Kongreß am 27. August dieses JTahres abgehalten worden. Der Herr Vorredner braucht nicht mit großer Zu cht zu behaupten, daß wir nicht wissen, oder nur aus amer bestimmten Quelle wissen konnten, was dort geschehen ist. Ich kann versichern, ich habe genaue Aufzeichnungen über den Hergang dieses Festes, und ich stehe auch gar nicht an, Ihnen daraus Einiges mitzutheilen. Es wird nämlich hierdurch wiederum der Beweis dafür geführt, daß die Partci, welche sich hier als parlamentarische gerirt, sich außerhalb als Selbstverständlich ergiebt sich für die Regierung die Pflicht, die Konsequenzen daraus für sich zu ziehen, Dieses Fest — Kongreß kann man nicht sagen — hat am 27. August stattgefunden und bestand in einem Vormittagsfeste und einem Nach⸗ mittagsfeste. Das gedruckte Programm liegt vor mir, und die Herren werden es anerkennen, da es von ihnen selbst verbreitet ist. Als Ein⸗ leitung diente eine Anzahl von Gesängen, unter anderen zwei: „Das Petroleumlied“ — die Herren wissen, was das zu bedeuten hat — und ein Lied, welches allen Denjenigen, die mit den älteren preußischen Attentatsgeschichten bekannt sind, in den Ohren klingen wird: „Das Lied vom Bürgermeister Czech“. Das sind die Fest⸗ und Weihelieder, die bei dieser Gelegenheit gesungen worden sind. Sehr geschmackvoll, muß ich gestehen, kann ich dies nicht finden, — das hängt indeß von dem persönlichen Standpunkt ab, — der für uns, meine Herren, die wir das öffentliche Bewußtsein der Nation zu vertreten und zu ver⸗ theidigen haben, ist es in der That doch sehr charakteristisch. Der Hr. Abg. von Vollmar hat bei dieser Zusammenkunft den Vorsitz geführt, er hat einige recht scharfe Ausdruͤcke gegen Monarchie u. s. w. in seinen einleitenden Bemerkungen sich gestattet. Der eigentliche Festredner war der Abg. Kayser; nach den mir vorliegenden Aufzeich⸗ nungen scheint er indessen nicht überaus anregend gewesen zu sein, und so stand der dritte Redner, der Abg. Grillenberger, mehr im Mittelpunkt des Interesses. Es thut mir leid, daß ich seine Aeußerungen schon jetzt vorlesen muß, ich möchte es lieber, nachdem ich ihn gehört habe, aber die Reihenfolge der Diskussion bringt es ja so mit sich. Da wird also in einer längeren Rede, die der Abg. Grillenberger zu einer sehr geringen Zahl von Parteigenossen hielt, — der größte Theil der Korona waren schweizer Bauern, die, wie es scheint, nicht viel von der Sache verstanden haben, da wurden also in dieser längeren Rede die Theorie, die Ziele, die Aufgabe, die grund⸗ sätzliche Stellung der Sozialdemokratie dargelegt. — Besonders von Interesse ist der Schluß, den ich vorlesen werde, um Ihrer Beur⸗ theilung zu unterstellen, ob das, was die Herren erstreben, nicht in der That unmittelbar Revolution ist. Und dieser Tag wird kommen: — nämlich der Tag der Vergeltung —
unabweisbar, ganz bestimmt, durch ganz Deutschland gährt es, das
Volk ist der Schurkereien und Bedrückungen müde und satt, der
Tag ist möglicherweise nicht mehr fern, wo das Volk sich erheben
und Rechenschaft von seinen Unterdrückern, seinen Tyrannen und
diesem ganzen Gesindel fordern und mit demselben aufräumen wird.
Um aber im gegebenen Augenblick nicht unvorbereitet zu sein, ge⸗
nügt es noch nicht, daß man blos die Genossen wirbt, nein, man muß auch mit ihnen zu Werke gehen. Jeder muß am Tage des
Gerichts wissen, was er zu thun hat, wo er hingehört, welche Stelle
in dem großen Kampf er einnimmt, damit der Erfolg gleich von
vornherein gesichert sei; dies zu bewerkstelligen, ist die Hauptaufgabe der deutschen Sozialdemokratie.
Also diese Revolution mit Gewalt, mit Blut und Waffen vor⸗
zubereiten, ist die Hauptaufgabe der deutschen Sozialdemokratie. Miine Herren! Das klingt doch ein klein wenig anders, als das, was man in diesen Räumen von den Herren zu hören gewohnt ist.
Also dies zu bewerkstelligen ist die Hauptaufgabe der deutschen Sozialdemokratie und läßt sich am besten durch die einzelnen Ver⸗ bände der einzelnen Orte organisiren. Man kann keine geschlossene Bataillone, Regimenter oder Armee⸗Corps bilden, das findet sich schon später, doch muß zu diesem Schritt eine organisirte, ge⸗ schlossene Verbindung hergestellt werden, um auf das erste Signal sich zusammenthun zu können und kampfbereit zu sein.
Meine Herren! Sie haben also in nuce eine vollkommen vor⸗ bereitete Organisation des gewaltsamen Losbruchs der Sozialdemokratie innerhalb des Deutschen Reichs, und ich würde den Herren wirklich
sehr dankbar sein, wenn sie einmal die Güte hätten, auch hier im Hause aufzutreten und ihre eigentliche Gesinnung, die sich hier wider⸗ sppiegelt, so zu kennzeichnen und zu entwickeln. Das würde jedenfalls
die Situation ganz ungemein vereinfachen. Wir wissen ja ohnehin, wie wir mit den Herren daran sind, aber das öffentliche Bewußtsein würde dadurch eine wesentliche Klärung gewinnen.
Nun, meine Herren, wenn ich dieses Alles, was ich Ihnen mit⸗ zutheilen genöthigt war, zusammenfasse, so frage ich mich: wo bleiben die Einwendungen gegen die Gesetzlichkeit derjenigen Fessepls. über die hier in dieser Vorlage Rechenschaft gegeben wird7 aß wir es in diesem Augenblick, Dank der Wirkung des Sozialistengesetzes, nicht mit einer unmittelbaren Vorbereitung zur Revolution zu thun haben, das erkenne ich an, und erkenne es mit Dank an; aber 9
unsere gölhabe, eine sehr viel weitergehende ist, daß sie namentli⸗ darin besteht, die großen Massen in den großen Centren des Verkehrs vor der Berührung mit dem ätzenden Gift und der Verführung zu schützen, die aus —8 Dingen hervorgeht, das, glaube ich. ist doch so ungemein selbstverständlich und klar, daß cs hierüber kaum einer Diskussion bedarf. Man hört imnmer
u den Reden der Herren Abgeordneten der ozialdemokratischen
Partei den Ton durchklingen, als wenn es der eegierung und der Polizei, — die in meienen dazu eine sehr ehrenwerihe Macht ist — ein gewisses Vergnügen gewährte, die Sozialdemokraten zu chikaniren. Meine Herren! Wir sind unz der Schwere der Verantwortung, die uns durch dieses Gesetz auferlegt ist, voll und ganz bewußt, und wir ünschen nichts mehr, als daß wir diese Verantwortung nicht zu tragen hätten. Es ist in der That eine starke Zumuthung an das Pflichtgefühl eines Beamten, wenn man ihm imputiren will, daß er aus bloßer Lust und gewissermaßen aus Grausoamkeit unschuldige Leute zu verfolgen und in das fängniß zu werfen sucht. Meine Herren! Davon sind wir weit entfernt; ich wiederhole: wollte Gott, wir brauchten die Ver⸗ antwortung nicht zu tragen, aber so lange die deutsche Nation uns von dem durch das Gesetz vom 21. Oktober 1878 übertragenen Man⸗ dat nicht entbunden hat, so lange fühlen wir die unabweisbare, ich moͤchte sagen die beilige Pflicht, der Waffe, die uns in die Hand ge⸗ geben ist, uns schneidig zu bedienen. Wenn wir würden eine Pflicht⸗ versäumniß begehen, die ich vor meinem Gewissen nie verantworten könnte, wenn wir nicht alles thäten, was in unseren Kräften steht, um einer Verhreitung des sozialdemokratischen Giftes in dieser Form mit aller Kraft entgegenzutreten.
8* Demnächst nahm der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich sächsi taats⸗Mintster des 2 Wallwitz A BSort: 2 1
Ich will mir nur einige
88 .
revolutionäre Partei hinstellt.
gen erlauben gegenüber den Uimar, die sich speglell auf sachsische Der cordnete hat mit besonderer Betonung Beziehungen erwähnt schen einem sisch lizeibeamt cinem in Schmidt in Zürich 1hec. beee ne einer Rede gesagt⸗ er, abweichend von der bei äpes⸗ Diekussionen befolgien Taktik, hHeute davon 12 wolle, eine 8 nzelfällen 2 1 1 28 früheren einen ruck gemacht crinnerlich aus der Been sion de⁴ . owohl als die Vertreter der
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res, daß der Reichstag erdrückt worden
le. Wenn mein Ge⸗ nur, daß die Vertreter Einzelbeiten rade übertrieben
und Corres
erlassener Steckbrief zurückgezogen worden sei, um jene Correspondenz mit cen sächsischen Polizeibeamten zu ermöglichen, ja daß ihm sogar von Letzteren eine Legitimation zugestellt worden sei. Meine Herren! Das eine und das andere ist unwahr: weder hat der Genannte eine Legitimation zugestellt erhalten Seitens der sächsischen Polizeibeam⸗ ten, noch ist der hinter ihn erlassene Steckbrief zu irgend einer Zeit zurückgezogen worden. In Folge des von dem Untersuchungsgericht erlassenen Steckbriefs ist der Betreffende verhaftet worden, sobald man ihn auf deutschem Boden betroffen hat, und wenn ich recht un⸗ terrichtet bin, befindet er sich bereits heute wieder im Gewahrsam des betreffenden Untersuchungsgerichts.
Uebrigens scheint mir die Wichtigkeit, welche der Hr. Abg. von Vollmar und die ihm befreundete Presse den fraglichen Vorgängen beimißt, doch dafür zu sprechen, daß das, was seine Freunde in der Schweiz treiben, nicht so ganz unschuldiger Natur sein kann, als er annimmt, denn sonst würde man über die angeblichen Enthüllungen nicht das Triumphgeschrei erhoben haben, welches die sozialdemokra⸗ tische Presse über diese Vorgänge erhebt. Meine Herren, ich glaube nicht, daß es für die sächsischen und deutschen Polizei⸗ beamten ein besonders angenehmes Geschäft ist, zu Sub⸗ jekten, wie der Genannte, in Beziehung zu treten, aber so lange geheime Anschläge gegen die bestehende Rechtsordnung ge⸗ schmiedet werden, so lange, wie wir heute gehört haben, die deutschen Sozialdemokraten offen ihre Sympathie bekennen für Diejenigen, welche den Fürstenmord als ihr Dogma auf ihre Fahne geschrieben haben, so lange ist auch die Polizei verpflichtet, sich auf bestmöglichem Wege Auskunft zu verschaffen über jene Pläne und sie kann, wenn ihr Mittheilungen angeboten werden, vorbehaltlich der Verpflichtung, ihre Zuverlässigkeit zu prüfen, das Ohr nicht zuhalten.
Wenn der Hr. Abg. von Vollmar Bezug genommen hat darauf, daß der betreffende Beamte nicht mit besonderem Geschick verfahren sei bei dieser Angelegenheit, so will ich dem nicht unbedingt wider⸗ sprechen, aber ich möchte ihm daraus keinen Vorwurf machen. Zu allen Dingen gehört Uebung, und die haben wir in Sachsen in ÄAn⸗ gelegenheiten dieser Art nicht. Wir sind in der glücklichen Lage ge⸗ wesen, Jahrzehnte lang von politischer geheimer Polizei gar nichts zu wissen, und erst die sozialdemokratische Bewegung hat uns ge⸗ nöthigt, dem Auskunftswesen eine größere Aufmerksamkeit zuzuwen⸗ den; wir haben keine besondere Freude daran, auch unsere Polizei⸗ beamten nicht, es kann ihnen nichts Angenehmeres geschehen, als wenn Sie sie dieser Nothwendigkeit entheben würden. Aber diese angenehme Lage herbeizuführen, ist nicht die Königlich sächsische Re⸗ gierung in der Lage, wohl aber der Hr. Abg. von Vollmar und seine Bütts denasten⸗ wenn sie das unterlassen, was sie bisher getrieben haben.
Denn hat der Herr Abgeordnete angesührt, daß zwei An⸗ hänger der Sozialdemokratie in Leipzig in Untersuchung gekommen seien, weil sie Sammlungen für sozialdemokratische Zwecke veran⸗ staltet haben, daß sie später in der zweiten Instanz freigesprochen
seien, und trotzdem ibre Ausweisung aus Leipzig erfolgt sei. Meine
Herren, das ist alles wahr, aber ich weiß nicht recht, was das im vorliegenden Falle beweisen soll. Sie sind in Untersuchung gewesen, weil sie unter fremder Firma, wie das jetzt immer geschieht, Samm⸗ lungen für sozialdemokratische Zwecke veranstaltet hatten. Das Ge⸗ richt hat in der höheren Instanz den Schuldbeweis nicht als genügend anerkannt, aber die Leipziger Regierungsbehörde hat nicht blos aus diesen, sondern auch aus anderen Wahrnehmungen die Ueberzeugung gewonnen, daß die Betreffenden Persönlichkeiten sind, welche unter die Bestimmungen des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie fallen und hat sie deshalb, wie es ihre Pflicht war, aus Leipzig ausgewiesen. Es heißt in §. 28, daß Personen, von denen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu besorgen ist, der Aufenthalt in den Bezirken oder Ortschaften, für welche der sogenannte kleine Belagerungszustand proklamirt ist, ver⸗ sagt werden kann.
Es steht durchaus nichts davon da, daß die betreffenden Personen erst wegen bestimmter Delikte verurtheilt sein mußten. Wenn weiter aber von dem Hrn. Abg. von Vollmar angeführt worden ist, daß die in Rede stehenden Personen auch aus anderen Orten Sachsens, ob⸗ gikich keine Bestrafung vorausgegangen sei, ausgewiesen worden eien, so ist das unseren Gesetzen gegenuüͤber nicht möglich; sie konnten nur ausgewiesen werden, wenn eine Strafe vorausgegangen war, oder wenn der betreffende Ort im Bannbezirke der §. 28 des Gesetzes erwähnten Ausnahmemaßregel lag; die letztere greift aber zur Zeit nur für Leipzig und Umgegend piaß. Abg. von Vollmar: Es ist trotzdem geschehen!“ — Dann hätten sie sich beschweren müssen bei der vorgesetzten Behörde, die vermuthlich Abhülfe hätte eintreten lassen. Mir ist von einer solchen Beschwerde oder dem Vorgange überhaupt absolut etwas nicht bekannt. Außerdem hat der Herr Abgeordnete wiederholt einen Fall erwähnt, der sich vor Jahr und Tag in Dresden ereignet haben soll, demzufolge ein Untersuchungs⸗ gefangener, der, wie anzunehmen, den politischen Freunden des Herrn Redners angehörte, in esseln zu seiner kranken Frau geführt worden sein soll. eine Herren, die Polizei, gegen die die Angriffe des Redners zunächst gerichtet waren, hat mit diesem Falle absolut nichts zu thun; der Mann ist in etersachengehaft sewesen und es bestehen da ganz bestimmte Vorschriften, in welcher Weise Individuen, welche wegen eines Vergehens oder Verbrechens von gewisser Schwere in Untersuchungshaft sind, gesichert werden müssen, wenn sie durch die Straßen geführt werden. 15 Vorschrift ist auch in dem erzählten
alle nachgegangen worden. Es ist also ihm zu Gunsten allerdings eine Ausnahme gemacht worden, aber jedenfalls ist durch⸗ aus nichts geschehen, worüber er sich den bestehenden Gesetzen und nordnungen gegenüber zu; beschweren hat. Etwas Weiteres ist zur thatsächlichen Begründung seiner Beschwerden von dem Herrn Abgeordneten nicht angeführt worden. Die Bundes⸗ regierungen sind gewiß nicht der Ansicht gewesen, doß mit dem Erlaß des Gesetzes vom 28. Oktober 1878 die serlalsemonetlsche Agitation von der zu vertilgen sein werde; aber, wie schon mein Herr Vorredner orgeboben, es ist durch dasselbe die Möglichkeit chaffen worden, uns spegen die unmittelbaren Gefahren der sozial⸗ okratischen Ausschreitungen zu vertheidigen, und die Regierungen ben dadurch die Autorität zurückerhalten, deren sie nothwendig bedürfen, um der Gesellschaft gegen diese Gefahren einen nachhaltigen Schutz gewähren zu können, und ich hoffe, daß das Vojum des Reichstags den Bundesregierungen, worum sie bitten, bei Erfüllung dieser Verpflichtungen auch ferner zur Seite stehen werde.
Nachdem ein Vertagungsantrag abgelehnt war, erklärte der Abg. Köhl, er und seine politischen Freunde hälten den dem Hause vorliegenden Antrag deshalb unterstützt, weil sie die im 2 28 des Sozialistengesetzes gemachten Voraussetzungen zur
ngung des kleinen Belagerungszustandes in keiner der drei genannten Städte für gegeben erachtet hätten. In dieser berzeugung sei seine Partei weder durch die phankasievollen Se des Ministers von Puttkamer, noch die Ver⸗ lesung Mostscher Deliriumsprodukte noch der Stellen aus der in Z9 tc erscheinenden jaldemokratischen „Provinzial⸗Korrespon⸗ denz eeen. e Partei verhalte sich gegen diese Sachen ebenso skeptisch, wie gegen das Siegesbewußtsein, welches von den Herren der außersten Linken zur Schau getragen werde. Wenn er diesen s unten Rechenschaftsbericht durchlese, so könne er sc der zeugung nicht erwehren, daß auch auf Seite der Regierung weniger die Sorge um die angeblich aufs Höchste gefährdete Gesellschaft es sei, welche ihr die Zurück⸗ ———2,b 2 gel 8en Fleizen Belagerungs⸗ zu verbiete, als hr die Furcht, daß der Karken“ Regierung, es als ein Beweis der 1 rechnet würde, wenn dieses Gesetz aufhörte, dessen vsüsge Rublosigkeit sie selbst auf jeder Seite ihres Rechenschaftsberichte dem am 17. März 1879 an den
bekennen müsse. in enae eeezrcem über den
finde man bereits,
allen folgenden, mit mehr od Variationen versehene Phrasen. Bericht sage dann die Regierung mit der Miene einer Tiefgekränkten: man werde sich der Ueberzeugung nicht verschließen können, daß die richtige Würdigung der wohlwollenden Bestrebungen der Regierung von Seite der Sozialdemokraten fehlen werde. Die Regierung verlange damit Uebermenschliches von den Sozialdemokraten. Nach den gegen sie getroffenen Maßregeln sei es nicht zu verwundern, daß die Sozialdemokraten, nachdem ihnen Heimath, Vermögen und Familie genommen sei, sich zu helfen suchen würden, wie sie könnten. Man wundere sich über die geheimen Versamm⸗ lungen. Wenn die öffentlichen Zusammenkünfte den Sozial⸗ demokraten verboten seien, so müßten sie sich im Geheimen versammeln. Ebenso habe es Preußen unter französischer Herrschaft gethan. Die Autorität vor dem Gesetze werde durch die getroffenen Maßregeln untergraben werden. Er bitte dem Antrage zuzustimmen. Zum Schlusse wolle er eine weitere Wahrnehmung hier anführen, die sich ihm bei Durchlesung des sogenannten Rechen⸗ schaftsberichtes unwillkürlich aufgedrängt habe. Die gesellschafts⸗ rettenden sozialen Pläne des Kanzlers hätten eine so frappante Aehnlichkeit mit dem von den Sozialdemokraten gepredigten Evangelium der sozialen Glückseligkeit, daß man fast an ein Plagiat denken könnte, und es komme ihm beinahe vor, als ob sich der Unmuth der Regierungen weniger gegen den sozialen als gegen den demokratischen Theil der sozialdemokratischen Firma richte. Man fürchte, das Volk werde die sozialen Wundertränke lieber aus demokratischen Händen als aus denen der Regierung nehmen. Seine Partei sei Anhängerin der Gewerbefreiheit und als solche wolle sie die Hand nicht bieten zur Erdrosselung einer dem Reichskanzler augenscheinlich sehr unangenehmen Konkurrenz.
Ein Vertagungsantrag wurde angenommen.
Der Abg. Kayser bemerkte persönlich, daß er für die Aeußerungen des „Sozialdemokrat“ wortlich sei, wie der Minister von Puttkamer für die Aeuße⸗ rungen der „Nordd. Allgem. Zeitung“ oder für die Reden von Stöcker und Henrici.
Der Abg. von Vollmar stellte ebenfalls der „Sozialdemokrat“ sein offizielles Organ sei, derselbe sei das Organ der Sozialdemokratie, nicht eines Einzelnen. Revolutionär als Sozialdemokrat sei er nicht nur im Aus⸗ lande, sondern überall.
Der Präsident machte davon Mittheilung, daß von den Abgg. Rickert und Richter eine Interpellation wegen des Ein⸗ fuhrverbots von amerikanischem Schweinefleisch eingegangen sei.
Hierauf vertagte sich das Haus um 4 ྠUhr auf Donnerstag 12 Uhr. — 1““
m In
dem Hamburger
in Abrede, daß
Berichtigung. In der 25. Sitzung des Reichstags,
bei der ersten Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betr. die Feststellung der Reichshaushalts⸗Etats für die Etatsjahre 1883/84 und 1884/85 hat nicht der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich sächsische Staats⸗Minister des Innern von Nostitz⸗Wallwitz, sondern der außerordent⸗ liche Gesandte und bevollmächtigte Minister von Nostitz⸗ Wallwitz das Wort ergriffen.
4
Statistische Nachrichten.
“
(Oktoberheft 1881) ist eine Statistik der Branntweinbrennerei und der Branntweinbesteuerung im deutschen Zollgebiet ver⸗ öffentlicht, welche für das Reichs⸗Steuergebiet genauere Angaben über die Ergebnisse des Etatsjahres 1881/82 nebst Erläuterungen hierzu und einigen zusammenstellenden Tabellen über die Ergebnisse der letzten 10 Etatsjahre enthält, ferner die bezüglichen Verhaltnisse im Groß⸗ herzogthum Luxemburg für das Etatsjahr 1881/82 in ausführlicherer Weise darlegt und auch für die innerhalb der Zolllinie liegenden, aber vom gemeinschaftlichen Branntweinsteuergeblet ausgeschlossenen deutschen änder, Bayern, Württemberg und Baden ent⸗ sprechende Nachweise, die sich je auf die jüngst abgelaufene Steuerperiode beziehen, giebt. xus dem reichen Materiale ist kurz Nachstehendes zu entnehmen. Während des Etatsjahres 1881/82 waren in Elsaß⸗Lothringen 21 045 (im Vorjahre 18 470) und im übrigen Reichssteuergebiet 8864 (8331 im Vorjahre), zusam⸗ men also 29 909 Brennereien im Betriebe, von denen 7256 (7133 im Vorjahre) mehlige Stoffe, 24 (25 im Berjahre) Melasse, und die übrigen nicht mehlige Stoffe, wie Weinhefe, Weintreber Obst, Rü⸗ ben u. s. w. verarbeitet haben. Von der angegebenen Gesamrit a6. der innerhalb des Reichssteuergebiets während des Jahres 1881,82 im Betriebe gewesenen Brennereien waren 1294 (1328 im Vorja re) in Verbindung mit Hefenfabrikation; über 12 000 ℳ jährlicher Steuer haben entrichtet neben den Melassebrennereien 1712 Kartoffelbrenne⸗ reien (1420 im Vorjahre) und 129 Getreidebrennereien (144 im Vor⸗ jahre). Der ö Branntweinsteuer betrug im Reichs⸗ steuergebiet 1881/82 64 002 689 ℳ gegen 57 271 757 ℳ im Etats⸗ jahr 1880/81. Demgemäß war die Branntweinproduktion des Reichs⸗ teuergebiets im Etatsjahre 1881/82 im Vergleich zum Vorjahre und auch zu den 11 Vorjahren eine au öhnlich starke. Dies Ergebni
ist hauptsächlich der sehr ergiebigen Kartoffelernte des Jahres 188
uzuschreiben. Auch die Ausfuhr von Branntwein aus dem Reichs⸗ tcuergebiet war eine sehr bedeutende; an Steuerrückvergütung für ausgeführten Branntwein wurden bezahlt 1881/82 16 031 186 ℳ gegen 10 916 734. ℳ im Vorjahre. Der Nettoertrag der Vranntweinabgaden gie Summe der ge der inländischen Steuer, des Efeehne der Uebergangs⸗ und der Ausgleichungsabgabe abzüglich des ags der Steuerrückvergütung für Se und zu technischen Zwecken ver⸗ wendeten Branntwein) belief sich im Rei eergebiet 1881/82 auf 48 510 107 ℳ oder 1,34 ℳ auf den Kop evölkerung gegen 47 098 758 ℳ oder 1,32 ℳ pro Kopf im Vorjahre. Im baye⸗ 14*2 Steuergebiet wurden im Kalenderjahr 1881 von 4550 im Betriebe N Brennereien zusammen 222 034 bl Branntwein zu 50 % Alkoholgehalt produzirt, die 1592 von Branntwein be⸗ irug daselbst 50 350 und die Ausfuhr 16 118 hl. In Württem⸗ 808 12 1 im Etatsjahre 1881/82 der Nettoert —— weina 1 Braumalz Eingan rgangs⸗ abgabe abzüglich der Steuerrückvergütung üer rirten Brannt⸗ wein) auf 244 617 ℳ, und der Ertrag der be vom Branntwein⸗
kleinverkauf auf 292 565 in Baden die Gesammtnettoeinnahme aus Branntweinsteuer und vom Branntwein (ohne Berücksichtigung des Ei zolls für zollausländischen Branntwein 5 vom 1. Dezember bis 30. November 1881 au
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wehmüthigen 8
eben so wenig verant⸗
In dem neuesten Monatsheft zur Statistik des Deutschen Reichs
1
No. 294.
zum Deutschen Reichs⸗A
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nzeiger und Königlich Preußisch
Berlin, Donnerstag, den 14. Dezember
4 g 1 8 1 . en Staats⸗Anzeiger.
Preußischen Staals-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.
AR
R Ins erate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗ register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich
1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.
2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
R u. s. w. von öffentlichen Papieren.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbriefs⸗Erledigung. Der hinter den Sattler, jetzt Arbeiter August Hartwig, am 19. Mai 1861 zu Wendisch⸗Buchholz, Kreis Beeskow, geboren, unterm 30. Oktober 1882 in Akten 88 D. 570. 82. erlassene Steckbrief ist erledigt. Berlin, den 7. Dezember 1882. Königliches Amtsgericht I., Abtheilung 88. Bardua.
46447] — Oeffentliche Ladung. Die nachbenannten Per⸗ sonen: 1) Martin Wilhelm Brandenburg, geboren am 4. Dezember 1859 zu Greifswald, zuletzt daselbst wohnhaft, 2) Robert Ernst Joachim Dinse, geboren am 10. April 1859 zu Greifswald, zuletzt daselbst wohnhaft, 3) Wilhelm Theodor Fink, geboren 8. Mai 1859 zu Greifswald, zuletzt daselbst wohn⸗ haft, 4) Tischler Carl Gustav Theodor Gaede, ge⸗ boren 27. April 1858 zu Stilow, Kreis Greifs⸗ wald, zuletzt in Greifswald wohnhaft, 5) Friedrich Joachim Heinrich Goos, geboren 7. Dezember 1859 zu Greifswald, zuletzt daselbst wohnhaft, 6) Bäcker Wilhelm August Ferdinand Hahn, geboren 18. März 1859 zu Greifswald, zuletzt daselbst wohnhaft, 7) Jo⸗ hann Friedrich Kalisch, geboren 6. April 1859 zu Greifswald, zuletzt daselbst wohnhaft, 8) August Georg Wilhelm Krüger, geboren 16. Februar 1859 zu Greifswald, zuletzt daselbst wohnhaft, 9) Johann Carl Christian Küster, geboren 23. Juli 1859 zu Greifswald, zuletzt daselbst wohnhaft, 10) Friedrich Johamn Lindemann, geboren 7. August 1859 zu Greifswald, zuletzt daselbst wohnhaft, 11) Bernhard Heinrich Möller, geboren 11. August 1859 zu Greifs⸗ wald, zuletzt daselbst wohnhaft, 12) Martin Johann Neitow, geboren 24. Februar 1859 zu Greifswald, zuletzt daselbst wohnhaft, 13) Martin Christian Carl Oergel, geboren 31. Dezember 1859 zu Greifswald, zuletzt daselbst wohnhaft, 14) Carl Johann Friedrich Peters, geboren 12. April 1859 zu Greifswald, zuletzt daselbst wohnhaft, 15) Carl Friedrich Peters, geboren 27. Februar 1859 zu Greifswald, zuletzt daselbst wohnhaft, 16) Carl Jo⸗ hann Schult, geboren 24. Dezember 1859 zu Greifswald, zuletzt daselbst wohnhaft, 17) Seefahrer Wilhelm Max Joachim Stamm, geboren 26. Fe⸗ bruar 1859 zu Wusterhausen, zuletzt in Greifswald wohnhaft, 18) Carl Friedrich Wilhelm Vogt, ge⸗ boren 30. Januar 1859 zu Greifswald, zuletzt da⸗ selbst wohnhaft, 19) Carl Christian August Was⸗ mund, geboren 1. Juli 1859 zu Greifswald, zuletzt dafelbst wohnhaft, 20) Carl Johann Heinrich Wer⸗ ner, geboren 13. Nopember 1859 zu Greifswald, zu⸗ lößt daselbst wohnhaft, 21) Christian Friedrich estphal, geboren 3. Januar 1859 zu Greifswald, zuletzt daselbst wohnhaft, 22) Matrose Theodor Jo⸗ hann Christian Lange, geboren 7. November 1859 zu Lassan, Reg.⸗Bez. Stralsund, zuletzt in Lassan wohnhaft, 23) Matrose Friedrich Wilhelm Martin Sadewasser, geboren 24. März 1859 zu Lassan, zu⸗ letzt daselbst wohnhaft, (Reg.⸗Bez. Stralsund), — Seefahrer Christian David Joachim Schreiber, geb. 8. Januar 1859 zu Cröslin, zuletzt in Carrin, Mittelhof, Reg.⸗Bez. Stralsund, wohnhaft, 25) Albert Ludwig Theodor Rebühn, geboren 31. März 1859 zu Lühmannsdorf, zuletzt in Gr. Polzin, Reg.⸗Bez. Stralsund, wehnhas. 6) chim Friedrich Ludwig Stolzenburg, geboren 4. Oktober 1858 zu Schalense, zuletzt in Moelschow, Reg.⸗Bez. Stralsund, wohnhaft, werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß ent⸗ weder das — verlassen fa haben oder nach erreichtem militärpflichtigen Alter sich außer⸗ des Bundesgebictes aufzuhalten — Verge en gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 Str.⸗G.⸗B. Dieselben werden auf den 31. Januar 18838, Vormittags 9 ¼ Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen ——2 zu Greifswald, Domstr. „zur — diung geladen. Bei unentschuldigtem usbleiben werden dieselben auf Grund der nach .. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen adrath zu Greifswald über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen a ellten rung verurtheilt werden. Das im schen Reiche befindliche Eüe bi lebscs ist durch Beschluß der Stra jer des Königlichen Land⸗ iu Greiftwald vom 26. September 1882
icherweise treffenden
30n mü 896 . ene. 1e., den 23. Okrober 1 echt. Staattsanwaltschaft. e92,.enn Musketier en rmsdorf, ren am 28. März 1850 zu C. „Flei cher, deh in Reg.⸗Bez. aufent⸗ tlich gewesen, bes als mann der Landwehr ohne “ zu sein, enE “ 2 88 rn en, Piuce. Derselbe n Anordnung des Königlichen Amtsgerichts
den 24. 2. 1 Bor⸗ Seuön —
. alcer 472 der Str
treten durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Reinach, klagt
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Oeffentlicher Anzeiger.
————
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
7. Literarische Anzeigen.
8. Theater-Anzeigen. In der Börsen-
9. Familien-Nachrichten. beilage. AN.
Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Invalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
E. Schlotte,
Annoncen⸗Bureaux.
Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl. [52636] Oeffentliche Zustellung. Der Eigenthümer Julius Katz in Sennheim, ver⸗
gegen den Schreiner Cölestin Grüneberger, früher zu Obersteinbrunn, zur Zeit ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, auf Auflösung eines Kaufvertrages und auf Schadenersatz mit dem Antrage: den münd⸗ lichen Kaufvertrag vom Januar 1880 über das vor⸗ bezeichnete Grundstück: „Ein Wohnhaus, in Ober⸗ steinbrunn gelegen, Section E. Nr. 285, 289, 290, mit Hof, Scheune, Stall, Schweinstall, Gras⸗ und Gemüsegarten, von einem Flächeninhalt von 7 Aren 01 c im Mitteldorf, einerseits Caspar Morgen, anderseits Caspar Schreck — Mangels Erfüllung der Bedingungen von Seiten des Beklagten zu dessen Nachtheile und zum Vortheile des Verkäufers für aufgelöst zu erklären, zu verordnen, daß das ange⸗ gebene Grundstück frei von allen Lasten in das Eigen⸗ thum des Verkäufers zurückkehren solle; den Beklag⸗ ten zur Zahlung der Zinsen zu 5 % seit dem 20. Januar 1880 bis zum Tage der Räumung sowie zu einer Entschädigung von 400 ℳ mit Zins zu 5 % vom Klagetage an und zu den Kosten zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen i. E. auf
den 20. Februar 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Stahl, 1 Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
Landgericht Hamburg. [52632] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Franziska Maria Margaretha, rect. Maria Franziska Louise Jarmer, gen. Bartel, geb. Wieting, zu Hamburg, vertreten durch Rechtsanwälte Dres. Westphalen, Schiff und Schult, klagt gegen den Ehemann, den Schenkwirth Johann Christian rect. Johann Carl Christian Jarmer, gen. Bartel, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, dem Beklagten kostenpflichtig aufzu⸗ erlegen, innerhalb einer gerichtsseitig zu bestimmen⸗ den Frist die Klägerin bei sich aufzunehmen, ihr auch, falls die Aufnahme außerhalb Hamburgs er⸗ folgen muß, einen entsprechenden Auslagenvorschuß zu gewähren unter dem Präjudiz, daß vderahn. der Beklagte für einen böslichen Verlasser erklärt und die unter den Parteien bestehende Ehe vom Bande getrennt wird, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die n. WW“ des Landgerichts zu Hamburg (Rath⸗
aus) au
den 13. März 1883, Vormittags 9 ¾ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Pwwelh der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hamburg, den 11. Dezember 1882.
Schlieckau, Gerichtsschreiber des Landgerichte, Civilkammer II.
† 5 152626. Aufgebot.
Der Kaufmann Eduard Hering zu Warschau hat das Aufgebot des angeblich verloren esangenen Deposttalscheint der Lebensversicherungs⸗Aktiengesell⸗ schaft Germania zu Stettin, vom 21. November 1877, Inhalts dessen der Antragsteller die vome. der Germania Nr. 104 618 vom 28. Dezember 1 über 45 000 ℳ als Unterpfand für ein demselben swährtes Darlehn gegeben hat, —,— Der nhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. September 1883, Vormittags mugs. vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer . 58, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Königliches Amtsgericht. 1
Aufgebot.
8 Die v nanz⸗Direktion, Abtheilung 82 rsen. beabsichtigt, die mittels Vertrages vom M.
1 tens des Hofbesitzers Oncken zu Utarp dem Forstfiskus verkauschten, seütber von dem Kolonisten
em Peter Harms zu Jackstede be⸗ sessenen,
Ulen 86 und 87 Kartenblatts 14 —öSE fe, unter bargen —7 1 ba 62 a 07 qm groß, Grundsteuermutterrolle Art. 164,
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[52630]
Nr. 12,569. In Sachen der Ehefrau des vorma⸗ ligen provisorischen Straßenmeisters Josef Eckert, Karolina, geb. Winnewisser, in Karlsruhe, Klägerin, gegen ihren Ehemann, z. Zt. unbekannt abwesend, Beklagten, wegen Ehescheidung, ist auf Ersuchen des Gr. Landgerichts zu Karlsrube in Erledigung des Beweisbeschlusses desselben vom 31. Oktober 1882 Termin zur Beweisaufnahme durch den Gr. Amts⸗ richter Burger auf
Samstag, den 30. Dezember 1882, Vormittags ½10 Uhr, vor dem Großherzoglichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt.
Dies wird dem z. Zt. an unbekannten Orten ab⸗ lecden Beklagten hiermit an Zustellungsstatt er⸗ öffnet.
Bonndorf, den 8. ö 1882.
Kegler, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.
[52667] Gütertrennung.
Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn vom 16. No⸗ vember 1882 ist die zwischen den Eheleuten Kauf⸗ mann Michael Mirbach und Sophia Theresia, geb. Eschenbrenner, früher zu Siegburg, jetzt zu Königs⸗ winter, bestandene eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt. “ 1—
Bonn, den 9. Dezember 1882. 8
Donner, . Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.
[52668] Gütertrennung.“
Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civ des Königl. Landgerichts zu Bonn vom 16. November 1882 ist die zwischen den Eheleuten Fabrikarbeiter ee Pohs und Sofia, geb. Stolz, zu Wüsch⸗ bveim bei Derkum bestandene eheliche Gütergemein⸗ schaft für aufgelöst erklärt.
Bonn, den 9. Dezember 1882.
Donner, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[52669] Gütertrennung.
Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königl. Landgerichts zu Bonn vom 16. Novem⸗ ber 1882 ist die zwischen der Ehefrau des Kohlen⸗ händlers Isidor Frohwein, Adelheid, geb. Rosenthal, zu Beuel, und dem Isidor Frohwein, Kohlenhändler zu Beuel bestandene eheliche Gütergemeinschaft für aufgehoben erklärt. EE““
Bonn, den 9. Dezember 1882. 8 8
ö“ 1 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
52644] In Vollstreckungssachen wider den Häusler Dau zu Barendorf wegen Geldforderung mittelst Zwangs⸗ versteigerung der dortigen Häuslerei Nr. I ist zur Abnahme der Rechnung des Sequesters Aktuars en zu Grevesmühlen Termin an Gerichts⸗ telle angesetzt auf den 30. Dezember 1882, Vormittags 10 ½ Uhr, und werden dazu die bei der Zwangsversteigerung Betheiligten geladen. “ Grevesmühlen, am 11. Dezember 1882. Großherzogliches Amtsgericht.
Zur elanbianng; —
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[52678] Bekauntmachung.
Durch Urtheil des unterzeschneien Gerichts vom 4. d. M. sind die unbekannten Bethelligten Se. lich der in den bigerungssachen 13 b. Wieschowa und 1 2 gebildeten K. 8 spezialmassen mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen, die Kosten sind den auferlegt.
meskee; den 4. Dezember 1882. üts önigliches Am V
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Urtbeil der II. Cwilkammer vom 10. November!
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[52687] Das nachstehende, heute verkündete Ausschlußurtheil: 1u6 Die nachstehend bezeichneten Urkunden, nämlich:
1) das Einlagebuch des hiesigen Vorschuß⸗ 8 vereins E. G. Nr. 1168 über 113,95 ℳ, lautend auf Ernst Reimer,
) das Einlagebuch des hiesigen Vorschuß⸗ vereins E. G. Nr. 1169 über 113,95 ℳ, lautend auf Carl Reimer, das Einlagebuch des hiesigen Vorschuß⸗ vereins E. G. Nr. 2190 über 110,02 ℳ, lautend auf die Tagelöhnerfrau Lewerenz zu Kleverhof, . 8
werden für kraftlos erklärt. — Von Rechts Wegen.
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Guonyen, den 9. Dezember 1882. Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht. Zur Beglaubigung: Der Gerichtsschreiber: H. Ehlers, Gerichtsaktuar.
[52674] Verkündet am 30. November 1882 gez. Hartmann, Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs! In der Aufgebotssache des Johannes Brand und Frau Anna Ca⸗ tharina, geb. Möller, von Ersrode, gegen Bernhard Oehm und Conrad Brand bezw. — deren Erben und Rechtsnachfolger 8 nsegen Löschung von Pfandrechten 8 rkennt das Königliche Amtsgericht zu Roten⸗ 1
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burg a. F. 1 durch den Amtsgerichtsrath Klemme für Recht: Die auf dem Grundbesitz der Antragsteller pfand. rechtlich eingetragenen: 3 9 Thaler 19 Silbergroschen Rest von 21 Thaler Kaufgeld aus Vertrag vom 20. März 1851 für Bernhard Oehm und 27 Thaler mit Zinsen seit 9. Oktober 1844, 3 Thaler 28 Sgr. 3 Heller Kosten sowie ein neuer Theetisch laut Immission vom 27. Oktober 1845 für Conrad Brand, sind als be zahlt bezw. geliefert anzusehen und ist das Pfand recht zu löschen. gez. Klemme. 8 Wird hiermit veröffentlicht. 8 Rotenburg a. F., den 30. November 18822. 222 Gerichtsschreiber. 8*
[52675] Nachstehendes Ausschlußurtheil. m Namen des Königs! 8 In der Generalaufgebotssache verschollener Per⸗ sonen F. 8/81 erkennt das Könialiche Amtsgericht XI. zu Danzig durch den erzegaichtsrath Aßmann ür Recht: Der Seefahrer Gotthilf Andreas Batzel, geb dden 12. März 1849 zu Danzi 8 1867 verschollen, wird für todt erklärt und der Nachlaß desselben den nächsten bekannten Erben mitt den Folgen der §§. 834 ff. II. 18 Allgem. Landrecht zugesprochen. * bas Aasns eir vin Verkündet am 5. Dezem Referendar Plaschke, als Gerichtsschreiber, wird hiermit bekannt gemacht. 2 Danzig, den 5. Dezember 1882. . rzegorzewsli,
[594821 Verkündet am 6. Dezember 1882. Schubert, Gerichteschreiber. Namen des Königs! 8 a2ℳ 8 æ 188 das König⸗- iche Amtsgericht zu Schönberg i. H. durch Amtbrichter Loeck daselbst b t 8 Timm und Jochim Timm an 12 Phütwer Trin —; 8. c. am 17. März ausgestellte, a 1828,8 08 8 2* 2 und g- pleavesaeescn 40 Rbthlr. S. M. nebst 4 % Zig kraftlos und wird die
rten Uckunde im Probsteier vereadten betreffenden bewirkt
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52683 des Konigs! b Auf 2 LE-I,; Budden⸗
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Sudendorf.
Brennece,
seit Dezember
Gerichtsschreiber das öniglichen Amtsgerichts. X..