1880 / 8 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Jan 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Übernähme der Staat - die

ichtungen durchfüͤhren könne, und bewir 42 6

ee nur, da

eklatant sein, wie man erwarte. Das Gesetz bedenklicher Weise die Grundsätze werbetriebes im Umherzie ginn der Kommunalsteue

enthalt. Der Gesetzentwurf führe man schließlich dahin käme,

delskammer vorschlage, 8, Musterreisenden und burgischen Gesetzgebung berufen. Das sei auch ein Zeichen zusirer zu besteuern. Viele Berliner ushaltungen der Zeit. . man die Wanderlager für volkswirthschaftlich ögen bütge Viktualien jetzt durch die Post aus kleinen nachtheil o möge man die Reichsgewerbegesetzgebung ändern, Orten. Den Berliner Gewerbetreibenden könnte es auch aber es sei ein schlimmes Präjudiz, wenn Preußen nach dem plausibel erscheinen, wenn die Fleischsäcke der Post mit Beispiel kleinerer Staaten die durch Reichsgesetze gewährten lagerbetrieb einer Ausgleichssteuer getroffen würden. * große Städte Freiheiten durch erdrückende Landessteuern auf den Gebrauch Bresche 9— ätten die Kartoffel⸗ und Obstkähne auch die Bedeutung von dieser Freiheiten, die Reichsgesetze thatsächlich neutralisire. zugeben, daß zanderlagern. Der Gesetzentwurf wolle dieselben nicht be⸗ Alles was man heute 85 das Wanderlager vorbringe, mit der größeren kau euern, so lange nur vom Schiffe aus verkaust werde. Also hade das seßhafte herbe seit Ja Der Eingriff

8* um Zublikum das Klettern aufs Schi Ende müßten auch die 52 vom

steers steuerten. Hallen diesem Gesetz verfallen.

einheimis Kommunalsteuer dürfte man nur Sätze

1 die Dummen, welche sich auf den Staat verließen, nun erst recht hineinsielen. Das

begegne allerdings einer populären Strömung, allein es habe auch seine Gefahren. Sein Erfolg würden nicht so

welche die preußische Gesetz⸗ gebung seit Menschenalter befolgt habe: Freiheit des Ge⸗

von Kommunalsteuer und Be⸗ icht erst nach dreimonatlichem Auf⸗ te zu Konsequenzen, so daß ee eine Petition der

i 50 Strase wöchentlich dürfe nach dieser Vorlage der sich keinen Keller in der Straße gegenüber miethen,

zu ersparen. Am eII en, e nicht zur er ischen

Würden in Berlin ern Pea erichtet, was immer nothwendiger werde, so würden manche Varkauser von landwirthschaftlichen Erzeugnissen in solchen Blos zur Au

die Wanderlager legen. Wandernde seien die am wenigsten wohlhabenden, sonst würden sie nicht wandern. Den Kommunen bringe diese Steuer nichts Erhebliches

derselbe nicht] kodtzuschlagen. Geschäfte statt auf kleinen Punkt der die Gefängnißarbeit ruinire ih durchb in 300

200 bis

dieses Haus. Zum

snabrücker

freiheit dieselben seien auch vorher

rkthallen ein⸗

der Vorräthe des heichung der L2 minimale schäftsleute

spreche

———ß—V—Vö—

Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin, 8. N. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

Inserrate für den Deutschen Reichs⸗ u. Königl.

Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗

register nimmt anr die Königliche Expedition ders Deutschrn Reichs⸗Anzeigers und Königlich

Steckbriefe und Untersuch en. Sabhastationen, Aufgebote, Vorladungen derg!l

u.

1 2

3 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. 8. W. von öffentlichen Papieren.

Ffrgeree führe n. Ffere. Verhältnisse auf irgend einen etzgebung zurück. Der Fabrikant wolle

Schutzzoll gegen das Ausland, der

n, der Manufakturhändler gebe

dem Wanderlager Schuld. Diese Vorlage habe das Verdienst,

statistisch festzustellen, daß 1878 in w Wanderlager kleine Gewerbevereine, die positiv am wenigsten für das

Gewerbe leisteten, seien um so 2½,q an Petitionen an

Preußen auf die volkswirthschaftli

werbebetrieb im Umherziehen vorge von 1869 habe die 8

die Ueberproduktion der Jahre 1871—73. Durch neue Ver⸗ triebsformen müsse man den Ahbsatz vermehren, sonst würde die Ueberproduktion noch stärker auf die Entwerthung stehenden Geschäfts Er halte den Wanderlagerbetrieb füͤr höher s 35 Der Haustrhändler komme ins ch auf, biete Proben an. Sei das nicht unangenehmer, als die Art, wie die Wanderlager ihr Geschäft betrieben? Man von der großen Reklame, die die Letzteren machten. Aber wer mache heutzutage keine Reklame?

[Deffentlicher Anzeiger.

. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

dabei di r das

eien ein Handwerker bilde sich ein, waare durch warum das

dustrie in lich in kleinen

ale möge über

be man sich heute in Weisheit der mecklen⸗

een gegen den Ge⸗ acht. Nicht die Gewerbe⸗ anderlager hervorgerufen, gestattet gewesen, sondern

derben, aber andere tiefere

nicht ergriffen

jedrückt haben. 8 als den us, dränge

gemeint, 8n

betrieb bisher

dan weise hin

ein. Selbst nach den hohen Sätzen der Vorlage würden die auf die Betrügereien, die sie verübten. So sei in einem Wanderlager, vorausgesetzt daß die Steuer sie nicht beschränke, Wanderlager Seide verkaust worden, die künstlich schwer ge⸗ gefunden werden. nur 300 000 einbringen. Aber freilich, die Steuer sei ja macht sei. Aber sei dies Schuld des Wanderlager⸗ de nur der Vorwand, um die Wanderlager überhaupt unmöglich inhabers? Nein, das liege an den Käufern, die zwar ginne derselbe

. 2 machen. Anderes bezwecke ja auch die Agitation gegen schwere Seide haben, aber nichts ir bezahlen wollten. Kahn in den

eselben nicht. Es sei heutzutage leider keine vereinzelte Er⸗ Für den Betrieb von Ausschußwaaren sei der Gewerbebetrieb Nachdem

scheinung, daß der dneid agitatorisch lebendig werde und im Umherziehen geradezu nothwendig. Waaren, die ganz die Gesetzgebung auffordere, die unbequemen Konkurrenten brauchbar seien und nur einen kleinen Fabrikfehler hätten, 4 Uhr.

gewisses Publikum eine nützliche Königlich sächsische Ferfelammanmusaktur habe ihre Ausschuß⸗

reußen sei die Kreditwirthschaft,

Privatbahnen denken wie man wolle, die Nachtheile dieser Kreditwirthschaft für die Gesammtheit seien viel größer als irgend eines von diesen. nicht ankämpfen, die Gewohnheiten der Geschäftsleute und des Publikums müßten sich ändern.

Der Regierungskommissar ger erwiderte, er würde bei

redner auf einige Angriffe

der Gewerbebetrieb im Umherziehen nicht mit Kommuna steuern belastet werden solle

doch der Vorredner selbst zugestanden habe, daß diese Betriebs⸗ art ein Mittelding zwischen Betrieb im Umherziehen und stehendem Gewerbe sei. entstanden, deshalb müsse auch dafür eine Besteuerungsform

der Vorredner als Schreckhbild angeführt habe,

14 Mitgliedern überwiesen war, vertagte sich das Haus um

8

Geschäft ni

t nicht gangbar, aber für tzliche Erwerbung. Sogar die

gew hnl

kanderlager vertrieben. Das Geheimniß,

Wanderlager vielfach dem stehenden Geschäft

überlegen sei, liege im großen Umsatz bei mäßigem ganz Preußen nur Aussch a9, welches beides bedingt ei durch die existirt hätten. Die Baarzahlung des Preises. Der uptschaden der In⸗

ft, wie sie nament⸗ n und mittleren Städten betrieben werde. Man Schutzzoll und Freihandel, Staatsbahnen und

Mit Gesetzen könne man dagegen

Nun sei aber der Wander⸗ gerade ein solcher, der in diese Gewohnheiten Selbst die Osnabrücker Handelskammer müsse vielfach die Ueberlegenheit des Wanderlagers männischen Gewandtheit zusammenhänge. der Gesetzgebung könne vieles, was gut sei, ver⸗ irthschaftliche Mißstände, die eher verschlimmern, als heilen. Geh. Finanz⸗Rath Dillenbur⸗ der vorgerückten Zeit das Wort chnicht verpflichtet hielte, dem Vor⸗ fe zu antworten. Der Abg. Richter man verlasse mit diesem Gesetze den Grundsa

dieselbe werde w Gründe hätten,

haben, wenn er si

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man habe den Wanderlager⸗ darunker subsumirt, während

5

nur irrthümli⸗

Diese Form des Betriebes sei neu

Was den Aepfelkahnbesitzer ngeh, in 0 2 Uls, sobald derselbe das Obst aus dem Keller schaffe, ein stehendes Geschäft.

die Vorlage darauf an eine Kommission von

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandes

1. 6. Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Anrzei 8. Theater-Anzeigen. In der Börsen- 9. Familien-Nachrichten. beilage.

Inserate nehmen an: die Annoncen⸗Expeditionen des „Iuvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Bogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoncen⸗Bureaus.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.

dunkelbranner chjade, roth und blau ge. streifter Schürze, blau und roth karrirtem kleinen Tuch, ledernen Stiefeletten und blau wollenen Strümpfen belleidet. Außerdem trug sie einen großen blau und roth E Kattunmantel mit weißem, wollenem Futter und einem großen und kleinen Kragen, jeder mit schwarzen Franzen besetzt.

der hatte ein —2 8 ie Fischer ist anse d genotbzüchtigt und mit⸗ telst eines Beiles ermordet, welches den Schädel an

mehreren Stellen zertrümmert hat, und scheint mit

dem Mörder einen lebhaften Kampf geführt zu

um Beihülfe zu dessen Ermitte⸗

aller, anscheinend un⸗

8n * von wem die em hezeichneten e

ist, 8 in wessen Begleit sie 18 2

Nähe des

und

bei

aaher ob resp. 8ö.5 Beoba

diesen Personen ind. Hauptsächlich ist es von Interesse, zu wissen, wer etma in der Zeit vom 4. zum 5. d. M mit blutbefleckten Händen oder Kleidern oder im Besitze eines Beiletz in der Ge⸗ des Mordes gesehen ist. fe ae

n

Januar 1880. Staatsanwaltschaft beim lichen Landgericht. Köcher.

Steckbrief. Der Tischlergeselle Gustav Kühn aus Potsdam, geboren ber i waldau, Kreis Jauer, am 2. März 1846, ist durch vollsstreckbares Urtel des vormaligen Kreisgerichts vom 1. Dezember 1876 wegen vorschlicher

körperlicher Mißhandlung zu einer ängnißstrafe von vierzehn Tagen verurtheilt worden. Da der ꝛc. Kühne flüchtig ist, oder sich verborgen hält, wer⸗ den die izeibehörden ersucht, auf ihn zu sahnden und ihn im Betretungsfalle der Staatzanwaltschaft des Ergreifungshezirks zuzuführen, welche um Poll⸗ streckung der Strafe und Nachricht hierher ersn wird. dam, den 7. Januar 1880. Königl Staatsanwaltschaft.

Steckhrief. Der Tagelöhner Stanislaus Swosak aus Großdorf ist durch Erkenntniß des Königlichen Kreisgerichts zu Grätz vom 3. November 8 3 Thlr. Geldstrafe event. zwei Tage Ge⸗ fängniß verurtheilt worden. Derselbe ist flüchti Um Strafvollstreckung und Nachricht ersucht 85 Königliche Staatsanwaltschaft Meseritz.

O——

Ladung. Folgende Personen: 1) der Handlungs⸗ Febalfe †½ Vütar geboren . a.

853 in Wokellen, 2) der Dekonem August v * geboren den 25. Angust 1854 in Pom⸗ picken, 3) der Bäckergeselle Ferhinand Angust Schwarz, geb. den 21. September 1854 in Rositken, 4) der sell August Boehnke, geb. den

29. August 1854 in Uderwangen, 5) der

9 dinand Gustav 64.7 geb. 27. .

2 1 in Pr. Eylau, 10) Hermann Sa IN11“*“*“ 8 gen 2. Fetrear 1h e Frassssbe nigerr 9 8 b. d biene Süheen Fiterng Ee. Mitcje da 19 Thep get hen 85an, 118 1.,— in EEEEE Feet. 18) ggedeis Vinteim Gras. acs. den . Wece in cinem K 2— ovember 6 in itten, 14) Karl Liedtke, den. HSis hatte vorher den 22. Jannar 1 in 15) Kark Feern 1clht keriase, der zen swäcliger Stucr, Feine Mor⸗ aen, ben 28,ei, 186 1e N. Zees dung 1.99 8 ½ 2 Nase ö 16) un Gustav Neumann, geb. den ö- n hellbraunem Juni 1856 in Seehen, 17) Julius —2—

den 26. Mai 1856 in Wildenheff

sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, gr. E das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militär⸗ pflichtigen Alter sich außerhalb des aufgehalten 8 haben Vergehen gegen §. 140 Abs. 1 Nr. 1 ded Reichsstrafgesetzbuchs. Dieselben werden auf den 12. April 1880, b vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Bartenstein zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strasprozeßordnung von der Königlichen Ersatzkommission des Kreises r. Eylau zu Pr. Eylau über die der Anklage zu de liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Bartenstein, den 5. Januar 1880. Königliche Staatsanwaltschaft. Arndt.

Subhastationen, gebote, Bor⸗ gen n. dergl.

bvr. Bekanntmachung. Das Königliche L cht München I. hat laut Beschluß vom 23. I. die öffentliche Zustel⸗ lung der Klage der Schlossermeistersfran Karoline Kick hier gegen ihren Ehemann den Schlossermeister Andreas Kick früher hier, nun unbekannten Aufenthalts wegen Ehescheidung bewilligt und ist zur Verhandlung der Klage die Sitzung der I. Civilkammer vom Freitag, den 20. Februar 1880, 8 Bormittags 9 Uhr, bestimmt.

Klägerin verlangt Ausspruch dahin, die bestehende CEhe werde aus Perschulden des Andreas Kick dem 2— nach getrennt und habe Beklagter die Kosten iu tragen. Weiter wird der Beklagte aufgefordert, rechtzeitig einen Anwalt aus der Zahl der hiesigen Rechts⸗ anwalte zu v—88 enn 1 München, den ezember 2 Königl. Landgericht München I.

Der Königl. Oker⸗Gerichtsschreiber.

638 e. der Ehefrau des Oberkellners Richardt Kister hier

gegen 8 ihren Ehemann unbekannt wo abwesend

wegen Ehescheidung,

hat die Klägerin heantragt, die zwischen den P teien bestehende Ehe wegen böslicher Verlassung iu scheiden. Es wird demgemäß der mit unbekann⸗ jem Aufenthalte abwesende Beklagte zur Klage⸗ beantwortung unter den Rechtsnachtheilen des Ein⸗ 8-7 Verlustes der 9 weisung au Bestimmungen des §. 7, 9.

12 14, 17 und 98 der Verordnung vom 24. 2¹0 1867 auf den 4. März 1880, Morgens 9 ÜUhr,

ar⸗

Schewereit, geb. den 13. Januar 1 in

hausen. 6) Karl Otto Goerke, geb. den 26. 1856 in Buchholz, 7) Karl Meyer, geb. den 26. Ok⸗ tober 1856 in Dulzen, 8) Friedrich 8 Bart⸗ schat, geb. den 15. Oktober 1856 in Pr. Eplan,

in das Kommissionszimmer IV. des Königlichen

Schulz, geb. werden beewigt. als Wehrr flichtige in der Absicht, 1623]

ormittags 11 ¾ Uhr, ger

neu gekupfert,

Termine werden können.

Landgerichts vorgeladen.

Ugerichte gegen ihren genannten Ehemann die Klage

werden. . 31. Dezember n 8 2 d 1 Aaie geegimeen

Gerichtsschreiher, Kanzlei⸗Rath.

Auszug.

Catharina Mueser, gewerhlose Ehefrau von Carl Tanner in Müllheim (Baden) sich aufhal⸗ tend, hat durch Herrn Rechtsanwalt Dümmler am Kais. Landgerichte Mülhansen i. E. eine Klage auf Gütertrennung gegen ihren Ehemann, den ge⸗ nannten Carl Tanner, früher Gastwirth und Metz⸗ in Hüniagen, zur Zeit ohne bekannten Wohn⸗ und Anfentha Termin zur münd⸗ lichen Verhandlung ist auf Dienstag, den 23. März 1880, Vormitt 9 Uhr, im Civilsitzungssaale

genannten ichts anberaumt. Diese Be⸗ kanntmachung erfolgt in Gemäßheit des §. 4 des Gesetzes für Els. Lothr., betreff. die Ausführung der Civ. Pr. Ord. vom 8. und zum Zwecke der öffeatlichen an den Beklagten, welcher zu dem erwä Termine geladen und anfgefordert wird, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Der E

ahl.

dg e

[856]

In Sachen, betr. den Konkurs der Gläubiger des weiland Kauf⸗ manns Jo⸗ Penaat zu Oldersum,

ist Seitens des Konkursverwalters die Eub⸗ station eines ½ Schiffsantheils des zu Weener athberechtigten Schiffes „Reinhard“ beantragt. Das Schiff, welches sich z. 8 auf einer Reise von Cadix nach Rio⸗Grande befinden soll, ist im Jahrr 1868/69 erhant und vor etwa zwei Jahren u eine Tragfähigkeit von 12920/190 britischen Register⸗Tons, hat in der „Veritas“ die erste Klasse und soll von den Afsecurandeuren zu

32 000 sein. Zur Subhast dieses Schiffsantheils wird Ter⸗ min anf

Mittwo b, den 3. März 1880, Bormittags 11 Uhr, vor unterzeichnetem Gerichte mit dem Bemerken an⸗ beraumt, die Verkaufsbedingungen vor dem hiesiger Gerichtsschreiberei eingesehen

Ihal⸗ werden alle Diejenigen, welche Ansprüche oder Rechte an dem zu verkaufenden 1⁄2 Schiffs⸗ an heile geltend machen wollen, aufgefordert, solche spätestens in dem Verkaufe eh Ter⸗ mine anzumelden, enfalls dieselben mit den nicht angemeldeten Ansprüchen oder Rechten gegen⸗ über dem neuen Erwerber des fraglichen Schiffs⸗ antheils werden ausgeschlossen werden. Weener, den 2. Januar 1880. Königliches Amtsgericht. Grüneklee.

[672] Kaiserliches Landgerleht Straßburg.

Auszug.

Sophie Lonise Emma Schwindt, gewerblose Ehefran des zu Straßburg wohnenden Kauf⸗ manns Carl Grün, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Petri, hat bei dem hiesigen Kaiserlichen Land⸗

Weitere Verfügungen in der Sache werden nur durch Anschlag am Gerichtsbrette bekannt gemacht Antrag

auf Gütertrennung erhoben. Dieselbe nimmt den daß es dem Gerichte gefalle, die Gütertrennung

zwischen den Parteien auszusprechen, die Par⸗ teien zur Auseinandersetzung ihrer gegenseitigen Vermögensverhältnisse vor einen Notar zu ver⸗ weisen, einen Richterkommissar für den Fall entstehender Streitigkeiten zu ernennen und

dem Beklagten die Kosten zur Last zu legen. 1 —2* zur mündlichen Verhandlung ist be⸗ Mittwoch, den 10. März 1880, Vormittags 10 Uhr, in der öffentlichen Sitzung des Kaiserli Landgerichts zu Straßburg.

I. Ci ammer.

Straßburg, den 5. Januar 1880. Der Landgerichts⸗Sekretä Rittmann.

[637]

Auf Antrag des Bäckers Augu 2 an eu⸗ strelitz, welcher das Haus Nr. 14 in Grünow mit Pertinenzen gekauft, soll über dies Grundstück ein Hypothekenbuch errichtet werden. „Zu diesem Zwecke werden alle Diejenigen, welche dingliche Rechte an diesem Seersär iu haben .. aufgefordert, dieselben spätestens in dem a 88 ehh; den 22. März 1880,*

8 10

Uhr, b vor hiesigem se angesetzten Termine melden und v. rechtfertigen, unter dem Nachtheile, daß sonst diese Rechte sowohl gegen den jetzigen 7,—ee Besitzer für ö erklärt wer⸗ een sollen. * Feldberg, den 5. Januar 1880. b neren ““ Amtsgericht.

unge.

NRachstehender Auszu

n Großberzogliches Landgerscht der Provinz

Starkenburg zu stadt, Eivilkammer IJ.

Klageschrift mit Aufforderung zur Bestellung eines Anwalts.

In Sachen 8 des Georg Geibel von Eberstadt, Klägers,

en Emannel Damiberter. seüher wohnhaft in Darm⸗ st Beklagten, 4 eines Cessions⸗ resp. Kaufvertrags

effen

8n

7

u. s. w.

Ich werde beantragen: den Beklagten zu len, in die hebung des zwischen dem lagten und über Abtretung meiner Erbansprüche an den Nachlaß meiner Eltern abgeschlossenen Kauf⸗ resp. ssionsvertrags einzuwilligen resp. Vertrag selbst für aufgehoben zu er⸗

r

en,

auch 2,5 zur Tragung der Kosten zu ver⸗ urtheilen.

Datrmstadt, den 22. November 1879.

Dr. Seibert,

Rechtsanwalt.

ch 1 wird mit dem Bemerken, daß Termin Erschei⸗ nen für den Beklagten auf den 31. z 1880, Vormittags 9 ühe. veeh ist, dem manvel —5 dessen Anfenthaltsort unbekannt ist, hiermit öffentlich mogeftellt. Darmstadt, den 8. Januar 1880.

Der Gerichtsschreiber dei herzogli Land⸗ g. A

8

1

8 Geilfus.

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