht der Ausgaben und seit 1870 dem Reichstage mitzutheilen. Daraus werde sich ergeben, daß man in Deutschland Hunderte von Millionen verbaut, und infolge dessen auch das Ordinarium belastet habe. Wenn man fort⸗ während von der Nothwendigkeit der Steuerentlastungen in Preußen spreche, wenn ausgeführt werde, daß die Steuerzahler die drückenden Ausgaben nicht mehr tragen könnten, so sei die einzig richtige Konsequenz, rücksichtslose Ersparung der Ausgaben. Steuerentlastung und Vermehrung der Ausgaben neben einander seien Dinge der Unmöglichkeit. Auch der Kriegs⸗Minister möge sich nicht wundern, wenn das Volk aus den Steuerentlastungstheorien Konsequenzen ziehe, die auf seinen (des Kriegs⸗Ministers) Etat übergriffen. Man möge sich überlegen, ob es richtig sei, es dahin zu bringen, daß solche Konsequenzen gezogen werden müßten. Die
preußische Thronrede und im Anschluß daran der preußische Finanz⸗Minister hätten erklärt, daß das Defizit in Preußen nicht durch Steuerreformen in Preußen, sondern nur durch
Reichssteuern gedeckt werden könne, und daß daher der Reichs⸗ tag zur Bewilligung neuer indirekter Steuern verpflichtet sei, obwohl derselbe bereits 109 Millionen neue Steuern im Jahre 1879 bewilligt habe. Werde sich der Deutsche Reichstag wirk⸗ lich dahin drängen lassen, auf Forderung eines Einzelstaates Hunderte von Millionen zu bewilligen, bei deren Verwendung der Reichstag nicht mitzusprechen und über deren Ausgabe derselbe absolut keine Kontrole habe? Es würde damit eine völlige Verschiebung der verfassungsmäßigen Gewalten eintreten. Mit welchem Rechte verlange der preußische Finanz⸗ Minister, daß das Reich das preußische Desizit decke, während die Deckung desselben auf eigenem preußischen Bereich durch eine dortige Steuerreform sehr wohl möglich sei? Der preu⸗ ßische Finanz⸗Minister wolle aber diese Reform der dortigen direkten Steuern nicht. Wenn man die Bedürfnisse des Reichs nach den Angaben der Regierung, und die Forde⸗ rung von Preußen zusammenrechne, so handele es sich um eine Summe von 300 bis 400 Millionen Mark und der Reichstag habe das Recht, endlich einmal von den Herren am Bundestisch zu hören, wie sie diese Summe aufbringen wollten. Es könne nicht oft genug betont werden, daß die jetzige Politik nichts anderes bedeute, als die Wiederaufnahme des Tabackmonopols. Ja noch mehr, denn das Monopol reiche lange nicht aus, um die geforderten Beträge zu erhalten. Das Resultat der diesmaligen Etatsverhandlung werde hoffent⸗ lich sein: günstigere Balanzirung des Etats um 10 Millionen, Klarheit über die Steuerprojekte der Regierung. Der Reichstag werde hoffentlich nicht die Hand bieten, sein wich⸗ tigstes Recht zu beseitigen. Hoffentlich werde derselbe die Frage nicht vom kalkulatorischen, sondern vom konstitutionellen und nationalen Standpunkt ansehen. Im vorigen Jahre habe man auch auf der Rechten die Sache nicht so harm⸗ los angesehen; man habe die Aufrechthaltung des ein⸗ jährigen Etats als Schritt zur parlamentarischen Re⸗ gierung angesehen, die Aufrechthaltung einer Bestim⸗ mung, die sogar so konservative Minister wie Bodelschwingh und Manteuffel in Preußen für selbstverständlich gehalten hätten. Was verstehe man denn unter parlamentarischer Regierung? Auch das sei eins jener Märchen, die in das Land geschleudert würden, als ob die Liberalen keine größere Sehnsucht hätten, als die Stühle jener Herren am Bundes⸗ tisch einzunehmen. Auf der linken Seite des Hauses gebe es Männer, die es bedauern würden, unter gewissen Umständen Minister zu sein; die es für höchste Genugthuung eines Mannes hielten, unabhängig ihrer Ueberzeugung und ihrem Gewissen folgen zu können. Seine Ueberzeugung sei ihm nicht feil für einen Ministerstuhl. Nicht nach einer parlamentarischen Regierung strebe seine Partei, sondern sie wolle das, was auch der Reichskanzler wiederholt verlangt habe, daß eine Regierung für die Dauer nur in Uebereinstimmung mit dem Willen der Nation regieren könne. Er sei der Meinung, daß in einem geordneten konstitutionellen Staat derartige Versuche wie der, den einjahrigen Etat zu beseitigen, gegen den ausgesprochenen Willen der Majorität der Volksver⸗ tretung nicht vorkommen sollten. Die Regierung solle sich beugen vor dem Willen des Volkes, wenn derselbe sich dauernd unzweideutig kundgebe. Man sei nicht sicher, daß die Regierung dauernd konservativ bleibe. Der Reichskanzler habe erklärt, es gebe Zeiten, in denen liberal, und solche, in denen diktatorisch regiert werden müsse. Seine Partei sei nicht schuld daran, daß man von Uebersättigung des Volkes durch Parlamentarismus spreche. Seine Partei sei es nicht, die wolle, daß jährlich in Preußen und im Reich fünf der größten Fragen nebeneinander in der⸗ selben Session zur Verhandlung kämen. Er wünsche mit dem Volke Ruhe und langsameren Gang in der Gesetzgebung. Wie es aber auch kommen möge, er habe zu dem jetzigen Reichstag das Vertrauen, daß man von demselben nicht werde sagen können, 12 Jahre nach der Wiedererstehung des Reiches habe derselbe seine Hand dazu geboten, eine der tigsten Grundlagen des konstitutionellen Lebens ohne irgend einen andern nd als den, 13 Sitzungstage im Jahr zu ersparen und den Kalkulatoren im. Reschsschatamt das Leben bequemer zu machen, leichten Herzens preiszugeben. Er glaube, der Reichstag werde mit großer Majorität den Versuch der Regierung a lmine abweisen.
Von den Adgg. Rickert, Züsing, Stephani, Frhr. von Stauffenberg, Richter (Hagen’, und Büchtemann wurde bean⸗ tragt, einzelne Kapitel aus den Etats des Reicheheeres, der Marine, des Reichs Schahau tes, der Reichsschuld, das Extra⸗ ordinarium und die Einmw mekapitel der Budgetkommission zu überweisen, und zwar Jediglich aus dem Etat für 1883/94.
Der Abg. Frhr. von iunigerode beantragte, auch die entsprechenden Kapitel de s Etats für 1884/85 an die Budget⸗ kommission zu verweiser .
Hierauf vertagte fch das Haus um 4 Uhr auf Sonnabend
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