1881 / 31 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Feb 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Der Rittergutsbesitzer Freiherr von Landsberg⸗Stein⸗ Jfurt erklärte sich wiederholt gegen die Heranziehung der Lanvarmenverbände. Die Industrie nutze die Kräste der Ar⸗ Riter aus und überlasse sie dann der Fürsorge der Armen⸗ verbände. Die Berusung darauf, daß dies bisher der Fall gewesen, könne ihn nicht bewegen, dem Entwurf in dieser Beziehung zuzustimmen, da er eben eine Entlastung der Kom⸗ munen für geboten erachte. Werde die zu sehr be⸗ lanet, wenn sie allein die Prämie trage, so sei die Grenze zu suchen, bis wohin sie leistungsfähig sei, um ihr auf die eine oder andere Weise Hülse zu bringen. Diese Grenze könne aber bei dem Widerspruch unter den Vertretern der Industrie über diese Frage nicht als nachgewiesen gelten. Der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Lohmann wendete sich gegen die verschiedenen Abänderungs⸗ anträge. Daß zur Leistung der Prämien Zuschüsse aus öffent⸗ lichen Mitteln erfolgen sollten, sei doch wohl nicht ungerecht⸗ fertigt. Wenn man entgegne, die Industrie müsse fuͤr den Schaden, den sie verursache, selbst aufkommen, so sei das nicht ausschlaggebend. Wenn der Gesetzentwurf die Industrie nur für die Schäden verantwortlich machte, die aus der Eigen⸗ thümlichkeit des industriellen Betriebes herrührten, würde der sichtspunlt vielleicht zutreffend sein. Das sei aber nicht der Fall; der Entwurf schließe auch solche Unsälle ein, die im son⸗ stigen Leben ebenfalls vorkämen und hier Veranlassung gäben, die Armenverbände in Anspruch zu nehmen. Die Staats⸗ ung sei von der Ansicht ausgegangen, daß die niedere der Arbeiter zu den Prämien nicht herangezogen wer⸗ den künne, ohne ihre Lebenshaltung herabzudrücken. Die Amahme, daß für eine solche Heranziehung derselben durch Echäöhung der Löhne immer Ersatz werde gegeben werden, würde nicht zutreffen. Sie möchte zutreffend sein, wenn die Maßregel sporadisch erfolge, nicht aber wenn das gesammte Gebiet de Industree gleschmäßig von derselben ersaßt und damit dem Arbeiter die Möglichkeit entzogen werde, durch einen Wechsel der Arbeitsstelle der Heranziehung zu entgehen. Redner gab zu, daß im §. 11 Nr. 1 die Annahme des Satzes von 750 einigermaßen willkürlich erscheine, aber es sei jedenfalls hier eher gerechtfertegt, etwas zu hoch, als zu niedrig zu greifen. irch eine höhere Normirung würden die Landarmen⸗ verbände nicht beeinträchtigt, da sie gegen den jetzigen Zustand jedenfalls erleichtert würden. Wenn einzelne Redner es wiederholt als eine Forderung der Gerechtigkeit bezeichnet hätten, daß der Arbeiter nicht erheblich günstiger gestellt werde als der Lehrer, der Gensd'arm in gleichem Falle, so sei es doch richtiger, die Verhältnisse der Arbeiter statt mit denen anderer Berufsklassen untereinander zu vergleichen. Da werde es aber als eine Ungerechtigkeit gefunden werden, wenn nach dem Antrage 2 Nr. 2 zum §. 6 eine ungleiche Behandlung der verschiedenen Arbeiter durch die Limitirung der Versiche⸗ rungssumme auf 600 eintrete. Der Antrag Mevissen sei schon wegen seiner großen Komplizirtheit nicht zu empfehlen. Auch der Antrag Nr. 1 zum §. 6 sei zurückzuweisen, indem es billig und rationellen Versicherungsgrundsätzen entsprechend erscheine, den Arbeiter nach Verhältniß des Lohnes, den er zur Zeit des Unfalles bezogen es. zu entschädigen.

Der Kommerzien⸗Rach aare⸗Bochum erachtet es dem gegenüber für sehr bedenklich, daß die Höhe der Entschä⸗ digung von der zufälligen Höhe des Lohnsatzes in der Woche des Unfalles abhängig sein solle. Durch einen dreijährigen Durchschnittssatz werde jedenfalls eine gerechtere Bemessun der Entschädigung herbeigeführt, wenn auch hier der Einstuß von Fluktuationen ja keineswegs ausgeschlossen sei. Die Be⸗ reitwilligkeit Einzelner, wie der Herren Ros enbaum und Kalle, die Lasten des Entwurfs auf sich zu nehmen, könne

sein Urtheil über die 3: Leistungsfähigkeit der In⸗ dustrie im Hinblick auf die bereits erwähnten Aeußerungen der gewerblichen Gesammtvertretungen nicht erschüttern. Die ndustrie sei aber ja bereit, größere Opfer zu bringen, als 8 nach dem Haftpflichtgesetz getragen habe. Beis ielsweise sei eine Zeche in den Jahren 1872/80 gegen Unfälle, für welche nach dem Hastpflichtgesetz Ersatz zu leisten, wie folgt, versichert gewesen, bezw. sei von der Unfall versicherungsbank in 15 Fällen Entschädigung gewährt:

1

Bezahlte Beiträge 8 ⸗* 2 2 S8 5 S8 K 82 55 [[8S85888 5 3 = 5 [8 20 5 2 9 8 BvSE 1SALaAAAbX;IAXvg 11 3 EE1u 11 510 45 669 60 229 50 W“ II. 573 309 103 85 1 770 57 2 773 52 1 ,608 97 47 25 589 76 —— II. 5 S 1 014,38 874—1 7 8 16605 682135 1 829 101 10530 81729 177979 3 653 70 3 1 993 103 128 920 83009 1 11 942 85 52 65 800 70 1 910,34% 533 4 1. 942 91 85722 3 n. 845 9686 —- 81120 1668,42⁄ 69—1 1 919 112 2 1 029 28 11. 993 258 255188 35012 e-1 I1“ 943 81993 78 28 80340 1 797,03] 1 569 50% 3 11057 138 1458 66 1 I. t or 251 2537 61] 3 996 27 52 30 91 1 1046 111 1161061 16103 IT0 S45150 14 5 805,50s 15

rämien Kopf durchschnittlich 2 ½¼

We 6 bes Wan⸗ . Regierungskommissar an⸗ nehme, demnächst 2 Proz. des Lohnes an Prämien zu zahlen haben würde, so gäbe das pro Kopf 15 ℳ, wenn er annehme, 3 Proz., 22 ½ Sollten die jetzigen Berathu⸗ h⸗ hen nicht bewirken, daß der Entwurf in dieser Beziehung er⸗ henach modifizirt würde, so würde die Industrie ein Fort. bestehen des Haftpflichtgesetzes entschieden vorziehen, und ver⸗ muthlich, indem sie bezügliche Petitionen an den Reichstag richten würde, dadurch das Gesetz zu Fall bringen. befür⸗ Der Kommerzien⸗Rath Neubauer⸗Magdeburg sefür⸗ wortete seinen Antrag. Redner hielt die Unterscheidung A zwei Lohnklassen nach dem Antrage Heimendahl für 82 echtfertigt und praktisch undurchführbar. Ir Beginn Fahre⸗ könne Niemand aßher⸗ wesche Löhne er zahlen werde. Der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath

*

Der Geheime Kommerzien⸗Rath Mevissen vertheidigte seinen Antrag gegen den Vorwurf zu großer Komplizirtheit. Auch der §. 11 der Vorlage rechne mit 3 Faktoren hinsicht⸗ lich der Betheiligung an der Prämienzahlung.

Die Debatte üͤber §. 11 wurde geschlossen.

Der Baumwollenspinnerei⸗Besitzer Dr. Janssen als Re⸗ ferent erklärte, die angeblichen Härten des Haftpflichtgesetzes fuͤr die Industrie seien nicht so groß gewesen. 4 Die Textil⸗ industrie habe finanzielle Nachtheile von demselben gar nicht empfunden. Wenn die gegenwärtige Vorlage Gesetz werden solle, so sei zuvor ein erträgliches Maß der Belastung für die Industrie, namentlich die Metallindustrie, zu finden. Der Antrag Heimendahl bedeute so viel, wie daß die Industrie die ganze Last tragen solle. Dieser Antrag sei unannehm⸗ bar, und wenn derselbe die Majorität finden solle, für ihn das ganze Gesetz. Mit dem Vorschlage des Herrn von Hammerstein, an Stelle der Landarmenverbände den Staat an der Prämienzahlung zu betheiligen, könne er sich befreun⸗ den. Redner wendete sich sodann gegen die Anträge Neu⸗ bauer und Mevissen, sowie den Antrag Baare insofern, als er es nicht billigen könne, zwei Kategorien von Arbeitern nach der Lohnhöhe zu unterscheiden, wenn man eine Zwangs⸗ versicherung für den Lohn über 900 Mark ausschließen wolle.

Der Kommerzien⸗Rath Leyendecker⸗Cöln machte darauf aufmerksam, daß man kein Gesetz für heute, sondern für die Zukunst schaffen wolle, deshald könne die heutige Lage der Industrie, die sich ja wieder bessern werde, nicht maßgebend sein.

Der Kommerzien⸗Rath Baare⸗Bochum bat, ihm noch die Bemerkung zu gestatten, daß es nicht nothwendig sein werde, wie von einzelnen Seiten befürchtet, Seitens des Reichs bedeutende Vorschüsse für die Reichs⸗Versicherungs⸗ anstalt zu machen. Die Industrie werde, um das zu vermeiden, gern bereit sein, etwa in Form eines mäßigen Eintrittsgeldes der Anstalt die für den Anfang nöthigen Fonds zur Ver⸗ fügung zu stellen.

Der Regierungs⸗Assessor a. D. Freiherr von Hammer⸗ stein⸗Loxten konstantirte in einer persönlichen Bemerkung: einen Zuschuß des Staates zur Aufbringung der Prämien an Stelle des Landarmen⸗Verbandes habe er nur für den Fall angeregt, daß die Industrie ihre Unfähig⸗ keit nachweise, die Unfalls⸗Versicherungslast allein zu tragen. Der Versuch dieses Beweises erscheine ihm mißlun⸗ gen, die betreffenden Ausführungen der Redner durch die Be⸗ merkungen des Regierungskommissars widerlegt.

Sodann wurde der Antrag Neu bauer Nr. 6 zu §. 11 gegen die Stimme des Antragstellers abgelehnt.

Der Antrag von Nathusius Nr. 5 zu §. 11, Unter⸗ antrag zum Amendement Heimendahl, wurde gegen die Stimmen der Herren Mevissen, Baare, Kamien, von Born und Leyendecker angenommen. Der Webermeister Hessel enthielt sich der Abstimmung.

Sodann wurde der Antrag Heimendahl Nr. 1 zum

wies diese Bedenken mit dem Hinweis darauf 8 die Prämien postnumerando zu zahlen seien.

§. 11 mit der durch den Antrag Nathusius hervorgerufe⸗ nen Modifikation gegen die Stimmen der Herren Dr. ansen, Baare, von Tiele, Wolff, Hessel, Graf enckel, Rust, Mevissen, von Born angenommen. eer Stellmacher Fritsche enthielt sich der Abstimmung.

Damit waren die übrigen Anträge zu diesem Paragraphen abgelehnt.

Der Staats⸗Minister von Boetticher übernahm wieder den Vorsitz.

Die Debatte über §. 6 wurde geschlossen und über diesen Paragraphen zur Abstimmung geschritten.

Die Alinea 1 und 2 dieses Paragraphen wurden gegen die Stimme des Herrn Kamien angenommen.

Sodann wurde der Antrag Baare Nr. 1 zu §. 6 gegen die Stimmen der Herren Rust, Kamien, Mevissen, Ha⸗ gen, de Neufville, Kiepert, von Hammerstein, Leyendecker angenommen.

Ueber den Antrag Graf Henckel von Donnersmarck Nr. 2 zum §. 6 war in 4 Theilen abzustimmen. 1

Der Antrag im Alinea 4a. vor 66 Prozent zu setzen die Worte: „bis zu“ wurde zurückgezogen.

Der Antrag am Schlusse des Alinea 4a. zu setzen: „jedoch nicht über 600 Mark“ wurde gegen die Stimmen der Herren Graf Henckel, Rust, Spengler, Wolff, Dr. Jansen, von Born, Baare abgelehnt. 1

Hiernach wurde das Alinea 4a. der Vorlage gegen die Stimmen der Herren Kamien, Spengler, Baare, Wolff, Graf Henckel, Rust, Dr. Jansen, von Born angenommen. 3 8

Der Antrag Graf Henckel im Alinea 4b. hinter „theil⸗ weise“ zu setzen „allgemein“ wurde gegen die Stimmen der Herren Kamien und von Hammerstein angenommen.

Sodann wurde mit diesem Zusatz das Alinea 4b. nach der Vorlage angenommen und damit der Antrag des Grufen Henckel abgelehnt: hinter „jedoch“ die Worte pnicht unter 25 Prozent und“ ausfallen zu lassen, gegen die Stimmen der Herren Graf Henckel, Baare, Wolff, Dr. Jansen, Hessel, von Born, Rust. 1

Der §. 6 mit den beschlossenenen Aenderungen wurde hiernach gegen die Stimmen der Herren Graf Henckel, Baare, Wolff, Hessel, Rust, Dr. Jansen, von Born, Kamien, Spengler angenommen.

Zum §. 7 lagen, gehörig unterstützt, folgende Anträge vor bezw. gingen während der Debatte ein: Nr. 1. Dem §. 7 folgenden Zusatz zu geben: 8 Für Arbeiter oder Lehrlinge, welche wegen ihrer noch mangelhaften Leistungen nur ein geringes oder auch gar kein Lohn erhalten, ist bei der Versicherung eine Minimalsumme von 300 fetimseben

esjel.

Ja der zweiten Zeile von 3a an Stelle der Worte:

,20 % des Verdienftes“ zu setzen die Worte, „je nach

Bedücftigket 20 bis 30 % des Verdienstes.“ . 3 b. folgendermaßen zu fassen: 1 „Für mutterlose Waisen bi zum vollendeten fünfzehn⸗ ten Lebensjahre, je nachdem deren 1, 2, 3, 4, 5 oder mehr vorhanden sind, 20, 30, 37, 45, 50 % rdienstes.“ 8 8 Kalle.

. A. unter Nr. 1 zu sagen: r

8 „zu 60 als Ersatz der Beerdigungskosten“,

B. unter Nr. 3 a. anstatt „20 % des Verdienstes“ zu sagen 25 % des Arbeitsverdienstes“

C. unter 3a., b. und c. jede mal anstatt „Verd enstes“ zu

sagen „Arbeitsverdienstes-. 88 des Quartals den Prozentsatz, der auf die sämmtlichen

b gezahlten Löhne entfalle, einfach zu berechnen und

einzuzahlen. Die Abzlüge, die er seinerseits dem A

8 sta „fünfzehnten Lebensjahres“ 8 8 beiter zu machen habe, ließen sich gleichfalls für jede

8 2 8

Alu setzen „achtzehnten Lebene jahres“, .

§. 7. Nr. 5 Kamien. * eS. 8 8 statt 20 %“* zu setzen 8 30 %.

; Kamien.

Die Referenten, Dr. Jansen und Kommerzien Rath Leyendecker befürworteten den Antrag Nr. 2 Kalle) Letzterer hielt es jedoch nicht für erwünscht, zu Nr. 1 des bütmages einen Spielraum zwischen 20 und 30 Prozent zu assen.

Nachdem der Webermeister Hessel seinen Antrag befür⸗ wortet, erkannte der Regierungskommissar, Geheime Ober⸗ Regierungs⸗Rath Lohmann, an, daß der Antrag geeignet sei, eine Lücke des Entwurfs auszufüllen, wenn er auch in dem vorliegenden Umfange nicht annehmbar sei. Vielleicht würde es sich empfehlen, an Stelle der beantragten Be⸗ stimmung vorzuschreiben, daß solche Personen, welche keinen Lohn bekommen, nach Maßgabe des Minimallohnes, welcher in 5. betreffenden Betrieb zur Zahlung gelange, entschädigt würden.

Der Antragsteller erklärte Bestimmung einverstanden.

Nachdem der Webermeister Hessel seinen Antrag dahin erläutert, daß eine Entschädigung wegen Verlust der Erwerbs⸗ fähigkeit beabsichtigt sei, wurde derselbe, als zu §. 6 gehörig, von der Berathung ausgeschlossen. Der Antragsteller behielt sich einen entsprechenden Antrag für die zweite Lesung vor.

Der Regierungskommissar Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Lohmann wendete sich gegen den Antrag Baare, die Be⸗ erdigungskosten auf die feste Summe von 60 zu normiren, als mit dem System des Gesetzes, welches durchgehend nur Prozentsätze gewähre, nicht im Einklang. Ebenso sei der An⸗ trag Kalle Nr. 1 als unzweckmäßig zu bezeichnen.

Der Kommerzien⸗Rath Baare⸗Bochum begründete seinen Antrog, betreffend die Beerdigungskosten, damit, daß ein fester Satz von 60 ℳ, zu dem regelmäßig ein Zuschuß aus Sterbe⸗ kassen kommen würde, für die Bedürfnisse der Arbeiter als ausreichend zu erachten.

Der Eisenformer Kamien begründete seinen Antrag Nr. 4 mit der günstigeren Bestimmung des Hastpflichtgesetzes, und bat, hinsichtlich der Beerdigungskosten bei der Regierungs⸗ vorlage als den Arbeitern günstiger zu bleiben.

Der Antrag Baare Nr. 3 A. wurde gegen die Stimmen der Herren von Nathusius, Kamien, Fritsche, Hagen angenommen.

Sodann wurde die Nr. 1 der Vorlage mit dieser Aende⸗ rung gegen die Stimmen der Herren Kamien und Fritsche angenommen. 2

Die Alinea Nr. 2 und 3 der Vorlage wurden einstimmig

sich eventuell mit einer solchen

die Stimmen der Herren Kamien und Fritsche abgelehnt.

angenommen. Zu Nr. 3 Litt. a. der Vorlage wurde der Antrag Kalle Nr. 2A. einstimmig abgelehnt. Desgleichen wurde der Antrag Nr. 5 (Kamien) gegen

Der Antrag Nr. 3B. (Baare), statt 20 Proz. zu sagen 225 Prozent“, wurde gegen die Stümmen der Herren Rosen⸗ baum, von Born, Neubauer, Graf Henckel an⸗ genommen.

Der Antrag Nr. 3 C. (Baare), anstatt „Verdienstes“ zu sagen „Arbeitsverdienstes“ wurde gegen die Stimme des Grafen Henckel angenommen.

Der Antrag Nr. 4 (Kamien) wurde gegen die Stimmen der Herren Fritsche, Kamien, Dietze, Cramer, von Hammerstein abgelehnt.

Das Alinea a. der Vorlage wurde sodann mit den be⸗ schlossenen Aenderungen angenommen.

Zu Nr. 3 Litt. b. der Anlage der Vorlage ward

der Antrag Nr. 4 Kamien gegen die Stimmen der Herren Dietze, Cramer, von Hammerstein, Kamien, 1u“ 8 der Antrag Kalle Nr. 2B. einstimmig abgelehnt. 1 Sodann wurde Nr. 3 Litt. b. der Vorlage Stimme des Hrn. Kamien angenommen. Nr. 3 Litt. c. der Vorlage und die beiden letzten Alinea des §. 7 wurden einstimmig angenommen. 8 Sodann wurde der ganze Paragraph mit den beschlosse⸗ nen Aenderungen gegen die Stimme des Hrn. Kamien an⸗ genommen. Der §. 8 der Vorlage wird einstimmig angenommen. 2 folge Antr. 8 Zum 8. 9 lag der folgende Antrag vor:

1) Hinter dem Worte „§. 1‧ einzuschalten „Alinea 1—3“.

2) Dem §. 9 ein zwettes Alinea hinzuzufügen, lautend: „Für die gemöß §. 1 Alinea 4 heranzuziehenden land⸗ wirthschaftlichen Arbeiter regelt sich die Versicherung der Zahl nach auf eine Quote der in der Gesammtwirthschaft beschäftigten Arbeiter, für welche der zur Berechnung der

Prämie dienende Lohnsatz nach dem Jahresdurchschnitt be⸗ von Tiele⸗Winkler.

rechnet wird.“ von Nathusius. Die tze. Freiherr von Landsberg.

Der Rittergutsbesitzer von Nathusius⸗Althaldens⸗ leben befürwortete seinen Antrag als eine Konsequenz des zu §. 1 gefaßten Beschlusses bezüglich der Heranziehung der landwirthschaftlichen Arbeiter. Es sei ein Versuch, die Schwierigkeiten, welche die Ausführung dieses Beschlusses be⸗ reite, zu lösen. Die Eigenthümlichkeit der Verhältnisse, die ja die Staatsregierung veranlaßt habe, die landwirthschaft⸗ lichen Arbeiter von der Vorlage auszuschließen, werde hier eine Abweichung von den Grundsätzen des Gesetzentwurfes dahin rechtfertigen, daß die beantragte Quotisirung der Ar⸗ beiter nachgelassen werde; die Schwierigkeit der Ausführung auch der vorgeschlagenen Bestimmung verkenne er nicht und sei gern bereit, besseren Vorschlägen zuzustimmen. Die Be⸗ stimmung der Löhne nach dem Jahresdurchschnitt fei hier zur Vereinfachung des Rechnungswesens auch gerechtfertigt.

Auf weitere Einwendungen des Redners gegen die Be⸗ stimmung des §. 9 erläutert der Regierungskommissar, Ge⸗ heime Ober⸗Regierungs⸗Rath Lohmann dieselbe: die Durch⸗ führung dieser Bestimmung sei ohne Schwierigkeit unter der Voraussetzung einer regelmäßigen Buchführung über die ge⸗ zahlten Löͤhne. Nachdem auf Grund der Angaben des Be⸗ triebsunternehmers gemäß §. 15 die Gefahrenklasse für den fraglichen Betrieb festgestellt, e. der Unternehmer am Schluß

.“

gegen die

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