Erste Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
No. 8. Berlin, Sonnabend, den 10. Januar
wird. Es ist nicht die Absicht der Regierung — und es ist das im Gesetzentwurf ausdrücklich ausgesprochen worden, — diese S sondern es ist in §. 3 ausgedrückt, daß die Mittel zur Beschaffung von Biehfutter und Saataut den hetreffen⸗ den Kreisausschüssen zur Verwendung nach pflichtmäßigem Ermessen und zur Wiedereinziebung auf Rechnung des Staats nach näherer
mmung des Ministers des Innern und der Finanzen üüberwiesen reisausschüsse sollen selbständig darüber be⸗ g den Falls wegen Leistungs⸗ pflicht zu entbinden sind. Ich glaube, daß ühren wird, daß jede mögliche Rücksicht auf die einzelnen Umstände, jede mögliche Ruͤcksicht auf die allgemeinen Verhälknisse ins Auge zu fassen, und daß die Kreisausschüsse wohl bstverwaltungsbehörden sind, die am ersten in der Lage reit den Verhältaissen ins Auge zu sehen, ihre Dring⸗ lichkeit zu untersuchen und danach, wie es im Gesetz ausgedrückt ist,
Prinzipien, nach denen der Gesetzentwurf ich mit meinen Bemer⸗ so geschiedt das vorzugsweise, um Gelegenbeit unserer Anwesenheit in ägung unterzogen es möglich sein wird, den Ver⸗ thstandskreisen eine dauernde lassen. Es sind dort eine Anzahl gezogen worden, die sehr der Erwägung zung Veranlassung gegeben haben, 1— und Sicherheit in sie hier im allgemeinen berühre,
weil sie eben im Gesetzentwurf selbst können, und weil überhaupt die Ver⸗ entwickelt sind, um dem hohen Ha können, auf deren Gewährung Dingen ist erwünscht erschienen, durch Kunststraßen,
dieten des Landesverbunden sind, mit Eisen⸗ se, daß durch die Eisenbahnen, wo ne leichte und schnelle Kommunikation nach den d Arbeitsgebieten herbeigeführt werden kann, durch mehr Gelegenheit zum Erwerb, eine leichtere bethätigkeit geschaffen werden kann. ist die Absicht, und es find bereits die ersten Schritte linie von Kreuzburg über Rosenberg und Lublini t Abmweigung von Lublinitz nach Kosso die bis jetzt mit der Eisenbahn nur grstanden haben, Eisenbahnsystem verbunden werden sollen. von Gleiwitz nach Rybnick
eisse, mit einer Zweighah
Nichtamtliches
Preußen. Berlin, 10. Januar. laufe der gestrigen (32.) Sitzung des Hauses der Ab⸗ brachte der Finanz⸗Minister Bitter mit Aller⸗ eesetzentwurf, betreffend die ur Beseitigung ißernte herbei⸗
Im weiteren Ver⸗
g folgenden ung von Staatsmitteln Ueberschwemmung und geführten Nothstandes in Oberschlesien ein:
1. Der Staatsregierung wird der Betra
Mark zur Verfügung gestellt, um in den dur und Mißernte heimarsächt
ützung mit Lebenemitteln, durch Bescha
Durchwinterung des Piehs, durch Gewährung von Saataut und
rch von Arbeitsgelegenheit dem
werden sollen. e b schließen, ob die Empfänger eintretenden unfähigkeit von der Ersa von sechs Millionen Ueberschwemmung
een Kreisen Oberschlesiens durch Unter⸗ ffung von Futter zur
diejenigen Sel sein werden, di
nach selbständigem Erm Dies sind im Wesentl dem hohen Hause vorgelegt n kungen nun noch nicht abschließe, darauf hinzuweisen, daß be Oppeln auch di worden ist, ob un hältnissen in den oberschlesis zu Theil werden zu von Vorschlägen in Betracht bedürfen, und die der Staater bereits die ersten Schritte een zu bringen.
nicht haben Ausdruck fin hältnisse noch nicht hinreichend irgendwie die Summe bezeichnen zu wir antragen können. Vor allen; Theil der Neotbstandskreise,
rzugsweise mit den größeren Absaßge bahnen zu versehen irgend möglich, ei größeren Absatz“⸗ un welche der Bevö⸗ Erwerbsfähigkeit und
des Saatgutes erfolgt der Regel nach lach näherer Be⸗
nzen. 2. ffüutter und Saat⸗ gut werden den betreffenden Kreisausschüssen zur Verwendung nach pflichtmäßigem Ermessen und zur Wiedereinziehung auf Rechnung r Bestimmung der im §. 2 genannten Minister überwiesen. Die Kreisausschüsse beschließen selbständig darüber, ob die Empfänger eintretenden Falls wegen Leistunge un⸗ sähizkeit von der Ersatzpflicht zu entbinden sind. 8 4. r Bereitstellung der im §. 1 gedachten sechs Mil⸗ lionen Mark ist eine Anleihe durch Veräußerung eines entsprechen⸗ den Betrags von Schuldverschreibungen aufzunehmen.
Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfuße, zu welchen Bedingungen der Kündigung und wel sen die Schuldverschreibungen verausgabt werden
bestimmt der Finanz⸗Minister.
3 drigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der An⸗ leihe, wegen Annahme derselben als pupillen⸗ und depositalmäßige Verjährung der Zinsen die Vorschriften des
ber 1879 (Gesetz⸗Samml. S. 1197) zur
§. 5. Dem Landtage ist bei dessen nächster regelmäßiger Zu⸗ usführung des Gesetzes
. 6. Die Minister des Innern und der Finanzen sind mit usführung dieses Gesetzes beauftragt. Urkundlich ꝛc.
Bitter begründete diesen Gesetzent⸗
eeer sol⸗ . habe die Ehre, dem hohen Hause mit Allerhöchster Ermäch⸗ einen Gesetzentwurf vorzulegen, betr
“
lichen haben sich ber durch 8’ Einwirkungen des — bat, einiger⸗
es für nöthig
8 Die Verpflichtung der Werthserstatt der des Innern und der Die zur Beschaffun e Frage einer eingehen
d in welchem Ma⸗
8 um Kaenas
Sicherheit und Gesetzes vom 19.
sammenkunft über die echenschaft zu
Tarnowitz ühren, so reise, 52 unter Vetbindans Rosenberg und linit, mit dem Es ist ferner die zu ziehen, ehenso von Schiedlow nach Grottkau. 2 m Länge in Anspruch nehmen und un⸗ mnen Mark an Kosten
e.en,s
effend die Bewilligung von Oppeln nach
durch Ueberschwemmung und in Oberschlesien.
2 — dürfen, was ich bei Interpellation, welche in der gemacht werden
r diesen Bau und enbahnkörpern au
d die Verbindungen und es ist das Nöthige hierüber eventuell eine orgenroth nach
m nicht zum B.
eses
im c. Linie zur Verbindung der Bahn⸗ Kattowitz⸗Nend le würden noch 15 km mehr stten sich um über 1 ee Staatsregierung wird sich beeilen, die erforderlichen Vorlagen zu machen und rüfung dieser Verhält isse anheimgeben.
de Erwägung gestellt worden, daß der Nothstandskreise einer „ wie ich schon früher die weise an einem schweren, r eine Verbesserung roßartigem Maßstabe eine Drainage eintritt. Es hat sich gezeigt, wie sehr die Leistungzfähi inde vor den jetzigen Verhältnissen, den Vorzug erade in diesem Jahr efunden br. Futtgefun n z und gar der
aber eicher fast zmei Monate — gewendet. Wir haben, Seiten hin m an Ort und Stelle einer eingehenden unterziehen, und der Herr Minister des Innern unter Zuziehung aller betheiligten jierungsbeamten, die Besprechung stattfinde 3 in die kleinsten D
von mir fr
noch Nothstandserscheinungen in einigen anderen eeichfalls, wenn auch nicht in so in Anspruch nehmen. so beziffert sich die Zahl derjenigen Personen, verfallen betrachtet werden können, auf die allerdings en 103 1is, n, eeeaea, . angenommen worden und kann mit großer Bestimmtheit ausgesprochen Nonats reichlich Mittel vorhanden begegnen. Es ist daher ist, daß irgend etwas
Und in diesem se und die Bau
in sehr dringend
die Bodenkulturverhältni Verbesserung bedürfen. Die K b Ehre gehabt habe mitzutheilen, vorzu Kreisen hervorgetreten sind, wel kalten, undurchlässigen Boden, und ausgedehntem Maß i finden, wenn in eit des Bodens auf drainirtem den hat, — wie sie im Augenblick liegen — auf den großen Gütern, auf denen eine verhältnißmäßig sehr gute haben, während die nicht drainirten verfallen waren. Nun sind die Verh 1 außerordentlich schwierig auf einer Fläche, von einer Aus⸗ dehnung, wie ich sie ungern hier beziffern möchte, die aber doch in die Quadratmeilen geht, läßt sich eine Drainage nicht anders aus⸗ führen, als nach vorhergegangenen Vorarheiten. A besonderen Verhältnisse der dortigen Gegend einer schnellen und leichten Ausführung entgegen, indem der Boden dort derartig zer⸗ Parzellen zersplittert ist, daß gerade dieser Zu⸗ stand der Bodenverhäaͤltnisse nicht nur der Landeskultur im Au⸗ emeinen im höchsten Grade entgegensteht, sie schwierig, unter Um⸗ sondern auch die Drainage sehr erschwert. Nothstandskreisen, namentlich in Zusammenlegung der Theil
welche als dem Mittelernten an Kartoffeln
bis zum Ende dieses
Gefahr nach dieser Seite din hier und da behauptet wor ger Seite hin versehen oder verzögert sei, daß irgend ät käme. Es fehlt weder an anderen Gegenständen Aber mit dem Ende dieses Staatsmittel noch in größerem Umfange
3—
2
ußerdem stehen die
werden, daß der Personen im Ganzen auf genommen werden darf, da die Arbeit reichlich genug ist, um eine vollkommene Ernä
von 2 500 000 ℳ in Anspruch zu nehmen diesem Angenblicke Mittel vorhanden von wird Bewill des hohen
stückelt und in kleine
Er wird e
ergeben, daß in den und Gleiwitz die
versucht worden ist.
udem hat si 8 - Kreisen Rybnik, Ple Grundstücke fast kaum n. r der - Lenle; ö 88 er
n „ sind im Minimum gegen den tpefr usammenzulegen und besser zu ordnen ist. Es wird Aufgabe der Landeskultu
ℳ ist aber der Bedarf für die nothleidenden Distrikte nicht für die Saat Mer jenigen, was noch; Bedarf en für das Jahr daß
Richtung so schnell und energis Es wird nothwendi
1 ist nothwendig, das nächste 8. - um in können, und es ist nothwendig, daß bis
ich die Natur gewäͤhrt werden können, auch das Vieh, nicht existiren können, nicht einmal so existiren
mit der Unterstützung sonst der Fall sein würde, ecke werden in r5
t voller Sicher⸗ schen ist es nicht ob und in welchem umme ausreichen werde. Auch bedarf um den Gemeinden durch des Vizinalwegebaues, zu een, die Arbeit leisten können und Ar⸗ t verschaffen zu können. g in dem vorl von 6 Millionen allen Seiten hin freie Verfügung und die größt⸗
ist die Absicht, anderthalb Millionen Mark, die zur unmit⸗ telbaren Ernährung der nothleidenden Menschen erforderlich sind, und dies liegt in der Absicht des betrifft, also die Summe von 000 ℳ, so wird es vor allen Dingen erwünscht den Versuch zu machen, daß alle diejenigen, die sich aus der eigener Kraft wieder herporarbeiten können, die über maleinst Rückzahlungen zu leisten, diese Summe i daß diesen die Unter⸗ ähr gewährt werden. Es
sein, in dieser sein — es ist das wenigstens an Ort und Stelle eeurtheilern uns als ein dringendes Bedürf⸗ die Ausführung des solchen Zusammenlegung der Wenn das möglich sein sollte, so würden dadurch Kulturverhältnisse icht möglich sein, so wird die Gesetzgebung dafür unter keinen Umständen
die Nathleidenden Uanen, mie es sostems mit muß ernährt werden. zu verbinden. nommen zusammen 4 000 000 ℳ, so daß im Ganze in zunder Summe erforderlich sein würden, um mi 1 1 b gen zu sen müssen, daß die Drainage dadurch mit Bestimmtheit zu ü halten werde, sondern daß der Kulturzweck, der grade für die Nothstandsverhältnisse der wichtiaste ist, ohne Schwierigkeit und so schnell wie möglich erfüllt werden kann. Es ist als ein sehr schwer wiegen die Kreditverhältnisse für die kleineren Leute dort se⸗ bereits die Ehre ge zuweisen, daß die dortige arme Bevölkerung mit einem, wie es en Netz von Wucherern umgeben sei. daß dieses Netz durchbrochen werde, ölkerung geholfen werden soll. —
Nothstang nach allen Seiten hin e diese nicht unbedeutende S 1 nicht unerhebl des Wegebaues
kommen, um denjen
Es geht der Antrag der entwurf also dahin, eint Summe
Umstand bezeichnet Norden,
bedauerliche seien.
scheine unzertrennbar Es ist durchaus nothwen wenn überhaupt der dortigen Bevölke Nur dadurch wird es möglich sein, Licht und Sonnen ugen; in welcher Weise dieses mög mich im Augenblick billig jeder weiteren Be⸗ ge nur hinzu, daß ich es als eine besondere Aufgabe kerung betrachte, diese Verhältnisse nehmen. Wenn alles das, was uns über die Einwirke „ namentlich auch in Beziehung auf cheinungen, wie sie sich
Verhältnisse zu bri ich sein wird,
a fonds perdu bewilligt zu sehen; Was die zweite merkung; ich genau in Obacht zu
rischer Bestrebu stand, über die
einem Augenblick, wo die arme wenigsten leiden sollte, wenn das alles wahr ist — und wir haben allen Grund, zu glauben, daß darin sehr viel
ade jetzt gezeigt haben,
in der Lage sind, der vwölkerung doch darunter am
nicht sofort à fonds perdu bekommen, stützungen mit der Verpflichtung der wird sich demnächst fragen, inwiemweit solche Ruͤckgewähr möglich sein
ahrheit liegt — so
können die Verhältnisse so gar nicht bleiben, und es muß irgend etwas geschehen, um die Bevölkerung vielleicht selbst gegen ihren Willen zu schützen. Also nach dieser Richtung hin muß Wandel geschaffen werden. Es wird aber auch darauf Rücksicht genommen werden müssen, daß durch Kreditinstitute mit leichter Zugänglichkeit es möglich gemacht wird, daß der kleine Grundbesstzer in die Lage komme, seine Bedürfnisse an baarem Gelde und die ihm nothwendigen Vorschüsse nicht ausschließlich bei Wucherern und solchen, welche sich an ihm ansaugen, zu beschaffen.
Es sind ferner, was die Schulverhältnisse betrifft, uns vielfjache Klagen zu Ohren gekommen. Der Herr Kultus⸗Minister wird von uns ersucht werden, der Sache seine genaueste, möglichst schleunige
Aufmerksamkeit zuzuwenden, und dasjenige zu thun, was nöthig ist,
um nach dieser Richtung hin volle Abbülfe zu schaffen. Meiner⸗ seits kann ich versichern, daß selbst bei den schwisrigen Verhältnissen unserer Finanzlage keine Mittel gespart werden sollen, um hier Ab⸗ hülfe Eener. 1
„ Endlich kommt es noch darauf an — und das betrachte ich als nützlich, aber dech immer nur als ein Palliativmittel — Arbeits⸗ gelegenbeit so weit zu schaffen, daß bei ähnlichen Kalamitäten, wenn sie auch nicht in einer solchen Schärfe hervortreten sollten wie jetzt, doch für den Winter möglichst Arbeitsverdienst gegeben werden könne. Es ist dabei sehr wesentlich auf eine Kultur hingewiesen worden, die
in Schlesien — namentlich in Oberschlesien — in ausgedehntestem
Maße vorhanden ist, das ist der Flachsbau, der mit der Flachs⸗ bereitung im Winter einem großen Theile der Bevölkerung eine sehr nützliche und sehr lohnende Beschäftigung geben kann, vor allen Dingen aber auch dazu führt, die Frauen zu beschäftigen, ihnen eine Thätigkeit zu eröffnen, die ihnen für den Augenblick dort noch ganz fehlt. 5 müßten andere Industriezweige — ich meine Strohflechterei und Holzarbeiten — so weit es irgend nöthig ist, auch eingeführt werden, und es ist also nach allen Seiten hin, soweit die Regierung die Mittel in der Hand hat, ihre Absicht nicht blos überhaupt Ein⸗ leitung zu treffen, sondern diese Einleitung schnell, sicher und energisch durchzuführen.
Weitere Vorschläge hat die Staatsregiernng in diesem Augen⸗ blick, indem sie sich vorbehält, nöthigenfalls mit anderen Mitteln hervorzutreten, nicht zu machen. Wir glauben aber, daß das, was wir Ihnen vorschlagen, ein sehr reiches Feld der Arbeitsthätigkeit sowohl für die Gemeinden, wie auch für die Selbstverwaltung und die Regierung eröffnete, und daß es möglich sein wird, wenn auch erst in einer längeren Zeit, durch feste und sichere Handhabung der Geschäfte, durch unablässiges Arbeiten auf demselhen Felde und nach demselben Ziele hin, endlich einen Zustand herbeizuführen, der besseren Verhältnissen Bahn bricht. Ich stelle anheim, das Gesetz der Budget⸗ kommission zu überweisen, mit der Bitte, es auf jede mögliche Weise zu beschleunigen.
Fee erklärte der Präsident, daß er die Vorlage sofort zum Druck geben und sie nach Fertigstellung sogleich zur Ver⸗ theilung selangen lassen werde. 8
Es folgte die erste Berathung des Gesetzentwurfs, be⸗
treffend die Bestreitung der Kosten für die Be⸗
dürfnisse der Kirchengemeinden in den Landes⸗ 8 theilen des linken Rheinufers. —
Der Abg. Bachem hielt dies Gesetz zwar für nothwendig, jedoch hege er Bedenken gegen die §§. 2 und 4 desselben. Ersterer, der das Eigenthum der Kirchengemeinden präzifire, sei nicht völlig klar und gebe zu Migverständnisecn Anlaß, letzterer, der sog. Glockenparagraph, der den bürgerlichen Gemeindebehörden die Benutung der Kirchenglocken bei feier⸗ lichen Gelegenheiten, Unglücksfällen u. s. w., zuspreche, müsse aus dem Gesetze ganz entfernt werden. Die Bestimmung des 8 4 stamme aus gallikanischen Anschauungen, die für preu⸗
ische Verhältnisse nicht paßten und würde die Quelle per⸗ manenten Haders zwischen Kirche und Civilgemeinde werden. Man möge diesen Punkt der Verständigung zwischen Kirche und Regierung überlassen. Auch habe der Provinzial⸗Landtag die Streichung dieses Paragraphen mit 37 gegen 32 Stimmen beschlossen, ohne daß dieser Beschluß Berücksichtigung 1— hätte. Die Tendenz des Entwurfs, die Ulelsachen seibungen zwischen 85g und kirchlicher Gemeinde zu 1235 1 werde hier illusorisch. Er beantrage Verweisung der Vorlage an die Gemeindekommission. 8
Der Abg. Dr. von Cung widersprach der Ansicht des Vorredners. Das vorliegende Gesetz 822 in seiner Haupt⸗ sache die Bestimmungen der napoleonischen Gesetzgebung auf. Das Konkordat sei dabei gar nicht berührt. Das Gesetz greife auf die uralten französischen, schon zu Zeiten Louis XIV. be⸗ stehenden Prinzipien zurück. Die Tendenz des Entwurfs be⸗
uͤße er und 1 ne Freunde mit Freuden und im Jahre 1877 sür auch das Centrum, speziell der Abg. Windthorst, die othwendigkeit der dieser Materie in der jetzt vor⸗ chlagenen Weise anerkannt und die Rückkehr zu dem Grund⸗ gebilligt, daß innerhalb der Gemeinde sede einzelne Kon⸗ fession ihre Lasten selbst trage. Gleichwohl habe er gegen einzelne Regierungsvorschläge Bedenken, so gegen 88. 8 und 12, die Ablösung gesetzlicher Leistun een und die Verpflichtung zu Kostenbeiträgen für kirchliche Bedürfnisse betreffend; auch 5 scheine ihm einer redaktionellen Aenderung —8 i Anbetracht dessen beantrage er, die zweite Lesung für ute a 4 und auf einen anderen Tag zu verlegen, e
eventuell orlage an eine Kommission von 14 Mitgliedern Der Dr. Windthorst billigte zwar die Tendenz des
ntwurss; jedoch müsse er sich gegen einzelne Bestim⸗ G desselben, die durch staatliche 8 gebung nicht ge⸗ regelt werden könnten, erklären. Man solle nicht auf Ne napoleonische —5ö verweisen; es sei ja klar, daß die franzofisch. republikanischen, demagogischen Prinzipien, auf denen ja doch der Code Napoleon beruhe, — in kirchlichen Dingen von ihm und seinen 8 diese Gesin⸗ nung zuwider sei, nicht gebilligt werden könnten. Für ihn sei namentlich der §. 4, welcher die nPgeen auch den weltlichen Festivitäten dienstbar mache, vollständig unannehm⸗ bar. habe nichts dagegen, wenn die Lrgeaglode erklän⸗ een beim Einzuge des Füeha⸗ der als ler des n vomme. Es könnte aber einem Bürgermeister auch e en, läuten zu lassen, wenn ein Kultus⸗ inister einziehe, der die Kirche unter die Füße trete. Das 118 der Kirche an rein kirchlichen Dingen sei auch durch das Reichsgericht be⸗ stätigt. Woher habe die Gesetzgebung das Necht, dieses Eigen⸗ E zu ändern, ohne den Eigenthümer zu fragen? Abg. von Cuny habe den Pfarrern —5 an Gefüllig⸗ keit und Entgegenkommen vorgeworsen. Derselbe keinen einzigen Fall angefüͤhrt. Man habe von der