zum Deutschen Reichs⸗Anz 31
KAiichtamtliches. Preußen. Berlin, 5. Februar.
Verlaufe der gestrigen (53.) Sitzung s der Abgeordneten die erste Berathun
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Im weiteren etzte das Haus g des Entwurfs
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faßt,
Die derrer, die bis jetzt das Wo im Peinzip mit dem von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf einverstanden erklärt, wenn auch über die Einzelheiten des Gesetzes, wie es von der Regierung vorgelegt ist, die Ansichten sehr weit aus⸗ einander gehen und sich zum Theil sehr ablehnend verhalten.
Es ist dem hohen Hause bekannt, daß die Staatsregierung bei Vorleguang dieses Gesetzes vor allen Dingen die Absicht gehabt hat, in Landesvertretung, dem Lande und dessen Einwohnern die Ziele Uu in legen, und die Zwecke zu bezeichnen, welche sie bei der seit
1 in den Verhandlungen immer wieder auftauchenden Frage ie Steuerreform verfolgt. Es liegt der Regierung daran, daß
Ansichten und Zwecke betrifft, kein Zweifel
et ergriffen haben, haben sich
Kerxüher, so weit es ihre
habe
ig entwickelt.
Die Zwecke und Ziele der
G Regierung sind sehr einfach, sie kon⸗ zentriren sich alles in allem
zusammengenommen dahin, daß die Regierung in einem etwas erweiterten Maßstabe die Erleic terung der weniger hegüterten Klassen der Ein wohner von Partialsteuern her⸗ beiführen will, und daß dies durch die Eatlastung der 4 untersten Stufen der Klassensteuer geschehen sor, daß si
urch den preußis Land als solches zu belasten, sondern daß es nur ge Mittel vom Reich dazu gewährt werden früher msch ausgedrückt habe, also nicht die Absscht ist, das Steuern belasten zu wollen. Hr. von Zedlitz hat bereits darauf hingewiesen, daß es durchaus nothwendig sei, in diesem sich hin und her bewegenden und immer neu sich bildenden Zirkel einmal eine Aenderung darin herbeizuführen, daß er nach einer Richtung durchbrochen wird. Es wird wohl schwerlich vergessen sein, daß die⸗ jenigen Herren, die im Reichstag sich damals gegen die neuen Steuern ausgesprochen haben — besonders hat das sehr präcise der Hr. Abg. Rickert gethan — aber auch viele andere aus verschiedenen Parteien mit großer Bestimmtheit sich dahin erklärt haben, daß man im Reich keine neuen Steuern bewilligen könne, wenn man nicht ganz genau wisse, welche Zwecke und Ziele mit diesen Steuern beab⸗ sichtigt werden. Um wenigstens diesem Einwande gegenüber eine be⸗ stimmte Position in Preußen zu schaffen, ist dieses Gesetz vorgelegt, unsd um für Preußen und das gesammte Reich bestimmte Grundlagen zu schaffen, hat die Ministerkonferenz in Coburg für das ganze Reich diejenigen Zielpunkte festgestellt, die in den Einzelstaaten bei Bewilli⸗ gung neuer Steuern aus dem Reich maßgebend sein sollen. Hiernach, glaube ich, würden, wenn dieses Gesetz angenommen würde, diejenigen Vorbedingungen geschaffen sein, welche damals im Reiche verlangt worden sind, und ohne welche wir nicht erwarten können, daß der Reichstag nene Steuern bewilligt. Ob dies geschehen wird, ist nicht die Sache der fetzigen Berathung.
chen Staat oder das schehen kann, wenn die „so daß die Eatlastung, wie ich zug um Zug erfolgen kann, daß es
d und die Bewohner mit neuen
über ich,
und
doch
Wende ich mich zu dem gestern und heute Gesprochenen, so m ich vor allen Dingen darauf aufmerksam machen, daß eine tung, die der Abgeordnete Gneist ausgesprochen
hat, daß er nämlich überrascht worden sei
„er und das Haus, durch die Einbringung dieser Vorlage,
wohl auf einem Irrthum be⸗
ruhen muß. Das Haus wird sich erinnern, daß ich bei Einbringung einer des Etats sehr ausführlich, ich wüßte nicht, wie ich es hätte aus⸗ ü thun sollen, dieses Gesetz in Aussicht gestellt habe, daß ich
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Einzelheiten so genau skizzirt habe,
wie das ohne die Vorlage möglich ist, und daß dieselbe Frag
e auch bei der ersten Berathung des CGtats von allen Seiten des Hauses eine sehr eingehende Besprechung gefunden hat. Das Gesetz ist demnächst, und zwar aus
die in der Sache selbst liegen, etwa 4 Wochen spaͤter ein⸗ x. worden, eine Ueberraschung hat daher wohl von keiner Seite stattinden können, im Gegentheil ist in der Presse konstatirt worden daß man sich vielfach darüber gewundert hat, daß das Gesetz
macht,
richt schon srüher eingebracht sei. liege. Nun hat der 8 Abg. Dr. Gneist die Bemerkung gemacht, daß g die Resormrorschläge der Regierun für gerecht und billig
g nicht Dieselbe Bemerkung hat auch der 8 Abg. von Eynern heute zt der Tribüne aus seinerseits gemacht, und es wird sich ja im kufe der Diskassion wohl zeigen, ob und welche bessere Vorschläge E Gerectigkeit und Billigkeit in dieses Gesetz eingeführt werden
Wenn der Hr. Abg. Gneist aber bei dieser Gelegenheit darauf
en hat, daß er der Meinung sei, eine solche Reform, wie die
g sie verlangt, dürfe nicht von ohen nach unten, wie er das
ondern von unten nach oben geschaffen werden, so scheint er
dabei 2 die von ihm an einer anderen Stelle ausführlich dargelegte lnsicht zurückweisen zu wollen, daß die Reform ibren Weg durch eine Liegenschaftssteuer finden müsse, und daß diese Liegenschaftssteuer zothwendigerweise verknüpft sein müsse mit einer Vereinigung der Gutshezirke mit den ländlichen Kommunen. Ich bin sehr fern davon, iese schwerwien Frage hier erörtern zu wollen, möchte aber doch darauf aufmer! machen, welche außerordentlichen Schwierigkeiten der Ausführung einer solchen Idee liegen, und wie sehr und wie weit die Ausführung einer Steuerreform in die Länge gezogen werden
in den
die erh
b. man auf die Idee, die dort angedeutet worden ist, zurück⸗ Fie vefr Der 8 88 von Wedell hat bereits gestern in sehr sharfen Worten dahin ausgesprochen, daß von Seiten der einden so als von Seiten der verbände sehr viel 212— lein würde, auf eine solche Art der Verbindung
einzu „ und schon die gßes Kämpfe, die dadurch hervorgerufen würden, müssen uns veranlassen von einer solchen Idee abzugehen,
um so mehr als wie ich blos ganz nebenbei, ohne irgend eine Kritik . N andeuten will, der Grundbesitz, sowohl der L„* als namentlich der Grundbesitz in den Städten durch die daß er deesc ssteuer, wie sie dort projektirt worden ist, in eine sehr viel schlechtere Lage kommen würde, als dies überhaupt der Fall ist. Dies vorausgeschickt hat der Hr. Abg. Gneist die Bemerkung ge⸗ macht, daß — den Gesetzentwurf der Regierung nicht allein das ganze Finanzwesen, sondern auch die Grund age des politischen und 9 schen Zusammenhangs der Nation zerrüttet werden würde. (Sehr wahr!) Ich höre zwar vor mir den Ruf „Sehr wahr!“ aber ich be, daß der Hr. Abg. Gneist die Verhältnisse sehr schwarz lehen hat, wenn er zu einer solchen — ist. haben doch auch unsererseits die Ursachen und Wirkungen, die
aus der Gesetzvorlage hervor
Er hat ferner gesagt, die Klassensteuer als so den Veranlassung tung der Klassenst
Ganzen aber kann, wenn v die Klassensteuer als solche nicht scheint im hohen Haus Der Hr. Ab schafften un stehen auf einem andern Standpunkt. daß wir diejenigen Klassen der Bevölkeru angehören, in weiterem Maße und daß wir gerade — worin einsti mehr selbst wie die unteren Klassen, u leiden, von dieser Besteuerung befreien
nerseits nicht gefunden, d Veranlassung geben könnt sich ausgedrückt hat. Es so der Klassensteuer außer Heb überwiesen werden, die überwiesen werden, — e
den ist, daß dergleichen Kämpfe noch entstehen würde
Kommunalverbänd ganz bestimmt aussprechen, daß, die Zweckverwendung, über eine an der allgemeinen gesetzlichen sind, sehr gern entgegennehmen und s insofern überhaupt die Entlastu Stufen der Klassensteuer vom h
zu nehmen und ihm eine entgegenkommende Halt
Der Hr. Abg. von Wedell hat Ganzen dem Geschenk gegenüber entgegenkommendzausgesprochen, er hat aber die Hauptfrage für ihn un die Grund⸗ und Gebäudestener den 33 ½ Millionen den Grundbesitzern ü offene angekündigt. er nicht w haben sollte, ich glauben müßte sich dem Gesetze gegenüber im Widerspruch gesetzt die Frage, ob ein Erlaß stattfind lichen sozialen, alpol sich daran knüpfen, in eine sehr erns und wir glauben, daß die Bedenken, d
rung, daß überhaupt in dieser Frag die Rede sein kann.
Der H sicherung der unverkürzten Verwendung der aus an Preußen zu gewähreaden
spätere Gesetze beschlossen werden möchte allerdings auch in das e und würde nur insofern unsererseits anerkannt werden können, als es sich dann bei den neueren Gesetzen und Steuererlassen, um Steuer⸗ leichterung, um Erleichterung der 1 an diese handeln sollte. Ich sehe mit Vergnügen, Wedell damit einverstanden. 1 1 1
Nun hat Hr. von Eynern im Allgemeinen die Bemerkung ge⸗
lagene Erleichterung der Kommunen eintreten sollte, kein Dienst geleistet werden könnte in Bezug auf die Herabminderung der Kommunallasten, weil nur ein von der Entlastung betroffen würde und weil d dazu Veranlassung geben würden, daß, was an Pers onalsteuern erlassen ist, im Wege der Kommunalbesteuerung der Kommune zuzuführen. In letzterer Beziehung ist er vielleicht nicht bekannt mit den bestehenden Vorschriften, denn die Kommunalbesteuerung unterliegt der Zustimmung der Staats⸗ regierung, und die Staatsregierung würde es nicht zugeben, daß da, wo Staatssteuern erlassen sind, um die Personalsteuern zu erwäßigen,
Erste Beilage eiger und Königlich Preu
Berlin, Sonnabend den 5. Februar
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gehen könnten, sorgfältig
ins Auge ge⸗ r solchen 8
olgerung nicht gekommen.
lche, habe nie zu Beschwer⸗ halb der mit der Verwal⸗ sen Fragen gearbeitet hat,
und sind zu eine
gegeben. Wer persönlich inner euer betrauten Behörden in die
— wird ihm darin nicht beistimmen. Die Klassensteuer an sich drückt
E Ferwendung der in Folge vielleicht weniger, aber die Klassensteuer ist die (Frerdene s kom⸗ weitere 8 8 rreformen an Preußen zu munalen Besteuerung und als selche ist sie die Grundlage aller der überweisen en Ge dsummen fort. Nach dem Abg. vielfachen Schwierigkeiten und Ungleichheiten, die hervorgerufen wer⸗ * von Zedlitz und Neukirch ergriff der Finanz⸗ den durch eine nicht richtig angelegte Skala und unser Bemühen ster Bitter, wie folgt, das Wort: wird sein, nach dieser Richtung Verbesserungen eintreten zu lassen. Im
on einer Steuerreform die Rede sein soll, t außer Acht gelassen werden, darüber DHause im Wesentlichen Einverständniß nicht zu sein. g. Gnelst hat ja freilich den Wunsch, die vor Jahren abge⸗ teren Klassensteuerstufen wieder eingeführt zu sehen. Wir Unser Standpunkt ist der, ng, die den Minderbegüterten von der Personalsteuer befreien wollen ich mit dem Abg. von Zedlitz nicht über⸗ oße Menge von solchen Personen, die
uter der direkten Besteuerung wollen. Wir wollen bis in
mmen kann — eine gr
und cs i ; 8 dieienige Stufe hinauf geben, in der wir glauben, daß die ihrer Wirksamkeit so viel als möglich einschränke und sich womöglich ..g 8t n dr gferalsc, geresen, vön, el. kann. Der Hr. Abag. Gneist hat davon gesprochen, daß durch die nur auf die politische Seite ihrer “ beschränke. Man
anderer Meinung ist doch anerkennt daß zum ersten Male Steuer ohne Schwierigkeit und ohne Härte getragen werden mwünscht auch, daß ein großer Theil dieser Kgl. Polizei⸗ eine Vorlage an das hobe Haus gelangt ist welche nach dieser unmittelbar zu vertheilenden Geldbeträge Interessenkämpfe hervor⸗ direktionen fortfällt. Die Staatsregierung hat eine große Richtung hin Klarheit und eine offene Darlegung der Ansichten der rufen werden würden, die in jedem Falle zu vermeiden wäten. Ich enge von Polizeidirektionen bereits beseitigt und hat
mich gefragt, worauf diese Ansicht beruhen kann und habe mei⸗ aß in dem Gesetz irgend etwas liegt, was e zu direkten Geldvertheilungen, wie er Uen ja bekanntlich die 4 untersten Stufen ung gesetzt, die weiteren Stufen sollen Grund⸗ und Gebäudesteuer soll gleichfalls s steht also da in erster Linie,
ee ferner die Entlastung Ueberweisun die kommunalen Beiträge der Kreise elnschließlich der der Kommunen nicht blos durch die U berweisung der halben Grund⸗ Provinzilathaben gedeckt werden sollen. Es kaun also h einer und Gebändesteuer, sondern auch durch die Urberweisung der 8 ver⸗ direkten Geldüberweisung nach dem Gesetz nicht die Rede sein und bleibenden Klassensteuerstufen an die Kommunen geschehen soll, daß ebensowenig von einem Interessenkampf. Wenn vorher bemerkt wor⸗ es nicht die Absicht ist, hierd .
n, da wo Mittel g bleiben würden, so glaube den Kreisen und größeren en überlassen werden kann, aber ich kann meinerseits wenn annehmbare Vorschläge über dere Weise der Disposition inner⸗ Schranken, wie sie hier vorgelegt die Staatsregierung diese Vorschläge rgfältig prüfen würde. Wir werden, ing der Kommunen und der unteren ohen Hause als nützlich anerkannt ert werden sollte, bereit sein, jeden Vorschlag in Erwägung ung bewahren. in seiner gestrigen Rede sich im
diese Verwendungszwecke hinaus übri daß die Zweckverwendung immerhin
eingebracht werden sollten, geford
d einen Theil seiner Freunde, ob Kommunen überwiesen oder mit berlassen werden sollte, als eine nicht sehr erfreulich, da, wenn „ sondern für den Erlaß gesprochen 5 8 er mit seinen Prämissen, daß er i anzen zustimmend verhalte, in Laben würde. Die Staatsregierung würde ja en sollte, wegen der außerordent⸗ sozialpolit schen und finanzpolitischen Interessen, die ägung nehmen müssen, ie daraus hervorgehen müssen, r die Absicht der Staatsregie⸗ se nur von einer Ueberweisung
daß die Zu⸗ indirekten Steuern nicht präjudiziren dürfe Reichsmitteln, welche durch e. Dieses Bedenken würde
System des vorgelegten Gesetzes einschneiden
Es ist mir dies für die Ueherweisung
ste Erwägu
sehr überwiegend sein würden fü *. Abg. von Wedell ist ferner der Meinung,
Mittel anderweitigen Verwendung aus
g der Kommune oder um Ueberweisungen daß Hr. von
daß er anerkennen müsse, daßsdie Kommunen erleichtert werden
müssen, daß die Nothwendigkeit einer derartigen Erleichterung vor⸗
Er hat geglaubt, aussprechen zu können, daß die Klagen über
den kommunalen Druck aus den westlichen Provinzen herrühren, und daß, wenn sie nicht von dort gekommen wären, überhaupt von diesem Verwendungsgesetz nicht die Rede sein würde. Ich glaube doch, daß Hr. von Eynern die östlichen Provinzen nicht genau genug kennt, um von seinem Standpunkt aus diese Frage richtig übersehen zu können. Ich bin in der für mich hocherfreuten Lage gewesen, gerade den
ezirk, - 1G die kommunalen Verhältnisse dort sowohl auf dem Lande wie
den Hrn. von Eynern angeführt, näher kennen zu lernen; ich
Städten sehr genau; es ist allerdings richtig, und ich bestätige
das sehr gern, daß dort die Bedürfnisse der Kommunalverwaltung sehr ebe, venn, 89b die höchste Anspannung der Geldkräfte von den Einwohnern in Anspruch nehmen. Aber Hr. von Eynern mag doch auch in Betracht ziehen, daß in einer so reichen, so bevölkerten, in einer so industriebewegten Provinz, wie die Rheinprovinz ist, selbst
öhten Kommunallasten sich wesentlich leichter tragen lassen,
ls dies in den ärmeren Theilen der östlichen Provinzen der Fall n der Fall sein kann. Was dort mit 600 Prozent vielleicht etwas schwer, aber immer noch zu ertragen ist, das ist in den öst⸗ lichen Provinzen mitunter bei 150 Prozent oder 200 Prozent fast unerträglich. Ich möchte ihn nur auf einige ländliche Kommunen in Oberschlesien hinweisen, um ihn daran zu erinnern, welche unge⸗ heuere Lasten dort von kleinen 1n8 verhältnißmäßig armen Kommunen etragen werden müssen, um ihn zu baß gicht nur der 1üchn, Theil des Landes, sondern auch der öͤstliche Theil schwer unter dem Druck der kommunalen Verhältnisse leidet und daß für das ganze Land es nothwendig ist, mit gleichem Maß und mit gleicher Ueberzeugung für die Verminderung der kommunalen
sten einzustehen. 8 9 Aus seiner weiteren Ausführung habe ich allerdings entnommen
der Ueberzeugung zu bringen,
der Meinung ist, wenn die jetzt von der Regierung vorge⸗
hierdurch den
gewisser Prozentsatz ie Gemeindesteuern
daß aus dieser
dieselben Personalsteuern wieder im von den Einwohnern eingezogen werden dann würde dies natürlich ein Vorwurf sei die möglichen Folgen.
Wege von Kommunalsteuern Wenn dies geschehen sollte, i für das Gesetz und gegen
Im Allgemeinen hat der Abg. von Eynern sich doch dahin aus⸗ e „ daß jeder Erlaß ganz gleichgültig sei, weil die Lasten so och seien, daß man überhaupt an eine wirkliche Erleichterung nicht würde denken können, wenn man nicht möglicherweise sämmtliche direlten Staatssteuern erließe und womöglich auch noch den größten Theil der Kommunalsteuern auf Staatsfonds übernähme. Das ist natür⸗ lich eine weite Auffassung, die von meiner Seite und von Seiten der Staatsregierung schwerlich würde Anerkenaung finden können, sie Nvürde das Land in einen Strudel von Kosten stürzen, denen es schließlich kaum gewachsen sein würde. Ich möchte besonders darauf hinweisen, daß die Frage wegen der Kgl. Polizei, die er hier so aus⸗ führlich behandelt hat, und die Klage, daß in einzelnen Städten, in einzelnen wohlhabenden Orten die Kgl. Polizei aus der Staatskasse bezahlt wird, während eine große Zahl der Städte er hat 171 genannt — keineswegs an diesen Vortheilen betheiligt sei, doch zu etwas anderen Konsequenzen ühren würde, die ja, so weit ich übersehen kann, sich se
— eehr schwer würden durchführen lassen. Von allen Seiten und in allen großen Städten verlangen die Kommu
nen, daß die Kgl. Polizei den Bereich
nur diejenigen bestehen gelassen, wiegend po Händen de
in denen sie glaubt, daß ein über⸗ litisches Landesinteresse vorliegt, um die Polizei in den r Königlichen Beamten zu lassen. Nun denken Sie sich
den Zustand, wenn zu diesen 20 Städten mit Königlicher Polizeiverwaltung noch 171 weitere Städte „hinzukämen, dann man erst anfangen würde, sich über Bevor⸗
mundung, diese Polizeiwillkür und diese und störenden Differenzen und Zufäaͤllen zu beklagen, die ja eben da⸗ durch haben beseitigt werden sollen und dadurch beseitigt worden sind daß man die Königliche Polizei nur auf den äußersten Kreis der Nothwendigkeit beschränkt hat und daß man selbst in diesem Kreise wiederholt angefangen hat, diejenigen Zweige der Polizei abzutrennen, die nach Meinung der Staatsregierung und nach Meinung der Kom⸗ munen von diesen billiger oder wenigstens mehr in ihrem Sinne ver⸗ waltet werden können, als von Königlichen Behörden. Ich möchte also glauben, daß dieses Beispiel zur Erleichterung der Kommunen nicht ganz glücklich gewählt sei, es müßte denn sein, daß eine ganz neue und dem Augenblick noch fremde Organisation gefunden würde, die alle Bedenken, die mit der Ausbreitung des Systems der Königlichen Polizeiverwaltung verbunden seien und die außerdem noch die außer⸗ ordentlichen Kosten, die das Land dafür übernehmen müßte aufbrin⸗
Menge von unangenehmen
gen könnte. Denn davon wird Hr. von Eynern sich wohl leicht überzeugen können, daß die Ausdehnung der Polizei⸗ verwaltung auf eine so große Menge von Orten eine außer⸗
ordentlich schwere Last für das Land, eine schwere Last für die Staatsregierung und ebenso für die Einzelnen sein wird. Ob wir ijemals in der Lage sein werden, daß diesen Zwecken solche Opfer ge⸗ bracht werden können, steht dahin; wir können nur dahin gelangen, wenn von Seiten des Reichs außerordeatliche Mittel an Preaßen überwiesen werden, und wenn in Preußen selbst außerordentliche Mittel aufgebracht werden könnten, um solche, wie ich meine, für uns zu fern liegende Zwecke ins Auge fassen zu können. Wir werden das dankbar begrüßen, ich fürchte aber, daß von einer solchen Aus⸗ dehnung der Einnahmen schwerlich die Rede sein wird. 8 Ich werde über die weiteren Einzelnheiten, welche von einzelnen Rednern schon zur Sprache gebracht sind oder noch zur Sprache gebracht werden könnten, mich im weiteren Verlaufe der Diskussion aussprechen, ich möchte aber hier noch eine Bemerkung machen. Es ist in einem früh ren Stadium unserer Berathungen bei Besprechung des Steuererlasses von einer Seite des Hauses die Bemerkung gefallen, es werde das vorliegende Gesetz, wie dort ausgesprochen ist, in der Kommission ein stilles Grab finden, oder wie heut gesagt ist, daß man es in der Kommission auf sich beruhen lafsen möge. Ich bin in der Lage, im amen der Staatsregierung auf das Bestimmleste zu erklären, daß st den Wunsch hat, das Gesetz durchberathen zu sehen, daß sie ich auf das Entschiedenste dem entgegenstellen wird, wenn die Verhältnisse darauf hindrängen sollten, das Gesetz in der Kommission verkommen zu lassen. Die Staatsregierung muß den höchsten Werth darauf legen, daß diejenigen Gesetze, welche sie nach langer reiflicher Ueberlegung dem Hause vorlegt, nicht mit Stillschweigen beseitigt, sondern durchberathen werden. Das hohe Haus hat ja das Recht, schließlich die Vorlage der Regierung abzu⸗ lehnen, aber wenn Sie eine solche Vorlage ablehnen so wird die Regie⸗ rung immerhin ihre Schuldigkeit gethan und dem Lande gezeigt haben, welches die Zwecke und Ziele sind, die sie zu befolgen wünscht. Ich möchte auch ebenso sehr mich gegen den Vorschlag des Hrn. von Zedlitz er⸗ klären, daß dieses Gesetz in zwei Hälften zerlegt werde, und daß die eine Hälfte noch zur Durchberathung kommt, die andere Hälf einer fpäteren Zukunft vorbehalten bleibe. Das vorliegende Gese bildet ein Ganzes und kann nicht in einzelne Theile zerlegt werden, welche berathen oder nicht berathen werden können. Ich spreche Namens der Regierung den drin jenden Wunsch aus, daß das Gesetz mit Ernst und mit möglichster? eesschleunigung, welche die vorgerückte Zeit bedingt, berathen werde und spreche meinerseits die Hoffnung und den Wunsch aus, daß aus dieser Berathung ein nützliches und erwünschtes Resultat hervorgehe. 1
Der Abg. Richter erwähnte, in offiziösen Blättern habe man häufig von einem klärenden Ereigniß gesprochen, welches vor den Reichstagswahlen eintreten würde. Das Ereigniß solle nun dieses Gesetz sein. In den Wahlaufrufen der kon⸗ servativen Partei sei von den Vortheilen, welche das Gesetz bieten solle, genugsam Gebrauch gemacht; mit welchem Erfolge, das habe man in Memel⸗Heydekrug gesehen. Man habe ver⸗ schwiegen, daß die Vortheile erst nach Bewilligung von 110 Millionen neuer Steuern eintreten könnten. Ihm sei es durchaus unklar, wie man diese große Summe beschaffen wolle — etwa aus dem Tabak? Wenn dies beab⸗ sichtigt würde, glaube er, daß man im Reichstag wenig Er⸗ folg haben würde, denn derselbe habe die 1879 bewilligte Steuer für vollständig hoch genug erklärt. Die Wehrsteuer habe doch, nachdem sich der Abg. von Treitschke auch dagege ausgesprochen habe, ebensowenig Aussicht, und für die nit⸗ tungsstempelsteuer habe sich eigentlich nur der Graf Wi helm Bismarck erklärt. Sollte man aber wirklich auch ohne neue Steuern zu Ueberschüssen kommen, so brauche man um die Unterbringung nicht verlegen sein, man habe ja ein Ge⸗ setz, welches das Haus berechtige, 50 Millionen Steuern durch allmähliche Ausscheidung der Klassen⸗ und klassifizirten Einkommensteuer bis zu 6000 ℳ zu erlassen. Und würde sich dann später vielleicht das Herrenhaus gegen eine Ueberweisung der Grund⸗ und Gebäudesteuer auf⸗ lehnen? Die Taktik der Regierung sei aber klar, man wolle
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