dem bei der General⸗Intendantur der Königlichen Schau⸗ Fpiele angestellten Bureauvorsteher Hofrath Schäffer den kter als Geheimer Hofrath, dem ebendafelbst angestellten ter⸗Intendantur⸗Rath Dr. Ullrich den Chara als
Geheimer Theater⸗Intendantur⸗Rath, dem Rechtsanwalt und Notar Levin in Osterode a. H.
den Charakter als Justiz⸗Rath, und dem Polizei⸗Sekretär Golz in Berlin den Charakter als
Kanzlei⸗Rath zu verleihen. Berlin, den 11. Juni 1881.
Se. Hoheit der Fürst Milan von Serbien ist gestern Abend nach Danzig abgereist.
8
Kriegs⸗Ministerium.
Die bei der Militär⸗Wittwen⸗Pensions⸗Anstalt unter den Nummern: 14 205. 14 260. 16 432. 16 691. 18 070. 18 273. 19 959. 22 996. 24 156. 24 552. 25 176. 25 270. 26 143. PHrꝛ 27 721. 27 815. 27 919. 27 943. 29 036. 29 493. 38 317. 31 824. 32 153. 32 255. 32 796. 33 125. 33 1222 34 621. 34 669. 35 246. 35 544. 36 504. 36 726a. 89 580 36 892. 37 292. 37 390. 37 678. 38 038. 38 243. 38 715. 38 888. 39 046. 39 381. 39 584. 39 617. 40 180. 40 527. 40 777. 40 920. 41 438. 41 930.
werden hierdurch aufgefordert, sesäumt an die Militär⸗Wittwen⸗ dieselben ihre Exklusion aus
aufgenommenen Interessenten ihre rückständigen Beiträge un Kasse abzuführen, widrigenfalls der Anstalt zu gewärtigen haben. Berlin, den 3. Juni 1881. “ 1 General⸗Direktion der Königlich preußischen Militär⸗Wittwen⸗Pensions⸗Anstalt.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Konigliche Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität.
Das im Druck erschienene amtliche — des Per⸗ aals und der Studirenden hiesiger Uni⸗ st für das mmersemester 1881 ist im Bureau der Königlichen Univer⸗ sität, das Exemplar für 75 ₰, käuflich zu haben. Berlin, den 10. Juni 1881.
Der Rektor und der Richter. A. W. Hofmann. Schulz.
Justiz⸗Ministerium.
echtsanwalt Süß zu Ibbenbüren ist zum Notar im Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Hamm mit Anweisung seines Wohnsitzes in Ibbenbüren ernannt worden.
Der Notar Riffart in Trarbach ist in den Amtsgerichts⸗ bezirk Bensberg, im Landgerichtsbe irke Cöln, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Bensber tzt worden.
Versetzt sind: der Amts ohde in Friedland Ostpr. an das Amtsgericht in Bartenstein, der Amtsri Rei⸗ mann in Steinau a. O. an das Amtsgericht in Glogau, der Landrichter Schönfeld in Ostrowo als Amtsrichter an das Amtsgericht in Gnesen, der Amtsrichter Nückel in Remscheid
als Landrichter an das r n2 in Elberfeld und der Amtsrichter Jerusalem in Wiehl an das Amtsgericht in Uerdingen.
Der Amtsrichter von Gordon in Bochum ist in Folge —2 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus dem Justizdienst en en.
m Amtsgerichts⸗Rath Meltzbach in Gnesen ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.
i der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Rechts⸗ anwalt Calow in Treptow a. R. bei dem Landgericht in Stargard und der Rechtsanwalt Schumann in Reinerz bei dem Landgericht in Glatz.
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der bis⸗
Amtsrichter Dr. Bunke aus Strasburg Westpr. bei dem icht in Briesen, der bisherige Amtsrichter Eich⸗ holz aus dem Amtsgericht in Heilsberg, der bisherige Amtsrichter Wagenknecht aus Treuenb bei dem Amtsgericht in — der Rechtsanwalt List aus Insterburg bei dem Amtsgericht in Goldap und der Gerichts⸗ assessor Meyer bei dem Landgericht in Hannover.
Der Staatsanwalt z. D. von Schuckmann aus Hechin⸗
een, der Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Döring in Elochau und der Rechtsanwalt, Justiz⸗Rath Böcking in Saarbrücken sind gestorben.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
m Bekanntmachung.
Die am 1. Juli d. J. fälligen Zinsen von preußischen Staatspapieren, sowie der Neumärkischen Schuldverschreibungen und der Aktien und Obligationen der Niederschlesisch⸗Mär⸗ kischen und der Münster⸗Hammer Eisenbahn können bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse hierselbst, Oranienstraße 94, unten links, schon vom 15. d. M. ab täglich, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage und der drei letzten Geschäftstage jedes Monats, von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags
gegen Ablieferung der fälligen Zinsscheine erhoben werden. Von den Regierungs⸗Hauptkassen, den Bezirks⸗Hauptkassen der Provinz Hannover und der Kreiskasse in Frankfurt am e iese vom 20. d. M. ab, mit Aus⸗ 1t Sonn⸗ und Festtage . vnges Fes Festtage und der Kassenrevisionstage, Die Zinsscheine müssen nach den einzelnen 8 gattungen und Werthabschnitten geordnet, 88 es L-re⸗ ein, die Stückzahl und den Betrag der verschiedenen Werth⸗ abschnitte enthaltendes, aufgerechnetes, unterschriebenes und mit Angabe der Wohnung des Inhabers versehenes Ver⸗ zeichniß beigefügt sein. “
Berlin, den 9. Juni 1881.
Hauptverwaltung der Staatsschulden. Sydow. Hering. Merleker. Michelly.
Die Rektoratsprüfung wird hier am 15. und 16. No⸗ vember und eventuell am 13. und 14. Dezember d. J. abge⸗ halten werden. Das Nähere besagen die Amtsblätter. 8 Berlin, den 9. Juni 1881. — Königliches Provinzial⸗Schul⸗Kollegium. Herwig.
Angekommen: Der Präsident des Evangelischen Ober⸗ Kirchenraths, Dr. Hermes.
Bekanntmachung, betreffend die Verloosung der vormale Hannoverschen 4 prozentigen Staatsschuldverschreibungen Litt. 8. für
das Jahr vom 1. April 188 Bei der am 1, d. M. in C. von Notar und
stattgehabten Ausloosung der vo 22 Staa 8 verschreibungen Itt. 8. zur Tilgung für das r vom 1. 1 1881/82 sind die verzeichneten Nummern gezogen; :
Nr. 105 130 165 212 383 436 719 741 973 1003 1008 1012 1047 1326 1342 1355 1419 1645 1721 1806 1937 2059.
1e icsete weögeh dennn Besi 8bledans auf den 2. Januar 2 zur baaren Rü ündigt. Die au chreibungen lauten auf Gold, und wird deren Rü in grung, na der BeeenenaeJ, dn Herrn Hüschekanzlers vom 6. 1873, betreffend die Außercoursse der Landes⸗Go ꝛc. ’ Anzeiger Nr. 292), sowie den Ausführun des 1 Finanz⸗Ministers vem 17. März 1874 (Reich Nr. 68, P2² vv 15. De d. J. ab Die Kapi vom 15. . den sungen und den nach dem 2. Januar 1882 Nr. 3— 10 an den Gaes e, bei der Hauptkafse hierselbst, von 9 bis 12 Uhr 8 Einlösung der Schuldverschreibungen kann bei der Staatsschuldentil se in Berlin, den den haup in Lüncburg und Osnabrück, der Kreiskasse zu Frankfurt a. M. bewirkt werden. eäee un 8 ber d. bei einer der letz ten welche üen. süeanne n I1nmn“] e
nicht erfolgen, so tritt dasselbe von dem 4.— tpunkte ab zum Nachtheile der Gläubiger außer Sattestich wird — aufmerksam gemacht, und — Hannoverschen Landes⸗ und ’ 8. bereits früher gekündigt 1 des⸗
mit dem 1 823 getretenen, — außer 2 R.E E“ 9 m üirks. 8 Hannever. den 3. 42 Der
1 1 Litt. D. 3 ½ % auf I.
ungen. 1853 gekündigt: Nr. 100 4
200 Thlr. Konvpentionsmünze. Litt. H. 100 Slr, Cnnfat. 1 Deeeuber 1988 peghebigt: A 7188 tt. P. auf 1. ündigt: 7128 à 29 gble Fonrank. e 2 Zamaar 1878 Fumeet: ir 116 4 blr. Gold, au Dezember 8 gekündigt: 9 4162 à 100 Thlr. Gold. 8 Litt. S. 4 % auf 2. Januar 1881 gekündigt: Nr. 1009 à 500 Thlr. Gold. 6 S DI. 5 % auf 1. Mai 1856 gekündigt: Nr. 2178 à 500 Thlr. ourand Litt. EI. 4 % auf 1. Dezember 1874 gekündigt: Nr. 2880 à 100 Thlr. eeraer 1 g. Nr. 14110
88 auf 2. Januar 1874 gekündigt: Nr. 830 à
Thlr. Courant. ge 9. 8 gekündigt: .1711 Seee ee be; e dine
Courant.
Litt. FI. 4 % auf 1. Dezember 1874 7* à 500 Thlr. Geld, Nr. 8938 à 200 Thlr. Gold, Nr. 13934 à 100 Litt. G I. 4 % auf 1. 17113 à 200 Thlr. Coura Litt. H I. 4 % auf 1. Dezember 1874 gekündigt: Nr. 3644 4580 à 200 Thlr. Cum int, Nr. 1320 à 100 Thlr. Courant.
Personalveränderungen.
Königlich Preußische Armee. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 4. Juni. Heymons, jor a. D., kommandirt zur Dienstleistung bei dem Bez. Kommando des Res. Landw. Regts. Nr. 35, früher Hauptm. und Comp. Chef im Inf. Regt. Nr. 65, unter Stellung zur Disp. mit seiner Pens., fünften Stabsoffizier bei dem Bez. Kommando des gedachten de. nencg. daamntdes Krzegs⸗Miazstehms. 1. Junz. Sal
durch Verfügung des Kriegs⸗ Junk Saltz⸗ sieder, Zeuggh 218 vom Art. Depot in Karlsruhe, zum Art. Depot in Coblenz, Spohr, Zeug⸗Pr. Lt. vom Art. Depot in Mainz, zum Art. Depot in Karlsruhe, v. Wussow, Zeug⸗Lt. von der
Geschützgießerei, zum Art. Depot in Mainz, —*
Leamte der Militärverwaltung. t Genehmigung des Kriegs⸗Ministeriums. April. Kohlke, Zahlmstr. v. 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 44, zum 1. Bat. des Regg. Nr. 128, Schoultz v. Ascheraden, Zahlmstr. vom Füs. t. Gren. Regts. Nr. 5, zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 44, Bonson, 5 85 vom 1. Bat. Inf. — Nr. 21, zum 1. Bat. des Inf. Regts. Nr. 129, Tiller, Zahlmstr. vom 2. Bat. Fuß⸗Art. Regts. Nr. 2, 725 2. Bat, des Inf. Regts. Nr. 129, Mann, Zahlmstr. vom 2. Bat. ver Regts. Nr. 61, zum 1. des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 11,
enzmann, Zahlmstr. vom 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 54, zum 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 61, Fiebelkorn, Zahlmstr. vom 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 21, zum 1. Bat. desselben Regts., Prietzel, Feblacth vom 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 24, zum 1. Bat. des Inf. Regts. Nr. 98, Loeffel, Za Umstr. vom 1. Bat. Füs. Regts. Nr. 37, zum 1. Bat. des Inf. Regts. Nr. 9, Meißner, Zahl⸗ mstr. vom 2. Bat. Inf. Regts. Nr. 25, zum 2. Bat. des Inf. Regts. Nr. 99, Haidolf. Zahlmstr. vom Train⸗Bat. Nr. 6, zum 1. Bat. des Inf. Regts. Nr. 132. Müllerl., Zahlmstr. vom Jäger⸗Bat. Nr. 7, zum 1. Bat. des Inf. Regts. Nr. 131, Götz, Zahlmstr. vom 2. Bat. Füs. Regts. Nr. 39, zum 2. Bat. des Inf. Regts. Nr. 131, Frey⸗
2 2.
chmidt, Zahlmstr. vom 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 55, zum Füs. Bat. Inf. d fte. Nr. 13, Schneider, Zahlmstr. vom Füs. Bat. Inf. Regts. Nr. 68, zum 1. Bat. des Inf. Regts. Nr. 130, Adam,
Fahlmste von der Kriegsschule in Engers, zum Füs. Bat. Inf. 8 18 Nr. 68, Obst, Zahlmstr. vom Train⸗Bat. Nr. 11, zum 1. Bat. des Inf. Regts. Nr. 97, Servé, Zahlmstr. von der 2. Ab⸗ theil. Feld⸗Art. 58 Nr. 20, zur 1. Abth. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 31, 9 Zahlmstr. von der Kriegsschule in Metz zum Pion. Bat. Nr. 16, Preusser, Zahlmstr. vom 1. Bat. Inf. Regts. Nr. 42, zur Kriegsschule in Metz 52 1 Königlich Bayerische Armee.
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 29. Mai.
Schwalb, Oberst⸗Lt. a. D., zuletzt Landw. Bez. Commandeur, die
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 11. Juni. Se. Majestät der Kaiser und Köni
ürt den 2— von etere 1 Sich 2— 8 zufs einer rechu j von Bismarck. “ a8 Üen Fürsten Heute um 11 hielt Seseeasr Geneaedcheien uen Fhrent Er ebei enern
Der 20. Mai d. J. folgende Abänderungen der Bestimmungen ü die Verabsolgung von unzerkleinertem
Bundesrath hat in seiner Situng vom
Pfannenslein sen: 1) den Landwirthen, welche un⸗ zerkleinerten undenatuirten Pfannenstein beziehen, ist 82 Füh⸗ rung eines Kontrolregisters über den Zugang und Abgang von Pfannenstein erlassen; 2) die amtliche Transportbezette⸗ lung der Sendungen von unzerkleinertem undenaturirtem —ö2 an Landwirthe kommt in 27 dagegen hat 3) lich der Bestellzettel der Landwirthe über unzerkleinerten undenaturirten Pfannenstein das een nach Ziffer 20 und 21 der Bestimmungen, — Befreiung des zu landwirthschaftlichen und g ichen Zwecken bestimmten Salzes von der Salzabgabe, Anwendung zu finden.
— Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 23. Mai d. J. beschlossen, 8 Erhebn. daß zur rirung des sogenannten Bestellsalzes, an Stelle des in Ziffer II. B. 1 der Bestimmungen, betreffend die Befreiung des zu landwirthschaftlichen und gewerblichen Zwecken bestimm⸗ ten Balbes von der Salzabgabe, vorgeschriebenen t ver Centner reiner wasserheller Karbolsäure, die gleiche Men gereinigter Karbolsäure zugelassen werde.
— Der Bundesrath, die vereinigten Aus das Landheer und die Festungen, für das und für stizwesen, die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuer⸗ wesen und für Handel und Verkehr sowie der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.
Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstages befindet sich in der Ersten Bellsge
— der heutigen (58.) Sitzung des Reichs⸗ tags, welcher mehrere Bevollmächtigte zum Bundesrath und Kommissarien desselben beiwohnten, wurde die zweite Lesung des Unfallversicherungsgesetzes mit §. 42 fortgesetzt.
8 ½ n Entschädigungsberech die Lan
₰¾X ädi htigter diee Landes⸗ vers können mit rechtlicher Wi weder ver⸗ pfändet, noch auf Dritte für andere, als die in
§. 749 Absatz 4 der Ei — F 6. er For der Ehefrau und — und die des ersatzber Armenverbandes gepfändet werden.
Erlaubniß zum Tragen der Ünif. des 1. Inf. Regts. ertheilt.
der A. des Rei emss sehes folgender Antrag Abg. Dr.
vor: wie folgt zu 2 „Die Forderungen En tigter gegen die Landes⸗ versicherungsanstalt können, soweit es sich nicht um die im §. 749 Absatz 4 der Civilprozeßordnung neten Forderungen der Ehe⸗
frau und ehell der und die des ersatzberechtigten Armen⸗ verbandes Fecn an rechtlicher . Feaber noch auf Dritte übertragen, noch gepfändet werden.“ Die Diskussion hatte schon vor der Pfingstpause statt⸗ funden; die Abstimmung ergab damals die g leit des Hauses. der heute wiederholten Abstimmung wurde der Antrag Reichensperger abgelehnt, und §.42 unver⸗ FvF72 angenommen. Ebenso ohne Debatte die 88§. 43, 44 18s lanennschnd cse Gascda desbhrne p⸗ n habe dieses Gese ten Personen un deren Hinterbliebene können en 24 Betriebsunternehmer, 8 ü Betrieb die ersteren 5 tigt waren, einen Anspruch auf üeb des in Folge eer Fe 96 nur dann n, wenn der all vorsätzli igeführt In diesem Falle beschränkt sich der Rafhees Eee um welchen die den Berechtigten nach den esstehenden gesetzlichen Vorschriften gehührende Entschädigung die ihnen nach diesem Gesetze zustehende übersteigt. Der Anspruch verjährt in achtzehn Monaten vom Tage des Unfalls an gerechnet. Hierzu lag folgender Antrag des Abg. Wöllmer vor: Der Reichstag wolle beschließen: in be Zeile 5 hinter dem Worte „herbeigeführt“ die Worte ein⸗ zuschalten:
„oder durch grobes Verschulden verursacht .
Außerdem beantragte der Abg. von Kesseler, den zweiten Absatz zu streichen.
Die Abgg. Wöllmer, Freund und Laporte traten für den ersteren Antrag ein, der vom Bundesraths⸗Kommissar Geh. Ober⸗ Reg.⸗Rath Lohmann bekämpft wurde. Der Reichstag geneh⸗ migte auch diesen Paragraphen nach der Vorlage.
Zu §. 47, welcher nach dem Kommissionsbeschlusse lautet:
Der Betriebsunternehmer ist verpflichtet, der Landesversiche⸗ r ena alle Aufwendungen, welche dieselbe in Folge des Un⸗ falls auf Grund dieses Gesetzes zu machen hat, zu erstatten, wenn er oder im Falle seiner Handlungsunfähigkeit sein gesetzlicher Ver⸗ treter den Unfall vorsätzlich herbeigeführt oder durch grobes Verschul⸗ den verursacht hat. In gleicher Weise haftet eine Aktienges ellschaft oder eingetragene Genossenschaft, wenn ein Mitglied ihres Vorstandes, sowte eine Handelsgesellschaft oder eingetragene Genossenschaft, wenn einer der Liquldatoren den Unfall vorsätzlich oder durch grobes Verschulden
verursacht hat. 1 f 8 Ersatz für die Rente kann in den vorstehend bezeichneten
Fällen deren Kapitalwerth gefordert werden. Der Anspruch verjährt in achtzehn Monaten vom Tage des Unfalls an gexrechnet. 1 lag folgender Antrag vom Abg. Dr. Gareis vor: Der Reichstag wolle beschließen: 1 in §. 47 Satz 2 nach dem Worte „Aktiengesellschaft⸗ die Worte: „eine Innung“ und ebenso nach dem Worte „Handelsgesellschaft“ die Worte „eine Innung“ einzufügen. 3 b Der Abg. Dr. Gareis befürwortete seinen Antrag mit der Erwägung, daß es dem juristischen Wesen der In⸗ nung entspreche, wenn man ihr dieselbe Haftbarkeit wie den Aktien⸗, Handelsgesellschaften und eingetragenen Genossen⸗ schaften auflege. . Abg. Stumm widersprach dem Antrage, da bei regreßpflichtigem Verschulden der Innungen die In⸗ nungsmeister verantwortlich zu machen seien. Nachdem der Bundesraths⸗Kommissar sich mit dem Antrage einverstanden erklärt hatte, wurde derselbe angenommen, und §. 47 mit dieser Aenderung genehmigt. Die gleiche Aenderung wurde in 8 51 auf Antrag des Abg. Gareis beschlossen. 1 §. 53 lautet nach der Regierungsvorlage: