haftet der Kreis mit sel em Vermögen und mit seiner Stru rkra . Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unker u —
Unterschrift ertheilt. ““ Heydekrug. den.. ten 1. ““ 2 Der Kreisausschuß des Kreise⸗ deydekrug.
Anmerkung: Die Anleiheschege sind außer mit den Unter⸗ schriften des Landrathes und zweie? Mitgalieder des Kreisausschusses mit dem Siegel d.s Landrathes zu versehen.
—
Provinz Ostpreußen Regierungsbezirk Gumbinnen.
Zinsscheiun ... Reihe zu der Schuldverschreibung des Kreises Heydekrug 2te Ausgabe. Buchstabcbceses NN..ä 1S. über. Mark zu 4 ½ vom Hundert Zinsen über— Mark Pfennige.
Der Inhaber dieses Ziasscheins empfängt gegen dessen Rück⸗ gabe in der Zeit vom 2. Januar (bezw.) 1. Juli 18 ab die Zin⸗ sen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom 111““ bis.. ten mit. . .Mark .. Pfg. bei der Kreis⸗Kommunalkasse zu Heydekrug.
Seekrüh hee bkeen. “
Der Kreisausschuß des Kreises Heydekrug. (Unterschriften.)
Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht ianerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fällig⸗ keit erhoben wird. 1
Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder des Kreisausschuffes können mit Lettern oder Faecsimilestempeln gedruckt werden, doß muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namens⸗ unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.
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Provinz Ostpreußen. Regierungsbezirk Gumbinnen.
Anweisung zum Kreisanleiheschein des Kreises Heydekrug 2 fe Ausgabe Buchstabe .... I öber Maärl
Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die ... te Reihe von Zinsscheinen für die fünf Jahre 18. bis 18 .. bei der Kreis⸗Kommunal⸗ kasse zu Heydekrug, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen sich ausmoisenden Inhaber der Schuldverschreibung dagegen Widerspruch erhoben wird. Hepdektug. den ien 18 Der Kreisausschuß des Kreises Heydekrug. (Unterschriften.) Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder des Kreisausschusses können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namens⸗ unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden. Tie Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blatt⸗ breite unter den beiden letzten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken:
. ter Zinsschein. . ter Zinsschein. V Anweisung. 1
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
— An dem Schullehrerseminar zu Rheydt ist der Lehrer Desch daselbst als Hülfslehrer angestellt.
Justiz⸗Ministerium. Der Rechtsanwalt Meibauer in Berlin, früher Notar
in Dramburg, ist zum Notar im Bezirk des Kammergerichts, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Berlin, ernannt worden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten. 8 Bekanntmachung. Die Kandidaten des Bau⸗ oder Maschinenfachs, welche die erste Staatsprüfung im Laufe der Monate April, Mai und Juni d. J. abzulegen beabsichtigen, werden hierdurch auf⸗ gefordert, bis zum 31. d. Mts. sich schriftlich bei der unter⸗ zeichneten Behörde zu melden und dabei die vorgeschriebenen Nachweise und Zeichnungen einzureichen. 1
Wegen der Zulassung zur Prüfung wird denselben dem⸗ nächst das Weitere eröffnet werden.
Meldungen nach dem angegebenen Schlußtermine müssen unberücksichtigt bleiben.
Berlin, den 1. März 1880.
Königliche technische Prüfungs⸗Kommission.
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Bekanntmachung.
Dem Markscheider⸗Kandidaten Richard Görlitz ist die Konzes⸗ sion zum Betriebe des Markscheider⸗Gewerbes von uns ertheilt worden. I 55 seinen Wohnsitz in Waldenburg nehmen. 3
reslau,
den 26. Februar 1880. Königliches Ober⸗Bergamt.
AKAicchtamtliches. Deutsches NReich.
BPreußen. Berlin, 2. März. Se. Majestät der Kaiser und König dinirten gestern mit Ihrer Ma⸗ jestät der Kaiserin und Königin bei dem franzö⸗ sischen Botschafter Grafen St. Vallier.
Heute nahmen Se. Majestät die Vorträge des Polizei⸗ Präsidenten sowie der Chess der Admiralität und des Mi⸗ litär⸗Kabinets entgegen.
Beide Kaiserliche Majestäten ließen Sich heute diejenigen Mannschaften der Feuerwehr vorstellen, die sich im Laufe des Jahres durch Lebensrettung und besondere Verdienste ausge⸗ zeichnet haben.
Den Kammerherrendienst bei Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin haben die Königlichen Kammerherren Graf Kleist⸗ Tychow und Graf Louis Perponcher übernommen. 8*
— Der Schlußbericht über die gestrige Si Reichstages befindet sich in der Leclen Penchäbu 6
— In der heutigen (11.) Sitzun d welcher die Staats⸗Mügrüe 9-F 8 Cen.echstages, von Kameke und mehrere andere Bevollmächtig P ee⸗ rath und Kommissarien desselben beiwohnten ie gestern abgebrochene erste 3 entwurfs, betr. Ergänzungen
5 — Bundes⸗ e das Haus Berathung des hn⸗ Wund Aenderungen
des Neichs⸗Militärgesetzes, fort. Der Abg. Graf von erklärte, daß die Beichspartei in ihrer uüberwiegenden Majorität in Rücksicht auf
die gestern von dem Abg. Grafen von Moltke vorge⸗
rachten Gründe die Vorlage annehemnen werde. Auch er wünsche die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern. Der Redner soprach sein Bedauern darüber aus, daß das Centrum nicht, wie in der vorigen Session, auch dieses Mal mit den konservativen Parteien zusammengehe. Viel geeigneter als Fürst Bismarck sei der Papst, sich an die Spitze europäischer Abrüstungsbestrebungen zu stellen. Die Revanchegelüste Frankreichs seien noch sehr lebhaft und würden sich noch steigern, wenn voraussichtlich der Schwerpunkt der französischen Regierung sich mehr nach links verlege und der Mann an die Spitze des Nachbarstaates trete, der einst gegen Deutschland Armeen aus dem Boden gestampft habe. Der vom Abg. Bebel be⸗ zeichnete Preis des Friedens, die Rückgabe Elsaß⸗Lothringens, sei für Deutschland unbezahlbar. 1 1
Der Abg. Frhr. Schenk von Stauffenberg fuührte aus,
daß die aus der politischen Situation Europas für die Vor⸗ lage hergenommenen Gründe verhältnißmäßig wenig bedeu⸗ tend seien, so lange nicht autoritäre Eröffnungen des leiten⸗ den Staatsmannes darüber gemacht würden. Niemand wolle an der Macht des deutschen Heeres rütteln, wenn auch über einzelne Punkte die Meinungen divergirten. Eine sachliche Prüfung der Vorlage habe auch der Kriegs⸗Minister als noth⸗ wendig anerkannt. Der Gesichtspunkt, in wiefern das Vol die hier geforderte Mehrbelastung noch tragen könne, dürfe nicht außer Acht gelassen werden. Eine Ausgleichung müsse im Einverständniß mit der Kriegsverwaltung ge⸗ funden werden. Ein so unvereinbarer Gegensatz zwischen Rechten und Pflichten, wie der Abg. von Bennigsen gestern dargelegt habe, sei nicht vorhanden. Das Recht des Volkes müßten seine Vertreter aufrecht erhalten, sie dürften nicht das Recht künftiger Reichstage und künftiger Wählerschaften aus der Hand geben. Im Jahre 1874 sei ein Septennat nothwendig gewesen, um der jungen deutschen Armee den zu ihrer Entwickelung nöthigen Spielraum zu ge⸗ währen. Das Septennat dürfe kein Gewohnheitsrecht des Reiches werden. Man dürfe dadurch nicht ziemlich allseitig gewünschte militärische Reformen auf eine so lange Reihe von Jahren unmöglich machen. In allen anderen Staaten sei die Friedenspräsenzziffer beweglicher als bei uns, ohne daß dadurch Mißstände sich ergäben. Die Parteiverhält⸗ nisse seien wohl für die liberale Partei, nicht aber für die Re⸗ gierung ungünstiger geworden. Durch die längeren Perioden der Militärbewilligungen würden die Debatten darüber sensationell und lenkten die Aufmerksamkeit des Aus⸗ landes ungebührlich auf sich. Eine regelmäßige Mili⸗ tärbudgetberathung liege auch im Interesse des Heeres. Wenigstens das Budgetrecht des nächsten Reichstages müsse gewahrt werden. Der Abg. Frhr. von Maltzahn⸗Gültz betonte, daß die Freunde der Vorlage für diese nur stimmten, weil sie von der Nothwendigkeit überzeugt seien, dem Volke diese Mehrbelastung aufzulegen, zumal da durch die neuen in⸗ direkten Steuern die Mittel dazu bereitgestellt seien. Der Redner widerlegte dann die Behauptungen des Adg. Richter über die niedrigen Prisenzziffern Frankreichs und Rußlands. Die zweijährige Dienstzeit jetzt bei uns einzuführen, sei weder an⸗ gemessen noch möglich. Die konstitutionellen Bedenken des Vorredners gegen das Septennat seien durchaus nicht stich⸗ haltig. Beim Schluß des Blattes hatte der Abg. Dr. Windt⸗ horst das Wort.
— Nach §. 25 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 sollen die in den §§. 17—23 vorgeschriebenen Formen des Konzessionsverfahrens auch dann beobachtet werden, wenn es sich nicht um die Errichtung, sondern um die Veränderung einer gewerblichen Anlage handelt. Doch wird der Be⸗ hörde für den letzteren Fall die Befugniß ertheilt, auf den Antrag des Unternehmers von der Bekanntmachung (§. 17) Abstand zu nehmen, wenn sie die Ueberzeugung gewinnt, daß die beabsichtigte Veränderung für die Besitzer oder Bewohner benachbarter Grundstücke oder das Publikum überhaupt neue oder größere Nachtheile, Gefahren oder Belästigungen, als mit der vorhandenen Anlage verbunden sind, nicht herbeiführen werde. Danach bildet auch bei der bloßen Veränderung einer konzes⸗ sionirten Anlage die Bekanntmachung des Projekts, welche den Betheiligten die Möglichkeit gewährt, Einwendungen zu er⸗ heben und gegen eine ungünstige Entscheidung die höhere Instanz anzurufen, die gesetzliche Regel, die Ertheilung der Genehmigung ohne vorausgegangene Bekanntmachung die Ausnahme. Der Handels⸗Minister hat durch Cirkularerlaß vom 9. Januar d. J. darauf hingewiesen, daß von der Bekanntmachung nur in solchen Fällen Abstand zu nehmen sein werde, in welchen es sich um eine unzweifelhafte Verbesserung handele oder wenig⸗ stens die Unschädlichkeit der beabsichtigten Veränderung von vornherein so vollkommen klar zu Tage liege, daß mit Sicher⸗ heit angenommen werden müsse, durch eine kontradiktorische Erörterung werde keinerlei weitere Aufklärung der Sache und kein irgendwie begründetes Bedenken gegen die beabsichtigte Veränderung herbeigeführt werden können. Liege die Sache irgend zweifelhaft, handele es sich beispielsweise um die Ver⸗ größerung einer genehmigten Anlage, deren voraussichtlich größere Einwirkung auf die Nachbarschaft durch verbesserte Einrichtungen ausgeglichen werden solle, so werde nach der ge⸗ setzlichen Regel zu verfahren sein. Es bedürfe kaum der Er⸗ wähnung, daß an diesem Grundsatze namentlich dann streng festzuhalten sei, wenn die Genehmigung zur Veränderung einer Anlage besonders gefährlicher Natur, z. B. einer Pulverfabrik oder Dynamitfabrik nachgesucht werde.
— Stellt Jemand im Auftrage des Verletzten einen Strafantrag gegen den Thäter, ohne ausdrücklich zu er⸗ klären, daß er im Auftrage des Verletzten den Antrag stelle, so genügt, nach einem Erkenntniß des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 19. Dezember 1879, dennoch dieser An⸗ trag zur strafrechtlichen Verfolgung des Thäters.
— Mit dem gestrigen Tage hat bei der Central⸗ Turnanstalt der diesjährige Sommerkursus begonnen, zu welchem wieder eine größere Anzahl Offiziere kommandirt und hier eingetroffen sind.
— Der General⸗Lieutenant von Kleist, Commandeur der 1. Garde⸗Infanterie⸗Division, ist von Urlaub hierher zurückgekehrt.
— Der Oberst von Franckenberg⸗Lüttwitz, Com⸗
land (1. Brandenburgis
mandeur des Ulanen⸗Regiments Kaiser Alexander von Ruß⸗ chen) Nr. 3, ist mit dem Offizier
Corps des Regiments hier eingetroffen, um dem heute in der Kapelle des russischen Botschafts⸗Hotels hierselbst zur Feier des 25 jährigen abiläums Sr. Ma⸗ jestät des Kaisers Alexander II. von Rußland, des
ohen Chefs des vorgenannten Regiments, stattfindenden Hobeesdiergir beizuwohnen.
— Nach einem von dem Reichskommissar für die austra⸗ lischen Weltausstellungen, Geheimen Regierungs⸗Rath Reu⸗ leaux, an seinen Vertreter in Ausstellungsangelegenheiten gelangten Telegramm vom 26. Februar hat Herr Reuleaux seine Rückreise von Albany aus an diesem Tage angetreten.
Bayern. München, 28. Februar. (Allg. Ztg.) In dem Gesetz⸗ und Verordnungsblatt Nr. 13 wird das von Sr. Majestät dem König d. d. München, den 25. d. M. sanktio⸗ nirte Finanzgesetz für die 15. Finanzperiode 1880 und 1881 publizirt. Das Budget bilanzirt mit 221 741 445 ℳ Im Gesetz⸗ und Verordnungsblatt Nr. 12 wird das Gesetz, betreffend den Branntwein⸗Aufschlag, veröffentlicht. — Auf die erledigte Präsidentenstelle am Ober⸗Landesgerichte Augsburg ist der Senats⸗Präsident am obersten Landes⸗ gerichte, Stephan Frhr. von Stengel, befördert worden.
Sachsen. Dresden, 1. März. (Dr. J.) Beide Kammern traten heute zu Sitzungen zusammen. Die Erste Kammer erledigte zunächst Kap. 16 des Etats der Ueber⸗ schüsse, Staatseisenbahnverwaltung, in durchgängiger Ueber⸗ einstimmung mit den Beschlüssen der jenseitigen Kammer. Ein zu diesem Kapitel vorgeschlagener, die Herbeiführung größerer Klarheit der Resultate des Staatseisenbahnbetriebes bezweckender Antrag des Rittergutsbesitzers Peltz wurde auf sich beruhen gelassen und 2an dies Kapitel sich anschließende Pe⸗ titionen erledigt. Auch bezüglich der Königlichen Dekrete, betreffend die Erwerbung eines Grundstücks für die Amtshauptmann⸗ schaft Glauchau, den Entwurf eines Gesetzes über die Erhöhung der in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit zu erhebenden Gerichtsgebühren, die Verfügung über die Stallamtswiesen und die Domäne Pillnitz und die Begebung der durch das Gesetz vom 1. März 1878 geschaffenen 3prozentigen Rente, sowie die Umwandlung der 5 prozentigen Staatsschuld in eine 4 prozentige, trat die Kammer durchgängig den hierzu von der Kammer gefaßten Beschlüssen bei. Nächste Sitzung
ienstag.
In der Sitzung der Zweiten Kammer begründete zu⸗ nächst der Abg. Liebknecht folgende Interpellation:
1) Ist der Bericht über die Brückenbergschachtkatastrophe, welcher in der Beilage zu Nr. 8 des „Dresdener Journals“ (vom 11. Ja⸗ nuar dieses Jahres) veröffentlicht wurde, als offiziell zu betrachten, und wird nicht bald ein abschließender offizieller Bericht veröffent⸗ licht werden können?
2) Haben die Erörterungen, welche die Regierung betreffs des Knappschaftskassenwesens angestellt hat, zu einem Resultat geführt, und welche Maßregeln beabsicht die Regierung zu treffen, um den a. 1.2 anerkannten Uebelständen im Knappschaftskassenwesen ab⸗ uhelfen — 3) Ist die Regierung gesonnen, beim Bundesrath auf Abstellung der in Folge der Brückenbergschachtkatastrophe handgreiflich zu Tage getretenen Mängel des Haftpflichtgesetzes zu wirken?
Auf die erste Frage erwiderte der Geh. Finanz⸗Rath Dr. Freiesleben, daß der Bericht im „Dresdner Journal“ von dem zuständigen Berginspektor verfaßt und auf Veranlassung und mit Genehmigung des Finanz⸗Ministeriums veröffentlicht worden, eine weitere Veröffentlichung aber nicht beabsichtigt sei. Der Regierungskommissar widerlegte sodann die vom Abg. Liebknecht vertretene Anschauung, daß bei der Katastrophe irgend einen der Beamten eine Schuld treffe. Die zwei übri⸗
een Punkte beantwortete der Staats⸗Minister von
ostitz⸗Wallwitz dahin, daß eine Entschließung über eine Reform des Knappschaftskassenwesens erst nach Abschluß der thatsächlichen Ermittelungen, mit welchen jetzt das statistische Bureau beschäftigt sei, stattfinden könne. Ein gedeihliche Lösung der Frage sei sehr schwierig; vorläufig würde den Knappschastskassen zu empfehlen sein, um auch größeren Unglücksfällen gewachsen zu sein, mehr als bisher von der Unfallversicherung Gebrauch zu machen. Be⸗ züglich des dritten Punktes erklärte der Minister, daß er in Uebereinstimmung mit der vom Staatssekretär des Innern am vorigen Freitag im Reichstage abgegebenen Erklärung der Ansicht sei, daß diehe Frage, getrennt von der Frage der Alters⸗ versorgung, nicht gelöst werden könne. Die Kammer genehmigte hierauf den Gesetzentwurf, betreffend das Dienst⸗ verhältniß der Richter, nach den Beschlüssen der Ersten Kam⸗ mer mit einer 8, mehr redaktionellen Aenderung I
erledigte zum Schluß eine Anzahl Petitionen.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 29. Februar. Die „Wiener Allg. Zeitung“ meldet: Ihre Majestät die Kaiserin Elisabeth wird am 16. März aus Irland in Wien ein⸗ treffen. Die Hohe Frau langt am 13. März in Calais an und setzt von dort ihre Reise ohne Unterbrechung bis Münche fort, wo sie einen vierundzwanzigstündigen Aufenthalt nimmt. Kronprinz Rudolf reist Ihrer Majestät nach Irland entgegen.
— 1. März. Der ‚Presse“ zufolge ist die Konferenz von Vertrauensmännern des Abgeordnetenhauses, welche heute bei dem Handels⸗Minister zusammentrat, von Letzterem aufgefordert worden, ihr Votum abzugeben über die Frage, welche Zölle in dem Handelsvertrage mit Deutschland ohne Schädigung der österreichisch⸗ ungarischen Interessen gebunden werden könnten und welche Erhöhung eventuell bei diesen Zöllen eintreten müßte.
Pest, 29. Februar. Die „Budapester Correspondenz“ berichtet: Die österreichisch⸗ungarische Zollkonferenz hat ein Subcomité zu dem Behufe entsendet, einen detaillirten Ausweis darüber usammenzustellen, welche Zollänsätze des autonomen Zolltarifs Deutschland gegenüber ohne Schädigung unserer Interessen gebunden werden könnten und welche nicht. Dieses Subcomité dürste übermorgen seinen Bericht aus⸗ arbeiten. — In der gestrigen Sitzung der Zollkonferenz wurde die Frage der Eisenbahntarife in Deutschland erörtert und ein hierauf bezüglicher Vertragsentwurf ausgearbeitet, der als Proposition der österreichischen und der ungarischen Re⸗ gierung jetzt der deutschen Regierung mitgetheilt wird. — Die Verhandlungen mit dem serbischen Regierungsvertreter Marics werden am Mittwoch wieder aufgenommen werden. — Minister Horst hatte heute Mittags eine längere Konfe⸗ renz mit dem Honved⸗Minister Szende, sodann mit dem Minister⸗Präsidenten Tisza, und begiebt sich morgen nach Wien zurück. Auf Grund der gepflogenen Besprechungen werden nun die beiderseitigen Regierungsvertreter in Wien die Textirung des Gesetzentwurfs uͤber die Aenderung des
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