“
§. 9. Die empfangene Steuerquittung muß bei jeder Verkaufs⸗ stelle während der Dauer des Geschäftsbetriebes den zustän⸗ digen Beamten auf Erfordern vorgezeigt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrift werden mit Geldstrafe bis zu 30 ℳ bestraft.
§. 10.
In Betreff der Umwandlung der Geldstrafen in Haft, des Strafverfahrens und der Beschlagnahme der zum Geschäfts⸗ betriebe mitgeführten Gegenstände finden die 8§. 26 bis ein⸗ schließlich 29 des Gesetzes vom 3. Juli 1876 (Gesetz⸗Samml. S. 247) entsprechende Anwendung. 8
den Fällen des §. 9 findet eine vorläufige Festsetzung der Strafe durch die Regierung nicht statt.
5. 11. 1
i Betreff des Beschwerdeverfahrens, der Verpflichtungen mmunal⸗ und Kreisbehörden, sowie der Kommunen züglich der Ermittelung und Erhebung der Steuer sind auf die nach Vorschrift dieses Gesetzes 8 erhebende Steuer, soweit in demselben nicht etwas Anderes bestimmt ist, die wegen der Gewerbesteuer vom stehenden Gewerbebetriebe geltenden Be⸗ stimmungen anzuwenden.
Dasselbe bezüglich der Vorschriften des Gesetzes über die Verjährungsfristen bei öffentlichen Abgaben vom 18. Juni 1840 (Geset⸗Samml. S. 140).
5. 12. . Mit der Ausführung dieses Gesetzes sind die Minister des Innern und der Finanzen beauftragt. 1 rkundlich unter Unserer eenhändigen Unterschrift und beigedru Königlichen
(L. S.) ilbhelm. Gr. zu Stolberg. von Kameke. Hofmann. Gr. zu Eulenburg. Maybach. Bitter. von Puttkamer. Lucius. Friedberg.
2 den 2n. 992 ,—9 ☛ . 80 hie genehmigen, da insfu henigen Anleihen, zu deren Aufnahme die Stadt öö agbebur durch die Privilegien vom 6. August 1869 und 7. Juni 1876, ermächtigt worden ist, gemäß dem Beschlusse der städtischen Behörden von fünf auf vier und ein halbes Prozent hera 822 werde, mit der Maßgabe, daß die noch nicht getilgten igationen denjenigen Inhabern, welche mit der Herabsetzung des Zinsfußes nicht einverstanden sind, unter eeen de vorgeschriebenen Frist von drei Mo⸗ naten durch öffentliche Bekanntmachung zur nnceb ha Kapitalbetrages gekündigt werden. Auf den zur
hlung gelangenden Obligationen ist die Ermäßigung des Hinssubes vermerken, auch sind n denselben neue, auf LE1“
i — setzes vom 10. (Gesetz⸗Sammlung Seite 357) zu veröffentlichen. Verlin, den 25. Februar 1880. Wilhelm. Hofmann. Gf. Eulenburg. Bitter. An die Minister für Handel und Gewerbe, des Innern und der Finanzen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der Regierungs⸗ und Schulrath Hildebrand ist der
Königliche jierung in Düsseldorf überwiesen.
Justiz⸗Ministerium.
der
r Notar Leibl in Saarlouis ist in den sger e.e Waldbroel, im “ Bonn, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Waldbroel, versetzt worden.
Der Amtsrichter Westhues in Stuhm ist unter Zu⸗ bassumo zur Rechtsanwaltschaft bei dem Amtsgericht in Dt.⸗ Eylau vom 1. Mai d. J. ab zum Notar im Bezirk des Ober⸗ Landesgerichts zu Marienwerder mit Anweisung seines Wohn⸗ sites in Dt.⸗Eylau ernannt worden. AT“
11““ ““ ustiz⸗Ministers, betreffend die Anlegung rundbuchs für mehrere Bezirke in der Pro⸗
vinz Hannover. Vom 12. März 1880. Auf Grund des §. 35 des Gesetzes über das Grundbuch⸗ wesen in der Provinz Hannover (Gesetz⸗Samml. 1873 S. 253, 1879 S. 11) bestimmt der Justiz⸗Minister, daß die zur An⸗ meldung von Ansprüchen behufs Eintragung das Grund⸗ buch im §. 32 jenes Gesetzes vorgeschriebene Ausschlußfrist von sechs Monaten für 1) den Bezirk des Amtsgerichts Fürstenau, die Bezirke der Gemeinden Angerstein, Ebergötzen, Ellershausen, Elliehausen, Emmenhausen, Falkenhagen nebst dem Bezirk des Guts Riekenrode, Gladebeck, rste, Herberhausen, Holzerode, Klein⸗Wiershausen, nutbühren, Nikolausberg, Oberbillingshausen, Pa⸗ rensen, Potzwenden, Reyershausen, Roringen und Spanbeck, sowie für den Bezirk des Guts Deppolds⸗ hausen im Bezirk des Amtsgerichts Göttingen, b 3) den Bezirk des Amtsgerichts Lesum, ᷑AnE 4) den Bezirk der Gemeinde Linden im Bezirk des Amts⸗ gerichts Hannover, b 5) den links der Ems belegenen Theil des Bezirks des Amtsgerichts Lingen, 1. Mai 1880 beginnen soll. Berlin, den 12. März 1880. Der Dustig⸗ Mhinister. Friedberg. 1
“
des des
am
Haus der Abgeordneten. dem Hause der Abgeordneten ist der Kanzlei⸗Sekretär
Reitsch zum Registrator ernannt worden.
Personalveränderungen.
Königlich Preußische Armee. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 16. März. Pappritz, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 52, zur Dienstleistung bei der Gewehr⸗ und Munitionsfabrik in Spandau, v. Borcke, Sec. Lt. vom
3. Garde⸗Regt z. F., Trüutzschler v. Falkenstein 1I., Sec. t, Nr. 26, Pleßner, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 18. c. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 57, Betz II., Sec. Lt.
vom Inf. R 8n c.⸗
vom vens. Regt. Nr. 113, zur Dienstleistung bei der Gewehr⸗ und ionsfabrik in Erfurt, Martinetcourt, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 14, v. Fischer⸗Treuenfeld, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 19, Kamm, Sec, Lieut vom Infanterie⸗Regiment Nr. 45, zur Dienstleistung bei der Gewehr⸗ und Munitionsfabrik in Da sämmtlich vom 1. April cr. ab auf 1 Jahr 321.—229 rhr. v. Schele, Sec. Lt. vom Kür. Regt. Nr. 4, à la suite des gts. gestellt. — 22. März. v. Zeuner, Gen. Major u. Comman deur der 40. Inf. Brig., unter Beförder. zum Gen. Lt., zum Commandeur der
13. Dir., Frbr. v. Wechmar, Gen. Masor, beauftragt mit der g der 11. Div., unter Beförderung zum Gen. Lt., Com⸗ mandeur dieser Div. ernannt. v. Hartmann, Gen. und Inspecteur der 2— zum Gen. Lt. befördert. v. Oppeln⸗ Bronikowski, Major von der Armee, jum der 40. Inf. Brig. ernannt. v. Beyer, Hauptm. vom L ren. Regt Nr. 7, zum überzähl. Major, r. v. Schönau⸗Wehr,
W
ittm. u. Flügeladjut. Sr. Königl. Ho⸗ des Großh. von Baden, Winsloe, üshm und Flögel⸗Adint. Sr. Königl. Hobeit det Groß⸗ her,ogs von Mecklenburg⸗Strelitz, zu Majors, vorläufig ohne Patent, befördert. v. Bülow, Pr. Lt. à la uite des Gencralstabes der Armee und kommandirt zur Dienstleistung bei Sr. Königl. dem Prinzen Wilbelm von Preußen, unter Belassung à la suite des Generalstabes und unter Beförderung zum Hauptm. zum bul. Adjut. Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Wilhelm von hen ernann
t. In der Gensd'armerie. Berlin, 16. März. Freihert v. Hövel à in zuite der Land⸗Gend. und von der G nd. in Gl bringen, unter Entbindung von dem Verhältniß als Arjut. dieser Brig., zum Distrikts⸗Orfiz. ernaunt. Graf hu Solms⸗Sonnewalde, Pr. Lt. vom:. Ulan. E.Eö en in der d. 8 in a ingen, als Adjut. dieser Brig., 2 chem Verhältniß derselbe auch à la suitelder Land. b. zu füh⸗
ren ist. Königlich Bayerische Armer.
Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 15. März. Frhr. v. Hutten zum Stolzenberg, Oberst und Exempt der Leibgarde der ö8 à la suite der gen. Garde gestellt.
Fe e aktiven Heere. 12. Mär 38ö* 22an rt. Regts. der erbetene Abs
ns. 8 m Sanitätscorps. 15. März. Müller, Res. des 14. Inf. Regts. zum Assist. Arzt 2. Kl. des standes ernannt. In der Kaiserlichen Marinec.
Ernenaungen, Beförderungen, Versetzungen öe. Berlin, 22. März. Liebe, Gen. Major und Direktor der Marine⸗Akademie und Schule, ein Patent seiner Charge ver v. esrer. Deinhard, Korv. Kapitänst, zu Kapitäns zur
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4 g Berlin, 24. s nn
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des Civilkabinets, Wirklichen von Wilmowski
Wied, sowie die
Adju t⸗Lieutenant von 78 und jor
Graf von welche sich auf ihre Posten nach München bezw. Wien zu Ihre Majestät
I 3 bie vek.; Segee uchte tern mit hrer Königli⸗ oheit roß⸗ herzogin von Baden das Augusta⸗Hospital und wohnte der liturgischen Andacht im Dome bei.
eide Kaiserliche Majestäten werden morgen mit Ihren Kindern und Enkeln das heilige Abendmahl in der Kapelle des Kronprinzlichen Palais empfangen.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz em gestern Vormittag 10 ½ Uhr den Kai⸗ serlich russischen Botschafter, 1272,2 Orloff, und hierauf den Ober⸗Schlo ptmann, W ichen Rath Grafen von Perpon Ss.
11 ½ Uhr fand im Kronprinzlichen Palais ein ilien⸗ Dejeuner zu 12 Gedecken an welchem die Groß lich badischen und sächsischen Herrschaften men. -
Mittags um 1 Uhr fuhr Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz mit Ihrer Hoheit der Prinzessin Marie von Sachsen⸗ Reniege sowie Se. 8* der Herzog von Sachsen⸗Alten⸗ durg, die Erbgroßherzoglich sächsischen errichaften und der Fürst von zum Besuch bei den Erbprinzlich sachsen⸗
meiningenschen Herrschaften nach Potsdam. ür u ome
Se. Kaiserliche Hoheit kehrte um 5 Uhr hierher und wohnte um 6 Uhr der eerbee Andacht im bei. Den Thee nahm decfeberselbe Ihren Majestäten ein. — Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm, Premier⸗Lieutenant im 1. Garde⸗Regiment z. F., à la suite des Grenadier⸗Regiments König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pom⸗ merschen) Nr. 2 und des 2. Garde⸗Landwehr⸗Regiments, ist zum Hauptmann befördert worden.
Der Bundesrath sowie die vereinigten Aus⸗ üe desselben für 7— und Steuerwesen, für Handel und r und für Rechnungswesen hielten heute Sitzungen.
— Im Anschlusse an den Cirkularerlaß vom 1. No⸗ vember v. J., betreffend die Bestätigung von Kreistags⸗ beschluüssen bezw. die Erwirkung Aller⸗ Privilegien zur Ausgabe von Kreis⸗Anleihescheinen — ist. BI. de 1880 S. 11 — hat der Minister des Innern die Regierungen und Landdrosteien durch Cirkularerlaß vom 21. v. M. darauf auf⸗ merksam gemacht, daß die daselbst zu B. unter Nr. II. und IIIa. getroffenen Bestimmungen auch bezüglich der von Stadt⸗ keenzen in ir seeerssen aufzunehmenden An⸗
eihen Anwendung finden. Ebenso würde es sich empfehlen,
das daselbst unter Nr. IUIIb. mitgetheilte Schema zu einem Privilegium wegen Ausgabe von Inhaberpapieren, sowie zu einem Kreis⸗Anleihescheine ꝛc. für die von Stadtgemeinden auszugebenden Inhaberpapiere unter den sich aus den ab⸗ weichenden Verhältnissen ergebenden Abänderungen gleichfalls als Muster zu benutzen.
— In der durch den Cirkularerlaß des Ministers des Innern und des Finanz⸗Ministers vom 23. September 1868 mitgetheilten Uebersicht der Vorschriften über die bei dem Kreis⸗ und Departements⸗Ersatzgeschäft entstehenden Kosten ist unter B. zu Nr. 5 angeordnet, daß eine Herabsetzung der den Civilmitgliedern der Kreis⸗Ersatzkommissionen zu
ewährenden Reisekosten⸗Vergütung auf die ba rr diejenigen gemeinschaftlichen Reisen stattzufinden habe,
a eru 8 decrrrwecen aerrnse. E — 2 ten auszufü 2* Nachdem
13. 1875, betreffend die Neen [astungen für die bemaffnete W
die 12 zur Vorspannleistung für die Ers damit für die Mitglieder der letzteren das zwischen Vor⸗ spann und Reisevergütung zu wählen, für die Staatsregierung aber die Möglichkeit, das in natura stellen, in all Cirkularerlaß vom 10. v. M. daß den genannten Kommissionsmitgliedern für alle in Ausführung des Ersatz⸗
heschäfts gemachten Reisen — darauf, wie die⸗ selben ge worden sind — sortan der volle Vergütungssatz in der durch den Cirkularerlaß vom 7. Mai 1876 bestimm⸗ ten Höhe von 10 ₰ pro Pferd und Kilometer ge⸗ währt werde.
— Ist bei einem Suhhastationsverfahren in Preu in bnn eine, für den sveblahe ane. — zung 2,ü . e eichsgerichts, V. ts, vom 3. Januar 1880, diese Bedingun Wirkung,
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das Urtheil ö 14.2 sFordeheg mmeral “ 8
er verbunden, mit dem im Tenor des Zu urtheils zum Ausdruck gelangte Bedingung zu d eine Waaxe unter
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selben, E „ ohne „ eöeEeAemh 8.1..
vom 5. Januar, 1880 wegen Diebstahls zu bestrafen.
Greifswald, 22. M. Die hi 3 i⸗ versität 8 ing heute den 3.— ver 8ns e eeöö eine aka⸗
i d r or. Profess deutschen velrhaas Dr. Alexander Reifferscheid die senen hielt. “ aus, die heute jedes deutsche und preußische Herz bewegen, und betonte, daß die
besonderen Anlaß hätten, den heutigen Tag zu
„ da sie schon vor E — Herzen unserer eehncchwe e fo Sorge für dass nur 82½ 22 Fengenn Fnenehare Raaesarnne haß ein
er ung
5. tsen dafn — 1 öreeöFB sonders Vorpommerns, des 17. und 18. Jahrhunderts
die
in seinen Hauptmomenten darzustellen. Er zeigte, daß die Pommern nicht blos an dem geistigen Leben Deutschlands den regsten Antheil genommen, sondern auch selbständig die deutsche ntwickelung nach Kräften gefördert hätten. Der Redner schloß mit begeisterten Segenswünschen für das Heil des Deutschen Kaisers, unseres erhabenen Kön und Herrn. Ein zahl⸗ reiches Publitkum aus allen St wohnte der erhebenden Feier bei, die durch Festgesang eingeleitet und beschlossen wurde. Sachsen. Leipzig, 24. (W. T. B.) Eine vom Reichsverein gestern S.I .. . lung erklärte ihr Einverständniß mit dem Reichstagsabgeord⸗ neten Stephani und sprach sich für die Mili und für die Verlängerung des Sozialistengesetzes, dagegen
wider die Aenderung der aus. Baden. Karlsruhe, 21. März. Mit Bezug au die Nichtannahme des Entlassungsgesuches —
Ministerial⸗Präsidenten Stösser, s Sr. Königlichen e des Großherzogs, äußert sich die „Karlsr. Zeit.“ wie
2.
„Den beiden Ständekammern ist durch Staats⸗Minister Turban eine Allerhöchste Entschließung kundgegeben worden, wonach Seine e. Hoheit der Großherzog nach genauer der Sach⸗ lage sich nicht bewogen gefunden haben, einem uch des Ministerial⸗Präsidenten Stösser zu willfahren.
Diesem Vorgang gegenüber dürfte es gerechtfertigt sein, auf die peranlassenden Umstände und die sich 4—2— weiteren Kon⸗ sequenzen in Kürze hinzuweisen.
Der zur Annahme gelangte Antrag der Herren Abgg. Kiefer und Genossen sprach die Erwartung der zweiten Kammer auk, daß etwa stattfindende Verbandlungen uͤber e Wi⸗ des erzbischöf⸗ lichen Stuhles vom Großherzoglichen Staa erium geführt werden sollten. Die organisationtmäßig zunächst Fübrung der⸗ artiger Verhandlungen berufene Stelle ist das HF deriums des Innern. Durch jenen Antrag sollte demnach a sprochen werden, daß letzterer Stelle die ihr an sich zukommende Führung der fre lichen Verhandlungen fernerhin icht anvertrauf werden solle u 22 nach den Erwägungsgründen des Antrags „im Hinblick auf die
der “ des Gesetzentwurfes über die wissenschaftliche Vorbildung der eistlichen gemachten Wahrnehmungen“. hierin ausgedrückte Mißtrauen gegen die von dem Präsidenten des Ministeriums des Innern ogene Behandlung mußte denselben veranlassen, sein fernerts leiben im Amte der Aller⸗ höchsten Eatscheidung anheimzustellen. Bei Beurtheilung dieses Gesuches hatte zunächst die Erwägung einzutreten, daß in der nehmigung desselben die Anerkennung eines Bestimmungsrechts der Stände hätte erblickt werden können, wer mit der Führung einzelner Staatsgeschäfte zu beauftragen sei. Eine solche Befugniß kann aber nicht eingeräumt werden, ohne dem in dieser Beziehung verfassungsmäßig nicht beschränkten Rechte der Krone zu nahe zu treten. Was sodann die materielle Begründung der fraglichen Protokollerklärung betrifft, so hat das von dem Präsidenten des Ministeriums des Innern beobachtete Verfahren nach genauer und streng sachlicher — keineswegs zu der Annahme geführt, daß demselben die fernere tung ctwaiger Verhandlungen mit der katholischen Kirchenbehörde nicht mehr anvertraut werden könne. Das in Fn Protokollerklä⸗ rung ausgedrückte Mißtrauen konnte demnach sachlich nicht als be⸗ gründet angesehen werden.
„Das Eintreten auf ein derartig sachlich nicht begründetes Votum würde aber weder im Interesse der Regierungsautorität noch in dem des Landes gelegen haben, und ergab sdc⸗ hieraus einerseits die Un⸗ zulässigkeit, dem Entlassungsgesuche des Ministerial⸗Präsidenten Stösser stattzugeben, und andererseits die Verpflichtung des be⸗ —— Beamten, auf dem gestellten Gesuche nicht weiter zu eeharren.“
Hessen. Darmstadt, 22. März. Wie die „Darmst. Z.⸗ meldet, wird die Erste Kammer der Stände voraussichtlich
in der zweiten Woche nach Ostern zusammentreten.