nehmigt, daß dieselbe in der Folge in dem im Bau begriffe⸗
nen ethnologischen Museum in Berlin in so viel Sälen, als zu ihrer würdigen Aufstellung erforderlich sind, aufbewahrt 1 werde, und daß die zu ihrer Aufbewahrung dienenden Säle für immer Ihren Namen tragen. Bis zur Vollendung des ethnologischen Museums wird die Sammlung in dem Ausstellungssaale des neuen Kunstgewerbemuseums in Berlin aufbewahrt und auch dieser Saal für die Dauer der provisorischen Aufstellung mit Ihrem Namen be⸗ zeichnet werden. Zugleich spreche Ich Ihnen Meinen Dank und Meine volle Anerkennung für diese von warmer Anhänglichkeit an das Vaterland zeugende Schenkung einer für die Wissenschaft so hoch⸗ bedeutenden Sammlung aus, und gebe Mich der Hoffnung hin, daß es Ihnen auch ferner vergönnt sein werde, in Ihrem uneigennützigen Wirken der Wissenschaft zur Ehre des Vaterlandes gleich bedeutende Dienste zu leisten wie bisher.
“ Berlin, den 24. Januar 1881.
Wilhelm. An den Dr. Heinrich Schliemann in Athen.
Was den Inhalt und die Bedeutung der Sammlung be⸗ ifft, so wird es genügen, daran zu erinnern, daß Dr. Schlie⸗ mann seit dem Jahre 1871 in Hissarlik, der Stätte, in wel⸗ cher er in Uebereinstimmung mit einer großen Zahl von Ge⸗ lehrten das homerische Troja wiedererkennt, mit großer Energie und dem Aufwande sehr bedeutender Geld⸗ mittel ausgedehnte Ausgrabungen veranstaltet hat, deren merkwürdige Ergebnisse er in dem so eben erschienenen umfangreichen Werke: „Ilios, Stadt und Land der Trojaner“ (Leipzig, — Brockhaus, 1881) im Zusammenhange dargelegt hat. Indem er mit seinen Untersuchungen den Boden der in späterer Zeit an dieser Stelle errichteten griechischen Stadt durchbrach und die Reste alter Kultur in immer größeren Tiefen verfolgte, ge⸗ lang es ihm, die Existenz einer Reihe übereinander liegender, durch Reste von Bauwerken und zahlreiches Geräth von tein, Thon und Metall in ihrer Besonderheit charakterisirter Besiedelungen derselben Städte nachzuweisen, von denen eine der am tiefsten liegenden als eine feste, durch Brand zer⸗ törte Stadt sich darstellt. In dieser Schicht war s, wo sich die unter dem Namen des Schatzes ees Priamus berühmt gewordene Gruppe von Bechern aus Gold, Elektron und Silber, von goldenen Diademen, Arm⸗ pangen, Halsbändern und Ohrringen, von kupfernen Waf⸗ fen ꝛc. fand, die augenscheinlich in eine Kiste zusammengepackt ewesen war und sich, wie manche ähnliche, aber weniger ausgedehnte Schätze, unter Schutt und Asche bis in unsere Tage unversehrt erhalten hatte. Zu diesen auch durch den Metall⸗ werth ausgezeichneten Funden gesellt sich eine sehr große Zahl on anderem Geräth: Waffen, Messer, Krüge, Näpfe, Kannen, Tiegel, Spinnwirtel, auch Idole der verschiedensten Art, so⸗ dann Schädel und Gebeine, Speiseüberreste und andere Ab⸗ älle — kurz die mannigfachsten Beweise einer uralten, bis ahin uns völlig unbekannten Kultur, innerhalb deren wieder je nach den verschiedenen Fundschichten verschiedene Phasen zu erkennen sein werden. Wenn man bedenkt, daß in die Periode dieser aus einer Tiefe von 28 und mehr Fuß auftauchenden Denkmäler kein anderes Mittel geschichtlicher Forschung zurückreicht als etwa die Sprachvergleichung, so läßt sich die Bedeutung dieser Funde ermessen, denen durch die Beziehung auf das homerische Troja noch ein ganz eigen⸗ thümliches historisches Interesse zuwächst. Auch aus späterer griechischer Zeit birgt die Sammlung bedeutende Monumente: so eine vorzüglich schöne Metope mit einer Darstellung des Sonnengottes auf seinem Viergespann, welche dem 4. Jahr⸗ undert vor Christo anzugehören scheint. Die ganze Sammlung, welche in den letzten Jahren in 23 Schränken und Schautischen in einem der überglasten Höfe des South⸗Kensington⸗Museums in London aufgestellt gewesen war, ist, in 40 Kisten verpackt, bereits hier angelangt. Diese bleiben zunächst uneröffnet, da Dr. Schliemann sich die Aufstellung der Sammlung selbst vorbehalten hat und beab⸗ ichtigt, zu diesem Zweck mit seiner Gemahlin im Mai d. J. nach Berlin zu kommen. Die obigen Hinweise werden genügen, um die ungewöhn⸗ iche Bedeutung der Schenkung Dr. Schliemanns anzudeuten. Seine Sammlung wird für immer der Gegenstand wissenschaft⸗ icher Forschung und allgemeinen Interesses und ein dauern⸗ es Denkmal bleiben für seine rastlose und opferfreudige
Energie und für seine warme Hingabe an Wissenschaft und Vaterland.
— Der Bundesrath hat zur Ausführung des §. 21 es Gesetzes über die Erwerbung und den Verlust der Bundes⸗ nd Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870 unterm 20. Januar 881 beschlossen: 1) Es seien die Heimathscheine nach dem nachstehend abgedruckten Formular auszustellen; 2) die Gültig⸗ eitsdauer eines Heimathsscheines dürfe auf einen längeren eitraum als fünf Jahre nicht bemessen werden.
“ Deutsches Reich (Königreich Preussen.)
1 Heimathschein. “ Von des(r) unterzeichneten (Regierung) wird dem (
tand und Wohnort), geboren am . . ten . . . . . . .. 16
ö“ „ zum Zwecke des Aufenthalts im Aus⸗ aande hierdurch bescheinigt, daß derselbe, und zwar durch
.““ Naturalisation etc.) die Eigenschaft als (Preusse)
besitzt.
8 E“ .“ gilt nur auf die Dauer von 111.“ Jahren.
Durch diese Fristbestimmung werden jedoch die Bestim⸗
mungen der Verträge nicht berührt, welche deutscherseits wegen
Uebernahme von Angehörigen oder vormaligen Angehörigen
amen,
*) Deutsche, welche das Bundesgebiet verlassen und sich zehn Jahre lang ununterbrochen im Auslande aufhalten, verlieren dadurch ihre Staatsangehörigkeit. Die vorbezeichnete Frist wird von dem Zeitpunkte des Austritts aus dem Bundesgebiet oder, wenn der Aus⸗
tretende sich im Besitze eines Reistpapieres oder Heimathscheines be⸗
findet, von dem Zeitpunkte des Ablaufs dieser Papiere an gerechnet.
Sie wird unterbrochen durch die Eintragung in die Matrikel eines
Kaiserlichen Konsulats. Ihr Lauf beginnt von Neuem mit dem auf die Löschung in der Matrikel folgenden Tage.
Der hiernach eingetretene Verlust der Staatsangehörigkeit erstreckt
18 egreich znf die Shgean — *8 unter väterlicher Gewalt stehen⸗
rigen Kinder, somwei ) 3
iehungsweise Vater befinden. r111“
5 (§. 21 des Gesetzes vom 1. Juni 1870 über die Erwerkung und
den Verlust der Bundes⸗ 1 ’ 55 Sb 356%) undes und Staatsangehörigkeit [Bundes⸗Gesetz⸗
des Deutschen Reichs mit anderen Staaten abgeschlossen wor⸗ den sind. 11“ den ten 8 (Königlich preussische Regierung.) (Unterschrift.)
— Der Schlußbericht über des Hauses der Abgeordneten Beilage. 8
— In der heutigen (55.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten, welcher die Staats⸗Minister Maybach, Bitter, von Puttkamer und Dr. Lucius nnd mehrere Kommissarien beiwohnten, wurde zunächst das Verzeichniß solcher Petitio⸗ nen, welche von den Kommissionen zur Erörterung im Plenum nicht für geeignet erachtet worden sind, durch Kenntnißnahme gebilligt. Hieran schloß sich die dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Bewilligung von Staats⸗ mitteln zur Hebung der wirthschaftlichen Lage in den nothleidenden Theilen des Regierungsbezirks Oppeln. Der Abg. Dr. von Chlapowski nahm die polnische Bevölkerung Oberschlesiens gegen die Angriffe in Schutz, die bei der zweiten Berathung gegen sie erhoben worden seien; namentlich bestritt er die Behauptung, daß die katholische Geistlichkeit Oberschlesiens sozialdemokratische Agitationen getrieben habe. Der Abg. Dr. Holtze erläuterte seine Behauptung von der sozialdemokratischen Tendenz des katholischen Klerus dahin, daß derselbe in der politischen Agi⸗ tation die Arbeiterbevölkerung gegen die Arbeitgeber auf⸗ gehetzt habe. Die polnische Bevölkerung sei übrigens gut patriotisch und fühle sich als preußische. Der Abg. Kantak trat dafür ein, daß die polnischen Ober⸗ schlesier ein Zweig der großen poln ischen Nation seien; man hürse nicht immer von der Anschauung ausgehen, daß die Oberschlesier über kurz oder lang Deutsche werden würden. Nach einigen kurzen Bemerkungen der Abgg. Dr. Franz und Bachem wurden die §8. 1— 10 unverändert genehmigt. Bei §. 11 nahm der Abg. Frhr. von Huene das Wort und kam auf einen Vorfall aus der ersten Lesung zurück. Damals habe der Abg. Büchtemann ein Telegramm aus der Stadt Falkenberg vorgelesen, in welchem beantragt sei, die Noth⸗ standslinie Oppeln⸗Neisse anders zu führen als beabsichtigt. Es sei darin die Insinuation ausgesprochen, daß die projektirte Trace zum Vortheil einiger Großgrundbesitzer beabsichtigt sei. Der Redner wies diese Insinuation als eine Beleidigung der be⸗ treffenden Großgrundbesitzer zurück. Der Grund des VorwurfsSei⸗ tens der Stadt Falkenberg liege darin, daß die Stadt wünsche, der Bahnhof solle auf städtisches Terrain kommen, damit die Bahn zu den Kommunalabgaben herangezogen werden könne und der Verkehr sich nicht auf die umliegenden Dörfer konzentrire. Der Abg. Dr. Virchow bestritt die Berechtigang der Bahn Oppeln⸗Neisse, die man nicht als Nothstands⸗ bahn bezeichnen könne. Die Bahn gehe durch fast
die vorgestrige Sitzung befindet sich in der Ersten
unbewohnte Gegenden und berühre den eigentlichen Nothstands⸗ distrikt gar nicht, sondern hauptsächlich Waldungen, die im Besitz von Großgrundbesitzern seien. Darin könne er keine unehrenhafte Handlung erblicken, daß die Großgrundbesitzer sich dafür interessirt hätten, daß die Bahn durch ihr Terrain gehe. Ebenso bemühe sich die Stadt Fal⸗ kenberg mit Recht, daß die Linie möglichst nahe an die Stadt gelegt werde. Das frühere Telegramm aus Falkenberg beruhe
allerdings auf falschen Voraussetzungen; so sehr er das auch I1 bedauere, habe er doch keine Veranlassung, den Großgrund⸗
besitzern noch eine besondere Ehrenerklärung auszustellen. Nach einigen kurzen Bemerkungen der Abgg. Frhr. von Huene und Dr. von Heydebrand und der Lasa wurde das ganze Gesetz nach den Beschlüssen in zweiten Lesung unverändert angenommen. — Es folgte die dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Betheiligung des Staates bei dem Bau einer Eisenbahn von Rybnik nach Sohrau, von Oppeln nach Neisse mit Abzweigung von Schiedlow nach Grottkau und von Kreuzburg über Lublinitz nach Tarnowitz. Der Abg. Dr. Virchow sprach seine Ver⸗
mungen der allgemeinen Bauordnung ward ebenfalls im Ein⸗ klange mit den Ausschußanträgen beigestimmt.
Der Ausschuß der Abgeordnetenkammer für die Novelle zum Landtagswahlgesetz hat in seiner gestern Abend abgehaltenen Sitzung nur den Art. 1 erledigt und den⸗ selben mit der Abänderung angenommen, daß für die Be⸗ rechnung der Zahl der Abgeordneten — wie bisher je einer auf 31 500 Seelen — nicht die jeweils letzte Volkszählung, sondern, bis zur anderweitigen gesetzlichen Regelung, jene von 1875 maßgebend sein soll. Danach würde die Zahl der Mit⸗ glieder der Kammer sbis auf weiteres eine konstante bleiben und da die Zählung von 1875 eine Bevölkerung von 5 022 390 Seelen ergeben hatte, 159 Abgeordnete, dermalen 156, zu wählen sein. Der Ausschuß wird seine Berathungen
heute Abend forlsetzen.
— 5. Februar. (Allg. Ztg.) Bei der im Ausschusse für die Novelle zum Wahlgesetz gestern Abend fortgesetzten Debatte nahm Art. 2 — Bildung der Wahlbezirke — die ganze Sitzung in Anspruch. Die von Abgeordneten aus der patriotischen Fraktion — Frhrn. von Soden und Dr. Daller — eingebrachten Modifikationen, insbesondere diejenige, daß, abgesehen von Stadtgemeinden, in keinem Wahlbezirke weniger als zwei Abgeordnete sollen gewählt werden dürfen, während nach dem Regierungsentwurfe Wahlbezirke mit einem Abge⸗ ordneten auch fernerhin zulässig sein sollen, wurde von den Abgeordneten aus der liberalen Fraktion, sowie vom Minister des Innern bekämpft. Dieselben gelangten schließlich, jedoch nur durch Stichentscheid des Vorstandes, des Abg. Jörg, zur Annahme. — Die Staatsregierung hat den Gesetzentwurf bezüglich der Innungen den Handels⸗ und Gewerbekammern zur Begutachtung vorgelegt.
— 5. Februar. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Abgeordnetenkammer erklärte der Minister des Innern, daß er die Interpellation Jörgs, betreffend die Stellung der Regierung zu dem Unfallversicherungs⸗ gesetz, in einer der nächsten Sitzungen beantworten werde. — Das Ausführungsgesetz zu dem Viehseuchengesetze wurde nach den Anträgen des Ausschusses einstimmig genehmigt
Württemberg. Stuttgart, 5. Februar. Der „St.⸗A. f. W.“ meldet aus Cannes, 1. Februar; Ihre Majestäten befinden sich fortwährend recht wohl; sie bewegen sich zur gewohnten Zeit im Freien und die Königin sitzt oft Stunden lang in dem sonnigen Garten bei der Villa. I. MM. sehen nun wieder häufig Gäste bei sich; heute wird der Besuch des Prinzen Hermann zu Sachsen⸗Weimar erwartet, wel⸗ cher gegenwärtig in Nizza verweilt. 8
— Das K. Staats⸗Ministerium hat mit Note vom 3. dem Präsidium der Kammer der Standesherrn den Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Reichs⸗ gesetz über die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, nebst Motiven zur weiteren Behandlung übergeben. — Ueber die Bevölkerungsaufnahme in Württemberg nach der Zählung vom 1. Dezember 1880 ist der „St. A. f. W.“ in der Lage, die nachstehenden vor⸗ läufigen Ergebnisse mitzutheilen: Bei der am 1. De⸗ ember 1880 stattgehabten Aufnahme der Bevölkerung sind 1 970 132 Ortsanwesende gezählt worden, 88 627 Personen oder 4,71 Prozent mehr als bei der Zäh⸗
Dezember 1875. Die Bevölkerung ver⸗
lung vom 1. theilt sich auf 951 464 (48,29 Proz.) männliche und 1 018 668 (51,71 Proz.) weibliche Personen. Gegenüber der Volkszäh⸗
lung vom 1. Dezember 1875 hat die Bevölkerung zugenommen in dem Neckarkreis um 34 524 (5,87 Proz.), in dem Schwarz⸗ waldkreis um 17 709 (3,89 Proz.), in dem Jagstkreis um 16 776 (4,28 Proz.) und in dem Donaukreis um 19 618 (4,37) Köpfe. Die Zählung ergab für den Stadt⸗Direktionsbezirk Stuttgart eine Bevölkerung von 117 021 Einwohnern und im Vergleiche mit der Zählung vom 1. Dezember 1875 einen Bevölkerungszuwachs von 9748 Köpfen oder 9,07 Proz. 8
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 4. Februar. (Dr. J.) Der Landtag hat die Vorlage, betreffend die Er⸗ höhung der Besoldung der Verwaltungsbeamten, abgelehnt.
wunderung darüber aus, daß die Oberschlesische Eisenbahngesell⸗ schaft grade die Linie Rybnik⸗Sohrau in Vorschlag gebracht habe, obgleich der Wunsch der interessirten Theile dahin gehe, daß eine Linie Orzesche⸗Sohrau gebaut werde. Er bitte den Eisen⸗ bahn⸗Minister, seinen Einfluß auf die Oberschlesische Eisen⸗ bahngesellschaft, der man eine bedeutende staatliche Beihülfe gewähre, aufzubieten, um sie von dieser Linie abzubringen. Der Minister der öffentlichen Arbeiten Maybach bemerkte, daß die Linie Rybnik⸗Sohrau nicht von der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft, sondern von den Provinzialbehörden in Vorschlag gebracht worden sei, die ihre wohlerwogenen Gründe dafür gehabt hätten. Eine stärkere Einwirkung auf die Eisenbahngesellschaft sei nicht möglich, da er bereits gethan habe, was ihm gesetzlich und vertragsmäßig zustehe; es sei aber auch nicht zu bezweifeln, daß die Ober⸗ schlesische Eisenbahngesellschaft das Interesse der Landes⸗ theile im Auge habe, in denen ihr Eisenbahnnetz liege. Hierauf wurde nach einigen Bemerkungen der Abgg. Dr. Virchow und Holtz das Gesetz unverändert angenommen.
Bei Schluß des Blattes begann die 3. Berathung des Gesetzentwurfes, betreffend die Ausführung des Reichsgesetzes über Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen.
— Die mündliche Aufforderung zur Begehung eines Verbrechens, welche nicht an⸗ Gewährung von Vor⸗ theilen irgendwelcher Art geknüpft ist, ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 12. November v. J., selbst dann straflos, wenn die Aufforderung mit anderen die Aufforderung bekräftigenden Handlungen, insbesondere mit der Verabreichung der Mittel zur Ausführung des Verbrechens verbunden gewesen ist.
— Der Bevollmächtigte zum Bundes
rath, 3 Großherzoglich oldenburgische Staatsrath Selkmann ist hier angekommen.
Bayern. München, 4. Februar. (Allg. Ztg.) In der Kammer der Reichsräthe widmete heute der zweite Präsident, Freiherr von Schrenk, den verstorbenen Reichsräthen von Pözl und Graf von Preysing ehrenvolle Nachrufe. Hr. von Neumayr referirte dann über den Entwurf eines Disziplinargesetzes für richterliche Beamte; derselbe gelangte nach den Anträgen des Vierundzwanziger⸗Ausschusses zur ein⸗ stimmigen Annahme. Hierauf berichtete Hr. von Hauben⸗ schmied über den Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung der Neujahrsgelder der Israeliten. Demselben wurde in Ueber⸗ einstimmung mit dem Beschlusse der Abgeordnetenkammer mit Einstimmigkeit beigetreten; somit ist ein Gesammtbeschluß erzielt. Den Anträgen auf Abänderung mehrerer Bestim⸗
einer festen Licenzsteuer, die auf einen Bruchtheil des jetzigen Durch⸗ schnittssatzes herabzusetzen ist, zu belegen. Ausfall wied durch eine besondere Licenzgebühr gedeckt, welche von denjenigen Schankstätten zu tragen ist, welche Alkohol zu einem Preise verkaufen, der unter einem festgesetzten Minimalbetrage bleibt.
Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 4. Februar. (Els.⸗ Lothr. Ztg.) Der Landesausschuß hat in seiner gestrigen 18. Plenarsitzung die Licenzsteuerdebatte noch nicht zum Ab⸗ schluß gebracht. Mitglied Nessel brachte folgenden Antrag ein:
Der Landesausschuß wolle beschließen: Die Regierung zu er⸗ suchen, ein Licenzsteuergesetz in Erwägung zu ziehen, das auf folgen⸗ der Grundlage beruht: 1) Die Schankstätten aller Art sind mit
2) Der sich ergebende
Der Unter⸗Staatssekretär von Mayr erklärte, wenn der Antrag Nessel zur Annahme gelange, werde die Regierung ihn mit den Kommissionsbeschlüssen (deren Annahme er glaube erwarten zu dürfen) in Erwägung ziehen, doch wolle er seine persönlichen Bedenken gegen den Antrag nicht verhehlen. Um 5 ¼ Uhr ward die Fortsetzung der Diskussion vertagt.
— 5. Februar. (W. T. B.) Der Land esausschuß hat in seiner heutigen Sitzung einen Antrag auf Be⸗ steuerung der Weinfabrikation angenommen, nachdem die Regierung sich mit demselben einverstanden erklärt halte.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 4. Februar. Corr.“ meldet: „Ueber den Zeitpunkt der Hochzeit des Kron⸗ prinzen Rudolf ist noch kein Beschluß gefaßt worden; sollt aber die Feierlichkeit in der ersten Hälfte des Monats Mai nicht stattfinden können, so wird die Permählung jedenfalls bis zum Monat Oktober verschoben werden.“ 1“
Pest, 3. Februar. (Pol. Corr.) Der Aus gleich mit Kroatien dürfte die richtige Mitte zwischen den rechtlich b gründeten Ansprüchen Kroatiens und den Interessen Ungarns getroffen haben. Kroatien hätte das Recht, nach dem §. 11, XXX. Artikel vom Jahre 1868, zu fordern, daß es nach der Einverleibung der Militärgrenze durch 54 bis 55 Abgeordnete in Pester Parlamente vertreten sei, und indem seine Regne⸗ kolardeputation mit 40 Stimmen vorlieb nimmt, trägt sie den bestehenden Verhältnissen Rechnung. Der Pakt, so wie er abgeschlossen ist, erfüllt einen längst gehegten Wunsch der Kroaten, deren Territorium hiermit um die Hälfte ver⸗ größert wird. Wenn man die Angelegenheit so klarstellt, wird man der oppositionellen Behauptung wohl keinen Glauben schenken können, daß Herr von Tisza sich bei Abschluß des Paktes von der Rücksicht auf das Ergebniß der Konsumsteuer⸗ debatte leiten ließ und die Erhöhung der kroatischen Dele