1881 / 100 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Apr 1881 18:00:01 GMT) scan diff

Seite das Verständniß und die Weisheit immer in erster Reihe auf Seiten der hohen Obrigkeit und der Polizei sähen und so wenig Zutrauen zu dem Verständniß und dem Selbst⸗ interesse derjenigen hätten, die von den Gesetzen betroffen wer⸗ den sollten. Die Herren auf der Rechten seien allerdings so lange stabil gewesen, als es darauf angekommen sei, vorwärts zu gehen in der Gesetzgebung, Schranken zu beseitigen, die sich überlebt hatten. Jetzt, da die Richtung rückwärts gehe, seien die Konservativen allerdings nicht mehr stabil und machten Gesetze, während sie früher gegen die große Zahl, der Gesetze nicht Vorwürfe genug gehabt hätten. Daß sich der Abg. Günther so warm für die Gewerbefreiheit erklärt habe, wundere ihn; er möchte, daß dieses Wort ganz laut verstanden würde. Diejenigen Herren, die jetzt draußen im Lande für die kon⸗ servative Partei sprächen und sich auf dieselben bezogen hätten, hätten gerade das Gegentheil gesprochen. Vor zwei Jahren habe es noch geschienen, als ob die Konservativen für die minderjährigen Arbeiter Arbeitsbücher einführen wollten. Jetzt, wo man vor den Wahlen stehe, seien die Konservativen ganz still geworden, weil sie wüßten, daß die große Zahl der Arbeiter, die doch auch ins Gewicht fiele, gegen die Einfüh⸗ rung obligatorischer Arbeitsbücher sei. Sollte der Reichstag in der nächsten Session dieselben Majoritätsverhältnisse haben, so werde jedenfalls noch ein weiterer reaktionärer Schritt auf diesem Gebiete geschehen. Der Abg. Günther habe dem Abg. Braun vorgeworfen, daß derselbe nur von allgemei⸗ nen Prinzipien gesprochen habe. Gerade umgekehrt, Niemand habe mehr auf die einzelnen praktischen Ver⸗ hältnisse des Lebens sich berufen, als gerade der Abg. Braun, nichts dagegen sei allgemeiner gewesen, als die Rede des Abg. Günther. Mit der Manchesterschule sollten die Kon⸗ ervativen etwas stiller sein, wo die Schutzzollpolitik jetzt so Fiasko mache, wie das alle Tage mehr im Lande hervortrete.

eenn es wirklich gelänge, in Bezug auf die Ar⸗ beits⸗ und Gewerbegesetzgebung mit allgemeinen Mo⸗ tiven solche Beschränkungen der Gewerbefreiheit herbei⸗

zuführen, so würde die Folge nichts weiter sein, als eine Reihe von Polizeichikanen und Vexationen. Diese Gesetzgebung scheine ihm wirklich mit der Frage der Gewerbefreiheit viel weniger im Zusammenhange zu stehen, als es die Auslassungen der Vorredner hervortreten ließen. In diesem Gesetze erkenne er weiter nichts als einen Aus⸗ wuchs des jetzt maßgebenden Bestrebens: mehr Steuern und mehr Polizei. Frage man doch einmal in den gewerbtreiben⸗ den Klassen an, ob man dort für eine solche Vermehrung

der diskretionären Befugnisse der Polizei Sympathien habe. Von den einzelnen hier in Frage kom⸗ menden Klassen sei überaus wenig gegen die Aus⸗ führungen des Abg. Braun geltend gemacht worden.

Namentlich den im Auktionatoren⸗Gewerbe zu Tage getretenen Uebelständen werde durch die Bestimmungen dieser Novelle am allerwenigsten ein Riegel vorgeschoben werden. Die Aus⸗ führungen gegen die Rechtskonsulenten seien von einer merk⸗ würdigen Oberflächlichkeit; kurzer Hand würden die circa 6000 in Betracht kommenden Persönlichkeiten in Zuverlässige und Unzuverlässige eingetheilt und 2858 für Unzuverlässige erklärt! Wie habe sich denn die Behörde dies Urtheil gebildet? Bei der Umwandlung, in der sich heute die ganzen Verhältnisse der Anwalte befänden, könne man auch noch gar nicht wissen, wie die freie Advokatur auf diesen Gewerbe⸗ betrieb zurückwirken werde. In der Rheinprovinz, wo die freie Advokatur schon länger bestehe, sei beispiels⸗ weise die Zahl der Rechtskonsulenten ganz im Ver⸗ schwinden begriffen. Bei der Berathung der Justizgesetze sei von allen Seiten die Befürchtung laut geworden, daß die freie Advokatur in den nächsten Generationen einen Mangel an Rechtsanwalten zeitigen würde; man sollte demgegenüber ein Surrogat in der Form der Rechtstonsulenten nicht von der Hand weisen. Dann werde in dem Gesetz die Gewinn⸗ sucht der Privaten betont. Weil die Privatbahnen gewinn⸗ süchtig seien, müßten sie verstaatlicht werden, weil die Unfall⸗ versicherungsgesellschaften auf Gewinn ausgingen, müsse eine

Unfallversicherung vom Staat eingerichtet werben. g Motiven komme nun an mehreren Stellen vor, die a konsulenten gingen nur auf Gewinn aus, die Auktionatges gingen nur auf Gewinn aus; aus allgemeiner 2 knsan liebe betreibe aber überhaupt keiner ein Geschäft vhsch Gewerbe. Die Frage sei, ob nicht die Gewinnsucht fn allein die Korrektur finde durch die Natur des Cestish Das Publikum sei gar nicht so dumm, außerdem müse 6 Rechtskonsulent oder Auktionator darauf bedacht sein, sich i 8 gewissen guten Rufzu erwerben. Er (Redner) wolle auchni ch 26 Gewerbe freigeben, die Aufsicht der Behörden lege venseh aber eine Verantwortlichkeit auf, die sie nicht tragen kinnba Wenn man z. B. sage, die Behörde habe ein Rech., den 8- werbebetrieb zu beschränken, wenn die Bedingungen der verlässigkeit nicht gegeben seien. Daraus folge, daß, so hr⸗ einem solchen Mann die Befugniß zum Gewerbebeineh nicht entzogen sei, Jedermann sage, der Mann müsse doch ze⸗ verlässig sein, denn wenn derselbe etwas Unrechtes gethan büle so würde er nicht mehr im Besitz der Befugniß sein. dir Behörden könnten aber doch trotz der größten Mühe sich rih für die Zuverlässigkeit verbürgen, zumal es sich um Winbll konsulenten handele. Man würde aber, wenn auch nicht inn⸗ zessionirte, so doch approbirte Klassen von Gewerbetreibende haben, und soweit werde die Behörde eine gewisse Verant⸗ wortlichkeit haben, die sie thatsächlich nicht ausführen ünn. Und darum, im Interesse der Behörden selbst, bitte er d diesem Gesetz, das in Wahrheit nur ein Polizeigeset sei⸗ ü mit dem Prinzip der Gewervbefreiheit nicht in Zusammenzan stehe, besonders vorsichtig zu sein. ·8

Die Diskussion wurde geschlossen und nach kurzen per sönlichen Bemerkungen der Abgg. Dr. Braun und Güncher (Sachsen) wurde der Entwurf der Gewerbeordnungs⸗an⸗ mission überwiesen.

vertagte sich das Haus um 3 ¾ Uhr auf Freitag

r.

88 85 Inserate für den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger und das Central⸗Handels⸗

register nimmt an: die Königliche Expedition

Deffentlis

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

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2 der Anzeiger. nehmen an: die Annoncen⸗Expedltinr des

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„Invalidendank“, Rudolf Mosse, Hzsenstin

des Zeutschen Reichs⸗Anzrigers und Königlich

Preußischen Stants-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

2. Subhastationen, u. dergl.

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88 u. s. w. von öffentlichen Papieren.

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und Grosshandel. . Verschiedene Bekanntmachungen. 7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen. . Familien-Nachrichten.

88

In der Börsen- beilage.

& Vogler, G. L. Daube & Co., (. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen giseren

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X

Subhastationen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.

92 7 1128941 Oeffentliche Zustellung. Nr. 5986. Die Karoline Schömer in Baden, vertreten durch Anwalt Wolff in Baden, klagt gegen den Bernhard Biecker von Pfungstadt (Hessen), Diener bei der Hofkünstlerin Eleonora Orlowa aus Oesterreich aus Miethe v. J. 1880 mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 50 und vorläufige Vollstreckbarkeit des ergehenden Urtheils und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großherzog⸗ liche Amtsgericht zu Baden auf 6“ Freitag, den 10. Juni 1881, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Baden, den 15. April 1881.

Lutz, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts. 2872l Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Karl Schäfer, in Metz wohnhaft, vertreten durch Geschäftsagent Diel zu Metz klagt

2882 Aufgebot. Nr. 3939. Die Küfer Wilhelm Jäckle’'s Eheleute in Haslach erwarben 1871 in der Erbtheilung auf Ableben der Theresia Weiß, geb. Schwarz von dort, folgende Liegenschaften, welche nicht zum Grundbuch eingetragen sind: 1) Ein zweistöckiges Wohnhaus auf dem Graben, einseits Benjamin⸗Neumeier, anderseits selbst. 2) Ein einstöckiges Oekonomiegebäude nebst Hof⸗ raithe, einseits selbst, anderseits Faver Weber. Auf Antrag werden alle Diejenigen, welche an diesen Liegenschaften dingliche, oder auf einem Stammguts⸗ oder Familiengutsverbande beruhende Rechte beanspruchen, aufgefordert, solche spätestens im Termine am 6. Juli 1881, Vormittags 8 ½ Uhr, anzumelden, widrigenfalls diese Rechte für erloschen erklärt würden. Wolfach, 16. April 1881. W Amtsgericht. ser Gerichtsschreiber: Hässig. Verkündet am 25. April 1881. gez. Busse,

[12831]

gegen den Ludwig Hirschbühl und Joseph Wahler, früher Kaufleute zu Metz, zur Zeit ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort wegen Entschädigung, mit dem Antrage auf Zahlung von 200 in Folge Nichtbefolgung eines schriftlichen Kaufpertrages, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amts⸗ gericht zu Metz auf den 2. Juni 1881, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die⸗

ser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Simon, Hülfs⸗Gerichtsschreiber des Kaiserl. Amtsgerichts.

12ss.] Oeffentliche Zustellung.

Der Handelsmann Meyer Fürst zu Metzig, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Schaller in Zabern, klagt gegen den Jacob Ohrel, früher zu Metzig, jetzt ohne

ekannten Wohnort, mit dem Antrage auf Auf⸗ 1 der beiden durch das Kaif. Amtsgericht zu Molsheim am 21. Dezember 1880 und 11. Januar 1881 zwischen den Parteien 1 Urtheile und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Zabern

auf den 13. Juli 1881, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hörkens, Landg. Sekret., . Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

1128771 Oeffentliche Zustellung.

Der Handelsmann Berl Salmen, Sohn, zu Mer⸗ zig, vertreten durch Rechtsanwalt Rothschild, klagt eegen den Mathias Schneider, Sohn, Ackerer, früher zu Weierweiler, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Forderung von 936,98 ℳ, mit dem Antrage: Königliches Landgericht wolle den Beklagten kostenfällig zur Zahlung von 936,98 nebst 5 % Zinsen von 737,75 ℳ, seit dem 16. März 1881, vom Rest seit der Klage verurtheilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Trier

auf den 19. September 1881, Vormittags 9 Uhr,

—2

Geerichtsschreiber. m Namen des Königs! Auf den Antrag des Böttchermeisters Friedrich Wilhelm Bartlikowski in Birnbaum erkennt das Königliche Amtsgericht zu Birn⸗ baum durch den Amtsrichter Bittag Recht: Die unbekannten Berechtigten der auf dem Grundstücke Birnbaum Blatt 207 Abth. III. Nr. 1 eingetragenen und nach Birnbaum Blatt 462 zur Mithaft übertragenen 60 Thaler väter⸗ liche Erbegelder, welche die Besitzerin Eva Marie verwittwete Gerber, geborene Zeuschner, in dem zwischen ihr und der Vormundschaft ihrer Kinder unterm 12. März 1803 errichteten und den 3. Mai ej a. obervormundschaftlich approbirten Erbvergleiche ihren Kindern aus⸗ Flast und darin gewilligt hat, daß diese 60 Thaler zur ersten Hypothek, jedoch ohne Ver⸗ zinsung bis zur Verheirathung der Töchter und Volljährigkeit des Sohnes auf ihrem Grund⸗ stücke haften mögen, welches ex decreto vom 6. Juni 1803 intabulirt worden, werden mit ihren Forderungen auf diese Post ausgeschlossen, und wird das über diese Post gebildete Hypotheken⸗ dokument für kraftlos erklärt. gez. Bittag.

1e- Aufgebot.

Die nachstehenden Grundstücks⸗Eigenthümer baben behufs Löschung der unten bezeichneten angeblich ge⸗ tilgten Hypothekenposten, deren Aufgehot beantragt: 1) der Eigenthümer Friedrich Rewitz zu Horster⸗

Silbgr. 6 Pf.

für

busch:

43, Dreiundvierzig Thaler 2 väterliche Erbgelder der Geschwister Johann Christian Ephraim, Marie Auguste Florentine und Elise Barbara Gutknecht auf Grund des Rezesses vom 1. Februar 1854 in Abthei⸗ lung III. Nr. 1 des Grundbuches Horster⸗ 18 18 zufolge Verfügung vom 16. März 854,

2) der Eigenthümer Gottfried Heß zu Trunz: 68, Achtundsechszig Thaler 8 Silbgr. Kauf⸗ gelderrückstand der Wittwe Elisabeth Kobusch, geborne Schick, und die Erben ihres Ehemannes Daniel Kobusch in Abtheilung III. Nr. 1 des Grundbuches Trunz Nr. 76 auf Grund des

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ ricchte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Moreuz, er des Königlichen Landgerichts.

Kaufkontraktes vom 22. April 1845 cum annexis zufolge Verfüzung vom 24. November 1846, 9 der Hofbesitzer Michael Hube zu Wolffsdorf

böhe: ¹200, Zweihundert Thaler Darlehnsforderung

von Roebern in Abtheilung III. Nr. 3 des Grundbuches Wolffsdorf Höhe Nr. 8 und 19 auf Grund der Schuldurkunde vom 16. März zufolge Verfügung vom 11. November

4) die Besitzer Jacob und Anna Regine Doering⸗ schen Eheleute zu Maybaum:

250, Zweihundertfünfzig Thaler, Darlehnsfor⸗ derung des Hauptmanns George Wilhelm von Bonin in Abtheilung III. Nr. 5 des Grund⸗ buches Maybaum Nr. 30 auf Grund der Schuldurkunde vom 4. Oktober 1845 zufolge Verfügung vom 17. Oktober 1845,

5) der Besitzer Heinrich Dobrick zu Plohnen:

100 Thlr., Einhundert Thaler 3 Groschen koelmische Hälfte der Elisabeth Stegmann, geb. Gehrmann,

133, Einhunderidreiunddreißig Thaler 30 Gro⸗ schen Vatererbtheile der Geschwister Regine und Elisabeth Stegmann,

eingetragen auf Serpien Nr. 14 Abtheilung III. Nr. 5 und 6 auf Grund des Rezesses vom 27. Oktober 1803 zufolge Verfügung vom 14. Juni 1814,

6) der Tischlermeister Joseh Schulz zu Elbing:

2. 83, Dreiundachtzig Thaler 30 Groschen Dar⸗ lehnsforderung der Jacob Kohl'schen Unmün⸗ digen, eingetragen auf Elbing 1. 189 Abthei⸗ lung III. Nr. 1 auf Grund der Schuldurkunde vom 23. Oktober 1776,

b. 53, Dreiundfünfzig Thaler 30 Groschen, Erb⸗ gelder für die Geschwister Anne Marie und Johann Samuel Wedell eingetragen auf dem⸗ selben Grundstück Abtheilung II1I. Nr. 2 auf Grund des gerichtlichen Erbvergleiches vom 12. November 1795,

7) der Ackerbürger Valentin Ehm zu Tolkemit:

a. eine Ausgedingeforderung der Helena Magda⸗ lena Ehm, eingetragen auf Tolkemit 97 und 98 Abtheilung II. Nr. 2 und resp. 2 aus dem Erb⸗ theilungsvergleiche vom 31. Oktober 1821 c. ann.,

b. 200, Zweihundert Thaler, Vatererbtheile der Geschwister Helena Magdalena und Anton Ehm, eingetragen auf denselben zwei Grund⸗ stücken Abtheilung I1I. Nr. 1 und resp. 1 aus dem zu a. genannten Erbtheilungsvergleiche,

zufolge Verfügung vom 10. Mai 1825 und 5. Juli 1825.

Die Forderungen sollen saͤmmtlich laut beige⸗ brachter Bescheinigungen getilgt sein und die zu 1—5 und 7 gefertigten Hypothekendokumente ver⸗ loren gegangen.

Die der Person oder dem Aufenthalte nach un⸗ bekannten Inhaber dieser Hypothekenposten, sowie deren Erben, Cessionarien oder sonstigen Rechts⸗ nachfolger werden aufgefordert, ihre Anspräche spä⸗ testens im Termine

den 6. Inii 1881, Vormittags 11 ½ Uhr, im Zimmer Nr. 7 anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen auf die Posten ausgeschlossen, die darüber gebildeten Dokumente für kraftlos er⸗ klärt und die Posten gelöscht werden.

Zu diesem Termin werden insbesondere und na⸗ mentlich geladen:

zu 3) Frau Professor Justine Poselger, der Guts⸗ besitzer Samuel du Bois und die Kinder des Carl 8v h 1.

zu ie Erben der Frau Henriette Eleonore Alsen,, ser 1” 2 5

zu eer Handelsmann Andreas Ehm zu Ham⸗ burg, Sohn des Schneidermeisters Pen ce9e zu Tolkemit, ferner Otto Ehm und Albert Ehm, Kin⸗ der des Feldwebels Joseph Ehm.

Elbiug, den 9. März 1881. Königliches Amtsgericht. Abth. III.

P Aufgebot.

Die Oeckonomensehefrau Josefa Städele von Buchloe hat als Universalrechtsnachfolgerin der ver⸗

der Frau Justizdirektor Johaana Jungschulz

storbenen Taglöhnerin Maria Weiher von dort die

Sparkassabuchs anzumelden, widrigenfalls für kraftlos erklärt würde.

Amortisation des auf Letztere lautenden und n Verlust gegangenen Sparkassabuches Nr. 4373 dn Stadt Landsberg, ausgestellt unterm 2. änt 1878 über eine Einlage von 320 beantrazt Nachdem der Antrag für zulässig erkannt nan⸗ ergeht an den etwaigen Inhaber bezeichneten Eha⸗ kassabuches die Aufforderung, seine Rechte dh Ansprüche spätestens in dem bei dem Amtegnitt Landsberg a./2, in dessen Sitzungssaale, am Samstag, den 26. November 1881, Vormittags 9 Uhr, stattfindenden Aufgebotstermine unter Vorlax

Laudsberg a./L., 1. März 1881. Königliches Amtsgericht.

. Aufgebot.

Die Erben des EE1“ Hermann Edr

Hofer in Berlin baben das Aufgebot des Antbeh

scheins Nr. 810 (über ein Tausendstel) des Stti⸗ kohlenbergwerks Mont⸗Cenis in Herne, ausgestll am 1. Januar 1872 auf Rudolf Hofer in Haln und von diesem abgetreten am 22. August 1ö7ln Hermann Eduard Hofer, beantragt. Der Inhabe der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in da

auf den 20. September 1881, Vormittags 10 Uir, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer N. l) anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte ann⸗ melden und die Ürkunde vorzulegen, widrigastlb die Kraftloserklärung derselben erfolgen witd. Bochum, den 27. Januar 1881. Königliches Amtsgericht.

Verkaufsanzeige nebst Edictalladung

In Sachen des W. Hövermann zu Tutin Glän⸗ bigers, gegen den Anbauer Friedrich Stolte i pis⸗ sade, Schuldner, soll die dem Letzteren gehöüge Abbauerei Nr. 10 zu Pussade, bestehend ans da Kartenblatt 1, Parzelle Nr. 176/114, 15911, 161,33, 181/41 und 192/41 der Grundsteuer⸗Mutterolle bon Pussade aufgeführten, 6 ha 73 a 04 am großen Grundstücken nebst darauf befindlichem massiven Wohnhause, mit Ziegeln gedeckt und Zubehör zwange⸗ weise in dem dazu auf

Donnerstag, den 23. Juni 1881, Morgens 11 Uhr, juct allhier anberaumten Termine öffentlich versteige werden.

Kaufliebhaber werden damit geladen. Alle, welche daran Eigenthums⸗, Nüher⸗ lehnnch liche, fideikommissarische, Pfand⸗, und sonstige 8 liche Rechte, insbesondere Servituten und Neͤlbe⸗ rechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefor dert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter em Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Naht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grun

stücks verloren gehe.

Dannenberg, den 21. April 1881.

Königliches Amtsgericht. Abth. I. (gez.) Wilhelm. 8

8 rehm, Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts.

[12829] 8 Der Termin in der Aufgebotssache, betreffend. 1 von Karl Wegner am 15. Oktober 1880 ausgefe⸗ ten, von Julius Gruenfeld angenommenen Wes über 900 wird auf 3 den 15. Oktober er., um 12 Uhr Vormittaße verlegt. Thorn, den 22. April 1881. Koönigliches Amtsgericht.

8

’” [12823 Die etforde sollen

geben

in Ge hersber ngen erechn) bünnen

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Unte cgelt in fe

Göt