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shätigkeit hauptsächlich dazu führe. Mein Herr Nachbar wird auf diesen Punkt nach mir noch eingehen, das ist leicht zu widerlegen. Auf die Ausführungen, die der Herr Abgeordnete gemacht hat über das Verhältniß der direkten und indirekten Steuern, will ich mit einigen Worten eingehen, weil er zu verstehen gab, daß es vielleicht den heute bei der Finanzverwaltung Betheiligten — vielleicht meint er mich — ganz besonders fehle an der Achtung für die früher in Preußen bewunderten Reformatoren auf finanziellem Gebiete, nament⸗ lich aus dem zweiten Jahrzehnt unseres Jahrhunderts. Ich meine in dieser Beziehung, meine Herren, daß jene mit Recht gefeierten Männer das für die damalige Zeit Erreichbare erreicht haben und das für die damaligen Verhältnisse Passendste in wirklich hoch anzuerkennender Weise gefunden haben, und ich theile ganz die Bewunderung der⸗ jenigen, die heute jene Männer hier gern vorführen. Aber ich theile nicht die Meinung, daß es nun darum gelte jenes Verhältniß zwischen direkten und indirekten Steuern, wie es damals als das Erreichbare und Beste gefunden worden ist, nun in alle Zeit zu konserviren, daß nun dieses Verhältniß für alle Zeit ein maßgebendes und richtiges sei. Es fällt mir dabei eine Mittheilung ein, die ich mir mal behalten habe aus einem interessanten Vortrage über die Verhältnisse der hie⸗ sigen Thomaskirche. Der geistreiche Architekt setzte die Verhältnisse dieser Kirche auseinander und machte darauf aufmerksam, daß ge⸗ wisse wichtige Linien sich wie 1:2:3 verhielten. Er sagte dann scherzend: wenn einmal in späteren Jahrhunderten die Architekten diesen Bau studiren und diese Verhältnisse herausfinden sollten, dann wird man gewiß glauben, daß es für uns wohl ein wichtiges ästheti⸗ sches Gesetz gewesen sei, um dessen willen wir hier das Verhältniß von 1: 2: 3 gewählt hätten; und ich kann Sie versichern, es hat mir dabei keineswegs ein solches Gesetz vorge⸗ schwebt; ich habe in diesem Verhältniß gebaut, weil die Konfiguration des Bauplatzes eine derartige war, daß ich nicht anders bauen konnte. So glaube ich, würden jene großen Finanzmänner selber lächeln, wenn wir heute in derselben Weise mit demselben Verhalten zwischen direkten und indirekten Steuern uns behelfen und operiren wollten, weil sie das Verhältniß damals so gestaltet haben.
Der Herr Abgeordnete hat sich dann aber auch ganz besonders lange und ausführlich dabei aufgehalten, daß nach §. 2 des Gesetz⸗ entwurfs die Klassensteuer auch in den Theilen, in denen sie auf⸗ gehoben werden soll, weiter leben soll, und hat in einer großen Menge von Ausführungen, denen ich zum Theil beitreten könnte, die Mängel dieses Vorschlags auseinandergesetzt. Aber er hat dabei einen großen Fehler gemacht, er hat übersehen, daß dieser Vorschlag pro tem- pore gemacht ist. Er hat überhaupt übersehen, was ich bei meiner ersten Auseinandersetzung heute ausführte, daß dieser Paragraph bestimmt ist, die impedimenta impedientia zu beseitigen, die wiederum dahin füh⸗ ren würden, die Sache auf die langen Bänke der Einwendungen und Bedenken zu schieben, und daß uns nichts wichtiger sein muß, als rasch zu einer segensreichen That zu gelangen. Ich habe deshalb ausdrücklich auseinandergesetzt: nicht weil es für alle Zukunft so gut wäre, sondern um jetzt jedem Bedenken entgegenzutreten, ist jetzt der Paragraph so gefaßt, daß bezüglich aller Kommunalsteuerverhältnisse und aller Wahlrechte nichts geändert wird, sondern daß in dieser Hin⸗ sicht alles der Zukunft und Ihrer späteren Mitbestimmung überlassen werden soll.
Der Herr Abgeordnete hat dann noch einen Punkt besonders be⸗ tont, in dem ich ebenfalls mit ihm sympathisiren muß; nur nicht da⸗ mit, daß er jetzt hier hineingeworfen wird, daß er jetzt hier als ein impedimentum aufgeführt wird; das ist seine Sympathie für die Verbesserung der Kommunalverhältnisse.
Gewiß, meine Herren, die Regierung hat sich wiederholt rückhaltlos und offen dazu bekannt; in der Thronrede ist Ihnen angekündigt, daß die Regierung Ihnen demnächst organische Reformgesetze in der Be⸗ ziehung vorlegen wolle, — und was können die anderes enthalten? Im Wesentlichsten nach den Vorgängen, die Ihnen bereits zur Beur⸗ theilung vorliegen, nur die Förderung, die Erleichterung der Kommu⸗ nen, die Milderung des Druckes, unter denen dort die Verhältnisse leiden. Also insofern sind wir ja vollkommen einverstanden; aber nicht damit, jetzt, bei Gelegenheit dieses Gesetzentwurfes, nun wieder die alte Frage aufzuwerfen: warum nicht zuerst etwas Anderes? warum nicht zuerst die Kommunalsteuer? — Ja, weil die Regierung zuerst dieses als das Dringendste ansieht, weil dieses zu formuliren,
aber ein organischer Gesetzentwurf für die kommunalen Verhält⸗ nisse jetzt weder vorbereitet, noch diskutirt, noch ins Leben geführt werden kann. Es ist immer der alte Fehler, daß man sagt: was da ist, das gefällt uns nicht, darüber wollen wir uns hinweg⸗ sehen; was nicht da ist, darüber wollen wir sprechen. Das ist die gefährlichste Art, die unsere gesammten Verhältnisse zu versumpfen droht, und durch die alle Frische der Thätigkeit und jeder Erfolg der Landesvertretung und der Regierung schließlich verloren geht; davor kann ich nicht dringend genug warnen!
Ein Wort nun noch zu der Art, wie der Herr Abgeordnete meine Aeußerung über das Tabackmonopol zum Gegenstande seiner Erwiderung gemacht hat! Er bat richtig und, wie ich es auch durch⸗ aus nicht zurückzunehmen die Absicht habe, das Wort „demnächst“ betont. Ich habe gesagt, wie ich mich recht zu erinnern glaube, ich könnte dem Dementi, welches der Hr. Abg. Rickert sich für berechtigt hielt, der Regierung zu ertheilen, meinerseits das Dementi ertheilen, daß wir nicht die Absicht haben, „demnächst“ dem Reichstage die Vo⸗ tirung des Tabackmonopols von Neuem vorzuschlagen, sondern daß wir die Absicht hätten, andere, minder gute Vorschläge zu machen. Insofern, erkenne ich an, sind meine Worte vollständig korrekt wieder⸗ gegeben; ich halte dieses Wort „demnächst“ auch nicht für gleichgültig, sonst würde ich es vielleicht nicht gesagt haben, aber irgend einen Widerspruch, eine Falle sozusagen, oder einen besonderen Hinterhalt sollten Sie doch darin nicht finden. Diejenigen geehrten Herren, welche im Reichstage seiner Zeit der Tabackmonopoldebatte beigewohnt haben, werden sich vielleicht erinnern, daß ich meine Ueberzeugung dort leb⸗ haft in der Richtung für das Tabackmonopol ausgesprochen und na⸗ mentlich gesagt habe, daß ich nicht daran zweifle, wir werden es einmal bekommen. Diese Ueberzeugung habe ich auch heute noch; aber sie gilt nicht für die unmittelbare jetzige Zeit, sie hat keine un⸗ mittelbare Bedeutung für das, was die Regierung heutzutage als ihr Programm, als ihre wirkliche aktuelle Politik bezeichnet. Sie hat ihre Bedeutung nur, wenn Sie wollen, in dem subjektiven Ueber⸗ zeugtsein, daß die einstige Annahme des Tabackmonopols unvermeid⸗ lich ist. Daß ich aber damit etwa habe andeuten wollen, die Re⸗ gierung werde vielleicht bald, oder doch in einer Weise vorgehen, daß man es schon heute als ihre aktuelle Politik prophezeien und davor warnen könnte, das Tabackmonopol solle dem Reichstage wieder vorgelegt werden, das bestreite ich auf das Entschiedenste.
Der Regierungskommissar Geheime Finanz⸗Rath Fuisting erklärte, seit Jahren sei das Bestreben der Regierung darauf gerichtet gewesen, die Zahl der Pfändungen auf das niedrigste Maß zurückzuführen. Es sei deshalb vom Justiz⸗Ministerium an die Provinzial⸗ und Lokalbehörden die Weisung ergangen, einer unnützen Häufung der Exekutionen möglichst vorzubeugen, und diese seien bemüht gewesen, den Erlaß der Central⸗ behörde mit Sorgfalt zur Ausführung zu bringen. Auch die Ober⸗Rechnungskammer habe von demselben Kenntniß genommen, und es sei dem Justiz⸗Minister nichts bekannt geworden, was zu der Annahme berechtigt habe, daß man die anempfohlene Milde außer Betracht gelassen habe. Dem entsprechend seien Niederschläge von Steuern nicht dann erst erfolgt, wenn bereits zur Exekution geschritten gewesen sei, sondern man habe von der Exekution auch Abstand ge⸗ nommen, wenn durch Zeugniß der Ortsbehörden das Ver⸗ mögen genügend festgestellt sei. Diese Verordnung des Justiz⸗ Ministers bestehe auch heute noch in Kraft. Wenn der Abg. von Schorlemer⸗Alst darauf hinweise, daß unter der großen Zahl von Pfändungen auch die Fälle mit enthalten seien, in denen die Exekution aus Nachlässigkeit des Steuerzahlers nöthig werde, so wolle er nicht in Abrede stellen, daß Jemand aus Nachlässig⸗ keit die Steuerzahlung unterlassen möge. Aber derselbe zahle doch, wenn der Exekutor komme, und diese Art von Fällen sei der statistischen Aufnahme nicht mit berücksichtigt worden.
Der Abg. Frhr. von Zedlitz und Neukirch hob hervor, wenn seine politischen Freunde und er der Vorlage freund⸗
der finanz⸗politische Grundgedanke derselben zusage. An und für sich bestehe sie aus zwei recht heterogenen Theilen, aber daß
man diese nicht zusammenhängenden Gedanken zusammen⸗
geschweißt habe, liesere den Beweis, daß man nicht wieder einen Steuererlaß machen würde, ohne für denselben auch Deckung zu haben. An diesem Grundzug einer soliden Finanzpolitik sei oft gerüttelt worden. Zur Bestreitung der Mehrbedürfnisse seien bereits verschiedene Vorschläge gemacht worden. Man habe auf die steigenden Mehreinnahmen bei den Betriebsverwaltungen hingewiesen, und der Abg. Richter habe bei der Etatsberathung im Reichstag behauptet, daß die Eisenbahnüberschüsse absichtlich zu niedrig veran⸗ schlagt seien. Er könne sich nur denken, daß der Abg. Richter zu sehr mit den Vorgängen in seiner Fraktion beschäftigt gewesen sei, denn sonst hätte der Abg. Richter aus den Er⸗ läuterungen zum Etat entnehmen können, daß die Veran⸗ schlagung genau nach dem früheren Prinzip unter Berücksichti⸗ gung der Verkehrsverhältnisse am Schlusse des Betriebsjahres erfolgt sei. Auch sei wieder einmal eine Behauptung des Abg. Richter grundfalsch. Man habe auch auf die Börsen⸗ steuer hingewiesen. Er stimme der Forderung zu, daß eine Besteuerung der Börse nach dem Werth des Börsenumsatzes nöthig sei, aber er glaube, dem Wedellschen Antrag ständen so viele Bedenken entgegen, daß an eine Verwirklichung dessel⸗ ben nicht gedacht werden könne. Praktischer sei schon der Vorschlag einer Reform der Zuckersteuer. Wie der Abg. von Bennigsen, wünsche auch er, daß hier eine Ausgleichung der Zuckersteuer mit der Exportprämie erfolgen möge. Aber alle diese Mittel schafften das Defizit nicht aus der Welt. Wenn nun gar für die Aufhebung der untersten Stufen der Klassen⸗ steuer von der Linken und dem Centrum die Steuererlasse in Vorschlag gebracht seien, so denke man nicht daran, daß diese Erlasse selbst der Deckung entbehrten. Man schaffe das Defizit nicht fort mit solchem Manöver, sondern mache ein neues Loch, um ein altes zuzustopfen. Um so mehr müsse man alle Wege prüfen, auf denen man für die Klassensteuer und andere Be⸗ dürfnisse zu einer besseren Deckung gelangen könne. In dieser Beziehung seien die Betriebsabgaben kein so schlechtes Mittel, und seien sie ihm besonders darum sympathisch, weil sie den gesunden Gedanken enthielten, den Konsumenten an Stelle des Produzenten heranzuziehen, und somit eine wesent⸗ liche Förderung für den Abschluß der Reichssteuerreform bildeten. Die Heranziehung des Tabacks billige er nicht ganz. Der Reichstag habe sich mit großer Majorität gegen jede höhere Besteuerung des Tabacks ausgesprochen. Wennschon er per⸗ sönlich der Ansicht sei, daß für die Zukunft eine höhere Be⸗ steuerung des Tabacks unabweisbar sein werde, so halte er es taktisch jetzt nicht für gerechtfertigt, diesem Reichstagsbeschluß entgegenzutreten. Ferner scheine es ihm unrichtig, gerade 1200 ℳ als die entscheidende Grenze für die Befreiung von der Klassensteuer hinzustellen. Es würde genügen, die vollständige Steuerbefreiung bis zu 1000 ℳ auszudehnen. Die Steuererlasse müßten sodann zur Einführung einer besseren Skala der Klassensteuer verwendet werden, und endlich sei es eine uner⸗ läßliche Ehrenpflicht, eine Kapitalrentensteuer, sowie eine Börsensteuer einzurichten. Auf einer so formulixten Grund⸗ lage werde sich eine Verständigung erzielen lassen. Eine Rück⸗ sicht auf die Neichs⸗Steuerreform brauche das Haus dann nicht zu nehmen, denn es hindere einen Abschluß derselben nicht, wozu er am letzten die Hand bieten würde. Auch er
bitte die Vorlage einer Kommission von 21 Mitgliedern zu überweisen.
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[53043] Oeffentliche E ö“ J. Diebolt, Droguist in Straßburg, vertreten durch Rechtsanwalt Kauffmann, klagt gegen den Maler Georg Brunenstein, früher zu Mussig bei Markolsheim wohnhaft, jetzt ohne bekannten Aufent⸗ halt, wegen Waarenforderung, mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zahlung von 546,88 ℳ nebst Zinsen vom Klagetage an und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Kammer für Handelssachen des Kaiserlichen
Landgerichts zu Straßburg auf Dienstag, den 27. Februar 1883, . Nachmittags 3 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellun Auszug der Klage bekannt gemacht. Der Landgerichts⸗Sekretär Hertzig. Landgericht Hamburg. [52495] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Betty Westphal, geborne Sternberg, Klägerin, zu Elmshorn, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Oscar Hertz, klagt gegen ihren Ehemann Carl Johann Franz Westphal, Beklagten, unbekann⸗ ten Aufenthalts, wegen Ehebruchs desselben mit der Wilhelmine Dörries mit dem Antrage auf Tren⸗ nung der Ehe vom Bande und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die fünfte Civilkammer des Landgerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf den 21. Februar 1883, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Hamburg, den 11. Dezember 1882. DO. Mangelsdorff, Gerichtsschreibergeh. des Landgerichts.
[53026] Auszug. . Durch Urtheil vom 16. November 1882 hat de Königliche Landgericht zu Cöln, II. Civilkammer, die zwischen den in Cöln wohnenden Eheleuten Mathias Balkhausen, Bäcker, und Gertrud, geb. Defrenne, ohne Geschäft, bestandene eheliche Güter⸗ gemeinschaft für aufgelöst erklärt, an deren Stelle völlige Gütertrennung ausgesprochen und die Par⸗ teien zum Zwecke der Liquidation vor Notar Schlünkes in Cöln verwiesen. . “
Cöln, 13. Dezember 1882. F. Gaul,
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Rechtsanwalt. Veröffentlicht: Breuer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
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u. s. w. von öffentlichen Papieren. 9. Familien-Nachrichten.] beilage. M. A. Verkaufe, Verpachtungen, 00 Kg. rober Kaffee, 18) 40 Kg. Kümmel, 19) Stärke, 108) 1988 Koc Portland⸗Cement 109 eersehene, verschlossene Offerten sind vis 85 Subemissiomen 8 858 9 3500 Kg. Linsen, 20) 3000 Kg. Ferstenmebl 21) liter Kalk, 110) 89—Perhlan feuerfeste 37 n. in 1 3 2 zne
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[53031] Urtheilsauszug.
Durch Urtheil der I. Civilkammer des Kai er⸗ lichen Landgerichts zu Metz vom 5. Dezember 1882 wurde die zwischen Anna Dautin, gewerblose Ehe⸗ frau von Nicolaus Guieppe, Zimmermann, in Hau- concourt und ihrem genannten Ehemanne, dortselbst wohnhaft, bestandene Gütergemeinschaft mit Wirkung vom 13. Juni 1882 für aufgelöst erklärt. Behufs Auseinandersetzung ihrer gegenseitigen Vermögens⸗ ansprüche wurden Parteien vor Notar Jager in ehe und dem Beklagten die Kosten zur ast gelegt.
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Metz, den 11. Dezember 1882.
Der Landgerichts⸗Sekretär: Metzger.
[53021] Oeffentliche Zustellung.
Der Johaun Schang, Eigenthümer und Beige⸗ ordneter, zu Folschweiler wohnend, als Testaments⸗ vollstrecker, und Konsorten, vertreten durch Rechts⸗ — ve Sosen, gllagn gegen 9 Michael
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(49) 800 Kg. Sods. 50) 30 Chm. Sand, 51) 100 Kg. zugleich unter Beifügung von Proben, unter Angabe daselbst für 50 ₰ bezogen werden. 18 Fbhran, 52) 1900 g. Schmiedekoblen, 54) 9 Fg. shrer genauen Adresse an die /q— Direction 1nhtmn eʒ 352 sEellien anf An. 6629b. den 8. 1888, Bormt Holzkohlen, 54) 56 Stück wollene Decken, 55) 183 Kg. bis zum 28. Dezember 1882, Vormittags een 1— Unf er mlien ind bis zum obigen abunq —eenas „den 8. Jannar 1888, Vormittags wollencz Strumpigarn. 56) 840 Meter Leinenband, 10 Uhr, portofrei einzureichen. Die Sachen „ub Termin an nterzeichneten einzureichen. 2 Uhr, werden in unserem Bureau an der . 57) 2573 Meter Nonnenband, 58) 924 Dtd. Bein⸗ 7 bis 9, 10 bis 13, 20 bis 22, 29 bis 30. 39 kis Cassel, 8. Dezember 1882. menade die auf 7802,29 ℳ veranschlagten „ in weiße und schwarze, 59) 1450 Stück Räh⸗ 40. 43 bis 45, 56 bis 65, 68 bis 71, 753 vis 78. Der Maschinen⸗Inspektor. — Maurer⸗, Zimmer —, er., Schlosser-, na 60) 10 Kg. blauer Nöähꝛwirn, 61) 15 Kg.] 79 bis 91, 92 bis 107, 110 bis 111, 113 bis 1153990 8 4 2 n un 133 Iq vg Glaser⸗ und Anstreichcrarbeiten inkl. Materialjen zur grauer Näöhzwirn, 62) 2 Kg. blauer Nähmaschinen⸗ werden jeve Gruppe für nur in eine Haud ver⸗ 16294 88½ ——— .2 1 Waffenmeister⸗Werkstatt nebst swirn, 63) 2 Kg. Nähmaschinenzwirn, geben. Die Lieserungs⸗Bedingungen liegen vom Die Lieferung des Bedarfs von * 8 —; — 2 r 1 — — — e Se 18*¶ —₰ der Bekanntmachung 2.* Ir der Schirmmüten für Unteroffiziere, 1 für Zabl⸗ b alt zur Einsicht auf. allen 8 8 Unternehmer eingeladen Ri 1neh Eeraae 8., 288 Hfertan wie Len grset, daß vel zeekeen die ven edemsgeden ann — sind dn eens ba. 8 70). 75 383 Stöcd Absat⸗ 1— bekannt sind, und können letztere 150 Faustriemen 60 Koch⸗ 1.2 .I2 mine uns Stuck Zwicken, 72) 104 Om. auch gegen ütung der Coplalien in Abschrift r Uerie, 119 162 Strie⸗ un 88,1 V— 6* — 73³3) 13 hlen, entnommen werden. Münster, den 13. Dezember 550 Kardätschen und 236 ouragterleinen für von ℳ Fepfateen, dhs — 77 ’ Einsendung 8 1 892575 1.87 1882. Königliche Strafanstalts⸗Directlon. Beschaffungsjahr 1883/84 soll im Wege der eiieeön lacheisen, 80) 81 Bandeisen. Königliche Eisenbahn⸗Direktion (rechtsrh.) ubmissions⸗Ofserte auf Ausrüstungs⸗Gegen⸗ 88 drateisen, 82) 21 i eher. In. Eubmission von Oberbaumatersallen. sfände ꝛe.“ verseen, der —ö 3 15³004] 2——2.ö, „Eisendraht, 84) 252 Kg. Eisenblech, Anfertigung und Lieferung von ca. 1575 Tonnen dungs⸗Kommission bics 3. Jannar 1883, Für die Kenigliche Strafanstalt zu Münster 86 †, Ois⸗. stabl (Staaisbahn⸗Profil 133 mm). Bormittags 9 Uhr, e Bei, letzterer Westfalen sollen für das Etatsjahr vom 1. April Ta aus Fl. 70 — die . es bhen 1. — 8 289 adl. 1825 1 ℳ Gebühren wetden. sind ge⸗ trennt von der zum 28. d. Mts. 8-de., 10 Depember 1882. Die 8.Reah, Sen,nisgen ZZZ“ 120 Hannoverschen Dragoner⸗Regiments Ka. 7) 10 Kg.
Hierm: In den Monaten Auguft bis bis a hn. Die 82 ndis —) Die Zabi 296).