1880 / 80 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 05 Apr 1880 18:00:01 GMT) scan diff

stlichen, Ugterrich Mooizinal⸗Angelegenheiten. Der Oberlehrer Dr. Lütjohann am Gymnasium zu Greifswead ist in gleicher Eigenschaft an das Gymnasium zu Kiel verufen worden.

Bei dem Gymnasium zu Göttingen ist der ordentliche Lehrer Dr. Ren n er zum Oberlehrer befördert worden.

Ministerium Her gei

Königliche Akademie der Künste.

Bekanntmachung. Der Unterricht in der Königlichen Akademie der bildenden auste beginnt für das nächste Sommer⸗Semester in Folge nothwendiger baulicher Veränderungen erst am 19. April d. J. Die Meldungen der neu eintretenden Schüler werden vom 15. bis 17. April d. J. während der Nachmittagsstunden von 2—4 Uhr im Sekretariat der Königlichen Akademie der bil⸗ denden Künste Unter den Linden Nr. 38 entgegen⸗ genommen. Berlin, den 3. April 1880. . 1 Der Senat der Königlichen Akademie der Künste. Sektion für die bildenden Künste.

Hitzig. Ministerium des Innern.

Dem Landrath von Lengerke ist das Landrathsar Kreise Schmalkalden übertragen worden.

nt Kriegs⸗Ministerium.

Der bisherige Amtsrichter Thewalt ist unter Ernen⸗

nung zum etatsmäßigen Militär⸗Intendantur-⸗Assessor und unter Ueberweisung zu der Intendantur VIII. Armee⸗Corps im Militär⸗Verwaltungsdienste angestellt worden. Der Intendantur⸗Sekretär Gutsmann von der Inten⸗ dantur VI. Armee⸗Corps ist zum Geheimen expedirenden Sekretär und Kalkulator im Kriegs⸗Ministerium ernannt worden.

4 % iges vormals Nassauisches Staatsanlehen von 1 000 000 Fl., d. d. 1. Oktober 1851.

Bei der am 6. d. Mts. stattgefundenen 29. Verloosung der Partial⸗Obligationen des unter Vermittelung des Bankhauses der Herren M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M. nego⸗ ciirten 4 % igen vormals Nassauischen Staats⸗Anlehens von 1 000 000 Fl., d. d. 1. Oktober 1851 sind die nachverzeichneten Obligationen zur Rückzahlung auf den 30. Juni 1880 ge⸗ zogen worden: 2 Litt. A. à 1000 Fl. oder 1714 29 ₰. Nr. 65 66 69 = 3 Stück über 3000 Fl. oder 5142 87 ₰.

Litt. B. à 500 Fl. oder 857 14 ₰. Nr. 88 114 171 217 240 256 257 276 315 354 395 400 405 577 616 618 629 634 665 681 710 756 791 794 = 24 Stück über 12 000 Fl. oder 20 571 36 ₰. 1b Litt. C. à 300 Fl. oder 514 29 ₰. Nr. 8 89 142 145 147 183 231 249 276 281 356 409 448 452 456 557 575 578 593 597 686 693 706 708 743 777 787 867 932 984 = 30 Stück über 9000 Fl. oder 15 428 70 ₰.

Litt. D. à 109,Fl. oder 171 43 ₰. Nr. 2 29 56 78 95 133

180 229 240 268 275 292 368 487 505 556 564 578 595 601 629 633 643 749 756 769 799 002 009 927 695 971 601 510 2504 1010

1029 1039 1048 1200 1229 1292 1360 1419 1425 1440 1472 1536 1556 1599 1687 1710 1736 1769 1797 1806 1818 1821 1937 = 59 Stück über 5900 Fl. oder 10 114 37 . Summa 116 Stück über 29 900 Fl. oder 51 257 30 ₰. Die Inhaber dieser Partial⸗Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß die Kapitalbeträge, deren Ver⸗ zinsung nur bis zum Rückzahlungstermine stattfindet, bei folgenden Stellen erhoben werden können: bei dem Bankhause der Herren M. A.- von Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M., bei der Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse in Wiesbaden, bei jeder anderen Königlichen Regierungs⸗ und Bezirks⸗ Hauptkasse, bei der Königlichen Staatsschulden⸗Til⸗ gungskasse in Berlin, bei der Königlichen Kreiskasse in rankfurt a. M. Die Auczahlung erfolgt gegen Rückgabe der bligationen und der dazu gehörigen Conpons Ser. III. Nr. 3 bis 8 und Talon. Der Betrag der etwa fehlenden unentgeltlich zurück⸗ zugebenden Zinscoupons wird an dem zu zahlenden Kapitale zurück⸗ behalten. Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen weder bei dem vorgenannten Bankhause, noch bei der Königlichen Regierungs⸗ vhepsfsiß hier, oder der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M., ondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die betreffenden Obligationen nebst Coupons und Talons 14 Tage vor dem Verfalltermine bei dieser Kasse einzureichen, von welcher dieselben vor der Auszahlung an den Unterzeichneten zur Prüfung einzusenden sind. Rückständig sind noch aus den Verloosungen: ppro 30. Juni 1877. D. 1922. pro 30. Juni 1878. B. 550. D. 1611. pro 30. Juni 1879. D. 1739. Die Inhaber dieser Obligationen werden wiederholt zu deren Einlösung aufgefordert. 2. Wiesbaden, den 12. März 1880. 8 Der Regierungs⸗Präsident. v. Wurmb.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

„MPreußen. Berlin, 5. April. Se. Majestät Kaiser und König nahmen betemm die den S8 Ferhrsbufg eeaecgre g Legations⸗Sekretärs Prinzen von Arenberg entgegen und empfingen Se. Kaiserli König⸗ vä. Hehecee Rconvesgen g Kaiserliche und König⸗ —Heute hörten Se. Majestät den Vortrag des 0. Wirde cheh. Geheimen Naths von anschesavbre en den in Wi inzen Lenncg fing hden esseitigen Botschafter in Wien, Prinzen Ihre Majestät die Kaiserir önigi gesterct 872 (age im Se T11“ Se,⸗ Kaiserliche und Königliche Hoheit der K i Prinz Wilxhelm dinirten bei den Kan ehen Maestätemes 18 85 Ihre Majestät die Kaiserin und Königin war Abends in er Generalversammlung des Magdalenen⸗Vereins anwesend.

In der am 3. d. M. unter dem Vorsi Ministers Hofmann abgehaltenen Pladgsse ans geneh ieate⸗ 8 ths erfolgte die Ueberweisung der Präsidialvorlagen, be⸗ G 82 den Entwurf eines Gesetzes wegen Abänderung 1 es Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 üund b. die Hg absetzung des Feirgges der Reichs⸗Kassenscheine zu fünf

Mark an die zuständigen Ausschüsse.

1

zterrichts⸗ und

Ferner wurde über das Pensionsverhältniß mehrerer in den Kuhestand übertretender Kadettenlehrer Entscheidung ge⸗ troffen und zugleich der Reichskanzler allgemein ermächtigt, bei der Pensionirung der an den Militärbildungsanstalten an⸗ gestellten Lehrer in Bedürftigkeitsfällen die Anrechnung der Zeit ihrer etwaigen Beschäftigung an höheren Kommunal⸗ Unterrichtsanstalten als pensionsfähige Dienstzeit zuzulassen, sofern ihre Stellung in diesem Dienste nicht lediglich in einer

in der katholischen Pfarrkirche ad St. Mariam Magdalenam, bezw. in der evangelischen Kirche St. Pauli bei und versam⸗ melten sich sodann um 12 ½ Uhr Nachmittags in dem Sitzungssaale des Ständehauses.

Nachdem der Königliche Kommissarius, Ober⸗Präsident Günther durch eine Deputation benachrich⸗tigt worden war, daß der Provinzial⸗Landtag versammelt sei, begab sich derselbe in die Mitte der Versammlung und eröffnete den Provinzial⸗

nebenamtlichen Beschäftigung bestanden hat und ihr gesammtes Verhalten in und außer dem Dienste ein pflichttreues ge⸗ wesen ist.

Schließlich gelangte der Gese⸗ von Reichsstempelabgaben, über we h der Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen vorlag, zur Feststellung.

Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu⸗ sammen.

Nach der im Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt aufgestellten⸗ in der Ersten Beilage veröffentlichten Nachweisung über die im Monat Januar d. J. auf deutschen Eisenbahnen ausschl. Bayerns vorgekommenen Unfälle waren im Ganzen

entwurf wegen Erhebung chen ein schriftlicher Bericht

u verzeichnen: 44 Entgleisungen und 19. Zusammenstöße fahren⸗ der Züge,

und zwar wurden hiervon 28 Züge mit Personen⸗ beförderung von je 4895 Zügen dieser Gattung Einer und 25 Güterzüge resp. leer fahrende Lokomotiven betroffen; ferner 47 Entgleisungen, 26 Zusammenstöße beim Rangiren und 147 sonstige Betriebsereignisse (Ueberfah⸗ ren von Fuhrwerken auf Wegeübergängen, Defekte an Maschi⸗ nen und Wagen ꝛc.). 1 1—

In Folge dieser Unfälle wurden 1 Passagier, 19 Be⸗ amte und 2 fremde Personen verletzt, 7 Thiere getödtet und 8 verletzt und 75 Fahrzeuge erheblich, 197 unerheblich beschädigt. 8 8

Außer den vorstehend aufgeführten Ferünlöeie von Personen kamen größtentheils durch eigene Unvorsichtigkeit hervorgerufen noch vor: 31 Tödtungen (1 Passagier, 10 Beamte, 12 Arbeiter und 8 fremde Personen), 85 Ver⸗ letzungen (2 Passagiere, 41 Beamte, 32 Arbeiter und 10 fremde Personen) und 7 Tödtungen bei beabsichtigtem Selbst⸗

morde. Faßt man sämmtliche Verunglückungen von Personen ausschließlich der Selbstmorde zusammen, so ent⸗

fallen auf:

A. Staatsbahnen und unter Staatsverwaltung stehende Privatbahnen (bei zusammen 16 749 km Be⸗ triebslänge, 22 700 km Geleislänge und 367 973 190 geför⸗ derten Achskilometern) 102 Fälle, darunter die größte Anzahl auf die Oberschlesische Bahn (26), die Badische Staatsbahn (15) und die Elsaß⸗Lothringischen Bahnen (13); auch verhält⸗ nißmäßig, d. h. unter Berücksichtigung der geförderten Achs⸗ kilometer und der im Betriebe gewesenen Geleislängen, sind die meisten Verunglückungen auf den genannten drei⸗ Bahnen vorgekommen.

B. Größere Privatbahnen mit je über 150 km Be⸗

tag

triebslänge bei zusammen 10 616 km Betriebslänge, 13926 km

Geleislänge und 234 242 071 geförderten Achskilometern 35 Fälle, darunter die größte Anzahl auf die Cöln⸗

Mindener Bahn (14), die Rheinische Bahn (10) und die Hessische Ludwigsbahn (2); verhältnißmäßig sind jedoch auf der Oels⸗Gnesener, Posen⸗Kreuzburger und Cöln⸗Minde⸗ ner Bahn die meisten Verunglückungen vorgekommen.

C. Kleinere Privatbahnen mit je unter 150 km. Betriebsläange (bei zusammen 1063 km Betriebslänge, 1136 km Geleislänge und 6 610 598 geförderten Achskilometern) und zwar auf der Dortmund⸗Gronau⸗Enscheder

ahn.

Von den im Ganzen beförderten 11 225 075 Reisenden wurde Einer getödtet und 3 verletzt (auf der Badischen Staatsbahn Einer getödtet und auf den Elsaß⸗Lothringischen Bahnen, der Magdeburg⸗Halberstädter und Oels⸗Gnesener Bahn je Einer verletzt.)

Von den im Betriebsdienste thätig gewesenen Beamten vüch von je 13 061 Einer getödtet und von je 2177 Einer verletzt.

„Ein Vergleich mit demselben Monate des Vorjahres er⸗

giebt, unter Berücksichtigung der in beiden Zeitabschnitten geförd erten Achskilometer und der im Betriebe gewesenen Ge⸗ leislängen, daß im Durchschnitt im Januar d. Js. bei 11. Bahnen mehr, bei 19 Bahnen weniger und in Summa ca. 9 Proz. weniger Verunglückungen vorgekommen sind, als in demselben Monate des Vorjahres.

Wird Jemand wegen qualifizirter Beleidigung aus §. 186 des Strafgesetzbuches (wegen Behauptung verächt⸗ lich machender, nicht erweislich wahrer Thatsachen) angeklagt, so darf dem Angeklagten, nach einem Erkenntniß des Reichs⸗ gerichts, III. Strafsenats, vom 11. Februar 1880, der Be⸗ weis der Wahrheit der beleidigenden Thatsache nicht damit abgeschnitten werden, daß der Richter annimmt, es liege jeden⸗ falls eine nach §. 185 St. G. B. strafbare einfache Beleidi⸗ gung vor, so daß, abgesehen von der Anklage aus §. 186 Str. G. B., der Angeklagte aus §. 185 dess. zu bestrafen sei.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzogli‚ mecklenburg⸗schwerinsche Ober⸗Zolldirektor Oldenburg ist üh Berlin eingetroffen und der Bevollmächtigte zum Bundesrath Königlich württembergische Wirkliche Geheime Kriegsrath von Horion nach Stuttgart abgereist.

Der Spezial⸗Kommissarius, Regierungs⸗Assessor Hell⸗ weg zu Arnsberg ist an die Königliche Regierung zu Wies⸗ baden versetzt, und sind die bisher im Kollegium der König⸗ lichen General⸗Kommission zu Münster beschäftigt gewesenen Regierungs⸗Assessoren Freytag und Helzferich, und zwar Ersterer in Siegen und Letzterer in Arnsberg, als Spezial⸗ Kommissarien stationirt.

General⸗Lieutenant von Zeuner, Commandeur der

13. Division, ist 9 5l

wieder nügenezst nach Abstattung persönlicher Meldungen S. M. Kanonenboot „Albatroß“, 4 Geschütze, Kom⸗

Mensing I., ist am 4. d. Mts. in Gibraltar

vinztal⸗ Lande⸗ 11 (T. D.) Der dritte Pro⸗

12 Uhr, dur von Ostpreußen ist heute, Mittags von Horn, hhns nühl chen Kommissarius, Dber⸗Präsidenien

Posen, 4. April. Di 1 e des Großherzogih bum 21. Provinzial⸗Land⸗

geordneten wohnten heute fruͤh um Wohön EE1“

Uhr dem Gottesdienste

Landtag mit folgender Ansprache:

„Hochgeehrte Herren! 8

Nachdem Sie bei Ihrer letzten Versammlung nur einige beson⸗ ders dringende Geschäfte erledigt haben, wird der bevorstehende Pro⸗ 11“ Ihre Thätigkeit in ausgedehnterem Maße in Anspruch nehmen.

Das Haus der Abgeordneten hat bei Berathung eines Antrages auf Annahme eines Gesetzentwurfs, betreffend die Vererbung der Landgüter in der Provinz Westfalen und in einigen rheinischen Kreisen, beschlossen, die Königliche Sta tsregierung zu ersuchen, auch für die übrigen Provinzen im Falle des Bedürfnisses Gesetzentwürfe wegen Regelung der Intestaterbfolge in den Bauernhöfen den beiden Hänsern des Landtages vorzulegen. Dem Allerhöchsten Propositions⸗ dekrete gemäß werden Sie zu erwägen haben, ob ein Bedürfniß in der angegebenen Richtung in der hiesigen Provinz hervortritt, und in welcher Art bejahendenfalls demselben abzuhelfen sein möchte. Eine bezügliche Vorlage wird Ihnen zugehen.

Der in dem Allerhöchsten Propositionsdekrete an Sie ergangenen Aufforderung zufolge werden Sie ferner, hochgeehrte Herren, mit einem Reglement, betreffend die Unterbringung verwahrloster Kinder, sich zu beschäftigen haben. Nach §. 13 des Gesetzes vom 13. März 1878 sind die näheren Bestimmungen über diesen den Kommunal⸗ verbänden übertragenen Verwaltungszweig durch besondere von den Vertretern der Verbände zu erlassende Reglements zu fressen, welche in gewissen Beziehungen der Ministerial⸗Genehmigung unkerliegen. Der Entwurf eines solchen Reglements wird Ihrer Beschlußnahme unterbreitet werden.

Sodann wird Ihnen eine Vorlage wegen Gründung einer Landeskultur⸗Rentenkank gemacht werden. Das Gesetz vom 13. Mai 1879 giebt den Provinzialverbänden die Befugniß, zu bestimmten Zwecken Landeskultur⸗Rentenbanken zu errichten. Von Ihrer Ent⸗ schließung wird es abhängen, ob eventuell in welchem Umfange eine solche Bank in der Provinz ins Leben treten soll.

Weitere Vorlagen betreffen die in dem Allerhöchsten Pro⸗ positionsdekrete bezeichneten und andere von Ihnen vorzunehmende Wahlen, die Abänderung einiger Bestimmungen des Reglements für die Feuersozietät der Provinz Posen, die Errichtung einer Wiesenbau⸗ schule für die Provinz, Abänderungen der für den Bau der Kunst⸗ straßen geltenden Normativbestimmungen, die Benutzung einiger Provinzialchausseen zur Anleguug von Sekundärbahnen, die Auf⸗ stellung eines Inventariums der Baudenkmäler der Provinz, die Provinzial⸗Freistellen im Samariter⸗Ordensstift in Craschnitz u. dgl. m.

Die Berichte über die Wirksamkeit der Provinzialständischen Verwallungen werden Ihnen mit den nöthigen Ausweisen ebenfalls vorgelegt werden. Sie werden daraus, wie ich annehmen darf, die Ueberzeugung gewinnen, daß es Ihren Verwaltungsorganen ungeachtet der sich immer mehr steigernden Anforderungen an dieselben gelungen ist, ihren Aufgaben zu genügen. 6

Bei der Erledigung Ihrer hiernach recht umfassenden Geschäfte werde ich Sie, soweit es in Ihren Wünschen liegt, gern nach Kräften unterstützen.

Indem ich noch bemerke, daß ein Allerhöchster Landtagsabschied auf die beiden Immediatadressen des 20. Provinzial⸗Landtages, betref⸗ fend die Revision der Gebäudesteuer⸗Veranlagung und die Einfüh⸗ rung von Amtssiegeln für die Behörden der kommunalen Provinzial⸗ verwaltung nicht zu ertheilen gewesen ist, überreiche ich Ihnen, Herr Landtags.Marschall das Allerhöchste Propositionsdekret vom 27. März d. J. und erkläre im Auftrage Sr. Majestät des Kaisers und Königs den 21. Provinzial⸗Landtag des Großherzogthums Posen für eröffnet.“

Münster, 4. April. Heute Mittag 12 Uhr wurde der auf Befehl Sr. Majestät des Kaisers und Königs einberufene Landtag der Provinz Westfalen im Sitzungssaale des hiesigen Ständehauses, nachdem zuvor die Mitglieder des Landtags dem im Dome und in der evangelischen Kirche ab⸗ gehaltenen Gottesdienste beigewohnt hatten, durch den König⸗ lichen Landtags⸗Kommissarius, Ober⸗Präsidenten von Kühl⸗ welter, mittelst folgender Ansprache eröffnet: 8

Hochgeehrte Herren! 1

Se. Majestät Unser Allergnädigster Kaiser und König hat die Einberufung des Provinzial⸗Landtags für Westfalen 8 den heutigen Tag befohlen und mich zu Allerhöchstihrem Kommissarius, den bis⸗ herigen Landtags⸗Marschall Freiherrn von EEEEEE“ zum Landtags⸗Marschall und den Freiherrn von Landsberg⸗Steinfurt zum Vize⸗Marschall ernannt.

Indem ich Sie, meine Herren, herzlich willkommen heiße, gereicht es mir zur besonderen Freude, vor Ihnen aussprechen zu dürfen, daß die Verwaltung der Provinzialanstalten und des Vermögens der Provinz seit dem Zusammentritt des letzten Provinzial⸗Landtags mit anerkennenswerther Sorgfalt und Einsicht geführt worden und von den besten Erfolgen begleitet gewesen ist. Die den Provinzialständen übertragene Selbstverwaltung hat sich bewährt. Die Schwierig⸗ keiten, mit welchen jede neue Organisation nothwendigerweise zu An⸗

fang verbunden ist, sind überwunden.

Im Wege der Verständigung sind die Bedenken beseitigt, welche den von Ihrem Ausschuß entworfenen Reglements sich entgegen⸗ stellten, und letztere werden, soweit sie nicht bereits genehmigt sind, Ihrer Genehmigung unterbreitet werden. In derselben Weise ist auch ermöglicht worden, die Verwaltung der Provinzial⸗Feversozietät in die provinzialständische Verwaltung übergehen zu lassen und nicht minder derselben die Unterhaltung der Bezirksstraßen zu übertragen. In Mleses beiden Angelegenheiten werden Ihnen geeignete Vorlagen zugehen.

Eine ganz hervorragende Thätigkeit hat die Wegekommission Ihres Ausschusses entwickelt und in lebendigstem Verständniß des großen Segens, den gute Kommunikationen mit sich führen, nicht nur für die Unterhaltung der Straßen Sorge getragen, sondern auch für die Vermehrung derselben durch reichliche Subventionen der Kreise und Gemeinden gesorgt, soweit die der Provinz überwiesenen Mittel reichten. Allgemein wird die Bereitwilligkeit zur Hülfe und die schnelle Erledigung der Unterstützungsanträge gerühmt. Dennoch bleibt noch Viel zu thun übrig und manche Lücke ist im Wegehau noch auszufüllen, daher dringend zu wünschen, daß der Unterstützungs⸗ fonds durch erhöhete Zuschläge angemessen verstärkt werde. Auch dürfte die Erfahrung gelehrt haben, daß die in der ersten Organi⸗ sation vorgesehenen technischen Kräfte zu gering bemessen worden und daher einer Vermehrung bedürfen.

Die der Provinzialverwaltung anvertrauten Anstalten befinden sich durchweg im besten Zustande, erfreuen sich der sorgsamsten Pflege und verdienen theilweise Musteranstalten genannt zu werden. Den beiden Irrenanstalten zu Marsberg und Lengerich ist die dritte im ehemaligen Kloster Marienthal hinzugetreten. Ob dem Bedürfniß dadurch auf die Dauer abgeholfen wird, steht dahin. Sollte eine weitere Vermehrung nothwendig werden, so dürfte in Erwägung zu ziehen fein, ob dieselbe blos quantitativ zu bewirken oder ob nicht besser eine Spezialisirung einzutreten habe, indem für Blödsinnige, Epileptische, Cretins ꝛc. eine eigene Anstalt hergestellt wird, die eigentlichen Irrenanstalten aber dadurch erleichtert werden.

Die Taubstummenanstalten haben sich durch reichlicheren Zufluß an Taubstummen und an Mitteln sehr gehoben. Ich erinnere an ie E Berdtegsstaz Sicgtane im Betrage von 10999,7

otirung von Freistellen aus Veranla 2 n Hochzei Ihrer EE“ ssung der Goldenen Hochz

ür die Unterbringung verwahrloster Kinder, soweit das Gesetz vom 13. März 1878 dieselbe als Pflicht den Provinzialverbänden cuf⸗