1881 / 134 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 11 Jun 1881 18:00:01 GMT) scan diff

beantragt. die kommissar liege, 3 8 zu verbieten. Der Abg. Lieber befürchtete, den §. 53 den Sinn der Arbeiter ausschließlich auf die Ver⸗ sicherung richten werde, während es daneben doch weit nütz⸗ 85 Ziele wer Auer bat, daß man nicht die Möglichkeit versperre, die Ar⸗ beiter höher zu versichern, als das Der Abg. Stumm bekämpfte diesen

sind 42 Kandidaten, nach den Vorschriften vom 27. 1876 332 Kandidaten, und zwar 97 für das Hochbaufach, 165

§. 53. Für Personen, welche nach Maßgabe dieses Gesetzes versichert sind, kann eine weitere Versicherung bei der Reichs⸗Ver⸗ sicherungsanstalt abgeschlossen werden. 8

Gegenstand der Versicherung ist die Gewährung eines Zuschusses zu den in den §§. 8, 9 festgesetzten Renten. Die Höhe des Nh⸗ schusses wird von dem Versicherungsnehmer bestimmt, derselbe darf die Hälfte der in den §§. 8, 9 festgesetzten Beträge nicht übersteigen. eice Versicherungsprämie wird nach den für die gesetzlich vor⸗ geschriebene Versicherung festgestellten Tarifen berechnet.

Die Kommission hatte die Streichung dieses Paragraphen Die Abgg. Auer und Genossen beantragten Wiederherstellung der Vorlage. Der Bundesraths⸗ machte geltend, daß kein Grund vor⸗

höhere als die gesetzliche Versicherung daß man durch

eine

für etwaige Häuschens

Er⸗ Abg.

den

Ersparnisse gebe, Der

eines und dergleichen. nackte Bedürfniß erheische. 6 d Antrag, der vom Staats⸗ Minister von Boetticher dringend zur Annahme empfohlen wurde. Der Antrag wurde indessen abgelehnt.

Zu §. 54, welcher nach dem Kommissionsbeschlusse lautet:

Für die im Dienste Anderer beschäftigten Arbeiter, für welche die Versicherung durch dieses Gesetz nicht vorgeschrieben ist, können Versicherungen gegen die Fee von Betriebsunfällen bei der Landesversicherungsanstalt abgeschlossen werden.

Gegenstand der Versicherung ist,

für den Fall der völligen oder theilweisen Erwerbsunfähig⸗ keit, eine für die Dauer derselben an den Verletzten zu zahlende Rente, für den Fall des Todes, eine an die im §. 9 bezeichneten Hinterbliebenen für die daselbst vorgeschriebene Dauer zu zahlende Rente. Dasselbe gilt von denjenigen b welche für bestimmte gewerbetreibende außerhalb der Arbeitsstätten der letzteren mit der Anfertigung gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt sind.

Die Höhe der zu versichernden Rente bestimmt der Versiche⸗ nngsnehmer; jedoch soll die Rente für den Fall der völligen Er⸗ werbsunfähigkeit zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes (§. 1 a.) des Versicherten, für den Fall des Todes die Hälfte des Jahres⸗ verdienstes nicht übersteigen.

haben die Abgg. Auer und Gen. folgenden Antrag gestellt:

Absatz 1. Für die im Dienste Anderer beschäftigten Arbeiter, für welche die Versicherung durch dieses Gesetz nicht vorgeschrieben ist, sowie für selbständige Gewerbetreibende und Landwirthe, so⸗ weit dieselben nicht über fünf Personen beschäftigen, können Ver⸗ sicherungen gegen die Folgen von Betriebsunfällen bei der Reichs⸗ versicherungsanstalt abgeschlossen werden.

Absatz 5 ist nach der Regierunngsvorlage wieder herzustellen.

Der Abg. Auer betonte zur Motivirung desselben, daß

die Kleingewerbtreibenden ebenso wie die einfachen Arbeiter des Schutzes, den dieses Gesetz biete, bedürftig seien. Der Antrag wurde abgelehnt und die Kommissionsvorlage ange⸗ nommen.

(Schluß des Blattes.) Vor den Königlichen technischen Prüfungs⸗

kommissionen in Berlin, Hannover und Aachen haben im Laufe des verflossenen Rechnungsjahres pro 1. April 1880/81 im Ganzen 374 Kandidaten (im Vorjahre 315) die erste Shat als Bauführer abgelegt und zwar 277 in Berlin, n 6 Kandidaten haben 260 die Prüfung bestanden und sind in Folge dessen zu Bauführern, beziehlich Maschinen⸗Bauführern ernannt worden.

79 in Hannover und 18 in Aachen. Von diesen

Nach den älteren Vorschriften vom 3. September S unit

süͤt das Bauingenieur⸗ und 70 für das Maschinenfach geprüft worden.

Von den 277 Kandidaten, welche in Berlin der Prüfung sich untezggen haben, haben 12 „mit Auszeichnung“ be⸗ standen; in Hannover haben 2 Kandidaten dies Gesammt⸗ prädikat erhalten.

Uebernimmt der Cedent einer Hypotheken⸗ forderung dem Cessionar gegenüber, welcher die Hypothek für einen den Nominalbetrag derselben nicht erreichenden Preis erwirbt, vertraglich die Gewährleistungspflicht für die Bonität der Forderung schlechtweg, ohne eine besondere Vereinbarung, in welcher Art Gewähr zu leisten sei, so beschränkt sich nach einer Entscheidung des Reichsgerichts, vom 10. März d. J., die Gewährleistung im Falle des künstigen Ausfalls der Forderung auf diejenige Summe, welche der Cessionar dem Cedenten bei der Cession als Cessions⸗ Valuta gegeben hat. War dagegen bei der Cession vom Cedenten für den Fall des künftigen Ausfalls der cedirten Forderung Ersatz des vollen Nominalbetrages der Forderung vertraglich verpprochen worden, so ist er zur Zahlung des vollen Nominal⸗

nages der cedirten und später ausgefallenen Hypotheken⸗ soterung verpflichtet; dasselbe gilt, wenn der Cedent für die eme Forderung Bürgschaft übernimmt, wodurch er sich nehen dem Hypothekenschuldner als Schuldner für den ganzen ommaͤlbetrag der Forderung konstituirt. Uebernimmt gar de Edent die selbstschuldnerische Bürgschaft unter Verzicht auf die Rechtswohlthat der Verweisung an das Pfand, so unn der Cessionar nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung, mit Umgehung des Hauptschuldners und des verpfändeten Crundstückes, sofort den ganzen Nominalbetrag der Forderung Legen den Cedenten einklagen.

Die Verabredung einer Wandelpön bei einem Kaufvertrage befreit, nach einem Erkenntniß des Reichs⸗ gerichts, vom 15. November v. F., nicht von der Pflicht zur

legung des Kaufstempels.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich säch⸗ siche Geheime Finanz⸗Rath Golz ist wieder hier eingetroffen.

„S. M. S.,Moltke“, 16 Geschütze, Kommdt. Kpt. z. S. irner, ist eingegangener telegraphischer Nachricht zufolge in ontevideo eingetroffen.

Kiel, 11. Juni. (W. T. B.) Das Panzerge⸗ schwader ankerde am S hn⸗ bei Rügen und setzte gesemn die Fahrt nach Neufahrwasser fort, wo es heute ein⸗ teffen bürste. An Bord Alles wohl.

ga Sachsen. Dresden, 11. Juni. (W. T. B.) Der Nandg und die Königin sind heute Vormittag im besten ohlsein hier wieder eingetroffen und am Bahnhofe von dem rinzen Georg, sämmtlichen Ministern und dem Ober⸗Bürger⸗ neister begrüßt worden.

Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 9. Juni. F. n der heutigen Sitzung der Consérence à hasae dng; 8 n fwage sehr eingehend diskutirt und die Verhandlung bei Ar⸗ tikel IX. des Konventionsentwurfs geschlossen.

FPrag 19 Juni. (W. T. B.) Der Kronprinz und die Kronprinzessin machten heute Nachmittags eine Rund⸗ fahrt durch die Stadt. Abends besuchte der Kronprinz die Fest⸗ vorstellung im deutschen Landestheater, wo u. A. von den deut⸗ schen Gesangvereinen die österreichische und die belgische Nationalhymne unter enthusiastischem Beifall des Publikums vorgetragen wurde.

Großbritannien und Irland. London, 10. Juni. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses richtete Labouchére die Anfrage an die Regierung, ob Ruß⸗ land Truppen und Waffen nach Bulgarien sende, um dem Fürsten beim Umsturz der Verfassung beizustehen, ob die Regierung eine Bestätigung der in der amtlichen russischen Zeitung enthaltenen Note erhalten habe, worin die Bulgaren aufgefordert würden, Vertrauen zum Fürsten zu bekunden, und ob in diesem Falle die Regierung beabsichtige, den ver⸗ fassungstreuen Bulgaren mitzutheilen, daß sie dieses Vertrauen nicht theile. Der Unterstaatssekretär Dilke erwiderte: über die Sendung von russischen Truppen und Waffen nach Bulgarien zu dem in Labouchére's Ansrage angegebenen Zweck sei der Regierung keine Nachricht zugegangen. Was die zweite Frage und den Haupttheil der Frage betreffe, so sei die Regierung bisher nicht aufgefordert worden, ihre Ansicht auszusprechen. Der Premier Gladstone erklärte auf Labouchère’'s Anfrage: er habe vor einiger Zeit einen Privatbrief von dem vorma⸗ ligen bulgarischen Minister des Auswärtigen, Zankoff, erhal⸗ ten und demselben im Wesentlichen geantwortet, daß er noch keine hinlängliche Information besitze, um sich über das in Bulgarien beabsichtigte Vorgehen ein Urtheil bilden zu können; er habe dann noch Feugefgt⸗ die englische Re⸗ gierung werde stets die Ordnung, die Legalität und die Freiheit begünstigen (Beifall). Auf eine Anfrage Ashmead Bartletts antwortete Dilke: der britische Geschäftsträger in St. Petersburg habe erfahren, daß das von Rußland annek⸗ tirte Gebiet der Teketurkmenen die Teke⸗Hasis sei; über die . sei er noch nicht genau informirt, ebensowenig darüber, daß daselbst kolonisirt werde. Ein Turkmene aus Merw habe die Deputation der Teketurkmenen nach St. Petersburg begleitet, angeblich, um die russische Hauptstadt zu sehen und seinen Landsleuten über das Gesehene zu berichten. Er wisse nicht, daß Unterhandlungen im Gange seien, um die Unterwerfung der Turkmenen von Merw zu sichern. Der Staatssekretär des Innern, Harcourt, bestätigte, daß der Versuch gemacht

worden sei, das Rathhaus von Liverpool in die Luft zu sprengen, und daß die beiden Verhafteten mit geladenen Revolvern bewaffnet gewesen seien. Beide seien Irländer, einer derselben in jüngster Zeit aus Amerika gekommen.

11. Juni. (W. T. 889 In der Sb Abend⸗ sitzung des Unterhauses, in welcher das Haus versuchs⸗ weise elektrisch erleuchtet war, entwickelte Fowler seinen An⸗

trag, welcher das Gesetz über das Vermächtniß des Grund⸗ besitzes bekämpft und sich für die Freiheit Land zu kaufen und zu verkaufen 11S e. Der Premier Gladstone er⸗ klärte: er theile die Ansichten Fowlers als Privatmann, als Minister aber spreche er keine Ansicht darüber aus, weil die Frage noch nicht praktisch reif sei. Er glaube, daß der Antrag nicht gegen die Grundbesitzer gerichtet sei, weil die größte Freiheit über den Grundbesitz zu disponiren vortheil⸗ haft für dieselben sei. Nichts sei nachtheiliger als das jetzige Gesetz, Nichts würde die moralische Kraft der Aristokratie und des Landes mehr erhöhen als eine große fundamentale Ver⸗ änderung des Gesetzes. Er empfehle jedoch Fowler, seinen Antrag zurückzuziehen. Die Debatte mußte wegen Beschluß⸗ unfähigkeit des Hauses vertagt werden.

Die irische Regierung hat mehrere angekündigte Agrarmeetings verboten. Die Polizeibehörde in Chester ist davon benachrichtigt worden, daß die in Ame⸗ rika lebenden Fenier mehrere Agenten nach England ent⸗ sandten, um die öffentlichen Gebäude in den Hauptstädten des Königreichs zu zerstören.

(Allg. Corr.) Das Indische Amt in Lond on hat vom Vizekönig von Indien folgende Depesche, datirt 3. Juni, erhalten: „St. John telegraphirt heute, daß einem aus Kandahar eingegangenen Briefe zufolge die Truppen des Emirs am 3. Juni einer aus irregulärer Reiterei und Fußvolk zusam⸗ mengesetzten Streitmacht unter dem Befehle der Sirdars Muhammad Hassim, Mahormad Hassan und Abdulla unweit Girishk eine Niederlage beigebracht haben. Die Regierungstruppen sollen nach einem vierstündigen Kampfe einen vollen Erfolg errungen haben. Der Verlust der geg⸗ nerischen Streitmacht ist nicht bekannt. Der Bericht über das Treffen ist indeß vom Gouverneur von Kandahar noch nicht bestätigt worden.“ 1

Capstadt, 8. Juni. (Allg. Corr.) Die gesetz⸗ gebende Versammlung hat sich zu Gunsten eines Planes entschieden, der die Ausdehnung der südafrika⸗ nischen Eisenbahnen mit einem Kostenaufwande von 5 000 000 Pfd. Sterl. zum Zweck hat.

rankreich. Paris, 10. Juni. (W. T. B.) Nach der E11.“ entbehren die Gerüchte, wonach mehrere der Minister in Folge des gestrigen Senats⸗ beschlusses demissioniren würden, der Bestätigung. Die „France“ und mehrere andere Journale sind der Meinung, daß in der Frage der Listenwahl, die das Land in keiner Weise leidenschaftlich errege, eine reißend schnelle Beruhigung eintreten werde.

Gutem Vernehmen nach wurde in einem heute Abend unter dem Vorsitze Ferry's abgehaltenen Ministerrat der Vorschlag gemacht, die Neuwahlen zur Kammer früher vorzunehmen. Dieser Vorschlag fand keinen Widerspruch. Die Wahlen werden daher wahrscheinlich in der zweiten Hälfte des Juli staltfinden, wenn die Bureaux der Linken, welche morgen über diese Frage berathen sollen, gleicher Ansicht sind

(Fr. Corr.) Die Bewegungen der französischen Ko⸗ lonnen in Tunis haben augenblicklich nur den Zweck, die Unterwerfung der Stämme im Fe des Krumir⸗ gebietes entgegenzunehmen. Drei Kolonnen, die Brigade Caillot im Westen, die Brigade Logerot im Osten, endlich eine Kolonne, die von Mateur ausrückt, haben die Aufgabe, über das Gebiet vom Madjerdathal bis zum Meere zu mar⸗ schiren. General Caillot geht in der Richtung auf Kap Negro, General Logerot auf Kap Serrat.

(Cöln. Ztg.) Die Zeitungen von Bordeaux melden die Ankunft des „Equateur“, welcher die Expeditionen

Derrieus und Gallienis am Senegal an Bord genom⸗

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men hatte. Gallieni vier Offiziere bei

Derrieu hatte sechs, 228 sich; unter letztern befindet sich der einzige Offizier, der dem

Gemetzel von Futa entgangen ist. Derrieu, Chef der topo⸗ graphischen Mission am obern Senegal, bringt ausführliche Mittheilungen über die Topographie, Geologie, Statistik und Sech ao ht der Gegend am obern Senegal, zwischen Bakil und Anuogula, mit. Gallienis Berichte über den obern Niger werden es dem Marine⸗Minister möglich machen, eine Karte des westlichen Sudan entwerfen zu lassen. Frankreich hat durch einen vom Sultan von Sigu unterzeichneten Ver⸗ trag das Protektorat des obern Niger und das aus⸗ schließliche Schiffahrtsrecht auf diesem Theile des Stromes ge⸗ wonnen.

Türkei. (Allg. Corr.) Die Pforte hat eine Sonder⸗ Kommission niedergesetzt, welche Reformen für die asiatischen Provinzen der Türkei ausarbeiten soll. Wenn der Reformplan die Genehmigung des Sultans empfangen, füheh er den Großmächten zur Begutachtung unterbreitet werden.

Aleko Pascha, der Gouverneur seinen Posten niedergelegt und Said Pascha Gouverneur von Aleppo, ist an Stelle Sadyk Gouverneur von Chios ernannt worden.

Rumänien. Bukarest, 11. Juni. (W. T. B.) Die Majorität der beiden Kammern, welcher sich auch die Minister anschlossen, richtete eine Adresse an Joan Bra⸗ tiano, in welcher derselbe gebeten wird, seine Demission als Senator zurückzuziehen und Führer der liberalen Partei zu bleiben. Die Adresse wurde Bratiano auf seinem Gute bei Pitest durch eine Deputation von 5 Senatoren und 2 Depu⸗ tirten übergeben.

(P. L.)

Bulgarien. Sofia, 9. Juni. Ein Fürst⸗ licher Ukas vom 6. Juni verordnet die Einsetzung von Militärgerichten und ein eigenes standrechtliches Ver⸗ fahren gegen öffentliche Funktionäre, welche sich Akte der Aufwiegelung gegen die gesetzlichen Gewalten zu Schulden kommen lassen.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 11. Juni. (W. T. B.) Der Fürst von Serbien wird morgen Abend hier erwartet und, so weit bis jetzt feststeht, drei Tage ver⸗ weilen. Derselbe begiebt sich von hier über Wien nach Bel⸗ grad. Gegen Ende des Monats geht der Fürst mit der Fürstin zur Kur nach Ems und von dort nach Paris.

Dänemark. Kopenhagen, 8. Juni. (Hamb. Corr.) Das vom Folkething übersandte Budget für das Budgetjahr vom 1. April 1881 bis 31. März 1882 stand heute zur ersten Lesung im Landsthing. Der Conseilspräsident Estrup be⸗ dauerte, daß er nicht im Stande sei, dem Landsthing die un⸗ veränderte Annahme des Budgets zu empfehlen, da die vom Folkething vorgenommenen Aenderungen, ver⸗ glichen mit dem, was das Folkething vor der Auf⸗

von Ostrumelien, hat der frühere Paschas zum

lösung angenommen, nicht von der Bedeutung seien, um das Budget annehmbar für die Regierung zu machen. Es gelte dies nicht nur in Bezug auf die Beschränkung der Theuerungszulage, sondern auch hinsichtlich des Etats des Kultus⸗Ministeriums und der Etats der beiden militärischen Ministerien, bezüglich welcher nach Ansicht der Regierung aus⸗ reichende Bewilligungen fehlten. Das Thing verwies hierauf das Budget einstimmig zur zweiten Lesung. Der Präsident bemerkte alsdann, daß er, da es erwünscht sei, die Sache so schnell wie möglich zu fördern, es für das richtigste halte, die zweite Lesung am Freitag und die dritte event. am Sonnabend vor

zunehmen. Aenderungsanträge zur zweiten Lesung sind morgen einzureichen. Statistische Nachrichten. Nach der „Gemeinde⸗Ztg. für Elsaß⸗Lothringen“ waren in

Elsaß⸗Lothringen am 1. April 1881 1086 Licenzscheine nach dem Gesetz vom 28. April 1816 ausgegeben (18 an⸗ Speise⸗ und Kaffeewirthe, welche keine geistigen Getränke verkaufen, 663 an Groß⸗ händler mit Getränken 530 für Wein, 358 für Branntwe ausschließlich oder zugleich —, 209 an Bierbrauer, 186 an Brannt weinbrenner, 10 an Destillateure). Für den Kleinverkauf geistiger Getränke nach dem Gesetz vom 5. Mai 1880 waren zur genannten Zeit 10 781 Lizenzscheine ausgegeben (2702 weniger als am 1. April 1880), und zwar für Gasthäuser 2241, Speisewirthschaften (Resta rationen) 205, Cchaakuibthfshaften 7037, Kaffeehäuser 191, f gelegentlichen Verkauf über die Straße (Forsthäuser ꝛc.) 42, zum ausschließlichen Verkauf über die 8b an Eigenbrenner 3, an andere Personen 1062. Von den 7037 Schankwirthschaften, welchen Lizenzen ertheilt waren, befanden sich 4354 in Gemeinden von weniger als 2000 Seelen. Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Am Pfingstmontag ist in Biberach ein Denkmal des Dich⸗ ters Wieland enthüllt worden. Es besteht in einer Büste, die auf einem schönen freien Platze aufgestellt wird. Wieland ist zwar nicht in Biberach selbst, aber in einem Dorfe, das zu der damals freien Stadt Biberach gehörte, geboren und hat in der Stadt seine Jugendjahre zugebracht. Aus seinen Erlebnissen auf dem Biberacher Rathhause hat er die Motive zu seinen „Abderiten“ geschöpft, wo⸗ bei er aber auch andere alte Reichsstädte im Auge hatte; jedenfalls macht es den Bürgern dieser Stadt alle Ehre, daß sie sich durch die Aufrichtung eines Denkmals an dem Dichter rächten.

nSHee Hohenzollern und das deutsche Vaterland“ von Dr. R. Graf Stillfried⸗Alcäntara und Professor Dr. Bernhard Kugler. Mit etwa 350 Illustrationen, darunter gegen 60 Vollbilder von Camphausen, Menzel, Thumann, A. v. Werner und vielen An⸗ deren. Vollständig in 25 Lieferungen Folio⸗Format je 2 Friedr. Bruckmanns Verlag in München. Von diesem bereits wiederholt anerkennend besprochenen neuen Prachtwerke sind kürzlich die fünfte und sechste Lieferung erschienen, die sich durch ihre vornehme künstlerische Ausstattung den ersten vier Lieferungen ebenbürtig an die Seite stellen. Der Text bringt die Fortsetzung des „Großen Kurfürsten“’, und mit lebhaftem Interesse folgt man den geistvollen Deduktionen der Verfasser, die uns breitem kulturhistorischen intergrunee ein sorgfältig abgerundetes Bild jenes großen Fürsten zu geben wissen. Vorzügliche charakte⸗ ristische Porträts nach alten Originalgemälden im Königlichen Schlosse

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Kompositionen unserer ersten Meister begleiten den Text 8 Zeite. Zu ihnen gesellen sich wirksame ganzseitige Bilder; sc benct Lieferung 5: „Kurprinz Friedrich Wilhelm im Haag“ von Profe

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