1880 / 53 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Mar 1880 18:00:01 GMT) scan diff

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ggewesen seien, auf Deutschlands Schwäche zu

dauere, daß der Reichskanzler nicht hier sei, mit wenigen Worten glaube er, würde derselbe dem Reichstage mehr be⸗ weisen als die längsten hier gehaltenen Reden. Aber ein Staatsmann, den ganz Europa sich erwählt habe, um das Friedenswerk zu vollbringen, dem alle Staaten und Völker Dank schuldeten für seine Förderung des Friedens, welcher so oft gezeigt habe, wie sehr er den Frieden liebe, der ver⸗ diene wohl, daß der Reichstag ihm das Vertrauen schenke, welches er fordere. Und wenn der Reichskanzler mit dieser Vorlage vor das Haus trete, wenn derselbe diese Forderung für unbedingt nöthig halte zur Aufrechthaltung des Friedens, dann dürfe man sie ihm nicht versagen. Die Thatsachen, die den Reichskanzler zu dieser Vorlage geführt hätten, lägen vor aller Augen; nämlich, daß die beiden Nachbarstaaten, welche nach ihrer Lage vor jedem Angriff am gesichertsten seien, fort und fort ihre Heeresstärke vermehrten, daß an der Seine wie an der Newa er wolle den gelindesten Ausdruck gebrauchen Parteien beständen, die Todeshaß gegen Deutsch⸗ land im Herzen hegten und endlich, daß in beiden Staaten die Kämpfe der Parteien schlechterdings unberechenbar seien. Wer könne sagen, welche Partei heute übers Jahr in St. Petersburg und in Paris regiere, darum gelte hier die ein⸗ fache Regel, die keinen der Nachbarn Deutschlands verletzen könne, daß Deutschland im Frieden sein gutes Schwert zu schlei⸗ fen habe. Er wolle die Frage nicht erörtern, ob man die Mann⸗ schaften, wenn die heilsame Hoffnung auf Verkürzung des dritten Jahres fehle, noch weit genug bringen könne in ihrer technischen Ausbildung, ob die Friedensbataillone bei einer zweijährigen Dienstzeit, wenn sie zur Hälfte aus Rekruten beständen. Uebungen anstellen könnten, die etwas mehr seien als Schein und Spiegelfechtereien. Gegenüber den akademischen Betrach⸗ tungen des Abg. Richter verweise er auf die Verfassung. Vorläufig sei die dreijährige Dienstzeit in Deutschland Rechtens und da man auf den Bänken des Bundesraths, wie ihm scheine, gar keine Neigung zu einer Verfassungsänderung habe, so seien alle Ausführungen dieser Art vorläufig in den Wind gesprochen. Er habe 1874 das eiserne Militärbudget verthei⸗ digt, er habe den Bestand des Heeres gesetzlich feststellen

V 3 3 zielen. Wie das Schicksal sich gestalten werde, könne Niemand wissen. Er be⸗

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stärke auf eine längere Reihe von Jahren nicht erreicht wer⸗ den. Die Vermehrung der Linienarmee, welche die Vorlage vorschlage, wolle doch nur das Heer in den gleichen Prozent⸗ satz zur Bevölkerung bringen, wie es 1874 gestanden habe. Fünf Jahre hindurch sei seitdem dieser Prozentsatz immer ge⸗ sunken, das könne aber Angesichts der steigenden Militärmacht der Nachbarn nicht so weiter gehen. Ferner wolle der Kriegs⸗ Minister und dafür sage er demselben seinen Dank die Streitkräfte Deutschlands für den Kriegsfall wesentlich, in etwa 3 Jahren um 200 000 Mann, durch eine Maßregel vermehren, die finanziell und wirthschaftlich verhältnißmäßig sehr geringe Opfer fordere. Wenn die Ersatzreserve auf 20 Wochen im Jahre einmal durchschnittlich zu Uebungen berufen werde, so

erfülle man damit nur eine Pflicht der Gerechtigkeit und er könne gar nicht begreifen, wie die Herren von der Fortschrittspartei, die immer mit solcher

Emphase von Rechtsgleichheit zu reden pflegten, diesen in der Vorlage enthaltenen demokratischen Gedanken gar nicht erkannt hätten. Es sei eine gehässige Ausnahme vom gemeinen Recht, wenn 38 000 Mann kriegstüchtiger unentbehrlicher Mann⸗ schaften im Jahre thatsächlich ihrer Waffenpflicht entbunden würden. Die Vorlage rechne mit sehr niedrigen Ziffern, sie fasse den Begriff der Tauglichkeit offenbar sehr eng. Nach seiner Kenntniß des bürgerlichen Lebens sei die Zahl der voll⸗ ständig zum Kriegsdienst Tauglichen bis auf kleine körperliche Umscändeten viel größer als 38 000 pro Jahr. Deutschland sei von dem Ideale der allgemeinen Wehrpflicht noch sehr weit entfernt, aber die Vorlage mache maßvoll und in einer das Volk nicht allzu drückenden Weise einen Schritt vorwärts nach dem Ideal. Dasselbe gelte schließlich von der dritten Maßregel, die spätere Ent⸗ lassung der im Herbst eingetretenen Reservisten und Land⸗ wehrmänner. Hierdurch würden diese Mannschaften in ge⸗ rechter Weise den im Sommer eingetretenen gleichgestellt und im Fall eines Winterfeldzuges werde dadurch das Heer doch erheblich verstärkt werden. In jeder Hinsicht könne er dem Grundgedanken der Vorlage zustimmen und wünsche nach der Kommissionsberathung eine möglichst einstimmige Annahme derselben, damit das mißtrauisch und gespannt auf Deutsch⸗

wie vor 6 Jahren zeigen, daß derselbe wie die Nation zu dem glorreichen 88 stehe, welches die Deutschen liebten und auf dessen Thaten sie stolz seien, weil es Deutschland aus tausend⸗ jähriger Zerrissenheit wieder zum Volksthum emporgehoben habe. Im Jahre 1874 hätten die Abgeordneten, welche gegen das Septennat gestimmt hätten, die gegen sie anstürmende Volksbewegung in ihrer Bedeutung herabzusetzen versucht, ob⸗ wohl sie sonst stets begeistert von der allein wahrhaften Mei⸗ nung des souveränen Volks zu sprechen pflegten. Die nach⸗ folgenden Wahlen hätten bewiesen, daß die Majorität des Volkes hinter denen gestanden habe, die die Stärke des deutschen Heeres beschlossen hätten. Dieselbe Stimmung herrsche auch heute noch im Volke. Die Nation erwarte vom Reichs⸗ tage, daß er dafür sorge, Deutschlands Schwert scharf zu er⸗ halten. Deutschland bedrohe Niemanden, aber die Nachbarn sollten wissen, daß, wenn sie die Grundpfeiler des neuen euro⸗ päischen Gleichgewichts anzutasten wagen sollten, sie es mit einem waffengewohnten, starken und einigen Volke zu thun ätten.

d Ein Vertagungsantrag wurde angenommen.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte persönlich, daß er er⸗ klärt habe, vom Standpunkte der allgemeinen Gleichheit und Gerechtigkeit ließe sich nichts gegen eine Ausbildung der Er⸗ satzreserve einwenden; übrigens habe er nicht von „dem Historiker“, sondern von „den Historikern“ der preußischen Jahrbücher gesprochen. Nicht Kriegsformationen habe er ver⸗ glichen oder die Friedenspräsenz Frankreichs von 1871 und jetzt (darin habe auch Graf von Moltke ihn mißverstanden), sondern er habe es als eine Erfindung der preußischen Jahr⸗ bücher bezeichnet, daß Frankreich seit dem Cadresgesetz von 1875 seine Friedenspräsenz um 144 000 Mann erhöht habe. Er habe angeführt, daß Graf Moltke selbst 1874 die französische Friedensstärke mit 471 000 Mann angegeben habe, während ie heute 497 000 Mann betrage. Diese Zahl habe Graf Moltke für richtig erklärt und beide Zahlen bestätigten, daß nicht der Artikel der „Jahrbücher“ glänzend gerechtfertigt sei, sondern bei diesem Punkt auf purer Erfindung beruhe.

Der Abg. Dr. von Treitschke betonte, er könne nicht konstatiren, ob der Abg. Richter von „dem Historiker“ oder

land blickende Ausland wisse, daß Deutschland in Fragen der

und es nur verändern wollen, wenn das vom Reichs⸗ age oder Bundesrathe außerordentlich verlangt würde. Er erkenne jetzt das von der Majorität angenommene System des Septenats an, verlange dasselbe aber von jenen, denen auch das Septenat zu hart gewesen sei. Eine häufige Wiederholung der heutigen Debatten würde auf das Ausland nicht beruhigend wirken und feste stetige Ordnung des deutschen Heeres könnte ohne die Feststellung seiner Präsenz⸗

nationalen Macht keine tiefgehenden Parteispaltungen kenne. In Frankreich kämpften 1875 die Parteien über tausend mal ernstere Fragen, als Deutschland über die Grundlagen der Versassung, ob Republik oder Monarchie, und trotzdem hätten ohne irgend welche Gefahr vom Auslande die Parteien ein⸗ stimmig die Vermehrung des Heeres nahezu um das Doppelte beschlossen. Diesen Patriotismus müsse man bei den deutschen

Nachbarn anerkennen, aber auch der Deutsche Reichstag möge/

„den Historikern“ gesprochen habe, aber sämmtliche Herren in seiner Umgebung hätten ihm gesagt, sie hätten die Aeußerungen des Abg. Richter auf ihn bezogen.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte diese Auffassung für natürlich, da der Name des Abg. von Treitschke allein als der des Herausgebers auf dem Titelblatte der „Preußischen Jahr⸗ bücher“ stehe.

Hierauf vertagte sich das Haus um 4 ¼ Uhr.

And. U. Iö22

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Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗

ladungen und dergl. den vorbenannten

Es werden nunmehr alle Diejenigen, welchen an Liegenschaften dingliche oder auf einem Stammguts⸗ oder Familiengutsverband be⸗

6) Michael Eisele, 7) Franz Eisele,

8) Heinrich Eisele,

[5491 Bekanntmachung.

In Sachen, betreffend die Todeserklärung gegen

[5481] Zweiter Bxxe Segge eeres u

n Ausschlußbescheid. In Sachen, betr. das Konkursverfahren über das

ruhende Rechte zustehen, aufgefordert, solche An⸗ sprüche und Rechte spätestens in dem auf Freitag, den 30. April 1880,

welche an dem Nachlasse der am 20. Oktober v. J. in hiesiger Stadt verstorbenen Rentnerin Maria Josepha Kremer, Wittwe Christian Cals, betheiligt

Vermögen des Abbauers und Zimmermanns Martin Heinrich Menke in Bardowick, wird, da im heutigen Subhastationstermine ein genügendes Gebot auf die zur Masse gehörige Abbauerstelle nicht erfolgt ist, ein zweiter Verkaufstermin auf Freitag, den 19. März d. Js., Morgens 10 Uhr,

erklärt würden.

Vormittags 8 Uhr, vor dem Großherz. Amtsgericht Karlsruhe ange⸗ ordneten Termin anzumelden, widrigenfalls die nicht angemeldeten Ansprüche und Rechte für erloschen

Karlsruhe, den 20. Februar 1880. Gr. Amtsgericht. Gerichtsschreiberei:

anberaumt mit der Anzeige, daß gesetzlich ein dritter Termin nicht stattfinde.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche Ansprüche der in dem Aufgebot vom 23. De ember v. J. be⸗ zeichneten Art an die Abbauerstelle Haus⸗Nr. 192 zu Bardowick im heutigen Termin nicht gemeldet haben, dem angedrohten Rechtsnachtheil entsprechend im Verhältniß zum neuen Erwerber ihres Rechts verlustig erklärt. den 21. Februar 1880.

önigliches Amtsgericht. II. P. Brauns. 1

18555] Oeffentliche Zustellung. Nach Beschluß des Kgl. Amtsgerichts Dürkheim vom Heutigen, erlassen auf Ansteben der gewerblos in Dürkheim wohnenden Magdalena Wernz, ge⸗ schiedenen Ehefrau des allda wohnenden Küfers Adolph Wolf, vertreten durch Franz Faver Weber, Geschäftsagenten in Dürkheim, laut Vollmacht vor Notar Horn allda, vom 23. Dezember 1879, die konventionelle Zwan sversteigerung von Plan Nr. 3, 2 Dezimalen Fläche, darauf ein Wohnhaus mit Zu⸗ behör zu Seebach gelegen, betreibend gegen 1) Johann Georg Klippel, Steinhauer, und dessen gewerblose Ehefrau, Anna Maria Hanz, als erste Besitzer; und 2) Daniel Müller, Polizeidiener, als Dritt⸗ besitzer, 1 sämmtlich früher in Seebach wohnhaft ge⸗ wesen, jetzt ohne bekannten Wohnort ab⸗ wesend, wird den oben genannten Personen bekannt gegeben, daß das oben beschriebene Immöbel durch den hier⸗ mit beauftragten Kgl. Notar Horn aus Dürkheim am 14. April nächsthin, des Nachmittags um 2 Uhr, in der Wirthschaft von Daniel Stepp Schaaf Wittwe veräußert werden wird. Dürkheim, den 28. Februar 1880. Der Kgl. Amtsgerichtsschreiber. Hammersdorf.

18475] Aufgehot. Nr. 6229. Der Reichs⸗Militär⸗Fiskus, vertreten durch die Königliche Garnisonverwaltung dahier, hat von der Großherzoglichen Domänen⸗Direktion Namens des Großh. Domänengrundstocks bezw. der Großh. Civilline nachstehende Liegenschaften gekauft und bezüglich derselben ein Aufaebot beantragt: 1) das Wohnhaus Nr. 8 der Kaiserstraße hier, ehemaliges Forstamtsgebäude, nebst Grund und Boden und anstoßendem Garten, gren⸗ füdlich an die Kaiserstraße, nördlich an je jogenannte Büchsenspannerwohnung und an Dragonerstallungen, östlich an den Zeug⸗ haushof und Zeug ausremise, und westlich an die Dragonerkaserne und Stallungen;

[5482]

Frank.

Aufgebot. Auf dem Folium der Josef und Anna Solleder⸗ schen Bauerseheleute in Forstmühl hiesigen Gerichts im Hypothekenbuche für Altenthan Bd. II. S. 1 ist seit dem Jahre 1826 noch für Josef Klein, Wirth in Altenthan, ein zu 4 % verzinsl. Kapital zu 100 Gulden und seit dem Jahre 1833 für srarn⸗ Strasser, Sergeant von Erbendorf, ein Ein⸗ landskapital zu 75 Gulden zu 5 % verzinsl. hypo⸗ thekarisch versichert. Zufolge des von den Solleder'schen Eheleuten ge⸗ stellten Antrages ergeht hiermit, nachdem seither alle Nachforschungen nach den oben beregten beiden Hypothekengläubigern fruchtlos geblieben sind, an dieselben, eventuell ihre Erben und Rechtsnachfolger die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine Donnerstag, 23. September I. Is., ihre Rechte und Ansprüche auf die besagten Hypo⸗ thekenforderungen bei dem gefertigten Königlichen Amtsgerichte geltend zu machen, widrigenfalls diese Forderungen für erloschen erklärt und im Hypo⸗ thekenbuche gelöscht werden würden. 8 Wörth a./D., den 20. Februar 1880. Königliches Amtsgericht Wörth. (OL. S.) von Lützelburg, K. Amtsrichter. 2 Zur Beglaubigung: Wörth a./ D., den 20. Februar 1880.

Der Königliche Gerichts schreiber. iefer.

Auszug.

[5476]

Georg Gottlieb Leipold, sowie in dem auf Denstag, den 8. März 1881, Vormittags 9 Uhr,

ihren Erbansprüchen für ausgeschlossen erklärt wer den, sich zu melden.

Ausschlußurtheils ist auf 3 Dienstag, den 15. März 1881

Vormittags 11 Uhr, bestimmt worden.

Steinach S.⸗M., den 26 Februar 1880. Der Gerichtsschreiber Herzogl. Amtsgeri Aug. Michael.

Aufforderung.

8

[5492]

2) das Wohnhaus Kaiserstraße maͤlige

ung,

vorne an den zum Wohnh

aus Nr. 8 gehörigen Garten.

Nr. 6 b., ehe⸗

einerseits an das Wohnhaus Lacersnbenn

Nr. 8, anderseits an die Zeughausremi Zeughaushof und hinten an 8

Theodora Kremer, Ehefrau Eisele, nämlich: 1) Netta Eisele, 2) Elise Eisele, 3) Bertha Eisele, Ehefrau Jansen,

Auf Antrag des Heinrich Leipold in Lauscha wird der am 10. April 1799 zu Lauscha geborne und seit über 20 Jahren in Amerika verschollene Johann dessen ihrer CExistenz nach unbekannte Erben geladen, längstens

anberaumten Aufgebotstermin bei Meidung, daß Leipold für todt, dessen unbekannte Erben mit

Termin zur Eröffnung eines

Die nachbenannten Kinder der hierselbst verlebten

sind, werden hierdurch auf Anordnung des hiesigen Königl. Amtsgerichtes ersucht, binnen 3 Wochen nach gegenwärtiger Veröffentlichung dem Unterzeich⸗ neten oder dem Herrn Notar Giesen hierselbst, Nach⸗ richt über ihren Aufenthalt zukommen zu lassen und für ihre Vertretung hierselbst Sorge zu tragen. Andernfalls soll denselben auf Grund des §. 82 der Vormundschaftsordnung ein Vormund bestellt

Aachen, den 27.

werden. be 1880. 8 J. Lürken, Rechtsanwalt.

[5477] 1 8 Oeffentliche Bekanntmachung.

Die Mathilde, verehrlichte Bäckermeister Al⸗ bert Kaiser zu Beuthen O. S. hat die Todes⸗ erklärung ihres angeblich seit dem Monat No⸗ vember 1855 abwesenden und seinem Aufenthalte nach unbekannten obengedachten Ehemannes be⸗ antragt. 8 Demgemäß wird der Bäckermeister Albert Kaiser, geboren den 17. April 1826 zu Orzegow⸗Gutehoff⸗ nungshütte, aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 9. Dezember 1880, Vormittags 9 Uhr, in dem Terminszimmer Nr. 3 des unterzeichneten Amtsgerichts anberaumten Termin zu melden, wi⸗ drigenfalls auf Antrag der Mathilde Kaiser der Bäckermeister Albert Kaiser für todt erklärt wer⸗ den wird. Beuthen O. S., den 23. Februar 1880. Königliches Amtspericht. VII.

1ggr Bekanntmachung.

1) Der Handelsmann Michael Jachocki aus Gnesen ist seit 1865, in welchem Jahre er nach Ame⸗ rika ausgewandert ist, verschollen;

2) der Joseph Andrzejewski aus Charbowo, Kreis Gnesen, ist seit dem Jahre 1831 verschollen. Diese Personen, deren unbekannte Erben und Erbuehmer werden hiermit aufgefordert, sich spä⸗

testens in dem auf den 4. Dezember 1880, 10 Uhr Vormittags, im Geschäftszimmer Nr. 2 anberaumten Aufgebots⸗ termine zu melden, e enac die Verschollenen für todt erklärt und ihr Vermögen ihren legitimir⸗ ten . ne event. dem Fiskus ausgehändigt werden wird. Das Aufgebot zu 1 ist von der verehelichten Re⸗ becka Jachocka zu Posen, das zu 2 von dem Ab⸗ wesenheitsvormund des Andrzejewski, Justizrath Kellermann zu Gnesen, beantragt. Guesen, den 25. Februar 1880.

Königliches Amtsgericht. Abth. IV.

[5471]

Auf dem Grundeigenthum des Heinrich Kranz zu Buchenau sind zu Gunsten der ausgewanderten Wittwe des Johannes Prack von Buchenau zufolge Vertrags vom 7. Juli 1828 angeblich bezahlte 21 Thlr. 13 Sgr. 1 Hlr. eingetragen.

Falls nicht im Termine,

den 5. Juni 1880, Vormittags 11 Uhr, Seitens der Wittwe Prack oder deren Rechtsnach⸗ folger Einsprache erfolgt, wird unter Ausschließung der Genannten mit ihren Ansprüchen dem auf Löschung gerichteten Antrag des H. Kranz statt⸗ gegeben werden. Eiterfeld, den 23. Februar 1880.

4) enri Eisele, 5) Wilhelm Eisele, Uhrmacher,

Königliches Amtsgericht. Wankel. bis

den verschollenen, etwa 59 oder 60 Jahre alten Christian Steins aus Dehnsen, ist der genannte ꝛc. Steins, weil er in dem durch Ediktalladeng vom 9. Januar 1879 auf heute angesetzten Termine sich nicht gemeldet hat, auch keine glaubwürdigen Nach⸗ richten von seinem Fortleben eingegangen sind, durch Erkenntniß vom heutigen Tage für todt erklärt worden.

Etwaige unbekannte Erb⸗ urd Nachfolgeberechtigte werden dabei wiederholt aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb der gesetzlichen Frist von 90 Tagen anzumelden, widrigenfalls bei der Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen an seine bekannten Erben auf sie keine Rür sicht genommen werden

wird. Alfeld, den 19. Februar 1880. 88 Königliches Amtsgericht. I. (gez.) Erxleben. Beglaubigt: G. Engelhardt, Gerichtsschr.⸗Gehülfe.

8en Bekanntmachung. Die Brautleute Kaufmann Siegmund Edel⸗ stein zu Hohenlimburg und Bertha Klein zu Neheim, welche ihren ersten Wohnsitz zu Hoben⸗ limburg nehmen wollen, haben für ihre bevor⸗ stehende Ehe die Gemeinschaft der Güter aus⸗ geschlossen.

Hohenlimburg, den 24 Februar 1880.

Königliches Amtsgericht.

nn Bekanntmachung. Der auf den 11. März 1880 angekündigte E’ Berkauf des dem Schuhmacher ilts in Schwerinsdorf gehörenden Grundstücks findet wegen erfolgter Zurücknahme des Antrags nicht statt. Leer, den 25. Februar 1880. Königliches Amtsgericht. gez. von Nordheim. Beglaubigt: Der Gerichtsschreiber: Ahlborn, Gerichtzschreiber⸗Gehülfe.

[5466] Durch Urtheil der I. Civilkammer des hiesigen Königlichen Landgerichts vom 19. Januar c. wurde die zwischen den zu Aachen wohnenden Eheleuten Friedrich Hitznen, Schreiber, und Agnes, geb. Racken, ohne besonderen Stand, bestehende eheliche Gätergemeinschaft für aufgelöst erklärt und Güter⸗ trennung verordnet, sowie die Parteien zur Aus⸗ einandersetzung ihrer Vermögensverhältnisse vor Notar Giesen hierselbst verwiesen, unter Verurthei⸗ lung des verklagten Ehemannes in die Kosten. Aachen, den 27. Februar 1880. 8 Der Verkreter der Klägerin: Kux, Rechtsanwalt.

I.

[5484] Die Urkunden ühber 1300 Gulden und 30 Gulden Kostenkaution an Ferdinand Döring zu Würzburg vom 16. Januar 1852, über 50 Gulden an den⸗ selben vom 31. März 1853 und über 100 Gulden an Landrichter Geigel zu Neustadt a./S. vom 22. Mai 1861, sämmtlich pfandrechtlich eingetragen auf dem Grundbesitz des Joseph Stock zu Reppich, sind durch Ausschlußurtheil vom Heutigen für kraftlos erklärt worden. Wenhers, am 11. Februar 1880.

Königliches Amtsgericht. Zuschlag.